Weisung zur Gemeindeversammlung. Donnerstag, 16. März 2016 um Uhr in der Mehrzweckhalle im Schulhaus Zihl
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- Dominic Melsbach
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1 Weisung zur Gemeindeversammlung Donnerstag, 16. März 2016 um Uhr in der Mehrzweckhalle im Schulhaus Zihl
2 Allgemeine Informationen Durchführungsort Die Gemeindeversammlungen werden in der Mehrzweckhalle des Schulhauses Zihl, an der Schulgasse, durchgeführt und beginnen in Regel um Uhr. Vorgängig findet um Uhr ein Apéro statt, zu dem alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Gemeindeversammlung herzlich eingeladen sind. Der Apéro wird von der Gemeinde offeriert und vom Verein Tennisclub Buchs-Dällikon organisiert. Zweck des Apéros ist der Informationsaustausch zwischen Behörde und Stimmberechtigten. Daneben können die jeweils durchführenden Vereine und Organisationen Werbung in eigener Sache machen. Aktenauflage der Politische Gemeinde Buchs ZH Die Akten und Stimmregister liegen ab Freitag, 24. Februar 2017, im Gemeindehaus (Schalter Einwohnerkontrolle) während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Die Weisung zu den Geschäften können von der Gemeindewebseite heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden. Schalteröffnungszeiten Gemeindeverwaltung: Montag: Dienstag - Donnerstag: Freitag: Uhr und Uhr Uhr und Uhr Uhr (durchgehend) Ausnahme: Die Abteilung Soziales bleibt am Mittwoch jeweils den ganzen Tag geschlossen sowie am Dienstagvormittag und Donnerstagnachmittag. Aktenauflage der Sekundarschulgemeinde Die Akten der Sekundarschulgemeinde liegen ab Freitag, 24. Februar 2017, in der Schulverwaltung, Riedthofstrasse 100, 8105 Regensdorf zur Einsicht auf (Webseite: 2
3 Weitere Informationen Die Abteilung Präsidiales der Gemeindeverwaltung steht Ihnen bei Fragen rund um die Gemeindeversammlung gerne zu Verfügung (Tel oder 3
4 Traktanden Seite A Sekundarschulgemeinde Regensdorf/Buchs/Dällikon 1. Ersatz Heizung Schulanlage Petermoos; Aufhebung Kreditbeschluss 5 vom 11. Juni 2015, Genehmigung eines Kredites von Fr Anfragen im Sinne von 51 des Gemeindegesetzes B Politische Gemeinde Buchs 1. Ersatz Heizung Schulhaus Zwingert; Aufhebung Kreditbeschluss 9 vom 11. Juni 2015, Kreditgenehmigung für eine separate Gasheizung 2. Genehmigung des Baurechtsvertrages mit den 11 Gebr. Meier Gemüsekulturen AG, Dällikon 3. Anfragen im Sinne von 51 des Gemeindegesetzes 4
5 Traktandum A.1 / Sekundarschulgemeinde Regensdorf/Buchs/Dällikon A. Antrag Die Sekundarschulpflege beantragt der Gemeindeversammlung der Sekundarschulgemeinde Regensdorf/Buchs/Dällikon, sie wolle beschliessen: 1. Die Kreditbewilligung vom 11. Juni 2015 über Fr ist aufzuheben. 2. Für den Ersatz der Heizanlage Petermoos mit einer Erdsonden-Wärmepumpe mit Spitzenlastdeckung Erdgas wird ein Kredit von Fr. 944' genehmigt. Die Kreditbewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gleichlautenden Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde Buchs. B. Weisung An der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2015 in Buchs wurde der Kredit für den Ersatz der Heizung der Schulanlage Petermoos in Höhe von Fr. 1'004' (Anteil Sekundarschule Regensdorf/Buchs/Dällikon) genehmigt. Die heute in Betrieb stehende Wärmeerzeugung im Schulhaus Petermoos stammt aus dem Jahr 1994 (Erstellung Schulhaus Zwingert). Die Anlage versorgt