Thesenpapier zur Novellierung SGB IX

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1 Thesenpapier zur Novellierung SGB IX Grundforderung: Einigungsstellenfähigkeit (bei Vereinbarungen zum Integrationsvereinbarungen) Mehr Rechte in der Stellvertreter-Regelung Unwirksamkeit wenn SBV nicht beteiligt wurde Teilnahmerecht am ASA im ASiG regeln (Siehe Leitantrag) Schulungsanspruch für Stellvertretungen Anpassung von Freistellungsregelungen Generelle Teilnahme an allen Vorstellungsgesprächen Generelle Anwendungen des SGB IX auch im Kirchenrecht Freistellungsregelung für GSBV/KSBV gesetzlich verankern Werkstatträte Rechte ausbauen (siehe Leitantrag) Konzern-SBV-Versammlung ( 97 Abs. 8 SGB IX) Übergangsmandate Bußgeldverfahren nach 156 SGB IX: statt Arbeitsagentur sollen sie bei den Arbeitsgerichten angesiedelt werden (Hinweis: anlog BetrVG) Generelle Beteiligung der SBV bei Prävention und BEM Generelle Beteiligung der SBV bei Gefährdungsbeurteilungen nach ASiG Paragraph Regelungsbedarf 1 Ziel ist die Inklusion. 2 In Abs. 3 einfügen: Wegfafl der Stundenbegrenzung auch bei Gleichstellung. 68 Satz 3 zur besseren Inklusion streichen! Abs. 5 einfügen: Bei Antragstellung ist der Antragsteller bis zum Abschluss des Verfahrens so zu stellen, wie wenn anerkannt wäre. (evtl. 3 Wochenfrist Rückführung in die Lage vor 2004!

2 aufnehmen)hinweis auf 90 Abs. 2 a ist zu streichen Erhöhung Beschäftigungspflicht-quote (mind. 6%) 72 Abs. 2 angemessener Anteil an Azubis ist zu schwammig. Hier muss eine präzisere Formulierung gefunden werden Wegfall der zeitlichen Begrenzung auf 18 Std. wöchentlich Etliche SchwbM sind z.b. in befristeten vem-renten auf solche Jobs zur Integration und Inklusion darauf angewiesen! Falls die Stundenbegrenzung im 73.3 bestehen bleibt, evtl. für diese Arbeitsplätze eine Teilanrechnung realisieren Erhöhung der Ausgleichsabgabe siehe Leitantrag von ver.di Bußgeldfähig nach 156 SGB IX machen! In 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG aufnehmen. 81 Abs. 4: behindertengerecht durch barrierefrei ersetzen & hinter Gerät das Wort Arbeitsmittel einfügen. Diese Begrifflichkeit fehlte bislang (z.b. barrierefreie Software -> BITV Abs. 5: Erweiterung um Telearbeit 82 Einfügen: Die Definition der fachlichen Eignung hat der Arbeitgeber mit der Schwerbehindertenvertretung einvernehmlich zu treffen. Bußgeldfähig nach 156 SGB IX machen! In 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG aufnehmen.

3 Neuer Abs. 2: Um Chancen behinderter Menschen für einen Ausbildungsplatz zu erhöhen, müssen mind. 6 % der Ausbildungsplätze des öd für (schwer-)behinderte Auszubildende, Anwärterinnen und Anwärter, Referendarinnen und Referendare u.ä. reserviert sein. [Begründung siehe Vorschlag AGSV Länder] 83 - Einigungsstellenfähig zur Durch-setzung Integrationsvereinbarung 84 - Generelle Beteiligung der SBV bei Prävention und BEM- Verfahren (da von Behinderung bedroht!) - Einigungsstellenfähigkeit Generelle Verpflichtung zur mündlichen Anhörung - Prüfpflicht des IA, ob Kündigungsgründe rechtens sind - In Abs. 2 soll auch die betriebliche Interessenvertretung aufgeführt werden Streichung des Abs. 2a - Ordnungswidrigkeitsverfahren muss möglich sein (Aufnahme in 156) Übergangsmandat analog 21 a BetrVG (Achtung BPersVG kennt diese Regelung bislang nich deshalb auf BetrVG abstellen!/ EU-RL umsetzen!) - Antragsrecht von 3 SB bzw. Gewerkschaften beim IA auf Zusammenfassung und

