Konzeptentwicklung für einen Biotopverbund in der Kulturlandschaft "Sander Bruch"- Paderborner Senne mit dem Schwerpunkt Libellen und Amphibien.

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1 Konzeptentwicklung für einen Biotopverbund in der Kulturlandschaft "Sander Bruch"- Paderborner Senne mit dem Schwerpunkt Libellen und Amphibien. Von Oliver Ottenströer

2 FACHHOCHSCHUL OSNABRÜCK Fakultät Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur Studiengang Landschaftsentwicklung BACHLORARBIT ZUR RLANGUNG DS GRADS INS BACHLOR OF NGINRING (B.ng.) Thema: Konzeptentwicklung für einen Biotopverbund in der Kulturlandschaft Sander Bruch Paderborner Senne mit dem Schwerpunkt Libellen und Amphibien Vorgelegt von: Oliver Ottenströer Matrikelnummer: Ausgabedatum: Abgabedatum: rstprüferin: Zweitprüfer: Prof. in Dipl. Ing. Verona Stillger Dipl. Biologe Christian Venne Schlagwort/ Sachgebiet: Bachelorarbeit, Biotopverbundkonzept, Biotopkartierung, Biotopbewertung, Durchlässigkeit, Glänzende Binsenjungfer, Moorfrosch

3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... I Abbildungsverzeichnis... III Tabellenverzeichnis... IV inleitung... Biotopverbund... 3 Beschreibung des Untersuchungsgebiets Lage im Raum / politische Grenzen Naturräumliche Gliederung Landschaftsgeschichtliche Nutzung Aktuelle Nutzung Geologie Boden / Hydrologie Klima / Luft Mensch Flora / Fauna Landschaftsbild Rechtliche und planerische Vorgaben Regionalplan Landschaftsplan Flächennutzungsplan Schutzgebiete im Untersuchungsgebiet Abgrenzung des Detailgebiets... 6 Methode Leitbild Bestimmungen der Zielarten Moorfrosch (Rana arvalis) Glänzende Binsenjungfer (Lestes dryas) PH-Wert Messung Biotoptypenkartierung Biotoptypen im Detailgebiet Biotoptypenbewertung Kerngebiet für die Zielarten... 4 I

4 6.8 Durchlässigkeit der Landschaft Bewertung der Durchlässigkeit Konflikte Ziele und Maßnahmen Szenarien Fazit... 6 Summary Quellenverzeichnis Anhang I Kartenmaterial rklärung an ides Statt II

5 Abbildungsverzeichnis Abb.: Kreis Paderborn mit UG... 4 Abb.: Urmesstischblatt von Abb.: 3 Biotopkartierung Abb.: 4 Vereinfachte Nutzungsverteilung im UG... 7 Abb.: 5 Ausschnitt aus dem Regionalplan... 7 Abb.: 6 Methodischer Rahmen zur Auswahl von Zielarten... 4 Abb.: 7 Zusammenschluss der Kartieranleitung und Zusatzcode Abb.: 8 Abb.: 9 Abb.: 0 Biotoptypenverteilung in ha im Kerngebiet ND Heidemoor up m Piepenbrink... 4 Biotoptypenverteilung in ha im potenziellen Kerngebiet NSG Langenbergteich Biotoptypenverteilung in ha im potenziellen Kerngebiet ND Weckers Heideteich Abb.: Bewertungsmatrix für die Durchlässigkeit der Landschaft Abb.: Biotoptypenverteilung in ha im neu angelegten Kerngebiet III

6 Tabellenverzeichnis Tab.: Bodentypen im UG 8 Tab.: ND Heidemoor up m Piepenbrink RL-Flora Tab.: 3 NSG Langenbergteich RL-Flora Tab.: 4 ND Weckers Heideteich RL-Flora 007 Tab.: 5 Laichballenfunde im Heidemoor up m Piepenbrink im Jahr 008 Tab.: 6 Laichballenfunde im NSG Langenbergteich im Jahr 005 Tab.: 7 Laichballenfunde im Beindelhofsee in den Jahren 004, 007 Tab.: 8 Libellen am Heidemoor up m Piepenbrink im Jahr Tab.: 9 Libellen am Langenbergteich in den Jahren 005, Tab.: 0 Libellen am Beindelhofsee in den Jahren 003, 005, Tab.: Libellen am ND Weckers Heideteich 6 Tab.: ph-wert der Gewässer 9 Tab.: 3 instufung der inzelkriterien für Fließgewässerböschung, Uferrandstreifen 40 Tab.: 4 Wertstufen und Flächenanteil der Biotoptypen im Detailgebiet 4 Tab.: 5 instufung der Ziele in die Szenarien 59 IV

7 inleitung Diese Arbeit mit dem Titel Konzeptentwicklung für einen Biotopverbund in der Kulturlandschaft "Sander Bruch"- Paderborner Senne mit dem Schwerpunkt Libellen und Amphibien hat zum Ziel, in einer landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft ein effektives Biotopverbundkonzept für Amphibien und Libellen aufzubauen. Dieses erfolgt unter der Berücksichtigung der aktuellen Nutzung. Durch den hohen Flächenanteil der Landwirtschaft und der immer intensiver werdenden Nutzung entstehen Probleme für die Arten. Mit der Verarmung und Zerschneidung der Landschaft durch intensive Nutzung und einem erhöhten Straßenvorkommen kommt es zu einer Verinselung der Biotope mit der Folge, dass ein genetischer Austausch kaum noch möglich ist. s ist wichtig, gerade diese Flächen mit einem effektiven Biotopverbund auszustatten, um eine Verbreitung der Arten zu gewährleisten um zum einen, den rechtlichen Vorgaben der Bundesrepublik Deutschland laut 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und zum anderen, um der Biodiversität und dem Artenschutz gerecht zu werden. Dabei soll die Tatsache, dass der Sander Bruch durch seine Nutzung einen kulturhistorischen Hintergrund hat, nicht außer Acht gelassen werden. Der Forschungsstand über den Biotopverbund für Libellen und Amphibien ist aufgrund des Aktionsradius, der mehr oder weniger leicht zu erfassenden Tiere und ihres Bezugs zu den Gewässern, weit erforscht. Das Wanderverhalten der Amphibien während der Paarungszeit und deren bevorzugten Wanderkorridore in Form von linearen Strukturen sind ausreichend erforscht. Die Libellen nutzen lineare Strukturen zur Orientierung, jedoch existieren dafür kaum Daten. Im Verlauf dieser Arbeit wird der Sander Bruch im Hinblick auf die Fragestellung, ob ein effektives Biotopverbundsystem in einer intensiv genutzten Landschaft für Libellen und Amphibien realisiert werden kann, ohne dabei die Landwirtschaft zu beeinträchtigen, untersucht. Nach der Vorstellung des Sander Bruchs werden die rechtlichen und planerischen Vorgaben vorgestellt. s wird durch eine Bestandsaufnahme anhand einer Biotoptypenkartierung die aktuelle Ausprägung der Landschaft erfasst und bewertet. Im Anschluss wird durch ein weiteres Verfahren die Durchlässigkeit der Landschaft für die Zielarten bewertet, um einen Überblick der Defizite zu erlangen. Anhand dieser Defizite und der Ansprüche der Zielarten werden geeignete Ziele und Maßnahmen für einen Biotopverbund vorgestellt. Diese Ziele werden in drei verschiedene Szenarien eingeteilt. Anhand

8 des Minimalszenarios werden die Ziele und Maßnahmen vorgestellt, die mindestens umgesetzt werden müssen, um die Durchlässigkeit der Landschaft für die Zielarten zu gewährleisten. Biotopverbund Der Ursprung des Biotopverbundes liegt in der sogenannten Inseltheorie, die sich mit der rforschung isolierter Population von Flora und Fauna auf kleinen Meeresinseln beschäftigt. Hierbei stellte sich heraus, dass eine solche Isolation zu neuen Arten führen kann, diese aber auch anfälliger gegenüber Krankheiten sein können, die von außerhalb eingeschleppt werden. in weiteres wichtiges rgebnis ist, dass eine zunehmende Verinselung und Fragmentierung eines Biotops zu einer Abnahme der Individuen in allen nun isolierten Teilbereichen führt. Daraus resultiert eine ansteigende Aussterbewahrscheinlichkeit der Individuen bei Störungen wie z.b. inschleppung nicht heimischer Tiere, ähnlich der inschleppung der Ratte nach Neuseeland, die die Population des Kiwis drastisch reduziert hat. nde der 60er Jahre wurde damit begonnen, diese Isolierung durch Verinselung und Zerschneidung auf Landschaften zu übertragen. Die daraus gewonnene rkenntnis, dass durch den influss von Verkehrstrassen, Wohngebieten und intensiver landwirtschaftlicher Nutzung eben solche Verinselungen entstehen und zum Aussterben heimischer Arten führen können, gab den Anstoß zu einem Biotopverbund, der es der Flora und Fauna ermöglichen soll, sich ungehindert ausbreiten zu können. (ALBRCHT et al., 004) Die rechtlichen Regelungen des Biotopverbundes Seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) im April 00 gibt es ein länderübergreifendes Gesetz, welches den Biotopverbund im 3 BNatschG regelt: 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) Biotopverbund () Die Länder schaffen ein Netzt verbundener Biotope (Biotopverbund), das mindestens 0 Prozent der Landfläche umfassen soll. Der Biotopverbund soll länderübergreifend erfolgen. Die Länder stimmen sich hierzu untereinander ab. () Der Biotopverbund dient der nachhaltigen Sicherung von heimischen Tierund Pflanzenarten und deren Population einschließlich ihrer Lebensräume und

9 Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und ntwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. (3) Der Biotopverbund besteht aus Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselementen. Bestandteile des Biotopverbundes sind:. festgesetzte Nationalparke,. im Rahmen des 30 gesetzlich geschützte Biotope 3. Naturschutzgebiete, Gebiete im Sinne des 3 und Biosphärenreservate oder Teile dieser Gebiete, 4. weitere Flächen und lemente, einschließlich Teilen von Landschaftsschutzgebieten und Naturparken, wenn sie zur rreichung des in Absatz genannten Zieles geeignet sind. (4) Die erforderlichen Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente sind durch Ausweisung geeigneter Gebiete im Sinne des Abs., durch planungsrechtliche Festlegungen, durch langfristige Vereinbarungen (Vertragsnaturschutz) oder andere geeignete Maßnahmen rechtlich zu sichern, um einen Biotopverbund dauerhaft zu gewährleisten. (BUNDSMINISTRIUM DR JUSTIZ, 009) in Biotopverbund ist immer dann notwendig, wenn Biotope nicht mehr in Verbindung zueinander stehen und somit zu den verschiedenen Lebensräumen kein Kontakt mehr besteht. Bei Biotopen, die durch Schrumpfung und Zerstückelung, auch Verinselung genannt, stark an Flächengröße verloren haben, kommt es vor, dass der inwanderungsdruck durch flüchtende Arten aus umliegenden Biotopen so groß wird, dass die dort heimischen Tiere völlig verdrängt werden. s wird eine funktionale Vernetzung angestrebt, die es den dort lebenden Arten ermöglicht, miteinander in Kontakt zu treten, oder gegebenenfalls bestehende Reviere zu verlassen. Das Ziel eines Biotopverbundes ist es also, einer Verinselung einzelner Biotope entgegenzuwirken und einen Genaustausch der dort heimischen Arten zu ermöglichen. in effektives Biotopverbundsystem beinhaltet Kernflächen, die über eine stabile, standorttypische Population verfügen und rechtlich geschützt sind sowie Trittsteinbiotope, die es den Arten ermöglichen, sich auf ihren Wanderungen zwischen den Kernflächen für längere Zeit zu erholen. Strukturelemente wie z.b. Hecken oder Flüsse bilden die Verbindungsachse zwischen den Kernflächen und Trittsteinbiotopen. Dadurch ist eine aktive Zu- und Abwanderung sowie ein Genaustausch der Individuen gewährleistet. 3

10 (DAHL et al., 000) In landwirtschaftlich geprägten Landschaften gilt der Grundsatz der guten fachlichen Praxis, d.h. in diesem Fall, dass die verbindenden Landschaftselemente zwischen den Biotopen erhalten bzw. wenn möglich vermehrt werden müssen. (BURKHARDT et al., 004) 3 Beschreibung des Untersuchungsgebiets Im folgenden Abschnitt wird das Untersuchungsgebiet (UG) Sander Bruch anhand der zur Verfügung stehenden Informationen näher beschrieben. 3. Lage im Raum / politische Grenzen Das UG Sander Bruch befindet sich im Nordosten von Nordrhein-Westfalen in der Region Ostwestfalen Lippe (OWL), im Kreis Paderborn (Pb). Der Kreis Pb liegt im Süd- - Westen von OWL und grenzt im nördlichen Bereich an die Kreise Gütersloh und Lippe an. Im Osten grenzt der Kreis Höxter und im Süden der Hochsauerlandkreis an. Westlich liegt der Kreis Soest. OWL selbst ist in 6 Kreise und eine kreisfreie Stadt aufgeteilt und gehört zu dem Regierungsbezirk Detmold. Das UG liegt mit ca. 05 m ü. NN im Abb.: Kreis Paderborn mit UG nördlichen Grenzbereich der Stadt Paderborn zwischen dem Stadtteil Schloß Neuhaus und der Gemeinde Hövelhof. 3. Naturräumliche Gliederung Großräumlich betrachtet befindet sich das UG in der Westfälischen Bucht, die den südlichsten Teil der Norddeutschen Tiefebene bildet. Die Westfälische Bucht ist im Norden durch das Wiehengebirge und den Teutoburger Wald abgegrenzt. Die östliche Grenze, bis hin nach Paderborn, bildet der Westrand des Teutoburger Waldes. Von dort an wird die Westfälische Bucht vom ggegebirge bis zum Rand des Sintfeldes begrenzt. Die südliche Grenze wird hauptsächlich 4

11 von dem Rechtsrheinischen Schiefergebirge gebildet, bis sie schließlich im Westen in das Niederrheinische Tiefland übergeht. Bezogen auf den Landschaftsraum befindet sich das UG in der Senne südwestlich des Teutoburger Waldes, im Übergansbereich von der Oberen- zur Unteren Senne. Die Obere Senne, auch Trockensenne genannt, hat eine Größe von ca. 30 km² und liegt zwischen dem Teutoburger Wald und der Unteren Senne. Sie ist geprägt durch mächtige Sandschichten und tiefe Grundwasserstände. Niederschläge führten zu Auswaschungen, aus denen tief einschneidende rosionstäler entstanden. Die Untere Senne, auch Feuchtsenne genannt, hat eine Flächengröße von ca. 45 km² und zeichnet sich durch hoch anstehende Grundwasserstände aus. Die Geländemorphologie ist im Gegensatz zur Oberen Senne sehr flach ausgeprägt. (BANGHARD et al., 008) 3.3 Landschaftsgeschichtliche Nutzung Die Besiedelung des bis dahin verachteten Gebietes durch den Menschen erfolgte im 7. Jahrhundert. Die damit verbundene Nutzbarmachung der Landschaft hat den Sander Bruch als Kulturlandschaft geprägt. Die Landschaftsgeschichte lässt sich in zwei große Nutzungstypen aufteilen, Heide - und Grünlandbauerntum. (BANGHARD et al., 008) Heidebauerntum Das Urmesstischblatt von 837 weist mit den violetten Bereichen auf eine ausgeprägte Heidevegetation hin, die durch die Bewirtschaftung der Heidebauern nach der Besiedelung entstand und ca. 300 Jahre durch das Heidebauerntum geprägt wurde. Die damalige Bewirtschaftung bestand aus Schafhaltung und Plaggenwirtschaft. Die ursprünglich bewaldeten Flächen sind durch Abholzung und Brandrodung bis auf Minimumareale reduziert, hier dunkelgrün Abb.: Urmesstischblatt von 837 dargestellt. Nördlich der Lippeaue liegt der damalige Siedlungsschwerpunkt mit anliegenden gelb gefärbten Ackerflächen. 5

12 Grünlandbauerntum Die Aufnahme von 954 zeigt, dass die Heideflächen (violett) im Sander Bruch nur noch marginal vorhanden sind. Durch die Kultivierung der Flächen, insbesondere durch die ntwässerung, ist der Anteil an Grünland durch den erhöhten Bedarf an Viehfutter (hellgrün) und Ackerbau (gelb) deutlich gestiegen. Der Siedlungsbereich an der Lippeaue hat sich verdichtet und es sind vereinzelte Hofstellen im Sander Bruch entstanden. Dadurch ist auch der Anteil der Abb.: 3 Biotopkartierung 954 Straßen deutlich gestiegen und trägt so zu einer Zerschneidung der Landschaft bei. Durch die Aufforstung von Kiefergehölzen (dunkelgrün), hat sich der Waldanteil wieder erhöht. (STADT PADRBORN, 996) 3.4 Aktuelle Nutzung Die Nutzungskartierung erfolgte auf DGK5 Kartenblätter um, eine grobe inteilung und eine aktuelle Übersicht der Nutzungstypen zu erlangen. Hierfür wurde in Wälder, Grünland, Acker, Ackerbrache, Gewässer, Siedlungsfläche, Gewerbe, Verkehrswege, Gleisanlagen und Lagerplätze unterschienden. Die Nutzungstypen wurden in einem geographischen Informationssystem (GIS) digitalisiert und ist als Karte im Anhang I einzusehen. Die aktuelle Nutzung wird von den landwirtschaftlichen Nutzungsformen Ackerbau und Grünland dominiert, die insgesamt 74, % der Gesamtfläche des UG einnehmen. Der Waldanteil liegt bei 4,07 %, dieser hat sich im Vergleich zu 954 weiter verringert. Die Siedlungsdichte ist im Süden nur leicht angestiegen, im Nord-Osten hingegen sind neue Siedlungen errichtet worden. Der prozentuale Anteil der Verkehrsflächen ist aufgrund der Autobahn A33 gestiegen. Bei den Stillgewässern handelt es sich um natürliche, künstlich angestaute und durch Abgrabungen entstandene Gewässer. 6

13 Abb.: 4 Vereinfachte Nutzungsverteilung im UG 3.5 Geologie Der Sander Bruch befindet sich im Bereich einer Niederterrasse, die durch Schmelzwasserablagerungen der Saale-Vereisung in der Weichsel-Kaltzeit entstanden ist. Die Mächtigkeit des sogenannten Senne-Sander beträgt im UG bis zu 0 m. Hinzu kommen vereinzelte äolische Ablagerungen von Feinsanden die im Holozän zu einer Dünenbildung geführt haben, die aber nicht höher als m sind. Durch den hohen Grundwasserstand konnten sich vor allem im Sander Bruch Anmoor und Moorerden mit einer Dicke von 0-30 cm bilden. Sowohl die Dünen als auch die Anmoorigen Bereiche sind duch die Kultivierung der Landschaft im Sander Bruch weitestgehend unkentlich gemacht worden. (STADT PADRBORN, 98) Die dazugehörige Karte ist im Anhang I einzusehen. 3.6 Boden / Hydrologie Das UG wurde anhand der analogen BK50 mit einer Auflösung von 300 dpi eingescannt, in ein GIS geladen und georeferenziert. Die Bodentypen wurden digitalisiert und die darin enthaltenen Informationen in die Atributentabelle eingefügt, um eine spätere Weiterverarbeitung in einem GIS zu gewährleisten. Im UG haben sich verschiedene Bodentypen entwickelt, die alle durch das anstehende Grundwasser geprägt sind. Der am häufigsten vorkommende Bodentyp ist der Gley und Nassgley, stellenweise Podsol; der Gley-Podsol z.t. Podsol-Gley und der Podsol stellenweise Gley Podsol. Die weiteren Bodentypen 7

