Parité in den Parlamenten: Ein demokratisches Muss!

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1 Parité in den Parlamenten: Ein demokratisches Muss! Internationaler Frauentag Macht_Frau_Politik Wo stehen wir nach 100 Jahren Frauenwahlrecht? Veranstaltung der Gleichstellungsstelle der Landeshauptstadt München in Kooperation mit DGB Frauen München und Stadtbund Münchner Frauenverbände Münchner Gasteig, Kleiner Konzertsaal am 8. März 2018 Prof. Dr. Silke R. Laskowski, Universität Kassel Laskowski@uni-kassel.de

2 Worum geht es? Endlich Halbe/Halbe! Frauen haben ein selbstverständliches Anrecht auf Teilhabe an politischer und wirtschaftlicher Macht. Erst wenn das Ziel erreicht ist, sind wir in Deutschland in guter Verfassung. Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jutta Limbach ( ), 2014: Erste und bislang einzige Präsidentin des BVerfG, Justizsenatorin in Berlin (SPD), Universitätsprofessorin Berlin 2

3 7()'#':45$*3&45#** J("*+%&,$"*'"*F$,#:45)&"?*./0c=* _*

4 Bundestag, Landtage, Kommunen Bundestag : 30,7 % Frauen, AfD, FDP, CDU/CSU-Effekt ; bis 2017: 36,5 % FDP-Effekt! Länderparlamente: ca. 30 % Frauen Ausnahme BW 24,5 %; bis 2016: 18 % Frauen Wahlrecht ohne Kandidatenlisten, nur Direktmandate! Größter Gender Pay Gap: 27 %! Kommunen: bundesweit ca. 25 % Frauen Landrätinnen: ca. 9,5 % Bürgermeisterinnen: ca. 10 % Oberbürgermeisterinnen: Anteil sinkt Verfassungsbruch in Permanenz (E. Selbert, 1981) 4 Helene Weber Kolleg/Lukoschat/Belscher, Studie Frauen führen Kommunen, i.a.d. BMFSFJ, 2014

5 Dr. jur. Elisabeth Selbert (SPD) v 1948/49 als SPD-Abg. im Parlamentarischer Rat (PR) v Mutter des Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz (GG) und der Waschkörbeaktion westdeutscher Trümmerfrauen! v Erst : Art. 3 Abs. 2 GG Männer und Frauen sind gleichberechtigt ; Widerstand der 61 Männer im PR; erst nach Protest von Frauenverbänden/Trümmerfrauen wird Grundrecht der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in GG aufgenommen Die mangelnde Heranziehung von Frauen zu öffentlichen Ämtern und ihre geringe Beteiligung in den Parlamenten ist doch schlicht Verfassungsbruch in Permanenz. (Elisabeth Selbert, 1981) 5 5

6 !! #* bl**** W$)$"$*9$I$%*]fFQbL*W$)$"$*9$::$)*][$"#%,Eb* e!"*?'$*7&%)&e$"#$*ec::$"*?'$*+%&,$"v*f(%#*ec::$"*:'$*?,%45:$#m$"l*;&:*'5"$"*m,:#$5#v\* R)':&I$#5*H$)I$%#*0^c1* a*

7 Gleichberechtigte demokratische Teilhabe von Frauen durch Wahlen neue Forderung? Nein, in Deutschland seit mehr als 100 Jahren bekannt : 1. Int. Frauentag, Clara Zetkin u.a.;frauendemo, in Berlin Teilnehmerinnen an Volksversammlungen, Forderung: Frauenwahlrecht : Aktives u. passives Wahlrecht von Frauen in Deutschland ( Novemberrevolution/Rat der Volksbeauftragten : SPD, USPD) 1919: Wahl Nationalversammlung, Frauenanteil: 9,4 % : NS, faktische Aberkennung des passiven Wahlrechts v. Frauen 1948/49: Parl. Rat: Dr. Elisabeth Selbert, SPD: Art. 3 Abs. 2 GG! : Adenauer, nur Männer inkl. Alt-Nazis, erst 1961 erste Ministerin 1972: BT Frauenanteil 5,8 % (erst 1977: Streichung d. gesetzl. Zustimmungserfordernisses d. Ehemanns zur Erwerbstätigkeit der Ehefrau) : Komm. GG/1994, Limbach, Hohmann-Dennhardt, Peschel-Gutzeit, 7 Alm-Merck (alle SPD), Süßmuth (CDU): Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG = staatl. Förderu. Durchsetzungsgebot (BVerfG 1992); Forderung e. Wahlrechtsänderung...

