Kontrolle im Ökologischen Landbau Gesetzliche Grundlagen und Durchführung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kontrolle im Ökologischen Landbau Gesetzliche Grundlagen und Durchführung"

Transkript

1 Kontrolle im Ökologischen Landbau Gesetzliche Grundlagen und Durchführung

2 Kontrolle im Ökologischen Landbau 1. Der rechtliche Rahmen 2. Schwerpunkte der VO (EWG) 2092/91 3. Durchführung von Inspektionen 4. Zertifizierung 5. Aufgabenverteilung 6. Revision der VO (EWG) 2092/91

3 1. Der rechtliche Rahmen für ökologisch erzeugte Produkte Gesetzliche Normen VO (EWG) Nr. 2092/91 Öko-Kennzeichengesetz Ökolandbau-Gesetz Öko-Kennzeichenverordnung Privatrechtliche Normen Anbauverbände:

4 Wer muss sich kontrollieren lassen? Kontrollsystem Artikel 8 (1) Jedes Unternehmen, das Erzeugnisse gemäß Artikel 1 erzeugt, aufbereitet, lagert oder aus einem Drittland einführt, um sie später zu vermarkten, oder das diese Erzeugnisse vermarktet, ist verpflichtet, a) diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde des Mitgliedsstaates, in dem diese Tätigkeit ausgeübt wird, zu melden; die Meldung muss die in Anhang IV genannten Angaben enthalten; b) seine Tätigkeit dem Kontrollverfahren gemäß Artikel 9 zu unterstellen.

5 Wer muss sich kontrollieren lassen? Ausnahmen von der Kontrollpflicht ÖLG 3 Kontrollsystem... (1a) Einzelhändler, die Erzeugnisse im Sinne von Artikel 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 direkt an den Endverbraucher oder -nutzer verkaufen, sind von dem Einhalten der Pflichten nach Artikel 8 Abs. 1 Satz 1 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 freigestellt, soweit sie diese Erzeugnisse nicht selbst erzeugen oder erzeugen lassen, aufbereiten oder aufbereiten lassen, an einem anderen Ort als einem Ort in Verbindung mit der Verkaufsstelle lagern oder lagern lassen oder aus einem Drittland einführen oder einführen lassen.

6 Kontrolle im Ökologischen Landbau 1. Der rechtliche Rahmen 2. Schwerpunkte der VO (EWG) 2092/91 3. Durchführung von Inspektionen 4. Zertifizierung 5. Aufgabenverteilung 6. Revision der VO (EWG) 2092/91

7 2. Schwerpunkte der VO (EWG) 2092/91 Inhalte der Norm: Kennzeichnung landw. Erzeugnisse (Art.5 u. 10) Produktionsvorschriften bei Erzeugung und Verarbeitung (Art. 6, 7, Anh. I, II,VI, VII u. VIII) Drittlandsimporte (Art. 11) befristet bis Zertifizierungssystem (Art. 8 u. 9, Anh. III) Meldung bei der zuständigen Kontrollbehörde (Art. 8) Teilnahme an dem vorgeschrieben Kontrollverfahren (Art. 9)

8 Kennzeichnung landw. Erzeugnisse den Namen und die Anschrift des Unternehmens und, soweit es sich um eine andere Person handelt, des Eigentümers oder Verkäufers des Erzeugnisses. die Bezeichnung des Erzeugnisses einschließlich des Hinweises auf den ökologischen Landbau (Artikelbezogener Bio-Hinweis z.b.: Bio-Rind). den Namen und/oder die Codenummer der Kontrollstelle oder -behörde, die für das Unternehmen zuständig ist.

9 Kennzeichnung von verarbeiteten Öko- Lebensmitteln gemäß Art %-Produkte: Gewichtsanteil landwirtschaftlicher Zutaten aus ökologischem Anbau über 95 % und Einhaltung von Anhang VI (nicht bei Wein) 70 %-Produkte: zwischen 70 und 95 % ldw. Zutaten aus ökolog. Landbau und Einhaltung von Anhang VI Umstellungsware: nur eine Zutat ldw. Ursprungs, nur für pflanzliche Erzeugnisse (bei Wein derzeit umstritten) Angabe der Codenummer

10 Kontrollnummer: Kontrollnummer D-HE ABCDE Land-Bundesland Kontrollstelle Betriebsnummer A. Erzeugung von Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen, Tieren und/oder tierischen Erzeugnissen. B. Einheiten für die Aufbereitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen sowie von aus pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen bestehenden Lebensmitteln.

11 Codenummer: Codenummer DE-XXX-Öko-Kontrollstelle und/oder der Name der Kontrollstelle Liste der Kontrollstellen nach Artikel 15 der VO (EWG) 2091/91 z.b.: DE-039-Öko-Kontrollstelle

12 Produktionsvorschriften Umstellung von Flächen (24-36 Monate, je nach Kultur) Saatgut und vegetatives Vermehrungsmaterial aus ökologischem Landbau (organicxseeds). Düngung max. 170 kg N/ha (ca. 2 Milchkühe) Kein Einsatz von GVO und GVO- Derivaten Liste der zugelassenen Betriebsmittel gemäß Anhang II (A bis F) und Anhang VI: Düngemittel, Pflanzenschutz Hilfsstoffe bei der Verarbeitung konventionell erzeugte Zutaten, Desinfektionsmittel Prinzip Nachhaltigkeit und Vorbeugung Der Einsatz ist zum Teil genehmigungspflichtig

13 Kontrollarten Vollständige Kontrolle (angekündigt / unangekündigt) Nachkontrolle (angek./unangek.) Stichprobenkontrolle (unangek.)

14 Kontrolle im Ökologischen Landbau 1. Der rechtliche Rahmen 2. Schwerpunkte der VO (EWG) 2092/91 3. Durchführung von Inspektionen 4. Zertifizierung 5. Aufgabenverteilung 6. Revision der VO (EWG) 2092/91

15 3. Durchführung von Inspektionen gemäß der VO (EWG) Nr. 2092/91 Zur Ausrüstung des Inspekteurs/der Inspekteurin gehören: Aktuelle Fassung der EG-VO Ökologischer Landbau -2092/91/EWG Betriebsakte Inspekteursordner Prüfstempel Photoapparat Taschenrechner Klemmbrett Maßband Schutzbekleidung Probenahmebeutel Doku

16 Betriebsbeschreibung (A) (Im Rahmen der Erstinspektion) 1. Landwirtschaft und Gartenbau Erfassung von: Hof- und Gebäudeplan, Stall-/Flächenpläne Produktsortiment, Absatzwege, Produktkennzeichnung Produktionssysteme pflanzliche und tierische Erzeugung (z. B. letzte konventionelle Maßnahmen, Fruchtfolge, Tierbestand, Haltungsformen, BB AT) Buchführung (Betriebsmittelzukauf, Produktverkauf)

