Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss"

Transkript

1 Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Beschluss Az.: VK 22 / 12 Leitsatz: Die Rahmenformulierungen der durch den Auftraggeber nicht abänderbaren Formulare des Supplements des Amtsblatts der EU für Eu-weite Ausschreibungen können die Aussage der Auftraggebereintragung nicht verändern. Arnsberg, den In dem Nachprüfungsverfahren pp. wegen Ausschluss aus dem Vergabeverfahren Rohbauarbeiten im Zuge des Anbaus eines Bettenhauses xxxxx hat die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg durch die Vorsitzende Frau RD in Hugenroth, das hauptamtliche Mitglied Herrn Dipl.-Ing. Wiegard und das ehrenamtliche Mitglied Herrn Ass. Latzel, Bauverbände Westfalen, Dortmund aufgrund der Akten nach 112 Abs.1 S.3, 2. Alt. GWB am entschieden: 1. Der Antrag wird als unzulässig zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens und die außergerichtlichen Aufwendungen der Antragsgegnerin. 3. Die Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten für die Antragsgegnerin wird 1

2 für notwendig erklärt. Die Gebühr der Vergabekammer wird auf xxxx festgesetzt. Sie ist mit Bestandskraft dieser Entscheidung fällig und unter Angabe des Aktenzeichens: VK 22/12, TV-Nr , Stichwort: VKxxxx auf das Konto der LANDESBANK HESSEN-THUERINGEN, Kontonummer: , BLZ: , einzuzahlen. I. Sachverhalt Die Antragsgegnerin schrieb im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft vom den Anbau eines Bettenhauses, Bauteil x am Xxxx im Wege des offenen Verfahrens europaweit aus. Schlusstermin für den Eingang der Angebote war der Unter Ziff. III.2.2 der Bekanntmachung Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit heißt es: Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindestumsatz jeweils 20 Mio netto. Die Antragstellerin gab mit Datum vom ein Angebot ab, was nach dem Submissionsspiegel das preislich günstigste Angebot war. Mit Schreiben vom informierte die Antragsgegnerin die Antragstellerin im Wege der Vorabinformation nach 101 a GWB darüber, dass das Angebot der Antragstellerin von der Wertung ausgeschlossen werde, weil die Mindestanforderungen nach Abschnitt III.2.2 nicht erfüllt seien. Die Antragsgegnerin teilte darüber hinaus mit, den Zuschlag auf das Angebot der Fa. xxxxx GmbH erteilen zu wollen. Mit Schreiben vom gleichen Tage rügte die Antragstellerin die Entscheidung als vergaberechtswidrig und forderte die Antragsgegnerin auf, das Angebot in die Wertung aufzunehmen. Mit Schreiben vom stellte sie dann den Nachprüfungsantrag, den die Vergabekammer am übermittelt hat. Die Antragstellerin ist der Auffassung, dass der Ausschluss unzulässig ist, da sie präqualifiziert sei und darüber hinaus über einen Jahresumsatz von jeweils 14 Mio in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren verfügt, der für das infrage kommende 2

3 Auftragsvolumen hinreichend sei. Sie ist ferner der Auffassung, dass von dem Wortlaut der Ausschreibung her der möglicherweise geforderte Mindestumsatz obsolet sei und ein Ausschluss darauf nicht gestützt werden könne. Die Antragstellerin hält den Nachprüfungsantrag für zulässig, weil die möglicherweise geforderten Mindestumsätze nur als eine Art Vorbehalt gewertet werden könnten mit der Vorstellung, dass die Forderung evtl. später erhoben werde. Dies sei jedoch in den Verdingungsunterlagen nicht erfolgt, so dass die Antragstellerin der Auffassung ist, dass die geforderten Mindeststandards und damit der Mindestumsatz nicht wirksam gefordert worden sei. Mit Schreiben vom nach Eingang der Vergabeakte hat die Vergabekammer einen rechtlichen Hinweis zur Sach- und Rechtslage erteilt und angekündigt, gem. 112 Abs. 2 Satz 3, 2. Alt. GWB ohne mündliche Verhandlung nach Lage der Akten entscheiden zu wollen. Die Antragstellerin hat diesem Vorhaben mit Schreiben vom widersprochen. Sie bestreitet nicht, den geforderten Mindestumsatz nicht nachweisen zu können, ist jedoch der Auffassung, dass der Mindestumsatz nicht wirksam gefordert ist. Mit der Formulierung möglicherweise geforderte Mindeststandards sei eine wirksame Anforderung nicht möglich. Die Begründung, die sich in der Entscheidung der Vergabekammern des Bundes (Az VK 1-19/10 und VK 3-167/08) fände, könne diese Auffassung auch nicht stützen, denn auch die auf Richtlinien oder Verordnungen an die öffentlichen Auftraggeber gestützten Vorgaben könnten und dürfen nicht den allgemein gültigen Teil der vergaberechtlichen Bestimmungen außer Kraft setzen oder eingrenzen. Die Vorschriften des 6 und 6 a VOB/A verwiesen insoweit entgegen anderer Vorschriften gerade nicht auf eine weitere Präzisierung durch die Richtlinien. Die Forderung zur Gestaltung von Formularen bänden nur den Auftraggeber, könnten aber nicht zur automatischen Rechtmäßigkeit seines Handelns führen. Die Formulierung bleibe missverständlich, wie sich auch aus der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom (Az Verg 56/07) und vom ( Az VII Verg 34/07) ergäbe. Danach habe die Vergabestelle sich mit dieser Formulierung Entscheidung offengehalten. Dies sei unzulässig, weil sich die Vergabestelle bereits bei der Vergabebekanntmachung darüber klar geworden sein müsse, ob und welche Nachweise sie von den Bietern verlangen will. 3

