BG BA BG BAU. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BG BA BG BAU. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft"

Transkript

1 BG BA BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Jahresbericht 2006

2 INHALTSVERZEICHNIS Basisdaten Prävention rehabilitation Finanzen Basisdaten Vorwort 2 Auf einen Blick 3 Allgemeines 4 Verwaltungsorganisation 5 Rechtliche Entwicklung 6 Mitglieder und Versicherte 7 Selbstverwaltung 9 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 12 Prävention Präventionsarbeit 13 Arbeitsmedizinischer Dienst 20 Sicherheitstechnischer Dienst 22 Rehabilitation Unfälle und Berufskrankheiten 23 Reha-Management 25 Entschädigungen 26 Renten 27 Finanzen Umlagen und Beiträge 28 Umlagerechnung Bilanz zum Anhang 32

3 Vorwort Das Blatt hat sich gewendet: Erstmals seit über 10 Jahren konnte für 2006 die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Unternehmer gegenüber dem Vorjahr (2005) weitgehend stabilisiert werden. Gleichzeitig wurde im Jahr 2006 durch einen neuen, gemeinsamen Gefahrtarif für die BG BAU mehr Beitragsgerechtigkeit geschaffen. Die Selbstverwaltung war maßgeblich daran beteiligt, einen neuen Lastenausgleich für die BG BAU durchzusetzen. Damit werden Berufsgenossenschaften wie die BG BAU, deren Branchen durch besonders hohe Unfallrisiken geprägt sind, entlastet. Diese Reformschritte trugen zur positiven Beitragsentwicklung bei. Hinzu kommen die günstigere Entwicklung der Baukonjunktur seit 2006 und die damit verbundene Zunahme der Anzahl der Bauunternehmen und Beschäftigten und damit der Lohnsummen. Vor allem die anfallenden Rentenzahlungen verteilen sich nun auf mehr Schultern. Zu den finanziellen Erfolgen der BG BAU kommen für das Berichtsjahr auch organisatorische Fortschritte. Diese waren Ausfluss der Fusion. Durch Zusammenführung von Einrichtungen und Zentren des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU konnten Synergie-Effekte und Einsparungen realisiert werden. Entsprechend konnten bei der Prävention und Rehabilitation Prozesse optimiert und damit Kosten gespart werden. Gemeinsam mit BG-Partnern wurde eine neue Software speziell für die Belange der Unfallversicherung entwickelt. Die Phoenics-Software wurde inzwischen an einem Standort der BG BAU eingeführt. Nach und nach wird sie in allen Bezirksverwaltungen die bisherigen, sehr unterschiedlichen EDV-Systeme ersetzen. Die Arbeitsabläufe lassen sich mit der Software bestmöglich unterstützen und kontrollieren. Hierdurch wird nicht nur die Qualität der Arbeit gesteigert, sondern gleichzeitig lassen sich Verwaltungskosten einsparen. Auf die Qualifizierung der Mitarbeiter haben wir ein noch stärkeres Gewicht gelegt. Eine erfolgreiche Kundenorientierung erfordert entsprechend geschulte Mitarbeiter. 2 Das Jahr 2006 war für die BG BAU das erste komplette Jahr nach der Fusion. Bei den Verwaltungskosten fruchteten die verstärkten Anstrengungen um Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Wir konnten die Zielvorgabe der Vertreterversammlung, drei Prozent unter dem Haushaltsansatz zu bleiben, erreichen. Der Verwaltungsanteil an den Gesamtausgaben liegt mit knapp über 11 Prozent nun noch deutlicher unter dem privater Versicherungsunternehmen. Diese positive Entwicklung zeigt, dass die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland den hohen Anforderungen gerecht wird, weil sie sich erneuert und Herausforderungen annimmt. Dies wird gerade durch die Selbstverwaltung ermöglicht. Die Verantwortlichen der Berufsgenossenschaften appellieren daher an die Politik, die Selbstverwaltung als Grundlage des Systems nicht in Frage zu stellen. Mit der Selbstverwaltung bleiben die Anpassungsprozesse in den Händen der Beteiligten. Unternehmer wie Beschäftigte behalten ihr Mitspracherecht auf die Gestaltung des Arbeitsschutzes, eine wesentliche Voraussetzung für praxisnahes Handeln. Vor allem sehen wir es als unsere Hauptaufgabe an, Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Die deutlich gestiegene Bautätigkeit im Zuge des wirtschaftlichen Aufschwungs hat gegen Ende des Jahres ein leichtes Ansteigen tödlicher Arbeitsunfälle mit sich gebracht. Umso entschiedener werden wir konsequent unsere Präventionsaktivitäten verfolgen. Wir arbeiten kontinuierlich an der Optimierung unserer Dienstleistungen für unsere Mitgliedsunternehmen und die Versicherten. Damit sind wir gut aufgestellt, um die Reformen der gesetzlichen Unfallversicherung mit zutragen. Die Vorsitzenden des Vorstandes Rainer Prestin Die Geschäftsführung Frank Seynsche Bernhard Förster Prof. Manfred Bandmann Jutta Vestring

4 Auf einen Blick Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Mitglieder, Versicherte Mitgliedsunternehmen Beitragspflichtige Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten gesamt Versicherte Präventionsarbeit Betriebsbesichtigungen Unfalluntersuchungen Schulungen Schulungsteilnehmer Meldepflichtige Arbeitsunfälle auf Vollarbeiter* Meldepflichtige Arbeitsunfälle auf 1 Mio. Arbeitsstunden* * ,96 42, ,33 44,51 Arbeitsmedizin Allgemeine arbeitsmedizinsche Vorsorgeuntersuchungen Auf Grund besonderer gesetzlicher Vorschriften durchgeführte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Vorsorgeuntersuchungen gesamt Begehungen von Arbeitsstätten Sicherheitstechnischer Dienst Betreute Betriebe Versichertenfälle Meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle und Berufskrankheiten Meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle Neue Renten Entschädigungsleistungen insgesamt davon Rentenleistungen Rentenbestand 1.41 Mrd. EUR 958,6 Mio. EUR Mrd. EUR 945,5 Mio. EUR Entgelte und Versicherungssummen 37,3 Mrd. EUR 37,2 Mrd. EUR Umlagesoll (alle Umlagen) 1,5 Mrd. EUR 1,5 Mrd. EUR * Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle bezogen auf Vollarbeiter. ** anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle bezogen auf 1 Mio. Arbeitsstunden. 3

5 Allgemeines Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) mit Sitz in Berlin ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Betriebe. Sie ist wie die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein Zweig des Sozialversicherungssystems der Bundesrepublik Deutschland. Am 1. Mai 2005 aus der Fusion der sieben Bau-Berufsgenossenschaften und der Tiefbau-Berufsgenossenschaft entstanden, verstehen wir uns als Dienstleister für Versicherte und Mitgliedsunternehmen, denen wir Beratung, Aufklärung und Seminare als Service anbieten. Im Gegensatz zu Privatversicherungen sind wir nicht gewinnorientiert, sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit sozialer Selbstverwaltung. Arbeitgeber und Versicherte der Unternehmen verwalten die BG BAU gleichberechtigt. Die laufenden Geschäfte führt die Geschäftsführung. Unsere Aufgaben und Leistungen Die Prävention steht bei uns an erster Stelle. Wir versuchen unsere Versicherten vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren zu schützen. Mit diesem Ziel beraten wir Mitgliedsunternehmen, forschen nach den Ursachen für arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, beurteilen Arbeitsplätze, schulen die Verantwortlichen für die Sicherheit in Betrieben und erarbeiten Informationsmaterialien. Mit diesem Maßnahmenpaket und zahlreichen weiteren Projekten erfüllen wir unseren gesetzlichen Auftrag zur Prävention. Hamburg Hannover Für den Fall, dass trotz aller Präventionsarbeit ein Unfall passiert oder eine Berufskrankheit aufgetreten ist, erbringen wir Leistungen zur beruflichen Wiedereingliederung und zur gesundheitlichen Wiederherstellung. Darüber hinaus entschädigen wir Versicherte, ihre Angehörigen und Hinterbliebenen für die gesundheitlichen, beruflichen und sozialen Folgen eines Unfalls oder einer Erkrankung durch Geldleistungen. Wir zahlen beispielsweise Verletztengeld, Übergangsgeld, Renten an Versicherte und Hinterbliebene sowie Sterbegeld. Besuchen Sie uns auch im Internet unter Berlin 4 Mitgliedsbetriebe der BG BAU sind alle Unternehmen, die Bauwerke aller Art oder Teile von ihnen herstellen, umbauen, instand halten, reinigen, sanieren oder abbrechen. Wir sichern die Beschäftigten unserer Mitgliedsbetriebe gegen die Folgen von Arbeitsund Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ab. Für solche Unfälle oder bei Berufskrankheiten ist die Haftpflicht der Unternehmen auf die BG BAU übertragen. Unsere Versichertengruppe umfasst mehr als zwei Millionen sechshundertfünfundvierzigtausend Menschen. Wuppertal Frankfurt a. Main Karlsruhe Böblingen München (Hochbau/Tiefbau) Hauptverwaltung Bezirksverwaltungen Hauptverwaltung in Berlin Bezirksverwaltung Hamburg (BV 1) Bezirksverwaltung Hannover (BV 2) Bezirksverwaltung Wuppertal (BV 3) Bezirksverwaltung Frankfurt a. Main (BV 4) Bezirksverwaltung Karlsruhe (BV 5) Bezirksverwaltung Böblingen (BV 6) Bezirksverwaltung München (Hochbau) (BV 7) Bezirksverwaltung München (Tiefbau) (BV 8)

6 Verwaltungsorganisation Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Sektionsbeirat Hochbau Selbstverwaltung Sektionsbeirat Tiefbau Öffentlichkeitsarbeit Geschäftsführung GF 1 GF 2 GF 3 Referat Selbstverwaltung Grundsatzreferate Steuerungsreferate Rehabilitation und Leistung Revision Prävention Controlling Mitglieder und Beitrag Finanzen Recht / Datenschutz Personal AMD STD IT und Organisation 8 Bezirks- verwaltungen Prävention Arbeitsmedizinischer Dienst Sicherheitstechnischer Dienst 5 Stand:

7 Rechtliche Entwicklung Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten 6 Im Jahr 2006 setzte die BG BAU die geänderten Vorschriften über die Durchführung des Lastenausgleichs um und führte den ersten gemeinsamen Gefahrtarif, der am in Kraft trat, ein. In der Abteilung Prävention wurde in 2006 der Erlass der neuen BGV A 2 vorbereitet. Die BGV A 2, die am in Kraft trat, beinhaltet die Neuregelung bei der Sicherheitstechnischen und Arbeitsmedizinischen Betreuung. Der erste Gefahrtarif der BG BAU Die Vertreterversammlungen der zum fusionierten acht Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft haben einen einheitlichen Gefahrtarif beschlossen; dieser trat am in Kraft, so dass er im Jahr 2006 in den Unternehmen umgesetzt werden musste. Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit muss bei der Beitragsberechnung der Grad der Unfallgefahr in den Unternehmen berücksichtigt werden. Dies geschieht durch den Gefahrtarif. Die einzelnen Gefahrtarifstellen der Gewerbezweige spiegeln die Durchschnittsgefährdung aller Unternehmen wider. Eine regelmäßige Neuaufstellung ist erforderlich, um geänderte Unfallrisiken und Belastungsverhältnisse zu erkennen. Der Gesetzgeber sieht daher eine Überprüfung spätestens alle sechs Jahre vor. Aber auch die strukturellen Änderungen in der Bauwirtschaft erforderten eine Anpassung der nach Handwerken und Tätigkeiten strukturierten Gefahrtarife. Daran orientiert sich der erste Gefahrtarif der BG BAU. Viele Teilbereiche wurden wegen der technologischen, wirtschaftlichen und handwerklichen Verzahnung nach dem Gewerbezweigprinzip zusammengefasst. Für alle unterschiedlichen Risiken innerhalb eines Gewerbezweigs gilt künftig daher eine einheitliche Gefahrklasse. Mit dem ersten Gefahrtarif ist es der BG BAU gelungen, auf dem wichtigen Gebiet der Einschätzung der Unfallrisiken der einzelnen Mitgliedsunternehmen im Zuge der Fusion eine tragfähige Lösung zu finden. Neuregelung des Lastenausgleichs In dem Gesetz vom mit dem Titel Gesetz zur Änderung des siebten Buches Sozialgesetzbuch ist die Änderung des Lastenausgleichs enthalten. Konkret sieht dieses Gesetz eine Entlastung der gewerblichen Berufsgenossenschaften mit hohen Rentenaltlasten vor. Dadurch kommt auch die BG BAU früher als bisher in den Genuss einer solidarischen Entlastung durch die übrigen Unfallversicherungsträger. Neben diesem externen Lastenausgleich setzt das Gesetz jedoch die Durchführung eines internen Lastenausgleichs voraus. Die BG BAU musste also einen Solidarausgleich zwischen ihren eigenen unterschiedlich belasteten Gewerbezweigen durchführen. Die zur Durchführung des Lastenausgleichs erforderlichen Satzungsänderungen hat die Vertreterversammlung der BG BAU am beschlossen. Der neue Lastenausgleich bewirkt eine Verminderung der Hauptumlage, die gefahrklassenabhängig auf die Betriebe zu verteilen ist. Durch die Neuregelung des Lastenausgleichs konnte die BG BAU sowie die anderen gewerblichen BGen zu einer Entlastung der Mitgliedsunternehmer beitragen. Neuregelung bei der Sicherheitstechnischen und Arbeitsmedizinischen Betreuung Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt, dass zur Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Betreuung Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Betrieben tätig sind. Die Hauptaufgabe dieser Arbeitsschutzspezialisten besteht darin, die Unternehmer in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit zu beraten. Dies erfolgte für die Arbeitsmedizinische Betreuung gemäß den Regelungen der Unfallverhütungsvorschrift BGV A7 und für die Sicherheitstechnische Betreuung gemäß der Unfallverhütungsvorschrift BGV A6. Seit 1. Januar 2007 wurden diese Vorschriften im Zuge der Überarbeitung der Regelung für Betriebe bis 50 Mitarbeiter zur BGV A 2 zusammengefasst. Dadurch sollen den Betrieben Betreuungsmodelle angeboten werden, aus denen jeder Unternehmer die für ihn optimale Variante wählen kann. Er kann zwischen alternativen Betreuungsmodellen und der Regelbetreuung wählen. Bei den alternativen Betreuungsmodellen kann der Unternehmer den Arbeitsschutz in seinem Unternehmen selbst gestalten und dort, wo es notwendig ist, durch Betriebsärzte, Fachärzte für Arbeitssicherheit und andere Arbeitsschutzexperten Beratung einholen. Bis Ende 2008 haben die Betriebe Zeit, sich für eine geeignete Form der Sicherheitstechnischen und Arbeitsmedizinischen Betreuung zu entscheiden. Für alle neuen Betriebe gilt seit die neue BGV A 2. Für Unternehmen, die sich den Diensten der BG BAU angeschlossen haben, ergibt sich außerdem ein finanzieller Vorteil, wenn sie ein alternatives Betreuungsmodell nach der neuen BGV A 2 wählen (AMD-Beitrag wird um 7,5 und STD-Beitrag um 15% reduziert).

8 Mitglieder und versicherte Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Mitglieder Am waren im Unternehmerverzeichnis der BG BAU gewerbsmäßige Mitglieder im Hochbau und im Tiefbau eingetragen. Damit hatte die BG BAU insgesamt Mitgliedsunternehmen. Damit sind 15 Prozent der Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Mitglied bei der BG BAU. Häuslebauer Neben den Mitgliedsunternehmen ist die BG BAU auch für nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten, also für die Eigenbauer, zuständig. Rechnet man diese dem Mitgliederbestand der BG BAU hinzu, ergibt sich eine Gesamtzahl von Unternehmen 2006 BV Gewerbsmäßige Unternehmen Eigenbau Unternehmen insgesamt BV 1 BV 2 BV 3 BV 4 BV 5 BV 6 BV 7 BV 8 BG BAU gesamt Veränderung 2005/2006 Rechnet man die Beitragspflichtigen für nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten, also die Eigenbauer, dem Mitgliederbestand der BG BAU hinzu, ergibt sich eine Gesamtzahl von Beitragspflichtige Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten (Eigenbau) Gesamt: Gesamt: Gewerbsmäßige Mitgliedsunternehmen

9 MITGLIEDER UND VERSICHERTE BASISDATEN BASISDATEN BASISDATEN BASISDATEN BASISDATEN BASISDATEN BASISDATEN Die Versicherten der BG BAU Bei der BG BAU sind alle Beschäftigten, die in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Lehrverhältnis in der Bauwirtschaft oder baunahen Tätigkeiten stehen, gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Der Versicherungsschutz besteht bei einer ständigen, aber auch bei einer vorübergehenden geringfügigen Beschäftigung und auch bei Auslandseinsätzen, wenn diese zeitlich begrenzt sind. Versicherungsschutz besteht grundsätzlich auch für Helfer bei privaten Bauarbeiten. Die Unternehmer selbst sind nicht automatisch versichert; sie können sich freiwillig bei der BG BAU versichern lassen. Im Jahr 2006 waren insgesamt Personen bei der BG BAU versichert Gesamt: Gesamt: Versicherte Unternehmer Versicherte Personen aus nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten Versicherte Personen aus Mitgliedsunternehmen Freiwillige Unternehmerversicherung 8 Im Gegensatz zu den Beschäftigten im Baugewerbe sind Unternehmer und unternehmerähnliche Personen gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten nicht gesetzlich versichert. Sie können sich aber mit einem formlosen Antrag bei der BG BAU freiwillig versichern. Dieses Angebot steht auch den Ehegatten der Unternehmer offen, soweit nicht schon ein Unfallversicherungsschutz auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses besteht. Besuchen Sie uns auch im Internet Informationen mit Berechungsbeispielen zur Freiwilligen Unternehmerversicherung finden sich im Internetauftritt der BG BAU unter Diese Information zur Freiwilligen Unternehmerversicherung kann man bei der BG BAU anfordern.

