DIE NEUE GESUNDHEITSVERSICHERUNG. Ratgeber zur neuen Gesundheitsversicherung.

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1 DIE NEUE GESUNDHEITSVERSICHERUNG Ratgeber zur neuen Gesundheitsversicherung

2 Vorwort Liebe Bürgerinnen und Bürger, Gesundheit ist ein hohes Gut. Denn Gesundheit ist die wesentliche Voraussetzung dafür, dass Menschen Lebenschancen, Fähigkeiten und Träume verwirklichen können. Deshalb ist Gesundheitspolitik immer auch Politik für 82 Millionen Menschen. In Deutschland erhalten Bürgerinnen und Bürger die medizinische Versorgung, die sie im Krankheitsfall benötigen, unabhängig von ihrem Alter und ihrem Einkommen, auf der Höhe des medizinischen Fortschritts. Das soll auch in Zukunft gelten für alle. Durch die Gesundheitsreform 2007 werden alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland eine Absicherung im Krankheitsfalle haben. Erstmals in der deutschen Sozialgeschichte besteht für alle Einwohnerinnen und Einwohner die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen, wenn sie nicht anderweitig abgesichert sind. Dieser Ratgeber soll helfen, sich in unserem Gesundheitswesen besser zurechtzufinden und die neuen Möglichkeiten durch die Gesundheitsreform 2007 zu nutzen. Er soll Antworten auf Ihre Fragen geben. Denn nur wer gut informiert ist, kann sich gesundheits- und kostenbewusst verhalten. Ihre Ulla Schmidt Bundesministerin für Gesundheit

3 4 Inhalt Ich brauche für meine Gesundheit verlässliche Partner Unser Gesundheitswesen... 9 Die Gesundheitsreform Ich brauche einen Krankenversicherungsschutz Versicherungsschutz für alle ohne Absicherung im Krankheitsfall Gesetzlich oder privat Zugang zur Krankenversicherung Versicherungspflicht Ich möchte mich gut absichern Die gesetzliche Krankenversicherung Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung Pflichtversicherte Freiwillig Versicherte Familienversicherte Beitragshöhe Rentnerinnen und Rentner Arbeitslose Sozialhilfeemfängerinnen und Sozialhilfeempfänger Krankenkassenwahl Risikostrukturausgleich Krankenkassenwechsel Zusatzleistungen Wahltarife Bonusprogramme Kündigung Versicherungsschutz im Ausland Kostenerstattung Besonderheiten

4 Inhalt 5 Private Krankenversicherung Basistarif Wechselmöglichkeit Alterungsrückstellungen Ich möchte gesund bleiben Prävention Belastungsgrenze Früherkennung Vorsorge und Rehabilitation Betriebliche Gesundheitsförderung Selbsthilfegruppen Ich benötige medizinische Versorgung Die Hausärztin, der Hausarzt als Lotse Ambulante Behandlung im Krankenhaus Medizinische Versorgungszentren Integrierte Versorgung Strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch Kranke Die qualitätsorientierte Versorgung Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit Die Patientenquittung Die elektronische Gesundheitskarte Häusliche Krankenpflege Palliativversorgung Haushaltshilfe Soziotherapie Psychotherapeutische Versorgung Schwangerschaft/Mutterschaft Krankengeld bei Erkrankung des Kindes

5 6 Inhalt Krankengeld Zahnärztin/Zahnarzt Zahnersatz Ich brauche therapeutische Unterstützung Arznei-, Hilfs- und Heilmittel Arzneimittel Tipps für den Gang in die Apotheke Rezeptpflichtige Arzneimittel Rezeptfreie Arzneimittel Versandapotheke Hilfsmittel Heilmittel Fahrkosten Künstliche Befruchtung Ich möchte meine Rechte kennen Patientenrechte Bessere Interessenvertretung Die Patientenbeauftragte Rechtliche Möglichkeiten Patientenverfügung Versichertenrechte Missbrauch bekämpfen Ich mache mit, möchte aber auch sparen Spielräume nutzen Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen Bruttoeinnahmen Chronisch krank

6 Inhalt 7 Entlastungen bei Zuzahlungen Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen auf einen Blick Stichwortregister Adressen Impressum Informationsangebote

7 862 Hier steht ein Kolumnentitel Ich brauche für meine Gesundheit verlässliche Partner.

8 Ich brauche für meine Gesundheit verlässliche Partner. 9 Unser Gesundheitswesen Rund um die Uhr versorgt Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist das Herzstück unseres Sozialsystems. Sie sorgt dafür, dass eine medizinische Versorgung auf hohem Qualitäts niveau für alle Versicherten ohne Einschränkungen zur Verfügung steht. Um diesen guten Zugang zu medizinischen Leistungen werden wir von vielen anderen Ländern beneidet. Wir haben in Deutschland rund niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken. Bei der Arztdichte nehmen wir eine Spitzenstellung ein. Medizinische Hilfe steht uns auch außerhalb der gewöhnlichen Öffnungszeiten abends, nachts, am Wochenende, während der Ferienzeit zur Verfügung. In den Krankenhäusern wird man gut und ohne längere Wartezeiten behandelt. Diese gute Versorgung gehört zu unserem sozialen Selbstverständnis und trägt zur Lebensqualität in Deutschland entscheidend bei. Rund vier Fünftel aller deutschen Patienten bewerten die Qualität ihrer individuellen Gesundheitsversorgung als gut bis exzellent. Solidarisches Prinzip Die gesetzliche Krankenversicherung folgt dem Grundsatz: Jede und jeder erhält die medizinische Versorgung, die sie oder er benötigt, unabhängig von Alter oder Einkommen und auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Ermöglicht wird das durch die solidarische Finanzierung: Wer weniger verdient, zahlt weniger Beiträge, wer mehr verdient, zahlt mehr. So kommen diejenigen mit mehr Einkommen für diejenigen mit weniger Einkommen auf, die Jungen für die Alten und die Alleinstehenden für die Familien. Unter den mehr als 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten sind rund 20 Millionen beitragsfrei mitversicherte Ehegatten und Kinder. Sie alle profitieren von diesem solidarischen Grund prinzip, das von einer großen Mehrheit der Bevölkerung befürwortet wird.

