Kooperationen & Outsourcing von Hochschulen
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- Arwed Böhmer
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1 Kooperationen & Outsourcing von Hochschulen
2 Unterauftragsverhältnis bei Forschungskooperationen Vorgaben eines Zuwendungsbescheids im Rahmen eines Forschungsprojekts können zur Einbindung eines Kooperationspartners in ein Unterauftragsverhältnis führen. Die Weitergabe von (echten) Forschungszuschüssen für Teilprojekte im Rahmen einer Kooperation kann zu einem umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch führen Ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch liegt nicht vor, wenn durch die vertraglichen Regelungen zwischen den Kooperationspartnern der Charakter des teilweise weitergeleiteten (echten) Forschungszuschusses unverändert bleibt (bspw. bzgl. Anwendung einschlägiger Nebenbestimmungen, Einräumung von Nutzungsrechten, Veröffentlichung der Forschungsergebnisse) Seite 2
3 Kooperationen im Steuerrecht Zusammenschluss einer Forschungseinrichtung mit anderen Forschungseinrichtungen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks begründet bei gemeinschaftlichem Auftreten nach außen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Für die GbR ist eine gesonderte Gewinnermittlung vorzunehmen, deren Ergebnis einheitlich und gesondert festgestellt und auf die Gesellschafter verteilt wird. GbR ist umsatzsteuerlicher Unternehmer Leistungen zwischen GbR und Gesellschaftern sind umsatzsteuerpflichtig! nicht steuerbare Beistandleistungen, falls kein gemeinschaftliches Auftreten und Leistungserbringung an öffentlich-rechtliche Kooperationspartner? Seite 3
4 Sphärenzuordnung der Beteiligung an einer Personengesellschaft Personengesellschaft hoheitliche Betätigung gewerbliche Betätigung ( 15 EStG) ausschließlich vermögensverwaltende Betätigung ( 14 S. 2 AO) alle Gesellschafter sind juristische Personen des öffentlichen Rechts Betätigung ist Auftragsforschung ( 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG) Betätigung ist Zweckbetrieb i.s.d AO Betätigung ist kein Zweckbetrieb i.s.d AO Hoheitsbetrieb steuerfreier? Zweckbetrieb Vermögensverwaltung Seite 4
5 Sphärenzuordnung der Beteiligung an einer kein wesentlicher Einfluss wesentlicher Einfluss personelle und sachliche Verflechtung Einkünfte aus Kapitalvermögen gewerbliche Einkünfte gewerbliche Einkünfte (Betriebsaufspaltung) Vermögensverwaltung Sonderfall: rein vermögensverwaltende Sonderfall: Besitz- und Betriebsgesellschaft gemeinnützig Seite 5
6 Gemeinnützigkeitsrechtlich zulässige Mittelverwendung bei Gründung einer GmbH Kapitalausstattung einer gemeinnützige (ggmbh) gewerbliche (GmbH) zulässig, wenn ggmbh Mittel zeitnah verwendet Einsatz nicht zeitnah zu verwendender Mittel Einsatz zeitnah zu verwendender Mittel bspw. eines Fördervereins / einer Förderstiftung in jedem Fall unzulässig! Seite 6
7 Grundfall Betriebsaufspaltung Hochschule Miet- und Pachtzahlungen Beteiligung Dividenden wesentliche Betriebsgrundlagen Seite 7
8 Betriebsaufspaltung bei Hochschulen Grundfall: Hochschule Ausnahme: Hochschule Miet- und Pachtzahlungen 100 % Dividenden wesentliche Betriebsgrundlagen Miet- und Pachtzahlungen 100 % Dividenden wesentliche Betriebsgrundlagen GmbH ggmbh Beispiele für wesentliche Betriebsgrundlagen: Gebäude, Maschinen, Lizenzen, Vermarktungsrechte Sonderregelung: anteilige Nutzung der überlassenen WG in wgb der ggmbh führt zu bei Hochschule für die hierauf entfallenden Miet- und Pachteinnahmen Seite 8
9 Fallbeispiel: GmbH & Hochschule Hochschule Miete, Dividenden, Veräußerungsgewinne Räume, Anlagen, Patente Entgelt Arbeitsleistung, Know-How 49 % 51 % GmbH Leistungen Gründer / Absolventen Gehälter, Dividenden, Veräußerungsgewinne Auftraggeber Seite 9
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