Die Realteilung von Mitunternehmerschaften
|
|
- Erwin Hofmeister
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Realteilung von Mitunternehmerschaften Spezialisierung: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Fach: Seminar zu aktuellen Themen Referenten: Karina Radonz Sonja Wieseke Wintersemester: 2008/2009 Berlin,
2 1. Grundlagen der Realteilung Definition Realteilung Unter der Realteilung versteht man die Auflösung und Beendigung einer Mitunternehmerschaft. Zivilrechtlich ist es keine Liquidation nach 145 Abs.1 HGB, sondern eine andere Art der Auseinandersetzung. Steuerrechtlich gibt es keine gesetzliche Definition, sondern nur eine im BMF - Schreiben vom Auf Ebene der PersG liegt i.s.d. 16 Abs. 3 Satz 2 und 3 EStG eine Betriebsaufgabe vor. Jedoch ist unter den unten genannten Voraussetzungen die Buchwertfortführung möglich. Voraussetzungen Bei der Realteilung muss ein Teilbetrieb, MU-Anteil oder ein einzelnes WG in ein (Sonder-) Betriebsvermögen eines einzelnen Mitunternehmers übertragen werden. Es ist zu beachten, dass mindestens eine wesentliche Betriebsgrundlage weiterhin Betriebsvermögen sein muss. Unter wesentlichen Betriebsgrundlagen werden verstanden: WG in denen erhebliche stille Reserven ruhen (quantitative Betrachtungsweise) oder WG die ein besonderes wirtschaftliches Gewicht für die Betriebsfortführung besitzen (funktionelle Betrachtungsweise). Nicht erforderlich ist, dass jeder Realteiler eine wesentliche Betriebsgrundlage erhält. Eine weitere Voraussetzung ist die Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven. Umfang des Betriebsvermögens Es ist nicht erforderlich, dass vor der Realteilung schon anderweitiges Betriebsvermögen bestanden haben muss. Als Betriebsvermögen gilt auch das Sonderbetriebsvermögen des Realteilers an einer andern Mitunternehmerschaft. Kein Betriebsvermögen ist, das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft an den der Realteiler beteiligt ist und Einzelwirtschaftsgüter die unmittelbar oder mittelbar in das Betriebsvermögen einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse übertragen werden. 2. Abgrenzung der Realteilung von der Veräußerung / Aufgabe eines Mitunternehmeranteils Von der Realteilung sind folgende Sachverhalte abzugrenzen, die Veräußerung oder Aufgabe eines Mitunternehmeranteils wenn das Unternehmen weiterhin fortbesteht, auch im Falle einer zweigliedrigen Mitunternehmerschaft. Aber es sollte die Buchwertfortführung nach 6 Abs. 3 und 5 EStG geprüft werden.
3 3. Ertagssteuerliche Auswirkungen Realteilung ohne Spitzenausgleich Die übernommenen Buchwerte weichen im Regelfall von den Kapitalkonten der Realteiler ab, deshalb sind bilanzielle Anpassungen erforderlich: A. Kapitalkontenanpassungsmethode Bei dieser Methode erfolgt eine Anpassung des übernommenen Vermögens an das Kapitalkonto des Realteilers durch Auf- und Abstockung. Die stillen Reserven bleiben mit dem Wirtschaftsgut steuerverhaftet, es kommt jedoch zu einer personellen Verschiebung. Diese Methode ist nach Auffassung der Finanzverwaltung zu wählen. B. Buchwertanpassungsmethode Die Buchwertanpassungsmethode funktioniert genau umgekehrt zur Kapitalkontenanpassungsmethode Hier kommt es zu einer Verschiebung der stillen Reserven zwischen den einzelnen Wirtschaftsgütern, aber zu keiner personellen Verschiebung. C. Ausgleichspostenmethode Das Vermögen und die Schulden werden auf der Aktiv- und Passivseite mit dem Buchwert angesetzt, die entstehende Differenz wird durch einen Ausgleichsposten behoben. Bei dieser Methode kommt es zu keiner Verschiebung der stillen Reserven, jedoch bleiben die Realteiler lange miteinander verbunden. Realteilung mit Spitzenausgleich Unter dem Spitzenausgleich, versteht man einen wertmäßigen Ausgleich zwischen den Gesellschaftern für eine Differenz bezüglich der übernommenen Wirtschaftsgüter / Teilbetriebe / MU-Anteile. Beim Ausgleichsempfänger ist es als laufender Gewinn zu behandeln, hingegen erhöht es beim Ausgleichsverpflichtenden die Anschaffungskosten. 4. Missbrauchsvorschriften Sperrfrist nach 16 Abs. 3 Satz 3 EStG Die Sperrfrist kommt nur zur Anwendung bei einzelnen Wirtschaftsgütern, die innerhalb von drei Jahren entnommen / veräußert werden. Dies hat den rückwirkenden Ansatz des gemeinen Wertes zur Folge. Schädliche Objekte für die Sperrfrist sind: Grund und Boden des Anlagevermögens Gebäude des Anlagevermögens oder andere wesentliche Betriebsgrundlagen. Körperschaftsklausel nach 16 Abs. 3 Satz 4 EStG Die Vorschrift findet Anwendung bei einzelnen Wirtschaftsgütern, die auf eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse mittelbar oder unmittelbar übertragen werden. Dies hat den rückwirkenden Ansatz des gemeinen Wertes zur Folge.