9 10 Ich brauche für meine Gesundheit verlässliche Partner. Herausforderungen Es ist die zentrale Aufgabe der Gesundheitspolitik, dieses solidarische Prinzip zu wahren und die gute und umfassende medizinische Versorgung für alle zu erhalten. Das kann nur gelingen, wenn das System bezahlbar bleibt und durch kontinuierliche Reformen an die sich stetig verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst wird. Der Bevöl kerungs aufbau verändert sich, immer weniger Junge stehen immer mehr Alten gegenüber, die Zahl der chronisch kranken Menschen steigt an, der medi zinische Fortschritt hat ein hohes Tempo erreicht und eröffnet immer neue, teure Behandlungsmöglichkeiten. Diesen Herausforderungen kann die gesetzliche Krankenversicherung nur mit Veränderung begegnen: mit mehr Wettbewerb, mit effizienten Strukturen und wirtschaftlichen Leistungen. Bewegung im System In den vergangenen Jahren ist vieles positiv in Bewegung gekommen. Die Versorgungsstrukturen verändern sich, die Zusammenarbeit der Ärzte, Krankenhäuser und anderen Leistungserbringer wird enger, Behandlungsabläufe werden zunehmend besser koordiniert. Die Voraussetzung dafür ist, dass diejenigen, die unser Gesundheitswesen im Alltag maßgeblich gestalten Krankenkassen, Ärzte, Krankenhäuser, aber auch die Patientinnen und Patienten aktiv werden, um Bestehendes zu verbessern. Die Gesundheitspolitik sorgt dafür, dass sie die Möglichkeiten dazu haben. Dynamische Anpassungs- und Innovationsfähigkeit sind es auch, die unser Gesundheitswesen auf hohem Niveau zukunftsfest machen. Der Gesundheitsbereich ist mit 4,3 Millionen Beschäftigten und rund 240 Milliarden Euro Umsatz pro Jahr schon heute die größte Wirtschaftsbranche in Deutschland und verfügt über großes Potenzial, der Wachstumsmotor der Zukunft zu sein.

10 Ich brauche für meine Gesundheit verlässliche Partner. 11 Die Gesundheitsreform 2007 Die neue Gesundheitsversicherung Die Gesundheitsreform 2007 bereitet den Weg zur neuen Gesundheitsversicherung. Denn erstmals in der deutschen Sozialgeschichte besteht für alle Einwohnerinnen und Einwohner die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Damit muss niemand mehr ohne Schutz im Krankheitsfall leben. Wer den Versicherungsschutz verloren hat, kehrt in seine letzte Versicherung zurück. Dies gilt gleichermaßen für die gesetzliche wie die private Krankenversicherung. Das ist ein sozialpolitischer Meilenstein. Denn die möglichen Kosten, die die Behandlung von Krankheiten hervorrufen, können den Einzelnen schnell überfordern. Dem beugt die neue Gesundheitsversicherung vor. Jede und jeder wird zukünftig die notwendige medizinische Behandlung erhalten. Gezielter Ausbau von Leistungen, wo dies notwendig ist Die Gesundheitsreform 2007 ist seit vielen Jahren die erste Reform, durch die keine Zuzahlungen erhöht oder Leistungen ausgeschlossen werden. Mit der neuen Gesundheitsversicherung werden Leistungen zielgenau dort ausgebaut, wo es notwendig ist. Zum Beispiel: Um Patientinnen und Patienten, die an schweren oder seltenen Krankheiten leiden, eine optimale Versorgung zu ermöglichen, können Krankenhäuser auch die ambulante Behandlung übernehmen. Damit sterbende und schwerstkranke Menschen in Würde sterben können und möglichst wenig Schmerzen erleiden müssen, wird ihre Behandlung und Betreuung deutlich verbessert.

11 12 Ich brauche für meine Gesundheit verlässliche Partner. Rehabilitationsmaßnahmen müssen von den Krankenkassen bezahlt werden. Das hilft vor allem älteren Menschen, die nach einem Unfall oder einer Krankheit nicht gleich in einem Pflegeheim untergebracht werden müssen, sondern bessere Möglichkeiten haben, auch weiterhin zu Hause leben zu können. Auch Menschen, die in Wohngemeinschaften oder anderen neuen Wohnformen leben, haben jetzt einen Rechtsanspruch auf häusliche Krankenpflege. Notwendige Mutter-/Vater-Kind-Kuren müssen von den Krankenkassen bezahlt werden. Über die Kostenübernahme konnten die Krankenkassen bislang nach eigenem Ermessen entscheiden. Um den Schutz vor Infektionskrankheiten zu stärken, erhalten die Versicherten einen Anspruch auf Schutzimpfungen. Auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss die Einzelheiten zu den Leistungen der Krankenkassen. Über diesen für alle Versicherten bestehenden Anspruch hinaus können die Krankenkassen weitere Impfungen für ihre Versicherten übernehmen, insbesondere Impfun gen für private Auslandsreisen. Wettbewerb, der vor allem den Versicherten nützt Mit der Gesundheitsreform wird der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen verstärkt. Die Kassen haben zahlreiche neue Möglichkeiten in ihrer Vertrags- und Tarifgestaltung, um Kosten zugunsten ihrer Versicherten einzusparen. In der neuen Gesundheitsversicherung orientieren sich die Krankenkassen viel stärker an den Wünschen und Bedürfnissen der Versicherten. Für die Versicherten bedeutet dies vor allem mehr Wahlfreiheit zwischen unterschiedlichen Versorgungsformen und zwischen unterschiedlichen Tarifen. So kann jeder die Krankenkasse wählen, die zu seinen eigenen Bedürfnissen passt.

