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1 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz Dresden Aktenzeichen (bitte bei An)wort angeben) /17/ Dresden (, Februar 2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8125 Thema: Politisch motivierte Angriffe auf Politiker und deren Mitarbeiter in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: In Sachsen sehen sich Politiker, gleich welcher politischen Partei, zunehmend mit Gewalt gegen ihre Person konfrontiert. Die Schmähungen und Anfeindungen bis hin zu Mordaufrufen, die häufig sowohl Mandatsträger als auch ehrenamtlich arbeitende Politiker und mitunter auch deren Mitarbeiter treffen, erreichen teilweise Ausmaße, die geeignet sind, massiv in den Lebens- und Arbeitsalltag der betroffenen Personen einzugreifen. Es handelt sich häufig nicht mehr nur um Bagatelldelikte, sondern um Straftaten verschiedener Ausprägung, denen die Politiker / Mitarbeiter / Familien ausgesetzt sind." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die nachfolgenden Angaben basieren auf den beim Landeskriminalamt im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) mit Stand vom 25. Januar 2017 eingegangenen Erstmeldungen der Polizeidienststellen und haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Frage 1: Wie viele strafrechtlich und zivilrechtlich relevante Angriffe auf sächsische Politiker, Mandatsträger und/oder deren Familienangehörigen sind der Sächsischen Staatsregierung bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Straftat/zivilrechtlichem Delikt, Parteiangehörigkeit des Betroffenen, Mandat/politische Funktion, Einordnung PMK wenn möglich Vorgehen aus welcher politischen motivierten Personengruppe, Er- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str Dresden Telefon Telefax Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden.

2 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN mittlungserfolge und Ausgang des Verfahrens mit jeweiliger Rechtsgrundlage für die Jahre 2006 bis 2016) Frage 2: Wie viele strafrechtlich und zivilrechtlich relevante Angriffe auf Personen, die für Politiker oder Mandatsträger (auch Fraktionen, öffentliche Verwaltung und Parteien) in Sachsen arbeiten sind der Staatsregierung bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Straftat/zivilrechtlichem Delikt, Arbeitgeber(-eigenschaft), Einordnung PMK wenn möglich Vorgehen aus welcher politischen Personengruppe, Ermittlungserfolge und Ausgang des Verfahrens mit jeweiliger Rechtsgrundlage für die Jahre 2006 bis 2016) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Es wird auf die Anlage verwiesen. Es wird dabei darauf hingewiesen, dass die Angaben zu Funktionen, Ämtern sowie zur Parteizugehörigkeit jeweils durch Recherchen im Internet ergänzt wurden, da sie im Rahmen der Verfahrensbearbeitung statistisch nicht zwingend erfasst werden müssen. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf ). Die sächsische Polizei führt keine weiteren Statistiken im Sinne der Fragestellungen. In die Beantwortung konnten nur strafrechtlich relevante Angriffe einfließen, die sich gegen sächsische Politiker, sächsische Mandatsträger oder deren Angehörige gerichtet haben. Für das Jahr 2016 konnte dazu eine Datenbankrecherche nach politisch motivierten Straftaten durchgeführt werden, da mit Beginn des Jahres die Einführung eines entsprechenden Themenfeldes erfolgte. Die Grundlage der Beantwortung für die Jahre 2014 und 2015 bildete eine Sonderauswertung. Die Sonderauswertung hat ca. 72 Arbeitsstunden in Anspruch genommen. Zur vollständigen Beantwortung der Frage 1 für die Jahre 2006 bis 2013 müssten über in Frage kommende Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 15 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt, wären dies über Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren. Darin noch nicht enthalten ist im Übrigen der Aufwand zur Beantwortung der Frage 2. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzu- Seite 2 von 3

3 STAATSMINISTER1UM DES INNERN Freistaat SACH SEN nehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizei ehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch nter /Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts.// unver ältremäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der säc4ischen Polizei nicht zu leisten ist., Mit freundlichen Grüßen Ma us Ulbi Anlage Seite 3 von 3

