Arteser Aktionsprogramm Seite 1
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- Gertrud Langenberg
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1 Arteser Aktionsprogramm Seite 1
2 Arteser Aktionsprogramm Seite 2 Tiefengrundwasser Sicherung von Trinkwasserressourcen durch Verschließung von Hausbrunnen 1. Einleitung In der Oststeiermark sind an die artesische Brunnenanlagen bekannt, aus denen etwa 105 l/s Wasser durch Pumpbetrieb entnommen werden und etwa 175 l/s frei ausfließen. Während die gepumpte Wassermenge fast ausschließlich durch öffentliche Wasserversorgungsanlagen gefördert wird, werden von den frei ausfließenden 175 l/s lediglich etwa 15 l/s in öffentliche Leitungen eingespeist. Diese Tiefengrundwassermenge ist bedeutend mehr, als durch sämtliche öffentliche Wasserversorgungsanlagen aus dem gesamten Porengrundwasserkörper des Bezirkes Leibnitz gefördert wird bzw. doppelt so hoch wie die Porengrundwasserentnahmen im Bezirk Radkersburg. Über artesische Hausbrunnen befinden sich im Bezirk Feldbach, knapp um die Hälfte weniger jeweils in den Bezirken Fürstenfeld, Hartberg und Weiz.
3 Arteser Aktionsprogramm Seite 3 2. Grundlagen 2.1 Allgemeine fachliche Grundlagen Durch nahezu undurchlässige Deckschichten (Tone und Lehme) und ihre Tiefenlage besonders vor Umwelteinflüssen geschützt, nehmen Tiefengrundwässer im Fall von Katastrophen (z.b. bei Tankunfällen, nuklearen Störfällen etc.) eine äußerst wichtige Position innerhalb der Wasserwirtschaft ein. Durch diese Ressource kann die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung mit qualitativ einwandfreiem Wasser auch in Notzeiten über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten werden. Schematische Darstellung eines hydrogeologischen Profils zur Erläuterung des Begriffes Tiefengrundwasser (aus ÖWWV, 1986) Allerdings handelt es sich bei den (artesisch) gespannten Wasservorkommen in der Oststeiermark um Tiefengrundwässer, die einer bereits zu intensiven, allgemeinen Nutzung (v.a. durch private Hausbrunnen) unterliegen, was durch zahlreiche Untersuchungen der letzten Jahrzehnte belegt ist. Örtlich ist die Grenze der Entnahmemöglichkeit bereits überschritten, weswegen die Ergiebigkeit der Brunnenanlagen stetig zurückgeht. Diese sinkenden Druckwasserspiegel sind im Allgemeinen nicht auf geringere Niederschlagsmengen in den letzten Jahren zurückzuführen. Tiefengrundwässer sind sehr alt (> 50 Jahre), das bedeutet, dass
4 Arteser Aktionsprogramm Seite 4 geringere Niederschlagsmengen erst mit einer erheblicher Verzögerung von mehreren Jahrzehnten zu spüren sind. Sinkende Druckwasserspiegel weisen also auf eine schon vorherrschende Übernutzung hin bzw. werden durch Brunnen, die schon lange nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, verursacht. 2.2 Strategiepapier Tiefengrundwasser Aus den oben genannten Gründen wurde von der Fachabteilung 19A, wasserwirtschaftliche Planung und Siedlungswasserwirtschaft, bereits im Jahr 2004 ein Strategiepapier erstellt ( Planung Ziele Tiefengrundwasser), das auch eine zukünftige, nachhaltige Nutzung von Tiefengrundwässern gewährleisten soll. 2.3 Hydrogeologische Studien Zahlreiche Einzelstudien wurden in den letzten Jahrzehnten zu diesem Thema erstellt. Die Ende des Jahres 2005 finalisierte umfassende Studie Hydrogeologische Grundlagen für eine nachhaltige Nutzung der Tiefengrundwässer im Bereich des Oststeirischen und Pannonischen Beckens (NANUTIWA), die vom Lebensministerium in Kooperation mit den Bundesländern Steiermark und Burgenland finanziert wurde, zeigt eindrücklich, dass ein schonungsvollerer Umgang mit dieser wertvollen Ressource höchst an der Zeit und eine strengere Handhabung bei Bewilligungen unumgänglich ist. Eine der Kernaussagen dieser Studie ist, dass der größte Anteil der Tiefbohrungen Hausbrunnen betrifft, von denen aber nur etwa 20 % tatsächlich genutzt werden. Davon fließen durch freien Überlauf ca l/s in der Steiermark ungenutzt ab. Die Menge, die unterirdisch aufgrund einer fehlenden Verrohrung in seichtere Aquifere übertritt und dadurch verloren geht, kann nur geschätzt werden und liegt wohl auch in dieser Größenordnung. 