(Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz und des Ministeriums des Innern) vom 29.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "(Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz und des Ministeriums des Innern) vom 29."

Transkript

1 Gemeinsame Vorbeugungs- und Abwehrmaßnahmen der Forstbehörden, der Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes und des Katastrophenschutzes gegen Waldbrände (Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz und des Ministeriums des Innern) vom 29. März 2007 Auf der Grundlage des 2 Abs. 2 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes 11 Abs. 2 i.v.m. 9 Abs. 1 und 2 Bst. a des Ordnungsbehördengesetzes für das Land Brandenburg erteilen das für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz zuständige Ministerium (MLUV) und das für Inneres zuständige Ministerium (MI) folgende allgemeine Weisung: 1. Grundlagen Diese Weisung regelt die im jeweiligen Zuständigkeitsbereich zugewiesenen Aufgaben des vorbeugenden Waldbrandschutzes gemäß 20 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) vom 20. April 2004 und des Zusammenwirkens der unteren Forstbehörden (nachfolgend Ämter für Forstwirtschaft ÄfF genannt), der Aufgabenträger des örtlichen und überörtlichen Brandschutzes sowie des Katastrophenschutzes. 1.1 Waldbrandgefahrenklassen Zur Kennzeichnung der territorialen Waldbrandgefährdung werden die Wälder durch das MLUV/Abteilung Forst gemäß 22 Abs. 1 LWaldG in nachfolgend aufgeführte Waldbrandgefahrenklassen eingeteilt. Gebiete mit sehr hoher Waldbrandgefahr A 1 Gebiete mit hoher Waldbrandgefahr A Gebiete mit mittlerer Waldbrandgefahr B Gebiete mit geringer Waldbrandgefahr C Die Einstufung der Wälder in Waldbrandgefahrenklassen wird periodisch im Abstand von 10 Jahren auf Grundlage der langjährigen Waldbrandstatistik der Landesforstanstalt Eberswalde (LFE) aktualisiert. Für die Wälder in jedem Regionalteam (Oberförsterei) der ÄfF wird eine einheitliche Waldbrandgefahrenklasse bestimmt (Anlage 1). 1.2 Waldbrandwarnstufen Zur Kennzeichnung der aktuellen Waldbrandgefahr sind durch die ÄfF gemäß 22 Abs. 2 LWaldG Waldbrandwarnstufen auszulösen, zu verändern und aufzuheben. Die Waldbrandwarnstufen sind in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu geben. Waldbrandwarnstufe I Waldbrandgefahr Waldbrandwarnstufe II erhöhte Waldbrandgefahr Waldbrandwarnstufe III hohe Waldbrandgefahr Waldbrandwarnstufe IV höchste Waldbrandgefahr Durch das jeweils zuständige AfF (Anlage 2) ist für den Landkreis oder die kreisfreie Stadt eine einheitliche Waldbrandwarnstufe festzulegen.

2 1.3 Waldbrandschutzbeauftragter im Amt für Forstwirtschaft Der Leiter des zuständigen Fachteams Hoheit übernimmt die Funktion des Waldbrandschutzbeauftragten im AfF. Der Waldbrandschutzbeauftragte ist verantwortlich für: - die jährliche Erstellung des Waldbrandalarmplanes des AfF, - die Koordinierung des vorbeugenden Waldbrandschutzes im AfF, - die Vertretung des AfF in den Fachgremien der Landkreise und kreisfreien Städte, - die Übernahme der Funktion des Fachberaters Forst im Führungsstab bei der Bewältigung von Großschadenereignissen oder im Katastrophenfall, - die Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit zum Waldbrand im AfF. 2. Waldbrandvorbeugung 2.1 Waldbauliche Grundsätze Die Brandgefährdung, insbesondere in den großflächigen Kiefernbestockungen der Waldbrandgefahrenklassen A 1 und A, ist durch gezielte waldbauliche Maßnahmen kontinuierlich zu senken. 2.2 Wund- und Schutzstreifen An Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen, Bahnstrecken, Parkplätzen, Zeltplätzen und anderen Gefährdungspunkten sind, soweit es die angrenzenden Wälder erfordern, Wund- und Schutzstreifensysteme gemäß 20 Abs.1 LWaldG anzulegen und wirksam zu halten. Die Festlegung und die Erfassung notwendiger Wund- und Schutzstreifen erfolgt durch das zuständige AfF. Die festgelegten Wund- und Schutzstreifen sind in geeigneter Form zu erfassen und darzustellen. 2.3 Wasserentnahmestellen und Wege Löschwasserentnahmestellen sind gemäß 20 Abs. 1 LWaldG in großen, zusammenhängenden und brandgefährdeten Waldgebieten an geeigneten Gewässern bzw. durch die Anlage künstlicher Löschwasserreserven (Flachspiegelbrunnen, Löschteiche, unterirdische Wasserreservoire u.ä.) zu schaffen. Diese sind deutlich sichtbar zu kennzeichnen und zu unterhalten. Sie müssen durch Löschfahrzeuge gut erreichbar sein. Die Festlegung und die Erfassung notwendiger Löschwasserentnahmestellen sowie der dazu notwendigen Anfahrtswege erfolgt durch das zuständige AfF in Abstimmung mit der zuständigen Organisationseinheit des Landkreises/der kreisfreien Stadt. Ein für den Waldbrandschutz notwendiges Hauptwegesystem ist durch das zuständige AfF festzulegen. Die Löschwasserentnahmestellen, die dazu notwendigen Anfahrtswege sowie das für den Waldbrandschutz notwendige Hauptwegesystem sind in Waldbrandkarten gemäß Nr. 4.1 dieses Erlasses darzustellen. Zur Befüllung von künstlichen Wasserentnahmestellen im Privat- und Körperschaftswald nach Wasserentnahmen zur Brandbekämpfung sind die ÄfF auf Grundlage von 20 Abs. 2 LWaldG verantwortlich. 2.4 Einsatzbereitschaft Durch die ÄfF sind für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich Waldbrandalarmpläne zu erstellen. Bis zum 1. März sind diese zu aktualisieren und den Landkreisen/kreisfreien Städten zur Verfügung zu stellen. Die Waldbrandalarmpläne werden Bestandteil der durch die Landkreise und kreisfreien Städte zu erstellenden Katastrophenschutzpläne. Die Waldbrandalarmpläne enthalten mindestens Angaben zur

