Vortrag von Aussenministerin Dr. Aurelia Frick Wie gut ist der EWR wirklich?

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1 R EG IER U N G D ES FÜ R STEN TU M S LIEC H TEN STEIN M IN IS TER IU M FÜ R Ä U S S ER ES,B ILD U N G U N D K U LTU R Vortrag von Aussenministerin Dr. Aurelia Frick Wie gut ist der EWR wirklich? 19. Mai 2016 Europa-Institut der Universität Zürich

2 Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrte Damen und Herren Beinahe ein Vierteljahrhundert ist vergangen, seit Liechtenstein dem EWR-Beitritt zugestimmt hat nur eine Woche nach dem Nein des schweizerischen Stimmvolks. Dieses Modell der europäischen Integration hat seither nichts an Aktualität eingebüsst: in Grossbritannien wird der EWR als mögliche Handlungsoption im Falle eines EU Austritts diskutiert; in der Schweiz hat die Spitze der SP unlängst die Idee eines EWR 2.0 lanciert; Kleinstaaten wie Andorra haben ihr Interesse an einem Beitritt zum EWR geäussert. Die Frage, wie gut der EWR wirklich ist, liegt somit auf der Hand. Vor rund einem Jahr liess der damalige norwegische Europaminister, Vidar Helgesen, mit folgender Aussage aufhorchen: Es sei für ihn schwer vorstellbar, dass Grossbritannien sich mit dem Integrationsmodell EWR wohlfühlen könne. Diese Aussage erstaunt, weil Norwegen selbst EWR Mitglied ist. Worauf ich hinaus möchte: Diese Aussage beinhaltet eine zentrale Botschaft. Was sich für Liechtenstein, Island und Norwegen als geeignete Integrationslösung erweist, muss für andere Staaten nicht richtig sein. Die Frage, wie gut der EWR wirklich ist, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Die Antwort ist für Liechtenstein eine andere als etwa für die Schweiz oder Grossbritannien. Ich kann es vorwegnehmen: Liechtenstein hat damals den richtigen europapolitischen Weg eingeschlagen. Für unser Land stellt der EWR ein Erfolgsmodell dar. Liechtenstein ist es in einem günstigen Zeitfenster geglückt, zu vorteilhaften Konditionen EWR-Mitglied zu werden: Einerseits konnte Liechtenstein eine Sonderlösung im sensiblen Bereich der Personenfreizügigkeit erreichen, andererseits ist es gelungen, die Zoll- und Währungsunion mit der Schweiz aufrechtzuerhalten. Die EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins wird sozusagen veredelt durch den beschränkten Personenverkehr und den gleichzeitigen Fortbestand der besonders engen Beziehung mit der Schweiz. Liechtenstein besitzt heute einen EWR++. Dies hat wesentlich dazu beigetragen, dass eine weitergehende Integration sprich ein Beitritt Liechtensteins zur EU bisher nicht einmal ansatzweise diskutiert wurde. In dieser Hinsicht unterscheiden wir uns von unseren EWR/EFTA-Partnerstaaten Island und Norwegen. Die Option eines EU Beitritts mag derzeit dort nicht aktuell sein sie war und bleibt aber in beiden Staaten Teil der politischen Diskussion. Ich übertreibe daher nicht, wenn ich behaupte, dass Liechtenstein das überzeugteste EWR Mitglied unter den drei EWR/EFTA-Staaten ist. Mit der EWR-Mitgliedschaft verfügt Liechtenstein über ein äusserst stabiles und gut funktionierendes Integrationsmodell, das sich in einem Umfeld tiefgreifender Veränderungen und Krisen in der EU bewährt hat. Es bietet den für das Exportland Liechtenstein so essenziellen Zugang zum europäischen Binnenmarkt. Zusätzlich hat der EWR-Beitritt Liechtensteins Souveränität und Eigenständigkeit gestärkt. 2/13

3 Kurz gesagt: Der EWR ist eine beinahe massgeschneiderte Lösung für Liechtensteins Integration in Europa. Lassen sie mich, nachdem ich die aktuelle Bewertung unserer EWR-Mitgliedschaft vorweggenommen habe, das Rad der Zeit zurückdrehen. In einem ersten Teil möchte ich kurz auf die Geschichte des liechtensteinischen Beitritts eingehen. Die technischen Ausführungen werde ich in meinem Vortrag auf ein Minimum beschränken. Dennoch werde ich nicht umhinkommen, in einem weiteren Teil das EWR-Abkommen und das institutionelle Gefüge des EWR in den Grundzügen zu erläutern. Auf dieser Grundlage werde ich sodann die Herausforderungen und Vorteile der liechtensteinischen EWR-Mitgliedschaft aufzeigen, um in einem letzten Teil Bilanz zu ziehen. Zur Geschichte des EWR-Beitritts. Der EWR-Beitritt war keineswegs unumstritten! Im Gegenteil: Die Diskussionen vor der EWR-Abstimmung wurden mit einer ungewöhnlichen Intensität und Emotionalität geführt. Ich selbst kann mich gut daran erinnern, wie ich damals mit meinen Mitschülerinnen und Mitschülern im Gymnasium hitzige Debatten um Für und Wider den EWR-Beitritt führte. Uns allen war klar, dass die EWR-Abstimmung ein Ereignis war, das die liechtensteinische Innen- und Aussenpolitik auf Jahre hinaus prägen würde. Die Gegner kritisierten damals, dass der