2.4 Ziele der Wasserrahmenrichtlinie Die Steiermark ist laut Wasserrahmenrichtlinie dazu verpflichtet, den guten qualitativen und quantitativen Zustand der Grundwasserkörper zu wahren. Sollte der Trend sinkender Druckwasserspiegel nicht bald gestoppt werden, besteht die Möglichkeit, dass zumindest 2 der 4 Tiefengrundwasserkörper der Steiermark (TGWK Steirisches und Pannonisches Be-
5 Arteser Aktionsprogramm Seite 5 cken und TGWK Oststeirisches Becken ) in ein mögliches Risiko der Zielverfehlung bzw. in einen schlechten quantitativen Zustand gelangen. 3. Wasserrechtliche Rahmenbedingungen Aus rechtlicher Sicht ist die Situation eindeutig: Die Erschließung und Nutzung von artesischem Tiefengrundwasser ist bewilligungspflichtig, wobei stets der Stand der Technik gewährleistet sein muss. Hierbei ist anzumerken: Ein Brunnen ist auch dann ein artesischer Brunnen (aus dem die Entnahme jedenfalls bewilligungspflichtig ist), wenn der Umstand, dass das Wasser nicht mehr durch eigenen Druck frei ausströmt, nicht auf natürliche Veränderungen zurückzuführen ist, sondern auf die Wasserentnahme aus diesem wie auch aus fremden Brunnen. (VwGH , 93/07/0018). Nachstehend seien die im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Projekt wichtigsten Aussagen des WRG festgehalten: Tiefengrundwasser ist Grundwasser im Sinne des WRG. Wenn die Förderung von Tiefengrundwasser nur mittels spezieller Vorrichtungen erfolgen kann oder es sich um artesisch gespanntes Tiefengrundwasser handelt, unterliegt die Erschließung, Gewinnung und Nutzung der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht gemäß 10 WRG. Gemäß 12 und 13 WRG sind Art und Maß der Wasserbenutzung festzulegen; dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, dass das öffentliche Interesse gemäß 105 WRG nicht beeinträchtigt wird und bestehende Rechte nicht verletzt werden. Das Wasser muss möglichst sparsam verwendet sowie der Stand der Technik eingehalten werden. Gemäß 21 WRG ist die Bewilligung für eine Wasserbenutzungsanlage nach Abwägung des Bedarfes des Bewerbers und des wasserwirtschaftlichen Interesses, sowie der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung auf die jeweils längste zu vertretende Zeitdauer zu befristen. Gemäß 30c WRG ist Grundwasser derart zu schützen, zu verbessern und zu sanieren, dass eine Verschlechterung des jeweiligen Zustandes verhindert wird. Gemäß 50 WRG sind die Wasserberechtigten verpflichtet, ihre Wasserbenutzungsanlagen in dem der Bewilligung entsprechenden Zustand zu halten bzw., wenn dieser
6 Arteser Aktionsprogramm Seite 6 nicht nachweislich ist, derart zu erhalten und zu bedienen, dass keine Verletzung öffentlicher Interessen oder fremder Rechte stattfindet. 4. Stand der Technik von artesischen Brunnenanlagen Beim Ausbau von artesischen Brunnen muss darauf geachtet werden, dass das Bohrloch durchgehend verrohrt wird. Als Rohrmaterial kommen nicht rostender oder kunststoffbeschichteter Stahl oder PVC in Frage. Durch Dichtungsmaßnahmen muss die Trennung unterschiedlicher Horizonte gewährleistet sein. Der Filterkies soll eine sandfreie Wasserförderung möglich machen, eine gewisse mechanische Festigkeit bewirken und Widerstand gegen Inkrustationen und Korrosionen bieten. Als Filtertypen eignen sich Stahlfilter- und PVC- Filterrohre, Wickeldrahtfilter, Schlitzbrückenfilter und Filter mit Rund- oder Langlochung. Der Abschluss zur Geländeoberkante hat mittels einer Abdichtung durch Zementation und Einbau einer Tonsperre zu erfolgen. Da die Fassung nur eines einzigen wasserführenden Horizontes zulässig ist, muss gegebenen Falles eine Trenndichtung durch Tonsperren eingebaut werden. Der Dorfbrunnen von Speltenbach ein Arteser!