10 selbstverwaltung Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Die Selbstverwaltung der BG BAU steuert deren Arbeit und begleitet sie konstruktiv kritisch. Die paritätisch besetzte Selbstverwaltung garantiert eine praxisnahe und branchenorientierte Arbeit der BG BAU. Selbstverwaltungsorgane Organe der Selbstverwaltung sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind die Bereiche Finanzierung, Organisation, Prävention und Personal. Beide Gremien sind zu gleichen Teilen mit ehrenamtlich tätigen Vertretern von Versicherten und Arbeitgebern besetzt, die alle sechs Jahre neu gewählt werden. Gewählt werden die Organmitglieder in allgemeinen sozialversicherungswahlen auf Grund von Vorschlagslisten von Arbeitgebervereinigungen und Gewerkschaften. Die letzten allgemeinen Sozialversicherungswahlen fanden im Jahr 2005 statt. Die laufende X. Amtsperiode von Vertreterversammlung und Vorstand begann mit deren erster Sitzung am 14. September Vertreterversammlung Die Vertreterversammlung ist das Parlament der Berufsgenossenschaft. Ihre wesentlichen Aufgaben sind der Erlass und die Änderung der Satzung, die Beschlüsse über den Haushalt, der Erlass von Unfallverhütungsvorschriften, die Beschlüsse über den Gefahrtarif mit Auswirkungen für die Höhe der Beiträge sowie die Wahl des Vorstandes. In ihrer Sitzung am 21. Juni 2006 in Hamburg nahm die Vertreterversammlung die Jahresrechnung der BG BAU für das Geschäftsjahr 2005 ab und erteilte dem Vorstand und der Geschäftsführung insoweit Entlastung. Zuvor hatte der Berufsgenossenschaftliche Prüfungs- und Beratungsdienst die Einhaltung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften Durch die Fusion zur BG BAU und den geänderten Lastenausgleich ist es uns als ersten Schritt gelungen, die Beiträge unserer Mitgliedsunternehmen im bisherigen Rahmen zu halten. Es gilt nun durch eine wirksame Ausgestaltung des Altlastenkonzepts die im Vergleich zur gesamten übrigen Wirtschaft immer noch unerträglich hohen Beiträge entscheidend zu senken. Frank Seynsche ist Vorsitzender des Vorstandes der BG BAU auf Arbeitgeberseite festgestellt. Ausführlich wurden die Organisationsreform der gesetzlichen Unfallversicherung sowie die Änderungen des berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes durch die Neuordnung des Arbeitsschutzrechts erörtert. Außerdem hat sich die Vertreterversammlung mit dem Bearbeitungsstand der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (BGV A 2) befasst, um diese dann in der Sitzung am 6. Dezember 2006 zusammen mit der zugehörigen Satzungsanpassung zu beschließen. In der Sitzung am 6. Dezember 2006 wurde ferner der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 festgestellt und die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung unter den Aspekten der Lastenverteilung, der Zuständigkeitsordnung sowie der strukturellen Neuordnung von Trägern und Spitzenorganisationen diskutiert. 9

11 selbstverwaltung Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Der neue gemeinsame Gefahrtarif der BG BAU schafft mehr Beitragsgerechtigkeit für unsere Mitgliedsbetriebe. Rainer Prestin ist Vorsitzender des Vorstandes der BG BAU auf Versichertenseite Vorstand Der Vorstand ist die Regierung der Berufsgenossenschaft. Er beschließt die Beitragsumlage, beruft die Rentenausschüsse, erlässt die Richtlinien für die Führung der laufenden Verwaltungsgeschäfte und regelt die Dienstverhältnisse der nach der Dienstordnung Angestellten. In seiner Sitzung am 7. April 2006 hat der Vorstand der BG BAU die Mittel zur Finanzierung der berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhäuser bereitgestellt und unter Abwägung aller politischen und regionalen Gesichtspunkte die Umlagen der Berufsgenossenschaft, des Arbeitsmedizinischen Dienstes, des Sicherheitstechnischen Dienstes sowie des Insolvenzgeldes beschlossen. Organe der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Selbstverwaltungsorgane Vertreterversammlung Vorstand Geschäftsführung Beratungsausschüsse Beratungs- und Erledigungsausschüsse Präventionsausschuss Ständiger Ausschuss Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschuss Präventionsausschuss Satzungs- und Gefahrtarifausschuss Sektionsbeiräte Hochbau und Tiefbau 10 Bußgeldausschüsse bei den Bezirksverwaltungen Besondere Ausschüsse: Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse bei den Bezirksverwaltungen Besondere Ausschüsse: Rentenausschüsse bei den Bezirksverwaltungen Stand:

12 Selbstverwaltung Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Darüber hinaus wurden die Eckpunkte zur Ermittlung von Bußgeldhöhen in Unfallverhütungsangelegenheiten verabschiedet. Die Vorschussrichtlinien, die Stundungsrichtlinien sowie die Richtlinien für die Erhebung von Geldbußen in Mitglieder- und Beitragsangelegenheiten beschloss der Vorstand in seiner Sitzung am 14. Juni 2006 in Karlsruhe. In derselben Sitzung befürwortete der Vorstand die Abnahme der Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2005 wie auch die Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung und befasste sich vertieft mit den Änderungen des berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes durch die Neuordnung des Arbeitsschutzrechts. Beratungs- und Erledigungsausschüsse dem Ständigen Ausschuss für Vorstands-, Personal- und Finanzangelegenheiten kommt die Aufgabe zu, die routinemäßigen Angelegenheiten des Vorstandes sowie die routinemäßigen Finanzangelegenheiten zu erledigen. Im Personalbereich befindet der Ständige Ausschuss für Vorstands-, Personal- und Finanzangelegenheiten über die Einstellung, Anstellung, Beförderung, Entlassung und Versetzung in den Ruhestand sowie die Festsetzung von Maßnahmen nach der Dienstordnung wegen Nichterfüllung von Pflichten bei Angestellten nach der Dienstordnung bis Besoldungsgruppe A 16 BBesO einschließlich. Die Vertreterversammlung hat ihrem Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschuss die Aufgabe zugewiesen, die Feststellung des Haushaltsplanes durch die Vertreterversammlung gemäß 70 Abs. 2 Satz 2 SGB IV, 15 Nr. 8 der Satzung vorzubereiten und die Jahresrechnung gemäß 77 Abs. 1 Satz 2 SGB IV vorzuprüfen. Der Satzungs- und Gefahrtarifausschuss bereitete die Beratungen und Beschlussfassungen der Vertreterversammlung zur Satzung, insbesondere hinsichtlich der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (BGV A 2) vor. Besondere Ausschüsse Um das weitere Vorgehen im Zuge der Reform der gesetzlichen Unfallversicherung intensiv zu beraten, beraumte der Vorstand am 22. September 2006 in München eine Sondersitzung an. Im Mittelpunkt der Beratungen während der Sitzung am 9. November 2006 stand der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007, den der Vorstand aufstellte und der Vertreterversammlung zur Feststellung empfahl. Außerdem empfahl der Vorstand der Vertreterversammlung, die Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (BGV A 2) zu beschließen. Weitere Themen waren die Verabschiedung der Neuorganisation der Abteilung Prävention sowie die Auseinandersetzung mit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie. Der Vorstand hat sich gemäß 19 Nr. 14 der Satzung die Verhängung von Geldbußen vorbehalten und diese Aufgabe seinen regional zuständigen Bußgeldausschüssen übertragen, jedoch die Verhängung von Geldbußen wegen Zuwiderhandlung gegen Melde- und Mitwirkungspflichten in seiner Sitzung am 9. November 2006 von dem Vorbehalt ausgenommen und damit der Verwaltung übertragen. Den gemeinsam tagenden Präventionsausschüssen von Vorstand und Vertreterversammlung obliegt die Aufgabe, Beratungen und Beschlussfassungen der beiden Selbstverwaltungsorgane zur Verhütung von arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie zur Ersten Hilfe vorzubereiten ( 1 Nr. 1 und 14 Abs. 1 Satz 1 SGB VII). Die besonderen Ausschüsse werden zwar durch Beschluss der Selbstverwaltungsorgane gebildet, sind in ihrer Entscheidungsfindung jedoch unabhängig und handeln aufgrund von Rechtsvorschriften in eigener Verantwortung für die BG BAU. Die den Bezirksverwaltungen zugeordneten Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse befinden über Widersprüche und Einsprüche; die ebenfalls bei den Bezirksverwaltungen eingerichteten Rentenausschüsse treffen die Entscheidungen über die Ansprüche auf Leistungen. Im Anhang zu diesem Bericht sind die Namen der Personen aufgeführt, die sich in Vertreterversammlung, Vorstand und Ausschüssen engagieren. 11

13 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten Basisdaten 12 Die Aufgabe der Presse- Öffentlichkeitsarbeit der BG BAU ist es, deren Aufgaben und Leistungen in ihrer ganzen Bandbreite in der Öffentlichkeit darzustellen und damit ihre Arbeit bekannt zu machen. Dazu gehört die Information der Mitgliedsunternehmen, der Verbände und Versicherten genauso wie die der Presse und Fachpresse und damit der Öffentlichkeit. Beim Tag gegen Lärm 2006 hatten Journalisten bundesweit Gelegenheit, Experten der BG BAU und Jugendliche aus dem Baugewerbe nach Auswirkungen von Lärm zu fragen. Pressearbeit Die regelmäßigen Pressemitteilungen insbesondere Kampagnen begleitende Informationen der BG BAU konnten 2006 eine gute Medienresonanz erreichen. Höhepunkte waren Meldungen zu den Aktionen Oben bleiben! Ohne Durchsturz, eine Kampagne für sichere Dacharbeiten sowie Echt laut hier Tag gegen Lärm. Allein bei diesen beiden Aktionen wurde im Printbereich eine verbreitete Auflage von mehreren Millionen Exemplaren verzeichnet. Dazu kamen zahlreiche Online-Meldungen sowie TV- und Hörfunkbeiträge, zum Beispiel in ARD, ZDF und RTL. Auch die Informationen zu den Themen Mini-Jobs, Tag der Verkehrssicherheit oder Asbestgefahr bei Abbrucharbeiten erzielten eine hohe Aufmerksamkeit. Viele Anfragen zu verschiedenen Themen gab es auch aus der Fachpresse der Bauwirtschaft und des Gebäudereinigerhandwerks, zu der intensive und regelmäßige Kontakte gepflegt werden. Elektronische Medien Die BG BAU bietet unter der Adresse einen Internetauftritt mit Informationen rund um die BG BAU und die Bauwirtschaft an. Der Webauftritt enthält alle Themenbereiche der gesetzlichen Unfallversicherung und wird laufend mit allen relevanten Informationen zur BG BAU und den Präventionsthemen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aktualisiert. Die neue Datenbank Medien und Praxishilfen - bisher BG BAU Infopool beinhaltet alle Fachinformationen der BG BAU sowie viele für den Baubereich geltenden Gesetze und Vorschriften zum Recherchieren, Ausdrucken, Downloaden oder zum Online-Bestellen. Alle Informationen stehen dort auch branchenbezogen zur Verfügung. In einer weiteren Datenbank findet sich das Seminarangebot der BG BAU. Das Extranet ist die Internet-Serviceleistung exklusiv für die Mitgliedsunternehmen der BG BAU. In diesem abgesicherten Internetbereich können zum Beispiel Unfallanzeigen oder der Lohnnachweis online erstellt und versandt sowie Informationen auf elektronischem Wege mit der BG BAU ausgetauscht werden. Weitere Funktionen und Informationen etwa zur Unfallbelastung stehen bereits zur Verfügung oder sind in Vorbereitung. Dies spart Verwaltungsaufwand für Mitgliedsunternehmen und BG BAU und führt damit zu Kostenreduzierungen. Alle Bezirksverwaltungen der BG BAU verfügen bereits über ein Extranet, wenn auch derzeit noch mit geringen Unterschieden im Funktionsumfang. Alle weiteren Detailinfos und den Zugang zum Extranet findet man unter Extranet rechts oben auf der Internet-Startseite der BG BAU. Zeitschriften, Broschüren, Infomaterial Neben den modernen elektronischen Medien werden die Mitgliedsunternehmen auch durch klassische Printmedien informiert. Das Magazin BG BAU aktuell bereitet Themen wie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz leicht lesbar auf und stellt auch interessante Baustellen oder Bauwerke vor. Aber auch Beiträge über den Leistungsbereich, über Rehabilitation oder Informationen zu den Beiträgen finden sich hier. Die Fachzeitschrift Tiefbau wendet sich mit ausführlicheren Berichten an das Fachpublikum und die Zeitung Tipps berät die Versicherten zu den Themen gesund arbeiten und leben. Darüber hinaus informieren Broschüren, Plakate und Flyer zu vielen Einzelthemen und aktuellen Kampagnen. Messen Auch auf Messen informiert die BG BAU regelmässig über ihre Arbeit und stellt dabei aktuelle Themen in den Mittelpunkt. Die Besucher haben dabei die Möglichkeit, sich nicht nur über Leistungen der BG BAU zu informieren, sondern auch aktiv das Thema Arbeitssicherheit zu erleben.

14 Präventionsarbeit Prävention Prävention Prävention Prävention Prävention Prävention Prävention Prävention Überwachung und Beratung Besprechungen trugen dazu bei, die innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation gezielt zu verbessern; sie Die Prävention der BG BAU sorgt mit Die Überwachung in den Mitgliedsunternehmen sowie die Beratung der dienen damit Unternehmern und Ver- allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten sind gesetzlicher Unternehmer und der Versicherten sicherten gleichermaßen. Auftrag. Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe in den Unternehmen. Aufgaben Aufgabenschwerpunkte der Prävention sind: Überwachung und Beratung Aus- und Fortbildung Untersuchung und Auswertung von Unfällen und Berufskrankheiten Information Mitarbeit in Gremien Forschung und Entwicklung 7. Zusammenarbeit mit staatlichen Arbeitsschutzbehörden und Aktionen Ergebnisse der Überwachung Im Jahr 2006 wurden insgesamt Bau- und Betriebsstätten besichtigt. Dabei wurden gezielt auch Bauvorhaben von nicht gewerbsmäßigen Unternehmern, so genannte Eigenbaumaßnahmen, an Wochenenden aufgesucht. Die Besichtigungen führten zu Beanstandungen. In Fällen war eine Anordnung nach 17 Abs. 1 SGB VII erforderlich, in Fällen, in denen Gefahr im Verzuge war für Leben und Gesundheit der Beschäftigten, eine sofort vollziehbare Anordnung nach 19 SGB VII. Wegen gravierender Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften wurde in insgesamt Fällen eine Geldbuße verhängt, davon 846 gegen Unternehmer und 307 gegen Versicherte. 2. Aus- und Fortbildung Die BG BAU ist einer der größten Ausbilder bundesweit. Die Schulungs- und Informationsmaßnahmen stellen einen wesentlichen Teil der Präventionstätigkeit dar. Die Schulungen finden im Wesentlichen in BG BAUeigenen Schulungsstätten oder in Bildungsstätten, die gemeinschaftlich von mehreren Berufsgenossenschaften getragen werden, statt. Unternehmer und Führungskräfte Im Berichtsjahr besuchten Teilnehmer (zusammengesetzt aus Unternehmern, Führungskräften und Meistern) diese Veranstaltungen. Die Schwerpunkte des Angebots waren: seminare Seminare für Unternehmer, Führungskräfte und Aufsichtsführende spezielle Fachseminare sowie die Ergänzungs- ergänzungs- und Fortbildungslehrseminare im Rahmen des Unternehmermodells Beratung und Information Präventionsmitarbeiter haben Unternehmer und Versicherte zu Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes beraten. In Gesprächen Arbeitgeber sind verpflichtet, für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Unternehmern und Führungskräften wiesen sie gezielt auf Maßnahmen Mitarbeiter zu sorgen. Diese Aufgabe sicherheitstechnische Betreuung ihrer zur Verbesserung der innerbetrieblichen Organisation hin. In diesem heit wahr. Im Berichtsjahr waren von nehmen Fachkräfte für Arbeitssicher- Zusammenhang galt der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen innerbetriebliche Fachkräfte den Mitgliedsbetrieben insgesamt ein besonderes Augenmerk, vor allem für Arbeitssicherheit bestellt. im Nachgang zu Unfalluntersuchungen. Die Beratungen und 13