8 Gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen durch Wahlen,

9 Es geht um Gleichberechtigung und Demokratie u Repräsentative Demokratie, Art. 20 GG ( Volkssouveränität ) u Gleichberechtigung von Frauen (und Männern), Art. 3 Abs. 2 S. 1, S. 2 GG u Staatlicher Förder- und Durchsetzungsauftrag, gerichtet auf die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen (und Männern) in allen gesellschaftlichen Bereichen (GG-Änd. 1994; BVerfG 1992) u Parteienfreiheit und demokratische Strukturen, Art. 21 GG u Kandidatenaufstellung durch Parteien, Chancengleichheit von Kandidatinnen (und Kandidaten), Wahlrechtsgrundsätze, Art. 38 Abs. 1 GG (passive Wahlgleichheit)

10 19. Deutscher Bundestag CDU/CSU: 33 % (246), 19,9 % (49) Frauen, 80,1 % (197) Männer CDU: 200 Sitze, davon 185 Direktmandate CSU: 46 Sitze= 46 Direktm., 17,4 % (8) Frauen, 82,6 % (38) Männer SPD: 20,5 % (153), 41,8 % (64) Frauen, 58,2 % (89) Männer FDP: 10,7 % (80), 23,8 % (19) Frauen, 76,2 % (61) Männer Grüne: 8,9 % (67), 58,2 % (39) Frauen, 41,8 % (28) Männer Linke: 9,2 % (69), 53,6 % (37) Frauen, 46,4 % (32) Männer AfD: 12,6 % (92), 10,8 % (10) Frauen, 89,2 % (82) Männer 2 MdB (Ex-AfD) franktionslos: 1 Frau, 1 Mann 709 Abgeordnete: 30,7 % (218) Frauen, jetzt 30,9 % (219), 69,1 % Männer (490) Wahlbeteiligung 76,5 % 61,5 Mio Wahlberechtigte, 31,7 Mio Frauen = 51,5 % (29,9 Mio Männer = 48,5 % ) Verfassungsbruch in Permanenz", Dr. iur. Elisabeth Selbert

11 Nominierung von Kandidatinnen: BT-Wahl 2017 Frauenanteil an insg Kandidatinnen und Kandidaten bundesweit: 29 % Frauenanteil auf den 272 Wahllisten von 34 Parteien: 31,7 % = Frauen Besonders wenig Kandidatinnen bei der CSU, so wenig wie vor 15 Jahren: 22 % (20) Frauen, 78 % (56) Männer Besonders viele bei Bündnis 90/Die Grünen Frauenanteil in Wahlkreisen (Direktmandate): 25 % Problem: Nominierungsverfahren der Parteien im Vorfeld der Wahlen ( Wahlorganisationsrecht ) Paritätische Satzungsregeln für Kandidatenlisten nur z.t. vorhanden: Grüne, Linke, SPD ( mind. 40 % ) Paritätische Satzungsregelungen für Direktmandate fehlen > Paritätische Kandidatenlisten allein nicht ausreichend 11

12 BVerfG v , 2 BvR 3058/14 (Nichtannahmebeschluss) Strukturelle Benachteiligung von Frauen in der Politik (Rn. 24) Bezugnahme auf KG Berlin, Beschl. v W 55/14 12

13 Günther Verheugen, SPD (Ex-FDP), 1980 (...) das krasse Missverhältnis zwischen männlicher und weiblicher Repräsentanz in den Parlamenten ist ja nicht das Ergebnis einer entsprechenden Wahlentscheidung, sondern es kommt daher, dass Frauen bei der Aufstellung von Wahlbewerbern bereits diskriminiert sind. Dies und die daraus resultierenden Folgen widersprechen dem Grundsatz der Gleichberechtigung und der Chancengleichheit. Dt. Frauenrat (Hrsg.), Mehr Frauen in die Parlamente, Sonderheft , S. 15f. 13

14 Repräsentative Demokratie und Volkssouveränität - Rspr. BVerfG - Der im Demokratiegebot in Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG verankerte Grundsatz der Volkssouveränität setzt voraus, dass das Volk, d.h. die Bürgerinnen und Bürger, einen effektiven Einfluss auf die Ausübung der Staatsgewalt hat, und zwar außer durch Wahlen und Abstimmungen, (auch) durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung. - Deren Akte müssen sich daher auf den Willen des Volkes, d.h. der Bürgerinnen und Bürger, zurückführen lassen. Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG gestaltet den Grundsatz der Volkssouveränität aus. Er legt fest, daß das Volk die Staatsgewalt, deren Träger es ist, außer durch Wahlen und Abstimmungen durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausübt. Das setzt voraus, dass das Volk einen effektiven Einfluß auf die Ausübung der Staatsgewalt durch diese Organe hat. Deren Akte müssen sich daher auf den Willen des Volkes zurückführen lassen BVerfGE 83, 60, 71

