BISS HAIP- Verbund. Jahresbericht der BISS Intervention/Koordinierung und Beratungsstellen in der Landeshauptstadt Hannover
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- Klaus Boer
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1 HAnnoversches InterventionsProgramm Gegen MännerGewalt in der Familie BISS HAIP- Verbund Jahresbericht 2015 der BISS Intervention/Koordinierung und Beratungsstellen in der Landeshauptstadt Hannover
2 1. BISS-Verbund HAnnoversches InterventionsProgramm gegen MännerGewalt in der Familie 1.1 Vorstellung HAIP HAIP ist das Gewaltpräventionsprogramm der Landeshauptstadt Hannover bei Häuslicher Gewalt. Es besteht seit Die Federführung von HAIP liegt von Anfang an bei der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Hannover. Innerhalb von HAIP arbeiten die HAIP-Bausteine Polizei, Staatsanwaltschaft, BISS- Interventions-/Koordinierungsstelle, Bestärkungsstelle, SUANA/kargah e.v., Frauenund Kinderschutzhaus, Kommunaler Sozialdienst, Männerbüro Hannover e.v. und Waage e.v. eng zusammen, um von Beziehungsgewalt Betroffenen unmittelbare Hilfe und Unterstützung anzubieten. In der nachfolgenden Übersicht sind die Aufgaben und Tätigkeiten der in HAIP beteiligten Institutionen dargestellt (vgl. HAIP-Broschüre 2014, S. 14) Polizei fertigt ggf. Strafanzeige und führt die Ermittlungen spricht ggf. Platzverweise gegen Täter aus sichert Beweise und dokumentiert den Einsatz gibt Hinweise auf weitergehende Beratungsund Bestärkungsmöglichkeiten für die Opfer setzt in jedem Fall das Jugendamt in Kenntnis, wenn Kinder betroffen sind oder im gleichen Haushalt leben gibt die Formularberichte an die BISS Koordination Frauen- und Kinderschutzhaus bietet Schutz und Unterkunft in akuten Gewaltsituationen bietet Beratung und Unterstützung Sitz der BISS-Koordinierung BISS Interventions-/ Koordinierungsstelle pro-aktive Kontaktaufnahme und Beratung Vermittlung an die Kooperationspartner BISS-Koordinierung Staatsanwaltschaft führt das Ermittlungsverfahren beauftragt Kooperationspartner auch im Rahmen von Einstellungen bei Verfahren mit Auflagen erhebt Anklage vertritt die Anklage im Strafverfahren Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht bietet Unterstützung bei Antragsstellung nach dem Gewaltschutzgesetz Familiengericht weist ggf. der Geschädigten die Wohnung zu erlässt Schutzanordnungen für betroffene Frauen und Kinder setzt aus oder beschränkt ggf. das Sorgerecht Kommunaler Sozialdienst (KSD) bietet Beratung für Kinder/Jugendliche/ Eltern/Familien an vermittelt bzw. leitet ggf. Hilfen ein wirkt mit in Familiengerichtsverfahren bietet Täter-Opfer-Ausgleich für TäterInnen bis 21 Jahren und deren Opfer an Bestärkungsstelle für von Gewalt betroffene Frauen erarbeitet individuellen Bestärkungsplan gibt psychosoziale Unterstützung für betroffene Frauen und ihre Kinder bietet Beratung und Therapie für betroffene Frauen pro-aktive Beratung nach BISS-Konzept Unterstützung bei der Antragstellung einer Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz Kinderschutz-Zentrum Koordinierungsstelle für Mädchen und Jungen berät und vermittelt ggf. weitere Hilfen unterstützende Gruppenangebote (bei zusätzlicher Finanzierung) 2