4 Im Übrigen gingen Unklarheiten zu Lasten des Auftraggebers. Die Antragstellerin sei insoweit gutgläubig gewesen, was sich auch daraus ergäbe, dass in ihrem Rügeschreiben keine Frage zur Mindeststandards gestellt worden sei. Die Rüge zum Ausschluss vom stelle im Übrigen einen neuen vergaberechtlich relevanten Vorgang dar, den die Antragstellerin unstreitig unverzüglich gerügt habe. In diesem Zusammenhang sei zu klären, ob der Ausschluss allein auf den Aspekt der Nichteinhaltung der möglicherweise geforderten Mindeststandards gestützt werden könne. Bei einer missverständlichen Anforderung sei dies nach der ständigen Rechtsprechung nicht der Fall. Sie ist daher der Auffassung, dass das Angebot wieder in die Wertung übernommen werden müsse. Sie beantragt daher, die Vergabekammer möge die Antragsgegnerin anweisen, die Rechtmäßigkeit des Verfahrens wieder herzustellen und den Zuschlag entsprechend den Vergabekriterien zu erteilen sowie den Auftrag zur Errichtung des Anbaus des Bettenhauses entgegen der Ankündigung vom nicht an die Beizuladende xxxx zu erteilen, die Wertung der Angebote unter Einbeziehung des Angebots und unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen, der Antragstellerin Einsicht in die Vergabeakten zu gewähren, die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten für notwendig zu erklären, der Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Die Antragsgegnerin beantragt, den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin abzuweisen, die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten für die Antragsgegnerin für notwendig zu erklären und die Kosten des Verfahrens der Antragstellerin aufzuerlegen. Sie ist der Auffassung, dass der Nachprüfungsantrag unzulässig ist, da die Antragstellerin ihrer Rügeobliegenheit gem. 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Gem. 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB stelle in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die objektive Erkennbarkeit eines für gegeben erachteten Vergabefehlers ab, nicht aber auf den Zeitpunkt der rechtlichen 4

5 Bewertung als vergaberechtswidrig und damit auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Erkennens. Da unstreitig die Mindestanforderung in Höhe von 20 Mio Jahresumsatz eindeutig und für jeden Bieter aus der EU-Bekanntmachung erkennbar gewesen sei, hätte die Antragstellerin diese Forderung, wenn sie sie denn als vergaberechtlich unzulässig ansähe, vor Abgabe des Angebots rügen müssen. Der Begriff möglicherweise sei weder unklar noch irreführend. Wenn der Auftraggeber seine Ermessensentscheidung, die hier angefordert wird, hinsichtlich der Festlegung von Mindeststandards nachgekommen sei, sei eine verbindlich getroffene Festlegung gegeben. Die Antragsgegnerin verweist hierzu auf die Entscheidung der 1.VK Bund vom ( VK 1-19/10) und 3.VK Bund, Beschluss vom ( VK 3-167/08). Andernfalls würde dies zu dem fragwürdigen Ergebnis führen, dass sämtliche in EU-Bekanntmachungen geforderte Mindeststandards hinfällig wären. Sie verweist darauf, dass die scheinbar gegenläufigen Entscheidungen des OLG Düsseldorf, auf die die Antragstellerin sich beruft, vom Sachverhalt her unpassend gewesen seien, da in beiden Fällen in der Bekanntmachung gar keine Mindestanforderungen enthalten gewesen waren. Sofern hier ein Irrtum vorläge, dann ein solcher des falschen Verständnisses des Sachverhalts und dies schlösse keineswegs die für 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB maßgebliche Erkennbarkeit aus. Die Antragstellerin hätte in jedem Fall damit rechnen müssen, dass die Mindestanforderungen im Rahmen der Wertung zum Tragen käme. Damit hätte sie auch Anlass für eine rechtzeitige Rüge gehabt. Wie das dezidierte Rügeschreiben der Antragstellerin vom , das erst wenige Stunden nach Erhalt der Bieterinformation abgesetzt worden sei, zeige, sei diese auch durchaus in der Lage gewesen, vermeintliche Vergabeverstöße zu erkennen und zeitgerecht ihrer Obliegenheit nachzukommen. Die Verhaltensweise der Antragstellerin sei auch mit Sinn und Zweck der Rügeobliegenheit nicht vereinbar, der darin läge, vermeintliche Vergabeverstöße frühzeitig zu thematisieren und der Vergabestelle Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Die Bieter sollten gerade nicht bis zum Ende des Vergabeverfahrens abwarten und erst dann den vermeintlichen Vergabeverstoß rügen, wenn dies für sie opportun werde. 5

6 Die Entscheidung hinsichtlich der Höhe des Mindestumsatzes läge im Ermessen des Auftraggebers. Die Angabe eines Mindestumsatzes lasse erkennen, dass das Unternehmen eine hinreichende Größe aufweise, um zu gewährleisten, dass die Leistung ordnungsgemäß erbracht werde. Die Antragsgegnerin habe ermessensfehlerfrei eine relativ hohe Umsatzschwelle bestimmt, da es sich um einen komplexen und zeitkritischen Klinikneubau handele. Die Antragsgegnerin habe auch zu keinem Zeitpunkt auf die Vorgabe des Mindestumsatzes verzichtet. Ein solcher nachträglicher Verzicht wäre auch vergaberechtlich nicht statthaft. Wenn ein öffentlicher Auftraggeber als Kriterium für die Prüfung und Beurteilung der Eignung Mindestanforderungen aufgestellt habe, sei er fortan daran gebunden. Darüber hinaus sei das Angebot der Antragstellerin auch nicht das wirtschaftlichste. Vielmehr sei das Angebot der Fa. xxxx als zusätzliches Hauptangebot zu werten und dann ein günstigeres als das der Antragstellerin. Sie erläutert ferner die Wertung des Nebenangebots Nr. 2 der Fa. xxxx als schriftliches Hauptangebot. Sie stützt sich auf die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom Az VII Verg 61/07 und vom VII Verg 52/10), wonach es den Bietern freisteht, mehrere Hauptangebote einzureichen und es unerheblich ist, ob diese als Nebenangebot bezeichnet werden. Im Weiteren wird auf die ausgetauschten Schriftsätze verwiesen. II. Gründe Der Nachprüfungsantrag wird als unzulässig verworfen, weil die Antragstellerin ihrer Rügeverpflichtung gem. 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB nicht nachgekommen ist. Aufgrund des sich daraus ergebenden zwingenden Ausschlusses fehlt es der Antragstellerin hinsichtlich der Rüge der Angemessenheit und der Wertung des Nebenangebotes der Fa. xxxx und möglichen Beizuladenden an der erforderlichen Antragsbefugnis gem. 107 Abs. 2 GWB. 1.Örtliche und sachliche Zuständigkeit der Kammer Die Vergabekammer in Arnsberg ist für die Entscheidung über den Antrag nach 2 Abs. 2 u. 3 der Zuständigkeitsverordnung in Nachprüfungsverfahren des Landes Nordrhein-Westfalen (ZuStVONpV NRW vom , SGV. NW. Nr. 630) 6

