INVESTORENKONGRESS KRYPTOWÄHRUNGEN MÜNCHEN, 23. JANUAR 2018

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "INVESTORENKONGRESS KRYPTOWÄHRUNGEN MÜNCHEN, 23. JANUAR 2018"

Transkript

1 INVESTORENKONGRESS KRYPTOWÄHRUNGEN MÜNCHEN, 23. JANUAR 2018

2 INHALT 1 ERTRAGSTEUERLICHE QUALIFIZIERUNG 2 INVESTITIONSSTRUKTUREN 3 BESTEUERUNG VON MINING 4 UMSATZSTEUER 2

3 INHALT 1 ERTRAGSTEUERLICHE QUALIFIZIERUNG 2 INVESTITIONSSTRUKTUREN 3 BESTEUERUNG VON MINING 4 UMSATZSTEUER 3

4 ERTRAGSTEUERLICHE QUALIFIZIERUNG VON KRYPTOWÄHRUNGEN BaFin: Finanzinstrumente in Form von Rechnungseinheiten, 1 Abs. 11 Kreditwesengesetz (KWG) Keine gesetzlichen Zahlungsmittel (Devisen/Sorten) Ertragssteuerliche Qualifizierung: Immaterielles Wirtschaftsgut Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile, die einen wirtschaftlichen Wert darstellen der abgrenzbar und einer selbständigen Bewertung zugänglich ist, jedoch körperlich nicht fassbar sind. Kein Ansatz selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter in der Steuerbilanz 4

5 INHALT 1 ERTRAGSTEUERLICHE QUALIFIZIERUNG 2 INVESTITIONSSTRUKTUREN DEUTSCHE HALTESTRUKTUR INTERNATIONALE HALTESTRUKTUR FALLBEISPIEL WEGZUG GIBRALTAR 3 BESTEUERUNG VON MINING 4 UMSATZSTEUER 5

6 BESTEUERUNG BEI DEUTSCHER HALTESTRUKTUR Privatvermögen: Private Veräußerungsgeschäfte sind steuerfrei, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung > 1 Jahr oder der Gesamtgewinn pro Kalenderjahr < 600 beträgt Prolongation auf 10 Jahre, wenn aus der Nutzung der Kryptowährung zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden Steuerpflichtig bei Veräußerung 1 Jahr oder Qualifikation als gewerbliche Tätigkeit Persönlicher ESt-Satz (max. 45%), bei gew. Tätigkeit GewSt 7-17% ((teilweise) anrechenbar) Deutsche Kapitalgesellschaft: Voll steuerpflichtig mit 15,825% KSt (inkl. SolZ) und 7-17% GewSt (je nach Gemeinde) 6

7 INHALT 1 ERTRAGSTEUERLICHE QUALIFIZIERUNG 2 INVESTITIONSSTRUKTUREN DEUTSCHE HALTESTRUKTUR INTERNATIONALE HALTESTRUKTUR FALLBEISPIEL WEGZUG GIBRALTAR 3 BESTEUERUNG VON MINING 4 UMSATZSTEUER 7

8 INVESTITIONSSTRUKTUR ÜBER AUSLÄNDISCHE KAPITALGESELLSCHAFT Hinzurechnungsbesteuerung 7 ff. AStG: Beteiligung > 50 % Unbeschränkt Steuerpflichtige Beteiligung an ausländischer Gesellschaft > 50% niedrige Besteuerung (< 25%) Drittstaat Co Passive Einkünfte Bei Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter (ZmK) greift die Hinzurechnungsbesteuerung bereits bei 1% Beteiligung 8

9 INVESTITIONSSTRUKTUR ÜBER AUSLÄNDISCHE KAPITALGESELLSCHAFT Drittstaat Co Beteiligung > 50 % Handel Keine Hinzurechnungsbesteuerung bei aktiven Einkünften aus Handel ( 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG): Anschaffung und Weiterveräußerung von Gütern oder Waren ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung Nach herrschender Meinung auch Handel mit immateriellen Gegenständen Nachweis, dass aktive Tätigkeit (Handel) vorliegt Ort der Geschäftsleitung darf nicht in Deutschland liegen (keine deutsche Betriebsstätte) 9

10 INVESTITIONSSTRUKTUR ÜBER AUSLÄNDISCHE KAPITALGESELLSCHAFT Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung bei ZmK: Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter sind Einkünfte aus dem Halten, der Verwaltung, Werterhaltung oder Werterhöhung von Zahlungsmitteln, Forderungen, Wertpapieren, Beteiligungen oder ähnlichen Vermögensgegenständen. ähnliche Vermögenswerte umfasst lt. Literaturmeinung Wirtschaftsgüter, die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. 20 EStG generieren können Kryptowährungen sind nicht umfasst Keine Hinzurechnung, wenn aktive Tätigkeit 8 AStG (Nachweis durch Steuerpflichtigen) Bei ZmK keine Exkulpation über 8 Abs. 2 AStG möglich (europarechtswidrig?) 10

11 INVESTITIONSSTRUKTUR ÜBER AUSLÄNDISCHE KAPITALGESELLSCHAFT Drittstaat Co Beteiligung Im PV Keine Hinzurechnungsbesteuerung bei Anteilen im Privatvermögen: BFH vom : betreibt die Zwischengesellschaft nur Vermögensverwaltung und werden die Anteile im Privatvermögen gehalten, lösen Veräußerungsgewinne i.s.d. 23 EStG außerhalb der Spekulationsfristen keine Zwischeneinkünfte aus. Veräußerung nach > 1 Jahr Dies gilt auch im Anwendungsbereich der ZmK. 11

12 INHALT 1 ERTRAGSTEUERLICHE QUALIFIZIERUNG 2 INVESTITIONSSTRUKTUREN DEUTSCHE HALTESTRUKTUR INTERNATIONALE HALTESTRUKTUR FALLBEISPIEL WEGZUG GIBRALTAR 3 BESTEUERUNG VON MINING 4 UMSATZSTEUER 12

13 WEGZUG GIBRALTAR - FALLBEISPIEL Sachverhalt: X (deutscher Staatsbürger) innerhalb der letzten 10 Jahre mind. 5 Jahre ansässig in Deutschland Wegzug nach Gibraltar Ende 2016: Erwerb von Bitcoins für über ausländische Handelsplattform Mitte 2017: Wegzug nach Gibraltar Ende 2017: Veräußerung der Bitcoins für (vor Ablauf der Haltefrist von einem Jahr) X unterliegt in Gibraltar einer niedrigen Besteuerung 13

