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1 Amtsblatt für das Amt Lieberose/Oberspreewald Jahrgang 12 Samstag, den 18. April 2015 Nummer 5 Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes für das Amt Lieberose/Oberspreewald Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Alt Zauche-Wußwerk für das Haushaltsjahr 2015 Seite 2 Bekanntmachung der Beschlüsse aus der 3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Alt Zauche-Wußwerk vom 26. März 2015 Seite 2 Bekanntmachung des Gebietsänderungsvertrages zwischen der amtsangehörigen Gemeinde Jamlitz des Amtes Lieberose/Oberspreewald und der Stadt Friedland Seite 2 Bekanntmachung der Einladung zur Jahresvollversammlung der Jagdgenossenschaft Byhlen Seite 8 Bekanntmachung der Einladung zur Mitgliederversammlung der Hegegemeinschaft Süd-Ost Oberspree Seite 8 Bekanntmachung der Einladung zur Versammlung der Teilnehmergemeinschaft mit Wahl des Vorstandes gemäß 21 Flurbereinigungsgesetz und 5 Brandenburgischem Landentwicklungsgesetz Flurbereinigung Pretschen Verfahrens-Nr Seite 8 Bekanntmachung der Ausschreibung über den Eigenjagdbezirk Lieberoser Stadtwald Seite 9 Bekanntmachung der Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Caminchen Seite 9 Bekanntmachung der Einladung zur Genossenschaftsvollversammlung der Jagdgenossenschaft Jessern Seite 9 - Herausgeber: Amt Lieberose/Oberspreewald Der Amtsdirektor, Kirchstraße 11, Straupitz IMPRESSUM - Verantwortlich: Hauptamt des Amtes Lieberose/Oberspreewald - Frau Chilla - Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, An den Steinenden 10, Herzberg - Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, - Bezugsmögichkeiten: Das Amtsblatt ist in den Verwaltungsstellen des Amtes Lieberose/Oberspreewald in Lieberose, Markt 04 und in Straupitz, Kirchstraße 11, jeweils im Hauptamt, kostenlos erhältlich. Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Mitteilungsblatt in Papierform zum Abopreis von 29,40 Euro (inklusive MwSt. und Versand) oder per PDF zu einem Preis von 1,50 Euro pro Ausgabe über den Verlag bezogen werden.

2 Straupitz Nr. 5/2015 Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Alt Zauche-Wußwerk für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ,00 ordentlichen Aufwendungen auf ,00 außerordentlichen Erträge auf 0,00 außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ,00 Auszahlungen auf ,00 festgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,00 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,00 Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit ,00 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ,00 Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit ,00 Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 5.000,00 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf ,00 festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt 1. Grundsteuer a) für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 732 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 384 v. H. 2. Gewerbesteuer 330 v. H Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 5.000,00 festgelegt. 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 5.000,00 festgesetzt. 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf ,00 festgesetzt. 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf ,00 und b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf ,00 festgesetzt. Straupitz, gez. Boschan Amtsdirektor BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Alt Zauche- Wußwerk für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am vom Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald als allgemeine untere Landesbehörde erteilt. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt für jeden zur Einsicht, während der öffentlichen Sprechzeiten in den Verwaltungsgebäuden > Straupitz, Kirchstraße 11 Kämmerei - > Lieberose, Markt 4 Hauptamt aus. Die Haushaltssatzung 2015 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2015 in Kraft. Straupitz, gez. Boschan Amtsdirektor Bekanntmachung der Beschlüsse aus der 3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Alt Zauche-Wußwerk vom 26. März 2015 Öffentlicher Teil TOP 3) Beschlussempfehlung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 in der vorliegenden Fassung. Nichtöffentlicher Teil Im TOP 6) wurden Personalangelegenheiten beschlossen. Gebietsänderungsvertrag zwischen der amtsangehörigen Gemeinde Jamlitz des Amtes Lieberose/ Oberspreewald, Kirchstraße 11, Straupitz vertreten durch den Amtsdirektor, Herrn Bernd Boschan und der Stadt Friedland, Lindenstraße 13, Friedland vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Thomas Hähle zur Änderung der Gemeindegrenze zwischen der dem Amt Lieberose/Oberspreewald angehörigen Gemeinde Jamlitz und der Stadt Friedland 1 Grundlage Die Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Jamlitz und der Stadt Friedland soll zur Bereinigung des Verlaufes der Straßentrasse der Kreisstraße K 6101, Abschnitt 10, gemäß 6 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) geändert werden. Grundlage hierfür ist der Beschluss zu TOP-Nr. 5 der Gemeindevertretung der Gemeinde Jamlitz vom 18. November 2013 und der Beschluss Nr. II/14/11 der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedland vom 19. Mai 2011, geändert durch Ergänzungsbeschluss vom 27. Februar 2014.