15 BVerfG Urt. v , 2 BvB 1/13 (NPD) Unverzichtbar für ein demokratisches System sind die Möglichkeit gleichberechtigter Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger am Prozess der politischen Willensbildung und die Rückbindung der Ausübung der Staatsgewalt an das Volk (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG). (LS 3b, Rn. 543) 15

16 (es ist) die Aufgabe der Wahl, ein Repräsentationsorgan zu schaffen, das die wesentlichen politischen Strömungen im Volk abbildet. BVerfGE 95, 335, Überhangmandate II 1997 Werden die gesellschaftspolitischen Strömungen der wahlberechtigten Bürgerinnen (51,5 %) derzeit im Parlament abgebildet? - NEIN, denn ihre gesellschaftspolitischen Perspektiven, Prioritäten und Interessen haben mangels Repräsentation kein Gewicht im Parlament! - Werden (Gleichstellungs-)Themen, die besonders für Frauen von Bedeutung sind, vom Parlament aufgegriffen? Wie?

17 Unterrepräsentanz von Frauen - Auswirkungen auf die Qualität politischer Entscheidungen Politikwissenschaftliche Erkenntnisse: Subjektiver Erfahrungshintergrund der Abg. maßgeblich Immer wieder mittelbare, strukturell diskriminierende politische / gesetzliche Entscheidungen (BVerfG) Pflichtwidriges Unterlassen durch Gesetzgeber seit 68 Jahren: Entgeltdiskriminierung von Frauen, 2017 erstmals TransparenzG : wohl untauglich (Entgeltgleichheitsgrundrecht: Art. 3 Abs. 2 GG; Art. 157 AEUV; Art. 23 EU-GRC), Bsp.: Birte Meier, Frontal 21./. ZDF! Gender Pay Gap ca. 25 %, Tendenz? (HH 2014: 25 %) Gender Pension Gap 60 %, Altersarmut von Frauen Permanente Unterfinanzierung von Frauenhäusern... Etc. 17

18 2! -)$'45M$'#'-*"'$?%'-:#$%*Y"#$')*J("*",%*.`Lh*d*2*I':*./0aS*01*d*2*+%&,$"*'E* AZ*G9bg7<.'%,&(,/"'c* 2! 2! 2! D(EE'::'("$"b* 2! +$5)$"?$*%$45#)'45$*,"?*O'"&"M'$))$*YI:'45$%,"-*J("*+%&,$"5K,:$%"*OC%* 2! R5$-&##$":B)'##'"-L*?&:*?'$*o'45#I$%,O:#K#'-8$'#*J("*+%&,$"*:$'#*a^*<&5%$"* Oi%?$%#*],"?*?&?,%45*?$%$"*E&"-$)"?$*Y)#$%:&I:'45$%,"-L*:N(Nb*$#4NL*$#4N* 01*

19 Heiner Geißler, CDU, 1980 (...) die Benachteiligungen der Frauen (...) sind das Resultat einer Politik, die sich im Wesentlichen am Mann orientiert Dt. Frauenrat (Hrsg.), Mehr Frauen in die Parlamente, Sonderheft , S. 15f. 19

20 A&"?#&-$*'E*uI$%I)'48* *(#$'()7!(b%,#7 OR2P;OR257 *(#$'()7!($%#;ZV,''%/=%,)7 OR2M;ORO27 A&"?#&-*H45)$:;'-2W():#$'"*./0c2./..* A&"?#&-*P5$'")&"?27O&)M**./0a2./.0* 3K""$%* +%&,$"*

21 Landtag Bayern CSU (101): 21 Frauen (21 %), 80 Männer (79 %) SPD (42): 18 Frauen (43%), 24 Männer (57%) Grüne (18): 9 Frauen (50%), 9 Männer (50%) FreieWähler (19): 3 Frauen (16 %), 14 Männer (84 %) 2013: Wahlbeteiligung 64,5 % o Landtag insgesamt: 180 Abgeordnete 72% männliche Abgeordnete (126) 28% weibliche Abgeordnete ( 5 4 )! Verfassungsbruch in Permanenz (Selbert, 1981) Popularklage BayVerfGH, 2016 (überwiegend Juristinnen, Frauenverbände, Gewerkschaften) 21 21