3 Waage Hannover e.v. bietet Täter- Opfer- Ausgleich für Erwachsene an führt außergerichtliche Konfliktschlichtung durch berät und vermittelt zwischen (Ex-) PartnerInnen bietet Elternberatung in hocheskalierten Familienverfahren an SUANA/kargah e.v. Beratungsstelle für Migrantinnen bei Häuslicher Gewalt, Stalking und Zwangsheirat bietet multiprofessionelle und multilinguale Hilfe und Bestärkung informiert über Familienrecht, Sorge- und Umgangsrecht, Aufenthalts- und Asylrecht, Sozialrecht und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten unterstützt und begleitet betroffene Migrantinnen pro-aktive Beratung nach BISS- Konzept Männerbüro Hannover führt Erstberatung der Beschuldigten durch bietet Folgeberatungen und Krisenintervention an führt Soziale Trainingsgruppen durch nimmt Kontakt auf und berät (Ex)Partnerinnen berät männliche Opfer HG pro-aktiv nach BISS-Konzept Arbeitskreise werden entsprechend der aktuellen Schwerpunkte eingerichtet. Die Bausteine-Treffen arbeiten eigenständig, d.h. dort werden sowohl Aufträge und Themen des Runden Tisches bearbeitet als auch gemeinsame Öffentlichkeits- und politische Arbeit besprochen. Darüber hinaus finden in diesem Gremium regelmäßig Fallbesprechungen statt. Weitere Arbeitsgruppen sind: o AG Migrantinnen o AG Kinder o AG Zwangsheirat In diesen Arbeitsgruppen wird das spezifische Hilfs- und Unterstützungsangebot weiterentwickelt, wie z.b. inhaltliche Konzeptarbeit, Erarbeitung von Informationsmaterial, Positionspapieren, Durchführung von themenbezogenen Aktionen, Fortbildungs- und Öffentlichkeitsarbeit. 2. BISS-Beratungsstellen in der Landeshauptstadt Hannover 2.1 Vorstellung BISS HAIP - Verbund Hannover Im Dezember 2005 hat die Beratungs- und Interventionsstelle (BISS) in der Landeshauptstadt Hannover die Arbeit aufgenommen. In der LHH wurde die BISS in das bestehende Gewaltpräventionsnetz HAIP als BISS-HAIP-Verbund integriert. Die BISS-Beratungsstellen haben damit die Nachfolge von PPS Präventionsprogramm Polizei-Sozialarbeit angetreten. Sie sind bei Häuslicher Gewalt für die vier 3
4 Polizeiinspektionen in der Landeshauptstadt Hannover zuständig. Die BISS-Beratung besteht aus einer Interventions-/Koordinierungsstelle, angesiedelt im Frauen- und Kinderschutzhaus, und den Kooperationspartnerinnen Bestärkungsstelle Beratung für Frauen bei häuslicher Gewalt, SUANA/kargah e.v. Beratungsstelle für von Männergewalt betroffene Migrantinnen und Männerbüro Hannover Arbeit mit Tätern und männlichen Opfern. Zu den Aufgaben der BISS-Arbeit gehört die pro-aktive Kontaktaufnahme mit der Betroffenen, telefonisch und/oder schriftlich psychosoziale Erstberatung am Telefon und/oder persönlich Erarbeitung eines individuellen Sicherheitsplans für die Frau und ihre Kinder Information über weitere juristische Schritte, wie z.b. zivilrechtliche Schutzanordnungen (Näherungsverbot, Wohnungszuweisung etc.) und strafrechtliche Schritte (Anzeigen, Strafanträge...) Bei Bedarf Weitervermittlung an andere Institutionen (z.b. Frauenhäuser, Fachberatungsstellen, Ärzt*innen, Therapeut*innen) Beratung von Selbstmelderinnen (gewaltbetroffene Frauen ohne Polizeieinsatz, die sich selbstständig in den Beratungsstellen im BISS-HAIP-Verbund melden) Die pro-aktive Arbeit (BISS) für die von Gewalt betroffenen Frauen wird von Beginn an seit 2006 durch Landesmittel finanziert. Die (weiterführende) Stabilisierungsarbeit wiederum, in der die Betroffenen darin begleitet werden, die Gewaltspirale nachhaltig zu durchbrechen, findet im Rahmen der seit 1997 durch die Landeshauptstadt Hannover geförderten HAIP-Gewaltberatung (Bestärkungsstelle, SUANA, Männerbüro) statt. Auf diese Weise wird eine schnelle, unkomplizierte und bedarfsgerechte Hilfe für die von Häuslicher Gewalt Betroffenen möglich. 2.2 BISS-Interventionsverlauf im HAIP-Verbund BISS-Intervention im HAIP-Verbund BISS-Intervention im HAIP-Verbund Polizeieinsatz Häusliche Gewalt Polizeibericht per Fax an BISS - Koordinierungsstelle im Frauen-und Kinderschutzhaus an KSD, wenn Kinder/Jugendliche mitbetroffen sind Bestärkungsstelle SUANA Männerbüro 4