EWR nicht grössenverträglich für Verwaltung und Wirtschaft sei, wobei vor allem Gewerbe und kleine Unternehmen eine Überregulierung fürchteten; der EWR eine Gefahr für die Zoll- und Währungsunion mit der Schweiz darstelle und die Errichtung von Zollhäuschen an der Grenze zur Schweiz drohe; der EWR zu Überfremdung und Verdrängung inländischer Arbeitskräfte führe; der EWR das liechtensteinische Steuerregime und erfolgreiche Geschäftsmodelle gefährde, was vor allem die Befürchtung der Treuhänder und Finanzdienstleister war. Plakativ sprachen die Gegner vom drohenden EWR-tum Liechtenstein. Die Befürworter betonten demgegenüber die Stärkung der Souveränität Liechtensteins durch den EWR-Beitritt; den Marktzugang; die Industrie argumentierte, dass der EWR die Wettbewerbsfähigkeit bewahre und Arbeitsplätze sichere; den Imagegewinn für Liechtenstein sowie den Zugang zu EU-Forschungs- und Bildungsprogrammen; dass die Zoll- und Währungsunion mit der Schweiz trotz EWR-Beitritt aufrechterhalten werden könne. Wie wir heute wissen, haben die Argumente für einen Beitritt die liechtensteinische Bevölkerung überzeugt: Das liechtensteinische Parlament, der Landtag, stimmte im Oktober 1992 dem EWR zu und entschied gleichzeitig, eine Volksabstimmung über den Beitritt 3/13

4 abzuhalten. Obwohl das Schweizer Stimmvolk den EWR-Beitritt am 6. Dezember 1992 ablehnte, stimmten eine Woche später 55,8 Prozent der liechtensteinischen Bevölkerung einem Beitritt zu. Mit fast identischer Zustimmung von 55,9 Prozent akzeptierte das Volk drei Jahre später endgültig das EWR-Abkommen. Nachdem die Schweiz den Beitritt abgelehnt hatte, waren verschiedene Vertragsänderungen notwendig geworden, um Liechtenstein die Mitgliedschaft im EWR bei gleichzeitiger Beibehaltung der Zollunion mit der Schweiz zu ermöglichen. Die EWR-Abstimmungen in Liechtenstein waren bemerkenswert: Dass das liechtensteinische Stimmvolk anders als in der Schweiz Ja zum EWR-Beitritt sagte, war ein klares Signal für eine von der Schweiz unabhängige und eigenständige liechtensteinische Aussenpolitik, wie sie Fürst Hans-Adam II. bereits 1970 in seiner Rucksackrede gefordert hatte. Einen ersten bedeutenden Schritt hin zu einer eigenständigen Aussenpolitik hatte Liechtenstein fünf Jahre zuvor mit dem UNO-Beitritt gemacht, der ebenfalls unabhängig von der Schweiz erfolgt war. Relativ rasch nach der positiven EWR-Abstimmung 1992 signalisierte der Bundesrat, dass er Liechtenstein auf seinem Weg in den EWR unterstützen und Hand für die notwendige Anpassung des Zollvertrags bieten werde. Die unterschiedliche Europapolitik unserer beiden Länder hat nichts daran geändert, dass die Schweiz bis heute Liechtensteins wichtigster bilateraler Partner geblieben ist. Über 100 Verträge verbinden uns Jahre nach dem EWR-Beitritt hat die Regierung in einem umfangreichen Bericht an das Parlament Bilanz gezogen und dabei die EWR-Mitgliedschaft als Erfolgsmodell bezeichnet. Die Hoffnungen und Erwartungen der Befürworter haben sich bewahrheitet, die Argumente der Gegner hingegen nicht. Diese Einschätzung wird auch von der Bevölkerung und den liechtensteinischen Unternehmen geteilt. Wie eine Umfrage 2014 gezeigt hat, geniesst der EWR in Bevölkerung und Wirtschaft eine ausserordentliche hohe Akzeptanz. Eine klare Mehrheit der Unternehmen sieht den EWR ebenfalls als Erfolgsmodell und zugleich als beste Option Liechtensteins für die Zukunft. Ebenso bewerten 85 Prozent der Bevölkerung den EWR positiv. Nur die Zollunion mit der Schweiz wird von den Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner noch positiver gesehen. Aus diesen Umfrageresultaten ergeben sich zwei Erkenntnisse: 1. Die Europapolitik der Regierung wird von Bevölkerung und Wirtschaft getragen und breit unterstützt. Ich brauche nicht zu sagen, dass ein so breiter europapolitischer Konsens in Europa eine Seltenheit geworden ist. 2. Die engen Beziehungen zur Schweiz und insbesondere die gemeinsame Zollunion geniessen in der Bevölkerung weiterhin einen sehr hohen Stellenwert. Im Rückblick stellt der EWR-Beitritt einen Meilenstein in der liechtensteinischen Aussenpolitik dar. Nach jahrzehntelanger starker Ausrichtung der Aussenpolitik an der Schweiz war der Beitritt ein Signal des Aufbruchs. Seit 1992 sind Liechtenstein und die Schweiz unterschiedliche europapolitische Wege gegangen und dies mit Überzeugung. Für beide Staaten ist die EWR-Abstimmung zur bestimmenden Wegscheide in der Europapolitik geworden. Unsere Europapolitik basiert heute auf dem unumstrittenen Grundsatz, dass 4/13

