Reglement für Lernende

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Reglement für Lernende"

Transkript

1 Kanton St.Gallen Reglement für Lernende August 2016 BWZ Bahnhofstrasse Wattwil

2 Die Berufsfachschulkommission des BWZ erlässt gestützt auf Art. 4 des Schulreglements nachstehendes Reglement für die Lernenden: 1. Allgemeines 1.1. Geltungsbereich Dieses Reglement gilt für alle Lernenden, welche am den Unterricht in der Grundbildung, den Brückenangeboten sowie in den Freifachkursen und Förderangeboten besuchen Leitbild Das Leitbild des BWZT bildet die Grundlage unseres Handelns. Ein Auszug aus dem Leitbild: Unsere Lernenden sollen ihren Beruf als leistungsfähige Fachleute und teamfähige Persönlichkeiten ausüben können, in Beruf und Gesellschaft initiativ, selbstständig und verantwortungsbewusst handeln können und auf lebenslanges Lernen vorbereitet werden. 2. Schulbetrieb 2.1. Pflichtunterricht Das BWZ vermittelt den Lernenden die theoretischen Grundlagen zur Ausübung ihres Berufs und eine allgemeine persönliche Bildung Freifachkurse, Wahlfächer, Förderangebote Die Lernenden haben die Möglichkeit, Freifächer zu besuchen. Der Freifachunterricht ergänzt den Pflichtunterricht. Lehrgänge können mit einer Note oder einer externen Prüfung abgeschlossen werden. Die Lernenden werden in die Kurse aufgenommen, sofern sie die notwendigen Voraussetzungen mitbringen und die Klassenbestände es erlauben. Falls notwendig werden die Lernenden zu Förderangeboten aufgeboten, diese sind obligatorisch; die Lernenden können jedoch eine schriftliche Verzichtserklärung abgeben. Der Berufsbildner dokumentiert mit seiner Unterschrift sein Einverständnis zur Verzichtserklärung Brückenangebote In den Brückenangeboten werden den Lernenden Kompetenzen vermittelt, die sie befähigen, eine ihnen entsprechende Ausbildung zu finden und ins Berufsleben integriert zu werden Zeugnis Die Lernenden erhalten am Semesterende ein Zeugnis. Darin werden Leistungen und Absenzen aufgeführt. Ein Zeugniseintrag zur Arbeitshaltung erfolgt nur, wenn diese von der Norm abweicht. Die Zeugnisse werden dem Lernenden/der Lernenden und dem Ausbildungsbetrieb zugestellt Kosten Der Pflichtunterricht ist für die Lernenden grundsätzlich unentgeltlich. Für Freifächer und Förderangebote sowie für Wahlfächer (Brückenangebote) wird kein Schulgeld erhoben. Die Lernenden tragen die Kosten für Verbrauchsmaterial und Lehrmittel sowie für Exkursionen und andere obligatorische Schulveranstaltungen, soweit der Lehrvertrag nichts anderes bestimmt. Schulgelder für Hospitanten und Repetenten sowie Gebühren und Umtriebsentschädigungen sind im Anhang 1 aufgeführt.

3 2.6. Ausweis für Lernende Alle Lernenden erhalten für die Dauer ihrer Lehrzeit einen eidg. Ausweis für Lernende. Dieser ist bei vorzeitiger Auflösung der Lehre auf dem Sekretariat zurückzugeben. Der Ersatz von Ausweisen erfolgt durch das Sekretariat gegen eine Gebühr Schulärztlicher Dienst Die Lernenden können bei Bedarf den schulärztlichen Dienst beanspruchen Kirchlicher Sozialdienst KSD Am BWZ besteht ein Kirchlicher Sozialdienst. Dieser bietet Lernenden und deren Bezugspersonen (Eltern, Berufsbildner) kostenlose Beratung, Unterstützung und Hilfe an. 3. Rechte der Lernenden 3.1. Persönliche Anliegen Die Lernenden sind berechtigt, persönliche Anliegen bei der zuständigen Person einzubringen Vertretung der Lernenden Jede Klasse bestimmt aus ihrer Mitte einen Klassensprecher. Dieser übernimmt Aufgaben, die sich aus dem Schulbetrieb ergeben. Anliegen einer Klasse können durch den Klassensprecher an die Klassenlehrperson gerichtet werden. Die Klassenlehrperson sorgt gegebenenfalls für die Weiterleitung an die zuständige Instanz Beschwerden Einsprachen gegen die Bewertung von Prüfungen sind innert Wochenfrist bei der Lehrperson anzubringen. Die Beschwerde kann an den Abteilungsleiter weitergezogen werden. Andere Beschwerden von Lernenden oder ganzen Klassen gegen eine Lehrperson sind nach erfolgter Rücksprache mit der entsprechenden Lehrperson beim Rektor, Beschwerden gegen den Rektor bei der Berufsfachschulkommission einzureichen. Eine abgewiesene Beschwerde kann an das des Kantons St. Gallen weitergezogen werden. Jeder Entscheid enthält eine Rechtsmittelbelehrung Rekurse Ein Zeugnis kann innert 14 Tagen nach Erhalt bei der Schulleitung mit Rekurs angefochten werden. Dem schriftlichen Rekurs ist ein Antrag mit detaillierter Begründung und allfälligen schriftlichen Unterlagen beizufügen. Abgewiesene Rekurse können an die nächst höhere Instanz (Berufsfachschulkommission) weitergezogen werden. Gegen die Noten aus dem Qualifikationsverfahren kann beim Kantonalen Amt für Berufsbildung ein begründeter Rekurs eingereicht werden. 4. Pflichten der Lernenden 4.1. Einhaltung von Weisungen Die Lernenden sind verpflichtet, den Reglementen und Weisungen, der Hausordnung sowie anderen Anordnungen der Schule Folge zu leisten. Lernende der Grundbildung sowie Absolventen von Freifachkursen und Förderangeboten haben den Unterricht gemäss Stundenplan regelmässig und vollständig zu besuchen Meldepflicht Mutationen (Adressänderungen, usw.) sind innert 14 Tagen auf dem Sekretariat zu melden.

