Die neue Mantelkaufregelung in 8c KStG
|
|
- Kora Weiss
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Protokoll Die neue Mantelkaufregelung in 8c KStG Vortrag vom Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Treskowallee Berlin Spezialisierung: Fach: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Seminar zu aktuelle Themen Wintersemester: 08/09 Referenten: Franziska Schmidt Martin Grasselt Protokollführer: Mandy Wenger Alexander Hannemann
2 Die neue Mantelkaufregelung in 8c KStG 2 Inhaltlicher Verlauf des Vortrages: 1. Hintergrund der Vorschrift 2. Bisherige Mantelkaufregelung gem. 8 Abs. 4 KStG a. F. 3. Die Neuregelung des Mantelkaufs gem. 8c KStG 3.1 Anwendungsbereich 3.2 Anwendungszeitpunkt 3.3 Rechtsfolgen 3.4 Schädlicher Beteiligungserwerb a) Anteilsübertragung und vergleichbare Sachverhalte b) Kapitalerhöhung c) Unmittelbarer und mittelbarer Erwerb d) Zeitpunkt des Erwerbs e) Fünf-Jahres-Zeitraum 3.5 Erwerber/Erwerbergruppe 4. Fazit 1. Hintergrund der Vorschrift Bei der Einführung in das Thema wurde der Begriff des Mantelkaufs durch die Vortragenden definiert. Demnach ist von einem Mantelkauf auszugehen, wenn der Erwerb von Anteilen an einer weitestgehend vermögenslosen Kapitalgesellschaft, die über steuerliche Verlustvorträge verfügt, in der Absicht erfolgt, sie wirtschaftlich wieder zu beleben und mögliche Gewinne der Gesellschaft mit den in der Vergangenheit aufgelaufenen Verlustvorträgen zu verrechnen. 2. Bisherige Mantelkaufregelung gem. 8 Abs. 4 KStG a. F. Bisher nicht genutzte Verluste gehen gemäß 8 Abs. 4 S. 1 KStG unter bei: Verlust von rechtlicher Identität Verlust von wirtschaftlicher Identität (Übertragung von mehr als 50% der Anteile an einer Kapitalgesellschaft und Zuführung von überwiegend neuem Betriebsvermögen; Ausnahme: Zuführung anlässlich der Sanierung eines Geschäftsbetriebes, sowie Fortführung des Betriebes für mind. 5 Jahre) 3. Die Neuregelung des Mantelkaufs gem. 8c KStG 3.1 Anwendungsbereich persönlich: beschränkt und unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen, Anstalten und Stiftungen sachlich: umfasst nicht genutzte Verluste nach 2a EStG, 10d EStG, 15 Abs. 4 EStG, 15a EStG, 15b EStG, 4h Abs. 1 S.2 EStG, 10a S.9 GewStG 3.2 Anwendungszeitpunkt erstmalig: Anteilsübertragungen die nach dem stattfinden Anwendung des 8 Abs. 4 KStG neben 8c KStG gem. 34 Abs. 6 Satz 4 KStG: Beginn der Anteilsübertragung vor dem , Übertragung innerhalb von 5 Jahren von mehr als 50 % der Anteile und Verlust der wirtschaftlichen Identität vor dem
3 Die neue Mantelkaufregelung in 8c KStG 3 Folgendes Beispiel wurde an der Tafel erklärt: % Anteilsübergabe durch X an F 8 Abs. 4 KStG 50% keine Auswirkung % Anteilsübergabe durch X an K 8c KStG findet Anwendung 28% der Verluste gehen unter X überträgt Betriebsvermögen an die XY- GmbH Anwendung altes Recht, da innerhalb von 2 Jahren Folge: 58% und Betriebsvermögen werden zugeführt, dadurch gehen die gesamten Verlustvorträge unter. 3.3 Rechtsfolgen Es wurde die Grafik auf Seite 5 des Handouts erläutert und ein Beispiel vorgetragen 3.4 Schädlicher Beteiligungserwerb Beteiligungen können entgeltlich oder unentgeltlich (z.b. durch Schenkung) erworben werden. Von dem 8c KStG ausgeschlossen sind die Erwerbe seitens einer natürlichen Person durch Erbfall einschließlich der unentgeltlichen Erbauseinandersetzung und der unentgeltlichen vorweggenommenen Erbfolge a) Anteilsübertragung und vergleichbare Sachverhalte 8c KStG umfasst den Erwerb von Kapitalanteilen, Mitgliedschaftsrechten, Beteiligungsrechten und Stimmrechten. Vergleichbare Sachverhalte sind: Erwerb von Genussscheinen, Erwerb eigener Anteile oder Kapitalherabsetzung, wenn sich hierdurch die Beteiligungsquote ändert b) Kapitalerhöhung Erhöhung der Beteiligungsquote eines bereits beteiligten Gesellschafters um mehr als 25% oder ein neu hinzutretender Erwerber(kreis) ist nach Einlage zu mehr als 25% beteiligt, Erklärung anhand des Beispiels im Handout (S. 3, oben) c) Unmittelbarer und mittelbarer Erwerb Jeweils an einem Beispiel erklärt (Handout S ) d) Zeitpunkt des Erwerbs Übergang des wirtschaftlichen Eigentums Kapitalerhöhungen werden mit Eintrag ins Handelsregister wirksam e) 5-Jahreszeitraum Zeitgrenze des schädlichen Beteiligungserwerbs liegt bei 5 Jahren Frist beginnt mit dem ersten unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb an der Verlustgesellschaft durch einen Erwerber(kreis) Wenn 25 %-Grenze überschritten wird, ist der Tatbestand des 8c Satz 1 KStG für diesen Erwerber(kreis) zunächst abgeschlossen
