Europäischer Pakt. (zu Einwanderung und Asyl

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1 Europäischer Pakt (zu Einwanderung und Asyl

2 Anlässlich der französischen Ratspräsidentschaft möchte der französische Präsident aufzeigen, dass Europa dazu in der Lage ist, sich den Herausforderungen unserer Zeit und damit den täglichen Sorgen seiner Bürger zu stellen. Herausgeber Dies ist nun mit dem europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl geschehen. Als Projekt Frankreichs ist der Pakt nun europäische Realität geworden. Ungeachtet der politischen Couleur und geografischen Lage fand dieser politische Text die ungeteilte Zustimmung unserer sämtlichen europäischen Partner. Er wurde am 16. Oktober in Brüssel von den 27 Staats- und Regierungschefs feierlich verabschiedet. Mit diesem Pakt ergreift Europa nun endlich die Initiative. In Bezug auf die Einwanderungspolitik wird nichts mehr so sein wie bisher. Erstmals wird eine gemeinsame Strategie mit klaren Zielen, konkreten Instrumenten und einem präzisenzeitplan vorgestellt. Das Maßnahmenpaket ist kohärent: Eine bessere Organisation der legalen Einwanderung, wirksamere Bekämpfung der illegalen Einwanderung, effektivere Kontrollen an den EU-Außengrenzen, Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems und verbesserte Abstimmung mit den Herkunftsländern der Immigranten. Dieser Pakt, der weder eine Abschottung Europas, noch seine Öffnung zu jedem Preis fördert, wird in seiner Ausgewogenheit den tatsächlichen Erfordernissen der EU gerecht. Machen Sie sich mit diesem neuen Instrument vertraut. Es zeigt, dass Europa einerseits seine Bürger zu schützen vermag, andererseits aber auch dazu in der Lage ist, seine Traditionen zu pflegen und Partnerschaften auszubauen. Ein erfolgreicher Schritt für Frankreich, ein spürbarer Fortschritt für Europa und ein Zugewinn für jeden Einzelnen von uns. Brice Hortefeux, Minister für Einwanderung, Integration, nationale Identität und solidarische Entwicklung Präsident des Rats für Justiz und Inneres der Europäischen Union für Asyl- und Einwanderungsfragen, zuständig für Asyl- und Einwanderungsfragen

3 Europäischer Pakt zu Einwanderung und Asyl Der Europäische Rat nahm am 15. und 16. Oktober 2008 auf Vorschlag Frankreichs den «Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl» an. Dieser Text, auf den sich die Staats- und Regierungschefs verständigten, stellt eine Selbstverpflichtung auf höchster Ebene der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten sowohl gegenüber ihren Bürgern als auch gegenüber Drittstaaten mit Blick auf eine wirklich gemeinsame Migrationspolitik dar. Warum dieser Pakt? Migration ist als nachhaltiges Phänomen jedes internationalen Austauschs die größte Herausforderung der kommenden Jahre und Jahrzehnte. Der Migrationsdruck wird sich so lange fortsetzen, wie es abweichende Entwicklungsstufen zwischen Europa einerseits und den südlichen bzw. östlichen Staaten andererseits gibt. Eine Null-Einwanderung ist illusorisch. Strukturierte und regulierte Migration hingegen kann als Chance verstanden werden, denn es handelt sich hierbei um wachstumsfördernde Faktoren zwischenmenschlichen Austauschs. Dies gilt vor allem für jene Länder, deren wirtschaftliche Entwicklung und Alterung der Bevölkerung einen erhöhten Bedarf an legaler Zuwanderung bedingen. Ein schlechtes Migrationsmanagement hat negative Konsequenzen für die Zielländer ebenso wie für die Migranten selbst. Die meisten europäischen Länder sehen sich mit illegaler Einwanderung konfrontiert, die eine harmonische Integration der legalen Migranten erschwert und Quelle zahlreicher menschlicher Dramen ist. Die betroffenen Regierungen können dies nicht tatenlos hinnehmen. Durch den Aufbau Europas entstand ein ausgedehntes Territorium mit Freizügigkeit für den Personenverkehr, was einen bemerkenswerten Fortschritt bzgl. der persönlichen Freiheit sowie einen wesentlichen Wohlstandsfaktor bedeutet. Diese Entwicklung erfordert ein solidarisches und gemeinsames Migrationsmanagement. Die von einzelnen Mitgliedsstaaten getroffenen Entscheidungen haben Auswirkungen auf alle anderen Mitgliedsstaaten. Die Europäische Union ist überzeugt, dass eine gerechte, ausgewogene und effiziente Politik sämtliche Migrationsaspekte zugleich berücksichtigen muss: Strukturierung der legalen Migration, Bekämpfung der illegalen Einwanderung, Synergien zwischen Migration und Entwicklung. Das ist unter «globalem Migrationsansatz» zu verstehen. Erstmals wird die gesamte europäische Einwanderungs- und Asylpolitik in einem gemeinsamen von allen Staats- und Regierungschefs angenommenen Text festgeschrieben. Hierzu dient der Europäische Pakt zu Einwanderung und Asyl. Europäischer Pakt zu Einwanderung und Asyl