15 Präventionsarbeit Prävention Prävention Prävention Prävention Prävention Prävention Prävention 14 Die BG BAU bietet für deren Ausund Fortbildung Seminare an. Im Be - richtsjahr wurden 63 Seminare mit insgesamt Teilnehmern durchgeführt. Mit Ablauf des Berichtsjahres haben 218 Teilnehmer die mehrjährige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Sicherheitsbeauftragte Im Jahr 2006 waren in den Mitgliedsbetrieben der BG BAU insgesamt Sicherheitsbeauftragte tätig, davon in Betrieben mit weniger als 21 Beschäftigten. Sicherheitsbeauftragte sind Multiplikatoren für den Arbeitsschutz vor Ort. Eine Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten besteht bei mehr als 20 Beschäftigten. Schulungen / Teilnehmer Unternehmer und Führungskräfte aus- u. Fortbildung von Fachkräften für arbeitssicherheit aus- u. Fortbildung von sicherheitsbeauftragten aus- u. Fortbildung von Meistern aus- u. Fortbildung von Facharbeitern aus- u. Fortbildung von auszubildenden Zur Aus- und Fortbildung dieser für die Motivation der Mitarbeiter in den Betrieben wichtigen Zielgruppe wurden insgesamt 160 Schulungsveranstaltungen mit Teilnehmern durchgeführt. Weitere Seminare Neben den vorgenannten Aus- und Fortbildungsveranstaltungen bietet die BG BAU ein umfangreiches Angebot an Schulungsmaßnahmen an. So nahmen zum Beispiel Betriebsräte und weitere Multiplikatoren des Arbeitsschutzes an Seminaren und Schulungen teil. Das Angebot der BG BAU auf dem Gebiet der Aus- und Fortbildung wird den betrieblichen Erfordernissen kontinuierlich angepasst und kann auf der Internetseite der BG BAU ( eingesehen werden. aus- u. Fortbildung von Betriebsräten und weiteren Multiplikatoren Praxiszentrum und Arbeitsschutzzentrum der BG BAU Das Unfallgeschehen im Baubereich ist im Vergleich mit den anderen Gewerbezweigen nach wie vor überdurchschnittlich hoch. Hochgelegene Arbeitsplätze, etwa auf Dächern, weisen eine hohe Gefährdung auf und erfordern daher besondere Sicherungsmaßnahmen. Auch Arbeitsmittel wie Kreissägen sind unfallträchtig. Zahlreiche Arbeitsunfälle ereignen sich ferner beim Umgang mit Leitern, mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sowie durch Stolpern, Rutschen und Stürzen. Um diese und andere Gefährdungen zu reduzieren, werden den Lehrgangsteilnehmern in den BG-Praxiszentren in Nürnberg und Haan/Rheinland praxisnahe Schutzmaßnahmen aufgezeigt. Somit kann allen am Bau Beteiligten der wirkungsvolle Einsatz von Schutzmaßnahmen in gefahrenträchtigen Baustellensituationen erlebbar gemacht werden. Themenschwerpunkte sind: Gerüstbau Arbeiten arbeiten auf Dächern dächern Kreissägen Handhabung handhabung von Bau- und Handmaschinen sicherer Umgang mit gefährlichen Stoffen sicherer Einsatz einsatz von elektrischen Geräten ergonomischer Umgang mit schweren Lasten Persönliche Schutzausrüstungen schutzausrüstungen (PSA). Ersthelfer Die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern wird in der Regel nicht von der BG BAU selbst, sondern von dafür zugelassenen Ausbildungsträgern

16 Präventionsarbeit Prävention Prävention Prävention Prävention Prävention Prävention Prävention durchgeführt. Die Kosten für diese Aus- und Fortbildung werden von der 3. BG BAU getragen. Im Jahr 2006 wurden Ersthelfer aus Mitgliedsbetrieben aus- bzw. fortgebildet. Untersuchung und Auswertung von Unfällen und Berufskrankheiten Unfallgeschehen Insgesamt ereigneten sich 2006 im Zuständigkeitsbereich der BG BAU meldepflichtige Unfälle, davon Arbeitsunfälle und Wegeunfälle. Tödliche Arbeitsunfälle: Schwerpunkte nach Gewerbezweigen errichten von Bauwerken des hoch- und tiefbaus 17 erd- und straßenbau, Kanal- und leitungsbau, spezialtiefbau, Gleisbau 11 Bauausbaugewerbe 10 Gebäude- und straßenreinigung 62 Die 1000-Mann-Quote (Anzahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle bezogen auf 1000 Vollarbeiter) beträgt damit 70,33; die Unfallhäufigkeit (Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle bezogen auf Arbeitsstunden) beträgt 44,51. 6 abbruch und sprengungen 4 eigenbau / nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten Tödliche Unfälle An der Spitze der tödlichen Arbeitsunfälle (ohne Wege- und Dienstwegeunfälle) stehen im Hochbau unverändert die Absturzunfälle. Die Arbeitsstellen befanden sich dabei auf Gerüsten und Leitern, aber auch auf Dächern beziehungsweise nichtbegehbaren Bauteilen. Im Tiefbau ereigneten sich tödliche Unfälle am häufigsten bei Erd-, Verbau-, Verlege- und Ortbetonarbeiten in offener Bauweise für Kanalleitungen. Die Verunglückten wurden dabei zumeist verschüttet. Insgesamt ereigneten sich im Berichtsjahr 186 tödliche Unfälle, davon 124 tödliche Arbeitsunfälle 17 tödliche Dienstwegeunfälle 45 tödliche Wegeunfälle Unfalluntersuchungen Untersuchungen von Arbeitsunfällen werden insbesondere in den folgenden Fällen durchgeführt: bei tödlichen Unfällen, bei besonders schweren Verletzungen, bei verursachung Verursachung durch Dritte, dritte, wenn technische Mängel vorliegen oder zu vermuten sind, wenn schwere Verstöße verstöße gegen die Arbeitsschutzvorschriften vorliegen oder anzunehmen sind, wenn Schwerpunktaktionen schwerpunktaktionen durchgeführt werden. Die Unfalluntersuchungen bieten Ansatzpunkte für gezielte Präventionsmaßnahmen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Präventionsarbeit ein. Dazu gehören insbesondere alle Maßnahmen zur Optimierung der innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Im Berichtsjahr wurden Arbeitsunfälle untersucht. 15

17 Präventionsarbeit Prävention Prävention Prävention Prävention Prävention Prävention Prävention Tödlicher Absturz bei Dacharbeiten 16 Auf dem Flachdach einer Halle sollte eine Rohrdurchführung hergestellt werden. Das Hallendach war mit begehbaren Trapezblechen und nichtbegehbaren trapezförmigen lichtdurchlässigen Kunststoffplatten gedeckt. Der Mitarbeiter einer Dachdeckerfirma stieg über eine Anlegeleiter auf das Hallendach, um zu prüfen wie die Arbeiten auszuführen sind. Der Mann ging nicht direkt zur vorgesehenen Arbeitsstelle, sondern begab sich in die Nähe der lichtdurchlässigen und nichtbegehbaren Kunststoffplatten. Dabei rutschte er auf den feuchten Trapezblechen aus und stürzte durch die nichttragfähigen Kunststoffplatten ca. 3 m tief auf den darunter liegenden Betonboden. Er zog Erhebungen und Stellungnahmen bei Verdacht auf Berufskrankheiten Neben den Unfalluntersuchungen prüfen Präventionsmitarbeiter bei Berufskrankheiten-Verdachtsanzeigen, ob die arbeitstechnischen Voraussetzungen im Sinne der angezeigten Berufskrankheit gegeben sind. Der Nachweis der beruflichen Verursachung einer Erkrankung macht oft umfangreiche Recherchen über frühere und heutige Arbeitsplätze und Arbeitsverfahren erforderlich. Bei der Ausarbeitung der Stellungnahmen aus technischer Sicht werden Erfahrungswerte und Messergebnisse in Datenbanken berücksichtigt. Diese auf diesem Wege gewonnenen Erkenntnisse werden unmittelbar für die Präventionstätigkeit genutzt. sich schwere Kopfverletzungen zu und starb am nächsten Tag im Krankenhaus. Unfallursächlich war der unnötige Aufenthalt in diesem gefährlichen Bereich. Die Ermittlungen ergaben, dass der verantwortliche Unternehmer keine Gefährdungsbeurteilung 4. Information Informationsmaterial Die BG BAU stellt ihren Mitgliedsunternehmen vielfältiges Infomaterial zur Verfügung. Sowohl in modernen Medien wie Internet oder CD-ROMs, als auch in Printmedien, werden Informationen und Hilfestellungen zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zur Verfügung gestellt. (Siehe auch Seite 12 Presseund Öffentlichkeitsarbeit ) Messebeteiligung Im Jahr 2006 setzte die BG BAU das erfolgreiche Konzept eines einheitlich gestalteten Messestandes mit Konzentration auf ein Schwerpunktthema fort. für die Ausführung von Instandhaltungsarbeiten auf derartigen Flachdächern durchgeführt hat. Eine Unterweisung der Beschäftigten war nach Angaben des Unternehmers durchgeführt, wurde jedoch nicht dokumentiert. Insgesamt beteiligte sich die Prävention mit diesem Konzept an 10 Messen: Wesentliche Inhalte der Standkonzeption 2006 waren zum einen die ansprechende Standgestaltung und zum anderen der Einbau von Schauspielszenen, in denen die Themen Leistungen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und Persönliche Schutzausrüstungen thematisiert wurden. Ergänzend wurde das Motto des Standes Sicher arbeiten gesund bleiben mit weiteren Aktionen bereichert. So gab es bei der Beratung zur CD WINGIS sowie bei der Blutdruck- und Körperfettmessung einen großen Besucherandrang.

18 Präventionsarbeit Prävention Prävention Prävention Prävention Prävention Prävention Prävention Zusätzlich war die BG BAU mit individuell gestalteten Messeständen auf vielen Messen wie die Bautec in Berlin, die IHM in München, die NB NordBau in Neumünster oder die Arbeitsschutz aktuell in Karlsruhe vertreten. Zahlreiche Beteiligungen bei Aktionstagen von Mitgliedsbetrieben oder Verbandstagungen mit kleineren Informationsständen zeigten, dass die BG BAU für ihre Mitglieder aktiv ist und als Partner vor Ort geschätzt wird. GISBAU Zentrale Aufgabe von GISBAU, dem Gefahrstoff-Informationssytem der BG BAU, ist es, den Betrieben eine umfassende Hilfe für das sichere Verarbeiten von Gefahrstoffen zu geben. Dazu werden zu möglichst allen bauchemischen Produkten praxisnahe und leicht verständliche Informationen wie etwa Entwürfe von Betriebsanweisungen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen sowie viele weitere Hilfen, beispielsweise zur Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses oder zur Auswahl geeigneter Schutzhandschuhe, werden den Betrieben über WINGIS, der Gefahrstoff-Software von GISBAU, aber auch über das Internet ( angeboten. 5. Damit werden die Betriebe der Bauwirtschaft, wo häufig keine chemischen oder toxikologischen Kenntnisse vorhanden sind, in die Lage versetzt, den vielfältigen Anforderungen aus der Gefahrstoffverordnung nachzukommen. Im Jahr 2006 wurden bei GISBAU folgende Schwerpunkte gesetzt: WINGIS-online: Eine Online-Version von WINGIS wurde unter ins Internet eingestellt, um zukünftig noch aktueller über Änderungen im Gefahrstoffbereich informieren zu können. In WINGIS selbst sind zu fast allen bau-chemischen Produkten Gefährdungsbeurteilungen und dokumentationen aufgenommen worden. Handschuhdatenbank: GISBAU hat eine Handschuhdatenbank aufgebaut, in der zurzeit für Farben und Lacke, Holzschutzmittel sowie Reinigungsmittel konkrete Empfehlungen für Schutzhandschuhfabrikate gegeben werden. Die Datenbank ist sowohl Bestandteil von WINGIS als auch im Internet unter einsehbar. Epoxidharze: Epoxidharze sind in der Bauwirtschaft häufig Auslöser von allergischen Hauterkrankungen; es soll ein Ranking-System aufgebaut werden, welches dem Verarbeiter erlaubt, Produkte mit einem geringeren Allergierisiko auszuwählen. Mitarbeit in Gremien Mitarbeiter der Prävention waren in verschiedenen Gremien tätig. Den Schwerpunkt dieser Tätigkeit bildete die Leitung der berufsgenossenschaftlichen Präventionsausschüsse Fachausschuss BaU BAU Fachausschuss Tiefbau tiefbau Fachausschuss Persönliche Schutz- schutz- ausrüstung sowie die Mitarbeit in diversen Arbeitskreisen dieser Fachausschüsse. Alle drei Fachausschüsse betreiben Prüf- und Zertifizierungsstellen. Diese haben das Ziel, die Arbeitssicherheit von Produkten zu fördern und Unter- nehmen bei der Entwicklung ihrer Produkte sicherheitstechnisch zu beraten. Die drei Prüf- und Zertifizierungsstellen sind benannte Stellen der Europäischen Union sowie GS-Stellen nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und damit befugt, Arbeitsmittel der jeweiligen Prüfgebiete zu prüfen und zu zertifizieren. Sie sind zudem Mitglied im berufsgenossenschaftlichen Prüf- und Zertifizierungssystem BG-PRÜFZERT. Eine Datenbank zu den Prüfgebieten aller im BG-PRÜFZERT zusammengefassten Prüf- und Zertifizierungsstellen sowie zu geprüften Produkten steht unter zur Verfügung. Neben der Mitarbeit in weiteren berufsgenossenschaftlichen Fachausschüssen (u. a. FA Steine und Erden, FA Chemie, FA Maschinentechnik und Hebezeuge) waren Aufsichtspersonen und Referenten der Prävention auch in nationalen und internationalen Gremien zur Förderung und Koordinierung des Arbeitsschutzes tätig. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Ausschüsse und Arbeitskreise des Hauptverbandes hauptverbandes und der Landesverbände der gewerblichen Berufsge- landesnossenschaften (so oblag der BG BAU z. B. die Leitung des Arbeitskreises Arbeitssicherheit in verschiedenen Landesverbänden bzw. die Leitung landesbezogener Stellen) von Ministerien und Behörden auf Bundes- und Landesebene, der nationalen und internationalen Normung (z. B. beim Deutschen Institut für Normung e. V. DIN, beim European Committee for Standardization CEN und bei der International Organization for Standardization ISO). 17

19 6. Forschung und Entwicklung Präventionsarbeit Prävention Prävention Prävention Prävention Prävention Prävention Prävention Die Ergebnisse von Forschungs- und Entwicklungs-Projekten bilden eine wichtige Grundlage für die Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Bauwesen. Bei der Formulierung neuer Projekte steht der Praxisbezug im Vordergrund. Ausgangspunkte waren in letzter Zeit entwicklung Entwicklung technologischer Innovationen zur Optimierung der Bau- innoprozesse sowie von Maschinen und Geräten, hilfestellungen Hilfestellungen bei Gefährdungsbeurteilungen, wie Beurteilung der ergonomischen Belastung von Arbeitnehmern, Erfassung und Beurteilung der Belastung durch Gefahrstoffe und Biologische Arbeitsstoffe, entwicklung Entwicklung und test Test von neuen Modulen zur Verbesserung von Weiterbildungsmaßnahmen und Forderungen des Gesetzgebers, zu denen die BG BAU ihren Mitgliedsbetrieben Hilfestellungen bieten will. Die Ergebnisse der Projekte werden im Mitteilungsblatt der BG BAU, BG BAU aktuell, und der Fachzeitschrift TIEF- BAU veröffentlicht sowie auf Fachtagungen, Workshops und Seminaren den interessierten Kreisen vorgestellt. Zusammenarbeit mit staatlichen Arbeitsschutzbehörden und Aktionen Wie bereits in den Vorjahren fand eine intensive Zusammenarbeit zwischen der BG BAU und den staatlichen Arbeitsschutzinstitutionen statt. Auf Bundesebene wurde die Kooperation mit der Initiative neue Qualität des Bauens INQA-Bauen, HYPer- LINK Beim Tag gegen Lärm 2006 wurden Lärmpegelmessungen beim Umgang mit Baumaschinen durchgeführt, um die jungen Auszubildenden für die Gefahr zu sensibilisieren. intensiviert. Regionale Netzwerke und vielfältige Aktionen wurden auf Landesebene fortgeführt. Darüber hinaus wurden folgende Aktionen durchgeführt: Oben bleiben ohne Durchsturz Mehr als Abstürze durch Wellplatten und 363 Abstürze durch Lichtbänder verzeichneten die gewerblichen Berufsgenossenschaften innerhalb von nur drei Jahren. 56 dieser Unfälle endeten sogar tödlich. Ziel der Aktion Oben bleiben ohne Durchsturz war es, die Unfallzahlen im Zusammenhang mit Arbeiten auf Wellplattendächern oder in der Nähe von Lichtkuppeln drastisch zu reduzieren. Aufsichtspersonen führten innerhalb von acht Monaten in Unternehmen auf Baustellen Beratungen durch. Damit erreichten die Präventionsexperten Mitarbeiter der Firmen. 9. Tag gegen Lärm Die BG BAU unterstützte den 9. Tag gegen Lärm mit ihrer Aktionskampagne. Die Aktionen in 10 Bundesländern an 13 Aktionsorten richteten sich an die jüngste Zielgruppe der BG BAU Auszubildende in der Bauwirtschaft. Die Jugendlichen erhielten spezifische Informationen rund um das Thema Lärm. Nicht nur über die berufsbezogene Thematik, auch über den Freizeit bezogenen Lärmkomsum wurde informiert.