4 Beispiel Kapitalkontenanpassungsmethode A ist zu 30% und B zu 70% an der AB GbR beteiligt, die real geteilt wird. A übernimmt Teilbetrieb1 und B Teilbetrieb 2. Aktiva Schlussbilanz der AB GbR in Passiva Buchwert Teilwert Teilbetrieb Kapital A Teilbetrieb Kapital B Lösung: Damit die Buchwerte des erhaltenen Vermögens mit den Buchwerten des bisherigen Kapitalkontos übereinstimmen, muss eine Anpassung der Kapitalkonten erfolgen. In der Eröffnungsbilanz von A muss eine Aufstockung des Kapitals um , von auf erfolgen. In der Eröffnungsbilanz von B muss eine Abstockung des Kapitals um , von auf erfolgen. Aufgrund der Realteilung ändert sich die Zuteilung der stillen Reserven wie folgt: Bei A von auf Bei B von auf Beispiel Ausgleichspostenmethode A ist zu 50% und B zu 50% an der AB GbR beteiligt, die real geteilt wird. A übernimmt Teilbetrieb1 und B Teilbetrieb 2. Aktiva Schlussbilanz der A & B GbR in Passiva Buchwert Teilwert Teilbetrieb Kapital A Teilbetrieb Kapital B Lösung: Bei A ist ein Ausgleichsposten von auf der Aktivseite der Eröffnungsbilanz zu bilden. Bei B ist ein Ausgleichsposten von auf der Passivseite der Eröffnungsbilanz zu bilden.
5 Beispiel Realteilteilung mit Spitzenausgleich A ist zu 50% und B zu 50% an der AB OHG beteiligt, die real geteilt wird. A übernimmt Wirtschaftsgut 1 und B Wirtschaftsgut 2. Beide WG werden in ein EU oder SBV bei einer andern PersG überführt Aktiva Schlussbilanz der AB OHG in Passiva Buchwert Teilwert Buchwert Teilwert Wirtschaftsgut Kapital A Wirtschaftsgut Kapital B Lösung nach Auffassung der Finanzverwaltung: Wertmäßig stehen B (50% von ) zu, deshalb hat er einen Wertausgleich in Höhe von an A zu zahlen. Dieses entspricht 1/10 ( von ). Somit hat B den Teilbetrieb zu 1/10 entgeltlich und zu 9/10 unentgeltlich erworben. Auf die 9/10 entfällt ein Buchwert in Höhe von ( * 9/10). B muss sein Teilbetrieb in seiner Eröffnungsbilanz in der Höhe von ( ) aktivieren. A muss einen Veräußerungsgewinn nach 16EStG in Höhe von ( ) versteuern.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 EStG Folgendes:
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
MehrAnwendung von 16 Absatz 3 Satz 2 bis 4 und Absatz 5 EStG
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL
MehrI. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1
I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1 bis zum 31.12.1998 für 1999 und 2000 ab 2001 7 (1) EStDV 6 (3) EStG 6 (3) EStG (1) 1 Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder
MehrAnwendung von 16 Absatz 3 Satz 2 bis 4 und Absatz 5 EStG
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
MehrÜbertragung von Mitunterunternehmeranteilen im Einkommensteuerrecht. 6 Abs. 3 EStG 16 EStG 24 UmwStG
Anlage 2 Schaubilder (Gesellschafterwechsel) Dipl.-Finw M. Blenkers Seite 1 Übertragung von Mitunterunternehmeranteilen im Einkommensteuerrecht unentgeltlich entgeltlich 6 Abs. 3 EStG 16 EStG 24 UmwStG
MehrAktuelle Entwicklungen zur Realteilung von Mitunterunternehmerschaften. 8. Hamburger Steuerdialog RiBFH Dr. Christian Levedag, LL.
Aktuelle Entwicklungen zur Realteilung von Mitunterunternehmerschaften 8. Hamburger Steuerdialog RiBFH Dr. Christian Levedag, LL.M Jüngere Entwicklungen Rechtsprechung BFH-Urteil vom 17.9. 2015 III R 49/13,
MehrAbgeordneter Joachim Poß Staatsminister Gernot Mittler
Deutscher Bundestag Drucksache 14/7780 14. Wahlperiode 11. 12. 2001 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz
MehrNeufang Akademie. Bei A hat dies eine Buchwertherabsetzung bei den aktiven Wirtschaftsgütern zur Folge; damit reduziert sich die Abschreibung 5.
