Parité in den Parlamenten: Ein demokratisches Muss!
|
|
- Justus Schwarz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Parité in den Parlamenten: Ein demokratisches Muss! Internationaler Frauentag Macht_Frau_Politik Wo stehen wir nach 100 Jahren Frauenwahlrecht? Veranstaltung der Gleichstellungsstelle der Landeshauptstadt München in Kooperation mit DGB Frauen München und Stadtbund Münchner Frauenverbände Münchner Gasteig, Kleiner Konzertsaal am 8. März 2018 Prof. Dr. Silke R. Laskowski, Universität Kassel Laskowski@uni-kassel.de
2 Worum geht es? Endlich Halbe/Halbe! Frauen haben ein selbstverständliches Anrecht auf Teilhabe an politischer und wirtschaftlicher Macht. Erst wenn das Ziel erreicht ist, sind wir in Deutschland in guter Verfassung. Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jutta Limbach ( ), 2014: Erste und bislang einzige Präsidentin des BVerfG, Justizsenatorin in Berlin (SPD), Universitätsprofessorin Berlin 2
3 7()'#':45$*3&45#** J("*+%&,$"*'"*F$,#:45)&"?*./0c=* _*
4 Bundestag, Landtage, Kommunen Bundestag : 30,7 % Frauen, AfD, FDP, CDU/CSU-Effekt ; bis 2017: 36,5 % FDP-Effekt! Länderparlamente: ca. 30 % Frauen Ausnahme BW 24,5 %; bis 2016: 18 % Frauen Wahlrecht ohne Kandidatenlisten, nur Direktmandate! Größter Gender Pay Gap: 27 %! Kommunen: bundesweit ca. 25 % Frauen Landrätinnen: ca. 9,5 % Bürgermeisterinnen: ca. 10 % Oberbürgermeisterinnen: Anteil sinkt Verfassungsbruch in Permanenz (E. Selbert, 1981) 4 Helene Weber Kolleg/Lukoschat/Belscher, Studie Frauen führen Kommunen, i.a.d. BMFSFJ, 2014
5 Dr. jur. Elisabeth Selbert (SPD) v 1948/49 als SPD-Abg. im Parlamentarischer Rat (PR) v Mutter des Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz (GG) und der Waschkörbeaktion westdeutscher Trümmerfrauen! v Erst : Art. 3 Abs. 2 GG Männer und Frauen sind gleichberechtigt ; Widerstand der 61 Männer im PR; erst nach Protest von Frauenverbänden/Trümmerfrauen wird Grundrecht der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in GG aufgenommen Die mangelnde Heranziehung von Frauen zu öffentlichen Ämtern und ihre geringe Beteiligung in den Parlamenten ist doch schlicht Verfassungsbruch in Permanenz. (Elisabeth Selbert, 1981) 5 5
6 !! #* bl**** W$)$"$*9$I$%*]fFQbL*W$)$"$*9$::$)*][$"#%,Eb* e!"*?'$*7&%)&e$"#$*ec::$"*?'$*+%&,$"v*f(%#*ec::$"*:'$*?,%45:$#m$"l*;&:*'5"$"*m,:#$5#v\* R)':&I$#5*H$)I$%#*0^c1* a*
7 Gleichberechtigte demokratische Teilhabe von Frauen durch Wahlen neue Forderung? Nein, in Deutschland seit mehr als 100 Jahren bekannt : 1. Int. Frauentag, Clara Zetkin u.a.;frauendemo, in Berlin Teilnehmerinnen an Volksversammlungen, Forderung: Frauenwahlrecht : Aktives u. passives Wahlrecht von Frauen in Deutschland ( Novemberrevolution/Rat der Volksbeauftragten : SPD, USPD) 1919: Wahl Nationalversammlung, Frauenanteil: 9,4 % : NS, faktische Aberkennung des passiven Wahlrechts v. Frauen 1948/49: Parl. Rat: Dr. Elisabeth Selbert, SPD: Art. 3 Abs. 2 GG! : Adenauer, nur Männer inkl. Alt-Nazis, erst 1961 erste Ministerin 1972: BT Frauenanteil 5,8 % (erst 1977: Streichung d. gesetzl. Zustimmungserfordernisses d. Ehemanns zur Erwerbstätigkeit der Ehefrau) : Komm. GG/1994, Limbach, Hohmann-Dennhardt, Peschel-Gutzeit, 7 Alm-Merck (alle SPD), Süßmuth (CDU): Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG = staatl. Förderu. Durchsetzungsgebot (BVerfG 1992); Forderung e. Wahlrechtsänderung...
8 Gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen durch Wahlen,
9 Es geht um Gleichberechtigung und Demokratie u Repräsentative Demokratie, Art. 20 GG ( Volkssouveränität ) u Gleichberechtigung von Frauen (und Männern), Art. 3 Abs. 2 S. 1, S. 2 GG u Staatlicher Förder- und Durchsetzungsauftrag, gerichtet auf die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen (und Männern) in allen gesellschaftlichen Bereichen (GG-Änd. 1994; BVerfG 1992) u Parteienfreiheit und demokratische Strukturen, Art. 21 GG u Kandidatenaufstellung durch Parteien, Chancengleichheit von Kandidatinnen (und Kandidaten), Wahlrechtsgrundsätze, Art. 38 Abs. 1 GG (passive Wahlgleichheit)
10 19. Deutscher Bundestag CDU/CSU: 33 % (246), 19,9 % (49) Frauen, 80,1 % (197) Männer CDU: 200 Sitze, davon 185 Direktmandate CSU: 46 Sitze= 46 Direktm., 17,4 % (8) Frauen, 82,6 % (38) Männer SPD: 20,5 % (153), 41,8 % (64) Frauen, 58,2 % (89) Männer FDP: 10,7 % (80), 23,8 % (19) Frauen, 76,2 % (61) Männer Grüne: 8,9 % (67), 58,2 % (39) Frauen, 41,8 % (28) Männer Linke: 9,2 % (69), 53,6 % (37) Frauen, 46,4 % (32) Männer AfD: 12,6 % (92), 10,8 % (10) Frauen, 89,2 % (82) Männer 2 MdB (Ex-AfD) franktionslos: 1 Frau, 1 Mann 709 Abgeordnete: 30,7 % (218) Frauen, jetzt 30,9 % (219), 69,1 % Männer (490) Wahlbeteiligung 76,5 % 61,5 Mio Wahlberechtigte, 31,7 Mio Frauen = 51,5 % (29,9 Mio Männer = 48,5 % ) Verfassungsbruch in Permanenz", Dr. iur. Elisabeth Selbert
11 Nominierung von Kandidatinnen: BT-Wahl 2017 Frauenanteil an insg Kandidatinnen und Kandidaten bundesweit: 29 % Frauenanteil auf den 272 Wahllisten von 34 Parteien: 31,7 % = Frauen Besonders wenig Kandidatinnen bei der CSU, so wenig wie vor 15 Jahren: 22 % (20) Frauen, 78 % (56) Männer Besonders viele bei Bündnis 90/Die Grünen Frauenanteil in Wahlkreisen (Direktmandate): 25 % Problem: Nominierungsverfahren der Parteien im Vorfeld der Wahlen ( Wahlorganisationsrecht ) Paritätische Satzungsregeln für Kandidatenlisten nur z.t. vorhanden: Grüne, Linke, SPD ( mind. 40 % ) Paritätische Satzungsregelungen für Direktmandate fehlen > Paritätische Kandidatenlisten allein nicht ausreichend 11
12 BVerfG v , 2 BvR 3058/14 (Nichtannahmebeschluss) Strukturelle Benachteiligung von Frauen in der Politik (Rn. 24) Bezugnahme auf KG Berlin, Beschl. v W 55/14 12
