Bibermanagement in Bayern. Gerhard Schwab, M. Sc. BN-Bibermanager Südbayern

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1 Bibermanagement in Bayern Gerhard Schwab, M. Sc. BN-Bibermanager Südbayern

2 Biber einst seit Jahren heimisch seit ein paar hundert Jahren verfolgt wegen Fell (sehr dicht, auch für Hutfilze) Fleisch (als Fastenspeise) Bibergeil (als Allheilmittel) Schädling und Störenfried (seltener) 1867 der letzte erlegt Lebensraumänderungen spielten nur eine indirekte Rolle (Verringerung Gewässernetz, leichtere Zugänglichkeit für Jagd)

3 Biber in Bayern die Rückkehr 1966 bis 1982 ca. 120 Biber aus mehreren Restpopulationen (alles Castor fiber) mehrere Aussetzungsgebiete in den 1980er Umsetzungen ab 1990er Zuwanderung aus Hessen Einbürgerung war vom Landwirtschaftsministerium genehmigt (der Biber unterlag dem Jagdrecht)

4 Biber in Bayern - heute Bestand 2015 Ca Reviere Ca Biber Es werden nicht die Biber gezählt, sondern die Reviere kartiert

5 Biber anspruchlose Vegetarier

6 Biber für Artenvielfalt und Gewässerschutz

7 Biber eine Konfliktart Biber leben heute mitten in der Kulturlandschaft, gestalten diese um, und können Konflikte verursachen Fraß an Feldfrüchten Fällen von Gehölzen Untergraben von Ufern Aufstauen von Gewässern

8 Der Biber ist aber nicht allein Bär, Wolf, Luchs, Elch, Fischotter, Biber, haben alle das gleiche Problem : sie müssen in einer Gesellschaft leben, die erst wieder lernen muss, mit ihnen zu leben

9 Wildtiermanagement - was ist das? Wildtiermanagement ist das Management von Wildtieren (Wildtier)management ist das zielgerichtete Steuern sozialer Prozesse Wildtiermanagement ist ein Wortungetüm aber mit Sinngehalt (Horst Stern)

10 Wildtiermanagement - was ist das? Wildtiermanagement ist - die Wissenschaft und Kunstfertigkeit, - Entscheidungen zu treffen und Maßnahmen umzusetzen, - um die Struktur, Dynamik, und Interaktionen von Populationen, Habitaten und Menschen so zu gestalten, dass - von Menschen gesetzte Ziele für die Wildtiere erreicht werden. (nach Giles, R.H. jr Wildlife Management))

11 Wildtiermanagement war viele Jahre eine weitgehend unbekannte, exotische Disziplin für Förster und Biologen, bis. Foto: Museum Mensch und Natur Bruno kam, sah und starb.

12 Was ist Bibermanagement? Ausgleich zwischen strengem Schutz des Bibers und berechtigten Nutzungsansprüchen des Menschen Akzeptanz schaffen für den Biber in der Kulturlandschaft Lösen von Konflikten zwischen Bibern und Menschen Schaffen von konfliktfreien Lebensräumen für Biber (und andere Arten) Information von Betroffenen und der Öffentlichkeit über Biber und Bibermanagement Praktische und pragmatische Anwendung der Gesetze Bibermanagement ist Menschenmanagement

13 Entwicklung des Bibermanagements 1966: Wiedereinbürgerung Mitte 1980er: erste Probleme : erstes Projekt, Erfassung von Verbreitung, Bestand, Konflikte, Lösungsmöglichkeiten 1996: erstes Bibermanagement im Landkreis Neuburg- Schrobenhausen 1997: die Nachbarlandkreise beteiligen sich : EU-Projekt in 5 Landkreisen zur Entwicklung und zum Test von Maßnahmen 1998 heute: bayernweites Bibermanagement 2006: Zuständigkeit geht an die Landkreise 2008: staatlicher Schadensfonds

14 Jubiläumsjahr! 50 Jahre Biber in Bayern 20 Jahre Bibermanagement

15 Die Säulen des Bibermanagements Festgelegt in den Richtlinien zum Bibermanagement Fachkundige Beratung / Öffentlichkeitsarbeit - Behördenmitarbeiter, Biberberater, Bibermanager Präventivmaßnahmen - vom Flächenkauf bis zum Einzelbaumschutz Schadensausgleich - Abwicklung über die unteren Naturschutzbehörden Zugriff - Abfang, Töten, Abschuß