Lösungshinweis zu Teil II Tz. 1.2.1 Es liegt keine Realteilung vor, weil wirtschaftlich der Betrieb nicht beendet wird 1. Folglich findet zunächst ein Transfer des Grundstücks in den Betrieb des B gegen
MehrVeräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG)
Veräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG) Beispiel: A ist Inhaber eines Einzelunternehmens mit folgender Steuerbilanz: Aktiva Einzelunternehmen des A Passiva PKW 10 Eigenkap. 500 Sonst. WG 890 Schulden
MehrÜbertragung von Wirtschaftsgütern (I)
Übertragung von Wirtschaftsgütern (I) Übertragung von Wirtschaftsgütern Grundsatz: 6 V S.1 EStG: Buchwertfortführung, wenn Übertragung zwischen einem BV in anderes BV desselben Stpfl. und Besteuerung stiller
MehrAufgabe 14 (Einbringung in eine PersGes)
Aufgabe 14 (Einbringung in eine PersGes) I. Der Sportartikeleinzelhändler Ludwig Läufer und der Kaufmann Rudi Runner gründen zum 1.1.05 ein Sportartikelhandelsgeschäft unter der Firma RunLauf OHG. Hierzu
MehrUmstrukturierung und Umwandlung von Personengesellschaften Mai Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg
Umstrukturierung und Umwandlung von Personengesellschaften Mai 2017 Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der H.a.a.S. GmbH Seminare und
Mehr4.5 Realteilung einer Mitunternehmerschaft
118 3. Teil B. 4. Betriebsaufgabe Dräger z die Aufteilung eines Mitunternehmeranteils und deren unentgeltliche Übertragung auf mehrere Kinder, wenn diese aufgrund von besonderen Regelungen bei der Mitunternehmerschaft
MehrFallvarianten zu 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG
4 1 1.1 Übersicht über die verschiedenen Übertragungsmöglichkeiten Die Behandlung eines Übertragungsvorgangs in ein betriebliches Gesamthandsvermögen richtet sich zunächst danach, ob Gegenstand der Übertragung
MehrHLBS-STEUERFORUM Aktuelle Steuerfragen in der Land- und Forstwirtschaft
Aktuelle Steuerfragen in der Land- und Forstwirtschaft Vortrags- und Diskussionstagung für Steuerberater und qualifizierte Mitarbeiter Mitunternehmerschaften in der Land- und Forstwirtschaft Inhaltsverzeichnis
MehrUmstrukturierungen von betrieblichen Unternehmen
Umstrukturierungen von betrieblichen Unternehmen Bearbeitet von Joachim Patt 1. Auflage 2017. Buch. 214 S. Softcover ISBN 978 3 95554 259 7 Format (B x L): 17 x 24 cm Wirtschaft > Management > Unternehmensorganisation
MehrVermögensübertragung zwischen Mitunternehmerschaft und deren Mitunternehmern
Vermögensübertragung zwischen Mitunternehmerschaft und deren Mitunternehmern bfd-online-seminar Dienstag, 29. April 2014 15:00 16:00 Uhr + Fragen Referent: Daniel Sahm ECOVIS München Moderator: Stefan
MehrLösung: Die KG ist bereits ab wirtschaftliche Eigentümerin des Grundstücks und muss es in ihrer Bilanz zum ausweisen.
45 V. Die laufende Besteuerung von Mitunternehmerschaften 1.1 Handelsrechtliches Vermögen/Abgrenzung zum steuerlichen Vermögen Handelsrecht Es gelten die allgemeinen Grundsätze wie für alle Kaufleute.
MehrAnlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften
Anlage 1 Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften EStG, KStG, UmwStG n.f. = i. d. F. SEStEG EStG, KStG, UmwStG a.f. = i. d. F. vor Inkrafttreten SEStEG Gemeiner Wert Sachverhalte
MehrAUSSCHEIDEN AUS EINER FORTBESTEHENDEN MITUNTERNEHMERSCHAFT GEGEN SACHWERTABFINDUNG DURCH REALTEILUNG
AUSSCHEIDEN AUS EINER FORTBESTEHENDEN MITUNTERNEHMERSCHAFT GEGEN SACHWERTABFINDUNG DURCH REALTEILUNG Friedrich Graf von Kanitz WP/RA/StB / RD Dr. Peter Heinemann 69. Düsseldorfer Steuerfachtagung 26.02.2018
MehrBilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter
Bolk Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter Inhaltsverzeichnis 1. Mitunternehmerschaft... 1 1.1 Definition durch Rechtsprechung... 1 1.2 Gewerblich geprägte Personengesellschaften...
