Befähigte Personen. Zur Prüfung befähigte Person für Prüfungen bei Gerüstbau. Zzur Prüfung befähigte Person von Leitern, Tritten und Kleingerüste

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1 Befähigte Personen Seminar Zur Prüfung befähigte Person für Prüfungen bei Gerüstbau Termin/Ort April 2018 in Essen Seminar Zzur Prüfung befähigte Person von Leitern, Tritten und Kleingerüste Termin/Ort 05. März 2018 in Essen Seminar Weiterbildung für zur Prüfung befähigte Personen von Leitern Termin/Ort 26. April 2018 in Essen Seminar Zur Prüfung befähigte Person für Fenster, Türen und Tore Termin/Ort Februar 2018 in Essen Seminar Zur Prüfung befähigte Person im Gebäudemanagement Termin/Ort 13. März 2018 in Essen FB020/35406E

2 Zur Prüfung befähigte Person für Prüfungen bei Gerüstbau und -nutzung Teilnehmerkreis Führungspersonal und Mitarbeiter von Gerüstbaufirmen und Bauunternehmen Mitarbeiter von Dachdeckereien, Dach- und Fassadenbaubetrieben, Reinigungsfirmen sowie von Sanierungsunternehmen Mitarbeiter von Architekturbüros Mitarbeiter von Baubehörden Fachkräfte für Arbeitssicherheit Fachpersonal, das mit Aufbau und Nutzung von Gerüsten beauftragt ist Interessierte Personen Inhalt Rechtliche Grundlagen Betriebssicherheitsverordnung DBUV Vorschriften und Regeln DIN 4420 und DIN EN Teil 1 Sicherheitsaspekte/Unfallgefahren an Gerüsten "Befähigte Person" - Aufgaben, Rechte und Pflichten Aufgaben des Gerüsterstellers/Gerüstnutzers Verantwortung und Haftung Arten von Gerüstgruppen und Gerüsten nach Verwendungszweck und Bauart Grundsätze für Bau und Nutzung Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen Kontrolle vor Nutzung Kennzeichnung der Gerüste Erforderliche Dokumentation Diskussion und Erfahrungsaustausch Schriftliche Abschlussprüfung Zum Thema Unfälle mit Gerüsten stellen einen Schwerpunkt bei den tödlichen Arbeitsunfällen dar. Häufig ist damit oder auch bei schweren Unfällen langer Arbeitsausfall verbunden. Gerüste sind so zu bauen, zu sichern und zu nutzen, dass Verletzungen z.b. durch Absturz verhindert sind. Dabei liegen die Verantwortlichkeiten hauptsächlich beim Gerüstbauer, aber auch beim Gerüstnutzer.

3 Die neue Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet jeden Arbeitgeber, durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Die Prüfung an Gerüsten dürfen ausschließlich nur Befähigte Personen durchführen - Personen, die aufgrund der Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten, ggf. instandsetzen dürfen. In dem zweitägigen Sachkundigen-Seminar lernt der Teilnehmer neben den rechtlichen Grundlagen die Grundbegriffe für Gerüstbau und Gerüstnutzung kennen. Sie erfahren die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Die Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen werden ebenso näher erläutert wie die Kontrolle vor dem Gebrauch. Abschließend wird auch über die Kennzeichnung und die erforderliche Dokumentation gesprochen. Fachtechnischer Inhalt (2. Tag) des Seminars sind Arbeits- und Schutzgerüste nach DIN EN12811 sowie DIN , fahrbahre Arbeitsbühnen sowie Traggerüste werden nicht behandelt. Weiterhin werden die grundsätzlichen Anforderungen an Standsicherheit, Arbeits- und Betriebssicherheit sowie die Systembauteile (Funktion, Maße) anhand von Folien, Videos, Bildern und kleinen Experimenten besprochen. Leitung Dipl.-Ing. Jens-Christian Voss, Ingenieurbüro Voss - Partner für Arbeitssicherheit, Brand-, Strahlen- und Umweltschutz, Friedberg (Bayern) Referent(en) Dipl.-Ing. (FH) Heiner Hövelbrinks VDI, DVS Ingenieurbüro für konstruktive Gerüstbau-Lösungen, Rüthen Uhrzeiten , 09:00 Uhr , 17:00 Uhr Hinweise Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Termin/Teilnahmegebühr/Ort HDT-Mitglieder: 990,00 Nichtmitglieder: 1090,00 mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Kurztitel: Befähigte Person/Gerüstbau Veranst.-Nr.: E-H