4 Jahr StGB, Beleidi- Oberbürgermeister parteilos PMK -rechts- Ja Geldstrafe (Strafbefehl, 40 gung TS ä 20 ) 240 StGB, Nötigung Bürgermeister k.a. PMK -nicht Nein - Einstellung gemäß, kein Täter 240 StGB, Nötigung Oberbürgermeister SPD PMK -rechts- Nein Einstellung gemäß, kein Täter 241 StGB, Bedro- Mitglied des Deutschen DIE PMK -nicht Nein in Bearbeitung - hung Bundestages LINKE 303 StGB, Sachbe- Stadtratskandidat NPD PMK -links- Ja - Einstellung gemäß schädigung 241 StGB, Bedro- Stadtrat CDU PMK -nicht Nein Einstellung gemäß hung 241 StGB, Bedro- Bürgermeister parteilos PMK -nicht Nein Einstellung gemäß hung, kein Täter 241 StGB, Bedro- Bürgermeister CDU PMK -nicht Ja Freispruch hung 185 StGB, Beleidi- Abgeordnete FDP PMK -nicht Ja - Einstellung gemäß gung 86a StGB, Verwen- Stadtrat AfD PMK -links- Nein - Einstellung gemäß den von Kennzeichen, kein Täverfassungswidriger ter Organisationen i. V. m. 303 StGB, Sachbeschädigung 185 StGB, Beleidi- Landrat CDU PMK -nicht Nein - Einstellung gemäß gung, kein Täter Seite 1 von 20

5 126 StGB, Störung Landrat CDU PMK -rechts- Nein - Einstellung gemäß des öffentlichen Frie-, kein Tädens durch Androhung ter von Straftaten 111 StGB, Öffentli- Mitglieder in kommunalen AfD PMK -links- Nein - Einstellung gemäß che Aufforderung zu und Länderparlamenten, kein Tä- Straftaten ter 243 StGB, Beson- Parteiamt AfD PMK -links- Nein - Einstellung gemäß ders schwerer Fall des, kein Tä- Diebstahls ter 303 StGB, Sachbe- Bürgermeister CDU PMK -nicht Nein Einstellung gemäß schädigung, kein Täter 223ff StGB, Körper- Kreisrat DIE PMK -rechts- Nein - Einstellung gemäß verletzung LINKE, kein Täter Seite 2 von 20

6 Jahr StGB, Üble Nachre- Parteiamt AfD PMK -links- Nein - Einstellung gemäß de, kein Täter 185 StGB, Beleidigung Parteiamt DIE PMK -rechts- Nein - Einstellung gemäß LINKE, kein Täter 241 StGB, Bedrohung Mitglied der Staatsregie- CDU PMK -nicht Nein - Verfahrensstand offen rung 241 StGB, Bedrohung Bürgermeister DIE PMK -nicht Nein Einstellung gemäß LINKE 111 StGB, Öffentliche Oberbürgermeister SPD PMK -rechts- Ja - Geldstrafe (Strafbefehl 50 Aufforderung zu Straftaten TS ä 10 ) 186 StGB, Üble Nachre- Kreisrat DIE PMK -rechts- Nein - Einstellung gemäß de i. V. m. 188 StGB, LINKE, kein Verleumdung von Perso- Täter nen des politischen Lebens 241 StGB, Bedrohung Oberbürgermeister parteilos PMK -nicht Nein - Einstellung gemäß, kein Täter 241 StGB, Bedrohung Mitglied der Staatsregie- CDU PMK -nicht Ja - Einstellung nach rung 154 Abs. 1 StPO 241 StGB, Bedrohung Parteifunktion FWG PMK -nicht Ja - Anklage vor dem Strafrich- (Freie ter gemeinschaft) Seite 3 von 20