14 WEGZUG GIBRALTAR - FALLBEISPIEL Wegzugbesteuerung 2 AStG: Deutscher Staatsangehöriger, der nach Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wegzug), in einem ausländischen Gebiet (Gibraltar) ansässig ist in dem er Wegzug nach Gibraltar nur einer niedrigen Besteuerung unterliegt und in den letzten 10 Jahre vor Wegzug mindestens 5 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, unterliegt der erweiterten beschränkten Steuerpflicht im Jahr des Wegzugs und den 10 folgenden Jahren mit allen Einkünften, die nicht ausländische Einkünfte ( 34d EStG) sind. 14

15 WEGZUG GIBRALTAR - FALLBEISPIEL Veräußerungsgewinne sind ausländische Einkünfte nach 34d Nr. 8b EStG, wenn die veräußerten Wirtschaftsgüter in einem ausländischen Staat belegen sind Wegzug nach Gibraltar Belegenheit von Bitcoins ist dort, wo sie verwahrt werden (ausländischer Miningpool) Keine Anwendung der Wegzugsbesteuerung Im Jahr des Wegzugs ggf. Erhöhung des ESt-Satzes durch Anwendung des Progressionsvorbehalts INVESTORENKONGRESS KRYPTOWÄHRUNGEN 15

16 ZUSAMMENFASSUNG Privatvermögen Handel Gew. Einkünfte GmbH KapGes (Deutschland) Ltd. KapGes (Gibraltar) Wegzug Besteuerung Deutschland 0% Haltedauer > 1 Jahr 45% Haltedauer < 1 Jahr 45% evtl. zusätzliche Gewerbesteuer (soweit nicht anrechenbar) ca. 30% Körperschaft- und Gewerbesteuer Dividenden 26,375% / 1,5% Keine Hinzurechnungsbesteuerung bei aktivem Handel Nur Progressionsvorbehalt Keine Wegzugsbesteuerung Besteuerung Gibraltar 10% 0% 16

17 INHALT 1 ERTRAGSTEUERLICHE QUALIFIZIERUNG 2 INVESTITIONSSTRUKTUREN 3 BESTEUERUNG VON MINING 4 UMSATZSTEUER 17

18 BESTEUERUNG VON MINING-AKTIVITÄTEN AM STANDORT ISLAND Mining zählt zu den gewerblichen Einkünften aus Kryptowährung Deutschland ist als Miningstandort nur bedingt attraktiv (hohe Besteuerung, hohe Energiepreise) Standort Island: Energiegewinnung durch Geothermie, steuerlich begünstigt Mining ist aktive Tätigkeit i.s.d. AStG: Einkünfte einer isländischen Kapitalgesellschaft/ Betriebsstätte unterliegen nicht der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung Allgemeiner Steuersatz Island: 36% Steuersatz Isländische LLC: 20% (steuerlich begünstigt) 5% Quellensteuereinbehalt bei Dividendenzahlung nach Deutschland (Beteiligung > 10%) Dividendenbesteuerung in Deutschland abhängig von Haltestruktur 18

19 INHALT 1 ERTRAGSTEUERLICHE QUALIFIZIERUNG 2 INVESTITIONSSTRUKTUREN 3 BESTEUERUNG VON MINING 4 UMSATZSTEUER 19

20 UMSATZSTEUERLICHE QUALIFIZIERUNG EuGH vom ( Hedqvist ): Umtausch von Bitcoin in konventionelle Währungen und umgekehrt ist vergleichbar mit einem herkömmlichen Währungsumtausch (von gesetzlichen Zahlungsmitteln) Steuerbefreiung nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e der MwSt-Systemrichtlinie Deutschland: Steuerbefreiung nach 4 Nr. 8b UStG anwendbar Kein Vorsteuerabzug auf in Zusammenhang stehende Betriebsausgaben Entsprechende Anwendung auf alle vergleichbaren virtuellen Währungen 20

21 ALEXANDER LEHNEN WIRTSCHAFTSPRÜFER, STEUERBERATER, EQUITY PARTNER RECHTSGEBIETE Steuerrecht, Immobilienfinanzierung, Immobilientransaktionen, Immobilieninvestments und Fonds, Immobiliensteuerrecht KONTAKT Tel , Fax ERFAHRUNG Alexander Lehnen ist auf die steuerliche Strukturierung von Immobilieninvestitionen sowie die steuerliche und aufsichtsrechtliche Fondsstrukturierung spezialisiert. Tax Due Diligence bzw. Transaktionsberatung gehören genauso zu seinem Spezialgebiet wie die umfassende steuerliche Beratung von nationalen und internationalen Immobilieninvestoren. AUSBILDUNG Studium der Betriebswirtschaft an der Hochschule Nürnberg REFERENZEN Beratung der Swiss Life AG beim Erwerb einer deutschen Immobiliengruppe Beratung eines großen deutschen Projektentwicklers bei An- und Verkäufen von Immobilien (Asset Deal und Share Deal) in diversen europäischen Ländern Beratung der 6B47 bei der Entwicklung von Wohnquartieren in Köln und Frankfurt Beratung eines großen deutschen Fondsinitiators bei der Strukturierung von Investitionen in Österreich Beratung der Corpus Sireo beim Verkauf einer großen Büroimmobilie im Share Deal Beratung der MPC Capital bei der Strukturierung eines Hotelportfolios 21