22 Landtag SH CDU (25): 3 Frauen (12 %), 22 Männer (88 %) SPD (21): 10 Frauen (48 %), 11 Männer (52 %) B 90/ Grüne (10): 5 Frauen (50 %), 5 Männer (50 %) FDP (9): 2 Frauen (22 %), 7 Männer (78 %) AfD (5): 1 Frau (20 %), 4 Männer (80 %) SSW (3): 1 Frau (33 %), 2 Männer (67 %) 73 Abgeordnete: 22 Frauen (30 %), 51 Männer (70 %) Verfassungsbruch in Permanenz (Selbert, 1981) 22

23 A&"?#&-*oP9*./0c2./..*.c*d*]h`b*+%&,$"L*c_*d*]0`hb*3K""$%S*'":-N*0^^*YI-$(%?"$#$*! CDU 22 % (16) Frauen, 78 % (56) Männer! SPD 35 % (24) Frauen, 65 % (45) Männer! FDP 18 % (5) Frauen, 82 % (23) Männer! AfD 12,5 % (2) Frauen, 87,5 % (14) Männer - B90/Grüne 50% (7) Frauen, 50 % (7) Männer._*

24 LT Baden-Württemberg FDP (12): 8,3 % (1) Frau, 91,7 % (11) Männer CDU (42): 16,7 % (7) Frauen, 83,3 % (35) Männer SPD (19): 10,5 % (2) Frauen, 89,5 % (17) Männer Grüne (47): 46,8 % (22) Frauen, 53,2 % (25) Männer AFD (23): 13 % (3) Frauen, 87 % (20) Männer >Spezielles WAHLRECHT: Keine Kandidatenlisten!! Landtag, 143 Abgeordnete: 75,5 % (108) Männer 24,5 % (35) Frauen! (bis 2016: 18 % Frauen) Verfassungsbruch in Permanenz (E. Selbert, 1981) 24 24

25 LT Baden-Württemberg FDP: 100 % Männer CDU: 85 % Männer SPD: 83 % Männer Grüne: 69 % Männer > Spezielles WAHLRECHT: Keine Kandidatenlisten! Landtag insgesamt 138 Abgeordnete: 82 % männliche Abgeordnete (112) 18 % weibliche Abgeordnete (26)! Verfassungsbruch in Permanenz (E. Selbert, 1981) 25 25

26 Landtag Thüringen CDU (34): 11 Frauen (32 %), 23 Männer (68 %) Linke (28): 14 Frauen (50 %), 14 Männer (50 %) SPD (12): 6 Frauen (50 %), 6 Männer (50 %) AfD (8): 2 Frauen (25 %), 6 Männer (75 %) B 90/ Grüne (6): 3 Frauen (50 %), 3 Männer (50 %) 88 Abgeordnete: 36 Frauen (41 %), 52 Männer (59 %) Verfassungsbruch in Permanenz (Selbert, 1981) 26

27 Stichwort: Demokratie > Bsp.: LT Thüringen, Homepage Thüringen Kernland des deutschen Parlamentarismus In Thüringen tagte die erste frei gewählte Volksvertretung Deutschlands: Am 2. Februar 1817 trat der Landtag des Großherzogtums Sachsen-Weimar- Eisenach zusammen. Volk???: Volksvertretung???: Nur Männer (Frauenwahlrecht: 1918); Demokratie???...??? 27

28 Demokratie? dient der Selbstbestimmung des Volkes... dient der Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger...Ist Selbstbestimmung der Bürgerinnen gesichert durch männliche Parlamente?... Wäre Selbstbestimmung der Bürger gesichert durch weibliche Parlamente? 28

29 Wahlrecht entscheidend!... für die personelle Besetzung des Parlaments ( Kandidatenaufstellung ),...für tatsächliche Repräsentanz der (Wahl-)Bürgerinnen und Bürger im Parlament ( Volk ),... für gleichberechtigte demokratische Teilhabe der (Wahl-)Bürgerinnen und Bürger an staatlicher Herrschaft ( effektive Einflussnahme, BVerfG) 29

30 Zwingende Notwendigkeit gesetzlicher Paritätsregelungen - Wahlrechtsänderung Paritätisches Wahlrecht als Bedingung der repräsentativen Demokratie Gesetzliche Verpflichtung aller Parteien: Paritätische Kandidatenlisten, Zurückweisung bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben Paritätische Nominierung in Wahlkreisen (Direktmandate), Ø Nominierung von Duos = Kandidatin und Kandidat, die gemeinsam gewählt werden (1. Stimme) oder in Kombination (2 Stimmen: 1 Kandidatin, 1 Kandidat unterschiedliche Parteizugehörigkeit mgl., vgl. LT- Drs. Bbg 6/8210 v ) Ø uu zuvor Wahlkreisreform 30

