Landtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15 / Wahlperiode. des Abg. Thomas Reusch-Frey SPD.

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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Kleine Anfrage des Abg. Thomas Reusch-Frey SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Rad-Schulwegpläne Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Funktionen erfüllen Rad-Schulwegpläne? 2. Wie viele Schulen in Baden-Württemberg haben bereits Rad-Schulwegpläne, und wo werden diese veröffentlicht? 3. Welche Maßnahmen wurden ergriffen oder sind geplant, damit bis zum Ende des Schuljahrs 2012/2013 alle weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg einen Rad-Schulwegplan erstellt haben? 4. Welche Hilfsmittel stehen den örtlichen Straßenverkehrsbehörden und den Schulen zur Verfügung, um Rad-Schulwegpläne zu erstellen? 5. Wann wird das WebGIS-Tool des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, das die Durchführung und Auswertung der Schülerumfrage erheblich erleichtert, zur Verfügung gestellt und welche Unterstützung gibt es dabei? 6. Welche Inhalte müssen nach ihrer Ansicht in einem gebrauchstüchtigen Plan erfasst werden (mit Angabe, welche Institution für die Erstellung und Pflege des Plans verantwortlich ist)? 7. Wie wird sichergestellt, dass Rad-Schulwege beim Verwaltungshandeln, z. B. bei der Einrichtung einer Baustelle oder bei der Erstellung lokaler Verkehrskonzepte verbindlich eingebettet werden? 8. Wie beurteilt sie die Einführung eines Schulwegsicherungsgesetzes, das insbesondere die Erstellung und Pflege von Schulwegplänen sowie deren Standards verbindlich regelt? Reusch-Frey SPD Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 Begründung Die Entscheidung darüber, mit welchem Verkehrsmittel die Kinder zur Schule gelangen, liegt bei den Eltern. Vorbehalte der Eltern gegenüber dem Radfahren zur Schule und Defizite bei der Radinfrastruktur führen dazu, dass immer noch zu viele Schülerinnen und Schüler mit dem Auto zur Schule gefahren werden (Runder Tisch Radverkehr Baden-Württemberg, Handlungsempfehlungen 2008, Seite 28). Die Defizite bei der Radinfrastruktur werden mit Hilfe der Rad-Schulwegpläne transparent gemacht und ermöglichen eine strukturierte und zielgerichtete Beseitigung der Problemstellen. Sichere und attraktive Radschulwege bauen die oftmals berechtigten Vorbehalte der Eltern ab und erleichtern die Entscheidung für das Fahrrad. Rad- Schulwegpläne sind daher ein wichtiger Beitrag, damit das Fahrrad das Verkehrsmittel Nummer 1 der Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg wird. Antwort*) Mit Schreiben vom 18. Januar 2013 Nr /177/1 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Innenministerium, dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur sowie dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Funktionen erfüllen Rad-Schulwegpläne? Rad-Schulwegpläne sind ein wichtiges Element der Schulwegsicherung und Bestandteil der Schulwegplanung für den Weg der Kinder und Jugendlichen von und zur Schule. Ein Teil der Kinder und Jugendlichen kommt mit dem Fahrrad zur Schule. Dabei sind sie als sog. schwächere Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr größeren Gefahren ausgesetzt als Erwachsene. Aufgrund ihrer noch in der Entwicklung befindlichen Wahrnehmungsfähigkeiten, die sich erst mit zunehmendem Alter vollständig entwickeln, sind sie erst nach und nach in der Lage, Verkehrsbeziehungen vollständig zu erfassen und entsprechend zu reagieren. Der Schulweg mit dem Rad wird daher erst nach Abschluss der Radfahrausbildung in Klasse 4 (Grundschule) bzw. Klasse 5 (Förderschule) empfohlen. Da es sich bei den Rad-Schulwegen um regelmäßig benutzte Wege handelt, sind Maßnahmen