Betriebskrankenkasse Mondi

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1 Betriebskrankenkasse Mondi Geschäftsbericht

2 einfach.besser.versichert BETRIEBSKRANKENKASSE MONDI 2

3 INHALT Vorwort... 4 Mitglieder der Verwaltungskörper... 5 Vorstand... 5 Kontrollversammlung... 5 Generalversammlung... 5 Tätigkeit der Verwaltungskörper... 6 Aufsichtsbehörde... 6 Das Büro der Betriebskrankenkasse... 7 Beitragswesen... 8 Beitragsverrechnung... 8 Beitragssätze... 8 Beitragsrechtliche Änderungen... 9 Beitragsvorschreibungen... 9 Versichertenbewegung Rechnungsabschluss Schlussbilanz Erfolgsrechnung Finanzkennzahlen Erträge Finanzergebnis Wertpapiere Rücklagenbewegung Liquidität Leistungsaufwendungen Krankenbehandlung Ärztliche Hilfe und gleichgestellte Leistungen Heilmittel Heilbehelfe/Hilfsmittel Zahnbehandlung und Zahnersatz Anstaltspflege und medizinische Hauskrankenpflege Krankengeld Mutterschaftsleistungen Medizinische Rehabilitation Gesundheitsfestigung und Krankheitsverhütung Früherkennung von Krankheiten und Gesundheitsförderung Bestattungskostenzuschuss Fahrtspesen und Transportkosten Vertrauensärztlicher Dienst und sonstige Betreuung Unterstützungsfonds Verrechnungs- und Verwaltungsaufwand Sonstige betriebliche Aufwendungen Kontrolltätigkeit der Kasse Öffentlichkeitsarbeit Versicherungsleistungen Abkürzungsverzeichnis Impressum

4 VORWORT Für eine informierte Entscheidung. Ihrer Gesundheit zuliebe. Viele Menschen stehen täglich vor Entscheidungen, die ihre Gesundheit betreffen. Als ständiger Begleiter fungieren die Medien, Werbung und Internet. Aber was von diesen Informationen ist glaubwürdig und basiert auf wissenschaftlichen Fakten? Was ist übertrieben oder erfunden? Die Sozialversicherung beschäftigt sich daher intensiv mit der Frage Wie können sich Versicherte wirklich gut informieren, um außerhalb des Spannungsfeldes vieler Interessen zu ihrem eigenen Wohl zu entscheiden? Hier zwei Impulse, die Ihnen helfen sollen, diese Frage für sich befriedigend zu beantworten: FAKTENBOX. INFORMIERT ENTSCHEIDEN! Die Sozialversicherung stellt jetzt mit der Faktenbox. Informiert entscheiden! ein kompaktes Informationsformat im Web zu Verfügung, mit deren Hilfe Versicherte beim kritischen Hinterfragen von medizinischen Behandlungen, Früherkennungen und Nahrungsergänzungsmittel unterstützt werden. Die Inhalte der grafisch schön aufbereiteten Fact Sheets basieren auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft und sind in verständlicher Sprache verfasst. Derzeit stehen Faktenboxen zu den folgenden Indikationen online zur Verfügung: - Röntgen bei Rückenbeschwerden? - Kombinierte Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln? - Was bringt der jährliche Ultraschall? Nützen Sie die Faktenbox, um selbst informiert zu entscheiden! Jederzeit abrufbar auf hauptverband.at/faktenbox MEDBUSTERS: DIE APP FÜR GESUNDES WISSEN Die neue kostenfreie Gesundheits-App MedBusters der Sozialversicherung bündelt jetzt wissenschaftlich fundierte und verständlich erklärte Gesundheitsinformationen in einer Mobilanwendung. Unabhängig & Vertrauenswürdig. Einfach & Verständlich. Vielfältig & Aktuell. Hinter MedBusters stehen das IQWiG mit ihrer Webseite gesundheitsinformation.de, die von Cochrane Österreich an der Donau-Universität Krems betriebene Webseite medizin-transparent.at und die österreichische Sozialversicherung. Oberstes Ziel sind verständliche Gesundheitsinformationen, die von wirtschaftlichen Interessen unbeeinflusst sind. DER LEITENDE ANGESTELLTE Robert Weissenfels DER OBMANN Gerald Einfalt 4

5 MITGLIEDER DER VERWALTUNGSKÖRPER (Stand vom 31. Dezember 2016) VORSTAND Obmann: Gerald Einfalt (DN) 1. Obmann-Stellvertreter: DI (FH) Martin Ruopp (DG) 2. Obmann-Stellvertreter: Manfred Haydn (DN) Ing. Gerald Silbernagl (DN) Gerald Dröscher (DN) KONTROLLVERSAMMLUNG Vorsitzender: Vorsitzender-Stellvertreter: Gerhard Schwiegk (DG) Christian Walter (DN) Ing. Gerhard Drexler (DG) Wolfgang Kasser (DG) Sarah Reitbauer (DG) GENERALVERSAMMLUNG Gerald Einfalt (DN) DI (FH) Martin Ruopp (DG) Manfred Haydn (DN) Gerald Dröscher (DN) Christoph Kuterna (DN) Reinhard Maier (DN) Ulrike Schnetz (DN) Ing. Gerald Silbernagl (DN) Alois Tatzreiter (DN) Mag. Markus Wenzl (DG) DN = Dienstnehmer DG = Dienstgeber 5

