Altrock/Oschmann/Theobald Erneuerbare-Energien-Gesetz

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3 EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz Kommentar Herausgegeben von Dr. Martin Altrock, Mag. rer. publ. Rechtsanwalt, Dr. Volker Oschmann Regierungsdirektor im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Christian Theobald, Mag. rer. publ. Rechtsanwalt, (bis 2. Auflage) Bearbeitet von den Herausgebern und von Andreas Große, Dr. Markus Kachel, LL.M., Thorsten Müller, Akad. Rat (BaZ), Würzburg Anke Rostankowski, Jens Vollprecht, Dipl.-Forstwirt (Univ.), 3. Auflage Dr. Volker Hoppenbrock, M. A., Dr. Wieland Lehnert, LL.M., Dr. Ursula Prall, Hamburg Dr. Fabian Sösemann, Dr. Guido Wustlich, Verlag C.H.Beck München 2011

4 Verlag C. H. Beck im Internet: beck.de ISBN Verlag C. H. Beck ohg Wilhelmstraße 9, München Druck: fgb freiburger graphische betriebe Bebelstraße 11, Freiburg Satz: Meta Systems, Wustermark Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)

5 Inhaltsverzeichnis Vorwort... IX Bearbeiterverzeichnis... XI Autorenverzeichnis... XIII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XXIX Text des Erneuerbare-Energien-Gesetzes... 1 Einführung Kommentar zum Erneuerbare-Energien-Gesetz Teil 1. Allgemeine Vorschriften 1 Zweck des Gesetzes Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen Gesetzliches Schuldverhältnis Teil 2. Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung Abschnitt 1. Allgemeine Vorschriften 5 Anschluss Technische und betriebliche Vorgaben Ausführung und Nutzung des Anschlusses Abnahme, Übertragung und Verteilung Abschnitt 2. Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement 9 Erweiterung der Netzkapazität Schadensersatz Einspeisemanagement Härtefallregelung Abschnitt 3. Kosten 13 Netzanschluss Kapazitätserweiterung Vertragliche Vereinbarung Teil 3. Vergütung Abschnitt 1. Allgemeine Vergütungsvorschriften 16 Vergütungsanspruch Direktvermarktung Vergütungsberechnung Vergütung für Strom aus mehreren Anlagen Absenkung von Vergütungen und Boni Vergütungsbeginn und -dauer Aufrechnung Abschnitt 2. Besondere Vergütungsvorschriften 23 Wasserkraft Deponiegas Klärgas Grubengas V

6 Inhaltsverzeichnis 27 Biomasse Geothermie Windenergie Windenergie Repowering Windenergie Offshore Solare Strahlungsenergie Solare Strahlungsenergie an oder auf Gebäuden Teil 4. Ausgleichsmechanismus Abschnitt 1. Bundesweiter Ausgleich 34 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber Vergütung durch den Übertragungsnetzbetreiber Ausgleich zwischen den Übertragungsnetzbetreibern Weitergabe an die Lieferanten Nachträgliche Korrekturen Abschlagszahlungen Abschnitt 2. Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen 40 Grundsatz Unternehmen des produzierenden Gewerbes Schienenbahnen Antragsfrist und Entscheidungswirkung Auskunftspflicht Teil 5. Transparenz Abschnitt 1. Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten 45 Grundsatz Anlagenbetreiberinnen und -betreiber Netzbetreiber Übertragungsnetzbetreiber Elektrizitätsversorgungsunternehmen Testierung Information der Bundesnetzagentur Information der Öffentlichkeit Abschnitt 2. Differenzkosten 53 Anzeige Abrechnung Abschnitt 3. Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot 55 Herkunftsnachweise Doppelvermarktungsverbot Teil 6. Rechtsschutz und behördliches Verfahren 57 Clearingstelle Verbraucherschutz Einstweiliger Rechtsschutz Nutzung von Seewasserstraßen Aufgaben der Bundesnetzagentur Bußgeldvorschriften Fachaufsicht a Gebühren und Auslagen VI