14 sind Ranker und Podsol-Ranker sowie im Norden kleine Bereiche von Niedermoor mit z.t. Moorgley. Die Bodentypen werden in der Karte 3 im Anhang I dargestellt. Tab.: Bodentypen im UG Bodentyp Grundwasserflurabstand Bodenwertzahl Nährstoffsorption kf-wert nfk 0dm Gley und Nassgley, stellenweise Posol- Gley 0-4, 4-8 dm 0-30, gering -6, gering 40-00, hoch 50-00, gering Gley-Podsol, z.t. Podsolgley 8-3 dm 5-30, sehr gering <--6, gering 40-00, hoch 50-00, gering Podsol, stellenw. Gley- Podsol k.a 5-30, sehr gering <--6, gering 40-00, hoch 50-00, gering Ranker und Podsol- Ranker z.t. Podsol k.a. 7-0, sehr gering <, sehr gering 40-00, hoch 50-00, gering Niedermoor, z.t. Moorgley 0-4 dm (STADT PADRBORN, 979) 30-45, geringmittel 0-0, hoch 6-40, mittel 00-50, mittel Aus dem landschaftsökologischen Gutachten Sander Bruch Dreihausen geht hervor, dass sich in dem UG im Übergangsbereich vom Podsol-Gley zum Gley und zum Gley-Podsol stellenweise Plaggenesch befindet, der jedoch aufgrund mangelder Daten nicht lokalisiert werden kann. Die hydrologischen Verhältnisse sind bedingt durch die gering wasserdurchlässigen Mergelschichten aus quartären Ablagerungen. Dadurch bildet sich ein oberes Grundwasserstockwerk im Bereich des UG und sorgt für einen hoch anstehenden Grundwasserspiegel. Die Grundwasserneubildung wird aus ca. 50 % Niederschlagswasser und einfließendem Grundwasser gebildet. Die Grundwasserfießrichtung wird mit westlicher bis südwestlicher Fließrichtung angegeben. (STADT PADRBORN, 984) 3.7 Klima / Luft Der Kreis Paderborn ist durch das atlantische Klima geprägt, bei dem sich die Sommer durch gemäßigte Temperaturen und intensive Niederschläge auszeichnen. Die Winter sind mild und haben eine hohe Luftfeuchtigkeit. Die 8

15 Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 9, C und der durchschnittliche Niederschlag bei 76 mm. Die Daten stammen aus dem Jahresmittel von Stadt Gütersloh. (KLIMADIAGRAMM, 009) 3.8 Mensch Die erste Besiedlung erfolgte um 7. Jahrhundert, seitdem ist der Sander Bruch in landwirtschaftlicher Nutzung. Die daraus entstandende Kulturlandschaft ist für rholungssuchende gut geeignet. Durch die landwirtschaftliche Nutzung ist jedoch zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen durch Dünger, Herbizide und Pestizide Auswirkungen auf die Grundwasserqualität und somit auch auf das Trinkwasser haben. 3.9 Flora / Fauna Die Wälder im UG bestehen hauptsächlich aus Kiefern- und Kiefernmischwäldern. Der geringere Laubwaldanteil besteht aus Buchen, ichen und Birken. Die Wirtschaftsgrünländer setzten sich aus den typischen Pflanzen der Molinio-Arrhenatheretea zusammen. Die am häufigsten vorgefundenen Gräser sind: Poa pratensis, Festuca rubra, Alopecurus pratensis und Holcus lanatus. Die Daten für die Flora und Fauna sind von dem Naturschutzzentrum Senne erhoben und zur Verfügung gestellt worden, sie besteht nicht aus eigenen rhebungen. Flora Die floristischen rhebungen stammen vom ND Heidemoor up m Piepenbrink, NSG Langenbergteich und ND Weckers Heideteich. Aufgrund der Standortverhältnisse bieten diese Bereiche einen wichtigen Lebensraum für gefährdete Arten. In den folgenden Tabellen werden die auf der Roten Liste Deutschland, NRW und in der Großlandschaft Westfälische Bucht geführten Arten aufgelistet. 9

16 Tab.: ND Heidemoor up m Piepenbrink RL-Flora 008 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name BRD NRW WB Schnabel-Segge Carex rostrata 3 3 Mittlerer Sonnentau Drosera intermedia 3 3N 3N Glockenheide rica tetralix *N *N Schmalblättriges Wollgras riophorum angustifolium 3 3 Sumpf-Blutauge Potentilla palustris 3 3 Flammender Hahnenfuß Ranunculus flammula V Braunes Schnabelried Rhynchospora fusca BRD= Rote-Liste-Arten für die Bundesrepublik Deutschland 0- ausgestorben oder verschollen // vom Aussterben bedroht // stark gefährdet // 3 gefährdet // G Gefährdung anzunehmen // R extrem selten // D Daten mangelhaft // + - regional stärker gefährdte // - - regional schwächer gefährdet //!! in besonderen Maße verantwortlich //! stark verantwortlich NRW= Rote-Liste-Arten für Nordrhein-Westfalen( siehe WB ) WB= Rote-Liste-Arten für die Großlandschaft Westfälische Bucht 0 ausgestorben oder verschollen // R durch extreme Seltenheit gefährdet // vom Aussterben bedroht // stark gefährdet // 3 gefährdet // * - ungefährdet // D Datenbasis nicht ausreichend // N Zusatzkriterium für Gefährdungseinstufung bis * von Sippen die Dank Naturschutzmaßnahmen gegenüber 986 gleich oder geringer gefährdet bzw. nicht gefährdet sind // VWL - Vorwarnliste (NATURSCHUTZZNTRUM, 008b) Tab.: 3 NSG Langenbergteich RL-Flora 005 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name BRD NRW WB Hunds-Straußgras Agrostis canina * V Grau-Segge Carex canescens * * 3 Steife Segge Carex elata * 3 3 Langährige Segge Carex elongata * 3 3 Braune Segge Carex nigra * V Schnabel-Segge Carex rostrata * 3 3 Blasen-Segge Carex versicaria * 3 3 Vielstengelige N N Sumpfsimse leocharis multicaulis Schmalblättriges Wollgras riophorum angustifolium * 3 *N Wassernabel Hydrocotyle vulgaris * * 3 Flutende Moorbinse Isolepis fluitans N N Zwiebel-Binse Juncus bulbosus * V Sumpf-Blutauge Potentilla palustris * 3 3 Brennender Hahnenfuß Ranunculus flammula * V Lorbeer-Weide Salix pentandra * 3 3 Grüne Teichsimse Schoenoplectus lacustris * * 3 Südlicher Wasserschlauch Utricularia australis 3 0

17 BRD= Rote-Liste-Arten für die Bundesrepublik Deutschland 0- ausgestorben oder verschollen // vom Aussterben bedroht // stark gefährdet // 3 gefährdet // G Gefährdung anzunehmen // R extrem selten // D Daten mangelhaft // + - regional stärker gefährdte // - - regional schwächer gefährdet //!! in besonderen Maße verantwortlich //! stark verantwortlich NRW= Rote-Liste-Arten für Nordrhein-Westfalen( siehe WB ) WB= Rote-Liste-Arten für die Großlandschaft Westfälische Bucht 0 ausgestorben oder verschollen // R durch extreme Seltenheit gefährdet // vom Aussterben bedroht // stark gefährdet // 3 gefährdet // * - ungefährdet // D Datenbasis nicht ausreichend // N Zusatzkriterium für Gefährdungseinstufung bis * von Sippen die Dank Naturschutzmaßnahmen gegenüber 986 gleich oder geringer gefährdet bzw. nicht gefährdet sind // VWL - Vorwarnliste (NATURSCHTZZNTRUM, 005) Tab.: 4 ND Weckers Heideteich RL-Flora 007 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name BRD NRW WB Grau-Segge Carex canescens * * 3 Braune Segge Carex nigra * VWL Schnabel Segge Carex rostrata * 3 3 Mittlerer Sonnentau Drosera intermedia 3 3N 3N chte Glockenheide rica tetralix * *N *N Wassernabel Hydrocotyle vulgaris * * 3 Sumpf Blutauge Potentilla palustris * 3 3 Sumpf-Helmkraut Scutellaria galericulata VWL BRD= Rote-Liste-Arten für die Bundesrepublik Deutschland 0- ausgestorben oder verschollen // vom Aussterben bedroht // stark gefährdet // 3 gefährdet // G Gefährdung anzunehmen // R extrem selten // D Daten mangelhaft // + - regional stärker gefährdte // - - regional schwächer gefährdet //!! in besonderen Maße verantwortlich //! stark verantwortlich NRW= Rote-Liste-Arten für Nordrhein-Westfalen( siehe WB ) WB= Rote-Liste-Arten für die Großlandschaft Westfälische Bucht 0 ausgestorben oder verschollen // R durch extreme Seltenheit gefährdet // vom Aussterben bedroht // stark gefährdet // 3 gefährdet // * - ungefährdet // D Datenbasis nicht ausreichend // N Zusatzkriterium für Gefährdungseinstufung bis * von Sippen die Dank Naturschutzmaßnahmen gegenüber 986 gleich oder geringer gefährdet bzw. nicht gefährdet sind // VWL - Vorwarnliste (NATURSCHUTZZNTRUM, 007a) Fauna Amphibien: Die Aufnahmen sind an den Stillgewässern ND Heidemoor up m Piepenbrink, NSG Langenbergteich und Beindelhofsee erhoben worden. Weitere Daten stammen von Amphibienschutzzäunen an der Sander Bruch Straße, Hermann- -Löns-Straße und am Diebesweg, an denen vom bis zum insgesamt 678 Individuen gesammelt wurden. Insgesamt wurden dabei 3 Grasfrösche im UG aufgenommen, die in der Roten Liste Deutschland in der Vorwarnliste geführt sind. (NATURSCHUTZZNTRUM, 008a) Diese Daten sind zur Vollständigkeit eingesehen worden. Da die Sammelstellen der geschützten

18 Art nicht genau bestimmt sind und die Zugehörigkeit zu den einzelnen Gewässern nicht möglich ist, wurden diese Daten nicht weiter berücksichtigt. Die im Weiteren genannten Arten beschränken sich auf die in der Roten Liste Deutschland gelisteten Arten. RL D 998 = Rote Liste für die Bundesrepublik Deutschland. Tab.: 5 Laichballenfunde im Heidemoor up m Piepenbrink im Jahr 008 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL D chte Frösche Ranidae Laichballen Moorfrosch Rana arvalis 8 RL D 998 = Rote Liste für die Bundesrepublik Deutschland, = stark gefährdet (AHNFLDT, F., mdl. Mitteilung ) Tab.: 6 Laichballenfunde im NSG Langenbergteich im Jahr 005 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL D chte Frösche Ranidae Laichballen Grasfrosch Rana temporaria V >00 RL D 998 = Rote Liste für die Bundesrepublik Deutschland, V= Vorwarnliste (NATURSCHTZZNTRUM, 005) Tab.: 7 Laichballenfunde im Beindelhofsee in den Jahren 004, 007 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL D chte Frösche Ranidae Laichballen Laichballen Grasfrosch Rana temporaria V 8 56 RL D 998 = Rote Liste für die Bundesrepublik Deutschland, V= Vorwarnliste (NATURSCHUTZZNTRUM, 007b) Libellen: Die Aufnahmen stammen von den folgenden Standorten: ND Heidemoor up m Piepenbrink, NSG Langenbergteich, Beindelhofsee und ND Wecker s Heideteich. Die im Weiteren genannten Arten beschränken sich auf die in der Roten Liste Deutschland und NRW gelisteten Arten. RL D 998 = Rote Liste für die Bundesrepublik Deutschland RL NRW 999 = Rote Liste für Nordrhein- -Westfalen.

19 0-ausgestorben oder verschollen // - vom aussterben bedroht // -stark gefährdet // 3- gefährdet // V- Vorwarnliste // N- naturschutzabhängig // x- nur vereinzelt einfliegende Art // (R)= Reproduktionsnachweis Häufigkeit: I = xemplar / II = -5 xemplare / III = 6-0 xemplare / IV = -0 xemplare / V = -50 xemplare / VI = 5-00 xemplare / VII = xemplare 7 VIII = >00 xemplare ND Heidemoor up m Piepenbrink: Diese Daten stammen aus dem Jahr 008, ältere Vergleichsdaten liegen nicht vor. Insgesamt wurden 7 verschiedene Arten aufgenommen bei denen fünf Reproduktionsnachweise vermerkt worden sind. An diesem Standort sind insgesamt vier der vorgefundenen Arten in der Roten Liste geführt. Tab.: 8 Libellen am Heidemoor up m Piepenbrink im Jahr 008 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL D 998 Falkenlibellen Corduliidae V RL NRW 999 Falkenlibellen Cordulia aenea V 3 II Teichjungfer Lestidae Südliche Binsenjungfer Lestes barbarus I Segellibellen Libellulidae Gefleckte Heidelibelle Sympetrum flaveolum 3 V II Kleine Moosjungfer Leucorrhinia dubia 3 I 008 RLD 998 Rote Liste für die Bundesrepublik Deutschland RL NRW 999 Rote Liste für Nordrhein-Westfahlen 0 ausgestorben oder verschollen // vom Aussterben bedroht // stark gefährdet // 3 gefährde t // V Vorwarnliste // N naturschutzabhängig // x nur vereinzelt einfliegende Art // (R) - Reproduktionsnachweis I = xemplar / II = -5 xemplare / III = 6-0 xemplare / IV = -0 xemplare / V = -50 xemplare / VI = 5-00 xemplare / VII = xemplare 7 VIII = >00 xemplare (NATURSCHUTZZNTRUM, 008b) 3

20 NSG Langenbergteich Die Daten am NSG Langenbergteich stammen aus den Jahren 005 und 008, die gesamte Artenanzahl ist mit gleich geblieben und auch die Individuenzahl ist zu den vorherigen Aufnahmen konstant allerdings gab es 005 mehr Nachweise der Reproduktion. Die Anzahl der Roten Liste Arten betrug 005 insgesamt fünf Arten und 008 gesamt sechs Arten an diesem Standort. Tab.: 9 Libellen am Langenbergteich in den Jahren 005, 008 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL D 998 Falkenlibellen Corduliidae V RL NRW Falkenlibellen Cordulia aenea V 3 IV (R) III Glänzende Smaragdlibelle Teichjungfer Glänzende Binsenjungfer Mosaikjungfern Somatochlora metallica 3 I Lestidae Lestes dryas 3 II II Aeshnidae Torf-Mosaikjungfer Aeshna juncea 3 3 I II (R) Flußjungfern Gomphidae Westliche Keiljungfer Gomphus pulchellus V I I Segellibellen Libellulidae Gefleckte Heidelibelle Sympetrum flaveolum 3 V V (R) III RLD 998 Rote Liste für die Bundesrepublik Deutschland RL NRW 999 Rote Liste für Nordrhein-Westfahlen 0 ausgestorben oder verschollen // vom Aussterben bedroht // stark gefährdet // 3 gefährde t // V Vorwarnliste // N naturschutzabhängig // x nur vereinzelt einfliegende Art // (R) - Reproduktionsnachweis I = xemplar / II = -5 xemplare / III = 6-0 xemplare / IV = -0 xemplare / V = -50 xemplare / VI = 5-00 xemplare / VII = xemplare 7 VIII = >00 xemplare (NATURSCHUTZZNTRUM, 005 & 008b) 4

21 Beindelhofsee Am Beindelhofsee liegen Aufnahmen für die Libellen aus den Jahren 003, 005 und 008 vor. Aus diesen Daten geht hervor, dass nicht nur die Artenanzahl von 8 im Jahr 003 auf im Jahr 008 gestiegen ist, sondern auch die Anzahl der einzelnen Individuen mit erhöhtem Reproduktionsnachweis. An diesem Standort konnten fünf Rote Liste Arten nachgewiesen werden. Tab.: 0 Libellen am Beindelhofsee in den Jahren 003, 005, 008 Deutscher Name Prachtlibellen Gebänderte Prachtlibelle Schlanklibellen Wissenschaftlicher Name Calopterigidae Calopteryx splendens Coenagrionidae RL D 998 RL NRW V I II I Großes Granatauge rythromma najas V IV (R) Falkenlibellen Corduliidae V Falkenlibellen Cordulia aenea V III III II Glänzende Smaragdlibelle Segellibellen Somatochlora metallica Libellulidae Gefleckte Heidelibelle Sympetrum flaveolum II II (R) 3 V VI (R) II (R) I RLD 998 Rote Liste für die Bundesrepublik Deutschland RL NRW 999 Rote Liste für Nordrhein-Westfahlen 0 ausgestorben oder verschollen // vom Aussterben bedroht // stark gefährdet // 3 gefährdet // V Vorwarnliste // N naturschutzabhängig // x nur vereinzelt einfliegende Art // (R) - Reproduktionsnachweis I = xemplar / II = -5 xemplare / III = 6-0 xemplare / IV = -0 xemplare / V = -50 xemplare / VI = 5-00 xemplare / VII = xemplare 7 VIII = >00 xemplare (NATURSCHUTZZNTRUM, 008c) 5

22 Weckers Heideteich Die Aufnahmen von ND Weckers Heideteich stammen aus dem Jahr 007, aktuellere bzw. vergleichbare Daten liegen nicht vor. Insgesamt sind dort 9 verschiedene Arten gesichtet worden, sechs davon sind in der Roten Liste geführt. Tab.: Libellen am ND Weckers Heideteich Deutscher Name Prachtlibellen Wissenschaftlicher Name Calopterigidae RL D 998 RL NRW 999 Gebänderte Prachtlibelle Calopteryx splendens V II Schlanklibellen Coenagrionidae Großes Granatauge rythromma najas V Falkenlibellen Corduliidae V Falkenlibellen Cordulia aenea V III Teichjungfer Lestidae 007 Glänzende Binsenjungfer Lestes dryas 3 N V (R) Kleine Binsenjungfer Lestes virens II Mosaikjungfern Aeshnidae Braune Mosaikjungfer Aeshna grandis V 3 I RLD 998 Rote Liste für die Bundesrepublik Deutschland RL NRW 999 Rote Liste für Nordrhein-Westfahlen 0 ausgestorben oder verschollen // vom Aussterben bedroht // stark gefährdet // 3 gefährdet // V Vorwarnliste // N naturschutzabhängig // x nur vereinzelt einfliegende Art // (R) - Reproduktionsnachweis I = xemplar / II = -5 xemplare / III = 6-0 xemplare / IV = -0 xemplare / V = -50 xemplare / VI = 5-00 xemplare / VII = xemplare 7 VIII = >00 xemplare (NATURSCHUTZZNTRUM, 007a) 3.0 Landschaftsbild Das Landschaftsbild im UG ist durch intensive Acker- und Grünlandnutzung geprägt. ine besondere Bedeutung kommt den vereinzelten Gehölz- und Baumreihen sowie den Gehölzen entlang der Straßen zu, die als gliedernde lemente eine Unterteilung der landwirtschaftlichen Flächen bewirken. Die kleinen Waldbereiche weisen einen Mischbestand auf. Das dominierende Gehölz ist die Schwarzkiefer, der nennenswerte Laubbaumanteil setzt sich aus Rotbuche, Sandbirke, iche, Weide und vereinzelt aus sche zusammen. Diese Waldbereiche gehören ebenfalls zu den gliedernden lementen im UG. Im östlichen Bereich befinden sich mehrere Seen, die entweder zu 6

23 Fischzuchtzwecken oder als Angelgewässer genutzt werden. Die Gewässer Weckers Heideteich und Piepenbrink liegen auf anmoorigen Bereichen und sind als Naturdenkmäler ausgewiesen. Der Langenbergteich im Norden des UG ist ein Heideweiher, der aus einer Ausblasungswanne entstand und als NSG ausgewiesen ist. Diese Bereiche sind aufgrund ihrer Seltenheit und Schönheit eine Bereicherung für das Landschaftsbild. Die Fließgewässer Hagenbach nördlich vom UG und der Roter Bach im südlichen UG sind während der Flurbereinigung 977 begradigt worden (STADT PADRBORN, 984). Die kleineren Abzugsgräben innerhalb des UG sind gradlinig und vereinzelt von Gehölzen umgeben. Diese tragen zusätzlich zu einer Strukturierung der Landschaft bei. 4 Rechtliche und planerische Vorgaben 4. Regionalplan Der Regionalplan des Regierungsbezirk Detmold aus dem Jahr 004 hat seine gesetzliche Grundlage im Raumordungsgesetz (ROG). Für das UG wurden die Planblätter 5 und 6 eingesehen. Das gesamte UG ist als allgemeiner Freiraum und Agrarbereich mit dem Schutz von Landschaft und landschaftsorientierter rholung gekennzeichnet. Die in der Grafik grün umrandeten Bereiche liegen nordöstlich im UG und dienen zum Schutz der Natur. Das nördliche Gebiet Abb.: 5 Ausschnitt aus dem Regionalplan zeigt das FFH-Gebiet Langenbergteich. Der größere südliche Bereich umfasst mehrere Stillgewässer sowie das Fließgewässer Roter Bach. 7

