Kantonalen Meisterschaft im Vereinswettkampf

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1 Muster-Vereinbarung über die Organisation der Kantonalen Meisterschaft im Vereinswettkampf vom xx. Mai 20xx in Xxxxx zwischen dem Baselbieter Turnverband (hiernach BLTV genannt) als Auftraggeber und dem TV Musterdorf als Organisator

2 Seite 2 KMVW 2012 in xxxxx Muster-Vereinbarung Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeine Bestimmungen Seite 3 2. Aufgaben und Kompetenzen des BLTV Seite 3 3. Aufgaben und Kompetenzen des Organisators Seite 5 4. Finanzielles Seite 7 5. Sponsoring Seite 8 6. Festsignet, Festführer und Korrespondenz Seite 9 7. Ehrengäste: Empfang, Mittagessen, Festabschluss Seite 9 8. Organisation Festabschluss und Rangverkündigung Seite Terminplan Seite Verschiedenes Seite 11 Unterschriften Seite 12

3 Muster-Vereinbarung KMVW 2012 in xxxxx Seite 3 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Grundsatz Das Angebot soll Wettkämpfe für die Jugend, die Aktiven, das Turnen 35+ sowie die Senioren und Seniorinnen beinhalten und richtet sich nach dem von den technischen Verantwortlichen erarbeiteten Wettkampfreglement. Der Organisator hat ein Mitspracherecht bei der Festlegung des Wettkampfangebotes. Dieses ist den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. 1.2 Auftrag und Durchführung Der BLTV erteilt dem Organisator aufgrund der Bewerbung und der Besichtigung der Örtlichkeiten den Auftrag zur Durchführung der Kantonalen Meisterschaft im Vereinswettkampf (KMVW) gemäss dieser Vereinbarung. Der BLTV ist für die Organisation und die Abwicklung der Wettkämpfe gemäss Wettkampfreglement verantwortlich. Der Organisator ist für die Erstellung und Einrichtung der Wettkampfanlagen, das Bereitstellen der Infrastruktur für das Rechnungsbüro, die Organisation des Ordnungsdienstes (Parkplatz, Beschilderung, etc.), den Sanitätsdienst, das Sponsoring, die Medienbetreuung, sowie die Festwirtschaft verantwortlich. 1.3 Zusammenstellung eines Organisationskomitees (OK) Für die Durchführung dieses Anlasses muss der Organisator ein OK zusammen stellen. Die Verantwortlichkeit des Anlasses obliegt dem OK. In dieses OK entsendet der BLTV: - 1 Vertreter/in als Verbindung zwischen dem Verbandsvorstand und dem OK - 1 Vertreter/in als Gesamt-Wettkampfleiter/in - 1 Vertreter/in als Gesamt-Wettkampfleiter/in Stv. Diese müssen vom OK zu den Sitzungen eingeladen und mit Protokollen bedient werden. 1.4 Alkoholausschank Beim Verkauf von alkoholischen Getränken an Jugendliche sind die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Mindestens ein alkoholfreies, kaltes Getränk muss bedeutend billiger verkauft werden als das billigste alkoholische Getränk. Der Vergleich muss in der gleichen Menge vorgenommen werden. Allfällige Mengenrabatte sind dabei ebenfalls zu berücksichtigen. 2. Aufgaben und Kompetenzen des BLTV 2.1 BLTV bzw. Vorstand 1 Der BLTV stellt dem OK sämtliche vorhandenen Unterlagen inkl. Kontaktadressen des vorherigen OKs zur Verfügung 2 Stellen der Wettkampfleitung 3 Auf der Homepage über den Anlass informieren 4 Erstellen und Führen eines BLTV-Werbestandes (je nach Bedarf)

