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1 AN: Mandanten TO: Clients VON: Dr. Andreas Rodin, Dr. Andreas Richter, Uwe Bärenz, Amos Veith FROM: Dr. Andreas Rodin, Dr. Andreas Richter, Uwe Bärenz, Amos Veith P+P Pöllath + Partners Berlin Tel.: +49 (30) Fax: +49 (30) andreas.rodin@pplaw.com P+P Pöllath + Partners Berlin Tel.: +49 (30) Fax: +49 (30) andreas.rodin@pplaw.com DATUM: 6. Februar 2007 DATE: February 6, 2007 ZU: Steuerreform 2008 Besteuerung von Kapitalanlagen RE: Tax Reform 2008 Taxation of capital investments Der Entwurf des Steuerreformgesetzes 2008 wurde vom BMF am 5. Februar 2007 auf seine Homepage gestellt. The Draft Tax Reform Act 2008 was officially released by the Federal Finance Ministry on February 5, 2007 and is available on its homepage. Über die Zinsschranke hat P+P gestern Nacht berichtet. Mit diesem Mandanten- Info berichten wir über die neue Besteuerung von Kapitalanlagen. P+P had reported on the interest limitations yesterday night. This client info contains information on the taxation of capital investments. P+P München P+P Frankfurt/Main P+P Berlin Kardinal-Faulhaber-Straße München Zeil Frankfurt/Main Potsdamer Platz / Linkstraße Berlin Tel.: +49 (89) Fax: +49 (89) Tel.: +49 (69) Fax: +49 (69) Tel.: +49 (30) Fax: +49 (30) Dr. Reinhard Pöllath, LL.M., RA, FAStR Dr. Matthias Bruse, LL.M., RA Dr. Andrea von Drygalski, RAin Andres Schollmeier, RA, FAStR Dr. Michael Best, StB Philipp von Braunschweig, LL.M., RA Otto Haberstock, M.C.J., RA Dr. Margot Gräfin von Westerholt, RAin Dr. Benedikt Hohaus, RA, FAStR Dr. Michael Inhester, RA Jens Hörmann, RA Dipl.- Kfm. Alexander Pupeter, RA, StB Dr. Alice Broichmann, RAin Dr. Georg Greitemann, LL.M.,RA Christoph Philipp, LL.M., RA Dr. Frank Thiäner, RA Ralph Wagner, RA Wolfgang Tischbirek, LL.M., RA, StB Dr. Wolfgang T. Hohensee, LL.M., RA Dr. Julian Lemor, RA Nelson Gameiro, LL.M., RA Partnerschaftsgesellschaft AG Berlin-Charlottenburg PR 64 Partner sind nur im Partnerschaftsregister eingetragene Rechtsanwälte/Steuerberater. Listen liegen in allen Büros aus und können unter eingesehen werden. Prof. Dr. Dieter Birk, StB Dr. Andreas Rodin, RA Dr. Thomas Töben, StB Andreas Wilhelm, RA Dr. Matthias Durst, RA Dr. Carsten Führling, RA Uwe Bärenz, RA Dr. Stefan Lebek, RA Silke Hecker, RAin, FAVwR Dr. Joachim Kayser, RA Raphael Söhlke, RA Amos Veith, LL.M., RA Dr. Andreas Richter, M.A., LL.M., RA, FAStR Patricia Volhard, LL.M., RAin Dipl.-Kfm. Konrad Enderlein, StB Kim Delphine Weber, RAin