MehrDie Umstrukturierung von Personengesellschaften
Die Umstrukturierung von Personengesellschaften RAin/StBin Dr. Lisa Riedel, M.Sc.. Köln, 10.1.2019 Agenda A. Grundlagen der Besteuerung von Umstrukturierungen B. Grundlage einer stringenten Umstrukturierungsbesteuerung
MehrUmwandlungssteuerrecht
Umwandlungssteuerrecht von Prof. Dr. Roland Madl Steuerberater Professor für Betriebliches Rechnungswesen 4., neu bearbeitete Auflage 2008 SCHÄFFER-POESCHEL VERLAG STUTTGART VII Inhaltsverzeichnis Vorwort
MehrStellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zu dem Entwurf eines Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen zur Anwendung von 16 Abs. 3 EStG bei Realteilung erarbeitet durch den Ausschuss Steuerrecht
MehrZweifelsfragen zur Übertragung und Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern nach 6 Absatz 5 EStG
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL
MehrFALLGESTALTUNGEN ZUM GESELLSCHAFTSRECHT
I A. FALLGESTALTUNGEN ZUM GESELLSCHAFTSRECHT 1 1. Reichweite und Auslegung von Mehrheitsklauseln im Gesellschaftsvertrag von Personengesellschaften, BGH v. 21.10.2014 II RZ 84/13 1 2. Geschäftsführungsbefugnis
MehrSIS Beratungs-Know-how
SIS Beratungs-Know-how Edmund Wagner, Regierungsdirektor Hauptsachgebietsleiter Betriebsprüfung am Finanzamt Dresden- Nord Überführung und Übertragung von Wirtschaftsgütern nach 6 Abs. 5 EStG unter Berücksichtigung
MehrEinbringung einzelner Wirtschaftsgüter des BV in eine Personengesellschaft mit und ohne Teilentgelt
PERSONENGESELLSCHAFTEN Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter des BV in eine Personengesellschaft mit und ohne Teilentgelt von Dipl.-Finw. Reimund Deh, München Bringt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft
MehrSTEUER-RECHTSPRECHUNG 2016/1 KOMPAKT
STEUER-RECHTSPRECHUNG 2016/1 KOMPAKT Stand: 2. April 2016 Verfasser: Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer Klaus Koch Kaiser-Wilhelm-Straße 23 76530 Baden-Baden Tel:
MehrGesamtplanrechtsprechung bei entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragung
ÜBERTRAGUNG VON BETRIEBSVERMÖGEN Gesamtplanrechtsprechung bei entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragung von RiFG Dr. Alexander Kratzsch, Bünde Die jüngere Rechtsprechung des BFH gibt Anlass, sich mit
MehrDIE GRUNDSYSTEMATIK DES 6 ABS. 3 ESTG
I I. DIE GRUNDSYSTEMATIK DES 6 ABS. 3 ESTG 1 1. Die unentgeltliche Übertragung betrieblicher Einheiten, 6 (3) EStG 1 1.1 Die Quotale Übertragung 1 1.2 Die disquotale Übertragung von Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen
MehrVII. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Der Autor... V Vorwort...VI Abkürzungsverzeichnis... XV
VII Der Autor... V Vorwort...VI Abkürzungsverzeichnis.... XV I. Grundsätzliches...1 1. Vorbemerkung....1 2. Klausurtechnik...1 Fall 1...2 Fall 2...3 3. Themen der Bilanzklausuren Personengesellschaften...17
MehrDie Einbringung von Einzelunternehmen in Personenhandelsgesellschaften
Steuerrecht in Wissenschaft und Praxis Herausgegeben von Professor Dr. Georg Crezelius Die Einbringung von Einzelunternehmen in Personenhandelsgesellschaften Von Reinhard Geck Juristische GesamtbibliothöR
MehrNeues zur Praxisübertragung. A. Wertansatzwahlrecht bei Einbringung in die Personengesellschaft
A. Wertansatzwahlrecht bei Einbringung in die Personengesellschaft BFH-Urt. v. 12.10.2011 VIII R 12/08, BStBl II 2012, 381 Sachverhalt und Beurteilung Zum 15.12.1998 brachte ein Arzt seine Einzelpraxis
MehrJahrestagung HLBS Landesverband Schleswig-Holstein und Hamburg 15.04.2016, Kiel Steuerneutrale Beendigung von Mitunternehmerschaften
Jahrestagung HLBS Landesverband Schleswig-Holstein und Hamburg 15.04.2016, Kiel Steuerneutrale Beendigung von Mitunternehmerschaften Steuerberater Dipl.-Ing. (FH) Stefan Heins wetreu LBB Betriebs- und
MehrSteuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S.