13 Günther Verheugen, SPD (Ex-FDP), 1980 (...) das krasse Missverhältnis zwischen männlicher und weiblicher Repräsentanz in den Parlamenten ist ja nicht das Ergebnis einer entsprechenden Wahlentscheidung, sondern es kommt daher, dass Frauen bei der Aufstellung von Wahlbewerbern bereits diskriminiert sind. Dies und die daraus resultierenden Folgen widersprechen dem Grundsatz der Gleichberechtigung und der Chancengleichheit. Dt. Frauenrat (Hrsg.), Mehr Frauen in die Parlamente, Sonderheft , S. 15f. 13
14 Repräsentative Demokratie und Volkssouveränität - Rspr. BVerfG - Der im Demokratiegebot in Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG verankerte Grundsatz der Volkssouveränität setzt voraus, dass das Volk, d.h. die Bürgerinnen und Bürger, einen effektiven Einfluss auf die Ausübung der Staatsgewalt hat, und zwar außer durch Wahlen und Abstimmungen, (auch) durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung. - Deren Akte müssen sich daher auf den Willen des Volkes, d.h. der Bürgerinnen und Bürger, zurückführen lassen. Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG gestaltet den Grundsatz der Volkssouveränität aus. Er legt fest, daß das Volk die Staatsgewalt, deren Träger es ist, außer durch Wahlen und Abstimmungen durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausübt. Das setzt voraus, dass das Volk einen effektiven Einfluß auf die Ausübung der Staatsgewalt durch diese Organe hat. Deren Akte müssen sich daher auf den Willen des Volkes zurückführen lassen BVerfGE 83, 60, 71
15 BVerfG Urt. v , 2 BvB 1/13 (NPD) Unverzichtbar für ein demokratisches System sind die Möglichkeit gleichberechtigter Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger am Prozess der politischen Willensbildung und die Rückbindung der Ausübung der Staatsgewalt an das Volk (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG). (LS 3b, Rn. 543) 15
16 (es ist) die Aufgabe der Wahl, ein Repräsentationsorgan zu schaffen, das die wesentlichen politischen Strömungen im Volk abbildet. BVerfGE 95, 335, Überhangmandate II 1997 Werden die gesellschaftspolitischen Strömungen der wahlberechtigten Bürgerinnen (51,5 %) derzeit im Parlament abgebildet? - NEIN, denn ihre gesellschaftspolitischen Perspektiven, Prioritäten und Interessen haben mangels Repräsentation kein Gewicht im Parlament! - Werden (Gleichstellungs-)Themen, die besonders für Frauen von Bedeutung sind, vom Parlament aufgegriffen? Wie?
17 Unterrepräsentanz von Frauen - Auswirkungen auf die Qualität politischer Entscheidungen Politikwissenschaftliche Erkenntnisse: Subjektiver Erfahrungshintergrund der Abg. maßgeblich Immer wieder mittelbare, strukturell diskriminierende politische / gesetzliche Entscheidungen (BVerfG) Pflichtwidriges Unterlassen durch Gesetzgeber seit 68 Jahren: Entgeltdiskriminierung von Frauen, 2017 erstmals TransparenzG : wohl untauglich (Entgeltgleichheitsgrundrecht: Art. 3 Abs. 2 GG; Art. 157 AEUV; Art. 23 EU-GRC), Bsp.: Birte Meier, Frontal 21./. ZDF! Gender Pay Gap ca. 25 %, Tendenz? (HH 2014: 25 %) Gender Pension Gap 60 %, Altersarmut von Frauen Permanente Unterfinanzierung von Frauenhäusern... Etc. 17
18 2! -)$'45M$'#'-*"'$?%'-:#$%*Y"#$')*J("*",%*.`Lh*d*2*I':*./0aS*01*d*2*+%&,$"*'E* AZ*G9bg7<.'%,&(,/"'c* 2! 2! 2! D(EE'::'("$"b* 2! +$5)$"?$*%$45#)'45$*,"?*O'"&"M'$))$*YI:'45$%,"-*J("*+%&,$"5K,:$%"*OC%* 2! R5$-&##$":B)'##'"-L*?&:*?'$*o'45#I$%,O:#K#'-8$'#*J("*+%&,$"*:$'#*a^*<&5%$"* Oi%?$%#*],"?*?&?,%45*?$%$"*E&"-$)"?$*Y)#$%:&I:'45$%,"-L*:N(Nb*$#4NL*$#4N* 01*
19 Heiner Geißler, CDU, 1980 (...) die Benachteiligungen der Frauen (...) sind das Resultat einer Politik, die sich im Wesentlichen am Mann orientiert Dt. Frauenrat (Hrsg.), Mehr Frauen in die Parlamente, Sonderheft , S. 15f. 19
20 A&"?#&-$*'E*uI$%I)'48* *(#$'()7!(b%,#7 OR2P;OR257 *(#$'()7!($%#;ZV,''%/=%,)7 OR2M;ORO27 A&"?#&-*H45)$:;'-2W():#$'"*./0c2./..* A&"?#&-*P5$'")&"?27O&)M**./0a2./.0* 3K""$%* +%&,$"*
21 Landtag Bayern CSU (101): 21 Frauen (21 %), 80 Männer (79 %) SPD (42): 18 Frauen (43%), 24 Männer (57%) Grüne (18): 9 Frauen (50%), 9 Männer (50%) FreieWähler (19): 3 Frauen (16 %), 14 Männer (84 %) 2013: Wahlbeteiligung 64,5 % o Landtag insgesamt: 180 Abgeordnete 72% männliche Abgeordnete (126) 28% weibliche Abgeordnete ( 5 4 )! Verfassungsbruch in Permanenz (Selbert, 1981) Popularklage BayVerfGH, 2016 (überwiegend Juristinnen, Frauenverbände, Gewerkschaften) 21 21
22 Landtag SH CDU (25): 3 Frauen (12 %), 22 Männer (88 %) SPD (21): 10 Frauen (48 %), 11 Männer (52 %) B 90/ Grüne (10): 5 Frauen (50 %), 5 Männer (50 %) FDP (9): 2 Frauen (22 %), 7 Männer (78 %) AfD (5): 1 Frau (20 %), 4 Männer (80 %) SSW (3): 1 Frau (33 %), 2 Männer (67 %) 73 Abgeordnete: 22 Frauen (30 %), 51 Männer (70 %) Verfassungsbruch in Permanenz (Selbert, 1981) 22
23 A&"?#&-*oP9*./0c2./..*.c*d*]h`b*+%&,$"L*c_*d*]0`hb*3K""$%S*'":-N*0^^*YI-$(%?"$#$*! CDU 22 % (16) Frauen, 78 % (56) Männer! SPD 35 % (24) Frauen, 65 % (45) Männer! FDP 18 % (5) Frauen, 82 % (23) Männer! AfD 12,5 % (2) Frauen, 87,5 % (14) Männer - B90/Grüne 50% (7) Frauen, 50 % (7) Männer._*
24 LT Baden-Württemberg FDP (12): 8,3 % (1) Frau, 91,7 % (11) Männer CDU (42): 16,7 % (7) Frauen, 83,3 % (35) Männer SPD (19): 10,5 % (2) Frauen, 89,5 % (17) Männer Grüne (47): 46,8 % (22) Frauen, 53,2 % (25) Männer AFD (23): 13 % (3) Frauen, 87 % (20) Männer >Spezielles WAHLRECHT: Keine Kandidatenlisten!! Landtag, 143 Abgeordnete: 75,5 % (108) Männer 24,5 % (35) Frauen! (bis 2016: 18 % Frauen) Verfassungsbruch in Permanenz (E. Selbert, 1981) 24 24
25 LT Baden-Württemberg FDP: 100 % Männer CDU: 85 % Männer SPD: 83 % Männer Grüne: 69 % Männer > Spezielles WAHLRECHT: Keine Kandidatenlisten! Landtag insgesamt 138 Abgeordnete: 82 % männliche Abgeordnete (112) 18 % weibliche Abgeordnete (26)! Verfassungsbruch in Permanenz (E. Selbert, 1981) 25 25