7 241 StGB, Bedrohung Parteifunktion FWG PMK -nicht Ja - Anklage vor dem Strafrich- (Freie ter gemeinschaft) 240 StGB, Nötigung Oberbürgermeister Freie PMK -rechts- Ja - 153a Abs. 1 StPO (Geld- betrag) Pirna 130 StGB, Volksverhet- Oberbürgermeister SPD PMK -rechts- Nein - Einstellung gemäß zung i. V. m. 303 StGB,, kein Sachbeschädigung Täter 185 StGB, Beleidigung Oberbürgermeister Freie PMK -nicht Nein - Einstellung gemäß, kein Pirna Täter 185 StGB, Beleidigung Oberbürgermeister Freie PMK -nicht Nein Einstellung gemäß, kein Pirna Täter 241 StGB, Bedrohung Oberbürgermeister SPD PMK -nicht Nein - Einstellung gemäß, kein Täter 240 StGB, Nötigung i. V. Bürgermeister FDP PMK -nicht Nein - Einstellung gemäß m. 185 StGB, Beleidi-, kein gung Täter 241 StGB, Bedrohung Stadtrat BÜNDNIS PMK -rechts- Ja - Einstellung gemäß 90/DIE 241 StGB, Bedrohung Mitglied der Staatsregie- SPD PMK -rechts- Nein - Einstellung gemäß rung, kein Täter 185 StGB, Beleidigung Stadtrat DIE PMK -rechts- Ja - Urteil (Berufung StA u. An- LINKE geklagter) Seite 4 von 20

8 241 StGB, Bedrohung Stadtrat DIE PMK -rechts- Ja - Einstellung gemäß LINKE 241 StGB, Bedrohung i. Bürgermeisterkandidat CDU PMK -nicht Nein Einstellung gemäß V. m. 303 StGB, Sach-, kein beschädigung Täter 241 StGB, Bedrohung Stadtrat DIE PMK -rechts- Ja - Geldstrafe (Urteil 72 TS ä LINKE 15 ) 186 StGB, Üble Nachre- Stadtrat DIE PMK -rechts- Nein - Einstellung gemäß de i. V. m. 188 StGB, LINKE, kein Verleumdung von Perso- Täter nen des politischen Lebens 241 StGB, Bedrohung Stadtrat SPD PMK -rechts- Nein - Einstellung gemäß, kein Täter 241 StGB, Bedrohung i. Oberbürgermeister CDU PMK -rechts- Ja - Strafbefehlsantrag V. m. 185 StGB, Beleidi- ohne Freiheitsstrafe gung 223ff StGB, Körperver- Kreisrat SPD PMK -rechts- Ja - 3 x Einstellung gemäß letzung i. V. m Abs. 2 StPO; StGB, Sachbeschädigung 1 x Jugendstrafe 10 Monate zur Bewährung 2 Jahre; 1 x Freiheitsstrafe 1 Jahr 2 Monate zur Bewährung 2 Jahre; 1 x Freiheitsstrafe 1 Jahr zur Bewährung 2 Jahre 185 StGB, Beleidigung i. Bürgermeister parteilos PMK -rechts- Nein - Einstellung gemäß V. m. 303 StGB, Sach-, kein beschädigung Täter Seite 5 von 20

9 186 StGB, Üble Nachre- Oberbürgermeister CDU PMK -nicht Ja - Einstellung gemäß de i. V. m. 188 StGB, Verleumdung von Personen des politischen Lebens 185 StGB, Beleidigung Stadtrat DIE PMK -nicht Nein Einstellung gemäß LINKE, kein Täter 308 StGB, Herbeiführen Stadtrat DIE PMK -rechts- Ja Abgabe an GBA Karlsruhe einer Sprengstoffexplosion LINKE (Az.: 2 BJs 72/16-5) 303 StGB, Sachbeschä- Stadtrat DIE PMK -nicht Nein - Einstellung gemäß digung LINKE, kein Täter 130 StGB, Volksverhet- Bürgermeister CDU PMK -rechts- Nein in Bearbeitung - zung 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister CDU PMK -rechts- Nein in Bearbeitung StGB, Beleidigung Bürgermeister CDU PMK -nicht Nein - Einstellung gemäß, kein Täter 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister CDU PMK -rechts- Ja - Abgabe an StA Hessen 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister CDU PMK -rechts- Ja - Abgabe an StA Hessen 241 StGB, Bedrohung i. Bürgermeister CDU PMK -rechts- Nein Einstellung gemäß V. m. 185 StGB, Beleidi-, kein gung Täter 241 StGB, Bedrohung i. Bürgermeister parteilos PMK -rechts- Ja - Geldstrafe (Strafbefehl 15 V. m. 185 StGB, Beleidi- TS ä 20 ) gung 240 StGB, Nötigung Bürgermeister CDU PMK -rechts- Nein in Bearbeitung StGB, Beleidigung Mitglied der Staatsregie- CDU PMK -nicht Nein - Einstellung gemäß rung, kein Täter Seite 6 von 20