3 Verantwortlichkeit und Erreichbarkeit sowie der durch die ÄfF verfügbaren Kräfte und Mittel. 2.5 Arbeitsgruppe Schutz der Wälder In den Gebieten der Waldbrandgefahrenklassen A 1 und A wird empfohlen, unter Leitung der für Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Organisationseinheiten der Landkreise eine Arbeitsgruppe Schutz der Wälder als fachlich koordinierendes Gremium zu bilden. Es wird empfohlen, die kreisfreien Städte von den umliegenden Landkreisen in die Arbeitsgruppen einzubeziehen. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind - der Kreisbrandmeister - die Waldbrandschutzbeauftragten der ÄfF - je ein Vertreter der eigenbeförsterten Forstflächen des Landes, des Bundes, der Körperschaften und des Privatwaldes Darüber hinaus können entsprechend der örtlichen Gegebenheiten weitere Mitglieder berufen werden. 2.6 Kontrolle brandgefährdeter Wälder (Brandwache) Die Entscheidung zur Stellung einer Brandwache nach Abschluss der Brandbekämpfung erfolgt durch die Einsatzleitung der Feuerwehr. In diesem Fall ist der Verpflichtete gemäß 35 Abs. 1 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) durch das AfF zu ermitteln und zu benachrichtigen. Ist der Waldbesitzer nicht ermittelbar, nicht erreichbar bzw. nicht in der Lage eine ordnungsgemäße Brandwache zu stellen, übernimmt das AfF die Brandwache. Die Übergabe/Übernahme von Waldbrandflächen zur Brandwache durch die ÄfF wird vor Ort durch den Einsatzleiter der Feuerwehr sowie den zuständigen Mitarbeiter des AfF protokolliert. Nach der Übernahme der Brandwache muss sich das AfF weiterhin um eine Übernahme der Brandwache durch den Verpflichteten bemühen (Nachweis, Protokoll). Gemäß 35 Abs. 2 BbgBKG ist der Verpflichtete zum Ersatz der entstandenen Kosten verpflichtet. 3. Waldbrandfrüherkennung und Alarmierung 3.1 Überwachung Die Landesforstverwaltung unterhält auf Grundlage von 20 Abs. 3 LWaldG ein landesweites Überwachungssystem zur Waldbrandfrüherkennung. Die Überwachung größerer Waldgebiete erfolgt dabei über die Besetzung von Feuerwachtürmen mit Forstpersonal oder Überwachungskameras auf Feuerwachtürmen oder sonstigen Baulichkeiten. Das Überwachungssystem ist entsprechend dem Stand der Technik weiterzuentwickeln. Eine Vernetzung und Ausstattung mit modernen Kommunikationsmitteln zwischen den Feuerwachtürmen muss gegeben sein. Zur Auswertung der Bildübertragung, Erfassung und Weiterleitung registrierter und gemeldeter Rauchentwicklungen ist in jedem AfF eine Waldbrandzentrale einzurichten. 3.2 Alarmierung Bei einem auf Grund registrierter oder gemeldeter Rauchentwicklungen festgestellten Waldbrand erfolgt die unverzügliche Unterrichtung der zuständigen integrierten Leitstelle (LtS) nach folgendem Meldeschema Meldung von einem Feuerwachturm Der Beobachter auf einem Feuerwachturm hat jede Rauchentwicklung, die auf einen Brand hinweist in nachstehender Reihenfolge weiterzumelden:

4 1. Ruf LtS 2. Ruf Waldbrandzentrale Über die LtS erfolgt die Alarmierung der Einsatzkräfte. Durch die Waldbrandzentrale des AfF erfolgt die Weitermeldung an den in Rufbereitschaft befindlichen Diensthabenden im Regionalteam Meldung von der Waldbrandzentrale Die Waldbrandzentrale hat jede über die Überwachungskameras registrierte Rauchentwicklung, die auf einen Brand hinweist in nachstehender Reihenfolge weiterzumelden: 1. Ruf LtS 2. Ruf Diensthabender im Regionalteam Über die LtS erfolgt die Alarmierung der Einsatzkräfte. Die Waldbrandzentrale unterrichtet die LtS unverzüglich bei bekannt gewordenen Änderungen der Lage. Erhalten LtS oder ÄfF Waldbrandmeldungen, die nicht über die Forstdienststellen oder LtS eingegangen sind, informieren sie sich darüber unverzüglich. 3.3 Diensthabendensysteme Für die Zeit der Waldbrandgefahr (in der Regel vom 1. März bis 30. September) ist für die ÄfF und die Regionalteams (Oberförstereien) ein Diensthabendensystem einzurichten. Entsprechend der ausgelösten Waldbrandwarnstufe ist die Erreichbarkeit (Anlage 3) sicherzustellen. Wird für einen Landkreis durch das zuständige AfF eine Waldbrandwarnstufe ausgelöst, so ist die Erreichbarkeit der Diensthabenden gemäß Anlage 3 im betreffenden Landkreis in allen betroffenen ÄfF sicherzustellen. 4. Waldbrandbekämpfung 4.1 Kartenmaterial Als Einsatzkarten in den LtS und den Waldbrandzentralen der ÄfF sind digitalisierte topografische Karten mit dem UTM-System ETRS 89 im Maßstab 1 : zu verwenden. Die aktuellen Daten werden von der LFE den ÄfF, den zuständigen Organisationseinheiten der Landkreise und kreisfreien Städte und den LtS zur Verfügung gestellt. In den ÄfF sind darüber hinaus Waldbrandkarten vorzuhalten, die Angaben zur Waldeinteilung, zu Überwachungstürmen, zur Befahrbarkeit der Waldwege und zu Löschwasserentnahmestellen aufweisen. Diese Waldbrandkarten sind zur Unterrichtung der Einsatzleitung und zur örtlichen Einweisung der Einsatzkräfte durch die ÄfF in den Regionalteams bereitzuhalten. Die Anwendung einheitlicher Symbole und taktischer Zeichen ist sicherzustellen. 4.2 Einsatzleitung und Mitwirkung in den Führungsstäben Die Führung und Leitung im Waldbrandeinsatz richtet sich nach der Feuerwehr- Dienstvorschrift 100 (FwDV 100). Die Einsatzleitung gemäß 9 BbgBKG bei der Waldbrandbekämpfung obliegt dem Einsatzleiter der Feuerwehr. Er wird unterstützt durch die örtlich zuständigen Forstdienstkräfte. Bei Einsätzen größeren Umfangs ist die Einsatzleitung als Führungsstab einzurichten. Der Leiter des Regionalteams (Oberförster) als Brandschutzverantwortlicher im

5 jeweiligen Zuständigkeitsbereich oder Vertreter übernimmt die Funktion und Aufgaben des Fachberaters Forst in der Einsatzleitung vor Ort. Der Waldbrandschutzbeauftragte des AfF oder Vertreter übernimmt die Funktion und Aufgaben des Fachberaters Forst im Katastrophenschutzstab des Landkreises oder kreisfreien Stadt. Tritt aus Gründen eines Waldbrandes die Katastrophenschutzleitung des Landes gemäß 38 Abs. 1 BbgBKG zusammen, so vertritt der für Forst zuständige Abteilungsleiter oder ein Vertreter die forstfachlichen Belange in diesem Führungsstab. 4.3 Einsatz von Luftfahrzeugen und Löschwasseraußenlastbehältern zur Waldbrandbekämpfung Die Entscheidung über den Einsatz von Luftfahrzeugen sowie den Einsatz von Löschwasseraußenlastbehältern zur Waldbrandbekämpfung trifft das zuständige Fachreferat des MI oder bei Großschadenslagen der Leiter des Katastrophenschutzstabes des Landes. Die Anforderungen der Luftunterstützung zur Aufklärung und Bekämpfung erfolgt ausschließlich über die LtS. Für den Einsatz von Luftfahrzeugen wird dringend empfohlen, dass durch die Landkreise und kreisfreien Städte geeignete Lande- und Arbeitsflugplätze erfasst werden. Es wird gleichfalls dringend empfohlen, die Standorte der Flugplätze und die materielle Einsatzsicherung vor Ort sowie die Löschwasserversorgung in vorbereiteten Einsatzunterlagen der Landkreise und kreisfreien Städte festzulegen. 4.4 Kostenerstattung bei der Waldbrandbekämpfung Kostenerstattung bei örtlichen Waldbrandbekämpfungsmaßnahmen Kosten der Waldbrandbekämpfungsmaßnahmen haben im Rahmen des 44 Abs. 1 BbgBKG grundsätzlich die Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes zu tragen. Das gilt auch für Kosten, die dadurch entstehen, dass Kräfte und Mittel der ÄfF vom Einsatzleiter der Feuerwehr zur Waldbrandbekämpfung angefordert werden, unabhängig von der Eigentumsform des Waldes. Maßnahmen, die durch die ÄfF zur Erkennung und Verhinderung der Ausbreitung eines Brandes in eigener Zuständigkeit vor Eintreffen der Feuerwehr getroffen werden, bleiben von Nr Satz 1 unberührt. Abweichend von den Festlegungen gemäß Nr trägt für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Anfordernde die Kosten. Nach 44 Abs. 4 Nr. 2 BbgBKG gewährt das Land nach Maßgabe des Haushaltsplanes Zuwendungen, die dem Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes durch die Bekämpfung von Waldbränden entstanden sindabzüglich einer Selbstbeteiligung von 1.000,-. Die Landeszuweisungen für die von den Aufgabenträgern des örtlichen Brandschutzes zur Erstattung angemeldeten Kosten werden nach Vorlage eines vom zuständigen Rechnungsprüfungsamt geprüften Kostennachweises erstattet. Kosten, die dadurch entstehen, dass mit dem eingesetzten Gerät oder Material unsachgemäß oder grob fahrlässig umgegangen wird, werden aus Landesmitteln nicht ersetzt. Die Anträge auf Kostenerstattung sind grundsätzlich bis 31. Oktober des jeweiligen Haushaltsjahres beim MI einzureichen Kostenerstattung bei überörtlichen Waldbrandbekämpfungsmaßnahmen Die Erstattung der Kosten erfolgt auf Grundlage des 44 Abs. 2 des BbgBKG. Kosten, die dadurch entstehen, dass mit dem eingesetzten Gerät oder Material unsach-