20 Präventionsarbeit Prävention Prävention Prävention Prävention Prävention Prävention Prävention Auf der Fachtagung Mauern mit Versetzhilfe wurden neue Geräte zum ergonomischen Arbeiten vorgeführt. Beim Tag der Verkehrssicherheit hatten die Besucher Gelegenheit, sicheres Fahren zu üben. Fachtagung Mauern mit Versetzhilfe Bauunternehmer müssen ihre Bauzeiten und Kosten reduzieren, wenn sie im scharfen Wettbewerb bestehen wollen. Deshalb werden Neubauten heute immer häufiger mit großformatigen Steinen errichtet. Dabei ist eine hohe Präzision nötig und der Einsatz von Versetzhilfen unerlässlich. Die BG BAU führte zu diesem Thema gemeinsam mit der Kalksandstein- und Porenbetonindustrie sowie mit Minikranherstellern im Jahr 2006 drei Fachtagungen durch. Dabei wurden rund 200 Unternehmern kleinerer und mittelständischer Betriebe Grundlagen und Praxistipps für das Mauern mit Versetzhilfen an die Hand gegeben. Es wurde aufgezeigt, dass bei einer gut organisierten Arbeitsvorbereitung ein wirtschaftliches Arbeiten auch bei kleineren oder stark gegliederten Bauvorhaben möglich ist. Körperliche Arbeiten werden für Maurer durch den Einsatz von Versetzhilfen erleichtert. Mittelfristig führt der Einsatz dieser ergonomischen Arbeitsmittel zu weniger Ausfallzeiten, zu Zeitersparnis und damit insgesamt zur Kostenreduzierung. Besonders interessant waren die Belastungsmessungen im Bauwesen mit dem Cuela-HTR-System, das während der Fachtagung von einer Fachkraft für Ergonomie der BG BAU vorgestellt wurde. Tag der Verkehrssicherheit Zweiter Tag der Verkehrssicherheit am 17. Juni 2006 Mehr als 8300 Arbeits- und Wegeunfälle im Straßenverkehr verzeichnete die BG BAU im Jahr 2005, 56 dieser Unfälle endeten tödlich. Grund genug für die BG BAU, sich auch 2006 zusammen mit anderen Unfallversicherungsträgern und weiteren Partnern wie dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) und der Polizei am bundesweiten Tag der Verkehrssicherheit zu beteiligen. Auch der 2. Tag der Verkehrssicherheit wurde am dritten Samstag im Juni durchgeführt. Die Veranstaltung der BG BAU und ihrer Partner fand in einem großen Einkaufszentrum in Regensburg statt. Neben reinen Informationsangeboten, wie zum Thema Müdigkeit am Steuer, hatten die Besucher auch die Möglichkeit, sicheres und ökonomisches Fahren im realen Straßenverkehr zu üben. Auch kritische Situationen an einem Fahrsimulator konnte man trainieren und dabei erfahren, wie man sich fühlt, wenn sich das eigene Fahrzeug nach einem Unfall überschlagen hat und wie man sich in einer solchen Situation am besten aus dem Auto befreit. 19

21 Arbeitsmedizinischer Dienst Dienste Dienste Dienste Dienste Dienste Dienste Dienste Dienste Dienste Dienste 20 Der Arbeitsmedizinische Dienst (AMD) Unternehmer sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter arbeitsmedizinisch betreuen zu lassen. Als Verantwortlicher für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb muss sich der Unternehmer an einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen orientieren. Der AMD als Betriebsarzt unterstützt ihn dabei. Die betriebsärztliche Aufgaben sind im Arbeitssicherheitsgesetz festgelegt. Aber auch durch andere staatliche Vorschriften, wie Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Strahlenschutzverordnung sowie BG-Vorschriften, wird die arbeitsmedizinische Tätigkeit geregelt. Arbeitsmedizinische Zentren Die Standorte der Arbeitsmedizinischen Zentren findet man im Internet unter Dienste. Aufgaben Menschen, die im Baugewerbe arbeiten, werden körperlich stark beansprucht. Sie müssen schwer Heben und Tragen und sind oft Hitze, Kälte, Staub und Lärm ausgesetzt. Einige Baustoffe enthalten Bestandteile, die für den Menschen gesundheitsschädlich sein können. Eine gute betriebsärztliche Betreuung dieser Versicherten ist enorm wichtig, um Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen. Der AMD reduziert durch seine arbeit, der Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten und krankheitsbedingten Ausfallzeiten, Kosten die zu einer zusätzlichen Belastung der Unternehmen führen würden. Im AMD sind speziell ausgebildete Ärzte beschäftigt, die die Arbeitnehmer beraten und untersuchen. Außerdem unterstützen die Ärzte den Unternehmer in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und arbeiten mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammen. Zahlreiche AMD-Ärzte verfügen neben ihrer Facharztausbildung über zusätzliche medizinische Qualifikationen. Durch die Spezialisierung auf das Bauhaupt-, das Ausbau- und das Reinigungsgewerbe qualifiziert sich der AMD der BG BAU speziell für diese Branchen. Der AMD hat folgende Schwerpunkt-Aufgaben: Betriebsbegehungen und Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze Beratung bei der Auswahl und Erprobung persönlicher Schutzausrüstung Durchführung durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Vortrags- vortrags- und Schulungstätigkeit schulungstätigkeit Weitere Informationen dazu finden sich im Internet. Breites Aufgabenspektrum des AMD Beratungen und Betriebsbegehungen gehören zu den Hauptaufgaben der Betriebsärzte nach dem Arbeitssicherheitsgesetz. Im Berichtsjahr wurden Begehungen von Arbeitsstätten mit betrieblichen Beratungen durchgeführt. Bei den Beratungen handelte es sich um individuelle Beratungen von Unternehmern, persönliche Beratungen von Betriebsangehörigen im Betrieb und Beratungen von Institutionen. Die Betriebsärzte führten bei Bedarf auch eigene orientierende Messungen in Betrieben durch. Vorsorgeuntersuchungen Vorsorgeuntersuchungen werden bedarfsgerecht vom AMD durchgeführt. Sie orientieren sich an der Tätigkeit der Beschäftigten. Bei diesen Untersuchungen werden deren Arbeits- und Krankheitsgeschichte sowie die besonderen, bauspezifischen Gefährdungen von Haut, Atemwegen, Gehör, Wirbelsäule und Gelenken berücksichtigt. Verschiedene Funktionstests (Hör- und Sehtest, Lungenfunktion, EKG, Blutdruck, Blutuntersuchung) und eine ausführliche arbeitsplatzbezogene Beratung sind Bestandteil der Untersuchungen. Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Neben den allgemeinen gibt es auch die speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Gefährdung durch Gefahrstoffe, Lärmoder Infektionsgefährdung). Das Spektrum der Untersuchungen spiegelt die Gefährdungs- und Belastungssituation im Bau- und Reinigungsgewerbe wider.

22 Arbeitsmedizinischer Dienst Dienste Dienste Dienste Dienste Dienste Dienste Dienste Dienste Dienste Dienste Im Berichtsjahr wurden allgemeine bauspezifische Untersuchungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen beziehungsweise staatlichen Vorschriften dokumentiert. Vortrags- und Schulungstätigkeit Die Vortrags- und Schulungstätigkeit der Ärzte bleibt auf hohem Niveau wurden Schulungen durchgeführt. Angeschlossene Betriebe Im Berichtsjahr waren dem AMD Betriebe angeschlossen. Die Zahl der Versicherten in diesen Unternehmen betrug Organisation Die seit der Fusion im Mai 2005 eingeleitete Umstrukturierung des AMD wird konsequent fortgesetzt. Es wurden weitere Doppelstandorte abgebaut und Hoch- und Tiefbauzentren des AMD zusammengeführt. Die gemeinsame Nutzung der mobilen Untersuchungseinrichtungen ermöglicht einen besseren flächendeckenden Service für die Mitgliedsbetriebe. Zurzeit verfügt der AMD über 79 Zentren sowie 47 mobile Untersuchungseinrichtungen. Durch Konzentration auf wenige Großlabore wurden die Laborkosten um jährlich reduziert. Alle diese Maßnahmen haben bis zum zu einer Kostenreduktion von 1,3 Mio. geführt. Betriebsärzte stellen sich neuen Herausforderungen Die BGV A 2, die ab in Kraft trat, stellte den AMD der BG BAU vor neue Herausforderungen. Der Unternehmer hat seither die Möglichkeit, abhängig von seiner Betriebsgröße, zwischen Regel- und alternativer Betreuung zu wählen. Mit neuen Betreuungskonzepten trägt der AMD dieser Entwicklung Rechnung, um weiterhin als kostengünstiger, kompetenter Berater der Unternehmer und Beschäftigten tätig zu sein. Spezielle Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen 2006 in Prozent Lärm Atemschutzgeräte Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten Infektionskrankheiten Hauterkrankungen Asbestfaserhaltiger Staub Bildschirm-Arbeitsplätze Arbeiten m. Absturzgefahr Allgemeiner Staub Krebserz. Gefahrstoffe allgemein Silikogener Staub Benzolhomologe (Toluol, Xylole) Restliche Grundsatz-Untersuchungen 21 24,0 12,6 11,5 9,3 9,1 8,0 5,7 4,9 4,7 1,9 1,6 1,4 5,2

23 SicherheitsTechnischer dienst Dienste Dienste Dienste Dienste Dienste Dienste Dienste Dienste Dienste Dienste 22 Der Sicherheitstechnische Dienst (STD) Unternehmer sind verpflichtet, ihr Unternehmen sicherheitstechnisch betreuen zu lassen und Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Der Sicherheitstechnische Dienst der BG BAU (STD) unterstützt die Unternehmen dabei, indem er die angeschlossenen Unternehmen bei der Durchführung dieser Aufgaben berät. Im Zuge der Fusion und durch das inkrafttreten der BGV A 2 wurden durch Beschluss der Vertreterversammlung im Jahr 2006 die ehemaligen Dienste Technischer Beratungsdienst (TBD) und Überbetrieblicher Sicherheitstechnischer Dienst (ÜSD) zu einem Sicherheitstechnischen Dienst der BG BAU, dem STD, zusammengeführt. Der STD versteht sich als betrieblicher Partner der Mitgliedsunternehmen der BG BAU beim Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Unternehmen können die Leistungen des STD in Anspruch nehmen, um damit die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu erhalten und deren Motivation zu steigern. Damit wird auch die Leistungsfähigkeit der Betriebe verbessert. Der STD erfüllt die Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (BGV A2). Aufgaben und Serviceangebote Der STD ist eine Abteilung der Hauptverwaltung der BG BAU. Anders als die Aufsichtspersonen der Abteilung Prävention haben die Sicherheitstechnischen Beraten keine Aufsichtsfunktion, sondern beratende und unterstützende Aufgaben in den Unternehmen. Die wichtigste Aufgabe des STD ist es, die Unternehmer dabei zu unterstützen, die für ihren Betrieb geeigneten Maßnahmen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu finden. Da die Mitarbeiter des STD die speziellen Probleme der Baubranche kennen, können sie dem Unternehmer genau auf seinen Betrieb zugeschnittene und wirtschaftliche Maßnahmen empfehlen und betriebsspezifische Umsetzungskonzepte erarbeiten. Daraus leiten sich verschiedene Serviceangebote für die Unternehmen ab: Das Unternehmermodell, das modifizierte Unternehmermodell und die Regelbetreuung. Das Unternehmermodell ist eine speziell auf Kleinbetriebe mit weniger als 21 Beschäftigten zugeschnittene Lösung zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz. Der STD hat mit seinen Fachkräften für Arbeitssicherheit im Berichtsjahr bundesweit Unternehmen im Unternehmermodell betreut. Ein weiteres Angebot für Unternehmen mit Beschäftigten im modifizierten Unternehmermodell nahmen im Berichtsjahr 557 Unternehmen in Anspruch. Diese Art der Betreuung, lief im Berichtsjahr durch Einführung der BGV A 2 aus. (Weitere Informationen finden sich im Mitteilungsblatt BG BAU aktuell 1/2007 oder im Internet.) Bestehende Verträge können jedoch auf Wunsch der Unternehmer bis zum fortgeführt werden. Auch im Bereich der Regelbetreuung besteht für Mitgliedsbetriebe der BG BAU die Servicemöglichkeit, sich vom Sicherheitstechnischen Dienst der BG BAU betreuen zu lassen. In diesem Fall übernimmt der STD die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Leistung in den Betrieben erbringt dabei der Partner der BG BAU, die Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (BfGA). Im Berichtsjahr wählten Betriebe diese Möglichkeit. Die Schwerpunkte der Tätigkeiten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit lagen bei der Beratung der Unternehmer zur Gefährdungsbeurteilung und Organisation der innerbetrieblichen Arbeitssicherheit, Begehung von Baustellen und betrieblichen Einrichtungen sowie der Information der Unternehmer, zum Beispiel zum Thema Umgang mit Gefahrstoffen. Hierzu wurden vom STD im Bereich des Unternehmermodells im Berichtsjahr Beratungen durchgeführt. Im Rahmen des modifizierten Unternehmermodells wurden für die vertraglich gebundenen Unternehmen von Mitarbeitern des STD Einsatzstunden erbracht. Im Bereich der Regelbetreuung erbrachten die Mitarbeiter des STD sowie des BG BAU- Partners BfGA innerhalb des Berichtsjahres Einsatzstunden. Zudem nahmen Mitarbeiter des STD zur Unterstützung der Unternehmer, zum Beispiel im Rahmen ihrer Unterweisungsverpflichtung, an innerbetrieblichen Schulungen teil. Neben diesen Hauptaufgaben nahmen die Mitarbeiter des STD noch an 216 Lehrgängen der Abteilung Prävention und an Informationsveranstaltungen der BG BAU teil.

