EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG

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1 n die ktionärinnen und ktionäre der CREDIT SUISSE GROUP EINLDUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERLVERSMMLUNG Freitag, 4. Mai 2007, 10:30 Uhr (Türöffnung 9:00 Uhr) Hallenstadion, Wallisellenstrasse 45, Zürich-Oerlikon

2 TGESORDNUNG 1. Präsentation und Genehmigung des Jahresberichts, der statutarischen Jahresrechnung 2006 und der konsolidierten Jahresrechnung Entlastung der verantwortlichen Organe 3. Kapitalherabsetzung aufgrund des Vollzugs des ktienrückkaufs 4. eschlussfassung über die Verwendung des ilanzgewinns und Nennwertrückzahlung 4.1 eschlussfassung über die Verwendung des ilanzgewinns 4.2 Kapitalherabsetzung durch Nennwertrückzahlung an die ktionäre 5. Genehmigung eines weiteren ktienrückkaufprogramms 6. Weitere Statutenänderungen 6.1 Erneuerung des genehmigten Kapitals 6.2 Änderung von rt. 7 bs. 4 und 5 (Traktandierungsrecht) 6.3 Änderungen aufgrund des Traktandums Wahlen 7.1 Wahlen in den Verwaltungsrat 7.2 Wahl der Revisionsstelle und der Konzernprüfungsgesellschaft 7.3 Wahl der besonderen Revisionsstelle 2

3 1. Präsentation und Genehmigung des Jahresberichts, der statutarischen Jahresrechnung 2006 und der konsolidierten Jahresrechnung 2006 ntrag des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat beantragt, den Jahresbericht, die statutarische Jahresrechnung 2006 und die konsolidierte Jahresrechnung 2006 zu genehmigen. 2. Entlastung der verantwortlichen Organe ntrag des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat beantragt, den verantwortlichen Organen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen. 3. Kapitalherabsetzung aufgrund des Vollzugs des ktienrückkaufs nträge des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat beantragt (a) die Herabsetzung des ktienkapitals von CHF um CHF auf neu CHF durch Vernichtung von ktien von je CHF 0.50 Nennwert, die im Rahmen des von der Generalversammlung am 29. pril 2005 beschlossenen Rückkaufprogramms vom 16. März 2006 bis 15. März 2007 erworben wurden, (b) (c) die Feststellung, dass gemäss dem Ergebnis des besonderen Revisionsberichts der KPMG Klynveld Peat Marwick Goerdeler S nach rt. 732 bs. 2 OR die Forderungen der Gläubiger auch nach der Kapitalherabsetzung voll gedeckt sind, und die Änderung von rt. 3 bs. 1 der Statuten auf den Zeitpunkt der Eintragung der Kapitalherabsetzung in das Handelsregister wie folgt: rt. 3 bs. 1 1 Das voll liberierte ktienkapital beträgt CHF und ist eingeteilt in Namenaktien von je CHF 0.50 Nennwert. 1 Das voll liberierte ktienkapital beträgt CHF und ist eingeteilt in Namenaktien von je CHF 0.50 Nennwert. Erläuterungen des Verwaltungsrats Im Rahmen des von der Generalversammlung am 29. pril 2005 beschlossenen Rückkaufprogramms wurden vom 16. März 2006 bis 15. März ktien zwecks nachfolgender Vernichtung über eine zweite Handelslinie an der örse zurückgekauft. Das von der Generalversammlung am 29. pril 2005 genehmigte Rückkaufprogramm im maximalen Wert von CHF 6 Milliarden wurde am 15. März 2007 abgeschlossen. Insgesamt konnten ktien zurückgekauft werden. Davon wurden 34 Millionen ktien durch eschluss der Generalversammlung 2006 vernichtet. Der Generalversammlung wird die Vernichtung der in der Zeit vom 16. März 2006 bis 15. März 2007 zurückgekauften ktien und die npassung des ktienkapitals in den Statuten beantragt. 3