7 zuständig, weil die Antragsgegnerin als Vergabestelle und öffentlicher Auftraggeber im Sinne des 98 Nr. 5 GWB ihren Sitz im Zuständigkeitsbereich der Kammer Regierungsbezirk Arnsberg hat. 2.Öffentlicher Auftrag und Schwellenwert Mit den streitbefangenen Auftrag über den Bau eines Bettenhauses hat die Antragsgegnerin einen Teil eines Bauauftrages nach 99 Abs.3 GWB ausgeschrieben, der auch den derzeit gültigen Schwellenwert von 5 Mio. im ganzen überschreitet. 3.Antragsbefugnis Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach 9 7 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dies erfüllt die Antragstellerin. Gem. 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB sind Nachprüfungsanträge jedoch unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Die Anforderung von 20 Mio als Mindestumsatz ist aus Ziff der Bekanntmachung vom EU-Amtsblatt Nr. 2012/199-xxxx zu entnehmen. Diese Bekanntmachung lag der Antragstellerin vor. Die dort vorgegebene Formulierung möglicherweise geforderte Mindeststandards ist eine für den Auftraggeber unveränderbare Vorgabe, die in dem Augenblick, indem der Auftraggeber von der Option der Forderung von Mindestanforderungen Gebrauch macht und hier Eintragungen vornimmt, ihren Charakter als Option verliert. Maßgeblich ist die Eintragung des Auftraggebers, die in diesem Fall eindeutig und unmissverständlich die Summe von 20 Mio. Jahresumsatz fordert. Diese Forderung ist von der Antragstellerin in keinem der vorliegenden Schriftsätze beanstandet worden. Nach den Entscheidungen der Vergabekammer Bund ist der Begriff möglicherweise in diesem Zusammenhang daher auch nicht als unklar oder irreführend anzusehen. 7

8 In der von der Antragstellerin zitierten Rechtsprechung des OLG Düsseldorf und des BGH liegen insoweit andere Sachverhalte zugrunde, als der Auftraggeber es dort versäumt hatte, überhaupt Mindeststandards einzugeben. Der Tatbestand des 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB stellt auch primär nicht auf die tatsächliche Kenntnis sondern auf die bloße Erkennbarkeit eines geltend gemachten Vergabeverstoßes ab. Zwar beinhaltet auch der Begriff der Erkennbarkeit nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf eine subjektive Komponente, die sich auf die individuellen Verhältnisse des Antragstellers bezieht. Erkennbar i.s. von 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB ist danach ein Vergabeverstoß dann, wenn sich seine Vergaberechtswidrigkeit bei der Beachtung der gebotenen Sorgfalt bereits aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erschließt. (vgl. insoweit auch BGH- Beschluss vom , Az X ZB 14/06). Die mögliche Erkennbarkeit muss sich auf die den Verstoß begründenden Tatsachen und auf deren rechtliche Beurteilung beziehen. Hier ist die Höhe der geforderten Mindestumsätze zweifelsfrei erkennbar. Gleiches gilt für die Rechtsfolge, da die Antragstellerin als größeres Bauunternehmen mit Erfahrungen im Auftragsbau für die öffentliche Hand offensichtlich mit Rügen umgehen kann und darüber hinaus über den notwendigen Erfahrungsschatz verfügt, um den Begriff des Mindestumsatzes als Vorgabe zu interpretieren. Die Kammer hat daher auch keinen Zweifel an der subjektiven Erkennbarkeit dieser Auftraggeberforderung. Da die Antragstellerin ausweislich ihres Angebots den geforderten Mindestumsatz nicht hat nachweisen können, ist der Antragsgegner bei der Prüfung der Eignung nach 16 EG VOB/A, Abs. 2, an die von ihm gesetzten Mindeststandards gebunden. Es ist ihm nicht gestattet, hiervon im Interesse eines einzelnen Bieters abzuweichen und damit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung zu verstoßen. Das Angebot war daher zwingend auszuschließen. Mit dem zwingenden Ausschluss ihres Angebots entfällt die erforderliche Antragsbefugnis der Antragstellerin bzgl. weiterer möglicher Vergabeverstöße. (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003 X ZB 43/02). Darüber hinaus ist die Akteneinsicht zu versagen, denn nach ständiger Rechtsprechung gilt das Akteneinsichtsrecht nur dann, wenn das Nachprüfungsverfahren eröffnet und der Nachprüfungsantrag zulässig ist. Bei fehlender Zulässigkeit besteht die Möglichkeit der Entscheidung nach Aktenlage nach 112 Abs. 1 Satz 3 2. Alternative GWB. Die von der Antragstellerin 8

9 vorgetragene Darstellung einer zweigeteilten Rüge ist ebenfalls zurückzuweisen, denn der Ausschluss beruht auf dem einheitlichen Wertungsvorgang gem. 16 Abs. 2 EG VOB/A. III. Kostenentscheidung Die Kostenentscheidung beruht auf 128 Abs. 1 und 3 GWB. Für die Höhe der Gebühr ist gem. 128 Abs. 2 GWB der sachliche und personelle Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands bestimmend. Der Gebührenrahmen wurde vom Gesetzgeber auf eine Mindestgebühr von 2500 und eine Höchstgebühr von festgelegt, der im Einzelfall auf einen Betrag von erhöht werden kann. Der Auftragswert entspricht i.d.r. dem Angebotswert der Antragstellerin, der nach der Gebührentabelle des Bundes hier einer Gebühr von xxxx entspräche. Diese Gebühr wird mit Blick auf den verringerten Aufwand der Vergabekammer (Wegfall der mündlichen Verhandlung) auf xxxx reduziert. Diese Gebühr hat die Antragstellerin als Unterlegene im Verfahren gem. 128 Abs.1 Satz 1 GWB zu tragen. Sie hat ferner die Aufwendungen der Antragsgegnerin zu tragen. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten war für die Antragsgegnerin erforderlich, weil sie als Klinikunternehmen nicht routinemäßig Bauaufträge dieser Größenordnung vergibt und keine dazu eingerichtete Rechtsabteilung hat. Aufgrund der ersichtlichen Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags hat die Kammer von einer Beiladung abgesehen, so dass Kosten für eine Beigeladene nicht anfallen. IV. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Entscheidung der Vergabekammer ist gem. 116 Abs. 1 GWB die sofortige Beschwerde zulässig. Sie kann binnen einer Notfrist von 2 Wochen, die mit der Zustellung dieser Entscheidung beginnt ( 117 Abs. 1 GWB), schriftlich beim 9