24 Unfälle und Berufskrankheiten rehabilitation Kompensation rehabilitation Kompensation rehabilitation Kompensation Die BG BAU sorgt nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten von Versicherten in den ihr zugehörigen Unternehmen für eine umfangreiche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Die Leistungsabteilungen der Bezirksverwaltungen der BG BAU prüfen die rechtlichen Grundlagen und gewähren die Leistungen. Hierzu zählen Sachleistungen wie Heilbehandlung, Hilfsmittel und Körperersatzstücke. Geldleistungen werden erbracht als Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit, Übergangsgeld, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Umschulungen) erbracht werden, sowie Renten an Versicherte, wenn infolge des Versicherungsfalles die Erwerbsfähigkeit des Versicherten länger als 26 Wochen und um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Berufskrankheiten Bedeutendste Gruppe unter den Verdachtsanzeigen sind die Atemwegserkrankungen mit einem prozentualen Anteil von 23,18 Prozent. An zweiter und dritter Stelle folgen die Lärmschwerhörigkeit und die Haut- Meldepflichtige Unfälle* und Berufskrankheiten Gesamt davon Arbeitsunfälle Wegeunfälle Berufskrankheiten erkrankungen mit 19,64 Prozent bzw. 16,68 Prozent. Die Zahl der Verdachtsanzeigen wegen Hauterkrankungen hält sich bedingt durch die Verwendung von chromatarmen Zementen auf Baustellen dennoch in Grenzen * ein meldepflichtiger Unfall liegt dann vor, wenn durch den Unfall ein im Betrieb Beschäftigter getötet oder so verletzt wird, dass er stirbt oder mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Veränd. in % zum Vorjahr + 3,64 + 4,23 + 3,99-5,24 Arbeitsunfälle Aufteilung der Anzeigen auf Verdacht von Berufskrankheiten 2006 Die Zahl der gemeldeten Arbeitsunfälle im Bereich der BG BAU ist seit langer Zeit erstmals wieder gestiegen. Der Anstieg von 4,23 Prozent gegenüber dem Vorjahr ist vor allem auf die verbesserte Auftragslage und die milden Witterungsbedingungen im Winter zurückzuführen. Durch die konsequent weiter erfolgte Präventionsarbeit konnte jedoch erreicht werden, dass die Zahl der Arbeitsunfälle nicht im gleichen Maße gestiegen ist, wie die der geleisteten Arbeitsstunden. Dieses Ergebnis zeigt, dass sich eine anhaltende gute Arbeit im Bereich der Prävention weiterhin lohnt. 15,62 % ,05 % 431 3,62 % ,64 % ,18 % ,68 % 16,21 % Wirbelsäulenerkrankungen Meniskusschaden Schleimbeutelerkrankungen Lärmschwerhörigkeit Atemwegserkrankungen Hauterkrankungen Sonstige 23

25 Unfälle und Berufskrankheiten rehabilitation Kompensation rehabilitation Kompensation rehabilitation Kompensation Berufskrankheiten Nicht die Berufsgenossenschaften definieren, was eine Berufskrankheit (BK) ist. Der Gesetzgeber hat vielmehr die Bundesregierung ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates in einer Liste die entschädigungspflichtigen Berufskrankheiten zu bezeichnen. Diese Liste enthält derzeit 68 Positionen, die mit einer BK-Nummer gekennzeichnet sind. Das gesetzliche Kriterium für die Aufnahme einer Erkrankung in die Berufskrankheiten-Liste lautet: Die Krankheit ist nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Die so genannten Volkskrankheiten wie Muskel- und Skeletterkrankungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen können deshalb nach dem Willen des Gesetzgebers in der Regel keine Berufskrankheiten sein. Berufskrankheiten Gemeldete Verdachtsfälle Gemeldete Verdachtsfälle BK-Nummern Erkrankungen der Sehnenscheiden Meniskusschäden Erkrankungen durch Erschütterung Chronische Erkrankung der Schleimbeutel Lendenwirbelsäule, Heben und Tragen Halswirbelsäule Lendenwirbelsäule, Ganzkörperschwingungen Lärmschwerhörigkeit Quarzstaublungenerkrankung (Silikose) Quarzstaublungenerkrankung in Verbindung mit aktiver Lungentuberkulose (Siliko-Tuberkulose) asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankung der Pleura Lungenkrebs in Verbindung mit Asbeststaublungen- erkrankung (Asbestose) oder mit durch Asbeststaub verursachter Erkrankung der Pleura Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells und des Bauchfells Adenokarzinome Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen Durch chemisch irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen Sonstige Insgesamt

26 Reha-Management rehabilitation Kompensation rehabilitation Kompensation rehabilitation Kompensation Die BG BAU steigert Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Heilbehandlung Unfallverletzter durch das so genannte Reha-Management. Das Reha- Management stellt eine umfassende Betreuung Unfallverletzter sicher. Für viele der Unfallverletzten, die die BG BAU betreut, stellt ein Arbeitsunfall einen erheblichen Einschnitt im Leben dar. Dies wird noch verstärkt, wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Eine besondere Betreuung vor Ort, wo mit dem behandelnden Arzt und dem Arbeitgeber des Verletzten Kontakt aufgenommen wird, kann hier hilfreich sein und dazu beitragen, dass der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Damit verbunden ist, dass alle Leistungen umfassend und schnell erbracht werden. Dies wird durch eine zielgenaue und lückenlose Planung der Rehabilitation gewährleistet. Eine Überprüfung der medizinischen Rehabilitation bei der BG BAU zeigte, dass Verzögerungen im Heilverfahren meist mit mangelnder Kommunikation der am Verfahren Beteiligten einhergehen. Mit dem Reha-Management wird seit 2005 daher die Kommunikation zwischen allen Verfahrensbeteiligten Arzt, Versicherte, Arbeitgeber und Mitarbeiter der BG BAU gefördert. Kernstück des Verfahrens ist der Reha- Plan. Er wird gemeinsam mit dem Arzt und dem Versicherten im Rahmen eines persönlichen Gespräches erstellt. Der Plan umfasst die zeitliche und inhaltliche Gestaltung der einzelnen Therapieschritte auf dem Weg zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit. Die Steuerung des Heilverfahrens liegt bei der BG BAU, weshalb von ihr hierbei eine aktive Rolle gefordert wird. Statt der reinen Verwaltungstätigkeit muss sie agieren und kommunizieren und die Reha-Verläufe auf der Grundlage einer gemeinsamen Zielvereinbarung zwischen allen am Reha-Verfahren Beteiligten planen, steuern und überwachen. Dabei werden die Erfordernisse der Rehabilitation sowohl aus Sicht der Leistungserbringer als auch der Leistungsempfänger gebündelt und optimiert. Nach dem Grundsatz: Reha vor Rente sollen dadurch unnötige Arbeitsunfähigkeitszeiten vermieden, Komplikationen im Heilverfahren vorgebeugt, Arbeitsplätze erhalten und somit dauerhafte Gesundheitsschäden minimiert werden. Trotz des Anstiegs der Unfallzahlen verringerten sich die Ausgaben für Verletztengeld bei der BG BAU um mehr als sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der neuen Unfallrenten ging sogar um fast 12 Prozent zurück. Diese Ergebnisse zeigen deutlich, dass sich das neue Verfahren inzwischen bewährt hat und weiterhin eine konsequente Durchführung und Optimierung des Reha-Managements erforderlich ist. Rückgang der Unfallentschädigungsleistungen Verletztengeld Berufsfördernde Leistungen Neue Unfallrenten , , , , Veränderung zum Vorjahr in % - 6,78-25,00-11,16 25

27 Entschädigungen rehabilitation Kompensation rehabilitation Kompensation rehabilitation Kompensation Um ihre Versicherten während der Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation oder beruflichen Rehabilitation finanziell abzusichern, zahlt ihnen die BG BAU Verletztengeld beziehungsweise Übergangsgeld. Außerdem übernimmt die BG BAU die Kosten für alle Leistungen, die im zusammenhang mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit entstehen. Sie übernimmt die Arzt- oder Zahnarztkosten, die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt oder für berufsfördernde Leistungen. Auch die Rentenzahlungen im Falle von Berufsunfähigkeit oder Witwen- und Waisenrenten im Todesfall übernimmt die BG BAU. Ambulante Heilbehandlung Zahnersatz Stationäre Behandlung und häusliche Krankenpflege Verletztengeld und besondere Unterstützung Sonstige Heilbehandlungskosten und ergänzende Leistungen zur Heilbehandlung soziale Rehabilitation und Pflege davon Pflegegeld Sozialversicherungsbeiträge bei Verletztengeld Transport- und Reisekosten bei Heilbehandlung und Pflege Berufsfördernde Leistungen Renten an Versicherte und Hinterbliebene davon u. a. für Renten an Versicherte Witwen- und Witwerrenten, Renten im Sterbevierteljahr Waisenrenten Unterbringung in Alters- und Pflegeheimen Beihilfen an Hinterbliebene Abfindungen an Versicherte und Hinterbliebene Sterbegeld und Überführungskosten Insgesamt 2005 in Eur , , , , , , , , , , , , , , , , , , in Eur , , , , , , , , , , , , ,36 0, , , , ,25 (in Mio. gerundet) Renten an Versicherte und Hinterbliebene 945,5 Stationäre Behandlung 26 Verletztengeld Ambulante Heilbehandlung und Zahnersatz Sonstige Heilbehandlungen Berufsfördernde Leistungen Abfindungen an Versicherte und Hinterbliebene Beihilfen an Hinterbliebene und Sterbegeld/Überführungskosten 5,6 10,9 29,4 81,6 114,6 75,1 118,2

28 Renten rehabilitation Kompensation rehabilitation Kompensation rehabilitation Kompensation Renten Neue Renten Voraussetzung für Versichertenrenten ist eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um wenigstens 20 Prozent über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus oder bei mehreren Unfällen eine MdE aus jedem einzelnen Unfall von wenigstens 10 Prozent. Voraussetzung für eine Hinterbliebenenrente ist, dass der Tod infolge eines Versicherungsfalls eingetreten ist. Es ist die Aufgabe der Rentenausschüsse, in den Bezirksverwaltungen über die Rentenanträge zu entscheiden. Dank einer effektiven Präventionsarbeit sind die neuen Renten im Berichtsjahr zurückgegangen Meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle und Anzeigen auf Verdacht einer BK Meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle Anzeigen auf Verdacht einer BK Neue Renten davon AU davon WU davon BK Jahr Veränderung zum Vorjahr Gesamt in % + 3,46 + 4,21-4,99-11,04-11,35-9,74-10,34 Neue Renten insgesamt Berufskrankheiten (BK) Wegeunfälle (WU) Arbeitsunfälle (AU) Gesamt: Gesamt: Gesamt: 4.046

29 Umlagen und Beiträge Finanzen Finanzen Finanzen Finanzen Finanzen Finanzen Finanzen Finanzen Beitragserhebung und -einzug Die Mitglieder- und Beitragsabteilungen der Bezirksverwaltungen der BG BAU sind die kompetenten Ansprechpartner in zuständigkeitsund beitragsrechtlichen Fragen für die Mitgliedsunternehmen und Bauherren. Hier wird die örtliche und sachliche Zuständigkeit der BG BAU bei Gründung von Betrieben oder Durchführung privater Baumaßnahmen geprüft und Beiträge erhoben bzw. eingezogen. Die rund Mitgliedsunternehmen der BG BAU sowie über beitragspflichtige private Bauherren werden von den qualifizierten Mitarbeitern dieser Abteilungen betreut. Nicht alle erhobenen Beiträge werden pünktlich bezahlt. Im Jahre 2006 mussten in Fällen Mitgliedsunternehmen an ihre Zahlungsverpflichtung erinnert werden, weil der Fälligkeitstag für die jeweilige Beitragsoder Vorschusszahlung überschritten war. Wegen Nichtbeachtung der Mahnung wurde in Fällen die Einschaltung des Vollstreckungsbeamten oder Gerichtsvollziehers notwendig. Bei Unternehmen wurde im Jahre 2006 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die beim Insolvenzverwalter angemeldeten Forderungen erreichten eine Höhe von insgesamt ,98. Zum großen Teil werden diese Ansprüche nicht mehr durchsetzbar sein, weil in aller Regel keine nennenswerten Erlöse aus den Insolvenzverfahren zu erwarten sind. Der Betriebsprüfdienst der BG BAU führt im Außendienst bundesweit Lohnbuchprüfungen bei den Mitgliedsunternehmen durch. Die BG BAU ist auch Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für in Eigenarbeit durchgeführte Baumaßnahmen (= nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten), soweit nicht die öffentliche Summe aller der Umlagerechnung Hand zuständig ist. Für den Versicherungsschutz der eingesetzten Helfer werden Beiträge entsprechend der Einsatzzeit und unter Zugrundelegung eines Mindestlohnes erhoben. Durch verstärkt eingesetztes fachkundiges Außendienstpersonal (Handwerksmeister, Baupoliere, Bautechniker) überprüft die BG BAU immer nachhaltiger (auch abends und am Wochenende) die Meldungen der Bauherren oder nicht angezeigte Bauvorhaben. Im Jahre 2006 wurden hierdurch insgesamt ,98 zusätzliche Beiträge erhoben. Die Gesamtbeitragseinnahmen im Eigenbau beliefen sich auf insgesamt , in EUR 2006 in EUR zugrunde gelegten Entgelte

30 Umlagen und Beiträge Finanzen Finanzen Finanzen Finanzen Finanzen Finanzen Finanzen Finanzen Umlagen Umlage der Berufsgenossenschaft Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden nach dem Finanzierungssystem der gewerblichen Berufsgenossenschaften im Wege des Umlageverfahrens der nachträglichen Bedarfsdeckung aufgebracht. Das bedeutet, dass nach Ablauf eines Jahres alle Aufwendungen erfasst und nach Abzug der Einnahmen auf die Unternehmen umgelegt werden. Umlage des internen Lastenausgleiches Durch Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB) VII im Sommer 2005 und den auf dieser Grundlage von der Vertreterversammlung der BG BAU am beschlossenen 1. Nachtrag zur Satzung der BG BAU wurden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die BG BAU im Rahmen des Lastenausgleichs zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften erheblich höhere Leistungen erhalten kann. Im Ergebnis konnte die Umlage der Berufsgenossenschaft durch externe Zuflüsse um rund 164,8 Mio. für das Jahr 2006 entlastet werden. Für das Jahr 2006 ergaben sich folgende Umlageforderungen: Berufsgenossenschaft Interner Lastenausgleich Insolvenzgeld Arbeitsmedizinischer Dienst Technischer Beratungsdienst Zusammen Voraussetzung für diese Zahlungen war jedoch eine interne Lastenausgleichsumlage nach 26 a der Satzung. Die Verteilung dieser finanziellen Eigenbeteiligung auf die Mitgliedsunternehmen orientiert sich ausschließlich an der beitragspflichtigen Lohnsumme ohne Berücksichtigung der Gefahrklassen. Umlage Insolvenzgeld Arbeitnehmer eines in Insolvenz geratenen Unternehmens haben für die letzten drei Monate vor Insolvenzeröffnung einen Anspruch auf Auszahlung ihrer rückständigen Löhne beziehungsweise Gehälter durch die zuständige Arbeitsagentur. Die dazu erforderlichen Mittel sind aufgrund einer Festlegung des Gesetzgebers von den gewerblichen Berufsgenossenschaften einzuziehen ,85 E ,75 E ,23 E ,88 E ,96 E ,67 E Umlage des Arbeitsmedizinischen Dienstes (AMD) Dem Arbeitsmedizinischen Dienst sind alle Mitgliedsunternehmen angeschlossen, die Versicherte beschäftigen. Die Mittel zur Errichtung und Unterhaltung des Arbeitsmedizinischen Dienstes werden durch Beiträge der angeschlossenen Unternehmen aufgebracht. Umlage des Sicherheitstechnischen Dienstes (STD) Der Sicherheitstechnische Dienst der BG BAU (STD) unterstützt die Unternehmer wirkungsvoll bei allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und erfüllt die Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (BGV A2). Die Mittel zur Errichtung und Unterhaltung des Arbeitsmedizinischen Dienstes werden durch Beiträge der angeschlossenen Unternehmen aufgebracht. 29

31 Umlagerechnung 2006 Finanzen Finanzen Finanzen Finanzen Finanzen Finanzen Finanzen Finanzen Aufwendungen (Ausgaben) EUR EUR Erträge (Einnahmen) EUR EUR Unfallentschädigungen Ambulante Heilbehandlung Zahnersatz Stationäre Behandlung Verletztengeld Sonst. Heilbehandlungskosten Berufsfördernde Leistungen Renten an Versicherte und Hinterbliebene Beihilfen an Hinterbliebene Abfindungen Unterbringung in Alters-und Pflegeheimen Sterbegeld, Überführungskost. Mehrleistungen Prävention , , , , , , , , ,37 0, ,21 0, , ,71 Beiträge und Gebühren Sonst. Beitragseingänge Verzugszinsen, Säumniszuschläge u. Mahngebühren Vermögenserträge und sonstige Einnahmen Umlagewirksame Vermögenserträge Überschuss Eigenunternehmen Einnahmen aus öff. Mitteln Einnahmen aus Ersatzansprüchen Geldbußen, Zwangsgelder Entnahmen aus dem Vermögen Sonstige Einnahmen , , ,65 0,00 0, , , , , , ,00 Vermögensaufwendungen u. sonst. Ausgaben Umlagewirks. Verm- Aufwend. Defizit Eigenunternehmen Beitragsausfälle Beitragsnachlässe Zuführungen zu den Betriebsmitteln und der Rücklage Sonstige Aufwendungen , , , , , , ,38 Umlagesoll Überschuss der Aufwendungen ,67 30 Verwaltungskosten, Verfahrenskosten Gehälter, Löhne und Versicherungsbeiträge Versorgungsbezüge, Beihilfen, u.a. Allgemeine Kosten der Verwaltung Kosten der Grundstücke, Gebäude und der bewegl. Einrichtungen für die Verwaltung Aufwendungen für die Selbstverwaltung Vergütungen an andere für Verwaltungsarbeiten Kosten d. Rechtsverfolgung Kosten der Unfalluntersuchungen und der Feststellung der Entschädigungen Vergütungen für die Auszahlung d. Renten Vergütungen an andere für den Beitragseinzug , , , , , , , , ,60 0, , , ,65

32 Bilanz Per Finanzen Finanzen Finanzen Finanzen Finanzen Finanzen Finanzen Finanzen AKTIVA EUR EUR PASSIVA EUR EUR Betriebsmittel Sofort verfügbare Zahlungsmittel Umlageforderung Forderung a. Ausgleichslast Sonst. Forderungen Kurz-, mittel- und langfristige Guthaben Wertpapiere u. Darlehen Grundpfandrechte, Grundstücke und Beteiligungen Sonstige Aktiva , , , , , , , , ,80 Kurzfristige Verpflichtungen Grundpfandrechte Rückstellungen Kredite, Darlehen, Verbindlichkeiten und Sicherheitseinbehalte der Rücklage Sonstige Passiva Betriebsmittel Rücklage , , , , , , ,78 Rücklagemittel Guthaben bei Banken Wertpapiere u. Darlehen Grundpfandrechte, Grundstücke und Beteiligungen , , , , , ,66 31