12 Ich brauche für meine Gesundheit verlässliche Partner. 13 Die Intensivierung des Wettbewerbs macht auch vor der privaten Krankenversicherung nicht Halt. Auch die privaten Versicherungsunternehmen werden sich neuen Bedingungen stellen müssen mit spürbaren Verbesserungen für ihre Versicherten. Dazu gehören vor allem die Einführung eines günstigen Basistarifs sowie die Übertragung von Alterungsrückstellungen bei einem Versicherungswechsel. Dies war bislang nicht möglich. Unnötige Bürokratie wird abgebaut Die Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung muss das oberste Ziel der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen sein. Mehr Wettbewerb muss deshalb mit weniger Bürokratie einhergehen. Der überbordende Verwaltungsaufwand hemmt eine zielgerichtete, gute Gesundheitsversorgung. Deshalb wird im gesamten System Bürokratie gezielt abgebaut: Statt bisher sieben wird es zukünftig nur noch eine Dachorganisation der gesetzlichen Krankenkassen geben, den sogenannten Spitzenverband Bund. Alle Krankenkassen können mit einer oder mehreren anderen Kassen fusionieren, um ihre Marktstellung zu verbessern. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird straffer organisiert. Seine Entscheidungen werden beschleunigt. Der medizinische Fortschritt steht den Versicherten dadurch zeitnäher zur Verfügung. Eine Finanzierung, die gerecht und transparent ist Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wird ab dem 1. Januar 2009 umgestellt. Auch das gehört zur neuen Gesundheitsver-

13 14 Ich brauche für meine Gesundheit verlässliche Partner. sicherung. Mit Einführung des Gesundheitsfonds zahlen alle Beitragszahler den gleichen Beitragssatz. Das bedeutet: Alle Krankenkassen verlangen dann einen einheitlichen prozentualen Beitragssatz. Dieser wird von der Bundesregierung festgelegt. Neben den Beitragsgeldern fließen dann auch in wachsendem Umfang Steuergelder in den Fonds. Aus dem Gesundheitsfonds erhalten die Krankenkassen die Finanzmittel, die zur Versorgung ihrer Versicherten notwendig sind. Hierbei wird die unterschiedliche Versicherten- und Krankheitsstruktur berücksichtigt. Krankenkassen mit älteren und kränkeren Versicherten erhalten mehr Mittel als Krankenkassen mit einer Vielzahl an jungen und gesunden Versicherten. Sowohl die Beitragsleistungen der Versicherten wie auch die Verteilung der Mittel auf die Krankenkassen werden also gerechter und nachvollziehbarer gestaltet.

14 16 Ich brauche einen Krankenversicherungsschutz.

15 Ich brauche einen Krankenversicherungsschutz. 17 Versicherungsschutz für alle ohne Absicherung im Krankheitsfall Chance und Pflicht zugleich Wie wichtig eine Absicherung für den Krankheitsfall ist, merkt man spätestens, wenn man krank wird und keine hat. Zwar waren auch bisher die meisten Einwohner in Deutschland über eine Krankenversicherung abgesichert, aber die Zahl derer, die ohne jegliche Absicherung im Krankheitsfall waren, war immer noch zu groß. Ihnen konnte es bisher jederzeit so gehen, dass sie bei Krankheit nicht wussten, wie sie die notwendigen Behandlungskosten bezahlen sollten. Dies soll in Zukunft niemandem mehr passieren. Mit der Gesundheitsreform 2007 erhalten diese Personen ein Zugangsrecht zur gesetzlichen oder zur privaten Krankenversicherung. Zugleich soll aber niemand die Gesundheitsversicherung ausnutzen, indem er oder sie sich erst dann krankenversichert, wenn eine gesundheitliche Notlage bereits eingetreten ist. Deswegen werden alle auch verpflichtet, einen Versicherungsschutz abzuschließen. Gesetzlich oder privat Wo kann ich mich versichern? Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die keinen Anspruch auf anderweitige Absicherung im Krankheitsfall haben, erhalten wieder Zugang zu einer Krankenversicherung. Ob gesetzlich oder privat, hängt davon ab, wie man vorher versichert war. Wer bisher weder gesetzlich noch privat versichert

16 18 Ich brauche einen Krankenversicherungsschutz. war, wird in dem System versichert, dem er oder sie aufgrund der zuletzt ausgeübten Tätigkeit zuzuordnen ist. Wer zum Beispiel selbstständig ist, hat Zugang zur privaten Krankenversicherung. Zugang zur Krankenversicherung Welche Regelungen gelten für GKV und PKV? Seit dem 1. April 2007 greift die neue, nachrangige Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für alle Personen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall, die vormals zuletzt gesetzlich krankenversichert waren. Die ehemaligen GKV-Versicherten wenden sich an ihre ehemalige gesetzliche Krankenkasse oder deren Rechtsnachfolgerin und werden dort erneut Mitglied. Die Kassen dürfen solche Personen nicht abweisen. Auch Deutsche, die nach langjährigem Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland zurückkommen, können so wieder Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Zum 1. Juli 2007 wurde der modifizierte Standardtarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) eingeführt. Er ist auch für Personen geöffnet, die ihren privaten Krankenversicherungsschutz verloren haben. Das gilt auch für Auslandsrückkehrer, die keinen Zugang zur GKV haben. Für die Versicherung im Standardtarif spielt der persönliche Gesundheitszustand keine Rolle. Risikoabhängige Zuschläge oder Leistungsausschlüsse gibt es nicht. Ärztinnen und Ärzte haben eine Behandlungspflicht. Ab 1. Januar 2009 gilt auch im Bereich der PKV die Pflicht, eine Versicherung abzuschließen. Gleichzeitig wird der neue Basistarif eingeführt, den alle privaten Krankenversicherungen anbieten müssen. Auch für den Basistarif

17 Ich brauche einen Krankenversicherungsschutz. 19 gilt: keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Die Leistungen des Basistarifs sind in Art, Umfang und Höhe mit dem Leistungskatalog der GKV vergleichbar. Auch bei Privatversicherten wird die Bezahlbarkeit der Krankenversicherung sichergestellt. Standardtarife und Basistarife dürfen maximal so teuer sein wie der Höchstbeitrag in der GKV. Ist das für den Versicherten nachweislich zu teuer, wird der Beitrag im Basistarif halbiert. Und wer auch dafür nicht genug Geld aufbringen kann, bekommt einen Zuschuss vom Sozialamt oder Grundsicherungsträger. Versicherungspflicht Warum ist das notwendig? Die Erweiterung der bisherigen Versicherungspflicht auf Personen ohne ander weitige Absicherung im Krankheitsfall bedeutet, dass im Grundsatz nunmehr jede und jeder dazu beiträgt, das persönliche Krankheitsrisiko finanziell abzusichern. Sie verhindert auch, dass Menschen bewusst auf die Absicherung verzichten, weil sie wissen, dass letztlich die Allgemeinheit die Kosten einer medi zinischen Behandlung tragen muss, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen. Zugleich kann allen, die versichert sind, künftig auch der Versicherungsschutz nicht mehr vollständig entzogen werden zum Beispiel wegen Beitragsrückstand. Auf der anderen Seite gilt: Wer zu spät, zum Beispiel erst, wenn er krank ist, dieser neuen Versicherungspflicht nachkommt, muss nicht bezahlte Beiträge nachzahlen. Denn seit dem 1. April 2007 entsteht diese neue Versicherungspflicht in der GKV und die damit verbundene Beitragspflicht mit dem Zeitpunkt, in dem kein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall vorliegt. In der privaten Krankenversicherung beginnt die entsprechende Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2009.