4 Die neue Mantelkaufregelung in 8c KStG 4 Für 8c S. 2 KStG ist ein eigener Fünf-Jahres-Zeitraum zugrunde zu legen Ein quotaler Verlustuntergang nach 8c S. 1 KStG löst deshalb keinen neuen Fünf-Jahres-Zeitraum für Zwecke des 8c S. 2 KStG aus Handout Beispiel S. 4 unten 3.5 Erwerber/Erwerbergruppe 4. Fazit Erwerber: kann jede natürliche oder juristische Person, aber auch eine Mitunternehmerschaft sein dem Erwerber nahe stehenden Personen: familienrechtliche, gesellschaftsrechtliche, schuldrechtliche oder rein tatsächliche Beziehungen Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen: Indiz = Gemeinsames Beherrschen der Kapitalgesellschaft Kritisch wurde sich gegenüber dem Verstoß des objektive Nettoprinzips geäußert. Die mangelnden Einflussmöglichkeiten durch Dritteinwirkung und diverse unzureichende Definitionen wurden ebenfalls angesprochen. Diskussion: In der anschließenden 10-minütigen Diskussion wurde noch um eine zusätzliche Erläuterung zum 5- Jahreszeitraum und der 50% Grenze gebeten: Antwort der Referenten: Die Grenze wird nur einmal genutzt, danach ist der Zeitraum zu Ende. Herr Prof. Wilk sprach von interessanten Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen eines Mantelkaufs und skizzierte folgenden Fall an die Tafel: Verkauf GmbH 100% an Konzern (AG) Verluste noch nicht weggefallen Verschmelzung rückwirkend? ( 3 UmwStG)Vermeidung der Offenlegung stiller Reserven höhere Buchwerte Die Verlustvorträge, die am wegfallen, dürfen nicht rückwirkend genutzt werden. Durch Ausübung des 8c KStG ist dem Fiskus viel Geld entgangen. Beim Anteilswechsel fallen Verlustvorträge nach 15a EStG weg. Eine tote GmbH wieder zum Leben zu erwecken durch Zuführung neuen Betriebsvermögens ist kein Missbrauch mehr nach neuem Recht.
5 Die neue Mantelkaufregelung in 8c KStG 5 Vortragsweise: In dem 40-minütigen Vortrag wurden die Probleme des 8c KStG gut und verständlich erläutert. Durch eine große Anzahl von Beispielfällen konnte der Sachverhalt noch anschaulicher vermittelt werden. Hilfreich war auch die Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Vorschrift zum Mantelkauf. Beide Referenten haben frei, laut und deutlich gesprochen. Sowohl die Folien wie auch das Handout waren gut strukturiert und übersichtlich gegliedert. Auf Fragen der Seminargruppe konnte verständlich geantwortet werden.
Die neue Mantelkaufregelung in 8c KStG
Die neue Mantelkaufregelung in 8c KStG Spezialisierung: etriebswirtschaftliche Steuerlehre Lehrveranstaltung: Seminar zu aktuellen hemen Referenten: Martin Grasselt Franziska Schmidt Wintersemester: 2008/2009
MehrEntwurf Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften ( 8c KStG)
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Entwurf 20.02.2008 POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen
MehrMantelkauf und fiskalische (Über-)Reaktion
Hüseyin Kaya Mantelkauf und fiskalische (Über-)Reaktion Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Jochen Axer, Fachhochschule Köln A 257748 B XI Inhaltsverzeichnis Seite Geleitwort Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis
Mehr9.64 Zeile 63a und 79a: Einschränkung des Verlustabzugs nach 8c KStG
151 9.64.2 Schädlicher Beteiligungserwerb innerhalb von fünf Jahren Zeitraum und Erwerberkreis 8c KStG setzt einen schädlichen Beteiligungserwerb innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren durch Personen
MehrSteuerliche Berücksichtigung von Verlusten bei einer GmbH
Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten bei einer GmbH Veranstaltungsorte: 9. November 2016 in München 10. November 2016 in Nürnberg Dipl.-Finanzwirt Ortwin Posdziech Steuerberater, Heinsberg Landesverband
MehrInhaltsübersicht. 4.4 Unterschied in der Gesamtsteuerbelastung der Kapitalgesellschaft und des Anteilseigners. bei einer Mantelverwendung...