26 Landtag Thüringen CDU (34): 11 Frauen (32 %), 23 Männer (68 %) Linke (28): 14 Frauen (50 %), 14 Männer (50 %) SPD (12): 6 Frauen (50 %), 6 Männer (50 %) AfD (8): 2 Frauen (25 %), 6 Männer (75 %) B 90/ Grüne (6): 3 Frauen (50 %), 3 Männer (50 %) 88 Abgeordnete: 36 Frauen (41 %), 52 Männer (59 %) Verfassungsbruch in Permanenz (Selbert, 1981) 26
27 Stichwort: Demokratie > Bsp.: LT Thüringen, Homepage Thüringen Kernland des deutschen Parlamentarismus In Thüringen tagte die erste frei gewählte Volksvertretung Deutschlands: Am 2. Februar 1817 trat der Landtag des Großherzogtums Sachsen-Weimar- Eisenach zusammen. Volk???: Volksvertretung???: Nur Männer (Frauenwahlrecht: 1918); Demokratie???...??? 27
28 Demokratie? dient der Selbstbestimmung des Volkes... dient der Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger...Ist Selbstbestimmung der Bürgerinnen gesichert durch männliche Parlamente?... Wäre Selbstbestimmung der Bürger gesichert durch weibliche Parlamente? 28
29 Wahlrecht entscheidend!... für die personelle Besetzung des Parlaments ( Kandidatenaufstellung ),...für tatsächliche Repräsentanz der (Wahl-)Bürgerinnen und Bürger im Parlament ( Volk ),... für gleichberechtigte demokratische Teilhabe der (Wahl-)Bürgerinnen und Bürger an staatlicher Herrschaft ( effektive Einflussnahme, BVerfG) 29
30 Zwingende Notwendigkeit gesetzlicher Paritätsregelungen - Wahlrechtsänderung Paritätisches Wahlrecht als Bedingung der repräsentativen Demokratie Gesetzliche Verpflichtung aller Parteien: Paritätische Kandidatenlisten, Zurückweisung bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben Paritätische Nominierung in Wahlkreisen (Direktmandate), Ø Nominierung von Duos = Kandidatin und Kandidat, die gemeinsam gewählt werden (1. Stimme) oder in Kombination (2 Stimmen: 1 Kandidatin, 1 Kandidat unterschiedliche Parteizugehörigkeit mgl., vgl. LT- Drs. Bbg 6/8210 v ) Ø uu zuvor Wahlkreisreform 30
31 Verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Gebotenheit: Paritätisches Wahlrecht Verfassungsrechtlich legitimierte Gründe BVerfG 2014 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Abwägung kollidierender Verfassungsgüter Maßgeblich für die Frage der weiteren Beibehaltung, Abschaffung oder Wiedereinführung (oder Einführung einer Wahlregelung) sind allein die aktuellen Verhältnisse Ø Der aktuelle 19. BT spricht für Stagnation und Roll back, Verfestigung männerdominierter Strukturen; nach 69 Jahren gesetzliche Regelung zur Herstellung von Chancengleichheit von Kandidatinnen in Nominierungsverfahren und Herstellung effektiver demokratischer Einflussnahme von Bürgerinnen zwingend geboten BVerfG v BvE 2/13-3 %-Sperrklausel, Rn. 57 LVerfG SH 2010, LVerfG 3/09, Rn. 99 ( Reform d. Wahlrechts ) 31
32 Vorbild Frankreich, Parité-Gesetz 2000/2001 Gesetz schreibt vor: Strikte paritätische Besetzung von Kandidatenlisten durch Parteien, sonst Zurückweisung der Liste (keine Teilnahme an der Wahl) Paritätische Besetzung der Wahlkreise (Abweichung: 2 %), finanzielle Sanktionen bei Zuwiderhandlung Seit 2015: Nominierung von Binomen in Wahlkreisen vorgeschrieben = Duos von Frau und Mann, bei Departementwahlen (Kreistagswahlen); gewählt wird ein Duo (Frau und Mann); zuvor Reform der Wahlkreise Anstieg des Frauenanteils in allen Parlamenten, zuletzt auch in Nationalversammlung (nur Wahlkreise) knapp 40 % (weil die erfolgreiche Macron-Partei ca. 50 % Frauen und Männer nominierte); Anstieg der Wahlbeteiligung Wie fing alles an? 1996, mit 10 Politikerinnen (5 linke, 5 konservative) und einem öffentlichen Manifest! 32
33 Wie weiter? Bayern: GesetzE SPD-Fraktion 2017, PK am Eckpunkte, 1. Stufe: paritätische Kandidatenlisten Entscheidung des BayVerfGH Sommer 2018 (Popularklage, Vf. 15- VII-16, Paritätisches Wahlrecht) Brandenburg: MUSTER-GESETZENTWURF! GesetzE Fraktion B90/DIE GRÜNEN Inklusives Parité-Gesetz, LT-Drs. 6/8210 vom , im Plenum am Thüringen: Rot-Rot-Grüner GesetzE? Bund: Art. 41 Abs. 2 GG, Wahlprüfbeschwerde (WP 224/17) Außerordentlicher Rechtsbehelf (2-stufig) Frist: Stufe: BT, Einspruch am eingelegt! 2. Stufe BVerfG: prüft das gesamte Wahlverfahren, mittelbare Normenkontrolle (Wahlrecht), Verstoß gegen GG, insb. Wahlrechtsgrundsätze (Art. 38 GG) 33
34 Annegret Kramp-Karrenbauer, Generalsekretärin CDU, FAZ vom Kritisiert Frauenanteil im 19. BT als viel zu gering Fordert Diskussion über Wahlrechtsreform Betont paritätisches Wahlrecht nach Vorbild Frankreichs, insb. paritätische Kandidatenliste, aber auch Direktmandate Wahlkreise Spricht von Paritätsgesetz! 34
35 Rita Süßmuth, CDU, Interview 2017 Schluss mit den Tripelschritten: Wir Frauen müssen aufhören, uns mit der Forderung von 25 oder 30-%-Beteiligung an Mandaten zufriedenzugeben. Wir können wissenschaftlich nachweisen: Wo keine Quote besteht, bleibt es bei einem geringen Frauenanteil, sowohl an Mandaten als auch an Führungspositionen. Das gilt für die Wirtschaft genauso wie für die Wissenschaft. Ich habe die Parite-Forderung für Wahllisten selber vor kurzem unterschrieben. Was wir brauchen ist das Reißverschlussprinzip: also Mann-Frau-Frau-Mann. Wir müssen endlich aus dieser Bettelei herauskommen: Ach gebt uns doch wenigsten 25 bis 30 Prozent! Nein: wir wollen die Gleichbehandlung mit 50 Prozent. 35
36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 36
Starke Frauen starkes Lübeck. Frauen in die Parlamente
Starke Frauen starkes Lübeck. Frauen in die Parlamente Hansestadt Lübeck am 10.11.2017 Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Universität Kassel E-Mail: Laskowski@uni-kassel.de Worum geht es? Endlich Halbe/Halbe!