18 20 Ich brauche einen Krankenversicherungsschutz. Wo Sie sich informieren können Waren Sie zuletzt gesetzlich versichert? Dann wenden Sie sich an Ihre ehemalige gesetzliche Krankenkasse, deren Rechtsnachfolgerin oder Ihre frühere Krankenversicherung. Waren Sie zuletzt privat versichert? Dann wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihre frühere Krankenversicherung oder an eine Verbraucherberatung. Waren Sie bisher weder gesetzlich noch privat versichert? Dann können Sie sich an jede gesetzliche Kasse wenden, um zu klären, ob Sie der GKV oder der PKV zuzuordnen sind. Informationen hierzu erhalten Sie auch beim Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums unter / Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr, Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr. (14 Ct/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich)

19 22 Ich möchte mich gut absichern.

20 Ich möchte mich gut absichern. 23 Die gesetzliche Krankenversicherung Was zeichnet die gesetzliche Krankenversicherung aus? Deutschland verfügt über ein bewährtes, international anerkanntes System der gesundheitlichen Sicherung: die gesetzliche Krankenversicherung. Als der älteste Zweig der Sozialversicherung hat sie entscheidenden Anteil an der Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitswesens. Rund 90 Prozent der Bevölkerung sind gesetzlich krankenversichert. Jeder zweite Euro, der im deutschen Gesundheitswesen ausgegeben wird, kommt von der gesetzlichen Krankenversicherung. Was zeichnet die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland aus? Solidarität Die Beiträge für den Krankenversicherungsschutz richten sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherten. Diese Beiträge werden paritätisch finanziert. Das heißt, sie werden in der Regel je zur Hälfte von den Arbeitnehmern und von deren Arbeitgebern bezahlt. Unabhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge erhalten alle Versicherten das medizinisch Notwendige. Tragendes Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung ist somit der Solidarausgleich zwischen Gesunden und Kranken, gut Verdienenden und weniger gut Verdienenden, zwischen Jungen und Alten, zwischen Alleinstehenden und Familien. Selbstverwaltung Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Prinzip der Selbstverwaltung. Krankenkassen und Ärzteschaft sind vom Staat ermächtigt, die medizinische Versorgung in Deutschland zu organisieren. Unter staatlicher Aufsicht erfüllen Körperschaften des öffentlichen Rechts die ihnen

21 24 Ich möchte mich gut absichern. gesetzlich zugewiesenen Aufgaben nach den Grundsätzen demo kratischer Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Die Patienteninteressen werden dadurch gewahrt, dass sie in allen wichtigen Gremien mitwirken. Gemeinsamer Bundesausschuss Das wichtigste Organ der gemeinsamen Selbstverwaltung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Er besteht aus drei unparteiischen Mitgliedern sowie aus Vertretern der Vertragsärzteschaft, der Vertragszahnärzteschaft, der gesetzlichen Krankenkassen und der Krankenhäuser. Die Patientinnen und Patienten haben über ihre Vertretungen ein Mitberatungsrecht im Ausschuss. Hauptaufgabe des Bundesausschusses ist es, in Richtlinien die Inhalte der Versorgung zu bestimmen. Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung Wer ist gesetzlich krankenversichert? Der gesetzlichen Krankenversicherung kann man als Pflichtversicherter, freiwillig Versicherter oder Familienversicherter angehören. In Deutschland sind das gegenwärtig rund 70,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger, das heißt etwa 90 Prozent der Bevölkerung.

22 Ich möchte mich gut absichern. 25 Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung nach Versichertenstatus Stand Oktober 2007 (Stichtag 1. September 2007) Status Versicherungspflichtige (ohne Rentner) Rentner Freiwillig Versicherte Familienversicherte Gesamt Anzahl in Mio. 29,49 16,90 4,53 19,45 70,37 Quelle: BMG Pflichtversicherte Wann bin ich laut Gesetz pflichtversichert? Eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung mehr als 400 Euro monatlich beträgt, aber die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt. Diese Grenze wird jährlich angepasst und die allgemeine Versicherungspflichtgrenze beträgt Euro im Jahr Bestand bereits am 31. Dezember 2002 eine private Kranken ver siche rung, weil die Versicherungspflichtgrenze überschritten wurde, gilt die besondere Versicherungspflichtgrenze von Euro. Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben unberücksichtigt,

23 26 Ich möchte mich gut absichern. Auszubildende und Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten, Rentnerinnen und Rentner, sofern bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sind, Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld nach dem SGB III, land- und forstwirtschaftliche Unternehmer und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen sowie Altenteiler in der Landwirtschaft, Künstler und Publizisten, Personen ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind, Arbeitnehmer, deren Einkommen noch nicht in drei aufeinanderfol genden Kalenderjahren über der Versicherungspflichtgrenze lag (Stichtag 2. Februar 2007, siehe Infokasten Versicherungspflichtgrenze ). Aufgrund einer Vielzahl von Einzelbestimmungen führen die gesetzlichen Krankenkassen jeweils eine individuelle Prüfung der Versicherungspflicht durch. Eine Befreiung von der Pflichtversicherung in der GKV erfolgt nur in wenigen, gesetzlich geregelten Ausnahmefällen. Freiwillig Versicherte Wann kann ich mich freiwillig gesetzlich krankenversichern? Eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist in der Regel nur für Personen möglich, die bereits unmittelbar vorher der GKV angehört haben. Wer daher aus der Pflichtversicherung oder