Inhaltsübersicht Geleitwort... V Vorwort... VII Inhaltsübersicht... IX Inhaltsverzeichnis... XI Abkürzungsverzeichnis... XXI Symbolverzeichnis... XXXIII Abbildungsverzeichnis...XXXV Beispielverzeichnis...
MehrAnlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften
Anlage 1 Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften EStG, KStG, UmwStG n.f. = i. d. F. SEStEG EStG, KStG, UmwStG a.f. = i. d. F. vor Inkrafttreten SEStEG Gemeiner Wert Sachverhalte
MehrWilhelmstraße 97, 10117 Berlin. poststelle@bmf.bund.de. Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin BEARBEITET VON REFERAT/PROJEKT
Mehr3. Einschränkung des Verlustabzugs bei Körperschaften, sog. Mantelkauf
III. Verlustabzug 75 Zusammen können also 2,2 Mio abgezogen werden. Das verbleibende Einkommen von 0,8 Mio hat die A-GmbH im Jahr 2008 zu versteuern. Der verbleibende Verlustvortrag 0,8 Mio kann auf die
MehrDie Realteilung von Mitunternehmerschaften
Die Realteilung von Mitunternehmerschaften Spezialisierung: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Fach: Seminar zu aktuellen Themen Referenten: Karina Radonz Sonja Wieseke Wintersemester: 2008/2009 Berlin,
MehrDie Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu 8c KStG. - (Evelyn Hörhammer) - Berlin, 20. November 2017
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu 8c KStG - (Evelyn Hörhammer) - Berlin, 20. November 2017 Gliederung Entwicklungsgeschichte Entscheidung des BVerfG Verfahrensrechtliche Schlussfolgerung
MehrKapitalgesellschaftsverluste und 8c KStG ( Mantelkauf )
Kapitalgesellschaftsverluste und 8c KStG ( Mantelkauf ) Düsseldorf, 17. Dezember 2013 Prof. Dr. Norbert Neu Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht Partner norbert.neu@dhpg.de
MehrNur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. - IV C 7 - S 2745-a/08/10001, DOK 2008/
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt
MehrVerlustabzugsbeschränkung für Körperschaften ( 8c KStG) IV C 7 - S 2745-a/08/10001 2008/0349554. Oberste Finanzbehörden
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 1116 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 1116 Berlin Oberste Finanzbehörden HAUSANSCHRIFT
Mehr8 Abs. 4 KStG (bisherige Rechtslage)
- nach der Unternehmensteuerreform 2008 - Ansprechpartner bei : Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht Ingo Heuel Rechtsanwältin Diplom-Finanzwirtin (FH) Petra Schlebusch 02204/9508-100
MehrSkript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG
Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG In Kooperation mit ; Entwurf eines neuen BMF-Schreibens zu 8c KStG 1. Rechtsgrundlagen Wortlaut 8c Abs. 1 KStG: 1 Werden innerhalb von fünf
MehrI. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1
I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1 bis zum 31.12.1998 für 1999 und 2000 ab 2001 7 (1) EStDV 6 (3) EStG 6 (3) EStG (1) 1 Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder
MehrAnlage Bitte aufbewahren
Anlage Bitte aufbewahren Merkblatt zu den Steuervergünstigungen beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften gemäß 13 a und 19
MehrSteuergesetzgebung in der Krise - Update
Juli 2009 Steuergesetzgebung in der Krise - Update A. Einleitung In unserem Newsletter zur Steuergesetzgebung in der Krise von Juni 2009 hatten wir darauf hingewiesen, dass das Bürgerentlastungsgesetz
MehrSteuergesetzgebung in der Krise - Update
Juli 2009 Steuergesetzgebung in der Krise - Update A. Einleitung In unserem Newsletter zur Steuergesetzgebung in der Krise von Juni 2009 hatten wir darauf hingewiesen, dass das Bürgerentlastungsgesetz
MehrGmbH-Dokumentation. Stellungnahme der Centrale für GmbH Dr. Otto Schmidt vom zum
GmbH-Beratung GmbHR 8/2008 421 I. Anwendungsbereich (Tz. 1 2) In Tz. 1 ist der persönliche, in Tz. 2 der sachliche Anwendungsbereich genannt. Im persönlichen Anwendungsbereich will die Finanzverwaltung
MehrMR Dr. Thomas Eisgruber Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Erleichterungen bei der Zinsschranke
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Ä nderungen der Verlustund Zinsabzugsbeschränkungen Überblick Änderungen der Verlust- und Zinsabzugsbeschränkungen Erleichterungen bei der Zinsschranke EBITDA-Vortrag