6 TÄTIGKEIT DER VERWALTUNGSKÖRPER Insgesamt wurden im Berichtsjahr wieder 6 Sitzungen abgehalten; davon jeweils 2 Sitzungen des Vorstandes, der Kontrollversammlung sowie der Generalversammlung. Am begann die Funktionsperiode der Verwaltungskörper. Deshalb waren im Vorstand und der Kontrollversammlung Neuwahlen der Obleute durchzuführen. Im Vorstand wurden die ihm vom Gesetz übertragenen Angelegenheiten behandelt, so zb die Genehmigung von Vertragsbeitritten, die von den zuständigen Gebietskrankenkassen oder vom Hauptverband auch in unserem Namen abgeschlossen worden sind. Ebenfalls in seine Kompetenz fallen die regelmäßigen Gebarungsvorschaurechnungen sowie die Behandlung von Ansuchen an den Unterstützungsfonds. Die Wahlen in der Vorstandssitzung am 7. April 2016 bestätigten die bisherigen Mandatare in ihren Funktionen: Obmann Gerald Einfalt, 1. Obmann-Stv. DI(FH) Martin Ruopp und 2. Obmann-Stv. Manfred Haydn. Die Angelobung erfolgte durch die Vertreterin der Aufsichtsbehörde. Beschlossen wurde die Fortführung des BGF-Projektes Mentale Fitness, wobei nun auch eine vierte Variante entspannter.ausgeglichener.aktiver zur Verfügung steht. Der neuerlichen Teilnahme am Mondi-MADD (Make A Difference Day) wurde zugestimmt. Verabschiedet wurde auch die 5. Änderung der Krankenordnung 2011, dabei waren das hauptsächliche Thema Anpassungen an das elektronische Bewilligungs- und Antragsservice (ebs). Dieses nahm mit Anfang Jänner 2016 den Betrieb auf. In der Herbstsitzung am 16. November 2016 wurde die Neufassung der Krankenordnung (Krankenordnung 2016) der BKK beschlossen. Der Vorstand erteilte dem Büro den Auftrag, eine allfällige Auslagerung der Vermögensveranlagung zu prüfen. Die Kontrollversammlung überprüfte sowohl den Voranschlag für das Jahr 2016 als auch den Rechnungsabschluss 2015, beides fand einhellige Zustimmung. Auch alle Vermögensveranlagungen wurden von der Kontrollversammlung bestätigt. In der Sitzung vom 7. April 2016 wurden sowohl der Vorsitzende Gerhard Schwiegk als auch sein Stellvertreter Christian Walter für weitere fünf Jahre bestätigt. Von der Generalversammlung wurden in der April-Sitzung der Voranschlag (Budget) für 2016 sowie die 5. Änderung der Kassensatzung 2011 beschlossen. Im November erfolgte der Beschluss des Rechnungsabschlusses 2015 und die Genehmigung der neuen Satzung Alle Beschlüsse der Verwaltungskörper erfolgten einstimmig. AUFSICHTSBEHÖRDE Die Aufsicht über die Betriebskrankenkasse Mondi obliegt dem Bundesministerium für Gesundheit. Als dessen Vertreterin nahm dabei Frau Amtsdirektorin Christa Schneeberger an allen Sitzungen der BKK teil: 6

7 DAS BÜRO LEITENDER ANGESTELLTER: STELLVERTRETER DES LEITENDEN ANGESTELLTEN: MITARBEITERINNEN: Robert Weissenfels Erwin Ploier Katrin Bachleitner Gabriele Spreitzer Barbara Stöghofer Stefanie Ladner Lehrling: Monika Grießler BERATENDE ÄRZTIN: BERATENDER ZAHNÄRZTLICHER DIENST: Dr. Petra Smetana Dr. Isabella Spreitzer (Vertretung) Zahnambulatorium der NÖGKK Amstetten PERSONELLES: Frau Barbara Stöghofer trat nach langjähriger Tätigkeit per 31. Dezember 2016 in den wohlverdienten Ruhestand. Frau Stefanie Ladner beendete per Ende Juni ihre Lehre mit Auszeichnung und absolviert die Behaltefrist als Mitarbeiterin der BKK. Frau Viktoria Holzer begann nach 4jähriger Karenz wieder ihren Dienst als Teilzeitkraft. CHEF(ZAHN)ÄRZTLICHER DIENST: Die Chefärztin, Frau Dr. Petra Smetana wurde in der Zeit Ihres Mutterschutzes (April bis Juni) von Frau Dr. Isabella Spreitzer vertreten. Die zahnärztlichen Begutachtungen werden seit 2015 vom Zahnambulatorium der NÖGKK in Amstetten wahrgenommen, in Wien vom Zahnambulatorium der BKK der Wiener Verkehrsbetriebe. Personalstand zum 31. Dezember