10 Beschwerdegericht eingelegt werden. Beschwerdegericht für die Vergabekammer ist das Oberlandesgericht Düsseldorf, Vergabesenat, Cecilienallee 3, Düsseldorf. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Die Beschwerdebegründung muss die Erklärung enthalten, inwieweit die Entscheidung der Vergabekammer angefochten und eine abweichende Entscheidung beantragt wird und die Tatsachen und Beweismittel angeben, auf die sich die Beschwerde stützt. Sie muss durch einen zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben sein. Dies gilt nicht für Beschwerden von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die sofortige Beschwerde hat aufschiebende Wirkung gegenüber der Entscheidung der Vergabekammer. Die aufschiebende Wirkung entfällt 2 Wochen nach Ablauf der Beschwerdefrist. gez. Hugenroth (Vorsitzende) gez. Wiegard (hauptamtl. Mitglied) 10

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg. Beschluss

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg. Beschluss VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg 1 VK 61/03 Beschluss Im Vergabenachprüfungsverfahren der Firma... GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Verfahrensbevollmächtigte:

Mehr

Öffentliche Ausschreibung gem. 3 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A

Öffentliche Ausschreibung gem. 3 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A VERGABEKAMMER NORDBAYERN Beschluss vom 28.02.01, Az. 320.VK-3194-25/00 Stichworte: Feststellungsantrag 114 Abs. 2 Satz 2 GWB Antragsbefugnis 107 Abs. 2 GWB fehlende rechtsverbindliche Unterschrift 25 Nr.

Mehr

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 1 VK LVwA 24/07 K Halle, 17.10.2008 Kostenfestsetzung nach JVEG 128 Abs. 4 GWB i.v.m. 80 VwVfG und 5, 6, 19, 22 JVEG - Reisekosten und Entschädigung

Mehr

VK 3-120/12. Beschluss. 3. Vergabekammer des Bundes. In dem Nachprüfungsverfahren. - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen

VK 3-120/12. Beschluss. 3. Vergabekammer des Bundes. In dem Nachprüfungsverfahren. - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen 3. Vergabekammer des Bundes VK 3-120/12 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren [ ] - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: [ ] gegen [ ] - Antragsgegnerin - [ ] - Beigeladene - wegen der Vergabe

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII Verg 51/04 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Richter am Oberlandesgericht D. und die Richterinnen

Mehr

Titel: Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegung der Rüge eines Bieters; Berücksichtigung von Erkenntnissen eines nachfolgenden Verhandlungsverfahrens

Titel: Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegung der Rüge eines Bieters; Berücksichtigung von Erkenntnissen eines nachfolgenden Verhandlungsverfahrens OLG München, Beschluss v. 06.12.2012 Verg 29/12 Titel: Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegung der Rüge eines Bieters; Berücksichtigung von Erkenntnissen eines nachfolgenden Verhandlungsverfahrens Normenketten:

Mehr

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Beschluss Az.: VK 23 / 10 Arnsberg, 13.12.2010 Leitsatz: Losaufteilung bei Gebäudereinigungsdienstleistungen bestätigt durch OLG vom 12.1.2011 Az.: VII

Mehr

Kostenfestsetzungsbescheid

Kostenfestsetzungsbescheid VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel Kostenfestsetzungsbescheid Az.: VK-SH 05/04 In dem Verfahren der Bietergemeinschaft

Mehr

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Beschluss Az.: VK 3-12/2003 Leitsatz: Ein Nachprüfungsverfahren ist auch im VOF-Verfahren nicht ohne Rüge zulässig. Arnsberg, den 08.07.2003 In dem Nachprüfungsverfahren

Mehr

In dem Nachprüfungsverfahren betreffend das Bauvorhaben Ortsumgehung, Los 7,

In dem Nachprüfungsverfahren betreffend das Bauvorhaben Ortsumgehung, Los 7, Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft VK 45/07 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren betreffend das Bauvorhaben Ortsumgehung, Los 7, Verfahrensbeteiligte: 1. Antragstellerin,

Mehr

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss AZ: 3 VK LSA 44/15 Halle, 16.06.2015 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 10 Abs. 3 LVG LSA, 13 Abs. 3 VOL/A und 16 Abs. 3 lit. a VOL/A. - unvollständige Erklärung

Mehr

Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren

Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren 10. AKG Frühjahrstreffen 2012 Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren 20.04.2012, Wittenberg RA Alexander Nette, LL.M. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 1 Inhaltsverzeichnis I. Grundsätze des

Mehr

B E S C H L U S S. In den Vergabenachprüfungsverfahren

B E S C H L U S S. In den Vergabenachprüfungsverfahren VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr Reventlouallee 2-4, 24105 Kiel B E S C H L U S S Az.: VK-SH 21-27/08 und VK-SH 28-34/08 In den Vergabenachprüfungsverfahren

Mehr

Beschluss ( /01-SHL-S) Fa. xxxxxx KG - Antratgstellerin -

Beschluss ( /01-SHL-S) Fa. xxxxxx KG - Antratgstellerin - THÜRINGER LANDESVERWALTUNGSAMT Vergabekammer Beschluss (216-4002.20-026/01-SHL-S) In dem Nachprüfungsverfahren zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens der DEGES zur Durchführung der Fahrbahnmarkierung,

Mehr

hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Celle durch die Richter ####### #######

hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Celle durch die Richter ####### ####### 13 Verg 1/01 Verkündet am 203-VgK-17/2000 Bezirksregierung Lüneburg 1. März 2001 Sprang Justizsekrketärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle B e s c h l u s s In dem Vergabeverfahren pp. gegen pp.

Mehr

3. Vergabekammer. beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

3. Vergabekammer. beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 3 VK LSA 43/14 Halle, 24.06.2014 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA - fehlerhafter Ausschluss des Angebotes der Antragstellerin -

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. In dem Vergabenachprüfungsverfahren. pp.