4 4.3. Haftung Für ihr persönliches Eigentum sind die Lernenden selber verantwortlich. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Beschädigung von Einrichtungen des BWZT haften die Lernenden oder deren gesetzlicher Vertreter. 5. Absenzen 5.1. Grundsatz Jede nicht besuchte Lektion in der Grundbildung, im Freifach- und im Stützunterricht gilt als Absenz und wird im Zeugnis eingetragen Vorgehen Bei einer Absenz ist das Sekretariat unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen, damit die betroffenen Lehrpersonen informiert werden können. Sämtliche Absenzen werden durch die Lehrpersonen erfasst und zur Kenntnis via an den Ausbildungsbetrieb gesendet. Erfolgt vom Ausbildungsbetrieb innerhalb von zwei Wochen keine Rückmeldung an die Schule, gilt die Absenz als entschuldigt sowie genehmigt. Verspätungen werden von den Lehrpersonen geahndet. Grössere Verspätungen werden im Wiederholungsfall als Absenz dem Ausbildungsbetrieb gemeldet. Wer den Sportunterricht nicht besuchen kann, hat dies mit einem Arztzeugnis zu belegen. Ist kein Arztzeugnis vorhanden, hat sich der/die Lernende vor der Lektion persönlich bei der Sportlehrperson zu melden und die Anweisungen zu befolgen. Nichtanwesenheit im Sportunterricht wird als Absenz geahndet Absenzgründe Absenzgründe sind: a) Erfüllung gesetzlicher Dienstpflichten (Militär-, Feuerwehr-, Bevölkerungsschutz und Zivildienst) b) Unfall oder Krankheit c) vom Rektor oder der Standortleitung Lichtensteig erteilter Urlaub d) Besuch von überbetrieblichen Kursen e) Offizielles Aufgebot zum Qualifikationsverfahren 5.4. Urlaub Der Rektor sowie die Standortleitung Lichtensteig können auf ein schriftliches Dispensationsgesuch hin Urlaub gewähren: a) für Ferien, soweit diese nicht in die Schulferien verlegt werden können b) für die Teilnahme an Kursen, Anlässen oder Veranstaltungen c) ausnahmsweise für Mithilfe und bei besonderen Anlässen im Ausbildungsbetrieb d) für wichtige private Anlässe Bei überbetrieblichen Kursen, bei Prüfungen zum Qualifikationsverfahren und bei militärischen Anlässen (wenn Aufgebot oder Marschbefehl vorliegt) ist kein Dispensationsgesuch zu stellen. Dispensationsgesuche sind schriftlich, vom Ausbildungsbetrieb unterzeichnet, spätestens 14 Tage vor dem Ereignis an den Rektor (Gew. Abteilung) oder an die Standortleitung Lichtensteig einzureichen. Der Rektor bzw. die Standortleitung entscheiden evtl. in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb und/oder den Lehrpersonen, ob der Urlaub gewährt wird. Der Entscheid wird den Lernenden schriftlich mitgeteilt (Ausbildungsbetrieb zuhanden der Lernenden).

5 5.5. Nicht genehmigte Absenzen Wird eine Absenz vom Ausbildungsbetrieb nicht genehmigt, so wird dieser über die Disziplinarmassnahme befinden. Die Ausbildungsverantwortlichen können Massnahmen mit der Klassenlehrperson vereinbaren. 6. Disziplinarwesen 6.1. Grundsatz Die Lernenden haben den Unterricht gemäss den Verhaltensnormen, die in unserer Gesellschaft gelten, zu besuchen. Sie haben sich an die internen Reglemente und Weisungen sowie an die Hausordnung zu halten. Den Anordnungen der Lehrpersonen und Mitarbeitenden des BWZT ist Folge zu leisten Disziplinarmassnahmen Die Lehrpersonen können folgende Disziplinarmassnahmen verfügen: a) zusätzliche Arbeit b) Wegweisung aus der Unterrichtslektion mit Mitteilung an den Rektor und den Ausbildungsbetrieb c) schriftliche Verwarnung mit der Unterschrift des Abteilungsleiters mit Kopie an Rektor, Ausbildungsbetrieb und den Inhaber der elterlichen Sorge bei nicht volljährigen Lernenden d) Zeugniseintrag nach Absprache mit den übrigen Lehrpersonen derselben Klasse e) Androhung des Ausschlusses vom Besuch des Freifachkurses oder Förderangebots Der Rektor kann folgende Disziplinarmassnahmen verfügen: a) schriftlicher Verweis mit Kopie an Ausbildungsbetrieb, Inhaber der elterlichen Sorge (bei nicht volljährigen Lernenden) und Amt für Berufsbildung b) Ausschluss aus dem Besuch des Freifachunterrichts oder Förderangebots c) Vorübergehende Suspendierung vom Unterricht d) Androhung des Antrags auf Auflösung des Lehrverhältnisses e) Antrag auf Auflösung des Lehrverhältnisses Die einzelnen Massnahmen können miteinander kombiniert werden. 7. Schulgelder und Gebühren Die Schulgelder und Gebühren werden im Anhang 1 aufgeführt.

6 8. Schlussbestimmungen Dieses Reglement wird allen Lernenden des BWZ beim Schuleintritt ausgehändigt. Es wird zudem dem Ausbildungsbetrieb zugestellt. Das Reglement tritt am in Kraft. Beschlossen von der Berufsfachschulkommission des BWZ am 25. Mai 2005, überarbeitet im August Kanton St. Gallen Berufsfachschulkommission des Kanton St. Gallen Paul Dürr Paul Forster Matthias Unseld Präsident Aktuar Rektor Anhang Schulgelder, Geldleistungen, Gebühren Hausordnung

7 BWZ TOGGENBURG Schulgelder, Geldleistungen, Gebühren Gültig ab Schuljahr 2016/17 Anhang 1 1. Schulgelder Hospitanten und Repetenten (ohne Lehrvertrag) Ausserkantonale CHF je Semesterlektion Freifachkurse, Wahlfächer, Förderangebote keine Unterrichtskosten, Lehrmittel und Materialkosten werden verrechnet 2. Gebühren Ersatz des Ausweises für Lernende CHF Ersatz des Zeugnisses CHF Verbrauchsmaterial Verbrauchsmaterial-Anteil pro Jahr Grundbildung CHF Brückenangebote Berufsvorbereitungsjahr (inkl. Stellwerk) CHF Vorlehre CHF Brillenfranken Zu Beginn des Schuljahres wird durch die Sportlehrpersonen der Brillenfranken eingezogen. Damit werden Brillen, die im Berufsschulsport beschädigt wurden, ganz oder teilweise bezahlt. 5. Umtriebsentschädigungen Für mutwillige oder fahrlässige Beschädigung von Einrichtungen und Mobilien können Umtriebsentschädigungen verlangt werden. Diese decken die effektiv entstandenen Kosten ab (gem. Art dieses Reglements).

8 BWZ TOGGENBURG Hausordnung Schulstandort Lichtensteig FO B V Ordnung im Schulhaus Wir bitten alle Schulhausbenützer/innen, die folgenden Weisungen zu beachten, damit die Ordnung im Schulhaus gewährleistet ist. 1. Essen und Trinken - In den Räumen E09, E11 sowie vor dem Zimmer 107 im 1. Stock besteht die Möglichkeit, zu essen und zu trinken. Wir bitten alle Konsumenten/innen dringend, nach der Konsumation das Geschirr und die Tischabfälle abzuräumen. - In den Schulzimmern, auf den Stockwerken inkl. Untergeschoss sowie in den Garderoben ist das Einnehmen von ungesüssten Getränken mit dem Einverständnis der Lehrperson erlaubt. Die Entsorgung der leeren PET-Flaschen in die bereitgestellten Entsorgungsbehälter erfolgt durch die Konsumenten/innen selbst. - Essen auf den Stockwerken inkl. Untergeschoss, in den Schulzimmern und den Garderoben ist verboten (Ausnahme: Essbereich im 1. Obergeschoss). - In den Informatikräumen gilt ein absolutes Ess- und Trinkverbot! 2. Abfälle - Alle helfen mit, das Schulhaus und das Pausenareal sauber zu halten. - Abfälle werden im Abfalleimer oder an den Sammelstellen zur Wiederverwertung entsorgt. 3. Rauchen - Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulareal verboten. Im Freien ist dies in den gekennzeichneten Raucherzonen erlaubt. 4. Alkohol und andere Drogen - Der Konsum von Alkohol sowie der Konsum und Handel von Cannabis (Haschisch etc.) und anderen Drogen ist auf dem ganzen Schulareal verboten. - Alkohol, Rauchen und der Konsum von Drogen gefährden die Gesundheit. 5. Elektronische Geräte, Mobiltelefone - Das Abspielen von Radios, CD- und MP3-Abspielgeräten ist auf dem ganzen Schulhausareal verboten. (Ausnahme: Lautloses Abspielen mit Kopfhörer) - In den Schulräumen sind die Mobiltelefone abgeschaltet bzw. auf lautlos geschaltet. Über den Einsatz des Smartphones für Unterrichtszwecke entscheidet die Lehrperson. Wir danken allen herzlich für Ihr Engagement, die Hausordnung mitzutragen und damit einen Beitrag an unser gutes Schulklima zu leisten. Kanton St. Gallen Matthias Unseld Rektor