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: HAUSANSCHRIFT
MehrUmstrukturierung/Umwandlungssteuergesetz Aktuell - Wissen auffrischen Mai Heft 1. Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg
Umstrukturierung/Umwandlungssteuergesetz Aktuell - Wissen auffrischen Mai 2016 Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der H.a.a.S. GmbH
MehrPersonengesellschaft erzielt
Personengesellschaft erzielt Überschußeinkünfte Gewinneinkünfte Gesellschafter ist Mitunternehmer i.s.v. 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Gesellschafter ist kein Mitunternehmer i.s.v. 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Anteilige
MehrHLBS e. V. - Landesverband S-H und HH Übertragung von Unternehmen und Unternehmensteilen an mehrere Nachfolger in der Einkommensteuer
HLBS e. V. - Landesverband S-H und HH Übertragung von Unternehmen und Unternehmensteilen an mehrere Nachfolger in der Einkommensteuer Referentin: Ines Marquardt Steuerberaterin Landwirtschaftlicher Buchführungsverband,
Mehr15.9 Liquidation der Personengesellschaft Realteilung
weil die Anteile an der Komplementär-GmbH bisher zum Sonderbetriebsvermögen II der Kommandit-GmbH gehört haben. Daraus folgt, dass in der Steuerbilanz der bisherigen Kommandit-GmbH an die Stelle des (spiegelbildlichen)
MehrUmgründungsrecht Dr. Franz Althuber LL.M. 7. Mai 2018
Umgründungsrecht Dr. Franz Althuber LL.M. 7. Mai 2018 Universität Wien Einheit III 16. Oktober 2017 I. Allgemeines zur Einbringung 2 I. Allgemeines zur Einbringung Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben,
MehrUmstrukturierung/UmwStG Aktuell - Wissen auffrischen Mai Heft 1. Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Markkleeberg
Umstrukturierung/UmwStG Aktuell - Wissen auffrischen Mai 2018 Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Markkleeberg Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der finden Sie unter www.haas-wir-steuern.de.
MehrAusstieg aus dem Gesamtplan bei vorweggenommener Erbfolge
A. Genese der höchstrichterlichen Rechtsprechung Ausstieg aus dem Gesamtplan bei Betriebsinhaber oder Mitunternehmer GmbH & Co. KG 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1, 2 oder 6b EStG 6 Abs. 3 EStG Betrieb oder Mitunternehmeranteil
MehrJörg Röhner. Die einkommensteuerliche Behandlung der Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Mitunternehmerschaften
Jörg Röhner Die einkommensteuerliche Behandlung der Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Mitunternehmerschaften Theoretische und rechtliche Grundlagen sowie ökonomische Analyse ausgewählter Problemfelder
MehrBetriebsveräußerung, Gesellschafterwechsel und Betriebsaufgabe im Steuerrecht
Betriebsveräußerung, Gesellschafterwechsel und Betriebsaufgabe im Steuerrecht Unter besonderer Berücksichtigung der freiberuflichen Praxis 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal
MehrErb. Beendigung einer Betriebsaufspaltung durch Umstrukturierung. Bstg. 1. Musterfall. 2. Einkommensteuerliche Folgen der Variante 1
VORWEGGENOMMENE ERBFOLGE Beendigung einer Betriebsaufspaltung durch Umstrukturierung von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster Der BFH (5.2.14, X R 22/12, DStR 14, 584) hatte sich mit der Frage beschäftigt,
MehrBand 2: Steuerliche Gewinnermittlung. von. StB Univ.-Prof. Dr. Dieter Schneeloch. Univ-Prof. Dr. Stephan Meyering. StB Prof. Dr. habil.
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Band 2: Steuerliche Gewinnermittlung von StB Univ.-Prof. Dr. Dieter Schneeloch Univ-Prof. Dr. Stephan Meyering StB Prof. Dr. habil. Guido Patek 7., vollständig überarbeitete
MehrDie neue Mantelkaufregelung in 8c KStG
Protokoll Die neue Mantelkaufregelung in 8c KStG Vortrag vom 13.01.2009 Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Treskowallee 8 10318 Berlin Spezialisierung: Fach: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
MehrAktuelles Steuerrecht 2016
Beck Steuer-Praxis Aktuelles Steuerrecht 2016 Alle wichtigen Steuerarten, Verfahrensrecht, Aktuelle Gesetzesänderungen 2016 Bearbeitet von Prof. Dr. Dietrich Grashoff, Dr. Florian Kleinmanns 5. Exkurs
MehrSeminar. Umwandlungsrecht und Umwandlungssteuerrecht. Wintersemester 2015/2016
Seminar Wintersemester 2015/2016 Begriffliche Grundlagen Mitunternehmeranteil Unter einem Mitunternehmeranteil versteht man den Anteil des Mitunternehmers am Eigenkapital der Mitunternehmerschaft, d.h.