17 Doku. von Inspektionsergebnissen (BB AT) BB AT: zurück

18 Doku. von Inspektionsergebnissen (BB AT) BB AT: Grundlage: Anhang VIII zurück

19 Betriebsbeschreibung (BC) (Im Rahmen der Erstinspektion) 2. Verarbeitung und Import Erfassung von: Lageplan, Organigramm, Filialen Produktsortiment, Rezepturen, Warenflussdiagramm mit kritischen Kontrollpunkten, Vorratsschutz QM-Dokumentation (z.b. ISO 9000 ff., HACCP) Maßnahmen zur Separation in Lagerung und Verarbeitung Buchführung (Wareneingang und ausgang, Verarbeitungsprotokolle)

20 Betriebsinspektion (A) (Im Rahmen der Folgeinspektionen) 1. Landwirtschaft und Gartenbau Überprüfung von: Aktualität der Betriebsbeschreibung Pflanzliche Erzeugung (z.b. Anbauplanung, Fruchtfolge, Sorten, Betriebsmitteleinsatz, Ertragsniveau) Tierische Erzeugung (z.b. aktueller Tierbestand, Besatzstärke, Tierzukauf, Haltungspraktiken, Futtergrundlage und Futterzukauf, Tiermedikation, Transport) GVO-Nachweise Produktetikettierung und physischer Warenstrom

21 Dokumentation von Inspektionsergebnissen nach VO (EWG) Nr. 2092/91 Dokumentation von Inspektionsergebnissen Grundlage: Anhang I A II

22 Doku. von Inspektionsergebnissen der privatrechtlichen Normen z.b. Demeter

23 Betriebsinspektion (BC) (Im Rahmen der Folgeinspektionen) 2. Verarbeitung und Import Überprüfung von: Aktualität der Betriebsbeschreibung Qualitätsnachweise der Rohstoffe und Wareneingangsprüfung, GVO-Nachweise Separation in Lagerung und Verarbeitung Produktetikettierung und physischer Warenstrom (Vergleich der zugekauften Rohstoffmengen mit den Abverkaufsmengen auf der Grundlage der Rezepturen)

24 Anhang III Allgemeine Vorschriften Nr. 7a Annahme von Erzeugnissen aus anderen Einheiten - Wareneingangsprüfung - Name und Anschrift des Lieferanten - Bezeichnung des Erzeugnisses - Code-Nummer und/oder Name Kontrollstelle - Ggf. Los-Kennzeichnung - Angaben auf Etikett am Produkt ODER auf Begleitpapier, das eine eindeutige Zuordnung zulässt - Transportvorschriften beachten - Zertifikat / bioc Check

25 Zertifizierungssystem nach VO (EWG) Nr. 2092/91: Zertifikatsdatenbank

26 Stichprobenkontrollen Art und Umfang vom Betrieb abhängig: Zufällige Auswahl Risikoorientierte Kontrollen Tierhaltung bei Betrieben mit Weidegang Verarbeitungsbetriebe mit Parallelproduktion (bio./konv.) Umsetzung von Auflagen Deklaration von Bioprodukten auf Lieferscheinen und Rechnungen Etikettierung Vorhandensein aktueller Zertifikate der Lieferanten etc.

27 Kontrolle im Ökologischen Landbau 1. Der rechtliche Rahmen 2. Schwerpunkte der VO (EWG) 2092/91 3. Durchführung von Inspektionen 4. Zertifizierung 5. Aufgabenverteilung 6. Revision der VO (EWG) 2092/91

28 4. Zertifizierung Anfertigung eines Auswertungsschreibens auf Grundlage des Inspektionsberichtes Beinhaltet alle Maßnahmen, die zukünftig eingehalten werden müssen, um eine Bewirtschaftung des Betriebes gemäß den Anforderungen der EG-Verordnung sicherzustellen Wenn die Anforderungen der VO (EWG) Nr. 2092/91 erfüllt sind, wird neutrale Zertifizierungsentscheidung getroffen. Zertifikat mit ausgewiesener Gültigkeitsdauer.

29 Auflagen und Sanktionen Schriftlicher Hinweis Verstärkte Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht Nachkontrolle Abmahnung Unregelmäßigkeiten nach Art. 5 und 6 bzw. Anh. III. Entfernung Öko-Hinweis von Partie nach Art. 9 (9) a) Offenkundiger Verstoß oder Verstoß mit Langzeitwirkung: Vermarktungsverbot für Unternehmen nach Art. 9 (9) b) ÖLG 11 und 12 zurück

30 Zertifizierungssystem nach VO (EWG) Nr. 2092/91 Unabhängige Zertifizierungsentscheidung Zertifikat einer unabhängigen Kontrollstelle

31 5. Aufgabenverteilung Unternehmen Kontrollstelle zuständige Behörde Unternehmen Unterstellung unter das Zertifizierungsverfahren Einhaltung der Produktionsstandards Einhaltung der Etikettierungsvorgaben n Einhaltung von Dokumentations- und Meldepflichten Erfüllung von Auflagen und Einhaltung von Fristen Gewährung von Zugang zu allen Teilen des Unternehmens einschließlich Buchführung Private/beliehene Kontrollstelle Erfüllung der EN Weiterleitung der Meldung der Unternehmen an die zuständige Behörde Durchführung d. Inspektionen vor Ort bei Verarbeitungsunternehmen Zertifizierungsentscheidung Sanktionierung im Falle geringfügiger und mittelschwerer Verstöße der Betriebe und Unternehmen Als beliehene Kontrollstelle ggf. auch Sanktionierung bei schwerwiegenden Verstößen Zuständige Behörde Überwachung von privaten /beliehenen Kontrollstellen Erfassung und Registrierung der dem Kontrollverfahren unterstellten Betriebe und Unternehmen Sanktionierung im Falle schwerwiegender Verstöße der Unternehmen Verhängung von Ordnungswidrigkeiten gemäß ÖLG Abgabe von Berichten an die EU-Kommission Abgabe von Berichten an die zuständige Behörden

32 Kontrolle im Ökologischen Landbau 1. Der rechtliche Rahmen 2. Schwerpunkte der VO (EWG) 2092/91 3. Durchführung von Inspektionen 4. Zertifizierung 5. Aufgabenverteilung 6. Revision der VO (EWG) 2092/91

33 6. Revision der VO (EWG) Nr. 2092/91 Auf der Sitzung des Agrarministerrates vom 19. bis zum 21. Dezember 2006 stimmten die Minister mit qualifizierter Mehrheit einem am 14. Dezember 2006 vorgelegten Kompromissvorschlag der Finnischen Ratspräsidentschaft zu. Entwurf des Kompromissvorschlag vom

34 Revision der VO (EWG) Nr. 2092/91 enthält folgende Neuerungen und Änderungen (1) Einbeziehung der Aquakultur Produkte der Aquakultur sind künftig durch die neue Verordnung geregelt. Konkrete Produktionsvorschriften für die Aquakultur sind allerdings im Entwurf noch nicht enthalten.

35 Revision der VO (EWG) Nr. 2092/91 enthält folgende Neuerungen und Änderungen (2) Integration von Zielen und Grundsätze der ökologischen Erzeugung. Der Vorschlag enthält Ziele und Grundsätze für die ökologische Erzeugung, die bei der Auslegung der Vorschriften zu berücksichtigen sind.

36 Revision der VO (EWG) Nr. 2092/91 enthält folgende Neuerungen und Änderungen (3) Flexibilisierungsmöglichkeit für die Anwendung der gesetzlichen Regelungen der neuen Verordnung in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten. Die EU-Kommission kann künftig Ausnahmen von den Produktionsvorschriften in den EU- Mitgliedsstaaten zulassen.

