Anforderungen an Leitlinien und Handlungsanweisungen für die Prävention aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung
|
|
- Meike Maurer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Leitlinien Workshop der DGAUM Rostock, 19. Juni 2009 Anforderungen an Leitlinien und Handlungsanweisungen für die Prävention aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung Prof. Dr. Stephan Brandenburg BGW, Hauptgeschäftsführer Leitlinien Workshop der DGAUM Prävention a80t/ Prof. Dr. Brandenburg/
2 Leitlinien Workshop der DGAUM Prävention a80t/ Prof. Dr. Brandenburg/ Quelle: vgl. Meyer-Falcke in: Letzel/Nowak, Handbuch der Arbeitsmedizin, G I-1 LEITLINIEN UND HANDLUNGSANWEISUNGEN EU-Richtlinien Sozialgesetzbuch deutsche Gesetze Arbeitsschutzrecht Gesetze ASiG MPG ArbSchG GPSG ChemG Verordnungen BiostoffV ArbMedVV ArbStättV BetrSichV GefStoffV Regeln BEM BGF ASR TRBA TRGS SGB IX SGB V SGB VII BGV Überblick BGR BGI Arbeitswelt BGG
3 Leitlinien = Empfehlungen für Handeln in charakteristischen Situationen bzw. bei typischen Sachverhalten (z.b. AWMF-Leitlinien für Medizin) tragen den Charakter konkreter, auf dem aktuellen Wissensstand des jeweiligen Fachgebietes basierender Handlungsanleitungen Erkenntnisse hieraus fließen unter anderem ein in staatliche Regeln (z.b. TRGS, TRBA, ArbMedVV). Leitlinien Workshop der DGAUM Prävention a80t/ Prof. Dr. Brandenburg/
4 Handlungsanweisungen = Empfehlungen zur praktischen Umsetzung auf Ebene von Branchen/Betrieben (z.b. für Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte) in Bezug auf die gesetzliche Unfallversicherung vor allem: Unfallversicherungsrechtliche Regeln Informationen Grundsätze Leitlinien Workshop der DGAUM Prävention a80t/ Prof. Dr. Brandenburg/
5 Unfallversicherungsrechtliche Regeln: richten sich in erster Linie an den Unternehmer, um diesen eine Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Arbeitsschutzpflichten zu geben = Zusammenstellung bzw. Konkretisierung von Inhalten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) und/oder Unfallverhütungsvorschriften und/oder technische Spezifikation und/oder Erfahrungen der Präventionsarbeit der UV-Träger Z.B. BGR A 1 Grundsätze der Prävention Leitlinien Workshop der DGAUM Prävention a80t/ Prof. Dr. Brandenburg/
6 Informationen: Enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachverhalt erleichtern sollen und die z.b. für bestimmte Branchen, Tätigkeiten, Zielgruppen konkrete praxisgeeignete Arbeitsschutzmaßnahmen vorstellen Z.B. BGI 509 Erste Hilfe im Betrieb Leitlinien Workshop der DGAUM Prävention a80t/ Prof. Dr. Brandenburg/
7 Grundsätze: sind Maßstäbe in bestimmten Verfahrensfragen, z.b. hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen Z.B. BGG 948 Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe Leitlinien Workshop der DGAUM Prävention a80t/ Prof. Dr. Brandenburg/
8 Beispielhafte Erläuterung des Zusammenspiels von TRGS und BG-Informationen TRGS 530 Friseurhandwerk - Abschnitt 5.4 PSA: (2) Bei der Auswahl und Anwendung von Schutzhandschuhen ist auf folgende Kriterien zu achten (siehe auch TRGS 401): - Sie müssen ausreichend dicht gegenüber Friseurchemikalien sein.dies bedeutet einen Schutz vor geringen chemischen Gefährdungen (s. Gefährdungsbeurteilung). Entsprechend geeignete Handschuhe zum einmaligen Gebrauch sind nach DIN EN 374 mit einem Becherglas gekennzeichnet. [...] - Sie sollten auch bei vorgeschädigter Haut nicht sensibilisierend sein.... (3) Bei Tätigkeiten mit Friseurchemikalien sind Einmalhandschuhe zu verwenden. Einmalhandschuhe sind nach einmaliger Anwendung zu entsorgen und dürfen keinesfalls wieder verwendet werden. Leitlinien Workshop der DGAUM Prävention a80t/ Prof. Dr. Brandenburg/
9 Beispielhafte Erläuterung des Zusammenspiels von TRGS und BG-Informationen Information der BGW Schöne Hände H - gesunde Haut (TP-HAP 9 U): Leitlinien Workshop der DGAUM Prävention a80t/ Prof. Dr. Brandenburg/
10 Beispielhafte Erläuterung des Zusammenspiels von TRGS und BG-Informationen Information der BGW Schöne Hände H - gesunde Haut (TP-HAP 9 U): Leitlinien Workshop der DGAUM Prävention a80t/ Prof. Dr. Brandenburg/
11 Beispielhafte Erläuterung des Zusammenspiels von TRGS und BG-Informationen Information der BGW Schöne Hände H - gesunde Haut (TP-HAP 9 U): Leitlinien Workshop der DGAUM Prävention a80t/ Prof. Dr. Brandenburg/