24 Ich möchte mich gut absichern. 27 der Familienversicherung ausscheidet, kann sich freiwillig ver sichern, wenn er unmittelbar vorher ununterbrochen mindestens zwölf Monate oder in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden insgesamt mindestens 24 Monate versichert war. Freiwillig versichern können sich außerdem Schwerbehinderte, wenn sie, ein Elternteil oder ihr Ehegatte beziehungsweise eingetragener Lebenspartner in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre gesetzlich krankenversichert waren; die Satzung der Krankenkasse kann das Recht zum Beitritt von einer Altersgrenze abhängig machen, Arbeitnehmer, die innerhalb von zwei Monaten nach Rückkehr aus dem Ausland wieder eine Beschäftigung aufnehmen. Versicherungspflichtgrenze Arbeitnehmer, deren Bruttojahresarbeitsentgelt in drei aufeinanderfolgen den Kalenderjahren über der Versicherungspflichtgrenze lag und auch im da rauf folgenden Jahr voraussichtlich darüber liegt, können in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Die Regelung gilt seit dem 2. Februar Beispiele: Ein Arbeitnehmer, der in den Jahren 2007 bis 2009 dauerhaft ein Arbeits entgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze erzielt, ist ab dem 1. Januar 2010 versicherungsfrei, wenn auch das Arbeitsentgelt im Jahr 2010 diese Grenze überschreiten wird, und kann in die private Krankenversicherung wechseln. Ein Arbeitnehmer, der am 2. Februar 2007 bereits als versicherungsfrei galt, weil das Jahresarbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze lag, bleibt ab diesem Zeitpunkt versicherungsfrei, wenn er in den unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahren 2006, 2005 und 2004 mit seinem regelmäßigen Bruttojahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat und auch im laufenden

25 28 Ich möchte mich gut absichern. Kalenderjahr voraussichtlich oberhalb dieser Grenze liegen wird. Er kann jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln. Die Versicherungsfreiheit bleibt bestehen, wenn ein Arbeitnehmer bereits am 2. Februar 2007 wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei war und zu diesem Zeitpunkt eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung bestand. Familienversicherte Wann sind meine Partnerin oder mein Partner und meine Kinder mitversichert? Familienversichert sind die Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und die minderjährigen Kinder. Als Kinder gelten auch Stiefkinder und Enkel, die der Beitragszahler überwiegend unterhält, sowie Pflegekinder, wenn die Pflege nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Voraussetzungen: Die Familienangehörigen haben ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, sind nicht selbst Mitglied einer Krankenkasse/Pflegekasse, sind nicht versicherungsfrei (Ausnahme: geringfügige Beschäftigungen) beziehungsweise von der Pflichtversicherung befreit, sind nicht hauptberuflich selbstständig tätig, haben kein regelmäßiges Gesamteinkommen, das eine bestimmte Grenze überschreitet; diese beträgt im Jahr 2007 monatlich 350 Euro, für geringfügig Beschäftigte liegt sie bei 400 Euro.

26 Ich möchte mich gut absichern. 29 Kinder sind grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert, die Altersgrenze erhöht sich unter bestimmten Voraussetzungen. Besonderheiten: Während des Mutterschutzes beziehungsweise der Elternzeit bleiben vorher Pflichtversicherte weiter Mitglied, sodass sie in dieser Zeit nicht familienversichert sein können. Die Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn der mit dem Kind verwandte Ehe- oder Lebenspartner nicht gesetzlich versichert ist und ihr beziehungsweise sein regelmäßiges Gesamteinkommen die monatliche Versicherungspflichtgrenze von Euro (2007) bzw ,50 Euro (2008) übersteigt und regelmäßig höher als das des gesetzlich versicherten Ehe- oder Lebenspartners ist. Ist der mit dem Kind verwandte Ehepartner Arbeitnehmer und bestand bereits am 31. Dezember 2002 eine private Krankenversicherung, gilt die gerin gere Versicherungspflichtgrenze von monatlich 3.562,00 Euro (2007) bzw Euro (2008). Die Altersgrenze erhöht sich vom 18. auf das 23. Lebensjahr, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist. Sie erhöht sich auf das 25. Lebensjahr, wenn es sich in der Schul- oder Berufsausbildung befindet oder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr ableistet. Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Grundwehr- oder Zivildienst unterbrochen oder verzögert, verlängert sich die Familienversicherung um diesen Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus. Hier sind Bescheinigungen über Art und Dauer des Dienstes einzureichen. Bei Kindern, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, besteht die Familienversicherung ohne Altersgrenze. Wichtig ist, dass die Behinderung während der Familienversicherung eingetreten und von nicht absehbarer Dauer ist. Hier ist eine entsprechende ärzt liche Bescheini - gung oder eine Kopie des Behindertenausweises einzu reichen.

27 30 Ich möchte mich gut absichern. Beitragshöhe Was kostet mich meine gesetzliche Krankenversicherung? Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bemessen sich nach einem Prozentsatz der beitragspflichtigen Bruttoeinnahmen. Bei Pflichtversicherten sind dies das Arbeitsentgelt, Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, sogenannte Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrenten) und das Arbeitseinkommen. Bei freiwillig Versicherten ist bei der Beitragsbemessung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Der Begriff der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit umfasst alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind, und zwar ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung. Freiwillig Versicherte zahlen dementsprechend zusätzlich Beiträge aus sonstigen Einnahmen, wie zum Beispiel aus Einnahmen aus Kapitalvermögen oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Sowohl bei pflicht- als auch bei freiwillig versicherten Mitgliedern werden die Einkünfte insgesamt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (3.562,50 Euro/Monat im Jahr 2007 bzw Euro/Monat im Jahr 2008) berücksichtigt. Die Beiträge werden im Regelfall paritätisch finanziert. Das bedeutet, sie werden je zur Hälfte von den Versicherten und von den Arbeitgebern bzw. den Rentenversicherungsträgern bezahlt. Ausnahmen gelten bei der Beitragsbemessung aus Versorgungsbezügen, bei einer Beschäf tigung innerhalb der sogenannten Gleitzone und beim zusätzlichen Beitragssatz.