24 4. Landschaftsplan Der Landschaftsplan wurde vom Kreis Paderborn aufgestellt und ist 989 in Kraft getreten. Die rechtliche Grundlage bildet das Landschaftsgesetz NRW mit dem 6 in Verbindung mit den 8-6. Der Landschaftsplan besteht aus den zwei Bereichen Festsetzung und ntwicklungsziele, zu denen es jeweils einen Plan und die schriftliche Ausarbeitung gibt. Die in der Festsetzung enthaltenen schutzwürdigen Bereiche sind im Süden des UG vor allem Baumgruppen, die als geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen sind sowie der Waldbereich um den Beindelhofsee und der Altensennersee mit den angrenzenden Waldgebieten, die im Osten des UG liegen. Die Lindenallee, die von Westen nach Nordosten verläuft, gehört ebenfalls zu den geschützten Landschaftsbestandteilen. Der Langenbergteich im Nordosten ist das einzige ausgewiesene NSG. Des Weiteren sind die Naturdenkmäler (ND) Heidemoor up m Piepenbrink und Weckers Heideteich sowie ein Findling im südwestlichen UG zu nennen. Insgesamt sind ca. 44,63 ha als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, von dem sich der Großteil im mittleren, südlichen und nördlichen Bereich befindet. Die ntwicklungsziele für das UG bestehen aus sechs verschiedenen Bereichen. Die rhaltung einer durch Flurbereinigung gewandelten Landschaft ist im Norden auf einer Fläche von ca. 3,4 ha vorgesehen. twas südlicher befindet sich eine Fläche von ca. 64,7 ha, die zur rhaltung der Landschaft bis zur baulichen Inanspruchnahme vorgesehen ist. Im Süden befindet sich ebenfalls eine solche Fläche mit einer Flächengröße von ca. 6,6 ha. Für das ntwicklungsziel rhaltung, Sicherung und ntwicklung von Lebensstätten seltener heimischer Tiere und Pflanzen ist eine Fläche im östlichen Bereich mit einer Größe von ca. 96,4 ha vorgesehen. Ganz im Süden des UG lautet für eine Landschaft von ca. 48, ha das ntwicklungsziel: Ausbau der Landschaft für die rholung. ntlang der A33 soll auf einer Fläche von ca. 36, ha die Ausstattung der Landschaft zum Zwecke des Immissionsschutzes oder zur Verbesserung des Klimas entwickelt werden. Der restliche ca. 64,48 ha große Bereich, der das gesamte westliche UG einnimmt, dient dem ntwicklungsziel der Anreicherung einer erhaltenswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und gliedernden, belebenden lementen. 8

25 4.3 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Stadt Paderborn stammt aus dem Jahr 005 und ist im 5 Baugesetzbuch (BauGB) gesetzlich geregelt. Dieser Plan stellt sowohl die geplante ntwicklung der Stadt als auch die im Planungsgebiet vorhandenen Schutzgebiete dar. Daraus geht hervor, dass fast das gesamte UG als Wasserschutzgebiet mit den Schutzzonen IIIA bzw. IIIB ausgewiesen ist. Bis auf die Flächen für Wald, Gewässer, Gewerbegebiete sowie schmale Bereiche im Süden des UG, die für Grünflächen nach 5, Abs., Nr. 5 BauGB ausgewiesen sind, unterliegen die restlichen Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung. Nordwestlich vom Beindelhofsee und im Norden des UG s sind kleine Bereiche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur ntwicklung von Boden, Natur und Landschaft gekennzeichnet. Nördlich des Beindelhofsees ist ein kleiner Schutzbereich für Bodendenkmäler verzeichnet. Der mittlere und südöstliche Bereich, sowie kleine Bereiche im Norden, unterliegen dem Landschaftsschutz. Insgesamt sind fünf Naturdenkmäler vermerkt. Das Gewässer im Süden des UG ist für Abgrabungen vorgesehen. 4.4 Schutzgebiete im Untersuchungsgebiet Flora Fauna Habitat (FFH) / Natura 000 Die FFH-Gebiete unterliegen der Richtlinie 9/43 WG. Diese Richtlinie ist eine Verpflichtung der U-Mitgliedsstaaten, ein europäisches, kohärentes Netz von Schutzgebieten aufzubauen und zu schützen. Diese Richtlinie beinhaltet den Schutz der Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete. s trägt den Namen Natura 000 und ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 3-38 geregelt. Das FFH-Gebiet im UG ist der Langenbergteich mit einer Größe von,5 ha. r liegt im Nordosten an der L757. ntstanden ist das Gewässer durch eine Ausblasungswanne in einer ehemaligen Dünenlandschaft, die sich im Laufe der Zeit mit Grundwasser füllte. Dieser Zwischenmoorstandort ist nun Lebensraum für viele gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Die erste Naturschutzgebietsausweisung erhielt der Langenbergteich am.9.96 und er ist damit das älteste NSG in OWL. Die Bezeichnung des FFH-Gebietes ist D (BZIRKSRGIRUNG DTMOLD, 009) 9

26 Naturschutzgebiete (NSG) Die Rechtsquelle ist im BNatSchG 3 festgelegt und dient dem besonders intensiven Schutz von Natur und Landschaft. Das NSG im UG ist ebenfalls der Langenbergteich, der im Vorfeld schon beschrieben wurde. Naturdenkmale (ND) Die Rechtsquelle ist im BNatSchG 8 festgelegt und dient dem Schutz von inzelschöpfungen der Natur. Hierbei handelt es sich um den 0,4 ha großen Birkenbruchbestand und den 0,9 ha großen Heidemoorbereich im nordwestlichen, sowie Weckers Heideteich mit 0,4 ha Fläche im südlichen Bereich des Detailgebietes. Der Birkenbruchbestand liegt in einem Kiefernmischwald mit hoch anstehendem Grundwasser. Das Heidemoor verfügt über eine offene Wasserfläche, die periodisch trocken fallen kann. Dieser Bereich zählt zu den Reliktflächen, verfügt über eine anmoortypische Vegetation und bietet seltenen Pflanzen- und Tierarten einen Lebensraum. Der Findling im südwestlichen UG ist vermutlich ein Relikt aus der iszeit. Der alte Hofbaumbestand am Beindelhof im mittleren, östlichen Bereich des UG, ist als ND ausgewiesen worden. Landschaftsschutzgebiete (LSG) Die Rechtsquelle ist im BNatSchG 6 festgelegt und dient dem Schutz von Teilen der Natur und Landschaft. Im Landschaftsplan Sennelandschaft, der 989 in Kraft getreten ist, lag die Flächengröße des LSG im gesamten UG bei 44,63 ha, 0 Jahre später beträgt die Fläche 440,87 ha. Die Bereiche im LSG haben durch das Heidebauerntum eine kulturhistorische Bedeutung und dienen der rholung. Wasserschutzgebiet Die Rechtsquelle ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgelegt und wird in drei Schutzzonen aufgeteilt, Schutzzone I= Fassungsbereich, Schutzzone II= engere Zone, Schutzzone III= weitere Zone. Das UG ist in die Wasserschutzzonen III A mit,7 km² und III B mit 8,09 km² eingestuft. In der Zone III A muss die Fließzeit des Grundwassers min. 500 Tage bis zur ntnahmestelle betragen, in der Zone III B hingegen Tage. Diese Zone umfasst das gesamte inzugsgebiet und muss vor langfristigen Verunreinigungen geschützt werden. (GOPROTCT, 009) 0

27 Der a Abs. WHG besagt, dass die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Flora und Fauna geschützt werden müssen, dabei sollen vermeidbare Beeinträchtigungen ausbleiben. Bestimmte Handlungen bzw. Nutzungen, die in Verbindung mit Oberflächengewässern oder Grundwasser stehen, wie die inleitung bestimmter Stoffe, Aufstauen und Absenken von Gewässern und die ntnahme von Grundwasser, müssen durch die zuständige Behörde bewilligt werden. (WHG, 009) 5 Abgrenzung des Detailgebiets Der Sander Bruch ist ein Areal in der Paderborner Senne mit einer Fläche von 0,7 km². Der erste Schritt bestand darin, vorhandenen Pläne, Regionalplan, Landschaftsplan, Flächennutzungsplan sowie die Preußische Landesaufnahme von 837, die geologische Karte und die Bodenkarte einzusehen, um die darin enthaltenen Informationen und Restriktionen zu erfassen. Zunächst wurde eine flächendeckende Nutzungskartierung im UG durchgeführt, um eine Übersicht der aktuellen landschaftlichen Nutzung zu erlangen. s folgte eine Verschneidung mit den Landschaftsschutzgebieten, um eine erste ingrenzung vorzunehmen. Hierfür wurden jeweils die Schutzgebiete aus dem Landschaftsplan und FNP verwendet, in denen sich die Mehrheit der Gewässer im UG befindet. Daraus ergab sich ein vorläufiges Detailgebiet, das durch eine rweiterung über das Schutzgebiet hinaus ergänzt wurde. Die Kriterien für die rweiterung ergeben sich aus den hydrologischen und geologischen Verhältnissen sowie aus den dort vorliegenden schutzwürdigen Böden, Gley und Podsol sowie der Tatsache, eine kohärente Fläche für die Biotoptypenkartierung zu erhalten. Das daraus entstandene Detailgebiet hat eine Flächengröße von ca. 6,83 km².

28 6 Methode Die Methode erläutert die Vorgehensweise und die einzelnen Arbeitsschritte, die für diese Arbeit notwendig waren. 6. Leitbild in Leitbild, welches durch offene Planungsprozesse unter inbeziehung der Bürger, der Landwirte als Flächenbesitzer und der politischen Interessen durch Mehrheitsentschlüsse entstanden ist, wird eine bessere Toleranz und Zustimmung in der Bevölkerung finden. Durch die im Vorfeld diskutierten Pro und Contras aller Parteien der für das Leitbild notwendigen Maßnahmen, entsteht ein ausgewogenes rgebnis mit dem alle daran Beteiligten, unter Anbetracht der Kompromisse, einverstanden sind. Der große Vorteil eines so entstandenen Leitbildes ist die Akzeptanz aller Beteiligten und die damit verbundene Bestandskraft. Das bedeutet, dass dadurch ein nachhaltiges Leitbild entstehen wird. Das alleinig durch xpertenvorschläge entstandene Leitbild ist zielorientiert und für das Vorhaben sicherlich das Optimalere. Der entscheidende Nachteil dieser Variante ist allerdings, dass auf die Belange im Vorfeld genannter Parteien keine Rücksicht genommen wird und somit Konflikte vorprogrammiert sind. in auferlegter Rahmen hat sicherlich nicht soviel Bestand wie ein Leitbild, welches durch Mehrheitsentschlüsse entstanden ist. Das folgende Leitbild ist aufgrund des zeitlichen Rahmens durch xpertenvorschläge entwickelt worden. Jedoch ist bei der Realisierung dieser Arbeit darauf hinzuweisen, dass im Vorfeld eine offene Planung mit allen Beteiligten durchgeführt werden sollte. Landwirtschaftlich betrachtet orientiert sich das Leitbild an dem Grünlandbauerntum um das Jahr 954. s soll eine Landschaft entstehen, die durch extensiv genutzte Grünlandbewirtschaftung geprägt ist und prioritär dem Arten- und Biotopschutz dient. Großflächige und zusammenhängende Wiesen und Weiden mit flachen Gewässerblänken sorgen für Biotope, die den Amphibien und Libellen einen ausreichenden Lebensraum bieten und optimale Verhältnisse für die Wanderung und Verbreitung der Arten schaffen. Die einzelnen

29 bewirtschafteten Flächen sind durch Feldhecken und Baumreihen voneinander getrennt und sorgen für eine erhöhte Strukturvielfalt. Das Leitbild der Fließgewässer orientiert sich an den sandgeprägten Fließgewässern der Sander und sandigen Aufschüttungen und mäandriert innerhalb einer natürlichen Auenvegetation mit Prall- und Gleithängen. Die Stillgewässer befinden sich in einem natürlichen Zustand und unterliegen keiner Nutzung. 6. Bestimmungen der Zielarten Die Bestimmung der Zielarten erfolgt in Anlehnung an den Methodischen Rahmen zur Auswahl von Zielarten. (JSSL & TOBIAS, 00) Diese Grafik zeigt den methodischen Ablauf zur Zielartenfindung mit den einzelnen Bedingungen im oberen Abschnitt und den erfüllten inzelkriterien im mittleren Bereich. Rand= Bezugsregion liegt im Randbereich des Überregionalen Vorkommens, Gef= Überregional gefährdete Art, Ind= Indikatorart, und die prioritäre instufung über den Gefährdungsgrad der Roten Liste im unteren Abschnitt. 3

30 Abb.: 6 Methodischer Rahmen zur Auswahl von Zielarten Da die Anzahl der erfüllten inzelkriterien der Arten gleich ist, wurde über den Gefährdungsgrad die Prioritätenauswahl getroffen. Der Moorfrosch zählt nach 0 Abs. Nr. BNatSchG zu den streng geschützten Arten. In der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zählt er zu den nach Anlage, Spalte besonders geschützten Arten. In der FFH Richtlinie ist der Moorfrosch im Anhang IV als streng zu schützende Tierart von gemeinschaftlichem Interesse aufgeführt. (LAUFR, 007) Die Glänzende Binsenjungfer ist nach 0 Abs. Nr. 0- BNatSchG eine besonders geschützte Art. In NRW zählt sie zu den stark gefährdeten Arten. (STRNBRG, 999) 4

31 6.. Moorfrosch (Rana arvalis) Im Anschluss werden die ausgewählten Zielarten mit ihren Ansprüchen an die jeweiligen Lebensräume vorgestellt. Falls nicht anders angegeben, bezieht sich der nachfolgende Text auf LAUFR (007). Rana arvalis: Klasse: Ordnung: Überfamilie: Familie: Gattung: Art: Lurche (Amphibia) Froschlurche (Anura) Ranoidea chte Frösche (Ranidae) chte Frösche (Rana) Moorfrosch (Rana arvalis) Verbreitung: Der Hauptverbreitungsraum liegt in Russland und Sibirien, aber auch in Teilen von Schweden und Norwegen. In Deutschland liegt die Hauptverbreitung in der Norddeutschen Tiefebene, die westliche Grenze bildet die Niederlande. Terrestrischer Lebensraum Der Moorfrosch lebt in unterschiedlichen feuchten Lebensräumen mit hoch anstehendem Grundwasser, vorwiegend in Sumpfwiesen und Flachmooren, aber auch in Nass- und Fettwiesen sowie in nassen Laub- und Mischwäldern. ine dichte Vegetation wird gemieden. Die höchste Aktivitätsdichte ist dann gegeben, wenn ständig offenes Wasser vorhanden ist, diese ist jedoch mit abnehmender offener Wasserfläche rückläufig. Durch den geringen Aktionsradius beschränkt sich der Landlebensraum auf ca. 300 m um das Gewässer. (FLDMANN, 98) In einem relativen Vergleich zu anderen Amphibien konnte bei Beobachtungen in Baden-Württemberg festgestellt werden, dass der Moorfrosch an Böschungen, Fettwiesen und Waldrändern die höchsten Nachweise hatte. Aquatischer Lebensraum Die Gewässergröße spielt bei der Laichablage nur eine untergeordnete Rolle. Die meisten Gewässer sind aber größer als 00 m², gut besonnt und haben Flachwasserbereiche mit gut ausgebildeter submerser Vegetation. Die 5

32 bevorzugten Laichplätze befinden sich in flachen Heideweihern, Teichen und Mooren sowie an freien Flächen zwischen der Vegetation mit einer Wassertiefe von 0-30 cm. Der ph-wert des Wassers ist wichtig für die ntwicklung des Laichs und sollte zwischen 5 und 7 liegen. Mit sinkendem ph-wert nimmt die Überlebenschance ab. Fließgewässer werden nur im geringen Maße genutzt. Überwinterung Die Tiere überwintern von Oktober/November bis Februar/März in lockeren Substraten in einer Tiefe zwischen 0-30 cm, seltener im Gewässer selbst. Wanderung Die Hauptwanderung zu den Laichgewässern geht von Anfang bis Mitte März, in Ausnahmefällen beginnt sie schon nde Februar. Jungtiere legen dabei eine Distanz von bis zu 000 m zurück. Diese Distanz wird auch als kritische Vernetzungsdistanz bezeichnet und gibt Auskunft darüber, wie groß die maximale ntfernung der Lebensräume sein darf, um das inwandern der Art zu gewährleisten. (JSSL & TOBIAS, 00) Alttiere hingegen halten sich in einem Radius von bis zu 300 m zum Laichgewässer auf. in weiterer influss auf den Wanderradius ist die Umgebung. Dieser beträgt dieser bei einem Kiefernwald 0-50 m und in einem Wiesengebiet bis 000 m. Sonstiges Fischbesatz im Gewässer wirkt sich negativ auf den Bestand aus. 6.. Glänzende Binsenjungfer (Lestes dryas) Lestes dryas (GlänzendeBinsenjungfer) Unterklasse: Ordnung: Unterordnung: Familie: Art: Fluginsekten (Pterygota) Libellen (Odonata) Kleinlibellen (Zygoptera) Teichjungfern (Lestes) Glänzende Binsenjungfer (Lestes dryas) Verbreitung: Zerstreut in fast ganz uropa. 6

33 Lebensraum: Teiche, Weiher, Tümpel, Abgrabungsgewässer, binsenreiche Vernässungs- und Überschwemmungsgebiete in Waldnähe. Larvalhabitat Vegetation: Die Larven halten sich in der unterwasser liegenden mersvegetation auf, z.b. in: quisetum fluviatile (Teich-Schachtelhalm), Carex acutiformis (Sumpfsegge), leocharis palustris (Gewöhnliche Sumpfbinse), Ranunculus trichophyllus (Haarblättriger Wasser-Hahnenfuß) und Chara spp. (Armleuchteralgen). Fließgeschwindigkeit: Üblicherweise sind die Larven in Stillgewässern anzutreffen, aber auch in Gewässern mit sehr geringer Strömung sind sie zu finden. Gewässergrund: Schlammig mit hohem Sumpfhumusanteil. Tiefe und Wasserführung: Die vorwiegende Aufenthaltstiefe der Larven beträgt zwischen 0 und 30 cm. Wasserchemismus: Der ph-wert sollte zwischen leicht basisch bis leicht sauer liegen, jedoch nicht dauerhaft den ph-wert 6 unterschreiten. Trophie und Gewässergüte: Überwiegend mesotrophe bis eutrophe Gewässer. Wassertemperatur: Je wärmer die Temperatur, desto schneller schlüpfen die Larven aus den iern. Schlüpfhabitat Bevorzugt schlüpfen die Libellen an der senkrechten mersvegetation in einer Höhe von 5 bis 0 cm, vor allem an leocharis palustris (Gewöhnliche Sumpfbinse), aber auch an Seggen. Imarginalhabitat Überwiegend in Binsen, Großseggen und grasartigen Beständen. Reife- und Jagdhabitat Wiesen- und Seggengesellschaften, Hochstaudenfluren und Waldlichtungen. 7