5 wir nicht mehr unter das aktuelle Integrationsniveau zurückfallen wollen. In diesem Zusammenhang möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass die Beziehungen Liechtenstein zur EU weit über die EWR-Mitgliedschaft hinausgehen. Insbesondere mit der Schengen/Dublin-Assoziation erfuhren die Beziehungen eine substanzielle Vertiefung. Nennenswert ist auch das Abkommen mit der EU über den Automatischen Informationsaustausch, das die Zusammenarbeit im Steuerbereich auf eine neue Grundlage gestellt hat. Welche konkreten Herausforderungen und Vorteile bringt der EWR nun für Liechtenstein? Um diese Frage beantworten zu können, muss ich kurz erklären, was der EWR überhaupt ist und vor allem, was er nicht ist. Der EWR ist der Zusammenschluss der 28 EU-Staaten und der 3 EWR/EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen zu einem 500 Millionen Menschen umfassenden Binnenmarkt, in dem für alle Staaten die gleichen Grundregeln gelten. Bürger und Unternehmen profitieren von vier Grundfreiheiten: freier Warenverkehr, freier Personenverkehr einschliesslich Niederlassungsfreiheit, freier Dienstleistungsverkehr und freier Kapitalverkehr. Diskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit ist innerhalb des EWR untersagt. Zudem gelten im EWR gemeinsame Wettbewerbsregeln. Das Funktionieren des Binnenmarktes wird durch Flankierende und Horizontale Politiken etwa im Konsumenten- oder Umweltschutz weiter gefördert. Eine verstärkte Zusammenarbeit ist auch in den Bereichen Forschung und Bildung entstanden, wobei diese Programme optional sind. Was umfasst der EWR nicht? Die EWR-Staaten sind in verschiedenen Bereichen nicht an EU-Politik gebunden, unter anderem in folgenden: Landwirtschaft, Zölle, Aussen- und Sicherheitspolitik. Zudem sind die EWR-Staaten nicht Teil der Fiskal- und Währungsunion. Das EWR-Abkommen basiert auf der primären Gesetzgebung der EU und wird laufend durch die Übernahme von EWR-relevanten Rechtsakten ergänzt. Auf die institutionelle Struktur des EWR möchte ich nicht im Detail eingehen. Wichtig ist mir aber zu betonen, dass der EWR eine Struktur mit zwei Pfeilern hat: Einem für die EU, einem für die drei EWR/EFTA-Staaten. Zwischen diesen beiden Pfeilern gibt es gemeinsame EWR-Organe. Der Gemeinsame EWR-Ausschuss ist für die laufende Verwaltung des EWR-Abkommens zuständig. Er besteht aus Vertretern der EWR/EFTA-Staaten, des Europäischen Auswärtigen Dienstes und einem Beobachter der EFTA-Überwachungsbehörde. Der Ausschuss entscheidet und das ist zentral im Einvernehmen über die Übernahme 5/13

6 von EU-Rechtsakten in das EWR-Abkommen. Als Pendant zur Europäischen Kommission gibt es im EWR/EFTA-Pfeiler die EFTA-Überwachungsbehörde, welche die Einhaltung der Verpflichtungen durch die EWR/EFTA-Staaten überwacht. Das Pendant zum EU- Gerichtshof bildet der EFTA-Gerichtshof. Worauf ich in diesem Zusammenhang hinweisen möchte: Der EWR ist kein mit der EU vergleichbares supranationales Gebilde, auch wenn die Überwachungsbehörde und der EFTA-Gerichtshof verbindliche Entscheide treffen können. Ich möchte es dabei belassen. Für den weiteren Verlauf des Vortrags ist nicht entscheidend, dass Sie die Strukturen im Detail kennen, sondern vielmehr, dass Sie drei Punkte im Gedächtnis behalten: 1. Durch die Zwei-Pfeiler-Struktur haben die EWR/EFTA-Staaten eigene Institutionen parallel zur EU sowie gemeinsame Institutionen mit der EU. 2. Die Übernahme von EU-Rechtsakten in das EWR-Abkommen erfolgt nur im Einvernehmen zwischen den EWR/EFTA-Staaten und der EU. Dabei bleiben die innerstaatlichen Genehmigungsverfahren für einzelne Rechtsakte gewährleistet. 3. Mit der EFTA-Überwachungsbehörde ESA und dem EFTA-Gerichtshof überwachen eigene Institutionen die Umsetzung des Abkommens in den EWR/EFTA-Staaten, wobei Liechtenstein einen Richter für den Gerichtshof und ein Mitglied für das Direktorium der Überwachungsbehörde bestimmen kann. Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen möchte ich zu den Herausforderungen der EWR-Mitgliedschaft übergehen. Die positive Gesamtbewertung unserer Mitgliedschaft bedeutet nicht, dass es keine Herausforderungen gibt. Vereinfacht lassen sich zwei Kategorien von Herausforderungen ausmachen: Kategorie 1: Zunahme von Regulierungslast, Aufwand und Kosten Kategorie 2: institutionelle Herausforderungen Zur ersten Kategorie: Durch den EWR hat die Regulierung klar zugenommen. Es hat eine Verrechtlichung vieler Lebensbereiche stattgefunden. Die Zahl von Rechtsakten, die per Ende April 2016 im EWR in Kraft und auf Liechtenstein anwendbar waren, illustriert das. Diese massive Zunahme an Regulierung steht in einem gewissen Widerspruch zum liberalen Wirtschaftsmodell, das Liechtenstein traditionell verfolgt. Die Regulierungslast stellt nicht nur für die liechtensteinische Verwaltung eine Herausforderung dar, sondern in noch