3 Nr. 5/ Straupitz 2 Gebietsänderung (1) Die dem Amt Lieberose/Oberspreewald angehörige Gemeinde Jamlitz und die Stadt Friedland vereinbaren gemäß 6 Bbg- KVerf die folgende Änderung des Gemeindegebietes: Die Flurstücke 134, 136, 137, 138, 140 und 142 der Flur 2, Gemarkung Klein Muckrow der Stadt Friedland mit einer Größe von insgesamt m 2, welche aus der Straßenschlussvermessung hervorgegangen sind, werden aus der Stadt Friedland ausgegliedert und der Gemeinde Jamlitz zugeordnet. (2) Die von der Änderung betroffenen Flächen sind Straßenverkehrsflächen. Mit der Gebietsänderung geht die kommunale Selbstverwaltungshoheit für dieses Gebiet mit allen Rechten und Pflichten auf die amtsangehörige Gemeinde Jamlitz über. Weitergehende Rechte und Pflichten werden aus diesem Vertrag nicht begründet. 3 Bestandteil des Vertrages Bestandteil des Vertrages ist die Straßenschlussvermessung der Straße K 6101 im Maßstab 1 : 1000 aus dem Jahr 2005 (Anlage 1). Die Übernahme der Flurstücke in das Liegenschaftskataster erfolgte am 12. Juni 2006 (Anlage 2). 4 Genehmigung und Wirksamwerden des Vertrages (1) Der Gebietsänderungsvertrag bedarf nach 124 Abs. 3 Bbg- KVerf der Zustimmung des Kreistages des Landkreises Dahme- Spreewald und des Kreistages des Landkreises Oder-Spree. (2) Der Gebietsänderungsvertrag bedarf der Genehmigung durch das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg. (3) Der Gebietsänderungsvertrag und seine Genehmigung sind nach den für Satzungen geltenden Vorschriften öffentlich bekannt zu machen. (4) Der Gebietsänderungsvertrag wird am Tage nach seiner öffentlichen Bekanntmachung und der öffentlichen Bekanntmachung seiner Genehmigung in den vertragsschließenden Gemeinden wirksam. 5 Schlussbestimmungen (1) Die Vertragspartner verpflichten sich, sich gegenseitig über alle für die Durchführung dieses Vertrages erheblichen Tatsachen zu unterrichten und jeder Zeit darüber Auskunft zu erteilen. (2) Der Vertrag ist fünffach ausgefertigt. Die Vertragspartner, die Landkreise Dahme-Spreewald und Oder-Spree sowie das für Inneres zuständige Ministerium des Landes Brandenburg erhalten je eine Ausfertigung. Straupitz, den Friedland, den Für die Gemeinde Jamlitz gez. Bernd Boschan Amtsdirektor Für die Gemeinde Jamlitz gez. Kerstin Chilla Stellvertreterin des Amtsdirektors Für die Stadt Friedland gez. Thomas Hähle Bürgermeister Für die Stadt Friedland gez. Astrid Sradnick Stellvertretende Bürgermeisterin

