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1 LWL-Hauptfürsorgestelle Westfalen LWL-Hauptfürsorgestelle Westfalen Was wir machen, wer wir sind.

2 Wir unternehmen Gutes Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen einen Überblick über die vielfältigen Leistungen der LWL-Hauptfürsorgestelle Westfalen geben. Es war schon immer unser Bestreben, Menschen, die eine gesundheitliche Beeinträchtigung im Krieg erlitten haben, in eine angemessene wirtschaftliche Lage zu versetzen und die Lebenssituation dadurch zu verbessern. Hieraus resultieren auch noch die Begriffe Kriegsopferfürsorge und Hauptfürsorgestelle. Die gleichen Leistungsansprüche haben inzwischen auch die Personen, die eine Schädigung durch eine Gewalttat, eine Schutzimpfung oder während ihres Dienstes bei der Bundeswehr bzw. als Zivildienstleistender erleiden mussten. Unsere sozialen Leistungen und eine persönliche Beratung erbringen wir auch für die Familienangehörigen bzw. Hinterbliebenen. Auf Ihre konkreten Bedürfnisse bezogen, erhalten Sie von uns umfangreiche und individuelle Fürsorgeleistungen. Die LWL-Hauptfürsorgestelle Westfalen unterstützt Sie als kompetenter Partner bei allen Fragen rund um die Leistungen der Kriegsopferfürsorge, denn Sie sollen wissen: Sie sind nicht allein. Dr. Wolfgang Kirsch, LWL-Direktor

3 Soziales Entschädigungsrecht: Ausgleich für Opfer von Kriegen und Gewalttaten Die Kriegsopferfürsorge ist Teil des Sozialen Entschädigungsrechts, das im Bundesversorgungsgesetz (BVG) und seinen Nebengesetzen geregelt ist. Der Name verweist auf die größte Gruppe der Leistungsberechtigten: die Kriegsbeschädigten und ihre Hinterbliebenen (Witwen, Witwer, Waisen, Eltern). Die Kriegsopferfürsorge umfasst inzwischen alle Fürsorgeleistungen im Sozialen Entschädigungsrecht. Ihre Aufgabe ist es, für den Personenkreis der Leistungsberechtigten ergänzend zu den Leistungen der Kriegsopferversorgung (bisher erbracht von den Versorgungsämtern; jetzt auch von den beiden Landschaftsverbänden) eine angemessene wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen und Unterstützung in den verschiedenen Lebensbereichen zu leisten, um die Folgen der Schädigung bzw. des Todes des Versorgers auszugleichen.

4 Im Rahmen der Kriegsopferfürsorge werden neben den Leistungen an Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene insbesondere Leistungen für Menschen erbracht, die...» als Wehr- oder Zivildienstleistende einen anerkannten dauerhaften gesundheitlichen Schaden erlitten haben.» als Opfer einer Gewalttat anerkannte bleibende gesundheitliche Schädigungen erlitten haben.» einen bleibenden Impfschaden erlitten haben.» als anerkannte politische Verfolgte oder Häftlinge der ehemaligen DDR und in den ehemaligen Ostgebieten dauerhaft gesundheitlich geschädigt wurden. Leistungen für diesen hier nicht abschließend aufgeführten Personenkreis können auch an deren Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Vollund Halbwaisen, Elternpaare und Elternteile) erbracht werden.

5 Leistungsvoraussetzungen Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen der Kriegsopferfürsorge ist, dass das geschädigte Opfer selbst oder seine anerkannten Hinterbliebenen aufgrund der Schädigung bzw. des Todes des Versorgers nicht in der Lage sind, den eigenen Bedarf im Hinblick auf die nachstehend genannten Leistungen durch Einkommen oder Vermögen bzw. aufgrund der übrigen Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes zu decken. Die Leistungen dienen dem aktuell bestehenden Bedarf und können in der Regel nicht rückwirkend bewilligt werden. Die Unterstützung wird auf Antrag erbracht und ist von der Höhe des Einkommens und des Vermögens abhängig, es sei denn, es handelt sich um einen ausschließlich schädigungsbedingten Bedarf.

6 Unsere Leistungen für Sie im Überblick Je nach individueller Situation der oder des Leistungsberechtigten können folgende verschiedene Leistungsformen in Anspruch genommen werden:» Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben» Krankenhilfe» Hilfe zur Pflege» Hilfe zur Weiterführung des Haushalts» Altenhilfe» Erziehungsbeihilfe» Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt» Erholungshilfe» Wohnungshilfe» Eingliederungshilfe / Hilfen in besonderen Lebenslagen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen eine erstmalige Eingliederung oder eine Wiedereingliederung des gesundheitlich geschädigten Menschen in Arbeit und Beruf sicherstellen.

7 LWL-Hauptfürsorgestelle Westfalen Sie umfassen beispielsweise Maßnahmen zur Umschulung, Aus- und Weiterbildung ebenso wie die Finanzierung technischer Arbeitshilfen oder Eingliederungszuschüsse und andere Leistungen an Arbeitgeber. Leistungen kommen nur an Beschädigte selbst oder deren Witwen und Witwer in Betracht ( 26 und 26a BVG). Krankenhilfe Bei behandlungsbedürftigen Krankheiten können ergänzend zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Heil- und Krankenbehandlung durch die Versorgungsverwaltung Kosten für die ärztliche oder medizinische Behandlung übernommen werden, z.b. Eigenanteile für Zahnersatz ( 26b BVG). Hilfe zur Pflege Wer dauerhaft Unterstützung bei der häuslichen Pflege oder bei einem Heimaufenthalt benötigt, kann in Ergänzung zu den Leistungen der Pflegekasse Hilfe zur Pflege erhalten. Bei einer Betreuung in der Familie kann ein Pflegegeld gezahlt werden; bei Inanspruchnahme einer ambulanten Pflegekraft oder bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim können die angemessenen offenen Kosten übernommen werden ( 26c BVG).