31 Verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Gebotenheit: Paritätisches Wahlrecht Verfassungsrechtlich legitimierte Gründe BVerfG 2014 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Abwägung kollidierender Verfassungsgüter Maßgeblich für die Frage der weiteren Beibehaltung, Abschaffung oder Wiedereinführung (oder Einführung einer Wahlregelung) sind allein die aktuellen Verhältnisse Ø Der aktuelle 19. BT spricht für Stagnation und Roll back, Verfestigung männerdominierter Strukturen; nach 69 Jahren gesetzliche Regelung zur Herstellung von Chancengleichheit von Kandidatinnen in Nominierungsverfahren und Herstellung effektiver demokratischer Einflussnahme von Bürgerinnen zwingend geboten BVerfG v BvE 2/13-3 %-Sperrklausel, Rn. 57 LVerfG SH 2010, LVerfG 3/09, Rn. 99 ( Reform d. Wahlrechts ) 31

32 Vorbild Frankreich, Parité-Gesetz 2000/2001 Gesetz schreibt vor: Strikte paritätische Besetzung von Kandidatenlisten durch Parteien, sonst Zurückweisung der Liste (keine Teilnahme an der Wahl) Paritätische Besetzung der Wahlkreise (Abweichung: 2 %), finanzielle Sanktionen bei Zuwiderhandlung Seit 2015: Nominierung von Binomen in Wahlkreisen vorgeschrieben = Duos von Frau und Mann, bei Departementwahlen (Kreistagswahlen); gewählt wird ein Duo (Frau und Mann); zuvor Reform der Wahlkreise Anstieg des Frauenanteils in allen Parlamenten, zuletzt auch in Nationalversammlung (nur Wahlkreise) knapp 40 % (weil die erfolgreiche Macron-Partei ca. 50 % Frauen und Männer nominierte); Anstieg der Wahlbeteiligung Wie fing alles an? 1996, mit 10 Politikerinnen (5 linke, 5 konservative) und einem öffentlichen Manifest! 32

33 Wie weiter? Bayern: GesetzE SPD-Fraktion 2017, PK am Eckpunkte, 1. Stufe: paritätische Kandidatenlisten Entscheidung des BayVerfGH Sommer 2018 (Popularklage, Vf. 15- VII-16, Paritätisches Wahlrecht) Brandenburg: MUSTER-GESETZENTWURF! GesetzE Fraktion B90/DIE GRÜNEN Inklusives Parité-Gesetz, LT-Drs. 6/8210 vom , im Plenum am Thüringen: Rot-Rot-Grüner GesetzE? Bund: Art. 41 Abs. 2 GG, Wahlprüfbeschwerde (WP 224/17) Außerordentlicher Rechtsbehelf (2-stufig) Frist: Stufe: BT, Einspruch am eingelegt! 2. Stufe BVerfG: prüft das gesamte Wahlverfahren, mittelbare Normenkontrolle (Wahlrecht), Verstoß gegen GG, insb. Wahlrechtsgrundsätze (Art. 38 GG) 33

34 Annegret Kramp-Karrenbauer, Generalsekretärin CDU, FAZ vom Kritisiert Frauenanteil im 19. BT als viel zu gering Fordert Diskussion über Wahlrechtsreform Betont paritätisches Wahlrecht nach Vorbild Frankreichs, insb. paritätische Kandidatenliste, aber auch Direktmandate Wahlkreise Spricht von Paritätsgesetz! 34

35 Rita Süßmuth, CDU, Interview 2017 Schluss mit den Tripelschritten: Wir Frauen müssen aufhören, uns mit der Forderung von 25 oder 30-%-Beteiligung an Mandaten zufriedenzugeben. Wir können wissenschaftlich nachweisen: Wo keine Quote besteht, bleibt es bei einem geringen Frauenanteil, sowohl an Mandaten als auch an Führungspositionen. Das gilt für die Wirtschaft genauso wie für die Wissenschaft. Ich habe die Parite-Forderung für Wahllisten selber vor kurzem unterschrieben. Was wir brauchen ist das Reißverschlussprinzip: also Mann-Frau-Frau-Mann. Wir müssen endlich aus dieser Bettelei herauskommen: Ach gebt uns doch wenigsten 25 bis 30 Prozent! Nein: wir wollen die Gleichbehandlung mit 50 Prozent. 35

36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 36

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