4 Europäischer Pakt zu Einwanderung und Asyl Was beinhaltet der Pakt? Der Pakt ist eine politische Verpflichtungserklärung der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union untereinander, gegenüber ihren Bürgern sowie dem Rest der Welt. Darin werden eine Reihe politischer Ziele und strategischer Vorgaben in Bezug auf den Ausbau einer gemeinsamen europäischen Einwanderungs- und Asylpolitik festgeschrieben. Der Europäische Pakt zu Einwanderung und Asyl ist die Selbstverpflichtung der Mitgliedsstaaten auf fünf weitreichende Maßnahmen: 1. Strukturierung der legalen Einwanderung unter Berücksichtigung der Prioritäten, Erfordernisse und Aufnahmekapazitäten jedes Mitgliedsstaats sowie die Förderung der Integration 2. Bekämpfung der illegalen Einwanderung, insbesondere durch die Rückführung illegaler Einwanderer in das Herkunfts- oder Transitland 3. Effektivere Grenzkontrollen 4. Entwicklung eines europäischen Asylsystems 5. Schaffung einer globalen Partnerschaft mit den Herkunfts- und Transitländern durch die Förderung von Synergien zwischen Migration und Entwicklung Über nationale und europäische Maßnahmen werden diese Selbstverpflichtungen umgesetzt. Wie werden die Verpflichtungserklärungen des Pakts umgesetzt? Der Pakt muss vom Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission sowie von den einzelnen Mitgliedsstaaten angenommen werden. Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs wird einmal jährlich über die Einwanderungsund Asylpolitik beratschlagen. Grundlage hierzu wird jeweils ein von der Kommission vorgelegter Fortschrittsbericht zum Pakt sein. Die Mitgliedsstaaten berichten dem Europäischen Rat über die bedeutsamsten Entwicklungen, die sie im Rahmen ihrer Einwanderungs- und Asylpolitik planen. Europäischer Pakt zu Einwanderung und Asyl

5 Maßnahme 1 Strukturierung der legalen Einwanderung unter Berücksichtigung der Prioritäten, Erfordernisse und Aufnahmekapazitäten jedes Mitgliedsstaats sowie die Förderung der Integration H Die Politik in Bezug auf die legale Einwanderung muss definiert und abgestimmt werden. Der legalen Einwanderung muss ein doppelter Wille zugrunde liegen: der des Immigranten und der des Aufnahmelands. Es muss sich für beide Seiten ein Vorteil ergeben. H Jeder Mitgliedsstaat bestimmt seine arbeitsmarktpolitischen Einwanderungsziele und entscheidet damit selbst über die Anzahl der in seinem Gebiet aufgrund beschäftigungspolitischer Kriterien aufzunehmenden Personen. Die Europäische Union muss für hoch qualifizierte Arbeitskräfte attraktiver werden. Vorübergehende bzw. sich wiederholende Einwanderungen müssen einerseits erleichtert werden, wobei andererseits ein Ausbluten der Ursprungsländer an qualifizierten Arbeitskräften zu vermeiden ist. H Der Familienzuzug muss besser organisiert werden. Hierbei sind die europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie die Aufnahmekapazitäten der Mitgliedsstaaten als auch die Integrationsfähigkeit der Familien zu berücksichtigen. Die Mitgliedsstaaten müssen im Rahmen einer verantwortungsbewussten Integrationspolitik auf ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Rechten (Ermöglichung der Arbeitsaufnahme, Wohnmöglichkeiten, soziale Absicherung) und Pflichten (Einhaltung der Gesetze und Achtung der Identität des Aufnahmelands) hinarbeiten. Das Erlernen der Sprache des Aufnahmelands und die Ermöglichung einer Arbeitsaufnahme gelten als wesentliche Faktoren der Integration. Maßnahme 1 - Strukturierung der legalen Einwanderung unter Berücksichtigung der Prioritäten, Erfordernisse und Aufnahmekapazitäten jedes Mitgliedsstaats sowie die Förderung der Integration