37 Revision der VO (EWG) Nr. 2092/91 enthält folgende Neuerungen und Änderungen (4) Öko-Zertifizierung als "amtliche Kontrolle" Mit dem Entwurf der Kommission wird die Kontrolle und Zertifizierung in das System der amtlichen Kontrollen der Lebens- und Futtermittelüberwachung nach VO (EG) Nr. 882/2004 integriert. Die zuständigen Behörden führen die Kontrollen durch. Sie können gemäß Artikel 5 der VO (EG) Nr. 882/2004 privaten Kontrollstellen "spezifische Aufgaben" übertragen.

38 Revision der VO (EWG) Nr. 2092/91 enthält folgende Neuerungen und Änderungen (5) Änderung der Kontrollpflicht für die AHV Der Entwurf sieht vor, dass künftig Einrichtungen der AHV dann dem Kontrollverfahren unterstehen, wenn der betreffende EU-Mitgliedsstaat eine dementsprechende nationale Regelung erlassen hat.

39 Revision der VO (EWG) Nr. 2092/91 enthält folgende Neuerungen und Änderungen (6) Neugestaltung der Drittlandsregelung Neben der Drittlandsliste soll künftig auf EU- Ebene ein Verzeichnis anerkannter Drittlands- Zertifizierungsstellen etabliert werden.

40 Revision der VO (EWG) Nr. 2092/91 enthält folgende Neuerungen und Änderungen (1) Einbeziehung der Aquakultur (2) Integration von Zielen und Grundsätze der ökologischen Erzeugung. (3) Flexibilisierungsmöglichkeit für die Anwendung der gesetzlichen Regelungen der neuen Verordnung in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten. (4) Öko-Zertifizierung als "amtliche Kontrolle" (5) Änderung der Kontrollpflicht für die AHV (6) Neugestaltung der Drittlandsregelung

41 Ausblick Umsatzentwicklung von Bioprodukten Insgesamt ist der Revisionsprozess der EU- Bio VO ein rel. trauriges Kapitel. Ziel war eine Weiterentwicklung. Ergebnis ist in zentralen Punkten ein Rückschritt. D.h. der Bezug auf die EU-Bio-VO für die Verbraucher bedeutet eher weniger Sicherheit... Die Bedeutung der Bio-Verbände, wird aufgrund der jetzt gefassten Beschlüsse für die Sicherung hoher Bio-Qualitäten, größer.

42 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

43 Bio-Siegel Das einzige Bio- bzw. Öko-Zeichen, das unter strafrechtlichem Schutz steht. Die Verwendung dieses markenrechtlich geschützten Zeichens wird durch das Öko-Kennzeichengesetz und die Öko- Kennzeichenverordnung geregelt. Dem Öko-Kennzeichengesetz liegen die Anforderungen der EG-Öko-Verordnung zugrunde - darum auch der Zusatz "nach EG-Öko-Verordnung" auf dem Bio-Siegel. Die Öko-Kennzeichenverordnung regelt Einzelheiten wie z.b. die Gestaltung und Verwendung des Siegels sowie die vorgeschriebene Anmeldung für Siegel-Verwender. Verstöße gegen die Richtlinien der EG-Öko-Verordnung oder auch eine missbräuchliche Verwendung des Bio- Siegels können neben hohen Geldbußen auch Freiheitsstrafen zur Folge haben.

44 Bio-Siegel zurück

45 HACCP Hazard Analysis and Critical Control Point Ein HACCP Zertifikat weist nach, dass interne Unternehmensabläufe geprüft wurden und ein System vorliegt, was die Risiken für Nahrungsmittel beherrscht. Grundlage und Werkzeuge eines funktionierenden HACCP Systems: - Good Hygiene Practice (GHP): Die GHP verfolgt die Nahrungsmittelkette von der Ernte bis zum Verbraucher. Sie legt auch die Hygienebedingungen für die Produktion von Nahrungsmitteln fest. und - Good Manufacturing Practice (GMP): - GMP ist das Werkzeug zur Qualitätssicherung. Diese Regeln sind oft gesetzlich festgeschrieben, meist auf der Basis des Codex Alimentarius, oder werden von Ihnen selber bzw. Ihren Kunden festgelegt. zurück

46 HACCP Die 7 Prinzipien des HACCP Systems können nicht bestehen ohne die solide Grundlage der GHP und GMP. Diese 7 Grundpfeiler eines HACCP Konzeptes lauten: (1) Durchführung einer Risikoanalyse (2) Festlegung von kritischen Lenkungspunkten (3) Festlegung von kritischen Grenzwerten (4) Festlegung von Überwachungsmaßnahmen (5) Festlegung von Korrekturmaßnahmen (6) Definierung und Durchführung von Verifizierungsmaßnahmen (7) Festlegung von Verfahren zur Dokumentierung und Aufzeichnung des HACCP Systems. zurück

47 ISO 9001 (International Organization for Standardization) legt die Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem (QM-System) für den Fall fest, dass eine Organisation ihre Fähigkeit darlegen muss, Produkte bereitzustellen, welche die Anforderungen der Kunden und allfällige behördliche Anforderungen erfüllt. Die acht Grundsätze des Qualitätsmanagements sind: (1) Kundenorientierung (2) Verantwortlichkeit der Führung (3) Einbeziehung der beteiligten Personen (4) Prozessorientierter Ansatz (5) Systemorientierter Managementansatz (6) Kontinuierliche Verbesserung (7) Sachbezogener Entscheidungsfindungsansatz (8) Lieferantenbeziehungen zum gegenseitigen Nutzen zurück

48 Meldung nach Artikel 8

49 Meldung nach Artikel 8 zurück

50 Drittlandimporte nach Art. 11 Ökologisch erzeugte Produkte können nur dann in die EU importiert werden, wenn das Nicht-EU-Mitgliedsland ("Drittland") in einer Drittlandsliste aufgeführt ist oder der Importeur in der EU über eine Vermarktungsermächtigung gemäß Artikel 11 (6) verfügt. Befristet bis zurück

51 TITEL VI; HANDEL MIT DRITTLÄNDERN Einfuhr von konformen Produkten (gültig seit ) Artikel 27: (1) Aus Drittländern eingeführte Erzeugnisse dürfen in der Gemeinschaft als ökologisch/biologisch gekennzeichnet in Verkehr gebracht werden, wenn a) das Erzeugnis mit den Vorschriften der Titel II, III und IV übereinstimmt; b) alle Wirtschaftsteilnehmer, einschließlich der Ausführer, der Kontrolle durch eine nach Absatz 2 anerkannte Kontrollbehörde oder Kontrollstelle unterzogen wurden; c) die betreffenden Wirtschaftsteilnehmer den Einführern oder den nationalen Behörden die Bescheinigung nach Artikel 23a vorlegen können, die von der Kontrollstelle oder Kontrollbehörde nach Buchstabe b ausgestellt wurde. zurück