34 Ruhehabitat In Gewässer- und Bodennähe, in der angrenzenden Sumpf- bzw. Wiesenvegetation oder in Büschen. Fortpflanzungshabitat Gewässer mit starken Wasserstandsschwankungen bis hin zur Austrocknung im Sommer. Umgebung: Keine besonderen Ansprüche, waldnahe Gewässer werden bevorzugt. Beschattung: Keine besonderen Ansprüche, nur nicht voll beschattet. Vegetation: Die Vegetation im Gewässer sollte eine hohe Strukturvielfalt aufweisen und eine gut ausgebildete mersvegetation haben. Die submerse Vegetation spielt keine große Rolle, allerdings steigt die Abundanz der Lestes dryas in Großseggenrieder und Röhrichtbeständen. Fließgeschwindigkeit: Keine bis sehr schwacher Fließgeschwindigkeit. Uferbeschaffenheit: Flach auslaufend. Größe: In der Regel beträgt die Gewässergröße weniger als 00 m², es werden aber vereinzelt auch größere Gewässer genutzt und kann von 500 bis 5000 m² reichen. iablagehabitat/ -substrat Die ier werden in einer Höhe von 0 cm bis zu 80 cm in das pflanzliche Gewebe eingestochen. Zu nennen sind hier z.b.: Acorus calamus (Kalmus), Alisma lanceolatum (Lanzett-Froschlöffel), Carex grazilis (Schlanke-Segge), C. disticha (Kamm-Segge) und quisetum fluviatile (Teich-Schachtelhalm) und mehr. Ist ein Gewässer trockengefallen, werden die ier mit einigem Abstand über dem Gewässerboden in die Pflanzen injiziert. Sonstiges An fischarmen bzw. fischfreien Gewässern steigt die Häufigkeit dieser Art. (STRNBRG, 999) 8

35 6.3 PH-Wert Messung Für beide Zielarten stellt der ph-wert des Gewässers einen wichtigen und beeinflussenden Faktor dar, der über einen geeigneten aquatischen Lebensraum entscheidet. Die ph-wert Messung erfolgte mit dem HI von der Firma Hanna. Insgesamt konnte an 0 Gewässern der ph-wert gemessen werden. Die übrigen Gewässer waren abgezäunt und im Bereich der Fischteiche mit einem Weidezaun gesichert, sodass keine Messung möglich war. In der Karte 4 im Anhang I werden die Gewässer im Detailgebiet und die dazugehörigen ph-werte dargestellt. Messmethode Für die Messung wird die Messsonde ca. Minute unter Wasser gehalten, bis sich der Wert auf der digitalen Anzeige stabilisiert hat. Pro Gewässer wurden Messungen an verschiedenen Stellen durchgeführt um die Kontinuität des ph-wertes zu überprüfen. Vor jeder neuen Messung wurde das Gerät neu kalibriert. Die rgebnisse werden im späteren Verlauf, für die Bestimmung der potenziellen Kerngebiete benötigt. Tab.: ph-wert der Gewässer Gewässer G G G3 G4 G5 G6 G7 G8 G9 G0 ph-wert 7,8 8,9 5,7 7 7,7 7,4 8, 8 6,4 8, 6.4 Biotoptypenkartierung Die Biotoptypenkartierung wurde nach der Fachmethode des Landes NRW durchgeführt. Hierfür wurde die Kartieranleitung NRW vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) angewendet. (LANUV, 008a) Die Kartierung erfolgte auf DGK 5 Kartenblättern mit dem Maßstab :5000. Die flächenhaften Biotoptypen wie z.b. Ackerflächen und Grünlandbereiche wurden in Polygonen digitalisiert, die linienhaften Biotope wie z.b. Ackerrandstreifen und Baumreihen/Hecken wurden aufgrund ihrer geringen Breite mit Polylinien digitalisiert. Die jeweilige Biotopcodierung, der Biotoptyp, sowie die Biotopwerte sind in die Attributentabelle eingefügt worden. Um die Biotope noch detaillierter zu beschreiben, wurde eine weitere Spalte in die Attributentabelle eingefügt, in der die Zusatzcodes aus der 9

36 Biotoptypenbewertung nach der ingriffsregelung NRW enthalten sind und die Biotope aus der Kartieranleitung NRW ergänzen. Hier ein Beispiel anhand eines Buchenwaldes. Kartieranleitung NRW Biotopbewertung nach der ingriffsregelung NRW Biotoptyp Code Code und Zusatzcode Buchenwald AA0 AA0,00, ta-,g Buchenwald mit Lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über allen vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90-00% rgänzung= 00, ta-, g 00= Lebensraumtypischer Baumartenateil ta-= geringes -mittleres Baumholz >4-49 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) g= Strukturen Lebensraumtypischer Baumarten, gut ausgeprägt Abb.: 7 Zusammenschluss der Kartieranleitung und Zusatzcode Die jeweilige Beschreibung des Zusatzcodes ist in der Attributentabelle nach zu lesen. Die Biotoptypenkartierung und -bewertung werden in der Karte 5 im Anhang I dargestellt. Im Folgenden werden die vorgefundenen Biotoptypen aufgelistet. 30

37 Buchenwälder ichenwälder Kiefernwälder Kleingehölze Feldgehölze Gebüsche Code Biotoptyp AA0 AA AA4 AB AB3 AB5 AK0 AK B BA BB0 BB Buchenwald Buchenwald mit dellaubhölzern Buchenmischwald mit Nadelhölzern Birken-ichenwald ichenmischwald mit dellaubhölzern ichenmischwald mit Nadelhölzern Kiefernwald Kiefernwald mit Laubhölzern Kleinflächige Gehölze und Gebüsche Feldgehölze aus einheimischen Baumarten Gebüsch, Strauchgruppe Gebüschstreifen Hecken Ufergehölz Baumgruppe, Baumreihe Kopfbaumgruppe, Kopfbaumreihe Alleen Großseggenried Röhrichtbestände BD0 BD3 B0 B BF0 BF BG BG BH0 CD0 CF Hecke Gehölzstreifen Ufergehölz rlen-ufergehölz Baumgruppe Baumreihe Kopfbaumreihe Kopfbaumgruppe Allee Großseggenried Röhrichtbestände hochwachsender Arten 3

38 Fettweiden, Fettwiesen Nass- und Feuchtgrünland Grünlandbrache A B0 C0 0 5 Fettwiese Fettweide Feuchtwiese Grünlandbrache Brachgefallene Fettwiese Gering- mäßig verbuschte Grünlandbrache Teiche Abgrabungsgewässer Gräben Vegetationsarme oder freie Bereiche FF0 FF FG0 GF Teich Fischteich Abgrabungsgewässer Graben Vegetationsarme Sandflächen Seen FA0 See Acker Sandacker Stehende Kleingewässer Heideweiher, Moorblänke FD0 FD F F Stehendes Kleingewässer Blänke Heideweiher Moorblänke Ackerbrachen Straßen- und Gleisränder Gleisanlagen HB0 HC0 HD3 Ackerbrache Bahngleisrain Straßenrand Gleisanlage 3

39 Böschungen Garten, Baumschulen Park, Grünanlagen HH HJ HM0 HM7 Straßenböschung mit Gehölzbestand Fließgewässerböschung, Uferrandstreifen Nutzgarten Grünanlage Nutzrasen Verkehrswege Wirtschaftswege Scheune, Schuppen SC VB WB Fabrikanlage, Werksanlage Straße Feldweg Anglerhütte Lagerplätze HT3 HT4 Lagerplatz, unversiegelt Lagerplatz, versiegelt Ackerrandstreifen Ackerrandstreifen Siedlungsfläche 5 6 Landwirtschaftliche Hof- und Gebäudefläche Wohnbaufläche, ländlicher Bereich Seidlungsflächen, Gewerbegebiete SC0 Gewerbe- und Industriefläche 33

40 6.5 Biotoptypen im Detailgebiet Hier wird die Bedeutung der Biotoptypen für den Biotopverbund erläutert und es werden die aufgenommenen Biotoptypen beschrieben. Wälder Die Wälder sind ein wichtiger Bestandteil im Biotopverbund. Sie dienen vielen Arten nicht nur als Kernbereiche, Schutz- und Rückzugsräume, sondern sind auch bedeutend für eine Biotopvernetzung. Gerade in der Agrarlandschaft sind die Übergänge vom Wald zum Offenland, die sogenannten Ökotone, von hoher Bedeutung. Sie weisen eine hohe Artenvielfalt auf und werden von Amphibien als Wanderkorridore genutzt. in idealer Waldrand besteht aus einer Kraut-, Strauch- und Baumschicht und hat eine Breite von insgesamt 0 m. Die Mindestbreite dieser Ökotone sollte 5-0 m nicht unterschreiten. (JSSL&TOBIAS, 00) s wurden bei der Kartierung alle Gehölzbereiche ab ha als Wald erfasst, die über eine Baum- und Strauchschicht verfügen. Bereiche mit geringerer Größe aber mit einer gut ausgebildeten Waldstruktur wurden ebenfalls als Wald kartiert. Das Detailgebiet verfügt über insgesamt 9 ha Wald, der sich in 7 einzelne Waldgebiete aufteilt. Zu den vorgefundenen Wäldern zählen Buchen-, Buchenmisch-, ichenmisch- sowie Kiefern- und Kiefernmischwald. Mit einem prozentualen Waldanteil von 7,4 % ist dieser eher gering. Die meisten Waldflächen liegen im mittleren Bereich, im Nordosten und im Süden nehmen die Waldanteile ab. Waldgebiete mit einer hohen Natürlichkeit sind nicht nachzuweisen. Die in der Regel kleinen Wälder sind durch die angrenzende Nutzung oder durch Verkehrswege scharf parzelliert und verfügen nicht über Ökotone, die den Übergang vom Wald zum Offenland säumen. Kleingehölze Im Sinne des Biotopverbundes dienen die Kleingehölze als Trittsteine für Arten auf ihren Wanderungen. Die linienhaften Biotope bilden Wanderkorridore für die Amphibien, die im Optimalfall die Trittsteine miteinander verbinden, aber auch als Lebensräume genutzt werden. Für Libellen dienen diese Biotope als Jagdreviere und Orientierungslinien. (STRNBRG, 999) Der Randbereich der Kleingehölze sollte über einen mindestens -5 m breiten Kraut- und Grassaum verfügen. (JDICK, 994) 34

41 Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden alle kleinflächigen Gehölze unter und über ha Größe als Kleingehölze erfasst, die nicht über eine typische Waldstruktur verfügen. Dazu gehören Feldgehölze, Gebüsche, Hecken, Ufergehölze, Baumgruppen und Baumreihen, Kopfbaumgruppen und Kopfbaumreihen sowie Alleen. Die Klein- und Feldgehölze sowie Gebüsche haben ihren größten Anteil im gesamten Westen des Detailgebietes sowie in kleinen Bereichen im Osten und Nordosten. Sie bestehen aus einheimischen Gehölzen, die, bis auf diejenigen, die sich innerhalb anderer Waldbiotope befinden, durch die angrenzende Nutzung scharf parzelliert sind. Die linienhaften Biotopstrukturen wie Baum- und Kopfbaumreihen sowie Ufergehölze sind im gesamten Detailgebiet verteilt. In erster Linie befinden sich die meisten dieser Biotope zwischen den Straßenbanketten und den anschließenden Abzugsgräben auf einer Breite von wenigen Metern, also im Randbereich der Äcker, so auch die Lindenallee entlang der Klausheider Straße auf einer Länge von ca.,3 km. Auf freien Ackerflächen hingegen sind diese lemente nur sehr selten zu finden. Die Ufergehölze säumen die Bereiche der Fließ- und Stillgewässer im Detailgebiet, sorgen in weiten Bereichen der Abzugsgräben für ausreichende Beschattung und bilden damit einen bevorzugten Wanderkorridor für Amphibien und Libellen. Auch diese Biotope sind durch die angrenzenden Nutzungen scharf begrenzt und verfügen nicht über einen, für den Biotopverbund förderlichen, Randstreifen der eine Mindestbreite von 5 m aufweisen kann. Die Kopfbaumgruppen sind überwiegend im Bereich der landwirtschaftlichen Hofund Gebäudeflächen zu finden. s handelt sich dabei um ichen, die teilweise einen Brusthöhendurchmesser (BHD) von über 60 cm besitzen. Großseggenried und Röhricht Diese Biotope sind wichtige Lebensraumbereiche für Libellen und Amphibien. Durch die Vegetation bieten sie Schutz, Laichhabitate und optimale Habitatansprüche für die verschiedenen Libellenstadien. Das Großseggenried liegt nordöstlich im NSG Langebergteich und hat eine Größe von ca. 0,8 ha. s nimmt den gesamten Randbereich des Teichs ein und bildet so einen bevorzugten Lebensraum für Amphibien und Libellen. 35

42 Das Röhricht liegt an dem südlichen Abgrabungsgewässer Rothesee im Detailgebiet und hat eine Flächengröße von ca. 0,4 ha. Aufgrund der Vegetation bietet dieser Bereich Lebensraum und Schutz für Amphibien und Libellen. Wirtschaftsgrünland Grünland ist ein wichtiger Bestandteil des Biotopverbundes. s dient zum einen als Durchwanderungsraum für Amphibien und zum anderen als Lebensraum. Die intensive Nutzung und die damit verbundenen Pestizide und Düngemittel wirken sich negativ auf Amphibien und Libellen aus, daher ist eine extensive Grünlandnutzung vorteilhaft. (JDICK, 994) Der Oberbegriff schließt alle intensiv genutzten Grünländer wie Fettwiesen und Fettweiden sowie brachgefallenes Grünland ein. Insgesamt beträgt der Flächenanteil der Fettwiesen und -weiden ca. 7 % des Detailgebietes. Das Wirtschaftsgrünland liegt unzusammenhängend im Randbereich des kartierten Gebietes, lediglich im Norden sind größere zusammenhängende Flächen zu finden, das Zentrum ist frei von Grünländern. In den meisten Fällen sind die Grünländer durch die angrenzenden Nutzungen wie Äcker und Straßen begrenzt. Die Fettwiesen und -weiden, die an Wald oder Kleingehölze angrenzen, werden bis an die angrenzenden Nutzungen hin bewirtschaftet, ein ausreichender Saum vom mindestens 5 m ist nicht vorhanden. Die drei brachliegenden Grünländer haben eine Gesamtflächengröße von ca., ha und liegen im Westen und Südwesten des kartierten Gebietes. Die angrenzenden Nutzungen sind alle intensiv, bis auf die südliche Brachfläche, die zu /3 an einen Kiefernmischwald grenzt. Feuchtgrünland Feuchtgrünland ist wie das Wirtschaftsgrünland ein wichtiger Bestandteil des Biotopverbundes. Aufgrund der Feuchtigkeit wird dieser Lebensraum sowohl von den Amphibien als auch von den Libellen bevorzugt angenommen. Je nach Ausprägung können offene Wasserstellen als Fortpflanzungshabitat dienen. Die extensiv genutzte Feuchtwiese ist lückenhaft mit Binsen bewachsen und liegt im Westen des Detailgebietes mit einer Flächengröße von ca. 3 ha. Innerhalb der Feuchtwiese befinden sich zwei Bereiche, die mit Kiefern bewaldet sind. 36

43 Gewässer Die Gewässer bilden die Grundlage für das Überleben der Amphibien und Libellen. Sie dienen den Amphibien als Fortpflanzungshabitat, Laichablageplatz und aquatischen Lebensraum und den Libellen als iablageplatz, Larval-, Jagdund Fortpflanzungshabitat und sind damit unentbehrlich für diese Arten. Die Fließgewässer und die Uferrandstreifen dienen sowohl als Lebensraum als auch als wichtiger Wanderkorridor. Hierbei sollte der Uferrandstreifen ab Böschungsoberkante 0-5 m betragen. (JDICK, 994) Zu den Gewässern zählen alle Oberflächengewässer im Detailgebiet. Dazu gehören Seen, stehende Kleingewässer, Heideweiher und Moorblänken, Teiche, Abrabungsgewässer und Gräben mit ihren Böschungen und besitzen eine Gesamtflächengröße von ca. 35,6 ha. Der Beindelhofsee liegt in einem Wald im östlichen Bereich des Detailgebietes zwischen den Fischzuchtanlagen und wird als naturnah eingestuft. An diesem Gewässer befinden sich emerse und submerse Vegetation auf flach abfallenden Gewässergründen. Im Randbereich des Sees beginnt nur nach wenigen Metern die Waldvegetation. Die stehenden Kleingewässer befinden sich unmittelbar östlich des Beindelhofes. Sie dienen als Fischteiche und verfügen nicht über einen natürlichen Uferbereich. Der Heideweiher Weckers Heideteich liegt im westlichen Bereich und wird als naturnah eingestuft. Im Zuge einer Pflegemaßnahme wurden hier im Jahr 008 Ausbaggerungsmaßnahmen durchgeführt, um den starken Rohrkolbenbewuchs einzudämmen. Die Waldvegetation reicht stellenweise bis an das Gewässer heran. Die Moorblänke Heidemoor up m Piepenbrink im Nordwesten liegt in einem Kiefernwald und ist als ND geschützt. In und um das Gewässer befindet sich moortypische Vegetation. twas südlich des anmoorigen Gewässers, außerhalb des Waldes, liegen zwei neu angelegte Blänken. Das NSG Langebergteich ist aus einer Ausblasungswanne entstanden und mit ausgeprägter Seggenvegetation bewachsen. r ist als FFH-Gebiet ausgewiesen und liegt in einem Kiefernmischwald, der direkt an das Ufer angrenzt. Die Teiche im östlichen Bereich unterliegen fischereiwirtschaftlicher Nutzung und sind z.t. mit Netzten abgedeckt. benfalls in fischereiwirtschaftlicher Nutzung 37

44 befinden sich die Gewässer südwestlich vom Beindelhof, die in einem Buchenmischwald liegen. Die zwei großflächigen Gewässer, der Altensenner See im Osten und der Rothesee im Süden, sind durch Abbaumaßnahmen entstanden. Der Altensenner See wird von Anglern genutzt. Die Fließgewässer bestehen aus Abzugsgräben, um die landwirtschaftlichen Flächen zu entwässern und dem im östlichen Bereich von Norden nach Süden verlaufenden Roterbach. Die Gräben wurden für die ntwässerung gradlinig angelegt und der Roterbach ist im Zuge der Flurbereinigung begradigt worden. Die Böschungen haben eine Neigung von : und sind mit Gräsern, Nitrophyten und Gehölzen bewachsen. Hierbei kommt es vor, dass die Uferböschungen durch Brücken und Verrohrungen zerschnitten sind. Die Uferrandstreifen, die oberhalb der Böschung beginnen, überschreiten die Breite von einem Meter nicht. Acker Diese Biotope sind nicht geeignet, da sie den Standortansprüchen der Amphibien und Libellen nicht gerecht werden. So sind z.b. die Überlebenschancen der Jungtiere des Moorfrosches aufgrund der Bedingungen, die in diesem Biotoptyp vorherrschen, eher gering. (LAUFR, 007) Die Ackerrandstreifen nehmen eine äußerst wichtige Funktion ein, wenn es darum geht, diesen Biotoptyp zu durchwandern und sie sollten über eine ausreichende Breite verfügen. Zu den Ackerflächen werden auch die Ackerbrachen und Ackerrandstreifen gezählt. Insgesamt wird das Detailgebiet von den intensiv genutzten Sandäckern dominiert. Die Ackerflächen nehmen mit einer Größe von 34,3 ha ca. 5 % des gesamten Detailgebietes ein. Die Ackerrandstreifen im Detailgebiet sind sehr gering ausgebildet und überschreiten eine Breite von einem Meter eher selten. Aneinander angrenzende Äcker gehen in den meisten Fällen ineinander über. Verkehrswege Die Verkehrswege haben eine zerschneidende und isolierende Wirkung auf die Landschaft und die Lebensräume. Dabei sind es die Autos, die für eine hohe Sterberate der Amphibien während ihren Wanderungen sorgen. Nicht nur das Überfahren, sondern auch die Schadstoffe, die optischen Reize, Druckwellen und rschütterungen beeinträchtigen die Tiere. Untersuchungen haben ergeben, dass bei einem Verkehrsaufkommen von 0 Kraftfahrzeugen pro Stunde 30 % 38