12 Beispielhafte Erläuterung des Zusammenspiels von TRGS und BG-Informationen Information der BGW Schöne Hände H - gesunde Haut (TP-HAP 9 U): Leitlinien Workshop der DGAUM Prävention a80t/ Prof. Dr. Brandenburg/
13 Beispielhafte Erläuterung des Zusammenspiels von TRGS und BG-Informationen Information der BGW Schöne Hände H - gesunde Haut (TP-HAP 9 U): Hautschutz- und HändehygieneplanH Leitlinien Workshop der DGAUM Prävention a80t/ Prof. Dr. Brandenburg/
14 Bereichsübergreifende Informationen und Regeln Thema Hautschutz Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz Dem FA PSA gehören an: - Vertreter UV-Träger/DGUV - Vertreter des zuständigen Bundesministeriums - Vertreter BGZ/BIA - Arbeitgeber-/Arbeitnehmervertreter - Vertreter der Hersteller und Betreiber des jeweiligen Sachgebiets (Gaststatus) - ggf. besondere Sachverständige (Gaststatus) Leitlinien Workshop der DGAUM Prävention a80t/ Prof. Dr. Brandenburg/
15 Bereichsübergreifende Informationen und Regeln Thema Hautschutz Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz Vorbemerkung: Diese Information Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz (BGI/GUV-I 8620) bildet die Grundlage für ergänzende Präventionsleitlinien und erläuternde Infomodule (siehe Anhang). Sie stellt den Stand des Wissens des Sachgebietes Hautschutz im Fachausschuss Persönliche Schutzausrüstungen der DGUV zur Prävention von Hauterkrankungen am Arbeitsplatz dar und richtet sich an Unternehmer, Versicherte und alle mit betrieblichem Hautschutz befasste Personen. In dieser Allgemeinen Präventionsleitlinie Hautschutz sind insbesondere die Vorschriften des ArbSchG, der PSA-Benutzungsverordnung (PSA- BV) und der UVV Grundsätze der Prävention (BGV/GUV-V A1) berücksichtigt; auf Vorschriften der Gefahrstoffverordnung wird verwiesen. Leitlinien Workshop der DGAUM Prävention a80t/ Prof. Dr. Brandenburg/
16 Bereichsübergreifende Informationen und Regeln Thema Hautschutz Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz Anhang: 1. Gesetze, Verordnungen: ArbSchG, ArbMedVV, Achte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (8. GPSGV), PSA-BV, ArbStättV, GefahrstoffV mit zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe, insb.: TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen TRGS 500 Schutzmaßnahmen Mindeststandards TRGS 530 Friseurhandwerk TRGS 540 Sensibilisierende Stoffe TRGS 900 Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz Luftgrenzwerte TRGS 907 Verzeichnis sensibilisierender Stoffe Leitlinien Workshop der DGAUM Prävention a80t/ Prof. Dr. Brandenburg/
17 Bereichsübergreifende Informationen und Regeln Thema Hautschutz Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz Anhang: 2. BGliche Vorschriften, Regeln und Informationen für f r Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit: Unfallverhütungvorschrift: Grundsätze der Prävention (BGV/GUV-V A 1) Regeln: - Grundsätze der Prävention (BGV/GUV-R A 1) - Benutzung von Schutzkleidung (BGV/GUV-R 189) - Benutzung von Schutzhandschuhen (BGV/GUV-R 195) Informationen: - Persönliche Schutzausrüstungen (BGI 515) Hautschutz in Metallbetrieben (BGI 658) - Merkblatt für Betriebsärzte über den Verfahrensablauf beim Auftreten von Hauterkrankungen (BGI 687) Leitlinien Workshop der DGAUM Prävention a80t/ Prof. Dr. Brandenburg/
18 Ein hochwertiges Vorschriften- und Regelwerk ist notwendiges Grundelement für ein effizientes und wirksames Arbeitsschutzsystem. Vorschriften und Regeln müssen in sich konsistent und für die Anwender praktikabel sein. Wechselseitige Wirkungsbeziehungen und Schnittstellen von Regelungen sind zu analysieren und aufeinander abzustimmen. Das Regelungssystem ist so zu strukturieren, dass ein kohärentes und insich stimmiges Gesamtgefüge entsteht (keine Widersprüche). Interdisziplinarität ist ein wichtiges Kernelement zur Erfassung des gesamten Expertenwissens. Leitlinien Workshop der DGAUM Prävention a80t/ Prof. Dr. Brandenburg/
19 Aktuell: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) 9 Ausschuss für Arbeitsmedizin (1) Beim BMAS wird ein Ausschuss für Arbeitsmedizin gebildet, in dem fachkundige Vertreter der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länderbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und weitere fachkundige Personen, insbesondere der Wissenschaft, vertreten sein sollen. Die Gesamtzahl der Mitglieder soll 12 Personen nicht überschreiten. [...] Leitlinien Workshop der DGAUM Prävention a80t/ Prof. Dr. Brandenburg/