MehrVertragsgestaltung und Steuerrecht
Vertragsgestaltung und Steuerrecht von Dr. Jürgen Sontheimer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht VERLAG C. H. BECK MÜNCHEN 2001 Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis XIII 1. Teil: Vom Vertragstyp
MehrStellungnahme Az. 2 BvL 6/11 Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach 8c Satz 1 KStG
Stellungnahme Az. 2 BvL 6/11 Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach 8c Satz 1 KStG (jetzt 8c Abs. 1 Satz 1 KStG) mit dem Grundgesetz unvereinbar Bundesverband der Deutschen Industrie e.v. Stand: 18.7.2017
MehrVeranstaltung am 20. Oktober 2011
Planung und Gestaltung der U N T E R N E H M E N S N A C H F O L G E Veranstaltung am 20. Oktober 2011 Referent: Axel Seebach Wirtschaftsprüfer Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV
MehrBesteuerung der Gesellschaften
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-3-BStG Fachplan für das Studienfach Besteuerung der Gesellschaften Hauptstudium E 2013 4. Semester 5. Semester 6. Semester Stand 23.03.2015 Lehrbereich
MehrUnternehmenskauf aus der Insolvenz - Steuerliche Aspekte - Euroforum-Seminar München, 22. November 2005
- Steuerliche Aspekte - Euroforum-Seminar München, 22. November 2005 Steuerliche Grundlagen Weitergehende steuerliche Begriffe -> Asset Deal: Kauf von Wirtschaftsgütern und Anteilen von Personengesellschaften
MehrEntstrickung von Wirtschaftsgütern
Entstrickung von Wirtschaftsgütern MITax-Jahrestagung 2006 1 Entstrickung von Wirtschaftsgütern Übersicht (Entwurf SEStEG Juli 2006): Allgemeiner Entstrickungstatbestand 4 I 3, 4 EStG Ausschluss oder Beschränkung
Mehrund der Stille-Reserven-Klausel i.d.f. des Jahressteuergesetzes
An das Bundesministerium der Finanzen Herrn MR Peter Rennings Referat IV C 2 Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Ausschließlich per E-Mail an: Verlustabzugsbeschraenkung@bmf.bund.de Düsseldorf, 27. Mai 2014
MehrSpecial /2017. Verluste nutzen mit dem neuen 8d KStG. I. Einleitung
. Special 285 03/2017 Verluste nutzen mit dem neuen 8d KStG I. Einleitung Der Gesetzgeber versucht seit einem Vierteljahrhundert, die Nutzung von Verlustvorträgen von Kapitalgesellschaften einzuschränken,
MehrVerlustabzug bei Personen- und Kapitalgesellschaften
Martina Bayer Verlustabzug bei Personen- und Kapitalgesellschaften Eine steuersystematische Analyse der interperiodischen Verlustverrechnung PETER LANG Internationaler Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis
MehrKÖRPERSCHAFT- STEUER. Hans BLASINA Michael SCHWARZINGER. 9/2016 Nr.: 12
KÖRPERSCHAFT- STEUER Hans BLASINA Michael SCHWARZINGER 9/2016 Nr.: 12 Körperschaftsteuer Dr. Hans Blasina, BFG Mag. Michael Schwarzinger, GBP Stand: September 2016 1 Inhalt 1. ALLGEMEINES... 7 1.1. Rechtsgrundlagen...
MehrDie Firmenwertabschreibung bei Share Deals
Die Firmenwertabschreibung bei Share Deals 9 Abs 7 KStG: Tatbestand und Rechtsfolge im Detail - Umgründungssteuerrechtliche Aspekte - Das neue Nachversteuerungsregime von Patrick Weninger 2008 Linde Verlag
MehrVerlustuntergang nach 8c KStG bei GmbH Seminar zum Körperschaftsteuerrecht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte Von: Christoph Juhn
bei GmbH Seminar zum Körperschaftsteuerrecht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte Von: Christoph Juhn LL.M./StB, Köln Stand: 1. Januar 2015 Agenda 1. Allgemeines 2. Unterjähriger Beteiligungserwerb
MehrBeispiele Gruppenbesteuerung ESt / KSt WS 2009/2010
Beispiele Gruppenbesteuerung ESt / KSt WS 2009/2010 Seite 1 von 9 Beispiel 1 Die österreichische M-AG hat zum Stichtag 31.12.2005 80% der Anteile an der österreichischen T-AG erworben. M-AG und T-AG haben
Mehr(Die Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) sind in diesem nichtamtlichen Fließtext kenntlich gemacht)
Änderungen durch das StVergAbG (Gesetzesauszüge) Anlage (Die Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) sind in diesem nichtamtlichen Fließtext kenntlich gemacht) 14 KStG Aktiengesellschaft
MehrDer neue 8d KStG wer kann wann den Verlustuntergang vermeiden?