45 der wandernden Amphibien getötet werden. Nur in seltenen Fällen kann es dazu kommen, dass Amphibien aufgrund der hohen Hitzeentwicklung in den Sommermonaten allein durch die Straßen verenden. (LAUFR, 007) Die Straßen- und Gleisränder nehmen zwar eine Vernetzungsfunktion ein, sind aber für Amphibien eher suboptimal. Libellen hingegen nehmen Strukturen wie Straßen oder Gleisanlagen als Orientierungslinie an. Zu den Verkehrswegen werden Straßen, unbefestigte Wege, Feldwege und Gleisanlagen mit ihren Straßenrändern und Böschungen sowie den Bahngleisrainen gezählt. Die Straßen, zu denen auch asphaltierten Hofeinfahrten zählen, sind im gesamten Gebiet verteilt. Die Straßenränder bestehen aus einer gepflegten Bankette und einer in den meisten Fällen angrenzender Baumreihe. Die unbefestigten Wege bestehen aus Schotter und dienen als infahrten, einmal zu einem Wohnhaus im östlichen Bereich und zum anderen als infahrt zu dem südlichen Abgrabungsgewässer Rothesee. s wurden insgesamt fünf Feldwege aufgenommen. Die Straßenböschungen befinden sich im südlichen Bereich und sind mit einheimischen Gehölzen bewachsen. Die Gleisanlage verläuft von Südosten nach Nordwesten und bildet im mittleren Bereich die Grenze des Detailgebietes. Der Bahngleisrain besteht aus Gräsern, Nitrophyten und kleinen Strauchreihen und hat eine Breite von -3 m. Die angrenzenden Nutzungen sorgen für eine scharfe Abgrenzung. Grünanlagen Diese Biotoptypen wurden erst ab einer Flächengröße von über 000 m² aufgenommen und befinden sich durch mehrmaliges Mähen im Monat in intensiver Benutzung. Die Bereiche, die unter diese Flächengröße fallen, werden zu den landwirtschaftlichen Hof- und Gebäudeflächen sowie zu den Wohnbauflächen im ländlichen Raum gezählt. Siedlungsfläche und Gewerbegebiet Die Siedlungsflächen und Gewerbegebiete sind in ihrer Struktur und den wechselnden, kleinräumigen Bereiche zwar mit unterschiedlichen Lebensräumen ausgestattet, bilden aber aufgrund der Beschaffenheit und der Nutzung für Amphibien und Libellen keine geeigneten Lebensräume. Zu Siedlungsflächen und Gewerbegebiete werden alle landwirtschaftlichen Hof-, Gebäude-, und Wohnbauflächen im ländlichen Raum, Gewerbe und Industrieflächen und Fabrikanlagen sowie die Lagerplätze im Detailgebiet 39

46 gezählt. Die 7 landwirtschaftlichen Hof- und Gebäudeflächen nehmen insgesamt,3 ha Fläche ein. Die 4 Wohnbauflächen im ländlichen Raum haben einen Flächenanteil von 3,7 ha. Die Gewerbe- und Industriefläche liegt im westlichen Bereich und hat eine Fläche von ca. 0,4 ha. Die Fabrikanlage im Süden des Detailgebietes ist eine Ziegelei mit einer Gesamtfläche von ca. 4,7 ha. Insgesamt nehmen die Gebäude im Detailgebiet eine Flächengröße von ca. 0, ha ein und haben damit einen flächenmäßigen Anteil von,9 %. Die drei Lagerplätze liegen im nordöstlichen und westlichen Bereich des Detailgebietes. Der nördliche Lagerplatz wird für Grünabfälle genutzt, die westlich gelegenen Plätze werden zum einen für die Lagerung von landwirtschaftlichen Geräten und zum anderen für die Lagerung von Containern einer angrenzenden Fabrik genutzt. 6.6 Biotoptypenbewertung Die Biotoptypenbewertung wird nach der Nummerischen Bewertung von Biotoptypen für die ingriffsregelung in NRW nach LANUV (008b) durchgeführt. Diese Biotopbewertung erfolgt mit einer 0-stufigen Skala für die inzelkriterien: Natürlichkeit, rsetzbarkeit / Wiederherstellbarkeit, Vollkommenheit, Gefährdung / Seltenheit. Die Werte werden addiert und durch die vier Kriterien geteilt. Der daraus entstandene Durchschnitt ergibt den Gesamtbiotopwert. Nachstehend folgt ein Beispiel anhand des Biotoptyps Fließgewässerböschung, Uferrandstreifen mit dem Biotopwert 5, es ergeben sich folgende inzelkriterien. Tab.: 3 instufung der inzelkriterien für Fließgewässerböschung, Uferrandstreifen Natürlichkeit rsetzbarkeit/ Wiederherstellbarkeit Vollkommenheit Gefährdung/ Seltenheit Die Rechnung ist also = :4= 5,5. Dieser Wert wird gerundet und ergibt den Biotopwert 5. Die Wertstufen der einzelnen Biotope sind in der Spalte 40

47 Biotopwert in den Attributtabellen einzusehen. Die Biotopwerte sind in der Karte 5 im Anhang I dargestellt. Der Bewertungsschlüssel der ingriffsregelung ist in Stufen aufgeteilt, 0 ist die schlechteste und 0 die beste Stufe. Zur visuellen Vereinfachung werden die Bewertungsstufen in 4 Bewertungsfarbklassen zusammengefasst, 0-4= naturfern (rot), 5-6= bedingt naturfern(orange), 7-8= bedingt naturnah (hellgrün), 9-0= natürlich/ naturnah (grün). Die Tab.: 4 Wertstufen und Flächenanteil der Biotoptypen im Detailgebietzeigt die jeweiligen Wertstufen und ihre Flächengröße sowie die prozentuale Verteilung der Biotopwerte. Tab.: 4 Wertstufen und Flächenanteil der Biotoptypen im Detailgebiet 9-0 0,9 ha 0,3% ,5 ha 6,67% ,7 ha 4,0% ,56 ha 79,8% 6.7 Kerngebiet für die Zielarten Kerngebiet für den Moorfrosch Aufgrund des Laichballennachweises am Heidemoor up m Piepenbrink bildet dieses Gewässer den ersten Kernbereich der Moorfroschpopulation im Detailgebiet. Wegen der geringen Wanderungsrate der adulten Tiere von ca. 300 m, gilt es diesen Bereich als Pufferzone einzurichten, um somit äußere Störfaktoren zu vermeiden. Das Gewässer liegt in einem gut ausgeprägten Kiefernwald mit geringem Birkenanteil und verfügt über emerse und submerse Vegetation. Die Gewässergröße schwankt je nach Niederschlag und Jahreszeit und kann deshalb nicht mit Bestimmtheit genannt werden. Der ph-wert des Wassers beträgt 5,73 und liegt damit im Optimalbereich für die Laichentwicklung. Die Bodentypen im Bereich der Pufferzone des Heidemoors up m Piepenbrink sind Grundwasserbeeinflusst und bilden somit die Grundlage für den nach LAUFR (007) bevorzugten terrestrischen Lebensraum des Moorfrosches. Im Bereich der 300 m Pufferzone befinden sich folgende Bodentypen. Gley- Podsol, z.t. Podsol- Gley mit einem mittleren Grundwasserflurabstand von 8-3 dm. 4

48 Ranker und Podsol- Ranker, z.t. Podsol, Angaben über den mittleren Grundwasserflurabstand sind nicht vorhanden. Gley und Nassgley, stellenweise Podsol-Gley, mit einem mittleren Grundwasserflurabstand von 0-4 und 4-8 dm. Der Bereich umfasst eine Flächengröße von ca. 35,0 ha. Die folgende Abbildung zeigt die Verteilung der Biotoptypen und ihre Flächengröße in ha. Birkenbruchbestand Moorblänke Blänke Gräben Kleingehölze Straße Fettweide Feuchtwiese Buchenwald Mäßig verbuschte Grünlandbrache Sandacker Ackerbrache Fettwiese Kiefernwald 0,3 ha 0,9 ha 0,33 ha 0,47 ha 0,57 ha, ha,5 ha,63 ha,7 ha,9 ha 3,5 ha 3,74 ha 4,44 ha 3,6 ha Abb.: 8 Biotoptypenverteilung in ha im Kerngebiet ND Heidemoor up m Piepenbrink Potenzielle Kerngebiete Um das Überleben des Moorfrosches zu gewährleisten, müssen weitere Kernbereiche für die Besiedelung, Populationsentwicklung und dem damit verbundenen genetischen Austausch geschützt werden. Die nachfolgenden potenziellen Gewässer verfügen über den geeigneten ph-wert und die für die Laichablage benötigte submerse Vegetation und werden im weiteren Verlauf vorgestellt. NSG Langebergteich Dieses Gewässer liegt in einem Mischwald im nordöstlichen Detailgebiet. s hat eine Größe von ca. 954 m² und ist mit Seggen und Binsen bewachsen. Das Wasser hat einen ph-wert von 6,95. Die vorhandenen Bodentypen in der Pufferzone sind: 4

49 Gley-Podsol, z.t. Podsol-Gley mit einem mittleren Grundwasserflurabstand von 8-3 dm. Gley und Nassgley, stellenweise Podsol-Gley mit einem mittleren Grundwasserflurabstand von 0-4 und 4-8 dm. Niedermoor z.t. Moorgley mit einem mittleren Grundwasserflurabstand von 0-4 dm. Hinter dem Langenbergteich, in östlicher Richtung, verläuft die stark befahrene L757, an der auch das Detailgebiet endet. Der Bereich umfasst eine Flächengröße von ca. 6,46 ha. Die folgende Abbildung zeigt die Verteilung der Biotoptypen und ihre Flächengröße in ha. Heideweiher Straßenböschung Graben Großseggenried Nutzrasen Nutzgarten Grünanlage Gleisanlage Straße ichenmischwald Hof- und Gebäudefläche Fettwiese Kiefernmischwald Fettweide Sandacker 0,09 ha 0,8 ha 0,8 ha 0,8 ha 0,3 ha 0,7 ha 0,36 ha 0,55 ha 0,69 ha 0,78 ha,03 ha,7 ha 3,3 ha 7,6 ha 9,3 ha Abb.: 9 Biotoptypenverteilung in ha im potenziellen Kerngebiet NSG Langenbergteich ND Weckers Heideteich Der Heideteich liegt in einem Wald, der im östlichen Bereich aus einem Kiefern- -Birkenmischwald und im westlichen Bereich aus einem rlen-weidenbestand besteht. Der Waldbereich ist im Norden durch die Sander-Bruch-Straße und im Westen durch die Hermann-Löns-Straße begrenzt. Das Gewässer hat eine Größe von ca. 456 m² und einen ph-wert von 6,4. Folgende Böden sind in dem Gebiet der Pufferzone vorhanden. 43

50 Gley- Nassgley, stellenweise Podsol-Gley mit einem mittleren Grundwasserflurabstand von 0-4 und 4-8 dm. Podsol, stellenweise Gley-Podsol, Angaben über den mittleren Grundwasserflurabstand sind nicht vorhanden. Gley- Podsol, z.t. Podsol- Gley mit einem mittleren Grundwasserflurabstand von 8-3 dm. Der dritte potenzielle Kernbereich hat eine Flächengröße von 37,35 ha. s ist damit der größte Kernbereich. Folgende Verteilung der Biotoptypen liegen vor. Graben Nutzrasen Fettweide Heideweiher Nutzgarten Hof- und Gebäudefläche Kleingehölze Straße Fettwiese Kiefernmischwald Sandacker 0,3 ha 0,34 ha 0,34 ha 0,4 ha 0,44 ha 0,7 ha,48 ha,8 ha 3,7 ha 6,69 ha,63 ha Abb.: 0 Biotoptypenverteilung in ha im potenziellen Kerngebiet ND Weckers Heideteich Kerngebiete für die Glänzende Binsenjungfer Aufgrund des Vorkommens und des Reproduktionsnachweises an Weckers Heideteich 007 bildet dieses Gewässer, mit einem ph-wert von 6,4 das Kerngebiet. In den ufernahen südlichen Bereichen des Heideteiches befindet sich eine ausgeprägte mersvegetation (siehe Tab.: 4) und bildet das bevorzugte iablage- und Schlupfhabitat der Binsenjungfer. Der Aktionsradius der Lestidae beträgt nach STRNBRG (999) 0-00 m, kann aber auch durchaus bis zu 800 m betragen. Die weiteren potenziellen Fortpflanzungs- und Lebensräume der Glänzenden Binsenjungfer werden nach dem ph-wert des Gewässers und der vorhandenen emersen Vegetation ausgewählt. 44

51 Langenbergteich An diesem Gewässer wurde die Glänzende Binsenjungfer in den Jahren 005 und 008 nachgewiesen. Dieser Bereich verfügt über eine stark ausgebildete mersvegetation, die hauptsächlich aus Seggen und Binsen besteht und mit dem ph-wert 7 im Toleranzbereich liegt. Verbundelemente für den Moorfrosch Für den Moorfrosch sowie für Amphibien generell sind lineare Strukturen und Trittsteine in der Landschaft ein wichtiger Bestandteil. Diese dienen nicht nur zur alljährlichen Wanderung zu den Laichgewässern, sondern auch zur Verbreitung der Arten. Zu den linearen Strukturen und Trittsteinen zählen Waldränder, Feldhecken, Feuchtgrünland, Grünland, Brachflächen und wasserführende Gräben. (JDICK 994) Die im Detailgebiet vorhandenen linearen Strukturen und Trittsteine sind Waldränder, Baumreihen, Hecken, Feldgehölze, Gräben, Ackerbrachen und -randstreifen, Fettwiesen und -weiden. Verbundelemente für die Glänzende Binsenjungfer Die wesentlichen lemente für die Vernetzung der Habitate bestehen aus linearen Strukturen wie Waldrändern, Hecken, Flüssen, Gräben, die als Leitlinien fungieren. Die Leitlinien im Detailgebiet bestehen aus: Waldrändern Baumreihen, Hecken, Feldgehölzen und Gräben. Über die bevorzugte Beschaffenheit, Nutzung oder Distanz der durch die Menschen geplanten Leitlinien, sind die Informationen nur sehr gering. s wird davon ausgegangen, dass lineare Strukturen zur Orientierung dienen. Die Trittsteinbiotope sind ein wichtiger Bestandteil und dienen den Libellen als Rastplatz, aber auch zum Ausbau einer Metapopulation. Im Fall der Glänzenden Binsenjungfer reichen dafür schon kleine Gewässerflächen die z.b. auf Viehweiden als Tränke dienen und periodisch trocken fallen können. (STRNBRG, 999) Defizite der Kerngebiete Die Kerngebiete sind durch den Schutzstatus zu kleinflächig und dadurch nicht ausreichend vor äußeren inflüssen geschützt. Weitere Defizite sind die intensiven Nutzungen und die damit verbundenen inträge von Dünger, Herbiziden und Pestiziden, die in Teilen der Kernbereiche vorherrschen sowie die 45

52 Straßen, die eine zerschneidende Wirkung auf die Landschaft haben. Im Fall der ausgewählten und potenziellen Kerngebiete, stellen die Straßen in unmittelbarer Nähe gerade für den Moorfrosch eine Gefahrenquelle dar. Weiter ist anzumerken, dass die Gehölze direkt an den Gewässern, besonders am Langenbergteich, für eine starke Beschattung sorgen. Sonnenbeschienene Gewässerflächen werden von den Zielarten besser angenommen und tragen zu einer schnelleren ntwicklung des Laichs und der ier bei. Defizite der linearen Strukturen Die linearen Gehölzstrukturen sind nicht durchgängig vorhanden und nur schmal ausgeprägt. Die Acker- und Uferrandstreifen sind nur sehr schmal und stark durch die anliegenden Nutzungen beeinträchtigt. Die Gräben sind gradlinig und verfügen nicht über natürlichen Abschnitte. Defizite der Trittsteine Die Trittsteine stellen das größte Defizit dar, denn durch die aktuelle Landnutzung sind Trittsteine wie z.b. Gewässerblänken nur selten vorhanden. Die Fischteiche im Osten des Detailgebietes sind zwar für die Arten als Trittsteinbiotop zu nutzen, jedoch ist der Fischbesatz suboptimal. Durch die Aktionsradien der Zielarten und der maximalen Wanderdistanz wurde ermittelt, in welchem Bereiche ein zusätzliches Kerngebiet, welches auch immer die Funktion eines Trittsteines hat, einzurichten ist. 6.8 Durchlässigkeit der Landschaft Durch die Bewertung der Landschaft im Hinblick auf ihre Durchlässigkeit werden zum einen die positiven und zum anderen die negativen Aspekte aufgezeigt. Die schlechter bewerteten Biotope weisen somit auf die Defizitebereiche der Landschaft hin. Für dieses Bewertungsverfahren wurde die Biotoptypenbewertung nummerisch in vier Wertstufen zusammengefasst und bilden die y-achse in der Matrix. Wertstufe : 0-4= naturfern Wertstufe : 5-6= bedingt naturfern Wertstufe 3: 7-8= bedingt naturnah 46

53 Wertstufe 4: 9-0= naturnah s wurde eine weitere inteilung in die Durchlässigkeit der Biotoptypen für die Amphibien und Libellen unternommen. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass es sich in erster Linie um die Durchlässigkeit für den Moorfrosch handelt, da die Libelle in der Lage ist, über Hindernisse hinweg zu fliegen. Wertstufe = undurchlässig Wertstufe = bedingt undurchlässig Wertstufe 3= bedingt durchlässig Wertstufe 4= durchlässig Die x-achse beschreibt anhand der Durchlässigkeit der Landschaft im Bezug auf die Nachweise des Moorfrosches im Landlebensraum nach LAUFR (007) und mit dem damit verbundenen Gefahrenpotenzial z.b. Straßentod die Bereiche, die für den Moorfrosch durchlässig oder undurchlässig sind. Die y-achse beschreibt anhand des Biotopwertes die Qualität des Biotops. Somit ist ein Graben, die Fließgewässerböschung und der Uferrandstreifen im Grunde genommen für den Moorfrosch durchlässig, also mit Wertstufe 4 zu bewerten, aber aufgrund der schlechten Ausprägung durch die geringe Breite mit 3 bewertet worden. Die daraus entwickelte Matrix wurde zur Bewertung der Durchlässigkeit herangezogen. Abb.: Bewertungsmatrix für die Durchlässigkeit der Landschaft Die Bereiche, die aufgrund der instufung des Biotopwertes eine niedrige Bewertung erhalten haben, aber durchlässig für den Moorfrosch sind, wurden um 47

54 eine Wertstufe angehoben. Hierbei handelt es sich um die Biotope Fettwiesen, Fettweiden und Gräben. Biotope mit einem hohen Biotopwert, die jedoch als undurchlässig eingestuft werden, wurden um eine Wertstufe herabgesetzt. Hierbei handelt es sich um Kopfbäume, die sich auf Hofflächen befinden. 6.9 Bewertung der Durchlässigkeit Von insgesamt 68,78 ha wurden 378,0 ha mit der Wertstufe bewertet. Zu den undurchlässigen Biotopen zählen in erster Linie die Sandäcker, Straßen und Gebäude. Der prozentuale Anteil beträgt hier 55,36 %. Der Flächenanteil, der mit der Wertstufe bewertet wurde, beträgt 8, ha. Die nennenswerten bedingt undurchlässigen Biotope sind Nutzrasen, Kopfbaumgruppen, Fischzuchtgewässer und Gleisanlagen. Der prozentuale Anteil liegt bei 4, % Als bedingt durchlässig wurden insgesamt 70,96 ha, mit einem prozentualen Anteil von 39,68 %, bewertet. Die dabei am häufigsten vorkommenden Biotoptypen sind Fettweiden und -wiesen, Gebüsche, sowie Gräben, Teiche und Abgrabungsgewässer. Die Flächengröße der durchlässigen Biotope beträgt 5,68 ha, mit einem prozentualen Anteil von 0,83 %. Hierzu zählen z.b. die potenziellen Lebensräume des Moorfrosches und Ufergehölze. Die linienhaften Biotope setzten sich aus zwei Layern zusammen, zum einen der Bereich Baumreihen und Hecken mit einer Gesamtlänge von 5,45 km und zum anderen aus den unterschiedlichen Randstreifen: Straßenrand, Bahngleisrein, Fließgewässerböschung und Ackerrandstreifen mit einer Länge von insgesamt 80,8 km. Die Baumreihen und Hecken sind auf,7 km bedingt durchlässig und erhalten die Wertstufe 3. Der prozentuale Anteil beträgt 87, %. In die Wertstufe 4 wurden 3,7 km eingestuft somit sind,84 % als durchlässig bewertet worden. Die Randstreifen sind auf einer Länge von 9,73 km mit der Wertstufe eingestuft worden und gelten als undurchlässig. Hierzu zählen die Straßenränder und die angrenzenden Banketten mit 37,03 %. 48

