Beispielsammlung Angaben. Wahl der Rechtsform WS 2010/11. Univ.-Ass. Mag Martin Lehner

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1 Beispielsammlung Angaben Wahl der Rechtsform WS 2010/11 Univ.-Ass. Mag Martin Lehner

2 Inhaltsverzeichnis I. Unternehmensbesteuerung Steuerbelastungsvergleich Veräußerung KG-Anteil Veräußerung OG-Anteil als Sachwertabfindung und an einen lästigen Gesellschafter Liquidation Kapitalgesellschaft Übertragung stiller Reserven Betriebsaufgabe Betriebsveräußerung Veräußerung Beteiligung (bzw Grund und Boden) Ergänzungsbilanz II. Umgründungen Einbringung ohne Gewährung neuer Anteile Einbringung in eine neu gegründete GmbH Verschmelzung up-stream Konzentrationsverschmelzung Abspaltung zur Neugründung (verhältniswahrend) Verschmelzende Umwandlung Errichtende Umwandlung Einbringung ohne Gewährung neuer Anteile Spaltung zur Aufnahme (nicht verhältniswahrend) Verkehrswertzusammenschluss Kapitalkontenzusammenschluss

3 I. Unternehmensbesteuerung 1. Steuerbelastungsvergleich 2010 X und Y betreiben ein Handelsunternehmen. X ist zu 20% mit einem Kapital ihv ,-- EUR und Y zu 80% mit einem Kapital ihv ,-- EUR beteiligt. Berechnen Sie die jeweilige Steuerbelastung und das Einkommen nach Steuern für den Fall einer OG und einer GmbH im Jahr Welche Rechtsform ist günstiger? Es ist von der gesetzlichen Gewinnverteilung auszugehen. Die Ausschüttungen erfolgen im maximalen Ausmaß. Keine Anwendung von 97 Abs 4 EStG. Die Gesellschaft erwirtschaftet 2010 (wie im Jahr zuvor) einen unternehmensrechtlichen Gewinn von ,-- EUR. Noch nicht verbucht wurden jedoch folgende Sachverhalte: o X und Y sind beide als Geschäftsführer tätig und erhalten von der Gesellschaft monatlich brutto 5000,-- EUR (14-mal). o Die 2007 um ,-- EUR erworbene 50%ige Beteiligung an der A-GmbH wird im Juni um ,-- EUR verkauft. Im April erfolgte eine Ausschüttung ihv ,-- EUR. o Die deutschen D-AG (Anteil 20%) schüttet im Mai ,-- EUR aus (Annahme: keine Abzugssteuer eingehoben in D). Die Beteiligung wird nach 3 Jahren (erworben um ,-- EUR) im November um ,-- EUR verkauft. o X stellt der Gesellschaft für die unmittelbare Betriebsausübung ein Grundstück zur Verfügung. Buchwerte: Grund = ,-- EUR; Gebäude = ,-- EUR. Anschaffungskosten: Grund = ,-- EUR; Gebäude = EUR. Betriebskosten des Gebäudes jährlich ,-- EUR. o Abziehbare Sonderausgaben von X und Y jeweils 7.000,-- EUR. Angaben zur Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung und sonstiger Abgaben: GSVG 1 : o PV (7,65%), KV (16,5%), SVK (1,53%) = 25,43% o UV = monatlich EUR 8,03 = jährlich EUR 96, 36 o Höchstbeitragsgrundlage = monatlich EUR 4795,-- = jährlich EUR ,-- ASVG (Angestellte): o DG-Anteil = 21,83% o DG-Anteil Sonderzahlungen = 20,78% o DN-Anteil = 18.07% o DN-Anteil Sonderzahlungen = 17,07% 2 o MVK-Beitrag = 1,53% o Höchstbeitragsgrundlage = monatlich EUR 4.110,-- = jährlich EUR ,-- o Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlungen = jährlich EUR 8.220,-- Sonstige Abgaben 3 : o DB (4,5%), DZ (0,36%), KommSt (3%) = 7,86 % 1 Die aktuellen Werte von GSVG und ASVG werden vom Hauptverband der SV-Träger veröffentlicht ( 2 Keine Arbeiterkammerumlage (0,5%) und keinen Beitrag zur Wohnbauförderung (0,5%). 3 Rechtsgrundlagen: Zum DB siehe 41 bis 43 FLAG, zum DZ siehe 122 Abs 7 und 8 WKG, zur KommSt siehe das Kommunalsteuergesetz

