einschließlich Umweltbericht

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1 einschließlich Umweltbericht Stand: 20. Oktober 2016

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3 Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis... 5 Tabellenverzeichnis... 5 Abkürzungsverzeichnis... 7 GRUNDLAGEN Einführung Grundlagen zur Bauleitplanung Inhalt des Flächennutzungsplanes Anlass zur Neuaufstellung Verfahren Rahmenbedingungen Regionale Einordnung Verkehrstechnische Anbindung Naturraum Städtebauliche Struktur des Stadtgebietes Historische Grundlagen der Stadtentwicklung Demographische Entwicklung Wohnen Wirtschaft Planvorgaben Ziele und Grundsätze der Raumordnung Vorgaben kommunaler Planungen Leitlinien für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ERLÄUTERUNG DER PLANINHALTE Bauflächen und Baugebiete Wohnbauflächen Gemischte Bauflächen und Baugebiete Gewerbliche Bauflächen Sonderbauflächen Gemeindliche Infrastruktur und Klima Gemeindliche Infrastruktur Klima Zentrale Versorgungsbereiche Verkehrsflächen Straßennetz Schienennetz Rad- und Fußverkehr Öffentlicher Straßenpersonenverkehr Flächen für Versorgung und Entsorgung Stromversorgung Gasversorgung Wärmeversorgung Wasserversorgung Abfallentsorgung Abwasserbeseitigung Kommunikation Mineralöl Freiflächen Grünflächen Wasserflächen Aufschüttungen, Abgrabungen, Bodenschätze Landwirtschaft und Wald

4 8.5 Natur und Landschaft Ausgleichsflächen Kennzeichnungen Bergbau oder Abbau von Mineralien Altlasten Nachrichtliche Übernahmen Natur- und Landschaftsschutz Überschwemmungsgebiet Trinkwasserschutzgebiete Denkmalschutz Vorranggebiet Windenergienutzung Flächenbilanz ANHANG Anhang 1: Rechtsverbindliche Bebauungspläne,... Innen- und Außenbereichssatzungen Anhang 2: Altlasten Anhang 3: Baudenkmale Beiplan 1: Bebauungspläne, Innen- und Außenbereichssatzungen, Rahmenplanungen, Sanierungsgebiete Beiplan 2: Vorrangflächen der Gartenbau-Kulturlandschaft Beiplan 3: Zentrale Versorgungsbereiche UMWELTBERICHT ZUM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 4

5 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Eingemeindungen in das Stadtgebiet Lutherstadt Wittenberg Abb. 2: Regionale Einordnung Abb. 3: Landkreis Wittenberg Abb. 4: Verkehrstechnische Anbindung Abb. 5: Naturräumliche Gliederung Abb. 6: Stadtgebiet im Überblick Abb. 7: Lutherstadt Wittenberg um Abb. 8: UNESCO-Welterbestätten Abb. 9: Lutherstadt Wittenberg um Abb. 10: Bevölkerungsentwicklung Lutherstadt Wittenberg seit Abb. 11: Gegenüberstellung der Einwohnerentwicklung / Abb. 12: Vergleich Prognosen mit realer Entwicklung, Indizes der Einwohnerentwicklung (2009= 100) Abb. 13: Auszug aus dem Regionalen Entwicklungsplan Abb. 14: Sachlicher Teilplan Wind: Windpark Straach Abb. 15: Räumliche Abgrenzung Mittelzentrum Lutherstadt Wittenberg Abb. 16: Haushaltsbefragung 2015: Wohnwünsche Tabellenverzeichnis Tab. 1: Bebauungstyp und Nutzungsart (1) Tab. 2: Bebauungstyp und Nutzungsart (2) Tab. 3: Einwohnerentwicklung Tab. 4: Bevölkerungsprognose Tab. 5: Haushaltsstrukturprognose bis Tab. 6: Anteil der Wohnungen an Strukturtypen Tab. 7: Prognose struktureller Leerstand Tab. 8: Beschäftigtenzahlen der größten Arbeitgeber (> 200 Beschäftigte) Tab. 9: Gewerbestand nach Wirtschaftsabteilungen Tab. 10: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Wirtschaftszweig Tab. 11: Wohnbaupotenziale in rechtsverbindlichen Bebauungsplänen Tab. 12: Wohnbaupotenziale in Bebauungsplänen im Aufstellungsverfahren Tab. 13: Potenziale bei Flächen mit Planungsbedarf Tab. 14: Weitere Flächenpotenziale Tab. 15: Neue Wohnbauflächen Tab. 16: Neue gemischte Bauflächen Tab. 17: Neue gewerbliche Bauflächen Tab. 18: Schulen im Stadtgebiet Lutherstadt Wittenberg Tab. 19: Kindertagesstätten Tab. 20: Jugend- und Freizeiteinrichtungen Tab. 21: Senioren- und Pflegeeinrichtungen Tab. 22: Krankenhäuser und Kliniken Tab. 23: Kirchen Tab. 24: Kulturelle Einrichtungen von mittel- bzw. oberzentraler Bedeutung Tab. 25: Öffentliche Verwaltungen von mittel. bzw. oberzentraler Bedeutung Tab. 26: Feuerwehrstandorte Tab. 27: Schulsportaußenanlagen Tab. 28: Sport- und Turnhallen Tab. 29: Hallenbäder Tab. 30: Sportplätze Tab. 31: Kommunale Spiel- und Bolzplätze Tab. 32: Freibäder Tab. 33: Kleingärten gemäß Bundeskleingartengesetz Tab. 34: Rückhalte- und Sickerflächen

6 Tab. 35: Abgrabungsflächen Tab. 36: Abgrabungsflächen Planzeichnung Tab. 37: Landschaftsschutzgebiete Tab. 38: Naturschutzgebiete Tab. 39: Naturschutzgebiete - Planung Tab. 40: Biosphärenreservate Tab. 41: Naturpark Tab. 42: Naturdenkmale Tab. 43: Flächennaturdenkmale und Naturdenkmale Tab. 44: Geschützter Park Tab. 45: Natura Tab. 46: Denkmalbereiche, Archäologische Kultur- und Flächendenkmale

7 Abkürzungsverzeichnis Abb. Abs. Art. BauGB BauNVO Abbildung Absatz Artikel Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist BbergG Bundesberggesetz vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1962) geändert worden ist BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1839) geändert worden ist BKleingG Bundeskleingartengesetz vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) geändert worden ist BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) geändert worden ist B-Plan Bebauungsplan bzgl. bezüglich ca. circa DenkmSchG LSA Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 21. Oktober 1991 d. h. das heißt etc. EFH EW FF ff. FFH FFH-RL FNP gem. ggf. G GG et cetera Einfamilienhaus Einwohner Freiwillige Feuerwehr folgende Flora-Fauna-Haibtat Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Flächennutzungsplan gemäß gegebenenfalls Gesetz Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom (BGBl. S. 1) zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 2438) m.w.v GWB Geschosswohnungsbau i. d. R. in der Regel ind. Industriell insb. insbesondere lfd. laufend lit. Buchstabe Kap. Kapitel Kons. Konsolidierungsszenario konv. konventionell LEP ST 2010 Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt 7

8 LPlG Landesplanungsgesetz vom LSBB Landesstraßenbaubehörde LVermGeo Landessamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen- Anhalt MLV Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Modif. Modifizierung NatSchG LSA Naturschutzgesetz Land Sachsen-Anhalt Nr. Nummer NVZ Nahversorgungszentrum ÖSPV Öffentlicher Straßenpersonenverkehr OPNV Öffentlicher Personennahverkehr PlanzV90 Planzeichenverordnung vom 18. Dezember 1990 (BGBl I S. 58), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist RBP Regionalisierte Bevölkerungsprognose REP A-B-W Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg ROG Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist S. Satz s. siehe Stab. Stabilisierungsszenario StaLa Statistisches Landesamt stat. statistisch STEK Stadtentwicklungskonzept sog. sogenannt Tab. Tabelle Tp. Teilplan Trend. Trendszenario u. und u. a. unter anderem UVP UVPG Umweltverträglichkeitsprüfung Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490) geändert worden ist v. vom v. a. vor allem VBP vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP Vorhaben- und Erschließungsplan vgl. vergleiche WHG Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) geändert worden ist WG LSA z. B. zum Beispiel Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt vom 16. März

9 GRUNDLAGEN 9

10 1 Einführung 1.1 Grundlagen zur Bauleitplanung Aufgabe der Bauleitplanung Zweistufigkeit Kommunale Planungshoheit Erforderlichkeit Bindung an Planinhalte u. gesetzliche Vorgaben außerhalb des BauGB Interkommunale Abstimmung Beachtung Planungsgrundsätze Berücksichtigung planungserheblicher Belange Aufgabe und Begriff Die Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Ihre Aufgabe ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach der Maßgabe des BauGB durch förmliche Planung vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne im Sinne des BauGB sind der Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) und die Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung). Mit dem Flächennutzungsplan werden für das ganze Gemeindegebiet die Grobziele der städtebaulichen Entwicklung dargestellt, aus denen jedoch keine Ansprüche abgeleitet werden können. Mit dem Bebauungsplan werden die Feinziele der städtebaulichen Entwicklung durch Satzung festgesetzt. Flächennutzungspläne und Bauleitpläne sind der formelle Teil der Bauleitplanung. Ihnen geht regelmäßig eine informelle Planung in Form städtebaulicher Rahmenpläne oder Stadtentwicklungspläne voraus. Die Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Dies folgt aus der verfassungsrechtlichen Garantie der kommunalen Selbstverwaltung, die besagt, dass den Gemeinden das Recht gewährleistet sein muss, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG). Die Planungshoheit ist in diesem Sinne das der Gemeinde als Selbstverwaltungskörperschaft zustehende Recht auf eigenverantwortliche Planung und Regelung der Bodennutzung in ihrem Gebiet. Sachinhaltliche Anforderungen an die Bauleitpläne Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Gemeinde entscheidet selbst mittels ihrer Planungshoheit über die Erforderlichkeit ihrer Pläne. Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. In diesem Zusammenhang ist für Bauleitpläne die Bindung an höherstufige Pläne, die Fachplanung und das Umweltschutzrecht zu beachten. Die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden sind aufeinander abzustimmen. Dabei können sich Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen. Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt (Begriff der Nachhaltigkeit) und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Die dabei zu berücksichtigenden Belange sind in 1 Abs. 6 und 1 a BauGB exemplarisch aufgeführt. Beginnend mit den allgemeinen Anforderungen an gesunde Arbeits- und Wohnverhältnisse und endend mit den Belangen der Verteidigung und des Zivilschutzes sowie der Berücksichtigung gemeindlicher Entwicklungsplanungen, reiht das BauGB eine Vielzahl von Belangen auf, die bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen sind. Diese Auflistung ist nicht abschließend. 10

11 Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Für die Belange des Umweltschutzes sind die Bauleitpläne einer Umweltprüfung zu unterziehen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Wird ein Bauleitplan aufgestellt, haben die Gemeinden mit dem Inhalt der Planung dafür zu sorgen, dass die durch den Plan vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft so gering wie möglich gehalten werden. Für (voraussichtlich) verbleibende Eingriffe ist dafür Vorsorge zu treffen, dass sie soweit wie möglich ausgeglichen werden. Abwägungsgebot Umweltprüfung Steuerungsfunktion naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsregelung 1.2 Inhalt des Flächennutzungsplanes Funktion des Flächennutzungsplanes Im prinzipiell zweistufigen System der Bauleitplanung stellt der Flächennutzungsplan (FNP) grundsätzlich die erste Stufe dar. Gemäß 5 Abs. 1 BauGB ist im Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet die sich auch der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Der Flächennutzungsplan bereitet damit die bauliche und sonstige Nutzung innerhalb einer Gemeinde vor. Er stellt das städtebauliche Entwicklungsprogramm einer Gemeinde dar. Der Flächennutzungsplan gibt Vorgaben für die künftige Inanspruchnahme der gemeindlichen Grundstücke und ordnet diese im Sinne einer städtebaulichen Gesamtkonzeption. Er regelt die Zuordnung der Bauflächen bzw. -gebiete und Freiflächen zueinander und umreißt das Planungsprogramm der Gemeinde. Der Flächennutzungsplan hat dabei die vorausschauende Aufgabe, Nutzungskumulationen zu erkennen und abzuklären. Er soll verhindern, dass durch kleinteilige, isolierte Planungen ein ungesundes Siedlungsgebilde entwickelt. Soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, entwickelt die Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan die Bebauungspläne, welche die Darstellungen des Flächennutzungsplanes in rechtsverbindliche Festsetzungen umsetzen und damit das baurechtliche Geschehen maßgeblich steuern. In diesem Sinne kommt dem Flächennutzungsplan eine Steuerungsfunktion für nachfolgende Nutzungen (Bebauungspläne) zu. Dazu wirkt der FNP zum Teil unmittelbar auf die Zulässigkeit von Vorhaben. Im Außenbereich wird dem Flächennutzungsplan die Funktion zugesprochen, die Ansiedlung privilegierter Nutzungen auf bestimmte Räume im Gemeindegebiet zu konzentrieren. Im System der gesamträumlichen Planung übernimmt der Flächennutzungsplan eine Scharnierfunktion. Mit dem Flächennutzungsplan werden die Ziele der Raumordnung auf die Ebene der Bauleitplanung transformiert sowie städtebauliche Ziele mit Nachbargemeinden abgestimmt. Ferner ist es Aufgabe des FNP, die örtlichen und überörtlichen Fachplanungen und maßnahmen, soweit sie sich auf die städtebauliche Entwicklung und Bodennutzung auswirken, darzustellen. Letztendlich ist der Flächennutzungsplan das Planungsinstrument, mit dem die Lutherstadt Wittenberg für das gesamte Stadtgebiet die flächenbezogenen Planungen koordinieren sowie die wichtigsten Standortentscheidungen im Überblick darstellen und erläutern kann. Auf diesem Wege können die Ziele der Stadtentwicklung den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgern und Wirtschaftsunternehmen in einem räumlichen Gesamtkonzept vermittelt werden. Zudem dient er dazu auf allen Beteiligungs- und Planungsebenen (vom Bürger über die Nachbargemeinde bis zur Landesplanung) die generellen räumlichen Planungsziele außenwirksam darzustellen und zu vertreten. 11 Städtebauliches Entwicklungsprogramm Koordinierende Funktion Scharnierfunktion Vermittlung von Planzielen und Außenwirkung

12 Planungsbindender Plan Entwicklungsgebot Unmittelbare Außenwirkung Anpassungspflicht Vorkaufsrecht der Gemeinde Bindungswirkung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird nicht als Satzung, sondern im Regelfall durch einfachen Gemeinderatsbeschluss erlassen. Als internes Planwerk entfaltet er gegenüber der Öffentlichkeit keine unmittelbare Rechtswirkung. Die Darstellungen richten sich primär an die Verwaltung und Behörden, die die Inhalte bei Planungen und Aufgaben entsprechend berücksichtigen. Er enthält lediglich behördenintern bindende Vorgaben bzgl. des Inhalts von Bebauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben. Dennoch entfaltet er gewisse Rechtswirkungen: Die Bebauungspläne sind gem. 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan abzuleiten bzw. zu entwickeln. Im Gegensatz zum Bebauungsplan, der die rechtsverbindlichen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung enthält, ist aus dem Flächennutzungsplan kein unmittelbares Baurecht ableitbar. Eine unmittelbare Wirkung kommt dem Flächennutzungsplan im Rahmen der Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich gem. 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB zu. Hier gelten die Darstellungen des Flächennutzungsplans als öffentlicher Belang im Rahmen der Prüfung der Vorhabenzulässigkeit und können sich somit auf die Zulässigkeit von Bauvorhaben in Form einer Bausperre auswirken. Nach 7 BauGB haben die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange ihre Planungen dem Flächennutzungsplan anzupassen, soweit sie diesem Plan bei der Behördenbeteiligung nicht widersprochen haben. Nach 24 Abs. 1 Nr. 5 BauGB steht der Gemeinde ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplans zu, soweit es sich um unbebaute Flächen im Außenbereich handelt, für die nach dem Flächennutzungsplan eine Nutzung als Wohnbaufläche oder Wohngebiet dargestellt ist. Inhalte des Flächennutzungsplanes Die Hauptinhalte des Flächennutzungsplanes sind in 5 Abs. 2 ff. BauGB geregelt. Er enthält Darstellungen, Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke. Der Gemeinde ist allein durch die Darstellungen die Möglichkeit gegeben, ihre Entwicklungsvorstellungen planerisch zu formulieren. Der übrige Inhalt ist nicht Ausdruck des planerischen Willens der Gemeinde, sondern Beschreibung eines besonderen städtebaulichen Befundes, der bei der Bebauungsplanung zu berücksichtigen ist. Eine unmittelbare rechtliche Wirkung kommt ihnen nicht zu. Kennzeichnungen können aber eine Warnfunktion einnehmen. Inhalte des vorliegenden Flächennutzungsplanes sind gemäß 5 BauGB: für Bebauung vorgesehene Flächen ( 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB): Bauflächen (hier: Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen), Baugebiete (hier: Dorfgebiete), Gemeindliche Infrastruktur und Klima ( 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB): Gemeinbedarfseinrichtungen, Flächen für Sport- und Spielanlagen, klimarelevante Flächen (hier nur i. V. m. Sonderbauflächen bzw. Versorgungsflächen), zentrale Versorgungsbereiche, Verkehrsflächen ( 5 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. 5 Abs. 4 BauGB): Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge, Flächen für Versorgung und Entsorgung ( 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB): Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung, Ablagerungen; Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitungen, 12

13 Freiflächen ( 5 Abs. 2 Nr BauGB): Grünflächen; Wasserflächen; Aufschüttungen, Abgrabungen, Bodenschätze; Landwirtschaft und Wald; Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft; Ausgleichsflächen, Kennzeichnungen ( 5 Abs. 3 BauGB): Bergbau-/ Abbauflächen; Altlastenflächen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke ( 5 Abs. 4 und 4a BauGB): Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind (hier: Schutzgebiete und Schutzobjekte im Sinne des Naturschutzrechtes, Trinkwasserschutzgebiete, Vorranggebiet Windenergie), Denkmalbereiche, Überschwemmungsgebiet. Die Planzeichnung im Maßstab 1: ist nicht parzellenscharf, d. h. sie ist unabhängig von Flurstücksgrenzen. Die Darstellungen im Plan erfolgen entsprechend der Vorgaben der Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90). Die Planbearbeitung erfolgte auf der Grundlage eines Auszuges aus dem Topographischen Landeskartenwerk der Maßstabsreihe M 1: des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo), Aktenzeichen: Geobasisdaten / 2016 LVermGeo ( / A , in den Grenzen des Stadtgebietes der Lutherstadt Wittenberg (Gebietsstand: ). Der Regelungsinhalt des Flächennutzungsplanes begrenzt sich auf die Darstellung der Bodennutzung in seinen Grundzügen. Es ist eine reine Flächenplanung. Dies impliziert eine allgemeine, generalisierende Darstellung. Im Vergleich zum auf vollzugsfähigen Festsetzungen angelegten Bebauungsplan sind die Darstellungen grobmaschiger und von geringerer Schärfe. Durch die Beschränkung des Flächennutzungsplanes auf die Darstellung der Grundzüge soll erreicht werden, dass genügend Raum bei der Entwicklung eines Bebauungsplanes verbleibt. Gem. 2a BauGB hat die Lutherstadt Wittenberg dem Flächennutzungsplan in Form des vorliegenden Dokumentes eine Begründung beigefügt, in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der gewählten Darstellungen dargelegt und begründet werden. Als Anhang sind der Begründung folgende Beipläne beigefügt: Beiplan 1: Übersicht Bebauungspläne, Innen- und Außenbereichssatzungen Beiplan 2: Vorrangflächen der Gartenbau-Kulturlandschaft Beiplan 3: Zentrale Versorgungsbereiche Beiplan 4: Natur- und Landschaftsschutz (für den Entwurf beabsichtigt) Ein gesonderter Teil der Begründung ist der Umweltbericht. In diesem werden gem. 2 BauGB die Belange des Umweltschutzes beschrieben und bewertet. Grundlage des Umweltberichts ist die Umweltprüfung, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden. Planzeichnung Begründung Umweltbericht Planungshorizont Die Dynamik der gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen sowie der Wandel der Zielsetzungen und deren Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung erfordert im Allgemeinen eine regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung des Planwerkes. Der übliche Planungshorizont für den Flächennutzungsplan wird anhand planerischer Erfahrungswerte bei etwa 10 bis 15 Jahren angesetzt. 1 In Anlehnung an diese Zeitspanne orientiert sich der vorlie- 1 Der mit dem EAG Bau (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) im Jahr 2004 eingefügte 5 Abs. 1 Satz 3 13