20 Aus der Begründung (BR-Drs. 643/08, S. 38) zu (1): Die Bildung des Ausschusses für Arbeitsmedizin nimmt Anleihe an der bewährten Funktion der beratenden Ausschüsse beim BMAS im Bereich des Arbeitsschutzes (z.b. Ausschuss für Gefahrstoffe, Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe, Ausschuss für Betriebssicherheit). Sie dient der Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge. [...] Um der grundsätzlichen und eigenständigen Bedeutung der Arbeitsmedizin für die Gesunderhaltung der Beschäftigten gerecht zu werden, arbeitet der Ausschuss themenübergreifend. Für alle Ausschüsse nach dem Arbeitsschutzgesetz besteht eine Verpflichtung zur gegenseitigen Zusammenarbeit. Leitlinien Workshop der DGAUM Prävention a80t/ Prof. Dr. Brandenburg/
21 9 ArbMedVV - Ausschuss für Arbeitsmedizin (3) Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört es, 1. dem Stand der Arbeitsmedizin entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse zu ermitteln,... Aus der Begründung (BR-Drs. 643/08, S. 39 f.) Satz 1 Nr. 1 überträgt dem Ausschuss für Arbeitsmedizin die Ermittlung von Regeln und sonstigen gesicherten arbeitsmedizinischen Erkenntnissen, die dem Stand der Arbeitsmedizin entsprechen. Hierzu gehört z.b. die Erstellung und Aktualisierung von Begründungen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Leitlinien Workshop der DGAUM Prävention a80t/ Prof. Dr. Brandenburg/
22 9 ArbMedVV - Ausschuss für Arbeitsmedizin (3) Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört es, 2. Regeln und Erkenntnisse zu ermitteln, wie die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen erfüllt werden können,... Aus der Begründung (BR-Drs. 643/08, S. 39 f.) [...] Diese Aufgabenzuweisung an den Ausschuss für Arbeitsmedizin hat zur Folge, dass insoweit kein Raum für verbindliche berufsgenossenschaftliche Regeln und Handlungsanleitungen besteht. Die Aufstellung von Regeln zum Untersuchungsinhalt und Untersuchungsumfang soll der staatliche Ausschuss demgegenüber nur bei Grundsatzfragen mit verfassungsrechtlichem Bezug übernehmen, z.b. bei gendiagnostischen Fragestellungen. Im Übrigen soll dafür der Ausschuss Arbeitsmedizin bei der DGUV zuständig bleiben. Leitlinien Workshop der DGAUM Prävention a80t/ Prof. Dr. Brandenburg/
23 9 ArbMedVV - Ausschuss für Arbeitsmedizin (3) Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört es, 3. Empfehlungen für Wunschuntersuchungen aufzustellen,... Aus der Begründung (BR-Drs. 643/08, S. 39 f.) Satz 1 Nr. 3 betrifft das Aufstellen von Empfehlungen, besonders in Form von Kriterien und Beispielen für Wunschuntersuchungen. Handlungsbedarf besteht hier insbesondere für Bereiche, die heute bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge noch zu wenig Beachtung finden, z.b. Muskel-Skelett-Erkrankungen. Die Aufgabe des Ausschusses besteht hier darin, den Betrieben Orientierung zu verschaffen, bei welchen Gesundheitsgefährdungen zusätzlich zu den im Anhang der Verordnung normierten Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen geboten sein können. Den Beschäftigten nutzt dies zugleich bei der Wahrnehmung ihrer Rechte nach 11 ArbSchG. Leitlinien Workshop der DGAUM Prävention a80t/ Prof. Dr. Brandenburg/
24 9 ArbMedVV - Ausschuss für Arbeitsmedizin (3) Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört es, 4. Empfehlungen für weitere Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge auszusprechen, insbesondere für betriebliche Gesundheitsprogramme... Aus der Begründung (BR-Drs. 643/08, S. 39 f.) Satz 1 Nr. 4 soll der Ausschuss darüber hinaus Empfehlungen für weitere Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge erarbeiten. Größere Betriebe bieten ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bereits heute Gesundheitsuntersuchungen auf freiwilliger Basis an. Die Empfehlungen des Ausschusses sollen weitere Unternehmen dazu ermutigen, zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mehr zu tun, als der Gesetzgeber vorschreibt. Leitlinien Workshop der DGAUM Prävention a80t/ Prof. Dr. Brandenburg/