6 gemäß oder grob fahrlässig umgegangen wird, werden aus Landesmitteln nicht ersetzt. Im Übrigen gilt die Verfahrensweise der Kostenerstattung entsprechend Nr Ausnahmen zur Kostenerstattung Bei Großwaldbränden, deren Bekämpfungskosten die finanziellen Möglichkeiten der Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes erheblich übersteigen, können Ausnahmen zur Vorauszahlung durch das MI zugelassen werden. 5. Übungen Bis spätestens 30. April soll in Verantwortung der Landkreise und der kreisfreien Städte eine Waldbrandschutzübung gemäß 4 Abs. 2 Nummer 3 i. V. m. 3 Abs. 2 Nummer 4 BbgBKG durchgeführt werden. Die Übungstermine sind dem MI bis zum 1. Februar zu melden. 6. Öffentlichkeitsarbeit Neben den Informationen der Bevölkerung durch die Medien und ortsübliche Bekanntmachung der aktuellen Waldbrandgefahr sind die ÄfF für die gezielte Öffentlichkeitsarbeit gemäß 32 Abs.1 LWaldG verantwortlich. In den Wäldern ist durch die ÄfF in besonders gefährdeten Bereichen (Hauptwanderwege, Erholungsgebiete und Parkplätze) mit geeigneten Maßnahmen, wie z.b. der Aufstellung von Warntafeln, auf die Waldbrandgefahr und erforderliche Vorsichtsmaßnahmen hinzuweisen. 7. Berichterstattung 7.1 Monatsmeldung und Waldbrandstatistik Die Monatsmeldung und die Waldbrandstatistik erfolgt nach den Festlegungen des MLUV. 7.2 Sofortmeldung Sofortmeldung der ÄfF Waldbrände größer als 10 Hektar sind durch die ÄfF sofort an das MLUV zu melden Sofortmeldung der Landkreise und kreisfreien Städte Die Meldung erfolgt gemäß der Melde- und Berichtsordnung des zuständigen Fachreferates des MI. 8. In-Kraft-Treten Diese Weisung tritt am Tage nach der Unterzeichnung in Kraft. Sie ist bis zum befristet. Potsdam, den gez. von Bothmer Abteilungsleiter Forst- und Naturschutz MLUV gez. Storbeck Abteilungsleiter Brand- und Katastrophenschutz MI

7 Anlagen Anlage 1: Einstufung der Waldgebiete in Waldbrandgefahrenklassen Anlage 2: Festlegung der Waldbrandwarnstufen Anlage 3: Erreichbarkeit bei Waldbrandwarnstufen

8 Anlage1 Einstufung der Waldgebiete in Waldbrandgefahrenklassen (Einstufung durch x gekennzeichnet) Waldbrandgefahrenklasse Amt für Forstwirtschaft Regionalteam A 1 A B C Kyritz Friesack Neustadt Bad Wilsnack Dossow Pritzwalk Gadow Alt Ruppin Finkenkrug Borgsdorf Liebenwalde Neuendorf Alt Ruppin Neuglienicke Templin Reiersdorf Zehdenick Menz Zechlinerhütte Milmersdorf Alt Placht Steinförde Boitzenburg Eberswalde Freienwalde Chorin Eberswalde Schwedt Bernau Pechteich Groß Schönebeck Grimnitz Belzig Treuenbrietzen Wiesenburg Ferch Dippmannsdorf Potsdam Lehnin Wusterwitz Grünaue Wünsdorf Ludwigsfelde Zesch am See Königs Wusterhausen Hammer Schwenow

9 Beeskow Kolpin Hangelsberg Erkner Müllrose Neuzelle Schlaubemühle Müllrose Briesen Müncheberg Strausberg Lübben Calau Straupitz Luckau Krausnick Dahme Baruth Jüterbog Woltersdorf Doberlug-Kirchhain Senftenberg Lipsa Elsterwerda Herzberg Hohenbucko Doberlug Altdöbern Peitz Reuthen Kathlow Drebkau Cottbus Lieberose Tauer

10 Anlage 2 Festlegung der Waldbrandwarnstufen Landkreis Prignitz Ostprignitz-Ruppin Oberhavel Uckermark Barnim Havelland Märkisch-Oderland Potsdam-Mittelmark, Stadt Potsdam und Stadt Brandenburg Teltow-Fläming Dahme-Spreewald Oder-Spree und Stadt Frankfurt/O. Elbe-Elster Oberspreewald-Lausitz Spree-Neiße und Stadt Cottbus verantwortliches AfF Kyritz Alt Ruppin Alt Ruppin Templin Eberswalde Belzig Müllrose Belzig Lübben Lübben Müllrose Doberlug-Kirchhain Doberlug-Kirchhain Peitz

11 Anlage 3 Erreichbarkeit bei Waldbrandwarnstufen Auf Grundlage der ausgelösten Waldbrandwarnstufe ist die Erreichbarkeit der Diensthabenden entsprechend der in der Tabelle aufgeführten Dienstzeiten zu gewährleisten. Dienstzeiten bei Waldbrandwarnstufen *) I und II III und IV Besetzung der Feuerwachtürme / Waldbrandzentralen Waldbranddienst Regionalteam Waldbranddienst AfF AfF Im Zeitraum März-September ist die Erreichbarkeit zur Erfüllung der Aufgaben gemäß Nr. 2.6 dieser Weisung zu gewährleisten. *) während der Mitteleuropäischen Sommerzeit beginnt und endet der Dienst jeweils eine Stunde später. Das AfF ist berechtigt, für seinen Zuständigkeitsbereich auf Grund der Gefährdungssituation abweichende Festlegungen, insbesondere zu 24h-Rufbereitschaften und Besetzung von Feuerwachtürmen/Waldbrandzentralen, zu treffen. Darüber sind alle in das Melde- und Alarmierungssystem einbezogenen Stellen zu informieren.

Die EFRE-Förderung zum Aufbau der Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg

Die EFRE-Förderung zum Aufbau der Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg Die EFRE-Förderung zum Aufbau der Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg 1. EFRE 2007 2011 (2013) 2. Förderrichtlinie und Grundsätze/ Wer wird gefördert? 3. Welche Mittel stehen zur Verfügung? 4. Förderverfahren

Mehr

Waldbrandstatistik 2005 für das Land Brandenburg Landesforstanstalt Eberswalde Fachbereich Waldentwicklung und Monitoring

Waldbrandstatistik 2005 für das Land Brandenburg Landesforstanstalt Eberswalde Fachbereich Waldentwicklung und Monitoring Forst Waldbrandstatistik 25 für das Land Brandenburg Landesforstanstalt Eberswalde Fachbereich Waldentwicklung und Monitoring Land Brandenburg Waldbrandstatistik 25 Bearbeitung: LFE, Fachbereich 2 Dr.