10 185 StGB, Beleidigung Oberbürgermeister SPD PMK -rechts- Nein - Einstellung gemäß 241 StGB, Bedrohung i. Bürgermeister parteilos PMK -rechts- Nein in Bearbeitung - V. m. 185 StGB, Beleidigung 241 StGB, Bedrohung Bürgermeister CDU PMK -rechts- Nein - Einstellung gemäß, kein Täter 241 StGB, Bedrohung Stadtrat NPD PMK -links- Nein - Einstellung gemäß, kein Täter 303 StGB, Sachbeschä- Stadtrat NPD PMK -nicht Nein - Einstellung gemäß digung, kein Täter 223ff StGB, Körperver- Bürgermeister CDU PMK -rechts- Ja - Geldstrafe (Urteil 100 TS ä letzung i. V. m ) StGB, Beleidigung 241 StGB, Bedrohung Stadtrat BÜNDNIS PMK -rechts- Nein Einstellung gemäß 90/DIE, kein Täter 241 StGB, Bedrohung Oberbürgermeister CDU PMK -rechts- Ja Einstellung wegen Geringfügigkeit ( 153 Abs. 1 StPO) 185 StGB, Beleidigung Stadtrat DIE PMK -rechts- Nein - Einstellung gemäß LINKE, kein Täter 186 StGB, Üble Nachre- stellvertretender Bür- CDU PMK -rechts- Nein - Einstellung gemäß de i. V. m. 188 StGB, germeister, kein Verleumdung von Perso- Täter nen des politischen Lebens Seite 7 von 20

11 187 StGB, Verleumdung Bürgermeister FWV PMK -rechts- Nein Einstellung gemäß (Freie, kein ) Täter 185 StGB, Beleidigung Mitglied des Sächsi- SPD PMK -nicht Ja - Einstellung gemäß schen Landtages wegen Verfahrenshindernisses 185 StGB, Beleidigung Mitglied des sächsischen SPD PMK -nicht Ja - Einstellung gemäß Landtages wegen Verfahrenshindernisses 185 StGB, Beleidigung i. Oberbürgermeister SPD PMK -rechts- Nein - Einstellung gemäß V. m. 303 StGB, Sach-, kein beschädigung Täter 223ff StGB, Körperver- Stadtrat NPD PMK -links- Ja - Einstellung wegen Geringletzung fügigkeit ( 153 Abs. 1 StPO) 126 StGB, Störung des Oberbürgermeister parteilos PMK -rechts- Nein - Einstellung gemäß öffentlichen Friedens durch, kein Androhung von Straftaten Täter i. V. m. 303 StGB, Sachbeschädigung Nötigung i. V. m. Beleidi- Landrat CDU PMK -rechts- Ja - Urteil (Revision Angeklaggung ( 240, 185 StGB) ter) 223ff StGB, Körperver- Parteiamt NPD PMK -links- Nein - Einstellung gemäß letzung, kein Täter 241 StGB, Bedrohung i. Parteiamt Freie PMK -rechts- Nein - Einstellung gemäß V. m. 303 StGB, Sach-, kein beschädigung Täter Seite 8 von 20