9 BWZ TOGGENBURG Hausordnung Schulstandort Wattwil FO A V Ordnung im Schulhaus Wir bitten alle Schulhausbenützer/innen, die folgenden Weisungen zu beachten, damit die Ordnung im Schulhaus gewährleistet ist. 1. Essen und Trinken - In der Mensa und im Parterre besteht die Möglichkeit, zu essen und zu trinken. Wir bitten alle Konsumenten/innen dringend, nach der Konsumation das Geschirr und die Tischabfälle abzuräumen. - In den Schulzimmern, auf den Stockwerken inkl. Untergeschoss sowie in den Garderoben ist das Einnehmen von ungesüssten Getränken mit dem Einverständnis der Lehrperson erlaubt. Die Entsorgung der leeren PET-Flaschen in die bereitgestellten Entsorgungsbehälter erfolgt durch die Konsumenten/innen selbst. - Essen auf den Stockwerken inkl. Untergeschoss, in den Schulzimmern und den Garderoben ist verboten. - In den Informatikräumen gilt ein absolutes Ess- und Trinkverbot! 2. Abfälle - Alle helfen mit, das Schulhaus und das Pausenareal sauber zu halten. - Abfälle werden im Abfalleimer oder an den Sammelstellen zur Wiederverwertung entsorgt. 3. Rauchen - Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulareal verboten. Im Freien ist dies in den gekennzeichneten Raucherzonen erlaubt. 4. Alkohol und andere Drogen - Der Konsum von Alkohol sowie der Konsum und Handel von Cannabis (Haschisch etc.) und anderen Drogen ist auf dem ganzen Schulareal verboten. - Alkohol, Rauchen und der Konsum von Drogen gefährden die Gesundheit. 5. Elektronische Geräte, Mobiltelefone - Das Abspielen von Radios, CD- und MP3-Abspielgeräten ist auf dem ganzen Schulhausareal verboten. (Ausnahme: Lautloses Abspielen mit Kopfhörer) - In den Schulräumen sind die Mobiltelefone abgeschaltet bzw. auf lautlos geschaltet. Über den Einsatz des Smartphones für Unterrichtszwecke entscheidet die Lehrperson. Wir danken allen herzlich für Ihr Engagement, die Hausordnung mitzutragen und damit einen Beitrag an unser gutes Schulklima zu leisten. Kanton St. Gallen Matthias Unseld Rektor

Absenzenordnung Gymnasium Burgdorf

Absenzenordnung Gymnasium Burgdorf Absenzenordnung Gymnasium Burgdorf 1. Grundlagen Die Schulleitung des Gymnasiums Burgdorf erlässt, gestützt auf die Mittelschulgesetzgebung MiSG Art. 42,43 und 44; MiSV Art. 54 und 88; MiSDV Art. 14, 133,

Mehr

Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Mittelschulen

Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Mittelschulen .8 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Mittelschulen Vom 0. April 007 (Stand. Januar 009) Die Mittelschulkonferenz der kantonalen Mittelschulen des Kantons Solothurn gestützt auf Absatz des

Mehr

Ausbildungsvereinbarung

Ausbildungsvereinbarung An die zukünftigen Lernenden Abteilung Berufsbildung (BB) BFF Bern Bern, im Juli 2014 Ausbildungsvereinbarung Liebe Lernende, lieber Lernender Wir freuen uns, dass Sie unsere Schule, die BFF Bern, besuchen

Mehr

Regeln für den Sportunterricht. BZGS St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe. BZGS St.

Regeln für den Sportunterricht. BZGS St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe. BZGS St. Kanton St. Gallen Bildungsdepartement BZGS St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe BZGS St. Gallen Regeln für den Sportunterricht «Der Mensch ist nur dort ganz Mensch,

Mehr

Disziplinarreglement Berufsbildung Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr

Disziplinarreglement Berufsbildung Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr Disziplinarreglement Berufsbildung Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr (vom 5. März 05) Die Bildungsdirektion verfügt: I. Es wird ein Disziplinarreglement für Schulen der Berufsbildung erlassen.

Mehr

Wegleitung Stand: 1. Juli 2010

Wegleitung Stand: 1. Juli 2010 Dienststelle Berufs- und Weiterbildung Wegleitung Stand: 1. Juli 2010 zum Vollzug von: Schulgeldverordnung SRL 544 / Ziffer 8. Berufsfachschulen Disziplinarordnung SRL 432 / Verordnung zum Gesetz über

Mehr

Herzlich willkommen. Berufsbildner- und Elternabend. BZSL Abteilung Detailhandel. «Abend der offenen Türen» Berufsbildner- und Elternabend 2016

Herzlich willkommen. Berufsbildner- und Elternabend. BZSL Abteilung Detailhandel. «Abend der offenen Türen» Berufsbildner- und Elternabend 2016 Berufsbildner- und Elternabend BZSL Abteilung Detailhandel «Abend der offenen Türen» Herzlich willkommen 18:00 18:30 Infoblock für Eltern und interessierte BB Begrüssung Rektor BZSL unsere Schule Fixpunkte

Mehr

SCHULGESETZ DER GEMEINDE CAZIS

SCHULGESETZ DER GEMEINDE CAZIS SCHULGESETZ DER GEMEINDE CAZIS Gestützt auf Artikel 20 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden vom 21. März 2012 erlässt die Gemeinde Cazis nachstehendes Schulgesetz. Die Bezeichnungen

Mehr

An unserer Schule steht das Lernen im Vordergrund. Wir unternehmen alles, damit zielgerichtet, ruhig und konzentriert gelernt werden kann.

An unserer Schule steht das Lernen im Vordergrund. Wir unternehmen alles, damit zielgerichtet, ruhig und konzentriert gelernt werden kann. Hausordnung Leitgedanken Lernen An unserer Schule steht das Lernen im Vordergrund. Wir unternehmen alles, damit zielgerichtet, ruhig und konzentriert gelernt werden kann. Leben in der Gemeinschaft Eine

Mehr

Absenzen- und Urlaubsreglement

Absenzen- und Urlaubsreglement Absenzen und Urlaubswesen Absenzen- und Urlaubsreglement Gilt für Ganze Schule www.altekanti.ch Version August 2015 gültig ab SJ 15/16 Herausgeber Schulleitung Inhalt INHALT... 2 1. ALLGEMEINES... 3 2.

Mehr

Der Primarschulrat Bütschwil erlässt gestützt auf Art. 33 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 (SGS 213.1) folgende Schulordnung:

Der Primarschulrat Bütschwil erlässt gestützt auf Art. 33 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 (SGS 213.1) folgende Schulordnung: Schulordnung Der Primarschulrat Bütschwil erlässt gestützt auf Art. 33 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 (SGS 213.1) folgende Schulordnung: I. Einleitung Art. 1 Die Schulordnung enthält ergänzende

Mehr

Einwohnergemeinde Laufen

Einwohnergemeinde Laufen Einwohnergemeinde Laufen Fassung: 2.010.2.001 Reglement Hauswirtschaftsschule 1993 Benützungs- und Gebührenordung für die Hauswirtschaftsschule Allmendweg 19 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art.