25 9 ArbMedVV - Ausschuss für Arbeitsmedizin (3) Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört es, 5. Regeln und Erkenntnisse zu sonstigen arbeitsmedizinischen Präventivmaßnahmen nach 1 Abs. 3 zu ermitteln, insbesondere zur allgemeinen arbeitsmedizinischen Beratung der Beschäftigten... Aus der Begründung (BR-Drs. 643/08, S. 39 f.) Entsprechend Satz 1 Nr. 5 soll der Ausschuss für Arbeitsmedizin nicht nur Regeln und Erkenntnisse zur arbeitsmedizinischen Vorsorge nach dieser Verordnung ermitteln. Sein Aufgabenfeld erstreckt sich auch auf die Ermittlung von Regeln und Erkenntnissen zu arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen nach sonstigen Rechtsvorschriften.... Leitlinien Workshop der DGAUM Prävention a80t/ Prof. Dr. Brandenburg/
26 9 ArbMedVV - Ausschuss für Arbeitsmedizin (3) Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört es, 5. Regeln und Erkenntnisse zu sonstigen arbeitsmedizinischen Präventivmaßnahmen nach 1 Abs. 3 zu ermitteln, insbesondere zur allgemeinen arbeitsmedizinischen Beratung der Beschäftigten... Aus der Begründung (BR-Drs. 643/08, S. 39 f.)... Angesprochen ist hier ausdrücklich die allgemeine arbeitsmedizinische Beratung, die Bestandteil der Unterweisungsvorschriften in verschiedenen Fachverordnungen ist ( 14 Abs. 3 GefahrtstoffV, 12 Abs. 2a BiostoffV u. 11 Abs. 2 Nr. 6 i.v.m. Abs. 3 LärmVibrationsArbSchV). Hier wirkt der Ausschuss für Arbeitsmedizin an Regeln mit, die andere Ausschüsse [...] beschließen. Dem Erfordernis einer guten Zusammenarbeit des Ausschusses für Arbeitsmedizin mit den bestehenden Ausschüssen trägt die Regelung in 9 Abs. 3 Satz 3 Rechnung. Leitlinien Workshop der DGAUM Prävention a80t/ Prof. Dr. Brandenburg/
27 9 ArbMedVV - Ausschuss für Arbeitsmedizin (3) Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört es, 6. das BMAS in allen Fragen der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie zu sonstigen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes zu beraten. Aus der Begründung (BR-Drs. 643/08, S. 39 f.) Nach Satz 1 Nr. 6 hat der Ausschuss des Weiteren die Aufgabe, das BMAS zu beraten. Beratungsbedarf besteht z.b. zum Bedarf neuer und zur Aktualisierung bestehender Untersuchungsanlässe für Pflicht- und Angebotsuntersuchungen. Leitlinien Workshop der DGAUM Prävention a80t/ Prof. Dr. Brandenburg/
28 9 ArbMedVV - Ausschuss für Arbeitsmedizin (3)... Das Arbeitsprogramm des Ausschusses für Arbeitsmedizin wird mit dem BMAS abgestimmt. Der Ausschuss arbeitet eng mit den anderen Ausschüssen beim BMAS zusammen. (4) Das BMAS kann die vom Ausschuss für Arbeitsmedizin ermittelten Regeln und Erkenntnisse sowie Empfehlungen im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt geben. (5) Die Bundesministerien sowie die oberen Landesbehörden können zu den Sitzungen des Ausschusses Vertreter entsenden. Auf Verlangen ist diesen in der Sitzung das Wort zu erteilen. (6) Die Geschäfte des Ausschusses führt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Leitlinien Workshop der DGAUM Prävention a80t/ Prof. Dr. Brandenburg/
ArbMedVV Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1
Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1 EV - Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge - Artikel
MehrGesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Biostoffen Empfehlungen des ABAS. Silke Hopf, ABAS-Geschäftsführung
Gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Biostoffen Empfehlungen des ABAS Silke Hopf, ABAS-Geschäftsführung Übersicht Rechtsgrundlagen Aufgaben des ABAS Gesicherte Erkenntnisse Nutzung gesicherter Erkenntnisse
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrArbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben. Ass. Ursula Behrendsen Leiterin des Zentralreferats Rechtsfragen der Prävention
Neuordnung im Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben Dienstag, 10. November 2009 2 Arbeitsschutzrichtlinien Art. 137 EGV EG-Richtlinien - Rahmenrichtlinie - Zahlreiche Einzelrichtlinien
MehrArbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben
Über meine Person: Dr. agr. Michael Reininger Referent in der Abteilung Allgemeine Warenwirtschaft beim DRV in Bonn und dort u. a. zuständig für: Agrartechnik Betrieblicher Umweltschutz & Arbeitssicherheit
MehrSymposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe Dr. Ursula Vater Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 26. -28. Januar 2009 Situation
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.
