Vergleich der Besteuerung gemeinnütziger und öffentlich-rechtlicher Hochschulen. Folie Nr. 1

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1 Vergleich der Besteuerung gemeinnütziger und öffentlich-rechtlicher Hochschulen Folie Nr. 1

2 Steuerliche Sphären von Hochschulen nicht steuerbar steuerfrei steuerpflichtig Betrieb gewerblicher Art hoheitlicher Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb steuerpflichtiger BgA nicht steuerbar steuerbar 0% / 7% steuerbar 0% / 7% / 16% Folie Nr. 2

3 Sphärenzuordnung bei jpdör und gemeinnützigen Körperschaften Juristische Person des öffentlichen Rechts Gemeinnützige Körperschaft hoheitlicher Bereich Nicht steuerbar Steuerbefreit wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Steuerpflichtig Betrieb gewerblicher Art Steuerbar Nicht steuerbar ideeller Bereich Steuerpflichtig Steuerbar Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Steuerbefreit Vermögensverwaltung Folie Nr. 3

4 Betrieb gewerblicher Art vs. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Betrieb gewerblicher Art Einrichtung wirtschaftliche Tätigkeit Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Selbständigkeit Tätigkeit wirtschaftliche Heraushebung Nachhaltigkeit Einnahmenerzielungsabsicht keine Notwendigkeit einer Gewinnerzielungsabsicht keine notwendige Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr keine Land- und Forstwirtschaft Nachhaltigkeit Einnahmenerzielungsabsicht keine Notwendigkeit einer Gewinnerzielungsabsicht keine notwendige Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr keine selbstbewirtschafteten Forstbetriebe keine überwiegend hoheitliche Tätigkeit Verpachtungsbetriebe Folie Nr. 4

5 Unterschiede zwischen jpdör und gemeinnützigen Körperschaften bei der Gewinnermittlung (I) Juristische Person des öffentlichen Rechts Gemeinnützige Körperschaft aufgrund der außersteuerlichen Vorgaben? häufig erst Buchführungspflicht, wenn die Grenzen des 141 AO überschritten werden (+)? Buchführungspflicht ergibt sich oft schon aufgrund der außersteuerlichen Aufzeichnungspflichten (-) Folie Nr. 5

6 Unterschiede zwischen jpdör und gemeinnützigen Körperschaften bei der Gewinnermittlung (II) Juristische Person des öffentlichen Rechts Gemeinnützige Körperschaft aufgrund des Verhältnisses der Trägerkörperschaft zur Besteuerungseinheit? Alleingesellschafter / Kapitalgesellschaft? Anerkennung von schuldrechtlichen Beziehungen zwischen BgA und Trägerkörperschaft (+)? Unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern oder unentgeltliche Leistungserbringung an die Trägerkörperschaft führt zur verdeckten Gewinnausschüttung (-)? Gewinnrealisation bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen verschiedenen Betrieben gewerblicher Art (-)? Einzelunternehmer / Einzelunternehmen? Schuldrechtliche Beziehungen zwischen dem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und der Trägerkörperschaft werden nicht anerkannt (-).? Verdeckte Gewinnausschüttungen können nicht entstehen (+).? steuerneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen verschiedenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (+) Folie Nr. 6

7 Unterschiede zwischen jpdör und gemeinnützigen Körperschaften bei der Gewinnermittlung (III) aufgrund der Anwendung der Grundsätze des Gemeinnützigkeits- Steuerrechts Juristische Person des öffentlichen Rechts? Anwendung der 51 ff. AO nur im Rahmen eines Zweckbetriebs? keine Buchwertprivilegien (-)? keine Anwendung der Gewinnpauschalierungsregelung des 64 Abs. 6 AO (-)? kein Möglichkeit des horizontalen Verlustausgleichs (-)? Anwendung der Veranlassungstheorie? Gemeinnützige Körperschaft? Anwendung der 51 ff. AO auf die gesamte Körperschaft => die strengen Vorgaben der AO sind einzuhalten (-)? Buchwertprivileg des 13 Abs. 4 KStG (+)? Anwendung von 6 Abs.1 Nr. 4 S.4EStG (Buchwertansatz bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern in den ideellen Bereich) (+)? Anwendung der Veranlassungstheorie (-)? Anwendung der Pauschalierungsregelung des 64 Abs. 6 AO (+)? Möglichkeit des horizontalen Verlustausgleichs nach 64 Abs. 2 AO (+) Folie Nr. 7

8 Steuerbelastungsunterschiede bei jpdör und gemeinnützigen Körperschaften Juristische Person des öffentlichen Rechts Anwendung des Freibetrags im Sinne des 24 KStG auf jeden Betrieb gewerblicher Art (+) Besteuerung des fiktiven Gewinntransfers an die Trägerkörperschaft (-) Gemeinnützige Körperschaft Anwendung des Freibetrags im Sinne des 24 KStG auf das zusammengefasste Einkommen aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe (-) keine steuerliche Belastung eines fiktiven Gewinntransfers an die Trägerkörperschaft (+) besondere Begünstigungsregeln in Bezug auf den Kapitalertragsteuerabzug (+) Folie Nr. 8

9 Steuerbelastungsunterschiede bei jpdör und gemeinnützigen Körperschaften (Berechnungsbeispiel I) Gewinn vor Steuern KSt-Freibetrag ( 3.835)./. KSt (25%) Gewinn BgA nach Steuern Hoheitsbereich / ideeller Bereich nicht Rücklagen zugeführter Gewinn./. KapESt (10%) verbleibender Betrag Steuerbelastung insg. (in %) jpdör 100,00 3,84 7,60 68,36 31,64 gemeinnützige Körperschaft 100,00 3,84 - Folie Nr. 9

10 Steuerbelastungsunterschiede bei jpdör und gemeinnützigen Körperschaften (Berechnungsbeispiel II) Annahme: Mietzahlung des BgA / wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs an die Trägerkörperschaft in Höhe von 20 jpdör jpdör (Annahme vga) gemeinnützige Körperschaft Gewinn vor Steuern 80,00 80,00 100,00 KSt-Freibetrag ( 3.835) 3,84 3,84 3,84./. KSt (25%) 19,04 Gewinn BgA nach Steuern 60,96 55,96 Hoheitsbereich / ideeller Bereich nicht Rücklagen zugeführter Gewinn + vga./. KapESt (10%) 60,96 6,10 7,60 - verbleibender Betrag 54,86 68,36 Steuerbelastung insg. (in %) 25,14 31,64 Folie Nr. 10

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