12 Jahr StGB, Sachbeschä- Oberbürgermeister CDU PMK -rechts- Nein - Einstellung gemäß digung, kein Täter 187 StGB, Verleumdung Stadtrat SPD PMK -nicht Ja Einstellung gemäß 185 StGB, Beleidigung Oberbürgermeister SPD PMK -nicht Nein - Einstellung gemäß 241 StGB, Bedrohung Oberbürgermeister SPD PMK -rechts- Ja - Einstellung gemäß 303 StGB, Sachbeschä- Oberbürgermeister SPD PMK -nicht Nein Einstellung gemäß digung, kein Täter 303 StGB, Sachbeschä- Mitglied des Deutschen SPD PMK -rechts- Nein - Einstellung gemäß digung Bundestages, kein Täter 86a StGB, Verwenden Oberbürgermeister CDU PMK -rechts- Nein - Einstellung gemäß von Kennzeichen verfas-, kein Täter sungswidriger Organisation 241 StGB, Bedrohung Bürgermeister NfN PMK -rechts- Ja StGB, Bedrohung Oberbürgermeister CDU PMK -rechts- Ja StGB, Beleidigung Mitglied des Deutschen CDU PMK -rechts- Ja in Bearbeitung Bundestages _ Seite 9 von 20

13 303 StGB, Sachbeschä- Mitglied des Sächsi- CDU PMK -links- Nein - Einstellung gemäß digung schen Landtags, kein Täter 303 StGB, Sachbeschä- Stadtrat DIE PMK -rechts- Ja digung LINKE 306ff StGB, Brandstif- Stadtrat parteilos PMK -links- Nein Einstellung gemäß tung, kein Täter 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister Freie PMK -rechts- Nein 111 StGB, Öffentliche Bürgermeister Freie PMK -nicht Nein - Einstellung gemäß Aufforderung zu Straftaten, kein Täter 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister Freie PMK -nicht Ja Geldstrafe (Strafbefehl 60 TS ä 8 ) 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister Freie PMK -nicht Ja Geldstrafe (Strafbefehl 60 TS ä 8 ) 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister Freie PMK -nicht Ja Verweisung auf den Weg der Privatklage 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister Freie PMK -rechts- Nein StGB, Beleidigung Bürgermeister Freie PMK -rechts- Nein 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister Freie PMK -rechts- Nein 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister Freie PMK -rechts- Nein 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister Freie PMK -nicht Ja Einstellung gemäß Seite 10 von 20

14 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister Freie PMK -nicht Ja Einstellung gemäß 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister Freie PMK -nicht Nein Einstellung gemäß 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister Freie PMK -nicht Ja Verweisung auf den Weg der Privatklage 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister Freie PMK -nicht Ja Einstellung nach 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister Freie PMK -nicht Ja Einstellung gemäß 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister Freie PMK -nicht Ja Abgabe an StA Augsburg (Az.: 305 Js /16) 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister Freie PMK -nicht Ja Einstellung gemäß 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister CDU PMK -rechts- Ja - Einstellung gemäß 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister Freie PMK -rechts- Nein 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister Freie PMK -rechts- Nein 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister Freie PMK -rechts- Nein 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister Freie PMK -nicht Ja Verweisung auf den Weg der Privatklage 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister Freie PMK -nicht Ja - Einstellung wegen Geringfü- gigkeit ( 153 Abs. 1 StPO) 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister Freie. PMK -nicht Nein Einstellung gemäß 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister Freie PMK -nicht Ja - Einstellung gemäß Seite 11 von 20

15 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister Freie PMK -nicht Ja Einstellung nach 205 StPO 306ff StGB, Brandstif- Stadtrat AfD PMK -links- Nein Einstellung gemäß tung, kein Täter 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister Freie PMK -rechts- Nein 241 StGB, Bedrohung Oberbürgermeister SPD PMK -rechts- Nein in Bearbeitung StGB, Volksverhet- Bürgermeister Freie PMK -rechts- Ja zung Abgabe an StA Heilbronn 240 StGB, Nötigung Bürgermeister Freie PMK -nicht Nein Einstellung gemäß, kein Täter 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister Freie PMK -rechts- Nein 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister Freie PMK -rechts- Nein 306ff StGB, Brandstif- Stadtrat parteilos PMK -links- Nein Einstellung gemäß tung, kein Täter 241 StGB, Bedrohung Bürgermeister Freie PMK -nicht Ja - Abgabe an StA Lübeck 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister Freie PMK -nicht Ja Einstellung gemäß 86a StGB, Verwenden Oberbürgermeister CDU PMK -rechts- Nein von Kennzeichen verfas- sungswidriger Organisation 187 StGB, Verleumdung Bürgermeister SPD - PMK -rechts- Ja Einstellung gemäß 241 StGB, Bedrohung Bürgermeister SPD PMK -rechts- Ja Einstellung gemäß Seite 12 von 20