55 Der Bahngleisrain beträgt 3,7 km und hat einen Anteil von 3,94 %. r wurde mit bewertet, dies entspricht der instufung bedingt undurchlässig. Die Fließgewässerböschungen und Uferrandstreifen sind zusammengefasst aufgenommen worden und entsprechen auf einer Länge von 3,64 km mit einem prozentualen Anteil von 9,44 % der Wertstufe 3. Sie sind somit bedingt durchlässig. Die Ackerrandstreifen haben insgesamt eine Länge von 3,74 km und wurden in die Wertstufe 3, bedingt durchlässig eingestuft, das entspricht 9,57 %. Die Bewertung der Durchlässigkeit wird in den Karten 6,7 und 8 im Anhang I dargestellt. 7 Konflikte Im folgenden Abschnitt wird auf die Konflikte der beteiligten Parteien eingegangen. Der Naturschutz setzt sich für die rhaltung und Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes ein, dazu gehören alle biotischen und abiotischen Faktoren. in wichtiger Bestandteil und Gegenstand dieser Arbeit ist der Schutz bedrohter Tierarten und ihrer Lebensräume. Um den Schutz zu ermöglichen müssen die Ansprüche der jeweiligen Arten umgesetzt werden. Da dies aber oft mit Flächenbedarf verbunden ist, entstehen an dieser Stelle große Konflikte mit den folgenden Parteien. Landwirtschaft Die intensiv bewirtschafteten Flächen machen einen Großteil des Detailgebietes aus und sind im Besitz der Landwirte, die dadurch ihren Lebensunterhalt verdienen. Somit beeinträchtigen die geplanten Maßnahmen den Flächengebrauch und die Flächengröße. Dieses Defizit muss durch Ausgleichsmaßnahmen wie Förderzahlungen, Flächenankauf, Flächentausch etc. kompensiert werden. Wie aus den ersten Sätzen zu entnehmen ist entsteht der Konflikt nicht durch die Landwirtschaft im allgemeinen Sinne, sondern dadurch wie sie betrieben wird. Bei der intensiven Bewirtschaftung der Flächen sind vor allem die Düngergaben, der insatz von Pestiziden- und Herbiziden, sowie die Kalk- und Stickstoffgaben im Frühjahr zu nennen. in weiterer Konflikt entsteht durch die Ausreizung der zu bewirtschaftenden Flächen, wodurch wichtige Saumbiotope verloren gehen. Die finanziellen innahmen sind 49

56 ausschlaggebend und sprechen für eine Intensivierung, jedoch ist es möglich an dieser Stelle mit Fördermaßnahmen und Vertragsnaturschutz den Konflikt des Geldes beizulegen. benfalls besteht ein großer Aufklärungsbedarf in dem Bereich Naturschutz in der Landwirtschaft. Unwissenheit und fehlende Akzeptanz führt in diesem Zusammenhang zwangsläufig zu Konflikten. Fischereiwirtschaft Durch die inschränkungen des Naturschutzes in der Fischereiwirtschaft durch z.b. xtensivierung der Gewässer oder einzelne Teiche aus der Bewirtschaftung zu nehmen um diese dem Naturschutz zur Verfügung zu stellen, erleiden die Betreiber finanzielle inbußen, die z.b. durch Ausgleichszahlungen kompensiert werden müssen. Auch hier ist es ausschlaggebend, wie die Bewirtschaftung betrieben wird, denn auch in diesem Bereich ist eine extensive Bewirtschaftung möglich, die durch umweltverträgliche Nutzung wie z.b. inschränkungen im Bereich der Medikamentengabe oder Beschränkung des Fischbesatzes erreicht werden kann. Dadurch erhöht sich aber in der Regel die Ausfallrate und sorgt so für einen Verlust der Tiere. Forstwirtschaft Die Konflikte in der Forstwirtschaft ergeben sich aus der Nutzungsumstellung in den Waldbereichen. Die ntwicklung naturnaher Wälder und der Bereiche die der Sukzession überlassen werden sollen, bringt eine Nutzungsaufgabe mit sich, die durch rsatzflächen wie z.b. durch Flächentausch ausgeglichen werden müssen. Durch die extensive Nutzung wird auch hier mit finanziellen inbußen gerechnet, die durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden müssen. 8 Ziele und Maßnahmen In diesem Abschnitt werden die anzustrebenden Ziele vorgestellt, sowie die Maßnahmen die zu einer Zielerreichung führen sollen. Ziel: Schutz der Kerngebiete Die Kerngebiete sichern das Überleben der Zielarten und damit den Fortbestand der Arten. Das Ziel soll es sein diese Bereiche zu schützen. Maßnahmen: 50

57 Die Kerngebiete der Zielarten sind in einem Umfang von 300 m als Naturschutzgebiete auszuweisen. Die Flächen sind extensiv zu nutzen und den Bedürfnissen der Zielarten anzupassen. Das bedeutet, die Flächen die unter ackerbaulicher Nutzung stehen werden in Grünländer umgewandelt. In den Randbereichen zweier verschiedener Nutzungstypen sind natürliche Ökotone einzurichten und die Waldbereiche werden als Naturwaldzellen der Sukzession überlassen. In dem Bereich der maximalen Wanderdistanz des Moorfrosches von 000 m ist ein weiteres Kerngebiet mit einem Stillgewässer einzurichten und unter Schutz zu stellen. Bei zu hohem Straßenverkehrsvorkommen wie bei dem Kerngebiet Weckers Heideteich müssen rsatzgewässer geschaffen werden um alternative Laich- und iablagehabitate zu schaffen. Ziel: Kulturlandschaft Durch die intensive Landwirtschaft ist der ursprüngliche Charakter einer biotopreichen und abwechslungsreichen Kulturlandschaft verloren gegangen. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass es nicht angestrebt wird, eine Landschaft zu schaffen wie sie vor 50 Jahren vorzufinden war, sondern eine facettenreiche Landschaft zu erschaffen, die zur rholung und zur Verbesserung des Landschaftsbildes beiträgt. Maßnahmen: Große zusammenhängende Ackerschläge sollen parzelliert und durch Raine voneinander getrennt werden um die Strukturvielfalt zu erhöhen. Die Bewirtschaftung der einzelnen Ackerschläge sollte unterschiedlichen Ausprägungen unterliegen um eine abwechslungsreiche Landschaft zu erhalten. Die Nutzung der Flächen soll ausschließlich extensiv erfolgen um die Artenvielfalt zu erhöhen. Ziel: Wälder erhalten Wälder sind schutzwürdige Biotope und stellen für viele Amphibien und andere Tierarten einen wichtigen Lebensraum dar. Sie dienen dem Allgemeinwohl indem sie Sauerstoff produzieren und in der Lage sind Schadstoffe zu puffern und tragen somit zur Verbesserung des Klimas bei. Maßnahmen: Die Waldbereiche im Detailgebiet sind durch Ausweisung von Naturschutzgebieten zu schützen und zu erhalten. 5

58 Natürliche und dynamische Prozesse sind zuzulassen, um die Strukturvielfalt zu erhöhen sollen Tothölzer erhalten bleiben. Die ntwicklung von Ökotonen muss gefördert werden, der Waldrand sollte mindestens 5-0 m betragen sowie waldrandtypische Strukturen aufweisen. Die forstwirtschaftliche Nutzung muss so durchgeführt werden, dass die Strukturvielfalt des Waldes nicht verloren geht, das bedeutet, das Kahlschläge zu vermeiden sind und abgeerntete Bereiche der natürlichen Sukzession überlassen werden. Auf Kalkungen ist in den gesamten Waldgebieten zu verzichten. Ziel: Kleingehölze erhalten Die Kleingehölze zu denen alle Feldgehölze, Gebüsche, Hecken, Ufergehölze, Baumgruppen und Baumreihen, Kopfbaumgruppen und Kopfbaumreihen und Alleen im Detailgebiet gezählt werden, müssen erhalten bleiben da diese als Lebensräume, Trittsteine und im Saumbereich als Wanderkorridor fungieren. Darüber hinaus dienen diese Strukturen als Orientierungshilfe für Libellen. Maßnahmen: Diese Bereiche sind, soweit diese nicht den Straßenverkehr behindern, der natürlichen Sukzession zu überlassen um die Strukturvielfalt zu erhöhen. Forstwirtschaftliche Nutzungen sind so durchzuführen, dass die Strukturvielfalt nicht verloren geht, Kahlschläge sind zu vermeiden. Das ntfernen der vorhandenen Baum- und Heckenstrukturen ist zu unterlassen. Natürliche und dynamische Prozesse sind zuzulassen, Windbruch und Totholzanteile sollen erhalten bleiben. Unterbrochene oder unvollständige Strukturen sind mit einheimischen Gehölzen zu ergänzen und zu vervollständigen um ein zusammenhängendes Netzt zu erhalten. Dadurch wird die Durchlässigkeit der Landschaft erhöht und das inund Auswandern der Arten erleichtert. Die ntwicklung eines natürlichen Saums im Randbereich der Kleingehölze von -5 m breitem Kraut- und Grassaum ist anzustreben um optimale Wanderkorridore zu erhalten. in gut ausgeprägtes Saumbiotop verfügt über eine hohe Artenvielfalt und trägt zusätzlich zu einer Verbesserung der Struktur und des Landschaftsbildes bei. 5

59 Durch Neuanpflanzung von Feldgehölzen im Ackerrandbereich, also der Übergang von einem zum anderen Acker, soll die Struktur der Landschaft durch Markenteilung und die Durchlässigkeit der Landschaft erhöht werden. Alte Kopfbaumgruppen, die vor allem auf den Hofstellen vorkommen, sind zu erhalten und zu schützen. Ziel: Schutz für Großseggried und Röhricht Diese Biotope sind selten und bilden für Amphibien und Libellen einen wichtigen Lebensraum. Maßnahmen: Das Großseggenried und das Röhricht sollen großflächig als besonders geschützte Biotope nach 6 geschützt werden. Dadurch wird die Biotopvielfalt sicher gestellt und gleichzeitig Lebensraum für bedrohte Tierarten erhalten. Großseggenriede und Röhrichte dienen den Zielarten als i- und Laichablagehabitat und den Imagines der Libellen sowie den Kaulquappen des Moorfrosches zum Schutz vor Fressfeinden. Ziel: Wirtschaftsgrünland erhalten Das Wirtschaftsgrünland im Detailgebiet setzt sich aus Fettwiesen und Fettweiden zusammen und dient dem Moorfrosch als Landlebensraum. Maßnahmen: Das vorhandene Wirtschaftsgrünland darf nicht in Acker umgebrochen werden. xtensive Nutzung soll den Anteil des Grünlandes erhöhen und die Ausbringung für die Zielarten schädlicher Substanzen verhindern. Auf den Grünlandflächen sollen Senken ausgehoben werde, um offene Wasserstellen zu schaffen. Diese dienen als Tränke für das Vieh und als Trittsteinbiotop für Libellen und Amphibien. Ziel: Feuchtgrünland als Lebensraum erhalten Feuchtgrünland gilt als Lebensraum für Amphibien und Libellen und kann, wenn offene Wasserflächen vorhanden sind, auch als Reproduktionsraum dienen. Maßnahmen: Die Feuchtwiese im Detailgebiet darf nicht mehr umgebrochen werden und ist extensiv zu bewirtschaften. 53

60 Offene Wasserstellen sind durch Aushub einzurichten, die als Fortpflanzungshabitat dienen sollen. in Umkreis von 0 m um das Gewässer soll als Pufferzone eingerichtet werden um inträge zu vermindern. Ziel: Amphibien- und libellenfreundliche Gewässer Die Zielarten haben einen hohen Anspruch an die Gewässer und an die Gewässerbeschaffenheit, sowie an die dortige Vegetation. Da die Gewässer die Grundlage des Vorkommens und des Überlebens sind, gilt es diese zu schützen. Maßnahmen: Alle Oberflächengewässer, die in fischereiwirtschaftlicher Nutzung sind, müssen extensiv genutzt werden. inzelne Teiche werden aus der Nutzung heraus genommen, um eine Trittsteinfunktion einzunehmen und die Mortalitätsrate durch Prädatoren zu verringern. Der Stoffeintrag von z.b. Nitrat, welches zur Pilzbekämpfung bei Fischen eingesetzt wird, soll durch diese Maßnahmen eingeschränkt bzw. eingestellt werden. Die Stillgewässer, die illegal mit Fischen besetzt werden, müssen abgefischt werden, so z.b. der Beindelhofsee. Steile Uferbereiche sind abzuflachen und die Bildung natürlicher Stillgewässerbereiche wie z.b. Uferzone, Sumpfbereich, Schwimmblattbereich sind zu fördern, um i- und Laichablagehabitate zu schaffen. Gehölze, die keine natürlichen Gewässerbereiche mehr zulassen sind zu entfernen, eine Verbuschung und Verschattung der Stillgewässer ist nicht förderlich. Stillgewässer sind mit einer mindestens 0 m breiten Pufferzone auszustatten, die von jeglicher Nutzung ausgeschlossen ist, um Stoffeinträge zu verhindern. Ziel: Revitalisierung der Fließgewässer Die Abzugsgräben und vor allem der Roterbach sind nach dem Leitbild eines sandgeprägten Fließgewässers der Sander und sandigen Aufschüttungen zu revitalisieren. (MINISTRIUM FÜR UMWLT UND NATURSCHUTZ; LANDWIRTSCHAFT UND VRBRAUCHRSCHUTZ NRW, 005) Maßnahmen: Das Gewässerbett wird auf m verbreitert, Materialien die zur Uferrandverbauungen dienen z.b. Steinschüttungen sind dabei zu entfernen um eine natürliche Fließgewässerdynamik entstehen zu lassen. 54

61 Totholz sollte zu einem bestimmten Anteil zugelassen werden um Strömungsveränderungen hervorzurufen. Dadurch entsteht eine natürliche Gewässerdynamik, die zu einer Mäanderbildung führt. Die Uferrandstreifen sind beidseitig auf 0 m zu erweitern, hier gilt es eine natürliche Auenvegetation zu fördern in der sich das Fließgewässer selbständig seinen Weg sucht. Die Abzugsgräben die sich neben der Fahrbahn befinden sollten aus Sicherheitsgründen von diesen Maßnahmen ausgenommen werden. s bestünde die Gefahr einer Unterspülung der Fahrbahn, die durch Instabilität zu Verkehrsunfällen führen kann. Gleit- und Prallhänge sind erwünscht, abgerutschte Böschungen werden der natürlichen Sukzession überlassen und sollen nicht wieder begradigt werden. Ausnahme siehe Verkehrsunfälle. Ziel: Ackerflächen reduzieren Diese Biotope sind für Amphibien eher als lebensfeindlich einzustufen und sollten aus diesem Grund einer Umnutzung unterzogen werden um eine höhere Durchlässigkeit der Landschaft zu gewährleisten. Maßnahmen: Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland von mindestens 50 %, so dass der Anteil des Ackers im Detailgebiet auf insgesamt ca. 5 % reduziert wird. Diese 5 % sollen einer extensiven landwirtschaftlichen Ackernutzung unterliegen. Für Ackerflächen auf denen das nicht zutrifft muss eine Produktionsänderung vorgenommen werden. Das bedeutet: Die erste Stickstoffgabe ist zeitlich so zurückzusetzen, dass sie vor Beginn der Wanderung der Amphibien liegt, auf eine zweite Stickstoffdüngung nach Beginn der Wanderung ist zu verzichten, um eine Verätzung der Tiere zu verhindern. Durch die Beigabe von Nitrifikationshemmern bei der ersten Stickstoffgabe, kann die Verfügbarkeit des Stickstoffes verlängert, und so die Zeit der Wanderung überbrückt werden. (FLAD T AL., 003) Auf die Ausbringung von Herbiziden, Fungiziden und Pestiziden ist im Zeitraum der Wanderung zu verzichten, sie kann wenn nötig durch Alternativen wie z.b. mechanische Bearbeitungsverfahren ersetzt werden. Des Weiteren soll im 55

62 verbleibenden Zeitraum die Ausbringung der genannten Mittel im Rahmen der guten fachlichen Praxis erfolgen. Der Anbau von Zwischenfrüchten soll zum einen den Boden regenerieren und zum anderen eine indämmung des Stickstoffbedarfs erwirken. Des Weiteren wird die Inanspruchnahme solcher Flächen, im Gegensatz zu offenen Ackerflächen, durch Amphibien erhöht. Ziel: Ackerrandstreifen Ackerrandstreifen spielen bei der Durchlässigkeit in einer Kulturlandschaft eine wichtige Rolle und dienen gerade Amphibien in ihrer eingeschränkten Mobilität, sowie auch anderen Arten, oft als einziger Wanderkorridor. Ziel ist es diese Korridore wieder herzustellen. Maßnahmen: Die Ackerrandstreifen sind rund um die Äcker auf eine Mindestbreite von 5m einzurichten um eine Mindestdurchlässigkeit zu gewährleisten. Die Ackerrandstreifen sollen einer extensiven Nutzung unterliegen bei dem der insatz von Düngung und schädlichen Spritzmitteln untersagt ist. Bei der Pflege ist darauf zu achten, dass in dem Zeitraum der Wanderung von Anfang Februar bis Mitte März jegliche Beeinträchtigung vermieden wird. Ziel: Amphibienschutzmaßnahmen Auf den Wanderungen zu den Laichgewässern müssen die Amphibien immer wieder Straßen überqueren und sind damit der Gefahr ausgeliefert überfahren zu werden. Ziel ist es das Straßensterben von Amphibien durch temporäre und dauerhafte Amphibienschutzmaßnahmen zu reduzieren. Maßnahmen: Der Bau weiterer Straßen ist zu unterlassen, dadurch wird eine noch intensivere Zerschneidung der Landschaft unterbunden. An den vorhandenen Straßen werden in dem Zeitraum der Wanderung mobile Schutzzäune aufgebaut und Fangeimer in den Boden eingelassen. Die Tiere in den imern können aufgenommen und über die Straße hinweg in Richtung des Laichgewässers entlassen werden. Durch dieses Monitoring entsteht eine alljährliche Amphibienbestandsaufnahme. Bei einer negativen Veränderung der 56