MehrMit Bestimmung! Parité Frauen in die Parlamente
Mit Bestimmung! Parité Frauen in die Parlamente 100 Jahre Frauenwahlrecht Syke, Kreishaus am 2.11.2018 Prof. Dr. Silke R. Laskowski, Universität Kassel E-Mail: Laskowski@uni-kassel.de Worum geht es? Endlich
MehrMehr Frauen in den Landtag Eckpunkte für eine Novelle des Bayerischen Landeswahlgesetzes zur Sicherung paritätischer Wahlvorschläge und gleichberechti
Mehr Frauen in den Landtag Eckpunkte für eine Novelle des Bayerischen Landeswahlgesetzes zur Sicherung paritätischer Wahlvorschläge und gleichberechtigter demokratischer Teilhabe von Wählerinnen und Wählern
MehrIM ECHTEN NORDEN: MEHR FRAUEN IN DIE KOMMUNALPOLITIK
IM ECHTEN NORDEN: MEHR FRAUEN IN DIE KOMMUNALPOLITIK Für ein paritätisches Wahlrecht! Kreishaus Husum am 2. Juli 2016 Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Universität Kassel E-Mail: Laskowski@uni-kassel.de
MehrParität in der Politik als Ziel Paritätsgesetz als Weg? Potsdam, 15. September 2016 Dr. Helga Lukoschat
Parität in der Politik als Ziel Paritätsgesetz als Weg? Potsdam, 15. September 2016 Dr. Helga Lukoschat Agenda Parität in der Politik: Wo stehen wir heute? Strukturelle Einflussfaktoren Modelle und Beispiele
MehrEin Parité Gesetz für Deutschland
Ein Parité Gesetz für Deutschland Gleichberechtigte demokratische Teilhabe von Frauen und Männern in der repräsentativen Demokratie Vorbildfunktion des französischen Parité-Gesetzes 7. März 2011, Landtag
MehrWie Parité in die Parlamente kommt
Wie Parité in die Parlamente kommt Haus des Stiftens, München, 7.3.2017 Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Unversität Kassel E-Mail: Laskowski@uni-kassel.de I. Einführung Ziel: Gleichberechtigte demokratische
MehrParitäts-Forum Parität in der Politik Ziele und Wege
Paritäts-Forum Parität in der Politik Ziele und Wege Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in Potsdam am 15.09.2016 Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Universität Kassel Laskowski@uni-kassel.de
MehrFrauen haben die Wahl!
Frauen haben die Wahl! Bundestagswahl 24. September 2017 Gleichstellungsstelle für Frauen 100 Jahre Frauenwahlrecht 100 Jahre Ursprünglich sah man das Staatsbürgertum und die Rechte und Pflichten, die
MehrFrauen haben die Wahl!
Frauen haben die Wahl! Bundestagswahl 24. September 2017 Gleichstellungsstelle für Frauen 100 Jahre Frauenwahlrecht Frauen haben die Wahl 100 Jahre die Wahl Ursprünglich sah man das Staatsbürgertum und
MehrWie bitte komme ich ins Rathaus?
Starke Frauen Starkes Schleswig- Holstein: Frauen in die Parlamente! Gleichberechtigte demokratische Teilhabe von Frauen und Männern in der repräsentativen Demokratie Deutschlands auf allen Ebenen Vorbildfunktion
MehrBayern. Parité- Gesetz jetzt
+ Bayern Thüringen, Hamburg, Hessen, Baden- Württemberg Rheinland- Pfalz, Saarland, Sachsen- Anhalt Parité- Gesetz jetzt Paritä'sche Besetzung in den Parlamenten 25 Jahre Gleichstellungsbeau8ragte Kreis
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/1541(neu) 16. Wahlperiode 11.09.2007 Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes Drucksache
Mehr70 Jahre Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland
70 Jahre Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland 1949-2019 Grundgesetz auf einen Blick Das Grundgesetz (GG) bildet die Basis unserer Demokratie. ist die freiheitlichste Verfassung der deutschen Geschichte.