5 Hat ein Polizeieinsatz (Polizeidirektion Hannover) aufgrund von Häuslicher Gewalt stattgefunden, schreibt die Polizistin/der Polizist einen Bericht über diesen Einsatz und faxt diesen weiter an die BlSS - Interventions-/Koordinierungsstelle. In Hannover ist diese an das Frauen- und Kinderschutzhaus angegliedert. Die BISS-Interventions-/Koordinierungsstelle, die an 5 Tagen in der Woche besetzt ist, leitet nun diese Faxe an die zuständigen Bausteine weiter. Diese nehmen dann telefonisch bzw. per Brief Kontakt mit den Betroffenen auf. In einem Teil der Fälle bietet die BISS - Interventions-/Koordinierungsstelle bereits einen ersten pro-aktiven Kontakt an. Immer, wenn Kinder mitbetroffen sind, leitet die Polizei dieselben Informationen an den Kommunalen Sozialdienst (KSD) weiter. Kennzeichnend für die BISS-Arbeit ist eine zeitnahe pro-aktive Kontaktaufnahme nach Eingang der Polizeiberichte. Bewährt hat sich der telefonische Erst-Kontakt, da die Betroffenen durch die persönliche Ansprache einen besseren Zugang zur Beratungseinrichtung erhalten. Gerade die Kombination von pro-aktiver Erst-Intervention und weiterführendem Beratungsangebot ermöglicht in den meisten Fällen einen nachhaltigen Ausstieg aus der Gewaltspirale. Zusätzlich erhalten die Frauen auch schriftlich eine Information über das Beratungsangebot (insbesondere, wenn die Frauen telefonisch nicht erreichbar waren), um ihnen etwas in die Hand zu geben (Flyer/Visitenkarte), falls sie das weiterführende Beratungsangebot erst später nutzen möchten. 3. Statistik der BISS-Fälle Gesamtfallaufkommen im Vergleich der letzten fünf Jahre Berichtsjahr Gesamtfälle mitbetroffene Kinder
6 Seit Initiierung der BISS waren die Zahlen stetig gestiegen. Nach einem erstmaligen leichten Rückgang in 2011 stiegen die Polizeimeldungen in 2012 erneut deutlich an und blieben somit im Trend der vorhergehenden Jahre. Häusliche Gewalt wurde sichtbarer. Mit Hilfe der polizeilichen Erstintervention (Polizeieinsatz) konnten die Beratungsstellen die Betroffenen zu einem früheren Zeitpunkt erreichen. Im Jahr 2014 sind die Fallzahlen erneut sichtbar angestiegen; in 2015 ergab sich eine leichte Zunahme der weiblichen Opfer von 25 Fällen. 3.2 Fälle von Häuslicher Gewalt betroffener Frauen in Fallverteilung im BISS - HAIP-Verbund Hannover Gesamtfälle pro-aktiv Selbstmelderinnen beraten Bestärkungsstelle SUANA BISS- Koordinierungsstelle Zusätzlich wurden 137 Fälle männlicher Opfer in der BISS-Interventions-/Koordinierungsstelle koordiniert (s. Anlage 1). In der Bestärkungsstelle des BISS-HAIP-Verbundes werden seit Jahren auch Frauen beraten, die im Polizeifax als Verursacherin/Täterin bezeichnet werden. Als Erstes erfolgt in solchen Fällen ein sogenanntes Clearinggespräch (bis zu drei Gesprächen), das dazu dient, heraus zu finden, ob die ausgeübte Gewalt zum Ziel hatte, Angriffe auf die eigene Person oder auf die Kinder abzuwehren oder ob die Frau selbst über einen gewalttätigen Handlungskodex verfügt. Ist das Letztere der Fall, kann die Frau kostenpflichtig in der Bestärkungsstelle (in Kooperation mit dem Beratungs- und Therapiezentrum) ebenfalls Täterinnenberatungen wahrnehmen. In diesen Gesprächen lernen betroffene Frauen, ihre Handlungsmuster zu hinterfragen und ihre Aggressionen zu kontrollieren. Dennoch: Auch in 2015 bestätigen sich die Erfahrungen im BISS-HAIP-Verbund, dass über 90% der Häuslichen Gewalt von Männern ausgeht! Die Erfahrungswerte zeigen weiterhin, dass weibliche Gewalt zumeist der Abwehr dient und nicht zu verwechseln ist mit der systematischen, wiederholten und schweren männlichen (Ex-)Partnergewalt, die der Einschüchterung und Kontrolle der (Ex-)Partnerin und ihrer Kinder dient (Stichwort intimate terrorism, siehe Schröttle 2010) Altersstruktur der von Häuslicher Gewalt betroffenen Frauen bis 21 Jahre Jahre Jahre Jahre 518 ab 51 Jahre 385 unbekannt 106 6