63 Arten- und Individuenanzahl, können daraus Rückschlüsse gezogen und Maßnahmen abgeleitet werden. Die durch das Monitoring erfassten Hauptwanderrouten sind während der Wanderung durch temporäre Straßensperrungen zu sichern. Die Installation eines Amphibienleitsystems an den stark frequentierten Straßen, welches eine Überquerung der Straße verhindert aber eine Unterquerung durch Amphibientunnel ermöglicht, ist dauerhaften einzurichten. Diese Anlagen liegen zwar in den Anschaffungskosten über denen eines im Frühjahr temporär aufzustellenden Froschschutzzaunes, sind aber auf Dauer gesehen günstiger und effektiver. ine weitere Maßnahme ist die Anlage von zusätzlichen Laichgewässern. Gerade bei den Gewässern, die durch Straßen umschlossen sind, ist es notwendig alternative Laichgewässer zu schaffen um die Wanderung der Tiere auf diese umzulenken. Ziel: Überregionale Vernetzung Um eine Verbreitung der Arten zu gewährleisten, ist es erforderlich Biotopverbundplanungen überregional zu gestalten. In erster Linie soll ein Verbund große Wanderbarrieren überbrücken. In diesem Fall handelt es sich um die L758 und die Autobahn A33, die beide östlich vom Detailgebiet liegen. Diese Straßen bilden eine Wanderbarriere zwischen der Oberen und der Unteren Senne und trennen damit auch das Sperrgebiet Truppenübungsplatz, das NSG Moosheide und den Naturpark Teutoburger Wald ab. Diese Barrieren schränken die Verbreitung und den genetischen Austausch der Arten stark ein. Maßnahmen: Um eine Vernetzung zu gewährleisten ist es notwendig Amphibientunnel anzulegen die eine Unterquerung ermöglichen. Zuvor sollte durch temporäre Amphibienschutzzäune und in den Boden eingelassene Fangbehälter ein Monitoring erfolgen. Aus den gewonnenen Daten können Rückschlüsse auf die bevorzugten Wanderräume abgeleitet werden, um spätere dauerhafte Installationen räumlich festzulegen. Durch die darauf folgenden, fest installierten Amphibienleitsysteme im Straßenrandbereich, werden die Tiere zu den Tunneln geleitet und können ihre Wanderung fortsetzen. 57

64 Ziel: Verständnis und Akzeptanz in der Öffentlichkeit Bei allen Maßnahmen die ergriffen werden um etwas für die Natur und Umwelt zu tun, muss die Bevölkerung darüber in Kenntnis gesetzt werden. Aufgrund der Tatsache, dass alle dazu verpflichtet sind die Natur zu schützen, sollten auch alle damit konfrontiert werden. s ist leichter geplante Maßnahmen durchzuführen wenn die Öffentlichkeit dafür Verständnis hat und die Maßnahmen akzeptiert. Maßnahme: Öffentlichkeitsarbeit durch Vorträge, Informationsmaterial und Flugblätter in der Tagespost sollen die Bevölkerung über die aktuellen Maßnahmen und ntwicklungen informieren und zum aktiven Mitarbeiten anregen. Durch die stetigen Informationen wird den Anwohnern nicht nur vermittelt wie artenreich und schützenswert ihre Heimat ist, sondern auch der Heimatschutzgedanke angeregt. Umweltbildung in Kindergärten, Grundschulen und weiterführenden Schulen sorgt für frühzeitiges Interesse an Natur- und Umweltschutz denn die Kinder von heute sind die Naturschützer von morgen. Workshops sollen über die Schutz- und Fördermaßnahmen für Amphibien aufklären und zeigen, was jeder Bürger zu Hause zum Schutz der Amphibien unternehmen kann. Z.B. das Abdecken der Lichtschächte mit kostengünstigen Plexiglasscheiben, oder die Anlage von naturnahen Froschteichen tragen zum Überleben der Tiere bei. 58

65 9 Szenarien Im Anschluss werden die Ziele verschiedenen Szenarien zugewiesen. Das Minimalszenario gibt Aussage darüber, welche Ziele mindestens umgesetzt werden müssen um einen erfolgreichen Biotopverbund zu gewährleisten. Das Maximalszenario beinhaltet alle Ziele und steht für einen optimalen Biotopverbund für Amphibien und Libellen. Das Mittelszenario zeigt eine alternative Lösung zwischen minimal und optimal. Die instufung der Kriterien erfolgte nach der Wichtigkeit und dem zeitlichen Rahmen der Umsetzung. Tab.: 5 instufung der Ziele in die Szenarien Ziel Minimalszenario Mittelszenario Maximalszenario Schutz der Kerngebiete X X X Kulturlandschaft Wälder erhalten X X Kleingehölze erhalten X X X Schutz für Großseggried und Röhricht X X Wirtschaftsgrünland erhalten X X X Feuchtgrünland als Lebensraum erhalten X X X Amphibien- und libellenfreundliche Gewässer Revitalisierung der Fließgewässer Ackerflächen reduzieren Ackerrandstreifen X X X Amphibienschutzmaßnahmen X X X Überregionale Vernetzung X X X Verständnis und Akzeptanz in der Öffentlichkeit X X X X X Im Anschluss werden dem Minimalszenario entsprechend die benötigten Mindestflächen angegeben und auf der Karte 9 im Anhang I dargestellt. Durch den Schutz der Kerngebiete sollen insgesamt ca. 39,4 ha als neue Naturschutzgebiete ausgewiesen werden. Davon ist ein Schutzgebiet innerhalb der maximalen Wanderdistanzen neu anzulegen. Das ebenfalls neu anzulegende Gewässer hat eine Größe von 0,5 ha. Die aktuelle Biotoptypenverteilung innerhalb dieses Gebietes setzt sich wie folgt zusammen. 59

66 Baumreihe Hof- und Gebäudefläche Kiefernbestand Buchenwald Nutzgarten Graben Straßen Fettweide Sandacker 0,47 ha 0,68 ha 0,76 ha 0,9 ha, ha,9 ha,33 ha,33 ha 6,67 ha Abb.: Biotoptypenverteilung in ha im neu angelegten Kerngebiet Die in den Kerngebieten zu entwickelnden Ökotone im Waldrandbereich haben eine Länge von ca. 3737,98 m, bei einer Mindestbreite von 5 m beträgt die Flächeninanspruchnahme durch die Ökotone 8,68 ha. In den Kerngebieten müssen insgesamt 7, ha Ackerfläche in Grünland umgewandelt werden. Der Anteil der zu extensivierenden Fett- und Feuchtwiesen sowie Fettweiden beträgt 7,03 ha. Das rsatzgewässer liegt östlich von Weckers Heideteich und hat eine Größe von 0,38 ha. Die Kopfbaumreihen, die für einen verbesserten Biotopverbund angepflanzt werden sollen, haben eine Gesamtlänge von 659,07 m, der Flächenverbrauch bei einer Breite von 5 m beträgt somit 0,8 ha. Die Ackerrandstreifen sollen auf einer Länge von 45,6 m neu angelegt werden. Insgesamt beträgt die Länge der auszubauenden Ackerrandstreifen 7,99 km, bei einer Mindestbreite von 5 m liegt die Flächeninanspruchnahme bei 3,99 ha. Die Umwandlung von Acker in Grünland außerhalb der Kerngebiete sorgt für eine erhöhte Durchlässigkeit der Landschaft und schafft terrestrischen Lebensraum für den Moorfrosch. Die umzuwandelnden Ackerflächen betragen in den Kerngebieten ca. 4,44 ha. Auf das ganze Detailgebiet gesehen, werden von der Gesamtfläche mit ca. 34,3 ha Acker durch die Maßnahmen 95,64 ha in Grünland umgewandelt, dies sind 8,0 % der aktuellen Ackernutzung. 60

67 Die im Detailgebiet vorhandenen Kleingehölze haben eine Gesamtläge von 5450,96 m. Der theoretische Flächenanteil, würde sich bei einer Breite von m auf jeder Seite, auf 0,8 ha belaufen. Die Amphibienschutzmaßnahmen sollen zunächst durch Zäune, entlang der Straßen in den Kerngebieten, temporär durchgeführt werden, um die Hauptwanderrouten zu lokalisieren. Nach den Hauptwanderrouten sollen dann die Amphibienleitsysteme fest Installiert werden. Für die überregionale Vernetzung, besonders in östlicher und nordöstlicher Richtung, in der die L757 und die A33 verlaufen, ist es notwendig fest installierte Amphibienleitsysteme und Amphibientunnel zu errichten, damit ein dauerhafter Biotopverbund besteht und die zerschneidende Wirkung zu mindern. Zunächst müssen jedoch, durch ein Monitoring, die Hauptwanderrouten festgestellt werden, um im Anschluss die geeigneten Stellen für die Amphibientunnel bestimmen zu können. Der gesamte Flächenanteil der für das Minimalszenario in Anspruch genommen werden würde beträgt somit ca. 88,85 ha. Der geplante prozentuale Anteil des Mindestszenarios beträgt zum Flächenanteil des Detailgebietes somit ca. 7,63 %. 6

68 0 Fazit Diese Arbeit befasst sich mit der Konzeptentwicklung eines Biotopverbundsystems für Amphibien und Libellen im Sander Bruch Paderborner Senne, der zu Beginn vorgestellt wird. Durch eine erste Kartierung entsteht ein Überblick über die aktuellen Nutzungstypen im Untersuchungsgebiet Sander Bruch. Nachdem auf die rechtlichen und planerischen Vorgaben eingegangen wurde, wird anhand dieser Vorgaben das Detailgebiet für die weiteren Untersuchungen ausgewählt. Dieses Gebiet wird im Anschluss durch eine Biotoptypenkartierung erfasst und bewertet. s werden die wichtigen Strukturen im Detailgebiet für Amphibien und Libellen beschrieben und ihre Bedeutung für den Biotopverbund erläutert. s folgt die Bewertung der Biotoptypen und somit eine Übersicht in die wertvollen und erhaltenswerten Bereiche sowie über die Bereiche, die eine geringe Werteinstufung erhalten haben. Mit diesen rgebnissen werden für die zuvor abgeleiteten Zielarten und ihren Bedürfnissen an ihre Lebensräume, Kerngebiete, Trittsteinbiotope und Verbundelemente ermittelt und die Defizite genannt. Die darauf folgende Bewertung der Durchlässigkeit der Landschaft für die Zielarten gibt einen Überblick über den aktuellen Zustand und über die Barrierewirkung der Biotope. Nach der Vorstellung der betroffenen Konfliktparteien werden anhand der Durchlässigkeitsbewertung Ziele und Maßnahmen für die Verbesserung der Lebensräume sowie für die Verbindungsstrukturen zwischen den Kerngebieten vorgestellt. Dabei werden die Ziele und Maßnahmen in drei verschiedene Szenarien eingeteilt. Das rgebnis des Minimalszenarios gibt eine Übersicht über die Maßnahmen, die mindestens notwendig sind, um einen erfolgreichen Biotopverbund herzustellen und das dauerhafte Überleben der Zielarten sicher zu stellen. Schlussfolgernd lässt sich zu dieser Arbeit sagen, dass es möglich ist, durch die geplanten Mindestanforderungen ein effektives Biotopverbundsystem in einer landwirtschaftlich intensiv genutzten Landschaft für Libellen und Amphibien zu realisieren. Jedoch ist es nicht möglich, dieses ohne eine Beeinträchtigung oder Umnutzung der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung, die den Hauptanteil des Detailgebietes einnimmt, zu ermöglichen. Durch die geplanten Maßnahmen, wie beispielsweise die Umwandlung von Acker in Grünland, werden ca. 8,0 % der rwerbsflächen der Landwirte einer anderen Nutzung zugeführt und durch den Ausbau von Ackerrandstreifen auf eine Mindestbreite von 5 m ganze Bereiche aus der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen. Dies sind 6

69 jedoch notwendige Maßnahmen, um eine Vernetzung der Biotope zu gewährleisten und um eine Annäherung an das Leitbild des Grünlandbauerntums aus dem Jahr 954 zu schaffen. Falls es im Detailgebiet Sander Bruch keine verbessernden Maßnahmen für den Biotopverbund geben sollte, ist damit zu rechnen, dass die Zielarten durch genetische Verarmung nach einiger Zeit wieder verschwunden sind. 63

70 Summary The thesis deals with the concept development of a habitat system for amphibians and dragonflies in the Sander Bruch Paderborn Senne, which will be introduced at first. By a first mapping an overview of the current types of use in the investigation area Sander Bruch is generated. After presenting the legal aspects and the prerequisites for planning a choice based on these prerequisites is made about the specific area for further investigation. Subsequent to this the chosen area is mapped up and evaluated by a habitat type mapping. The important structures in the detail area are described for amphibians and dragonflies and their meaning for the habitat system is explained. This is followed by the evaluation of the habitat types and thus by a survey of the areas which are useful and worth to be conserved as well as the areas which got a low value classification. With these results core areas, stepping stone habitats and system elements are determined and shortfalls are specified for the previously deduced target species and their requirements with regard to their habitat. The following evaluation of the permeability of the landscape for the target species gives a survey of the actual state and of the barrier effect of the habitats. After introducing the affected parties involved in the conflict the aims and actions for the improvement of the habitats as well as for the connecting structures between the core areas are presented based on the evaluation of permeability. In doing so the aims and actions will be divided into three different scenarios. The result of the minimal scenario offers a survey of the actions which are necessary at least in order to create a prosperous habitat system and to ensure the permanent survival of the target species. 64

71 Quellenverzeichnis Literaturangabe ALBRCHT, C., SSR, T., GIRTZ, J., KLIN, H., WGLAU, J. (004): Bewertung Landwirtschaftlicher Betriebsflächen aus naturschutzfachlicher Sicht. Institut für Landwirtschaft und Umwelt, Bonn. BANGHARD, K., KIPR, T., RÜTHR, P., VNN, C. (008): Senne und Teutoburger Wald. tpk-regionalverlag, Bielefeld. BURKHARDT, R., BAIR, H., BNDZKO, U., BIRHALS,., FINCK, P., LIGL, A., MAST, R., MIRBACH,., NAGLR, A., PARDY, A., RICKN, U., SACHTLBN, J., SCHNIDR, A., SZKLY, S., ULLRICH, K., HGL, U., ZLTNR, U., ZIMMRMANN, F. (004): mpfehlung zur Umsetzung des 3 BNatschG Biotopverbund. Bundesamt für Naturschutz, Bonn Bad Godesberg. DAHL, H. J., NIKISCH, M., RIDL, U., SCHRFOS, V. (000): Arten-, Biotop-, und Landschaftsschutz. conomica Verlag, Heidelberg. FLDMANN, R. (98):Die Amphibien und Reptilien Westfalens. - Hrsg. Reiner Feldmann, Menden. FLAD, M., PLACHTR, H., HNN,., ANDRS, K. (003): Naturschutz in der Agrarlandschaft, rgebnis des Schorfheide-Chorin-Projektes. Quelle & Meyer Verlag Wiebelsheim. JDICK,. (994): Biotopverbund, Grundlagen und Maßnahmen einer neuen Naturschutzstrategie. Ulmer, Stuttgart. JSSL, B. & TOBIAS, K. (00): Ökologisch orientierte Planung. ugen Ulmer GmbH & Co., Stuttgart LANUV (008b): Nummerische Bewertung von Biotoptypen für die ingriffsregelung in NRW. - Hrsg. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. (Download vom ) 65

72 LAUFR, H., KLMNS, F., SOWIG, P. (007): Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs Ulmer Verlag, Stuttgart. S MINISTRIUM FÜR UMWLT UND NATURSCHUTZ; LANDWIRTSCHAFT UND VRBRAUCHRSCHUTZ NRW BAND. (005): Wasserwirtschaft Nordrhein- Westfalen, Handbuch zur naturnahen ntwicklung von Fließgewässern. - Hrsg. Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW. NATURSCHTZZNTRUM (005): Naturschutzgebiete Langenbergteich, Ramselbruch und Rixelbruch Jahresbericht Unveröffentlichtes Gutachten i. A. der Stadt Paderborn. NATURSCHUTZZNTRUM (007a): Naturschutzgebiete Apels Teich und Ramselbruch sowie Naturdenkmal Weckers Heideteich 007. Unveröffentlichtes Gutachten der Stadt Paderborn. NATURSCHUTZZNTRUM (007b): ffizienzkontroll Untersuchung Beindelhofsee 007. Unveröffentlichtes Gutachten i. A. der Stadt Paderborn. NATURSCHUTZZNTRUM (008a): Abschlußbericht über die Amphibienschutzmaßnahmen 008, im Bereich des Altensenner Sees, an der Hermann Löns Str. und am Diebesweg in der Stadt Paderborn. - Unveröffentlichtes Gutachten i. A. des Kreises Paderborn. NATURSCHUTZZNTRUM (008b): Naturschutzgebiete Apels Teich und Langenbergteich sowie Naturdenkmal Heidemoor up m Piepenbrink - Ost 008. Unveröffentlichtes Gutachten i. A. des Kreises Paderborn. NATURSCHUTZZNTRUM (008c): ffizienzkontroll Untersuchung Beindelhofsee 008. Unveröffentlichtes Gutachten i. A. der Stadt Paderborn. STADT PADRBORN (979): Geologisches Landesamt von Nordrhein- Westfalen. Bodenkarte von Nordreihn-Westfalen :50.000, Blatt L438 Paderborn. Hrsg. Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen, Krefeld. STADT PADRBORN (98): Geologisches Landesamt von Nordrhein- Westfalen. Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen :5.000, rläuterungen zu Blatt 48 Paderborn. Hrsg. Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen, Krefeld. 66

73 STADT PADRBORN (984): Landschaftsökologisches Gutachten zum geplanten Industriegebiet Sander Bruch / Dreihausen. Unveröffentlichtes Gutachten i. A. der Stadt Paderborn. STADT PADRBORN (996): Naturschutz und Landschaftspflege in Paderborn. Das Sander Bruch als Lebensraum für Amphibien und Libellen. Hrsg. Stadt Paderborn. STRNBRG, K. BUCHWALD, R. (999): Die Libellen Baden Württembergs Band Ulmer Verlag, Stuttgart. S lektronische Quellen BUNDSMINISTRIUM DR JUSTIZ (009): 3 Biotopverbund. 3.html (Download vom ) BZIRKSRGIRUNG DTMOLD (009): Naturschutzgebiet Langenbergteich. bteilung_5/00_dezernat_5/naturschutzgebiete/kreispaderborn/langenbergtei ch/index.php (Download vom ) GOPROTCT (009): Wasserschutzgebiet und Schutzzonen. (Download vom ) KLIMADIAGRAMM (009): Gütersloh, Jahresmittel von (Dowload vom ) LANUV (008a): Kartieranleitung, Methoden für naturschutzrelevante Freilanduntersuchungen in Nordrhein-Westfalen. Hrsg. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. (Download vom ) 67

74 WHG (009): WHG Wasserhaushaltsgesetz, Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts. (Download vom ) Quellen Abbildungsverzeichnis Abb.: Kreis Paderborn mit UG, eigene Darstellung Abb.: Urmesstischblatt von 837, STADT PADRBORN, (996): Naturschutz und Landschaftspflege in Paderborn. Das Sander Bruch als Lebensraum für Amphibien und Libellen. Hrsg. Stadt Paderborn Abb.: 3 Abb.:4 Abb.: 5 Abb.: 6 Abb.: 7 Abb.: 8 Abb.: 9 Abb.: 0 Abb.: Abb.: Biotopkartierung 954, STADT PADRBORN, (996): Naturschutz und Landschaftspflege in Paderborn. Das Sander Bruch als Lebensraum für Amphibien und Libellen. Hrsg. Stadt Paderborn Nutzungsverteilung im UG, eigene Darstellung Ausschnitt aus dem Regionalplan, Stadt Paderborn Methodischer Rahmen zur Auswahl von Zielarten, eigene Darstellung nach (JSSL & TOBIAS, 00) Zusammenschluss der Kartieranleitung und Zusatzcode, eigene Darstellung Biotoptypenverteilung in ha im Kerngebiet ND Heidemoor up m Piepenbrink, eigene Darstellung Biotoptypenverteilung in ha im potenziellen Kerngebiet NSG Langenbergteich, eigene Darstellung Biotoptypenverteilung in ha im potenziellen Kerngebiet ND Weckers Heideteich, eigene Darstellung Bewertungsmatrix für die Durchlässigkeit der Landschaft, eigene Darstellung Biotoptypenverteilung in ha im neu angelegten Kerngebiet, eigene Darstellung 68

75 Anhang I Kartenmaterial Karte : Karte : Karte 3: Karte 4: Karte 5: Nutzungskartierung Geologische Karte Bodenkarte Gewässerkarte Biotoptypenkartierung und Biotoptypenbewertung Karte 6: Durchlässigkeit der Landschaft Flächenbiotope Karte 7: Durchlässigkeit der Landschaft Baumreihen Karte 8: Durchlässigkeit der Landschaft Säume Karte 9: Minimalszenario

76 FACHHOCHSCHUL OSNABRÜCK Fakultät Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur Studiengang Landschaftsentwicklung rklärung: Hiermit erkläre ich, dass ich die Arbeit selbstständig angefertigt und nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet habe. Name / Vorname: Ottenströer, Oliver Matr.-Nr.: Osnabrück, den 3. August 009 Allgemeiner Hinweis: Die Prüfer übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der rgebnisse und Aussagen von Bachelorarbeiten.