stärkerem Masse für kleine und mittlere Unternehmen. Regulierung auf europäischer Ebene ist häufig nicht auf Kleinstunternehmen ausgerichtet, was einen hohen Aufwand für diese mit sich bringt. Genau diese Firmen machen aber in Liechtenstein die deutliche Mehrheit aus: 87 Prozent der über Unternehmen im Land haben lediglich 1 bis 9 Mitarbeiter. Nur 17 Unternehmen haben mehr als 250 Mitarbeiter. Sie sehen: Die liechtensteinische Wirtschaft ist mehr als Hilti und Hilcona. Eine weitere Tatsache ist wenig bekannt: Gemessen am Bruttoinlandsprodukt trägt die Industrie 40 Prozent zur Wertschöpfung der liechtensteinischen Volkswirtschaft bei mehr als die Finanzdienstleistungen mit 24 Prozent und weit mehr als in jedem anderen EWR-Staat. 6/13

7 Die Regulierungsflut gilt es in verschiedener Hinsicht zu relativieren: Auf Grundlage von Anpassungen in Beschlüssen des Gemeinsamen EWR-Ausschusses sind 40 Prozent der EWR-Rechtsakte nicht oder nur teilweise auf Liechtenstein anwendbar, in erster Linie wegen der Zollunion und Verwaltungszusammenarbeit mit der Schweiz. Was ich betonen möchte: Der EWR verhindert weder einen flexiblen Arbeitsmarkt noch eine schlanke Verwaltung, wie das Beispiel Liechtenstein zeigt. Regulierung ist auch nicht grundsätzlich schlecht: Die Flankierenden und Horizontalen Politiken haben in einigen Bereichen sehr positive Auswirkungen auf Liechtenstein gehabt, so zum Beispiel in den Bereichen der Geschlechtergleichstellung oder des Verbraucherschutzes. Mit der zunehmenden Regulierung ist der Aufwand für die öffentliche Verwaltung gestiegen. Zwar hat sich die Behauptung der Beitrittsgegner nicht bewahrheitet, dass der EWR für Liechtenstein und seine Verwaltung eine Nummer zu gross sei. Liechtenstein hat seine Fähigkeit, den EWR administrieren zu können, eindrücklich unter Beweis gestellt. Dadurch hat sich Liechtenstein Respekt und Anerkennung bei den EWR/EFTA-Partnern und in der EU verschafft. Unbestreitbar ist aber, dass der EWR zu einem Ausbau der Verwaltung geführt hat. Liechtensteins Verwaltung ist allerdings immer noch relativ schlank, die Staatsquote betrug im Jahr 2014 nur 24,1 Prozent. Das ist noch niedriger als die Staatsquote der Schweiz, die mit 33,7 Prozent im europäischen Vergleich bereits sehr tief ist, und deutlich niedriger als die Staatsquote Österreichs, die bei 52,6 Prozent liegt. Und nun zu den Kosten: den EWR gibt es nicht umsonst. Für Beiträge an EU-Programme und Agenturen, die Finanzierung der Überwachungsbehörde und des EFTA-Gerichtshofs sowie den EWR-Finanzierungsmechanismus hat Liechtenstein zwischen 1995 und 2015 knapp 55 Millionen Franken ausgegeben. Zwar fliesst über Programme ein Teil der Gelder wieder zurück, Tatsache ist aber: Die Kosten für das Produkt EWR sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Illustrativ sind die kürzlich abgeschlossenen Verhandlungen für den EWR-Finanzierungsmechanismus , die sich besonders schwierig gestalteten. Die EU hatte ursprünglich eine Erhöhung der Beiträge der EWR/EFTA-Staaten von über 80 Prozent gefordert. Geeinigt haben sich beide Seiten schlussendlich auf eine Erhöhung von 11 Prozent eine nicht zu vernachlässigende Erhöhung, angesichts der ursprünglichen Position der EU aber sehr wohl ein Verhandlungserfolg. Der Marktzugang hat also seinen Preis. Die Beteiligung am Finanzierungsmechanismus wird von der EU sozusagen als Eintrittsgebühr zum Binnenmarkt verstanden. Im Übrigen wäre auch bei einer nur teilweisen Teilnahme am Binnenmarkt, zum Beispiel über bilaterale Verträge, ein Solidaritätsbeitrag erforderlich. Trotz der namhaften Kosten bin ich fest überzeugt, dass die Kosten-Nutzen Rechnung für Liechtenstein stimmt. Die Vorteile, auf die ich noch zu sprechen komme, wiegen die Kosten auf. Erlauben sie mir noch ein paar Worte zur zweiten Kategorie der Herausforderungen, die ich als institutionelle Herausforderungen bezeichnet habe. Kritisch ist die Tatsache, dass die EWR/EFTA-Staaten keinen substanziellen Einfluss auf die Schaffung von neuen EU- Rechtsakten nehmen können. Mangels Stimmrecht haben Liechtenstein und seine EWR/EFTA-Partner keinen direkten Einfluss auf das decision taking innerhalb der EU. Es 7/13