28 Ich möchte mich gut absichern. 31 Selbstständige Für Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, gilt seit 1. April 2007 ein Mindestbeitrag von monatlich rund 170 Euro (statt vorher 250 Euro), wenn Bedürftigkeit vorliegt. So wird insbesondere das Vermögen des Mitglieds sowie das Einkommen und Vermögen von mit dem Selbstständigen zusammenlebenden Personen (Bedarfsgemeinschaft) berücksichtigt. Die (weiteren) Kriterien legen die Krankenkassen in ihren Satzungen fest. Zusätzlicher Beitragssatz Seit dem 1. Juli 2005 wird in der gesetzlichen Krankenversicherung ein zusätzlicher Beitragssatz in Höhe von 0,9 Prozent der beitragspflichtigen Bruttoeinnahmen erhoben. Gleichzeitig wurden die übrigen Beitragssätze um 0,9 Prozent gesenkt. Die Versicherten tragen den zusätzlichen Beitragssatz allein. Das heißt, eine paritätische Beteiligung der Arbeitgeber wie beim normalen Krankenversicherungsbeitrag gibt es nicht. Dadurch werden die Lohnnebenkosten verringert und die Betriebe um rund 4,5 Milliarden Euro jährlich entlastet. Das ist ein wichtiger Impuls für die Belebung des Arbeitsmarktes und zur Schaffung neuer Stellen. Auch Rentnerinnen und Rentner leisten den zusätzlichen Beitragssatz. Das entspricht dem Solidaritätsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dadurch werden die Rentenversicherungsträger wie die Arbeitgeber entlastet. Mitversicherte Familienangehörige und Bezieher von Arbeitslosengeld II sind von der Zahlung des zusätzlichen Beitragssatzes ausgenommen. Bei Sozialhilfeempfängern führt der zusätzliche Beitragssatz nicht zu einer Verringerung der Regelsätze. Die Einnahmen aus dem zusätzlichen Beitragssatz fließen den Krankenkassen unabhängig von den Ausgaben für einzelne Leistungen zu.

29 32 Ich möchte mich gut absichern. Der Gesundheitsfonds schafft klare Verhältnisse Mit der Einführung des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung neu und gerecht gestaltet. Der Gesundheitsfonds bringt den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern mehr Klarheit, wohin ihre Gelder fließen. Bundesweit gilt dann ein einheitlicher Beitragssatz. Das bedeutet: Alle Krankenkassen verlangen dann den gleichen prozentualen Beitragssatz. Die Beiträge werden wie bisher abhängig vom beitragspflichtigen Einkommen berechnet und fließen gemeinsam mit Steuermitteln in den neuen Gesundheitsfonds. Aus diesem Fonds erhalten die Krankenkassen die Finanzmittel, die zur Versorgung ihrer Versicherten notwendig sind. Hierbei wird die unterschiedliche Versicherten- und Krankheitsstruktur berücksichtigt. Krankenkassen mit älteren und kränkeren Versicherten erhalten mehr Mittel als Krankenkassen mit einer Vielzahl an jungen und gesunden Versicherten. Krankenkassen, die mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, können von ihren Versicherten Zusatzbeiträge erheben. Krankenkassen, die besonders gut haushalten, können ihren Versicherten Prämien zurückerstatten. Ein Zusatzbeitrag darf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Versicherten nicht übersteigen. Zusatzbeiträge in einer Höhe von bis zu acht Euro werden ohne Einkommensprüfung erhoben. Grundsätzlich zahlt jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung den Zusatzbeitrag oder bekommt eine Prämie. Für Kinder oder den mitversicherten Partner bezahlt oder bekommt man keine Prämie. Versicherte, die Sozialhilfe erhalten oder Grundsicherung, weil ihre Rente gering ist, oder Heimbewohner, die ergänzende Sozialhilfe bekommen, zahlen den Zusatzbeitrag nicht selbst. In diesen Fällen übernehmen die Sozialhilfeträger die Kosten.

30 Ich möchte mich gut absichern. 33 Rentnerinnen und Rentner Welche Beiträge zahle ich als Rentner? Versicherungspflichtige Rentner haben neben den Beiträgen aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung auch für Versorgungsbezüge sowie für Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen. Die Beiträge aus der Rente werden grundsätzlich je zur Hälfte von den Rentnerinnen und Rentnern und dem Rentenversicherungsträger getragen. Die Beiträge aus den Versorgungsbezügen und dem Arbeitseinkommen sind vom versicherungspflichtigen Rentner allein zu tragen. Bei freiwillig versicherten Rentnerinnen und Rentnern werden der Beitragsbemessung nacheinander der Zahlbetrag der Rente, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, das Arbeitseinkommen und die sonstigen Einnahmen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds bestimmen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt. Freiwillige Mitglieder tragen den Beitrag grundsätzlich allein. Sie erhalten jedoch vom Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zu den aus der Rente zu zahlenden Beiträgen. Versorgungsbezüge Versorgungsbezüge unabhängig davon, ob sie laufend oder einmalig gezahlt werden sind als der Rente vergleichbare Einnahmen beitragspflichtig, soweit sie aufgrund einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden und wenn sie auf eine frühere Erwerbstätigkeit des Versorgungsempfängers zurückzuführen sind.

31 34 Ich möchte mich gut absichern. Dazu zählen unter anderem: Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder aus einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen (mit Ausnahmen wie übergangsweise gewährten Bezügen, unfallbedingten Leistungen oder Leistungen der Beschädigtenversorgung), Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten, Parlamentarischen Staatssekretäre und Minister, Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen, die für Angehörige bestimmter Berufe errichtet sind, Renten und Landabgaberenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte mit Ausnahme einer Übergangshilfe, Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung. Leistungen sind selbst dann beitragspflichtige Versorgungsbezüge, wenn sie überwiegend oder sogar ausschließlich durch Beiträge des Arbeitnehmers finanziert worden sind. Das gilt auch für Leistungen aufgrund einer Höher- oder Weiterversicherung in einer Pensionskasse und Leistungen aus einer Direktversicherung. Beitragspflicht besteht auch dann, wenn jemand, der Pflichtmitglied einer Versorgungseinrichtung war, nach einem Unterbrechungszeitraum diese Mitgliedschaft freiwillig mit eigenen Beiträgen fortsetzt. Für die Beitragsbemessung aus Versorgungsbezügen findet der allgemeine Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse Anwendung. Kapitalleistungen werden gleich behandelt Als beitragspflichtige Versorgungsbezüge gelten neben monatlichen Betriebsrenten auch nicht wiederkehrende Leistungen (Kapitalabfindungen),

32 Ich möchte mich gut absichern. 35 die vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden sind. Beitragspflichtige Kapitalabfindungen werden monatlich verteilt auf zehn Jahre und der Beitragsberechnung zugrunde gelegt (120 Monate). Unterschiedliche Bezugsarten werden also beitragsrechtlich gleich behandelt. Arbeitslose Wer bezahlt bei Arbeitslosigkeit den Arbeitgeberanteil? Die Bundesagentur für Arbeit und der Bund tragen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II und Unterhaltsgeld. Diese versichern sie erst dann (in der Regel rückwirkend), wenn die beantragte Leistung zuvor bewilligt worden ist. Die Versicherung beginnt grundsätzlich mit dem ersten Tag, für den Leistungen des Arbeitsamtes bezogen werden. Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger Was mache ich, wenn ich mir die Kassenbeiträge nicht mehr leisten kann? Für bedürftige Menschen besteht die Möglichkeit, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, die jeweils aus Steuermitteln finanziert werden.