zur Gefahrenprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen hier besonders notwendig und erfolgversprechend. Als wichtiges Element der Rad-Schulwegsicherung sind sie Grundlage für Verbesserungen im Radwegenetz und finden Berücksichtigung bei der Stadt- und Verkehrsplanung wie auch bei der Durchführung von Baumaßnahmen im Straßennetz und bei Verkehrsumleitungen etc. Bei der Erstellung und regelmäßigen Überprüfung der Rad-Schulwegpläne sind eine Vielzahl von Personen und Institutionen von den Schülerinnen und Schülern über Eltern, Lehrkräfte, Kommunen, Schulverwaltung und -gremien, Polizei, Verkehrsbehörden, Straßenbaulastträger und Verkehrssicherheitsorganisationen, wie z. B. Verkehrswachten, beteiligt. Dadurch entsteht eine intensive Kommunikation auf allen Ebenen in und außerhalb der Schule und des Unterrichts zum Vorteil der Verkehrssicherheit. Rad-Schulwegpläne stellen lediglich eine Empfehlung dar. Die Pläne dienen der Information der Eltern und der Schülerinnen und Schüler z. B. über Gefahrenstellen sowie empfohlene Schulrouten. Die Verantwortung für das gefahrlose Zu - rücklegen des Schulwegs liegt letztlich bei den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten. Haftungsrechtliche Auswirkungen haben nach Einschätzung der Un- * Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2

3 fallkasse Baden-Württemberg weder die Erstellung noch die unterlassene Erstellung von Geh- und Rad-Schulwegen. Versicherungsschutz besteht auf dem Schulweg unabhängig davon, ob von der Kommune im Zusammenwirken mit den oben genannten Beteiligten ein Schulwegplan erstellt wurde oder nicht. Dementsprechend können Rad-Schulwegpläne folgende Funktionen erfüllen: Erhöhung der Verkehrssicherheit/Vermeiden von Schulwegunfällen; Schulwegpläne bzw. deren Erstellungsprozess können Defizite in der Infrastruktur erkennen helfen, bevor Unfälle entstehen; Planungsgrundlage für die Beseitigung von Gefahrenstellen; Planungsgrundlage für kommunales Handeln zum Beispiel beim Einrichten von Baustellen; Veränderung des Mobilitätsverhaltens; Verbesserung Situation Eltern-Taxi ; Verbesserung des kommunalen Radwegenetzes; Vermeiden von Freizeitunfällen; Beitrag im Rahmen der Radverkehrsförderung Baden-Württemberg und Bau stein für die Zielsetzung Radfahrerfreundliche Schulen bis 2015 des Landesbündnisses ProRad. 2. Wie viele Schulen in Baden-Württemberg haben bereits Rad-Schulwegpläne, und wo werden diese veröffentlicht? Nach umfangreicher Planung, Durchführung und Auswertung einer gemeinsamen Umfrage des Innenministeriums, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur und des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport an Baden-Württembergs allgemein bildenden Schulen zum Aufbau eines Monitorings zum Thema Rad- Schulwegpläne im Juni 2012 im Rahmen des Aktionserlasses Sicherer Schulweg 2011/2012 können folgende Ergebnisse festgestellt werden: Von insgesamt ca allgemein bildenden weiterführenden Schulen nahmen Schulen an der Befragung teil. 118 Fragebögen konnten aufgrund unvollständiger Bearbeitung nicht zur Auswertung herangezogen werden. Bei den verbleibenden Schulen verfügen 116 (9,5 Prozent) über einen Rad-Schulwegplan der befragten Schulen (90,5 Prozent) gaben an, dass sie derzeit noch nicht über einen Rad-Schulwegplan verfügen. Auf den ersten Blick erscheint die Anzahl der Schulen, die derzeit noch nicht über einen Rad-Schulwegplan verfügen, als sehr hoch. Jedoch wurde mit dem Aktionserlass Sicherer Schulweg 2011/2012 ein Prozess in Gang gesetzt, der durch die o. g. Befragung noch verstärkt wurde. Derzeit befinden sich viele allgemein bildende weiterführende Schulen auf dem Weg, einen Rad-Schulwegplan zu erstellen. Dies zeigt sich insbesondere durch die Anzahl von Anfragen von Kommunen und Schulen bei unterschiedlichen Stellen wie dem Innenministerium, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und dem Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik. Genauere Belege über diese Entwicklung können letztendlich nach einer zweiten Befragung, die für Ende 2013 vorgesehen ist, geliefert werden. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Befragung ist auf der Internetplattform des Landesinstituts für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik vorge sehen. 3. Welche Maßnahmen wurden ergriffen oder sind geplant, damit bis zum Ende des Schuljahrs 2012/2013 alle weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg einen Rad-Schulwegplan erstellt haben? Mit dem Aktionserlass Sicherer Schulweg 2011/2012 wird jährlich zum Schuljahresbeginn über Maßnahmen zur Schulwegsicherheit informiert. Der Aktionserlass erfolgt unter Federführung des Innenministeriums im Einvernehmen mit dem 3

4 Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und richtet sich über die Regierungspräsidien an die Polizei, die Verkehrsbehörden und die Schulen sowie begleitend an die Kommunalen Landesverbände. Nachdem über mehrere Jahre für die Sicherung der Schulwege durch Erstellung und Pflege von Geh- und Rad-Schulwegplänen geworben und sachdien - liche Hinweise gegeben wurden, wurde im Aktionserlass 2011/2012 erstmals einvernehmlich die Erstellung von Geh- und Rad- Schulwegplänen verbindlich eingefordert. Bis Ende des Schuljahres 2011/2012 sollten Geh-Schulwegpläne und bis Ende des Schuljahres 2012/2013 Rad-Schulwegpläne erstellt sein. Begleitend zum Aktionserlass wurde im Laufe des Jahres 2012 zum Aufbau eines Monitorings eine umfangreiche Schulbefragung zu dieser Thematik durchgeführt (siehe Frage 2). Zum Schuljahresbeginn 2012/2013 wurde zusätzlich über die Infodienste des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport informiert. Über die Frühjahrs- und Herbst-Dienstbesprechungen der Projektgruppe Verkehr und Mobilität des Landesinstituts für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik werden alljährlich die Verkehrserziehungsbeauftragten der Staatlichen Schulämter und die Fachberater/Beauftragten für Verkehrserziehung der Regierungspräsidien auf ihre Beratungsaufgaben vor Ort sowie auf die Umsetzung der Thematik in regionalen und zentralen Lehrerfortbildungen vorbereitet. In Schulleiter-Sprengeltagungen wird auf Ebene der Staatlichen Schulämter und der Regierungspräsidien durch die entsprechend geschulten Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ab Januar 2013 die Thematik behandelt, es werden Hilfestellungen angeboten und offene Fragen geklärt. 4. Welche Hilfsmittel stehen den örtlichen Straßenverkehrsbehörden und den Schulen zur Verfügung, um Rad-Schulwegpläne zu erstellen? Zur Unterstützung bei der Erstellung von Schulwegplänen wurden in den Vorjahren bereits umfangreiche Planungshilfen und Handlungsempfehlungen der Unfallforschung der Versicherer zur Verfügung gestellt. Zum Jahresanfang 2013 erhalten die Schulen, Behörden und die Polizei kostenlos einen von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) neu erstellten Leitfaden Schulwegpläne leichtgemacht. Zudem wird derzeit eine sog. WebGIS-Anwendung des Landesamtes für Geo - information und Landentwicklung zur digitalen Erstellung von Rad-Schulwegplänen, die auf der Basis eines Einzelprojektes entstand, weiter entwickelt (siehe Frage 5). Zusätzlich ist die Routingfunktion des Radroutenplaners Baden-Württemberg der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg als nutzbare Hintergrundinforma - tion zur Erstellung der Rad-Schulwegpläne nutzbar. 