nebst dem Schulhaus Petermoos auch die Turnhalle, die ehemalige Hauswartwohnung und die Schulanlage Zwingert. Das Ingeniurbüro RMB Engineering AG, Zürich, erarbeitete im Frühjahr 2015 ein Konzept mit verschiedenen Erzeugersystemen (fossile als auch erneuerbare). Dabei wurde mitberücksichtigt, dass in naher Zukunft ein Umbau und Ausbau des Areals vorgesehen ist. Es ist vorgesehen, dass die Neubauten (Dreifachturnhalle, Schulraumerweiterung und Gemeindesaal) ebenfalls an die zentrale Heizungsanlage angeschlossen werden. Der Entscheid fiel dabei auf die Variante Erdsonden-Wärmepumpe mit Spitzenlastabdeckung Erdgas und einer Solaranlage. Es wurde mit Gesamtkosten von Fr. 1'455' gerechnet, wobei Fr. 1'004' auf die Sekundarschule entfielen. Es war vorgesehen, das Projekt auf die Heizungsplaner von Itten + Brechbühl AG zu übertragen, welche dann die Realisierung übernehmen sollten. Aufgrund des Studiums des Konzeptes durch den Heizungsplaner von Itten + Brechbühl AG wurde durch sie eine neue Variante vorgeschlagen. Diese sah vor in jedem Gebäude eine separate Heizung zu erstellen. Da nun zwei grundlegend verschiedene Varianten vorlagen, hat die Baukommission Schulraumerweiterung/Gemeindesaal entschieden, durch die Energie- und Haustechnik Weber AG, Watt, eine Drittmeinung einzuholen. Energie- und Haustechnik Weber AG hat die Konzepte begutachtet und schlägt vor, für die Schulanlage Petermoos sowie für die Neubauten (Dreifachturnhalle/Gemeindesaal, Schulraumerweiterung) eine Erdsonden-Wärmepumpe mit Spitzenlastdeckung Erdgas zu erstellen. Für das Schulhaus 5
6 Zwingert wird eine separate Heizung mit Erdgas vorgesehen. Der Grund dafür ist, dass der Wärmeverlust in der Fernleitung zwischen den Schulhäusern Petermoos und Zwingert enorm hoch ist. Diese Fernleitung müsste ersetzt werden. Die Erstellung einer eigenen Heizung für das Schulhaus Zwingert ist kostengünstiger, als der Ersatz der langen Fernleitung. Beim ursprünglichen Kredit wurden verschiedene Varianten geprüft. Alle drei beteiligten Ingenieurbüros sind dabei zum Schluss gekommen, dass für die Schulanlage Petermoos und die Neubauten eine Erdsonden-Wärmepumpe mit Spitzenlastabdeckung Erdgas die optimale Lösung sei. Der hohe Anteil an erneuerbarer Energie sowie die niedrigen Energiekosten sprechen für diese Variante. Das bewilligte Projekt sah zudem eine Hybridanlage (Kombination Sonnenkollektoren/Photovoltaik) vor. Im jetzt vorliegenden Projekt soll darauf verzichtet werden. Die beste Sonnenenergienutzung findet zu einem grossen Teil während den Schulferien statt. In dieser Zeit wird diese Energie aber nur wenig benötigt. Zudem hat ein geologisches Gutachten ergeben, dass eine Regeneration des Bodens nicht notwendig sei, da sich die Temperatur in dieser Tiefe in den nächsten Jahrzehnten durch den Einsatz einer Erdsondenwärmepumpe nur geringfügig erhöhen dürfte. Aus diesen, aber auch aus finanziellen Gründen, wird daher momentan auf eine solche Anlage verzichtet. Eine nachträgliche Installation auf dem Dach des neuen Schulhauses ist aber möglich. Kosten Für die Heizanlage ist mit folgenden Kosten zu rechnen: Arbeitsgattung Betrag Konzepterstellung und Überprüfung Fr. 29' Demontagen Fr. 30' Gasleitungen, Gaswarnanlage Fr. 10' Gas-Heizkessel inkl. Warmwasserspeicher Fr. 180' Rückbau Kaminanlage Fr. 20' Zulieferung Energieträger (Erdsonden) Fr. 250' Lieferung und Montage Wärmepumpe Fr. 140' Ersatz