33 36 Ich möchte mich gut absichern. Für Erwerbsfähige im Alter zwischen 15 und 65 Jahren und ihre Angehö rigen ist dies die Grundsicherung für Arbeitsuchende ( Hartz IV ). Zuständig sind in der Regel die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), die vor Ort aus der Agentur für Arbeit und der Kommune gebildet worden sind, oder die Kommune selbst (sog. zugelassener kommunaler Träger). Auch wenn Sie erwerbsfähig sind und kein Arbeitslosengeld II beziehen, ist es grundsätzlich möglich, dass der zuständige Träger der Grundsicherung die Beiträge für eine freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung teilweise übernimmt. Soweit allein der Beitrag für eine eigenständige Kranken- und Pflegeversicherung zur Hilfebedürftigkeit führt, zahlt der zuständige Träger zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit auf Antrag einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung ( 26 Abs. 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II). Nicht erwerbsfähige Personen (ältere Menschen ab 65 Jahren und Personen, die voll erwerbsgemindert sind), können Leistungen der Sozialhilfe erhalten, für die die Zuständigkeit bei den örtlichen Sozialhilfeträgern liegt. Als erwerbsfähig gilt, wer in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten. Von den Trägern der Sozialhilfe sind im erforderlichen Umfang auch die Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung von nicht erwerbsfähigen Perso nen zu übernehmen, die nur durch die Zahlung dieser Beiträge hilfe bedürftig würden. Voraussetzung für einen Anspruch ist jeweils, dass kein ausreichendes eigenes Einkommen und Vermögen existiert. Der Hilfebedürftige muss daher zunächst alle Möglichkeiten nutzen, den entstandenen Bedarf selbst zu decken. Dazu muss er regelmäßig auch vorhandenes Vermögen einsetzen. Allerdings hat der Gesetzgeber verschiedene Freibeträge vom vorhandenen Vermögen eingeräumt bzw. Vermögensgegenstände bestimmt, die nicht zu berücksichtigen sind.

34 Ich möchte mich gut absichern. 37 Beitragssätze Der allgemeine Beitragssatz gilt für Mitglieder (Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte) mit Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens sechs Wochen. Auch Rentnerinnen und Rentner haben aus Gründen der Generationengerechtigkeit Beiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz zu zahlen. Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Versicherte, die ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind bzw. deren Leistungsumfang eingeschränkt ist. Zudem findet der ermäßigte Beitragssatz für die sonstigen Einnahmen (zum Beispiel Zins- oder Mieteinkünfte) von freiwillig versicherten Rentnerinnen und Rentnern Anwendung. Der erhöhte Beitragssatz gilt für Versicherte, die bei Arbeitsunfähigkeit keine Lohnfortzahlung erhalten und daher schon vor der siebten Krankheitswoche Krankengeld brauchen, beispielsweise freiwillig versicherte Freiberufler. Krankenkassenwahl Welche Wahlmöglichkeiten habe ich bei der gesetzlichen Krankenversicherung? Am Wohn- oder Beschäftigungsort können Sie als versicherungspflichtiges oder freiwilliges Mitglied grundsätzlich eine der folgenden Krankenkassen wählen: die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK), jede Ersatzkasse, auch solche, deren Namen auf bestimmte Berufsgruppen hinweisen,

35 38 Ich möchte mich gut absichern. eine Betriebskrankenkasse (BKK) oder Innungskrankenkasse (IKK), wenn Sie in einem Betrieb beschäftigt sind oder vor dem Rentenbezug beschäftigt waren, für den eine BKK oder IKK besteht, eine Betriebs- und Innungskrankenkasse ohne Rücksicht auf die Betriebszugehörigkeit, sofern diese sich durch eine Satzungsregelung geöffnet hat. Bereits geöffnete Betriebs- und Innungskrankenkassen müssen dauerhaft geöffnet bleiben, die Knappschaft. Unabhängig vom Wohn- und Beschäftigungsort ist außerdem eine Orts-, Betriebs- oder Innungskrankenkasse wählbar, wenn dort der Ehepartner versichert ist, dort zuletzt vor Beginn der Versicherungspflicht oder -berechtigung eine Mitgliedschaft oder Familienversicherung bestanden hat, ein Elternteil des jeweils versicherungspflichtigen Waisenrentners, behinderten Menschen, Jugendlichen in Jugendhilfeeinrichtungen oder Teilnehmers an berufsfördernden Maßnahmen zur Rehabilitation dort versichert ist. Als Studierende können Sie zusätzlich die Ortskrankenkasse oder jede Ersatzkasse am Ort Ihrer Hochschule wählen. Seeleute und Landwirte Die See-Krankenkasse und die landwirtschaftlichen Krankenkassen sind ausschließlich für Seeleute und Landwirte gesetzlich zuständig. Die See- Krankenkasse kann auch von Personen gewählt werden, die nicht mehr in der Seeschifffahrt beschäftigt sind, wenn für ihre Rentenfeststellung die See-Krankenkasse zuständig ist.