Mehr10. Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften
10. Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften Inhalt Rdnr. Inhalt Rdnr. 10.1 Übertragung in das Gesamthandsvermögen... 10.1 10.1.1 Entgeltliche Rechtsgeschäfte... 10.1 10.1.1.1 Übertragung
MehrUnternehmertestament. - Einkommensteuer - Dipl.-Volkswirt Philipp Unkelbach/ Dipl.-Volkswirt Peter Unkelbach Steuerberater/Wirtschaftsprüfer
Unternehmertestament Dipl.-Volkswirt Philipp Unkelbach/ Dipl.-Volkswirt Peter Unkelbach Steuerberater/Wirtschaftsprüfer - Einkommensteuer - Unternehmertestament Unternehmer-Dialog Gliederung I. Besteuerung
MehrSteuersystem und Formwechsel
Steuersystem und Formwechsel Eine Systemanalyse des ertragsteuerneutralen Wechsels zwischen Kapital- und Personenhandelsgesellschaftsformen auf der Grundlage des Übertragungsmodells nach 14,25 UmwStG Von
Mehr6 Bewertung. 4 Wirtschaftsgüter, die bereits am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zum
6 Bewertung (1) Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach 4 Absatz 1 oder nach 5 als Betriebsvermögen anzusetzen sind, gilt das Folgende: 1. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der
MehrÜbungsklausur 2. Bearbeitungszeit: 5 Stunden
170 Klausuren Einkommensteuer Übungsklausur 2 Bearbeitungszeit: 5 Stunden I. Sachverhalt 1 E ist seit Jahren Gesellschafter der Metall-OHG. Am 1.4.2015 stirbt E überraschend. Erben werden seine beiden
MehrDie Besteuerung ist sicher oder? Unternehmensnachfolge aus steuerlicher Sicht
Die Besteuerung ist sicher oder? Unternehmensnachfolge aus steuerlicher Sicht Prof. Dr. Guido Förster Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Oeconomicum Live,
MehrDie Besteuerung der Personengesellschaften
Ulrich Niehus / Helmuth Wilke Die Besteuerung der Personengesellschaften 2., erweiterte und aktualisierte Auflage 2002 Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrAuswirkungen des neuen 50i EStG auf Umstrukturierungen Es besteht dringender Änderungsbedarf
Auswirkungen des neuen 50i EStG auf Umstrukturierungen Es besteht dringender Änderungsbedarf München, 22. Oktober 2014 Prof. Dr. Thomas Rödder 1131759_2 A. Einleitung 50i Abs. 2 EStG n.f.: Im Rahmen von
MehrAntworten zu den Fragen
Antworten zu den Fragen 1. Unter Gesellschafterwechsel verste ht man das Aussche iden ein es Gesellschafters und den gleichzeitigen Neue intritt eines neuen Gesellsch aft ers ; im weiteren Sinne jeden
MehrWirtschaftsgutübertragung zwischen Schwesterpersonengesellschaften. BFH-Urteil vom I R 72/08, DStR 2010, 269. Grundbesitz Verbindlichkeit
BFH- Sachverhalt R F P Y Klägerin Grundbesitz Verbindlichkeit Vermietung X GbR BFH- Sachverhalt R F P Y Klägerin Vermietung X GbR Einbringung der Kommanditanteile zum Buchwert? 1 Leitsatz 1. Ist ein Kommanditist
MehrRobert-Perthel-Str. 77a, Köln, Telefon 0221/ ,
Robert-Perthel-Str. 77a, 50739 Köln, Telefon 0221/95 74 94-0, E-Mail: office@laufmich.de Thema: Steuerliche Fragen der Anteilsübertragung Arzt Niederlassung in Einzelpraxis Gesellschafter einer Berufsausübungsgemeinschaft
MehrNEUES AUS DEM STEUERRECHT ARBEITSGEMEINSCHAFT MEDIZINRECHT 10
NEUES AUS DEM STEUERRECHT ARBEITSGEMEINSCHAFT MEDIZINRECHT 10. NOVEMBER 2017, DÜSSELDORF Neues zur Vertragsarztzulassung Grundlagen, Verkehrswert, AfA STEUERLICHER GRUNDSATZ Eine Vertragsarztpraxis ist
MehrWissenschaftlich begründetes GUTACHTEN
Deubner Verlag GmbH & Co. KG Wissenschaftlich begründetes GUTACHTEN zur steuerlichen Problematik der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft erstellt im Auftrag von Steuerberater Mustermann Oststr.
MehrWas ist das und wozu brauchen wir es?
Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht 5. November 2010 Düsseldorf Sonderbetriebsvermögen in der Gestaltungspraxis Robert-Perthel-Str. 77a, 50739 Köln, Telefon 0221/95 74 94-0, E-Mail: office@laufmich.de Sonderbetriebsvermögen:
MehrDas Sonderbetriebsvermögen in der Gestaltungsberatung
Berufsausübungsgemeinschaft Das Sonderbetriebsvermögen in der Gestaltungsberatung von StB Dr. Rolf Michels, Köln Das Vermögen, das eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) für die ärztliche Tätigkeit benötigt,
MehrPersonengesellschaften 4
Steuerfachschule SteuerG 266 STEUERBERATER - PRÜFUNG 2017 / 2018 Personengesellschaften 4 Gründung von Mitunternehmerschaften Verfasser: Dipl. Finanzwirt (FH) Stefan Gey Finanzverwaltung Sachsen überarbeitet
Mehr3. TEIL Die ertragsteuerliche Behandlung der Personengesellschaft 3. TEIL. 9 Die Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften
40 Die ertragsteuerliche Behandlung der Personengesellschaft DIE ERTRAGSTEUERLICHE BEHANDLUNG DER PERSONENGESELLSCHAFT Abschnitt 1 Einführung und Grundlagen 41 2 Begriff der Mitunternehmerschaft 45 3 Mitunternehmerschaft
MehrNeue steuerliche Sturmböen kommen auf Rechtsanwälte zu - Probleme bei der Realteilung von Rechtsanwaltskanzleien -
Neue steuerliche Sturmböen kommen auf Rechtsanwälte zu - Probleme bei der Realteilung von Rechtsanwaltskanzleien - von Rechtsanwalt Dr. Klaus Otto, Nürnberg (Vorsitzender des Ausschusses Steuerrecht der
MehrZweifelsfragen bei Einbringungen in Kapitalgesellschaften ( UmwStG)
Prof. Dr. Marc Desens Zweifelsfragen bei Einbringungen in Kapitalgesellschaften ( 20-23 UmwStG) 20. Oktober 2010 Münchner Unternehmenssteuerforum (1) Gehört die Beteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH
MehrLeitsätze. Tenor. Tatbestand
1 von 7 29.06.17, 16:46 BUNDESFINANZHOF Urteil vom 16.3.2017, IV R 31/14 ECLI:DE:BFH:2017:U.160317.IVR31.14.0 Echte und unechte Realteilung; Aufgabe des Gewerbebetriebs bei Auflösung einer Mitunternehmerschaft
MehrUmwandlung von Unternehmen
INSTITUT FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE STEUERLEHRE LEIBNIZ UNIVERSITÄT HANNOVER Umwandlung von Unternehmen - Aufgabensammlung - Umwandlung von Unternehmen - 1 - Aufgaben zur Umwandlung einer Kapitalgesellschaft
MehrTypische Gefahren bei der Einbringung betrieblicher Sachgesamtheiten nach 24 UmwStG
PERSONENGESELLSCHAFTEN Typische Gefahren bei der Einbringung betrieblicher Sachgesamtheiten nach 24 UmwStG von Dipl.-Finw. Reimund Deh, München Bringt jemand im Ganzen seinen Betrieb, Teilbetrieb oder
MehrBesteuerung privater Grundstücksgeschäfte: Steuerfallen und Vermeidungsstrategien
EINKOMMENSTEUER Besteuerung privater Grundstücksgeschäfte: Steuerfallen und Vermeidungsstrategien von Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg Steuerpflichtige müssen sich darauf einstellen,
MehrArbeitsprogramm Die Besteuerung von Personengesellschaften
Arbeitsprogramm Die Besteuerung von Personengesellschaften 04.09.2014-06.09.2014 Hamburg I. Determinanten der Rechtformwahl Aktuelles 1. Rechtsformvergleich - 2. Aktuelles aus Gesetzgebung und Verwaltung
Mehrwir bedanken uns für die Übersendung des Entwurfs für ein neues BMF-Schreiben zu 6 Abs. 5 EStG und nehmen die Gelegenheit zur Stellungnahme gern wahr.
Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin E-Mail: Abt. Steuerrecht Unser Zeichen: Fi/Dr Tel.: +49 30 240087-61 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de 23. Juni 2011 BMF-Schreiben zu 6 Absatz
MehrAZ: C IX 20 und an die Mitglieder des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages Platz der Republik Berlin
DER PRÄSIDENT An den 3. August 2006 Vorsitzenden des Finanzausschusses Herrn Eduard Oswald AZ: C IX 20 und an die Mitglieder des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin
MehrImmobilienertragsteuer und Umgründungen
Immobilienertragsteuer und Umgründungen Bearbeitet von Jürgen Reinold 1. Auflage 2017 2017. Taschenbuch. 580 S. Paperback ISBN 978 3 7073 3670 2 Format (B x L): 15,5 x 22,5 cm Gewicht: 920 g Recht > Europarecht,
MehrÜbung zur Vorlesung Steuerliche Gewinnermittlung
Europarecht Ende der Nationalen Steuersouveränität? Institut für Ausländisches und Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) Übung zur Vorlesung Steuerliche Gewinnermittlung Übung 5: Personengesellschaften
MehrIntensivlehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Steuerberater. Personengesellschaft; Realteilung
Intensivlehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Steuerberater Personengesellschaft; Realteilung Dozent: Prof. Bernd Neufang, Steuerberater - Alle Rechte vorbehalten - Stand: Juni 2015 06.022 Teil
MehrPraxisfragen Personengesellschaften. Dipl.-Finw. Steuerberater Thomas Wiegmann Partner von SBU-Sterzenbach & Kollegen Beratung für Berater
Praxisfragen Personengesellschaften Dipl.-Finw. Steuerberater Thomas Wiegmann Partner von SBU-Sterzenbach & Kollegen Beratung für Berater Vortragsübersicht I. Systematik der Besteuerung/Betriebsvermögen
MehrPraxisfragen Personengesellschaften
Praxisfragen Personengesellschaften Düsseldorf 17. Januar 2017 Dipl.-Finw. Steuerberater Thomas Wiegmann Partner von SBU-Sterzenbach & Kollegen Beratung für Berater Vortragsübersicht I. Systematik der
MehrSkript zum Online-Training. Personengesellschaften Grundlagen. Rechtsstand: Januar In Kooperation mit
Skript zum Online-Training Personengesellschaften Grundlagen Rechtsstand: Januar 2019 In Kooperation mit Inhalt 1 Lernziele... 1 2 Einführung... 2 3 Steuerrechtliche Einordnung von Personengesellschaften...