und Isolation Fernleitungen Fr. 50' Elektroanlagen Fr. 30' Steuerung/Regulierung Fr. 30' Baumeister/Schreiner/Maler Fr. 30' Erschliessung Wärmepumpe (Elektro) Fr. 80' Honorare/Nebenkosten Fr. 104' Unvorhergesehenes Fr. 30' Total Fr. 1'013' Total inkl. MWST, gerundet Fr. 1'095' Kostenverteiler Die Kosten zwischen der Politischen Gemeinde Buchs und der Sekundarschule Regensdorf/Buchs/Dällikon werden aufgrund der benötigten Leistung aufgeteilt: Gemeinde Leistung Anteil Fr. (inkl. MWST) Politische Gemeinde Buchs 100 kw % 151' Sekundarschule Regensdorf/Buchs/Dällikon 605 kw % 944'
7 Der am 11. Juni 2015 bewilligte Kredit sah Kosten in Höhe von Fr. 1'004' für die Sekundarschule vor. Folgekosten Anteil Sekundarschule Die betrieblichen Folgekosten sowie die Energiekosten werden nach Verbrauch auf die Güter aufgeteilt. Die jährlichen Nettofolgekosten gemäss 37 des Kreisschreibens über den Gemeindehaushalt setzen sich für die Sekundarschule nach erfolgter Schulraumerweiterung wie folgt zusammen: Kapitalfolgekosten Abschreibung und Verzinsung Fr. 94' Betriebliche Folgekosten Fr. 7' Energiekosten Fr. 84' Total jährliche Nettofolgekosten Fr. 186' Die Betriebskosten betragen für die Sekundarschule zurzeit rund Fr. 8' und die Energiekosten knapp Fr. 64' Der Mehraufwand gegenüber heute beträgt somit rund Fr. 114' Es ist zu beachten, dass die Folgekosten mit der Einführung des harmonisierten Rechnungsmodells 2, das heisst ab dem Jahr 2019, erheblich reduziert werden. Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr zulässig, jeweils 10 % des Restbuchwertes abzuschreiben. Zeitgleich mit dieser Praxisänderung wird eine Anlagebuchhaltung eingeführt und die Investitionsvorhaben sind nach effektiver Lebensdauer abzuschreiben. Die Gesetzesänderung hat zur Folge, dass die mittelfristigen Abschreibungsquoten reduziert werden. Finanzierung Der Heizungsersatz kann nur zu einem geringen Teil über selbst erwirtschaftete Mittel finanziert werden. Die Sekundarschulpflege wird ermächtigt, die für das Investitionsvorhaben benötigten Mittel am Kapitalmarkt zu beschaffen. Kreditbewilligung vom 11. Juni 2015 Da die neue Lösung von der ursprünglichen Variante abweicht, ist der Kredit nochmals der Gemeindeversammlung zu unterbreiten. Der Kreditbeschluss vom 11. Juni 2015 über Fr. 1'004' ist gleichzeitig aufzuheben. 7
8 C. Abschied der Rechnungsprüfungskommission 8
9 Traktandum B.1 / Politische Gemeinde Buchs A. Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, sie wolle beschliessen: 1. Die Kreditbewilligung vom 11. Juni 2015, für die anteilmässige Kostenbeteiligung einer Ersatzheizung der Schulanlage Petermoos, über 291'000 Franken ist aufzuheben. 2. Für die neue/separate Heizung mit Gasanschluss im Schulhaus Zwingert wird ein Baukredit von brutto 231'000 Franken, inkl. 8 % MWST, zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt. 3. Die jährlichen Nettofolgekosten von 53'700 Franken werden genehmigt. 