16 303 StGB, Sachbeschä- Mitglied des Sächsi- CDU PMK -links- Nein - Einstellung gemäß digung schen Landtags, kein Täter 185 StGB, Beleidigung Mitglied des Sächsi- CDU PMK -rechts- Ja - Geldstrafe (Strafbefehl 30 TS schen Landtags ä 10 ) 303 StGB, Sachbeschä- Mitglied der Staatsre- CDU PMK -nicht Nein Einstellung gemäß digung gierung, kein Täter 86a StGB, Verwenden Oberbürgermeister CDU PMK -rechts- Nein Einstellung gemäß von Kennzeichen verfas-, kein Täter sungswidriger Organisation 111 StGB, Öffentliche Mitglied der Bundesre- CDU; DIE PMK -nicht Ja - Aufforderung zu Straftaten gierung; Mitglied des LINKE; Geldstrafe (Strafbefehl 100 TS Sächsischen Landtags; BÜNDNIS Parteiamt 90/DIE ä 40 ) 303 StGB, Sachbeschä- Mitglied des Sächsi- AfD PMK -links- Nein - Einstellung gemäß digung schen Landtags, Par-, kein Täter teiamt 86a StGB, Verwenden Stadtrat AfD PMK -links- Nein - Einstellung gemäß von Kennzeichen verfas-, kein Täter sungswidriger Organisation 186 StGB, Üble Nachre- Mitglied des Deutschen CDU PMK -nicht Ja - de i. V. m. 188 StGB, Bundestages Einstellung gemäß Verleumdung von Perso- nen des politischen Lebens 241 StGB, Bedrohung Oberbürgermeister SPD PMK -nicht Ja Einstellung gemäß Seite 13 von 20

17 241 StGB, Bedrohung Mitglied des Sächsi- AfD PMK -links- Nein - Einstellung gemäß schen Landtags, kein Täter 185 StGB, Beleidigung Mitglied des Sächsi- CDU PMK -links- Nein - Einstellung gemäß schen Landtags, kein Täter 185 StGB, Beleidigung Oberbürgermeister SPD PMK -nicht Nein Einstellung gemäß 303 StGB, Sachbeschä- Oberbürgermeister SPD PMK -nicht Nein Einstellung gemäß digung, kein Täter 185 StGB, Beleidigung Bürgermeister Freie PMK -rechts- Nein - Einstellung gemäß, kein Täter 130 StGB, Volksverhet- Oberbürgermeister SPD PMK -rechts- Ja - Einstellung nach zung 154 Abs. 1 StPO 303 StGB, Sachbeschä- Mitglied des Sächsi- AfD PMK -links- Nein - Einstellung gemäß digung schen Landtags, kein Täter 241 StGB, Bedrohung Bürgermeisterkandidat Einzel- PMK -nicht Nein - Einstellung gemäß kandidat, kein Täter 241 StGB, Bedrohung Mitglied des Sächsi- AfD PMK -links- Nein - Einstellung gemäß schen Landtags, kein Täter 185 StGB, Beleidigung Oberbürgermeister parteilos PMK -rechts- Ja - Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 130 StGB, Volksverhet- Parteiamt DIE PMK -rechts- Nein Einstellung gemäß zung LINKE, kein Täter Seite 14 von 20