8 BEITRAGSWESEN Die Dienstgeber führen monatlich die Sozialversicherungsbeiträge (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteile) an die Betriebskrankenkasse ab. Dieser verbleiben nur die Krankenversicherungsbeiträge, womit sie ihre Leistungen für alle Anspruchsberechtigten erbringt. Der Großteil der Beiträge wird an die entsprechenden Stellen (PVA, AUVA, AMS, Kammern und diverse Fonds) weitergeleitet. Die BKK erhielt dafür im Berichtsjahr eine Einhebevergütung von insgesamt 5.163,27. BEITRAGSVERRECHNUNG Es wurden im Jahr 2016 folgende fremde Beiträge verrechnet: Pensionsversicherung Arbeiter ,70 Pensionsversicherung Angestellte ,68 Unfallversicherung ,64 Arbeitslosenversicherung ,31 Beiträge nach dem NSchG ,59 Beiträge nach dem IESG ,15 AK-Umlage ,67 Wohnbauförderungsbeitrag ,65 Betriebliche Vorsorge ,92 BEITRAGSSÄTZE Beitrag Gesamt Dienstgebenehmer Dienst- Krankenversicherung Arbeiter 7,65 % 3,78 % 3,87 % Krankenversicherung Angestellte 7,65 % 3,78 % 3,87 % Unfallversicherung 1,30 % 1,30 % - Pensionsversicherung 22,80 % 12,55 % 10,25 % Arbeitslosenversicherung *) 6,00 % 3,00 % 3,00 % IESG-Zuschlag 0,35 % 0,35 % - NSchG-Beitrag 3,40 % 3,40 % - Arbeiterkammerumlage 0,50 % - 0,50 % Wohnbauförderungsbeitrag 1,00 % 0,50 % 0,50 % BV-Beitrag 1,53 % 1,53 % - *) gestaffelte Ermäßigungen bei niedrigen Einkommen Allgemeine Beitragsgrundlage monatlich 4.860,00 Beitragsgrundlage für Sonderzahlungen jährlich 9.720,00 Grenze für geringfügige Beschäftigung monatlich 415,72 Beitrag 19a-Versicherung monatlich 58,68 8

9 BETRAGSRECHTLICHE ÄNDERUNGEN Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wurde eine Angleichung der Krankenversicherungsbeiträge zwischen Arbeitern und Angestellten herbeigeführt, in Kraft getreten ist diese Änderung ab Nun sind jeweils 3,87% (Dienstnehmeranteil) und 3,78% (Dienstgeberanteil) zu entrichten, sodass die Summe des KV-Beitrages 7,65% beträgt. In diesen Prozentsatz wurde nun auch der Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung in Höhe von 0,5% (jeweils 0,25% Dienstgeber und Dienstnehmer) integriert. Dieser Betrag wird jedoch weiterhin unter dem Namen Beitrag zur Spitalsfinanzierung ( 447f Abs 11 Z 1 ASVG) als eigene Zeile in der Erfolgsrechnung ausgewiesen. Damit wird auch klargestellt, dass diese Beträge an die Krankenanstaltenfonds überwiesen werden. Bei den Lehrlingen wurde ein einheitlicher Versicherungsbeitrag über alle Lehrjahre hinweg eingeführt: Beitrag Gesamt Dienstgebenehmer Dienst- Krankenversicherung 3,35 % 1,20 % 1,20 % Pensionsversicherung 22,80 % 12,55 % 10,25 % Arbeitslosenversicherung 2,40 % 1,20 % 1,20 % Gesamt 28,55 % 15,43 % 13,12 % Außerdem reduzierten sich zwei Nebenbeiträge, die ausschließlich vom Dienstgeber zu tragen sind: Der Nachtschwerarbeitsbeitrag wurde von 3,70% auf 3,40% gesenkt, der IESG-Zuschlag von 0,45% auf 0,36% der jeweiligen Beitragsgrundlagen. BEITRAGSVORSCHREIBUNGEN Geringfügige Beschäftigungen unterliegen grundsätzlich nur der Unfallversicherung. Trifft die Geringfügigkeit jedoch mit einer Vollversicherung zusammen bzw liegen zwei oder mehrere geringfügige Arbeitsverhältnisse parallel vor, wird der Grenzbetrag überschritten und die Vollversicherung tritt ein. Dann werden auch die entsprechenden Beiträge fällig und in der Regel nachträglich von den zuständigen Krankenversicherungsträgern eingehoben. Aus diesem Titel hatte die BKK daher 20 Vorschreibungen für das Jahr 2015 mit einem Gesamtbetrag von rund 1.925,38 zu versenden, dies ergibt eine Durchschnittsvorschreibung von knapp

10 VERSICHERTENBEWEGUNG Der Jahresdurchschnitt der Versicherten (ohne Angehörige) zeigt folgende Veränderung im Jahresvergleich: 2015 % 2016 % Differenz Erwerbstätige Männer , ,2 +17 Frauen 111 6, ,5 +1 Freiwillig Versicherte Männer 1 0,1 1 0,1 Frauen 1 0,1 1 0,1 Arbeitslose Männer 16 0,9 10 0,5-6 Frauen 4 0,2 2 0,2-2 Kinderbetreuungsgeld Männer 1 0,1 2 0,1 +1 Frauen 14 0,8 17 1,0 +3 Pensionisten Männer , ,2-4 Frauen , ,1 +2 Insgesamt , ,0 +12 Durchschnittlich war ein Versichertengewinn von 12 Personen zu verzeichnen, wobei sich die Beschäftigten mit insgesamt 18 stärker erhöhten, während sich die Arbeitslosen um 8 verringerten. GRAFIK 1: ENTWICKLUNG VERSICHERTENSTAND (JAHRESDURCHSCHNITT)