6 Maßnahme 2 Bekämpfung der illegalen Einwanderung, insbesondere durch die Rückführung illegaler Migranten in ihr Herkunfts- oder ein Transitland H Der Pakt verleiht dem Willen der Mitgliedsstaaten zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung nochmals Nachdruck; diese erfolgt sowohl im Interesse der betroffenen Länder als auch der Migranten selbst. Die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern wird zwecks verstärkter Bekämpfung international tätiger Banden für Migrantenschmuggel und Menschenhandel ausgebaut. H Illegal eingewanderte Migranten müssen das Gebiet vorzugsweise freiwillig wieder verlassen. Von einem Mitgliedsstaat beschlossene Rückführungsmaßnahmen werden von allen Mitgliedsstaaten anerkannt. Es sind Anreize zur Förderung der freiwilligen Rückkehr zu schaffen, wobei diese generell in sämtlichen Mitgliedsstaaten bestehen müssen. Im Hinblick auf eine Erleichterung der Rückführungsmaßnahmen sind mit Drittländern Übernahmeabkommen abzuschließen. H Die Mitgliedsstaaten müssen ihre Zusammenarbeit ausbauen und auf ein gemeinsames Instrumentarium zugreifen, um die Rückführung illegaler Immigranten zu gewährleisten. Sie bekämpfen jegliche Form der Ausbeutung von illegalen Migranten auf Schärfste. Die Mitgliedstaaten dürfen Legalisierungen aus humanitären oder ökonomischen Gründen nur fallweise vornehmen. Maßnahme 2 - Bekämpfung der illegalen Einwanderung, insbesondere durch die Rückführung illegaler Migranten in ihr Herkunfts- oder ein Transitland

7 Maßnahme 3 Effektivere Grenzkontrollen H Jeder Mitgliedsstaat ist für die Kontrolle seiner EU-Außengrenzen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft selbst zuständig. Diese Kontrolle wird gleichfalls im Interesse aller Mitgliedsstaaten ausgeübt. Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, sämtliche dienlichen und ihnen zu Gebote stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um dieser Verantwortung effektiv gerecht zu werden. H Ab Januar 2012 werden allgemein nur noch Sichtvermerke (Visa) ausgestellt, in denen die biometrischen Personenmerkmale erfasst sind. Es wird ein Visainformationssystem (VIS) eingeführt, das sämtliche Konsulate und Zentralstellen der Mitgliedsstaaten in einem Datenverbund umschließt. Mithilfe dieses Systems kann die illegale Einwanderung durch eine eindeutige Identifizierung der Visainhaber und Ihrer Herkunftsländer effizienter bekämpft werden. Die Konsulate der Mitgliedsstaaten sind gehalten, ihre Zusammenarbeit auszubauen und soweit möglich, die ihnen für die Ausstellung von Sichtvermerken zur Verfügung stehenden Mittel zu bündeln bzw. zu teilen. H Die Koordination des EU-Außengrenzschutzes wird soweit erforderlich von der Agentur FRONTEX wahrgenommen. Die der Agentur zur Verfügung stehenden Mittel müssen verstärkt werden, um auch in Krisenfällen gerüstet zu sein. Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, FRONTEX diese erforderlichen Mittel bereitzustellen. Die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern wird verstärkt, um Ihnen eine bessere Kontrolle der eigenen Grenzen zu ermöglichen. Die Mitgliedsstaaten, die massive, unverhältnismäßig starke Migrationsströme (im Verhältnis zu ihrer Aufnahmekapazität) zu gewärtigen haben, müssen sich auf die effektive Solidarität der anderen Mitgliedsstaaten verlassen können. Die Überwachung der EU-Außengrenzen erfolgt mithilfe modernster gemeinsam entwickelter Technologien. Maßnahme 3 - Effektivere Grenzkontrollen