4 Seite 4 KMVW 2012 in xxxxx Muster-Vereinbarung 5 Genehmigung des Start- und Haftgeldes (Vorschlag durch OK) 6 Genehmigung des Festführers (bezüglich Vorgaben BLTV) 7 Genehmigung der Festabrechnung 8 Stellungnahme zum Layout der Rangliste 9 Stellungnahme zum Festprogramm 10 Stellungnahme zum Terminplan 11 Stellungnahme zu den Wettkampfvorschriften 12 Kenntnisnahme vom Wettkampfprogramm 13 Kenntnisnahme der Auszeichnungen, sowie der Festabzeichen (Vorschlag durch OK) 14 Kenntnisnahme vom Sponsoringkonzept 15 Erstellen einer Liste mit den Ehrengästen des BLTV zuhanden des OK 2.2 OK-Mitglieder 1 Beratung des OKs in allen das Fest betreffenden Fragen 2 Besichtigung der turnerischen Anlagen und des Festgeländes 3 Weiterleitung der erforderlichen Planungs- und Arbeitsunterlagen vom Vorstand an das OK sowie vom OK an den Vorstand 4 Information des Vorstandes betreffend Sanktionen und Bussen gegen Vereine gemäss Reglement 2.3 Wettkampfleitung (WL) 1 Verantwortlich für die reibungslose Abwicklung des Wettkampfes 2 Bestimmung des Umfangs und der zeitlichen Abwicklung der Wettkämpfe (Grobkonzept) 3 Erarbeiten der Wettkampfbestimmungen mit den Vorschriften sämtlicher angebotenen Wettkämpfe 4 Verantwortlich für die Genehmigung der Wettkampfbestimmungen durch die Leiterkonferenzen 5 Stellungnahme des Vorstandes des BLTV zu den Wettkampfvorschriften einholen 6 Erstellen des allgemeinen Wettkampfprogramms 7 Weiterleitung dieses Wettkampfprogramms zur Kenntnisnahme an den Vorstand des BLTV 8 Erstellen der Anmeldeunterlagen zuhanden des OKs 9 Entgegennahme sämtlicher Anmeldungen 10 Auswertung sämtlicher Anmeldungen zuhanden des OKs 11 Erstellen der Materiallisten zuhanden des OKs 12 Stellungnahme zu den Auszeichnungen, sowie den Festabzeichen (Vorschlag durch OK) 13 Beratung des OKs bei der Wahl des Wettkampfplatzes und der Platzeinteilung 14 Orientierung des OKs über die Anforderungen an die einzelnen Turnanlagen 15 Erstellen des Zeitplanes 16 Erstellen eines Anlagenzeitplanes 17 Organisation der Rekrutierung der Kampf- und/oder Wertungsrichter 18 Einteilung, Aufgebot (Kosten zulasten OK) und Instruktion der Kampf- und/oder Wertungsrichter 19 Abnahme der Wettkampfanlagen am Tage vor dem Anlass 20 Technische Verantwortung im Rechnungsbüro 21 Überwachung der Wettkämpfe

5 Muster-Vereinbarung KMVW 2012 in xxxxx Seite 5 22 Kontrolle bei Vergehen von Vereinen in Bezug auf das Wettkampfresultat 23 Behandlung von Beschwerden und Protesten 24 Organisation und Durchführung der Rangverkündigung in Zusammenarbeit mit dem OK 25 Organisation und Durchführung des Festabschlusses in Zusammenarbeit mit dem OK 26 Erstellung eines Schlussberichts innerhalb von 4 Monaten nach Festabschluss zuhanden des Vorstandes des BLTV 3. Aufgaben und Kompetenzen des Organisators 1 Durchführung von regelmässig statt findenden OK-Sitzungen 2 Einladungen mit Traktandenliste der OK-Sitzungen zur Kenntnisnahme an den Verbandspräsidenten, die Geschäftsstelle, den Leiter der Abteilung Breitensport, sowie den Leiter des Ressorts Anlässe 3 Protokolle der OK-Sitzungen zur Kenntnisnahme an den Verbandspräsidenten, die Geschäftsstelle, den Leiter der Abteilung Breitensport, sowie den Leiter des Ressorts Anlässe 4 Erstellen einer Adressliste des OK und von wichtigen Personen zuhanden des Vorstands des BLTV 5 Erstellt das allgemeine Festprogramm 6 Unterbreitet dem Vorstand des BLTV das Budget zur Genehmigung 7 Unterbreitet der Kontroll- und Revisionsstelle (KRS) des BLTV die Schlussabrechnung zur Kontrolle 8 Abgabe der Schlussabrechnung an Vorstand des BLTV zur Genehmigung 9 Unterbreitet dem Vorstand des BLTV das "Gut zum Druck" des Festführers zur Genehmigung (Genehmigung bezüglich der Vorgaben durch den BLTV) 10 Unterbreitet dem Vorstand des BLTV das Deckblatt sowie die Kopf-/Fusszeile der Innenseiten der Rangliste zur Stellungnahme 11 Unterbreitet dem Vorstand des BLTV den Terminplan zur Stellungnahme 12 Unterbreitet dem Vorstand des BLTV das allgemeine Festprogramm zur Stellungnahme 13 Unterbreitet dem Vorstand des BLTV das Sponsoringkonzept zur Kenntnisnahme 14 Reservation aller benötigten Anlagen 15 Einholen sämtlicher notwendigen Bewilligungen 16 Herstellung (Druck) der Ausschreibungen, Anmeldungen und Aufgebote in Absprache mit der WL 17 Versand der Ausschreibungen, Anmeldungen und Aufgebote in Absprache mit der WL 18 Erstellen einer Liste mit den Ehrengästen des Organisators 19 Einladung der Vereine, der Ehrenmitglieder des BLTV, der Ehrengäste, sowie (falls notwendig) der Delegationen verschiedener Turnverbände (sämtliche Adressen werden frühzeitig durch OK-Mitglieder BLTV besorgt und dem OK abgegeben) 20 Präsentation der KMVW an der Präsidentenkonferenz, den Leiterkonferenzen sowie an der Delegiertenversammlung des BLTV 21 Erstellt eine Webseite für den Anlass 22 Regelmässige Berichterstattungen im Baselbieter Turnen über das Turnfest 23 Bedienung der Medien vor, während und nach dem Fest gemäss Absprache mit der WL / Abteilung Marketing und Kommunikation des BLTV