77 Nutzungskartierung Nutzungstypen A= Wälder HD HD A SC = Grünland HA= Acker HB= Ackerbrache HA HA A HB A HT A HB A A HA HA HA A HA HA A HB A SC HA HA A SC HA HA HB A HA A HA HB HA HA A A A VA A F HA HA A A SC HB F HB F A F HA F F= Gewässer = Siedlungsfläche SC= Gewerbe VA= Verkehrswege HD= Gleisanlage HT= Lagerplatz Untersuchungsgebiet Nutzungskartierung Konzeptentwicklung für einen Biotopverbund in der Kulturlandschaft "Sander Bruch"- Paderborner Senne mit dem Schwerpunkt Libellen und Amphibien Stand: Juni 009 HA A A Kartiermethode nach dem Biotoptypenschlüssel NRW vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Bearbeiter: Oliver Ottenströer Kartengrundlagen DGK5: 4736, 486, 4705, 06,, 480, 06 Maßstab :0.000

78 !!!! Fein-Mittelsand, Geologische Karte Geologie Abraum,rdaushub,Hm Sand, humos und torfig, schwarzgrau D,S,gf!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Feinsand gelb-weiß!!!!!!!!!! Feinsand gelb weiß bis m ü. Grundmoräne,Hm,,d()!!!!!!!!!! Feinsand gelbweiß-grau, bis m über Niederterrasse Kies, sandig, schluffig, Fein-u.Mittelsand,,d(),Hm,,d() ( ( (( tonig, schluffig, grau weiß,,s,a()/n,,d(),s,a()/d,mg,,y Untersuchungsgebiet,,y,S,a()/N,Hm,,d(),,y,,y,,d(),S,a()/N,S,a()/N,S,a()/N,Hm Geologische Karte,S,a()/N,S,a()/N N,S,a()/N,,d(),,d(),,d() Konzeptentwicklung für einen Biotopverbund in der Kulturlandschaft "Sander Bruch"- Paderborner Senne mit dem Schwerpunkt Libellen und Amphibien Stand: Juni 009 Nach der Geologischen Karte von NRW :5.000 Blatt 48 Paderborn, Geologisches Landesamt NRW Bearbeiter: Oliver Ottenströer Kartengrundlagen DGK5: 4736, 486, 4705, 06,, 480, 06 Maßstab :0.000

79 Bodenkarte Bodentypen G8 Gley und Nassgley, stellenweise Podsol-Gley gp8 Gley-Podsol, z.t. Podsol-Gley Hn P8 Hn Niedermoor, z.t. Moorgley gp8 P8 Podsol, stellenw. Gley-Podsol (p)n8 Ranker und Podsol-Ranker, z.t.podsol P8 P8 Untersuchungsgebiet (p)n8 P8 gp8 G8 P8 gp8 (p)n8 gp8 (p)n8 gp8 (p)n8 P8 gp8 gp8 gp8 Bodenkarte 3 gp8 gp8 P8 (p)n8 gp8 P8 (p)n8 Konzeptentwicklung für einen Biotopverbund in der Kulturlandschaft "Sander Bruch"- Paderborner Senne mit dem Schwerpunkt Libellen und Amphibien Stand: Juni 009 (p)n8 Nach der Bodenkarte von NRW : Blatt L 438 Paderborn, Geologisches Landesamt NRW Bearbeiter: Oliver Ottenströer Kartengrundlagen DGK5: 4736, 486, 4705, 06,, 480, 06 Maßstab :0.000 Maßstab :0.000

80 Gewässerkarte Gewässertypen ph-wert Messung F G4 FA0= See FD0= Stehendes Kleingewässer G G = 7,8 = 8,9 FD= Blänke G3 = 5,7 F= Heideweiher G4 = 7 F= Moorblänke FF0= Teich G5 G6 = 7,7 = 7,4 F G3 FD G FD G FA0 G7 FF FF FF FF FF0 FF0 G6 FF0 FF0 FF=Fischteich FG0= Abgrabungsgewässer = Graben Detailgebiet G7 G8 G9 G0 = 8, = 8 = 6,4 = 8, FD0 FF0 FF0 FF0 FF0 FG0 G8 F G9 Gewässerkarte 4 Konzeptentwicklung für einen Biotopverbund in der Kulturlandschaft "Sander Bruch"- Paderborner Senne mit dem Schwerpunkt Libellen und Amphibien Stand: Juni 009 FG0 G0 Kartiermethode nach dem Biotoptypenschlüssel NRW vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Bearbeiter: Oliver Ottenströer Kartengrundlagen DGK5: 4736, 4706, 480, 06 Maßstab :5.000

81 BF Biotoptypenkartierung und Biotoptypenbewertung BA B G A HH HH BG HJ HJ Bewertet nach der "Nummerischen Bewertung von Biotoptypen für die ingriffsregelung NRW" BF 6 6 BB0 Wertstufen BF 5 B0 HM7 HM7 HM0 HD3 B0 B0 A BD3 6 B0 B0 6 A A B0 BG HT3 = naturfern HH = bedingt naturfern B0 KC 3= bedingt naturnah HM7 4= naturnah HJ 5 BG 0 HC Detailgebiet AB5 B0 BG BG AK BB AK F HH A 8 BF HH BG 0 HC 0 BB HC Biotoptypen 0 8 HH Buchenwälder AA0 Buchenwald AA Buchenwald mit dellaubhölzern AA4 Buchenmischwald mit Nadelgehölzern HD3 BG 8 HH B0 8 HH A HC 3 BB BB K C BD3 AA0 0 BG ichenwälder AB Birken-ichenwald AB3 ichenmischwald mit dellaubhölzern AB5 ichenmischwald mit Nadelgehölzern HC KC BA A B0 A A B0 B0 A B F 6 A B0 BB0 KC BG B0 A 3 HC F 6 5 BG 5 5 BF HC 0 BH 3 HC 3 HC HC BD3 BF BF 0 B B 3 HC B H0 HJ 6 0 BH 3 HC BA HM7 BD0 5 BG A 0 B 8 HH 6 B0 KC A HB0 HM7 A B KC B0 5 BG BG KC BG B BG HB0 BG A B B0 0 HC BB 8 HH BG 8 B HD3 3 BD B0 CD0 6 BG BG 8 HH B0 B BG HH 0 H BH BG AA4 B BG BF 8 B BF A AA4 FF0 3 BF 8 HH B0 HH 8 3 HC BF BF 6 BG BF HJ Stehende Kleingewässer FD0 Stehendes Kleingewässer FD Blänke BG HC 3 BB B0 HH 8 BF HH BF KC KC 3 HC B0 Scheune, Schuppen WB Anglerhütte 5 BG B 0 HH 8 BG BG HH AK0 5 6 BG 5 BG B VB BG B BG BA HC KC 3 A BB0 KC A B0 KC KC HC 3 HC 3 BB AK0 HH SC GF CF HH 8 HH FG0 HH 8 8 BB0 BB0 HC 3 HC 3 BA Biotopkartierung und Biotopbewertung 5 WB KC 3 H HC H8 H 8 H BF Wirtschaftswege VB Feldweg AB3 3 HC Seen FA0 See Verkehrswege Straße VB VB 5 KC B0 Grünlandbrache 0 Grünlandbrache Brachgefallene Fettwiese 5 Gering- mäßig verbuschte Grünlandbrache BG KC 5 B BA 6 B0 6 Seidlungsflächen, Gewerbegebiete SC0 Gewerbe- und Industriefläche SC Fabrikanlage, Werksanlage 3 B A HT4 BG HC BG B0 B Siedlungsfläche 5 Landwirtschaftliche Hof- und Gebäudefläche 6 Wohnbaufläche, ländlicher Bereich B0 6 SC0 5 Ackerrandstreifen Ackerrandstreifen BF 8 A H C3 5 6 HJ B HH BF 8 HH BF 8 HH HJ B0 BF B BF BF Lagerplätze HT3 Lagerplatz, unversiegelt HT4 Lagerplatz, versiegelt BG 3 HC BF BF 3 HC BF B 3 HC BG0 KC BD3 Alleen BH0 Allee Park, Grünanlagen HM0 Grünanlage HM7 Nutzrasen B0 5 5 KC B0 5 BF B F 6 HH 8 KC KC KC AK0 BF B0 BF BF B0 KC KC AK HT3 B A B0 5 BG AK0 C3 H AA BF BG 5 AK AB BF KC A HJ B Garten, Baumschulen HJ Nutzgarten Nass- und Feuchtgrünland C0 Feuchtwiese HC HM7 KC 5 3 HC Böschungen HH Straßenböschung mit Gehölzbestand Fließgewässerböschung, Uferrandstriefen B0 KC Gleisanlagen HD3 Gleisanlage Fettweiden, Fettwiesen A Fettwiese B0 Fettweide FG0 FF0 B 8 HH B FF0 BG G B BG Straßen- und Gleisränder HC0 Bahngleisrain Straßenrand Hecken BD0 Hecke BD3 Gehölzstreifen Röhrichtbestände CF Röhrichtbestände hochwachsender Arten FF0 6 Ackerbrachen HB0 Ackerbrache Großseggenried CD0 Großseggenried B0 FF0 VB Gebüsche BB0 Gebüsch Strauchgruppe BB Gebüschstreifen 8 KC FD0 A BF KC KC KC Acker Sandacker BG AB5 BG Feldgehölze BA Feldgehölze aus einheimischen Baumarten Kopfbaumgruppe, Kopfbaumreihe BG Kopfbaumreihe BG Kopfbaumgruppe FD0 HH B AK Vegetationsarme oder freie Bereiche GF Vegetationsarme Sandflächen 5 A KC 8 HH BG Kleingehölze B Kleinflächige Gehölze und Gebüsche 3 A HH KC HM7 KC BG BG AA Abgrabungs-gewässer FG0 Abgrabungsgewässer Gräben Graben Baumgruppe, Baumreihe BF0 Baumgruppe BF Baumreihe AA0 B Teiche FF0 Teich FF Fischteich Kiefernwälder AK0 Kiefernwald AK Kiefernwald mit Laubhölzern Ufergehölz B0 Ufergehölz B rlen-ufergehölz FA0 KC 0 BH HC 5 B0 B A AA0 A BG 0 0 BF BF HC 3 8 AA4 HC A BF BG A HJ FF HD3 FF B FF0 3 HC BG B FF0 B HM7 BG BB BG HH FF0 KC 0 5 AK FF A FF0 KC KC B BF BF HB0 BH BF 3 HC BB0 HM7 BG AA FD BF 5 6 HH 8 BH HC 3 HB0 H8 BG KC 3 HC BG C0 8 FD BF KC AA0 F B 5 B B B HJ HJ 5 3 HC 3 8 AK0 BA FF B0 FF BG B0FF HJ FF FF 6 B0 FF KC 8 HH VB HH AK H C 6 5 Heideweiher, Moorblänke F Heideweiher F Moorblänke AK Konzeptentwicklung für einen Biotopverbund in der Kulturlandschaft "Sander Bruch"- Paderborner Senne mit dem Schwerpunkt Libellen und Amphibien Stand: Juni 009 Kartiermethode nach dem Biotoptypenschlüssel NRW vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Bearbeiter: Oliver Ottenströer Kartengrundlagen DGK5: 4736, 4706, 480, 06 Maßstab :5.000 B 6 HC 3 KC AK

82 B HT3 B0 BA 6 B0 B0 A B0 B0 B0 A A A HJ 5 HD3 6 6 HM0 HM7 B0 HM7 HJ 5 B0 AKAB5 AK 6 CD0 HD3 B0 A B0 A 5 B0 HM7 A B06 A 5 6 A B A 5 5 B0 B 5 HB0 6 HB0 BF05 HD3 6 A B0 BA A B0 B0 B0 A BA A AA0 A A B B0 56 VB 5BA AK AK0 B FF HB0 HJ HJ B0 B0 BG B0 AA0 B F BF FF6 FD HM7 B HD3FFHJ BF AA FF0 B FF0 FF0 HB0 B BB0 A FD FF0 A 5 A BF AA4 FA0 AK B BG AA AA0 AA0 B0 C0 B AA4 BG B A5 FD0 A AK A BG A 5 B0 HM7 AB5 A B A FF0 B AA4 FF0 VB 6BG FG0 FF0 FF0 B0 HM7 B HJ AK A AA AK0 A 5 AB BF BF B0 B0 B0 AK BF 5 5 BG BF BG 5HT3 AK0 B0 B 5 B0 6 BF VB B 5 BF B0 A B0 HJ B 5 B B0 SC0 BA BG BG 6 5 B A B0 5 AB3 B HT VB B0 6 B HJ B0 B0 BG HH BG AK0 BG 5BG 5 HH B VB BB0 B BA A BG A B0 AK0 SC HH GF CF BB0 BA FG0 WB Biotoptypen Buchenwälder AA0 Buchenwald AA Buchenwald mit dellaubhölzern AA4 Buchenmischwald mit Nadelgehölzern ichenwälder AB Birken-ichenwald AB3 ichenmischwald mit dellaubhölzern AB5 ichenmischwald mit Nadelgehölzern Kiefernwälder AK0 Kiefernwald AK Kiefernwald mit Laubhölzern Kleingehölze B Kleinflächige Gehölze und Gebüsche Feldgehölze BA Feldgehölze aus einheimischen Baumarten Gebüsche BB0 Gebüsch Strauchgruppe Hecken BD0 Hecke BD3 Gehölzstreifen Ufergehölz B0 Ufergehölz B rlen-ufergehölz Baumgruppe, Baumreihe BF0 Baumgruppe BF Baumreihe Kopfbaumgruppe BG Kopfbaumgruppe Großseggenried CD0 Großseggenried Röhrichtbestände CF Röhrichtbestände hochwachsender Arten Fettweiden, Fettwiesen A Fettwiese B0 Fettweide Nass- und Feuchtgrünland C0 Feuchtwiese Grünlandbrache 0 Grünlandbrache Brachgefallene Fettwiese 5 Gering- mäßig verbuschte Grünlandbrache Seen FA0 See Stehende Kleingewässer FD0 Stehendes Kleingewässer FD Blänke Heideweiher, Moorblänke F Heideweiher F Moorblänke Teiche FF0 Teich FF Fischteich Abgrabungs-gewässer FG0 Abgrabungsgewässer Gräben Graben Vegetationsarme oder freie Bereiche GF Vegetationsarme Sandflächen Acker Sandacker Ackerbrachen HB0 Ackerbrache Gleisanlagen HD3 Gleisanlage Böschungen HH Straßenböschung mit Gehölzbestand Garten, Baumschulen HJ Nutzgarten Park, Grünanlagen HM0 Grünanlage HM7 Nutzrasen Lagerplätze HT3 Lagerplatz, unversiegelt HT4 Lagerplatz, versiegelt Siedlungsfläche 5 Landwirtschaftliche Hof- und Gebäudefläche 6 Wohnbaufläche, ländlicher Bereich Seidlungsflächen, Gewerbegebiete SC0 Gewerbe- und Industriefläche SC Fabrikanlage, Werksanlage Verkehrswege Straße Wirtschaftswege VB Feldweg Scheune, Schuppen WB Anglerhütte Durchlässigkeit der Landschaft - Flächenbiotope Wertstufen = undurchlässig = bedingt undurchlässig 3= bedingt durchlässig 4= durchlässig Detailgebiet Durchlässigkeit der Landschaft - Flächenbiotope Konzeptentwicklung für einen Biotopverbund in der Kulturlandschaft "Sander Bruch"- Paderborner Senne mit dem Schwerpunkt Libellen und Amphibien Kartiermethode nach dem Biotoptypenschlüssel NRW vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Stand: Juni 006 Bearbeiter: Oliver Ottenströer 6 AK AK B 6 Kartengrundlagen DGK5: 4736, 4706, 480, 06 Maßstab :5.000

83 BG BB BF BG BG BF BG BG BG BD3 BG BG BG BB BG BG BG BG BH0 BH0 B0 BB BB BH0 B0 BG BG BG BF BF BF BG BG BF BG BF Durchlässigkeit der Landschaft - Baumreihen Wertstufen Biotoptypen BB= Gebüschstreifen BD3= Gehölzstreifen B0= Ufergehölz rle B= Ufergehölz BF= Baumreihe BG= Kopfbaumreihe BH0= Allee 3= bedingt durchlässig 4= durchlässig Detailgebiet Durchlässigkeit der Landschaft - Baumreihen Konzeptentwicklung für einen Biotopverbund in der Kulturlandschaft "Sander Bruch"- Paderborner Senne mit dem Schwerpunkt Libellen und Amphibien Kartiermethode nach dem Biotoptypenschlüssel NRW vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Kartengrundlagen DGK5: 4736, 4706, 480, 06 Stand: Juni 009 Bearbeiter: Oliver Ottenströer Maßstab : BF BF BG BG BG B BB BG BG BG B BG BH0 BG BF BG BH0 BF BF BG BF BG B0 B BF BF BG BG BG BF BF BF BD3 BF BG BF BF BG BG BB BF BF BB BF BD3 BD3 BH0 BG BG BG BG BF BG BF BF BF BF BF BG BF BF BF BH0 B BH0 BG BF BF B B BG B0 B0 BG BH0 BF BG

84 Durchlässigkeit der Landschaft - Säume Wertstufen = undurchlässig Biotoptypen HC0= Bahngleisrain = Straßenrand = bedingt undurchlässig 3= bedingt durchlässig = Fließgewässerböschung, Uferrandstreifen = Ackerrandstreifen Detailgebiet Durchlässigkeit der Landschaft - Säume Konzeptentwicklung für einen Biotopverbund in der Kulturlandschaft "Sander Bruch"- Paderborner Senne mit dem Schwerpunkt Libellen und Amphibien Kartiermethode nach dem Biotoptypenschlüssel NRW vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Kartengrundlagen DGK5: 4736, 4706, 480, 06 Stand: Juni 009 Bearbeiter: Oliver Ottenströer Maßstab : HC0 HC0 HC0 HC0 HC0 HC0 HC0

85 Minimalszenario Neu zu entwickelnde Biotoptypen BG= Kopfbaumreihe Potenzielles Kerngebiet Langenbergteich für den Moorfrosch und die Glänzende Binsenjungfer KB4= Waldbegleitender trockener Aussensaum bzw. Hochstaudenflur = Ackerrandstreifen = Grünland FF0= Teich Zu entwickelnde Biotoptypen = Ackerrandstreifen Kerngebiet Heidemoor up m Piepenbrink für denmoorfrosch Neu zu entwickelndes Kerngebiet für den Moorfrosch und die Glänzende Binsenjungfer BB= Gebüschstreifen BD3= Gehölzstreifen B0= Ufergehölz B= rlen-ufergehölz BF= Baumreihe KB4 FF0 BG= Kopfbaumreihe BH0= Allee Amphibienschutzmaßnahmen Amphibientunnel BG Kerngebiete Detailgebiet FF0 Kerngebiet Weckers Heideteich für die Glänzende Binsenjungfer und potenzielles Kerngebiet für den Moorfrosch Minimalszenario Konzeptentwicklung für einen Biotopverbund in der Kulturlandschaft "Sander Bruch"- Paderborner Senne mit dem Schwerpunkt Libellen und Amphibien Stand: Juni Kartiermethode nach dem Biotoptypenschlüssel NRW vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Bearbeiter: Oliver Ottenströer Kartengrundlagen DGK5: 4736, 4706, 480, 06 Maßstab :5.000

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