Unterneh. mens nachfolge VERMÖGENSÜBERTRAGUNG

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1 VERMÖGENSÜBERTRAGUNG Unterneh LEHRTE Zum Blauen See 5, Lehrte T F HANNOVER Hans-Böckler-Allee 1, Hannover T F luederslaw.de mens nachfolge LÜDERS WARNEBOLDT & PARTNER Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Notar

2 01 POSITIONEN UND INTERESSEN 02 RECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE ANALYSE 03 DEFINITION DER ZIELE 04 VERTRÄGE UND VERSORGUNG 05 ERHALTUNG DES UNTERNEHMENS UND VERMÖGENS 06 KLARE ABGRENZUNG DER EINFLUSSBEREICHE 07 STEUERLICHE OPTIMIERUNG 08 FINANZIERUNGSBERATUNG 09 DAS VERTRAGSWERK 10 DAS TEAM

3 SCHWERPUNKTTHEMEN FULL-SERVICE-BERATUNG FÜR DEN MITTELSTAND Innerhalb unseres Full-Service-Leistungsangebots haben wir besondere Schwerpunkte gebildet. Hierzu gehört das Thema Unternehmensnachfolge. Im Mittelpunkt unserer Beratung steht die Unternehmer-Familie. Wir bieten die umfassende Beratung und Begleitung bei der Übertragung des Betriebes, von Immobilien und sonstigem Vermögen auf die nächste Generation. Mit einem Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Betriebswirten und Controllern bieten wir unter einem Dach vereinte Beratungskompetenz und Beratungskapazität. Wir sind in der Lage, alle rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Fragestellungen des Mittelstandes für Sie und mit Ihnen zu lösen. Lüders Warneboldt & Partner ist ein Beratungsunternehmen, das seine Kunden ganzheitlich betreut als Dienstleister und mit umfassendem Service. 30 Jahre Erfahrung sind eine gute Referenz. Dr. Otto Lüders Oliver Warneboldt

4 Positionen und Interessen 01 Die menschliche Seite POSITIONEN UND INTERESSEN Eine Unternehmensübertragung ist nur so erfolgreich, wie die Beteiligten sich hierbei wohl fühlen. Schlechte oder provisorische Verträge nach dem Motto Es wird schon gut gehen!, führen häufig genug dazu, dass durch einen Streit zwischen Übergeber und Übernehmer nicht nur diese in unüberbrückbare Konflikte geraten, sondern auch das Unternehmen selbst in Mitleidenschaft gezogen wird. Es gilt, offen und ehrlich miteinander umzugehen. Bevor also ebenso wichtige wie komplizierte steuerliche und rechtliche Überlegungen angestellt und Verträge vorbereitet werden, muss die emotionale Ebene geklärt werden. Der erste Schritt ist also die Erstellung eines beiderseitigen Positionspapieres, aus welchem sich die Prioritäten von Übergeber und Übernehmer ergeben. Erst wenn hier klar die Positionen definiert sind, gibt es eine Grundlage für weitere Überlegungen.

5 Rechtliche und wirtschaftliche Analyse RECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE ANALYSE 02Die Ausgangsbasis Wenn das Ziel definiert ist, bedarf es einer Analyse der Ausgangssituation, um den optimalen Weg zu gehen. Die rechtlichen Strukturen des Unternehmens spielen hierbei eine wesentliche Rolle, gerade dann, wenn es sich um mehrere Unternehmen handelt, welche z. B. untereinander beteiligt sind. Dann kann es sinnvoll sein, im Zusammenhang mit der Unternehmensübertragung das rechtliche Kleid zu wechseln; eine wirklich optimale Struktur lässt sich aber nur herstellen, wenn die Ausgangsbasis feststeht. Die rechtliche Analyse geht einher mit der Feststellung der steuerlichen Ist-Situation. Das Bestehen einer Betriebsaufspaltung, einer ertragsteuerlichen Organschaft oder das Vorhandensein von Sonderbetriebsvermögen bedarf der Berücksichtigung. Aber auch in der Vergangenheit getätigte Schenkungen an den Übernehmer können von Bedeutung sein. Wir analysieren die wirtschaftlichen Chancen und Risiken Ihres Unternehmens. Hieraus ergeben sich häufig wesentliche Einflussfaktoren für die Planung der Unternehmensnachfolge.