6 Seite 6 KMVW 2012 in xxxxx Muster-Vereinbarung 24 Bereitstellung der Infrastruktur für das Rechnungsbüro (Computer-Hardware, Drucker, Kopierer) 25 Bestellung und Beschriftung der Notenblätter 26 Organisation der Software inkl. Lizenzen 27 Besorgung eines Sanitätsdienstes 28 Besorgung eines Ordnungsdienstes 29 Organisation einer Festwirtschaft 30 Verpflegung der WL, der Kampf- und/oder Wertungsrichter sowie der Helfer 31 Organisation von versierten Speakern (mind. 2 Personen) 32 Sorgt für eine gute Beschallung der Festwirtschaft sowie des Festgeländes für Speakerdurchsagen etc. 33 Organisation eines Shutel-Busbetriebes. Dies ist nur notwendig, wenn die benötigte Infrastruktur vor Ort nicht zur Verfügung steht 34 Erstellen, einrichten und betreuen sämtlicher Wettkampfanlagen gemäss Anforderungen der WL 35 Beschaffung der Turngeräte in Absprache mit der WL 36 Beschaffung und Abgabe Festkarten in Absprache mit der WL 37 Vorschlag für die Auszeichnungen, sowie die Festabzeichen zur Stellungnahme an die WL und zur Kenntnisnahme an den Vorstand des BLTV 38 Beschaffung und Abgabe Turnkreuze in Absprache mit der WL 39 Beschaffung und Abgabe Festführer in Absprache mit der WL 40 Beschaffung und Abgabe der Auszeichnungen in Absprache mit der WL 41 Beschaffung der Festabzeichen für das OK, den Vorstand, die Ressortleiter und die WL BLTV, sowie für die Ehrenmitglieder und Gäste des Organisators und des Verbandes 42 Verpflegung und Abgabe des Turnkreuzes an die gemeldeten Ehrengäste, Vorstandsmitglieder und Ressortleiter des BLTV, Ehrenmitglieder sowie an die Kampf- und/oder Wertungsrichter 43 Organisation des Empfangs der Ehrengäste mit Apéro riche an einem geeigneten Ort in Absprache mit dem Vorstand BLTV 44 Organisation des Mittagessens für die Ehrengäste in Absprache mit dem Vorstand des BLTV 45 Abschluss der nötigen Unfall und Haftpflichtversicherungen (SVK) 46 Einkassierung der Start- und Haftgelder 47 Rückerstattung der Haftgelder gemäss Angaben der WL 48 Anmeldung des Anlasses an das Kant Sportamt BL (Swisslos Sportsfonds) für Unterstützungsbeiträge 49 Vorbereitung und Durchführung des Festabschlusses und der Rangverkündigung in Absprache mit der WL 50 Erstellung eines Schlussberichts innerhalb von 4 Monaten nach Festabschluss zuhanden des Vorstandes des BLTV Die Kosten für die Verpflegung der Ehrengäste des BLTV, der Vorstandsmitglieder sowie der Ressortleiter des BLTV gehen zulasten des BLTV. Alle übrigen Kosten aus den vorstehenden Aufgaben gehen zulasten des Organisators.