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. In dem Vergabenachprüfungsverfahren. pp. 1 OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS Verg 9/03 In dem Vergabenachprüfungsverfahren der Bietergemeinschaft pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Beschluss Az.: VK 11 / 10 Arnsberg, den 13. Juli 2010 Leitsatz: Gemäß 21 Nr.1 Abs.1 VOL/A müssen die Angebote die Preise sowie die geforderten Angaben

Mehr

Vergabe Rechtsprechungsdatenbank unter folgender Rubrik: Handels- und Gesellschaftsrecht. Bank- und Kreditsicherungsrecht

Vergabe Rechtsprechungsdatenbank unter folgender Rubrik: Handels- und Gesellschaftsrecht. Bank- und Kreditsicherungsrecht Veröffentlichung der Entscheidung in Insolvenz-Sammlung Vergabe Rechtsprechungsdatenbank unter folgender Rubrik: Vertragsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Mietrecht Immobilienrecht Bau- und Architektenvertrag

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS Verg 48/02 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am OLG J... und die Richter

Mehr

Deutschland-Sankt Augustin: Bauarbeiten 2016/S Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag

Deutschland-Sankt Augustin: Bauarbeiten 2016/S Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:462509-2016:text:de:html -Sankt Augustin: Bauarbeiten 2016/S 251-462509 Auftragsbekanntmachung Bauauftrag Richtlinie

Mehr

Beschluss. gegen. ... - Beigeladene -

Beschluss. gegen. ... - Beigeladene - BUNDESKARTELLAMT 2. Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 2 95/06 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der... - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte:... gegen... - Antragsgegnerin

Mehr

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss Az: 3 VK LSA 07/15 Halle, 25.03.2015 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 13 Abs. 1 Nr. 4 i.v.m.16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A - Unvollständiges Angebot - Fehlen von Formblättern

Mehr

Beschluss vom Az.: Z /08

Beschluss vom Az.: Z /08 Vergabekammer Südbayern bestandskräftig Beschluss vom 19.02.2008 Az.: Z3-3-3194-1-02-01/08 Vollzug des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

Mehr

Einstellungs-Beschluss

Einstellungs-Beschluss Einstellungs-Beschluss 250-4003-1758/2015-E-005-IK I. In dem Nachprüfungsverfahren, 102 ff. GWB, aufgrund des Antrages vom 11.03.2015 1. der xxxhilfsdienst ggmbh, xxx./. 2. den Landkreis x- Kreis, betreffend

Mehr

Leitsätze: 1. Kostenentscheidung, keine Leitsätze. Beschluss

Leitsätze: 1. Kostenentscheidung, keine Leitsätze. Beschluss Leitsätze: 1. Kostenentscheidung, keine Leitsätze. 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen beim Regierungspräsidium Leipzig 1/SVK/143-03 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren betreffend die Ausschreibung

Mehr

3. Vergabekammer. beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

3. Vergabekammer. beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 3 VK LSA 37/13 Halle, 10.09.2013 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA - keine Rechtsverletzung hinsichtlich der Nichtbeachtung des Nebenangebotes der Antragstellerin

Mehr

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft Aktenzeichen VK 60/03 Datum des Beschluss 27.10.2003 Bestandskraft ja Vergabeart VOL/A Rechtsnorm 97 I und II GWB; 2 Nr. 3 VOL/A, 25

Mehr

Die Beschwerde gegen die einen Ablehnungsantrag zurückweisende Entscheidung im Familienverfahren

Die Beschwerde gegen die einen Ablehnungsantrag zurückweisende Entscheidung im Familienverfahren Leitsatz: Die Beschwerde gegen die einen Ablehnungsantrag zurückweisende Entscheidung im Familienverfahren unterliegt im Anwaltszwang. OLG Dresden, 20. Familiensenat, Beschluss vom 25. März 2013, Az.:

Mehr

Fristen bei Vergabeverfahren. Thomas J. Ferber, Juli 2010,

Fristen bei Vergabeverfahren. Thomas J. Ferber, Juli 2010, Fristen bei Vergabeverfahren Thomas J. Ferber, Juli 2010, http://www.ferber-scientific.com Berechnung der Fristen Die Berechnung der Fristen erfolgt nach der Verordnung EWG/-Euratom Nr. 1182/71 vom 3.

Mehr

Informationsblatt zum Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ( 97 ff GWB in der seit 1. Januar 1999 geltenden Fassung)

Informationsblatt zum Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ( 97 ff GWB in der seit 1. Januar 1999 geltenden Fassung) Stand: März 2002 Informationsblatt zum Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ( 97 ff GWB in der seit 1. Januar 1999 geltenden Fassung) Dieses Informationsblatt bietet einen Überblick über

Mehr

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Beschluss

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Beschluss VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe 1 VK 34/08 Beschluss Im Vergabenachprüfungsverfahren der Firma xxx - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwalt xxx g e

Mehr

Beschränktes förmliches Verfahren nach VOL/A

Beschränktes förmliches Verfahren nach VOL/A VK Südbayern bestandskräftig Beschluss vom 03.04.2008 Az.: Z3-3-3194-1-09-02/08 Vollzug des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und

Mehr

Beschluss. 1. Der Antragsgegnerin wird untersagt, im laufenden Vergabeverfahren einen Zuschlag zu erteilen.

Beschluss. 1. Der Antragsgegnerin wird untersagt, im laufenden Vergabeverfahren einen Zuschlag zu erteilen. 2. Vergabekammer des Bundes VK 2-3/16 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren [ ], Empfangsbevollmächtigter: [ ], - Antragstellerin - gegen [ ], - Antragsgegnerin - [ ], - Beigeladene - Empfangsbevollmächtigter:

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht Verg W 15/02 Brandenburgisches Oberlandesgericht VK 53/02 Vergabekammer des Landes Brandenburg (Geschäftsnummer der Vorinstanz) da Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss betreffend die Vergabe von

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /15

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /15 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 07.07.2015 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-21/15 Leitsatz: Werden zu verlesende Angaben nicht oder unrichtig verlesen, so stellt dies zwar einen Verstoß

Mehr

3. Vergabekammer. beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

3. Vergabekammer. beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 3 VK LSA 31/14 Halle, 28.05.2014 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A, 16 Abs. 8 VOB/A, 7 LVG LSA, 20 VOB/A, 15 Abs. 3 VOB/A - Zulassung

Mehr

3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss Az: 3 VK LSA 60/2015 Halle, 07.09.2015 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 3 Abs. 4 i.v. mit 16 Abs. 5 VOL/A - Eignung der Bieter ist bei der Beschränkten Ausschreibung

Mehr

2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Beschluss

2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Beschluss 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Beschluss Az.: VK 2 LVwA LSA 33/06 In dem Nachprüfungsverfahren der - Antragstellerin gegen die -Vergabestelle wegen der Vergabe der Wäschevollversorgung

Mehr

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss VK 2-20/2004

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss VK 2-20/2004 Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Beschluss VK 2-20/2004 Leitsatz: Nachprüfungsverfahren / -Beschwerde eingelegt- Arnsberg, den 22.10.2004 In dem Nachprüfungsverfahren der Firma I. GmbH,

Mehr

Deutschland-Herne: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 2016/S Auftragsbekanntmachung.