MehrNeufang Akademie. Lösungshinweise zu den Fällen Walter & Partner / Makro-OHG
Lösungshinweise zu den Fällen Walter & Partner / Makro-OHG Sachverhalt 1 Walter & Partner 1. Grafische Darstellung 1.1 Grundfall Hirsauer Straße Vermietung Handels- vertretungs- OHG stille Beteiligung
MehrAktuelles Steuerrecht 2017
Beck Steuer-Praxis Aktuelles Steuerrecht 2017 Alle wichtigen Steuerarten, Verfahrensrecht, Aktuelle Gesetzesänderungen 2017 Bearbeitet von Prof. Dr. Dietrich Grashoff, Dr. Florian Kleinmanns 13. Auflage
MehrBeschlussempfehlung *)
Deutscher Bundestag Drucksache 14/7343 14. Wahlperiode 07. 11. 2001 Beschlussempfehlung *) des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 14/6882, 14/7084 eines
MehrSteuer-Seminar. Besteuerung von Gesellschaften
Steuer-Seminar Besteuerung von Gesellschaften 71 praktische Fälle Professor Jürgen Hottmann und Professor Bernfried Fanck 11. Auflage 2009 ERICH FLEISCHER VERLAG ACHIM Inhaltsübersicht: Teil I: Die Besteuerung
MehrNeues zur Personengesellschaft
Neues zur Personengesellschaft bfd-online-seminar Donnerstag, 21. März 2013 15:00 16:00 Uhr + Fragen Referent: Daniel Sahm ECOVIS München Moderator: Stefan Wache bfd Agenda 15:00 16:00 Uhr Referat + 15
MehrEinkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Horst Schade Steuerberater Vizepräsident Steuerberaterkammer Niedersachsen
MehrBilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft und Ihrer Gesellschafter
Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft und Ihrer Gesellschafter Abkürzungen durch die Personengesellschaftsberatung von Wolfgang Bolk 1. Auflage Deubner Verlag Köln 2015 Verlag C.H. Beck
MehrKapitalkonten von Personengesellschaften
Kapitalkonten von Personengesellschaften Handels- und steuerrechtliche Implikationen sowie Verlustausgleichsbeschränkung nach 15a EStG Veranstaltungsort: 25. November 2016 in München Diplom-Volkswirt Steuerberater,
MehrPFB Praxis Freiberufler-Beratung
Praxis Steuergestaltung Recht Wirtschaftsberatung Ihr Plus im Netz: pfb.iww.de Online Mobile Social Media S. 1 25 Sonderausgabe einer Gemeinschaftspraxis Steuergestaltung Steuerliche Hinweise zur Realteilung
MehrUmwandlung und Umstrukturierung von Betriebsvermögen und Behaltensregelung
Betriebsvermögen Umwandlung und Umstrukturierung von Betriebsvermögen und Behaltensregelung von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster Wer eine Steuerverschonung für gemäß 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStgbegünstigte
MehrGesellschafterkonten Eigen- oder Fremdkapital? Qualifikation von Gesellschafterkonten
Eigen- oder Fremdkapital? Qualifikation von Gesellschaftsrechtliche Frage, die vorrangig Verhältnis der Gesellschafter zueinander betrifft Steuerrecht knüpft an Zivilrechtslage an Rechtsprechung des BFH
MehrDiskussionsbeiträge 5/2007. Prof. Dr. Thomas Grubert / Jennifer Hall. Die steuerliche Realteilung von Mitunternehmerschaften
Diskussionsbeiträge 5/2007 Prof. Dr. Thomas Grubert / Jennifer Hall Die steuerliche Realteilung von Mitunternehmerschaften Prof. Dr. Thomas Grubert Berufsakademie Villingen-Schwenningen University of Cooperative
Mehr