4. Die Kreditaufhebung und -bewilligung sowie die Genehmigung der Nettofolgekosten (gemäss Ziffern 1 bis 3) erfolgen unter dem Vorbehalt, dass die Gemeindeversammlung der Sekundarschule Regensdorf/Buchs/Dällikon den alten Kreditbeschluss vom 11. Juni 2015 aufhebt und somit der Änderung beim Heizungskonzept zustimmt. B. Weisung An der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2015 wurde der Kredit für den Ersatz der Heizung der Schulanlage Petermoos in der Höhe von 291'000 Franken (= Kostenanteil Primarschule Buchs) sowie Netto-Folgekosten von 53'500 Franken genehmigt. Das Ingenieurbüro RMB Engineering AG, Zürich, erarbeitete im Frühjahr 2015 ein Konzept mit verschiedenen Erzeugersystemen (fossile als auch erneuerbare). Es war und ist vorgesehen, dass die Neubauten (Dreifachturnhalle, Schulraumerweiterung und Gemeindesaal) ebenfalls an die zentrale Heizungsanlage angeschlossen werden. Der Entscheid fiel damals auf die Variante Erdsonden- Wärmepumpe mit Spitzenlastabdeckung Erdgas und einer Solaranlage. Es wurde mit Gesamtkosten von 1'455'000 Franken gerechnet, wobei 291'000 Franken auf die Primarschule Buchs entfielen. Der Kostenanteil der Politischen Gemeinde Buchs betrug damals 160'000 Franken und wurde mittels Gemeinderatsbeschluss am 4. Mai 2015 bewilligt. Aufgrund des Studiums des Konzeptes durch den Heizungsplaner von Itten + Brechbühl AG wurde durch sie eine neue Variante vorgeschlagen. Diese sah vor, in jedem Gebäude eine separate Heizung zu erstellen. Da nun zwei grundlegend verschiedene Varianten vorlagen, hat die Baukommission Schulraumerweiterung/Gemeindesaal entschieden, durch die Energie- und Haustechnik Weber AG, Watt, eine Drittmeinung einzuholen. Beim ursprünglichen Kredit wurden verschiedene Varianten geprüft. Die Energie- und Haustechnik Weber AG hat die entsprechenden Konzepte begutachtet und schlägt vor, für die Schulanlage Petermoos sowie für die geplanten Neubauten (Dreifachturnhalle/Gemeindesaal, Schulraumerweiterung) eine Erdsonden-Wärmepumpe mit Spitzenlastabdeckung Erdgas - jedoch ohne Solaranlage - zu erstellen. Für das Schulhaus Zwingert soll eine neue/separate Heizung mit Erdgas realisiert werden. Der Grund dafür ist, dass der Wärmeverlust in der Fernleitung zwischen den Schulhäusern Petermoos und Zwingert enorm hoch ist. Diese Fernleitung entspricht somit nicht mehr den heuti- 9
10 gen Anforderungen und müsste ersetzt werden. Die Erstellung einer separaten Heizung für das Schulhaus Zwingert sollte jedoch mindestens 60'000 Franken günstiger ausfallen. Investitionskosten Gemäss der Kostenschätzung (± 15 %) der Energie- und Haustechnik Weber AG fallen für die neue/separate Heizung mit Gasanschluss im Schulhaus Zwingert folgende Kosten an: Arbeitsgattung Betrag Konzepterstellung und Überprüfung (Anteil Zwingert = 20 %) Fr. 7' Demontagen Fr. 3' Gasleitungen, Gaswarnanlage Fr. 44' Gas-Heizkessel, inkl. Anpassung Wärmeverteilung Fr. 65' Kaminanlage Fr. 15' Elektroarbeiten Fr. 10' Steuerung/Regulierung Fr. 15' Schreinerarbeiten Fr. 5' Honorare/Nebenkosten Fr. 22' Total Investitionskosten netto, exkl. 8 % MWST Fr. 186' Total Investitionskosten netto, inkl. 8 % MWST Fr. 200' Toleranz Kostenschätzung (± 15 %), abgerundet Fr. 30' Total Investitionskosten brutto, inkl. 8 % MWST Fr. 231' Folgekosten Die jährlichen Nettofolgekosten gemäss 37 des Kreisschreibens über den Gemeindehaushalt setzen sich für die Gemeinde Buchs nach erfolgtem Heizungseinbau wie folgt zusammen: Kapitalfolgekosten Abschreibung und Verzinsung Fr. 23' Betriebliche Folgekosten Fr. 2' Energiekosten Fr. 28' Total Nettofolgekosten pro Jahr Fr. 53' Die reinen Betriebs- und Energiekosten betrugen für die Primarschule im Rechnungsjahr 2015 rund 21'700 Franken. Der entsprechende Mehraufwand gegenüber heute beträgt somit rund 8'900 Franken, jedoch wird auch ein Trakt/Stockwerk mehr beheizt. Durch die Kapitalfolgekosten entsteht jedoch neu ein jährlicher Mehraufwand von 32'000 Franken. Nach Einführung des harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM 2) werden sich aber die Folgekosten erheblich reduzieren (lineare Abschreibungen nach effektiver Lebensdauer, Einführung Anlagebuchhaltung). C. Abschied der Rechnungsprüfungskommission Der Antrag der Rechnungsprüfungskommission Buchs ZH wird anlässlich der Gemeindeversammlung aufgelegt. 10