52 TITEL VI; HANDEL MIT DRITTLÄNDERN Einfuhr von Prod. mit gleichwertigen Garantien, Artikel 27 a 1. Aus Drittländern eingeführte Erzeugnisse dürfen ferner in der Gemeinschaft mit einer Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden, die auf eine ökologische/biologische Erzeugungsmethode hinweist, sofern a) das Erzeugnis nach Vorschriften hergestellt wurde, die den Vorschriften der Titel III und IV gleichwertig sind; b) die Wirtschaftsteilnehmer Kontrollmaßnahmen unterworfen wurden, deren Wirksamkeit denjenigen des Titels V entspricht und die fortlaufend und effektiv angewandt wurden; c) die Wirtschaftsteilnehmer ihre Tätigkeiten auf allen Stufen der Produktion, der Aufbereitung und des Vertriebs des Erzeugnisses in dem betreffenden Drittland einem nach Absatz 2 anerkannten Kontrollsystem oder einer nach Absatz 3 anerkannten Kontrollbehörde oder Kontrollstelle unterstellt haben; d) die zuständige Behörde, Kontrollstelle oder Kontrollbehörde des nach Absatz 2 anerkannten Drittlandes oder eine nach Absatz 3 anerkannte Kontrollbehörde oder Kontrollstelle eine Kontrollbescheinigung für das Erzeugnis erteilt hat, wonach es den Bestimmungen dieses Absatzes genügt. zurück

53 Akkreditierung von Zertifizierungsstellen (ISO 65/EN 45011) EN Akkreditierungsurkunde

Allgemeine Anforderung zur Bio-Kontrolle und Zertifizierung von Verarbeitungsbetrieben

Allgemeine Anforderung zur Bio-Kontrolle und Zertifizierung von Verarbeitungsbetrieben Allgemeine Anforderung zur Bio-Kontrolle und Zertifizierung von Verarbeitungsbetrieben Einleitung Die Grundlage für die Erzeugung von Bioprodukten in Österreich bzw. in der Europäischen Union (EU) ist

Mehr

Gesetzliche Vorschriften

Gesetzliche Vorschriften 2010, Chart 2.2 Gesetzliche Vorschriften Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) Infektionsschutzgesetz (IfSG) Lebensmittel- und Lebensmittelhygiene- Futtermittelgesetzbuch Verordnung Verordnung (LFGB) (LMHV)

Mehr

HACCP. Fragen und Antworten zum Hazard Analysis and Critical Control Point 1. Garenfeld Strategy Consulting

HACCP. Fragen und Antworten zum Hazard Analysis and Critical Control Point 1. Garenfeld Strategy Consulting HACCP Fragen und Antworten zum Hazard Analysis and Critical Control Point 1 1 Gefährdungsanalyse und kritische Lenkungspunkte HACCP- Für wen nützlich? HACCP (Hazard Analysis Critical Control Points), zu

Mehr

Import ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern. Richtlinien und Entscheidungshilfen für den Import aus Staaten außerhalb der Europäischen Union

Import ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern. Richtlinien und Entscheidungshilfen für den Import aus Staaten außerhalb der Europäischen Union ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern Richtlinien und Entscheidungshilfen für den aus Staaten außerhalb der Europäischen Union 2 -Grundlagen Broschürentitel Die Grundlagen zum Ökologische erzeugnisse

Mehr

Ökologischer Landbau und Bioprodukte

Ökologischer Landbau und Bioprodukte C.H. Beck Lebensmittelrecht Ökologischer Landbau und Bioprodukte Recht und Praxis von Kurt-Dietrich Rathke, Heinz-Joachim Kopp, Dipl. Ing. Agr. Dietmar Betz 2. Auflage Ökologischer Landbau und Bioprodukte

Mehr

Prozessorientierte Zertifizierung - Nachhaltigkeitsorientierte Zertifizierung Unterschied aus Sicht der Hersteller

Prozessorientierte Zertifizierung - Nachhaltigkeitsorientierte Zertifizierung Unterschied aus Sicht der Hersteller Prozessorientierte Zertifizierung - Nachhaltigkeitsorientierte Zertifizierung Unterschied aus Sicht der Hersteller 1 Die Normen Welche Normen und Verordnungen werden betrachtet? o DIN EN ISO 9001:2008

Mehr

Arbeitsblätter zum Themenbereich. Entstehung, Entwicklungen, Prinzipien und Richtungen des Öko-Landbaus Recht, Richtlinien, Kontrollen

Arbeitsblätter zum Themenbereich. Entstehung, Entwicklungen, Prinzipien und Richtungen des Öko-Landbaus Recht, Richtlinien, Kontrollen Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau (Landwirtschaft einschl. Wein-, Obst- und Gemüsebau) für den Unterricht an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen (Initiiert durch das Bundesministerium

Mehr

Leitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

Leitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Leitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 1. Einleitung Die Verordnungen (EG) Nr. 882/2004 4 und Nr. 852/2004 5 verpflichten alle Lebensmittelunternehmer,

Mehr

Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert

Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht September 2012 Joachim Mehnert Überblick Grundlagen was wissen meine Fachleute? was enthält meine HACCP Schulung? Welche Details sind relevant? Änderungen/Hinweise

Mehr

Verordnung über die Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse

Verordnung über die Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse Verordnung über die Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) vom 8. November 2006 Der Schweizerische

Mehr

BIO LEBENSMITTEL. Eine neue Kategorie von Lebensmitteln? Lebensmittelrechtliche und qualitative Aspekte

BIO LEBENSMITTEL. Eine neue Kategorie von Lebensmitteln? Lebensmittelrechtliche und qualitative Aspekte Garmisch 29.09. 02.10 2009 BIO LEBENSMITTEL Eine neue Kategorie von Lebensmitteln? Lebensmittelrechtliche und qualitative Aspekte Prof. Dr. W.-R. Stenzel Institut für Lebensmittelhygiene - FU Berlin Wissenschaftliche

Mehr

Umstellung auf biologische Landwirtschaft

Umstellung auf biologische Landwirtschaft Administration des Services Techniques de l'agriculture Leitfaden Umstellung auf biologische Landwirtschaft 2011 Wir bedanken uns bei folgenden Personen für Ihre Mitarbeit: Bernd Ewald, IBLA-Bioberatung

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en) 10927/15 AGRILEG 149 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 10. Juli 2015 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D039828/03

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), geändert durch Artikel 1 10 der Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456) Auf Grund des

Mehr

Gemüseprodukte (Erzeugnisse aus Gemüse, Zwiebeln und Kartoffeln)

Gemüseprodukte (Erzeugnisse aus Gemüse, Zwiebeln und Kartoffeln) Qualitätszeichen Rheinland-Pfalz "Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe" Zusatzanforderungen für den Produktbereich Gemüseprodukte (Erzeugnisse aus Gemüse, Zwiebeln und Kartoffeln) Stand: 01.01.2016

Mehr

Vorschau. Leitfaden zur Umsetzung eines HACCP-Systems im Lebensmittelbetrieb

Vorschau. Leitfaden zur Umsetzung eines HACCP-Systems im Lebensmittelbetrieb Vorschau Bitte beachten Sie, dieses Dokument ist nur eine Vorschau. Hier werden nur Auszüge dargestellt. Nach dem Erwerb steht Ihnen selbstverständlich die vollständige Version im offenen Dateiformat zur