Der neue 8d KStG wer kann wann den Verlustuntergang vermeiden? Referent: StB RA Dr. Norbert Schneider, Freshfields Bruckhaus Deringer LLP Kommentator: Ralf Neumann, Vorsteher des FA für Groß- und Konzernbetriebsprüfung,
MehrVorweggenommene Erbfolge und Erbauseinandersetzung
Vorweggenommene Erbfolge und Erbauseinandersetzung Steuersparende Gestaltungen bei Einkommen-, Umsatz-, Erbschaftund Grunderwerbsteuer Von Arnold Obermeier Richter am FG 2. Auflage Verlag Neue Wirtschafts-Briefe
MehrÄnderungen bei der Besteuerung steuerlicher Organschaften durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin - Entwurf - Stand: 25. Januar 2005 Oberste Finanzbehörden der Länder GZ IV B 7 - S 2770-0/04 Änderungen bei der Besteuerung steuerlicher
MehrA. Allgemeines. Oberste Finanzbehörden DATUM 10. November 2005 der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden DATUM 10. November 2005 der Länder BETREFF Änderungen
MehrDr. Volker Dudek. Rechtsformabhängige. Ungleichbehandlungen beim. gewerbesteuerlichen. Verlustabzug. nach 10a GewStG
Reihe: Steuer, Wirtschaft und Recht Band 336 Herausgegeben von vbp StB Prof. Dr. Johannes Georg Bischoff, Wuppertal, Dr. Alfred Kellermann, Vorsitzender Richter (a. D.) am BGH, Karlsruhe, Prof. (em.) Dr.
MehrUnternehmensform nach MaB
Unternehmensform nach MaB Ein kritischer Vergleich für die Praxis: Wirtschaftlich - Handelsrechtlich - Steuerlich von Prof. Dr. jur. utr. Peter Martin Litfin Wïrtschaftsprüfer und Steuerberater und Michael
MehrVergleich der Besteuerung gemeinnütziger und öffentlich-rechtlicher Hochschulen. Folie Nr. 1
Vergleich der Besteuerung gemeinnütziger und öffentlich-rechtlicher Hochschulen Folie Nr. 1 Steuerliche Sphären von Hochschulen nicht steuerbar steuerfrei steuerpflichtig Betrieb gewerblicher Art hoheitlicher
MehrBilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter
Bolk Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter Inhaltsverzeichnis 1. Mitunternehmerschaft... 1 1.1 Definition durch Rechtsprechung... 1 1.2 Gewerblich geprägte Personengesellschaften...
MehrSteuerliche Hinweise zum Jahresende 2015
Steuerliche Hinweise zum Jahresende 2015 Veranstaltungsorte: 2. Dezember 2015 in München 10. Dezember 2015 in Nürnberg Diplom-Kaufmann Dr. Martin Strahl Steuerberater, Köln Landesverband der steuerberatenden
MehrÜbung Ökonomische Wirkungen der Besteuerung im nationalen Kontext
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel Übung Ökonomische Wirkungen der Besteuerung im nationalen Kontext 2 Allgemeiner Hinweis: Bitte beachten
MehrPersonengesellschaft erzielt
Personengesellschaft erzielt Überschußeinkünfte Gewinneinkünfte Gesellschafter ist Mitunternehmer i.s.v. 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Gesellschafter ist kein Mitunternehmer i.s.v. 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Anteilige
Mehr3. TEIL Die ertragsteuerliche Behandlung der Personengesellschaft 3. TEIL. 9 Die Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften
40 Die ertragsteuerliche Behandlung der Personengesellschaft DIE ERTRAGSTEUERLICHE BEHANDLUNG DER PERSONENGESELLSCHAFT Abschnitt 1 Einführung und Grundlagen 41 2 Begriff der Mitunternehmerschaft 45 3 Mitunternehmerschaft
MehrErwerb eigener Anteile bei GmbH Seminar zum Körperschaftsteuerrecht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte Von: Christoph Juhn
bei GmbH Seminar zum Körperschaftsteuerrecht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte Von: Christoph Juhn LL.M./StB, Köln Stand: 1. Januar 2015 Agenda 1. Allgemeines 2. Handelsbilanz 3. Steuerbilanz
MehrUmstrukturierungen von betrieblichen Unternehmen
Umstrukturierungen von betrieblichen Unternehmen Bearbeitet von Joachim Patt 1. Auflage 2017. Buch. 214 S. Softcover ISBN 978 3 95554 259 7 Format (B x L): 17 x 24 cm Wirtschaft > Management > Unternehmensorganisation
MehrAnwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 ABS. 4 Satz 6 bis 8
BMF Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2016 > C. Anhänge > Anhang 29 Verluste > IV. Anwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 Abs. 4 Satz 6 bis 8 EStG BMF vom 19.11.2008 (BStBl I S. 970)