7 Muster-Vereinbarung KMVW 2012 in xxxxx Seite 7 4. Finanzielles 4.1 Budget Das OK erstellt zuhanden des BLTV ein Budget. Dieses muss dem Verbandsvorstand des BLTVs möglichst früh, spätestens aber vier Monate vor dem Anlass zur Genehmigung eingereicht werden. Im Budget enthalten sind unter anderem folgende Aufwendungen: 1 Kosten für Kampfrichterinstruktionen 2 Sitzungsgelder 3 Porti, Telefon, Kopien 4 Start- und Haftgelder 5 Auszeichnungen, Preise 6 Turnkreuze 7 Lautsprecheranlagen 8 Funkgeräte 9 notwendige Hard- und Software (inkl. Lizenzen) für das Rechnungsbüro 10 Anlagengebühren 11 Abfallentsorgungsgebühren 12 Landentschädigungen 13 Transporte 14 Apéro Gäste 15 Mittagessen Gäste 16 Sanität, Platzarzt 17 Verkehrsdienst 18 Versicherungen 19 Druck von Wettkampfvorschriften, Ausschreibungen, Notenblätten, Festführern und Ranglisten 20 Verpflegung der Kampf- und/oder Wertungsrichter sowie der Funktionäre 21 Taggelder und Reisespesen ausserkantonaler Kampfrichter 22 Betrag für Diverses 4.2 Sitzungsgeld, Spesen und Auslagen BLTV-Vertreter, welche im OK Einsitz nehmen erhalten zu Lasten des OK Sitzungsgelder gemäss Reglement des BLTV. Diese Sitzungsgelder werden dem OK von den OK-Mitgliedern des BLTV in Rechnung gestellt. Mitglieder der WL erhalten für ihre Sitzungen zu Lasten des BLTV Sitzungsgelder gemäss Reglement des BLTV. Spesen und Auslagen der BLTV-Vertreter im OK sowie der WL, welche den Wettkampf betreffen, gehen zu Lasten des Organisators. 4.3 Start- und Haftgeld Das OK berechnet das Startgeld und legt dem Vorstand des BLTV diese Berechnung zusammen mit dem vorgesehenen Haftgeld zur Genehmigung vor. Das Startgeld setzt sich aus folgenden Kosten zusammen: 1 gesamte Wettkampf-Infrastruktur 2 Landentschädigungen

8 Seite 8 KMVW 2012 in xxxxx Muster-Vereinbarung 3 gesamte Infrastruktur des Rechnungsbüros 4 Sofware inkl. Lizenzen 5 Notenblätter 6 Gerätemiete 7 Transporte 8 Druck und Versand der Anmeldeunterlagen 9 Auszeichnungen 10 Turnkreuze 11 Sitzungsgelder WL 12 Verpflegung der WL 13 Verpflegung der Kampf- und/oder Wertungsrichter 14 Turnkreuzchen für die WL sowie die Kampf- und/oder Wertungsrichter 15 Taggelder und Reisespesen der Kampf- und/oder Wertungsrichter gemäss Angaben der WL 16 Anteil Sanitätsdienst 17 Pauschalbetrag allgemeinen Unkosten gemäss Angabe der WL 4.4 Festabrechnung Die Festabrechnung ist innerhalb von 4 Monaten nach Festabschluss zu erstellen. Rückstellungen sind nicht erlaubt. Sämtliche im Zusammenhang mit diesem Anlass stehenden Einnahmen und Ausgaben sind in die Festabrechnung einzubeziehen. Die Festabrechnung ist durch die Revisoren des Organisators und anschliessend durch die KRS des BLTV zu überprüfen. Nach der Prüfung durch die KRS wird die Schlussabrechnung dem Vorstand des BLTV zur Genehmigung vorgelegt. Der Reingewinn der KMVW wird an der Delegiertenversammlung des BLTV bekannt gegeben. Folgende Punkte sind dabei speziell zu beachten: 1 Gewinnausschüttungen an Untersektionen gehören nicht in die Festabrechnung 2 Auslagen für ein Helferfest und/oder dergleichen gehören nicht in die Festabrechnung 3 Eine Lotterie und/oder Festtombola, die während der gesamten Festdauer oder schon vorher laufen, gehören in die Festabrechnung 4 Sämtliche Einnahmen aus Sponsoring, Werbung (Festführer, Werbebanden etc.) und/oder dergleichen gehören vollumfänglich in die Festabrechnung 4.5 Gewinnanteil BLTV Der Gewinnanteil eines allfälligen Reingewinn an der KMVW (wenn dieser Fr. 2' oder mehr beträgt) beträgt für den BLTV 10%. 4.6 Defizitgarantie Der BLTV leistet eine Defizitgarantie von 50 %, im Maximum Fr. 5` Sponsoring Das OK ist für das gesamte Sponsoring verantwortlich. Beim Sponsor und Partner des BLTV, der Basell. Kantonalbank BLKB, muss in jedem Fall eine Sponsoring-Offerte eingeholt werden.