5. Wann wird das WebGIS-Tool des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, das die Durchführung und Auswertung der Schülerumfrage erheblich erleichtert, zur Verfügung gestellt und welche Unterstützung gibt es dabei? Mit dem Ziel, unter Beteiligung der Schülerinnen und Schüler der Ellentalgymnasien und gemeinsam mit der Stadt Bietigheim-Bissingen und weiteren Projektpartnern einen Rad-Schulwegplan zu erstellen, wurden im Jahr 2011 durch eine engagierte Arbeitsgruppe aus Eltern, Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern das Mobilitätsverhalten der Schülerinnen und Schüler (Befragung A) sowie die täglich gefahrenen Rad-Schulwege durch die Rad fahrenden Schülerinnen und Schüler ermittelt und auf Problemstellen aufmerksam gemacht (Befragung B). Für die digitale Erfassung der Rad-Schulwege und Problemstellen stellte das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) auf der Grundlage von OpenSource-Softwarekomponenten im Rahmen der Projektunterstützung GIS an Schulen ein WebGIS-Erfassungstool mit einer schülergerechten Eingabeoberfläche, 4

5 mit den erforderlichen Funktionalitäten für die Digitalisierung der Wege und Problemstellen und mit aktuellen Geobasisdaten als Kartengrundlage zur Verfügung. Das lizenzfreie Programmpaket wurde auf einem Notebook installiert und in die örtliche IT-Infrastruktur der Schule eingebunden. Über eine anschließende Auswertung und Visualisierung der von den Schülerinnen und Schülern erfassten Einzelinformationen mit einem GIS-Expertensystem des LGL wurden das tatsäch - liche Radverkehrsaufkommen zu den Ellentalgymnasien und die benutzten Wege datenanalytisch aufgezeigt. Nach einer intensiven Abstimmung zwischen der Arbeitsgruppe und der Stadt Bietigheim-Bissingen wurde auf dieser Grundlage der Rad-Schulwegplan für die Ellentalgymnasien von Mitgliedern der Arbeitsgruppe erstellt und der Handlungsbedarf zur Beseitigung von Problemstellen hergeleitet. Eine Weiterentwicklung der Softwarekomponente ist erforderlich, wenn mit Hilfe des verwendeten Systems und einer geeigneten Infrastruktur weiteren Schulen und Kommunen in Baden-Württemberg ein vergleichbares Werkzeug für die erleichterte Durchführung und Auswertung von Schülerumfragen nach dem Bietigheimer Modell zur Verfügung gestellt werden soll. Das LGL hat nach Aufforderung den zuständigen Ressorts eine entsprechende GIS-technische Unterstützung im Rahmen eines Projekts angeboten. Zu diesem Angebot zählen die funktionale Weiterentwicklung des WebGIS-Tools bis zur Massentauglichkeit und Übertragbarkeit auf weitere Schulen, ein zentraler Zugang zur Software für die teilnehmenden Schulen und Gemeinden über die Internet-Homepage des LGL in Verbindung mit hardwareseitiger Bereitstellung der Infrastruktur (Hosting) durch das Informatikzentrum der Landesverwaltung Baden-Württemberg, die Bereitstellung eines automatisierten GIS-Workflows zur Auswertung und Visualisierung der erfassten Rad-Schulwege und Problemstellen, die Nutzung von Geobasisdaten auf der Grundlage der Rahmenvereinbarungen zwischen dem LGL und den Gemeinden sowie die Beratung bei der Softwarenutzung. Die Finanzierung der Entwicklungskosten ist geklärt. Die Entwicklungsdauer ist mit mindestens 3 Monaten veranschlagt. Die Bereitstellung des WebGIS-Tools für die Schülerumfragen kann im Falle eines Entwicklungsbeginns Anfang Feb - ruar 2013 demnach frühestens bis Mai 2013 in Aussicht gestellt werden. 