7 3.2.3 Staatsangehörigkeit der von Häuslicher Gewalt betroffenen Frauen Von 2741 weiblichen Opfern hatten 1531 Frauen einen Migrationshintergrund. Eine Erhebung nach Staatsangehörigkeiten war nicht möglich, da diese den Beraterinnen meist nicht bekannt ist. Herkunftsländer der Betroffenen sind u.a. Deutschland, Türkei, Russland, Polen, Bulgarien, Bosnien, Algerien, Irak, Iran, Brasilien, Afghanistan, Tunesien, Marokko, Vietnam, Georgien, Litauen, Kasachstan, Aserbaidschan, Ukraine, Moldawien, Nigeria, Kongo, Ägypten, Libanon, Äthiopien, Indien, Pakistan, Syrien, Griechenland, Italien, Israel, Slowakei, Frankreich, Albanien, Kosovo, Serbien, Herzegowina 3.3 BISS-Fälle 2015 von männlichen Beschuldigten und männlichen Opfern bei Häuslicher Gewalt Das Männerbüro Hannover nimmt im Rahmen des BISS-HAIP-Verbundes der Landeshauptstadt Hannover pro-aktiv Kontakt zu Männern auf, die Häuslicher Gewalt beschuldigt werden; ebenso zu Männern, die Opfer Häuslicher Gewalt geworden sind. Die Zahlen für das Jahr 2015 stellen sich wie folgt dar: pro-aktive Kontakte mit Beschuldigten pro-aktive Kontakte mit Opfern davon Beschuldigte Gesamtfälle davon Opfer In 2015 sind im Rahmen der Täter-Ansprache Vorfälle mit Beschuldigten bekannt geworden. Mit Personen hat das Männerbüro pro-aktiv Kontakt hergestellt. Die Beschuldigten werden telefonisch beraten und/oder telefonisch oder schriftlich zu einer offenen Sprechzeit eingeladen, die alle 14 Tage stattfindet 85 Personen erschienen infolge der pro-aktiven Arbeit zur persönlichen Beratung. Diese pro-aktiven Kontakte führten in 30 Fällen zu einem Erstberatungsgespräch (von insgesamt 182 stattgefundenen Erstberatungsgesprächen mit Beschuldigten im Arbeitsbereich Häusliche Gewalt). Nach den Erstberatungsgesprächen haben in Klienten mit einer Maßnahme (Sozialer Trainingskurs) begonnen. Im Jahr 2015 hat das Männerbüro Hannover insgesamt 227 Vorgänge mit männlichen Opfern Häuslicher Gewalt aus der Landeshauptstadt Hannover (ohne Region) übermittelt bekommen. Davon wurden im Rahmen der pro-aktiven Beratung 176 Männer telefonisch kontaktiert oder angeschrieben und zu einem telefonischen oder persönlichen Beratungsgespräch eingeladen. Darüber hinaus haben in 32 Fällen geschädigte Männer aus der Landeshauptstadt eigenständig zu uns Kontakt aufgenommen und um Beratung nachgefragt. In der Summe ist es in 62 Fällen gewaltbetroffener Männer zu persönlichen Beratungsgesprächen gekommen. 7
8 4. Erfahrungswerte in der BISS-Arbeit bei Häuslicher Gewalt Die in 2015 erneut hohen Zahlen zeigen, dass sich die pro-aktive Kontaktaufnahme durch den BISS-HAIP-Verbund in der Landeshauptstadt Hannover sowohl für die Opfer- als auch Täterarbeit als wirkungsvolle Intervention bei Häuslicher Gewalt erweist. Dieses hohe Fallaufkommen führen wir zum einen auf die kontinuierliche Enttabuisierungsarbeit des BISS-HAIP-Verbundes und des zur Folge höheren Bekanntheitsgrades der Hilfsangebote zurück (Folge: mehr Selbstmelderinnen). Auf der anderen Seite sind die hohen Fallzahlen ein Resultat der gut entwickelten Netzwerkarbeit im HAnnoverschenInterventionsProgramm (HAIP) und hier insbesondere der Zusammenarbeit mit der Polizei (Sensibilisierung zu Fällen Häuslicher Gewalt), da der polizeilichen Erstintervention eine wesentliche Rolle im Interventionsverlauf zukommt. So sind die hohen Fallzahlen auch