MehrDie neue DGUV Vorschrift 1
Die neue Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention FASI-Veranstaltung Dr. Frank Bell Ausgangslage wesentliche Änderungen Kommunikation DGUV Regel 100-001 Genehmigung/Inkrafttreten 2 - Ausgangslage
MehrLVBG Landesverband Bayern und Sachsen der gewerblichen Berufsgenossenschaften Geschäftsführer
LVBG Landesverband Bayern und Sachsen der gewerblichen Berufsgenossenschaften Geschäftsführer Rundschreiben Nr. 1/2006(V) München, den 10. Juli 2006 z/sm An die Ansprechpartner: zur Durchführung von Frau
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern
z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von
Mehr3.3 Organisation nach Betriebssicherheitsverordnung
Vorwort Wegweiser Aktuelle Informationen 1 Verzeichnisse 1.2 Hinweise für den Nutzer 1.3 Stichwortverzeichnis 2 System der Arbeitssicherheit 2.1 Einführung 2. Allgemeine Geschichte 2.1.2 Deutsche Geschichte
MehrGefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen. 07.07.2011 Thomas Hauer Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.3
Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen 07.07.2011 Thomas Hauer Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.3 Inhalte Wozu Arbeitsschutz? Gesetze im Arbeitsschutz Wo steht was zur Gefährdungsbeurteilung?
MehrBetreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.
MehrPräventionsleitlinie
Präventionsleitlinie des Sachgebietes Hautschutz im Fachausschuss Persönliche Schutzausrüstungen bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Präventionsleitlinie Systematische Kennzeichnung von Hautschutzmitteln/Verpackungen;
MehrPrüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor
BGG 936 - A4:DGUV Raster A4 Titel.qxd 29.10.2008 19:16 Seite 3 BG-Grundsatz Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor 33 und 37 der Unfallverhütungsvorschrift
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrDie arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
Jeder Betrieb ist ab einem Beschäftigten durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zur Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet. Die Form der Betreuung ist
MehrHerzlich Willkommen. Arbeitsgruppe 3 Betriebliches Gesundheitsmanagement: Geht das auch in kleinen und mittleren Unternehmen
Herzlich Willkommen Arbeitsgruppe 3 Betriebliches Gesundheitsmanagement: Geht das auch in kleinen und mittleren Unternehmen 21. Symposium zur Betrieblichen Gesundheitsförderung Mainz, 23.11.2015 Landeszentrale
MehrAnleitung zum Gefahrstoffverzeichnis online
Sicherheit mit Anleitung zum Gefahrstoffverzeichnis online Autor: Fred Graumann uve GmbH für Managementberatung Im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen gefördert vom:
MehrInhaltsverzeichnis. Ordner 1. Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Wegweiser. Inhaltsverzeichnis. Stichwortverzeichnis. 1 Rechtsvorschriften
Inhaltsverzeichnis Ordner 1 Vorwort Wegweiser Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 1 Rechtsvorschriften 1.0 Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit
MehrKoordinatorentreffen 15.04.09
B A D GmbH Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV) Stand 24.12.2008 Koordinatorentreffen 15.04.09 ArbMedVV: Rechtlicher Rahmen Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) seit dem
MehrZentrum für Arbeits- und Umweltmedizin VO zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge
Zentrum für Arbeits- und VO zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge Ltd. Gewerbemedizinaldirektor Entwicklung der Verordnung für die arbeitsmedizinische Vorsorge 2004 Zusammenfassung
MehrAufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis
Fritz Fischl - Sicherheitsfachkraft - Betriebsrat Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis 1??? wer ist für Arbeitsschutz verantwortlich???!!! jeder Versicherte!!! (siehe drittes Kapitel
MehrRAB 33 Stand: 12.11.2003
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Allgemeine Grundsätze nach 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung RAB 33 Stand: 12.11.2003 Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
MehrÜber den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit Handlungsmöglichkeiten und Besonderheiten. Workshop I
Über den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit Handlungsmöglichkeiten und Besonderheiten Workshop I Bettina Splittgerber Referatsleiterin im Hessischen Sozialministerium Arbeitsschutz im AÜG
MehrVerzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement. Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen
Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen Gliederung Gesundheitsschutz Arbeitsschutz Was heißt eigentlich Gesundheit? Prävention
MehrCO 2 CONTROL Gaswarnsystem
CO 2 CONTROL Gaswarnsystem Rechtliche Vorgaben wie Vorschriften, Regeln und Informationen in Bezug auf die allgemeine Absicherung von Räumen gegen Unfälle/ Gefährdung durch CO 2. Diese Betrachtung richtet
MehrBGI 870. Haltegurte und Verbindungsmittel. für Haltegurte. BG-Information
Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Information BGI 870 (ZH 1/495) Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte vom Oktober 2003 Berufsgenossenschaften
MehrPsychische Belastung und die deutsche Rechtslandschaft
Psychische Belastung und die deutsche Rechtslandschaft Runder Tisch Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Freiburg, 19. September RA FArbR Dr. Peter H.M. Rambach Dr. Fettweis& Sozien, Freiburg i.br.
MehrBefähigte Person Wer ist das?