33 mitglieder des Vorstandes Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Vorsitzender: Rainer Prestin : Frank Seynsche (wechseln jährlich am 14. September im Amt) Stand: 15. Juni 2007 Gruppe der Arbeitgeber X. Amtsperiode Mitglieder 1. Frank Dupré Speyer 2. Detlef Bogdol* Hamburg 3. Uli Faßnacht München 4. Christian Hansen Hamburg 5. Bernhard Most Kirchheim 6. Felix Pakleppa Berlin 7. Thomas Rödl Regensburg 8. Carl-Ludwig Schumacher Wolfenbüttel 9. Frank Seynsche Wuppertal 10. Dr. Hans-Joachim Wolff München 11. Oliver Zander Berlin 12. Klaus Zimmer Darmstadt * ab für Hans Evers 1. Hans Lanz Wangen 2. Heinrich Beck Heidelberg 3. Klaus Nachbauer Ludwigshafen 4. Hans-Ulrich Gula Plochingen 5. Andreas Hahn Berlin 6. Dirk Müller* Bonn 7. Klaus Hedrich Wetzlar 8. Wolfgang Reischl Dachau 9. Rainer Striedelmeyer Hasbergen 10. Hans-Jürgen Lenk Altenburg 11. Jens-Uwe Lutz Berlin 12. Marion Klose Hamburg * ab für Detlef Bogdol 32

34 mitglieder des Vorstandes Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Gruppe der Versicherten X. Amtsperiode Mitglieder 1. Rainer Prestin Hamburg 2. Dieter Lasar* Frankfurt a. M. 3. Inge Bogatzki Nordenham 4. Kay Hoffmann Hamburg 5. Reiner Hauptvogel Selters 6. Manfred Röckemann Minden 7. Holger Lohrenz Spremberg 8. Traugott Feder Reutlingen 9. Gerald Nicklas** Bindlach 10. Axel Droppelmann Siegburg 11. Werner Baas Kehl 12. Wolf-Peter Patzig Hattingen * ab für Annelie Buntenbach ** ab für Karl Bauer 1. Jörg Heinel* Frankfurt a. M. 2. Mehmet Perisan Köln 3. Horst Ziesing Gedern 4. Uwe Nack Hamburg 5. Uwe Sybrandts Apen 6. Mathias Moewes Dresden 7. Wolfgang Müller-Gramelsberger Allershausen 8. Günter Reiber Ditzingen 9. Andreas Zimpfer Achern 10. Frank Bause Menden/Sauerland 11. Otto Köbele Kappel-Grafenhausen 12. Rüdiger Schuster Pirna * ab für Dieter Lasar 33

35 Mitglieder der Vertreterversammlung Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Vorsitzender: Thomas Möller : Ernst Selinger (wechseln jährlich am 14. September im Amt) Stand: 15. Juni 2007 Gruppe der Arbeitgeber X. Amtsperiode Mitglieder 1. Hans-Dieter Bremer Wittenburg 2. Udo Brincker Herdecke 3. Dagmar Caruso Großpösna 4. Klaus Dank Feldkirchen 5. Udo Diefenbach Kelsterbach 6. Harald Eppers Riegelsberg 7. Hans Espel Hemmingen 8. Friedrich Greitner München 9. Eberhard Gustke Berlin 10. Michael Hafner Freiburg 11. Markus Heineke Hildesheim 12. Horst Herzig Rot am See 13. Gerhard Hess Weyarn 14. Bernhard Hiller Weinsberg 15. Heinrich Kober München 16. Paul Laukötter Rheine 17. Roland Maier Herrenberg 18. Hans-Georg Mecking Budenheim 19. Joachim Mezger Filderstadt 20. Thomas Möller Neulußheim 21. Hans Peter Pick Korschenbroich 22. Udo Reichel Dresden 23. Karsten Richter Gifhorn 24. Thomas G. Schmitz Düsseldorf 25. Mike Schneider Sehnde 26. Erich Schulz Augsburg 27. Detlef Stange Frankfurt a. M. 28. Bernhard Tellkamp Westoverledingen 29. Manfred Wesselborg Bottrop 30. Walter Wohlert Hanstedt 34

36 Mitglieder der Vertreterversammlung Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Gruppe der Arbeitgeber X. Amtsperiode 1. K. Andreas Stüben Wuppertal 2. Klaus Götze Mannheim 3. Holger Braun Stuttgart 4. Reinhold Meister Deggendorf 5. Helmut Hubert Nürnberg 6. Werner Loch Kobern-Gondorf 7. Berth-Michael Seitz Hamburg 8. Hans-Werner Schech Dillenburg 9. Peter Wagenmann Dresden 10. Günter Czichy Oldenburg 11. Herbert Reischl Zwickau 12. Tobias Schuhmacher Mainz 13. Silvia Ruths-Rupp Frankfurt a. M. 14. Andreas Baumann Plauen 15. Volkmar Denecke Potsdam 16. Klaus Heine Herdecke 17. Gerd Herrmann Seevetal 18. Horst Albert Klausdorf 19. Elmar Kremer Gladbeck 20. Fridolin Liegl München 21. Stefan Brettschneider Berlin 22. Tilobert Trautmann Bühl 23. Gunter A. Sommer Lauenburg 24. Dr. Wolfgang Schwarz München 25. Robert Davids Nübel 26. Hans-Heinrich Besbard Delligsen 27. Wolfgang Simon Hürth 28. Roland Fuchs Wildberg-Sulz 29. Peter Friedrich Fendt München 30. Joachim Barth Berlin 35

37 Mitglieder der Vertreterversammlung Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Gruppe der Versicherten X. Amtsperiode Mitglieder 1. Norbert Ewald Bad Vilbel 2. Peter Manns Kalbach 3. Jürgen Ackermann Büttelborn 4. Bernd König Gera 5. Harald Nier Dresden 6. Michael König* Straubing 7. Manfred Götz Bodenwöhr 8. n. n. 9. Alois Groß Neustadt 10. Helmut Kostein Harsefeld 11. Ulrike Mandel-Gier Flensburg 12. Hans-Otto Rohde Jaderberg 13. Bernd Flasbarth Gehrden 14. Karsten Berlin** Berlin 15. Heinz Buchwald Cottbus 16. Ernst Selinger Lambrecht 17. Alois Binder Wyhl 18. Berthold Clemenz Steinwenden 19. Sonja Ockert Heilbronn 20. Dieter Mogck Herbrechtingen 21. Jörg Grömping Bottrop 22. Werner Tonder Oberhausen 23. Johannes Hölscher Bad Münstereifel 24. Uwe Nagel Winnenden 25. Markus Poscharnigg Maisach 26. Heinz Wessendorf Marl 27. Wolfgang Kreis Linkenheim-Hochstetten 28. Markus Wanck Steinkirchen 29. Julia Dörndorfer Nottuln 30. Katja Berger Karlsruhe * ab für Gerald Nicklas ** ab für Lothar Koppe 36

38 Mitglieder der Vertreterversammlung Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Gruppe der Versicherten X. Amtsperiode 1. Thilo Haug Haigerloch 2. Brigitte Bönnschen Wuppertal 3. Franz Greipl Hemau 4. Manfred Meck Eich 5. Alfons Wagner Beckingen 6. Hans-Dieter Windmeisser Pirmasens 7. Günther Kuhn Nürnberg 8. n. n. 9. Matthias Günther Hohenstein-Ernstthal 10. Viktor Magistrali Schmelz 11. Gerhard Weise Magdeburg 12. Doris Hammes Runkel 13. Gerhard Schlitt Antrifttal 14. Reiner Kritzmann Luisenthal 15. Ricardo Krüger Hamburg 16. Robin Rademacher Hamburg 17. Torsten Färber Wrist 18. Torsten Bergmann Hannover 19. Manfred Strzelecki Ostercappeln 20. Sascha Sillmann Rüdnitz 21. Frank Schmiedigen Lübbenau 22. Norbert Jakobs Mönchengladbach 23. Kurt Grabow Münster 24. Eugen Lütke-Bordewick Herne 25. Hella Wiegleb Leipzig 26. Uwe Hornig Halbe 27. Richard Hesse Neuss 28. Hartmut Bunge Landsberg/OT Wölls-Petersdorf 29. Ralf Kiktenko Speyer 30. Jochen Schneider Blaubach 37

39 Mitglieder der Ausschüsse Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Ausschüsse des Vorstandes X. Amtsperiode Gruppe der Arbeitgeber Gruppe der Versicherten Ständiger Ausschuss für Vorstands-, Personal- und Finanzangelegenheiten Mitglieder 1. Frank Seynsche Wuppertal 2. Carl-Ludwig Schumacher** Wolfenbüttel Mitglieder 1. Rainer Prestin Hamburg 2. Dieter Lasar* Frankfurt a. M. 1. Dr.-Ing. Hans-Joachim Wolff München 2. Detlef Bogdol*** Hamburg ** ab für Hans Evers *** ab für Carl-Ludwig Schumacher 1. Werner Baas Kehl 2. Reiner Hauptvogel Selters * ab für Annelie Buntenbach Präventionsausschuss Mitglieder 1. Klaus Zimmer* Darmstadt 2. Bernhard Most Kirchheim Mitglieder 1. Wolf-Peter Patzig Hattingen 2. Werner Baas Kehl 1. Thomas Rödl Regensburg 2. Carl-Ludwig Schumacher** Wolfenbüttel * ab für Christian Hansen ** ab für Klaus Zimmer 1. Inge Bogatzki Nordenham 2. Traugott Feder Reutlingen 38

40 Mitglieder der Ausschüsse Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Ausschüsse des Vorstandes X. Amtsperiode Gruppe der Arbeitgeber Gruppe der Versicherten Sektionsbeirat Hochbau Mitglieder 1. Klaus Zimmer Darmstadt 2. Thomas Rödl Regensburg 3. Christian Hansen** Hamburg 4. Detlef Bogdol Hamburg 5. Felix Pakleppa Berlin 6. Marion Klose Hamburg Mitglieder 1. Werner Baas Kehl 2. Inge Bogatzki Nordenham 3. Manfred Röckemann Minden 4. Axel Droppelmann Siegburg 5. Traugott Feder Reutlingen 6. Uwe Nack Hamburg 1. Dirk Müller*** Bonn 2. Hans Lanz Wangen 3. Uli Faßnacht München ** ab für Hans Evers *** ab für Christian Hansen 1. Wolf-Peter Patzig Hattingen 2. Gerald Nicklas* Bindlach 3. Reiner Hauptvogel Selters * ab für Karl Bauer Sektionsbeirat Tiefbau Mitglieder 1. Dr.-Ing. Hans-Joachim Wolff München 2. Bernhard Most Kirchheim 3. Oliver Zander Berlin 4. Carl-Ludwig Schumacher Wolfenbüttel 5. Heinrich Beck Heidelberg 6. Rainer Striedelmeyer Hasbergen Mitglieder 1. Wolf-Peter Patzig Hattingen 2. Dieter Lasar* Frankfurt a. M. 3. Reiner Hauptvogel Selters 4. Holger Lohrenz Spremberg 5. Gerald Nicklas** Bindlach 6. Kay Hoffmann Hamburg 1. Wolfgang Reischl Dachau 2. Thomas Rödl Regensburg 3. Klaus Zimmer Darmstadt 1. Werner Baas Kehl 2. Inge Bogatzki Nordenham 3. Manfred Röckemann Minden * ab für Annelie Buntenbach ** ab für Karl Bauer 39

41 Mitglieder der Ausschüsse Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Ausschüsse des Vorstandes X. Amtsperiode Gruppe der Arbeitgeber Gruppe der Versicherten Bußgeldausschuss bei der Bezirksverwaltung Hamburg (BV 1) Mitglied 1. Christian Hansen Hamburg Mitglied 1. Rainer Prestin Hamburg 1. Detlef Bogdol Hamburg 2. Marion Klose Hamburg 1. Uwe Nack Hamburg 2. Kay Hoffmann Hamburg Bußgeldausschuss bei der Bezirksverwaltung Hannover (BV 2) Mitglied 1. Carl-Ludwig Schumacher Wolfenbüttel Mitglied 1. Inge Bogatzki Nordenham 1. Andreas Hahn Berlin 2. Jens-Uwe Lutz Berlin 1. Manfred Röckemann Minden 2. Uwe Sybrandts Apen Bußgeldausschuss bei der Bezirksverwaltung Wuppertal (BV 3) Mitglied 1. Dirk Müller* Bonn Mitglied 1. Axel Droppelmann Siegburg 1. Frank Seynsche Wuppertal 2. Rainer Striedelmeyer Hasbergen * ab für Hans Evers 1. Mehmet Perisan Köln 2. Frank Bause Menden Bußgeldausschuss bei der Bezirksverwaltung Frankfurt a. M. (BV 4) Mitglied 1. Klaus Hedrich Wetzlar Mitglied 1. Reiner Hauptvogel Selters Klaus Zimmer Darmstadt 2. Klaus Nachbauer Ludwigshafen 1. Horst Ziesing Gedern 2. Dieter Lasar Frankfurt a. M.

42 Mitglieder der Ausschüsse Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Ausschüsse des Vorstandes X. Amtsperiode Gruppe der Arbeitgeber Gruppe der Versicherten Bußgeldausschuss bei der Bezirksverwaltung Karlsruhe (BV 5) Mitglied 1. Klaus Nachbauer Ludwigshafen Mitglied 1. Werner Baas Kehl 1. Klaus Hedrich Wetzlar 2. Frank Dupré Speyer 1. Otto Köbele Kappel-Grafenhausen 2. Andreas Zimpfer Achern Bußgeldausschuss bei der Bezirksverwaltung Böblingen (BV 6) Mitglied 1. Bernhard Most Kirchheim Mitglied 1. Traugott Feder Reutlingen 1. Hans-Ulrich Gula Plochingen 2. Hans Lanz Wangen 1. Günter Reiber Ditzingen 2. Andreas Zimpfer Achern Bußgeldausschuss bei der Bezirksverwaltung München (Hochbau) (BV 7) Mitglied 1. Uli Faßnacht München Mitglied 1. Gerald Nicklas* Bindlach 1. Wolfgang Reischl Dachau 2. Thomas Rödl Regensburg 1. Wolfgang Müller-Gramelsberger Allershausen 2. Mathias Moewes Dresden * ab für Karl Bauer Bußgeldausschuss bei der Bezirksverwaltung München (Tiefbau) (BV 8) Mitglied 1. Oliver Zander* Berlin Mitglied 1. Wolf-Peter Patzig Hattingen 1. Dr.-Ing. Hans-Joachim Wolff München 2. n. n. * ab für Heinrich Beck 1. Holger Lohrenz Spremberg 2. Rüdiger Schuster Pirna 41

43 Mitglieder der Ausschüsse Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Ausschüsse der Vertreterversammlung X. Amtsperiode Gruppe der Arbeitgeber Gruppe der Versicherten Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschuss Mitglieder 1. Hans-Georg Mecking Budenheim 2. Walter Wohlert Hanstedt Mitglieder 1. Heinz Wessendorf Marl 2. Ulrike Mandel-Gier Flensburg 1. Michael Hafner Freiburg 2. Hans Peter Pick Korschenbroich 1. Wolfgang Kreis Linkenheim-Hochstetten 2. Julia Dörndorfer Nottuln Präventionsausschuss Mitglieder 1. Hans Peter Pick Korschenbroich 2. Karsten Richter Gifhorn 3. Thomas G. Schmitz Düsseldorf 4. K. Andreas Stüben Wuppertal Mitglieder 1. Alois Binder Wyhl 2. Markus Poscharnigg Maisach 3. Helmut Kostein Harsefeld 4. Wolfgang Kreis Linkenheim-Hochstetten 1. Holger Braun Stuttgart 2. Klaus Dank Feldkirchen 3. Roland Maier Herrenberg 4. Detlef Stange Frankfurt 1. n. n. 2. Heinz Wessendorf Marl 3. Heinz Buchwald Cottbus 4. Julia Dörndorfer Nottuln 42

44 Mitglieder der Ausschüsse Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Ausschüsse der Vertreterversammlung X. Amtsperiode Gruppe der Arbeitgeber Gruppe der Versicherten Satzungs- und Gefahrtarifausschuss Mitglieder 1. Heinrich Kober München 2. Udo Diefenbach Kelsterbach 3. Detlef Stange Frankfurt a. M. 4. Manfred Wesselborg Bottrop Mitglieder 1. Norbert Ewald Bad Vilbel 2. Markus Poscharnigg Maisach 3. n. n. 4. Harald Nier Dresden 1. Dagmar Caruso Großpösna 2. Hans Espel Hemmingen 3. Michael Hafner Freiburg 4. Mike Schneider Sehnde 1. Alois Binder Wyhl 2. Katja Berger Karlsruhe 3. Jürgen Ackermann Büttelborn 4. Heinz Buchwald Cottbus 43