14 gende Flächennutzungsplan an den Betrachtungszeitraum bis Teile des Planes können allerdings, sobald es die Entwicklung fordert, schon während der Laufzeit geändert werden. 1.3 Anlass zur Neuaufstellung Wirksamer FNP Die Lutherstadt Wittenberg verfügt seit dem über einen wirksamen Flächennutzungsplan über das Gemeindegebiet in seinen damaligen Grenzen. Mit den Gebietsänderungsverträgen sind seitdem acht weitere Ortsteile in das Stadtgebiet eingegliedert worden (s. Abb. 1): : Eingemeindung der Orte Nudersdorf und Schmilkendorf : Eingemeindung des Ortes Griebo : Eingemeindung der Orte Abtsdorf und Mochau : Eingemeindung der Orte Boßdorf, Kropstädt und Straach Das Stadtgebiet hat sich in Folge der Gebietsreform seit 2004 auf ha vergrößert und somit mehr als verdoppelt (Vergleich 2004: ha). Aufgrund des Verhältnisses der Kernstadt zur Größe der neuen Ortsteile ist die städtebauliche Entwicklung neu zu bewerten, wodurch eine Neuformulierung der städtebaulichen Ziele notwendig wurde. Eine gesamtstädtische Betrachtung der Ziele erforderte auch die Überarbeitung sämtlicher vorliegender Planungen, auch die der Flächennutzungspläne der eingemeindeten Ortsteile. Rechtsnachfolger der ehemals selbständigen Gemeinden ist die Lutherstadt Wittenberg 2. Die Darstellungen der vorhandenen Flächennutzungspläne müssen den tatsächlichen demografischen, wirtschaftlichen und infrastrukturellen Entwicklungen angepasst bzw. aktualisiert werden. Für folgende Ortschaften liegen wirksame Flächennutzungspläne vor: Kropstädt vom Mochau vom Abtsdorf vom Straach vom Nudersdorf vom Boßdorf vom Die Ortschaften Griebo und Schmilkendorf verfügen über keine wirksamen Flächennutzungspläne. Die bisher genehmigten Flächennutzungspläne werden mit Wirksamwerden des gesamtstädtischen Flächennutzungsplanes durch diesen ersetzt. Sie verlieren damit ihre Wirksamkeit. 3 BauGB, der eine Überprüfungspflicht für Flächennutzungspläne vorgesehen hat, ist mit der Novellierung des BauGB im Jahr 2007 aufgehoben worden. Die Altregelung sah vor, dass Flächennutzungspläne spätestens 15 Jahre nach ihrer erstmaligen oder erneuten Aufstellung zu überprüfen sind. Mit der Streichung sollen Städte und Gemeinden verwaltungsmäßig entlastet werden, da sie ohnehin regelmäßig überprüfen, ob ein Flächennutzungsplan noch seinen Entwicklungsabsichten entspricht. 2 siehe Gebietsänderungsvertrag für die neuen Ortsteile 3 vgl. 204 Abs. 2 BauGB, Flächennutzungsplan bei Gebietsänderungen 14

15 Abb. 1: Eingemeindungen in das Stadtgebiet Lutherstadt Wittenberg 1.4 Verfahren Das Verfahren zur Neuaufstellung von Flächennutzungsplänen ist im Baugesetzbuch geregelt ( 2 bis 7 BauGB). Es beginnt formal mit dem Beschluss der Gemeinde, den Flächennutzungsplan neu aufzustellen. Ihm folgt im Allgemeinen die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung. Sodann wird der Planentwurf einschließlich strategischer Umweltprüfung mit Begründung und separatem Umweltbericht erstellt. Hieran schließt sich das öffentliche Auslegungs- und Erörterungsverfahren an. Wird der Entwurf geändert, folgt eine nochmalige Auslegung. Im Anschluss daran kommt es zur abschließenden planerischen Willensbildung und damit zur Festlegung des Planinhaltes. Darauf folgt das Genehmigungsverfahren durch das Landesverwaltungsamt. Nachdem eine zusammenfassende Erklärung erstellt ist, wird der Flächennutzungsplan wirksam. 15

16 Im Folgenden werden die einzelnen Verfahrensschritte zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Lutherstadt Wittenberg dargestellt: : Beschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes in der neuen Gemeindeabgrenzung (Beschluss-Nr. I/ ) gem. 2 Abs. 1 BauGB : Ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses gem. 2 Abs. 1 BauGB : Beschluss (Beschluss-Nr. I/ ) über den 1. Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit Bestimmung zur Offenlage gem. 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. 4 Abs. 2 BauGB durch den Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg bis : bis : bis : Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Flächennutzungsplanes sowie des dazugehörigen Erläuterungs- und Umweltberichts, ortsüblich bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg am Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis zum Vorstellung und Diskussion des 1. Vorentwurfes des Flächennutzungsplanes im Rahmen nicht-öffentlicher Veranstaltungen der Ortschaftsräte : Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg nimmt das Abwägungsergebnis zum 1. Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Lutherstadt Wittenberg gemäß der Abwägungslisten (Stand vom ) zur Kenntnis (Beschluss - Nr. I/ vom ) : Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg stimmt dem Prüfergebnis zu den Klarstellungssatzungen von Reinsdorf-Dobien und Trajuhn zu. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beauftragt den Oberbürgermeister mit einer entsprechenden Erarbeitung des 2. Vorentwurfes des Flächennutzungsplanes (Beschluss - Nr. I/ vom ). - xx.xx.2016: Der Stadtrat nimmt das Gutachten zum Kiesabbau Apollensdorf zur Kenntnis. Der Oberbürgermeister wird im Ergebnis beauftragt, die Abgrabungsfläche im 2. Vorentwurf in reduzierter Größe von 2,5 ha zu berücksichtigen. - xx.xx.2016: Beschluss über das Abwägungsergebnis zu den nachträglich eingereichten Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum 1. Vorentwurf. - xx.xx.2016: Beschluss (Beschluss - Nr. I/xxx-xx-xx) über den 2. Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit Bestimmung der Offenlage gem. 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. 4 BauGB durch den Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg. 16

17 2 Rahmenbedingungen 2.1 Regionale Einordnung Die Lutherstadt Wittenberg liegt im ebenso benannten Landkreis Wittenberg, dem östlichsten Landkreis des Landes Sachsen-Anhalt. Der Landkreis Wittenberg grenzt im Norden und Osten an die Landkreise Potsdam-Mittelmark, Teltow- Fläming und Elbe-Elster (Land Brandenburg), im Süden an den Landkreis Nordsachsen (Freistaat Sachsen) und im Nordwesten sowie Südwesten an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Direkt im Westen stößt der Landkreis Wittenberg auf das Stadtgebiet von Dessau-Roßlau. Im Ergebnis einer Kreisgebietsreform wurde die Zahl der Landkreise in Sachsen-Anhalt insgesamt auf 11 reduziert (s. Abb. 2). Hierdurch ist u. a. der Landkreis Anhalt-Zerbst aufgelöst worden. Die im Osten des ehemaligen Landkreises Anhalt-Zerbst gelegenen Verwaltungsgemeinschaften Coswig und Wörlitzer Winkel wurden in Folge dessen dem Landkreis Wittenberg zugeordnet. Abb. 2: Regionale Einordnung 4 Am trat in Sachsen-Anhalt die neue Kreisgebietsstruktur in Kraft: Gesetz zur Kreisgebietsneuregelung (GVBl. LSA S. 692; Beschluss vom ), in der am geänderten Fassung. 17

18 Kreisstadt Im km² umfassenden Kreisgebiet leben etwa Einwohner (Stand 12/2014, EW). Zum Landkreis Wittenberg gehören neun Städte (s. Abb. 3): Annaburg, Bad Schmiedeberg, Coswig (Anhalt), Gräfenhainichen, Jessen (Elster), Kemberg, Oranienbaum-Wörlitz, Zahna-Elster und die Lutherstadt Wittenberg. Sitz der Kreisverwaltung und weiterer Behörden ist die Lutherstadt Wittenberg. Mit knapp Einwohnern ist die Kreisstadt die größte der Gemeinden. Abb. 3: Landkreis Wittenberg Mittelzentrum Lutherstadt Wittenberg als Kreisstadt hat im System der zentralörtlichen Gliederung 5 die Funktion eines Mittelzentrums und stellt als höchster zentraler Ort den wichtigsten Entwicklungsschwerpunkt im Landkreis dar. Es sind weiterhin folgende Zentralitäten ausgewiesen: Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums: Jessen (Elster) Grundzentren: Annaburg, Bad Schmiedeberg, Coswig (Anhalt), Gräfenhainichen, Kemberg, Oranienbaum-Wörlitz Im Landesentwicklungsplan von Sachsen-Anhalt von 1999 war die Lutherstadt Wittenberg als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums eingeordnet. Der Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt 2010 (LEP ST 2010) setzt auf ein konsequent dreistufiges Zentrale-Orte-System, sodass die Ausweisung von Teilfunktionen der jeweils höheren Ebene mit wenigen Ausnahmen entfallen ist. Dies gilt auch für die Lutherstadt Wittenberg, da oberzentrale Teilfunktionen weder durch Tragfähigkeitskriterien noch durch Erreichbarkeitsdefizite begründet werden konnten. Jedoch nimmt die Lutherstadt Wittenberg die bis dato zugeordneten oberzentralen Teilfunktionen in hoher Qualität war, was vor allem die Einrichtungen der Daseinsvorsorge betrifft. Medizinische Betreuung, Gesundheitsfürsorge, soziale Dienste, Bildungseinrichtungen und öffentliche Verwaltungen konzentrieren sich zunehmend in der Lutherstadt. 5 Das Zentrale-Orte-System ist das raumordnerische Instrument, mit dem die Leistungserbringung der Daseinsvorsorge mit der Ausweisung von Ober-, Mittel- und Grundzentren räumlich organisiert wird. Sie fungieren als Versorgungskerne für die Gemeinden ihres Einzugsbereiches (Verflechtungsbereiches) zur Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge. 18

19 Sieben der 12 größten Wittenberger Arbeitgeber nehmen zentrale Funktionen der Daseinsvorsorge in der Region wahr. Hierzu zählen das Krankenhaus Paul- Gerhardt Stift (Lehrkrankenhaus), Klinik Bosse, AWO Wittenberg, Augustinuswerk, Sparkasse sowie Stadt- und Kreisverwaltung und Agentur für Arbeit. Im Kreisgebiet gestaltet sich die Infrastruktur in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales modern und ausgewogen. In der Lutherstadt Wittenberg sind wichtige infrastrukturelle Einrichtungen mit überörtlicher Bedeutung vorhanden, die auch durch den Landkreis Wittenberg genutzt werden. Dazu gehören sowohl Einrichtungen des Gesundheitswesens (Paul-Gerhardt-Stift, Klinik Bosse) als auch Banken und Versicherungen. Ein Zentrum für Bildung und Kultur des Landkreises ist die Lutherstadt Wittenberg aufgrund der Bildungseinrichtungen von regionaler und überregionaler Bedeutung (u. a. Martin-Luther-Universität-Halle-Wittenberg, LEUCOREA, Kreisberufsschulzentrum, Kreismusikschule und Kreisvolkshochschule, Malschule) sowie aufgrund ihrer Einrichtungen von weltkultureller Bedeutung (UNESCO- Weltkulturerbe). Über die Stätten der Reformation hinaus besitzt die Stadt kulturelle Einrichtungen, die einen weiten Einzugsbereich in das Umland haben. Dazu gehören Theater ( Phönix Theaterwelt sowie weitere Kleinkunstbühnen), das Kino sowie weitere Einrichtungen (verschiedene Museen, Pferdestall, etc.). Weitere soziale und kulturelle Einrichtungen (dazu gehören u. a. Bibliotheken, soziale Einrichtungen, Hilfs- und Netzwerke von Vereinen und freien Trägern) stehen sowohl den Einwohnern der Stadt als auch Bewohnern aus den Umlandgemeinden zur Verfügung. Gleichzeitig ist die Lutherstadt Wittenberg ein Verwaltungszentrum. Folgende Behörden mit überörtlicher Bedeutung sind in Wittenberg ansässig: Arbeitsamt, Kreisverwaltung des Landkreises, Finanzamt, Wasser- und Schifffahrtsamt sowie der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserbau, Außenstelle Wittenberg. Der Schwerpunkt von Handel und Dienstleistungen liegt in der Lutherstadt Wittenberg sowie in den Grundzentren des Landkreises. Handelszentrum ist hierbei die Lutherstadt Wittenberg. Die Stadt stellt das Angebot für Waren des besonderen und gehobenen Bedarfes sicher. Der Einzugsbereich beschränkt sich nicht nur auf das nähere Umland. Für die periodische oder besondere Nachfrage bestimmter Waren und Güter ist das weitere Kreisgebiet als Einzugsbereich zu betrachten. Besondere Bedeutung erlangt die Stadt durch das innerstädtische Einkaufszentrum Arsenal (Fertigstellung 2012), mit dem das überörtliche Angebot an Waren und Dienstleitungen qualitativ und quantitativ aufgewertet wird und die großflächigen Einzelhandelsflächen von Dessau-Roßlau für die Bewohner der Lutherstadt Wittenberg an Gewicht verlieren. Die Wirtschaftsstruktur des Landkreises ist geprägt durch das Baugewerbe und die rohstofferzeugende Industrie. Dabei gilt der Landkreis Wittenberg auch als traditioneller Wirtschaftsstandort. Etwa 50 % der Kreisfläche werden landwirtschaftlich genutzt. Das gewerbliche Profil des Landkreises wird durch die in der Lutherstadt Wittenberg ansässigen Unternehmen unter anderem der chemischen Industrie, des Baugewerbes und des Maschinenbaus bestimmt. Mit Arbeitsplätzen in der chemischen Industrie, den Verwaltungen und Dienstleistungen von überörtlicher Bedeutung, hat sich die Zentrumsfunktion der Lutherstadt Wittenberg für das Umland stabilisiert. Etwa jeder zweite Arbeitsplatz des Kreises befindet sich in Wittenberg. Damit wird die zentrale Rolle der Stadt als Wirtschaftsstandort nochmals deutlich. Zentrum für Bildung und Kultur Gesundheits-, Banken- und Versicherungswesen Verwaltungszentrum Handelszentrum Arbeitsplatzzentrum 19

20 2.2 Verkehrstechnische Anbindung An bestehende Ballungsräume ist Wittenberg durch Schienen- und Straßenverbindungen sehr gut angebunden (s. Abb. 4). B2 A9 Nah- und Fernverkehr Nord-Süd-Achse Berlin-Halle/Leipzig Die wichtigste zwischen Nord und Süd verlaufende Handelsstraße des Mittelalters, die sog. Via Imperii, ist noch heute durch den Verlauf der B2 nachzuvollziehen, wenn auch diese nur noch eher einen regional bedeutsamen Stellenwert als Alternativroute zur Bundesautobahn A9 erlangt. Die nahegelegene Bundesautobahn selbst besitzt eine hohe Bedeutung, v. a. für den Wirtschaftsverkehr, da sie die schnellste Verbindung zwischen Wittenberg und den Ballungsräumen Halle/Leipzig und Berlin als auch mit den Städten Hamburg und München herstellt. Die Lutherstadt Wittenberg ist zudem als Haltepunkt für den schienengebundenen Nah- (RB-/RE-Halt) und Fernverkehr (IC-/ICE-Halt) mit den Zentren Berlin, Halle und Leipzig verbunden. Die Reisezeit nach Berlin oder Leipzig beträgt mit dem ICE nur etwa eine halbe Stunde. Der Flughafen Leipzig-Halle ist etwa 80 km entfernt und in 60 Minuten mit dem Pkw erreichbar. Zu den Berliner Flughäfen gelangt man in 75 Minuten. Der Flughafen Berlin Brandenburg International wird per Bahn nur eine halbe Stunde entfernt sein. West-Ost-Achse Magdeburg-Dresden Die Ost-West-Straßenverbindung zwischen Magdeburg, Zerbst, Coswig (Anhalt), Wittenberg und Finsterwalde (B 187) hat ebenso wie die Eisenbahnlinie Dessau- Wittenberg-Falkenberg eine überregionale Bedeutung. Sie ermöglicht weitergehende Anschlüsse nach Brandenburg und den Freistaat Sachsen. Abb. 4: Verkehrstechnische Anbindung 20

21 2.3 Naturraum Topographisch ist der Wittenberg umgebende Landschaftsraum durch die gesamte Zeitspanne der eiszeitlichen Klimaschwankungen (Erdneuzeit: Holozän, Pleistozän) und die damit entstandenen Landschaftsformationen geprägt. Die Landschaft im nördlichen Teil des Landkreises wird von den waldreichen Höhenzügen des Flämings (als pleistozäner Endmoränenzug mit leichten Höhenbewegungen) geprägt, der südliche Teil vom größten zusammenhängenden Waldgebiet Mitteldeutschlands, der Dübener Heide. Die Elbe durchfließt im Landkreis auf fast 100 Kilometern eine naturnahe Auenlandschaft in der mittleren Elbwanne (Urstromtal). Abb. 5: Naturräumliche Gliederung Aufgrund des pleistozänen Ursprungs der Landschaft sind Aueböden der Elbaue sowie Brauenerde und Fahlerde auf den pleistozänen Hochflächen im Wittenberger Raum vorhanden. Die guten Böden der Niederterrasse des Fläming (Humus-, Wassergehalt, Südhanglage, etc.) sind besonders wertvoll. Sie sind daher landwirtschaftliche Vorrangflächen mit besonderem Erhaltungswert. 6 Der ursprünglich besiedelte Raum Wittenbergs (Altstadt, nördliche Gebiete) befindet sich auf den meist sandigen Ablagerungen einer Niederterrasse (Weichselkaltzeit) im Übergang zum Niederen Fläming, und besitzt eine Höhe von etwa 60 bis 70 m über NN. Durch offene Abflüsse des Flämings (Rischebach, Speckebach, Fauler Bach, Trajuhnscher Bach) wird der Stadtraum gegliedert. Die höchste Erhebung im Stadtgebiet ist der Michelsberg bei Straach mit 185m NN. 2.4 Städtebauliche Struktur des Stadtgebietes Wittenberg verfügt über ein breites Spektrum an Bebauungsformen, die vom Gestaltungswillen und vom sozialen Anspruch der jeweiligen geschichtlichen Epoche zeugen und das heutige Stadtmilieu mitbestimmen. Hierzu zählen u. a. die historische Altstadt, die Gründerzeitgebiete mit der typischen Blockrandbebauung, eine großzügige offene Villenbebauung, sowie auch die Kleinsiedlungen in städtischer Randlage und die Dörfer des Flämings. 6 Beschluss zum Erhalt der Gartenbau- und Kulturlandschaft vom (Beschluss-Nr. I/ ) 21

22 Städtebauliche Struktur im Überblick Von der Altstadt aus erstrecken sich nach Nordosten und Westen zwei starke Siedlungsbänder, die von verdichteter und mehrgeschossiger Bebauung geprägt sind. Hierzu zählen die gründerzeitlichen Wohnquartiere Lindenfeld und Schlossvorstadt, die Werksiedlungen in Piesteritz und im Norden der Kernstadt (GAGFAH) sowie der industrielle Wohnungsbau der DDR-Zeit, wie die Großsiedlungen Trajuhnscher Bach und Lerchenberg. Die bandförmige Bebauung der Stadt und die Lage der Ortsteile werden von der Auenlandschaft und den umfangreichen land- und forstwirtschaftlichen Flächen geprägt. An die verdichtet bebauten Bereiche der Kernstadt schließen sich in Fortsetzung der Siedlungsbänder nach Nordosten und Westen sowie entlang der Streben des Stadtfächers und um die historischen Ortskerne verschiedenartige Kleinhausgebiete an. Um die Kernstadt von Wittenberg sind Siedlungsbereiche mit vorstädtischem bzw. dörflichem Charakter verstreut, die von kleinteiligen Bebauungsstrukturen und selbstgenutztem Wohneigentum geprägt sind: freistehende Einfamilienhäuser, bäuerliche Höfe, niedriggeschossige Straßenrandbebauungen in den historischen Dorfkernen. Einige dieser Siedlungsbereiche sind in die historische gewachsene Stadtstruktur integriert, da sie direkt an die verdichtete innerstädtische Bebauung anschließen (Lerchenbergsiedlung, Stadtrandsiedlung, Elstervorstadt) oder in den Stadtfächer integriert sind (Teuchel, Tonmark, Rothemark). Dies gilt nicht für die seit 1990 eingemeindeten Ortsteile. Pratau und Wachsdorf sowie Seegrehna sind durch Elbe und Elbauen von der Kernstadt getrennt. Reinsdorf, Braunsdorf, Dobien liegen an der Peripherie des Stadtgefüges. Nudersdorf, Schmilkendorf, Griebo, Abtsdorf, Mochau, Straach, Kropstädt und Boßdorf sind mit ihren jeweiligen Ortsteilen durch Landschaftszüge von der Stadt getrennt. Bebauungsdichte Eine kompakte städtische Bebauung findet sich demnach nur in wenigen Stadtgebieten Wittenbergs wieder: So in der Altstadt, im nordöstlich anschließenden Gründerzeitgebiet, den Großsiedlungsgebieten Friedrichstadt und in Wittenberg- West sowie teilweise in Piesteritz, Kleinwittenberg und in Neubaugebieten. Noch relativ kompakte Bebauung dörflicher Struktur ist in den alten Ortskernen der zum alten Stadtgebiet von Wittenberg gehörenden Dörfer zu finden. Diese finden sich in Apollensdorf, Teuchel, Trajuhn und Wiesigk sowie in den seit 1993 neu zu Wittenberg gekommenen Dörfern südlich der Elbe und im Wittenberger Vorfläming. Einen strukturierten Siedlungscharakter weisen zudem Abtsdorf und Nudersdorf auf. Typisch sind ansonsten Wohnsiedlungen mit geringer Baudichte, d. h. mit kleinen Einzel- und Doppelhäusern in offener Bauweise, die häufig eher wahllos angelegt den Industriestandorten gefolgt zu sein scheinen, wobei die Werkssiedlung Piesteritz aufgrund ihrer hervorstechenden Qualität eine Ausnahme darstellt. Städtebauliche Struktur der statistischen Bezirke Im Folgenden sollen die vorrangigen städtebaulichen Merkmale und dominanten Nutzungsformen in der Stadt gemäß folgender Gliederung und kurz zusammengefasst werden: 22