11 RECHNUNGSABSCHLUSS SCHLUSSBILANZ Das Reinvermögen der Betriebskrankenkasse setzt sich aus der Allgemeinen Rücklage, der Leistungssicherungsrücklage und der Rücklage für den Unterstützungsfonds zusammen. Es betrug zum Bilanzstichtag 14, ,79 und war damit um 3,6% höher als im Vorjahr. Alleine die Allgemeine Rücklage in Höhe von 14, ,41 beträgt nach wie vor das 2,5fache der Leistungsausgaben des Jahres Zusätzlich dient die Leistungssicherungsrücklage ( ,61 ) dem Ausgleich unterjähriger Schwankungen von Leistungsausgaben und Beitragseinnahmen. Der Stand des Unterstützungsfonds per betrug ,77. ERFOLGSRECHNUNG Die Erfolgsrechnung 2016 weist einen Bilanzgewinn von ,10 aus und übertrifft damit das Vorjahresniveau von ,96 um fast ein Drittel (32,4%). Auch das Finanzergebnis erhöhte sich stark und erreichte den Betrag von ,88. Das Betriebsergebnis, welches im Wesentlichen den Saldo aus Beitragseinnahmen und Leistungsaufwendungen umfasst, hat sich mit einem Betrag von ,82 wiederum deutlich verbessert (2015: ,27 ). Ursachen ganz allgemein sind die Erhöhung der Beiträge sowie der Rückgang der Leistungsaufwendungen. Betriebs- und Finanzergebnis machen in Summe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ( ,70 ) aus; dies zeigt sehr gut die Leistungskraft der Betriebskrankenkasse. FINANZKENNZAHLEN Bilanzsumme Allgemeine Rücklage Leistungssicherungsrücklage Unterstützungsfondsrücklage Betriebsergebnis Finanzergebnis EGT Bilanzgewinn

12 ERTRÄGE Die Gesamterträge in der Erfolgsrechnung 2016 betragen (ohne Finanzergebnis und Rücklagenbewegung) 6, ,07 ; um 3,6 % mehr als im Vorjahr. Den größten Teil stellen die Versichertenbeiträge mit 5, ,97 dar, um 2,8 % mehr als Bei den Erwerbstätigen-Beiträgen kam es zu einem doch deutlichen Anstieg um 3,9 %. Sie betrugen 3, ,21, hauptsächlich waren 2 Gründe maßgeblich: durchschnittlich mehr Beschäftigte sowie eine Extraerhöhung der Höchstbeitragsgrundlage um 90 monatlich. Die Position Arbeitslose reduzierte sich um 19,1 %, wobei dies auch hauptsächlich auf die Beiträge für Arbeitslose zurückzuführen ist (-39,9%). Die Kinderbetreuungsgeldbezieherinnen-Beiträge sind um 19,0 % gefallen. Die Einnahmen aus den KV-Beiträgen der Pensionisten stiegen gegenüber 2015 um 1,6 % auf 2, ,22. Darin enthalten ist eine Nachzahlung für 2015 in Höhe von rd Die Beiträge für mitversicherte Angehörige stiegen auf 6.883,71 (+2,6 %). Die Ersätze für Leistungsaufwendungen stammen hauptsächlich vom Bund (Wochengeld, MUKIP), von anderen Sozialversicherungsträgern (PVA, AUVA) sowie von Privatversicherungen und personen. Mit einem Betrag von ,27 waren sie um 6,0 % höher als im Vorjahr. Während die Erlöse beim Wochengeldersatz um rd. 40 % zurückfielen, stiegen die Ersätze für die Gratiszahnspange sowie der Krankengeldersatz für Arbeitslose. Die Detailzahlen finden sich im Beiblatt KE3 zur Erfolgsrechnung. Die Rezeptgebühren waren etwas rückläufig: ,45 (-4,6 %). Die sonstigen Erträge stiegen mit ,99 stark an (Vorjahr: 3.501,18 ). Grund dafür waren Pharmaverträge sowie die PRIKRAF-Abrechnung GRAFIK 2: BEITRAGSENTWICKLUNG GESAMT Nach dem Einbruch 2014 haben sich die Beitragserlöse wieder gut erholt, wobei auch die Pensionistenbeiträge ihren Anteil leisteten; erfreulich jedoch die zunehmenden Beiträge für Erwerbstätige (+3,9 %). 12

13 FINANZERGEBNIS Die Vermögenserträgnisse leisten einen nicht unwichtigen Beitrag zum Gesamtergebnis. Im Berichtsjahr stiegen sie um rd auf ,88. Die Erlöse aus Wertpapieren (Kupons bzw Fondsausschüttungen) blieben um 9,5 % unter dem Niveau des Vorjahres und betrugen ,22. Der jahrelange Trend (sinkende Zinsen) wird damit weiter prolongiert. Die Erträge aus Geldeinlagen stiegen auf 1.372,84. Die Aufwendungen resultieren in der Regel aus Wertpapierkäufen, bei denen der Ankaufskurs über 100 % liegt, aus dem Titel Kursgewinne wurden verbucht. Generell wird die Mittelveranlagung problematischer, nicht nur aufgrund des schwierigen Marktumfeldes, sondern auch zunehmend wegen verschärfter Vorschriften in diesem Bereich. Insgesamt betrug das Veranlagungsvolumen am Bilanzstichtag rund 14,2 Mio Euro. WERTPAPIERE In Anfangsbestand Zugänge Abgänge Endbestand Anleihen 11, ,50 1, ,00 1, ,00 11, ,50 Fonds 2, ,31 2, ,31 Gesamt 14, ,81 1, ,00 1, ,00 14, ,81 RÜCKLAGENBEWEGUNG Da die Leistungsaufwendungen zulegten (+2,2 %), war auch die davon abhängige Leistungssicherungsrücklage um zu erhöhen (auf ,61 ). Diese Rücklage ist im Ausmaß von einem Zwölftel der Leistungsaufwendungen zu bilden. Eine Dotierung des Unterstützungsfonds wurde im Berichtsjahr nicht vorgenommen. LIQUIDITÄT Die Liquidität betrug zum Bilanzstichtag ,19. Sie erhöhte sich in den letzten Jahren kontinuierlich: Seit dem Jahr 2016 ist nur mehr eine Liquiditätszahl darzustellen, vorher gab es zwei Ausprägungen. 13