MehrVerzicht bei Pensionszusagen. A. Einführung
A. Einführung In Krisenzeiten stellen Pensionszusagen oftmals eine finanzielle Belastung für die Kapitalgesellschaft dar und können insbesondere bei rückläufigen Gewinnen zu einer bilanziellen Überschuldung
MehrÜbertragung von Wirtschaftsgütern (I)
Übertragung von Wirtschaftsgütern (I) Übertragung von Wirtschaftsgütern Grundsatz: 6 V S.1 EStG: Buchwertfortführung, wenn Übertragung zwischen einem BV in anderes BV desselben Stpfl. und Besteuerung stiller
Mehr3. Gewinnermittlung bei Kapitalgesellschaften Grundsätze Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (Vermögensminderungen auf
Inhalt A. Körperschaftsteuer...11 I. Einführung/Rechtsnatur der Körperschaftsteuer...11 II. Rechtsquellen des Körperschaftsteuerrechts...12 III. Körperschaftsteuerpflicht...12 1. Allgemeines...12 2. Ausländische
Mehr2016 zur Körperschaftsteuererklärung KSt 1 A zur Körperschaftsteuererklärung KSt 1 B
Bezeichnung der Körperschaft Steuernummer Enden in einem Veranlagungszeitraum zwei Wirtschaftsjahre, ist für jedes Wirtschaftsjahr die Anlage KSt 1 F gesondert auszufüllen. Die mit einem Kreis versehenen
MehrJörg Röhner. Die einkommensteuerliche Behandlung der Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Mitunternehmerschaften
Jörg Röhner Die einkommensteuerliche Behandlung der Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Mitunternehmerschaften Theoretische und rechtliche Grundlagen sowie ökonomische Analyse ausgewählter Problemfelder
MehrStellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften
An das Bundesministerium der Finanzen Herrn MD Michael Sell Referat IV C 2 11016 Berlin Ausschließlich per E-Mail an: IVC2@bmf.bund.de Düsseldorf, 8. September 2016 613 Stellungnahme zum Referentenentwurf
MehrFallvarianten zu 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG
4 1 1.1 Übersicht über die verschiedenen Übertragungsmöglichkeiten Die Behandlung eines Übertragungsvorgangs in ein betriebliches Gesamthandsvermögen richtet sich zunächst danach, ob Gegenstand der Übertragung
MehrBeispiel: BMF IV C 8 - S /04 BStBl 2004 I S Bezug: BMF-Schreiben vom 20. Oktober IV C 8 - S /04 -
BMF 29. 11. 2004 IV C 8 - S 2225-5/04 BStBl 2004 I S. 1097 Verlustabzug nach 10d EStG; Anwendung der Verlustabzugsbeschränkung des 10d EStG bei besonderen Verrechnungsbeschränkungen ( 2b EStG, 15 Abs.
Mehr2014 Die mit einem Kreis versehenen Zahlen bezeichnen die Erläuterungen in der Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung.
Finanzamt Steuerpflichtiger Anlage zur Feststellungserklärung KSt 1 F Anlage zum Feststellungsbescheid 201 Die mit einem Kreis versehenen Zahlen bezeichnen die Erläuterungen in der Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung.
MehrAn das Bundesministerium der Finanzen Herrn MD Michael Sell Referat IV A 2 Wilhelmstraße Berlin. Düsseldorf, 20.
An das Bundesministerium der Finanzen Herrn MD Michael Sell Referat IV A 2 Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Düsseldorf, 20. Januar 2015 642/515 Stellungnahme zu 50i EStG i.d.f. des Kroatien-Anpassungsgesetzes
MehrVeräußerung, Übertragung, Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis
Ott Weitere Informationen zum Produkt mit Bestellmöglichkeit erhalten Sie in unserem Online-Angebot. Veräußerung, Übertragung, Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis Steuersparende Gestaltungsmöglichkeiten
MehrBesteuerung der Gesellschaften
Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz Fachbereich Steuerverwaltung Lehrplan Gesellschaftsrecht Besteuerung der Gesellschaften (ab EJ 2012) Stand: April 2013 FHVD Altenholz - Fachbereich
MehrAktuelle Immobilienbesteuerung
Aktuelle Immobilienbesteuerung 2010 Praktikerkommentar Zu 7h, 7i, 15a und 15b EStG von Dr. iur. Thomas Kaligin Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht A 260007 Sonderdruck aus Lademann: Kommentar zum Einkommensteuergesetz
MehrSteuerliche Gestaltungssuche im Rahmen der Unternehmensumstrukturierung
Reihe: Steuer, Wirtschaft und Recht Band 297 Herausgegeben von vbp StB Prof. Dr. Johannes Georg Bischoff, Wuppertal, Dr. Alfred Kellermann, Vorsitzender Richter (a. D.) am BGH, Karlsruhe, Prof. (em.) Dr.