7 Inhaltsverzeichnis Teil 7. Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen 64 Verordnungsermächtigung Erfahrungsbericht Übergangsbestimmungen Anlagen Anlage 1 Technologie-Bonus Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen Anlage 3 KWK-Bonus Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus Anlage 5 Referenzertrag Biomasseverordnung AusglMechV AusglMechAV Anhang BioSt-NachV SDL WindV Stichwortverzeichnis VII

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9 Vorwort Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat in den letzten zehn Jahren ein beispielloses Wachstum der Erneuerbaren Energien ausgelöst. Ihr Anteil am Stromverbrauch hat sich von 5,4 Prozent im Jahr 1999 auf rund 17 Prozent im Jahr 2010 mehr als verdreifacht. Bis zum Jahr 2020 soll sich dieser Anteil auf mindestens 30 Prozent und danach kontinuierlich weiter erhöhen ( 1 Abs. 2 EEG). Mit dem Anteil der Erneuerbaren Energien ist auch der Umfang des EEG stark angewachsen. Die Urfassung kam im Jahr 2000 mit zwölf Paragraphen aus. Die dieser 3. Auflage des Kommentars zugrunde liegende Neufassung des EEG vom 1. Januar 2009 in der Fassung des Europarechtsanpassungsgesetzes Erneuerbare Energien (EAG EE) vom 12. April 2011 umfasst dagegen fast 70 Paragraphen mit mehreren Anlagen und Verordnungen. Nicht nur der Gesetzgeber war seit Erscheinen der 2. Auflage dieses Kommentars aktiv. Auch Literatur, Rechtsprechung und die neu geschaffene Clearingstelle EEG haben sich vielfach mit dem EEG beschäftigt. Die Neuauflage berücksichtigt die ergangenen Hinweise, Voten und Empfehlungen der Clearingstelle EEG, die wesentlichen Urteile und die wichtigsten neuen wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Dies hat eine im Vergleich zur 2. Auflage grundlegende Neubearbeitung und erhebliche Ausweitung der Kommentierung erforderlich gemacht. Für die 3. Auflage haben sich wiederum Praktiker aus der Anwaltschaft, der Ministerialverwaltung sowie der universitären und außeruniversitären Wissenschaft zusammengefunden. Nicht mehr am Werk beteiligt ist bei der 3. Auflage auf eigenen Wunsch Herr Dr. Christian Theobald, der das Werk mitbegründet hat. Das Team der 3. Auflage verstärken Frau Rechtsanwältin Dr. Ursula Prall sowie die Herren Rechtsanwälte Andreas Große, Dr. Volker Hoppenbrock, Dr. Markus Kachel und Dr. Wieland Lehnert. Herr Dr. Bernhard Dreher, Herr Dipl.-Ing. (FH) Uwe Holzhammer sowie Herr Ass. jur. Michael Krause haben durch ihre Hinweise und inhaltlichen Beiträge zum Gelingen des Kommentars beigetragen. Der Kommentar ist in weiten Teilen wiederum das Ergebnis eines Arbeits- und Diskussionsprozesses. An der Entstehung der Einzelkommentierungen waren neben den jeweiligen Verfasserinnen und Verfassern vielfach auch andere der Autoren und Herausgeber beteiligt. Der Kommentar ist daher im besten Sinne ein Gemeinschaftswerk. Für Ungenauigkeiten und Irrtümer, die trotz größter Sorgfalt nicht vermieden werden können, übernehmen die Herausgeber die Verantwortung. Umsichtig und sorgfältig redaktionell betreut haben das Buch die Damen Dipl.- Wirt.-Jur. (FH) Katja Seidel und Arlett Steinhöfel. Frau Rechtsanwältin Ruth Schrödl hat das Werk auf Seiten des Verlags zuverlässig betreut. Allen Beteiligten danken wir an dieser Stelle ganz herzlich. Der Kommentar berücksichtigt bereits die Änderungen des EEG infolge des Europarechtsanpassungsgesetzes Erneuerbare Energien (EAG EE) vom 12. April 2011., im Mai 2011 Martin Altrock Volker Oschmann IX

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