Mehr

Schulordnung der Schule Feldbrunnen-St.Niklaus

Schulordnung der Schule Feldbrunnen-St.Niklaus Schulordnung der Schule Feldbrunnen-St.Niklaus Überarbeitet 2015 Inhalt 1. Zweck der Schulordnung... 2 2. Die Volksschule... 2 2.1 Obligatorische Schulzeit... 2 2.2 Einschulung... 3 2.3 Übertritte in die

Mehr

Verordnung über den Schulbesuch, die Absenzen, Dispensationen und Disziplinarmassnahmen (Absenzen- und Disziplinarverordnung)

Verordnung über den Schulbesuch, die Absenzen, Dispensationen und Disziplinarmassnahmen (Absenzen- und Disziplinarverordnung) Absenzen- und Disziplinarverordnung 40.0 Verordnung über den Schulbesuch, die Absenzen, Dispensationen und Disziplinarmassnahmen (Absenzen- und Disziplinarverordnung) Vom 0. Mai 04 (Stand 8. August 04)

Mehr

Geltungsbereich Schulpflicht Schulangebot Schulbetrieb Hausordnung Absenzen Dispensationen Schulweg Versicherung Wohnortwechsel

Geltungsbereich Schulpflicht Schulangebot Schulbetrieb Hausordnung Absenzen Dispensationen Schulweg Versicherung Wohnortwechsel Geltungsbereich Schulpflicht Schulangebot Schulbetrieb Hausordnung Absenzen Dispensationen Schulweg Versicherung Wohnortwechsel 1 GELTUNGSBEREICH Diese Schulordnung gilt für alle Kinder, die in Schenkon

Mehr

Schulpflege Gontenschwil. Schule Gontenschwil

Schulpflege Gontenschwil. Schule Gontenschwil Wer lernt, einen respektvollen Umgang mit allen Menschen zu haben, wer darauf achtet, dass sich alle wohl fühlen können, wer lernt, Sorge zu tragen zu Material, Gebäuden und Umgebung, wer lernt, sich an

Mehr

Massnahmen bei Nichteinhaltung der Schulhausordnung

Massnahmen bei Nichteinhaltung der Schulhausordnung Massnahmen bei Nichteinhaltung der Schulhausordnung Es ist zu beachten, dass diese Regelung fortlaufend für das ganze Schuljahr gilt. Innerhalb des Schulareals werden folgende Verstösse bestraft und im

Mehr

Einwohnergemeinde Münsingen. Verordnung Tagesferien

Einwohnergemeinde Münsingen. Verordnung Tagesferien Einwohnergemeinde Münsingen Verordnung Tagesferien 016 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätzliches... 3 Zweck... 3 Begriff... 3. Angebote... 3 Umfang und Inhalt... 3 Betreuungsdauer... 3 Blockzeiten... 3 Abgabe

Mehr

Damit wir in einer angenehmen Atmosphäre miteinander lernen, lehren und leben können, beachten wir nachfolgende Hausordnung:

Damit wir in einer angenehmen Atmosphäre miteinander lernen, lehren und leben können, beachten wir nachfolgende Hausordnung: HAUSORDNUNG Damit wir in einer angenehmen Atmosphäre miteinander lernen, lehren und leben können, beachten wir nachfolgende Hausordnung: Internat Die Lernenden haben die Möglichkeit, im Wocheninternat

Mehr

Freifach- und Stützkurse 2016/2017

Freifach- und Stützkurse 2016/2017 Freifach- und Stützkurse 2016/2017 Einschreibungen & Auskünfte Kaufmännische Berufsfachschule Ringmauern 1a 1700 Freiburg Tel.: 026 / 305.25.26 Fax: 026 / 305.25.49 E-Mail: info.epc@edufr.ch Homepage:

Mehr

Schule Full Reuenthal. Informationen für Eltern und Kinder

Schule Full Reuenthal. Informationen für Eltern und Kinder Schule Full Reuenthal Informationen für Eltern und Kinder Adressen und Telefonnummern Primarschule Rüttistr. 111 Tel. 056 246 18 23 Kindergarten Schulstr. 510 Tel. 056 246 10 72 Schulleitung Ueli Zulauf

Mehr

Kanton Zug Reglement über die Organisation und den Betrieb der Bildungszentren (Reglement Bildungszentren)

Kanton Zug Reglement über die Organisation und den Betrieb der Bildungszentren (Reglement Bildungszentren) Kanton Zug. Reglement über die Organisation und den Betrieb der Bildungszentren (Reglement Bildungszentren) Vom 9. Dezember 007 (Stand. August 009) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt

Mehr

Wegleitung für die Lehrabschlussprüfung

Wegleitung für die Lehrabschlussprüfung Wegleitung für die Lehrabschlussprüfung insbesondere im Fach Allgemeinbildung vom 1. August 2006 1. Begriff Lehrabschlussprüfung Eine Lehrabschlussprüfung besteht in der Regel aus den drei Teilen: a) Berufliche

Mehr

FEUERSCHUTZREGLEMENT

FEUERSCHUTZREGLEMENT Feuerschutzreglement 996 2000 2006 FEUERSCHUTZREGLEMENT der Politischen Gemeinde Berg TG vom 7. November 995 In Anwendung von 3 Abs. 2 des Feuerschutzgesetzes vom 9. Januar 994 erlässt der Gemeinderat

Mehr

handelnd im eigenen Namen und als gesetzliche Vertreter des Schülers / der Schülerin:

handelnd im eigenen Namen und als gesetzliche Vertreter des Schülers / der Schülerin: SCHULVERTRAG Präambel Die Freie Oberschule Bernsdorf sieht ihre wichtigste Aufgabe darin, die Schülerinnen und Schüler auf eine erfolgreiche berufliche Zukunft vorzubereiten und sie fit für die Arbeitswelt

Mehr

Kindergarten- und Schulgesetz

Kindergarten- und Schulgesetz Kindergarten- und Schulgesetz Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen II. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Kindergarten, Schulen 3 Art. 2 Gleichstellung der Geschlechter 3 Art. 3 Kindergartenbesuch, Schulpflicht

Mehr

Stiftung Sport-Gymnasium Davos (SSGD) Schulordnung. Gestützt auf die Statuten vom Schulrat erlassen am 17. August /7

Stiftung Sport-Gymnasium Davos (SSGD) Schulordnung. Gestützt auf die Statuten vom Schulrat erlassen am 17. August /7 Stiftung Sport-Gymnasium Davos (SSGD) Schulordnung Gestützt auf die Statuten vom Schulrat erlassen am 17. August 2011 1/7 Übersicht 1. Allgemeines 2. Eintrittsbedingungen 3. Unterricht 4. Verhalten innerhalb

Mehr

DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT. 1. Januar 2014 ELTERN-INFORMATION. Eltern und Kinder: Die wesentlichen Rechte und Pflichten

DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT. 1. Januar 2014 ELTERN-INFORMATION. Eltern und Kinder: Die wesentlichen Rechte und Pflichten DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule. Januar 04 ELTERN-INFORMATION Eltern und Kinder: Die wesentlichen Rechte und Pflichten Rechte Pflichten Art. 6 Bundesverfassung "Der Grundschulunterricht