Mehr

Ökologischer Landbau und Bioprodukte

Ökologischer Landbau und Bioprodukte Ökologischer Landbau und Bioprodukte Der Ökolandbau in Recht und Praxis von Kurt-Dietrich Rathke, Dipl. Ing. Agr. Britta Weitbrecht, Heinz-Joachim Kopp 1. Auflage Ökologischer Landbau und Bioprodukte Rathke

Mehr

Zeichen für ein besseres Leben. Kriterienkatalog für die Verarbeitung von Fleisch im Rahmen des Tierschutzlabels Für Mehr Tierschutz

Zeichen für ein besseres Leben. Kriterienkatalog für die Verarbeitung von Fleisch im Rahmen des Tierschutzlabels Für Mehr Tierschutz Zeichen für ein besseres Leben. Kriterienkatalog für die Verarbeitung von Fleisch im Rahmen des Tierschutzlabels Für Mehr Tierschutz Inhalt Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätzliches 2 Anforderungen an die Verarbeitung

Mehr

Interpretation des Verbotes der Anwendung von Gentechnik in der Erzeugung und bei der Verarbeitung von biologischen Lebensmitteln

Interpretation des Verbotes der Anwendung von Gentechnik in der Erzeugung und bei der Verarbeitung von biologischen Lebensmitteln Interpretation des Verbotes der Anwendung von Gentechnik in der Erzeugung und bei der Verarbeitung von biologischen Lebensmitteln 1. Hintergrund Die Anwendung der Gentechnik in Öko-Lebensmitteln ist gesetzlich

Mehr

Österreichisches Lebensmittelbuch

Österreichisches Lebensmittelbuch Österreichisches Lebensmittelbuch IV. Auflage Richtlinie zur Definition der Gentechnikfreien Produktion von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung Veröffentlicht mit Geschäftszahl: BMGF-75210/0014-IV/B/7/2007

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2009R0041 DE 10.02.2009 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 41/2009 DER

Mehr

Lebensmittel im Fernabsatz nach den Vorgaben der LMIV

Lebensmittel im Fernabsatz nach den Vorgaben der LMIV Lebensmittel im Fernabsatz nach den Vorgaben der LMIV Mit Anwendungsbeginn der LMIV sind beim Fernabsatz von Lebensmitteln neue Vorgaben zu beachten. Wesentlich ist hierbei, auf welcher Vermarktungsstufe

Mehr

1 Erstreckung der Verbote der 1 und 2 des Verfütterungsverbotsgesetzes

1 Erstreckung der Verbote der 1 und 2 des Verfütterungsverbotsgesetzes - Aufgehoben - durch Artikel 7 des Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts vom 1. September 2005 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 55, S. 2618 vom 6. September 2005

Mehr

Qualitätsrichtlinien für die Produktgruppe. Obst/Gemüse/Kartoffeln/Kräuter

Qualitätsrichtlinien für die Produktgruppe. Obst/Gemüse/Kartoffeln/Kräuter Qualitätsrichtlinien für die Produktgruppe Obst/Gemüse/Kartoffeln/Kräuter Stand 4. Juli 2012 Unternehmen Straße, PLZ, Ort Ansprechpartner Telefon E-Mail Hiermit erkläre ich, dass ich die folgenden Qualitätsrichtlinien

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/474 DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/474 DER KOMMISSION L 76/64 20.3.20 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 20/474 R KOMMISSION vom 18. März 20 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2013/92/EU betreffend die Überwachung, Pflanzengesundheitskontrollen und Maßnahmen,

Mehr

Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern

Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern Vom Vom 21. 21. Juli Juli 2010 2010 2. Sitzung der AG Wasserqualität Landwirtschaft im Regierungsbezirk Münster 07.05.2012 Gösta-Harald

Mehr

LGA Bautechnik GmbH KompetenzZentrum Metall

LGA Bautechnik GmbH KompetenzZentrum Metall Zertifizierung von Betrieben nach DIN EN ISO 3834 Merkblatt In der Normenreihe DIN EN ISO 3834 sind die Qualitätsanforderungen festgelegt, die ein Hersteller von schmelzgeschweißten Bauteilen und Konstruktionen

Mehr

Förderprojekt Junges Gemüse. 1. Das Förderprojekt. 2. Die Tüte für s Junge Gemüse. 3. Ökologischer Landbau ökologische Lebensmittel

Förderprojekt Junges Gemüse. 1. Das Förderprojekt. 2. Die Tüte für s Junge Gemüse. 3. Ökologischer Landbau ökologische Lebensmittel Förderprojekt Junges Gemüse in der / dem Schule /Kindergarten 1. Das Förderprojekt 2. Die Tüte für s Junge Gemüse 3. Ökologischer Landbau ökologische Lebensmittel Das Förderprojekt Darum geht s uns: Die

Mehr

Vermerk: Auswirkungen der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011) auf die Kennzeichnung von Weinbauerzeugnissen

Vermerk: Auswirkungen der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011) auf die Kennzeichnung von Weinbauerzeugnissen Bl/ 2. Dezember 2014 Vermerk: Auswirkungen der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011) auf die Kennzeichnung von Weinbauerzeugnissen Grundsatz Die LMIV gilt ab dem 13. Dezember

Mehr

Amtliche Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg. Informationsblatt

Amtliche Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg. Informationsblatt Informationsblatt zum Einsatz von Fischmehl, Di- und Tricalciumphosphat tierischen Ursprungs und Blutprodukten in landwirtschaftlichen Betrieben sowie zum Einsatz von Nichtwiederkäuerproteinen in Betrieben

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) MPV Ausfertigungsdatum: 20.12.2001 Vollzitat: "Medizinprodukte-Verordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), die zuletzt durch Artikel

Mehr

Chalara fraxinea einschließlich seiner Teleomorphe Hymenoscyphus pseudoalbidus dürfen nicht in das VK eingeschleppt oder darin verbreitet werden.

Chalara fraxinea einschließlich seiner Teleomorphe Hymenoscyphus pseudoalbidus dürfen nicht in das VK eingeschleppt oder darin verbreitet werden. 1 GROßBRITANNIEN Die Pflanzengesundheitsverordnung (Forst) (Änderung) 2012 (The Plant Health (Forestry) (Amendment) Order 2012) Quelle: Schreiben der Food and Environment Research Agency vom 29.10.2012

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 1995R0933 DE 21.12.2005 006.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 933/95 DES RATES

Mehr

Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen

Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen Stand: November 2014 Merkblatt: Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände sind Gegenstände des

Mehr

Name: Schweizer Nahrungsmittel-Labels

Name: Schweizer Nahrungsmittel-Labels Hinweis Eine Übersicht über alle Labels kann beim Landwirtschaftlichen Informationsdienst (LID) bestellt oder als PDF-Dokument heruntergeladen werden: www.lid.ch > Service > PDF-Dokumente > Minibroschüren

Mehr

Seit dem 1. Januar 2006 gelten die EU-Verordnungen des sogenannten Lebensmittelhygienepaketes.