22 LAURA NEUGEBAUER RECHTSANWÄLTIN, STEUERBERATERIN RECHTSGEBIETE Steuerrecht, Immobilienfinanzierung, Immobilientransaktionen, Immobilieninvestments und Fonds, Immobiliensteuerrecht KONTAKT Tel , Fax ERFAHRUNG Laura Neugebauer ist spezialisiert auf die umfassende steuerliche Beratung bei nationalen und internationalen Immobilientransaktionen und die laufende steuerliche Betreuung der Investments. Ihr Fokus liegt auf der steuereffizienten Strukturierung des Erwerbs und der Veräußerung von Immobilien und Immobiliengesellschaften, der Durchführung von Tax Due Diligence Prüfungen sowie dem steuerlichen Vertragsreview. AUSBILDUNG Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians- Universität München und an der Universität Aix-Marseille, Frankreich Steuerberaterexamen REFERENZEN Beratung eines großen europäischen Immobilienkonzerns bei Transaktionen und Restrukturierungen. Beratung eines großen deutschen Projektentwicklers bei An- und Verkäufen von Immobilien (Asset Deal und Share Deal) in diversen europäischen Ländern Beratung der 6B47 bei der Entwicklung von Wohnquartieren in Köln und Frankfurt Beratung der Corpus Sireo beim Verkauf einer großen Büroimmobilie im Share Deal Beratung der MPC Capital bei der Strukturierung eines Hotelportfolios 22

23 FRANKFURT AM MAIN Hamburger Allee 4 (WestendGate) Frankfurt am Main Tel Fax MÜNCHEN Oberanger München Tel Fax BERLIN Kurfürstendamm 54/ Berlin Tel Fax DRESDEN Am Brauhaus Dresden Tel Fax

Aktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode. Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013

Aktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode. Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013 Aktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013 ÜBERBLICK A. Einführung B. Aktuelle Probleme bei der Freistellungsmethode C. Aktuelle Probleme

Mehr

Einkünfte aus Kapitalvermögen. Abgeltungsteuer

Einkünfte aus Kapitalvermögen. Abgeltungsteuer Oberstufenzentrum Logistik, Touristik, Immobilien, Steuern Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten Einkünfte aus Kapitalvermögen Abgeltungsteuer F a c h b e r e i c h S t e u e r n Wesen Alle privaten

Mehr

Steuerrechtlich Optimierung von Unternehmenstransaktionen - Donnerstag den 17.07.2014 in München

Steuerrechtlich Optimierung von Unternehmenstransaktionen - Donnerstag den 17.07.2014 in München Steuerrechtlich Optimierung von Unternehmenstransaktionen - Donnerstag den 17.07.2014 in München Dr. Ralph Obermeier Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Inhalt: 1. Unternehmenstransaktionen - Steuern

Mehr

Savills Fund Management GmbH Frankfurt am Main / Deutschland. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Savills Fund Management GmbH Frankfurt am Main / Deutschland. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 Savills Fund Management GmbH Frankfurt am Main / Deutschland Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz () Die Verwaltungsgesellschaft Savills

Mehr

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG Fondsname: Asset Management 10:90 (A) ISIN: AT0000615133 Ende Geschäftsjahr: 31.8.2005 Ausschüttung:

Mehr

21 Anwendungsvorschriften

21 Anwendungsvorschriften TK Lexikon Arbeitsrecht Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen 21 Anwendungsvorschriften HI41796 (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes

Mehr

Outsourcing & Beteiligungen. Folie Nr. 1

Outsourcing & Beteiligungen. Folie Nr. 1 Outsourcing & Beteiligungen Folie Nr. 1 Fallbeispiel: GmbH & Hochschule Hochschule Räume, Anlagen, Patente Arbeitsleistung, Know-How Gründer / Absolventen Miete, Dividenden, Veräußerungsgewinne 49 % 51

Mehr

Themenübersicht bereits vergebener Abschlussarbeiten im Bereich Steuerlehre

Themenübersicht bereits vergebener Abschlussarbeiten im Bereich Steuerlehre Themenübersicht bereits vergebener Abschlussarbeiten im Bereich Steuerlehre Bachelorarbeiten 2009 Die Zinsschranke 4 EStG; 8a KStG und ihre Auswirkung auf mittelständische Unternehmen 2009 Neuregelung

Mehr

Allgemeine Hinweise zur Klausur:

Allgemeine Hinweise zur Klausur: WS 2010/11 I/2011 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 31. Januar 2011 Teil: Besteuerung von Unternehmen Musterlösung Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur

Mehr

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de

Mehr

Fallsammlung Internationales Steuerrecht

Fallsammlung Internationales Steuerrecht www.nwb.de Steuerfachkurs Training lsammlung Internationales Steuerrecht Herausgegeben von Prof. Dr. jur. Kay-Michael Wilke Vorsitzender Richter am Finanzgericht Bearbeitet von Petra Karl Richterin am

Mehr

SEB Investment GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

SEB Investment GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 SEB Investment GmbH Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Investmentgesellschaft SEB Investment GmbH hat für den Investmentfonds

Mehr

Gewinnermittlung und Gewinnermittlungspolitik

Gewinnermittlung und Gewinnermittlungspolitik Übung zu Gewinnermittlung und Gewinnermittlungspolitik Lösung zu den Übungsaufgaben 1-5 Ansprechpartner: Dipl.-Kfm. Carsten Schelkmann Dipl.-Kfm. Alexander Weitz Raum: WST-C.11.13 Raum: WST-B.11.04 Sprechstunde:

Mehr

Abgeltungsteuer: Strategien zur Nutzung von Altverlusten. Dr. Christopher Riedel

Abgeltungsteuer: Strategien zur Nutzung von Altverlusten. Dr. Christopher Riedel Abgeltungsteuer: Strategien zur Hamburg, 12. November 2012 Dr. Christopher Riedel Agenda 1. Überblick Abgeltungsteuer 2. Berücksichtigung von Verlusten 3. Strategien zur gezielten 4. Bull-Bear-Zertifikate

Mehr

Steuerumgehung durch die Einschaltung ausländischer Kapitalgesellschaften

Steuerumgehung durch die Einschaltung ausländischer Kapitalgesellschaften MARION WINKELMANN Steuerumgehung durch die Einschaltung ausländischer Kapitalgesellschaften Eine Untersuchung des Normenkonkurrenzverhältnisses zwischen 42 АО und den 7 ff. AStG sowie 50d Abs.laEStG PETER

Mehr

Veräußerung von Windenergieanlagen: Steuerliche Folgen, Steuerklauseln im Vertrag. 11. November 2015 Antje Helbig, Steuerberaterin

Veräußerung von Windenergieanlagen: Steuerliche Folgen, Steuerklauseln im Vertrag. 11. November 2015 Antje Helbig, Steuerberaterin Veräußerung von Windenergieanlagen: Steuerliche Folgen, Steuerklauseln im Vertrag 11. November 2015 Antje Helbig, Steuerberaterin Inhalt 2 1. Asset Deal 1. Einzelunternehmer 1. Umsatzsteuer 2. Ertragsteuer

Mehr

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus

Mehr

RAIFFEISEN KAPITALANLAGE-GESELLSCHAFT m.b.h.