16 Aufgaben im Bibermanagement Beratung bei Konflikten und Ausarbeiten von Lösungen (und Finanzierung) zusammen mit Betroffenen und Behörden Hilfe beim Umsetzen der Lösungen Erstellen von Planungen zur Schadensprävention und Lebensraumgestaltung Einbringen von Präventivmaßnahmen gegen Schäden in Planungen Öffentlichkeitsarbeit auf allen Ebenen (Vorträge, Ausstellungen, Presse,...) Regelmäßige Bibererfassung Aufbau und Ausbildung einer landesweiten Beratergruppe (örtliche Biberberater) Recherche und Akquisition von Finanzmitteln Mittler-Funktion zwischen Betroffenen, Behörden, Verbänden

17 Organisation des Bibermanagements Untere Naturschutzbehörden sind rechtlich zuständig für Biber (seit 2006) Naturschutzverwaltungen anderer Ebenen (Regierung, Ministerium) sind mit beteiligt (allgemeine Regelungen, Förderprogramme, Finanzierung, ) 2 Bibermanager arbeiten bayernweit für den Bund Naturschutz in Bayern e.v (NGO) ca. 400 örtliche Biberberater arbeiten ehrenamtlich für die unteren Naturschutzbehörden bei Bedarf weitere Behörden und Verbände (Fischerei, Bauernverband, Waldbesitzer, ) Richtlinien zum Bibermanagement vom Umweltministerium Handbuch für den Biberberater

18 Örtliche Biberberater Stütze des Bibermanagements Ehrenamtlich Tätige aus der örtlichen Bevölkerung (Landwirte, Naturschützer, Rentner, Angler, Jäger, Behördenmitarbeiter, ) werden an der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege ausgebildet (kostenlos, 4 Tage + Prüfung) derzeit ca. 400 in Bayern

19 Örtliche Biberberater Auswahl: untere Naturschutzbehörden tätig für die unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern zwischen wenigen und über 25 je Landratsamt Entlohnung je nach Landratsamt, zwischen EUR 600 / Jahr bis EUR 200 im Monat

20 Örtliche Biberberater Tätigkeiten Erstberatung bei Konflikten vor Ort Hilfe bei der Umsetzung von Maßnahmen (Dammdraingen, E-Zaun aufstellen, Baumschutz, Fallen stellen..) bei Bedarf Schätzen von Biberschäden Bewerten nicht genehmigungpflichtiger Dämme Einschätzen von Fang-Notwendigkeit (die Entscheidung liegt bei der unb!) Betreuung der Biberfallen, Abholen und Töten von Bibern Kartieren von Bibern (bei Bedarf) Vorträge, Führungen, Öffentlichkeitsarbeit (je nach Berater) Im Prinzip: Nicht genehmigungspflichtige Maßnahme Entscheidung Biberberater Genehmigungspflichtige Maßnahme Entscheidung unb

21 Örtliche Biberberater positiv vor Ort bekannt schnell erreichbar und schnell vor Ort vor Ort (meist) anerkannt Hilfe vor Ort Arbeitserleichterung für die Behörde Zuarbeit für Entscheidungen problematisch örtlicher Druck Spezialisten unter den Beratern Tätigkeit zum Teil reduziert auf Schadenschätzen und Fangen / Töten

22 Die dauerhafte Lösung : Raum für s Gewässer Foto: Leidorf Foto: Leidorf Dauerhafte Lösung Vor allem für - Gewässerschutz, - Gewässerentwicklung, - verringerte Unterhaltung, - Lebensraum für andere Arten, - Hochwasserschutz, - Wasserrückhaltung, - (den Bibern sind Maisäcker lieber!) Leistungen, für die der Grundbesitzer angemessen honoriert werden muss Landwirt als Hochwasserwirt (statt Müllproduzent: 1/3 der landwirtschaftlichen Produktion wird entsorgt)

23 Uferstreifen: woher die Flächen nehmen? oft sind sie schon da, aber nicht zu sehen! in Bayern hunderte!! ha je Landkreis zurück an die Natur, anstatt illegal-kriminelle Nutzung

24 Uferstreifen: woher das Geld nehmen? Foto: dpa Ökokonto von Kommunen, Ausgleichsflächen von Gewerbebetrieben, Ersatzgelder Was ist günstiger? 200 Mio. EUR in Flächen investieren (gibt ha), oder 500 Mio. EUR Schaden zahlen? Und das immer wieder mal!