14 LEISTUNGSAUFWENDUNGEN Die Summe der Versicherungsleistungen betrug im Berichtsjahr 5, ,37 und war damit um knapp ,- höher (+2,2 %) als im vorangegangenen Jahr. Für Pensionisten und deren Angehörige war ein ebenfalls höherer Leistungsaufwand in Höhe von 3, ,18 zu verbuchen. Der Nachweis P (Aufwendungen und Erträge der krankenversicherten Pensionisten) zeigt die Verteilung der Aufwandsposten. Dem gegenüber stehen Erträge in Höhe von 2, ,51. Damit wurde ein Deckungsgrad von 69,3 % erreicht. GRAFIK 3: ÜBERSICHT HAUPTAUFWANDSARTEN 3% 14% 7% 23% 24% 29% Ärztliche Hilfe Anstaltspflege Heilmittel Zahnbehandler Krankengeld Restl. Aufwand KRANKENBEHANDLUNG Dieser Begriff umfasst die ärztliche Hilfe und gleichgestellte Leistungen, Heilmittel und Heilbehelfe/Hilfsmittel. Es wurde dafür ein Betrag von 2, ,65 aufgewendet, um gut ,- mehr als im Vorjahr. Damit umfasst diese Position die Hälfte (50,1%) des gesamten Volumens an Leistungsaufwendungen. Für ärztliche Hilfe und gleichgestellte Leistungen wurde ein Betrag von 1, ,89 ausgegeben. Eine genaue Übersicht bietet das Beiblatt A1 zur Erfolgsrechnung. Diese Leistungen werden sowohl von fast Vertragspartnern im gesamten Bundesgebiet als auch von Wahlbehandlern erbracht, wobei hier eine Kostenerstattung (80 % des Tarifes) durch die BKK möglich ist. Dieser Aufwand erhöhte sich doch deutlich um knapp 20 % auf ,41. In der Übersicht sind auch Kosten für ambulante Behandlungen in Krankenanstalten in Höhe von ,52 enthalten. Der Aufwand für Heilmittel betrug 7,6 % mehr als im Jahr davor, nämlich 1, ,49. Dies hauptsächlich durch Sonderfaktoren wie einzelne, sehr teure Medikamente. Pro Rezept wurden durchschnittlich 1,9 Heilmittel verordnet, genauso wie im Jahr davor. 14

15 Die Kosten (ohne NAV) verteilen sich wie folgt: öffentliche Apotheken Hausapotheken Sonstiges Die Anzahl der verordneten Heilmittel betrug im Berichtsjahr , dabei wurden insgesamt Rezepte ausgestellt, dies bedeutet durchschnittlich knapp 2 Medikamente pro Rezept. Die Durchschnittskosten erhöhten sich auf 27,45 pro Abgabeeinheit (ohne Berücksichtigung der Rezeptgebühren). Unter Einbeziehung der Rezeptgebühren ergibt sich ein durchschnittlicher Betrag von 23,59 pro Einheit, um 2,90 mehr als Von den Rezepten wurden ohne Rezeptgebühr abgerechnet. Gründe dafür sind eine generelle Befreiung (aufgrund Bezuges von Ausgleichszulage oder auf Antrag) sowie das Erreichen der individuellen Rezeptgebühren-Obergrenze. GRAFIK 4: HEILMITTELAUFWAND Die Zahl der verordneten Heilbehelfe und Hilfsmittel betrug 2.213, um 99 mehr als im Vorjahr. Auch der Aufwand stieg von ,31 auf ,27 (+15,5 %). Die Durchschnittskosten stiegen auf 127,61 (124,70 ). In dieser Statistik sind aber auch Mittel der medizinischen Rehabilitation enthalten sind, die aufwandsmäßig jedoch eine eigene Position darstellen. Die Aufwendungen (inkl. medizinischer Rehabilitation, ohne NAV) verteilen sich wie folgt: orthopädische Behelfe optische Behelfe Heilbehelfe gemäß 137/3 ASVG sonstige Die Kosten der Heilbehelfe, Hilfsmittel und Körperersatzstücke im Rahmen der medizinischen Rehabilitation beliefen sich auf rd ,-. 15