RAIFFEISEN KAPITALANLAGE-GESELLSCHAFT m.b.h. Eine Volltextrecherche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / Jahresfinanzberichten und Veröffentlichungen nach 264 Abs. 3, 264b HGB nicht möglich. Hinterlegte Jahresabschlüsse (Bilanzen)

Mehr

Teil A: Einführung. Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015

Teil A: Einführung. Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil A: Einführung Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht

Mehr

Beteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds

Beteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds Beteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds Hamburg, 6. November 2014 Dr. Helder Schnittker, LL.M. / Timo Steinbiß, LL.M. Agenda Vermögensverwaltende Fonds Investoren Vermögensverwaltende

Mehr

Herzlich Willkommen 04.09.2012 1

Herzlich Willkommen 04.09.2012 1 Herzlich Willkommen 04.09.2012 1 Dr. Mary Lachmann, LL.M. Rechtsanwältin Relevante Steuern für Gründer 04.09.2012 2 Gliederung A. Besteuerungsgrundsätze B. Einkommensteuer C. Körperschaftsteuer D. Gewerbesteuer

Mehr

Personengesellschaften im Internationalen Steuerrecht

Personengesellschaften im Internationalen Steuerrecht Personengesellschaften im Internationalen Steuerrecht Münchner Bilanzgespräche StB Dr. Michael Hoheisel StB Dr. Michael Tippelhofer München, 18.06.2015 Agenda Grundsätzliche steuerliche Behandlung von

Mehr

Frankfurt, im Januar Jahresendauszüge und ausschüttungsgleiche Erträge Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber,

Frankfurt, im Januar Jahresendauszüge und ausschüttungsgleiche Erträge Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber, Frankfurt, im Januar 2005 Jahresendauszüge und ausschüttungsgleiche Erträge 2004 Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber, anbei erhalten Sie Ihre Jahresendauszüge sowie eine Mitteilung

Mehr

6. Hamburger Fondsgespräch. Dividenden und Veräußerungsgewinne Ende der Steuerfreiheit (?!) Hamburg, 7. November 2013 Dr.

6. Hamburger Fondsgespräch. Dividenden und Veräußerungsgewinne Ende der Steuerfreiheit (?!) Hamburg, 7. November 2013 Dr. 6. Hamburger Fondsgespräch n und Veräußerungsgewinne Ende der Steuerfreiheit (?!) Hamburg, 7. November 2013 Dr. Peter Möllmann Gesetzgebungsinitiativen zu 8b Abs. 4 und Abs. 7 KStG Streubesitzdividenden:

Mehr

Virtuelle Welt und Steuerrecht

Virtuelle Welt und Steuerrecht Die Grundlagen des nationalen Steuerrechts sind verankert im Einkommensteuergesetz (EstG) Umsatzsteuergesetz (UStG) Einkommensteuergesetz Umsatzsteuergesetz Stellt die Grundlage der Besteuerung natürlicher

Mehr

STEUERLICHE FALLSTRICKE BEI DER INTERNATIONALISIERUNG DEUTSCHER EMERGING GROWTH COMPANIES. media:netlaw Berlin,

STEUERLICHE FALLSTRICKE BEI DER INTERNATIONALISIERUNG DEUTSCHER EMERGING GROWTH COMPANIES. media:netlaw Berlin, STEUERLICHE FALLSTRICKE BEI DER INTERNATIONALISIERUNG DEUTSCHER EMERGING GROWTH COMPANIES media:netlaw Berlin, 30.11.2016 FALLSTRICK NR. 1 WEGZUGSTEUER Fall: Gründung einer Emerging Growth Company () durch

Mehr

Seminar aktuell. StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers. Inhalt. Aktuelle Gesetzesänderungen. Hinweise zur Einkommensteuer. Hinweise zur Umsatzsteuer

Seminar aktuell. StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers. Inhalt. Aktuelle Gesetzesänderungen. Hinweise zur Einkommensteuer. Hinweise zur Umsatzsteuer Mitarbeiterseminar Aktuelles A1 Seminar aktuell l Aktuelle Gesetzesänderungen l Hinweise zur Einkommensteuer l l Hinweise zur Umsatzsteuer l NEUES IM Steuerrecht StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Folie 1 Inhalt

Mehr

SS VO Finanzrecht KSt SS

SS VO Finanzrecht KSt SS VO Finanzrecht Körperschaftsteuer und Umgründungen Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr - Schliesselberger lb SS 2013 12. Einheit 2 Kapitalertragsteuer im Konzern Empfänger natürliche Person: Grundsätzlich

Mehr

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen 1 Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen à Merkblatt zur Besteuerung gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Griechenland und Deutschland (1966) Übersicht 1. Art der anfallenden Steuern

Mehr

Gewerblicher Grundstückshandel

Gewerblicher Grundstückshandel Ansprechpartner bei : Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht Ingo Heuel Rechtsanwältin, Steuerberaterin Roswitha Prowatke, LL.M. 02204/9508-100 Wir vertreten überwiegend Mandanten im Raum

Mehr

11. 13. November 2014

11. 13. November 2014 Steuerberater. Rechtsanwälte. Unternehmerberater 23. Windenergietage 11. 13. November 2014 Steuerliche Bewertungen bei Windenergieprojekten Steuerliche Bewertungen bei Windenergieprojekten 1. MeyerPartner

Mehr

Bereits in 00 wurde gebucht: Sonstige Vermögensgegenstände 42.000 Sonstige betriebliche Erträge 42.000

Bereits in 00 wurde gebucht: Sonstige Vermögensgegenstände 42.000 Sonstige betriebliche Erträge 42.000 1. Klausuraufgabe Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Körperschaftsteuer Sachverhalt Die Plastik GmbH mit Sitz in Essen stellt seit Jahren Kunststoffe her und versteuert ihre Umsätze nach den allgemeinen

Mehr

WTS Immobilien Summit Gewerbesteuerliche Chancen und Fallstricke sowie Besonderheiten bei Inbound Investitionen