4 Ausbildung zur Prüfung befähigte Person von Leitern, Tritten und Kleingerüste Zielsetzung Eine Vielzahl schwerer Unfälle in Betrieben und auf Baustellen sind Absturzunfälle. Um dieses zu verhindern, hat der Arbeitgeber unter anderem dafür zu sorgen, dass seine Leitern und Tritte wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen sind. Diese Prüfungen, obwohl in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Regel vorgeschrieben, werden von den meisten deutschen Betrieben nicht durchgeführt. So werden Risikofaktoren nicht rechtzeitig erkannt und können zu schweren Unfällen und Sachschäden führen. Im Rahmen dieses eintägigen Seminars werden Mitarbeiter zu befähigten Personen ausgebildet, um betriebsintern Leitern und Tritte auf ihre Sicherheit prüfen zu können. Erforderlich für die Teilnahme ist eine technische Vorausbildung bzw. ein längerer Einsatz im technischen Bereich. Die Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen und werden von einem Sicherheitsingenieur praxisbezogen erläutert. Neben Leitern und Tritten wird auch auf die Thematik Klein- und Fahrgerüste eingegangen. Teilnehmerkreis Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter, die als "Befähigte Personen" eingesetzt werden sollen, Interessierte Arbeitnehmer Inhalt Einführung in die Thematik Rechtliche Grundlagen Gefahren beim Umgang mit Leitern, Tritten und Gerüsten Anforderungen an den Prüfer nach TRBS 1203 "Befähigte Personen": Bedeutung Aufgaben Rechte Pflichten Stellung Verantwortung Leiter- und Gerüstearten Sicherheitsgerechter Umgang Bestimmungsgemäße Verwendung Konkretes Vorgehen bei der Prüfung

5 Prüffristen Fachgerechte Reparaturen Reparaturmöglichkeiten Diskussion und Erfahrungsaustausch Schriftliche Abschlussprüfung Ergänzung zum Thema Kleingerüste: Die Betriebssicherheitsverordnung 10: (1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden... Die Prüfung darf nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden. 11 Aufzeichnungen: Der Arbeitgeber hat die Ergebnisse der Prüfungen nach 10 aufzuzeichnen. Die zuständige Behörde kann verlangen, dass ihr diese Aufzeichnungen auch am Betriebsort zur Verfügung gestellt werden. Die Aufzeichnung sind über einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren, mindestens bis zur nächsten Prüfung. Leitung Dipl.-Ing. (FH) Manfred Liebscher, Ingenieurbüro Voss - Partner für Arbeitssicherheit, Brand-, Strahlen- und Umweltschutz, Salzgitter Uhrzeiten , 09:00 Uhr 17:00 Uhr Hinweise Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet. Termin/Teilnahmegebühr/Ort HDT-Mitglieder: 690,00 Nichtmitglieder: 780,00 mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Kurztitel: Befähigte Person/Leitern Veranst.-Nr.: E-H

6 Weiterbildung für zur Prüfung befähigte Personen von Leitern Zielsetzung Sie sind bereits Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten. Sie möchten sich gerne weiterbilden, über die neuen rechtlichen Regelungen informiert werden und sich mit Berufskollegen austauschen? Diese eintägige Fortbildung ist die geeignete Plattform für Sie! Rechtlich sind seit Ihrer Grundausbildung einige Änderungen eingetreten: Juni 2015 tritt die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft, die alte Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV D 36 ist weggefallen. Das BGVR-Regelwerk hat sich im Mai 2014 umbenannt. Wo steht was zur Leitersicherheit und zur Prüfung selbst? Was wird von der zur Prüfung befähigten Person zukünftig gefordert? Auch wird in dieser Fortbildung ein Unfall- und Schadensursachen-Modell entwickelt, dass Sie in Ihre betriebliche Arbeit und die abzuleitenden Maßnahmen mit einfließen lassen können. Risikofaktoren sollen rechtzeitig erkannt und mit Maßnahmen belegt werden, damit diese nicht zu unnötigen Unfällen führen. Im Rahmen dieses eintägigen Fortbildungsseminars werden Ihnen weiterhin verschiedene Möglichkeiten der Dokumentation dargestellt und die Thematik der möglichen Verantwortung und Haftung beschrieben. Teilnehmerkreis Mitarbeiter, die bereits als Befähigte Personen eingesetzt sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte Interessierte Arbeitnehmer