8 Maßnahme 4 Entwicklung eines europäischen Asylsystems H Der Pakt unterstreicht erneut, dass jeder verfolgte Ausländer innerhalb des EU-Gebiets gemäß den Grundwerten der Union sowie den internationalen Verpflichtungen ihrer Mitgliedsstaaten Anspruch auf Hilfe und Schutz genießt. H Der Pakt fordert zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Asylverfahrens auf, um derzeit noch bestehende Disparitäten bei der Gewährung des Flüchtlingsstatuts und die sich daraus ergebenden Konsequenzen aus der Welt zu schaffen. Im ersten Quartal 2009 wird eine europäische Agentur zur Förderung der praktischen Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten untereinander sowie zur Angleichung der Asylverfahren und der Rechtsprechung eingerichtet. Bis 2012 wird ein einheitliches Asylverfahren entwickelt. Flüchtlinge und andere schutzbedürftige Personen werden europaweit einen einheitlichen Status genießen. H Im Rahmen der Solidarität gegenüber Mitgliedsstaaten, die einem massiven Zustrom von Asylbewerbern ausgesetzt sind, werden europäische Unterstützungsteams zur Prüfung der Asylanträge eingerichtet. Des Weiteren erfolgt eine bessere Aufteilung der anerkannten Flüchtlinge auf die einzelnen Mitgliedsstaaten, wobei Letztere auf freiwilliger Basis handeln. In enger Abstimmung mit dem UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge wird eine Neuansiedlungspolitik verfolgt, die es unter dem Schutz des Hochkommissariats stehenden Personen ermöglicht, sich auf dem Gebiet der Europäischen Union niederzulassen. Die Mitarbeiter der Grenzüberwachungsstellen werden im Hinblick auf die Rechte schutzwürdiger Personen geschult. Maßnahme 4 - Entwicklung eines europäischen Asylsystems

9 Maßnahme 5 Schaffung einer globalen Partnerschaft mit den Herkunftsund Transitländern durch die Förderung von Synergien zwischen Migration und Entwicklung H Die Europäische Union erinnert an ihren «globalen Migrationsansatz», der sowohl die legale Einwanderung, als auch die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und Synergien zwischen Migration und Entwicklung umschließt. Dieser Ansatz bemüht sich um eine funktionierende Partnerschaft zwischen Zielländern, Herkunfts- und Transitländern. Die Migration muss ein wichtiger Bestandteil der außenpolitischen Beziehungen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten werden. H Die Mitgliedsstaaten müssen mit den Herkunfts- bzw. Transitländern Abkommen treffen, die sämtliche Aspekte der Migration berücksichtigen. Sie werden darin unterstützt, Personen aus diesen Ländern die legale Einwanderung zu ermöglichen, soweit dies dem Aufnahmeland und dessen Arbeitsmarktsituation gerecht wird. Migranten sollten Berufserfahrung sammeln und sich ein Sparvermögen aufbauen können, mit dessen Hilfe sie zur Entwicklung ihres Landes beitragen. Die zirkuläre Migration ist zu fördern. Die Zusammenarbeit mit den Heimatländern wird ausgebaut, um der illegalen Einwanderung entgegenzuwirken bzw. um sie zu bekämpfen. H Der Pakt fördert solidarische Entwicklungshilfeaktionen, die es den Migranten gestatten, an der Entwicklung ihrer Herkunftsländer zu partizipieren. Spezifische Finanzinstrumente sollten gesicherte Transferzahlungen seitens der Migranten erleichtern. Die Entwicklungshilfepolitik wird enger mit der Einwanderungspolitik verbunden, um zur Entwicklung der Herkunftsländer und regionen beizutragen. Maßnahme 5 - Schaffung einer globalen Partnerschaft mit den Herkunfts- und Transitländern durch die Förderung von Synergien zwischen Migration und Entwicklung

10 H La version française est téléchargeable sur le site H English version available at H La versión en español se puede descargar en el siguiente sitio H La versione italiana può essere scaricata sul seguente sito Mission communication - octobre Crédits photos : MI-DICOM, Christelle Lacene. 101, rue de Grenelle Paris cedex 07 Tél. :

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