8 bleibt nur die Möglichkeit, sich beim decision shaping Gehör zu verschaffen. Auch dieses Defizit gilt es mehrfach zu relativieren. Erstens: Die EWR-Mitgliedschaft ist aufgrund der Volksabstimmungen 1992 und 1995 direktdemokratisch legitimiert: Das Volk wusste, dass es mit der Zustimmung zum EWR partiell souveränitätspolitische Einbussen in Kauf nimmt. Zweitens: Die erwähnte Zwei-Pfeiler-Struktur des EWR gibt Liechtenstein, Island und Norwegen ein Mitspracherecht bei den EU-Rechtsakten, die in das EWR-Abkommen übernommen werden. Zudem besteht die Möglichkeit von Anpassungen, wenn sie sachlich begründet werden. Das beweist nicht nur die Ausnahmeregelung Liechtensteins bei der Personenfreizügigkeit, sondern auch die Tatsache, dass ein grosser Teil der EWR-Rechtsakte auf Liechtenstein formell nicht anwendbar ist. Die Kompromissbereitschaft der EU hat in den vergangenen Jahren, wie wir feststellen müssen, jedoch abgenommen. Das hängt damit zusammen, dass sich die EU im dauernden Krisenmodus befindet, was zu einer gewissen Marginalisierung des EWR geführt hat. Angesichts Eurokrise, Flüchtlingskrise und Brexit ist der EWR in der Prioritätenliste der EU weiter nach unten gerutscht. Schliesslich ist es mir wichtig zu bemerken, dass Landtag und Volk über die direktdemokratische Mitsprache die Möglichkeit haben, ins EWR-Abkommen übernommene Rechtsakte abzulehnen. Gleichzeitig muss man sich aber bewusst sein, dass die Konsequenzen einer solchen Ablehnung potenziell weitreichend sind. Eine letzte Bemerkung zu den institutionellen Herausforderungen: Gemäss dem sogenannten Single-Voice-Prinzip treten die EWR/EFTA-Staaten mit einer Stimme auf. Das bedeutet im Positiven, dass jeder einzelne Staat sozusagen ein Veto-Recht hat und die Übernahme von EU-Rechtsakten in den EWR blockieren kann. Eine Übernahme neuer Rechtsakte kann nur gemeinsam erfolgen, was Liechtenstein, Island und Norwegen zu gleichberechtigten Partnern macht. Im Negativen kann dieses Prinzip für Blockaden und Verzögerungen sorgen. Ein aktuelles Beispiel ist die seit Jahren verzögerte Übernahme der Europäischen Finanzmarkaufsichtsbehörden ESAs in den EWR. Trotz der grundsätzlichen politischen Einigung der EWR/EFTA-Staaten im Jahr 2014 sind diese Rechtsakte immer noch nicht ins EWR-Abkommen übernommen worden. Das liegt zum einen an verfassungsrechtlichen Problemen in Island und Norwegen und zum anderen daran, dass Liechtenstein von Beginn an ein stärkeres Interesse an einer raschen Übernahme der Finanzmarktaufsichtsbehörden hatte als seine Partner Island und Norwegen. Jahrelange Verzögerungen bei der Übernahme von EU-Rechtsakten, wie im Fall der Finanzmarktaufsichtsbehörden und der damit zusammenhängende Rechtsakte, widersprechen offensichtlich der Grundidee des EWR, da die Homogenität des Binnenmarkts in Frage gestellt wird. Eine kleine Randnotiz: eine der Befürchtungen der EWR-Gegner hat sich bewahrheitet. Der Austausch von Steuerdaten ist Realität geworden. Nur: dies hat nichts mit der EWR- Mitgliedschaft zu tun. Auch die Schweiz als Nicht-EWR-Mitglied hat heute ein Abkommen mit der EU über den automatischen Informationsaustausch. Was ich in diesem 8/13

9 Zusammenhang herausstreichen möchte: Liechtenstein hat sich als Early Adopter früh zum Automatischen Informationsaustausch bekannt. Ich bin überzeugt, dass der Finanzplatz nur mit einer Vorwärtsstrategie, wie sie Liechtenstein gewählt hat, eine sichere und erfolgreiche Zukunft hat. Meine bisherigen Ausführungen haben gezeigt, dass der EWR einige Herausforderungen mit sich bringt. Diesen Herausforderungen möchte ich nun die Vorteile der EWR- Mitgliedschaft gegenüberstellen und Ihnen gleichzeitig darlegen, dass die Vorteile klar überwiegen. Das zentrale Verkaufsargument für den EWR ist der Zugang zum europäischen Binnenmarkt. Der EWR garantiert den besten Marktzugang für Staaten ausserhalb der EU, was sowohl für Finanzdienstleister als auch für die produzierende Industrie relevant ist: 60 Prozent der liechtensteinischen Exporte Güter im Wert von mehr als 1,8 Milliarden Franken gingen im vergangenen Jahr in den EWR. Im Finanzbereich hat der EWR-Beitritt zu einer Diversifizierung und Internationalisierung geführt: 1995 waren 2 Versicherungsunternehmen in Liechtenstein ansässig, heute sind es 41. Die Zahl der Banken ist von 3 auf 15, die Zahl der Fonds von 1 auf über 500 angestiegen. Finanzdienstleister profitieren im EWR von Rechtssicherheit und dem EU-Pass. Diese Vorteile haben dazu geführt, dass zahlreiche schweizerische Versicherungsanbieter den EU-Markt mittlerweile von Liechtenstein aus bearbeiten. Der EWR bietet bezüglich des Marktzugangs eben mehr als die bilateralen Verträge. Diese Entwicklungen schlugen sich im Zuwachs des Bruttoinlandprodukts (BIP) nieder. In Liechtenstein war nach 1995 im Vergleich zu ähnlichen Volkswirtschaften und entgegen dem allgemeinen Trend in Europa eine klare Wachstumsbeschleunigung zu beobachten. Die 1990er-Jahre waren in Liechtenstein mit einem durchschnittlichen BIP-Wachstum von 5,26 Prozent wirtschaftlich sehr erfolgreich. Demgegenüber wuchs die Schweizer Wirtschaft im gleichen Jahrzehnt durchschnittlich um 1,21 Prozent, in Österreich betrug der BIP-Zuwachs 2,63 