4 2. Veräußerung KG-Anteil An der XY GmbH & CoKG sind Herr X und Frau Y zu je 50% als Kommanditisten beteiligt. Komplementär ist die Z-GmbH, an der Herr X zu 100% beteiligt ist. Die Z-GmbH ist Arbeitsgesellschafterin ohne Vermögenseinlage. Die Gesellschaft wurde im Jahr 2000 gegründet. Die Beteiligungen sind seither unverändert. Frau Y möchte ihren KG-Anteil zum gegen Barzahlung oder gegen Abfindung aus dem Gesellschaftsvermögen in Höhe von ,-- EUR an Herren X abtreten. Frau Y ist 64 Jahre und strebt keine weitere Beschäftigung mehr an. Die Bilanz der XY GmbH & CoKG hat folgendes Aussehen: Grund und Boden Gebäude BGA Beteiligungen Bilanz zum Buchwert Teilwert Buchwert Kapital X Y Z Umlaufvermögen Vorräte Verbindlichkeiten Lieferforderungen Kassa/Bank : a) Wie hoch ist der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn von Frau Y? b) Welche Optimierungsmöglichkeiten gibt es für Frau Y? c) Wie sehen die Bilanzen der XY GmbH & CoKG zum aus? 4

5 3. Veräußerung OG-Anteil als Sachwertabfindung und an einen lästigen Gesellschafter 4 Die ABC-OG besteht seit Beteiligte Gesellschafter sind A zu 40%, B zu 30% und C zu 30%. Bilanz zum Grundstücke Beteiligungen Sachanlagevermögen Kapital A B C Umlaufvermögen Übertragungsrücklage Vorräte Rückstellungen Lieferforderungen Verbindlichkeiten Kassa/Bank a) Gesellschafter C scheidet zum aus der OG aus. In den Grundstücken sind stille Reserven ihv ,-- EUR enthalten. Der Teilwert der Vorräte beträgt ,-- EUR. Der Firmenwert für die Gesellschaft beläuft sich auf ,-- EUR. C erhält als Abfindung ein Grundstück (Buchwert = ,--; Gemeiner Wert = ,-- EUR) und den Restbetrag in bar ausbezahlt. Wie sieht die Bilanz zum aus und wie hoch ist der Veräußerungsgewinn? b) Variante: C gilt als lästiger Gesellschafter und wird von A und B mit einem Barbetrag ihv ,-- abgefunden. EStR 2000, Rz 5998 f Ausscheiden eines lästigen Gesellschafters Rz 5998 Als lästiger Gesellschafter wird ein Mitunternehmer bezeichnet, der durch sein Verhalten den Betrieb wesentlich schädigt, sodass es im betrieblichen Interesse liegt, ihn zu entfernen. Entscheidend ist, dass nicht persönliche Motive ausschlaggebend sind, sondern dass ein objektiver Dritter das Verhalten als das eines lästigen Gesellschafters empfinden würde (VwGH , 84/13/0083). Beispiel Ein Gesellschafter passt seine Privatentnahmen nicht den betrieblichen Verhältnissen an, verwendet Gelder vereinbarungswidrig, ist gegenüber Kunden unfreundlich und arbeitet nur in unzulänglicher Weise mit. Zur Abwehr weiterer betrieblicher Störungen wird beschlossen, den Gesellschafter mit einer höheren Summe, als es dem Wert seines Anteiles entsprechen würde, abzufinden. Rz 5999 Der lästige Gesellschafter erzielt auch mit dem Mehrbetrag einen Veräußerungsgewinn. Die ihn auszahlenden verbleibenden Gesellschafter haben im Ausmaß des Mehrbetrages (gegenüber den anteiligen Teilwerten und Firmenwertanteil) eine sofort abzugsfähige Betriebsausgabe (VwGH , 1590/58). 4 Angelehnt an Hirschler ua (Hrsg), Handbuch der österreichischen Steuerlehre, Band VI (2008),