Mehr

Feuerwehr Cottbus Leitstelle Lausitz

Feuerwehr Cottbus Leitstelle Lausitz Feuerwehr Cottbus Leitstelle Lausitz Leitstelle Lausitz - Führungs- und Lagezentrum Gliederung Struktur des Landes Brandenburg Regionalleitstellenstruktur Leitstelle Lausitz als eine von 5 Regionalleitstellen

Mehr

Nachsorgeleitstelle: Cottbus

Nachsorgeleitstelle: Cottbus Anlage 1 zur Vereinbarung Onkologische Nachsorge Einzugsbereiche Tumornachsorgeleitstellen und onkologische Nachsorgeregister (: Stand per 31. 12. 1993) Nachsorgeleitstelle: Cottbus Cottbus, Stadt 03000-03099

Mehr

Übersicht von Selbsthilfegruppen der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Brandenburg e. V. im Land Brandenburg Kartenübersicht 1

Übersicht von Selbsthilfegruppen der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Brandenburg e. V. im Land Brandenburg Kartenübersicht 1 Übersicht von Selbsthilfegruppen der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe im Land 67 93 72 71 94 74 95 12 85 59 70 2 Schwedt/Oder 78 44 62 69 97 13 73 7 63 23 31 66 87 28 48 36 38 60 43 22 90 33 40 9

Mehr

FAHRGASTSPRECHTAG REGIONALVERKEHR

FAHRGASTSPRECHTAG REGIONALVERKEHR FAHRGASTSPRECHTAG REGIONALVERKEHR Fahrplan 2016 Berlin, 29. September 2015 Thomas Dill Bereichsleiter Center für Nahverkehrs- und Qualitätsmanagement Betriebsaufnahmen Fahrplan 2016 Netz Ostbrandenburg

Mehr

8. Behinderung LGA. 8.1 Schwerbehinderte. 8.2 Behinderung und Pflege

8. Behinderung LGA. 8.1 Schwerbehinderte. 8.2 Behinderung und Pflege 8. Behinderung 8.1 Schwerbehinderte 8.1.a Schwerbehinderte nach Altersgruppen im Land Brandenburg 8.1.b Schwerbehinderte nach dem Grad der Behinderung im Land Brandenburg 8.1.c Schwerbehinderte je 1. Einwohner

Mehr

14806 Belzig Nuthetal Werder. Rettungsdienst Landkreis Barnim 5 Rettungswache Bernau / 5475

14806 Belzig Nuthetal Werder. Rettungsdienst Landkreis Barnim 5 Rettungswache Bernau / 5475 Landesamt für Soziales und Versorgung Abt. Landesgesundheitsamt Dezernat akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe Wünsdorfer Platz 3 15806 Zossen Tel.: 033702-71115 Verzeichnis der ermächtigten

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Gesetze 21. Jahrgang Potsdam, den 20. Dezember 2010 Nummer 42 Gesetz zur Polizeistrukturreform Polizei 2020 des Landes Brandenburg (Polizeistrukturreformgesetz

Mehr

Alarmierungsrichtlinie. Richtlinie

Alarmierungsrichtlinie. Richtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Alarmierung der Katastrophenschutzbehörden, der Feuerwehren, des Technischen Hilfswerkes, des Rettungsdienstes und der privaten Hilfsorganisationen

Mehr

Verzeichnis der ermächtigten Rettungswachen im Land Brandenburg. Lehrrettungswache

Verzeichnis der ermächtigten Rettungswachen im Land Brandenburg. Lehrrettungswache Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abt. Gesundheit Referat akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe Wünsdorfer Platz 3 15806 Zossen Stand: Mai 2010 Verzeichnis der ermächtigten

Mehr

Bildung von Regionalleitstellen im Land Brandenburg. Ministerium des Innern Abteilung IV

Bildung von Regionalleitstellen im Land Brandenburg. Ministerium des Innern Abteilung IV Rechtsgrundlage Mit dem vom Landtag am 24. Mai 2004 beschlossenen Gesetz zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz BbgBKG) wurde das

Mehr

Übersicht der Erreichbarkeit der Brandenburger Jugendämter in Notfällen

Übersicht der Erreichbarkeit der Brandenburger Jugendämter in Notfällen Übersicht der Erreichbarkeit der Brandenburger Jugendämter in Notfällen Wenn auch unterschiedlich geregelt, so ist durch die Brandenburger Jugendämter in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes

Mehr

T17 itel der Präsentation Georgia 28 pt Sondereinsatzplan Waldbrand für den ehemaligen TÜP Granzin

T17 itel der Präsentation Georgia 28 pt Sondereinsatzplan Waldbrand für den ehemaligen TÜP Granzin Bild einfügen und in den Hintergrund stellen, Platzhalter löschen ORT, VILM, TT. 12. MONAT JUNI JJJJ 2007BUCHSTABEN) (TAHOMA 9 PT, GROSSBUCHSTABEN) CARPIN, 20. JUNI 2011 Mirow, 18. JUNI 2015 T17 itel der

Mehr

00.01 Gesamtfläche¹ ² km²

00.01 Gesamtfläche¹ ² km² Geographische Lage 00.01 Gesamtfläche¹ ² 29 486 km² Äußere Grenzpunkte³ nördlichster Punkt 53 33 35 nördlicher Breite Uckerland, Landkreis Uckermark 13 48 05 östlicher Länge südlichster Punkt 51 21 32

Mehr

Einzelhandel im Land Brandenburg

Einzelhandel im Land Brandenburg Einzelhandel im Land Brandenburg Ergebnisse einer flächendeckenden Bestandsaufnahme Heimvolkshochschule am Seddiner See 22.02.2012 Auftraggeber (Federführung) Industrie- und Handelskammern Cottbus, Ostbrandenburg,

Mehr

Verhindert Waldbrände Öffentlichkeitsarbeit zum vorbeugenden Waldbrandschutz

Verhindert Waldbrände Öffentlichkeitsarbeit zum vorbeugenden Waldbrandschutz Verhindert Waldbrände Öffentlichkeitsarbeit zum vorbeugenden Waldbrandschutz Fachseminar Waldbrandschutz im Land Brandenburg am 9. April 2003 im AfF Wünsdorf Außenstelle Hangelsberg 2 Struktur Waldbrandgefährdung

Mehr

Allgemeine Weisung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren

Allgemeine Weisung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren Allgemeine Weisung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren Auf der Grundlage des 2 Abs. 2 Satz 1 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vom

Mehr

Verwaltungsvorschrift

Verwaltungsvorschrift Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz (KatSMitwirkungsVwV) Vom 26. Juni 1995 * Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich

Mehr

EPS-assoziierte Symptome Datenerhebung 2012 bei niedergelassenen Ärzten im Land Brandenburg

EPS-assoziierte Symptome Datenerhebung 2012 bei niedergelassenen Ärzten im Land Brandenburg EPS-assoziierte Symptome Datenerhebung 2012 bei niedergelassenen Ärzten im Land Brandenburg Regine Baeker / Martina Korn Foto: Dr. K. Möller IMAG 12.12.2012 Gliederung 1. Datenerhebung zu Eichenprozessionsspinnerassoziierten

Mehr

Landschaftsrahmenplan Brandenburg

Landschaftsrahmenplan Brandenburg Landschaftsrahmenplan Brandenburg Dieses Verzeichnis enthält die dem gemeldeten Datensätze mit Stand 04.06.2012. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der gemeldeten Daten übernimmt das BfN keine Gewähr.