6 Definition der Ziele DEFINITION DER ZIELE Wenn die Ausgangssituation feststeht, müssen die Ziele definiert werden. Im Mittelpunkt steht regelmäßig 03Schritt für Schritt die finanzielle Absicherung der Vertragsparteien, möglicherweise auch von weiteren Familienangehörigen, die Vermögenssicherung, die Abgrenzung der Einflusssphären der Beteiligten, die Gewährleistung des gedeihlichen zukünftigen Miteinanders, die steueroptimale Gestaltung, die möglichst einfache Umsetzbarkeit.

7 Verträge und Versorgung VERTRÄGE UND VERSORGUNG Regelungen geben Sicherheit 04Klare Die Versorgung der weichenden Generation aus dem übertragenen Unternehmen oder dem übergebenen Vermögen will wohl bedacht sein. Gute Übergabekonzepte zeichnen sich durch klare Regelungen aus. Gerade dann, wenn sich im Laufe der Zeit Probleme ergeben, sei es wirtschaftlicher oder persönlicher Art, muss ein Vertrag so eindeutig sein, dass allen Beteiligten ihre Rechte und Pflichten klar sind und jeder Streit von Anfang an vermieden wird. Behält beispielsweise die abgebende Generation die Betriebsimmobilie, um diese zu verpachten, bedarf es genauer mietvertraglicher Regelungen. Erfolgt die Übertragung des Unternehmens Schritt für Schritt, sind die Schritte eindeutig und in ihrer zeitlichen Abfolge festzulegen. Bei der Vereinbarung von Versorgungsleistungen der Übernehmer an die Übergeber vermeiden präzise vertragliche Regelungen über die mögliche Abänderung bei veränderten wirtschaftlichen Gegebenheiten Unsicherheit und Streit. Die Vereinbarung eines Nießbrauchrechtes, sei es an Immobilienvermögen oder an Gesellschaftsanteilen, sollte wohl überlegt und wirtschaftlich abgewogen sein, wenn es um die Frage geht, wer welche Lasten zu tragen hat.

8 Erhaltung des Unternehmens und Vermögens ERHALTUNG DES UNTERNEHMENS UND VERMÖGENS Erhaltung des Lebenswerkes 05Die Klauseln, welche das Vermögen über Generationen sichern sollen, können sinnvoll sein. Sie dürfen aber nicht die unternehmerische Entfaltung hindern. Ein übermäßiger Einfluss der abgebenden Generation, um diese Sicherung zu kontrollieren, ist problematisch und führt nicht selten zu späteren Auseinandersetzungen. Auch hier ist es unabdingbar, klare Abgrenzungen vorzusehen. Dabei sollten Regelungen, welche das beabsichtigte oder unbeabsichtigte Abwandern von Vermögen aus der eigentlichen Familie erschweren oder verhindern, präzise formuliert werden.

9 Klare Abgrenzung der Einflussbereiche KLARE ABGRENZUNG DER EINFLUSSBEREICHE 06Machtbalance Regelungen über zeitlich begrenzte Einflussmöglichkeiten der abgebenden Generation auf die Geschicke des Unternehmens sind häufig sinnvoll. Deren Ausgestaltung ist abhängig davon, ob und in welcher Weise die übernehmende Generation bereits in dem Unternehmen tätig ist. Wenn solche Vereinbarungen getroffen werden, müssen Abgrenzungen erfolgen und zeitliche Rahmen gesteckt werden. Nichts ist schlimmer als in den Betrieb hineingetragene Kompetenzstreitigkeiten in der Unternehmensführung.