6 4. Liquidation Kapitalgesellschaft 5 An der AB-GmbH sind der Gesellschafter A zu 30% und der Gesellschafter B zu 70% beteiligt. A hat seinen Anteil 2003 um ,-- EUR erworben. B ist Gründungsgesellschafter an der seit 1998 bestehenden GmbH. Am wird die Liquidation der Gesellschaft beschlossen. Das wird um ,-- EUR verkauft. Die Lieferforderungen werden mit einem Betrag von ,-- EUR eingetrieben. Die Warenvorräte werden um ,-- EUR veräußert. Eine Verbindlichkeit ihv ,-- EUR wird vom Gläubiger erlassen. Die restlichen Verbindlichkeiten werden bezahlt. Die Kosten der Liquidation belaufen sich auf 5.000,-- EUR. Das Finanzamt schreibt Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2010 und die folgenden Jahre ihv ,-- EUR vor. Der Verlustvortrag beträgt auch steuerlich ,-- EUR. Die Liquidation ist am abgeschlossen. : Bilanz zum Sachanlagevermögen Kapital Stammkapital Umlaufvermögen Verlustvortrag Vorräte Lieferforderungen Verbindlichkeiten Kassa/Bank Wie hoch ist der Liquidationsgewinn? Wie hoch ist die Steuer auf den Liquidationsgewinn? Welche Auswirkungen ergeben sich für die Gesellschafter? 5 Angelehnt an Hirschler ua (Hrsg), Handbuch der österreichischen Steuerlehre, Band VI (2008),

7 5. Übertragung stiller Reserven An der 1999 gegründeten Schotter GmbH & CoKG ist der Gesellschafter S zu 100% beteiligt. Die Schotter GmbH ist als Komplementär zu 0% beteiligt und reine Arbeitsgesellschafterin. Die Gesellschaft veräußert Ende 2009 ein 1999 erworbenes Schottergrundstück (Grund und Boden) um ,-- EUR (BW: ,-- EUR). Im Jänner 2010 verkauft die Gesellschaft Anteile an der Bagger-AG um ,-- EUR (BW: ,--), die im Jänner 2005 erworben wurden. Im April 2010 wird ein Grundstück (Grund und Boden) um ,-- EUR erworben. Anfang Oktober 2010 werden Abbaurechte im Wert von ,- EUR erworben. : Wie wirken sich die Sachverhalte für die Schotter GmbH & CoKG steuerlich aus? Gibt es Optimierungsmöglichkeiten? 7

8 6. Betriebsaufgabe Der Schmuckhändler G, geboren 1947, ist seit 30 Jahren als Einzelunternehmer tätig. Mit 1. Juli 2010 möchte er seinen Betrieb einstellen und sich zur Ruhe setzen. Im Jahr 2010 erwirtschaftet G einen laufenden Gewinn von ,-- EUR (freiwillige Buchführung). G erstellt folgende Aufgabebilanz. Grund und Boden Gebäude PKW Sachanlagevermögen Aufgabebilanz zum Kapital G Umlaufvermögen Vorräte Lieferforderungen Verbindlichkeiten Kassa/Bank Im Jahr 1999 erwarb G ein unbebautes Grundstück und errichtete ein Gebäude, das zu 50% privat als Hauptwohnsitz und zu 50% unmittelbar betrieblich genutzt wurde. Nach der Betriebsaufgabe wird der betrieblich genutzte Teil der Tochter von G unentgeltlich überlassen. Der gemeine Wert des betrieblichen Teils des Grund und Bodens beträgt ,-- EUR, jener des betrieblichen Teils des Gebäudes ,-- EUR. Der gemeine Wert des PKW beträgt ,-- EUR und wird ins Privatvermögen überführt. Bis September 2010 wird das Sachanlagevermögen um ,-- EUR veräußert, die Vorräte um ,-- EUR. Die übrigen Aktiva und Passiva werden ins Privatvermögen übernommen. Wie hoch ist der Aufgabegewinn 2010? Variante1: Das Gebäude wird nicht der Tochter des G überlassen sondern an Dritte vermietet. Variante2: Der Gebäudeteil wird nicht der Tochter des G überlassen und nicht vermietet, sondern 2012 um a) ,-- EUR veräußert. b) ,-- EUR veräußert. 8