25 Präventivmaßnahmen gegen Biberschäden Beispiele: Elektrozaun Baumschutz Dämme entfernen Dammdrainagen Sicherung von Deichen Sicherung von Durchlässen

26 Schadensausgleich seit 1. August 2008 freiwilliger Biberschadensfonds des Bayerischen Umweltministeriums, derzeit EUR / Jahr) Für Land-, Forst- und Teichwirte Bestimmte Voraussetzungen (Meldefrist, Mindest-schaden, Präventivmaßnahmen, ) Auszahlungsquote: max. 80% des Schadens (EU-Vorgabe)

27 Entfernen von Bibern Grundsätzlich: Biber sind streng geschützt! Für das Entfernen von Bibern aus der Population ist eine Ausnahmegenehmigung / Befreiung notwendig Für bestimmte Bereiche (Kläranlagen, Triebwerkskanäle, Hochwasserschutzanlagen) gilt die AAV Zuständig sind die unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern / Verwaltungen kreisfreier Städte Antragsteller ist der Betroffene (Kommune, Wasserverband, Teichbesitzer,...)

28 Entfernen von Bibern Zugriff zulässig bei - erheblichen Schäden, Gefahr für die öffentliche Sicherheit - wenn KEINE Präventivmaßnahmen möglich / zu aufwendig sind - die Population in einem guten Erhaltungszustand bleibt strengere Voraussetzungen in Natura 2000 Gebieten Beispiele für Abfang - Einbruchgefahr an Verkehrswegen - Unterminierung von Dämmen und Deichen - Beeinträchtigung bebauter Ortsbereich oder technischer Einrichtungen (z.b. Kläranlagen) - Aufstau in Gewässern 3. Ordnung mit großflächiger Vernässung

29 Entfernen von Bibern Zugriffszeit ist i.d.r. Anfang September bis Mitte März Genehmigung wird für ein Biberrevier erteilt Ausnahme bei unmittelbarer Gefährdung oder neu zugewanderten Tieren (kein Jungtiere vorhanden) Die Genehmigung wird i.d.r. für eine Fangsaison erteilt Ausnahme: langfristig keine andere Lösung absehbar (z.b. Gräben, besiedelte Bereiche) Fang nur durch fachkundige Personen / eingewiesene Personen (Biberberater, eingewiesene Gemeindearbeiter, Jäger) Über den Fangerfolg / Verbleib der Biber ist unmittelbar Meldung an die UNB s zu machen getötete Biber dürfen verwertet, aber nicht vermarktet werden

30 Direkter Abschuß Kann genehmigt werden bei unmittelbarer Gefahr, und statt oder zusätzlich zum Fallenfang Hat eine Reihe von Nachteilen: - zeitaufwendig - Biber sind dämmerungs- und nachtaktiv - Biber sind extrem lernfähig (es müssen ALLE Biber aus einem Revier entfernt werden) - Kugelschuss auf s Wasser ist gefährlich (und nach UVV eigentlich verboten) - angeschossene Biber können nicht nachgesucht werden

31 Biber-Zugriff derzeit ca / Jahr, zumeist gefangen, dann getötet zwischen 0 und 90 je Landkreis, durchschnittlich ca Abschuss: Cham, 90 Biber, zumeist geschossen, aber nur in 2 (!) Revieren alle erwischt Fang: oft alle erwischt (bei guten Fängern!) Schnelle Neubesiedelung: ca. 80% der Genehmigungen werden für den gleichen Ort wieder erteilt Neubesiedelung z.t. schon innerhalb einer Fangsaison! Viele Genehmigungen bleiben ohne Erfolg (da fragt sich, ob die Genehmigung notwendig war!) langfristig sollten nur 2-jährige entfernt werden müssen, die genehmigungsfähige Reviere wieder besiedeln

32 Biber ins Jagdrecht? Forderung kommt vor allem vom Bauernverband Jagdverband (offiziell) dagegen Der Schutz des Bibers bliebe erhalten (FFH-Richtlinie = EU-Recht) FFH-Rechtsänderung würde Jahre++ dauern ABER - das bisherige Management entfällt, die meisten örtlichen Biberberater würden aufhören - das Personal in der Jagdabteilung (meist 1 Person pro Landkreis) wäre hoffnungslos überfordert - das Wissen der Jäger zum Biber ist praktisch Null - derzeit 1/3 Biberrevier pro Jagdrevier, wie soll da Hege gehen? - Zugriff im Management (gezielt Problemtiere entnehmen) ist ganz was anders als Jagd (irgendwo Biber schießen) Wenig durchdachte Forderung des BBV und anderer Nutzerverbände, z.b. Teichwirte