MehrDie Rechtfertigung der Fünf- Prozent-Sperrklausel bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und ihre Verfassungswidrigkeit im Europawahlrecht
Die Rechtfertigung der Fünf- Prozent-Sperrklausel bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und ihre Verfassungswidrigkeit im Europawahlrecht D R. P E T E R B E C K E R Problemstellung: 1. Der Zweite Senat
MehrMit unserer Stimme viel erreichen! 100 Jahre Frauenwahlrecht
Mit unserer Stimme viel erreichen! 100 Jahre Frauenwahlrecht 1. 100 Jahre Frauenwahlrecht 2. Frauenpolitische Errungenschaften 3. Frauen in der Politik 4. Frauen in der Arbeitswelt 5. Ausblick: Kommunal-
MehrPARITÄT IN DER POLITIK
: PARITÄT IN DER POLITIK VORBEMERKUNG: - Ich beschränke mich in diesem Vortrag in erster Linie auf die Fakten, die wir momentan in der Politik vorfinden. Diese sind ja auch die Grundlage für die derzeitige
MehrDemokratie und Gleichberechtigung
Demokratie und Gleichberechtigung Gleichberechtigte demokratische Teilhabe von Frauen und Männern in der repräsentativen Demokratie Vorbildfunktion des französischen Parité-Gesetzes Vereinbarkeit mit der
MehrB. Das Demokratieprinzip und seine Ausgestaltung
B. Das Demokratieprinzip und seine Ausgestaltung I. Grundlagen 1. Volkssouveränität Demokratie heißt: Volksherrschaft (griech.), das Volk ist der Träger der Staatsgewalt, es ist der Souverän d.h. Alle
MehrVorlesung Öffentliches Recht I. Staatsorganisationsrecht I
Vorlesung Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht I Wiederholung Wenn sich nach einem Todesfall kein Erbe findet, erbt nach 1936 BGB das Bundesland, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz
MehrProf. Dr. Laskowski, Universität Kassel
Prof. Dr. Laskowski, Universität Kassel Laskowski@uni-kassel.de 30.11.2016 Verfassungsrechtlicher Hintergrund der Popularklage Paritätisches Wahlrecht in Bayern vom 30.11.2016 Der Antrag zielt auf den
MehrDie Frauenbewegung(en) in Deutschland. Susanne Thoma Politikmanagement online Arbeitsgemeinschaft Augsburger Frauen Augsburg,
Die Frauenbewegung(en) in Deutschland Susanne Thoma Politikmanagement online Arbeitsgemeinschaft Augsburger Frauen Augsburg, 04.11.2010 Formen des Ausschlusses - Kein Wahlrecht bis zum Ende des Kaiserreichs
MehrDeutschland Das Politische System. Die Bundesrepublik ist ein freiheitlichdemokratischer
Deutschland Das Politische System Die Bundesrepublik ist ein freiheitlichdemokratischer Rechtsstaat. 16 Bundesländer Die Bundesrepublik ist ein föderativer Staat, d.h. sie setzt sich aus Länder zusammen.
MehrGleichstellung: rechtliche Instrumente
Gleichstellung: rechtliche Instrumente Gleichstellung, Dual Career und Bestenauslese 8. November 2013, Universität zu Köln Prof. Dr. Silke R. Laskowski Email: Laskowski@uni-kassel.de 1 Zielsetzung Tatsächliche
MehrLANDESKUNDE DEUTSCHLAND DAS POLITISCHE SYSTEM
LANDESKUNDE DEUTSCHLAND DAS POLITISCHE SYSTEM ORGANE UND EINRICHTUNGEN DES STAATES Das politische Leben in Deutschland ist mehr als Kanzleramt, Bundestag und Parteizentralen. An vielen Stellen füllen
MehrNORMATIVITÄT DER VERFASSUNG STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT VERFASSUNGGEBENDE GEWALT DES VOLKES DR. ULRICH PALM
STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT DR. ULRICH PALM NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG Verfassung ist das erste Gesetz des Staates (nicht bloßer Programmsatz) Vorrang der Verfassung (Art. 20 III, Art. 1 III
MehrPARI WAS? Spickzettel zu Parität und Paritätsgesetz in der Politik.
PARI WAS? Spickzettel zu Parität und Paritätsgesetz in der Politik. Es gab noch nie Parität in der Politik. Vor 100 Jahren wurde das Frauenwahlrecht eingeführt. Seitdem dürfen Frauen in Parlamente gewählt
MehrFrauen führen Kommunen: Wo bleibt Frau Bürgermeisterin? München, 30. April 2015 Dr. Helga Lukoschat
Frauen führen Kommunen: Wo bleibt Frau Bürgermeisterin? München, 30. April 2015 Dr. Helga Lukoschat Agenda Demokratie braucht Frauen: Daten & Fakten Frauen in der Kommunalpolitik: Die Studienergebnisse
MehrDemokratie im digitalen Zeitalter
DIVSI-Perspektiven 5 Schliesky/Schulz/Gottberg/Kuhlmann Demokratie im digitalen Zeitalter Das Grundgesetz im digitalen Zeitalter Nomos DIVSI-Perspektiven herausgegeben vom Deutschen Institut für Vertrauen
MehrWahlsystem in Deutschland
Wahlsystem in Deutschland Das Zweitstimmensystem und seine Besonderheiten Nach Art. 38 Abs.1 GG werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages [ ]in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und
MehrDer Bayerische. Land-Tag. in leichter Sprache
Der Bayerische Land-Tag in leichter Sprache Seite Inhalt 2 Begrüßung 1. 4 Der Bayerische Land-Tag 2. 6 Die Land-Tags-Wahl 3. 8 Parteien im Land-Tag 4. 10 Die Arbeit der Abgeordneten im Land-Tag 5. 12 Abgeordnete
MehrGutachten des Wissenschaftlichen Dienstes sind parlamentsinterne Stellungnahmen, die nicht für die öffentliche Diskussion außerhalb des Landtags
A. B. I. Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes sind parlamentsinterne Stellungnahmen, die nicht für die öffentliche Diskussion außerhalb des Landtags bestimmt sind. Eine - auch nur auszugsweise - Veröffentlichung
MehrWO BLEIBEN DIE FRAUEN? Partizipation und Repräsentation von Frauen auf europäischer Ebene. PD Dr. Beate Hoecker
WO BLEIBEN DIE FRAUEN? Partizipation und Repräsentation von Frauen auf europäischer Ebene PD Dr. Beate Hoecker Drei Fragen: Wie sind Frauen auf der europäischen Ebene repräsentiert? In welcher Weise beteiligen
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7487. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 19/7487 19. Wahlperiode 01.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Willkomm, Nicole Bauer, Stephan Thomae, weiterer Abgeordneter
MehrGesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/119 26.06.2012 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen A Problem Die Bürgerinnen
MehrDAS POLITISCHE SYSTEM DEUTSCHLANDS
DAS POLITISCHE SYSTEM DEUTSCHLANDS DREI EBENEN DER POLITIK BUND HAUPTSTADT BERLIN REGIERUNGSUMZUG SOMMER 99 BONN HAT NOCH EINIGE MINISTERIEN LAND GEMEINDE (STADT) GEMEINDEN / STÄDTE Gemeinderat (Ober)bürgermeister(in)
MehrTypisch weiblich?! Wählen und gewählt werden Wann werden Frauen gewählt?