Befähigte Person Wer ist das? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
MehrARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln
Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln Nach geltendem Arbeitsschutzrecht in Deutschland dürfen an und mit Arbeitsmitteln nur Personen beschäftigt
MehrArbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten
Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten Verwaltungsvorschrift vom 29. März 2001 Az.: 15-0304.5/83 1. Verantwortlichkeiten Für die Beachtung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften ist als Arbeitgeber
MehrArbeitsplatz Krankenhaus
44. Berliner Krankenhaus-Seminar BKS, 19. Januar 2011 Mitarbeitersicherheit am Arbeitsplatz Krankenhaus Dr. Claus Backhaus Neuer Kamp 1 20375 Hamburg 44. Berliner Krankenhaus-Seminar Dr. Claus Backhaus
MehrWesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes
Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) 16. März 2005 Tag der Arbeitssicherheit, Fellbach Rüdiger BGZ Gliederung Anforderungen an an Hersteller und Produkte Verbraucherschutz
MehrASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1
ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung Seite 1 Der Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung entsprach nicht dem Geltungsbereich
MehrLeitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst
Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst -Stand: Dezember 2013-1. Einleitung 2. Vorgehensweise im Betrieb 3. Praxisbeispiel 1. Einleitung In 22 Sozialgesetzbuch
MehrVorstand. Mehr Qualität im Arbeitsschutz durch die neue DGUV 2?!
Mehr Qualität im Arbeitsschutz durch die neue DGUV 2?! Ausgangslage Der Anhang 2 der BGV A 2 regelt die Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten. Schon 2005 wurde mit einem
MehrDas Drei-Säulen-Modell für eine zukunftsorientierte Prävention
Weniger Vorschriften - kundenorientiertes Praxishandbuch - attraktives Anreizkonzept Das Drei-Säulen-Modell für eine zukunftsorientierte Prävention Geschäftsbereich Prävention 0 StBG Das Drei-Säulen-Modell
MehrKurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers
Kurzinformation Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Jeder Unternehmer / Arbeitgeber unterliegt Grundpflichten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner
MehrGesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)
Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 4.550 Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) (GVBl. 27. Band, S. 31) 1 Grundsatz (1)
MehrTechnische Regeln. für. Aufzugsanlagen. und. Anwendungsbeispiele. Ernst-A. Siekhans 20.06.2008. VI. Schwelmer Aufzugssymposium 2008
Technische Regeln für Aufzugsanlagen und Anwendungsbeispiele 1 Gliederung Einordnung der TRBS unterhalb der BetrSichV TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS
MehrRechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,
MehrGanzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz
Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Aktiv gegen Stress und Burnout Praxisleitfaden für Betriebsräte Dipl.-Ing. Harald Lehning, Institut für kritische Sozialforschung und Bildungsarbeit
MehrVerordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz
Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) (1) Red. Anm.:
MehrPflichtenübertragung. Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Pflichtenübertragung Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz Einleitung... 4 Wer ist alles für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich?... 5 Wer ist verantwortlich
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrArbeitssicherheit - Rechtsystem. Reiner Becker Büdelsdorf, 25.09.2014
Arbeitssicherheit - Rechtsystem Reiner Becker Büdelsdorf, 25.09.2014 Agenda Rechtsgrundlagen Arbeitsschutzorganisation/Risikobewertung Sicherheit bei Flurförderzeugen Betriebssicherheitsverordnung Prüfung
MehrINFORMATION. INFORMATION (überarbeitet) Warnwirkung von Feuerwehrschutzkleidung
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband INFORMATION INFORMATION (überarbeitet) Abgestimmt mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und dem LandesFeuerwehrVerband Bayern e.v. Gesetzliche
MehrBetriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG
Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG BetrSichV 2 Teil A: Teil B: Teil C: Einführung Die Verordnung Was ist zu tun? Einführung 3 Kern: Vorgaben für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.
MehrAbschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich
13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.