WTS Immobilien Summit Gewerbesteuerliche Chancen und Fallstricke sowie Besonderheiten bei Inbound Investitionen WTS Immobilien Summit Gewerbesteuerliche Chancen und Fallstricke sowie Besonderheiten bei Inbound Investitionen Agenda Gewerbesteuerliche Rahmenbedingungen - Gewerbesteuersatz - Hinzurechnungstatbestände

Mehr

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG Fondsname: KEPLER US Aktienfonds (A) ISIN: AT0000825484 Ende Geschäftsjahr: 31.10.2008 Ausschüttung:

Mehr

Steuerliche Daten nach 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG für den Zeitraum vom bis zum

Steuerliche Daten nach 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG für den Zeitraum vom bis zum Steuerliche Daten nach 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 28.09.2016 Celios Avocado per 28.09.2016 (Tag der Beschlussfassung: 28.09.2016) 5 Abs. 1 Nr.... InvStG Privatanleger

Mehr

Jens M. Schmittmann Behandlung von Domains im Steuer- und Bilanzrecht. DGRI Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.v.

Jens M. Schmittmann Behandlung von Domains im Steuer- und Bilanzrecht. DGRI Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.v. Jens M. Schmittmann Behandlung von Domains im Steuer- und Bilanzrecht DGRI Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.v. Aktuelle Rechtsfragen von IT und Internet DGRI-Herbstakademie 2005 Freiburg,

Mehr

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG Fondsname: PRIVAT BANK Global Aktienfonds (A) ISIN: AT0000986310 Ende Geschäftsjahr: 30.04.2009

Mehr

Grundfälle zur Besteuerung grenzüberschreitender Aktivitäten von Personenunternehmen. Vortrag bei der IFA-Sektion Berlin/Brandenburg

Grundfälle zur Besteuerung grenzüberschreitender Aktivitäten von Personenunternehmen. Vortrag bei der IFA-Sektion Berlin/Brandenburg Grundfälle zur Besteuerung grenzüberschreitender Aktivitäten von Personenunternehmen Vortrag bei der IFA-Sektion Berlin/Brandenburg Berlin, 8. September 2010 Dr. Ragnar Könemann Rechtsanwalt/Steuerberater

Mehr

B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Fall 1

B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Fall 1 Lehrbuch 377 91 B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Der Gewinn unterliegt nicht der Körperschaftsteuer, weil der Gewinn nicht von einer juristischen Person erzielt worden ist.

Mehr

3. Gewinnermittlung bei Kapitalgesellschaften Grundsätze Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (Vermögensminderungen auf

3. Gewinnermittlung bei Kapitalgesellschaften Grundsätze Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (Vermögensminderungen auf Inhalt A. Körperschaftsteuer...11 I. Einführung/Rechtsnatur der Körperschaftsteuer...11 II. Rechtsquellen des Körperschaftsteuerrechts...12 III. Körperschaftsteuerpflicht...12 1. Allgemeines...12 2. Ausländische

Mehr

Kontenrahmenänderungen 2011/ wegen E-Bilanz

Kontenrahmenänderungen 2011/ wegen E-Bilanz Seite 1 von 5 Kontenrahmenänderungen 2011/2012 - wegen E-Bilanz 1 Grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 0060 0210 2 Anteile an verbundenen Unternehmen, Personengesellschaften 0501 0803 3 Anteile an verbundenen

Mehr

KANZLEI NICKERT WIR DENKEN SCHON MAL VOR.

KANZLEI NICKERT WIR DENKEN SCHON MAL VOR. KANZLEI NICKERT WIR DENKEN SCHON MAL VOR. Frank Lienhard, Carmen Kruß, Irina Schmidt Fortsetzungsbeitrag Die GmbH Wesentliche Kriterien bei der Gründung oder Umgestaltung eines Unternehmens Die Wahl der

Mehr

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Fondsname: KEPLER Ethik Aktienfonds ISIN: AT0000675657 (Ausschüttungsanteile) AT0000675665 (Thesaurierungsanteile) Ende Geschäftsjahr: 30.6.2005

Mehr

HANSAINVEST Hanseatische Investment GmbH. Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG. Privatvermögen

HANSAINVEST Hanseatische Investment GmbH. Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG. Privatvermögen Ohne Gewähr. Allein verbindlich sind die Angaben aus den jeweiligen Jahresberichten. Besteuerungsgrundlagen gemäß 1 und 2 Name des Investmentvermögens: SI SafeInvest ISIN: DE000A0MP292 1 c cc) i.s.d. 3

Mehr

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 bzw 2 InvStG Fondsname: KEPLER Dollar Rentenfonds (T) ISIN: AT0000722665 Ende Geschäftsjahr: 31.10.2011

Mehr

Inhaltsübersicht. Vorwort...5. Abkürzungsverzeichnis...13. Literaturhinweise...15

Inhaltsübersicht. Vorwort...5. Abkürzungsverzeichnis...13. Literaturhinweise...15 Inhaltsübersicht Vorwort...5 Abkürzungsverzeichnis...13 Literaturhinweise...15 1. Einführung...17 a) Begriffsbestimmungen...17 b) Grundprinzipien der Besteuerung...18 (1) Transparenzprinzip...18 (2) Trennungsprinzip...19

Mehr

Private Veräußerungsgeschäfte im Einkommensteuerrecht Hans-Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern IVD Bundesverband Veräußerung eines Grundstücks Grundstück gehört zu einem Betriebsvermögen Gewerbliche

Mehr

Unternehmenssteuerreform 2008:

Unternehmenssteuerreform 2008: Unternehmenssteuerreform 2008: Kapitalerträge und Abgeltungssteuer 1 I. Kernaussagen: Ausweitung der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Wegfall der Spekulationsfrist Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens

Mehr

Die neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick.