Deutschland-Herne: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 2016/S Auftragsbekanntmachung. 1 / 8 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:391533-2016:text:de:html Deutschland-Herne: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 2016/S

Mehr

Beschluss In dem Schiedsverfahren

Beschluss In dem Schiedsverfahren Schieds- und Schlichtungsstelle I-07/13 Beschluss In dem Schiedsverfahren der Mitarbeitervertretung A Verfahrensbevollmächtigte B Antragstellerin, gegen die Dienststellenleitung C Antragsgegnerin, Verfahrensbevollmächtigte

Mehr

Vergabe-Leitfaden. Inhaltsübersicht. Stand: 29.07.2014. 1 Allgemeine Erläuterungen 2

Vergabe-Leitfaden. Inhaltsübersicht. Stand: 29.07.2014. 1 Allgemeine Erläuterungen 2 Stand: 29.07.2014 Vergabe-Leitfaden Inhaltsübersicht 1 Allgemeine Erläuterungen 2 1.1 Einführung 2 1.2 Form des Angebotes 2 1.3 Nebenangebote 2 1.4 Übersendung des Angebotes 3 1.5 Zustelladresse 3 1.6

Mehr

Fristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist

Fristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist Fristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist Thomas Ferber Darmstadt, Fristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist Wartefrist Frist für Teilnahmeantrag Frist zur Bekanntmachung über

Mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS

Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS 1 Verg 12/00 12/Str Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-26/00 Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az. 320.VK-3194-02/02 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 15.02.2002 Stichworte / Leitsätze: 1. Rügt die ASt die Nichteinhaltung der 14-tägigen Vorabinformationsfrist, so

Mehr

3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 3 VK LSA 81/14 Halle, 17.10.2014 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA 16 Abs. 1 Nr. 1 a) VOB/A 7 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 20 VOB/A - Begründetheit des Nachprüfungsantrags

Mehr

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle (VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle Datum Vergabenummer Information/ Absage nach 101a GWB Maßnahme Leistung Angebot vom Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit informieren

Mehr

Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union

Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union Diese Bekanntmachung ist veröffentlicht auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:59901-2013:text:de:html

Mehr

3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 3 VK LSA 82/14 Halle, 17.10.2014 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 8 LVG LSA i. V. m. 16 Abs. 6 Nr. 3 VOB/A sowie 13 Abs. 1 Nr. 4 i.v.m. 16 Abs. 3 VOB/A

Mehr

Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 18. August 2015 Siebter Senat - 7 ABN 32/15 - ECLI:DE:BAG:2015: B.7ABN

Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 18. August 2015 Siebter Senat - 7 ABN 32/15 - ECLI:DE:BAG:2015: B.7ABN Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 18. August 2015 Siebter Senat - 7 ABN 32/15 - ECLI:DE:BAG:2015:180815.B.7ABN32.15.0 I. Arbeitsgericht Hamburg Beschluss vom 18. September 2014-7 BV 9/14 - II. Landesarbeitsgericht

Mehr

Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Der Aggerverband - KöR 122537802 Sonnenstr. 40 Gummersbach 51645 DEUTSCHLAND

Mehr

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft www.vergabedatenbank.de forum vergabe e.v. www.forum-vergabe.de Breite Straße 29 info@forum-vergabe.de 10178 Berlin Tel.: (030) 2028 1631 Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 13 U 185/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 005 11 O 409/03 Landgericht Frankfurt (Oder) Anlage zum Protokoll vom 06.09.2006 Verkündet am 06.09.2006 als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Brandenburgisches

Mehr

IM NAMEN DES VOLKES. In dem Rechtsstreit. B... als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Fa. C... GmbH,

IM NAMEN DES VOLKES. In dem Rechtsstreit. B... als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Fa. C... GmbH, Arbeitsgericht Weiden Kammer Schwandorf Gerichtstag Amberg Aktenzeichen: 6 Ca 283/03 A IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit A... - Kläger - Prozessbevollmächtigter: g e g e n B... als Insolvenzverwalter

Mehr

Vergabekammer Sachsen

Vergabekammer Sachsen Kommentar zum Seite 1 Urteil der Vergabekammer Sachsen Beschluss vom 18.06.2009 1 Problem/Sachverhalt [.. 1..] Die Vergabestelle (VSt) schreibt Baumaßnahmen für den Hochwasserschutz im Offenen Verfahren

Mehr

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft Aktenzeichen VK 72/03 Datum des Beschluss 26.11.2003 Bestandskraft ja Vergabeart VOB/A Rechtsnorm 2 Nr. 4 VgV; 99 III GWG; Art.1 lit.

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 1 WB 50.13 In dem Wehrbeschwerdeverfahren des Herrn,, - Bevollmächtigte:, - hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts durch die Vorsitzende Richterin

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII - Verg 53/03 Verkündet am 26. November 2003 G..., Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. 2 hat der Vergabesenat

Mehr

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss Az: 3 VK LSA 75/15 Halle, 20.01.2016 19 Abs. 1 und 2 LVG LSA, 14 Abs. 1 LVG LSA, 16 Abs. 6 VOL/A - unauskömmliches Angebot Gemäß 14 Absatz 1 LVG LSA

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 9 UF 115/02 Brandenburgisches Oberlandesgericht 16 F 76/02 Amtsgericht Bad Liebenwerda Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache der Frau K..., - Berufungsklägerin und Antragsgegnerin

Mehr

Offenes Verfahren im Namen und auf Rechnung des Märkischen Stadtbetriebes Iserlohn/Hemer