Typisch weiblich?! Wählen und gewählt werden Wann werden Frauen gewählt? Dr. Ina Bieber Projektmitarbeiterin der GLES (German Longitudinal Election Study) Goethe Universität Frankfurt am Main 19. März
MehrEditorial. djbz 3/2014. Ramona Pisal Präsidentin
Editorial Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit würde der Ruf derer, die einst Menschen- und Bürgerrechte forderten, auch heute noch so klingen, wenn sie geahnt hätten, wie eifrig die nachfolgenden Generationen
MehrEntscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von 1998 und 2008
DHB Kapitel 1.13 und Ausgleichsmandate 26.10.2016 1.13 und Ausgleichsmandate Stand: 22.10.2013 Hat eine Partei in einem Land mehr Wahlkreismandate mittels der Erststimmen erzielen können als ihr nach dem
MehrInhalt. Basiswissen Staatsrecht I. I. Grundlagen & Rechtsgeschichte 7
Inhalt Basiswissen Staatsrecht I I. Grundlagen & Rechtsgeschichte 7 II. Die Strukturprinzipien der Verfassung 11 Republik 12 Demokratie 12 Bundesstaat 13 Rechtsstaat 14 Sozialstaat 14 Ewigkeitsgarantie
MehrAufstellung von Listenkandidaten einer Partei
Aufstellung von Listenkandidaten einer Partei - Ausarbeitung - 2008 Deutscher Bundestag WD 3-3000 - 404/08 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Aufstellung von Listenkandidaten
MehrVorlesung Staatsrecht I
Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Vorlesung Staatsrecht I Rechtschreibung, insb. Kommasetzung Prof. Dr. Ch. Gröpl Staatsrecht
MehrParteien & Verbände. Bearbeitet von: Frau Corinna Girst
Parteien & Verbände Bearbeitet von: Frau Corinna Girst 1. Die Parteien 1.1 Definition 1.2 Rechtliche Verankerung 1.3 Aufgaben 1.4 Aufbau 1.6 Parteienfinanzierung 1.7 Entwicklung des Parteiensystems seit
MehrParité ist machbar, Frau Nachbar! -Ein Blick nach Frankreich- Prof. Dr. Birgit Meyer Hochschule Esslingen
Parité ist machbar, Frau Nachbar! -Ein Blick nach Frankreich- Prof. Dr. Birgit Meyer Hochschule Esslingen 1992: Buch Au Pouvoir Citoyennes! Liberté, Egalité, Parité! von Anne Le Gall, Francoise Gaspard
MehrVier M tter. Die. des Grundgesetzes. Ein Glücksfall für die Demokratie. Copyright für alle Abbildungen:
Ein Glücksfall für die Demokratie Die Vier M tter Copyright für alle Abbildungen: Stiftung Archiv der deutschen Frauenb Kassel - Nachlass Elisabeth Selbert des Grundgesetzes Sitzung des Parlamentarischen
MehrDie Landtagswahl 2011 in Baden- Württemberg - Eine Wahlnachlese aus frauenpolitischer Sicht
Die Landtagswahl 2011 in Baden- Württemberg - Eine Wahlnachlese aus frauenpolitischer Sicht Ministerialdirektorin Dr. Gisela Meister-Scheufelen 21. Mai 2011, 9:30 Uhr Konrad-Adenauer-Stiftung, Bildungswerk
Mehr18. Wahlperiode Drucksache 18/51
18. Wahlperiode 12.01.2019 Drucksache 18/51 Gesetzentwurf der Abgeordneten Horst Arnold, Dr. Simone Strohmayr, Klaus Adelt, Margit Wild, Volkmar Halbleib, Natascha Kohnen, Markus Rinderspacher, Inge Aures,
MehrParité jetzt! Mehr Frauen in die Parlamente
Parité jetzt! Mehr Frauen in die Parlamente Der rechtliche Rahmen: Was ist nötig, was ist möglich? Gleichberechtigte demokratische Teilhabe von Frauen und Männern in der repräsentativen Demokratie 30.
Mehr9: Gleichbehandlung und Gleichberechtigung
9: Gleichbehandlung und Gleichberechtigung A. Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) I. Allgemeine Bedeutung und Struktur des Grundrechts II. Die Adressaten des Grundrechts Der Gesetzgeber >
MehrGG verankert. Insoweit gilt es vor allem, den Anteil der Frauen in den Parlamenten auf einen für das Wahlvolk repräsentativen Anteil zu erhöhen.
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski Universität Kassel Diagonale 12-34127 Kassel Landtag Rheinland-Pfalz Enquete-Kommission 16/2 Bürgerbeteiligung Leiterin des Fachgebiets
MehrSchriftliche Stellungnahme zur Vorbereitung der öffentlichen Anhörung des
Deutscher Bundestag Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Herrn Vorsitzenden Paul Lehrieder, MdB Per Mail familienausschuss@bundestag.de Der Rektor Universitätsprofessor Dr. Joachim Wieland
MehrJAHRE FRAUENWAHLRECHT. Veranstaltungsreihe 2019 in Reutlingen
100 JAHRE FRAUENWAHLRECHT Veranstaltungsreihe 2019 in Reutlingen 100 Jahre Frauenwahlrecht 2019 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Engagierte und Interessierte, vor 100 Jahren wurde das Frauenwahlrecht
MehrThema: Gewaltenteilung im deutschen Grundgesetz ein Vorbild für Vietnam
DAAD-ALUMNI-WORKSHOP ZUR VERFASSUNGSREFORM AUS DER PERSPEKTIVE DER RECHTSWISSENSCHAFT am 11. Mai 2013 Thema: Gewaltenteilung im deutschen Grundgesetz ein Vorbild für Vietnam Dr. iur. Nguyễn Minh Tuấn Juristische
MehrLandtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen- Anhalt (LV)
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1147 17.03.2017 Gesetzentwurf Fraktion AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen- Anhalt (LV) Der Landtag wolle beschließen: Gesetz
MehrWahlen. Wahlbeteiligung zu Bundestagswahlen regelmäßig höher als zu Landtagswahlen
Bildquelle: D. Roth Wahlen Wahlbeteiligung zu Bundestagswahlen regelmäßig höher als zu Landtagswahlen in Sachsen, zuletzt bei 75,4 Prozent zur Bundestagswahl 2017 Anteil Briefwähler steigt seit 1998 kontinuierlich
MehrGrundbegriffe der Staatsrechtslehre Republik, Monarchie, parlamentarische Demokratie. Fall 1: Kaiser Franz I. 14
8 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Grundbegriffe der Staatsrechtslehre Republik, Monarchie, parlamentarische Demokratie Fall 1: Kaiser Franz I. 14 Die Grundlagen des allgemeinen Staatsrechts;
MehrPro Parité: Ohne gleichberechtigte Parlamente keine gleichberechtigten Gesetze und keine gleichberechtigte Gesellschaft! Silke Ruth Laskowski 93
Inhalt Inhalt Fokus Parité Pro Parité: Ohne gleichberechtigte Parlamente keine gleichberechtigten Gesetze und keine gleichberechtigte Gesellschaft! Silke Ruth Laskowski 93 Ein wichtiges Jubiläum: 20 Jahre
MehrArt. 28 Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995
Fall 3 Demokratische Legitimation Die unabhängige Aufsichtsbehörde Im Gegensatz zum Bereich der Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen (Verwaltung) unterliegen bzw. unterlagen die Datenschutzbeauftragten