Mehr

Karl Uhr, Daniel Bösch, Peter Egli, Michael Rohner, Flavia Sutter u.a. Gesellschaft. Ausgabe C. Handbuch für Lehrpersonen

Karl Uhr, Daniel Bösch, Peter Egli, Michael Rohner, Flavia Sutter u.a. Gesellschaft. Ausgabe C. Handbuch für Lehrpersonen Karl Uhr, Daniel Bösch, Peter Egli, Michael Rohner, Flavia Sutter u.a. Gesellschaft Ausgabe C Handbuch für Lehrpersonen 3 Vorwort Das vorliegende Handbuch für Lehrpersonen zum Lehrmittel «Gesellschaft

Mehr

der Politischen Gemeinde Amlikon-Bissegg

der Politischen Gemeinde Amlikon-Bissegg Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Amlikon-Bissegg A. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck Der Feuerschutz hat die Aufgabe, Schadenfeuer zu verhindern oder zu bekämpfen. Art. 2 Grundsatz Der

Mehr

Verordnung über die Aufnahme in die Brückenangebote

Verordnung über die Aufnahme in die Brückenangebote 640.6 Verordnung über die Aufnahme in die Brückenangebote Vom 3. Oktober 000 (Stand 5. Februar 006) Der Regierungsrat, gestützt auf 8 des Schulgesetzes vom 6. April 979 ), beschliesst: Allgemeines Geltungsbereich

Mehr

Kanton Zug Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug

Kanton Zug Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug Kanton Zug. Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug Vom. März 0 (Stand. August 0) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymnasiums Menzingen, gestützt auf Bst.

Mehr

Verordnung über die Berufsfachschulen und den Vollzug in der Berufsbildung (Vollzugsverordnung Berufsbildung)

Verordnung über die Berufsfachschulen und den Vollzug in der Berufsbildung (Vollzugsverordnung Berufsbildung) Verordnung über die Berufsfachschulen und den Vollzug in der Berufsbildung (Vollzugsverordnung Berufsbildung) Vom 2. Oktober 2007 (Stand 1. Januar 2008) Der Regierungsrat, IV B/51/3 gestützt auf Artikel

Mehr

Rechte und Pflichten Eltern, Schüler/in, Lehrpersonen

Rechte und Pflichten Eltern, Schüler/in, Lehrpersonen Rechte und Eltern, Schüler/in, Lehrpersonen Artikel 19, Bundesverfassung Der Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Gundschulunterricht ist gewährleistet. Artikel 62, Bundesverfassung Der Grundschulunterricht

Mehr

Schulordnung der Einwohnergemeinde Welschenrohr

Schulordnung der Einwohnergemeinde Welschenrohr Schulordnung der Einwohnergemeinde Welschenrohr Die Einwohnergemeinde Welschenrohr beschliesst auf Antrag des Gemeinderates und gestützt auf 56 Bst.a des Gemeindegesetztes vom 6.Februar 99 und 7 Bst.m

Mehr

Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Aadorf

Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Aadorf Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Aadorf In Anwendung von 3 Abs. 2 des Feuerschutzgesetzes vom 19. Januar 1994 erlässt der Gemeinderat folgendes Reglement: A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck

Mehr

Dienstreglement der Freiwilligen Feuerwehr

Dienstreglement der Freiwilligen Feuerwehr Dienstreglement der Freiwilligen Feuerwehr 6. Dezember 2000 2 Gestützt auf das Kantonale Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen vom 24. September 1978 und die Verordnung über die Feuerwehr

Mehr

Lehrgangsbestimmungen Pflegehelferin, Pflegehelfer SRK. Ausgabe

Lehrgangsbestimmungen Pflegehelferin, Pflegehelfer SRK. Ausgabe Lehrgangsbestimmungen Pflegehelferin, Pflegehelfer SRK Ausgabe 10.09.2015 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Grundlagen... 3 3 Zuständigkeiten... 3 4 Ziel des Lehrgangs... 3 5 Aufbau des Lehrgangs...

Mehr

Promotionsordnung für die Kantonsschule Zug

Promotionsordnung für die Kantonsschule Zug . Promotionsordnung für die Kantonsschule Zug vom. Februar 999 Die Schulkommission der Kantonsschule Zug, gestützt auf Abs. des Gesetzes über die kantonalen Schulen vom 7. September 990 ), beschliesst:

Mehr

Reglement der Primarschule der Gemeinde Baltschieder

Reglement der Primarschule der Gemeinde Baltschieder Reglement der Primarschule der Gemeinde Baltschieder I. Allgemeines Art. 1 Grundlagen Als Grundlage für dieses Reglement dient das Gesetz über das öffentliche Unterrichtswesen vom 4. Juli 1962, sowie das

Mehr

Leitfaden Elternrat für die Kindergärten und Primarschulen Bettingen und Riehen

Leitfaden Elternrat für die Kindergärten und Primarschulen Bettingen und Riehen für die Kindergärten und Primarschulen Bettingen und Riehen Verabschiedet durch die Schulleitenden: Riehen, 5. Mai 2011 Der Leitfaden des Elternrates der der Gemeinden Bettingen und Riehen basiert auf

Mehr

Verordnung über die Zeugnisse, die Promotionen und Remotionen an der Informatikmittelschule (Promotionsverordnung IMS)

Verordnung über die Zeugnisse, die Promotionen und Remotionen an der Informatikmittelschule (Promotionsverordnung IMS) PromotionsV IMS 41.740 Verordnung über die Zeugnisse, die Promotionen und Remotionen an der Informatikmittelschule (Promotionsverordnung IMS) Vom 17. Dezember 00 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Mehr

Verkürzte Lehre. Berufsbildung. Landwirt / Landwirtin EFZ. Verkürzte Lehre

Verkürzte Lehre. Berufsbildung. Landwirt / Landwirtin EFZ. Verkürzte Lehre Verkürzte Lehre Berufsbildung Landwirt / Landwirtin EFZ Verkürzte Lehre Landwirt (in) EFZ Verkürzte Lehre Die verkürzte Form der berufl ichen EFZ-Grundbildung Landwirt (in) eignet sich für Personen nach

Mehr

Haus- und Schulordnung

Haus- und Schulordnung Haus- und Schulordnung Um das Leben in unserer Schulgemeinschaft angenehm zu gestalten, erlassen Schulpflege, Schulleitung und Lehrerschaft die vorliegende Hausordnung. Sie stützt sich auf das Aargauische

Mehr

Informatik Berufsbildung Kanton Schaffhausen Generalistische Ausrichtung

Informatik Berufsbildung Kanton Schaffhausen Generalistische Ausrichtung Informatik Berufsbildung Kanton Schaffhausen Generalistische Ausrichtung Richtlinien Modulprüfungen Gültigkeit - Diese Richtlinien gelten ab Lehrbeginn 2005. - Sie gelten für alle Lernenden, alle beteiligten

Mehr

Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung

Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung Primarschule Rickenbach www.primarschule-rickenbach.ch 1 Zusammenfassung Das nachfolgende Regelwerk gibt umfassend Auskunft über Sinn, Zweck und Organisation

Mehr

Freifach- und Stützkurse 2014/2015

Freifach- und Stützkurse 2014/2015 Freifach- und Stützkurse 2014/2015 Einschreibungen & Auskünfte Kaufmännische Berufsfachschule Ringmauern 1a 1700 Freiburg Tel.: 026 / 305.25.26 Fax: 026 / 305.25.49 E-Mail: info.epc@edufr.ch Homepage:

Mehr

Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November

Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November 2013 1 Die Konferenzen der Kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und der Kantonalen

Mehr

Feuerschutzreglement

Feuerschutzreglement In Anwendung von 3 Abs. 2 des Feuerschutzgesetzes vom 19. Januar 1994 erlässt der Gemeinderat folgendes Reglement: Feuerschutzreglement A. Allgemeine Bestimmungen 1. Der Feuerschutz hat die Aufgabe, Schadenfeuer

Mehr

Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen

Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen 41.50.4 Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen (vom 1. Januar 010) 1, Der Regierungsrat, gestützt auf 14 des Mittelschulgesetzes vom 1.