Offenes Verfahren im Namen und auf Rechnung des Märkischen Stadtbetriebes Iserlohn/Hemer Offenes Verfahren im Namen und auf Rechnung des Märkischen Stadtbetriebes Iserlohn/Hemer 163/15 - Winterdienst auf Gehwegen im Iserlohner Stadtgebiet Abschnitt I: Öffentliche Auftraggeber I.1) I.2) I.3)

Mehr

Inhaltsverzeichnis. VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012

Inhaltsverzeichnis. VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012 VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012 Vorbemerkungen zur VOB/A... 1 Kommentierung Abschnitt 1: Basisparagrafen 1 Bauleistungen... 29 2 Grundsätze... 45 3 Arten

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 7 C 7.04 VG 9 K 16/99 In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 5. Oktober 2004 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

MERKBLATT. Rechtsschutz für Bieter Checkliste für Nachprüfungsanträge und Beispiel für eine Rüge

MERKBLATT. Rechtsschutz für Bieter Checkliste für Nachprüfungsanträge und Beispiel für eine Rüge MERKBLATT Rechtsschutz für Bieter Checkliste für Nachprüfungsanträge und Beispiel für eine Rüge Dieses Merkblatt wurde mit viel Sorgfalt erarbeitet. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr

Mehr

Offenes Verfahren Bauauftrag VOB/A

Offenes Verfahren Bauauftrag VOB/A www.had.de --> Ausschreibungen --> Aktuelle Ausschreibungen suchen --> Langfassung (http://www.had.de/onlinesuche_langfassung.html) Offenes Verfahren Bauauftrag VOB/A HAD-Referenz-Nr.: 4867/20 Auftragsbekanntmachung

Mehr

- 13 S. 6 VgV - Verordnung 3696/93/EWG ABl. 1993 Nr. L 342/1 S. 99-3 a Abs. 3 VOL/A - 27 VOL/A. L e i t s ä t z e

- 13 S. 6 VgV - Verordnung 3696/93/EWG ABl. 1993 Nr. L 342/1 S. 99-3 a Abs. 3 VOL/A - 27 VOL/A. L e i t s ä t z e Vergabekammer des Landes Brandenburg Beschluss vom 15.09.2003 Az.: VK 57/03 Zentrale Fragestellung - fehlende Bekanntmachung im EG-Amtsblatt - Nichtiger Zuschlag - kein Ausschluss eines Bieters wegen fehlender

Mehr

1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz. bei dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung VK 1-16/14

1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz. bei dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung VK 1-16/14 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz bei dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung VK 1-16/14 Verkündungsdatum: 30. Juli 2014 Entscheidungserhebliche Normen: 104 Abs. 2 GWB Sofortige

Mehr

Beschluss: 2. Dem Kläger wird ab Prozesskostenhilfe bewilligt.

Beschluss: 2. Dem Kläger wird ab Prozesskostenhilfe bewilligt. LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 3 Ta 30/15 15 Ca 7034/14 (Arbeitsgericht Nürnberg) Datum: 01.04.2015 Rechtsvorschriften: 113, 118 ZPO Leitsatz: Wird in einem Auflagenbeschluss lediglich auf 118 ZPO hingewiesen,

Mehr

Kaiser-Friedrich-Str Bonn. BUNDESKARTELLAMT 3. Vergabekammer des Bundes VK 3-65/08. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren der ...

Kaiser-Friedrich-Str Bonn. BUNDESKARTELLAMT 3. Vergabekammer des Bundes VK 3-65/08. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren der ... BUNDESKARTELLAMT 3. Vergabekammer des Bundes VK 3-65/08 Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der... Antragstellerin Verfahrensbevollmächtigte:... gegen... Antragsgegnerin...

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 19. Juni 2001. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 19. Juni 2001. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 22/01 BESCHLUSS vom 19. Juni 2001 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO 233 Fd Zur eigenverantwortlichen Verpflichtung des Rechtsanwalts bei der Überwachung von

Mehr

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Beschluss VK 15/08 Leitsatz: Auch die Ergänzung des Angebots um die Haftungsausschlüsse der Produzenten von sog. Freeware, die mit der angebotenen Software

Mehr

Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen

Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen F r e i e u n d Ha n s e s t a d t Ham b u r g B e h ö r d e f ü r W irtschaf t, Verkehr u n d I n n o v a t i o n Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Investition in Ihre Zukunft

Mehr

3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 3 VK LSA 75/14 Halle, 13. August 2014 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA 13, 16 und 20 VOB/A - teilweise Begründetheit des Nachprüfungsantrags - Rechtswidrigkeit

Mehr

Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach Körperschaft des öffentlichen Rechts

Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach Körperschaft des öffentlichen Rechts Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach Körperschaft des öffentlichen Rechts Schloßgraben 3, Postfach 17 54, 92207 Amberg Eine Kooperation des Landkreises Amberg-Sulzbach und der Stadt Amberg Geschäftsstelle:

Mehr

Deutschland-Bielefeld: Verblendmauerwerk 2017/S Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag

Deutschland-Bielefeld: Verblendmauerwerk 2017/S Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:23051-2017:text:de:html Deutschland-Bielefeld: Verblendmauerwerk 2017/S 015-023051 Auftragsbekanntmachung Bauauftrag

Mehr

3. Vergabekammer. beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

3. Vergabekammer. beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 3 VK LSA 13/14 Halle, 08.04.2014 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 14 Abs.6 VOB/A, - rechtzeitig zugegangenes Angebot Nach 14 Abs. 6 Nr. 1 VOB/A ist ein

Mehr

Az.: CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE

Az.: CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE 1:Grunddaten des Vertrages 1. Zuwendungsempfänger: 2. Beschreibung der Leistung: 3. Bezeichnung des Gewerks (bei Bauleistungen): 4. Bei Aufteilung

Mehr

OLG Dresden, 24. Zivilsenats Familiensenats, Beschluss vom , Az, 24 WF 0801/10

OLG Dresden, 24. Zivilsenats Familiensenats, Beschluss vom , Az, 24 WF 0801/10 Leitsatz Auch wenn die Beiordnung eines Rechtsanwaltes zu Beginn eines Verfahrens in Betracht gekommen wäre, kann eine erst später beantragte Beiordnung nicht mehr erforderlich sein, wenn sich das gerichtliche