18 86a StGB, Verwenden Oberbürgermeister CDU PMK -rechts- Nein - Einstellung gemäß von Kennzeichen verfas-, kein Täter sungswidriger Organisation 130 StGB, Volksverhet- Oberbürgermeister parteilos PMK -rechts- Nein - zung Verfahrensausgang offen 186 StGB, Üble Nachre- Bürgermeister CDU PMK -rechts- Ja - de i. V. m. 188 StGB, Einstellung nach Verleumdung von Perso- 154 Abs. 1 StPO nen des politischen Lebens 186 StGB, Üble Nachre- Bürgermeister CDU PMK -nicht Ja - de i. V. m. 188 StGB, Einstellung nach Verleumdung von Perso- 154 Abs. 1 StPO nen des politischen Lebens 186 StGB, Üble Nachre- Bürgermeister CDU PMK -nicht Ja - de i. V. m. 188 StGB, Einstellung gemäß Verleumdung von Perso- nen des politischen Lebens 186 StGB, -Üble Nachre- Bürgermeister CDU PMK -nicht Ja - de i. V. m. 188 StGB, Geldstrafe (Strafbefehl 30 TS Verleumdung von Perso- ä 30 ) nen des politischen Lebens 186 StGB, Üble Nachre- Bürgermeister CDU PMK -nicht Ja - de i. V. m. 188 StGB, Einstellung gemäß Verleumdung von Perso- 45 Abs. 2 JGG nen des politischen Lebens 185 StGB, Beleidigung Chemnitz parteilos PMK -links- Ja Einstellung gemäß 86a StGB, Verwenden Oberbürgermeister CDU PMK -rechts- Ja - Einstellung nach von Kennzeichen verfas- 153a Abs. 1 StPO (Geldbesungswidriger Organisation trag) Seite 15 von 20

19 185 StGB, Beleidigung Parteiamt BÜNDNIS PMK -nicht Nein - 90/DIE 187 StGB, Verleumdung Parteiamt BÜNDNIS PMK -nicht Nein - 90/DIE 186 StGB, Üble Nachre- Parteiamt BÜNDNIS PMK -rechts- Ja - de i. V. m. 188 StGB, 90/DIE Verleumdung von Perso- nen des politischen Lebens 187 StGB, Verleumdung Parteiamt BÜNDNIS PMK -rechts- Ja - 90/DIE 185 StGB, Beleidigung Parteiamt BÜNDNIS PMK -nicht Nein - Einstellung gemäß 90/DIE 187 StGB, Verleumdung Parteiamt BÜNDNIS PMK -nicht Ja - 90/DIE 187 StGB, Verleumdung Parteiamt BÜNDNIS PMK -nicht Ja Einstellung nach 90/DIE 153a Abs. 1 StPO (Geldbe- trag) 185 StGB, Beleidigung Parteiamt BÜNDNIS PMK -nicht Ja 90/DIE 187 StGB, Verleumdung Parteiamt BÜNDNIS PMK -nicht Nein - Enstellung gemäß 90/DIE 185 StGB, Beleidigung Parteiamt BÜNDNIS PMK -nicht Nein Einstellung gemäß 90/DIE, kein Täter Seite 16 von 20

20 185 StGB, Beleidigung Parteiamt BÜNDNIS PMK -nicht Nein Einstellung gemäß 90/DIE 111 StGB, Öffentliche Parteiamt BÜNDNIS PMK -rechts- Nein Aufforderung zu Straftaten Einstellung gemäß 90/DIE 187 StGB, Verleumdung Parteiamt BÜNDNIS PMK -nicht Nein - Einstellung gemäß 90/DIE 130 StGB, Volksverhet- Parteiamt BÜNDNIS PMK -rechts- Ja zung Einstellung gemäß 90/DIE 185 StGB, Beleidigung Parteiamt BÜNDNIS PMK -nicht Nein Einstellung gemäß 90/DIE 185 StGB, Beleidigung Parteiamt BÜNDNIS PMK -nicht Nein 90/DIE 238 StGB, Nachstellung Parteiamt CDU PMK -nicht Ja Verweisung auf den Weg der Privatklage 241 StGB, Bedrohung Stadtrat DIE PMK -rechts- Ja - Strafbefehlsantrag ohne Frei- LINKE heitsstrafe 241 StGB, Bedrohung Mitglied des Deutschen CDU PMK -nicht Ja Verweisung auf den Weg der Bundestages Privatklage 106 StGB, Nötigung Mitglied des Deutschen CDU PMK -nicht Ja in Bearbeitung Bundespräsident, Mitglie- Bundestages zuzuordnender Verfassungsorgane 241 StGB, Bedrohung Mitglied des Sächsi- DIE PMK -rechts- Nein Einstellung gemäß schen Landtags LINKE, kein Täter Seite 17 von 20