Mehr

Land Brandenburg Landkreis Barnim

Land Brandenburg Landkreis Barnim Landkreis Barnim 0 Eberswalde Funkkanal : 492 Funkrufname Leitstelle Barnim Sonntag, 29. Oktober 2006 SEITE 1 VON 18 Land Stadt Brandenburg Brandenburg an der Havel 0 Brandenburg an der Havel Funkkanal

Mehr

Anforderungen an das Wohnen im Alter aus der Sicht der älteren Menschen Auswertung Regionale Foren Mobilität und Wohnen 2014/15 Ingrid Witzsche

Anforderungen an das Wohnen im Alter aus der Sicht der älteren Menschen Auswertung Regionale Foren Mobilität und Wohnen 2014/15 Ingrid Witzsche Anforderungen an das Wohnen im Alter aus der Sicht der älteren Menschen Auswertung Regionale Foren Mobilität und Wohnen 2014/15 Ingrid Witzsche Erfahrungshintergrund * Entwicklung Wohnportal www.wohnen-im-alter-in-brandenburg.de

Mehr

C. Krankenhauseinzelblätter

C. Krankenhauseinzelblätter C. Krankenhauseinzelblätter C. Krankenhauseinzelblätter Versorgungsgebiet Neuruppin Ruppiner Kliniken GmbH...... Kreiskrankenhaus Prignitz ggmbh...... Oberhavel Kliniken GmbH...... Sana Krankenhausverbund

Mehr

Demografischer Wandel: Herausforderungen an die Siedlungswasserwirtschaft

Demografischer Wandel: Herausforderungen an die Siedlungswasserwirtschaft Demografischer Wandel: Herausforderungen an die Siedlungswasserwirtschaft Dr. Oliver Merten 16. Abwasserbilanz Brandenburg Demografische Entwicklung in Deutschland 2 Prognosen vs. Realität im Land Brandenburg

Mehr

Bedeutung der deutschen Seehäfen für den Landkreis Barnim

Bedeutung der deutschen Seehäfen für den Landkreis Barnim Bedeutung der deutschen für den Landkreis Barnim Seewärtiger Außenhandel des Landkreises Barnim über deutsche Entwicklung über deutsche in Mio. Euro vs. in Euro 12% 720,6 16% 263,3 174 84% 88% Wie kommen

Mehr

RE1. < Frankfurt (Oder) Brandenburg Hbf > > Magdeburg Hbf. > Cottbus. Planmäßige Wagenreihung

RE1. < Frankfurt (Oder) Brandenburg Hbf > > Magdeburg Hbf. > Cottbus. Planmäßige Wagenreihung RE1 3 < Frankfurt (Oder) > Cottbus Planmäßige Wagenreihung Brandenburg Hbf > > Magdeburg Hbf RE2 < Cottbus Wittenberge > > Wismar Zug fährt planmäßig in dieser oder in umgekehrter Reihenfolge RE3 < Stralsund

Mehr

Landesklinik Brandenburg Anton-Saefkow-Allee 2 14772 Brandenburg/Havel. Tel.: (0 33 81) 78 0 Fax: (0 33 81) 78 22 72. E-Mail: Zahn@lk-brb.

Landesklinik Brandenburg Anton-Saefkow-Allee 2 14772 Brandenburg/Havel. Tel.: (0 33 81) 78 0 Fax: (0 33 81) 78 22 72. E-Mail: Zahn@lk-brb. BADEBUG - 39 - BADEBUG ame und Anschrift Landesklinik Brandenburg Anton-Saefkow-Allee 2 14772 Brandenburg/Havel Tel.: (0 33 81) 78 0 Fax: (0 33 81) 78 22 72 Zahn@lk-brb.de 6 (293) AP 81 52 46 16 80 * 101

Mehr

Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 3. im Schuljahr 2009/2010. randenburg

Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 3. im Schuljahr 2009/2010. randenburg Institut für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg e.v. VERA 3: Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 3 im Schuljahr 2009/2010 Länderbericht Branden randenburg - Internetanhang - Poldi Kuhl

Mehr

Sozialberatungs-Atlas

Sozialberatungs-Atlas Sozialberatungs-Atlas der VOLKSSOLIDARITÄT Landesverband Brandenburg e.v. 2 Territoriale Gliederung der Volkssolidarität im Land Brandenburg Perleberg Prignitz 48 Kyritz 52 Rathenow Wittstock Brandenburg

Mehr

Beschluss der 33. Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) von Bund und Ländern am 30. Juni 2006 in Berlin: MKRO Leitbilder

Beschluss der 33. Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) von Bund und Ländern am 30. Juni 2006 in Berlin: MKRO Leitbilder Beschluss der 33. Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) von Bund und Ländern am 30. Juni 2006 in Berlin: MKRO Leitbilder Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland - Wachstum

Mehr

Ausführungsvorschriften über die Zusammenarbeit in Gemeinsamen Einsatzleitungen bei der Berliner Feuerwehr

Ausführungsvorschriften über die Zusammenarbeit in Gemeinsamen Einsatzleitungen bei der Berliner Feuerwehr Ausführungsvorschriften über die Zusammenarbeit in Gemeinsamen Einsatzleitungen bei der Berliner Feuerwehr (AV Gemeinsame Einsatzleitungen) Vom 9. Januar 2004 (DBl. I S. 1) Inn III D 24 Telefon: 90 27

Mehr

2. Unter welchen Voraussetzungen darf eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung erteilt werden?

2. Unter welchen Voraussetzungen darf eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung erteilt werden? Landtag Brandenburg 5. Wahlperiode Drucksache 5/7967 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3110 der Abgeordneten Björn Lakemacher und Frank Bommert Fraktion der CDU Drucksache 5/7801 Kampfmittel

Mehr

Wählen Sie die gewünschte Abonnement-Karte. Wählen Sie den gewünschten Bereich. Vertragsnehmer des Abonnements Mandat für die SEPA-Basislastschrift

Wählen Sie die gewünschte Abonnement-Karte. Wählen Sie den gewünschten Bereich. Vertragsnehmer des Abonnements Mandat für die SEPA-Basislastschrift S-Bahn Berlin GmbH Bestellschein für ein Abonnement im Tarifgebiet der im Verkehrsverbund Berlin-Branden burg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (VBB) für zwölf aufeinanderfolgende Monate Wählen Sie

Mehr

Umweltkriminalität in Brandenburg aktuelle Situation und Erfahrungen aus der Ermittlungspraxis

Umweltkriminalität in Brandenburg aktuelle Situation und Erfahrungen aus der Ermittlungspraxis Umweltkriminalität in Brandenburg - aktuelle Situation und Erfahrungen aus der Ermittlungspraxis KHK Jäkel, FD LKA; LKA 222 Bearbeitungsstruktur der Bekämpfung von Umweltkriminalität im Land Brandenburg

Mehr

Grundstücksmarktbericht für das Land Brandenburg 2011. Auszug - Zusammenfassung - Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte

Grundstücksmarktbericht für das Land Brandenburg 2011. Auszug - Zusammenfassung - Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte Grundstücksmarktbericht für das Land Brandenburg 2011 Auszug - Zusammenfassung - Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Brandenburg Vorsitzender

Mehr

Hochwasser-Risiko-Management

Hochwasser-Risiko-Management Hochwasser-Risiko-Management des Ministeriums des Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde Frank Stolper Referatsleiter IV/2 Struktur und Aufgaben Rechts- und Erlasslage 5, 7, 37 und 38 Brandenburgisches

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 21. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 18.11.2014 Nummer 31 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald Erste Satzung