9 Muster-Vereinbarung KMVW 2012 in xxxxx Seite 9 Sollte ein anderer Hauptsponsor den Anlass sponsern, müssen gewisse Auflagen der BLKB übernommen werden. Das OK wird durch den Verbandsvorstand über diese Auflagen mit der BLKB informiert. Ansonsten bestehen für das OK bezüglich Sponsoring keine weiteren Verpflichtungen gegenüber dem BLTV. Das OK erstellt ein Sponsoringkonzept und legt dieses dem Verbandsvorstand des BLTV zur Kenntnisnahme vor. 6. Festsignet, Festführer und Korrespondenz Bei der Gestaltung des Festsignets ist das OK mit Ausnahme der Übernahme des BLTV-Logos frei. Das BLTV-Logo muss entweder immer zusammen mit dem Festsignet auftreten oder unverändert im Festsignet enthalten sein. Auf sämtlichen Korrespondenzen muss das Logo des BLTV enthalten sein. Für die KMVW muss ein Festführer erstellt werden. Auf der Titelseite des Festführers müssen zwingend folgende Angaben enthalten sein (Muster siehe im Anhang): 1 Festsignet und BLTV-Logo 2 Vollständiger Name des Anlasses 3 Datum und Ort des Anlasses 4 Schriftzug: Festführer 5 Haupt- und Co-Sponsoren Im Festführer müssen folgende Beiträge enthalten sein: 1 Grusswort des Verbandspräsidenten (1 Seite mit Foto) 2 Werbeseite für den Baselbieter Turnverband (Vorstellung des Verbandes, des Vorstandes, Werbung in eigener Sache / 1 Seite mit Foto) 3 Namensliste des Verbandsvorstandes und der Ressortleiter sowie der Wettkampfleitung (alle inkl. Vereinszugehörigkeit) des BLTV 4 Zeitplan aller Wettkämpfe 5 Medaillenspiegel und/oder Sieger des vergangenen Anlasses 6 Übersichtsplan mit sämtlichen Wettkampfanlagen (in der Mitte des Festführers, Doppelseite) Mit Ausnahme des letzten Punktes werden die vorgenannten Beiträge dem OK durch den BLTV bzw. die WL rechtzeitig geliefert. Für die Erstellung des Tagesprogramms und des Übersichtsplanes ist das OK in Zusammenarbeit mit der WL zuständig. Dem Verbandsvorstand des BLTV ist das "Gut zum Druck" des Festführers frühzeitig (5 Tage für die Kontrolle durch den BLTV einrechnen) zur Genehmigung vorzulegen. 7. Ehrengäste: Empfang, Mittagessen, Festabschluss Für den Empfang der Ehrengäste wird ein gedeckter, ruhiger Platz für ca. xx Personen benötigt. Folgende Infrastruktur wird benötigt: 1 Einrichtung für Apéro riche 2 Stehtische sowie Sitzgelegenheiten