23 Kernstadt Ortschaft statistisches Gebiet Innenstadt westliche Kernstadt nördliche Kernstadt östliche Kernstadt Abtsdorf Apollensdorf Boßdorf Griebo Kropstädt Mochau Nudersdorf Pratau Reinsdorf Schmilkendorf Seegrehna Straach statistischer Bezirk Altstadt Schlossvorstadt Lindenfeld Elbtor Piesteritz Rothemark Wittenberg West Kleinwittenberg Tonmark Teuchel Stadtrandsiedlung Trajuhn Lerchenbergsiedlung Friedrichstadt Elstervorstadt Labetz Wiesigk Luthersbrunnen Abtsdorf Euper Karlsfeld Apollensdorf Apollensdorf Nord Boßdorf Kerzendorf Assau Weddin Griebo Kropstädt Jahmo Köpnick Wüstemark Mochau Thießen Nudersdorf Pratau Wachsdorf Reinsdorf Braunsdorf Dobien Schmilkendorf Seegrehna Straach Berkau Grabo 23

24 Abb. 6: Stadtgebiet im Überblick Kernstadt Innenstadt stat. Bebauungstyp/-dichte Bezirk Altstadtiersbebauung, Straßenräume mit mehrgeschossige dichte kleinteilige Quar- Orientierung auf den Marktplatz Tab. 1: Bebauungstyp und Nutzungsart (1) Nutzungsart Wohnen, Einzelhandel, Gewerbe, Gemeinbedarf Die Altstadt ist das Zentrum der Stadt. Aufgrund des gut erhaltenen Stadtgrundrisses und der historischen Gebäude weist sie einen hohen baugeschichtlichen Wert auf. Die Straßenzüge und große Teile der Bebauung aus dem 16./17. Jahrhundert (Spätrenaissance) sind noch immer erhalten. Folgende Abbildung zeigt die Altstadt in der Mitte des 18. Jahrhunderts mit Stadtmauer, regelmäßiger Bebauung und in Viertel geteilt. 24

25 Abb. 7: Lutherstadt Wittenberg um 1750 Ihren Ruf als Stadt mit Weltkultur besitzt Wittenberg wegen der in der Altstadt vorhandenen kulturellen und reformationshistorischen Einrichtungen (1996 Aufnahme der Luthergedenkstätten als UNESCO-Weltkulturerbe). Abb. 8: UNESCO-Welterbestätten Innenstadt stat. Bezirk Bebauungstyp/-dichte Nutzungsart Schlossvorstadt Lindenfeld lockere mehrgeschossige Bebauung sowie großzügige offene Villenbebauung der Gründerzeit; von Ackerflächen unterbrochen, insbesondere des Gartenbaus; abnehmende Bebauungsdichte von der dicht bebauten westlichen Altstadt bis hin zu unterschiedlicher Dichte im von der Altstadt entfernten Bereich dicht überbaute Gründerzeitquartiere (drei-/viergeschossige Blockrandbebauung) mit Mietergärten im lnnenhofbereich im südlichen Bereich; mehrgeschossige Wohnzeilen mit zugeordneten Grünflächen östlich der Friedrichstraße 25 Wohnen, Gemeinbedarf, Landwirtschaft, Einzelhandel Wohnen; kleinteilig strukturierter Einzelhandel, Gemeinbedarf

26 Elbtor lediglich lnfrastrukturanlagen sowie offener Naturraum Verkehr, Naturschutz / Überschwemmungsgebiet westliche Kernstadt Piesteritz überwiegend mehrgeschossige Gebäude; Werkssiedlung: geordnete, regelmäßige Siedlungsanlage in geschlossener Bauweise mit Straßen, Plätzen und Wohnen, Gewerbe, Gemeinbedarf, Einzelhandel Mietergärten sowie Gemeinschaftsbauten Rothemark überwiegend offene Einzelhausbebauung Wohnen, Gewerbe Wittenberg West Kleinwittenberg Mehrgeschossige Wohngebäude in Blockbauweise (Großsiedlung aus den 1920er/1930er und den 1950er/1960er Jahren), geringanteilig offene Einzelhausbebauung, Neubau Mehrfamilienhäuser Regelmäßige Siedlungsanlage mit kleinteiliger homogener Wohnbebauung Wohnen, Gewerbe, Gemeinbedarf, Einzelhandel Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel nördliche Kernstadt Tonmark Siedlungssplitter mit offener Einzelhausbebauung einseitig entlang der Belziger Wohnen, Gewerbe Chaussee Teuchel dörfliche Hof- und Gebäudeformen im alten Ortskern sowie offene Einzelhausbebauung in den übrigen Bereichen Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel Stadtrandsiedlung homogene Einzelhausbebauung Wohnen Trajuhn dörfliche Hof- und Gebäudeformen im Wohnen alten Ortskern; offene Einzelhausbebauung in übrigen Bereichen im Zuge der Berliner Chaussee Lerchenberg homogene Einzelhausbebauung Wohnen, Gemeinbedarf, Einzelhandel Friedrichstadt regelmäßige städtebauliche Struktur und homogene Bebauung um Platz der Demokratie; nördlich und südlich davon mehrgeschossige Wohnungsbau in industrieller Bauweise; Randlagen (Hermann-, Friedrich-, Annendorfer Straße) mit kleinteiliger Einzelhausbauweise östliche Kernstadt Elstervorstadt bandartige Struktur, gegliedert durch Grün- und Freiflächen (insbesondere Kleingärten); mehrgeschossige Wohnbestände sowie freistehende Einzel- und Doppelhausbebauung Wohnen, Gemeinbedarf, Einzelhandel Wohnen, Gewerbe, Gemeinbedarf, Einzelhandel 26

27 Labetz Wiesigk Dorfanger mit vereinzelten landwirtschaftlichen Hof- und Gebäudeformen; der restliche Bereich überwiegend homogene straßenbegleitende offene Einzelhausbebauung, insbesondere im Zuge der Zahnaer Straße dörfliche Hof- und Gebäudeformen; offene Einzelhausbebauung (u. a. Siedlungssplitter) offene Bauweise mit einzeln stehenden bis zu zweigeschossigen Wohngebäuden (überwiegend nördlich der Dresdener Straße) Luthersbrunnen Ortschaften Abtsdorf Abtsdorf Euper Karlsfeld Apollensdorf Apollensdorf Vielzahl an Bebauungsformen: dörfliche Hof- und Gebäudeformen im alten Ortskern, offene Einzelhausbebauung in den übrigen Bereichen (überwiegend eingeschossig), ergänzt durch einige mehrgeschossige Wohnbestände Kleinsiedlung in randstädtischer Lage mit kleinen Einzel- und Doppelhäusern aus den 30er und 50er Jahren auf häufig langen und schmalen Grundstücken sowie zweigeschossige Reihenhäuser Apollensdorf- Nord regelmäßig geordnete, am Reißbrett entstandene Arbeiterwohnsiedlung mit anderthalb-/zweigeschossigen Doppelhäusern Runddorf mit unregelmäßig angeordneten Höfen (Haken- und Vierseithöfen) mit ein- /zweigeschossigen Wohnhäusern und Einzelbauten; östlich vom Dorfplatz setzt sich eine zusammenhängende Bebauung fort zwei Siedlungssplitter mit Einzelhausbebauung (Weiler, der von der Bundesstraße 2 durchschnitten wird) Wohnen Wohnen Wohnen Wohnen, Einzelhandel Wohnen, Landwirtschaft Wohnen, Gewerbe, Photovoltaik Wohnen, Gewerbe Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft Boßdorf Boßdorf dörfliche Hof- und Gebäudeformen (Vierseithöfe, ehemalige Neubauernstellen) Wohnen, Landwirtschaft Kerzendorf dörfliche Hof- und Gebäudeformen Wohnen, Landwirtschaft Assau dörfliche Hof- und Gebäudeformen Wohnen Weddin dörfliche Hof- und Gebäudeformen Wohnen, Landwirtschaft 27

28 Griebo Griebo Kropstädt Kropstädt Jahmo typisches Flämingdorf in Form eines langgezogenen Rundlings; Ortskern mit abgeschlossenen Dreiseitenhöfen; anschließend offene Einzelhausbebauung in den übrigen Bereichen (u. a. nördlich gelegene Siedlung aus den 20er Jahren mit kleinen Einzel- und Doppelhäusern) Straßendorf; im Ortskern sowie nördlich davon dörfliche Hof- und Gebäudeformen; süd-/südwestliche Erweiterung mit offener Einzelhausbebauung Straßendorf; im Ortskern v. a. dörfliche Hof- und Gebäudeformen; nördliche und südliche Erweiterung mit offener Einzelhausbebauung Köpnick ursprünglich Rundling; im Ortskern v. a. dörfliche Hof- und Gebäudeformen; westliche Erweiterung mit offener Einzelhausbebauung Wüstemark Mochau Mochau Thießen Nudersdorf Nudersdorf ausschließlich dörfliche Hof- und Gebäudeformen im südlichen Dorfbereich; nördliches Dorfgebiet vereinzelt offene Einzelhausbebauung Straßenangerdorf (aus Rundweiler hervorgegangen) mit unregelmäßig angeordneten Höfen und Einzelbauten: im Ortskern zu einer straßenbegleitenden Bebauung verdichtet; im historischen Dorf dominieren Gehöfte (Haken- und Vierseithöfe) mit ein-/zweigeschossigen Wohnhäusern; Neubaugebiet (Splittersiedlung 1990er Jahre) sowie Altbebauung am Ortsrand mit offener Einzelhausbebauung historischer Dorfkern (Rundling) mit Gehöften; weiträumige Bebauung mit dazwischen liegenden alten Baumbeständen und Obstgärten; Dorferweiterung Richtung Norden ist durch kleinere Höfe und Wohnhäuser geprägt relativ kompaktes und homogenes Siedlungsgefüge mit überwiegend Einzelhausbebauung (ein- bis zweigeschossige Einzel- und Doppelhäuser) Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft Wohnen, Landwirtschaft, Gewerbe Wohnen Wohnen Wohnen Wohnen, Gewerbe Wohnen, Landwirtschaft Wohnen, Gewerbe (u. a. Quarzsandgewinnung) 28

29 Pratau Pratau Wachsdorf Reinsdorf Reinsdorf Dobien Braunsdorf Vielzahl an Bebauungsformen: Bauerngehöfte (u.a. Vierseitenhöfe), mehrgeschossige Wohnbestände entlang der Straßenzüge und Randlagen, freistehende Einzel- und Doppelhausbebauung, drei-/ viergeschossige Wohnblöcke (50er und 70er Jahre) in östlicher Randlage Kienberge (peripherer Siedlungsbereich): homogene Einzel-/Doppelhausbebauung ringförmige Bebauung mit dörfliche Hofund Gebäudeformen (eingeschossige Wohnhäuser und angrenzende Hofgebäude); Ringstruktur ist bis auf einzelne potenzielle Baulücken weitgehend geschlossen ursprünglich Angerdorf; lockere Einzelhausbebauung (ein- bis zweigeschossige Einzel- und Doppelhäuser) relativ kompaktes und homogenes Siedlungsgefüge mit Einzelhausbebauung (ein- bis zweigeschossige Einzel- und Doppelhäuser) Rundling mit neun Gehöften, die in Hufeisenform um Kirche und Teich platziert sind; am anschließenden Straßennetz lockere Einzelhausbebauung (ein- bis zweigeschossige Einzel- und Doppelhäuser) Schmilkendorf Schmilkendorf alten Ortskern des Angerdorfes (Vierseit- dörfliche Hof- und Gebäudeformen im höfe und einige kleinere Hofstellen); offene Einzelhausbebauung in den übrigen Bereichen Wohnen, Einzelhandel, Gewerbe, Tourismus, Gemeinbedarf Wohnen Wohnen, Gewerbe, Gemeinbedarf Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel Wohnen, Landwirtschaft Wohnen, Landwirtschaft Seegrehna Seegrehna Straach Straach Berkau typisches Straßendorf mit dörflichen Hofund Gebäudeformen sowie mit bis zu zweigeschossiger offener Einzelhausbebauung dörfliche Hof- und Gebäudeformen im alten Ortskern (Dorfplatz und unterer Bereich der Berkauer Straße); offene Einzelhausbebauung in den übrigen Bereichen (ein- bis zweigeschossig) dörfliche Hof- und Gebäudeformen (v. a. Vierseithöfe) Wohnen, Landwirtschaft Wohnen, Gewerbe (u. a. Windpark) Wohnen, Landwirtschaft 29

30 Grabo überwiegend dörfliche Hof- und Gebäudeformen Tab. 2: Bebauungstyp und Nutzungsart (2) Wohnen 2.5 Historische Grundlagen der Stadtentwicklung Die aktuelle Stadtentwicklung und Stadtplanung in Wittenberg fußt auf einer über 800 Jahre währenden Genese. Um die Rahmenbedingungen der heutigen Stadtgestalt nachzuvollziehen, wird nachfolgend auf die historische Entwicklung eingegangen. Mittelalterstadt Residenzstadt Buchdruck & Malerei Festungsstadt Perioden der Stadtentwicklung - Kernstadt Die erste urkundliche Erwähnung erfuhr Wittenberg als Burgward um Die Entwicklung der Stadt war bereits seit jener Zeit eng mit dem deutschen Adelsgeschlecht der Askanier verbunden. Als Residenzstadt sowie mit zentraler Lage am Schnittpunkt alter Handelsstraßen sowie einem wichtigen Elbübergang ließen die Siedlung bald zu Reichtum und Wohlstand gelangen. Die Verleihung des Stadtrechts erfolgte bereits Die Stadtgestalt prägend, ist bis heute die städtebauliche Grundstruktur der ca. 36 ha großen Altstadt, die mit dem Bau der Stadtmauer zu Beginn des 15. Jahrhunderts strukturell abgeschlossen war. Mit dem Amtsantritt Friedrich des Weisen (Geschlecht der Wettiner), der Wittenberg 1486 zu seiner kurfürstlichen Residenzstadt wählte, gelang in kürzester Zeit ein unglaublicher Aufschwung der Stadt durch infrastrukturelle Entscheidungen gegen Ende des 15. Jahrhunderts: zum einen der Neubau des Schlosses zu einem Residenzschloss sowie der Schlosskirche, zum anderen der Bau der Elbbrücke zur Verbesserung der Erreichbarkeit der Stadt (Abb. 9). Mit der Gründung der Universität 1502 erlangte die Stadt höchste kulturelle Bedeutung. Künstler und Intellektuelle fanden sich in Wittenberg ein, unter ihnen Martin Luther und Philipp Melanchthon. Spätestens mit dem Thesenanschlag Luthers gegen den Missbrauch des Ablasshandels 1517, mit dem er die Reformation einleitete, wurde die Universität zu einem geistigen Zentrum in Europa. Nach Philipp Melanchthons Tod 1560 sank die Qualität der universitären Lehre jedoch auf ein Mittelmaß, die Universität verlor das hohe Ansehen in Europa. In Folge der reformatorischen Ereignisse war die Stadt etwa 100 Jahre lang deutschlandweit führend in der Herstellung und im Handel von Druckerzeugnissen. Die bildhafte Darstellung der Ideen der Reformation unterlag hierbei dem Wirken der Malerakademie (seit 1515), von Lucas Cranach dem Älteren. Die Kombination aus Druck- und Bildkunst prägte ein innovatives Milieu der Stadt, das ihre Weltgeltung begründete. Mit Beginn des Schmalkaldischen Krieges (1546/47) endete dieser Aufschwung. Mit dem 30-jährigen Krieg ( ) 1626 verwandelte sich Wittenberg in eine Festungsstadt. Die Stadt überstand den Krieg weitgehend unzerstört, er leitete aber für Wittenberg lange Zeiten der Not und des Niedergangs ein. Verheerende Angriffe während des Siebenjährigen Krieges (1760: Zerstörung der Stadt und des Schlosses, Verlust der Thesentür) sowie Beschießungen während der Belagerung Wittenbergs als französische Festung (1813/1814) setzten der historischen Bausubstanz schwer zu. 30

31 Abb. 9: Lutherstadt Wittenberg um Seit 1815 gehörte Wittenberg zur neuen preußischen Provinz Sachsen mit Regierungssitz in Magdeburg. Preußentypisch ist Wittenbergs Karriere zur Garnisonsstadt, das städtische Milieu wurde in starkem Maße vom Militär geprägt. Eine Wiederbelebung eines eigenständigen akademischen Lebens kam nach der Schließung der Universität und der Vereinigung mit der Hallenser Universität (1817) nicht mehr in Frage. Als Ausgleich wurde das Evangelische Predigerseminar im selben Jahr gegründet. Im Jahr 1873 kam der Befehl zur Entfestigung der Stadt und Wittenberg konnte wieder von der zentralen Lage profitieren. Durch die Ansiedlung von Industrie und Gewerbe erlebte die Stadt einen Zuwachs an Bevölkerung, die soziale Infrastruktur der Stadt entstand (Kasernen, Gerichtsgebäude, etc.). Die Schleifung der Wallanlagen wurde für die Anlage eines Stadtparks genutzt. Wittenberg erhielt auf dem Terrain der ehemaligen Festungsanlagen einen Grüngürtel. Infrastrukturell wurde die Stadt durch den Bau der Eisenbahnbrücke sowie den Hafenausbau auf den Standard einer klassischen Industriestadt gebracht. Industrien wie das Gummiwerk, die Eisengießerei und die Maschinenfabrik siedelten sich an. Einen bedeutenden Schub erhielt die Entwicklung der Stadt nach der Jahrhundertwende: Sie wurde zum High-Tech -Standort am Nordrand des hochinnovativen neuen mitteldeutschen Industriereviers arbeiteten bereits der insgesamt Einwohner in der Industrie. Die Altstadt verlor an Bedeutung, indem sich der Schwerpunkt der Stadtentwicklung nach Westen verschob. Die Umstellung der Industrie auf rüstungsorientierte Erzeugnisse (ARADO, Sprengstoff AG) machten die Stadt zu einem Ziel von mehreren Luftangriffen im II. Weltkrieg. Glücklicherweise blieb der größte Teil der Stadt im Zuge der Kriegshandlungen vor der Zerstörung bewahrt. Auch nach dem II. Weltkrieg behielt die Stadt den Charakter einer Garnisonsstadt, die Kasernen und weite Gelände innerhalb der Stadt und der Umgebung wurden von der Sowjetischen Armee belegt. Garnisonsstadt Entfestigung Industriestadt Einen bedeutsamen Schub der Stadterweiterung bewirkte 1970 die Vergrößerung des Stickstoffwerkes. Wittenberg wurde noch einmal Zuzugsort für Arbeiter und Angestellte der Chemieindustrie. Sozial bewältigt wurde das Wachsen der Stadt durch Gemeinbedarfseinrichtungen für den Alltag (Kinderbetreuung, Schu- Rüstungsstandort Chemiestandort 7 Quelle: Städtische Sammlungen 31

32 Stadt im Umbruch Arbeitslosigkeit Demographischer Wandel soziale Probleme Erstmals seit Jahrhunderten war die Stadt ernsthaft entmilitarisiert und somit ein großes Potential an innerörtlichen bzw. verkehrstechnisch gut erschlos- Wohnungsleerstand Sanierungsrückstand Technologische Anpassung Entmilitarisierung len, Sportflächen, etc.) sowie durch Wohnungsneubau großen Umfangs, vor allem im Nordosten der Stadt. Aufgrund der wertvollen Böden konnte die Industriestadt Wittenberg in den Vorstädten ihr landwirtschaftliches Gepräge erhalten. Die Stadt verfügte zu DDR-Zeiten außer dem kleinen Predigerseminar über keine höhere Ausbildungsstätte oder bedeutende Forschungsinstitution. Mit der technischen Intelligenz aus der Industrie war ein nur einseitiges Potenzial als möglicher fördernder Faktor der Stadtentwicklung vorhanden. Einen tiefgreifenden Einschnitt erfuhren die Stadt und ihre Bürger durch den wirtschaftlichen und sozialen Strukturwandel in Folge der deutschen Wiedervereinigung 1989/90. Im vereinigten Deutschland war die altindustriell geprägte Wirtschaftsstruktur der Stadt in ihrem bisherigen Umfang nicht mehr gefragt. Zwei Drittel der industriellen und mehr als die Hälfte der landwirtschaftlichen Arbeitsplätze waren zwei Jahre nach der Vereinigung verschwunden, während der Dienstleistungssektor expandierte. Zudem erfuhr die Gesellschaft einen soziokulturellen Wandel. Die Lebenslagen polarisierten sich und wurden vielfältiger. Ausgangsbedingungen der Stadtentwicklung nach der Wende Der politische Umbruch stellte die Weichen für die Stadtentwicklung in Richtung langwieriger Herausforderungen: Der Arbeitsmarkt erfuhr eine Umstrukturierung. Durch den Wegbruch eines Teils der Großindustrien und die rasante technologische Entwicklung sowohl im Gewerbe als auch im Dienstleistungssektor erhöhte sich die Arbeitslosigkeit. Deutlich geschwächt wurden mittelständische Unternehmen durch die sich weiter verschlechternde Auftragslage. Die wesentlich besseren Arbeitsbedingungen in den alten Bundesländern führten zu einem stetigen Bevölkerungsrückgang durch die anhaltende Abwanderung, insbesondere jüngerer Menschen, sowie durch das dadurch verstärkte Geburtendefizit. Das Durchschnittsalter der Bevölkerung stieg dadurch stetig an. Mit der Arbeitslosigkeit und der Abwanderung sanken Kaufkraft und Steuereinnahmen, es wuchsen Sozialausgaben und infrastrukturelle Probleme (Verringerung der Auslastung sozialer Einrichtungen). Der einsetzende Wohnungsleerstand durch den Bevölkerungsrückgang sowie die Suburbanisierung in den ländlich geprägten Raum bedingten große Leerstandszahlen v. a. in den zu DDR-Zeiten gefertigten Siedlungen in Plattenbauweise. Die Gründe für eine Suburbanisierung waren die niedrigen Grundstückspreise und schnell verfügbare Wohnbauflächen der Umlandgemeinden sowie die Bedürfnisse nach naturnahem und individuellem Wohnen. Der kulturhistorischen Bedeutung der Altstadt wurde zu DDR-Zeiten auf Grund verfehlter Baupolitik nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Die Schäden an der Bausubstanz in der Altstadt waren enorm. Und auch die anderen Stadtgebiete, v. a. mit gründerzeitlicher Wohnsubstanz zeigten großen Sanierungsbedarf auf. Das lokale Wirtschaftsgefüge musste sich den neuen Marktbedingungen anpassen. Es bestand technologischer Aufholbedarf. Insbesondere die großen Industriebetriebe mussten sich am neuen Absatzmarkt orientieren und entsprechend reorganisieren. 32