MehrAktuelle Schwerpunkte der GmbH-Besteuerung
Aktuelle Schwerpunkte der GmbH-Besteuerung Bearbeitet von Ortwin Posdziech 1. Auflage 2014. Buch. 240 S. Kartoniert ISBN 978 3 95554 008 1 Format (B x L): 17 x 24 cm Zu Leseprobe schnell und portofrei
MehrAnwendung von 16 Absatz 3 Satz 2 bis 4 und Absatz 5 EStG
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL
MehrÜbertragung von Mitunterunternehmeranteilen im Einkommensteuerrecht. 6 Abs. 3 EStG 16 EStG 24 UmwStG
Anlage 2 Schaubilder (Gesellschafterwechsel) Dipl.-Finw M. Blenkers Seite 1 Übertragung von Mitunterunternehmeranteilen im Einkommensteuerrecht unentgeltlich entgeltlich 6 Abs. 3 EStG 16 EStG 24 UmwStG
MehrInhaltsverzeichnis Seite
Vorwort 3 Kapitel 1 Einleitung 17 Kapitel 2 Verschmelzung 2.1 Vorgang... 18 2.2 Verschmelzungsarten... 19 2.2.1 Verschmelzung zur Aufnahme/zur Neugründung... 19 2.2.2 Verschmelzung verbundener/nicht verbundener
MehrDer mündliche Kurzvortrag
v. Campenhausen/Liebelt/Sommerfeld Der mündliche Kurzvortrag Prüfung 2016/2017 15., aktualisierte Auflage IX Vorwort...VII A Die mündliche Steuerberaterprüfung... 1 1 Die Vorbereitung auf die mündliche
MehrDie Verschmelzung von Unternehmen
Die Verschmelzung von Unternehmen Zivil- und steuerrechtliche Aspekte von Christophe Bader 1. Auflage Die Verschmelzung von Unternehmen Bader schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrFINANZGERICHT HAMBURG
FINANZGERICHT HAMBURG Az.: 1 K 160/14 Urteil des Senats vom 20.05.2015 Rechtskraft: rechtskräftig Normen: KStG 8 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften (BT-Drs. 18/9986)
Frau Ingrid Arndt-Brauer, MdB Vorsitzende des Finanzausschusses Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin E-Mail: Ingrid.Arndt-Brauer@bundestag.de Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Unser
MehrBeispiele. Beispiele. 1. Nationale Einbringungen. Konzentrationseinbringung
Beispiele 1. Nationale Einbringungen III/1 Konzentrationseinbringung A bringt einen inländischen (Teil-)Betrieb/Mitunternehmeranteil/Kapitalanteil in die B-GmbH ein und erhält als Gegenleistung Anteile
MehrKlarheit für Ihr Business
Klarheit für Ihr Business Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft 12 Berufsträger, mehr als 40 Mitarbeiter Ein Schwerpunkt unserer Beratung: Sanierung & Restrukturierung Team und Netzwerk 1 Steuerrechtliche
MehrSS VO Finanzrecht KSt SS
VO Finanzrecht Körperschaftsteuer und Umgründungen Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr - Schliesselberger lb SS 2013 12. Einheit 2 Kapitalertragsteuer im Konzern Empfänger natürliche Person: Grundsätzlich
MehrInhaltsverzeichnis. Gesellschaft, um deren Funktionslosigkeit auszuschließen.. 15
Inhaltsverzeichnis Vorwort... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Einleitung... 1 Gang der Arbeit... 5 Kapitel 1: Entwicklung von 42 AO zu 50d Abs. 3 EStG... 7 A. Einführung des 50d Abs. 1a EStG durch das
MehrSteuerliche Folgen der Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe
Steuerliche Folgen der Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe Veräußerung, unentgeltliche Übertragung, Verlegung, Stü'legung, Änderung der Rechtsform Begründet von Dr. Otto M. Sauer Honorarprofessor an
Mehr2017 StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov
Gewerbesteuer 1 1. Einführung Gewerbesteuer ist Real-/Objektsteuer ( 3 II AO) direkte Steuer (Steuerträger = Steuerschuldner) Gemeindesteuer ( 1 GewStG) Veranlagungssteuer rechtliche Grundlagen Gewerbesteuergesetz
MehrUmwandlung rechtsfähiger Vereine
Umwandlung rechtsfähiger Vereine Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nevinghoff 30 48147 Münster Telefon: 0251-48204 - 0 Fax: 0251-48204 40 E-Mail: sekretariat@bpg-muenster.de
Mehrfür Fachprüfungen ab WS 2015/16
STOFFABGRENZUNG UND LITERATUR für die FACHPRÜFUNGEN aus Unternehmensbesteuerung und Rechnungslegung für Fachprüfungen ab WS 2015/16 Die Neuerungen durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 sind ab der Fachprüfung
MehrTax Info I Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 2008 auf Debt-Equity-Swap-Transaktionen
Tax Info I 2009 Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 2008 auf Debt-Equity-Swap-Transaktionen Infolge der andauernden Finanzkrise kämpfen derzeit zahlreiche Unternehmen mit Liquiditätsengpässen, Zahlungsverzug
MehrInhaltsübersicht 1 Bedeutung und Wesen der stillen Gesellschaft 13
Inhaltsübersicht 1 Bedeutung und Wesen der stillen Gesellschaft 13 1.1 Allgemeines 13 1.2 Der stille Gesellschafter 15 1.3 Beteiligung am Handelsgewerbe eines anderen 16 1.4 V ermögenseinlage 19 1.5 Der