Die neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick. Die neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick. Die Abgeltungsteuer betrifft uns alle. Mehr oder weniger. Am 1. Januar 2009 wird sie Realität: die neue Abgeltungsteuer. Was das für Ihre Geldanlage

Mehr

5.5 Gewerbesteuer. Folie 1 Stand Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH)

5.5 Gewerbesteuer. Folie 1 Stand Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH) 5.5 Gewerbesteuer Folie 1 Stand 22.06.2013 Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH) 5.5.0 Einführung in die Gewerbesteuer - Rechtsgrundlagen Arbeitsanweisungen für Finanzämter GewStR

Mehr

Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung

Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung Besteuerung der Kapitalgesellschaft Zusammenfassendes Beispiel Lösung 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der AGmbH für den Veranlagungszeitraum Vorläufiger Jahresüberschuss 600.000 Ermittlung

Mehr

Bescheinigung vom Seite 5 von 10. Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH

Bescheinigung vom Seite 5 von 10. Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH Bescheinigung vom 11.09.2015 Seite 5 von 10 Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis 30.06.2015 Ex-Tag

Mehr

Ihre Immobilien in Frankreich: Steueroptimierung

Ihre Immobilien in Frankreich: Steueroptimierung Ihre Immobilien in Frankreich: Steueroptimierung Guillaume Rubechi Avocat, Rechtsanwalt, Partner Lefèvre Pelletier & Associés Deutschland Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Frankfurt 8. Juni 2012 136 avenue

Mehr

Die deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong

Die deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong Die deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong KONTAKT Claus Schürmann claus.schuermann@wts.com.hk +852 2528 1229 Michael Lorenz michael.lorenz@wts.com.hk +852 2528 1229 Wichtiges in

Mehr

Abgeltungsteuer. STEUERBERATERKANZLEI ERLER PROBST Garching

Abgeltungsteuer. STEUERBERATERKANZLEI ERLER PROBST Garching Abgeltungsteuer 53 Reform der Erbschaft- & Schenkungsteuer Änderungen bei Erbschaftsteuerfestsetzung Fazit: Altes Erbschaftsteuerrecht nur noch kurze Zeit anwendbar Handlungsbedarf Steuerliche Aspekte

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich - Überblick Mit Frankreich gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer Nachstehende

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen - Überblick Nachstehende Ausführungen geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens, das am 4. Februar 2005 im BGBl.

Mehr

Steuern steuern Erfolg sichern

Steuern steuern Erfolg sichern HOLZINGER & PARTNER Steuern steuern Erfolg sichern erstellt von Mag. Helmut Kierner 1 06.11.2013 Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen für Heizwerkbetreiber 2 06.11.2013 Überblick

Mehr

Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für einen Bibliotheksfreundeskreis

Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für einen Bibliotheksfreundeskreis Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für einen Bibliotheksfreundeskreis Kanzlei Dr. Dimitrow Dr. Beate Dimitrow, Steuerberaterin Leipzig, 17. März 2010 Gliederung 1. Was ist ein Bibliotheksfreundeskreis?

Mehr

VO Finanzrecht - Einkommensteuer

VO Finanzrecht - Einkommensteuer VO Finanzrecht - Einkommensteuer Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr - Schliesselberger SS 2013 1. Einheit 2 Literatur Doralt, Steuerrecht 2012/13, Manz 2012 (Pflichtlektüre) Doralt/Ruppe, Steuerrecht, Band

Mehr

ALUMNI Steuerwissenschaften Verein. Die Abgeltungssteuer 2009

ALUMNI Steuerwissenschaften Verein. Die Abgeltungssteuer 2009 ALUMNI Steuerwissenschaften Verein Die Abgeltungssteuer 2009 Handlungsbedarf für Kapitalanleger 27. Oktober 2007 Dr. Thomas Wagner thomas.wagner@pplaw.com P + P Pöllath + Partners, Berlin 1 Inhaltsübersicht

Mehr

Die Steuerfachwirtprüfung

Die Steuerfachwirtprüfung Lösung Klausur Nr.5 1 Wichtiger Berichtigungshinweis zu Sikorski/Mölleken/Zbanyszek Die Steuerfachwirtprüfung 3., überarbeitete und erweiterte Auflage Aufgrund eines bedauerlichen Versehens ist die Lösung

Mehr

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.session...

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.session... Page 1 of 6 Suchen Name Bereich Information V.-Datum LUX-SECTORS Luxembourg Kapitalmarkt Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 InvStG LUX-SECTORS LU0098929077 17.10.2016 LUX-SECTORS SICAV Luxembourg /

Mehr

Abgeltungssteuer ab VZ Einkommensteuer/KapESt vor KiSt 25 % 25,00 25,00. ESt-Ermäßigung wg KiSt (25 % der KiSt) 25 % 0,55

Abgeltungssteuer ab VZ Einkommensteuer/KapESt vor KiSt 25 % 25,00 25,00. ESt-Ermäßigung wg KiSt (25 % der KiSt) 25 % 0,55 4. Besteuerung von Dividendenerträgen und Veräußerungsgewinnen der GmbH- 189 Gesellschafter ab 2009. a) Überblick. Einkünfte aus Kapitalvermögen wie insb Dividenden, Zinsen und private Veräußerungsgewinne

Mehr

Funds Forum Frankfurt

Funds Forum Frankfurt Funds Forum Frankfurt Reform der Investmentbesteuerung Auswirkungen auf geschlossene AIF Literaturhaus Frankfurt a.m. Dr. Peter Bujotzek Berlin Frankfurt a. M. München www.pplaw.com P+P Pöllath + Partners

Mehr

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos

Mehr

1. Teil: Umsatzsteuer (14 Punkte)

1. Teil: Umsatzsteuer (14 Punkte) BWL 3 STEUERN SS 05 ÜBUNGSKLAUSUR. Teil: Umsatzsteuer (4 Punkte).. Von der Elektrofuchs AG mit Sitz in Gießen werden IT-Beratungsdienstleistungen erbracht und Computerzubehör per Postversand verkauft.

Mehr

An das Bundesministerium der Finanzen Herrn MD Michael Sell Referat IV A 2 Wilhelmstraße Berlin. Düsseldorf, 20.

