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- Friedrich Vogel
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1 Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Herrn Helmut Seifen MdL Vorsitzender des Wissenschaftsausschusses Landtag Nordrhein-Westfalen Postfach Düsseldorf ;2, März 2018 Seite 1 von 1 Aktenzeichen: 213 bei Antwort bitte angeben Isa bel Pfeiffer-Poensgen Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 14. März 2018 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, für die Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 14. März 2018 stelle ich Ihnen den in der Anlage befindlichen Bericht zu Tagesordnungspunkt 7 zur Verfügung. Ich möchte Sie bitten, das Dokument an die Ausschussmitglieder weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen 2J,~{f6 -rp~fi-- Isabel Pfeiffer-Poensgen U Anlage: Bericht der Landesregierung über den Sachstand der Mittelverausgabung im Bereich des Hochschulpaktes Völklinger Straße Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@mkw.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: S-Bahnen S 8, S 11, S 28 (Völklinger Straße) Rheinbahn Linie 709 (Georg-Schulhoff-Platz) Rheinbahn Linien 706, 707 (Wupperstraße)
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3 Ministerium für Kultur Nordrhein-Westfalen Wissenschaft des Sachstand der Mittelverausgabung im Bereich des Hochschulpaktes Bericht der Landesregierung Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen befinden sich in einer Phase anhaltend starker Nachfrage nach Studienplätzen. Die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger (Erststudierende) wird mittelfristig auf dem hohen Niveau von ca pro Jahr verbleiben und nach Berechnung der Kultusministerkonferenz nur allmählich sinken. Der Hauptgrund für die prognostizierte Entwicklung liegt aktuell primär in der höheren Bildungsbeteiligung, zum einen durch prozentual steigende Anteile und damit anhaltend hohe Zahlen von Schulabgängern mit Hochschulzugangsberechtigung sowie durch den erheblichen Anstieg bei den Übergangsquoten von der Schule zur Hochschule. Hinzu kommen eine steigende Nachfrage aus dem Ausland und die Steigerung der Studierneigung bei den beruflich Qualifizierten. Vor dem Hintergrund der damals anstehenden doppelten Abiturjahrgänge haben Bund und Länder im Jahr 2007 den Hochschulpakt 2020 aufgelegt. Dessen erste Programmphase (2007 bis 2010) wurde mit der abschließenden Ausfinanzierung im Jahr 2013 beendet. Aktuell befinden sich Bund und Länder in der Ausfinanzierung der zweiten Phase (bis 2018) bzw. in der dritten Programmphase (Laufzeit 2016 bis 2020, Ausfinanzierung bis 2023). Letztere wurde 2014 durch den Bund und die Länder vereinbart.. Das Gesamtvolumen der Zahlungen des Bundes liegt für den gesamten Hochschulpakt It. Verwaltungsvereinbarung bei insgesamt 20,2 Mrd. EUR (Zeitraum 2007 bis 2023). Von diesen Bundesmitteln entfallen auf Nordrhein-Westfalen etwa 5,1 Mrd. EUR. Die Mittel sind vom Land in gleicher Höhe zu erbringen (Prinzip der 1 :1-Kofinanzierung), so dass in NRW Hochschulpaktmittel in Höhe von insgesamt 10,2 Mrd. EUR zur Verfügung stehen. Durch die im Hochschulpakt 111 vertraglich vereinbarten Zwischen- und Endabrechnungen werden sich die Finanzdaten für NRW noch leicht verändern. Mit den Mitteln des Hochschulpakts soll insbesondere ein bedarfsgerechtes Angebot für die in dieser Zeit bundesweit erwarteten zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfänger geschaffen werden. Ab dem Hochschulpakt 111 wurde auch das Ziel, "mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen", in die Vereinbarung aufgenommen.