4 4. eschlussfassung über die Verwendung des ilanzgewinns und Nennwertrückzahlung 4.1 eschlussfassung über die Verwendung des ilanzgewinns nträge des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat beantragt, den verfügbaren ilanzgewinn von CHF (bestehend aus dem Gewinnvortrag vom Vorjahr von CHF und dem Reingewinn 2006 von CHF ) wie folgt zu verwenden: usschüttung einer Dividende: CHF 2.24 je Namenaktie von CHF 0.50 Nennwert: CHF 2.24 brutto je ktie, unter bzug von 35% Verrechnungssteuer (= CHF 0.784) CHF netto gegen Dividendenanweisung. Vortrag auf neue Rechnung (verfügbarer ilanzgewinn abzüglich Dividende). Erläuterungen des Verwaltungsrats Die Gesellschaft verzichtet auf eine usschüttung der Dividende auf den aus dem ktienrückkaufprogramm gemäss Traktandum 3 erworbenen eigenen ktien. ei Gutheissung des ntrags des Verwaltungsrats zur Gewinnverwendung ist die Dividende für das Geschäftsjahr 2006 ab 10. Mai 2007 spesenfrei bei sämtlichen schweizerischen Geschäftsstellen der Credit Suisse, der Clariden Leu G und der Neuen argauer ank zahlbar. 4.2 Kapitalherabsetzung durch Nennwertrückzahlung an die ktionäre nträge des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat beantragt (a) die Herabsetzung des ktienkapitals von CHF um CHF auf CHF durch Reduktion des Nennwerts der ktien von CHF 0.50 auf CHF 0.04 und die Verwendung des Herabsetzungsbetrags zur uszahlung an die ktionäre, (b) die Feststellung, dass gemäss dem Ergebnis des besonderen Revisionsberichts der KPMG Klynveld Peat Marwick Goerdeler S nach rt. 732 bs. 2 OR die Forderungen der Gläubiger auch nach der Kapitalherabsetzung voll gedeckt sind, und (c) die Änderung von rt. 3 bs. 1 der Statuten auf den Zeitpunkt der Eintragung der Kapitalherabsetzung in das Handelsregister wie folgt: rt. 3 bs. 1 1 Das voll liberierte ktienkapital beträgt CHF und ist eingeteilt in Namenaktien von je CHF 0.50 Nennwert. 1 Das voll liberierte ktienkapital beträgt CHF und ist eingeteilt in Namenaktien von je CHF 0.04 Nennwert. Erläuterungen des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat beantragt den ktionären, zusätzlich zur Dividendenzahlung gemäss Traktandum 4.1 eine steuerprivilegierte Rückzahlung von CHF 0.46 mittels einer Nennwertherabsetzung von CHF 0.50 auf CHF 0.04 je Namenaktie zu leisten. Diese usschüttung erfolgt ohne bzug der eidgenössischen Verrechnungssteuer von 35% und unterliegt für Privatpersonen in der Schweiz nicht der Einkommenssteuer. Vorbehältlich der Zustimmung durch die Generalversammlung und der Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister werden den ktionärinnen und ktionären (einschliesslich denjenigen, die ihre ktien aus dem bedingten und genehmigten Kapital zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 17. Juli 2007 erworben haben) bzw. ihren Depotbanken am 18. Juli 2007 spesenfrei bei sämtlichen schweizerischen Geschäftsstellen der Credit Suisse, der Clariden Leu G und der Neuen argauer ank CHF 0.46 pro ktie ausbezahlt. 4