2 A. ZUSAMMENFASSUNG A. SUMMARY Privatanleger Private Individuals I. Steuerpflichtige Einkünfte I. Taxable Income 1. Laufende Erträge 1. Ordinary Income WICHTIG: Einkünfte aus Index Linked Zertifikaten und Performance Linked Notes sind künftig steuerpflichtig! WARNING: Income derived from index linked certificates or performance linked notes will be taxable in the future! Weiterhin werden Stillhalterprämien aus dem Katalog sonstiger steuerpflichtiger Einkünfte herausgenommen und werden als Kapitaleinkünfte qualifiziert. In addition, option premiums received will be relocated from the basket other taxable income into the basket of taxable capital investment income. 2. Veräußerungen 2. Dispositions Alle Einnahmen aus der Veräußerung und Realisation von Kapitalanlagen im weiteren Sinn, einschließlich Wertpapiere, Finanzinstrumente, Termingeschäfte, Optionen, Futures, Differenzgeschäfte, Swaps (also ausgenommen Immobilien, Antiquitäten, Kunst) zählen ebenfalls zu den Einkünften aus Kapitalanlagen. Die Halteperiode ist ebenso irrelevant wie die Beteiligungshöhe bei Eigenkapitalbeteiligungen. All items of income earned upon the disposition or other realization of capital assets in the broad sense, i.e. including securities, financial instruments, forwards, options, margin transactions, swaps (but excluding real estate, art, antiquities) will constitute capital investment income. The holding period as well as the size of an interest in the equity of a company will be irrelevant. II. Bemessungsgrundlage II. Tax Basis 1. Steuerpflichtig sind die laufenden Brutto-Einnahmen und die Brutto- Gewinne aus Veräußerungsgeschäften. 1. The tax basis includes the gross ordinary income and the gross capital gains. 2

3 2. WICHTIG: Ausgaben im Zusammenhang mit den steuerpflichtigen Einnahmen und Veräußerungsgewinnen können NICHT mehr abgezogen werden. Also kein Abzug von Schuldzinsen oder von Transaktionskosten! 2. WARNING: Expenses incurred in connection with the realization of ordinary income and capital gains can NO LONGER be deducted, i.e. no deduction of interest expenses or transaction fees! III. Steuersatz III. Tax Rate 1. Der Steuersatz für die Einkünfte aus Kapitalanlagen beträgt flat 25 %. 1. Income derived from capital investments will be subject to tax at a flat rate of 25 %. 2. Auf Antrag des Steuerpflichtigen werden die Einkünfte aus Kapitalanlagen in die normale Veranlagung einbezogen, wenn der individuelle Steuersatz geringer als 25 % ist. 2. Upon application of the taxpayer, income derived from capital investments will be subject to normal assessed tax if the individual tax rate is less than 25 %. 3. Ausländische Steuern auf die Einkünfte aus Kapitalanlagen werden auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet. 3. Foreign taxes on income derived from capital investments will be credited against the German income tax. IV. Kapitalertragsteuer IV. Withholding Tax Nur soweit Veräußerungen oder Realisierungen von Kapitalanlagen über Banken abgewickelt werden, unterliegen auch die Gewinne der Kapitalertragsteuer. Only if dispositions or other realizations of capital investments are settled through banking institutions gains are subject to tax by way of withholding. 3

4 V. Verluste V. Losses 1. Neuverluste 1. New Losses Verluste aus Kapitalanlagen können NICHT mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen werden. Sie können nicht zurückgetragen werden. Sie können nur vorgetragen werden und werden in künftigen Jahren OHNE BESCHRÄNKUNG DER MINDESTBESTEUERUNG mit Einkünften aus Kapitalanlagen verrechnet. Losses from capital investments can NOT be deducted from other positive items of income. They cannot be carried back. They can only be brought forward and can be deducted in future years from income derived from capital investments WITHOUT THE LIMITATIONS ACCORD- ING TO THE MINIMUM TAX CONCEPT. 2. Altverluste 2. Old Losses a) Vorgetragene Verluste aus Vorjahren aus anderen Einkunftsarten können NICHT mit Einkünften aus Kapitalanlagen verrechnet werden. a) Losses brought forward from previous years, but related with other sources of income can NOT be deducted from income derived from capital investments. b) Vorgetragene Verluste aus Vorjahren aus privaten Veräußerungsgeschäften (das sind die alten vorgetragenen Spekulationsverluste) können bis einschließlich 2013 mit künftigen Einkünften aus Kapitalanlagen verrechnet werden. b) Losses brought forward from previous years and suffered in connection with private sales transactions (i.e. the old losses from previous speculative transactions) can be deducted up until and including 2013 from income derived from capital investments. V. Zeitlicher Anwendungsbereich V. Scope of Application with regards to time 1. Stichtag für die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung bzw. Realisation von Kapitalanlagen ist der 1. Januar 2009; d.h. 1. Cutt-off date for the taxation of gains realized upon the disposition or other realization of capital investments is January 1, 2009; i.e. 4