45 Impressum Herausgeber Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Hauptverwaltung Berlin Hildegardstraße 29/30, Telefon: Telefax: info@bgbau.de Internet Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung jeder Art, auch auszugsweise, sind nur mit Genehmigung des Herausgebers gestattet. Fotos BG BAU Konzeption BG BAU, Kommunikation Layout und Satz Verlag Lutz Garnies, München Druck OrtmannTeam, München 44

Prävention Prävention Prävention Prävention Prävention Prävention Prävention

Prävention Prävention Prävention Prävention Prävention Prävention Prävention 1. 2. 3. 4. 5. 6. 1. Präventionsarbeit Prävention Überwachung und Beratung Besprechungen trugen dazu bei, die innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation gezielt zu verbessern; sie Die Prävention der BG

Mehr

Zahlen, Daten, Fakten auf einen Blick

Zahlen, Daten, Fakten auf einen Blick Zahlen, Daten, Fakten auf einen Blick Die BG BAU Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen in Deutschland. Wir

Mehr

BG BA BG BAU. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

BG BA BG BAU. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG BA BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Jahresbericht 2005 INHALTSVERZEICHNIS BASISDATEN PRÄVENTION REHABILITATION FINANZEN BASISDATEN Vorwort 2 Auf einen Blick 3 Allgemeines 4 Rechtliche Entwicklung

Mehr

Die Vorsitzenden des Vorstandes. Die Geschäftsführung

Die Vorsitzenden des Vorstandes. Die Geschäftsführung VORWORT Dieser Jahresbericht gibt Auskunft über das erste Geschäftsjahr der seit 1. Mai 2005 fusionierten Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Mit der Fusion der sieben ehemals selbständigen

Mehr

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Jahresbericht 2008

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Jahresbericht 2008 Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Jahresbericht 2008 BG BAU / JAHRESBERICHT 2008 1 VON 13 INHALTSVERZEICHNIS BASISDATEN 2 MITGLIEDER UND VERSICHERTE 3 PRÄVENTIONSARBEIT 5 DIENSTE 7 UNFÄLLE UND BERUFSKRANKHEITEN

Mehr

Fünfter Nachtrag. zur Satzung. der. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Fünfter Nachtrag. zur Satzung. der. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Hauptverwaltung Fünfter Nachtrag zur Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Seite 1 von 6 Die Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft vom 01.05.2005 in der Fassung des 4. Nachtrags

Mehr

Perspektive der gesetzlichen Unfallversicherung

Perspektive der gesetzlichen Unfallversicherung Perspektive der gesetzlichen Unfallversicherung Fachtagung Arbeits- und Gesundheitsschutz: Zwischen Pflichtaufgabe und Erfolgsfaktor Bernhard Arenz 30.09.2010 Gesetzliche Unfallversicherung Zurzeit Neuorganisation

Mehr

Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der Eignung für die berufliche Tätigkeit. Sind bei Ihnen folgende Erkrankungen bekannt oder behandelt worden:

Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der Eignung für die berufliche Tätigkeit. Sind bei Ihnen folgende Erkrankungen bekannt oder behandelt worden: Arbeits-Betriebsmedizinisches-Institut Dr. Klaus Hensmann GmbH Karl-Vetter-Ring 15 76698 Ubstadt-Weiher Tel.07254-955 946 Fax 07254-77 99 974 Mobil 0170-542 620 9 Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der

Mehr

Die Sozialversicherung

Die Sozialversicherung 1 Die Sozialversicherung Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Säule im sozialen System Deutschlands. Mit der Kaiserlichen Botschaft von 1881 wurde der Grundstein für die Unfallversicherung gelegt,

Mehr

PRÄVENTION PRÄVENTION PRÄVENTION PRÄVENTION PRÄVENTION PRÄVENTION PRÄVENTION. Überwachung und Beratung

PRÄVENTION PRÄVENTION PRÄVENTION PRÄVENTION PRÄVENTION PRÄVENTION PRÄVENTION. Überwachung und Beratung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 1. PRÄVENTIONSARBEIT Prävention Überwachung und Beratung Die Prävention der BG BAU sorgt Die Überwachung in den Mitgliedsunternehmen sowie die Beratung der mit allen geeigneten Mitteln

Mehr

Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte

Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte 99962 GUV-X 99962 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte Januar 2013 Impressum Herausgeber: Kommunale Unfallversicherung

Mehr

Zweiter Nachtrag. zur Satzung. der. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Zweiter Nachtrag. zur Satzung. der. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Zweiter Nachtrag zur Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 2. Nachtrag zur Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Seite 2 Die Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Mehr

I N F O IHRE BERUFSGENOSSENSCHAFT ZEHN GUTE GRÜNDE FÜR DIE BERUFSGENOSSENSCHAFT DER FEINMECHANIK UND ELEKTROTECHNIK.

I N F O IHRE BERUFSGENOSSENSCHAFT ZEHN GUTE GRÜNDE FÜR DIE BERUFSGENOSSENSCHAFT DER FEINMECHANIK UND ELEKTROTECHNIK. S e r v i c e I N F O IHRE BERUFSGENOSSENSCHAFT ZEHN GUTE GRÜNDE FÜR DIE BERUFSGENOSSENSCHAFT DER FEINMECHANIK UND ELEKTROTECHNIK www.bgfe.de ZEHN GUTE GRÜNDE... für Ihre Berufsgenossenschaft der Feinmechanik

Mehr

Name, Sitz, Rechtsstellung, Aufgabe, Zuständigkeit, Bezirksverwaltungen. Abschnitt II. Verfassung

Name, Sitz, Rechtsstellung, Aufgabe, Zuständigkeit, Bezirksverwaltungen. Abschnitt II. Verfassung Name, Sitz, Rechtsstellung, Aufgabe, Zuständigkeit, Bezirksverwaltungen 1 Name, Sitz, Rechtsstellung......9 2 Aufgaben... 9 3 Sachliche Zuständigkeit... 10 4 Örtliche Zuständigkeit, Bezirksverwaltungen...13

Mehr

- herzlich Willkommen -

- herzlich Willkommen - Meine Praxis organisiert und sicher!? Der Arzt als Arbeitgeber was Sie alles -in Sachen Arbeitsschutzregeln müssen. - herzlich Willkommen - Dipl.-Ing. H. Jörg Damm Geschäftsführer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Mehr

Partner der Bauwirtschaft Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft stellt sich vor

Partner der Bauwirtschaft Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft stellt sich vor Partner der Bauwirtschaft Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft stellt sich vor Ein Gebäude braucht ein starkes Fundament. In den Betrieben der Baubranche bietet die BG BAU solch eine starke Basis.

Mehr

Bestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System

Bestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System Bestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System Bestandsaufnahme kurzer erster Check der betrieblichen Situation mit der VBG-Praxishilfe Quelltext: http://www.vbg.de/bt/index.html?url1=amsonline/amsdienst/2_fragebog/bestandsaufnahme.htm

Mehr

Dr. Christa Hilmes Begrüßung beim Symposium Risiko raus der BGN am 15. Juni 2011 in BGN Reinhardsbrunn

Dr. Christa Hilmes Begrüßung beim Symposium Risiko raus der BGN am 15. Juni 2011 in BGN Reinhardsbrunn Dr. Christa Hilmes Begrüßung beim Symposium Risiko raus der BGN am 15. Juni 2011 in BGN Reinhardsbrunn Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie im Namen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter in Leidersbach / Volkersbrunn

HERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter in Leidersbach / Volkersbrunn HERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter 19.4.2012 in Leidersbach / Volkersbrunn Michael Birkhorst Inhalte Die gesetzliche Unfallversicherung Rechtsvorschriften im Arbeits-

Mehr

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße

Mehr

Anlage 2. Vierter Nachtrag zur Satzung. Artikel Abs. 2 der Satzung wird wie folgt gefasst:

Anlage 2. Vierter Nachtrag zur Satzung. Artikel Abs. 2 der Satzung wird wie folgt gefasst: Vierter Nachtrag zur Satzung Artikel 1 1. 8 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt gefasst: (2) Der Vorstand setzt sich aus je 6 Vertreterinnen/Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber

Mehr

Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Timo Mänz Dezernat 35.1 Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik arbeitsschutz@rpks.hessen.de Übersicht Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Mehr

Gesund und sicher arbeiten

Gesund und sicher arbeiten BMVZ - Erfahrungsaustausch Gesund und sicher arbeiten Christian Reinke, BGW Berlin, 30. April 2010 BuS Erstinfo 2010-1 Überblick Die BGW Aufgaben Leistungen Arbeitsschutzzahlen Der Bereich Betriebsärztliche

Mehr

Interessantes zu Arbeitssicherheit

Interessantes zu Arbeitssicherheit Interessantes zu Arbeitssicherheit Stand 12.05.2014 Wer MUSS wann benannt, engagiert, oder beauftragt werden? Sicherheitsbeauftragter (Sib): Ab 21 Mitarbeiter (mehr als 20) sind Unternehmen verpflichtet

Mehr

Die Sozialversicherung

Die Sozialversicherung 1 Die Sozialversicherung Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Säule im sozialen System Deutschlands. Mit der Kaiserlichen Botschaft von 1881 wurde der Grundstein für die Unfallversicherung gelegt,

Mehr

Elfter Nachtrag. zur Satzung. der. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Elfter Nachtrag. zur Satzung. der. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Hauptverwaltung 2. November 2015 Elfter Nachtrag zur Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Seite 1 von 5 Die Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft vom 1. Mai 2005 in der Fassung

Mehr

Präventionsauftrag der Unfallversicherungsträger

Präventionsauftrag der Unfallversicherungsträger Präventionsauftrag der Unfallversicherungsträger Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretungen, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten 1 Rechtsrahmen Betriebsverfassungsgesetz : 87, 89,

Mehr

2. Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - BG BAU -

2. Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - BG BAU - 2. Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - BG BAU - gültig zur Berechnung der Beiträge ab 01.01.2012 Teil I: Vorbemerkungen Gefahrtarif und Gewerbezweige Die Berufsgenossenschaft hat zur

Mehr

Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften Berufsgenossenschaften Gründung der DGUV Verabschiedung des Unfallversicherungsmodernisierungs- Gesetz (UVMG) Reduzierung der BGen von 23 auf 9 bis 2009 Keine neuen Unfallverhütungsvorschriften alte werden

Mehr

Arbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten

Arbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten Arbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten Die VBG Berufsgenossenschaft ist gesetzliche Unfallversicherung (Krankenkasse ist gesetzliche Krankenversicherung,...) Alle Unternehmen müssen alle Arbeitnehmer bei

Mehr

Niedersächsischer Fragebogen zur Arbeitsschutzorganisation nach 3 (2) Arbeitsschutzgesetz Betriebsdaten:

Niedersächsischer Fragebogen zur Arbeitsschutzorganisation nach 3 (2) Arbeitsschutzgesetz Betriebsdaten: Niedersächsischer Fragebogen zur Arbeitsschutzorganisation nach 3 (2) Arbeitsschutzgesetz Betriebsdaten: - Name und Anschrift des Betriebes : Betriebsnummer: Anzahl Beschäftigte: männl.: weibl.: Jugendl.:

Mehr

Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes

Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Lernziele: Sinn und Zweck der Arbeitsplatzbeurteilung und begehung Praktische Durchführung

Mehr

Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen

Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen in Deutschland Monika Hommes 25. März 2011 Dreiländertagung St. Gallen Rechtlicher Rahmen für BGF 1 Seit

Mehr

Wintersemester 2016/2017 Chemikalienrecht und verwandte Rechtsgebiete

Wintersemester 2016/2017 Chemikalienrecht und verwandte Rechtsgebiete Wintersemester 2016/2017 Chemikalienrecht und verwandte Rechtsgebiete 11-1 adpic 11-2 Sozialversicherungszweige Sozialversicherungszweige Gesetzliche Krankenversicherung Gesetzliche Pflegeversicherung

Mehr

DIENSTLEISTUNGSPARTNER FKC Mit Sicherheit einen Schritt voraus

DIENSTLEISTUNGSPARTNER FKC Mit Sicherheit einen Schritt voraus DIENSTLEISTUNGSPARTNER FKC Mit Sicherheit einen Schritt voraus FKC Management-System-Beratung GmbH Leitung Schulung & Seminare Qualifikation: Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachkraft für Explosionsschutz

Mehr

Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Koordination des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Koordination des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Koordination des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes Bergische Universität Wuppertal Gliederung: Ausgangssituation/Entwicklung der sicherheitstechnischen

Mehr

Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller

Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Gesetze und Verordnungen Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitsstättenverordnung

Mehr

BAU SELBSTBEWERTUNG UNTERNEHMEN. Betrieblicher Arbeitsschutz im Unternehmen

BAU SELBSTBEWERTUNG UNTERNEHMEN. Betrieblicher Arbeitsschutz im Unternehmen SELBSTBEWERTUNG MIT DER BEARBEITUNG DER FOLGENDEN KURZEN AUSSAGEN DER VIER BEREICHE SCHÄTZEN SIE EIN, OB SIE GRUNDLEGENDE VERPFLICHTUNGEN BEI DER ARBEITSSICHERHEIT UND IM GESUNDHEITSSCHUTZ IN IHREM UNTERNEHMEN

Mehr

Schutz vor Baulärm der Beitrag der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Schutz vor Baulärm der Beitrag der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Schutz vor Baulärm der Beitrag der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Baulärm Immissionsschutzrechtliche Probleme bei Innenstadtbaustellen Veranstaltung des Arbeitsrings Lärm der Deutschen Gesellschaft

Mehr

1.1 Organisationscheck zum Arbeitsschutz

1.1 Organisationscheck zum Arbeitsschutz Besonders wichtige Forderungen, die sich auf gesetzliche Grundlagen beziehen, sind in diesem Organisations-Check grau hinterlegt. Erläuterung: : : : : Bearbeitet am: Maßnahmen wurden bereits durchgeführt.

Mehr

Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie GDA 1. Periode. Arbeitsprogramm Bau- und Montagearbeiten

Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie GDA 1. Periode. Arbeitsprogramm Bau- und Montagearbeiten Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie GDA 1. Periode Arbeitsprogramm Bau- und Montagearbeiten Arbeitsprogramm Bau- und Montagearbeiten Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen bei

Mehr

Selbst bauen. Das Wichtigste für Eigenbauer über sicheres und gesundes Bauen. Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft

Selbst bauen. Das Wichtigste für Eigenbauer über sicheres und gesundes Bauen. Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft Selbst bauen Das Wichtigste für Eigenbauer über sicheres und gesundes Bauen Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft Ein Wort vorab Ob Anbau, Umbau, Neubau oder Sanierung: Wer auf eigenem Grundstück oder

Mehr

III. B Gefährdungen am Arbeitsplatz durch Qualifikation und Einsatzfähigkeit vermeiden

III. B Gefährdungen am Arbeitsplatz durch Qualifikation und Einsatzfähigkeit vermeiden III. B Gefährdungen am Arbeitsplatz durch Qualifikation und Einsatzfähigkeit vermeiden III. B1 Unterweisungen Zusammenfassung Unterweisungspflicht für Arbeitgeber (nach 12 ArbSchG) verständliche Form der

Mehr

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Leiterin des Referates Arbeitsschutzrecht, Arbeitsmedizin, Prävention nach dem SGB VII im Bundesministerium für Arbeit und Soziales IIIb1@bmas.bund.de

Mehr

1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Dresden, 13. Oktober Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Dresden, 13. Oktober Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit 1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit Inhalt 1. Zur Person 2. Ziele des Arbeitsschutzes 3. Gesetze und Verordnungen 4. Bewertungsinstrumente - Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Fragen und Aufgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Fragen und Aufgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Fragen und Aufgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz 1. Was versteht man unter mechanischen Gefährdungen am Arbeitsplatz? Absturz, stolpern, rutschen, stürzen erfasst/getroffen werden unkontrolliert

Mehr

7 golden rules - Situationsbericht aus Deutschland. Arenz, 17. Alpines Kolloquium (Luzern)

7 golden rules - Situationsbericht aus Deutschland. Arenz, 17. Alpines Kolloquium (Luzern) 7 golden rules - Situationsbericht aus Deutschland Arenz, 17. Alpines Kolloquium (Luzern) 05.10.2016 7 Investieren Sie systematisch in Beteiligung und Motivation der Belegschaft! 1 Übernehmen Sie Führung

Mehr

Gesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG)

Gesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG) Gesundheit (WHO-Definition) "Gesundheit bedeutet vollständiges physisches, geistiges und soziales Wohlbefinden und nicht nur Nichtvorhandensein von Krankheiten und physischen Schädigungen." (Quelle: Präambel

Mehr

Gefährdungsbeurteilung Dokumentation

Gefährdungsbeurteilung Dokumentation Gefährdungsbeurteilung ARBEITNEHMERKAMMER BREMEN WIE ERSTELLE ICH EINE ANGEMESSENE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG DIENSTAG, 23. AUGUST 2016 sauber gemacht! Gefährdungsbeurteilung Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung

Mehr

Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes GDA-Arbeitsprogramm ORGA Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie Geschichtliche Entwicklung des dualen Arbeitsschutzsystems Staatlicher

Mehr

Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung

Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin Universitätsklinikum Düsseldorf Gehört die