7 Inhalt Einführung in die Thematik Kennzahlen Unfälle kurz kommentiert, Unfallursachen Rechtliche Neuerungen Gefahren beim Umgang mit Leitern und Tritten Unfall- und Schadensursachen-Modell Anforderungen an den Prüfer Zur Prüfung befähigte Person Bedeutung, Aufgaben, Rechte, Pflichten Bestellung, Funktionsbeschreibung Mögliche Verantwortung und Haftung Konkretes Vorgehen bei der Prüfung (Muster) Prüffristen Fachgerechte Reparaturen Praxisbeispiele Dokumentationsmöglichkeiten Diskussion und Erfahrungsaustausch Leitung Dipl.-Ing. (FH) Manfred Liebscher, Ingenieurbüro Voss - Partner für Arbeitssicherheit, Brand-, Strahlen- und Umweltschutz, Salzgitter Uhrzeiten , 09:00 Uhr 17:00 Uhr Hinweise Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet. Termin/Teilnahmegebühr/Ort HDT-Mitglieder: 680,00 Nichtmitglieder: 740,00 mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Kurztitel: Weiterbildung Befähigte Person/Leitern Veranst.-Nr.: E-H

8 Zur Prüfung befähigte Person (Sachkundiger) für Fenster, Türen und Tore Zielsetzung Jeder Betreiber von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren ist verpflichtet, diese regelmäßig sachkundig zu prüfen. Sie müssen vom Betreiber regelmäßig auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Außerdem ist jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäße und störungsfreie Funktionsfähigkeit durchzuführen. Im Rahmen dieses zweitägigen Qualifizierungsseminars werden Mitarbeiter zu befähigten Personen ausgebildet, um betriebsintern kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit prüfen zu können. Erforderlich für die Teilnahme ist eine technische Vorausbildung bzw. ein längerer Einsatz im technischen Bereich. In dem zweitägigen Sachkundigen-Seminar lernt der Teilnehmer neben den rechtlichen Grundlagen die Grundbegriffe für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore kennen. Begriffsbestimmungen und Inbetriebnahme werden ebenso näher erläutert wie die Wartungs-, Instandhaltungs- und Kontrollmaßnahmen. Auch werden typische Probleme und die erforderliche Dokumentation behandelt. Sie erfahren weiterhin die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Die Schulungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen und werden von einem Sicherheitsingenieur praxisbezogen erläutert. Teilnehmerkreis Betriebliche Führungskräfte (angehenden) Beauftragte Personen Mitarbeiter, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Montage-, Kontrolloder Prüfarbeiten durchführen Fachkräfte für Arbeitssicherheit Brandschutzbeauftragte Handwerker Interessierte Personen Inhalt Einführung in die Thematik Begriffsbestimmungen Bauarten und Begriffe

9 Rechtliche Grundlagen BetrSichV BGR 232 "Befähigte Person" Voraussetzungen und Anforderungen Aufgaben, Rechte und Pflichten Verantwortung und Haftung Gefährdungsbeurteilung Sicherheitstechnische Anforderungen Sicherheitsanforderungen Sicherheitseinwirkungen Mängel und Unfälle Organisation und Durchführung der Prüfungen Prüfungsintervalle erstmalige und wiederkehrende Prüfungen Wartung und Instandsetzung Praktische Beispiele Hilfestellungen für die Praxis Erforderliche Dokumentation Diskussion und Erfahrungsaustausch Schriftliche Abschlussprüfung Leitung Dipl.-Ing. (FH) Manfred Liebscher, Ingenieurbüro Voss - Partner für Arbeitssicherheit, Brand-, Strahlen- und Umweltschutz, Salzgitter Referent(en) Manuel Pereira, Dorma GmbH + Co. KG, Ennepetal Uhrzeiten , 09:00 Uhr , 17:00 Uhr Hinweise Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Termin/Teilnahmegebühr/Ort HDT-Mitglieder: 990,00 Nichtmitglieder: 1090,00 mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Kurztitel: Befähigte Person/Tore Veranst.-Nr.: E-H