Mehr

Rechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr

Rechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr Rechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren Feuerwehrdienstvorschrift 2/2 Allgemeine Grundlagen Rechtsgrundlagen Die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit

Mehr

Minuten vor dem Sturm

Minuten vor dem Sturm C WARNSTUFEN Starkregen: Schweres Gewitter: Starkes Tauwetter: Schwerer Sturm: Orkanartige Böen: Orkanböen: heftiger Regen mit mehr als 15 Liter/m2 in der Stunde Gewitter mit vielen Blitzen oder Starkregen,

Mehr

Gesamtübersicht Stimmen und Mandate zur Mitgliederversammlung 2012

Gesamtübersicht Stimmen und Mandate zur Mitgliederversammlung 2012 Gesamtübersicht Stimmen und Mandate zur Mitgliederversammlung 2012 Mitglieder/Namen Stimmen Mandate Präsidium des LSB 10 10 Beschwerdekommission ohne Stimmrecht 1 Kassenprüfer ohne Stimmrecht 1 Hauptgeschäftsführer

Mehr

Landtag Brandenburg. Drucksache 5/7037

Landtag Brandenburg. Drucksache 5/7037 Landtag Brandenburg 5. Wahlperiode Drucksache 5/7037 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2711 der Abgeordneten Anja Heinrich der CDU-Fraktion Drucksache 5/6863 Neudruck Gewährleistung des

Mehr

Ministerium des Innern

Ministerium des Innern Ministerium des Innern Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Postfach 601165 C 14411 Potsdam An die Landkreise und kreisfreien Städte Potsdam, 11. März 1994 des Landes Brandenburg Gesch.Z.: III/8.23

Mehr

Drucksachen-Nr. BR/019/2014. Dezernat III / Ordnungsamt. Beratungsfolge:

Drucksachen-Nr. BR/019/2014. Dezernat III / Ordnungsamt. Beratungsfolge: Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. Datum 10.02.2014 Zuständiges Dezernat/Amt: Dezernat III / Ordnungsamt Berichtsvorlage öffentliche Sitzung Inhalt: Beratungsfolge: Datum: Ausschuss für Regionalentwicklung

Mehr

3. Arbeitsmarkt und Beschäftigung LGA

3. Arbeitsmarkt und Beschäftigung LGA 3. Arbeitsmarkt und Beschäftigung LGA 3.1. Erwerbspersonen 3.1.a Erwerbsquoten nach Altersgruppen und Geschlecht im Land Brandenburg 3.1.b Erwerbsquoten nach Landkreisen und kreisfreien Städten im Land

Mehr

BBU-PREISDATENBANK: NEUE ERGEBNISSE

BBU-PREISDATENBANK: NEUE ERGEBNISSE PRESSEGESPRÄCH: BBU-PREISDATENBANK: NEUE ERGEBNISSE Fernwärme, Gas, Wasser, Müllabfuhr, Strom und Grundsteuern: Land Brandenburg, Berlin und deutsche Großstädte im Vergleich Dienstag, den 29. April 2008

Mehr

Perspektiven für qualifizierte junge Frauen im Land Brandenburg Pendlerverhalten junger Frauen im äußeren Entwicklungsraum

Perspektiven für qualifizierte junge Frauen im Land Brandenburg Pendlerverhalten junger Frauen im äußeren Entwicklungsraum Perspektiven für qualifizierte junge Frauen im Land Brandenburg Pendlerverhalten junger Frauen im äußeren Entwicklungsraum INNOPUNKT 13 Dr. Bogai IAB Berlin Brandenburg Abwanderung aus Brandenburg Wanderungssalden

Mehr

Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz BrSchG) (Auszug)

Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz BrSchG) (Auszug) Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz BrSchG) (Auszug) Vom 6. Juli 1994 (GVBl. S. 786), neugefasst durch Gesetz vom 7. Juni 2001 (GVBl. S. 190), geändert durch

Mehr

BBU-PREISDATENBANK: NEUE ERGEBNISSE

BBU-PREISDATENBANK: NEUE ERGEBNISSE PRESSEGESPRÄCH: BBU-PREISDATENBANK: NEUE ERGEBNISSE Fernwärme, Gas, Wasser, Müllabfuhr, Strom und Grundsteuern: Land Brandenburg, Berlin und deutsche Großstädte im Vergleich Dienstag, den 29. April 2008

Mehr

Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz BbgBKG) (Auszug) Vom 24. Mai 2004 (GVBl. S. 197).

Mehr

R i c h t l i n i e. über die Bildung der Gruppe Organisatorischer Leiter (GOL) im Landkreis Alzey-Worms

R i c h t l i n i e. über die Bildung der Gruppe Organisatorischer Leiter (GOL) im Landkreis Alzey-Worms KREISVERWALTUNG ALZEY-WORMS R i c h t l i n i e über die Bildung der Gruppe Organisatorischer Leiter (GOL) im Landkreis Alzey-Worms Vorbemerkung Soweit in dieser Richtlinie Funktions- und Tätigkeitsbezeichnungen

Mehr

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/1291. Barrierefreiheit an Brandenburger Bahnhöfen

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/1291. Barrierefreiheit an Brandenburger Bahnhöfen Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1291 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 456 der Abgeordneten Michael Jungclaus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christoph Schulze fraktionslos

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht A IV 14 j / 14 Schwangerschaftskonflikt-, Schwangerschaftsberatung, Familienplanung und Sexualaufklärung im Land Brandenburg 2014 statistik Berlin Brandenburg Impressum Statistischer

Mehr

Wykaz jednostek policyjnych na terenie prezydium policji we Frankfurcie n/o

Wykaz jednostek policyjnych na terenie prezydium policji we Frankfurcie n/o Wykaz jednostek policyjnych na terenie prezydium policji we Frankfurcie n/o Polizeipräsidium Frankfurt (Oder) Polizeiwache Prenzlau Polizeiwache Angermünde Polizeiwache Schwedt Polizeiwache Templin Polizeiwache

Mehr

Dienststättenverzeichnis Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg

Dienststättenverzeichnis Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststättenverzeichnis Betriebssitz Hoppegarten Lindenallee 51 15366 Hoppegarten Tel. 03342 355-0 Fax: 03342 355-825 Dienststätte Frankfurt (Oder) Müllroser Chaussee 51 15236 Frankfurt (Oder) Tel. 0335

Mehr

HMULV - VI 4 88 s /2007/2 - Wiesbaden, den 5. Dezember V j 04/13 (Waldbrandbekämpfung)

HMULV - VI 4 88 s /2007/2 - Wiesbaden, den 5. Dezember V j 04/13 (Waldbrandbekämpfung) HMULV - VI 4 88 s 06.07 1/2007/2 - Wiesbaden, den 5. Dezember 2007 HMdIS - V 11 65 j 04/13 (Waldbrandbekämpfung) Waldbrandbekämpfung in Hessen; Gemeinsamer Runderlass des Hessischen Ministeriums für Umwelt,

Mehr

Arbeitsagenturen mit Berufsberatung und Berufsinformationszentren des Landes Brandenburg

Arbeitsagenturen mit Berufsberatung und Berufsinformationszentren des Landes Brandenburg Arbeitsagenturen mit Berufsberatung und Berufsinformationszentren des Landes Brandenburg Cottbus Agentur für Arbeit Cottbus Bahnhofstr. 10 03046 Cottbus Jugendliche unter 25 Jahren, ohne abgeschlossene

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht K VI 1 j / 13 Leistungen an Asylbewerber im Land Brandenburg 2013 statistik Berlin Brandenburg Ausgaben und Einnahmen Korrigierte Fassung Impressum Statistischer Bericht K VI 1 j

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht K V 2 - j / 15 Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige im Land Brandenburg 2015 statistik Berlin Brandenburg Impressum

Mehr

Oberer Gutachterausschuss des Landes Brandenburg Übersicht zu Veröffentlichungen erforderliche Daten

Oberer Gutachterausschuss des Landes Brandenburg Übersicht zu Veröffentlichungen erforderliche Daten Mitteilung Oberer Gutachterausschuss des Landes Brandenburg: 30.06.2015 - Übersicht über die Veröffentlichungen der regionalen Gutachterausschüsse über die erforderlichen Daten für die Wertermittlung:

Mehr

- 1 - Anerkannte geeignete Beratungsstellen im Verbraucherinsolvenzverfahren gemäß 3 AGInsO Bbg.