MehrDas neue Wahlrecht Eckpunkte eines Kompromisses der Koalition mit SPD & Grünen nach der Entscheidung des BVerfG
Dr. Günter Krings, MdB Stellv. Vors. CDU/CSU-Bundestagsfraktion Das neue Wahlrecht Eckpunkte eines Kompromisses der Koalition mit SPD & Grünen nach der Entscheidung des BVerfG!1 Gliederung 1. Der verfassungsrechtliche
Mehr1 Deutschland ist ein demokratisches Land
Der 24. September 2017 war in wichtiger Tag in Deutschland: Es wurde ein neuer Bundestag gewählt. Diese Lerngeschichte informiert darüber, was der Bundestag ist, warum es ihn gibt, wie eine Bundestagswahl
MehrDas Politische System Deutschlands
Das Politische System Deutschlands Lehrstuhl für Vergleichende Politikwissenschaft Geschwister-Scholl-Institut Vierte Sitzung: Die Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes Pflichtvorlesung im Wintersemester
MehrFrauen in der Politik
Frauen in der Politik Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Berlin, 29. September 2016 FernUniversität in Hagen / Horst Pierdolla Gliederung Erklärungsansätze Frauenrepräsentanz Parteien und Quote Wahlrecht
MehrLandeswahlrecht und verbindliche 50%-Quote für Männer und Frauen. zu Ihren Fragen vom nehmen wir wie folgt Stellung:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages Wissenschaftlicher Dienst Schleswig-Holsteinischer Landtag Postfach 7121 24171 Kiel An den Vorsitzenden der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrn Karl-Martin
MehrVII. Wahlen. Inhaltsverzeichnis. 1 Wahlen. Zweitstimmen bei der Wahl zum Deutschen Bundestag in Berlin am 18. September 2005
Statistisches Jahrbuch Berlin 2007 175 Wahlen Inhaltsverzeichnis 176 Vorbemerkungen 178 Grafiken 180 Tabellen 1 Wahlen 1 180 Wahlberechtigte und Wahlbeteiligung 1925 bis 2006 1 181 Berliner Abgeordnete
MehrEmpfang zum Internationalen Frauentag 8. März des Grünen Kreisverbands Stuttgart Rede von Brigitte Lösch MdL
Empfang zum Internationalen Frauentag 8. März des Grünen Kreisverbands Stuttgart Rede von Brigitte Lösch MdL Liebe Frauen, liebe Freundinnen und Freunde, 1911 - vor 107 Jahren fand zum ersten Mal der Internationale
MehrDer Bayerische Landtag für Einsteiger
Der Bayerische Landtag für Einsteiger Was ist eigentlich der Bayerische Landtag? Der Bayerische Landtag ist das Parlament ( ) von Bayern ( ), das von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird. Er vertritt
Mehr1 Deutschland ist ein demokratisches Land
1 Deutschland ist ein demokratisches Land Es gab Zeiten, das regierten in Deutschland Fürsten und Könige. Ihnen gehörten große Teile des Landes und die Menschen im Land wurden von ihnen als Untertanen
MehrLösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode. Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes
Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes Das Gesetz ist verfassungsgemäß, wenn es formell und materiell verfassungsgemäß zustande gekommen ist. I. Verfassungsmäßigkeit
MehrDie Ergebnisse der Bundestagswahl Roland Richter
Die Ergebnisse der Bundestagswahl 2009 Roland Richter Die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag führte zu einem überraschend klaren Ergebnis: Die schwarz-gelbe Koalition hat eine stabile Mehrheit errungen.
MehrVorlesung Medienrecht (SMK 7) an der Deutschen Sporthochschule Köln. im Sommersemester Dienstag, bis Uhr
Vorlesung (SMK 7) an der Deutschen Sporthochschule Köln im Sommersemester 2018 Dienstag, 16.00 bis 18.00 Uhr 1. Veranstaltung (05.06.2018): Was ist? Unter versteht man die Gesamtheit der für (Print- und
MehrStatus und Funktion der Parteien in den neuen Bundesländern Deutschlands
Frank Straile Status und Funktion der Parteien in den neuen Bundesländern Deutschlands Verlag Dr. Kovac Inhaltsverzeichnis A. Einführung 1 B. Parteien im Recht der neuen Bundesländer Deutschlands 4 I.
MehrGrundkurs I Einführung in die Politikwissenschaft 9. Vorlesung 15. Dezember Politische Kommunikation 2: Wahlen
Grundkurs I Einführung in die Politikwissenschaft 9. Vorlesung 15. Dezember 2009 Politische Kommunikation 2: Wahlen 1 2 Grundkurs I Einführung in die Politikwissenschaft 9. Vorlesung 15. Dezember 2009
MehrABGEORDNETENHAUS VON BERLIN WISSENSCHAFTLICHER PARLAMENTSDIENST Berlin, den 27. Juni 2018
ABGEORDNETENHAUS VON BERLIN WISSENSCHAFTLICHER PARLAMENTSDIENST Berlin, den 27. Juni 2018 Gutachten zu den verfassungsrechtlichen Grenzen einer gesetzlichen Regelung über den Frauenanteil im Abgeordnetenhaus
MehrAusschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung. Rede zum TOP 14, 29. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages
Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung Berlin, 26.04.2018 Rede zum TOP 14, 29. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages - Es gilt das gesprochene Wort (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe
MehrDie Europawahl Informationen zur Wahl des Europäischen Parlaments am 7. Juni 2009 und zum Plakatwettbewerb der Aktion Europa : SCHÖNER WÄHLEN
Die Europawahl 2009 Informationen zur Wahl des Europäischen Parlaments am 7. Juni 2009 und zum Plakatwettbewerb der Aktion Europa : SCHÖNER WÄHLEN Die Arbeitsweise der Union beruht auf der repräsentativen
MehrUrteil des BVerfG vom (NJW 2009, 2267 ff.; L&L 2009, 618) Wesentlicher Inhalt der Leitsätze des Urteils:
Europarecht Übersicht Urteil Vertrag von Lissabon Seite 1 von 6 Urteil des BVerfG vom 30.06.2009 (NJW 2009, 2267 ff.; L&L 2009, 618) Wesentlicher Inhalt der Leitsätze des Urteils: ο Das Zustimmungsgesetz
MehrWahlrecht für Frauen und Internationaler Frauentag, Historische Entwicklung in Deutschland bis 1919
Wahlrecht für Frauen und Internationaler Frauentag, Historische Entwicklung in Deutschland bis 1919 - Vorlauf: Im Zuge der Französischen Revolution bilden sich erste Frauenclubs. Forderungen: volle Bürgerrechte
MehrWie kommen die Kandidaten auf meinen Wahlzettel?
Materialien für den Unterricht Wie kommen die Kandidaten auf meinen Wahlzettel? Begleitmaterial zum bpb-online-angebot Wahl-O-Mat (www.wahl-o-mat.de) 1 Unterrichtseinheit Wahlvorschläge Zielgruppe: Klasse
MehrWie kommen die Kandidaten auf meinen Wahlzettel?