16 ZAHNBEHANDLUNG UND ZAHNERSATZ Die Aufwendungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz betrugen insgesamt ,27, das sind 6,4 % mehr als im Jahr davor. Bei beiden Positionen stiegen die Kosten: Zahnbehandlung: 3,4 %, Zahnersatz: 11,7 %. Den Ausgaben für die Zahnbehandlung von ,42 lagen Behandlungsfälle mit Einzelleistungen zugrunde. In dieser Summe sind auch die Kosten für 28 kieferorthopädische Behandlungen samt 15 Reparaturen enthalten. Ebenfalls hier inkludiert ist eine neue Leistung ab , die sogenannte Gratiszahnspange : Unter gewissen Voraussetzungen ist eine kieferorthopädische Behandlung für Kinder/Jugendliche ohne Zuzahlung möglich. Aus diesem Titel entstand ein Aufwand von rund ,-. Diese Leistung wird jedoch vom Bund bis zu einem Deckel von 80 Mio. pro Jahr bezahlt. Beim Zahnersatz war für 315 Behandlungen mit 451 Einzelpositionen ein Betrag von ,85 erforderlich. Damit war bei den Fallzahlen ein Rückgang zu verzeichnen, der Aufwand stieg jedoch. Dies bedeutet, dass durchschnittlich teurere Leistungen gebraucht wurden. ANSTALTSPFLEGE UND MEDIZINISCHE HAUSKRANKENPFLEGE Bei der Anstaltspflege kommt die leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) zur Anwendung. Das Modell sieht Pauschalzahlungen der Sozialversicherungsträger an den Hauptverband vor, welcher sie an die entsprechenden Länderfonds weiterleitet. Diese wiederum verteilen das Geld nach einem Punktesystem an die Spitäler. Unser Anteil für 2016 (nach Abzug von Rückverrechnungen bzw. Nachzahlungen für Vorjahre) betrug 1, ,85. Die Aufwendungen für PRIKRAF-Spitäler (Privatkrankenanstaltenfonds) sowie Kostenerstattungen für Krankenhausrechnungen sind in der Zeile Verpflegskosten und sonstige Leistungen ausgewiesen. Hier wurde ein Betrag von 9.524,98 (2015: 5.741,05 ) verbucht. Der Anstieg ergibt sich durch einen Auslandskrankenhausfall sowie einer Nachzahlung beim PRIKRAF im Jahr Es wurden Fälle (2015: 925, +8,8 %) mit Aufenthaltstagen (2015: 5.498; +14,8 %) verzeichnet. Durch diese beiden Werte ergibt sich für das Berichtsjahr eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 6,3 Tagen, (2015: 5,9 Tage). Für die medizinische Hauskrankenpflege wurde ein Betrag von 4.259,31 aufgewendet. Es gibt hier Vereinbarungen mit verschiedenen Trägerorganisationen über Pauschalzahlungen. In Wien ist dies der Fonds Soziales Wien und in Niederösterreich die fünf Trägerorganisationen Volkshilfe NÖ, Nö. Hilfswerk, Caritas der Diözese St. Pölten, Caritas der Erzdiözese Wien sowie das Rote Kreuz NÖ. KRANKENGELD Der Aufwand an Krankengeld betrug ,92, um rund 19 % weniger als im Vorjahr ( ,66 ). Von den im Berichtsjahr verzeichneten Krankenstandfällen (+76) mit Krankenstandtagen (+6) waren Tage mit Krankengeldbezug (-1.123), Tage (+259) entfielen auf Karenztage sowie Tage (+791) auf Gehalt- bzw. Entgeltfortzahlung. Die durchschnittliche Dauer eines Krankenstandes zeigte rückläufige Tendenz. Während sie jedoch bei den männlichen Dienstnehmern mit 11,5 Tagen (-1,1 Tage) hinter 2015 lag, stieg die Quote bei den Frauen jedoch leicht von 6,2 auf 6,8 Tage (+0,6 Tage). Der Gesamtdurchschnitt reduzierte sich auf 11,0 Krankentage (-0,8 Tage). 16

17 Der Krankengeldaufwand ist 2016 das dritte Mail in Folge deutlich gesunken, Grund war ein deutlicher Rückgang der Krankengeldfälle. Der durchschnittliche Tagsatz (brutto) steigerte sich von 79,42 auf 106,59. Die häufigsten Krankenstandursachen waren (Fallzahlen insgesamt): Krankheiten des Atmungssystems 539 Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes 210 Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten 154 Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen 120 Krankheiten des Verdauungssystems 54 GRAFIK 5: KRANKENGELD MUTTERSCHAFTSLEISTUNGEN Im Berichtsjahr wurden insgesamt 16 Entbindungsfälle mit 16 Kindern verzeichnet. Die Zahl der Geburten verdoppelte sich damit gegenüber dem Vorjahr fast. Vier Kinder waren Angehörigen zuzurechnen, die anderen entfielen auf Beschäftigte. Der dafür aufgewendete Betrag scheint in der Erfolgsrechnung 2016 mit ,58 auf, rund 36 % weniger als im Vorjahr. Der größte Anteil mit ,95 entfiel auf das Wochengeld. Von diesem werden jedoch 70 % aus dem Familienlastenausgleichsfonds des Bundes erstattet. Die anderen Kosten wurden durch die Arzt(Hebammen)hilfe bzw. Entbindungsheimpflege verursacht, welche aufgrund der Pauschalierung der Zahlungen an die Spitäler laut Rechnungsvorschriften schlüsselmäßig errechnet wurden. 17