Seit dem 1. Januar 2006 gelten die EU-Verordnungen des sogenannten Lebensmittelhygienepaketes. MERKBLATT Innovation und Lebensmittel DAS LEBENSMITTELHYGIENERECHT Seit dem 1. Januar 2006 gelten die EU-Verordnungen des sogenannten Lebensmittelhygienepaketes. Sie sind in allen Mitgliedstaaten unmittelbar

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 1992R2177 DE 01.07.1994 004.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen "B VERORDNUNG (EWG) Nr. 2177/92 DER

Mehr

RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte

RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte 1999L0004 DE 18.11.2013 003.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

Mehr

Leitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

Leitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Leitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Ziel der Leitlinie ist es mit einem Auszug aus den Rechtsnormen eine konzentrierte Information und Service an die

Mehr

Mit einem Vorwort von. Warum sie wirklich gesünder sind

Mit einem Vorwort von. Warum sie wirklich gesünder sind D R. A N D R E A F L E M M E R Mit einem Vorwort von Warum sie wirklich gesünder sind Gesetzliche Vorschriften 19 weit ein. 1999 kamen tierische Produkte hinzu. Damit gibt es für die Mitglieder der EU

Mehr

Übersicht über ISO 9001:2000

Übersicht über ISO 9001:2000 Übersicht über die ISO 9001:2000 0 Einleitung 1 Anwendungsbereich 2 Normative Verweisungen 3 Begriffe Übersicht über die ISO 9001:2000 4 Qualitätsmanagementsystem 5 Verantwortung der Leitung 6 Management

Mehr

Kriterienkatalog Mai 2010 Hühnerfrischei und pasteurisiertes Ei aus Freilandhaltung

Kriterienkatalog Mai 2010 Hühnerfrischei und pasteurisiertes Ei aus Freilandhaltung Kriterienkatalog 09004 28. Mai 2010 Hühnerfrischei und pasteurisiertes Ei aus Freilandhaltung ÖkoKauf Wien Arbeitsgruppe 09 Lebensmittel Arbeitsgruppenleiterin: Dipl. Ing. Herta Maier Wiener Krankenanstaltenverbund

Mehr

Aktuelle Aspekte der Allergenkennzeichnung. Ulrich Busch

Aktuelle Aspekte der Allergenkennzeichnung. Ulrich Busch Aktuelle Aspekte der Allergenkennzeichnung Ulrich Busch http://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/app/process/warnung/detail17/13282?execution=e16s1 Allergenkennzeichnung und Produkthaftung Pflichten

Mehr

Die Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck

Die Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck Die Kombination von Medizinprodukten SystemCheck Fachtagung der FKT 12.06.2008 Untertitel Die Prüfung und Bewertung von medizinischen elektrischen Systemen mit rechtssicherer Dokumentation zum Schutz von

Mehr

Prüfung von Betriebsmitteln 24.06.2013 1

Prüfung von Betriebsmitteln 24.06.2013 1 Prüfung von Betriebsmitteln 24.06.2013 1 Prüfung von Betriebsmitteln 1. Die Ecocert Gruppe 2. Der Ecocert Input Standard 3. Anforderungen des Siegels 4. Schritte zur Bescheinigung 24.06.2013 2 Prüfung

Mehr

Verantwortungsvoller Umgang mit Nanomaterialien in der chemischen Industrie

Verantwortungsvoller Umgang mit Nanomaterialien in der chemischen Industrie VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. Verantwortungsvoller Umgang in der chemischen Industrie Dr. Gerd Romanowski Geschäftsführer Wissenschaft, Technik und Umwelt im Verband der Chemischen Industrie (VCI)

Mehr

Rückverfolgbarkeit von der Theke bis zum Hopfengarten

Rückverfolgbarkeit von der Theke bis zum Hopfengarten Rückverfolgbarkeit von der Theke bis zum Hopfengarten Vortrag von Ludwig Hörmansperger bei der Mitgliederversammlung der Gesellschaft für Hopfenforschung e.v. am 25. März 2004 im Deutschen Hopfenmuseum

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN. Revision der 9001:2015

HERZLICH WILLKOMMEN. Revision der 9001:2015 HERZLICH WILLKOMMEN Revision der 9001:2015 Volker Landscheidt Qualitätsmanagementbeauftragter DOYMA GmbH & Co 28876 Oyten Regionalkreisleiter DQG Elbe-Weser Die Struktur der ISO 9001:2015 Einleitung Kapitel

Mehr

W7.4.60: Nationales Dachreglement für das Migros Label Aus der Region. Für die Region.

W7.4.60: Nationales Dachreglement für das Migros Label Aus der Region. Für die Region. Weisung W7.4.60: Nationales Dachreglement für das Migros Label Aus der Region. Für die Region. 1. Ziel/Zweck...2 2. Geltungsbereich...2 3. Begriffe, Definitionen, Abkürzungen, Messgrössen...2 3.1. Vertragspartner...2

Mehr

Weiterentwicklung des Ökolandbaus was passiert auf europäischer Ebene? Wolfgang Neuerburg Landwirtschaftsministerium NRW

Weiterentwicklung des Ökolandbaus was passiert auf europäischer Ebene? Wolfgang Neuerburg Landwirtschaftsministerium NRW Weiterentwicklung des Ökolandbaus was passiert auf europäischer Ebene? Wolfgang Neuerburg Landwirtschaftsministerium NRW Welche Themen? 1. Weiterentwicklung EU-Öko-Verordnung Aktuelle und zukünftige Themen

Mehr

Vernehmlassungsantwort zum Entwurf der Lebensmittelverordnung

Vernehmlassungsantwort zum Entwurf der Lebensmittelverordnung Vernehmlassungsantwort zum Entwurf der Lebensmittelverordnung Murbacherstrasse 34 Postfach 205 4013 Basel Grundsätzliches Der Basler Appell gegen Gentechnologie setzt sich schon seit langem ein gegen die

Mehr

Im Bio-Anbauverband o DEMETER sind ausschließlich Betriebe mit biologisch-dynamischer Wirtschaftsweise organisiert.

Im Bio-Anbauverband o DEMETER sind ausschließlich Betriebe mit biologisch-dynamischer Wirtschaftsweise organisiert. Charakterisierung der unterschiedlichen Voraussetzungen für die Erzeugung und Kennzeichnung im ökologischen Weinbau Matthias Wolff und Johannes Hügle (Berater für ökologischen Weinbau), Dr. Jörger (Geschäftsführer),

Mehr

Fassung vom 26. Februar Regionalmarke. Pflichtenheft. für den Produktbereich. Essig

Fassung vom 26. Februar Regionalmarke. Pflichtenheft. für den Produktbereich. Essig Fassung vom 26. Februar 2009 Regionalmarke Pflichtenheft für den Produktbereich Essig Pflichtenheft Essig vom 26. Februar 2009 Seite 1 I. Anwendungsbereich / Produktdefinition Die Bezeichnung Essig ist

Mehr

Der neue IFS Logistik, Version 2 Erfahrungen aus der Praxis

Der neue IFS Logistik, Version 2 Erfahrungen aus der Praxis Der neue IFS Logistik, Version 2 Erfahrungen aus der Praxis September 2011 Inhalte Grundsätzliche Veränderungen Schwerpunkte Entwicklung Der IFS-Logistik wurde 2006 entwickelt, um die Lieferkette des Handels