21 185 StGB, Beleidigung Mitglied des Sächsi- CDU PMK -nicht Ja Verweisung auf den Weg der schen Landtags Privatklage 185 StGB, Beleidigung Parteiamt BÜNDNIS PMK -nicht Nein - Einstellung gemäß 90/DIE 187 StGB, Verleumdung Parteiamt BÜNDNIS PMK -rechts- Ja Einstellung gemäß 90/DIE 185 StGB, Beleidigung Parteiamt BÜNDNIS PMK -nicht -Ja Strafbefehlsantrag ohne Frei- 90/DIE zuzuordnenheitsstrafe 269 StGB, Fälschung Parteiamt BÜNDNIS PMK -nicht Nein Einstellung gemäß beweiserheblicher Daten 90/DIE, kein Täter 303 StGB, Sachbeschä- Mitglied der Bundesre- CDU PMK -rechts- Nein - Einstellung gemäß digung gierung, kein Täter 186 StGB, Üble Nachre- Oberbürgermeister SPD PMK -rechts- Ja 3 x Anklage vor dem Strafrichde i. V. m. 188 StGB, ter; Verleumdung von Perso- 1 x Einstellung gemäß 170 nen des politischen Lebens Abs. 2 StPO 303 StGB, Sachbeschä- Parteiamt AfD PMK -links- Nein in Bearbeitung _ digung 303 StGB, Sachbeschä- Parteiamt AfD PMK -links- Nein in Bearbeitung digung 303 StGB, Sachbeschä- Parteiamt AfD PMK -links- Nein - digung 111 StGB, Öffentliche Deutschen Mitglied des SPD PMK -nicht Ja in Bearbeitung Aufforderung zu Straftaten Bundestages 241 StGB, Bedrohung Mitglied des Sächsi- AfD PMK -links- Nein schen Landtags Verfahrensausgang offen Seite 18 von 20

22 187 StGB, Verleumdung Oberbürgermeister; parteilos; PMK -nicht Nein - Mitglied des Sächsi- CDU Verfahrensausgang offen schen Landtags 315b StGB, Gefährliche Stadtrat SPD PMK -nicht Nein Einstellung gemäß Eingriffe in den Straßen-, kein Täter verkehr 306ff StGB, Brandstif- Mitglied des Sächsi- AfD PMK -links- Nein tung schen Landtags 185 StGB, Beleidigung Mitglied der Staatsre- SPD PMK -nicht Ja Strafbefehlsantrag ohne Freigierung heitsstrafe 241 StGB, Bedrohung Parteiamt DIE PMK -rechts- Nein - LINKE 185 StGB, Beleidigung Oberbürgermeister FDP PMK -rechts- Nein StGB, Volksverhet- Parteiamt BÜNDNIS PMK -rechts- Ja in Bearbeitung zung 90/DIE GRUNEN 86a StGB, Verwenden Parteiamt BÜNDNIS PMK -rechts- Nein - von Kennzeichen verfas- 90/DIE sungswidriger Organisation 185 StGB, Beleidigung Mitglied des Sächsi- AfD PMK -nicht Nein in Bearbeitung schen Landtags 241 StGB, Bedrohung Parteiamt AfD PMK Auslän- Nein in Bearbeitung der 241 StGB, Bedrohung Mitglied des Sächsi- SPD PMK -rechts- Ja - Einstellung nach schen Landtags 154 Abs. 1 StPO 185 StGB, Beleidigung Oberbürgermeister CDU PMK -nicht Nein - zuzuordnen 185 StGB, Beleidigung Parteiamt AfD PMK -nicht Ja zuzuordnen 303 StGB, Sachbeschä- Parteiamt AFD PMK -links- Nein in Bearbeitung digung Seite 19 von 20

23 306ff StGB, Brandstif- Mitglied des Sächsi- DIE PMK -rechts- Nein - tung schen Landtags LINKE Seite 20 von 20

3 November SACHSEN. um sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten gegen Wirtschaftsunternehmen in Sachsen und/oder der Bundesrepublik?

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