Prozent. Die positiven wirtschaftlichen Auswirkungen des EWR-Beitritts sind also nicht zu bestreiten. Der Zugang zum europäischen Markt beinhaltet die bereits erwähnte Ausdehnung der vier Grundfreiheiten auf Liechtenstein. Sie beziehen sich auf Kapital, Personen, Güter und Dienstleistungen. Den zweiten grossen Vorteil der EWR-Mitgliedschaft geniesst Liechtenstein im Bereich Personenverkehr: Während liechtensteinische Bürger uneingeschränkt vom freien Personenverkehr profitieren, ist es Liechtenstein im Zuge des Beitritts gelungen, eine Sonderlösung auszuhandeln. Liechtenstein muss jährlich nur 56 Aufenthaltsbewilligungen zum Stellenantritt an EWR-Staatsangehörige erteilen. Im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die EWR-Erweiterung 2004 konnte Liechtenstein eine auf Dauer angelegte Son- 9/13

10 derlösung aushandeln. Ein automatisches Auslaufen der Sonderlösung ist nun nicht mehr vorgesehen, sondern lediglich eine Überprüfung der Regelung in Abständen von fünf Jahren. Nicht von der Sonderlösung erfasst ist der Familiennachzug. Als Argumente für die Sonderlösung hat Liechtenstein insbesondere die beschränkten Platzverhältnisse ins Feld geführt: Nur ein kleiner Teil der Landesfläche von gut 160 Quadratkilometern ist überhaupt bewohnbar. Zudem hat Liechtenstein mit rund 34 Prozent bereits heute eine sehr hohe Ausländerquote. Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Masseneinwanderungsinitiative in der Schweiz möchte ich betonen, dass die liechtensteinische Sonderlösung in gewissen Bereichen deutlich weniger weit geht als Art. 121a der schweizerischen Bundesverfassung: Liechtenstein gewährt den uneingeschränkten Familiennachzug und kennt keinen Inländervorrang. Zudem gibt es keine Beschränkung der Grenzgänger, die mittlerweile mehr als die Hälfte der in Liechtenstein beschäftigten Personen ausmachen. Die Sonderlösung im Bereich Personenverkehr ist sicherlich ein wichtiger Grund für die hohe Akzeptanz des EWR in Bevölkerung und Politik. Davon bin ich überzeugt. Schliesslich zeigen nicht nur die Debatten in der Schweiz, sondern auch jene in Grossbritannien und anderen Ländern, dass mangelnde Kontrolle über die Zuwanderung ein Reizthema ist, das die Europabegeisterung der Bevölkerung rasch dämpfen kann. EU-Befürworter in Grossbritannien warnen ausdrücklich davor, dass der Preis eines Austritts zu hoch sei, um die Kontrolle über die Migration zurückzuerlangen. Ein weiterer Vorteil, der mir persönlich sehr am Herzen liegt, ist der Souveränitätsgewinn, der mit dem EWR-Beitritt verbunden war. Das mag in den Ohren eines schweizerischen Publikums widersprüchlich klingen. Meine beziehungsweise die liechtensteinische Sichtweise ist zum einen historisch bedingt: Die Fähigkeit von Kleinstaaten, internationalen Organisationen beizutreten, wurde in der Vergangenheit teilweise infrage gestellt. Ich erinnere daran, dass Liechtenstein im Jahr 1920 die Aufnahme in den Völkerbund verweigert wurde. Auch in den Vereinten Nationen gab es später Diskussionen über die Mitgliedschaft und das Stimmrecht von Kleinstaaten. Liechtenstein betrachtete Beitritte zu internationalen Organisationen daher lange Zeit als Mittel zur Absicherung der Souveränität. Heute ist die Absicherung der Souveränität kein zentrales Thema mehr. Unsere Aussenpolitik ist vielmehr darauf bedacht, die unumstrittene Eigenständigkeit des Landes in den bilateralen Beziehungen sowie in den internationalen Organisationen aktiv zu gestalten. Vor diesem Hintergrund ist der EWR-Beitritt nicht als Schwächung der Souveränität zu sehen, sondern als Anerkennung der liechtensteinischen Souveränität und der Fähigkeit des Landes, den Verpflichtungen und Anforderungen der EWR-Mitgliedschaft nachzukommen. Der EWR-Beitritt verschaffte Liechtenstein auch faktisch ein Plus an Souveränität. Es wäre angesichts der Abhängigkeit vom Exportmarkt EU eine Illusion zu glauben, dass Liechtenstein als Land ausserhalb des EWR nicht in vielen Bereichen an EU-Standards gebunden wäre. Man darf auch nicht denken da bin ich realistisch, dass eine EU-Mitgliedschaft bezüglich Mitspracherecht einen grossen Mehrwert bringen würde. Angesichts der Einwohnerzahl wäre das relative Gewicht Liechtensteins in der Entscheidungsfindung inner- 10/13