33 Naturschutz problem? Biber Probleme zwischen Landschaftgestaltung durch Biber und anderen Naturschutzzielen (z.b. eingestaute Streuwiesen, und Flußpermuschelbestände) Einzelfalllösungen, z.b. Dammdrainage, lokales Fernhalten des Bibers mit E-Zaun notfalls auch Wegfang des Bibers bei besonders hohem anderem Schutzgut Das Problem: zu wenig Restvorkommen der anderen Naturschutzgebiete und ziele. (Wenn Biber 20 von Flußpermuschelbeständen einstauen, ist s egal, wenn s 1 von 3 ist, ist s zuviel)

34 Den Biber kennen lernen Der Grundpfeiler der Lösung von Biberkonflikten Viele Konflikte entstehen aus Unkenntnis des Bibers, seiner Lebensweise und Lösungsmöglichkeiten bei Konflikten

35 Den Biber kennen lernen Vorträge, Exkursionen Biberausstellung Presseartikel, Leserbriefe Buch, Broschüren Biberrucksack mit Materialien Bibermobil (leider nicht in Bayern)

36 Die AAV Allgemeine Ausnahmeverfügung für Verbote für bestimmte Vorgänge (Fangen, Töten, Dämme, Burgen beseitigen) bestimmte Bereiche (Kläranlagen, Triebwerkskanäle, Hochwasserschutzanlagen) bestimmte Zeiten (1.9 bis 15.3, ganzjährig) bestimmte Personen (fachkundig, von UNB bestellt) außerhalb bestimmter Gebiete (NSG, Nationalpark, Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung) In der Praxis wenig angewandt, meist trotzdem Einzelgenehmigungen Kaum landkreiseigene allgemeine Ausnahmeregelungen

37 Managementpläne Biber Landkreiseigene Managementpläne Biber sollen besonders problematische Bereiche aufzeigen (Reviere mit grünen, gelben und roten Punkten markiert) zeigt, was eh gemacht wird

38 Bibermanagement - Erfahrungen Auch in der Kulturlandschaft leben die meisten Biber, ohne Probleme zu verursachen Bayern Reviere ca Reviere mit Konflikten / Beratungsbedarf Reviere zum Abfangen Betroffene sind (meist) nicht grundsätzlich gegen Biber, sondern fordern eine Beteiligung der Gesellschaft an den Kosten des Bibers

39 Bibermanagement - Erfahrungen Der Biber ist oft nur Blitzableiter ( der Biber ist das Tüpfelchen auf dem i ) Das A und O ist schnelles Handeln bei Problemen Vorbeugende Öffentlichkeitsarbeit spart sehr viel Arbeit

40 Bibermanagement - Erfahrungen Viele Probleme beruhen auf Unkenntnis und Ängsten Oft reichen einfache, billige Lösungen Auch psychologische Probleme müssen ernst genommen werden Auch Biberfreunde brauchen Informationen Große Schäden durch Biber sind sehr selten und werden daher meist pressewirksam aufgebauscht (Die jährlichen Gesamtschäden durch Biber in Bayern liegen in etwa in der Größenordnung, die Rehe im Straßenverkehr in 2-3 Tagen verursachen dazu noch ein halbes Dutzend Tote und etwa 400 Verletzte)

41 Bibermanagement - Erfahrungen Biber und Biberprobleme werden von Polit- und Verbandsfunktionären oft für persönliche Zwecke missbraucht Wahljahre sind Biberproblemjahre Lügnern und Hetzern darf und muss man massiv entgegnen (aber immer eine Stufe drunter bleiben) Bibermanagement wird am Stammtisch gemacht Das mehrgliedrige System Behörde, Bibermanager, örtliche Biberberater hat sich bewährt

42 Immer wieder: Enorme Biberschäden? Tünzhausen, FS, 2015 Zeitungen und Fernsehen incl. BILD und ZDF berichten über enorme Biberschäden und den mit den Problemen alleingelassenen Landwirt : qm Maisfraß, 800 Euro Schadensforderung Die Tatsachen: Mais liegt bei 1800 EUR / ha, die 800 sind also schon mal fast das doppelte! Der Mais war wegen Trockenheit gar nicht gewachsen kaum Kolben, daher auch die große Fläche Tatsächlicher Maiswert: 200 EUR / ha, Schadensforderung das 16! fache des tatsächlichen Wertes von den qm waren qm auf illegal genutzter WWA (also UNSERER) Fläche: Schadensforderung das 80zig-fache des tatsächlichen Schadens Fazit: ein krimineller Bauer und Berichterstattung auf verlogenstem Niveau (hier passt Lügenpresse mal) (Lösung: Ministerpräsident Seehofer: Wer betrügt, der fliegt der Bauer für den gesamten Betrieb, aus allen Subventionen, für alle Zeit!)

43 Bibermanagement warum? Foto: A. Trepte Foto: N. Wimmer

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