Materialien für den Unterricht Wie kommen die Kandidaten auf meinen Wahlzettel? Begleitmaterial zum bpb-online-angebot Wahl-O-Mat (www.wahl-o-mat.de) 1 Unterrichtseinheit Wahlvorschläge Zielgruppe: Klasse
MehrPolitisches System der Bundesrepublik Deutschland
Inhalt und Konzept 1. Woraus setzt sich die Regierung zusammen? 2. Bundesrat, Bundestag, Präsident und Kanzlerin 3. Wahlsystem 4. Demokratie + Föderalismus 5. Die im Bundestag vertretenen Parteien 6. Legislative,
MehrTabelle A1: Die Ergebnisse bei Bundestagswahlen, (ab 1953 Zweitstimmenanteile)
Statistischer Anhang Tabelle A1: Die Ergebnisse bei Bundestagswahlen, 1949 1987 (ab 1953 Zweitstimmenanteile) Wahljahr 1949 1953 1957 1961 1965 1969 1972 1976 1980 1983 1987 Wahlbeteiligung Zahl sich bewerbender
MehrFür ein modernes Wahlrecht in Baden-Württemberg
Presseinformation Konrad-Adenauer-Str. 12 70173 Stuttgart Tel: 0711-2063-678/687/683 Fax: 0711-2063-660 schmitt@gruene.landtag-bw.de http://www.bawue.gruene-fraktion.de Stuttgart, den 13.09.2004 Von Bayern
MehrVf. 15-VIII-14 München, 21. November 2016 Vf. 8-VIII-15. Regelungen über Volksbefragungen mit der Bayerischen Verfassung unvereinbar.
Vf. 15-VIII-14 München, 21. November 2016 Vf. 8-VIII-15 Regelungen über Volksbefragungen mit der Bayerischen Verfassung unvereinbar Pressemitteilung zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
Mehr100 Jahre Frauenwahlrecht Frauen in der Politik der Region Hannover
100 Jahre Frauenwahlrecht Frauen in der Politik der Region Hannover Statistische Kurzinformationen 1/2019 0 Am 12. November 2018 jährte sich in Deutschland zum 100. Mal die Einführung des Frauenwahlrechts.
MehrStaatsorganisationsrecht
Vorlesung Grundkurs Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht Dr. Jochen Rauber 07.11.2018 1 Übersicht 1. Wiederholung und Fortsetzung der Wahlrechtsgrundsätze, Art. 38 I 1 GG 2. Das Wahlsystem des BWahlG
MehrKommentartext Bundestag im politischen System
Kommentartext Bundestag im politischen System 1. Kapitel: Bundestag als oberstes Bundesorgan Lebenswichtige Organe finden sich im menschlichen Körper. Als Zentrum menschlichen Lebens gilt dabei das Herz,
MehrDie Ergebnisse der Bundestagswahl 2013
Die Ergebnisse der Bundestagswahl 2013 Roland Richter Die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag führte zu einem historischen Ergebnis: Erstmals in der Geschichte des Deutschen Bundestages ist die FDP nicht
MehrBAYERISCHER VERFASSUNGSGERICHTSHOF
BAYERISCHER VERFASSUNGSGERICHTSHOF PRIELMAYERSTRASSE 5 TELEFON (089) 5597-3178 oder 3177 80335 MÜNCHEN TELEFAX (089) 5597-3986 Vf. 15-VII-16 München, 29. März 2018 Geschlechterparitätische Wahlvorschläge
MehrParité in der Politik Erfahrungen aus Frankreich und Impulse für Deutschland
Helga Lukoschat Parité in der Politik Erfahrungen aus Frankreich und Impulse für Deutschland Vortrag auf der Bundeskonferenz der BAG der Kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen am 28. Januar
MehrFrauen und Politik Oskar Niedermayer
Frauen und Politik Oskar Niedermayer FES Prag, Juni 2006 Politische Partizipation Interesse an Politik Wahlbeteiligung Parteienwahl Politische Repräsentation Parteimitgliedschaften Parteiführungsgremien
MehrLand Bremen Wahlbeteiligung 1
1972 1976 190 199 1975 5 194 199 Land Bremen Wahlbeteiligung 1 Männer Frauen Männer und Frauen 4,, 93,0 96,1 94,2 92,1 5,7 91,5 93,4 94,6 91,0 91,9 5,7 9,9 93,3 95,2 92,3 92,0 0,4 3,7,5 93,7 93,3 9,1 7,4
MehrWahlen Inhaltsverzeichnis
Wahlen Inhaltsverzeichnis 03 Europawahl Europawahl am 25. Mai 2014 Vorbemerkungen... 104 Tabellen... 108 03.01 Wahlberechtigte, Wähler und Stimmen im Vergleich zur Vorwahl... 108 03.02 Wahlberechtigte,
Mehr2009: Damenwahl - denn ohne Frauen ist kein Staat zu machen! Der Oberbürgermeister. 2009: Damenwahl. - denn ohne Frauen ist kein Staat zu machen!
Der Oberbürgermeister 2009: Damenwahl - denn ohne Frauen ist kein Staat zu machen! 2009: Damenwahl - denn ohne Frauen ist kein Staat zu machen! Grußwort Christine Kronenberg Liebe Kölnerinnen, wir sind
MehrEin Jahrhundert später. Zeit für Parité
Ein Jahrhundert später Zeit für Parité Liebe Leser*innen, vor hundert Jahren durften Frauen am 19. Januar 1919 zum ersten Mal in Deutschland zu einer Wahl antreten und selbst wählen. Wenn wir daran heute
MehrDie Sonderbeiträge von Abgeordneten an Partei und Fraktion
Die Sonderbeiträge von Abgeordneten an Partei und Fraktion Von Christoph Lontzek Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 15 A. Problemaufriss 17 B. Überblick zum Meinungsstand 17 I. Relevante
MehrVerfassungsbeschwerde
Prof. Dr. Silke R. Laskowski Berlin, den 03.5.2018 An das Bundesverfassungsgericht Schloßbezirk 3 76131 Karlsruhe Vorab per Fax: 0721 9101 382 Verfassungsbeschwerde der 1. X.X., Herten 2. X.X., Weiler
MehrWahlsystem und Oligarchisierung in Deutschland"
Wahlsystem und Oligarchisierung in Deutschland" Eine empirische Studie zur Frage der Auswirkungen des bundesdeutschen Wahlsystems im Hinblick auf die Bildung und Erhaltung von parteiinternen Oligarchien
MehrWorkshop Typisch Mann?- Typisch Frau? Brauchen wir Gender 4.0?!?
Hauptverwaltung VB 1 Frauen- und Gleichstellungspolitik Workshop Typisch Mann?- Typisch Frau? Brauchen wir Gender 4.0?!? Analyse und Diskussion Vertauschte Rollen 1 Männerbild in der Werbung 2 Frauenbild
Mehr