An das Bundesministerium der Finanzen Herrn MD Michael Sell Referat IV A 2 Wilhelmstraße Berlin. Düsseldorf, 20. An das Bundesministerium der Finanzen Herrn MD Michael Sell Referat IV A 2 Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Düsseldorf, 20. Januar 2015 642/515 Stellungnahme zu 50i EStG i.d.f. des Kroatien-Anpassungsgesetzes

Mehr

Körperschaftsteuer. Arten von Gewinnausschüttungen offene verdeckte ( vga ) Finanzwirtschaftliche Einordnung der KSt (2005)

Körperschaftsteuer. Arten von Gewinnausschüttungen offene verdeckte ( vga ) Finanzwirtschaftliche Einordnung der KSt (2005) Überblick über den Stoff Grundlagen Historie des KSt-Rechts Steuersystematische Bedeutung, insbesondere: Verhältnis zur ESt Finanzwirtschaftliche Bedeutung Persönlicher Tatbestand Sachlicher Tatbestand

Mehr

Vorläufiges zu versteuerndes Einkommen vor Gewerbesteuer

Vorläufiges zu versteuerndes Einkommen vor Gewerbesteuer Seite 1 von 6 Steuerbelastungsvergleich für den Veranlagungszeitraum: 2010 Mandant: Mustermann, Musterstrasse, Musterhausen Mandanten-Nr.: 12345 Steuer-Nr.: Einzelunternehmen Steuerbilanzgewinn vor Gewerbesteuer

Mehr

Sachverhaltsschilderung ( reale Wirklichkeit )

Sachverhaltsschilderung ( reale Wirklichkeit ) Sachverhaltsschilderung ( reale Wirklichkeit ) anonyme Mitteilung an das Finanzamt: Karin und Hubert Z. besitzen auf der Handelsplattform ebay mehrere Nutzerkonten unter verschiedenen Pseudonymen, über

Mehr

Bescheinigung vom Seite 1 von 3. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h

Bescheinigung vom Seite 1 von 3. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h Bescheinigung vom 24.03.2014 Seite 1 von 3 Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.12.2012 bis 30.11.2013 Ex-Tag der (Zwischen)Ausschüttung: 17.02.2014 Valuta:

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Litauen - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Litauen - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Litauen - Überblick Nachstehende Ausführungen geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens, das am 9. Dezember

Mehr

Besteuerung von Medienberufen

Besteuerung von Medienberufen Reinhard Knauft Rüdiger Schaar Besteuerung von Medienberufen Steuern und Sozialversicherung bei Künstlern GABLER Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 11 Literaturverzeichnis 14 1 Einkommensteuer 15 A. Allgemeines

Mehr

Steuerberater / Wirtschaftsprüfer treffen Hochschule 25 % von X Die Abgeltungsteuer Universität Duisburg Essen Campus Essen. Andrea Vitale.

Steuerberater / Wirtschaftsprüfer treffen Hochschule 25 % von X Die Abgeltungsteuer Universität Duisburg Essen Campus Essen. Andrea Vitale. Steuerberater / Wirtschaftsprüfer treffen Hochschule 25 % von X Die Abgeltungsteuer Universität Duisburg Essen Campus Essen Andrea Vitale PwC Es ist besser, 25 Prozent auf X zu kriegen als 42 Prozent auf

Mehr

Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.

Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. Eine Volltextrecherche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / Jahresfinanzberichten und Veröffentlichungen nach 264 Abs. 3, 264b HGB nicht möglich. Hinterlegte Jahresabschlüsse (Bilanzen)

Mehr

Aufgabe 6: Betriebseinnahmen (BE): Betriebsausgaben (BA): Miete: Gehälter: = Gewinn:

Aufgabe 6: Betriebseinnahmen (BE): Betriebsausgaben (BA): Miete: Gehälter: = Gewinn: Aufgabe 6: Tanzschule: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, 15 EStG - Nicht abzugsfähig ist die Erbschaftsteuer-Zahlung ( 12 Nr. 3 EStG) Bereits verbuchte BA muss rückgängig gemacht werden. Betriebseinnahmen

Mehr

Lohnsteuer. 1 Ausschließlich berufliche Nutzung. 2 Arbeitsmittel als Arbeitslohn HI HI

Lohnsteuer. 1 Ausschließlich berufliche Nutzung. 2 Arbeitsmittel als Arbeitslohn HI HI TK Lexikon Sozialversicherung Arbeitsmittel Lohnsteuer 1 Ausschließlich berufliche Nutzung HI1053793 HI7330173 Wirtschaftsgüter rechnen dann zu den Arbeitsmitteln, wenn sie nahezu ausschließlich für eine

Mehr

Die deutsche Stiftung im zivil- und steuerrechtlichen Kontext. IPG Mannheim 27. Februar 2016

Die deutsche Stiftung im zivil- und steuerrechtlichen Kontext. IPG Mannheim 27. Februar 2016 Die deutsche Stiftung im zivil- und steuerrechtlichen Kontext IPG Mannheim 27. Februar 2016 Inhalt I. Einführung II. Zivilrechtliche Grundlagen III. Steuerrechtliche Grundlagen IV. Stiftung als Nachfolgeinstrument

Mehr

Gesellschafterkonten Eigen- oder Fremdkapital? Qualifikation von Gesellschafterkonten

Gesellschafterkonten Eigen- oder Fremdkapital? Qualifikation von Gesellschafterkonten Eigen- oder Fremdkapital? Qualifikation von Gesellschaftsrechtliche Frage, die vorrangig Verhältnis der Gesellschafter zueinander betrifft Steuerrecht knüpft an Zivilrechtslage an Rechtsprechung des BFH

Mehr

Einheitliche Besteuerung aller in den Unternehmen thesaurierten Gewinnen, unabhängig von der Rechtsform

Einheitliche Besteuerung aller in den Unternehmen thesaurierten Gewinnen, unabhängig von der Rechtsform Inhaltsverzeichnis Seite 1. Ziele der Unternehmenssteuerreform 4 2. Änderungen bei der Gewinnermittlung 14 3. Besteuerung der Einzelunternehmen 16 4. Wiedereinführung des Mitunternehmererlasses 21 und

Mehr

Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.

Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. Eine Volltextrecherche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / Jahresfinanzberichten und Veröffentlichungen nach 264 Abs. 3, 264b HGB nicht möglich. Name Bereich Information V.-Datum

Mehr

Besteuerung der Privatstiftung

Besteuerung der Privatstiftung Besteuerung der Privatstiftung Überblick I Die Stiftung ist eine juristisch selbständige Vermögensmasse ohne Eigentümer, die vom Stifter mit Vermögen ausgestattet ist, um damit einem vom Stifter bestimmten

Mehr

UPDATE Steuer- und Bilanzrecht der Universitäten

UPDATE Steuer- und Bilanzrecht der Universitäten 17. Finanz- und ControllerInnen-Tagung UPDATE Steuer- und Bilanzrecht der Universitäten WP/StB MMag. Alexander Enzinger, CVA BDO Graz GmbH 16. Mai 2013 Überblick I. Körperschaftsteuererklärung 2012 KESt-Neu

Mehr

WTS Immobilien Summit Trends bei Immobilieninvestitionen Strukturierung + Finanzierung + Steuern. Umsatzsteuerliche Risiken und Gestaltungsfragen

WTS Immobilien Summit Trends bei Immobilieninvestitionen Strukturierung + Finanzierung + Steuern. Umsatzsteuerliche Risiken und Gestaltungsfragen WTS Immobilien Summit Trends bei Immobilieninvestitionen Strukturierung + Finanzierung + Steuern Umsatzsteuerliche Risiken und Gestaltungsfragen Agenda Immobilien-Transaktion Grundstücksübertragung als

Mehr

Ausgewählte Aspekte zur Rechnungslegung

Ausgewählte Aspekte zur Rechnungslegung Ausgewählte Aspekte zur Rechnungslegung Frankfurt am Main: 19. Mai 2015 Hermann Bopp Stiftungsverwaltung Seite 2 Inhaltsverzeichnis Zur Person Thema Hermann Bopp ist Mitarbeiter bei BEITEN BURKHARDT in

Mehr

Handels-/Dienstleistungsgesellschaft

Handels-/Dienstleistungsgesellschaft I. Begriff der Handels-/Dienstleistungsgesellschaft II. Juristische Struktur der Handels-/Dienstleistungsgesellschaft 1. Rechtsform 1.1. Handelsgesellschaften im eigentlichen Sinne 1.2. Handelsvereinigungen

Mehr

Internationale Besteuerung I: Grundzüge der Internationalen Besteuerung

Internationale Besteuerung I: Grundzüge der Internationalen Besteuerung Professor Dr. Dietmar Wellisch, StB International Tax Institute (IIFS), Hamburg Internationale Besteuerung I: Grundzüge der Internationalen Besteuerung Sommersemester 2006 I.1 Einführung I.1.1 I.1.2 Zum

Mehr

Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter

Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter Bolk Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter Inhaltsverzeichnis 1. Mitunternehmerschaft... 1 1.1 Definition durch Rechtsprechung... 1 1.2 Gewerblich geprägte Personengesellschaften...

Mehr

Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB

Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB Lösung 1 Grundsätzlich ist Adalbert mit seinen in Deutschland erzielten Einkünften beschränkt einkommensteuerpflichtig nach 1 Abs. 4 i.v.m. 49 EStG. Er hat unter dieser Bedingung keinen Anspruch auf eine

Mehr

Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München

Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München I. Vorbemerkungen Zweck der Kleinunternehmerregelung des 19 UStG ist es, im Wesentlichen in Form einer Bagatellgrenze zu einer

Mehr

KNAPPWORST & PARTNER. Steuerfallen für Gründer. Steuerberatungsgesellschaft

KNAPPWORST & PARTNER. Steuerfallen für Gründer. Steuerberatungsgesellschaft KNAPPWORST & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft 1 Information ist alles!!! Steuerfallen für Gründer Sie sparen Geld Zeit Ärger Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! 2 Kernfragen für den Gründungsprozess:

Mehr

5.6 Internationales Steuerrecht. Folie 1 Stand 25.05.2013 Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH)

5.6 Internationales Steuerrecht. Folie 1 Stand 25.05.2013 Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH) 5.6 Internationales Steuerrecht Folie 1 Stand 25.05.2013 Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH) 5.6.1 Drohende Doppelbesteuerung durch Territorialitätsprinzip und Universalitätsprinzip

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. beim Praxisverkauf. VPmed 09. Mai 2015

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. beim Praxisverkauf. VPmed 09. Mai 2015 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Praxisverkauf VPmed 09. Mai 2015 Ihr Referent Dipl.-Kfm. Thomas Karch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer VPmed Verlässliche Partner für mediziner 100%ige Spezialisierung

Mehr

Informationsbrief. zum 3. November 2009. Inhalt

Informationsbrief. zum 3. November 2009. Inhalt Informationsbrief zum 3. November 2009 Inhalt 1. Allgemeines 5. Geschenke 2. Verluste aus typisch stillen Beteiligungen a) Geschenkegrenzen a) Allgemeines b) Steuerpflicht der Geschenke b) Verlustausgleich

Mehr

Internationale Unternehmensbesteuerung Teil II

Internationale Unternehmensbesteuerung Teil II Internationale Unternehmensbesteuerung Teil II Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann Consulting GmbH StBG und der Advisor Dokument GmbH WPG Bürgerstraße 21 -Haus der

Mehr

Pioneer Funds- Global High Yield (Class A EUR non distributing)

Pioneer Funds- Global High Yield (Class A EUR non distributing) Pioneer Funds- Global High Yield (Class A EUR non distributing) Bekanntmachung der Angaben gemäß 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Investmentsteuergesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007

Mehr

Steuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Grundlagen des Vertragsrechts darauf kommt es an! Veranstaltung am 25. November 2010

Steuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Grundlagen des Vertragsrechts darauf kommt es an! Veranstaltung am 25. November 2010 Steuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Grundlagen des Vertragsrechts darauf kommt es an! Veranstaltung am 25. November 2010 Steuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Axel Seebach Wirtschaftsprüfer

Mehr

Brennerei und Rechtsform eine Rundschau durch Steuer-, Genossenschafts- und Monopolrecht

Brennerei und Rechtsform eine Rundschau durch Steuer-, Genossenschafts- und Monopolrecht Fürstenrieder Str. 5, 80687 München Tel: 089/ 54 67 18 19 Brennerei und Rechtsform eine Rundschau durch Steuer-, Genossenschafts- und Monopolrecht Veranstaltung des Verbandes Bayer. Landw. Brennereien

Mehr

Brix + Partners LLC U.S. STEUERBERATUNG

Brix + Partners LLC U.S. STEUERBERATUNG 2011 U.S. Tax Reference Wichtige Abgabetermine Termin Steuerpflichtiger Form Beschreibung 1. Februar 2011 Alle Unternehmen 1099 Kontrollmitteilung an den Empfänger über bestimmte, in 2010 geleistete Zahlungen.

Mehr