18 MEDIZINISCHE REHABILITATION Medizinische Rehabilitation umfasst einerseits die Übernahme von stationären Aufenthalten, welche den Betrag von ,82 umfasste (-65,9 %). Andererseits ist die Gewährung von Heilbehelfen, Hilfsmitteln und Körperersatzstücken aus diesem Titel vorgesehen. Der Aufwand dafür betrug im Berichtsjahr ,41 (-0,9 % gegenüber 2015). Beide Beträge verstehen sich ohne NAV. Insgesamt erreichte diese Position ,80, dies bedeutet eine doch deutliche Senkung um 12,3 %. Die Entwicklung kann vor allem bei den Aufenthalten je nach Fallzahl stark schwanken. GESUNDHEITSFESTIGUNG UND KRANKHEITSVERGÜTUNG Diese Maßnahmen stellen keine Pflichtleistung dar, sondern sind freiwillige Leistungen der Krankenversicherungsträger. Im Jahr 2016 wurden von der BKK 14 Kur- bzw. Erholungsaufenthalte mit insgesamt 376 Aufenthaltstagen gewährt, davon 7 Fälle mit 201 Tagen aus dem Titel Rehabilitation. Dabei hatten die Anspruchsberechtigten nach Einkommen gestaffelte Zuzahlungen zu entrichten, wenn keine Gründe zur Kostenbefreiung vorlagen. Diese Zuzahlungen betrugen 1.871,93. Der Aufwand für Gesundheitsfestigung und Krankheitsverhütung betrug ,08 und war damit aufgrund der abgerechneten Fälle beinahe doppelt so viel als im Jahr davor. In dieser Position ist auch ein Aufwand von ca für Krankheitsverhütung (zb Impfaktionen) enthalten. So wurden zb Zuschüsse zu Impfungen gegen Grippe, Pneumokokken, Hepatitis usw) geleistet bzw stellte die Kasse den Impfstoff zum reduzierten Preis zur Verfügung. FRÜHERKENNUNG VON KRANKHEITEN UND GESUNDHEITSFÖRDERUNG Diese Position umfasst die Jugendlichen-Untersuchung, die Vorsorgeuntersuchung sowie Gesundheitsförderung und sonstige Maßnahmen. Gemäß 132a Absatz 1 ASVG hat die BKK alle pflichtversicherten Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren mindestens einmal jährlich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Diese Dienstleistung wird über die Gebietskrankenkassen organisiert, welche uns dafür Kosten in Höhe von 374,38 in Rechnung gestellt haben. Alle Versicherten und Angehörigen ab 18 Jahren haben Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr. Der Aufwand dafür belief sich auf ,51 ; ein Anstieg um rd 24 % gegenüber dem Vorjahr. Dies ist sicher auch auf die gemeinsame Zielgruppenkampagne mit der Wiener Gebietskrankenkasse zurückzuführen. Unter den sonstigen Maßnahmen sind auch die Kostenzuschüsse zur Zeckenschutzimpfung verbucht. Ebenfalls enthalten sind Aufwendungen für betriebliche Gesundheitsförderung. für die verschiedenen Projekte der Kasse wurden ,98 ausgegeben, ca 13 % weniger als im Jahr davor. BESTATTUNGSKOSTENZUSCHUSS Der Zuschuss zu Bestattungskosten ist in der Satzung geregelt und sieht in bestimmten Fällen einen Betrag in Höhe von 436,04 vor. Im Jahr 2016 gab es 9 positiv erledigte Fälle, was dem ausgewiesenen Aufwand von 3.924,36 entspricht. 18

19 FAHRTSPESEN UND TRANSPORTKOSTEN Für die im Rahmen der ärztlichen Behandlung notwendigen Fahrten bzw. Krankentransporte wird im Berichtsjahr ein Betrag von ,94 ausgewiesen. Die Fahrtspesen (Kostenerstattungen an Versicherte) verringerten sich um 8,8 %, während die Transportkosten gegenüber dem Vergleichszeitraum 2015 um 11,6 % auf ,04 anstiegen. Aus dem Titel Flugrettung wurde ein Betrag von knapp ,- aufgewendet, rund ein Drittel mehr als in der Vorperiode. VERTRAUENSÄRZTLICHER DIENST UND SONSTIGE BETREUUNG Diese Aufwandspost beläuft sich auf ,76, im Jahr 2015 waren es ,51. Diese Summe enthält die Honorare für die beratenden Ärzte und den Aufwand des Kontrollarztes Vorladung zur Untersuchungsstelle bei der NÖ. Gebietskrankenkasse. Diese verrechnet uns dafür Pauschalkosten. Auch die Aufwendungen für das automatische Medikamentenbewilligungsservice (ABS) werden unter dieser Position verbucht. UNTERSTÜTZUNGSFONDS 84 ASVG erlaubt den Versicherungsträgern, einen Unterstützungsfonds einrichten. Dieser dient dem Ausgleich von sozialen Härtefällen. Die Beschlussfassung darüber obliegt dem Vorstand bzw dem entsprechenden Ausschuss. Aus den Mitteln dieses Fonds wurden im Berichtsjahr Unterstützungen im Ausmaß von ,- wie folgt gewährt: Ärztliche Hilfe 144,46 Heilbehelfe/Hilfsmittel 8.841,54 Zahnbehandlung/Zahnersatz 2.768,00 Eine Zuweisung an den Fonds erfolgte im Berichtsjahr nicht. Somit betrug der Stand am Bilanzstichtag ,77. VERRECHNUNGS- UND VERWALTUNGSAUFWAND Diese Position umfasst sowohl Verrechnungsaufwendungen, die von der Kasse selbst zu tragen sind, als auch den Verwaltungsaufwand nach 445 ASVG, der dem Betriebsunternehmer anzulasten ist. Im Jahr 2016 betrug der Verrechnungsaufwand der Gebietskrankenkassen (Ärzte-, Heilmittelverrechnung) ,67, um ca 2,1 % weniger als im Jahr zuvor. 19