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Mai in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Mai in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 19/04 BESCHLUSS vom 11. Mai 2004 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: BGHR: nein ja ZPO 319, 511 Enthält ein Urteil keinen Ausspruch über die Zulassung der Berufung, kann

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /15

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /15 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 29.10.2015 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-34/15 Leitsätze: 1. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen Bieter die Aufhebung des Vergabeverfahrens, von

Mehr

der Firma XXXX GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herren XXXX

der Firma XXXX GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herren XXXX Nachprüfungsverfahren Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Beschluss VK 1-4/04 Leitsatz: Nachprüfungsverfahren Arnsberg, den 05.04.2004 In dem Nachprüfungsverfahren der Firma XXXX GmbH,

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 1 B 26/11 4 L 530/10 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau - Antragstellerin - - Beschwerdeführerin - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwalt

Mehr

Anlage 1. Leitfaden zur Vergabeprüfung

Anlage 1. Leitfaden zur Vergabeprüfung Leitfaden zur Vergabeprüfung Anlage 1 Dieser Leitfaden soll den Wasserversorgungsunternehmen (WVU), die eine Ausschreibung zur Wasserschutzberatung durchführen, eine Orientierung geben, welche Aspekte

Mehr

Deutschland-Bad Segeberg: Papierhandtücher 2015/S 184-333750. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Deutschland-Bad Segeberg: Papierhandtücher 2015/S 184-333750. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1/6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:333750-2015:text:de:html Deutschland-Bad Segeberg: Papierhandtücher 2015/S 184-333750 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag

Mehr

11. Hessischer Vergabetag Frankfurt

11. Hessischer Vergabetag Frankfurt 11. Hessischer Vergabetag Frankfurt 17. Februar 2016 Entscheidungen zur VOF Hermann Summa OLG Koblenz Ausschluss eines Preisträgers? VK Sachsen v. 10.09.2015 1/SVK/022-15 Wettbewerbsbedingungen: Es stehen

Mehr

AsylVfG 78 Abs. 4. Antrag auf Zulassung der Berufung Antrag mehrfach gestellt

AsylVfG 78 Abs. 4. Antrag auf Zulassung der Berufung Antrag mehrfach gestellt AsylVfG 78 Abs. 4 Antrag auf Zulassung der Berufung Antrag mehrfach gestellt Wird ein Rechtsmittel desselben Beteiligten mehrfach eingelegt, handelt es sich um dasselbe Rechtsmittel, über das einheitlich

Mehr

O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N

O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N Aktenzeichen: Verg 04/09 21.VK-3194-55/08 Vergabekammer Nordbayern In dem Nachprüfungsverfahren betreffend Dienstleistungen in der Abfallentsorgung im Landkreis

Mehr

Beschluss. Schieds- und Schlichtungsstelle I-41/12. In dem Schiedsverfahren. der Mitarbeitervertretung A. - Antragstellerin - gegen

Beschluss. Schieds- und Schlichtungsstelle I-41/12. In dem Schiedsverfahren. der Mitarbeitervertretung A. - Antragstellerin - gegen Schieds- und Schlichtungsstelle I-41/12 Beschluss In dem Schiedsverfahren der Mitarbeitervertretung A gegen - Antragstellerin - die Dienststellenleitung B - Antragsgegnerin - Verfahrensbevollmächtigte:

Mehr

O V G R H E I N L A N D P F A L Z G E R I C H T S D A T E N B A N K

O V G R H E I N L A N D P F A L Z G E R I C H T S D A T E N B A N K O V G R H E I N L A N D P F A L Z G E R I C H T S D A T E N B A N K Gericht: Ent.-Art: OVG Rheinland-Pfalz Beschluss Datum: 21.03.2016 AZ: Rechtsgebiet: Az.VG: 10 B 10215/16.OVG Beamtenrecht 2 L 19/16.KO

Mehr

dazu OLG-Entscheidung des Oberlandesgericht Naumburg 1 Verg 1/03 v

dazu OLG-Entscheidung des Oberlandesgericht Naumburg 1 Verg 1/03 v Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle Beschluss dazu OLG-Entscheidung des Oberlandesgericht Naumburg 1 Verg 1/03 v. 08.04.03 AZ: VK Hal 27/02 Halle, 09.01.2003 107 Abs. 2 GWB, 22 Nr. 6 Abs. 4 VOL/A,

Mehr

Geplante Neuerungen im Vergaberecht mit NRW-Besonderheiten Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Neuerungen in NRW

Geplante Neuerungen im Vergaberecht mit NRW-Besonderheiten Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Neuerungen in NRW Geplante Neuerungen im Vergaberecht mit NRW-Besonderheiten Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Neuerungen in NRW 31.01.2012, Düsseldorf Veränderungen / Neuigkeiten Veränderungen / Neuigkeiten Vorschriften Rechtsprechung

Mehr

Vergabe öffentlicher Aufträge

Vergabe öffentlicher Aufträge Rechtswissenschaften und Verwaltung - Recht und Verwaltung Vergabe öffentlicher Aufträge Eine Einführung anhand von Fällen aus der Praxis Bearbeitet von RA Dieter B. Schütte, RA Michael Horstkotte, Jörg

Mehr

Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach Körperschaft des öffentlichen Rechts

Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach Körperschaft des öffentlichen Rechts Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach Körperschaft des öffentlichen Rechts Schloßgraben 3, Postfach 17 54, 92207 Amberg Eine Kooperation des Landkreises Amberg-Sulzbach und der Stadt Amberg Geschäftsstelle:

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 8 B 31.16 (8 B 9.15) In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. März 2016 durch den Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts

Mehr

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an Die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an Die oben genannten Kontaktstellen Vergabebekanntmachung Dienstleistungsvertrag Offenes Verfahren Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adresse und Kontaktstellen: Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Greiz Postanschrift: Dr.-Rathenau-Platz

Mehr

Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern

Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Bottrop, den 28.08.2012 Marianne Eicker-Bix 1. Von der Bedarfserhebung bis zur Wahl der Vergabeart Bezeichnung des Dienstleistungsauftrages

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 AR 8/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 019 Amtsgericht Schwedt (Oder) ED 29/07 Amtsgericht Eberswalde - Familiengericht - Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Unterbringungssache

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 11.03.2015 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS Az.: L 4 SF 80/11 B SG Az.: S 14 KA 382/10 SG Kiel SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren - Kläger - Prozessbevollmächtigte: g e g e n vertreten durch - Beklagte

Mehr