33 senen Flächen und Gebäuden ehemaliger Kasernenstandorte freigesetzt. Die sog. Konversionsflächen standen dem Rückbau und somit neuen Nutzungen zur Verfügung. Umgang mit den neuen Herausforderungen Die Lutherstadt Wittenberg hat sich im Laufe der Jahre nach der Wende den neuen Herausforderungen gestellt. Mit umfangreichen städtebaulichen Aktivitäten und ausgewogener Wirtschaftspolitik wurde das Geschehen in der Stadtentwicklung gelenkt. Im Folgenden eine Auswahl: Aufstellung und Fortschreibung eines Stadtentwicklungskonzeptes seit 1993 (Neuaufstellung 2001, Fortschreibungen 2004, 2007, 2009, 2011/2012, 2015): Auf Grundlage der Analyse zu demographischen, wirtschaftlichen und infrastrukturellen Ausgangsbedingungen werden Leitziele, Strategien und Maßnahmen für einen nachhaltigen Stadtumbau formuliert, um die Attraktivität und Funktionalität Wittenbergs als Wohn- und Wirtschaftsstandort sowie Bildungszentrum zu erhalten bzw. zu erhöhen und um einen zukunftsfähigen Wohnungsbestand herauszubilden, welcher dem quantitativ verminderten Bedarf und der qualitativ veränderten Nachfrage entspricht. Mit dem "Wittenberger Stadtforum", der Aktion "Stadtteil im Gespräch", thematisch veranstalteten Bürgerforen und Bürgerversammlungen hat die Stadt Instrumente geschaffen, Bürger bei städtischen Planungen aktiv mit einzubeziehen und mitgestalten zu lassen. Hierzu zählt u. a. das Stadtforum: Im Rahmen des Stadtforums werden z. B. die Themen Wirtschaft, Wohnen, Umlandbeziehungen und Verkehr behandelt. Es setzt sich aus ehrenamtlich tätigen, interessierten Bürgern und Personen der Fachöffentlichkeit zusammen. Im Rahmen von EU-/bundes-/landesweiten Förderprogrammen werden die Potenziale vor Ort sondiert und gefördert bzw. vorhandene Mängel beseitigt. Beispiele: o Dorferneuerung : Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, Freiraumgestaltung sowie die Sanierung ortsbildtypischer landwirtschaftlicher Bausubstanz leisten einen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung als Wohnstandort o LEADER : Entwicklung des ländlichen Raumes o Soziale Stadt 1999-heute: Im Wohngebiet Trajuhnscher Bach- Lerchenberg und Wittenberg West werden v. a. die physischen Wohnund Lebensbedingungen durch Freiraumgestaltung sowie Modernisierungs-/Sanierungsmaßnahmen an sozialen Einrichtungen geleistet. o Stadtumbau Ost 2002-heute: Rückbau-/Abrissmaßnahmen (1800 Wohnungsabrisse), als auch Aufwertungsmaßnahmen (u. a. Altstadtsanierung) o Urban : Mit dem Ziel, die Lebens- und Arbeitsbedingungen in benachteiligten Stadtgebieten nachhaltig zu verbessern, werden sieben Maßnahmen realisiert wie etwa Schul-Umwelt-Zentrum, Parkanlagen, Integrationshaus. o Städtebaulicher Denkmalschutz seit 1991: Sanierungsgebiet Altstadt Wittenberg städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen o Städtebauliche Sanierung : Sanierungsgebiet Altstadt Wittenberg städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen Stadtentwicklungskonzept Bürgerbeteiligung Fördermaßnahmen 33

34 Forschung- und Bildungslandschaft Kompetenzzentrum Stadtumbau Natur & Landschaft Tourismus Revitalisierung der Konversionsflächen Es besteht seit den 90er Jahren der Anspruch, die Forschungs- und Bildungslandschaft stetig zu profilieren und zu vernetzen. Mit Gründung der Stiftung "Leucorea" an der Martin-Luther-Universität-Halle-Wittenberg und der Neuansiedlung von Instituten an der universitären Geburtsstätte Martin Luthers ist Wittenberg seit 1994 wieder Universitätsstandort. Zudem förderte die Stadt mit der Teilnahme an der Internationalen Bauausstellung 2010 (IBA 2010) die Entwicklung zu einem Bildungs- und Wissenschaftsstandort mit internationaler Ausstrahlung. Es entstand ein außeruniversitärer CAMPUS, der sich als Sammelpunkt für interreligiösen und interkulturellen Dialog entwickelt. In Weiterführung des IBA-Prozesses sucht das Kompetenzzentrum Stadtumbau (angesiedelt bei der SALEG) seit 2012 im Auftrag des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr mit übergreifenden Konzepten und konkreten Einzelmaßnahmen nach Antworten auf die Herausforderungen an die Städte der Zukunft. Dabei werden Themenfelder wie Wohnen, Identität, Infrastruktur, Mobilität und Klima untersucht. In Wittenberg werden z. B. Workshops zur Stadtlandschaft (international, HTW Dresden) sowie zur Lückenbebauung der Altstadt (Beuth Hochschule Berlin) durchgeführt. Zudem werden drei Klimaschutz-Teilkonzepte für die Gesamtstadt erstellt. Die Stadt profitiert von den stark sinkenden Umweltbelastungen und der wachsenden Bedeutung der Umweltvorsorge nach der Wende. Es bietet sich die Chance zur Neubetrachtung des Verhältnisses zwischen Fluss, Landschaft und Stadt. Die Elbe kann sich von der Industriekloake zum Kulturbringer inmitten einer Kulturlandschaft zurückverwandeln. Ehemals übliche Traditionen werden entdeckt: touristische Schifffahrt und Baden in der Elbe. Hieran anknüpfend wurde ein Konzept zum Thema Wittenberg-Stadt an der Elbe erstellt, in dem die Erreich- und Erlebbarkeit der Elbe näher beleuchtet und entsprechend Maßnahmen festgelegt werden. Das Konzept befindet sich in der Fortschreibung. Seit 1996 gehören die Luthergedenkstätten, als authentische Schauplätze der Reformation, zum UNESCO-Weltkulturerbe. Dieser nach außen vernehmbare Bedeutungszuwachs wirkt sich seither positiv auf die touristische Nachfrage aus. Verstärkt wird diese stabile Nachfrage durch die Anbindung an den Elberadweg, einem der beliebtesten Radfernwege Deutschlands. Im Rahmen der Konversion ehemaliger Militärflächen, d. h. der Umnutzung von freiwerdenden Flächen und Gebäuden, sind folgende Nutzungsänderungen vollzogen: o o o o o o o o Kaserne Apollensdorf: Beräumung Gelände; z. T. Nutzung als Wohnstandort Apollensberg: Beräumung; Naturlehrpfad, Teil des Expo Kirchenpfad Kavalierskaserne: neuer Standort Stadtverwaltung (Neues Rathaus) Kaserne Brückenkopf: Marina-Camp mit Hotel, Camping, Yachthafen Arsenalplatz: Einkaufszentrum Arsenal Teucheler Kaserne: Beräumung/Umbau; Ausweisung als Wohnstandort Nordendstraße: Beräumung der Kaserne; u. a. Gewerbestandort Beständelager: Nutzung als gewerbliche Baufläche (u. a. Busunternehmen) Weitere Konversionsflächen im Außenbereich sind der Truppenübungsplatz Teuchel, die Flächen der Mutzschgen (Labetz) und der Kirschberg (Trajhun). Diese Flächen sollen weiterhin einer naturnahen Nutzung unterliegen. 34

35 Die Chemieindustrie hat sich als industrielle Kernkompetenz am Standort Wittenberg gefestigt. Am Agro-Chemie Park in Piesteritz sind inzwischen mehr als 30 Firmen ansässig. Kernunternehmen und Betreiber des Agro- Chemie Parks sind die SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH. Als größter deutscher Harnstoff- und Ammoniakproduzent unterhält das Unternehmen vor Ort einen starken Forschungs- und Entwicklungsbereich und gehört so zu den innovativsten europäischen Mineraldüngerproduzenten. Wittenberg hat bereits einige Anstrengungen unternommen, um die Infrastrukturanlagen den Anforderungen des straßen- und schienengebundenen Verkehrs anzupassen (u. a. neue Elbbrücke 2000; Südumfahrung). Weitere Vorhaben stehen an, um gravierende verkehrliche Missstände zu beseitigen und um eine Anbindung an das überörtliche Verkehrswegesystem herzustellen. o o o Nordumfahrung B 187n: zur Vermeidung erheblicher Verkehrsbelastungen und der davon ausgehenden Umweltbelastungen Ostumfahrung B 2n: zur Vermeidung der Ortsdurchfahrt L 126n: in Verbindung mit B 2n als östliches Umfahrungsnetz, zur Entlastung der Innenstadt, des östlichen innerörtlichen Verkehrs und des Ortsteiles Labetz; Lärmminderung in den Ortsteilen Wiesigk, Labetz Agro-Chemie-Park Infrastrukturmaßnahmen 2.6 Demographische Entwicklung Historische Entwicklung Zu seiner ersten Blütezeit als Residenz-, Universitäts- und Buchdruckerstadt im frühen 16. Jahrhundert zählt Wittenberg etwa Einwohner. In der Folgezeit steigen die Einwohnerzahlen nur langsam. Mit Beginn der Industrialisierung beginnt Wittenberg ab Mitte des 19.Jahrhunderts kontinuierlich zu wachsen, um 1850 zählt die Stadt erstmals mehr als Einwohner. Bis 1925 steigt die Einwohnerzahl bis auf knapp und erreicht 1939 eine Höhe von Einwohnern, u. a. durch die Eingemeindung von Teuchel und Labetz. Durch den Ausbau der Rüstungsindustrie und den Zustrom von Kriegsflüchtlingen erhöht sich die Einwohnerzahl in den Kriegsjahren kontinuierlich (1946: ). Nach den Eingemeindungen von Kleinwittenberg, Piesteritz, Trajuhn, und Wiesigk hat Wittenberg 1950 knapp Einwohner. Im folgenden Jahrzehnt kommt es zu einem leichten Bevölkerungsrückgang. Erst mit dem massiven Ausbau der chemischen Industrie nach 1961 (Errichtung des Nordwerkes der Stickstoffwerke Piesteritz) steigt die Einwohnerzahl wieder kontinuierlich an und Wittenberg überschreitet Anfang der 1980er Jahre erstmals die Marke von Einwohnern (1981: ), u. a. durch die Eingemeindung von Apollensdorf Noch während des letzten DDR-Jahrzehnts kommt es jedoch wieder zu einem leichten Rückgang. Nach der Wende zeichnet sich in Wittenberg ein deutlicher Einwohnerverlust ab, welcher wegen des Wendeknicks vorrangig aus dem Geburtendefizit resultiert. Während der zweiten Hälfte der 1990er Jahre kommt es infolge des Zusammentreffens von Suburbanisierung und massiven erwerbsbedingten Wegzügen zu einem drastischen Anstieg der Wanderungsverluste. Seit der Jahrtausendwende verringern sich die Wanderungsverluste durch Einsetzen einer Reurbanisierung. Demgegenüber gewinnen die Geburtendefizite wieder an Gewicht, weil die Jahrgänge im gebärfähigen Alter wegen starker Wanderungsverluste in diesen Altersgruppen schwach besetzt sind. Industrialisierung Rüstungsindustrie & Flüchtlingszustrom Ausbau der Chemieindustrie politischer Umbruch 1989/90 35

36 Einwohnerentwicklung seit der Wende Die Bevölkerung der Lutherstadt Wittenberg nimmt seit 1993 kontinuierlich ab. Trotz zwischenzeitlicher Erhöhungen der gesamtstädtischen Einwohnerzahl durch Eingemeindungen setzte sich der Bevölkerungsrückgang weiter fort. Zum waren in den Gebietsgrenzen der Lutherstadt Wittenberg Personen mit einem Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet. Die Einwohnerzahl hat sich auf dem Niveau von 1992 eingependelt, allerdings innerhalb eines fast verdoppelten Stadtgebietes. Abb. 10: Bevölkerungsentwicklung Lutherstadt Wittenberg seit Die Entwicklung zwischen Kernstadt und Ortschaften verläuft dabei differenziert. Seit der Jahrtausendwende weisen die Ortschaften nach anfänglichen Suburbanisierungsgewinnen einen jahresdurchschnittlichen Verlust von über 1 % auf, tendenziell nehmen die Einwohnerverluste seither zu. Seit dem Jahr 2007 verlieren die Ortsteile verhältnismäßig mehr Einwohner als die Kernstadt. Zwischen 2009 und 2015 zeichnet sich der Trend weiter fort. Die Ortschaften verlieren anteilmäßig fast dreimal so viel Einwohner wie die Kernstadt. EW zum EW zum Rückgang absolut nur Hauptwohnsitz Kernstadt Wittenberg ,0 Ortschaften ,9 gesamt ,1 Haupt- und Nebenwohnsitz Kernstadt Wittenberg ,7 Ortschaften ,5 gesamt ,8 Tab. 3: Einwohnerentwicklung Rückgang in % 8 Quelle: Lutherstadt Wittenberg / Innerer Service / Statistik und Wahlen 9 inklusive der zum eingemeindeten Ortsteile; Quelle: Lutherstadt Wittenberg / Innerer Service / Statistik und Wahlen 36

37 Einwohnerentwicklung Gemäß den aktuellen Daten des statistischen Landesamtes (StaLa) Sachsen- Anhalt hatte die Lutherstadt Wittenberg zwischen 2010 ( EW) und 2014 ( EW) einen Einwohnerverlust von etwa Einwohnern zu verzeichnen. Mit Berücksichtigung der Ergebnisse des Zensus wird in der Statistik des StaLa ein sprunghafter Einwohnerverlust im Jahr 2011 sichtbar, welcher sich danach wieder auf einem gleichbleibend abnehmenden Niveau einpendelt. Stellt man den Daten des StaLa die amtliche Statistik der Lutherstadt Wittenberg gegenüber, wird deutlich, dass die Entwicklung der Einwohnerzahlen in der Stadt real deutlich positiver ausgefallen ist. Im gleichen Zeitraum ist ein Rückgang von EW auf EW in 2014 erfasst, was einem Minus von EW entspricht LuWB - Gemeindestatistik (reale Entwicklung) LuWB - StaLa-Daten Abb. 11: Gegenüberstellung der Einwohnerentwicklung /15 10 Kerngrößen der demographischen Entwicklung Bevölkerungsbewegung Der anhaltende Einwohnerverlust seit 1990 resultiert sowohl aus der natürlichen Bevölkerungsentwicklung (Differenz zwischen Geburtenrate und Sterberate) als auch aus der Wanderungsbewegung (Migrationssaldo). Im Zeitraum zwischen 1994 und 2001 werden 52% der Verluste durch das Geburtendefizit und 48 % der Verluste durch das negative Wanderungssaldo verursacht. Nachdem 2002 und 2003 die Wanderungsverluste überwiegen, ist seit 2004 der Saldo der natürlichen Bevölkerungsbewegung wieder höher und liegt bspw sogar bei mehr als dem 10-fachen des Wanderungssaldo. Die natürliche Bevölkerungsbewegung bleibt seit 1993 stabil im Minus. Seit 1991 (bis 2012) sind durchschnittlich pro Jahr 323 Wittenberger mehr gestorben als geboren (Geburtendefizit). Geburtenrate: In den Jahren 1991 bis 2012 werden durchschnittlich 307 Kinder pro Jahr geboren. Der vorläufige Höhepunkt liegt im Jahr 2011 mit 352 Geburten. Sterberate: Der Durchschnittwert liegt bei 630 ( ). Seit 2008 erfolgt eine Zunahme. In den nächsten Jahren ist mit wachsenden Sterbezahlen zu rechnen, wenn die geburtenstarken Nachkriegsjahrgänge ihren Lebenszyklus beenden. stetiger Bevölkerungsrückgang 10 Quellen: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Lutherstadt Wittenberg / Innerer Service / Statistik und Wahlen 37

38 Geburtendefizit Stand 2014: 349 Zuzüge aktuell: ca /Jahr Wegzüge aktuell: ca /Jahr Durchschnittsalter 2015: 48,9 Jahre Trend: Durch sehr geburtenschwache Jahrgänge der frühen Nachwendezeit wird die Generation der potenziellen Eltern im nächsten Jahrzehnt stark abnehmen. Kommt es nicht zu erheblichen Zuzügen in den betreffenden Altersgruppen, wird diese Generation zwischen 2009 und 2025 um 40 % schrumpfen. Der aktuelle statistische Bericht bestätigt auch für die letzten Jahre den bestehenden Trend. Für 2013 wurde ein Geburtendefizit von 377 und für 2014 von 349 verzeichnet. Im vergangenen Jahrzehnt tendiert die Wanderungsbewegung zu einem ausgeglichenen Saldo der Zu- und Wegzüge entsteht erstmals wieder ein positiver Wanderungssaldo (+83). Bis zum Jahr 2014 stabilisiert sich dieser Trend und es ist ein Wanderungssaldo von zu verzeichnen. Zuzüge: Die Zahl der Zuzüge liegt derzeit bei etwa (Stand 2014: 1.947). Wegzüge: Die Wegzüge sinken seit 2001 tendenziell deutlich und liegen derzeit bei etwa (Stand 2014: 1.773). Der Zuzug im Jahr 2014 wird zu 40 % vorrangig durch die Altersgruppe 18 bis 29 Jahre (779) und zu 20 % von der Altersgruppe 30 bis 39 Jahre (389) getragen, dementsprechend zu 60 % v. a. durch die Bevölkerungsgruppe im gebärfähigen Alter bzw. derer mit Kindern. Die Wegzüge konzentrieren sich aber ebenfalls auf diese, v. a. für eine positive Bevölkerungsentwicklung relevanten Altersgruppen. Die Altersgruppe 18 bis 29 Jahre ist von 746 Wegzügen und die Altersgruppe 30 bis 39 Jahre von 371 Wegzügen betroffen. Das entspricht einem Anteil von 63 % am gesamten Anteil der Personen, die einen Wegzug vollzogen haben. Die nahezu ausgleichende Bilanz der Zu- und Wegzüge, v. a. bei den Personen im Alter von 18 bis 39 Jahren verhindert zumindest eine Verstärkung des allgemeinen Bevölkerungsrückgangs. Altersstruktur Seit 1992 vollzieht sich ein deutlicher Alterungsprozess. Das Durchschnittsalter beträgt in der Lutherstadt Wittenberg 48,9 Jahre (Stand 2015) und liegt somit noch höher als der Landesdurchschnitt von 47,5 Jahren (Stand 2015) 11. Im Jahr 2015 sind 61,4 % der Wittenberger im beschäftigungsfähigen Alter (18 bis 65 Jahre; 18 bis 40 Jahre: 23,2 %; 41 bis 65 Jahre: 38,2 %). Die Kinder und Jugendlichen (0 bis 17 Jahre) nehmen einen Anteil von 13,2 % ein. Der Anteil an Senioren (ab 66 Jahre) liegt bei 25,4 %. Damit liegt die Altersstruktur in Wittenberg etwa im Landesdurchschnitt. Bevölkerungsprognose Die 6. Regionalisierte Bevölkerungsprognose (RBP) des StaLa geht bis zum Jahr 2030 von einem Rückgang der Einwohner in Wittenberg auf EW aus. Auf Grundlage der tatsächlichen Gegebenheiten der Wittenberger Statistik wurden im Jahr 2016 die Prognosen des Stadtentwicklungskonzeptes (STEK) fortgeschrieben. Gegenüber der Prognose des StaLa wird ein weitaus geringerer Einwohnerverlust prognostiziert. 11 Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt 38

39 Prognose Aktuellste Prognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt 5. RBP StaLa* RBP StaLa* Prognosen der 4. Fortschreibung des STEK, Teilfortschreibung Stadtumbau, SR-Beschluss aktualisiert in Trendszenario** (Trend der vergangenen Jahre setzt sich fort) 2. Konsolidierungsszenario** (Annahmen plausibler Einflussfaktoren wirken sich positiv aus. Bsp.: Zuzugseffekte durch den demografischen Wandel auf dem Arbeitsmarkt, Zuzug durch die Stadt-Umland- Wanderung, Steigerung der Geburtenzahlen, die sich aus dem vermehrten Zuzug von jüngeren Erwerbstätigen ergeben) 3. Stabilisierungsszenario** (baut methodisch auf dem Konsolidierungsszsenario auf, setzt jedoch darauf, dass die Beschäftigung am Arbeitsort Wittenberg auf gleich hohem Niveau gehalten werden kann und damit die Wachstumspotenziale durch den demografischen Wandel auf dem Arbeitsmarkt sowie der Stadt-Umland- Wanderung voll wirksam werden, was sich auch in höheren Geburtenzahlen niederschlägt) Tab. 4: Bevölkerungsprognose * Hauptwohnsitz ** Haupt- und Nebenwohnsitz Die 6. Regionalisierte Bevölkerungsprognose muss aus Sicht der Lutherstadt Wittenberg kritisch betrachtet werden. Hintergrund ist die Berechnungsmethode. Die Verteilung der Einwohneranteile (in den einzelnen Altersstufen) von Gemeinde und Landkreis wird im Ausgangsjahr der Prognose festgesetzt und bleibt dann über den gesamten Prognosezeitraum hinweg gleich. Das ist durchaus als problematisch anzusehen, vor allem, wenn sich, wie im Falle Wittenbergs, die Einwohnerzahlen von Stadt und Landkreis unterschiedlich entwickeln. Die kritische Betrachtung verfestigt sich, wenn man die Prognosen des StaLa und der Stadt mit der realen Entwicklung gegenüberstellt. Die reale Einwohnerentwicklung Wittenbergs bewegt sich derzeit auf dem Niveau des Stabilisierungsszenarios und verläuft damit deutlich positiver als auf Landesebene prognostiziert. Anknüpfend an die aktuelle Bevölkerungsprognose ist eine Entwicklung zwischen dem Konsolidierungsszenario und dem Stabilisierungsszenario wahrscheinlich. Dafür sprechen folgende Entwicklungen: Wittenberg erhält die oberzentralen Funktionen auch als Mittelzentrum. Durch den Zuwachs des verarbeitenden Gewerbes sowie den Erhalt wichtiger Funktionen (Verwaltung, Bildung, Dienstleistungen) stabilisiert sich das Beschäftigungsangebot wieder. 39