als erfolgreiches Resultat einer gut entwickelten und gelingenden Schnittstellenarbeit - polizeilicher und BISS-Erstintervention - zu sehen. Das gute Zusammenwirken spiegelt sich auch in regelmäßig stattfindenden Polizei- Fortbildungsveranstaltungen wider, an denen sich die BISS-Interventions- /Koordinierungsstelle und die (BISS-)HAIP-Bausteine als Referent*innen beteiligen. Diese Fortbildungen dienen neben der polizeiinternen Schulung hinsichtlich des polizeilichen Umganges mit Fällen von Häuslicher Gewalt (z.b. Platzverweis, Reporterstellung nach Einsätzen, Anzeigen) auch dem Erfahrungsaustausch und der detaillierten Information über den Interventionsverlauf, der Sensibilisierung für die besondere Situation aller Betroffenen im Kontext Häuslicher Gewalt. 5. Schwerpunktthemen im Jahr 2015 BISS-Interventions-/Koordinierungsstelle: - Finanzmittelbeschaffung für Koordinierung männlicher Opfer - Fertigstellung der Arbeitshilfe Häusliche Gewalt für Fachkräfte aus Frauenschutz und Kinderschutz in der Region Hannover - Aufnahme eines zusätzlichen Formats der Polizeischulung - Konfliktfeld Sorge- und Umgangsrecht in der täglichen BISS-Beratungsarbeit AG Migrantinnen: Thema war Häusliche Gewalt gegen Mädchen und junge Frauen. Als Ergebnis organisierte die AG Migrantinnen die diesjährige Fachveranstaltung zum Internationaler Tag GEGEN Gewalt an Frauen mit dem Titel Häusliche Gewalt an Mädchen und jungen Frauen. Entwicklung von Konzepten und Materialien für die Beratung und Aufklärung von Flüchtlingsfrauen zu Häuslicher Gewalt und der rechtliche Situation von Frauen in Deutschland. 8
9 AG Kinder: Sichtung von Informationsmaterialien für Kinder und Jugendliche und Erarbeitung einer Info-Postkarte zum Thema. Durchführung eines niedersachsenweit besuchten Fachtags in Hannover zum Thema Häusliche Gewalt betrifft die ganze Familie - in Kooperation mit dem Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover Bestärkungsstelle: Beantragung von Fördermitteln für Täterinnenberatung (in Kooperation mit dem BTZ-Hannover). Fachvorträge und Fortbildungsangebote für Hebammen, Mitarbeiter*innen der Stadt Hannover, Fachhochschule für Sozialpädagogik u.a. 5.1 Schwerpunkthemen in der Öffentlichkeitsarbeit und Prävention Ein wichtiges Instrument der Öffentlichkeitsarbeit und Prävention ist die Vernetzung in den entsprechenden Fachgremien und Arbeitskreisen. So sind die BISS-Intervention/Koordinierung, die Bestärkungsstelle und SUANA/kargah e.v. mit allen Teilnehmenden am Runden Tisch des HAnnoverschen InterventionsProgramms (HAIP) kontinuierlich und zu aktivem Austausch vernetzt. Ebenso ergeben sich regelmäßig informative institutionelle Kontakte bei Fachtagungen, Konferenzen und Fortbildungen, bei denen sich immer wieder neue Wege der ergänzenden Zusammenarbeit eröffnen. Fachfremde Institutionen wie Schulen, Kitas, VHS und Sportvereine aber auch Arbeitgeber*innen und Privatpersonen werden entweder auf Anfrage oder pro-aktiv von den o.a. BISS-Beratungsstellen über ihre Aufgaben und Arbeitsweisen informiert. Dies geschieht durch ausführliche Beratungstelefonate, das Übermitteln von Informationsmaterialien/Flyern aber auch durch Infogespräche und Veranstaltungen vor Ort. Darüber hinaus klärt der BISS-HAIP-Verbund Hannover auf Ausstellungen, mit Info- Tischen und auf Podiumsdiskussionen über seine Arbeit im Sinne des Gewaltschutzgesetzes auf. Themenbezogene Pressekontakte unterstützen die BISS-Bemühungen, das Wissen um die Opferschutzmöglichkeiten als Prävention in die Öffentlichkeit zu tragen. Auf regelmäßigen Fortbildungen für den Einsatz- und Streifendienst (ESD) und die