Mehr

Gebührentarif für die Berufsbildung

Gebührentarif für die Berufsbildung Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 23.2 Gebührentarif für die Berufsbildung vom 9. März 200 (Stand. Januar 205) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 36 ff. des Einführungsgesetzes

Mehr

ASF 2003_101. Reglement

ASF 2003_101. Reglement Reglement vom 3. Juni 2003 Inkrafttreten: sofort über die Beförderung im gemeinsamen 1. Ausbildungsjahr der Hauspflegerinnen und Hauspfleger, der Fachangestellten Gesundheit und der Hauswirtschafterinnen

Mehr

Regelung zur Organisation der überbetrieblichen Kurse für Fachleute Information und Dokumentation EFZ

Regelung zur Organisation der überbetrieblichen Kurse für Fachleute Information und Dokumentation EFZ Regelung zur Organisation der überbetrieblichen Kurse für Fachleute Information und Dokumentation EFZ Stand: 01.01.2015 Status: 1. überarbeitete Fassung Die Trägerschaft nach Ziffer 2 erlässt die nachfolgende

Mehr

Teil 1 Absenzen- und Urlaubsreglement Schüler Seiten 2, 3 Teil 2 Absenzen- und Urlaubsreglement Lehrpersonen Seiten 4, 5

Teil 1 Absenzen- und Urlaubsreglement Schüler Seiten 2, 3 Teil 2 Absenzen- und Urlaubsreglement Lehrpersonen Seiten 4, 5 Inhalt Teil 1 Absenzen- und Urlaubsreglement Schüler Seiten 2, 3 Teil 2 Absenzen- und Urlaubsreglement Lehrpersonen Seiten 4, 5 Von der Kreisschulpflege an ihrer Sitzung vom 3. Juni 2008 genehmigt und

Mehr

1 Grundsätzliches. 2 Unterricht. Seite 2 von 7

1 Grundsätzliches. 2 Unterricht. Seite 2 von 7 Schulordnung Seite 2 von 7 1 Grundsätzliches 1.1 Vorbemerkungen In der Schulordnung werden grundsätzliche Verhaltensregeln für das Zusammenleben am Lyceum Alpinum Zuoz auf der Grundlage des Leitbilds festgelegt.

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE SELTISBERG

EINWOHNERGEMEINDE SELTISBERG EINWOHNERGEMEINDE SELTISBERG REGLEMENT ÜBER DAS HALTEN VON HUNDEN VOM 21. JUNI 2005 INHALTSVERZEICHNIS I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Geltungsbereich 3 2 Zuständigkeit 3 II. OEFFENTLICHE SICHERHEIT, ORDNUNG

Mehr

Kanton St.Gallen Amt für Volksschule. Merkblatt. Rechte und Pflichten. Bildungsdepartement Amt für Volksschule

Kanton St.Gallen Amt für Volksschule. Merkblatt. Rechte und Pflichten. Bildungsdepartement Amt für Volksschule Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Merkblatt Rechte und Pflichten Bildungsdepartement Amt für Volksschule Vorbemerkung In diesem Merkblatt wird entsprechend dem Volksschulgesetz der Schulrat an verschiedenen

Mehr

Reglement Schulergänzende Betreuung (Tagesstrukturen)

Reglement Schulergänzende Betreuung (Tagesstrukturen) Schule Reglement Schulergänzende Betreuung (Tagesstrukturen) Betreuungsgrundsätze Das Betreuungsteam schafft ein anregendes und altersgerechtes Umfeld, welches vielfältige und sinnvolle Erfahrungen im

Mehr

Kanton St. Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rapperswil-Jona. Brückenangebot Vorlehre am BWZ Rapperswil-Jona

Kanton St. Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rapperswil-Jona. Brückenangebot Vorlehre am BWZ Rapperswil-Jona Kanton St. Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rapperswil-Jona Brückenangebot Vorlehre am BWZ Rapperswil-Jona Berufs- und Weiterbildungszentrum Rapperswil-Jona Schuljahr 2016/17 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Nutzungsreglement für Schul- und Sportanlagen

Nutzungsreglement für Schul- und Sportanlagen Nutzungsreglement für Schul- und Sportanlagen Begriffserklärungen Schulanlagen = Räumlichkeiten, Sporthallen, Aussenanlagen, welche der Schule gehören Benützer = Vereine und Organisationen welche Schulanlagen

Mehr

Verordnung über die Zeugnisse, die Promotionen und Remotionen an der Wirtschaftsmittelschule 1) (Promotionsverordnung WMS)

Verordnung über die Zeugnisse, die Promotionen und Remotionen an der Wirtschaftsmittelschule 1) (Promotionsverordnung WMS) Promotionsverordnung WMS.75 Verordnung über die Zeugnisse, die Promotionen und Remotionen an der Wirtschaftsmittelschule ) (Promotionsverordnung WMS) Vom. Dezember 999 (Stand 5. August 0) Der Regierungsrat

Mehr

ABSENZEN... 2 BEITRÄGE... 3 FUNDSACHEN... 4 HANDY... 5 KONFLIKTLÖSESCHEMA... 6 RAUCHEN... 7 VERSICHERUNG... 8

ABSENZEN... 2 BEITRÄGE... 3 FUNDSACHEN... 4 HANDY... 5 KONFLIKTLÖSESCHEMA... 6 RAUCHEN... 7 VERSICHERUNG... 8 SCHULE TELEFON 041 676 75 30 SCHULHAUSPLATZ 2 ADMIN@GISWIL.EDUCANET2.CH 6074 GISWIL WWW.SCHULE-GISWIL.CH ABC Inhaltsverzeichnis ABSENZEN... 2 BEITRÄGE... 3 FUNDSACHEN... 4 HANDY... 5 KONFLIKTLÖSESCHEMA...