MehrB. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG)
B. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG) B. 20 EStG 17 I. Überblick 19 II. Besteuerungstatbestand 20 III. Besteuerungsumfang 81 IV. Besteuerungsverfahren 111 18 B. 20 EStG I. Überblick Erhebliche Änderungen
MehrInhaltsübersicht 1 KGaA als hybride Gesellschaftsform ein Überblick A. Grundstruktur und alternative Gestaltungen auf Gesellschafterebene
Geleitwort 5 Einleitung 7 Literaturverzeichnis 15 1 KGaA als hybride Gesellschaftsform ein Überblick 21 A. Grundstruktur und alternative Gestaltungen auf Gesellschafterebene 21 I. Die Grundstruktur der
MehrBundesministerium der Finanzen Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung
Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Unser Zeichen: Fi/Gr Tel.: +49 30 240087-43 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de 8. September 2016 Referentenentwurf
MehrProtokoll zum Thema: Die Thesaurierungsbegünstigung nach 34a EStG vom
Protokoll zum Thema: Die Thesaurierungsbegünstigung nach 34a EStG vom 25.11.08 Referenten: Doreen Klautzsch Viktor Kruschinski Lehrveranstaltung : Seminar zu aktuellen Themen WS 08/09 Protokollanten: Martin
MehrEinkommensteuer. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P ESt. für das Studienfach. Hauptstudium E 2013
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-3-ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Hauptstudium E 2013 4. Semester 5. Semester 6. Semester Stand 23.03.2015 Lehrbereich I Seite
MehrBetr.: Die Besteuerung von Personengesellschaften bis in München. Gliederung
Roland Wacker Betr.: Die Besteuerung von Personengesellschaften 20.10. bis 22.10.2011 in München Gliederung I. Determinanten der Rechtformwahl einschließlich Betriebsaufspaltung (Hb) II. Mitunternehmerstellung
MehrOFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4. Rdvfg. vom S 2241 A 67 St 210 II/1600
OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4 Rdvfg. vom 01.12.2006 S 2241 A 67 St 210 Verteiler FÄ: II/1600 Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Einkünfte von Venture Capital und Private Equity
MehrEingabe. der Bundessteuerberaterkammer. Anwendungsproblemen. bei der Umsetzung der Erbschaftsteuerreform
Anlage Eingabe der Bundessteuerberaterkammer zu Anwendungsproblemen bei der Umsetzung der Erbschaftsteuerreform Abt. Steuerrecht Telefon: 030/24 00 87-61 Telefax: 030/24 00 87-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de
MehrSTOFFABGRENZUNG UND LITERATUR für die FACHPRÜFUNGEN BETRIEBLICHES FINANZ- UND STEUERWESEN (vormals : Unternehmensbesteuerung und Rechnungslegung)
STOFFABGRENZUNG UND LITERATUR für die FACHPRÜFUNGEN BETRIEBLICHES FINANZ- UND STEUERWESEN (vormals : Unternehmensbesteuerung und Rechnungslegung) Vorlesung Betriebliches Finanz- und Steuerwesen Unternehmensbesteuerung
MehrUnterbeteiligung am mittelständischen Unternehmen
Unterbeteiligung am mittelständischen Unternehmen Zivilrechtlich - steuerlich Von Martin Zapp Dipl.-Betriebswirt (FH) mit einem Vorwort von Peter Martin Litfin, Prof. Dr. jur. utr., Wirtschaftsprüfer und
MehrIm Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 EStG Folgendes:
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
MehrVerdeckte Einlage und Schenkungsteuer. Prof. Dr. Michael Fischer
Verdeckte Einlage und Schenkungsteuer Prof. Dr. Michael Fischer Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG
Mehr20. Oktober 2012 Arbeitsrechtliche Aspekte der Betriebsübernahme
Arbeitsrechtliche Aspekte der Betriebsübernahme Arbeitsrechtliche Aspekte beim Betriebsübergang Gliederung Gliederung A. Schutzzweck des 613 a BGB B. Voraussetzungen des 613 a BGB C. Rechtsfolgen bei einem
MehrUmstrukturierung und Umwandlung von Personengesellschaften Mai Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg
Umstrukturierung und Umwandlung von Personengesellschaften Mai 2017 Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der H.a.a.S. GmbH Seminare und
MehrGesellschaft Personengesellschaften
Gesellschaft Rechtsgeschäftlicher Zusammenschluss zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts OHG KG Stille Gesellschaft Reederei Partnerschaftsgesellschaft
MehrInternationale Aspekte der Erbschaftsteuer
9. Steuertag der Fachhochschule Worms Internationale Aspekte der Erbschaftsteuer Dr. Jens Kollmar Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Steuerrecht Vertretungsprofessor an der FH Worms Inhaltsübersicht A. Reformüberblick
Mehr