20 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN Diese Position umfasst ua die Aufsichtsgebühr, verschiedene Verbandsbeiträge, den Beitrag zur Finanzierung des e-card-systems, den IVF-Fonds sowie Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit. Hier finden sich auch Zahlungen an die IT-SV GmbH, die IT-Tochter der österreichischen Sozialversicherung. Der gesamte Aufwand (36.815,68 ) hat sich um rd 37 % erhöht. Grund dafür die Abrechnung 2015 für die neue Leistung gemäß 153a ASVG - Kieferregulierung für Kinder und Jugendliche, hier mussten ca ,- an den Zahngesundheitsfonds zurückbezahlt werden. KONTROLLTÄTIGKEIT DER KASSE Die kontrollärztliche Tätigkeit wird von den Chefärzten der jeweiligen Gebietskrankenkasse für unseren Träger durchgeführt und umfasst die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit erkrankter Dienstnehmer. Die Begutachtung im Zuge von Anträgen auf Kur- und Erholungsaufenthalt sowie die Bewilligung von genehmigungspflichtigen Heilmitteln und Erörterung allgemeiner medizinischer Fragen obliegt einer mit der Kasse in Vertrag stehenden beratenden Ärztin; die Bewilligung von kieferorthopädischen Behandlungen bzw. vorzeitigen Bewilligungen von Zahnersatz wird als Dienstleistung von der NÖ. Gebietskrankenkasse erbracht. Der Aufwand für Kontrolltätigkeit betrug ,76. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit betrugen rund 850,- und wurden für gedrucktes Informationsmaterial an die Versicherten sowie die esv-internet-redaktion und für die Beteiligung an SV-PR-Aktionen verwendet. 20

21 VERSICHERUNGSLEISTUNGEN Leistung Betrag pro Kopf in % a) Ärztl. Hilfe u. gleichgestellte Leistungen ,89 526,79 25,6 b) Heilmittel (Arzneien) ,49 508,56 24,7 c) Heilbehelfe und Hilfsmittel ,27 74,76 3,6 Krankenbehandlung , ,11 53,9 a) Zahnbehandlung ,42 102,30 5,0 b) Zahnersatz ,85 62,04 3,0 Zahnbehandlung und Zahnersatz ,27 164,34 8,0 a) Verpflegskosten und sonstige Leistungen 9.524,98 3,66 0,2 b) Überweisung an den Krankenanstaltenfonds ,85 630,48 30,6 c) Medizinische Hauskrankenpflege 4.259,31 1,64 0,1 Anstaltspflege u. med. Hauskrankenpflege ,14 635,78 30,9 Krankengeld ,92 69,56 3,4 Rehabilitationsgeld 0,00 0,00 0,0 a) Arzt(Hebammen)hilfe 9.918,31 3,81 0,2 b) Anstalts(Entbindungsheim)pflege 7.799,32 3,00 0,1 ) Wochengeld ,95 28,68 1,4 Mutterschaftsleistungen ,58 35,49 1,7 Medizinische Rehabilitation ,80 61,20 3,0 Gesundheitsfestigung und Krankheitsverhütung ,08 10,76 0,5 a) Jugendlichenuntersuchungen 374,38 0,14 0,0 b) Vorsorge(Gesunden)untersuchungen ,51 10,76 0,5 c) Gesundheitsförd. und sonstige Maßnahmen ,98 68,27 3,3 Früherkennung von Krankheiten und Gesundheitsförderung ,87 79,17 3,8 Bestattungskostenzuschuss 3.924,36 1,51 0,1 a) Fahrtspesen 6.719,90 2,58 0,1 b) Transportkosten ,04 36,89 1,8 Fahrtspesen und Transportkosten für Leistungsempfänger ,94 39,47 1,9 Vertrauensärztlicher Dienst und sonstige Betreuung ,76 7,31 0,4 Summe Versicherungsleistungen , ,70 107,6 Die Kopfquote bezieht sich auf die durchschnittlichen Anspruchsberechtigten (2.602) im Jahre 2016; der Prozentsatz drückt die Leistung in % der Beiträge aus. 21

22 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS Art Artikel AMS Arbeitsmarktservice ASVG Allgemeines Sozialversicherungsgesetz ao außerordentlich AUVA Allgemeine Unfallversicherungsanstalt BGF Betriebliche Gesundheitsförderung BKK Betriebskrankenkasse BV Betriebliche Vorsorge (Abfertigung Neu) bzw beziehungsweise CT Computertomographie dh das heißt ds das sind EFZG Entgeltfortzahlungsgesetz esv elektronische SV = e-government-dienste der SV EUR Euro ( ) GSBG Gesundheits- und Sozialbeihilfe-Gesetz IESG Insolvenzentgeltsicherungsgesetz IT-SV Informationstechnologie der Sozialversicherung IVF In-Vitro-Fertilisation KFO Kierferorthopädie KV Krankenversicherung LKF Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung MR Magnetresonanz(untersuchung) MUKIP Mutter-Kind-Pass NAV nicht abziehbare Vorsteuer NSchG Nachtschwerarbeitsgesetz PRIKRAF Privatkrankenanstaltenfonds PV Pensionsversicherung PVA Pensionsversicherungsanstalt rd rund SV Sozialversicherung usw und so weiter ua unter anderem 22

23 IMPRESSUM Herausgeber: Betriebskrankenkasse Mondi A-3363 Ulmerfeld-Hausmening, Austria Theresienthalstraße 50, DVR: Telefon: +43/7475/500 Dw Telefax: +43/7475/

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