Mehr

IX D/5/1. Verordnung über die landwirtschaftliche Ausbildung und Beratung. 1. Geltungsbereich. 2. Zuständigkeit. Der Landrat,

IX D/5/1. Verordnung über die landwirtschaftliche Ausbildung und Beratung. 1. Geltungsbereich. 2. Zuständigkeit. Der Landrat, Verordnung über die landwirtschaftliche Ausbildung und Beratung Vom 5. Februar 1997 (Stand 1. Juli 1997) Der Landrat, IX D/5/1 gestützt auf das Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Förderung der Landwirtschaft

Mehr

Bestimmungen für Lernende Hinweise zum Ausfüllen des Lehrvertrages und allgemeine Hinweise

Bestimmungen für Lernende Hinweise zum Ausfüllen des Lehrvertrages und allgemeine Hinweise Ausgabe 2015 Bestimmungen für Lernende Hinweise zum Ausfüllen des Lehrvertrages und allgemeine Hinweise Lernende, die den Unterricht in den Schulhotels (SH) von hotelleriesuisse besuchen: Abkürzungen Hotelfachfrau/-mann

Mehr

Verordnungen und Massnahmen für den Unterrichtsbetrieb der beruflichen Grundbildung

Verordnungen und Massnahmen für den Unterrichtsbetrieb der beruflichen Grundbildung Ziegelstrasse 4 Postfach 116 4632 Trimbach Telefon 062 311 43 64 Telefax 062 311 54 52 info@bz-gs.so.ch www.bz-gs.ch Verordnungen und Massnahmen für den Unterrichtsbetrieb der beruflichen Grundbildung

Mehr

Brückenangebote im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Brückenangebote im Kanton Appenzell Ausserrhoden Brückenangebote im Kanton Appenzell Ausserrhoden Ziel Die Brückenangebote des Kantons Appenzell Ausserrhoden verbinden Schule und Berufswelt respektive weiterführende schulische Angebote. Sie helfen Jugendlichen,

Mehr

Verkürzte Lehre. Ausbildung. Landwirt / Landwirtin EFZ. Verkürzte Lehre. Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain

Verkürzte Lehre. Ausbildung. Landwirt / Landwirtin EFZ. Verkürzte Lehre. Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain Verkürzte Lehre Ausbildung Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain Landwirt / Landwirtin EFZ Verkürzte Lehre Landwirt (in) EFZ Verkürzte Lehre Die verkürzte Form der beruflichen EFZ-Grundbildung Landwirt

Mehr

Reglement über die überbetrieblichen Kurse für TIERPFLEGERIN EFZ / TIERPFLEGER EFZ

Reglement über die überbetrieblichen Kurse für TIERPFLEGERIN EFZ / TIERPFLEGER EFZ Reglement über die überbetrieblichen Kurse für TIERPFLEGERIN EFZ / TIERPFLEGER EFZ Schweizerischer Verband für die Berufsbildung in Tierpflege SVBT, Tribschenstrasse 7, Postfach 3065, 6002 Luzern, Telefon

Mehr

Statuten Ausgabe 2009

Statuten Ausgabe 2009 Statuten Ausgabe 2009 Liebfrauenbruderschaft Bremgarten Inhalt I. Zweck der Bruderschaft 1-2 II. Mitgliedschaft 3-6 III. Stipendien 7-9 IV. Generalversammlung 10 12 V. Verwaltungsrat 13 VI. Rechnungsprüfungskommission

Mehr

Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Handelsmittelschulen

Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Handelsmittelschulen Aufnahme in die kant. Handelsmittelschulen Reglement 41.50.5 Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Handelsmittelschulen (vom 1. Januar 010) 1, Der Regierungsrat, gestützt auf 14 des Mittelschulgesetzes

Mehr

Schulordnung für das landwirtschaftliche Bildungsund Beratungszentrum Plantahof (LBBZ) 1) AMTLICHE GESETZESSAMMLUNG

Schulordnung für das landwirtschaftliche Bildungsund Beratungszentrum Plantahof (LBBZ) 1) AMTLICHE GESETZESSAMMLUNG Schulordnung für das landwirtschaftliche Bildungsund Beratungszentrum Plantahof (LBBZ) ) Gestützt auf Art. 6 des Landwirtschaftsgesetzes und Art. 0 der Landwirtschaftsverordnung des Kantons Graubünden

Mehr

Verordnung über die Organisation und den Betrieb des kantonalen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG Kanton Solothurn)

Verordnung über die Organisation und den Betrieb des kantonalen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG Kanton Solothurn) 8.4. Verordnung über die Organisation und den Betrieb des kantonalen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG Kanton Solothurn) RRB vom 7. März 00 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf

Mehr

Dieses Reglement regelt die Benutzung der Schulanlagen der Schule Hinwil durch Dritte.

Dieses Reglement regelt die Benutzung der Schulanlagen der Schule Hinwil durch Dritte. Seite: 1 / 5 Geltungsbereich Dieses regelt die Benutzung der Schulanlagen der durch Dritte. 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Die Schulanlagen dienen in erster Linie dem Schulunterricht. Sie können ortsansässigen

Mehr

Reglement über den Feuerschutz

Reglement über den Feuerschutz GEMEINDERAT Reglement über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement) Reglement über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement) der Gemeinde Teufen Die Einwohnergemeinde Teufen, gestützt auf Art. 15 des Gesetzes

Mehr

Satzung. für die offene Ganztagsschule. der Arbeiterwohlfahrt. in der Stadt Dachau und Hebertshausen

Satzung. für die offene Ganztagsschule. der Arbeiterwohlfahrt. in der Stadt Dachau und Hebertshausen Arbeiterwohlfahrt Kinder und Jugend ggmbh Satzung für die offene Ganztagsschule der Arbeiterwohlfahrt in der Stadt Dachau und Hebertshausen (Stand: 01. Februar 2015) Satzungsgliederung der offenen Ganztagsschule

Mehr

Freibad Markt Erkheim e.v.

Freibad Markt Erkheim e.v. Haus-Ordnung Freibad Markt Erkheim Die Hausordnung des Freibades Erkheim regelt nachstehend aufgeführte Punkte im Einzelnen. Die Hausordnung ist für alle Vereinsmitglieder verbindlich. Bei Zuwiderhandlungen

Mehr

Hausordnung der Kanu-Gesellschaft Wanderfalke Essen e.v.

Hausordnung der Kanu-Gesellschaft Wanderfalke Essen e.v. Hausordnung der Kanu-Gesellschaft Wanderfalke Essen e.v. 1. Grundsätze Die Hausordnung ist Richtschnur für das Verhalten der Mitglieder und Gäste; sie regelt die Rechte und Pflichten und dient zur Erhaltung

Mehr

Der Erziehungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 25 des Schulgesetzes vom 27. April ),

Der Erziehungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 25 des Schulgesetzes vom 27. April ), 4.0 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulordnung der Kantonsschule Schaffhausen vom 0. Januar 985 Der Erziehungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 5 des Schulgesetzes vom 7.

Mehr

akademie Ausbildung Hörgeräteakustiker/in

akademie Ausbildung Hörgeräteakustiker/in Ausbildung Hörgeräteakustiker/in Informationen Hörgeräteakustiker/in mit ahs-diplom (ahs Stufe 1) Hörgeräteakustiker/in mit eidg. Fachausweis (ahs Stufe 2) www.a-hs.ch Ausbildung Hörgeräteakustiker/in

Mehr

KBZ Kaufmännisches Bildungszentrum Zug kbz-zug.ch

KBZ Kaufmännisches Bildungszentrum Zug kbz-zug.ch Reglement über die Berufsmaturität am Kaufmännischen Bildungszentrum Zug Nur gültig für Lernende mit Schuleintritt ab Schuljahr 206/7 Vom 23. Juni 206 Das Kaufmännische Bildungszentrum Zug, gestützt auf

Mehr

Kanton Zug Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)

Kanton Zug Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM) Kanton Zug 44. Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM) Vom 6. März 05 (Stand. August 05) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Kantons Zug, gestützt

Mehr

Verordnung zum Gesetz betreffend die Feuerwehr des Kantons Basel-Stadt (Feuerwehrverordnung, FWV)

Verordnung zum Gesetz betreffend die Feuerwehr des Kantons Basel-Stadt (Feuerwehrverordnung, FWV) Feuerwehrverordnung 590.0 Verordnung zum Gesetz betreffend die Feuerwehr des Kantons Basel-Stadt (Feuerwehrverordnung, FWV) Vom 7. November 0 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,