9 7. Betriebsveräußerung Der Einzelunternehmer Huber (geboren 1949) veräußert zum seinen Betrieb, den er seit 1993 führt und setzt sich zur Ruhe. Der Kaufpreis wird vom Käufer sofort mit einem Einmalbetrag ihv ,-- EUR und zwei Jahresraten zu je ,-- EUR am und am entrichtet. Die ausstehenden Beträge werden zu 10% verzinst. Die Zinsen werden mit der Rate ausbezahlt. Der Erwerber übernimmt sämtliche Wirtschaftsgüter von Huber. Schlussbilanz zum Kapital Huber Rücklage Vorräte Lieferforderungen Verbindlichkeiten Kassa/Bank Wie hoch ist der Veräußerungsgewinn? Welche Besteuerungsalternativen gibt es für Huber? Wie ist die Ratenzahlung zu beurteilen? Wie sieht die Eröffnungsbilanz des Käufers aus? 9

10 8. Veräußerung Beteiligung (bzw Grund und Boden) A erbt Anfang 2010 von ihrem Vater eine 10% Beteiligung an der inländischen B-GmbH. Die Anschaffungskosten betrugen im Jahr ,-- EUR, der gemeine Wert im Zeitpunkt der Erbschaft ,-- EUR. Sie verkauft die Beteiligung im Juni 2010 um ,-- EUR. Die Beteiligung befindet sich im Privatvermögen von A. : Wie ist die Veräußerung steuerlich zu beurteilen? Variante1: Die Beteiligung wurde Ende 2009 erworben. Variante2: Es handelt sich nicht um eine Beteiligung sondern um unbebauten Grund und Boden. 10

11 9. Ergänzungsbilanz B verkauft seinen MU-Anteil mit an C um ,-- EUR. B sind folgende stille Reserven zuzuordnen: ,-- EUR, Restnutzungsdauer 4 Jahre Umlaufvermögen ,-- EUR, wird 2010 verbraucht. Schlussbilanz A-B OG zum Kapital A B Vorräte Rückstellungen Verbindlichkeiten Wie sehen die erforderlichen Ergänzungsbilanzen zum und aus? 11

12 II. Umgründungen 1. Einbringung ohne Gewährung neuer Anteile Einzelunternehmer A (Gewinnermittlung nach 4 Abs 1 EStG) bringt seinen seit 1993 geführten Betrieb mit Einbringungsstichtag in die B-GmbH ein. Die Einbringung wird im Februar 2010 angemeldet. Herr B ist Alleingesellschafter der B-GmbH und hat die Anteile um 400 erworben. Von der Gewährung neuer Anteile an A wird Abstand genommen und der Einbringende A mit Anteilen des B abgefunden ( 19 Abs 2 Z 2 UmgrStG). Im Betriebsvermögen des A befindet sich eine seit 15 Jahren bebaute Liegenschaft mit einem Teilwert zum Einbringungsstichtag von (Gebäude = 300; Grund und Boden = 700). Der Buchwert der bebauten Liegenschaft beträgt 700. Im Zuge der Einbringung tätigt A folgende Rückwirkende Maßnahmen: Bare Entnahme 100 Zurückbehalten einer Verbindlichkeit 150 Vorbehaltene Entnahme 450 Bilanz des Einzelunternehmers A zum Grund und Boden Gebäude Sachanlagevermögen Kapital Eigenkapital A -250 Umlaufvermögen Vorräte 100 Verbindlichkeiten Kassa/Bank Buchwert zum Einbringungsstichtag = -250 Verkehrswert zum Einbringungsstichtag = (vor den rückwirkenden Maßnahmen) Bilanz der B-GmbH zum Sachanlagevermögen 600 Kapital Stammkapital 300 Umlaufvermögen Bilanzgewinn 100 Vorräte 200 Kassa/Bank 100 Fremdkapital Buchwert zum Einbringungsstichtag = 400 Verkehrswert zum Einbringungsstichtag =