HAIP-Sachbearbeiter des Kriminalen Ermittlungsdienst (KED) der Polizei stehen die BISS-Interventions-/Koordinierungsstelle und ihre Kooperationspartner*innen in Hannover in einem kontinuierlichen Fachaustausch mit den zuständigen Polizeibeamt*innen der täglichen Einsatzarbeit und Ermittlung. Dies trägt im Wesentlichen zur Optimierung der Zusammenarbeit im Interesse des Opferschutzes und der Prävention bei. Zusätzlich zu diesen regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen, die von der Polizei organisiert werden, hat die BISS-Interventions-/Koordinierungsstelle LHH in 2015 damit begonnen, die Polizeistationen einzeln aufzusuchen, um so relevante und aktuelle Themen und Fragen in kleineren Einheiten zielgerichteter besprechen zu 9
10 können. Diese Art der Beschulung ist nicht nur effektiver im Sinne der Interventionsabläufe, sondern fördert durch das persönliche Kennenlernen auch ein besseres Klima in der Zusammenarbeit zwischen Polizei und BISS-Intervention. Die im Vorjahr 2014 begonnene Entwicklung einer Arbeitshilfe Häusliche Gewalt für Fachkräfte aus Frauenschutz und Kinderschutz in der Region Hannover als Ergebnis der Projektgruppe von Frauenschutz und Kinderschutz konnte in 2015 soweit fertig gestellt werden, dass sich der Entwurf z.zt. in der redaktionellen Endbearbeitung befindet, sodass die Fertigstellung und geplante Veröffentlichung im Jahresverlauf 2016 eingehalten werden kann. Eine besondere Herausforderung für die BISS-Interventions-/Koordinierungsstelle und ihre Kooperationspartnerinnen im BISS-HAIP-Verbund Bestärkungsstelle und SUANA/kargah e.v. stellte in 2015 die hohe Zahl der Flüchtlingsfrauen und ihren Kindern dar. In den verschiedenen Vernetzungsgremien des RT HAIP wurden gezielt Ideen und Maßnahmen zu deren Schutz entwickelt. So wurden beispielsweise Flyer und Informationsbroschüren in verschiedenen Sprachen entwickelt, die über die rechtliche Situation von Frauen und Kindern in Deutschland sowie über das Gewaltschutzgesetz aufklären. Überdies wurde von der Beratungsstelle SUANA/kargah e.v. Kontakt zu den Sozialarbeiter*innen in einigen Flüchtlingsunterkünften hergestellt, um über das Gewaltschutzgesetz und die Interventionsmöglichkeiten von SUANA/kargah e.v im BISS-HAIP-Verbund zu informieren. Ebenso wurden die Sprachkursleiter*innen bei kargah e.v. über diese Hilfen unterrichtet. Flüchtlingsfrauen, die im Flüchtlingsbüro eine allgemeine Sozialberatung erhielten, wurden ebenfalls auf die Gewaltschutzberatungen hingewiesen. Im Jahr 2015 ist die Zahl der männlichen Opfer von vormals 74 auf 137 gestiegen. Da die BISS-Interventions-/Koordinierungsstelle diese Koordinierungsarbeit wie in den Jahren davor nicht vergütet bekommt (s. Anlage 1), nutzte die Sprecherin der BISS-Landesarbeitsgemeinschaft Niedersachsen (Frau Hoffmann von der BISS- Intervention/Koordinierung LHH) die Vorgespräche zur neuen Förderrichtlinie im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, um auf diese Finanzierungslücke aufmerksam zu machen und eine landesweite Regelung für alle BISS-Interventionsstellen in den Forderungs-/Nachbesserungskatalog einzubringen. Ggf. müssen hier weitere/andere Kostenträger gefunden werden. Das neue Kindschaftsrecht führt in den letzten Jahren vermehrt zu Streit und Eskalation bei der Regelung von Sorge und Umgang zwischen den nun getrennt lebenden Elternteilen. Wenngleich der Gesetzgeber sich eine einfachere oder gleichberechtigtere Interessenberücksichtigung aller Beteiligten (also Vater, Mutter und Kind(er) versprochen haben mag, so zeigt die tägliche Beratungsrealität aber, dass sich mit den erweiterten Möglichkeiten, Sorge