11 Traktandum B.2 / Politische Gemeinde Buchs A. Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, gestützt auf Art. 20 Ziff. 4 der Gemeindeordnung, folgendes zu beschliessen: 1. Der Baurechtsvertrag vom 18. August 2016, gültig ab 1. Juni 2017, über das Baurecht auf Kat.- Nr an der Mülibachstrasse im Ausmass von 9'398 m 2 an Gebr. Meier Gemüsekulturen AG, Dällikon, wird genehmigt. 2. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug des Vertrages beauftragt. B. Weisung Der Gemeinderat hat am Strategie-Workshop vom 19. Juni 2015 entschieden, dass die unbebauten Grundstücke der Politischen Gemeinde Buchs im Gebiet Wüeri im Baurecht abgegeben werden sollen. Daraufhin wurden die sechs Grundstücke (Kat.-Nrn. 2523, 2526, 2583, 2585, 2684 und 2764) öffentlich ausgeschrieben. Diverse Interessenten haben die Unterlagen für die Parzellen angefordert. An der Gemeindeversammlung im Juni 2016 wurde dann der erste Baurechtsvertrag (Kat.-Nr. 2583) mit der Firma BUCAN Befestigungstechnik AG, Regensdorf genehmigt. Nun könnte das Grundstück Kat.-Nr im Baurecht an den Interessenten Gebr. Meier Gemüsekulturen AG abgegeben werden. Baurecht Die Firma Gebr. Meier Gemüsekulturen AG mit Sitz in Dällikon hat die Politische Gemeinde Buchs für die Parzelle Kat.-Nr angefragt. Aufgrund eines benötigten Personalhauses in Kombination mit der Neuerstellung einer Tennishalle wäre die Parzelle optimal. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Parzelle Kat.-Nr im Baurecht an die Firma Gebr. Meier Gemüsekulturen AG zu. Baurechtsdauer und -zins: Einräumung und Ausübung eines Baurechtes auf 50 Jahre (kann im gegenseitigen Einverständnis einmalig um 10 Jahre verlängert werden) zu einem Baurechtszins, welcher pro Jahr dem jeweiligen Zinsfuss der Zürcher Kantonalbank für variable Hypotheken für Gewerbebauten entspricht, zurzeit 3%. Als Mindestlimite wird ein Zinsfuss von 2% des Basislandwertes festgelegt, der in keinem Fall unterschritten werden darf. Für die Berechnung des Zinses wird der belasteten Liegenschaft ein Basislandwert von 720 Franken pro m 2 für 9'398 m 2 beigemessen. Dies entspricht einem jährlichen Baurechtszins von Fr. 202'
12 Baurechtsvertrag: Der Baurechtsvertrag wurde ausgearbeitet und enthält die üblichen Bedingungen. Er sieht unter anderem neben Baurechtsdauer und zins folgende weitere Regelungen (nicht abschliessend aufgezählt) vor: Heimfall-Bestimmungen nach Art. 779 ZGB. Sicherstellung des Baurechtszinses in Form einer Grundpfandverschreibung in der Höhe von 3 Jahresleistungen an Baurechtszinsen. Es besteht ein gesetzliches Vorkaufsrecht des Grundeigentümers am Baurecht und ein gesetzliches Vorkaufsrecht des Baurechtsberechtigten an dem belasteten Grundstück gegenüber jedem Erwerber (Art. 682 Abs. 2 ZGB). Die Bestellung von Unterbaurechten, die Begründung von Stockwerkeigentum oder die Vermietung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Grundeigentümers. Schlussfolgerung: Der Gemeinderat ist