13 Wie sehen die Einbringungsbilanz des A und die Übernahmebilanz der B-GmbH zum aus? Sind die rückwirkenden Maßnahmen zulässig? Wie hoch ist die maximale unbare Entnahme? Welche Rechtsfolgen ergeben sich für A durch die rückwirkenden Maßnahmen? Wie hoch sind die Beteiligungsquoten von A und B an der B-GmbH zum ? Wie hoch sind die steuerlichen Anschaffungskosten der Anteile an der B-GmbH von A und B zum ? Wie wirkt sich eine Tilgung der unbaren Entnahme ihv 100 auf die Anteile von A aus? 13

14 2. Einbringung in eine neu gegründete GmbH X plant im August 2010 seinen Betrieb rückwirkend zum in eine neu gegründete GmbH zu übertragen. Die GmbH wird mit einem Nennkapital von gegründet. X ermittelt den Gewinn nach 4 Abs 1 EStG. Bilanz von X zum Kapital Eigenkapital X Umlaufvermögen Unversteuerte RL Fremdkapital Verkehrswert = Folgende zusätzliche Angaben sind zu berücksichtigen: Im ist Grund und Boden enthalten, den X zurückbehalten möchte (Teilwert = ; Buchwert = ) Im Jahr 2010 hat er bisher für private Zwecke entnommen X möchte soviel wie möglich an unbarer Entnahme zurückbehalten. Die unbare Entnahme soll mit 5% pa verzinst werden. Wie sehen die Einbringungsbilanz des X und die Übernahmebilanz der neuen GmbH zum aus? 14

15 3. Verschmelzung up-stream Die X-GmbH ist an der Y-GmbH zu 100% beteiligt. Die Anschaffungskosten betrugen im Jahr 2005 und wurden fremdfinanziert. Bilanz der X-GmbH zum Beteiligung Y-GmbH Nennkapital Bilanzgewinn Umlaufvermögen Rückstellungen Fremdkapital Im der Y-GmbH ist ein Grundstück enthalten (EHW = ). Zum besitzt die Y-GmbH nicht verrechnete Verlustvorträge ihv , wobei aus der Produktlinie A und aus der Produktlinie B stammen. Die Produktion A wurde 2008 an einen Konkurrenten verkauft. Bilanz der Y-GmbH zum Nennkapital Kapitalrücklage Umlaufvermögen Rückstellungen Fremdkapital Die Y-GmbH soll zum auf die X-GmbH verschmolzen werden. Wie sehen die Verschmelzungsbilanz der Y-GmbH und die Übernahmebilanz X- GmbH aus? Ermitteln sie die Verkehrssteuerbelastung! Welche Auswirkungen hat die Verschmelzung auf die Verluste der Y-GmbH? 15