40 Fehler! Abb. 12: Vergleich Prognosen mit realer Entwicklung, Indizes der Einwohnerentwicklung (2009= 100) Durch den altersstrukturellen Wandel wird sich die lokale Arbeitsmarktsituation grundlegend ändern. Während geburtenstarke Jahrgänge aus dem Erwerbsleben ausscheiden, rücken geburtenschwache Jahrgänge nach. Daher ist bereits seit 2010 ein Arbeitskräftemangel spürbar, der nur über Zuzüge ausgeglichen werden kann und allmählich zu Wanderungsgewinnen führen wird. Durch den beschäftigungsbedingten Zuzug besonders jüngerer Familien erhöht sich ab 2010 allmählich die Geburtenrate. Mit allgemein steigender Geburtenrate und sinkender Sterberate verringert sich langsam das Geburtendefizit. Das Aktivsaldo der Stadt-Umland-Wanderung bleibt durch die Konzentration der Infrastruktur auf die Zentralen Orte sowie das Angebot von preiswertem Wohnraum und attraktivem Bauland in Wittenberg bestehen. Prognose für FNP- Horizont 2030: EW Bei Annahme einer Entwicklung zwischen Konsolidierungs- und Stabilisierungsszenario wird sich die Einwohnerzahl bis 2030 etwa zwischen und EW (Haupt- und Nebenwohnsitz) einpegeln. Dem Flächennutzungsplan der Lutherstadt Wittenberg wird für den Planungshorizont 2030 demnach eine Bevölkerungszielzahl von rund Einwohnern (Haupt- und Nebenwohnsitz) zugrunde gelegt. 40

41 Haushaltsstrukturprognose Die Prognose der Haushaltsstrukturentwicklung in Wittenberg wurde nach den methodischen Vorgaben der Haushaltsvorausberechnung 2030 des Bundes für die neuen Länder hergeleitet: Ø HH- Größe 2,02 1,86 1,84 Jahr % abs. % Trend. Kons. Stab. % Trend. Kons. Stab. 1 PHH 38, , , PHH 36, , , PHH 15, , , PHH 7, , , PHH 1, , , gesamt (-11,8%) Tab. 5: Haushaltsstrukturprognose bis (-3,9%) Nach dem Trendszenario / 6. RBP StaLa sinkt die Zahl der Haushalte bis 2030 um 12 % auf EW. Nach dem Konsolidierungsszenario verringert sich die Zahl der Haushalte bis 2030 leicht um 4 % auf EW. Nach dem Stabilisierungsszenario wächst die Zahl der Haushalte bis 2030 moderat um 4 % auf EW. Nach allen Szenarios sinken Anteil und Zahl der Haushalte mit drei und mehr Personen. Nach dem Konsolidierungsszenario und dem Stabilisierungsszenario steigt die Zahl kleiner Haushalte mit einer oder zwei Personen (Alterung, späte Haushaltsgründung) (+3,8%) Ausgehend von einer Entwicklung zwischen dem Konsolidierungsszenario und dem Stabilisierungsszenario, wird sich im Jahr 2030 eine Haushaltszahl von etwa ergeben. 2030: ~ Haushalte 2.7 Wohnen Wohnungsbestand Zum gab es im heutigen Stadtgebiet Wohnungen in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden 12. Davon befinden sich Wohnungen in Wohngebäuden und in Nichtwohngebäuden. Bei den Wohnungen in Wohngebäuden handelte es sich zu 42 % um Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern und 58 % um Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Teilt man das Stadtgebiet nach der jeweils dominierenden Bauform auf, kann eine Aufteilung des Wohnungsbestandes auf folgende städtebauliche Strukturtypen erfolgen: Bestand 2015: ~ Wohnungen 12 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt 2015, Wohnungsbestandsstatistik 41

42 Altstadt vielseitige Wohnungsangebote (mittelalterliche Stadthäuser mit Gärten, großzügige Gründerzeitwohnungen, Geschossneubau, Einfamilienhaus, etc.). sanierter Bestand durchsetzt durch marode oder gar ruinöse Gebäude Gründerzeitquartier Lindenfeld gründerzeitlicher mehrgeschossiger Mietwohnungsbau in weitgehend geschlossenen Quartiersstrukturen; ergänzt durch eher schmucklosen Mietwohnungsbau, 1950er Jahre Wohngebäude, punktueller Geschosswohnungsbau der 90er Jahre Wohnungsbestand ist von einer kleinteiligen Eigentümerstruktur Siedlungsbau aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Werksiedlung Piesteritz: 7 Wohnhausgrundtypen; Versorgungs- und Infrastruktur-einrichtungen; erfolgreichster Mietwohnungsbestand ehem. GAGFAH-Siedlung: zwei- bis dreigeschossige Wohnblöcke; zwischen 2006 und 2009 durchgängig saniert; Vollvermietung ehem. WASAG-Siedlung: Ortsteil Abtsdorf; in 1930er Jahren für Beschäftigte des Wittenberger Sprengstoffwerks; Doppelhausstrukturen; etwa 350 Wohnungen; neues Ortszentrum mit Einkaufseinrichtung, Schule und Verwaltungsgebäude; heute im Privatbesitz selbstnutzender Eigentümer Ring, Ortsteil Nudersdorf: Doppelhausstrukturen mit viel Nebengelass und großen Wirtschaftsgärten für bäuerliche Nutzer bzw. Nebenerwerber (1930er Jahre) Siedlung Griebo, Stadtrandsiedlung, Lerchenbergsiedlung: typische Beispiele für den sozialen Wohnungsbau der Zwischenkriegszeit (mit Wirtschaftsgärten) Mietwohnungsbau der 1920er bis 1940 Jahre an mehreren Kleinstandorten überwiegend in Randbereichen der Kernstadt und Wittenberg West erreicht nicht Kompaktheit/ Strukturiertheit des Siedlungsbaus, weist aber häufig Ansätze einer einheitlichen städtebaulichen Gestalt auf DDR-Wohnungsbau der 1950er und 1960er Jahre traditionelle Bauweise/ Blockbauweise; v. a. Wittenberg West, Ernst-Kamith- Straße und kleinere Wohnlagen in Lindenfeld, Piesteritz, Rothemark, Pratau und Straach überwiegend viergeschossige Blöcke in offener Bauweise, die in losen Quartiersstrukturen zusammengefügt sind Industrieller Wohnungsbau der 1970er und 1980er Jahre Konzentration auf die Großsiedlungen Trajuhnscher Bach und Lerchenberg, westlich angrenzende Bereiche an der Stadthalle und der Berliner Straße; Splitterstandorte von Plattenbauten in Apollensdorf und an der Nordendstraße Geschossneubau seit 1990 meist in der Kernstadt, wo sie ältere bauliche Strukturen ergänzen (nennenswerte Konzentrationen: Schlossvorstadt, Apollensdorf-Nord, Elstervorstadt) oder innenstadtnah (Wittenberg West Neubau). 42

43 Eigenheimgebiete (Ein- und Zweifamilienhäuser) seit dem frühen 20. Jahrhundert in Randlagen der Kernstadt und der Dorfkerne z. T. wurden ältere Siedlungsstrukturen überformt (Kleinwittenberg) nach 1990 Eigenheimgebiete: Mischung von Fertighaustypen Dörfliche und kleinstädtische Bebauung Wohnbebauung in Ortschaften wie auch im historischen Kern der Friedrichstadt setzt sich aus vorstädtischen und dörflichen Elementen zusammen typisch: aufgelockerte Bebauung, großzügige Wirtschaftsgärten, Nebengelasse, Bauernhöfe, ein- bis zweigeschossige Straßenrandbebauung, freistehende Einfamilienhäuser, ursprüngliche Bebauungsstrukturen häufig überbaut und durch Neuansiedlungen erweitert Rundlinge, von Drei- und Vierseithöfen eingefasst: Assau, Berkau, Boßdorf, Euper, Jahmo, Köpnick, Labetz, Schmilkendorf, Straach, Wachsdorf, Weddin, Wüstemark. Straßendörfer: Dobien, Grabo, Griebo, Kropstädt, Seegrehna, Thießen eher vorstädtischer Charakter mit Elementen mehrgeschossiger Wohnbebauung: Friedrichstadt, Pratau, Reinsdorf verschiedene Bebauungsstrukturen: Mochau und Nudersdorf Der Wohnungsbestand verteilt sich auf die verschiedenen Strukturtypen wie folgt 13 : Strukturtyp (Wohngebäude) Anzahl WE Anteil im Bestand [%] Altstadt Mietwohnungsbau der Gründerzeit Stadtvillen im Altbau Mietwohnungsbau der 1920er bis 1940er Jahre Siedlungsbau der 1910er bis 1940er Jahre Mietwohnungsbau (konv.) der 1950er bis 1960er Jahre Mietwohnungsbau (ind.) der 1970er bis 1980er Jahre Mietwohnungsbau ab Eigenheimgebiete Dörfliche / kleinstädtische Bebauung Gemengelagen gesamt Tab. 6: Anteil der Wohnungen an Strukturtypen Wohnungsleerstand Zum standen den Wohnungen Haushalte gegenüber 14. Dies ergibt eine Leerstandsquote von 7 %. Nimmt man eine Fluktuationsreserve von 5 % an, besteht im Stadtgebiet ein struktureller Leerstand von 2 %. Der größte Anteil am Wohnungsleerstand entfällt auf den Altbau. Der Rest verteilt sich auf Bestände des DDR-Wohnungsbaus und den Wohnungsneubau seit Bestand 2015: Leerstandsquote 7 % 13 Die Angaben basieren überwiegend auf den Ergebnissen vom Stadtumbaumonitoring sowie der Erfassung der Neubautätigkeiten seit Einwohner zum ergeben bei einer durchschnittlichen Haushaltsgröße von 1,91 (Haushaltsvorausrechnung des Bundes 2010, Neue Länder) Haushalte. 43

44 Für die Einfamilienhausgebiete wird in Abhängigkeit vom Baualter ein Wohnungsleerstand von 1 % bis 3 % angenommen, eine Größenordnung, die unter der Fluktuationsreserve liegt. In den Einfamilienhausbereichen der Ortschaften ist der Leerstand marginal. Dasselbe gilt für die Doppelhausstrukturen des Siedlungsbaus der 1920er und 1930er Jahre. Es handelt sich typischerweise um Leerstand im Sinne der Fluktuationsreserve. Für die Ortschaften wird ein Wohnungsleerstand von 1 % (Einfamilienhausgebiete nach 1990) und 3 % (ältere Einfamilienhaus- und Siedlungsgebiete) angenommen. Faktisch gibt es in diesen Siedlungsstrukturen kein Leerstandsproblem, auch nicht in absehbarer Zukunft (abgesehen von alten Hofstrukturen). Prognose des strukturellen Leerstands Prognoseszenario Bedarf 2025 WE-Zahl 2025 WE- Überhang Bedarf 2030 WE-Zahl 2030 WE- Überhang Trend. STEK Kons. STEK Trend Kons Stab Tab. 7: Prognose struktureller Leerstand Nach dem Trendszenario 2015 (6. RBP) bleibt der strukturelle Wohnungsüberhang hoch, erreicht aber bis 2030 nicht mehr die Größenordnung wie im STEK 2012 für 2025 prognostiziert. Nach dem Konsolidierungsszenario 2015 erreicht der strukturelle Wohnungsüberhang in 2030 exakt dieselbe Größenordnung wie im STEK 2012 für 2025 prognostiziert. Nach dem Stabilisierungsszenario 2015 schrumpft der strukturelle Wohnungsüberhang auf eine Größenordnung, die keine Marktbereinigung durch Abriss mehr erfordert. Nach der aktuellen Bevölkerungsprognose ist eine Entwicklung zwischen dem Konsolidierungs- und Stabilisierungsszenario wahrscheinlich. Zu berücksichtigen ist, dass die unterstellte Neubauzahl von 35 WE p. A. (nach STEK 2012) im Falle einer eher negativen Entwicklung möglicherweise nicht mehr erreicht wird, sodass in diesem Falle auch der strukturelle Leerstand geringer ausfallen kann. Die Befunde sind kontinuierlich zu überprüfen. 2.8 Wirtschaft Der Wirtschaftsstandort Wittenberg liegt zwischen starken Kraftzentren. Im Norden befindet sich die Metropolregion um Berlin. Im Süden breitet sich die Metropolregion Mitteldeutschland aus. Mit der Jenaer Erklärung 15 hat sich Wittenberg als Akteur im erweiterten Metropolenraum positioniert. Die Aussagen zur Raumstruktur im Landesentwicklungsplan ordnen Wittenberg dem ländlichen Raum außerhalb der Verdichtungsräume um die Oberzentren Magdeburg und Halle zu. Die Stadt gehört jedoch zusammen mit Dessau-Roßlau und Bitterfeld- Wolfen zu einem Wachstumsraum und liegt im Schnittpunkt zweier überregionaler Entwicklungsachsen. 15 Gemeinsame Erklärung der Städte Bitterfeld-Wolfen, Dessau-Roßlau, Dresden, Eisenach, Erfurt, Gera, Halle, Hoyerswerda, Jena, Leipzig, Magdeburg, Plauen, Suhl, Weimar, Lutherstadt Wittenberg und Zwickau zur 44

45 Die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Achse von europäischer Bedeutung verbindet Berlin sowie die nord-, mittel- und osteuropäischen Metropolen mit Nürnberg, München und den südeuropäischen Metropolen. Die in West-Ost- Richtung angelegte Achse von Bundes- und Landesbedeutung verbindet den Wachstumsraum Halberstadt-Wernigerode-Quedlinburg über Staßfurt, Bernburg und Köthen mit dem Wachstumsraum Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Lutherstadt Wittenberg. Im weiteren Verlauf bindet diese Achse im Westen an die niedersächsischen und nordrheinwestfälischen Industrieregionen sowie im Osten an die sächsischen und im weiteren Verlauf polnischen Industriestädte an. Wirtschaftsstruktur In Wittenberg hat sich eine gemischte Wirtschaftsstruktur herausgebildet. Die Unternehmenslandschaft wird hierbei durch mittelständische Betriebe im verarbeitenden Gewerbe geprägt, welche die Innovationskraft sowie Beschäftigungsund Expansionspotenziale am Standort Wittenberg tragen. Das verarbeitende Gewerbe wird neben der Chemieindustrie (als industrieller Kern) vom Spezialfahrzeugbau, von der Nahrungsmittelherstellung, von der Verpackungsindustrie sowie von Maschinenbau, Oberflächenveredlung und Metallverarbeitung geprägt. Der gewerbliche Dienstleistungssektor mit seinem breiten Angebotsspektrum ist überwiegend kleinteilig strukturiert, jedoch haben sich auch einige größere Unternehmen angesiedelt. Kein Unternehmen zählt mehr als Beschäftigte. Abgesehen von der öffentlichen Verwaltung (Stadt und Kreis) gibt es vier Betriebe bzw. Einrichtungen mit mehr als 400 Beschäftigten. Größter Arbeitgeber ist das Krankenhaus der Paul Gerhardt Stiftung, gefolgt von den SKW Stickstoffwerken Piesteritz GmbH, dem Sitel Call Center und der Feldbinder Spezialfahrzeuge Reinsdorf GmbH. Sechs Betriebe bzw. Einrichtungen beschäftigen zwischen 200 und 400 Personen, darunter zwei Sozialdienstleiter, ein Chemiebetrieb, ein Verpackungsproduzent, ein Lebensmittelhersteller und die Sparkasse. Es gibt weitere 14 Arbeitsstätten mit 100 bis 200 Beschäftigten, 14 Arbeitsstätten mit 50 bis 100 Beschäftigten und sechs Arbeitsstätten mit 20 bis 50 Beschäftigten. Bei den übrigen Gewerbebetrieben am Standort Wittenberg handelt es sich um Klein- und Kleinstunternehmen, die selten mehr als fünf Beschäftigte aufweisen. Die Zahl der Beschäftigten in den erfassten Betrieben bzw. Einrichtungen ist zwischen 1997 und 2005 zwar rückläufig, seitdem jedoch wieder deutlich gestiegen. Dies ist ein Indikator für die Stabilisierung der lokalen Wirtschaftssituation. Öffentliche Verwaltung als größter Arbeitgeber Unternehmen Stadtverwaltung / Kreisverwaltung Krankenhaus der Paul-Gerhardt-Stiftung SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH Sitel Call Center 680 Feldbinder Spezialfahrzeuge Reinsdorf GmbH SIG Combibloc GmbH Sparkasse Wittenberg PTE Polymertechnik Elbe GmbH Unilever Deutschland Produktions GmbH AWO Wittenberg e.v Augustinuswerk e.v Tab. 8: Beschäftigtenzahlen der größten Arbeitgeber (> 200 Beschäftigte) länderübergreifenden Zusammenarbeit in Mitteldeutschland anlässlich des ersten gemeinsamen Treffens der Oberbürgermeister/-innen am 30. November 2007 in Jena. Es sollen u. a. durch verstärkte gemeinsame Aktivitäten und eine verbesserte Koordination der unterzeichnenden Städte sowie der vorhandenen länderübergreifenden Netzwerke und Institutionen die knapper werdenden Ressourcen von Städten und Ländern effektiv und arbeitsteilig gebündelt werden, um die Zukunftsfähigkeit der Region zu stärken. 45

46 Bestand 2015: ~ Gewerbebetriebe Steigende Beschäftigungszahlen Aufsteigende Tendenz Hohe Dynamik bei An- und Abmeldungen Konzentration Innenstadt Gewerbeentwicklung Im Jahr 2015 werden in der Lutherstadt Wittenberg Gewerbebetriebe gezählt. Davon entfallen 57 auf die Industrie, 607 auf das Handwerk, 788 auf den Handel und auf Sonstige, also im Wesentlichen auf den Dienstleistungssektor. Seit 1990 hat sich die Zahl der tätigen Gewerbe in Wittenberg mehr als verdreifacht, wobei den Wachstumsjahren bis 1994 (durchschnittliche jährliche Wachstumsrate 30 %) in den Jahren bis 1999 eine gedämpfte Entwicklung der Gewerbetätigkeit folgt (1999: Wachstum von 1,1 %). Im Jahr 2000 ist erstmals ein geringfügiger Rückgang der tätigen Gewerbe (-1,1 %) und somit ein negatives Gewerbean- und abmeldungssaldo (-33) zu verzeichnen. Auch für die darauf folgenden Jahre bis 2015 sind geringfügige Auf- und Abwärtsbewegungen festzustellen. Zwischen 2000 und 2010 wächst die Gesamtzahl um 232 Betriebe. Die jahresdurchschnittliche Steigerungsrate liegt in diesem Zeitraum bei 0,6 %. Die Eingemeindungen ergeben dabei keine großen Zuwächse. Insgesamt gesehen hat sich die Dynamik der An- und Abmeldungen seit den späten 1990er Jahren beruhigt. Im laufenden Jahrzehnt ist die Bilanz nahezu ausgeglichen. In den einzelnen Wirtschaftsabteilungen ergibt sich über den Zeitraum der letzten 25 Jahre hinweg folgendes Bild für die Zahl der Betriebe: Wirtschaftsabteilung Industrie Handwerk Handel Sonstige gesamt Tab. 9: Gewerbestand nach Wirtschaftsabteilungen Die Zahl der Industriebetriebe steigt nach Auflösung der Kombinatsstrukturen zu Beginn der 1990er Jahre schnell an und bleibt danach bis 2009 im Wesentlichen konstant. Im Lauf der folgenden Rezession sinkt die Zahl der Industriebetriebe um ein knappes Viertel, jedoch bei insgesamt steigenden Beschäftigtenzahlen, was auf Restrukturierungs- und Konzentrationsprozesse in der industriellen Gewerbelandschaft hindeutet. Die Zahl der Handwerksbetriebe verdoppelt sich während der Privatisierungswelle der frühen 1990er Jahre und schwankt seitdem zwischen etwa 600 und 550, in den letzten Jahren wieder mit aufsteigender Tendenz. Im Vergleich zur Industrie ist der Anteil von An- und Abmeldungen höher. Im Handel verdreifacht sich die Zahl der Gewerbebetriebe zwischen 1990 und 1995 auf über und bleibt bis 2007 weitgehend stabil. Seit 2008 schrumpft der Bereich Handel tendenziell. Die Dynamik von An- und Abmeldungen ist erheblich. Im Dienstleistungsbereich verdreifacht sich die Zahl der Gewerbebetriebe zwischen 1990 und Bis zur Jahrtausendwende steigt die Betriebszahl noch einmal um gut 40 %, bis Ende des Jahrzehnts dann um weitere 20 %. Die Dynamik von An- und Abmeldungen ist sehr hoch. Überwiegend handelt es sich um Klein- und Kleinstbetriebe. Beschäftigungssituation Zum waren am Arbeitsort Lutherstadt Wittenberg sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ausgewiesen (Arbeitsortprinzip). 46