überzeugt, dass diese regelmässigen Einnahmen durch Baurechtszinsen im finanzpolitischen Interesse der Gemeinde liegen. Die Neubegründung des Baurechtes liegt somit im gegenseitigen Interesse der Vertragspartner. Gemäss Art. 12 Ziff. 6 der Gemeindeordnung vom 28. Februar 2016 verfügt der Gemeinderat bei Veräusserung, Erwerb und Tausch von Grundeigentum sowie die Bestellung oder Aufhebung dinglicher Rechte an solchen im Wert von höchsten 1' Franken im Einzelfall. Das vorliegende Rechtsgeschäft übersteigt diese Limite, da der Baurechtszins auf die gesamte Vertragslaufzeit hochgerechnet werden muss. Der Gemeinderat beantragt deshalb der Rechnungsprüfungskommission und der Gemeindeversammlung, dem Baurechtsvertag mit der Firma Gebr. Meier Gemüsekulturen AG zuzustimmen. C. Abschied der Rechnungsprüfungskommission Der Antrag der Rechnungsprüfungskommission Buchs ZH wird anlässlich der Gemeindeversammlung aufgelegt. 12
13 Notizen 13
14 Rechtsmittelbelehrung Anfragerecht nach 51 Gemeindegesetz Jedem Stimmberechtigten steht das Recht zu, über einen Gegenstand der Gemeindeverwaltung von allgemeinem Interesse eine Anfrage an die Gemeindevorsteherschaft zu richten. Die Anfragen sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung der Gemeindevorsteherschaft schriftlich einzureichen. Die Gemeindevorsteherschaft beantwortet die Anfrage in der Gemeindeversammlung. Sie teilt ihre Antwort dem Stimmberechtigten spätestens zu Beginn der Gemeindeversammlung schriftlich mit. Der Stimmberechtigte hat das Recht auf eine kurze Stellungnahme. Eine Beratung und Beschlussfassung über die Antwort findet nicht statt. Stimmberechtigung 40 Gemeindegesetz Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizer Bürger. An der Gemeindeversammlung sind alle in Buchs ZH niedergelassenen Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und in den bürgerlichen Rechten nicht eingeschränkt sind, stimmberechtigt. Die Niederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften. Protokoll nach 54 Gemeindegesetz Der Schreiber der Gemeindevorsteherschaft trägt die Ergebnisse der Verhandlungen, insbesondere die gefassten Beschlüsse und die Wahlen, genau und vollständig in das Gemeindeprotokoll ein. Der Präsident und die Stimmenzähler prüfen längstens innert sechs Tagen nach Vorlage das Protokoll auf seine Richtigkeit und bezeugen diese durch ihre Unterschrift. Nachher steht das Protokoll den Stimmberechtigten zur Einsicht offen. Rechtsmittel Gemäss 151 a des Gemeindegesetzes, kann eine Person, die an der Gemeindeversammlung teilgenommen hat, einen Stimmrechtsrekurs nur dann erheben, wenn sie die Verletzung schon in der Gemeindeversammlung gerügt hat. Gemäss 54 Abs. 3 des Gemeindegesetzes, ist das Begehren um Berichtigung des Protokolls in der Form des Rekurses innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat einzureichen. Gemäss 151 des Gemeindegesetzes, können Beschlüsse der Gemeinde von den Gemeindebehörden, von Stimmberechtigten und von denjenigen Personen, die ein rechtliches Interesse daran haben, innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat, durch Beschwerde angefochten werden. 14
15 Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten und ist in dreifacher Ausfertigung beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, einzureichen. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. 15
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