16 4. Konzentrationsverschmelzung 6 A ist zu 100% an der X-GmbH beteiligt. B ist an der Y-GmbH zu 100% beteiligt. X wird als übertragende Gesellschaft zum auf die Y-GmbH verschmolzen. Im Zuge der Verschmelzung wird eine Kapitalerhöhung vorgenommen. Grundstücke Sonstiges Bilanz der X-GmbH zum Nennkapital Kapitalrücklagen Bilanzgewinn Unversteuerte RL Forderungen Rückstellungen Umlaufvermögen Verbindlichkeiten Grundstücke Sonstiges Bilanz der Y-GmbH zum Nennkapital Gewinnrücklagen Bilanzgewinn Unversteuerte RL Forderungen Rückstellungen Umlaufvermögen Verbindlichkeiten Zusatzangaben: Der Bilanzgewinn der X-GmbH wird zum offen ausgeschüttet. In den Rückstellungen der Y-GmbH sind Rückstellungen bezüglich eines Schadenersatzprozesses gegen die X-GmbH ihv enthalten. Der Verkehrswert im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über die Verschmelzung beläuft sich für die X-GmbH auf und für die Y-GmbH auf Die Anschaffungskosten von A betragen Die Beteiligung wurde 2005 erworben. Die Anschaffungskosten von B betragen Die Beteiligung wurde 2006 erworben. Die Verlustvorträge der X-GmbH betragen , wobei auf einen 2007 stillgelegten Teilbetrieb entfallen. Wie sehen die Verschmelzungsbilanz der X-GmbH und die Übernahmebilanz Y- GmbH aus? Welche Auswirkungen hat die Verschmelzung auf die Verluste der X-GmbH? Ermitteln sie die Verkehrssteuerbelastung! Wie sind die Anteile von A und B zu bewerten? 6 In Anlehnung an Mayr/Wellinger in Mayr/Wellinger (Hrsg), Handbuch Sonderbilanzen, Band II: Umgründungen (2010),

17 5. Abspaltung zur Neugründung (verhältniswahrend) 7 Die A-GmbH führt zwei Betriebe. Eigentümer der A-GmbH sind X (30%, AK=51.000) und Y (70%, AK= ). Bilanz der A-GmbH zum Betrieb 1 Betrieb Eigenkapital Nennkapital Kapitalrücklagen Bilanzgewinn Umlaufvermögen Betrieb 1 Betrieb 2 Rückstellungen Betrieb 1 Betrieb 2 Verbindlichkeiten Betrieb 1 Betrieb Verkehrswert Betrieb 1 = Verkehrswert Betrieb 2 = (vor rückwirkenden Maßnahmen) (vor rückwirkenden Maßnahmen) Verkehrswert gesamt = Zum soll eine Spaltung zur Neugründung erfolgen, indem Betrieb 1 abgespalten und auf eine neue B-GmbH übertragen wird. Die KFZ des Betriebes 1 sollen in der A-GmbH verbleiben (Maßnahmen beeinflussen den Verkehrswert; Buchwert = ; Verkehrswert = ). Die stillen Reserven des Betriebes 1 betragen Das Nennkapital der neu gegründeten B-GmbH wird mit festgesetzt. Wie sehen die erforderlichen Bilanzen aus? Wie sind die Anteile von X und Y zu bewerten? 7 Angelehnt an Hirschler ua (Hrsg), Handbuch der österreichischen Steuerlehre, Band VI (2008),

18 6. Verschmelzende Umwandlung 8 Die Beteiligung an der A-GmbH befindet sich zu 100% im Betriebsvermögen der AB-OG. An der AB-OG sind die Gesellschafter A (75%) und B (25%) beteiligt. Die A-GmbH wird auf die AB-OG zum verschmelzend umgewandelt. Die AB-OG ermittelt den Gewinn nach 4 Abs 1 EStG. Bebautes Grundstück Grund und Boden Gebäude Unbebautes Grundstück Sonstiges Bilanz der A-GmbH zum Nennkapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklage Bilanzgewinn Rückstellungen Umlaufvermögen Verbindlichkeiten Bilanz der AB-OG zum Beteiligung A-GmbH Eigenkapital A Eigenkapital B Umlaufvermögen Verbindlichkeiten Zusatzangaben: Das unbebaute Grundstück der A-GmbH stellt gewillkürtes Betriebsvermögen dar (Teilwert = 2.000). Das bebaute Grundstück zählt zum notwendigen Betriebsvermögen. Der Teilwert des Grund und Bodens beträgt Zwischen dem Umwandlungsbeschluss und dem Umwandlungsstichtag wurden 500 von der A-GmbH ausgeschüttet. Wie sehen die erforderlichen Bilanzen aus? Wie wirkt sich die Umwandlung auf A und B aus? 8 Angelehnt an Walter, UmgrStG 7 (2008), Rz