47 Wittenberger Einwohner gingen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach (Wohnortprinzip). Die wirtschaftlichen Umbrüche der frühen 1990er Jahre hatten zu massiven Beschäftigungsverlusten geführt, die etwa ein Drittel der vorhandenen Arbeitsplätze kosteten. Hatte es 1991 am Arbeitsort Wittenberg noch etwa Beschäftigte gegeben, wurden im Jahr 1994 nur noch SV-Beschäftigte gezählt. Bis zum Jahr 2001 ging deren Zahl auf zurück und erreichte im Jahr 2003 mit einen Tiefpunkt. Somit hatte sich das Arbeitsplatzangebot im Zeitraum zwischen 1991 und 2003 um mehr als ein Viertel verringert. Im laufenden Jahrzehnt hat sich das Beschäftigungsangebot zunehmend stabilisiert. Seit 2003 steigt die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse am Arbeitsort tendenziell leicht. Die Zuwächse in den Jahren 2004, 2008 und 2010 sind den Eingemeindungen zu verdanken. Darüber hinaus ist die positive Beschäftigungsentwicklung auf wirtschaftliches Potenzial zurückzuführen. Die Lutherstadt Wittenberg weist eine erhebliche Arbeitsplatzzentralität auf. Von den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen am Arbeitsort Wittenberg (2012) sind nur knapp 58 % (11.224) von Personen mit Wohnort in Wittenberg belegt. Die übrigen Beschäftigungsverhältnisse am Arbeitsort Wittenberg entfallen auf Einpendler. Dies entspricht einer Einpendlerquote von 42 %. Drei Viertel der Einpendler nach Wittenberg kommen hierbei aus dem Landkreis. Die größeren privaten und öffentlichen Dienstleistungseinrichtungen konzentrieren sich hierbei in der Innenstadt, insbesondere in der Schlossvorstadt und im Lindenfeld. Die Mehrzahl der größeren Industriebetriebe befindet sich in Piesteritz, einige Standorte liegen in Reinsdorf und Pratau. Auf der anderen Seite haben der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Wittenberger ihren Arbeitsplatz außerhalb der Stadt. Die Auspendlerquote liegt bei 34 %. Statistisch verringert sich die Arbeitsplatzzentralität durch die Eingemeindungen im vergangenen Jahrzehnt um etwa 5 %. Anhand der folgenden Übersicht wird deutlich, dass sich der Handel und das Gastgewerbe 16 sowie das verarbeitende Gewerbe trotz einiger Schwankungen als stabile Größen des Wirtschaftsstandortes zählen. Und auch in absehbarer Zukunft ist mit einer robusten Beschäftigungssituation in diesen Zweigen zu rechnen. Arbeitsplatzzentralität Wirtschaftszweig in % Dienstleistungen Verarbeitendes Gewerbe Handel, Gastgewerbe Öffentliche Verwaltung Baugewerbe Andere Zweige gesamt Tab. 10: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Wirtschaftszweig In der Stadt gibt es 13 Hotels, 5 Pensionen und 24 Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen. Die Besucherzahl sich seit 1992 fast vervierfacht, wobei die höchsten Zuwachsraten in den 1990er Jahren zu verzeichnen waren. Zwischen 2000 und 2009 stieg die Zahl der Übernachtungen von auf , also um mehr als ein Drittel % Chemieindustrie, 18 % Maschinen- und Fahrzeugbau, 13 % Nahrungsgüterproduktion, 30 % Holzverarbeitung, Druckerzeugnisse, Verpackungsindustrie, Elektrotechnik, Bau von Heizungs-/ Sanitäranlagen 18 STEK Wirtschaft

48 Sinkende Arbeitslosendichte Im Dienstleistungssektor, als größter Arbeitgeber, ist die Zahl der Arbeitsplätze im Laufe des vergangenen Jahrzehnts sogar tendenziell gestiegen. 19 Demgegenüber ist die Beschäftigtenzahl in der öffentlichen Verwaltung zwischen 2000 und 2012 durch kontinuierlichen Stellenabbau um ein Drittel gesunken. In Abhängigkeit der Beschäftigungssituation ist die Entwicklung der Arbeitslosigkeit zu betrachten. Da innerhalb von Wittenberg keine Arbeitslosenquoten erhoben werden, dient die Arbeitslosendichte (Anteil der Arbeitslosen an der Zahl der Erwerbsfähigen) als Indikator für das Ausmaß der Arbeitslosigkeit. Zwischen dem Jahr 2000 und dem Jahr 2012 sinkt die Arbeitslosendichte der Stadt von 15,5 % auf 9,6 %. Dies entspricht einer Verringerung um über ein Drittel. Der Fall der Arbeitslosendichte konzentriert sich auf den Zeitraum zwischen 2006 und 2008, als der konjunkturelle Aufschwung, die Stabilisierung der lokalen Wirtschaft und der einsetzende demografische Umschwung auf dem Arbeitsmarkt (starke Jahrgänge gehen in Rente, schwache Jahre treten ins Erwerbsleben) kulminieren. Der konjunkturelle Einbruch von 2009 hat die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt zunächst angehalten, aber nicht umgekehrt. Im Jahr 2009 steigt demnach die Arbeitslosendichte wieder auf 12 % an, fällt ab 2010 bis 2012 aber wieder auf 10 % zurück. Am stärksten von Arbeitslosigkeit betroffen ist die große Personengruppe im Alter zwischen 25 und 55 Jahren. Diese Altersgruppe macht 62 % aller Erwerbsfähigen in Wittenberg aus und stellt 71 % aller Arbeitslosen dar. Die älteren Erwerbsfähigen zwischen 55 und 65 Jahren machen 25 % der Erwerbsfähigen aus und stellen 20 % der Arbeitslosen dar. Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren haben einen Anteil von 13 % an den Erwerbsfähigen und nur 9 % an den Arbeitslosen. 20 Insgesamt gesehen zeigt sich auch an den Trends auf dem Arbeitsmarkt, dass sich der Wirtschaftsstandort stabilisiert hat und Chancen für eine nachhaltige Entwicklung bestehen. 19 Es ist zu berücksichtigen, dass die statistischen Einordnungskriterien währenddessen mehrfach geändert wurden. Zum Dienstleistungssektor werden folgende Wirtschaftsabteilungen gezählt: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen, sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen, Freiberufliche wissenschaftliche und technische Dienstleistungen, Gesundheits- und Sozialwesen. 20 Lutherstadt Wittenberg / Innerer Service / Statistik und Wahlen

49 3 Planvorgaben Die Darstellungen im Flächennutzungsplan basieren auf den grundlegenden Vorgaben aus der Landes-, Regional- und Fachplanung sowie auf umfangreichen Analysen und Prognosen, welche u. a. im Rahmen der stetigen Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes erstellt werden. 3.1 Ziele und Grundsätze der Raumordnung Aufgrund von 1 Abs. 4 BauGB sind die Gemeinden als Träger der Bauleitplanung verpflichtet, den Flächennutzungsplan den Zielen der Raumordnung anzupassen. Damit sind diese Ziele für die betroffene Gemeinde bindend und können nicht in die Abwägung einbezogen werden. Die Grundsätze und Ziele der Raumordnung werden gem. 3 Landesplanungsgesetz des Landes Sachsen- Anhalt (LPIG) in folgenden Planwerken dargestellt: Anpassungsgebot Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt (LEP ST 2010) 21 Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld- Wittenberg 2005 (REP A-B-W 2005) 22 Sachlicher Teilplan Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt- Bitterfeld-Wittenberg 23 Sachlicher Teilplan Daseinsvorsorge Landesentwicklungsplan Der Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen Anhalt 2010 (LEP ST 2010) enthält Grundsätze zur Raumordnung und Landesplanung, die entsprechend den Leitvorstellungen des 1 LPlG gegeneinander und untereinander abzuwägen sind. Weiterhin werden konkrete Ziele der Raumordnung zur Landesentwicklung festgelegt. Regionale Einordnung Das Land Sachsen-Anhalt wird in Verdichtungsräume (Halle, Magdeburg) und diese umgebende Räume sowie in ländliche Räume unterteilt. Das Gemeindegebiet der Lutherstadt ist aufgrund der aufgelockerten Siedlungsstruktur und des großen Flächenpotenzials an Landwirtschafts- und Forstflächen dem ländlichen Raum zuzuordnen. Die vorhandenen Industrie- und Gewerbestrukturen in der Region bedingen eine Festsetzung als Wachstumsraum Dessau-Roßlau und Teile der Landkreise Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg. Wittenberg zählt aufgrund des Chemieparks Piesteritz (größter Harnstoff- und Ammoniakproduzent Deutschlands) zu diesem ländlichen Raum mit günstigen wirtschaftlichen Entwicklungspotenzialen. Die Stadt liegt zudem im Korridor einer überregionalen Entwicklungsachse von europäischer Bedeutung. Diese Korridore sind maßgeblich durch eine Bündelung von Verkehrs- und technischen Infrastrukturtrassen und eine unterschiedlich dichte Folge von Siedlungskonzentrationen gekennzeichnet. Sie sind über die Ländlicher Raum mit günstigen wirtschaftlichen Entwicklungspotenzialen: Wachstumsraum Entwicklungsachse von europäischer Bedeutung 21 Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt vom , seit in Kraft 22 beschlossen durch die Regionalversammlung am ; in Kraft seit ; derzeit Neuaufstellungsverfahren: 1. Entwurf beschlossen durch die Regionalversammlung am beschlossen durch die Regionalversammlung am , Genehmigung durch die oberste Landesentwicklungsbehörde steht aus 24 beschlossen durch die Regionalversammlung am , in Kraft seit

50 Osterweiterung der EU hinaus Bestandteil der paneuropäischen Verkehrskorridore. Wittenberg findet konkrete Erwähnung im Zusammenhang mit der zentralörtlichen Gliederung, der Ausweisung von Vorrangstandorten, Vorranggebieten und Vorbehaltsgebieten sowie dem Verkehr. Mittelzentrum Vorranggebiet: Rohstoffgewinnung Vorranggebiet: Hochwasserschutz Vorrangstandort: Industrie & Gewerbe Zentraler Ort Die Lutherstadt Wittenberg wird entsprechend als Mittelzentrum ausgewiesen. Demnach ist die Stadt als Standort für höherwertige und spezialisierte Einrichtungen im wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Bereich sowie für weitere private Dienstleistungen zu sichern und zu entwickeln. Zudem übernimmt die Stadt als Mittelzentrum die Funktion eines Verknüpfungspunktes der öffentlichen Nahverkehrsbedienung und hat entsprechend zur Sicherung der Verbindung zum regionalen und überregionalen Verkehr beizutragen. Typische Versorgungseinrichtungen von Mittelzentren sind u. a. Fachschulen, Gymnasien, Sportplätze, Schwimmbäder, Verbrauchermärkte, IC-/RE-Halt, Krankenhäuser. Vorrangstandort und Vorranggebiete Ein Vorranggebiet ist gemäß 3 Raumordnungsgesetz (ROG) ein Gebiet, welches für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen ist und andere raumbedeutsame Nutzungen in diesem Gebiet ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen nicht vereinbar sind. Quarzsandvorkommen Möllensdorf/Nudersdorf: Seit mehreren Jahrzehnten werden die anstehenden Quarzsande aus dem Vorkommen Möllensdorf/Nudersdorf zu Gießereisanden und Quarzmehlen verarbeitet. Das Quarzsandvorkommen ist daher als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung festgesetzt, um somit das vergleichsweise geringe Vorkommen hochwertiger Quarzsande in Sachsen-Anhalt vor Verbauung zu schützen und die Versorgung der Volkswirtschaft mit Rohstoffen zu sichern. Wegen der Standortgebundenheit von Vorhaben zur Rohstoffgewinnung sind in den Vorranggebieten für Rohstoffgewinnung Nutzungen unzulässig, die den Rohstoffabbau wesentlich erschweren oder verhindern würden. Überschwemmungsbereiche der Elbe: Als Vorranggebiet für Hochwasserschutz wird der gesamte Überschwemmungsbereich der Elbe festgelegt. Diese Flächen sollen dem Erhalt der Flussniederungen für den Hochwasserrückhalt und den Hochwasserabfluss sowie der Vermeidung von nachteiligen Veränderungen der Flächennutzung, die die Hochwasserentstehung begünstigen und beschleunigen, dienen. Diese Gebiete sind zugleich in ihrer bedeutenden Funktion für Natur und Landschaft zu erhalten. Vorranggebiete für Hochwasserschutz sind zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung von Neubebauung freizuhalten. Piesteritz einschließlich Industriehafen: Das Gebiet Piesteritz einschließlich des Industriehafens, ist im LEP ST 2010 als Vorrangstandort für landesbedeutsame Industrie- und Gewerbeflächen beschrieben. Die Vorhaltung dieser Standorte für die Ansiedlung von Industrie und produzierendem Gewerbe liegt im öffentlichen Interesse. Sie sollen bei Bedarf für weitere Industrieansiedlungen flächenmäßig weiterentwickelt werden können. Hier sollen gezielt Unternehmen angesiedelt werden, die insbesondere auf Verkehrsgunst angewiesen sind. 50

51 Vorbehaltsgebiet Laut ROG wird ein Gebiet als Vorbehaltsgebiet bezeichnet, in dem bestimmten raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen ist. Die Gebiete südöstlich der Lutherstadt Wittenberg finden Erwähnung als Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft. Dieses sind Gebiete, in denen die Landwirtschaft als Nahrungs- und Futtermittelproduzent, als Produzent nachwachsender Rohstoffe sowie als Bewahrer und Entwickler der Kulturlandschaft den wesentlichen Wirtschaftsfaktor darstellt. Der landwirtschaftlichen Bodennutzung ist bei der Abwägung mit entgegenstehenden Belangen ein erhöhtes Gewicht beizumessen. Verkehr Der Ausbau von Bundesfernstraßenverbindungen einschließlich von Ortsumgehungen für den großräumigen überregionalen Straßenverkehr ist zur Wirtschaftsförderung sowie zur Gewährleistung der Erreichbarkeit von Zentralen Orten und sonstigen Siedlungsbereichen vordringlich erforderlich. Dazu zählen insbesondere die im Bundesverkehrswegeplan festgelegten Vorhaben des vordringlichen und des weiteren Bedarfs. Die B 187 Nordumfahrung wird im Bundesverkehrswegeplan 2030 als Vorhaben mit vordringlichem Bedarf festgelegt. Des Weiteren nimmt die Stadt als IC-Anbindungsstelle (Systemhalt) einen verkehrstechnisch bedeutsamen Stellenwert ein. Laut LEP ST 2010 sind im Streckenverlauf von Fernverkehrsverbindungen liegende Mittelzentren als Systemhalte zu nutzen, um die regionale Erschließung zu verbessern und Knotenfunktionen wahrnehmen zu können. Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft B 187 Nordumfahrung Systemhalt Regionaler Entwicklungsplan Das LPlG teilt das Land in fünf Planungsregionen ein. Für die Planungsregionen sind unter Beachtung ihrer Eigenart und ihrer unterschiedlichen Entwicklungsvoraussetzungen Regionale Entwicklungspläne aufzustellen. Das Ziel ist die Entwicklung einer strategischen Planung, mit ausgewogenen Lebens- und Wirtschaftsbeziehungen innerhalb der Region und zwischen den Regionen. Auf regionaler Ebene konkretisiert und ergänzt der Regionale Entwicklungsplan Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg die landesplanerischen Vorgaben der Raumordnung ( 6 LPlG). Durch die Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld- Wittenberg werden die im LEP ST 2010 festgelegten Grundsätze und Ziele übernommen und entsprechend den regionalen Besonderheiten räumlich konkretisiert und ergänzt. Beschlossen wurde der Regionale Entwicklungsplan am , in Kraft getreten ist dieser am Derzeit wird der Regionale Entwicklungsplan neu aufgestellt, am wurde der erste Entwurf durch die regionale Planungsgemeinschaft beschlossen. Für das Stadtgebiet der Lutherstadt Wittenberg werden im derzeit noch verbindlichen Regionalen Entwicklungsplan 2005 u. a. folgende Erfordernisse der Raumordnung ergänzend zum LEP ST 2010 festgelegt: Grundtypen des ländlichen Raumes Die Kernstadt wird als ländlicher Raum außerhalb der Verdichtungsräume mit relativ günstigen wirtschaftlichen Entwicklungspotenzialen festgelegt. Die Ortsteile Griebo, Nudersdorf, Schmilkendorf, Kropstädt, Mochau, Abstdorf, Straach, Boßdorf sind als ländliche Räume mit relativ günstigen Produktionsbedingungen für die Landwirtschaft und/oder Potenzialen im Tourismus deklariert. Grundtypen ländlicher Raum 51

52 Vorranggebiet Landwirtschaft Vorranggebiet Forstwirtschaft Vorranggebiet Natur und Landschaft Vorbehaltsgebiet: Tourismus u. Erholung Vorbehaltsgebiet: ökologisches Verbundsystem Standort für soziale u. Bildungsinfrastruktur Standort für Kultur u. Denkmalpflege Standort für Wassersportanlagen Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete Vorranggebiet für Landwirtschaft Gebiet um Wittenberg und Jessen: dieses Gebiet ist (hier: Bereich der Gartenbau-Kulturlandschaft) u. a. aufgrund von Traditionen und Erfahrungen auf dem Gebiet des Ackerbaus sowie wegen der Standortgunst für Sonderkulturen besonders für eine landwirtschaftliche Nutzung geeignet, so dass hier die Landwirtschaft als Wirtschaftsfaktor, Nahrungsproduzent und Erhalter der Kulturlandschaft die prioritäre Raumfunktion und nutzung darstellt. Vorranggebiet für die Forstwirtschaft Fläming: Diese Gebiete sind Waldgebiete, in denen die Bewirtschaftung des Waldes von besonderer Bedeutung ist. Vorranggebiete für Natur und Landschaft Flusslandschaft Elbe, Mulde, Schwarze Elster und Fläming: Flusslandschaft Elbe, Mulde, Schwarze Elster: Die charakteristischen Flussauen mit ausgedehnten Überflutungsbereichen und der reichhaltigen Biotopausstattung als Lebensraum aller dafür charakteristischen Arten sind zu erhalten. Fläming: Die naturnahen Wälder, Wiesen und Bachniederungen mit reichhaltiger Biotopausstattung als Lebensraum aller dafür charakteristischen Arten sind zu erhalten. Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung Fläming: In dem ausgewiesenen Vorbehaltsgebiet ist den Belangen des Tourismus bei der Abwägung mit entgegenstehenden Belangen ein besonderes Gewicht beizumessen. Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems Fläming und Flusslandschaft Elbe: Die Ausweisung dient zur Vermeidung von Isolation von Biotopen oder ganzen Ökosystemen. Diese Gebiete sollen großflächige, naturbetonte, untereinander verbundene Lebensräume zum Schutz der besonders gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und Ökosysteme umfassen. In den Vorbehaltsgebieten ist den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege sowie einer naturnahen Waldbewirtschaftung bei der Abwägung mit entgegenstehenden Belangen ein erhöhtes Gewicht beizumessen. Regional bedeutsame Standorte Regional bedeutsamer Standort für soziale und Bildungsinfrastruktur Wissenschaftszentrum in der Lutherstadt Wittenberg: Zur Verwirklichung des Grundsatzes der Erreichung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Teilen der Region ist eine gute soziale und Bildungsinfrastruktur nötig. Regional bedeutsamer Standort für Kultur- und Denkmalpflege UNESCO- Weltkulturerbe Lutherstadt Wittenberg mit Luthergedenkstätten: Der Denkmalpflege soll an den Weltkulturerbestätten besondere Beachtung eingeräumt werden. Die Standorte sollen bei Abwägungen prioritär berücksichtigt werden. Die optische Beeinträchtigung der Ansicht denkmalgeschützter Siedlungsbereiche, Landschaftsteile oder Gartenanlagen soll weitestgehend ausgeschlossen werden. Regional bedeutsamer Standort für Wassersportanlagen Wittenberg (Elbe): Die bedeutenden gewässernahen touristischen Attraktionen der Region sollen durch ein gut ausgebautes und ausgestattetes Netzwerk wassertouristischer Infrastruktur verknüpft und gesichert werden. 52

53 Vorranggebiete für Natur und Landschaft Vorranggebiete für Landwirtschaft Vorranggebiete für Hochwasserschutz Vorranggebiet für Wassergewinnung Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung Vorranggebiet für Forstwirtschaft Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung Abb. 13: Auszug aus dem Regionalen Entwicklungsplan Sachlicher Teilplan Wind Vorbehaltsgebiet für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems Der Sachliche Teilplan Windenergienutzung in der Planungsregion Anhalt- Bitterfeld-Wittenberg" ist am in Kraft getreten. Im Geltungsbereich der Lutherstadt Wittenberg wurde hier als Ziel 1 Nr. XIII das Vorranggebiet für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten Straach" Teilplan festgelegt. Der Sachliche Teilplan wurde jedoch durch das Oberverwaltungsgericht Magdeburg am für unwirksam erklärt (AZ 2 K 19/14 und 2 K 109/13). Aus diesem Grund wurde der Sachliche Teilplan Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg neu aufgestellt (öffentliche Bekanntmachung vom ). Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg hat auf ihrer Sitzung am den Sachlichen Teilplan beschlossen. Im neuen Sachlichen Teilplan wird für das Stadtgebiet der Lutherstadt Wittenberg als Ziel 1 Nr. XIV das Vorranggebiet für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten Straach" (134 ha) festgelegt. Mit dem neuen Sachlichen Teilplan Wind werden alle Festlegungen des Kapitels 5.7 Gebiete für die Nutzung der Windenergie des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg (in Kraft seit 2006) im Zuständigkeitsbereich der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg aufgehoben. Mit Datum vom wurde die Genehmigung des neuen Sachlichen Teilplans Windenergienutzung durch die Genehmigungsbehörde versagt. Das weitere Verfahren zum Planwerk ist aktuell offen. 53