5 Der Herabsetzungsbetrag erhöht sich durch Reduktion des Nennwerts auf denjenigen ktien, die aus bedingtem und genehmigtem Kapital zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 17. Juli 2007 ausgegeben werden. ls Folge der Nennwertherabsetzung werden gemäss Traktandum 6.3 in den rt. 26, 26b, 26c und 27 der Statuten das bedingte und genehmigte Kapital auf den Zeitpunkt der Eintragung der Kapitalherabsetzung in das Handelsregister ebenfalls um CHF 0.46 je Namenaktie herabgesetzt. 5. Genehmigung eines weiteren ktienrückkaufprogramms ntrag des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung zum Rückkauf eigener ktien über einen Zeitraum von drei Jahren im maximalen Wert von CHF 8 Milliarden. Erläuterung des Verwaltungsrats Wie bereits anlässlich des Investorentags vom 22. Januar 2007 angekündigt, beabsichtigt die Credit Suisse Group, die ktienrückkäufe ab Mai 2007 fortzusetzen und über die nächsten drei Jahre ein weiteres ktienrückkaufprogramm in der Höhe von bis zu CHF 8 Milliarden durchzuführen. Diese ktien werden über eine zweite Handelslinie an der örse zurückgekauft. Der Generalversammlung wird anlässlich der kommenden Generalversammlungen die Vernichtung dieser ktien und eine entsprechende Herabsetzung des ktienkapitals beantragt werden. 6. Weitere Statutenänderungen 6.1 Erneuerung des genehmigten Kapitals ntrag und Erläuterung des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat beantragt, das genehmigte Kapital zu erneuern und rt. 27 bs. 1 der Statuten wie folgt zu ändern: rt. 27 bs. 1 1 Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 29. pril 2007 das ktienkapital gemäss rt. 3 der Statuten im Maximalbetrag von CHF durch usgabe von höchstens vollständig zu liberierenden Namenaktien von je CHF 0.50 Nennwert zu erhöhen. Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme sowie Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet. Der usgabebetrag, der Zeitpunkt der Dividendenberechtigung und die rt der Einlagen werden vom Verwaltungsrat bestimmt. Die neuen Namenaktien unterliegen nach dem Erwerb den Übertragungsbeschränkungen gemäss rt. 4 der Statuten. 1 Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 4. Mai 2009 das ktienkapital gemäss rt. 3 der Statuten im Maximalbetrag von CHF durch usgabe von höchstens vollständig zu liberierenden Namenaktien von je CHF 0.50 Nennwert zu erhöhen. Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme sowie Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet. Der usgabebetrag, der Zeitpunkt der Dividendenberechtigung und die rt der Einlagen werden vom Verwaltungsrat bestimmt. Die neuen Namenaktien unterliegen nach dem Erwerb den Übertragungsbeschränkungen gemäss rt. 4 der Statuten. (bsätze 2 und 3 bleiben unverändert) Erläuterungen des Verwaltungsrats Das bis 29. pril 2007 befristete genehmigte Kapital soll in unveränderter Höhe bis 4. Mai 2009 verlängert werden. In erücksichtigung der Nennwertherabsetzung unter Traktandum 4.2 entspricht dies einem Maximalbetrag von CHF 1.82 Mio. (45.48 Mio. Namenaktien von je CHF 0.04 Nennwert). 5

6 6.2 Änderung von rt. 7 bs. 4 und 5 (Traktandierungsrecht) ntrag des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat beantragt, auf den Zeitpunkt der Eintragung der Kapitalherabsetzung in das Handelsregister rt. 7 bs. 4 und 5 der Statuten wie folgt zu ändern: rt. 7 bs. 4 und 5 4 ktionäre oder ktionärinnen, die ktien im Nennwert von 0.5 Millionen Franken vertreten, können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands verlangen. 5 Das egehren um Einberufung einer Generalversammlung hat schriftlich unter gleichzeitiger Hinterlegung von ktien der Gesellschaft von mindestens 10 Prozent des ktienkapitals zu erfolgen. Das egehren um Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes mit den nträgen hat schriftlich unter gleichzeitiger Hinterlegung von ktien der Gesellschaft im Nennwert von mindestens 0.5 Millionen Franken zu erfolgen. Die ktien sind bis am Tag nach der Generalversammlung zu hinterlegen. 4 ktionärinnen oder ktionäre, die ktien im Nennwert von CHF vertreten, können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands verlangen. 5 Das egehren um Einberufung einer Generalversammlung hat schriftlich unter gleichzeitiger Hinterlegung von ktien der Gesellschaft von mindestens 10 Prozent des ktienkapitals zu erfolgen. Das egehren um Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands mit den nträgen hat schriftlich unter gleichzeitiger Hinterlegung von ktien der Gesellschaft im Nennwert von mindestens CHF zu erfolgen. Die ktien sind bis am Tag nach der Generalversammlung zu hinterlegen. Erläuterung des Verwaltungsrats ktionärinnen und ktionäre, die ktien im Nennwert von CHF 0.5 Million entsprechend einer Million ktien vertreten, können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands bei einer Generalversammlung verlangen. Zudem müssen ktien im Nennwert von mindestens CHF 0.5 Million hinterlegt werden. Infolge der Nennwertherabsetzung gemäss Traktandum 4.2 sollen die nforderungen an das Traktandierungsrecht proportional herabgesetzt werden, so dass die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands als Folge der Nennwertherabsetzung nicht erschwert wird. Demnach sollen im Fall einer Gutheissung dieses ntrags durch die Generalversammlung künftig ktionärinnen und ktionäre, die ktien im Nennwert von CHF (entsprechend einer Million ktien) vertreten, die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands bei einer Generalversammlung verlangen können. Der ntrag des Verwaltungsrats und die eschlussfassung durch die Generalversammlung zu diesem Traktandum stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Generalversammlung zur Kapitalherabsetzung durch Nennwertrückzahlung an die ktionärinnen und ktionäre gemäss Traktandum Änderungen aufgrund des Traktandums 4.2 ntrag des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat beantragt, auf den Zeitpunkt der Eintragung der Kapitalherabsetzung in das Handelsregister die rt. 26, 26b, 26c und 27 der Statuten wie folgt zu ändern: rt. 26 bs.1 (bedingtes Kapital für bestehende Wandelanleihe) 1 Das ktienkapital der Gesellschaft gemäss rt. 3 der Statuten wird im Maximalbetrag von CHF erhöht durch usgabe von höchstens vollständig zu liberierenden Namenaktien von je CHF 0.50 Nennwert durch usübung von Wandel- und/oder Optionsrechten, die in Verbindung mit nleihensobligationen oder anderen Finanzmarktinstrumenten der Credit 1 Das ktienkapital der Gesellschaft gemäss rt. 3 der Statuten wird im Maximalbetrag von CHF erhöht durch usgabe von höchstens vollständig zu liberierenden Namenaktien von je CHF 0.04 Nennwert durch usübung von Wandel- und/oder Optionsrechten, die in Verbindung mit nleihensobligationen oder anderen Finanzmarktinstrumenten der Credit 6