4 Entscheidung durch IA (bisher besteht das Antragsrecht nur für den Arbeitgeber) 95 - Unwirksamkeitsklausel (siehe Leitantrag) - Erhöhung Freistellung (landes- und bundesweite Reisetätigkeiten berücksichtigen sowie erweiterte Aufgaben seit 2001 usw.) - Staffelung der Freistellung der Stellvertreter entsprechend dem AK Automobilindustrie - Die Vertrauensperson entscheidet eigenständig über die Heranziehung der Stellvertreter/innen zur Aufgabenverteilung ( 95 Abs.1 S. 4 wird geändert/ Zahlen streichen) - Schulungsanspruch Stellvertreter - Gilt auch für MAV! 96 - Freistellung ab 50 (siehe Positionspapier AK Automobilindustrie) - Generelles Teilnahmerecht an Vorstellungsgesprächen 97 - In 97 Abs. 2 einfügen: Abs. 1 S. 2 gilt entsprechend - 97 Abs. 7 das Wort Satz 4 ist zu streichen ( 95 soll ohne Einschränkung gelten) - Analog 95 - Wahlmodus nur im förmlichen Wahlverfahren - Durchführung von Versammlungen durch Konzernschwerbehindertenvertretung (Abs. 8) - Bildung von Arbeitsgemeinschaften im Landes- und Bundesbereich - Neuer Abs. 9: Bestehen im öd eines Bundeslandes mehr als 2 HSBVen, können diese zur Wahrnehmung von gemeinsamen Aufgaben eine

5 Arbeitsgemeinschaft bilden. Diese Regelung ist analog auf Stadtstaaten anzuwenden. Die Länderarbeitsgemeinschaften können sich zu einer AG der VBVen der Länder AGSV Länder zusammenschließen. [siehe ausfürhl. Begründung AGSV Länder]. 98 Sanktion, wenn AG den Beauftragten nicht bestellt! (in 156 regeln) Vorrangigkeit der Leistungen des Integrationsamtes gegenüber anderen Reha- Trägern [Oder dass IA in Vorleistung eintritt und verbindlich entscheidet und Ersatz bei den anderen Leistungsträgern anmelden kann. Denn es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe!] Berufung der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen einschl. Stellvertreter auf Vorschlag der Gewerkschaften Berufung der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen einschl. Stellvertreter auf

6 Vorschlag der Gewerkschaften Definition Mehrarbeit (über die arbeitsvertragliche vereinbarte Arbeitszeit) Hinweis: zur Sicherstellung von 81 Abs. 4 und 5! Keine Zwöftelung Zusatzurlaub - Wegfall Abs. 2 und Ab 136 bis 144 etc. Siehe Leitantrag! (Vorschlag von Georg Güttner-Mayer) Werkstätten müssen entsprechend dem Inklusionsgedanken der UN- BRK reformiert werden. Wie sieht die Bundesregierung die Zukunft der Werkstätten? Georg schickt einen Vorschlag an Melanie wie das SGB IX novelliert werden sollte Bußgeldstelle statt BA Arbeitsgerichtsbarkeit - Aufnahme Sanktionstatbestand beim Nichtvorhandenseins einer BEM-Vereinbarung - 81 Abs Abs Abs Überlegung: Bußgeldstelle paritätisch besetzt (analog 103 abs. 2ff.) beim IA ansiedeln? Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO) Getrennte Wahlvorgänge bei Stellv. Um sich gezielt auch für eine bestimmte Stell.- Funktion bewerben zu können. Vereinfachte Wahlvorschläghe auch durch Gewerkschaften analog BPersVG Wahltermine einheitlich zum 01.12?

7 Wahltermine anpassen an andere betriebl. Interessenvertretungen (PR, BR, JAV, MAV anpassen). 11 ASiG SBV einfügen (nicht nur beratend!) 16 ASiG SBV einfügen (nicht nur beratend!) 14 ASiG Abs. 3: siehe Vorschlag der AGSBV Länder 1 BGG Definition von Inklusion 11 BGG Abs. 3: Herstellung und Behandlung von Software. BITV sollte auch für Herstellung von Software gelten!

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