10 Zur Prüfung befähigte Person im technischen Gebäudemanagement Zielsetzung Technisches Gebäudemanagement - auch geläufig als Facility Management (FM) - bezeichnet die Verwaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen. In Deutschland ist dieser Fachbegriff in der EN DIN beschrieben. Das Gebäudemanagement umfasst technische, infrastrukturelle und kaufmännische Aufgaben, die nicht in das Kerngeschäft einer Organisation fallen, sondern dieses unterstützen. Das umfasst neben der Hausverwaltung z.b. auch die technische und bauliche Betreuung von Gebäuden mit entsprechenden Unterpunkten. Der Arbeitgeber hat seine Arbeitsmittel und Gebäudeeinrichtungen regelmäßig auf seine Sicherheit zu prüfen. Die (neue) Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet ihn, durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Die Prüfung von Arbeitsmitteln und Gebäudeeinrichtungen dürfen ausschließlich nur Befähigte Personen durchführen - Personen, die aufgrund der Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten, ggf. instand setzen dürfen. Das Seminar richtet sich insbesondere an Hausmeister. Er lernt neben den rechtlichen Grundlagen die einzelnen Prüfverpflichtungen und wie diese umzusetzen sind kennen. Er erfährt weiterhin die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Die Veranstaltung wird Ihnen diese Thematik, insbesondere unter den Schwerpunkten Arbeitsschutz und Brandschutz, praxisnah und hilfreich erläutern, wie Sie diesen umfassenden Aufgabenbereich erfolgreich nachkommen können. Teilnehmerkreis Facility Manager Immobilienverwalter Eigentümer genutzter Immobilien Entscheider in Wohnungsgesellschaften Fach- und Führungskräfte Fachkräfte für Arbeitssicherheit Hausmeister Interessierte Personen

11 Inhalt Einführung: Einführung in die Thematik Begriffsbestimmungen Bedeutung und Nutzen von Arbeits- und Brandschutz Aktuelle Zahlen Rechtliche Aspekte: Rechtliche Grundlagen (kurz und knapp) Verantwortung und Haftung im Facility Management Haftungsfragen "Eigentum verpflichtet" Befähigte Person: Aufgaben, Rechte und Pflichten Organisation seiner Arbeit Verantwortung und Haftung Hilfestellungen und Tipps Ausgewählte Sicherheitsaspekte: Unfallgefahren, Unfallschwerpunkte Gefährdungsbeurteilung Festlegung von Prüfpflichten Prüfverpflichtungen ausgesuchter Arbeitsmittel und Gebäudeeinrichtungen Türen, Tore, kraftbetätigte Fenster, Zäune Brüstungen, Absicherung gegen Absturz Aufzüge, Organisation der Personenbefreiung Elektrische Arbeitsmittel Weitere Aspekte: Organisation der Prüfungen Dokumentationsverpflichtungen Praxisnahe Hilfestellungen Diskussion und Erfahrungsaustausch Leitung Ludger Ausel, worx secure, Steinfeld Uhrzeiten , 09:00 Uhr 17:00 Uhr Termin/Teilnahmegebühr/Ort HDT-Mitglieder: 690,00 Nichtmitglieder: 760,00 mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Kurztitel: Befähigte Person/Gebäudemanagement Veranst.-Nr.: E-H

12 Anmeldung und Veranstaltungsservice Veranstaltungen Anmeldung online Anmeldung per Anmeldung per Fax Anmeldeformular Download Anmeldung per Post Umbuchung, Rechnungsänderung Hotelbuchung DB-Ticket-Buchung Weitere Fragen Allgemeines Fachliches oder ein neues Thema anbieten zu Unterlagen in MyHDT zur Adresskorrektur AGB Zahlungsweise Umbuchung/ Stornierung Umsatzsteuer Wir erwarten Essen finden Sie unter bzw. Bei online-buchung finden Sie vorausgefüllte Formulare, Hotel- und DB-Ticket-Buchungsmöglichkeit sind in den Anmeldevorgang integriert. Eva Gorter & 0201/ Monica Martins & 0201/ Haus der Technik e.v., Essen Kostenloser Hotelbuchungsservice für alle Veranstaltungsorte. DB-Ticket-Reservierung Sonderpreis Kl. bundesweit Nuri Grohnert & 0201/ beantworten Ihnen gern Katrin Klein & 0201/ Andrea Wiese & 0201/ Dipl.-Kff. Ute Jasper Fehmi Inci & 0201/ Thomas Pavelka & 0201/ finden Sie unter per Überweisung oder per Kreditkarte (VISA, MASTERCARD, AMEX und Diners Club) Bei Umbuchung oder Stornierung einer Anmeldung kann das HDT eine Gebühr von 50,- erheben. Diese Gebühr entfällt für HDT-Mitglieder. Für alle Anmeldungen, die nicht schriftlich bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zurückgezogen werden, muss die Teilnahmegebühr voll berechnet werden. Teilnahmegebühren des HDT e.v. sind gem. 4 Nr. 22 UStG umsatzsteuerfrei Sie in Hollestr. 1, Essen HDT-Newsletter unter

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