- 1 - Anerkannte geeignete Beratungsstellen im Verbraucherinsolvenzverfahren gemäß 3 AGInsO Bbg. - 1 - Anerkannte geeignete Beratungsstellen im Verbraucherinsolvenzverfahren gemäß 3 AGInsO Bbg. Stelle im Ort Bezeichnung der Stelle Stand: 26.04.2016 Leiter der Stellen Tel.-Nr. 01/01- Nauen Caritasverband

Mehr

Mittelbereichsprofil Neuenhagen bei Berlin 2016. Raumbeobachtung und Stadtmonitoring

Mittelbereichsprofil Neuenhagen bei Berlin 2016. Raumbeobachtung und Stadtmonitoring Mittelbereichsprofil Neuenhagen bei Berlin 2016 Raumbeobachtung und Stadtmonitoring I. Räumliche Lage und administrative Gliederung Prenzlau Perleberg - Wittenberge Abgrenzung der Mittelbereiche gemäß

Mehr

EIN JAHR PLUSBUS HOHER FLÄMING. Ergebnisse der Fahrgastbefragung und Fahrgastzählung 29. Februar Potsdam

EIN JAHR PLUSBUS HOHER FLÄMING. Ergebnisse der Fahrgastbefragung und Fahrgastzählung 29. Februar Potsdam EIN JAHR PLUSBUS HOHER FLÄMING Ergebnisse der Fahrgastbefragung und Fahrgastzählung 29. Februar 2016 - Potsdam Mobilitätsstrategie 2030 Beispiel PlusBus Die Mobilitätsstrategie soll Handlungsrahmen sein

Mehr

RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom /

RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom / 2133 Meldungen an die Aufsichts- und Ordnungsbehörden über außergewöhnliche Ereignisse im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr sowie Warnung und Information der Bevölkerung RdErl. des Ministeriums

Mehr

Baumunfälle in Brandenburg

Baumunfälle in Brandenburg Baumunfälle in Brandenburg Analyse der Baumunfälle auf Bundes- und Landesstraßen außerorts mit Getöteten 2008 bis 2010 IMPRESSUM Titel... Baumunfälle in Brandenburg Analyse der Baumunfälle mit Getöteten

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht K VI 3 j / 14 Leistungen an Asylbewerber im Land Brandenburg 2014 statistik Berlin Brandenburg von besonderen Leistungen Impressum Statistischer Bericht K VI 3 j / 14 Erscheinungsfolge:

Mehr

- 1 - Anerkannte geeignete Beratungsstellen im Verbraucherinsolvenzverfahren gemäß 3 AGInsO Bbg.

- 1 - Anerkannte geeignete Beratungsstellen im Verbraucherinsolvenzverfahren gemäß 3 AGInsO Bbg. - 1 - Anerkannte geeignete Beratungsstellen im Verbraucherinsolvenzverfahren gemäß 3 AGInsO Bbg. Stelle im Ort Bezeichnung der Stelle per 09.11.2015 Leiter der Stellen Tel.-Nr. 01/01- Nauen Caritasverband

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Havelland

Amtsblatt für den Landkreis Havelland Amtsblatt für den Landkreis Havelland Jahrgang 15 Rathenow, 2008-03-07 Nr. 03 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Sitzung des Kreistages des Landkreises Havelland am 17.03.2008 Seite 11 Haushaltssatzung

Mehr

BBU Preisspiegel 2014

BBU Preisspiegel 2014 BBU Preisspiegel 2014 TRANSPARENZ WIRKT UND WEITER? BBU Verband Berlin Brandenburgischer Lentzeallee 107 14195 Berlin Tel. 030 897 81 0 Fax. 030 897 81 249 info@bbu.de www.bbu.de Maren Kern BBU Vorstand

Mehr

Grundsätze. 1. die Gefahr oder der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde,

Grundsätze. 1. die Gefahr oder der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Falkensee vom 30. Mai 2012 (Beschluss-Nr. 36/35/12) Aufgrund des 45 Abs. 1-4 des Gesetzes über

Mehr

Überblick Musikklassen im Programm Klasse: Musik für Brandenburg nach Landkreisen und kreisfreien Städten

Überblick Musikklassen im Programm Klasse: Musik für Brandenburg nach Landkreisen und kreisfreien Städten Überblick Musikklassen im Programm Klasse: Musik für Brandenburg nach Landkreisen und kreisfreien Städten Stand: März 2015 (grau markiert sind inklusive Grundschulen) Landkreis Barnim 13 Musikklassen Johann-Wolfgang-von-Goethe-Schule

Mehr

Unternehmensförderung in Brandenburg. IHK Potsdam RC Teltow-Fläming Dietmar Koske, Luckenwalde, 19. Februar 2015

Unternehmensförderung in Brandenburg. IHK Potsdam RC Teltow-Fläming Dietmar Koske, Luckenwalde, 19. Februar 2015 Unternehmensförderung in Brandenburg IHK Potsdam RC Teltow-Fläming Dietmar Koske, Luckenwalde, 19. Februar 2015 Die Förderbereiche der ILB Zentrale Förderbereiche Wirtschaft Arbeit Infrastruktur Wohnungsbau

Mehr

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. des

Mehr

Brandschutzordnung. Stadtwerke Düren GmbH. Standort Arnoldsweilerstraße Düren. gemäß DIN Teil C

Brandschutzordnung. Stadtwerke Düren GmbH. Standort Arnoldsweilerstraße Düren. gemäß DIN Teil C Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 Teil C Stadtwerke Düren GmbH Standort Arnoldsweilerstraße 60 52351 Düren Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von

Mehr

Absenkung der Unterbringungsstandards in Gemeinschaftsunterkünften

Absenkung der Unterbringungsstandards in Gemeinschaftsunterkünften Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1808 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 652 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher und Marie Luise von Halem der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mehr

Funkkommunikation der BOS Zusammenarbeit der BOS im Digitalfunk Einsatzbezogene Funkkommunikation mit den Polizeihubschraubern des Landes Brandenburg

Funkkommunikation der BOS Zusammenarbeit der BOS im Digitalfunk Einsatzbezogene Funkkommunikation mit den Polizeihubschraubern des Landes Brandenburg Operative Projektorganisation Projektorganisation An der Pirschheide 11 14471 Potsdam Regionalleitstellen des Landes Brandenburg Leitstelle PP Potsdam Leitstelle PP Frankfurt-Oder nachrichtlich Polizeihubschrauberstaffel

Mehr

Anlage 1 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1103, Drucksache 4/2707

Anlage 1 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1103, Drucksache 4/2707 Anlage 1 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1103, Drucksache 4/2707 Zu Frage 1 Benennung der unter Ministerium des Innern 1 Vorsitzender des Örtlichen Personalrates 1 Stv. Vorsitzender des Hauptpersonalrat

Mehr

- vom 14. November

- vom 14. November Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes über die Stiftung eines Feuerwehr- Ehrenzeichens sowie des Gesetzes über die Verleihung einer Medaille für Treue Dienste