4 Die Mittelverausgabung im Bereich des Hochschulpakts unterliegt jährlichen Schwankungen und wird für diesen Bericht anhand des letzten abgelaufenen Haushaltsjahres 2017 vorgenommen. Sie stellt sich wie folgt dar: Ansatz im Haushalt Ausgaben: Studienanfängerprämie (inkl. 50 Mio. Verstetigungsmittel) Erfolgsprämie Masterprogramm Programm "Erfolgreich studieren" Digitalisierung Bau- und Investitionsmaßnahmen weitere Einzelprojekte FH-Ausbau Ausbau Lehramt Ausgaben 2017 gesamt Wie aus der Tabelle zu entnehmen ist, werden die Mittel vollständig für Studienzwecke verausgabt und an die Hochschulen verteilt. Zu den einzelnen Positionen in der Tabelle werden folgende Erläuterungen gegeben: Studienanfängerprämie Das Land hat im Jahr 2015 mit den Hochschulen in der Trägerschaft des Landes Sonder-Hochschulverträge zur Umsetzung des Hochschulpakts 111 abgeschlossen. Auf dieser Basis erhalten die Hochschulen Vorauszahlungen aus dem Hochschulpakt, die im Rahmen einer Spitzabrechnung anhand der tatsächlichen Studienanfängerzahlen abgerechnet werden. Die Hochschulen werden hierdurch in' die Lage versetzt, Maßnahmen zu treffen, um die erwarteten zusätzlichen Studienanfänger aufzunehmen und flexibel die erforderlichen Studienangebote zu schaffen. In der Studienanfängerprämie sind die Verstetigungsmittel in Höhe von 50 Mio. EUR für 2017 enthalten (Kapitel bis UT 8). Erfolgsprämie Ebenfalls im Rahmen der Sonder-Hochschulverträge erhalten die Hochschulen Erfolgsprämien für jede erfolgreiche Absolventin bzw. jeden erfolgreichen Absolventen eines grundständigen Erst-Studiums. Ziel der Erfolgsprämie ist es die Studienbedingungen zu verbessern und hierdurch mittelfristig die Studienabbrecherquoten zu senken. 2/4
5 Masterprogramm Studierende in NRW brauchen nach ihrem Bachelorabschluss realistische Chancen, ein Masterstudium beginnen zu können. Deshalb hat das Land gemeinsam mit den Hochschulen ein Förderprogramm zum Ausbau der Masterstudienplätze vereinbart. Bis 2020 werden die Hochschulen rund zusätzliche Masterstudienangebote schaffen können. Dafür stehen aus den Mitteln des Hochschulpaktes insgesamt bis zu 700 Millionen EUR zur Verfügung. Programm "Erfolgreich studieren" Im Rahmen des 14-Schritte-Programms "Erfolgreich Studieren" sollen die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium verbessert werden insbesondere in der Übergangsphase von der Schule an die Hochschule, während des Studienverlaufs und am Übergang vom Studium in den Beruf. Einzelne Projekte sind z.b.: Zukunft durch Innovation (zdi), Talentscouting, Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA), ServicesteIlen Studienberatung, Studifinder, studiport, Wettbewerb "Guter Studienstart", "NRWege ins Studium" zur Flüchtlingsintegration, Aufbau eines ECTS-Monitoringsystems für Studium und Lehre, Durchführung von Absolventenstudien (INCHER), Studienberatung für Studienabbrecher usw. Digitalisierung Zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und zur Beschleunigung von Digitalisierungsprozessen werden den Hochschulen für eine Vielzahl von Einzeimaßnahmen zusätzliche Gelder bereitgestellt. Beispielhaft sollen mit dem Programm "DigiFellows" die Entwicklung und Weiterverbreitung von Digitalisierungslösungen in der Lehre vorangetrieben werden, z.b. im Hinblick auf die Entwicklung und Erprobung neuartiger Lehrund Prüfungsformate oder die Neugestaltung von Modulen und Studienabschnitten. Bau- und Investitionsmaßnahmen Den Universitäten und Fachhochschulen sowie separat den Medizinischen Fakultäten werden temporär Mittel für Bau- und Investitionsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Damit sollen insbesondere kleinere Maßnahmen der Hochschulen selbst finanziert werden, die nicht über den Grundhaushalt gedeckt sind. Entsprechend der Zweckbindung der Hochschulpaktmittel muss es sich um Bau- und Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung der Lehre handeln. 3/4
6 Weitere Einzelprojekte Hinter dieser Position verbirgt sich eine große Vielzahl von EinzeImaßnahmen zur Verbesserung der Lehre an den Hochschulen, z.8. an den Kunst- und Musikhochschulen, im medizinischen Bereich und der studentischen Infrastruktur sowie das Programm "Karrierewege FH Professur". FH-Ausbau Im Jahr 2008 wurde ein Programm zum Ausbau der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Im Rahmen dieses Ausbauprogramms wurden insgesamt neue flächenbezogene Studienplätze mit Schwerpunkt bei den dualen Studienangeboten geschaffen. Dafür sind vier neue Fachhochschulen gegründet und acht bestehende ausgebaut worden - zum Teil an neuen Standorten. Ausbau Lehramt Mit den Mitteln werden zusätzliche Aufnahmekapazitäten in der Lehramtsausbildung für das Lehramt an Grundschulen sowie an Haupt-, Real- und Gesamtschulen geschaffen. 4/4
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