MehrDie neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Leiterin des Referates Arbeitsschutzrecht, Arbeitsmedizin, Prävention nach dem SGB VII im Bundesministerium für Arbeit und Soziales IIIb1@bmas.bund.de
MehrMODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT
Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind für Unternehmen unverzichtbar, um eine hohe Arbeits- und Produktqualität sicherzustellen sowie effektiv und effizient produzieren zu können. Jedes Jahr scheiden
MehrArbeitsschutz Bezirksregierung Arnsberg
Arbeitsschutz Bezirksregierung Arnsberg Arbeitsstätten aus Sicht einer Aufsichtsbehörde Wie ist der Aufbau des staatlichen Arbeitsschutzes und welche Aufgaben hat der staatliche Arbeitsschutz in NRW! Wie
MehrArbeitsschutz gemäß ArbMedVV versus Eignungsuntersuchungen
Arbeitsschutz gemäß ArbMedVV versus Eignungsuntersuchungen Dr. med. Claus Hölzel BGN-Geschäftsbereich Prävention Abteilung Gesundheitsschutz Mannheim Vor der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (bis
MehrWer wir sind. Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz Rhein/Main
Wer wir sind Hallo Kolleginnen und Kollegen. Herzlich willkommen beim Arbeitskreis AGUS. AGUS steht für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ihr wisst sicher, dass Betriebsräte beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrAufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz
Aufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz mit Quellenangaben Version 1.8 vom September 2015 Creative Commons Lizenzvertrag Stand: September 2015 Aufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz mit Quellen Seite 1 von
MehrZum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes. der Stiftung Liebenau. zur einheitlichen Handhabung
Version: 1.1.1 Zum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes der Stiftung Liebenau zur einheitlichen Handhabung - der Inventarisierung von Anlagen und Geräten, - der Einhaltung von gesetzlichen Prüffristen,
MehrIch-AG und Arbeitsschutz
BLUME 1 Ich-AG - Statistik 2 Anzahl der Ich-AG s im gesamten Bundesgebiet: 157.400 (Stand: 2.09.2004) Anzahl der Ich-AG s in Sachsen-Anhalt: 6.233 (Stand: 31.08.2004) Meinungen Selbstständiger zum Thema
MehrUnterweisungskonzept für Auszubildende
Unterweisungskonzept für Auszubildende Erforderliche Unterweisung Vorschrift Inhalte Unterweisung durch Form 1 Allgemein 12 ArbSchG 4 BGV A1 29 JArbSchG -Verhalten bei Unfällen -Erste Hilfe -Verhalten
MehrInformationsmodul. Anschriften von Herstellern und Vertreibern von Hautschutzmitteln. Informationen. März 2008
Informationen des Sachgebietes Hautschutz im Fachausschuss Persönliche Schutzausrüstungen bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Informationsmodul Anschriften von Herstellern und Vertreibern
MehrPsychische Gesundheit am Arbeitsplatz Gesetzliche Grundlagen Pflicht und Kür
Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz Gesetzliche Grundlagen Pflicht und Kür Mainz 10. November 2014 Gefährdungsbeurteilung - Rechtsgrundlage 5 ArbSchG - Neufassung ab 25. Oktober 2013: (1) Der Arbeitgeber
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrManagementsysteme und Arbeitssicherheit
Managementsysteme und Arbeitssicherheit 1. Managementsysteme: Welche gibt es? 2. Managementsysteme aus Sicht des Mitarbeiters 3. Schlussfolgerungen für integrierte Managementsysteme 4. 3 Arbeitsschutzgesetz
MehrDas Aufzugsdrama Erfahrungen des StAfA Wuppertal über die Erreichbarkeit von Aufzugswärtern. Staatliches Amt für Arbeitsschutz Wuppertal
Das Aufzugsdrama Erfahrungen des StAfA über die Erreichbarkeit von Aufzugswärtern Problemlage Problemlage Bestellung, Aufgaben, Pflichten von Aufzugswärtern; Vorschriften, Technische Regeln Amtsprogramm
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
MehrInhaltsverzeichnis. 2015 W. Kohlhammer, Stuttgart VII
Vorwort zur 20. Auflage........................... V 1 Arbeitsstätten............................. 1 Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 1 1.1 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung
MehrOrganisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Dipl.-Ing. (FH) Martina Hefner 06.12.2013 Warum muss Arbeitsschutz organisiert werden? Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von
MehrKrefeld. RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst
RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst Aus Sicht einer SiFa und SiGeKo Aus der Praxis 2 Deine Haut, die wichtigsten 2m 2 Deines Lebens. Kernaussagen Arbeitsschutzgesetz Sicherstellung und Verbesserung
MehrLANDESÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG MIT DEN BEZIRKSÄRZTEKAMMERN
LANDESÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG MIT DEN BEZIRKSÄRZTEKAMMERN Merkblatt zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von Beschäftigten in Arztpraxen Stand: Juni 2012 I. Rechtsgrundlagen
MehrNeue Regelungen für den Gerüstbau
Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?
Mehr(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis
Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen
MehrBetriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung Zwischen der Unternehmensleitung der Tognum AG und der MTU Friedrichshafen GmbH sowie dem Betriebsrat der Tognum AG und der MTU Friedrichshafen GmbH wird zur Konkretisierung der Regelungen
MehrDer Schutz von Patientendaten
Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert
MehrMitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument
Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument 1. Was nützt die Mitarbeiterbefragung? Eine Mitarbeiterbefragung hat den Sinn, die Sichtweisen der im Unternehmen tätigen Menschen zu erkennen und für die
MehrBerufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,
MehrBeauftragtenwesen Problem oder Lösung?
Beauftragtenwesen Problem oder Lösung? Steffen Röddecke www.lia.nrw.de Inhalt Einführung Grundlagen - Verantwortung - Rolle - Aufgaben Welche Beauftragten braucht ein Betrieb? -die wichtigsten Beauftragten
MehrBaustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.
... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft
MehrDie Arbeitsstättenregel ASR A5.2 Verbesserter Arbeitsschutz für Beschäftigte auf Straßenbaustellen
Die Arbeitsstättenregel ASR A5.2 Verbesserter Arbeitsschutz für Beschäftigte auf Straßenbaustellen Bei Arbeiten im Grenzbereich zum Straßenverkehr ist das Risiko eines Beschäftigten, einem tödlichen Unfall
MehrWas ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?
Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? 1 Betrieblicher Arbeitsschutz muss in unternehmerischer Eigenverantwortung
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1147 17. Wahlperiode 14.01.2011
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1147 17. Wahlperiode 14.01.2011 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Baasch (SPD) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Arbeit, Soziales und
MehrKommunikation und Zusammenarbeit im Arbeitsschutz im Unternehmen Rolle, Aufgaben und Fähigkeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Kommunikation und Zusammenarbeit im Arbeitsschutz im Unternehmen Rolle, Aufgaben und Fähigkeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit Sifa-Workshop BAuA Dresden 07./08.05.2015 Dipl.-Wirtsch. André Simon/
MehrArchitektenkammer Thüringen / Ingenieurkammer Thüringen Fortbildungsangebot September 2011 bis Februar 2012
Architektenkammer Thüringen / Ingenieurkammer Thüringen Fortbildungsangebot September 2011 bis Februar 2012 Zusatzqualifikation für Architekten und Bauingenieure Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator
MehrUnfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3)
Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe (VSG ) Stand: 1. Januar 2000 in der Fassung vom 02. Juli 2015 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Inhalt Seite 1 Grundsätze...3 2 Erste-Hilfe-Leistung...3
MehrErste Erfahrungen aus betriebsärztlicher Sicht. Dr. Peter Egler - Präsidiumsmitglied des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.v.
DGUV 2 Erste Erfahrungen aus betriebsärztlicher Sicht Dr. Peter Egler - Präsidiumsmitglied des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.v. (VDBW) Entwicklung Verhältnisprävention Verhaltensprävention
MehrDie neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Welche Neuerungen ergeben sich für die Werkstatt? Vortrag Werkstättenmesse 2015 Dipl.-Ing. Ulf Dohne Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
MehrBasisinformationen für Firmengründer Allgemein
Basisinformationen für Firmengründer Allgemein Von Anfang an: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Die nachfolgenden Basisinformationen sollen Ihnen in Form einer Checkliste mit Leitfragen und
MehrArbeitsschutz in Thüringen
Arbeitsschutz in Thüringen Die Thüringer Arbeitsschutzbehörden stellen sich vor Arbeitsschutz und Arbeitsschutzbehörden in Thüringen Arbeitsschutz ist ein notwendiger Bestandteil jeder beruflichen Tätigkeit.
MehrDefinierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz
Unterweisung zur Gefährdungsanalyse Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz Name.ppt Seite 1 Der Arbeitgeber unterzieht die Arbeitsplätze
MehrGrundlagen Arbeitsschutz
Grundlagen Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus GKU Gesellschaft für kommunale Umwelttechnik mbh Heinrichstraße 17/19, 36037 Fulda Telefon: 0661 12-403, Mobil: 0170 2731354 E-Mail: roland.hilfenhaus@gku-fulda.de,
Mehr5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren
Erfahrungsaustausch 5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen 27. November 2002, 09.00-16.30 Uhr RAB 30: Geeigneter Koordinator Diese Regel bietet dem
MehrPOCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage
POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,
MehrSicherheits-Beauftragte im Betrieb
Sicherheits-Beauftragte im Betrieb Erklärt in Leichter Sprache FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Sicherheits-Beauftragte im Betrieb Erklärt in Leichter Sprache Das Heft haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
MehrBGV B1. BG-Vorschrift Umgang mit Gefahrstoffen VBG. Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV B1 (bislang vorgesehene VBG 91) BG-Vorschrift Umgang mit Gefahrstoffen vom 1. April 1999 VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
MehrKooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen von Professor Dr.-Ing. Peter Hartung
Kooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen von Professor Dr.-Ing. Peter Hartung ID 034384 Übersicht Kooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen 1. Gesetzeslage 2. Einsatz
MehrFAQs zum Thema Gefahrstoffe
Wir machen Arbeit sicher FAQs zum Thema Gefahrstoffe Arbeitskreis Gefahrstoffe Woran sind Gefahrstoffe zu erkennen? Im Handel erhältliche Gefahrstoffe sind durch Symbole gekennzeichnet. Die Symbole sind
MehrARBEITS- UND An der Hasenquelle 6
Mitgänger-Flurförderzeug umgekippt Fahrer schwer verletzt Wie sieht es mit der Haftung aus? In vielen Betrieben wird der Umgang mit sog. mitgängergeführten Flurförderzeugen auf die leichte Schulter genommen.
Mehr