10 Steuerliche Optimierung STEUERLICHE OPTIMIERUNG und Schenkungsteuer 07Erbschaft- Ein Konzept zur Übertragung eines Unternehmens oder anderen Vermögens soll so angelegt sein, dass die hierdurch verursachten steuerlichen Lasten möglichst gering gehalten, besser noch ganz vermieden werden. In den letzten Jahren haben sich die steuerlichen Rahmenbedingungen dramatisch geändert. Trotzdem gibt es nach wie vor eine Vielzahl von selbstverständlich völlig legalen Gestaltungsmöglichkeiten, um Schenkung- und Erbschaftsteuer zu vermeiden. Eine sinnvolle Nachfolgeplanung sollte sich nicht nur auf Gestaltungsmaßnahmen von Todes wegen beschränken, sondern muss regelmäßig vorbereitende Maßnahmen zu Lebzeiten einbeziehen. Dazu kann die Schenkung einzelner Vermögensgegenstände, von Anteilen am Betrieb oder des Unternehmens gehören. So ist die mehrfache Nutzung von Freibeträgen und Progressionsvorteilen erreichbar, so können Bewertungsvorteile in Anspruch genommen werden, so kann erbschaftsteuerlich begünstigtes Vermögen geschaffen werden. Wir prüfen für Sie die Frage, ob und in welchem Umfange es sinnvoll ist, aus Privatvermögen Betriebsvermögen zu machen, um von steuerlichen Privilegierungen zu profitieren. Wir sagen Ihnen auch, ob es günstiger ist, ein Nießbrauchrecht zu vereinbaren oder eine Versorgungsleistung. Unsere Spezialisten erarbeiten individuelle steueroptimale Lösungen und berechnen genau die hieraus resultierenden möglichen steuerlichen Folgen. Dabei gilt es, nicht nur die Schenkung- oder Erbschaftsteuer im Auge zu behalten, sondern auch einkommensteuerliche Fragen, um z. B. die Aufdeckung stiller Reserven zu vermeiden.

11 Finanzierungsberatung FINANZIERUNGSBERATUNG 08Das liebe Geld Nicht nur Buy-Out-Konzepte erfordern häufig Fremdkapitalaufnahme, sondern auch z. B. die Abfindung von Familienmitgliedern oder die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehn. Fragen der Umfinanzierung spielen häufig eine Rolle, wenn in der übernehmenden Generation nicht die gleichen Sicherheiten für Fremdkapital vorhanden sind wie bisher. Die erfahrenen Berater unseres Hauses kennen Ihre Fragen und die Anforderungen der Banken. Auch hier erarbeiten wir seriöse und tragfähige Konzepte, welche wir gemeinsam mit Ihnen den Banken vorstellen. Dabei muss es nicht immer Fremdkapital sein; ein gutes Konzept kann, wenn auch Sie dieses für sinnvoll halten, für Beteiligungsgesellschaften interessant sein. In jedem Fall profitieren Sie von unserer Erfahrung und unseren jahrelangen guten Kontakten zu Finanzierungsinstituten und Eigenkapitalgebern. Unser Netzwerk gibt uns die Möglichkeit, auch erfahrene externe Finanzierungsspezialisten im Rahmen der Beratung und Konzepterstellung hinzuzuziehen.

12 Das Vertragswerk DAS VERTRAGSWERK 09Um alles zu besiegeln... Das Herzstück einer jeden Unternehmensnachfolge sind die zu schließenden Verträge. Dieses schon deshalb, weil hier noch einmal alles, was häufig über lange Zeit verhandelt wurde, auf den Punkt gebracht wird. Der Wille der Beteiligten und der steuerliche und rechtliche Weg müssen eindeutig und unzweifelhaft festgehalten werden, um ein sicheres Fundament zu schaffen. Jahrzehntelange Erfahrungen unserer Berater geben Ihnen die erforderliche Sicherheit in allen entscheidenden Fragen. Dabei hilft es natürlich besonders, einen erfahrenen Notar einzubinden.

13 Das Team DAS TEAM 10Erfahrung zählt Mehr als 100 mittelständische Unternehmen und Unternehmer haben wir in den letzten Jahren in rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht bei der Vermögens- und Unternehmensübertragung beraten, die Abwicklung begleitet und die Konzepte umgesetzt. Die Planung einer Unternehmensnachfolge ist für uns in jedem Fall ein spezielles und individuelles Projekt, welches wir in enger Abstimmung mit Ihnen durchführen. Dabei steht Ihnen ein ständiger Ansprechpartner als Projektleiter zur Verfügung, in der Regel ein Rechtsanwalt oder ein Steuerberater/Wirtschaftsprüfer. Dieser koordiniert das Team der weiteren Fachleute, um Ihr Vorhaben zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Die Qualifikation Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) belegt unsere Expertise. Bei Bedarf greifen wir auf ein Netzwerk weiterer Fachleute und erfahrener Praktiker (Banker, Interim Manager, Sachverständige) zurück.

14 BÜRO LEHRTE BÜRO HANNOVER

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