6. Welche Inhalte müssen nach ihrer Ansicht in einem gebrauchstüchtigen Plan erfasst werden (mit Angabe, welche Institution für die Erstellung und Pflege des Plans verantwortlich ist)? Ein guter Schulwegplan wird idealerweise von den Schulen in Zusammenarbeit mit den örtlich zuständigen Behörden und den Eltern beziehungsweise Schülerinnen und Schülern sowie ggf. beratenden und unterstützenden Verkehrssicherheits - institutionen erstellt und gepflegt. Im Aktionserlass Sicherer Schulweg ist festgelegt worden, dass Schulwege und das nähere Umfeld der Schulen auf vorhan - dene und potenzielle Gefährdungen hin überprüft und ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden. Die Durchführung von anlassbezogenen oder turnusmäßigen Verkehrsschauen durch die örtlich zuständigen Behörden ist in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu 45 Abs. 3 StVO geregelt. Mindeststandards zur Erstellung von Rad-Schulwegplänen können im Rahmen eines Kataloges o. ä. nicht formuliert werden. Bei der Erstellung eines Rad-Schulwegplanes sind vor allem die örtlichen Gegebenheiten und die Radwege-Nutzung durch die Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Aus diesem Grund werden Empfehlungen verfasst, die mit den entsprechenden Maßnahmen und Hilfsmitteln (siehe Fragen 3 und 4) multipliziert werden. 5

6 Folgende Inhalte werden für die Rad-Schulwegpläne empfohlen: konkrete Rad-Schulwegempfehlungen; Standorte von problematischen Gefahrenstellen auf den Schulwegen; Handlungsempfehlungen zur Bewältigung dieser problematischen Gefahren - stellen; Standorte von Überquerungsstellen und -hilfen; aktuelle Übersichtskarte; Schulstandort; Radwegenetz, besondere Radwegeführungen; erläuternde Bilder und Erklärungen; gegebenenfalls Lotsenstandorte; Maßstab und Jahr; Ansprechpartner. 7. Wie wird sichergestellt, dass Rad-Schulwege beim Verwaltungshandeln, z. B. bei der Einrichtung einer Baustelle oder bei der Erstellung lokaler Verkehrskonzepte verbindlich eingebettet werden? Das Land nutzt die ihm zur Verfügung stehenden Instrumente, um auf die Sicherung der Rad-Schulwege im Rahmen des kommunalen Verwaltungshandelns hinzuwirken. Mit dem Aktionserlass Sicherer Schulweg 2011/2012 des Innenministeriums zur Schulwegsicherheit sind Schulwege von den Straßenverkehrsbehörden regelmäßig entsprechend der altersspezifischen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu überprüfen und die verkehrssicherheitsrelevante Ausgestaltung daran auszurichten. Das Land bindet die Kommunen bei den mit Mitteln des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) geförderten kommunalen Radwegen an die Einhaltung des aktuellen Stands der Technik (ERA 2010 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ) und gewährleistet damit Planung und Bau sicherer Radverkehrsinfrastruktur. Das Land bietet darüber hinaus regelmäßig Schulungen für Kommunen, Regierungspräsidien und Landesbehörden an, um diese fachlich in Fragen des Radverkehrs zu qualifizieren und für Sicherheitsfragen zu sensibilisieren. 8. Wie beurteilt sie die Einführung eines Schulwegsicherungsgesetzes, das insbesondere die Erstellung und Pflege von Schulwegplänen sowie deren Standards verbindlich regelt? Der Aktionserlass Sicherer Schulweg 2011/2012 hat eine große Dynamik bei der Verbreitung von Rad-Schulwegplänen ausgelöst. Über die in den vorangegangenen Fragen benannten Maßnahmen werden die Schulen des Landes flächendeckend durch Informationen sowie technische Werkzeuge bei der Umsetzung unterstützt. Durch die Kombination von Aktionserlass Sicherer Schulweg und Unterstützung der Schulen entwickelt sich Baden-Württemberg derzeit zum bundesweit führenden Flächenland im Bereich Rad-Schulwegpläne. Das begleitende flächendeckende Monitoring überprüft die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen und liefert die Informationsbasis für möglicherweise erforderliche Weiterentwicklungen. Eine darüber hinausgehende gesetzliche Regelung hält die Landesregierung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht für erforderlich. Dr. Ruep Ministerialdirektorin 6

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