8 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Diese Leistung soll den gesundheitlich geschädigten Menschen den Verbleib in der vertrauten Umgebung ermöglichen, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, ihren Haushalt selbstständig zu führen und dies auch kein anderer Haushaltsangehöriger übernehmen kann ( 26d BVG). Altenhilfe Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern. Es können Leistungen verschiedenster Art erbracht werden, zum Beispiel für einen altersgerechten Wohnungsumbau, für Mahlzeitendienste, für Haushaltshilfen, zum Besuch von spezifischen Veranstaltungen, zur Aufrechterhaltung der Verbindung zu Verwandten und Bekannten ( 26e BVG).

9 Erziehungsbeihilfe Beschädigte können für ihre Kinder Erziehungsbeihilfen (z.b. für ein Studium oder eine Berufsausbildung) beantragen. Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören auch Voll- und Halbwaisen. Damit soll Kindern/Waisen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres der angemessene Bedarf für Erziehung, Ausbildung und Lebensunterhalt gesichert werden ( 27 BVG). Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt Wenn der Lebensunterhalt (Lebenshaltungs-, Unterkunfts- und Heizkosten) nicht durch Einkommen und Vermögen ausreichend bestritten werden kann, ist ergänzende Hilfe zu leisten ( 27a BVG). Erholungshilfe Zur Erhaltung oder Verbesserung der Gesundheit können Erholungsmaßnahmen in der Regel als dreiwöchiger Aufenthalt in entsprechenden Vertragshäusern der LWL-Hauptfürsorgestelle Westfalen oder an Erholungsorten nach freier Wahl bezuschusst werden ( 27b BVG).

10 Wohnungshilfe Wohnungshilfen werden an Schwerbeschädigte geleistet für die schädigungsbedingte Ausgestaltung oder bauliche Veränderung des Wohnraumes (Bad, Treppenlift, Rollstuhlrampe etc.). Dies gilt für Mietwohnungen ebenso wie für Wohnungen im Eigentum ( 27c BVG). Hilfen in besonderen Lebenslagen / Eingliederungshilfe Durch diese Leistungen soll die selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht oder erleichtert werden. Darunter fallen Leistungen der Blindenhilfe und Leistungen der Eingliederungshilfe wie beispielsweise Darlehen und Beihilfen zur Beschaffung größerer Hilfsmittel oder eines Kraftfahrzeuges, behindertengerechte Ausgestaltung des Wohnraumes, die Kostenübernahme bei Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder Wohnunterstützung beim ambulant selbstständigen Wohnen oder in einer Wohneinrichtung ( 27d BVG).

11 So finden Sie uns: York-Ring Friesenring Cheruskerring Niedersachsenring Steinfurter Str. Schloss Weseler Str. Am Stadtgraben Hindenburgplatz A1 MS-Nord Münzstr. Moltkestr. Innenstadt Münster A1 A43 MS-Süd Gartenstraße Ludgeriplatz Hammer Str. Hafenstr. Fürstenbergstr. Freiherr-vom- Stein-Platz P Wolbecker Str. Friedr.-Ebert-Str. Bahnhofstr. Von-Vincke-Str. Schorlemerstr. HBF P LWL Piusallee P H Warendorfer Str. H LWL-Integrationsamt Westfalen/LWL- Hauptfürsorgestelle Westfalen, Münster Warendorfer Straße Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Ab Münster Hauptbahnhof mit der Buslinie 2 oder 10 bis zur Haltestelle Zumsandestraße. Anfahrt mit dem PKW: Aus Richtung Norden: A 1, Ausfahrt Nr.77, B 54 Richtung Münster, am Hindenburgplatz links in die Münzstraße, geradeaus bis zur Warendorfer Straße. Hinter der Bahnunterführung liegt die LWL-Hauptfürsorgestelle Westfalen direkt links. Hinter dem Gebäude befindet sich ein Besucherparkplatz. Aus Richtung Süden: A 1, Ausfahrt Nr.76, Richtung Münster. Den Hinweisschildern zum Hauptbahnhof folgen. Rechts in die Warendorfer Straße. Hinter der Bahnunterführung liegt die LWL- Hauptfürsorgestelle Westfalen direkt links. Hinter dem Gebäude befindet sich ein Besucherparkplatz.

12 Wir beraten Sie gerne! Weitere Informationen über unsere Leistungen erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LWL-Hauptfürsorgestelle Westfalen. Briefadresse: LWL-Hauptfürsorgestelle Westfalen Münster Besucheradresse: LWL-Hauptfürsorgestelle Westfalen Warendorfer Str Münster Telefonische Auskünfte und Ihre Ansprechpartnerin / Ihren Ansprechpartner erhalten Sie unter: Telefon: oder Telefax: hauptfuersorgestelle@lwl.org Besuchen Sie uns auch im Internet unter: Dort finden Sie auch direkt Ihre Ansprechpartnerin / Ihren Ansprechpartner.

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