7 Suisse Group oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegeben werden. Das ezugsrecht der ktionärinnen und der ktionäre ist ausgeschlossen. Zum ezug der neuen ktien sind die jeweiligen Inhaber von Wandel- und/oder Optionsrechten berechtigt. Die Wandelund/oder Optionsbedingungen sind durch den Verwaltungsrat festzulegen. Suisse Group oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegeben werden. Das ezugssrecht der ktionärinnen und der ktionäre ist ausgeschlossen. Zum ezug der neuen ktien sind die jeweiligen Inhaber von Wandel- und/oder Optionsrechten berechtigt. Die Wandelund/oder Optionsbedingungen sind durch den Verwaltungsrat festzulegen. (bsätze 2 und 3 bleiben unverändert) rt. 26b bs.1 (bedingtes Kapital für Mitarbeiteraktien) 1 Das ktienkapital gemäss rt. 3 der Statuten wird durch usgabe von höchstens voll zu liberierenden Namenaktien von je CHF 0.50 Nennwert im Umfang von höchstens CHF durch usübung von ezugsrechten erhöht. Die neuen ktien unterliegen nach der egebung den Übertragungsbeschränkungen von rt. 4 der Statuten. 1 Das ktienkapital gemäss rt. 3 der Statuten wird durch usgabe von höchstens voll zu liberierenden Namenaktien von je CHF 0.04 Nennwert im Umfang von höchstens CHF durch usübung von ezugsrechten erhöht. Die neuen ktien unterliegen nach der egebung den Übertragungsbeschränkungen von rt. 4 der Statuten. (bsatz 2 bleibt unverändert) rt. 26c bs.1 (bedingtes Kapital für Mitarbeiter der vormaligen DLJ) 1 Das ktienkapital gemäss rt. 3 der Statuten wird durch usgabe von höchstens voll zu liberierenden Namenaktien von je CHF 0.50 Nennwert im Umfang von höchstens CHF durch die usübung von Optionen erhöht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Stufen von Donaldson, Lufkin & Jenrette, Inc. und deren Gruppengesellschaften zustehen und die entsprechend dem Vertrag über den Zusammenschluss vom 30. ugust 2000 zwischen der Credit Suisse Group, Diamond cquisition Corp. und Donaldson, Lufkin & Jenrette, Inc. übernommen worden sind. ezugsverhältnis, zeitliche egrenzung und weitere Einzelheiten werden vom Verwaltungsrat entsprechend den estimmungen über den Zusammenschluss vom 30. ugust 2000 festgelegt. Der Erwerb von ktien durch die usübung von Optionsrechten sowie jede nachfolgende Übertragung der neuen ktien unterliegen nach der egebung den Übertragungsbeschränkungen von rt. 4 der Statuten. 1 Das ktienkapital gemäss rt. 3 der Statuten wird durch usgabe von höchstens voll zu liberierenden Namenaktien von je CHF 0.04 Nennwert im Umfang von höchstens CHF durch die usübung von Optionen erhöht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Stufen von Donaldson, Lufkin & Jenrette, Inc. und deren Gruppengesellschaften zustehen und die entsprechend dem Vertrag über den Zusammenschluss vom 30. ugust 2000 zwischen der Credit Suisse Group, Diamond cquisition Corp. und Donaldson, Lufkin & Jenrette, Inc. übernommen worden sind. ezugsverhältnis, zeitliche egrenzung und weitere Einzelheiten werden vom Verwaltungsrat entsprechend den estimmungen über den Zusammenschluss vom 30. ugust 2000 festgelegt. Der Erwerb von ktien durch die usübung von Optionsrechten sowie jede nachfolgende Übertragung der neuen ktien unterliegen nach der egebung den Übertragungsbeschränkungen von rt. 4 der Statuten. (bsatz 2 bleibt unverändert) 7