5 a) steuerpflichtig sind die Gewinne aus der Veräußerung von Eigenkapitalanteilen und Wertpapieren, die ab dem angeschafft werden; a) capital gains realized upon the disposition of equity interest and other securities are taxable if acquired on or after January 1, 2009; b) Gewinne aus Swaps, Differenz- und Termingeschäften fallen unter die neue Regelung, wenn die Geschäfte ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden. b) Gains derived from swaps, margin transactions and forwards are taxable according to the new rules, if such transactions are entered into on or after January 1, Sonderregelung für Dividenden 2. Special Treatment of Dividends Für Dividenden, die bis zum 31. Dezember 2008 gezahlt werden, gelten die neuen Regeln NICHT. Sie werden noch nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert. The new rules do NOT apply to dividends paid on or before December 31, They will be taxed in accordance with the old 50 % rules. B. ZUSAMMENFASSUNG B. SUMMARY Gewerbliche Anleger Business Investors Die Abgeltungssteuer gilt NICHT für Einkünfte aus Kapitalanlagen, die zu einem steuerlichen Betriebsvermögen gehören. Die Abgeltungssteuer gilt also insbesondere nicht für gewerbliche Personengesellschaften. Das bedeutet: The new flat tax does NOT apply to income derived from capital investments that constitute business assets. In particular, the new flat tax does not apply to partnerships engaged in a trade or business. That means: 1. Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Eigenkapitalanteilen werden auch nach dem 31. Dezember 2008 nach einem dem Halbeinkünfteverfahren besteuert, dem sog. Teileinkünfteverfahren, wonach statt 50 % nur 1. Dividends and capital gains realized upon the disposition of equity interests will be subject to tax also after December 31, 2008 in accordance with the a modified 50 % rules, the so-called Teileinkünfteverfahren which provides that only 5

6 noch 40 % steuerfrei sind. 40 % are exempt instead of 50 %. 2. Gewinne aus der Veräußerung oder sonstigen Realisation von Kapitalanlagen werden in voller Höhe zum individuellen Steuersatz besteuert. 2. The full amount of capital gains realized upon the disposition or other realization of capital investments will be taxed at the individual tax rates. 3. Ausgaben im Zusammenhang mit Einkünften aus Kapitalanlagen (z.b. Zinsen, Transaktionskosten) können nach den allgemeinen Regeln abgezogen werden; d.h. zu 60 % zur Hälfte bezüglich solcher Einkünfte, die nach dem HalbTeileinkünfteverfahren besteuert werden, im Übrigen in voller Höhe (Zinsen jedoch vorbehaltlich der neuen Regeln zur Zinsschranke!). 3. Expenses incurred in connection with income derived from capital investments (e.g. interest expenses, transaction fees) can be deducted in accordance with the regular rules, i.e. up to 560 % to the extent relating to income taxed in accordance with the modified 50 % rules, otherwise up to 100 % (subject to the new limitations on interest deductions!). 4. UNKLAR ist die Anwendung der Verlustregeln. Nach unserer Auffassung gelten die in Abschnitt A.V. dargestellten Beschränkungen des Verlustausgleichs bzw. der Verlustverrechnung wohl nicht. Es gelten wohl vielmehr die normalen Regeln. D.h. Verluste aus gewerblichen Kapitalanlagen können mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen werden; vorgetragene Verluste aus anderen Einkunftsarten können mit künftigen Einkünften aus gewerblichen Kapitalanlagen verrechnet werden (vorbehaltlich der Regeln zur Mindestbesteuerung). 4. The application of the rules regarding losses is UNCLEAR. In our judgement, the limitations regarding the use of losses set forth in Section A.V. should not apply. Losses from capital investments can be deducted from other items of positive income and losses brought forward from previous years and related with other sources can be deducted in future years from income derived from capital investments (subject to the concept of the minimum tax). 6

+49 (30) 253 53-132 +49 (30) 253 53-999 andreas.richter@pplaw.com

+49 (30) 253 53-132 +49 (30) 253 53-999 andreas.richter@pplaw.com AN: VON: Mandanten Dr. Andreas Richter, LL.M. Dr. Jens Escher, LL.M. P+P Pöllath + Partners, Berlin Dr. Christoph Philipp, LL.M. Dr. Stephan Viskorf P+P Pöllath + Partners, München Tel. Fax E-Mail +49

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