10 Seite 10 KMVW 2012 in xxxxx Muster-Vereinbarung 3 Rednerpult mit Mikrofon 4 Werbebanden des BLTV und dessen Partner 5 Flaggen des BLTV 6 Verbandsfahne des BLTV sowie Vereinsfahne/n des Organisators Kurze Ansprachen sind vom Verbandspräsidenten des BLTV, dem OK-Präsidenten sowie der Wettkampfleitung erwünscht. Weitere Redner nach Bedarf. Nach dem Empfang der Ehrengäste und dem Apéro riche werden die Ehrengäste die sich zum Mittagessen angemeldet haben begleitet. Nach dem Mittagessen werden die Ehrengäste zum Festabschluss begleitet. Den Ehrengästen muss - falls vorhanden - ein Sitzplatz reserviert werden. Der Empfangsort sowie der genaue Ablauf des Empfangs der Ehrengäste wird ca. 14 Tage vor dem Anlass für die Detailabklärungen durch den BLTV besichtigt und mit den zuständigen OK-Mitgliedern besprochen. 8. Organisation Festabschluss und Rangverkündigung Für den Festabschluss und die Rangverkündigung muss ein genügend grosser Platz zur Verfügung stehen. Dieser ist gegen die Zuschauer abzusperren. Folgende Infrastruktur wird benötigt: 1 Siegerpodest (in doppelter Ausführung für einen speditiven Ablauf der Rangverkündigung bzw. damit genügend Zeit für Siegerfotos zur Verfügung steht) 2 Rednerpult mit Mikrofon 3 Tisch für die Auszeichnungen 4 Werbebanden des BLTV und dessen Partner 5 Flaggen des BLTV 6 passende Dekoration 7 Werbewand mit allen Sponsoren (Ruckwand beim Siegerpodest, siehe Anhang) 8 Verbandsfahne des BLTV sowie Vereinsfahne/n des Organisators Das Deckblatt der Rangliste muss das gleiche Erscheinungsbild wie beim Festführer aufweisen (Ausnahme: "Rangliste" anstelle von "Festführer"). Auf den Innenseiten ist im Kopf der Schriftzug Baselbieter Turnverband sowie der Name des Anlasses anzugeben (Muster siehe im Anhang). Das Layout der Rangliste ist dem Vorstand des BLTV zur Stellungnahme zu unterbreiten. Kurze Ansprachen sind vom Verbandspräsidenten des BLTV, dem OK-Präsidenten sowie der Wettkampfleitung erwünscht. Weitere Redner nach Bedarf. Die Örtlichkeiten für die Rangverkündigung werden ebenfalls ca. 14 Tage vor dem Anlass durch den BLTV und die WL mit den zuständigen OK-Mitgliedern besichtigt und besprochen. Das OK unterbreitet der WL einen Vorschlag über die Art und Gestaltung der Auszeichnungen (BLTV-Logo muss zwingend enthalten sein) zur Stellungnahme. Dem Vorstand des BLTV ist dieser Vorschlag zur Kenntnisnahme zuzustellen.

11 Muster-Vereinbarung KMVW 2012 in xxxxx Seite Terminplan Für die Planung, Vorbereitung und Durchführung dieses Anlasses ist ein genereller Terminplan zu erstellen und dem Vorstand des BLTV zur Stellungnahme vorzulegen. Für den Wettkampf sowie den Festabschluss muss ein Rahmenzeitplan erstellt werden. Die Termine mit den Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit diesem Anlass müssen zusätzlich in einem separaten Koordinationsplan aufgestellt werden. Dieses Dokument bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung. 10. Verschiedenes Einzelne Punkte können - falls nötig - in gegenseitiger Absprache geändert oder angepasst werden. Zusatzregelungen bleiben direkten Besprechungen vorbehalten und sind in einem Anhang zu diesen Bestimmungen oder einem Protokoll festzuhalten. Die hiervor aufgeführten Aufzählungen beinhalten jeweils die wichtigsten Punkte, sind aber nicht abschliessend. Punkte, welche in dieser Vereinbarung nicht geregelt wurden, müssen zwischen BLTV und Organisator besprochen und festgelegt werden. Diese Vereinbarung, sowie allfällige Zusatzregelungen, sind für den Organisator, sowie den BLTV verbindlich. Diese Vereinbarung, sowie allfällige Zusatzregelungen sind vor der Unterzeichnung durch die Verantwortlichen des BLTVs sowie des OKs anlässlich einer Sitzung zu besprechen. Anhang / Beilagen: - Zusatzregelung - Muster Titelseite des Festführers - Muster Titel- und Innenseite der Rangliste - Fotos bezüglich Einrichtung des Empfangs der Ehrengäste - Fotos bezüglich Einrichtung Siegerpodest / Werbetafeln der Rangverkündigung

12 Seite 12 KMVW 2012 in xxxxx Muster-Vereinbarung Unterschriften Diese Vereinbarung wird in zwei Exemplaren ausgestellt. Nach deren Genehmigung durch die beiden Vertragsparteien wird die Vereinbarung unterzeichnet. Jede Partei erhält ein vollständig unterzeichnetes Exemplar dieser Vereinbarung. Ort Datum Für den Baselbieter Turnverband: Verbandspräsident:... Xxxxxx Xxxxxx Leiter Ressort Anlässe:... Xxxxxx Xxxxxx Gesamt-Wettkampfleiter:... Xxxxxx Xxxxxx Für den Organisator: OK-Präsident:... Xxxxxx Xxxxxx Chef Turnkomitee:... Xxxxxx Xxxxxx Chef Finanzkomitee:... Xxxxxx Xxxxxx

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