7 Arteser Aktionsprogramm Seite 7 Der Brunnenkopf bildet den Abschluss des Brunnens zur Erdoberfläche. Er muss eine feste Verbindung mit dem Schachtboden aufweisen, wasserdicht sein und eine wasserdichte Durchleitung von Förderrohr, Stromzuleitung und Messapparaturen ermöglichen. Da die Wasserentnahme nur bedarfsorientiert erfolgen darf und freies Auslaufen nicht zulässig ist, muss die Regelbarkeit des Brunnens gewährleistet sein. Zumeist kann bei den alten artesischen Brunnenanlagen der Oststeiermark der Stand der Technik nachträglich nicht mehr hergestellt werden. In diesem Fall muss der Arteser fachgerecht verschlossen werden. Dabei kommt es zunächst zu einer Demontage obertägig zugängiger technischer Einrichtungen. Abgehende Rohrleitungen müssen verschlossen und der Brunnenkopf ausgebaut werden. In speziellen Fällen müssen zusätzlich Wegsamkeiten zwischen den Grundwasserstockwerken durch Überbohr-, Perforations- oder Verpresstechniken unterbrochen werden. Anschließend wird der Ausbau- und Bohrquerschnitt in voller Höhe oder in Teilbereichen mit Beton verpresst. 5. Maßnahmen der Wasserwirtschaft 5.1 Information und Bewusstseinsbildung Nach Auswertung der NANUTIWA -Studie fanden zunächst umfangreiche Gespräche mit den betroffenen Baubezirksleitungen und den Wasserrechtsreferenten der einzelnen Bezirkshauptmannschaften statt. Nachfolgend wurden die 26 Gemeinden, in denen der größte Wasserverlust (durch nicht dem Stand der Technik entsprechende Arteser) zu verzeichnen ist, zu Informationsveranstaltungen eingeladen. An diesen Informationsveranstaltungen nahmen insgesamt 15 Gemeinden teil, Detailgespräche wurden mit 10 Gemeinden, nämlich Altenmarkt bei Fürstenfeld, Bad Blumau, Fehring, Feldbach, Fürstenfeld, Gersdorf an der Feistritz, Ilztal, Ludersdorf- Wilfersdorf, Paldau und Trössing durchgeführt. Nach Gesprächen mit den Leitern der Bezirksverwaltungsbehörden wurde vereinbart, den Bezirkshauptmannschaften die Arteser-Datenbank zu übermitteln und in weiterer Folge mit den Besitzern von nicht bewilligten Brunnenanlagen in Kontakt zu treten mit dem Ziel, einen rechtlich und/oder technisch ordnungsgemäßen Zustand herzustellen. Dies kann einerseits
8 Arteser Aktionsprogramm Seite 8 die Anpassung an den geltenden Stand der Technik oder andererseits die fachkundige Verschließung nicht mehr genutzter Arteser bedeuten. 5.2 Projekte mit den betroffenen Gemeinden Der Schutz der Tiefengrundwässer vor Übernutzung und das Erhalten der hohen Qualität ist vor allem im Interesse der Sicherung öffentlicher Wasserversorgungseinrichtungen gelegen. Unter Beachtung wasserwirtschaftlicher Prioritäten wurden daher mit den öffentlichen Wasserversorgern (Gemeinden) Überlegungen zur Umsetzung von Projekten begonnen. Bei Detailgesprächen wurde darauf hingewiesen, dass aus Sicht des Ressourcenschutzes kein Unterschied in der Bewertung von bewilligten/unbewilligten Brunnenanlagen gemacht werden kann. Weiters wurde den Gemeinden mitgeteilt, dass im Sinne einer nachhaltigen Sicherung der Wasserversorgung auch von den öffentlichen Wasserversorgern selbst ein Beitrag zur Sanierung des Altbestandes geleistet werden soll. Konkret werden daher zur Realisierung dieser Projekte eine Förderung des Landes (eventuell auch des Bundes) angestrebt und Eigenleistungen von Gemeinden und Brunnenbesitzern vorzusehen sein. Aufgrund unterschiedlicher Ausgangssituationen kann es sich dabei natürlich nur um einen Vorschlag handeln. So sind in manchen Gemeinden (z.b. Gersdorf an der Feistritz) flächendeckend ein Ortsnetz sowie Hausanschlüsse vorhanden. Die Brunnen werden lediglich zu Nutzwasserzwecken (z.b. Blumengießen) verwendet. Andere Gemeinden (z.b. Altenmarkt bei Fürstenfeld) verfügen nur teilweise über ein ausreichendes Leitungsnetz, Hausbrunnen werden noch zu Trinkwasserzwecken genutzt. Um den tatsächlichen finanziellen Aufwand zur flächenhaften Versorgung der Bürger und der Sanierung des Altbestandes abschätzen zu können, sind daher konkrete Projekte von fachkundigen Planern zu erstellen und Vorschläge zur Sicherstellung der Wasserressourcen auf Basis einer (teilweisen) Verschließung bestehender, nicht dem Stand der Technik entsprechender, artesischer Brunnenanlagen zu erbringen. Eine dauerhafte Sanierung bestehender Defizite bei der Nutzung von Tiefengrundwasser ist nur langfristig durchführbar, bis 2015 sollen jedoch erste Maßnahmen wirksam werden.
9 Arteser Aktionsprogramm Seite Weiterführende Schutzmaßnahmen Um weitere Neuerschließungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren und die Tiefengrundwasserressourcen vor schädigenden Eingriffen besonders zu schützen, hat die wasserwirtschaftliche Planung einen Schongebietsvorschlag bzw. einen Antrag auf eine wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung zum Schutze der Tiefengrundwasserkörper TGWK Steirisches und Pannonisches Becken, TGWK Oststeirisches Becken und TGWK Weststeirisches Becken, erarbeitet. Dieser Vorschlag, der u.a. das Verbot für Neuerschließungen von Tiefengrundwasser für private Zwecke und Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung von Erdwärme mittels Tiefensonden vorsieht, wurde im März bei der zuständigen Behörde eingebracht.
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