Mehr

TÜV SÜD Life Service GmbH. Sicherheit und Gesundheitsschutz in Fahrschulen 2011

TÜV SÜD Life Service GmbH. Sicherheit und Gesundheitsschutz in Fahrschulen 2011 TÜV SÜD Life Service GmbH Sicherheit und Gesundheitsschutz in Fahrschulen 2011 10 Jahre Arbeits- und Gesundheitsschutzthemen Gesetzliche Grundlagen (2001) Gefährdungsbeurteilung (2002) Wirbelsäule, Sitzen

Mehr

Rollenbild und Entwicklungspotenziale für den Gesundheitsschutz

Rollenbild und Entwicklungspotenziale für den Gesundheitsschutz Sicherheitsbeauftragte: Rollenbild und Entwicklungspotenziale für den Gesundheitsschutz Rechtliche Grundlagen / Aufgaben 1 22SGB VII Sicherheitsbeauftragte (2) Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer

Mehr

Arbeits- und Gesundheitsschutz Akteure an beruflichen Schulen. Berufsschullehrerverband Baden-Württemberg

Arbeits- und Gesundheitsschutz Akteure an beruflichen Schulen. Berufsschullehrerverband Baden-Württemberg Arbeits- und Gesundheitsschutz Akteure an beruflichen Schulen Regierungspräsidium ASA Fachkraft für Arbeitssicherheit (B.A.D.) Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ASA Betriebsarzt (B.A.D.) Schulträger

Mehr

Vom 23. Oktober 2008 (GVBl. S. 198) Die Landessynode hat das folgende kirchliche Gesetz beschlossen:

Vom 23. Oktober 2008 (GVBl. S. 198) Die Landessynode hat das folgende kirchliche Gesetz beschlossen: K-Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 490.400 Kirchliches Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Evangelischen Landeskirche in Baden - K-Arbeitsschutzgesetz - (KArbSchutzG)

Mehr

Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz als Instrument der Entlastung

Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz als Instrument der Entlastung Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz als Instrument der Entlastung Aufstehen für die Pflege 13. und 14. Juni 2016, Göttingen Bernd Fischer Aufsichtsperson BGW Dresden Inhalt 1. Was ist

Mehr

Arbeitsschutz in der 4.0-Welt

Arbeitsschutz in der 4.0-Welt Arbeitsschutz in der 4.0-Welt Präsentation anlässlich des Arbeitsmedizinischen Kolloquiums München, 9. März 2016 Dr. Christoph Serries Bundesministerium für Arbeit und Soziales Überblick 1. Einführung:

Mehr

Betriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege

Betriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege Betriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege Dipl.-Ing. Rolf von Gimborn Präventionsdienste Bochum der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst

Mehr

Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung: Unternehmermodell

Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung: Unternehmermodell Anlage 3 Zu 2 Abs. 4 Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung: Unternehmermodell 1. Allgemeines Bei der Anwendung der alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen

Mehr

SELBST BAUEN. Das Wichtigste für Eigenbauer über sicheres und gesundes Bauen

SELBST BAUEN. Das Wichtigste für Eigenbauer über sicheres und gesundes Bauen SELBST BAUEN Das Wichtigste für Eigenbauer über sicheres und gesundes Bauen Ein Wort vorab Ob Anbau, Umbau, Neubau oder Sanierung: Wer auf eigenem Grund stück oder in den eigenen vier Wänden nicht nur

Mehr

Der Sicherheitsbeauftragte. - Was sind Sicherheitsbeauftragte? - Aufgaben - Die Rechte - Die Pflichten - Die Verantwortung - gesetzliche Grundlagen

Der Sicherheitsbeauftragte. - Was sind Sicherheitsbeauftragte? - Aufgaben - Die Rechte - Die Pflichten - Die Verantwortung - gesetzliche Grundlagen Der Sicherheitsbeauftragte - Was sind Sicherheitsbeauftragte? - Aufgaben - Die Rechte - Die Pflichten - Die Verantwortung - gesetzliche Grundlagen Was sind Sicherheitsbeauftragte Der Sicherheitsbeauftragte

Mehr

III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte

III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte III. A1 Gefährdungsbeurteilung (GeBu) Zusammenfassung Verpflichtung des Arbeitgebers, alle potenziellen Gefährdungen im Betrieb zu ermitteln und zu dokumentieren

Mehr

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz Das Arbeitssicherheitsgesetz ist für Sie wichtig TÜV SÜD Life Service GmbH Gesunde Mitarbeiter und ein sicheres Arbeitsumfeld sind die Grundlage Ihres unternehmerischen Erfolgs.

Mehr

GDA-Arbeitsprogramm Sicher fahren und transportieren. Peter Löpmeier Mannheim,

GDA-Arbeitsprogramm Sicher fahren und transportieren. Peter Löpmeier Mannheim, GDA-Arbeitsprogramm Sicher fahren und transportieren Peter Löpmeier Mannheim, 30.07.2009 GDA-Ziel Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen unter Einbeziehung der Verringerung von psychischen

Mehr

Versicherungsschutz für ehrenamtliche Menschen

Versicherungsschutz für ehrenamtliche Menschen Versicherungsschutz für ehrenamtliche Menschen Ehrenamt@Arbeitsschutz- Herausforderung in der Wohlfahrtspflege 23./24. Juni 2016 - Wörlitz Nico Hohendorf Ablauf Arbeitsschutz und ehrenamtliche Kräfte Begriffsklärung

Mehr

Neuregelungen zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten und Einführung in die Workshops

Neuregelungen zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten und Einführung in die Workshops Neuregelungen zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten und Einführung in die Workshops Gerhard Kuntzemann Leiter des Sachgebietes Sicherheitsbeauftragte des FB ORG Sicherheitsbeauftragte veränderte

Mehr

Die DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen

Die DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen Die DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINES...2 1. Was ist die DGUV Vorschrift 2?...2 2. Für wen gibt es Änderungen durch die DGUV Vorschrift 2?...2 3. Wie

Mehr

Duales Arbeitsschutzsystem in Deutschland Stand der Debatte aus Sicht des staatlichen Arbeitsschutzes

Duales Arbeitsschutzsystem in Deutschland Stand der Debatte aus Sicht des staatlichen Arbeitsschutzes Duales Arbeitsschutzsystem in Deutschland Stand der Debatte aus Sicht des staatlichen Arbeitsschutzes Sicherheitsrechtliches Kolloquium, Wuppertal, 25. April 2006 Dr. E. Lehmann Verein Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter

Mehr

KTF SSU- Management Plan

KTF SSU- Management Plan KTF-Berlin GmbH Josef-Orlopp-Str. 101 KTF SSU- Management Plan Sicherheit Ziel: Einhaltung und Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) hinsichtlich Sicherheit am Arbeitsplatz

Mehr

1.1. Inhaltsverzeichnis. Vorwort Wegweiser Aktuelle Informationen 1 Verzeichnisse. 2 System der Arbeitssicherheit. 3 Organisation des Arbeitsschutzes

1.1. Inhaltsverzeichnis. Vorwort Wegweiser Aktuelle Informationen 1 Verzeichnisse. 2 System der Arbeitssicherheit. 3 Organisation des Arbeitsschutzes Verzeichnisse Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort Wegweiser Aktuelle Informationen 1 Verzeichnisse Inhaltsverzeichnis 1.2 Hinweise für den Nutzer 1.3 Stichwortverzeichnis 2 System der Arbeitssicherheit

Mehr

Die grau unterlegten Fragen sind Pflichtfragen. Bei diesen Fragen ist die volle Punktezahl erforderlich um das Zertifikat zu erhalten.

Die grau unterlegten Fragen sind Pflichtfragen. Bei diesen Fragen ist die volle Punktezahl erforderlich um das Zertifikat zu erhalten. BASF-Systemaudit Kontraktoren Auditnummer: Bewertungsbogen Firma: Auditor, Einheit, Telefon: Kontraktor-Vertreter, Firma, Telefon: Teilnehmer, Einheit, Telefon: Datum: Anzahl Beschäftigte: Sicherheitstechnische

Mehr

Arbeitsschutz in der Baubranche: Wer für Sicherheit sorgen muss, wenn mehrere Unternehmen auf einer Baustelle arbeiten

Arbeitsschutz in der Baubranche: Wer für Sicherheit sorgen muss, wenn mehrere Unternehmen auf einer Baustelle arbeiten Baustellen B 05/1 Arbeitsschutz in der Baubranche: Wer für Sicherheit sorgen muss, wenn mehrere Unternehmen auf einer Baustelle arbeiten Inhalt Michael Kolbitsch Ihr Experte Seite Das sind die größten

Mehr

Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit/am Arbeitsplatz

Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit/am Arbeitsplatz Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit/am Arbeitsplatz Europäische Richtlinien Anneliese Büggel Expertin für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht Oktober 2013 1 Europäische Richtlinien Europäische

Mehr

Taschenbuch Arbeitssicherheit

Taschenbuch Arbeitssicherheit Taschenbuch Arbeitssicherheit Von Dr.-Ing. habil. Dr. h.c. Günter Lehder Em. Universitätsprofessor für Sicherheitstechnik/Arbeitssicherheit an der Bergischen Universität Wuppertal Begründet von Dr.-Ing.

Mehr

Die WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz

Die WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Vorschau Es findet bei Ihnen eine jährliche Begehung auf der Liegenschaft statt, in welcher Arbeitsmittel und Arbeitsschutzmittel

Mehr

Arbeitsschutz und Mitbestimmung

Arbeitsschutz und Mitbestimmung RECHTSPRECHUNG TRIFFT AUF BETRIEBLICHE REALITÄT Uli-Faber@t-online.de www.judix.de 1 ÜBERSICHT I. Mitbestimmung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften II. III. Bedeutung konkreter Regelungsvorstellungen

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: 1-Chlor-2,3-epoxypropan

Mehr

Werkzeug. Checkliste Arbeitssicherheit

Werkzeug. Checkliste Arbeitssicherheit Werkzeug Checkliste Arbeitssicherheit Steckbrief Arbeitssicherheit Was? Warum? Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates ( 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) legen fest, dass dieser zur Überwachung der Einhaltung

Mehr

Betriebsbesichtigung durch die Unfallversicherung Hebel für Entlastung und bessere Arbeit

Betriebsbesichtigung durch die Unfallversicherung Hebel für Entlastung und bessere Arbeit Betriebsbesichtigung durch die Unfallversicherung Hebel für Entlastung und bessere Arbeit Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Norbert Schmidt Krankenhaustagung 2017 Heute das

Mehr

Arbeitssicherheit der Teilnehmergemeinschaften

Arbeitssicherheit der Teilnehmergemeinschaften Arbeitssicherheit der Teilnehmergemeinschaften VTG Baden-Württemberg VTG-Fachtagung Hailtingen am Bussen, 07.03.2017 Referent: Thomas Heim-Rueff Arbeitssicherheit für Teilnehmergemeinschaften Agenda Einführung

Mehr

Abschlussbericht. Landesprojekt Jugendarbeitsschutz im Baunebengewerbe

Abschlussbericht. Landesprojekt Jugendarbeitsschutz im Baunebengewerbe Abschlussbericht Landesprojekt 2009 Jugendarbeitsschutz im Baunebengewerbe Einleitung An Jugendliche werden beim Wechsel von der Schule ins Erwerbsleben gerade im Baugewerbe zwangsläufig neue Anforderungen

Mehr

Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM

Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM 1. Name des Unternehmens: 2. Firmenanschrift: 3. Welcher

Mehr

Einsatz vom Fremdfirmen

Einsatz vom Fremdfirmen Information Einsatz vom Fremdfirmen Welche Verantwortung tragen Führungskräfte? - rechtlicher Rahmen - Steffen Röddecke Referat: Arbeitsschutz, Technische Sicherheit Bremen, den 15.05.2007 Röddecke Fremdfirmen

Mehr

Jahresbericht Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Jahresbericht Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Jahresbericht 2012 Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Impressum Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Hauptverwaltung Hildegardstraße 29/30 10715 Berlin Tel.: 030 85781-0 Fax: 030 85781-500

Mehr

Safetyfirst! Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits-und Gesundheitsschutz und wie diese für den Aufzugbau umgesetzt werden können.

Safetyfirst! Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits-und Gesundheitsschutz und wie diese für den Aufzugbau umgesetzt werden können. Safetyfirst! Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits-und Gesundheitsschutz und wie diese für den Aufzugbau umgesetzt werden können. 18.10.2017 VfA Forum Interlift 2017 1 ASIB-Niggemeier GmbH Arbeitsschutz,

Mehr

Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung

Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung zwischen xyz - nachfolgend Arbeitgeberin genannt - und dem Betriebsrat der yxz - nachfolgend Betriebsrat genannt - 1. Gegenstand Ziel dieser Betriebsvereinbarung

Mehr

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher

Mehr

Die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Zahlen und Fakten Südwest

Die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Zahlen und Fakten Südwest Die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Zahlen und Fakten 2009 Südwest Aufgaben der Landesverbände Die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. übernehmen

Mehr

Gemeinsames Positionspapier Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren

Gemeinsames Positionspapier Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren Arbeitsschutz Gemeinsames Positionspapier Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren Gemeinsames Positionspapier der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie, des Bundesarbeitgeberverbandes Chemie

Mehr

Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar

Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Die Gefährdungsbeurteilung Warum? - Die Gefährdungsbeurteilung

Mehr

M7-DE.1 ALLGEMEINE EINFÜHRUNG IN DAS MODUL. M7-DE.1.2 Arbeitsbedingte Erkrankungen - Definitionen

M7-DE.1 ALLGEMEINE EINFÜHRUNG IN DAS MODUL. M7-DE.1.2 Arbeitsbedingte Erkrankungen - Definitionen M7-DE.1 ALLGEMEINE EINFÜHRUNG IN DAS MODUL M7-DE.1.1 Einführung M7-DE.1.2 Arbeitsbedingte Erkrankungen - Definitionen M7-DE.1.3 Verhütung von arbeitsbedingten Erkrankungen M7-DE.1.4 Pflichten und Verantwortlichkeiten

Mehr

GDA-ORGAcheck. Arbeitsschutz mit Methode - zahlt sich aus. Der. Abstimmungsgespräch mit Kooperationspartnern. am 2. Juni 2014 in Frankfurt a.m.

GDA-ORGAcheck. Arbeitsschutz mit Methode - zahlt sich aus. Der. Abstimmungsgespräch mit Kooperationspartnern. am 2. Juni 2014 in Frankfurt a.m. Der GDA-ORGAcheck Arbeitsschutz mit Methode - zahlt sich aus Abstimmungsgespräch mit Kooperationspartnern am 2. Juni 2014 in Frankfurt a.m. Oleg Cernavin (BC-Forschung) Helmut Ehnes (BG RCI) Andreas Zapf

Mehr

Wintersemester 2009/

Wintersemester 2009/ 18.11.2009 Arbeitsschutz. Leben. Mit Sicherheit. Modul M21 an der Beuth Hochschule für Technik Berlin Wiederholung Gefahr- Rangfolge von Schutzmaßnahmen sbeurteilung GG, Artikel 1, Ziffer 1 GG, Artikel

Mehr

Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern

Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern Referent: Karsten Lessing, TBS NRW Regionalstelle Düsseldorf 1 Definition Gesundheit Gesundheit Definition durch die ILO und die WHO Gesundheit ist nicht nur

Mehr

Newsletter II. Quartal 2016

Newsletter II. Quartal 2016 Newsletter II. Quartal 2016 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, wir freuen uns, dass Sie den Weg zu unserem Newsletter gefunden haben und wir hoffen, dass hier auch für Sie neue und interessante Informationen

Mehr

JAHRESBERICHT Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

JAHRESBERICHT Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft JAHRESBERICHT 2010 Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft INHALTSVERZEICHNIS BASISDATEN...2 MITGLIEDER UND VERSICHERTE...3 Mitglieder...3 Versicherte...4 PRÄVENTION...5 Präventionsarbeit...5 Unfallzahlen...5

Mehr

Erfahrungen der Arbeitsschutzbehörde auf Baustellen in Sachsen. 07. Juni 2013 R. 55C, Dipl.-Phys.Heinrich Röbel, Dipl.-Ing.

Erfahrungen der Arbeitsschutzbehörde auf Baustellen in Sachsen. 07. Juni 2013 R. 55C, Dipl.-Phys.Heinrich Röbel, Dipl.-Ing. Erfahrungen der Arbeitsschutzbehörde auf Baustellen in Sachsen Landesdirektion Sachsen Abteilung Arbeitsschutz Außenstelle Chemnitz* Referat 51C Sozialer Arbeitsschutz, Schutz besonderer Personengruppen

Mehr

Der Gefahrtarif 2013 und die Auswirkungen auf die Freiwillige Versicherung

Der Gefahrtarif 2013 und die Auswirkungen auf die Freiwillige Versicherung Der und die Auswirkungen auf die Freiwillige Versicherung Inhalte: Beitrag und Veranlagung () Auswirkungen des Gefahrtarifes 2013 auf die Freiwillige Unternehmerversicherung (FUV) Organisationsreform Nach

Mehr