54 Abb. 14: Sachlicher Teilplan Wind: Windpark Straach Sachlicher Teilplan Daseinsvorsorge Der Sachliche Teilplan Daseinsvorsorge - Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg konkretisiert die Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Siedlungsstruktur des Abschnitts 2 und zum Öffentlichen Personennahverkehr gemäß Abschnitt des LEP ST Um gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen des Landes zu erreichen, ist gem. Ziel 40 LEP ST 2010 die Daseinsvorsorge unter Beachtung des demografischen Wandels generationenübergreifend langfristig sicherzustellen. Es sind insbesondere die Voraussetzungen dafür zu schaffen, einer immer älter werdenden Bevölkerung gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten. Eine in Umfang und Qualität angemessene Versorgung mit Infrastrukturangeboten und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge ist gem. Ziel 41 LEP ST 2010 insbesondere in den Zentralen Orten zu sichern und zu entwickeln. Gem. den Zielen 37 und 38 LEP ST 2010 soll durch die Regionalplanung im Einvernehmen mit den Städten der Zentrale Ort der Mittelzentren und Grundzentren mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums abgegrenzt werden. Am hat die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg den Sachlichen Teilplan Daseinsvorsorge - Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld- Wittenberg beschlossen. Nach Genehmigung der obersten Landesplanungsbehörde ( ) sowie nach Bekanntmachung in den Amtsblättern der Landkreise Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg sowie der kreisfreien Stadt Dessau- Roßlau ist der Sachliche Teilplan am in Kraft getreten. Als Ziel 1 wurde die räumliche Abgrenzung des Mittelzentrums Lutherstadt Wittenberg festgelegt. Zur Abgrenzung des Mittelzentrums Lutherstadt Wittenberg konnte kein Einvernehmen hergestellt werden. Die Regionalversammlung hat am entschieden, dass die Abgrenzung des Mittelzentrums Lutherstadt Wittenberg entgegen des Stadtratbeschlusses (Beschluss-Nr. I/ ) ohne den Ortsteil Pratau erfolgt. 54

55 Abb. 15: Räumliche Abgrenzung Mittelzentrum Lutherstadt Wittenberg 3.2 Vorgaben kommunaler Planungen Für die Planung der künftigen Siedlungsentwicklung der Lutherstadt Wittenberg sind realistische Prognosen zur Ermittlung des Bedarfs an Wohn- und gewerblichen Bauflächen, der Verkehrsentwicklung, der technischen Infrastruktur, des Handels- und Dienstleistungssektors sowie eine umfassende ökologische Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes erforderlich. Informelle Planungen liefern die Basisdaten für die zukünftige Ausrichtung der Stadtentwicklung Stadtentwicklungskonzept Das Stadtentwicklungskonzept 25 (STEK) ist eine wichtige Grundlage zur Abschätzung der städtebaulichen Entwicklung Wittenbergs in den nächsten Jahren. Mit Beschluss-Nr. I/ hat die Lutherstadt Wittenberg seit ein STEK zum Schwerpunkt Wohnen. Dieses Konzept wird seitdem kontinuierlich fortgeschrieben und durch den Stadtrat bestätigt (Beschl.-Nrn. I/ , I/ , I/ ). Neben der wiederholten Aktualisierung der Bevölkerungsentwicklung werden schwerpunktmäßig die Themen Wirtschaft, Wohnen sowie Stadtumbau ausführlich betrachtet. Die 4. Fortschreibung des STEK besteht aus vier Teilfortschreibungen zu den Themen Zentrenkonzept (2011), Stadtumbau (2012), Wirtschaft (2012) und Verkehr (2015), deren aktuelle Daten im Flächennutzungsplan Beachtung finden. Im Rahmen der kontinuierlichen Fortschreibung des STEK wird derzeit die Teilfortschreibung Gemeinwesen mit integriertem Sportstättenentwicklungskonzept erstellt. Aktuell liegt eine erste Entwurfsfassung vor. Der Flächennutzungsplan legt die strategischen Aussagen der Stadtentwicklungskonzepte zugrunde. Perspektivisch ist vorgesehen, alle Teilfortschreibungen in einem gesamten integrierten Stadtentwicklungskonzept zusammenzuführen. 25 STEK ; 1. Fortschreibung (FS) ; 2. FS ; 3. FS , 4. FS

56 Leitbild der Stadtentwicklung Im Stadtentwicklungskonzept hat sich die Lutherstadt Wittenberg ein Leitbild der Stadtentwicklung gegeben. Mit dem Leitbild werden konzeptionelle Zielvorstellungen und Handlungsprinzipien für die weitere städtische Entwicklung formuliert. Im Rahmen der Fortschreibungen des Stadtentwicklungskonzeptes wird das Leitbild der Stadtentwicklung stets entsprechend der Entwicklungsperspektiven angepasst. Ziel des Leitbildes ist es, die unterschiedlichen ideellen und materiellen Pfeiler der Stadtentwicklung in ein produktives Verhältnis zu setzen, um die Alleinstellungsmerkmale der Lutherstadt Wittenberg weiter auszuprägen, die Entwicklungspotenziale zu akzentuieren und die wirtschaftlichen Lebensgrundlagen realistisch zu würdigen. Folgende Grundpfeiler werden formuliert: Stadt der Reformation Das Selbstverständnis als Reformationsstadt prägt das Image von Wittenberg als nationales wie internationales Alleinstellungsmerkmal. Weltkulturerbe als Entwicklungskraft für die Stadtentwicklung aktivieren Die Reformation als gesellschaftliches Ereignis mit weltweiter Ausstrahlung begründet die Aufnahme der Lutherstätten in das UNESCO-Welterbe, die Ansiedlung und Erweiterung hochwertiger geisteswissenschaftlicher Forschungs-, Bildungs- und Kommunikationseinrichtungen sowie die Aktivierung des (inter-) nationalen Kulturtourismus. Vitale Industriekultur Stärkster industrieller Kern ist die Chemie, die mit breiter Produktpalette sowie eigenständigen Forschungs- und Entwicklungskapazitäten perspektivreich aufgestellt ist. Nach 1990 hat sich eine vielfältige mittelständische Unternehmenslandschaft mit beachtlicher Wettbewerbsfähigkeit herausgebildet (Krisenresistenz gegeben). Wittenberg als regionales Leistungszentrum Wittenberg hat sich als regionales Zentrum von Dienstleistungsangeboten und Einrichtungen der Daseinsvorsorge etabliert. Sieben der zwölf größten Wittenberger Arbeitgeber sind private und öffentliche Dienstleistungsunternehmen, die zentralörtliche Funktionen in der Region wahrnehmen. Gesundheit und Bildung sind Zukunftsthemen, wofür die Kapazitäten und Kompetenzen entwickelt werden. Stadt in der Kulturlandschaft Stadt am Fluss Die Einordnung Wittenbergs in die mitteldeutsche Kulturlandschaft bietet ein großes Entwicklungspotenzial. Die Bewahrung und Pflege dieses Erbes bildet die Voraussetzung für eine behutsame, kreative und ökologisch nachhaltige Aneignung ihrer Reichtümer: Die landwirtschaftliche Nutzung der Gartenbaukulturlandschaft, die Aneignung für Naherholung und aktive Freizeitgestaltung sowie Entwicklung und Verknüpfung der touristischen Potenziale von Elbe, Gartenreich, Baukultur, Stätten der Reformation und klassischer Moderne. Positionierung im mitteldeutschen Wachstumsraum In Gestalt der Metropolregion Mitteldeutschland erlebt der frühe industrielle Wachstumsraum eine Renaissance in neuer Form. Wittenberg liegt im Gravitationsfeld dieser Region sowie im Knotenpunkt von Wachstumsachsen von überregionaler als auch europäischer Dimension. Als Stadt der Reformation und schöpferischer Bewahrer eines Welterbes mit weit reichender Ausstrahlung prägt Wittenberg das kulturelle Profil Mitteldeutschlands erheblich mit. Als perspektivreicher Industriestandort ist Wittenberg in den mitteldeutschen Wirtschaftsraum integriert. Die Kulturlandschaft wie auch das Welterbe verbinden Wittenberg 56

57 räumlich wie funktional mit anderen Orten der Region, die diesen Reichtum nur gemeinsam als Entwicklungspotenzial optimal ausschöpfen können. Städtebauliches Leitbild für den Stadtumbau Die Grundpfeiler und Handlungsrichtungen des Leitbilds der Stadtentwicklung sowie die sich daraus ergebenden Vorhaben stellen den funktionalen und baulich-räumlichen Rahmen des städtebaulichen Leitbilds für den Stadtumbau aus dem STEK Teilfortschreibung Stadtumbau dar. Ausgangspunkt sind insbesondere die veränderten Rahmenbedingungen hinsichtlich Wohnungsnachfrage, Erwerbsleben und Infrastrukturbedarf in Folge der demographischen Entwicklungen. Das Leitbild für den Stadtumbau umfasst räumlich-strukturelle Zielvorstellungen zur Entwicklung der Lutherstadt Wittenberg und wird aus diesem Grund als Richtschnur für die Flächennutzungsplanung herangezogen. Das Leitbild beinhaltet folgende Punkte: Konzentration auf Schwerpunktvorhaben Urbanität, Lebensqualität und eine leistungsfähige Infrastruktur sind angesichts dauerhaft schrumpfender Einwohnerzahlen und eng begrenzter finanzieller Spielräume nur durch eine inhaltliche und räumliche Konzentration der Mittel auf Schwerpunktvorhaben der Stadtentwicklung erreichbar. Restriktiver Flächenverbrauch der schrumpfenden Stadt Eine weitere räumliche Ausdehnung der Bauflächen und der technischen Infrastruktur ist zu vermeiden. Die soziale Infrastruktur ist auf die kompakten Siedlungskerne zu konzentrieren, wobei eine gute Erreichbarkeit aus allen Stadtbereichen gewährleistet bleiben muss. Versorgung und Einzelhandel sind auf den demografischen Wandel einzustellen. Wohnungsneubau soll sich so weit als möglich auf die Kernstadt sowie bereits erschlossene Flächen beschränken. Zukunftsfähige Wohnquartiere stärken, überflüssigen Wohnraum abbauen In den Wohngebieten sind die zukunftsfähigen Quartiere zu identifizieren und durch fortgesetzte Modernisierung und Aufwertung nachhaltig zu stabilisieren. Der strukturelle Wohnungsüberhang soll auf benachteiligte Lagen gelenkt werden, um die Abrisse im Stadtumbau räumlich konzentrieren zu können, Wohnqualitäten zu verbessern und städtebauliche Missstände zu beseitigen. Die Gewerbeentwicklung durch vorausschauendes Flächenmanagement sichern Der heutige Gewerbeflächenbestand bietet noch erhebliche Reserven für neue Investitionen, auch für großflächige Industrieansiedlungen. Strategisches Ziel ist, dauerhaft und schnell verfügbar ein breit gefächertes und wettbewerbsfähiges Gewerbeflächenangebot für unterschiedliche Nutzungen und Größenordnungen zu gewährleisten. Priorität hat die Reaktivierung von Bestandsflächen. Neuerschließungen sollen vermieden werden. Verkehrsanbindung optimieren, stadtverträgliche Verkehrslösungen vorantreiben Sinkende Einwohnerzahlen, steigender Seniorenanteil und noch stärker ausdifferenzierte Lebensverhältnisse werden die Verkehrsmengen insgesamt gesehen schrumpfen lassen, aber auch neue Mobilitätsansprüche hervorbringen. Ziel ist, die Verkehrssysteme auf veränderte Anforderungen hinsichtlich Bedarf, technischer Innovation und ökologischer Erfordernisse einzustellen. Alternativen zum motorisierten Individualverkehr sollen besonders gefördert werden. Von strategischer Bedeutung ist die Realisierung der Ortsumfahrungen B 2n und B 187n und L 126n. Identitätsprägende Merkmale der Stadtgestalt erhalten und stärken Die identitätsprägenden Merkmale der Stadtgestalt konzentrieren sich auf die Altstadt. Hier hat die städtebauliche Sanierung durch die Erneuerung von Gebäuden, Ensembles und öffentlichen Räumen ganz erheblich zu Erhalt bzw. 57

58 Wiedergewinnung des wertvollen historischen Stadtbilds beigetragen. Weiterer Gestaltungsbedarf besteht darin, die Verkehrsbauten der Stadtumfahrung in Stadtbild und Stadtlandschaft zu integrieren sowie die Stadteingänge von Westen und Osten aufzuwerten. Der Stadtfächer soll als prägendes Element der Stadtlandschaft und kulturelles Erbe erhalten bleiben. Städtisches Grünraumsystem bewahren und qualifizieren Die verschiedenartigen Grünräume im Stadtgebiet mit ihren vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten stellen einen hohen Wert für Lebensqualität, Wohlfahrt und Stadtklima dar, der zu bewahren und weiter zu qualifizieren ist. In der Lutherdekade haben die Grünräume um die Altstadt und die Stadteingänge von Bahn und Elbe Priorität. Langfristig wird eine bessere Vernetzung der vorhandenen Grünräume durch punktuelle Erweiterungen und Verbindungen angestrebt, um schrittweise ein zusammenhängendes Grünraumsystem aufzubauen Weitere fachliche Planungen und Konzepte Städtebauliche Rahmenpläne / Untersuchungen / Handlungskonzepte Städtebauliche Rahmenpläne zeigen konkrete Entwicklungspotentiale und Perspektiven für ausgewählte städtische Bereiche auf und ordnen sich hinsichtlich des Planungsmaßstabes zwischen dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan ein. Städtebaulicher Rahmenplan Sanierungsgebiet Altstadt Wittenberg (1996) Städtebauliche Rahmenplanung Elstervorstadt (1998) Städtebauliche Rahmenplanung Lerchenberg (2003) Städtebaulicher Rahmenplan Altstadt Wittenberg - 1. Fortschreibung (2007) Städtebauliche Rahmenplanung Am Trajuhnschen Bach (2008) Integriertes Handlungskonzept Trajuhnscher Bach Lerchenberg (2011) Städtebauliche Rahmenplanung Wittenberg West (2012) Integriertes Handlungskonzept Wittenberg West (2012) Städtebauliche Untersuchung Kleinwittenberg (2013) Weitere Rahmenpläne, u. a. zu dem Gebiet Lindenfeld, befinden sich in Arbeit. Ortschaftsprofile Im Jahr 2010 wurden für die Ortschaften mit ihren Ortsteilen sog. Ortschaftsprofile erarbeitet. Ausgehend von der Bestandsaufnahme mit Angaben zur städtebaulichen Struktur und Freiraumgestaltung, zu bestehenden Planwerken, zur technischen und sozialen Infrastruktur, zur Einwohnerentwicklung und baulichen Nutzung wurden darüber hinaus Perspektiven und Handlungsbedarfe sowie Entwicklungsziele formuliert. Umweltatlas 1994/1996 Im Umweltatlas sind die Naturräume (Frei-, Wald-, Ackerflächen, Biotope, u. a.) des damaligen Stadtgebietes erfasst, beschrieben und bewertet sowie Ziele für den Biotop- und Artenschutz dargestellt. Die Aussagen sind zum Großteil noch immer aktuell und von Relevanz bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit von Planungen bzw. geben Hinweise auf die Notwendigkeit genauerer Nachprüfungen. Ergänzt werden die Aussagen durch Gutachten, die im Rahmen der Erstellung der Standortkonzeptionen für erneuerbare Energien in Auftrag gegeben wurden: (1) Berg, J. (2009): Artenschutzrechtliche Beurteilung des Einflusses von Windenergieanlagen auf Fledermauspopulationen im Raum Lutherstadt Wittenberg 58

59 und Umgebung, (2) NABU-FG Ornithologie Wittenberg (2009): Avifaunistisches Gutachten für das Stadtgebiet Wittenberg. Schallimmissionsplan 1995/1996 Aufgrund der Erkenntnisse des Schallimmissionsplanes sind die Konfliktpunkte der Verlärmung im damaligen Stadtgebiet erkennbar. Der Schallimmissionsplan, der nur das zentrale Stadtgebiet, nicht aber die neun eingegliederten Ortsteile abdeckt, hat vor allem in Bezug auf den Verkehrslärm durch die unterschiedlichen Realisierungsstände der Ortsumfahrungen an Aktualität verloren. Die dadurch erfolgte Entlastung des innerstädtischen Verkehrs brachte für bestimmte Stadtbereiche eine deutliche Immissionsentlastung mit sich. Landschaftsplan 1999/2004 Der Landschaftsplan stellt die gesamtörtlichen Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Er hat im Wesentlichen die Konkretisierung von Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die Beschreibung und Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft, einschließlich der sich daraus ergebenden Konflikte sowie die Formulierung von Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele und Grundsätze zum Inhalt. In Ergänzung zum überarbeiteten Landschaftsplan der Lutherstadt Wittenberg (Gebietsstand 2004) existieren in den bis 2010 eingemeindeten Ortschaften ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag (Boßdorf 2002) sowie drei Landschaftspläne (Abtsdorf 1999, Nudersdorf 2002, Straach 2001). Klimagutachten 2000 Dieses Gutachten stellt eine Ergänzung zum Landschaftsplan dar. Im Besonderen werden Aussagen zu makroklimatischen Rahmenbedingungen und klimatischen Besonderheiten wichtiger Teilräume (Kaltluftbildungsräume, Kaltbzw. Frischluftschneisen, Ventilationsfluss und Klimabarrieren) getroffen sowie Empfehlungen zur weiteren Berücksichtigung in der Bauleitplanung gegeben. Sportstättenentwicklungskonzeption 2002 bis 2012 / Fortschreibung Die Sportstättenentwicklungskonzeption dient der Bedarfsermittlung und Maßnahmenkonzipierung für Sportanlagen (Sporthallen, -plätze, Bäder, Spezialsportanlagen). Schwerpunkt liegt auf der Bestandsbewertung, wobei Kapazitäten, Sportartspezifik, Bauzustand, Standortbeurteilung und die benötigten Verbesserungen erfasst werden. Die Sportstättenentwicklungskonzeption endet zum Das Thema Sportstättenentwicklung wird derzeit im Rahmen der Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes zum Gemeinwesen behandelt. Rischebachkonzeption 2005 Die Hochwasserschutzkonzeption zeigt Möglichkeiten der Renaturierung für das Gewässersystem des Rischebachs auf. Mittels mathematischer Modellierung der hydrologischen Situation liegt ein Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der ökologischen Situation als auch des Hochwasserschutzes für das gesamte Einzugsgebiet des Rischebachs vor. Das Konzept liefert zudem Vorgaben für andere öffentliche Aufgabenbereiche, z. B. im Rahmen der Landschaftsplanung, als Ergänzung bzw. Vorbereitung von Ökokonto-Konzepten oder im Rahmen der Gewässerunterhaltung. 59

60 Lärmkartierung 2007/2012 Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) und Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurden für die Lutherstadt Wittenberg Lärmaktionspläne in zwei Stufen erstellt. Die Lärmkartierung hat folgende Ergebnisse erbracht: 1. Stufe: Da im Zuge des Straßenneubaus für die Südumfahrung bereits aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden realisiert wurden, ergab die Lärmmessung in der Umgebung der relevanten Straßenabschnitte keine Überschreitung der Auslöseschwellen für eine Lärmaktionsplanung. 2. Stufe: Die Hauptkonfliktpunkte im Hinblick auf die sich ergebenden Lärmbelastungen liegen auf den Straßenzügen B 187 (Dessauer Straße) und B 2 (Berliner Straße), da sich hier eine dicht angrenzende Wohnbebauung und hohe Verkehrsbelegungen überlagern. Vor allem an der B 187 in den Ortsteilen Griebo, Apollensdorf, Piesteritz, Wittenberg West/ Kleinwittenberg und Elstervorstadt sind sowohl ganztags als auch nachts eine sehr hohe Betroffenheit im Pegelbereich größer 70/60 db(a) festzustellen. Aufgrund der Überschreitung der Auslöseschwellen besteht für die Lutherstadt Wittenberg in der 2. Stufe die Verpflichtung, für die betroffenen Bereiche eine Lärmaktionsplanung aufzustellen. Der Lärmaktionsplan (2. Stufe) befindet sich im 2. Entwurf. Derzeit wird die Beschlussvorlage erarbeitet. Aktionsplan zur Luftreinhaltung 2008 Der Aktionsplan 2008 für die Lutherstadt Wittenberg wurde nach Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, der 22. BImSchV sowie der europäischen Rahmenrichtlinie zur Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität erarbeitet. Der Aktionsplan enthält neben kurzfristigen Maßnahmen auch mittel- und langfristige Maßnahmen, durch die eine Einhaltung der Tagesmittelgrenzwerte für Partikel PM10 (Feinstaub) sichergestellt werden soll. Da die Feinstaubbelastung maßgeblich durch den Straßenverkehr begründet ist, wurden lokale Minderungsmaßnahmen vorrangig im Verkehrsbereich gesucht. Aktionsplan zur Luftreinhaltung 2013 Der im Luftreinhalteplan enthaltene Maßnahmenkatalog soll die Einhaltung der Grenzwerte für Partikel PM10 sicherstellen. Die Grundlage der Maßnahmenfestlegung bildete eine umfassende Emissions- und Immissionsanalyse zur Belastung mit Partikel PM10. In der Lutherstadt Wittenberg wird die Partikel PM10-Immissionssituation insbesondere durch den regionalen Hintergrund und den Straßenverkehr bestimmt. Um der gesetzlichen Verpflichtung zur Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte nachzukommen, wurde der bestehende Maßnahmenkatalog aus dem Aktionsplan 2008 erweitert. Als wesentliche Maßnahmen werden die Ortsumfahrungen B187n (Nordumfahrung) und B2n (Ostumfahrung) favorisiert. Damit kann die Verlagerung von Verkehren auf alternative und weniger sensible Trassen stimuliert und unterstützt werden. Bis zu deren Fertigstellung müssen andere Lösungen zur Emissionsminderung entwickelt werden. Als lokale Maßnahme wurde deshalb ein Lkw- Durchfahrtsverbot in der Dessauer Straße für beide Fahrtrichtungen in Verbindung mit einer innerstädtischen Umleitungsstrecke vorgesehen. Die Modellrechnungen zeigen, dass die verkehrstechnischen Maßnahmen geeignet sind, die Immissionsbelastung durch Partikel PM10 dauerhaft zu vermindern und somit die Immissionsgrenzwerte sicher einzuhalten. 60