36 Ich möchte mich gut absichern. 39 Der Risikostrukturausgleich Krankenkassenwettbewerb ja aber fair Da die Mitglieder ihre Krankenkasse weitgehend frei wählen und diese auch wieder verlassen können, stehen die Krankenkassen untereinander im Wettbewerb. Die Krankenkassen müssen sich um eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungserbringung und Verwaltung bemühen, um durch einen günstigen Beitragssatz für möglichst viele Mitglieder attraktiv zu sein. Die Krankenkassen sollen sich allerdings nicht dadurch Beitragsvorteile verschaffen, indem sie vor allem möglichst viele gesunde und gut verdienende Mitglieder anwerben und die Versorgung der kranken und chronisch kranken Versicherten vernachlässigen. Aus diesem Grund gibt es seit 1994 den sogenannten Risikostrukturausgleich (RSA), der die finanziellen Auswirkungen der von den Krankenkassen nicht beeinflussbaren Unterschiede ihrer Risikostrukturen ausgleichen soll. Krankenkassen, die aufgrund des Alters, des Geschlechts oder des Einkommens ihrer Versicherten, der Zahl der beitragsfrei versicherten Familienangehörigen oder der Erwerbsminderungsrentner ungünstige Risiko strukturen haben, werden finanziell entlastet. Damit werden die Wettbewerbsbedingungen der Krankenkassen und die Beitragsbelastung der Versicherten gerechter gestaltet. Zwar werden seit dem Jahr 2002 auch zugelassene strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch Kranke (Disease Management Programme) über den RSA finanziell gefördert, aber insgesamt wird der Gesundheitszustand der Versicherten im Risikostrukturausgleich (RSA) noch immer unzureichend berücksichtigt. Krankenkassen mit einer hohen Zahl kranker, insbesondere chronisch kranker Versicherter sind im Wettbewerb benachteiligt.

37 40 Ich möchte mich gut absichern. Mit der Gesundheitsreform 2007 wird deshalb das bisherige Verfahren des RSA ab dem 1. Januar 2009 zielgerichteter ausgestaltet und darüber hinaus durch die gleichzeitige Einführung des Gesundheitsfonds wesentlich vereinfacht. Mit Einführung des Gesundheitsfonds zahlen alle Beitragszahler den gleichen Beitragssatz. Damit gelten wie in der gesetzlichen Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung schon heute einheitliche Beitragssätze auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Durch die einheitliche Finanzierung aller Krankenkassen über den Gesundheitsfonds entfällt künftig eine Differenzierung in Zahler- und Empfängerkassen. Zur Versorgung ihrer Versicherten erhält eine Krankenkasse für jeden von ihnen aus dem Gesundheitsfonds eine Grundpauschale sowie Zu- und Abschläge zum Ausgleich des nach Alter, Geschlecht und Krankheit unterschiedlichen Versorgungsbedarfs. Die zwischen den Krankenkassen unterschiedlich verteilte Krankheitsbelastung ihrer Versicherten wird hierüber gezielt ausgeglichen. Krankenkassen mit einer hohen Zahl überdurchschnittlich kranker Versicherter haben daher künftig keine Nachteile im Wettbewerb mehr. Krankenkassenwechsel Lohnt sich für mich der Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse? Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen über eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich im Wettbewerb besser auf die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Versicherten einzustellen. Dazu gehören Wahltarife, Zusatzleistungen und Bonusprogramme. Entscheidend für einen Kassenwechsel ist deshalb nicht nur der Beitragssatz. Sie sollten immer Kosten und Leistungen miteinander vergleichen. Ein Wechsel sollte gut überlegt sein.

38 Ich möchte mich gut absichern. 41 Was Sie vor einem Wechsel klären sollten Welche speziellen Wahltarife bietet die Krankenkasse? Wie hoch ist der Beitragssatz? Wofür gibt die Krankenkasse die Beiträge aus? Wo bekomme ich die beste Beratung? Welche Zusatzleistungen bietet mir die Krankenkasse? Welches Bonussystem passt am besten zu mir? Was muss ich bei einer Kündigung beachten? Fragen Sie dazu Ihre Krankenkasse und lassen Sie sich vor einer Entscheidung von unabhängigen Verbraucherorganisationen wie den Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest beraten. Wo bekomme ich die beste Beratung? Sie sollten überlegen, ob es Ihnen wichtig ist, für Ihre persönliche Beratung eine Geschäftsstelle in der Nähe zu haben. Oder reicht Ihnen der Service einer Direktkasse, mit der Sie sich nur telefonisch oder via Internet austauschen können? Zusatzleistungen Welche Zusatzleistungen bietet mir die Krankenkasse? Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung wird laufend durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) konkretisiert. Die dort festgelegten erforderlichen medizinischen und pflegerischen Leistungen

39 42 Ich möchte mich gut absichern. bieten Ihnen alle gesetzlichen Krankenkassen an. Darüber hinaus können sich Leistungsumfang und -qualität leicht unterscheiden. So bieten manche Krankenkassen zum Beispiel Sonderleistungen bei der häuslichen Krankenpflege oder bei der Haushaltshilfe. Je nach persönlichen gesundheitlichen Bedürfnissen können sich daraus für Sie Vorteile ergeben. Den gesetzlichen Krankenkassen ist die Kooperation mit privaten Krankenversicherungsunternehmen gestattet. Als Ergänzung zu ihren Leistungen können sie Zusatzpolicen, beispielsweise für Brillen, das Ein- oder Zwei- Bettzimmer im Krankenhaus, Naturheilverfahren oder eine Auslandsreisekrankenversicherung, vermitteln. Sie sollten auch hier Preise und Leistungen vergleichen und auf günstige Sondertarife achten.

40 Ich möchte mich gut absichern. 43 Wahltarife Welcher Tarif passt am besten zu mir? Mit der Gesundheitsreform 2007 haben die Krankenkassen die Möglichkeit erhalten, ihren Versicherten Wahltarife anzubieten. Die Versicherten profitieren von mehr Wahlmöglichkeiten und einer besseren Vergleichbarkeit der Angebote. Wahltarife im Überblick Kassen müssen seit 1. April 2007 anbieten: Tarife für die Teilnahme der Versicherten an folgenden besonderen Versorgungsformen: Integrierte Versorgung besondere ambulante ärztliche Versorgung strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten (DMP) Modellvorhaben hausarztzentrierte Versorgung Kassen müssen ab 1. Januar 2009 anbieten: Wahltarife mit Anspruch auf Krankengeld für bestimmte Personenkreise, die in der Regelversorgung keinen oder einen eingeschränkten Anspruch auf Krankengeld haben. Kassen können seit 1. April 2007 anbieten: Selbstbehalttarife Tarife für Nichtinanspruchnahme von Leistungen. variable Kostenerstattungstarife Tarife, die die Übernahme der Kosten für von der Regelversorgung ausgeschlossene Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen beinhalten. Kassen können ab 1. Januar 2009 anbieten: Wahltarife mit eingeschränktem Leistungsumfang für bestimmte Personenkreise, die Teilkostenerstattung gewählt haben.

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