Unternehmenskauf aus der Insolvenz - Steuerliche Aspekte - Euroforum-Seminar München, 22. November 2005
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- Cornelius Holzmann
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1 - Steuerliche Aspekte - Euroforum-Seminar München, 22. November 2005
2 Steuerliche Grundlagen Weitergehende steuerliche Begriffe -> Asset Deal: Kauf von Wirtschaftsgütern und Anteilen von Personengesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG). -> Share Deal: Kauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften.
3 Steuerliche Grundlagen Steuerliche Ziele des Käufers eines Unternehmens -> Umsetzung der Anschaffungskosten in Abschreibungssubstrat. -> Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen aus der Kaufpreisfinanzierung. -> Sicherung der Steuerrelevanz zukünftiger Wertverluste, Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen.
4 Steuerliche Grundlagen Besteuerung beim Asset Deal -> Veräußerer: Differenz zwischen Buchwert (bei Erwerb von Anteilen an Personengesellschaften das Kapitalkonto) und dem Veräußerungspreis unterliegt der ungeschmälerten Besteuerung beim Veräußerer (Ausnahme: Betriebsaufgabe einer natürlichen Person als Veräußerer, über 55 Jahre = halber Steuersatz). -> Erwerber: Erwerber schreibt den Kaufpreis über die AfA auf die Wirtschaftsgüter im Zeitablauf ab. Bei Personengesellschaften über sog. Ergänzungsbilanzen.
5 Steuerliche Grundlagen Besteuerung beim Asset Deal -> Erwerber kann Zinsaufwand des fremdfinanzierten Kaufpreises ird. Erwerbs von Assets steuerlich vollumfänglich abziehen. -> Zukünftige Wertverluste der Assets können steuerlich vollumfänglich berücksichtigt werden. Asset Deal ermöglicht beim Erwerber die Realisierung fast aller seiner steuerlichen Ziele (korrespondierend zur Steuerlast des Veräußerers).
6 Steuerliche Grundlagen Besteuerung beim Share Deal -> Veräußerer: Differenz zwischen Anschaffungskosten der Beteiligung und dem Veräußerungspreis ist idr steuerfrei (Körperschaft, natürliche Person unwesentlich beteiligt, Haltefrist über 1 Jahr) oder begünstigt durch das Halbeinkünfteverfahren (natürliche Person, wesentlich beteiligt oder Spekulationsfrist). -> Erwerber: Keine Abschreibung des Kaufpreises (natürliche Person) oder steuerlich idr. unbeachtlich (Körperschaft).
7 Steuerliche Grundlagen Besteuerung beim Share Deal -> Zinsaufwand aus dem fremdfinanzierter Kaufpreis kann (wieder) vom Erwerber abgezogen werden ( 8b Abs. 3 KStG, 3c Abs. 2 EStG), aber ggfs. Fehlen von steuerpflichtigen Erträgen (Lösung: Organschaft, Verschmelzung) -> Teilwertabschreibungen auf die Beteiligung nicht (Privatvermögen) oder nur teilweise (Betriebsvermögen) möglich. Share Deal für den Erwerber im Vergleich zum Asset Deal suboptimal.
8 Steuerliche Grundlagen Steuerliche Haftung -> Share Deal: Keine unmittelbare Haftung für den Unternehmenserwerber, aber (Privat-)Haftung des Geschäftsführers ( 69 AO). -> Asset Deal: Haftung des Erwerbers für Steuerschulden über 25 HGB und 75 AO.
9 Phasen des Unternehmenskaufs -> Unternehmenskauf vor Eröffnung eines Insolvenzverfahren -> Unternehmenskauf im Insolvenzeröffnungsverfahren -> Unternehmenskauf im eröffneten Insolvenzverfahren -> Unternehmenskauf im Insolvenzplanverfahren
10 Unternehmenskauf vor Eröffnung des Insolvenzverfahren Share Deal -> Rettung von steuerlichen Verlustvorträgen aber: Mantelkaufregelung ( 8 Abs. 4 KStG) Mindestbesteuerung ( 10d EStG, 10a GewStG) -> Aktivierungsfähigkeit von Verlustvorträgen durch Besserungsschein aber: BMF- Schreiben vom , BStBl. I 2003, 648 -> Sanierung durch Gesellschafterdarlehen erreichbar aber: Ertragswirksamkeit des Darlehensverzichtes Problematik des Sanierungserlasses (BMF- Schreiben vom , BStBl. I 2003, 240)
11 Unternehmenskauf vor Eröffnung des Insolvenzverfahren Share Deal -> Erwerb von wertlosen Gesellschafterdarlehen durch natürliche Person oder Auslandsgesellschaft, Rückzahlungsbetrag über Anschaffungskosten im Privatvermögen > 1 Jahr Haltedauer steuerfrei aber: Verdacht auf Gestaltungsmissbrauch, höchstrichterlich aber nicht bestätigt. -> Debt to Equity Swap, steuerliche Behandlung wie Rückzahlung.
12 Unternehmenskauf vor Eröffnung des Insolvenzverfahren Asset Deal -> Steuerliche Probleme bei Ablehnung der Erfüllung bzw. Anfechtung - Grunderwerbsteuer - Umsatzsteuer -> Durch Rückabwicklung entstehender Verlust im Betriebsvermögen ist steuerlich absetzbar. -> Haftung für Betriebsschulden ( 25 HGB, 75 AO)
13 Unternehmenskauf im eröffneten Insolvenzverfahren- Asset Deal -> Keine Haftung für Steuern des Betriebes vor Erwerb ( 25 HGB, 75 AO). -> Verteilung des (Gesamt-) Kaufpreises für das Unternehmen auf die einzelnen erworbenen Wirtschaftsgüter (Stufentheorie). -> Permanenter Streitpunkt in der Betriebsprüfung.
14 Unternehmenskauf im eröffneten Insolvenzverfahren- Asset Deal -> Stufentheorie: Verteilung des Kaufpreises zunächst bis zur Höhe der Teilwerte auf beim Verkäufer bilanzierten Wirtschaftsgüter, dann auf erworbene, beim Käufer nicht bilanzierte selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter und der verbliebene Rest des Kaufpreises als Firmenwert. -> In der Insolvenz liegt idr. kein Firmenwert vor, Allokation der Anschaffungskosten auf (schnell) abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter (Umlaufvermögen) möglich.
15 Unternehmenskauf im Insolvenzplanverfahren -> Erwerb eines Unternehmens nach Beendigung des Insolvenzplanverfahrens möglich, Verlustmantel besteht, aber: Betriebsvermögen = null, Verlust der Verlustvorträge bei Zuführung geringen Betriebsvermögens. -> Steuerliche Geschäftsführerhaftung bei Übernahme (Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärungen).
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