61 Klimaschutz-Teilkonzepte Die Lutherstadt Wittenberg untersetzt den Klimaschutz auf lokaler Ebene durch drei Klimaschutz-Teilkonzepte in den Bereichen Mobilität, Erneuerbare Energien und Integrierte Wärmenutzung. Betrachtungsschwerpunkte sind u. a. die Themen Reduzierung von potenziell klimaschädlichen Emissionen und klimafreundlicher Verkehr. Des Weiteren werden die Erneuerbaren Energien-Potentiale untersucht und Ansätze zur Optimierung der vorhandenen Nah- und Fernwärme und zur Nutzung industrieller Abwärme entwickelt. Die Konzepte liegen abschließend vor. Die Beschlussfassung wird derzeit vorbereitet. Machbarkeitsstudien / Standortuntersuchungen Für die Entwurfsphase des Flächennutzungsplanes beabsichtigt die Lutherstadt Wittenberg vier Teilkonzepte zur weiteren inhaltlichen Qualifizierung des FNP erarbeiten zu lassen: ein Garagenstandortkonzept, ein Konzept zur Steuerung der Ansiedlung von Bauschuttrecyclinganlagen / Standortalternativenprüfung, eine Kleingartenkonzeption sowie ein Freiraumentwicklungskonzept mit Zielrichtung eines Kompensationsflächenkatasters. Die Konzepte sollen als Handlungsgrundlage für den Umgang mit den bisher sehr unterschiedlich tiefergehend betrachteten Themen dienen. Insbesondere für die Themen Freiflächen und Bauflächen werden sie wichtige Kenntnisse liefern. 3.4 Leitlinien für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Entsprechend den übergeordneten Erfordernissen der Raumordnung, den kommunalen und sonstigen Planungen ergeben sich grundsätzlich folgende raumrelevante Leitlinien für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes: Umgang mit Schrumpfungserscheinungen Die Lutherstadt Wittenberg ist von den demographischen Rahmenbedingungen her eine schrumpfende Stadt. Die Schrumpfungserscheinungen haben einen erheblichen Einfluss auf den zukünftigen Flächenbedarf sowie die gemeindliche Infrastruktur. Ziel des Flächennutzungsplanes ist es daher, auf die veränderten Rahmenbedingungen zu reagieren, um die Zukunftsfähigkeit der Stadt zu gewährleisten und Voraussetzungen für eine positive Entwicklung zu schaffen. In den alten Flächennutzungsplänen der Lutherstadt Wittenberg und der eingemeindeten Ortschaften dargestellte Flächennutzungen sind entsprechend den geänderten Bedarfen zu hinterfragen und die gemeindliche Infrastruktur langfristig den rückläufigen Einwohnerzahlen anzupassen. Neue Flächenausweisungen und infrastrukturelle Neuerschließungen sind verantwortungsvoll abzuwägen. Nachhaltigkeit der Planung Die Festsetzungen zur Bodennutzung sollen den Anforderungen wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit in ausgewogenem Maße gerecht werden. Flächennutzungen werden folglich daran gemessen, inwieweit sie dem ökologischen Ziel des Schutzes der natürlichen Ressourcen und einer gesunden Umwelt, dem Ziel einer wachstumsorientierten Wirtschafsentwicklung und dem Ziel einer sozialgerechten Bodennutzung entsprechen. Innenentwicklung geht vor Außenentwicklung Die neue Flächeninanspruchnahme in Kernstadt und Ortschaften ist grundsätzlich so weit wie möglich zu vermeiden. Ziel ist es, die städtebauliche Entwicklung auf bereits erschlossene Flächen zu lenken. Dies gilt für Gewerbe, Wohnen und Gemeinbedarf gleichermaßen. Innenentwicklung bzw. Nachverdichtung durch sorgsame Bebauung und Reaktivierung von Baulücken, Brachflächen und Nach- 61

62 nutzung bestehender Bausubstanz wird der Neuausweisung von Bauflächen im Außenbereich vorgezogen. Durch die Innenorientierung soll einer Aushöhlung der Stadt entgegengewirkt und eine tragfähige Siedlungs- und Infrastruktur für die Zukunft geschaffen werden. Nur die kompakte und im Kern vitale Stadt ist attraktiv als auch effizient. Die qualitative Verbesserung des Stadtkerns hat Vorrang. Urbanität herrscht in der Kernstadt Im Interesse nachhaltiger Stadtentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Lutherstadt Wittenberg als Wohn- und Wirtschaftsstandort, als Mittelzentrum und als Stadt der Reformation sollen die zentralörtlichen Funktionen in der Kernstadt konzentriert bleiben. Sie sollen mit Vorrang gestärkt und weiterentwickelt werden. Ein attraktives Welterbe, eine hochwertige Daseinsvorsorge und eine vitale Innenstadt bringen nicht nur Wertschöpfung und Arbeitsplätze, sondern steigern auch die Lebensqualität aller Wittenberger. Stabilisierung der Ortschaften Die Ortschaften sind in ihren Ortskernen zu stabilisieren. Jede Ortschaft soll sich in seinem Bestand weiter entwickeln können. Ziel soll es sein, die gewachsenen und identitätsstiftenden Ortskerne zu erhalten und unter Berücksichtigung der städtebaulichen Erfordernisse weiter zu entwickeln. Angemessene Bauflächen werden zur Befriedigung des Flächenbedarfs für die Eigenentwicklung 26 ausgewiesen. Sicherung und Weiterentwicklung des Freiraumsystems Die Lutherstadt Wittenberg wird durch verschiedenartige Freiräume geprägt. Insbesondere ist die fächerförmige Besiedlung, die die über Jahrhunderte hinweg kultivierte landwirtschaftliche Bodennutzung abbildet, herauszustellen. Diese Bereiche sollen hinsichtlich einer nachhaltigen, ökologisch orientierten Stadtentwicklung weiterhin von Bebauung freigehalten werden. Die Wallanlagen bilden das Rückgrat der Altstadt und sind vor Eingriffen (Verkehr, Bebauung) zu schützen. Ziel ist es langfristig, die vorhandenen Freiräume besser zu vernetzen und Verbindungen herzustellen, um sukzessive ein zusammenhängendes Freiraumsystem zu schaffen. Verkehrsoptimierung Der Verkehr im Stadtgebiet ist so zu gestalten und zu organisieren, dass alle Bevölkerungsgruppen gleichwertige Mobilitätschancen haben. Ziele der Verkehrsentwicklung sind vor allem die Verkehrsvermeidung durch Funktionsmischung, Verlagerung nicht vermeidbaren Verkehrs auf den Umweltverbund (ÖPNV, Fahrrad, Zufußgehen) und eine verträgliche Verkehrsabwicklung durch Vernetzung einzelner Verkehrsmittel. Vorrang hat die Optimierung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur. Straßenneubauvorhaben zur Ergänzung des Verkehrsnetzes werden nur noch in Ausnahmefällen mit strategischer Bedeutung für die Stadt- und Wirtschaftsentwicklung verfolgt. Die Verkehrssysteme sind gemäß den veränderten Anforderungen hinsichtlich Bedarf, technischer Innovation und ökologischer Erfordernisse anzupassen. 26 vgl. LEP-ST 2010 Begründung zu Z 26: Eigenentwicklung ist die für den Bauflächenbedarf zu Grunde zu legende Entwicklung einer Gemeinde, die sich aus der natürlichen Bevölkerungsentwicklung und aus den Ansprüchen der örtlichen Bevölkerung an zeitgemäße Wohnverhältnisse, der ortsansässigen Gewerbebetriebe und der Dienstleistungseinrichtungen ergibt. 62

63 ERLÄUTERUNG DER PLANINHALTE 63

64 4 Bauflächen und Baugebiete Das Baugesetzbuch gibt vor, dass im Flächennutzungsplan die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung (Bauflächen gem. 1 Abs. 1 BauNVO) und nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung (Baugebiete gem. 1 Abs. 2 BauNVO) dargestellt werden können. Die Darstellungsschärfe kann entsprechend je nach Erfordernis der Konkretisierung durch die Gemeinde selbst gewählt werden. Die Bauflächen und Baugebiete stellen die wohl wichtigsten Darstellungen des Flächennutzungsplanes dar. Die Ordnung und Lenkung der städtebaulichen Entwicklung wird insbesondere durch die Festlegung, welche Teile des Gemeindegebietes für eine planmäßige Bebauung zur Verfügung stehen, bestimmt. Im Flächennutzungsplan Wittenberg wird überwiegend die allgemeine Art der baulichen Nutzung dargestellt. Für die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde ist die Darstellung von Bauflächen ausreichend. Durch die generalisierte Darstellung eröffnet sich die Gemeinde die Option, erst im Bebauungsplan zu entscheiden und abschließend abzuwägen, welche konkrete Nutzungsart auf einer Baufläche zweckmäßig erscheint. Die Lutherstadt Wittenberg erhält sich dadurch einen größeren Gestaltungsspielraum, insbesondere in Hinblick auf den Planungshorizont des Flächennutzungsplanes bis Zur Nachvollziehbarkeit der Aussagen der Bebauungspläne ist die Ausweisung der allgemeinen Art der baulichen Nutzung ausreichend. Die Darstellung von Bauflächen dient ebenso der klaren Lesbarkeit des Planwerks. Als Baugebiete werden lediglich Dorfgebiete dargestellt, da in diesen Bereichen die Art der baulichen Nutzung konkreter vorherbestimmt und gesteuert werden soll. 4.1 Wohnbauflächen Im Flächennutzungsplan werden Wohnbauflächen dargestellt. Für die verbindliche Bauleitplanung bedeutet dies, dass aus den Wohnbauflächen im Regelfall Reine oder Allgemeine Wohngebiete zu entwickeln sind (gem. 3 und 4 BauN- VO). Ausgangslage Die Lutherstadt Wittenberg zählt zu den schrumpfenden Städten, ein zusätzlicher Bedarf an Wohnbauflächen ist grundsätzlich nicht ableitbar. Ein weiterer moderater Wohnraumbedarf ist lediglich unter qualitativen Gesichtspunkten zu sehen. Bei der weiteren Planung der Entwicklung der Siedlungsstruktur ist der Entwicklung der veränderten Rahmenbedingungen ausreichend Rechnung zu tragen. Eine Diskrepanz zwischen zusätzlichen Flächenerschließungen für Wohnen einerseits und der schrumpfenden Einwohnerzahl andererseits bewirkt, dass im Allgemeinen immer weniger Einwohner für den Erhalt der ausgedehnten Infrastruktur aufkommen müssen, die Effizienz der Infrastruktur sinkt, die Versorgungsdichte abnimmt und Wege weiter werden. Es ist zu bestimmen, welche Wohnbauflächen auch in Zukunft Bestand haben sollten und wie die Bestandteile der Stadtstruktur so zusammengefügt werden können, dass sich ein zukunftsfähiges Stadtgefüge herausbilden kann. Eine Untersuchung zu Demografie und Wohnungsmarkt erfolgt konkret in der 4. Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes / Teilfortschreibung Stadtumbau (2012). Hier erfolgen u. a. eine genaue Analyse des Wohnungsmarktes sowie eine Darstellung der Entwicklungsperspektiven der Stadtteile und Ortschaften im gesamtstädtischen Gefüge. Aus der Analyse der demografischen Entwicklung 64

65 und der gesellschaftlichen Trends sind u. a. folgende Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt, quantitativ als auch qualitativ, abzuleiten: Der industrielle Wohnungsbau wird für die Wohnraumversorgung noch auf lange Sicht unverzichtbar sein. Der Wohnungsmarkt wird künftig in zunehmendem Maße von der Nachfrage durch Ein- bzw. Zwei-Personen-Haushalte dominiert, insbesondere nach preisgünstigen Wohnungen. Ein Drittel des gesamten Wohnungsangebots muss zukünftig den Bedürfnissen älterer Menschen entsprechen: nötige Bedarfsanpassung u. a. durch den Bau barrierefreier Wohnungen. Knapp ein Fünftel des Wohnbedarfs fällt auf Familien mit Kindern, häufig gering verdienend. Preisgünstige Wohnungen in industrieller Bauweise bzw. im unaufwendig sanierten Altbau werden weiterhin nachgefragt. Bestandsimmobilien im Einfamilienhaussegment werden wegen fehlender selbstnutzender Erben verstärkt auf den Markt kommen. Dies wird vor allem Bestände in älteren Kleinhaussiedlungen betreffen und in dieser Kategorie zu einem Preisverfall führen. Einfamilienhäuser in ungünstiger Lage oder mit alter Bausubstanz werden vermehrt leer fallen. Das Angebot größerer und besser ausgestatteter Mietwohnungen gerät durch die schrumpfende Zahl großer Haushalte, steigende Nebenkosten und wachsende Konkurrenz aus dem Eigenheimbereich zunehmend unter Druck. Der Eigenheimneubau wird sich in reduzierter Form fortsetzen. Die klassische, besser verdienende Nachfragegruppe wird weiterhin den Neubau dem Erwerb einer Bestandsimmobilie vorziehen, um die Anforderungen an energiesparendes und barrierefreies Bauen sowie die individuellen Wohnwünsche umzusetzen. Sicherung der Wohnstandortqualität Zur Sicherung der Wohnstandortqualität ist es entscheidend, attraktive Wohnraumangebote zu schaffen. Für die Zukunft legt die Lutherstadt Wittenberg den Schwerpunkt auf ein qualitätsorientiertes und vielfältiges Wohnungsangebot, das den verschiedenen Zielgruppen möglichst Rechnung trägt. Dazu gehören folgende Aspekte: Attraktive Wohnangebote in der Altstadt (Sanierung und Umbau) tragen zur Kaufkraftstabilisierung bei. Der Geschosswohnungsneubau ist auf eine qualitativ hochwertige Nachverdichtung in Altstadtnähe zu fokussieren. Selbstgenutztes Wohneigentum soll auf großzügigen Grundstücken in integrierten Lagen in Altstadtnähe entstehen. Ziel ist es, ein hochwertiges und zum Teil verdichtetes Wohnen an der Elbe zu entwickeln (Kleinwittenberg). Attraktive Wohnungsraumangebote im Bahnhofsumfeld z.b. für Berufspendler steigern die Wohnstandortqualität. Die Nachfrage nach dem klassischen Einfamilienhausgebiet am Rande der Kernstadt mit guter Infrastrukturausstattung soll bedient werden. Der industrielle Wohnungsbau ist für die Wohnraumversorgung weiterhin unverzichtbar aufgrund der stabilen Nachfrage nach kleinen und preisgünstigen Mietwohnungen. 65

66 Prinzipien der Wohnbaulandentwicklung Das Ziel eines qualitätsorientierten Wohnungsmarktes steht einem nachhaltigen Flächenverbrauch nicht entgegen. Vor dem Hintergrund der veränderten Rahmenbedingungen verfolgt die Lutherstadt folgende Prinzipien für die Wohnbaulandentwicklung: Die Ausweisung von Wohnbauflächen erfolgt bedarfsgerecht und nachfrageorientiert Qualität statt Quantität. Die Flächennachfrage und das Angebot sind in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Neue Flächenentwicklungen/-bedarfe sind unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit verantwortungsvoll abzuwägen und auf die Kernstadt bzw. den zentralen Ort Wittenbergs zu konzentrieren. Die Kernstadt konzentriert sich auf die Innenentwicklung. Priorität haben Stadtumbauflächen und strategische Vorhaben im Stadtkern sowie die Reaktivierung von Bestandsflächen (Brachen) und Baulücken. Geschosswohnungsbau findet nur auf Bestandsflächen statt und konzentriert sich auf Lückenschließungen, Nachverdichtungen und Brachflächen. Flächenwirksam wird der Bau von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern. Innenentwicklung erfolgt auch in den Ortsteilen. Die Ortskerne sind zu stabilisieren, weil davon Identität und Perspektiven der Ortschaften abhängen. In jeder Ortschaft steht ein angemessenes Flächenpotenzial zur Befriedigung des Flächenbedarfs für die Eigenentwicklung zur Verfügung (Lückenschließungen, Arrondierungen). Mengenkulissen Der methodische Ansatz zur Bestimmung der Mengenkulissen besteht darin, dass nicht nur auf Grundlage der 6. Regionalisierten Bevölkerungsprognose der für die Grundversorgung der Haushalte notwendige Wohnungsbedarf prognostiziert wird, sondern darüber hinaus auch das zur Befriedigung der individuellen Wohnwünsche der Haushalte zu erwartende Nachfragepotenzial berücksichtigt wird Wohnbedarf von rund WE Wohnungsbedarfsprognose Bei der klassischen Wohnungsbedarfsprognose wird ein normativer Versorgungsstandard von 1 Wohnung je Haushalt zugrunde gelegt. Unterversorgung soll beseitigt werden. Wichtigster Anhaltspunkt für die Bestimmung der Mengenkulissen der künftigen Stadtstruktur ist in diesem Zusammenhang der Wohnbedarf auf Grundlage der Haushaltsstrukturprognose. Der Wohnbedarf ergibt sich aus der prognostizierten Zahl der privaten Haushalte, auf die jeweils eine Fluktuationsreserve von 5 % aufgeschlagen wird. Die Fluktuationsreserve ist für einen funktionierenden Wohnungsmarkt notwendig, da Wohnungen bei Nutzerwechsel oder grundhafter Sanierung zeitweilig leer gezogen sein müssen. Wie im eingehenden Kapitel 2.6 beschrieben, geht die Lutherstadt Wittenberg von einer zukünftigen Entwicklung zwischen Konsolidierungsszenario und Stabilisierungsszenario aus ( Haushalte). Damit ergibt sich für den Horizont bis 2030 ein verringerter Bedarf von rund Wohneinheiten (inkl. Fluktuationsreserve von 5 %). Unterstellt wird, dass sich die Größenordnungen des Wohnungszugangs durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden und des konventionellen Wohnungsabgangs (ohne Stadtumbau) durch Abbruch, Umnutzung Zusammenlegung etc. wie schon in den vergangenen Jahren nahezu ausgleichen. Vom Ausgangsprognosejahr 2009 bis ins Jahr 2030 ergibt sich so 66

67 ein theoretischer Überhang von rund Wohneinheiten ( WE gem. STEK 2012, WE). Entsprechend der demografischen Entwicklungen ist also im Grunde kein Neubaubedarf ableitbar, vielmehr ist eine maßvolle Marktbereinigung durch Abriss notwendig. Wohnungsnachfrage Der errechnete normative Bedarf kann allenfalls als Orientierungsrahmen dienen und muss durch qualitative Informationen ergänzt werden. Insbesondere in Zeiten, in denen im Grundsatz nicht mehr von Wohnungsengpässen die Rede ist, sondern vielmehr ein Wohnungsüberhang herrscht, spielen qualitative Aspekte eine zunehmende Rolle. Dem demografisch bedingten Wohnungsbedarf ist entsprechend der qualitativ hergeleitete Bedarf entgegen zu setzen, welcher vor allem auf individuellen Wohnwünschen und dem Kaufkraftaspekt gründet. Mit dieser Erweiterung der Betrachtungen wird der Versuch unternommen, Mengenkulissen abzuleiten, die marktnäher und damit handlungsrelevanter sind. Das Modell basiert darauf, die tatsächlich umgesetzte Nachfrage in der Vergangenheit zu analysieren (Wohnungsbaugeschehen) sowie vorliegende Informationen zu den lokalen Wohnwünschen einzubeziehen. Das Wohnungsbaugeschehen hat sich in den letzten Jahren in der Lutherstadt Wittenberg beruhigt und bewegt sich bei vergleichsweise geringen Größenordnungen. Dominierend ist das Segment der Einfamilienhäuser. Die durchschnittliche Anzahl der fertiggestellten Einfamilienhäuser belief sich für den Zeitraum 2010 bis 2015 auf rund 47 WE, insgesamt wurden 309 WE (Einfamilienhäuser) neu gebaut. Es wird unterstellt, dass sich die Neubautätigkeit in den nächsten Jahren auf einem geringeren Level fortsetzt und bis 2030 bei etwa 35 WE pro Jahr einpegelt. Somit würde sich von 2015 bis ins Jahr 2030 ein Zuwachs von 525 Wohneinheiten ergeben, der als Mehrbedarf hinsichtlich der Mengenkulissen der Wohnbauflächen zu berücksichtigen ist. Der qualitative Bedarf kann zudem mit gewonnenen Erkenntnissen zu den lokalen Wohnwünschen im Rahmen der Haushaltsbefragung 2015 untersetzt werden. Diese hat ergeben, dass es rund 26 % umzugswillige Haushalte innerhalb von Wittenberg gibt. Von diesen Haushalten fragen 450 Haushalte selbstgenutztes Wohneigentum nach und sind finanziell auch in der Lage, dieses zu bilden. Abb. 16: Haushaltsbefragung 2015: Wohnwünsche 67

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