11 halb der EU marginal: Im europäischen Parlament würde Liechtenstein gemäss derzeit geltenden Regeln die Mindestzahl von 6 Abgeordneten stellen bei einer Gesamtzahl von 751 Abgeordneten. Im EU-Rat hat etwa Malta mit mehr als zehnmal so vielen Einwohnern wie Liechtenstein ein Stimmgewicht von nur 0,9 Prozent. Der EWR dagegen bietet Liechtenstein ein institutionalisiertes Verfahren, in dem das Land seine Interessen geltend machen kann und unter den EWR/EFTA-Partnern sogar ein Vetorecht hat, kombiniert mit eigenen EFTA-Institutionen zur Überwachung des EWR-Abkommens. Eine Diskussion über fremde Richter gibt es in Liechtenstein schlicht und einfach nicht unter anderem, weil wir der Überzeugung sind, dass Völkerrecht und internationale Gerichte die Souveränität des Landes nicht bedrohen, sondern stützen und schützen. In diesem Narrativ, das stark mit der derzeitigen Diskussion in der Schweiz kontrastiert, ist internationales Recht als Instrument des Schutzes vor dem Recht des Stärkeren zu verstehen. Zudem möchte ich davor warnen, in der heutigen globalisierten Welt die Bedeutung von Souveränität zu überhöhen: Uneingeschränkte Souveränität ist heute auch für deutlich grössere Staaten als Liechtenstein eine Illusion. Meine Sichtweise scheint eine Mehrheit der liechtensteinischen Bevölkerung zu teilen: In der repräsentativen Umfrage zum EWR unterstützten 55 Prozent der Befragten die Aussage, wonach Liechtenstein durch den EWR-Beitritt an Souveränität gewonnen habe. Urteile des EFTA-Gerichtshofs zeigen zudem, dass internationale Gerichte Rechtssicherheit schaffen können. So entschied der EFTA-Gerichtshof im Olsen-Fall, dass liechtensteinische Trusts von den Grundfreiheiten des EWR profitieren können; im projectart-fall teilte er die Auffassung Liechtensteins, dass die Einschränkung des Erwerbs eines Zweitwohnsitzes durch liechtensteinische Staatsangehörige in Vorarlberg nicht zulässig war. Der EFTA-Gerichtshof urteilt nicht politisch, sondern allein auf der Basis des Rechts, was ich als grossen Vorteil sehe. Um es nochmals kurz zusammenzufassen: Für mich bedeuten folgende Aspekte einen Souveränitätsgewinn für Liechtenstein: die eigenen EFTA-Institutionen, die über die Einhaltung des EWR-Abkommens wachen, und Liechtensteins Mitspracherechte im EWR als gleichberechtigter Partner. Für mich ist klar, dass der bilaterale Weg aus souveränitätspolitischen Überlegungen weniger günstig für Liechtenstein gewesen wäre. In diesem Fall hätte Liechtenstein permanent die Entwicklungen in der Schweiz mit eigenen Verhandlungen nachvollziehen müssen, was keineswegs zu mehr Souveränität geführt hätte im Gegenteil. Ein weiterer wesentlicher Vorteil des EWR-Abkommens ist seine Stabilität. Mit den Verträgen von Amsterdam, Nizza und zuletzt Lissabon hat sich die EU seit dem EWR-Beitritt Liechtensteins in vielen Bereichen stark verändert. Zudem hat sich die Zahl der EU- Mitglieder seit 1995 von 15 auf 28 deutlich erhöht. Trotz diesen massiven Veränderungen hat sich das EWR-Abkommen in den vergangenen zwei Jahrzehnten als stabil, flexibel und dynamisch erwiesen. Die Strukturen des EWR sind in dieser Zeit unverändert geblieben. Sie bieten einen verlässlichen Rahmen unabhängig von Veränderungen und Krisen in der EU. Diese Kombination aus Stabilität und Flexibilität kann der bilaterale Weg nicht bieten. 11/13

12 Dass sich die EWR-Mitgliedschaft mit der Zoll- und Währungsunion zwischen Liechtenstein und der Schweiz vereinbaren liess, kommt zu den genannten Vorteilen dazu. Damit hat Liechtenstein Zugang zu zwei Wirtschaftsräumen. Ein Umstand, der unseren Wirtschaftsstandort besonders attraktiv macht. Ebenso ist das stabile wirtschaftliche Umfeld des Frankenraums positiv zu bewerten, wenn auch die Frankenstärke unserer Exportindustrie in den vergangenen Jahren zu schaffen machte. Ergänzt werden diese positiven Standortfaktoren durch die hohe politische Stabilität und Kontinuität in Liechtenstein. Diese Faktoren sind in einer Welt voller Krisen zu besonders wertvollen Werten geworden. Zusätzlich denke ich, dass sich das Image Liechtensteins und die Wahrnehmung in Europa durch den EWR-Beitritt deutlich verbessert haben. Liechtenstein wird heute in Europa als eigenständiger, moderner und leistungsfähiger Staat wahrgenommen. Bezeichnend sind die äussert positiven Schlussfolgerungen des EU-Rats zu Liechtenstein: Der EU-Rat lobte die hohe Umsetzungsquote von EWR-Recht in Liechtenstein; nahm wohlwollend zur Kenntnis, dass Liechtenstein nicht nur ein Finanzzentrum [ist], sondern auch ein Industriezentrum mit dynamischen Sektoren ; lobte Liechtensteins Bekenntnis zum AIA; und begrüsste die Zusammenarbeit mit Liechtenstein in anderen Bereichen, insbesondere in der Aussen- und Sicherheitspolitik. Damit möchte ich zum abschliessenden Teil meines Vortrags überleiten. Ich hoffe, dass ich auch Sie davon überzeugen konnte, dass der EWR++ mit den Zusatzelementen Sonderlösung bei der Personenfreizügigkeit und Fortbestand der Zollunion mit der Schweiz für Liechtenstein ein sehr attraktives Modell der europäischen Integration ist. Die zahlreichen Vorteile, allen voran der volle Zugang zum