Mehr

Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003

Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 Erläuterungen (Stand: Veröffentlichung im Noember 2006) [Rev. 6] Direktion D Tiergesundheit und Tierschutz Referat

Mehr

Verantwortlichkeiten nach der EU-Kosmetikverordnung

Verantwortlichkeiten nach der EU-Kosmetikverordnung Verantwortlichkeiten nach der EU-Kosmetikverordnung Mag. Christina Zwinger 9. Oktober 2012 Verantwortliche Person Nur kosmetische Mittel, für die eine juristische oder natürliche Person innerhalb des Gemeinschaftsgebiets

Mehr

Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen

Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen Dokument: 06-VA-AG-01 Datum des LAV-Beschlusses: 06.11.2006 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 3 4.1 Erkennung und Bewertung von Fehlern... 4

Mehr

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss NAT/506 "Produktion und Kennzeichnung von Bio- Erzeugnissen" Brüssel, den 4. Mai 2011 STELLUNGNAHME des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu

Mehr

L 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union RICHTLINIEN

L 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union RICHTLINIEN L 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union 31.1.2008 RICHTLINIEN RICHTLINIE 2008/5/EG DER KOMMISSION vom 30. Januar 2008 über Angaben, die zusätzlich zu den in der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen

Mehr

Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung)

Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung) Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung) Vom 6. April 2006 (ebanz AT19 2006 V1), geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung

Mehr

Checkliste Inspektion Mischfutterhersteller. Prot. Nr.: Abschnitt I. Kontrollorgan:.. Betrieb:... Datum: Zulassungs-/Registrierungsnummer:

Checkliste Inspektion Mischfutterhersteller. Prot. Nr.: Abschnitt I. Kontrollorgan:.. Betrieb:... Datum: Zulassungs-/Registrierungsnummer: Checkliste Inspektion Mischfutterhersteller Prot. Nr.: Abschnitt I Kontrollorgan:.. Betrieb:... Datum:...... Zulassungs-/Registrierungsnummer: Produktpalette Jahresproduktion (in Tonnen) Wiederkäuer Schweine

Mehr

Sanktionskatalog nach VO (EG) 834/2007 (BVO), 889/2008 (DVO) S 1. Datum: 20.06.12

Sanktionskatalog nach VO (EG) 834/2007 (BVO), 889/2008 (DVO) S 1. Datum: 20.06.12 Sanktionskatalog nach VO (EG) 834/2007 (BVO), 889/2008 () S 1 Seite 1 Teil 1 (Auszug aus ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung) Maßnahmenkatalog zur Anwendung bei Abweichungen von den einschlägigen

Mehr

Vorschlag der Bundesregierung

Vorschlag der Bundesregierung Vorschlag der Bundesregierung für eine neue Fassung von Artikel 38 (Verhaltensregeln) und für einen neuen Artikel 38a (Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle) der Datenschutz-Grundverordnung (Entwurf)

Mehr

Konformitätsbewertung 3.9 A 3

Konformitätsbewertung 3.9 A 3 Antworten und Beschlüsse des EK-Med Konformitätsbewertung 3.9 A 3 Reihenfolge bei der Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren Artikel 11 der Richtlinie 93/42/EWG legt fest, welche Konformitätsbewertungsverfahren

Mehr

Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz

Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz Vom 25. April 1972 (BGBl. I S. 732), geändert durch AnpassungsVO vom 16. 5. 1975 (BGBl. I S. 1281), die Änd.-VO vom 20. 12. 1977 (BGBl. I S. 2802),

Mehr

FRAGE 1: Wieso brauche ich als Unternehmer eine Konformitätserklärung?

FRAGE 1: Wieso brauche ich als Unternehmer eine Konformitätserklärung? Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Konformitätserklärung (KE) für Lebensmittelbedarfsgegenstände (LM-BG) aus Kunststoff (nach Art. 15 i.v.m. Anh. IV VO (EU) Nr. 10/2011) FRAGE 1: Wieso brauche

Mehr

Informationen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zum Entwurf der Biomassestrom- Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)

Informationen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zum Entwurf der Biomassestrom- Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) Informationen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zum Entwurf der Biomassestrom- Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) Informationen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Mehr

Qualitäts- und Umwelt-Management-Handbuch

Qualitäts- und Umwelt-Management-Handbuch 84453 Mühldorf QM-HANDBUCH Rev10 gültig ab: 01/14 Seite 1 von 5 Qualitäts- und Umwelt-Management-Handbuch 1 Anwendungsbereich 2 Darstellung des Unternehmens 3 Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitspolitik

Mehr

Merkblatt für die ökologische Weinbereitung

Merkblatt für die ökologische Weinbereitung Merkblatt für die ökologische Weinbereitung Herausgegeben von der Gesellschaft für Ressourcenschutz mbh Nr. 20: Regelungen zur Herstellung von Bio-Wein Mit der Verordnung (EU) Nr. 203/2012 vom 08. März

Mehr

Kontrollstellen im Ökologischen Landbau. Leitfaden für Unternehmen, die eine Zulassung als private Kontrollstelle anstreben

Kontrollstellen im Ökologischen Landbau. Leitfaden für Unternehmen, die eine Zulassung als private Kontrollstelle anstreben Kontrollstellen im Ökologischen Landbau Leitfaden für Unternehmen, die eine Zulassung als private Kontrollstelle anstreben 2 Inhalt Das Zulassungsverfahren für Kontrollstellen im Ökologischen Landbau Inhalt

Mehr

Dokument Nr. 4.1/ Stand:

Dokument Nr. 4.1/ Stand: Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA

Mehr

Checkliste Technische Dokumentation Produktname

Checkliste Technische Dokumentation Produktname Teil 1: Allgemeines Qualitätsmanagement Nr. Vorgelegte Dokumentation Anmerkung 1 Managementhandbuch 2 Spezielle Prozessanweisungen, Verfahrensanweisungen und Arbeitsanweisungen 3 Mitgeltende Formblätter

Mehr

Was geht Qualitätsmanagement/ Qualitätsicherung die Physiotherapeutenan? Beispiel einer zertifizierten Abteilung

Was geht Qualitätsmanagement/ Qualitätsicherung die Physiotherapeutenan? Beispiel einer zertifizierten Abteilung Was geht Qualitätsmanagement/ Qualitätsicherung die Physiotherapeutenan? Beispiel einer zertifizierten Abteilung Angestellten Forum des ZVK Stuttgart 04.03.2016 Birgit Reinecke ZentraleEinrichtungPhysiotherapieund

Mehr

Eine Kopie der aktuellen Akkreditierungsurkunde habe ich dem Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Eine Kopie der aktuellen Akkreditierungsurkunde habe ich dem Unternehmen zur Verfügung gestellt. Nachweis über ein Energiemanagement-, Umweltmanagementoder alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz ( 5 Abs. 4 i. V. m. 4 Abs. 4 SpaEfV) Unternehmensneugründung Jahr 1 ( 55 Abs. 6 EnergieStG

Mehr

Kennzeichnung von Hühnereiern für die. Abgabe an den Endverbraucher

Kennzeichnung von Hühnereiern für die. Abgabe an den Endverbraucher Seite 1 von 6 Kennzeichnung von Hühnereiern für die Abgabe an den Endverbraucher Dieses Informationsblatt dient der Orientierung über die Anforderungen an die Kennzeichnung von Hühnereiern für die Abgabe

Mehr

Landwirtschaft. Eine einführende Erläuterung mit Beispielen. EG-Verordnung Ökologischer Landbau

Landwirtschaft. Eine einführende Erläuterung mit Beispielen. EG-Verordnung Ökologischer Landbau Landwirtschaft Eine einführende Erläuterung mit Beispielen EG-Verordnung Ökologischer Landbau Kontrolle, Kennzeichnung, Verarbeitung und Importe von Öko-Produkten Ökologischer Pflanzenbau und ökologische

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854) Auf Grund des 37 Abs. 1, 8 und 11 des Medizinproduktegesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I. S.