Mehr

Herzlich Willkommen zum Elternabend. Übertritt vom Kindergarten in die 1. Klasse

Herzlich Willkommen zum Elternabend. Übertritt vom Kindergarten in die 1. Klasse Herzlich Willkommen zum Elternabend Übertritt vom Kindergarten in die 1. Klasse Themen Vorstellung der Lehrpersonen Unterstützende Angebote Was für den Schulstart hilft Fragerunde und Apéro 1 Schulsystem

Mehr

Gemeinde Öhningen. Entgeltordnung. für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten

Gemeinde Öhningen. Entgeltordnung. für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten Gemeinde Öhningen Entgeltordnung für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 18.09.2012

Mehr

Reglement über das Register der Notarinnen und Notare

Reglement über das Register der Notarinnen und Notare Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 96.74 Reglement über das Register der Notarinnen und Notare vom 8. November 00 (Stand. Januar 0) Das Kantonsgericht des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von

Mehr

Logistikfachmann/-frau (Vorbereitungslehrgang auf die eidg. Berufsprüfung)

Logistikfachmann/-frau (Vorbereitungslehrgang auf die eidg. Berufsprüfung) sfb Bildungszentrum Bernstrasse 394 8953 Dietikon Telefon 044 744 45 11 Telefax 044 744 45 00 Reglement zum Lehrgang (Vorbereitungslehrgang auf die eidg. Berufsprüfung) Erstausgabe 01.01.2000, Rev. 01.05.2002,

Mehr

betreffend die Massnahmen gegen die Bienenkrankheiten

betreffend die Massnahmen gegen die Bienenkrankheiten 94.4.3 Beschluss vom. Mai 96 betreffend die Massnahmen gegen die Bienenkrankheiten Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf den Bundesbeschluss vom 3. Dezember 909 betreffend Aufnahme der Faulbrut

Mehr

Abteilung Berufsmaturität bfsl Langenthal. REGLEMENT für die Kurse erweiterte Allgemeinbildung

Abteilung Berufsmaturität bfsl Langenthal. REGLEMENT für die Kurse erweiterte Allgemeinbildung Abteilung Berufsmaturität bfsl Langenthal REGLEMENT für die Kurse erweiterte Allgemeinbildung Lehrgänge 2016-2018 1 Inhaltsverzeichnis 1. Struktur und Übersicht 3 2. Zielsetzung 4 3. Promotion und Abschluss

Mehr

Schwangerschaft / Mutterschaft als Lehrerin

Schwangerschaft / Mutterschaft als Lehrerin als Lehrerin Grundsätzliches 16 Kalenderwochen Mutterschaftsurlaub Die Lehrerin hat Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von insgesamt 16 Kalenderwochen, der frühestens zwei Wochen vor dem

Mehr

Tagesschulverordnung. Einwohnergemeinde Grindelwald

Tagesschulverordnung. Einwohnergemeinde Grindelwald Tagesschulverordnung Einwohnergemeinde Grindelwald Gültig ab 0. August 0 - - Gestützt auf - Volksschulgesetz vom 9. März 00 inkl. Änderung vom. August 008 - Volksschulverordnung vom 8. Mai 008 - Tagesschulverordnung

Mehr

Benützungsreglement. für das. Waldhaus Hilfikon

Benützungsreglement. für das. Waldhaus Hilfikon GEMEINDE VILLMERGEN Benützungsreglement für das Waldhaus Hilfikon Ausgabe 2010 Reglement über die Benützung des Waldhauses Hilfikon Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Das Waldhaus befindet sich im Eigentum

Mehr

Stadt Rheineck. Reglement für die Benützung des Feuerwehdepots im Städtli

Stadt Rheineck. Reglement für die Benützung des Feuerwehdepots im Städtli Stadt Rheineck Reglement für die Benützung des Feuerwehdepots im Städtli Vom Stadtrat genehmigt am 7. Dezember 1988 Reglement über die Benützung des Feuerwehrdepots im Städtli Grundsatz 1. Allgemeines

Mehr

Unsere Schule ist ein gewaltfreier Raum, in dem wir uns alle wohlfühlen wollen und uns gegenseitig respektieren.

Unsere Schule ist ein gewaltfreier Raum, in dem wir uns alle wohlfühlen wollen und uns gegenseitig respektieren. Berufliche Schulen Bretten Nr. 515708 Technisches Gymnasium Sozial- und Gesundheitswiss. Gymnasium Gewerbliche Schule Hauswirtschaftl. Sozialwiss. Schule Kaufmännische Schule Anlage 2 Schul- und Hausordnung

Mehr

WEISUNGEN ÜBER DIE INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT, DEN DATENSCHUTZ UND DIE ARCHIVIERUNG IN DER GEMEINDE NATERS

WEISUNGEN ÜBER DIE INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT, DEN DATENSCHUTZ UND DIE ARCHIVIERUNG IN DER GEMEINDE NATERS WEISUNGEN ÜBER DIE INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT, DEN DATENSCHUTZ UND DIE ARCHIVIERUNG IN DER GEMEINDE NATERS Zweck Artikel 1 In Anlehnung an das kantonale Gesetz über die Information der Öffentlichkeit,

Mehr

HUNDE - REGLEMENT GEMEINDE LIEDERTSWIL

HUNDE - REGLEMENT GEMEINDE LIEDERTSWIL HUNDE - REGLEMENT GEMEINDE LIEDERTSWIL INHALTSVERZEICHNIS Seite I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Geltungsbereich... Zuständigkeit... II. ÖFFENTLICHE SICHERHEIT UND ORDNUNG Überwachung... 4 Leinenzwang... 5 Zutrittsverbot...

Mehr

Überbetriebliche Kurse der Grafikerinnen EFZ / Grafiker EFZ. Wegleitung

Überbetriebliche Kurse der Grafikerinnen EFZ / Grafiker EFZ. Wegleitung Überbetriebliche Kurse der Grafikerinnen EFZ / Grafiker EFZ Wegleitung 9. Juli 2010 2 5 Wegleitung über die Organisation und Durchführung der überbetrieblichen Kurse für Grafikerinnen Grafiker vom 9. Juli

Mehr

Foto Ihre Wunschberufe

Foto Ihre Wunschberufe Bewerbung für einen Ausbildungsplatz beim BildungsNetz Zug Aktuelles Foto Ihre Wunschberufe Schreiben Sie hier Ihre drei Wunschberufe auf: Ich suche eine Lehrstelle als 1. Wunsch: (am liebsten) 2. Wunsch:

Mehr

Abschlussprüfung nicht bestanden. Allgemeine Grundlagen. 21. Juli 2015

Abschlussprüfung nicht bestanden. Allgemeine Grundlagen. 21. Juli 2015 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Abteilung Betriebliche Bildung Abschlussprüfung nicht bestanden Allgemeine Grundlagen 21. Juli 2015 2/9 Inhalt 1. Wie oft kann die Prüfung

Mehr

Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal. Studienordnung. KBM II - Kaufmännische Berufsmaturität.

Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal. Studienordnung. KBM II - Kaufmännische Berufsmaturität. Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal Studienordnung KBM II - Kaufmännische Berufsmaturität nach der Berufslehre (Vollzeit) 1. Zielsetzung Der Lehrgang vermittelt eine breite

Mehr