8 rt. 27 bs. 1 (genehmigtes Kapital) 1 Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 29. pril 2007 das ktienkapital gemäss rt. 3 der Statuten im Maximalbetrag von CHF durch usgabe von höchstens vollständig zu liberierenden Namenaktien von je CHF 0.5 Nennwert zu erhöhen. Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme und Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet. Der usgabebetrag, der Zeitpunkt der Dividendenberechtigung und die rt der Einlagen werden vom Verwaltungsrat bestimmt. Die neuen Namenaktien unterliegen nach dem Erwerb den Übertragungsbeschränkungen gemäss rt. 4 der Statuten. 1 Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 4. Mai 2009 das ktienkapital gemäss rt. 3 der Statuten im Maximalbetrag von CHF durch usgabe von höchstens vollständig zu liberierenden Namenaktien von je CHF 0.04 Nennwert zu erhöhen. Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme und Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet. Der usgabebetrag, der Zeitpunkt der Dividendenberechtigung und die rt der Einlagen werden vom Verwaltungsrat bestimmt. Die neuen Namenaktien unterliegen nach dem Erwerb den Übertragungsbeschränkungen gemäss rt. 4 der Statuten. (bsätze 2 und 3 bleiben unverändert) Erläuterung des Verwaltungsrats Die vorgeschlagenen Statutenänderungen sind eine Folge der Nennwertherabsetzung gemäss Traktandum 4.2. Der ntrag des Verwaltungsrats und die eschlussfassung durch die Generalversammlung zu Traktandum 6.3 stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Generalversammlung zu Traktandum Wahlen 7.1 Wahlen in den Verwaltungsrat nträge des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat beantragt Frau Noreen Doyle sowie die Herren ziz R. D. Syriani, David W. Syz und Peter F. Weibel für die statutarisch vorgesehene mtsdauer von drei Jahren in den Verwaltungsrat wieder zu wählen. Erläuterungen des Verwaltungsrats Frau Noreen Doyle sowie die Herren ziz R. D. Syriani, David W. Syz und Peter F. Weibel, deren mtsdauer anlässlich der Generalversammlung 2007 abläuft, stellen sich zur Wiederwahl zur Verfügung. (a) (b) (c) Frau Noreen Doyle ist seit 2004 Mitglied des Verwaltungsrats und des Risk Committee. In Übereinstimmung mit den Unabhängigkeitsstandards der Gruppe wurde sie vom Verwaltungsrat für unabhängig erklärt. Herr ziz R. D. Syriani ist seit 1998 Mitglied des Verwaltungsrats. Er ist Vorsitzender des Compensation Committee (seit 2004) sowie Mitglied des Chairman s and Governance Committee (seit 2003) und des udit Committee (seit 2003), dessen Vorsitzender er von 2003 bis 2004 war. In Übereinstimmung mit den Unabhängigkeitsstandards der Gruppe wurde er vom Verwaltungsrat für unabhängig erklärt. Herr David W. Syz ist seit 2004 Mitglied des Verwaltungsrats und des udit Committee. In Übereinstimmung mit den Unabhängigkeitsstandards der Gruppe wurde er vom Verwaltungsrat für unabhängig erklärt. 8