4 Straupitz Nr. 5/2015

5 Nr. 5/ Straupitz

6 Straupitz Nr. 5/2015

7 Nr. 5/ Straupitz

8 Straupitz Nr. 5/2015 LAND BRANDENBURG Ministerium des Innern und für Kommunales Potsdam, 17. Dezember 2014 Genehmigung einer freiwilligen Gebietsänderung im Land Brandenburg nach 124 Abs. 3 BbgKVerf i.v.m. 6 Abs. 2 BbgKVerf Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Jamlitz (Landkreis Dahme-Spreewald) und der Stadt Friedland (Landkreis Oder-Spree) zur Änderung der Gemeindegrenze zwischen der dem Amt Lieberose/Oberspreewald angehörigen Gemeinde Jamlitz und der Stadt Friedland Bescheid Hiermit genehmige ich auf der Grundlage des 124 Abs. 3 Satz 2 i.v.m. 6 Abs. 2 Satz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBI. I S.286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I Nr. 32), den mit Datum vom 5. und 10. März 2014 unterzeichneten Gebietsänderungsvertrag der Gemeinde Jamlitz und der Stadt Friedland. Gemäß 124 Abs. 3 i.v.m. 6 Abs. 2 Satz 4 BbgKVerf sind der Gebietsänderungsvertrag und seine Genehmigung nach den für Satzungen geltenden Vorschriften öffentlich bekannt zu machen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Logenstraße 13, Frankfurt (Oder), schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Falls die Klage schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird, sollen der Klage nebst Anlagen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Falls die Klage in elektronischer Form erhoben wird, sind die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Sie ist bei der elektronischen Poststelle des Verwaltungsgerichts Cottbus über die auf der Internetseite bezeichneten Kommunikationswege einzureichen, Die rechtlichen Grundlagen hierfür sowie die weiteren technischen Anforderungen sind unter der vorgenannten Internetseite abrufbar. Im Auftrag gez. Keseberg Einladung zur Jahresvollversammlung der Jagdgenossenschaft Byhlen Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Byhlen lädt zur Jagdgenossenschaftsversammlung mit anschließendem Essen am Samstag, 2. Mai 2015, in das Dorfgemeinschaftshaus Byhlener Dorfstraße 33 in Byhleguhre-Byhlen OT Byhlen, um Uhr ein und hat folgende Tagesordnung aufgestellt: Tagesordnung TOP 1: Eröffnung durch Vorstandsvorsitzenden TOP 2: Zur Geschäftsordnung Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung Feststellung der Beschlussfähigkeit Bestätigung der Tagesordnung TOP 3: Bericht des Vorstandes TOP 4: Bericht der Kassenwartin TOP 5: Bericht der Kassenprüfer TOP 6: Entlastung des Vorstandes TOP 7: Bericht der Pächtergemeinschaft TOP 8: Satzungsänderung TOP 9: Abstimmung über Investition Laptop und Software TOP 10: Diskussion und Verschiedenes Abrundungsverfügung Straupitz Eingeladen sind hiermit alle Jagdgenossen, das heißt Eigentümer bejagbarer Flächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Byhlen. Zur Prüfung der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft hat jeder Jagdgenosse bei der Versammlung entsprechende Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen. Jeder Jagdgenosse, der nicht selbst an der Versammlung teilnimmt, kann einen Vertreter durch schriftliche Vollmacht bestimmen. Der Bevollmächtigte hat sich ebenfalls entsprechend auszuweisen. Mit freundlichen Grüßen gez. Buder Vorstandsvorsitzender Hegegemeinschaft Süd Ost Oberspree Einladung an die Mitglieder und Jagdgenossenschaften der HG Zur Trophäenschau und Mitgliederversammlung der Hegegemeinschaft in der Gaststätte zur Radfahrstation in Caminchen. Am , um Uhr Die Anlieferung der Trophäen erfolgt am von bis Uhr. Auswärtige Jäger sollten die Möglichkeit nutzen, ihre Trophäen durch ortsansässige Mitglieder mit abgeben zu lassen. Wir bitten darum den Termin einzuhalten um für den Aufbau und die Auswertung der Schau ausreichend Zeit zu haben. Die Trophäen ab AK 2 sind aufgesetzt, mit Unterkiefer und beschriftet abzugeben. Trophäen der AK 1 entfallen. Erinnerung: Die Kassierung der Beiträge erfolgt auch am für 2014 und 2015 Tagesordnung o Begrüßung o Auswertung Jagdjahr 2015/15 o Auswertung Trophäenschau o Bericht Kassenwart o Entlastung des Vorstandes o Vorstellen der Neumitglieder o Informationen und Anfragen Mit freundlichen Grüßen gez. Buder Vorsitzender der Hegegemeinschaft Ab Uhr Öffnung der Trophäenschau für alle Waidgenossen und interessierte Bürger Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Pretschen Verfahrens-Nr.: Einladung zur Versammlung der Teilnehmergemeinschaft mit Wahl des Vorstandes gemäß 21 Flurbereinigungsgesetz und 5 Brandenburgischem Landentwicklungsgesetz Mit Beschluss vom wurde die Flurbereinigung Pretschen angeordnet. Die Eigentümer der zum Flurbereinigungs-