19 7. Errichtende Umwandlung An der E-GmbH sind die Gesellschafter F (25%) und Gründungsgesellschafter G (75%) beteiligt. Die GmbH soll zum errichtend auf die F & E OG umgewandelt werden. Gesellschafter F hat seine Anteile an der E-GmbH im Jahr 2009 erworben. Zwischen Umwandlungsbeschluss und Umwandlungsstichtag beschließt die Generalversammlung der E-GmbH eine Ausschüttung in Höhe von Bilanz der E-GmbH zum Umlaufvermögen Nennkapital Gewinnrücklagen Bilanzgewinn Rückstellungen Verbindlichkeit gegen G Sonstige Verbindlichkeiten Zusatzangaben: Die Verbindlichkeit gegen G betrifft ein von G angemietetes Grundstück. Die Miete wurde zum Zeitpunkt des Umwandlungsbeschlusses noch nicht bezahlt. Das Gebäude wird weiterhin genutzt. G hat das Grundstück bisher außerbetrieblich vermietet. Der Teilwert zum Umwandlungszeitpunkt beträgt für das Gebäude (Anschaffungskosten = ). Der Teilwert des Grund und Bodens beträgt (Anschaffungskosten = ). Zum Umwandlungsstichtag verfügt die Gesellschaft über noch nicht verrechnete Verluste aus den Jahren 2003 bis 2007 in Höhe von Die OG ist rechnungslegungspflichtig und wird ihren Gewinn nach 5 EStG ermitteln. Wie sehen die erforderlichen Bilanzen aus? Wie wirkt sich die Umwandlung auf F und G aus? 19

20 8. Einbringung ohne Gewährung neuer Anteile 9 Einzelunternehmer T (Gewinnermittlung nach 4 Abs 1 EStG) möchte seinen 5 Jahre bestehenden Betrieb rückwirkend zum in die S-GmbH einbringen. Es soll eine entsprechende Kapitalerhöhung erfolgen. Alleingesellschafter der S-GmbH ist Frau R. Die Anschaffungskosten der Beteiligung an der S-GmbH betrugen 500 im Jahr Im des T befindet sich eine bebaute Liegenschaft mit einem Teilwert von 250 (Gebäude = 150; Grund und Boden = 100) und einem Buchwert von 200 (Gebäude = 120; Grund und Boden = 80). Der Einheitswert des Grund und Bodens beträgt 50. Eine Verbindlichkeit in Höhe von 70 steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Liegenschaft. Im Zuge der Einbringung soll die Liegenschaft zurückbehalten werden. Im des T befindet sich auch eine 100%-Beteiligung an der deutschen D- GmbH (Buchwert = 40; Teilwert = 80). Im Zuge der Einbringung möchte T eine bare Entnahme ihv 100 und eine unbare Entnahme im gesetzlich maximalen Ausmaß tätigen. Bilanz von T zum Kapital Eigenkapital T 600 Umlaufvermögen 600 Rückstellungen 400 Kassa/Bank 500 Verbindlichkeiten Verkehrswert zum Einbringungsstichtag = (vor den rückwirkenden Maßnahmen) Bilanz der S-GmbH zum Umlaufvermögen Kassa/Bank 700 Nennkapital Bilanzgewinn Rückstellungen Verbindlichkeiten Verkehrswert zum Einbringungsstichtag = Wie sehen die erforderlichen Bilanzen aus? Welche Rechtsfolgen ergeben sich durch die rückwirkenden Maßnahmen? Welche Rechtsfolgen ergeben sich durch die Einbringung der Beteiligung? Wie hoch sind die Beteiligungsquoten von T und R nach der Einbringung? Wie hoch sind die Anschaffungskosten von T und R nach der Einbringung? Bis wann kann bei welcher Behörde die Einbringung gemeldet bzw angemeldet werden? 9 Angelehnt an Hirschler ua (Hrsg), Handbuch der österreichischen Steuerlehre, Band VI (2008),