Mehr

Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel

Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel Klarheit für Verbraucher Auf einen Blick Eine Vielzahl unterschiedlicher Öko-Kennzeichen machte es noch vor wenigen Jahren den Verbrauchern schwer, den Überblick

Mehr

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 95 Absatz 1, auf Vorschlag der Kommission ( 1 ),

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 95 Absatz 1, auf Vorschlag der Kommission ( 1 ), L 268/24 VERORDNUNG (EG) Nr. 1830/2003 S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

KONSOLIDIERTE FASSUNG 39. ergänzte Auflage vom 4. Juli 2002

KONSOLIDIERTE FASSUNG 39. ergänzte Auflage vom 4. Juli 2002 EU-VO 2092/91/ERGÄNZT, 39. Fassung/ C. R. Vogl /Seite 1 EU VERORDNUNG 2092/91 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel KONSOLIDIERTE

Mehr

Der Weg zur Zertifizierung-Kontrollverfahren gemäß EU-Öko-VO

Der Weg zur Zertifizierung-Kontrollverfahren gemäß EU-Öko-VO QC&I GmbH, Geschäftsstelle Tiergartenstr. 32, D-54595 Prüm /XX-BIO-153 Der Weg zur Zertifizierung-Kontrollverfahren gemäß EU-Öko-VO Vorüberlegungen Es gilt zu überprüfen, ob die durch die Teilnahme am

Mehr

Die Untersuchung von Bio-Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen Erfahrungen aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung

Die Untersuchung von Bio-Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen Erfahrungen aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Die Untersuchung von Bio-Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen Erfahrungen aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Hans-Ulrich Waiblinger Messe BioFach 22.02.2008 Gentechnik im Lebensmittelbereich

Mehr

LEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/

LEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/ EBA/GL/2014/09 22. September 2014 Leitlinien zu den Arten von Tests, Bewertungen oder Prüfungen, die eine Unterstützungsmaßnahme nach Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe d Ziffer iii der Richtlinie zur Sanierung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsübersicht. Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsübersicht. Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1 Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsübersicht III X Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1 Richtlinie über Medizinprodukte 1 Rechtliche Grundlagen in der Europäischen Union (EU) 1 Rechtliche Grundlagen

Mehr

Biologische Lebensmittel Sicherheit mit Kontrolle und Zertifizierung in der Verarbeitung und im Handel

Biologische Lebensmittel Sicherheit mit Kontrolle und Zertifizierung in der Verarbeitung und im Handel Biologische Lebensmittel Sicherheit mit Kontrolle und Zertifizierung in der Verarbeitung und im Handel Information Biozertifizierung 2 Information zum Bio-Zertifizierungsverfahren Aufbereitung, Verarbeitung,

Mehr

- Mantelbogen Betrieb -

- Mantelbogen Betrieb - Antrag auf Registrierung/Änderung der Registrierung eines Legehennenbetriebs nach 3 Legehennenbetriebsregistergesetz vom 12.09.2003 (BGBl. I S. 1894) und Zuteilung einer An die für die Registrierung von

Mehr

Leitfaden zur. Rückverfolgbarkeit

Leitfaden zur. Rückverfolgbarkeit Leitfaden zur Rückverfolgbarkeit im Futtermittelsektor Futtermittelhygiene (Band 3) (Stand: 23. 02. 2007) Seite 2 Leitfaden zur Kontrolle der Umsetzung der Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln

Mehr

Ohne Gentechnik Kennzeichnung Rechtliche Grundlagen und Marktentwicklung

Ohne Gentechnik Kennzeichnung Rechtliche Grundlagen und Marktentwicklung Ohne Gentechnik Kennzeichnung Rechtliche Grundlagen und Marktentwicklung Alexander Hissting Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) 10. November 2012 München Kleine VLOG Historie Mai 2008 EGGenTDurchfG

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen 2009R1162 DE 01.01.2014 002.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 1162/2009 DER KOMMISSION

Mehr

Anlässlich der Gemeinschaftstagung Rapsölkraftstoff und Rapsspeiseöl aus dezentraler Ölsaatenverarbeitung von UFOP, TFZ, TLL, BFEL und KTBL wurde am

Anlässlich der Gemeinschaftstagung Rapsölkraftstoff und Rapsspeiseöl aus dezentraler Ölsaatenverarbeitung von UFOP, TFZ, TLL, BFEL und KTBL wurde am Anlässlich der Gemeinschaftstagung Rapsölkraftstoff und Rapsspeiseöl aus dezentraler Ölsaatenverarbeitung von UFOP, TFZ, TLL, BFEL und KTBL wurde am 16. Juni in Veitshöchheim eine Interessensvertretung

Mehr

LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen. Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist

LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen. Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist Durchführungsverordnungen bzw. delegierte Verordnungen der EK Delegierte Verordnung (EU) Nr. 78/2014 der Kommission vom 22.

Mehr

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX D041721/01 [ ](2015) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Anhänge VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen

Mehr

Gentechnikfrei aus Prinzip

Gentechnikfrei aus Prinzip Gentechnikfrei aus Prinzip Der Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Landwirtschaft ist weltweit auf dem Vormarsch - so wird uns dies fast täglich suggeriert. Fakt ist jedoch auch, dass

Mehr

Was ist bio eigentlich und wie und durch wen wird das kontrolliert?

Was ist bio eigentlich und wie und durch wen wird das kontrolliert? Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Was ist bio eigentlich und wie und durch wen wird das kontrolliert? Johannes Enzler Töpen, 30.04.2015 Öko-Vermarktung - Kontrollsysteme Gliederung 1. Rechtsgrundlagen

Mehr

Novellierung der Fertigpackungsverordnung -Vortrag im Rahmen der Vollversammlung für das Eichwesen 2014-

Novellierung der Fertigpackungsverordnung -Vortrag im Rahmen der Vollversammlung für das Eichwesen 2014- Novellierung der Fertigpackungsverordnung -Vortrag im Rahmen der Vollversammlung für das Eichwesen 2014- Maria Referat VIC2 Akkreditierung, Messwesen, Fachaufsicht PTB und BAM Deutsches Recht Verordnung

Mehr

Teil I: Informationen zur Antragstellung

Teil I: Informationen zur Antragstellung Merkblatt zum Antrag auf Schutz einer Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe für Weinbauerzeugnisse gemäß Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 1. Einleitung Teil I: Informationen zur Antragstellung Das

Mehr