europäischen Markt, überwiegen die Nachteile klar. Im Vergleich mit anderen Ländern, insbesondere auch der Schweiz, steht die Europapolitik in Liechtenstein nicht oben auf der politischen Agenda. Das ist positiv! Die EWR-Mitgliedschaft erlaubt uns eine unaufgeregte Europapolitik mit einem klaren, unumstrittenen Kurs. Dies betrachte ich in der heutigen Zeit, wo die politischen Diskussionen oftmals so hitzig und konfrontativ geführt werden, als Privileg. Anders gesagt: als Aussenministerin kann ich ganz gut damit leben, dass die europapolitische Diskussion in Liechtenstein weitgehend frei von Populismus stattfindet. Dieses Fazit möchte ich unter zwei Vorbehalte stellen. Erstens muss klar sein, dass der liechtensteinische Weg nicht zwangsläufig der richtige Weg für andere Länder sein muss. Die derzeitigen Diskussionen in Grossbritannien über einen Brexit zeigen dies deutlich. Eine EWR-Mitgliedschaft wird in Grossbritannien nicht als gangbare Alternative zur EU gesehen. Aus gutem Grund: Grossbritannien hat als Staat mit globalen Ambitionen und als Führungsmacht in Europa einen komplett anderen Blickwinkel. Solche Ambitionen hat Liechtenstein nicht. Die Diskussion über das richtige Integrationsmodell in Europa ist also immer aus einer länderspezifischen Perspektive zu führen. 12/13

13 Und zweitens muss betont werden, dass Liechtenstein für den EWR-Beitritt ein sehr günstiges Zeitfenster genutzt hat. Angesichts der Diskussionen um ein EU- Assoziierungsabkommen für europäische Kleinstaaten wie Andorra, San Marino und Monaco und der Debatten um die Personenfreizügigkeit beziehungsweise die Zuwanderung in verschiedenen europäischen Staaten wage ich zu behaupten: Ein EWR-Beitritt unter den damaligen Bedingungen wäre für Liechtenstein heute nicht mehr möglich. Auch das lässt sich an den Diskussionen um den Brexit festmachen: In ihren Analysen hält die britische Regierung fest, dass der volle Zugang zum europäischen Markt ohne Akzeptanz des freien Personenverkehrs nicht zu haben ist und dass eigene Bürger nur vom freien Personenverkehr profitieren können, wenn dieser umgekehrt allen anderen EWR-Bürgern gewährt wird. Für Liechtenstein gelten beide Aussagen aufgrund der Sonderlösung in diesem Bereich nicht: Liechtenstein und seine Bevölkerung profitieren vom Marktzugang und von der Personenfreizügigkeit, gleichzeitig haben wir aber die Kontrolle über die Zuwanderung weitgehend behalten. Auf die Brexit-Diskussion möchte ich an dieser Stelle nicht näher eingehen. Erlauben sie mir bloss eine kurze Bemerkung: Liechtenstein hat ein ureigenes Interesse am Verbleib Grossbritanniens in der EU. Mit seinem liberalen Wirtschaftsmodell ist Grossbritannien Liechtenstein in vielerlei Hinsicht näher als andere EU-Staaten. Ein Austritt Grossbritanniens würde die Stimmen in der EU, die für eine schlanke und wirtschaftsfreundliche Regulierung eintreten, deutlich schwächen, was wir nicht wollen. Für Liechtenstein ist also, um es nochmals mit aller Deutlichkeit zu sagen, der EWR++ der optimale Weg der europäischen Integration. Der EWR muss mit keinem anderen Integrationsmodell den Vergleich scheuen jedenfalls aus einer liechtensteinischen Perspektive betrachtet. Der bilaterale Weg ist weder einfach noch kostenlos. Zudem bietet er in der aktuellen Ausgestaltung nicht denselben Marktzugang. Der EU-Beitritt ist kein ernsthaftes Thema. Schon rein institutionell und ressourcenmässig wäre eine EU-Mitgliedschaft für uns kaum tragbar. Auch wäre unser Einfluss auf Entscheidungen bestenfalls marginal. Natürlich werden wir die Entwicklungen innerhalb des EWR sowie der EU weiterhin aufmerksam beobachten. Es sind durchaus Entwicklungen denkbar, die den liechtensteinischen Europakurs infrage stellen könnten. Ich denke beispielsweise an einen EU-Beitritt der Schweiz oder an ein Abkommen Grossbritanniens mit der EU nach einem Austritt, das deutlich attraktivere Konditionen als der EWR bietet. Beide Szenarien halte ich aus heutiger Sicht für sehr unwahrscheinlich. Ich wage daher zu behaupten, dass die Liebe Liechtensteins zum EWR nicht so schnell erlöschen wird. Erlauben sie mir eine allerletzte Bemerkung: Ab kommenden Sommer wird der EWR vollständig in Frauenhand sein. Nachdem bereits heute alle drei EWR/EFTA-Staaten Aussenministerinnen haben, werden ab Sommer 2016 auch alle drei Botschafterposten mit Frauen besetzt sein. Diese Frauenpower ist für mich ein Garant dafür, dass der EWR bis auf weiteres ein Erfolgsmodell bleiben wird. Ich denke, den EU-Staaten würden ein paar zusätzliche Aussenministerinnen auch nicht schlecht tun. Ich bin mir sicher, Europa wäre dann wieder etwas solidarischer! 13/13

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