Mehr

Geographische und meteorologische Angaben Inhaltsverzeichnis

Geographische und meteorologische Angaben Inhaltsverzeichnis Geographische und meteorologische Angaben Inhaltsverzeichnis 00 Tabellen... 10 Geographie 00.01 Geographische Lage... 10 00.02 Ortszeit... 10 00.03 Grenze... 11 00.04 Ortshöhenlagen... 11 00.05 Wichtige

Mehr

Geltungsbereich. 2 Aufwandsentschädigungen

Geltungsbereich. 2 Aufwandsentschädigungen Satzung über die Aufwandsentschädigung, den Ersatz des Verdienstausfalles sowie die Lohnfortzahlung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kamenz (Feuerwehr - Entschädigungssatzung) Auf der

Mehr

FUNKBETRIEBLICHE REGELUNGEN IM 2M-WELLENBEREICH DES ABC-ZUGES DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN IM LAND- KREIS SAARLOUIS

FUNKBETRIEBLICHE REGELUNGEN IM 2M-WELLENBEREICH DES ABC-ZUGES DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN IM LAND- KREIS SAARLOUIS FUNKBETRIEBLICHE REGELUNGEN IM 2M-WELLENBEREICH DES ABC-ZUGES DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN IM LAND- KREIS SAARLOUIS INHALTSVERZEICHNIS 1. ZWECK 2 2. TAKTISCHE FESTLEGUNGEN 2 2.1. Funkrufnamen 2 2.2. Liste

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 23. Jahrgang Potsdam, den 29. August 2012 Nummer 77 Auf Grund Zweite Verordnung zur Umsetzung der Polizeistrukturreform Polizei

Mehr

Gesetz zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes

Gesetz zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/763 Landtag 18. Wahlperiode 12.02.2013 Mitteilung des Senats vom 12. Februar 2013 Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 12. Februar 2013

Mehr

Aufwandsentschädigungssatzung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Fontanestadt Neuruppin

Aufwandsentschädigungssatzung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Fontanestadt Neuruppin Aufwandsentschädigungssatzung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Fontanestadt Neuruppin 2. Ergänzung 3. Ergänzung 2002/32 2. Ergänzung Anlage zur Vorlage 2002/32 Aufwandsentschädigungssatzung

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht A IV 14 j / 15 Schwangerschaftskonflikt-, Schwangerschaftsberatung, Familienplanung und Sexualaufklärung im Land Brandenburg 2015 statistik Berlin Brandenburg Impressum Statistischer

Mehr

Freiwillige Feuerwehr der. Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation

Freiwillige Feuerwehr der. Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation geregelt g im Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) ( NBrandSchG ) 1-5a werden Aufgaben und Träger benannt.

Mehr

Kartogramme am Beispiel der räumlichen Verteilung von Personen in SGB II-Bedarfsgemeinschaften in Berlin und Brandenburg

Kartogramme am Beispiel der räumlichen Verteilung von Personen in SGB II-Bedarfsgemeinschaften in Berlin und Brandenburg Zeitschrift für amtliche Statistik Berlin Brandenburg 2/10 Wissenschaftliche Beiträge 29 Hartmut Bömermann Kartogramme am Beispiel der räumlichen Verteilung von Personen in SGB II-Bedarfsgemeinschaften

Mehr

Abschnittsführungsstellen bei Flächenlagen im Landkreis Osnabrück

Abschnittsführungsstellen bei Flächenlagen im Landkreis Osnabrück Abschnittsführungsstellen bei Flächenlagen im Landkreis Osnabrück Brauchen wir so was überhaupt? Die Hochwasserkatastrophen der letzten Jahre haben gezeigt, dass nur mit einer vorbereiteten Führungsstruktur

Mehr

15. brandenburgischer Patenförster Waldpädagogik-Ehrung 2009 geht an Revierförster Alf Pommerenke

15. brandenburgischer Patenförster Waldpädagogik-Ehrung 2009 geht an Revierförster Alf Pommerenke 15. brandenburgischer Patenförster Waldpädagogik-Ehrung 2009 geht an Revierförster Alf Pommerenke 23.11.09 Es hat im Land Brandenburg Tradition, die Ehrenbezeichnung Patenförster an Forstleute zu vergeben,

Mehr

Amtsblatt für das Amt

Amtsblatt für das Amt Amtsblatt für das Amt Lieberose/Oberspreewald Jahrgang 12 Samstag, den 18. Juli 2015 Nummer 8 Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes für das Amt Lieberose/Oberspreewald Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung

Mehr

Satzung über Entschädigung und Würdigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Stollberg

Satzung über Entschädigung und Würdigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Stollberg Datum: 15.12.2014 Vorlagen- Nr.: ST 14/101 Veröffentlicht im Anzeiger Nr. 01 vom 30. Januar 2015 Satzung über Entschädigung und Würdigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren

Mehr

Vom 29. Juni Schutzziel

Vom 29. Juni Schutzziel Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff (Kunststofflager-Richtlinie - KLR) * Bekanntmachung des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr 1. Schutzziel

Mehr

1. Einleitung 2. 2. Grundlagen 3

1. Einleitung 2. 2. Grundlagen 3 Regierungspräsidium Darmstadt Merkblatt Merkblatt Windenergieanlagen Version 1.6 Stand 01.03.2013 Hinweise für Planung und Ausführung INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung 2 2. Grundlagen 3 3. Anforderungen

Mehr

Grundstücksmarktbericht des Landes Brandenburg Auszug - Zusammenfassung - Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte

Grundstücksmarktbericht des Landes Brandenburg Auszug - Zusammenfassung - Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte Grundstücksmarktbericht des Landes Brandenburg 2010 Auszug - Zusammenfassung - Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Brandenburg Vorsitzender

Mehr

Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Mindestausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-Organisationsverordnung - FwOVO)

Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Mindestausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-Organisationsverordnung - FwOVO) Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Mindestausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-Organisationsverordnung - FwOVO) Vom 10. Oktober 2008 (GVBl. I S. 896) Aufgrund des 69 Nr.

Mehr

Über den Landessportbund Brandenburg zertifizierte Rehabilitationssportangebote der Sportvereine

Über den Landessportbund Brandenburg zertifizierte Rehabilitationssportangebote der Sportvereine Über den Landessportbund zertifizierte Rehabilitationssportangebote der Sportvereine / Stadt Stadt Berlin Stadt Stadt Cottbus Kursangebot Tag Uhrzeit Übungsstätte Übungsleiter Verein Anschrift Kontakt

Mehr

Kreiseinsatzzentrale Neu-Ulm Kommunikationsstelle FW Neu-Ulm

Kreiseinsatzzentrale Neu-Ulm Kommunikationsstelle FW Neu-Ulm Kreiseinsatzzentrale Neu-Ulm Kommunikationsstelle FW Neu-Ulm Stadt Neu-Ulm/FB6/Feuerwehr - SG4 IuK Kölle 1 Inhaltsverzeichnis 1. Aufgaben 2. Organisation und Zusammenarbeit 3. Besetzung der KEZ 4. Aufbau

Mehr

B87n OU Lübben 1. Projektbegleitende Arbeitskreissitzung - konstituierende-sitzung

B87n OU Lübben 1. Projektbegleitende Arbeitskreissitzung - konstituierende-sitzung Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft B87n OU Lübben 1. Projektbegleitende Arbeitskreissitzung - konstituierende-sitzung am 09. März 2012 Egbert Neumann Abteilungsleiter Verkehr - 0 Tagesordnung

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht K I 3 - j / 08 Sozialhilfe im Land Brandenburg 2008 Statistik Berlin Brandenburg Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII Statistischer Bericht K I 3 - j / 08 Herausgegeben

Mehr