9 Nr. 5/ Straupitz gebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten sind Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens und bilden die Teilnehmergemeinschaft. Für die Wahrnehmung der Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft soll ein Vorstand aus mehreren Mitgliedern gewählt werden. Zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Pretschen werden hiermit alle Teilnehmer am Mittwoch, dem 20. Mai 2015 Einlass und Beginn der Registrierung der Teilnehmer: Uhr Beginn der Veranstaltung: Uhr in die Pension Döring in Märkische Heide, OT Pretschen, Pretschener Anger 29 eingeladen. Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft während der Dauer des Flurbereinigungsverfahrens; ihm obliegt die Durchführung des Verfahrens. Zur Erledigung seiner Aufgaben im Flurbereinigungsverfahren bedient sich der Vorstand des Verbandes für Landentwicklung und Flurneuordnung. Die Mitglieder des von der Teilnehmergemeinschaft zu wählenden Vorstandes sollen die verschiedenen Interessen der Teilnehmer im Flurbereinigungsverfahren möglichst umfassend vertreten. Der Vorstand wird von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sollte ein Teilnehmer am Wahltermin verhindert sein, kann er sich durch eine Person seines Vertrauens vertreten lassen. In diesem Fall ist dem Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht mitzugeben. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit. Gewählt werden kann nur, wer anwesend ist oder wer vorher gegenüber der Flurbereinigungsbehörde schriftlich die Bereitschaft zur Kandidatur erklärt hat. Das Flurbereinigungsverfahren Pretschen umfasst Teile folgender Flure: Gemarkung Gröditsch, Flur 1, 2, 4 Gemarkung Neu Schadow, Flur 2, 3 Gemarkung Kuschkow, Flur 2, 3 Gemarkung Pretschen Flur 1, 2, 4. Die zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Flurstücke wurden mit dem Beschluss zur Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens in den betroffenen und angrenzenden Gemeinden öffentlich bekannt gemacht. Des Weiteren wird auf der Teilnehmerversammlung zu den nächsten Schritten im Flurbereinigungsverfahren informiert. Im Auftrag Ulrike Friedrichs Regionalteamleiterin Bodenordnung Ausschreibung über den Eigenjagdbezirk Lieberoser Stadtwald Die Stadt Lieberose schreibt auf dem Wege der freihändigen Vergabe den Eigenjagdbezirk Lieberoser Stadtwald incl. Flächen aus der Lieberoser Abfindung zur Jagdnutzung ab den aus. Auskünfte zum Jagdrevier erhalten Sie im Amt Lieberose/Oberspreewald, Bauwesen, Markt 4, Lieberose. Die Größe der jagdbaren Flächen betragen insgesamt: 417,626 ha. Die Bewerbungen sind schriftlich unter dem Kennwort Jagdpacht Stadtwald bis zum beim Amt Lieberose/Oberspreewald Bauwesen Markt 4, Lieberose einzureichen. Lieberose, gez. Boschan Amtsdirektor Jagdgenossenschaft Caminchen Einladung zur Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Caminchen findet am Samstag, dem 25. April 2015, um Uhr im Gemeindezentrum Caminchen statt. Hierzu sind alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Caminchen und deren (Ehe-)Partner eingeladen. Tagesordnung TOP 1: Begrüßung TOP 2: Zur Geschäftsordnung Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung Bestätigung der Tagesordnung TOP 3: Bericht des Vorstandes TOP 4: Kassenbericht für das Wirtschaftsjahr 2014/2015 TOP 5: Bericht über die Kassenprüfung TOP 6: Entlastung des Vorstandes für das abgelaufene Wirtschaftsjahr TOP 7: Bericht der Jagdpächter TOP 8: Sonstige Informationen, Anfragen und Diskussion TOP 9: Schlusswort/Gemeinsames Essen Jagdgenossenschaft Caminchen Der Vorstand Vorsitzender: L. Martin Caminchener Dorfstr. 64 Tel Jagdgenossenschaft Jessern Einladung Genossenschaftsversammlung Teilnehmer: Grundstückseigentümer der bejagbaren Flächen Datum: Freitag, Ort: Lindenhof Jessern Beginn: Uhr Tagesordnung 1. Eröffnung, Feststellung der Anwesenheit, Niederschrift der letzten Vollversammlung 2. Bericht des Jagdvorstehers 3. Bericht des Jagdpächters 4. Kassenbericht 5. Entlastung des Vorstandes 6. Wahl der Kassenprüfer 7. Haushaltsplan für das Geschäftsjahr 2014/15 8. Beschluss zur Ergänzung Jagdpachtvertrag 9. Sonstiges Anschließend gemeinsames Wildessen; herzlich eingeladen sind auch die Partner/Partnerinnen der Jagdgenossen. gez. Dommann (Jagdvorsteher)

10 Straupitz Nr. 5/2015

11 Nr. 5/ Straupitz

12 Straupitz Nr. 5/2015

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