21 9. Spaltung zur Aufnahme (nicht verhältniswahrend) 10 An der 2004 gegründeten X-GmbH sind A zu 70% und B zu 30% beteiligt. Der Betrieb der X-GmbH soll zum abgespalten werden und auf die Y-GmbH übertragen werden. An der Y-GmbH ist C zu 100% beteiligt. Die Grundstücke sollen in der X-GmbH verbleiben. Nach der Spaltung soll nur noch A an der X-GmbH beteiligt sein. Wertverschiebungen sollen durch Zuzahlungen ausgeglichen werden. Die Anschaffungskosten von A betrugen 49, jene von B und C 50. Die Beteiligungen werden jeweils im Privatvermögen gehalten. Grundstücke Sonstiges Bilanz der X-GmbH zum Nennkapital Gewinnrücklagen Bilanzgewinn Unversteuerte Rücklagen Umlaufvermögen 800 Rückstellungen 180 Verbindlichkeiten Verkehrswert X-GmbH = (Grundstücke = und restlicher Betrieb = 600). Bilanz der Y-GmbH zum Nennkapital Gewinnrücklagen Bilanzgewinn Unversteuerte Rücklagen Umlaufvermögen 800 Rückstellungen 165 Verbindlichkeiten Verkehrswert Y-GmbH = 400. Wie sehen die erforderlichen Bilanzen aus? Wie hoch sind die erforderlichen Zuzahlungen? Wie sind die Anteile zu bewerten? Welche verkehrssteuerlichen Auswirkungen ergeben sich? 10 In Anlehnung an Schlager in Mayr/Wellinger (Hrsg), Handbuch Sonderbilanzen, Band II: Umgründungen (2010),

22 10. Verkehrswertzusammenschluss 11 Die AB-OG soll zum Stichtag einen neuen Gesellschafter C aufnehmen. An der AB-OG sind A mit 75% und B mit 25% beteiligt. C soll eine Bareinlage ihv 2000 leisten und dafür Anteile zum Verkehrswert erhalten. Es entsteht dadurch die ABC-OG. Bilanz der AB-OG zum Kapital A Kapital B Umlaufvermögen Verbindlichkeiten Buchwert zum Zusammenschlussstichtag = Verkehrswert AB-OG = (vor rückwirkenden Maßnahmen). Es werden keine rückwirkenden Maßnahmen vorgenommen. Die stillen Reserven betreffen nur das. Wie sehen die erforderlichen Bilanzen aus, wenn a) die Verkehrswerte angesetzt werden (Aufwertung)? b) die Buchwerte angesetzt werden (Quotenverschiebung? 11 Angelehnt an Hirschler ua (Hrsg), Handbuch der österreichischen Steuerlehre, Band VI (2008),

23 11. Kapitalkontenzusammenschluss 12 Die Einzelunternehmer A und B schließen sich mit Stichtag zur AB-OG zusammen und bringen dazu jeweils ihre Betriebe ein. Die Beteiligung an der AB-OG soll den Buchwerten der übertragenen Betriebe entsprechen. Schlussbilanz A zum Kapital A Umlaufvermögen 500 Verbindlichkeiten Verkehrswert Einzelunternehmen A = (vor rückwirkenden Maßnahmen). Schlussbilanz B zum Kapital A Umlaufvermögen Verbindlichkeiten Verkehrswert Einzelunternehmen B = (vor rückwirkenden Maßnahmen). Es werden jeweils keine rückwirkenden Maßnahmen vorgenommen. Die stillen Reserven betreffen jeweils nur das. Wie sehen die erforderlichen Bilanzen aus? Müssen gesellschaftsrechtliche Maßnahmen vereinbart werden? 12 Angelehnt an Walter, UmgrStG 7 (2008), Rz

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