9 (d) Herr Peter F. Weibel ist seit 2004 Mitglied des Verwaltungsrats, des Chairman s and Governance Committee und des udit Committee, dessen Vorsitzender er ist. In Übereinstimmung mit den Unabhängigkeitsstandards der Gruppe wurde er vom Verwaltungsrat für unabhängig erklärt. Er gilt zudem als Financial Expert im Sinn des US Sarbanes-Oxley ct von Wahl der Revisionsstelle und der Konzernprüfungsgesellschaft ntrag des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat beantragt, die KPMG Klynveld Peat Marwick Goerdeler S, Zürich, für eine weitere mtsdauer von einem Jahr als Revisionsstelle und Konzernprüfungsgesellschaft zu wählen. Erläuterung des Verwaltungsrats KPMG Klynveld Peat Marwick Goerdeler S hat gegenüber dem udit Committee des Verwaltungsrats bestätigt, dass sie die für die usübung des Mandats geforderte Unabhängigkeit aufweist und den von der amerikanischen örsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) aufgestellten Unabhängigkeitsanforderungen gerecht wird. 7.3 Wahl der besonderen Revisionsstelle ntrag des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat beantragt, die DO Visura, Zürich, für eine mtsdauer von einem Jahr als besondere Revisionsstelle zu wählen. Erläuterung des Verwaltungsrats estimmungen der amerikanischen örsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) verlangen die Unabhängigkeit der gesetzlichen Revisionsstelle. Zu den nach nsicht der SEC unzulässigen ufgaben der gesetzlichen Revisionsstelle zählen unter anderem die ewertung von Unternehmen im Rahmen von qualifizierten Kapitalerhöhungen mit Sacheinlagen. Der Verwaltungsrat beantragt daher, die DO Visura als besondere Revisionsstelle zu wählen, damit diese die besonderen Prüfungsbestätigungen im Zusammenhang mit qualifizierten Kapitalerhöhungen abgeben kann (rt. 652f OR). Geschäftsbericht 2006 und audiovisuelle Übertragung der Generalversammlung Der Geschäftsbericht 2006 mit Jahresbericht, statutarischer Jahresrechnung 2006 und konsolidierter Jahresrechnung 2006 sowie die erichte der Revisionsstelle und der Konzernprüfungsgesellschaft liegen ab 10. pril 2007 am Sitz der Gesellschaft, Paradeplatz 8, 8001 Zürich, zur Einsichtnahme auf. ktionärinnen und ktionäre können die Zustellung einer usfertigung der zur Einsicht aufliegenden Unterlagen verlangen. Diese sind zudem auch im Internet unter verfügbar. Die Generalversammlung wird am 4. Mai 2007 im Internet unter übertragen. 9

10 estimmungen für die usübung des Stimmrechts der ktionärinnen und ktionäre Die ktionärinnen und ktionäre der Credit Suisse Group erhalten mit dieser Einladung ein Formular, das wie folgt verwendet werden kann: (a) (b) (c) zur estellung von Zutrittskarten mit Stimmmaterial für die persönliche Teilnahme oder die Vertretung durch eine Drittperson, oder zur Erteilung der Vollmacht an die Credit Suisse Group, oder zur Erteilung der Vollmacht an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter. Die ktionärinnen und ktionäre sind gebeten, das ausgefüllte Formular bis spätestens 25. pril 2007 an die Credit Suisse Group, ktienregister, Postfach, 8070 Zürich, zurückzusenden, damit die Zutrittskarte und das Stimmmaterial rechtzeitig zugestellt werden können. Die Zustellung erfolgt ab 26. pril Vollmacht und Weisung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter können erteilt werden, indem das Formular oder die Zutrittskarte mit Stimmmaterial, in beiden Fällen samt schriftlichen Stimminstruktionen, bis 30. pril 2007 an Dr. Christoph Reinhardt, Rechtsanwalt, Postfach, 8070 Zürich, gesandt werden. Erhält der unabhängige Stimmrechtsvertreter keine schriftlichen Stimminstruktionen für alle oder einzelne Traktanden, übt er das Stimmrecht im Sinne der nträge des Verwaltungsrats aus. Die Credit Suisse Group vertritt ktionärinnen und ktionäre nur, wenn diese den nträgen des Verwaltungsrats zustimmen wollen. Sämtliche Vollmachten mit anderslautenden Instruktionen werden an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter weitergeleitet. Die dem Schweizerischen ankengesetz unterstellten Institute sowie gewerbsmässige Vermögensverwalterinnen und Vermögensverwalter sind verpflichtet, der Gesellschaft nzahl und Nennwert der von ihnen vertretenen Namenaktien bekannt zu geben. Zürich, 22. März 2007 Für den Verwaltungsrat Der Präsident Walter. Kielholz 10

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12 Credit Suisse Group Paradeplatz 8 Postfach 8070 Zürich Schweiz Tel Fax

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