und Umgang zu gestalten, auch eine Vielzahl von Gelegenheiten ergeben, bei denen um vermeintliche Rechtspositionen und Ansprüche vor Gericht und/oder privat gestritten und gefeilscht wird. Diese Auseinandersetzungen aber verlagern den ehemaligen Beziehungsstreit in den Zeitraum nach der Trennung/Scheidung und erhalten die konfliktbehaftete Atmosphäre für alle Beteiligten aufrecht. Leidtragende sind in der überwiegenden Anzahl der Fälle zum einen die Frauen, für die sich das Beziehungsmachtgefälle in die neue Lebenssituation hinein verlagert; zum Anderen leiden in jedem Fall die 10
11 Kinder, die sich dieser Streitatmosphäre nicht entziehen können. Die Probleme potenzieren sich überdeutlich in Gewalt(Nach-)Beziehungen. In dieser Situation sind Frauen und Kinder auf eine engagierte und parteiliche Vertretung ihrer Interessen durch Rechtsanwält*innen, Verfahrensbeistände und Jugendamtsmitarbeiter*innen angewiesen. Sie müssen sich emphatisch und nachhaltig vor Gericht und bei außergerichtlichen Regelungen für die Belange ihrer Klientinnen und deren Kinder einsetzen. Gerade an dieser Nachhaltigkeit mangelt es häufig den Interessenvertretungen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf für Sensibilisierung und Vermittlung von Sachinformationen zur Situation gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder. Ebenfalls ungeklärt ist die Finanzierung der Beratung weiblicher Täterinnen im BISS- HAIP-Verbund. Leider gibt es für die o.a. Täterinnenberatung keine klare Vergütungsregelung. Die Beraterinnen leisten diese Arbeit in den letzten Jahren im Rahmen des Clearings unentgeltlich. Manche Frauen können sich die Kosten für die dann anfallenden Folgeberatungen nicht leisten, was in Einzelfällen auch zum Abbruch der Beratung geführt hat. Abhilfe soll hier zum Einen geschaffen werden, indem die notwendige Finanzierung in den Forderungskatalog an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zur neuen Förderrichtlinie der Frauenunterstützungseinrichtungen ab 2017 durch die Sprecherin der BISS-LAG Niedersachsen eingebracht wurde. Zum Anderen sollen auch regionale, kommunale und unabhängige Fördermöglichkeiten für den Betrieb einer Beratungsstelle für Täterinnen (im BISS- HAIP-Verbund/Bestärkungsstelle) gefunden werden. Die stets hohe Zahl von Teenagerbeziehungen und jungen Frauen (unter 21 Jahren) als Opfer von Häuslicher Gewalt erfordert eine besondere Form der Beratung. Hierfür wünschen wir uns ein ergänzendes Angebot in der hannoverschen Beratungslandschaft, das den besonderen Bedarfen junger Frauen und Mädchen in Beziehungsfragen zielgenauer entsprechen kann. Hierfür scheint uns das Mädchenhaus zwei 13 besonders geeignet zu sein. Erste Anfragen wurden interessiert aufgenommen. 6. Fazit Die BISS-Erstintervention braucht, um nachhaltig wirken zu können, die Einbindung in ein Gewaltpräventionsnetzwerk. Diese Strukturen sind weitestgehend geschaffen. Der BISS-HAIP-Verbund der Stadt Hannover ist aus dem seit 1997 bestehenden HAnnoverschenInterventionsProgramm gegen Männergewalt in der Familie hervorgegangen. Es konnte auf bereits bestehende Strukturen und Erfahrungswerte innerhalb des HAIP-Netzwerkes zurückgegriffen werden. So berücksichtigte der HAIP- Interventionsverlauf bereits eine enge Zusammenarbeit zwischen Justiz, Opfer- und Täterarbeit. Sowohl die inhaltliche und fallbezogene Arbeit mit bestehenden Netzwerkpartner*innen wie Justiz (Staatsanwaltschaft), Polizei, Jugendämtern, JobCentern, sozialpsychiatrischen Diensten als auch die Aufbauarbeit mit Justiz (Richter*innen) und dem Gesundheitswesen (Ärzten*innen) sowie Rechtsanwält*innen bleiben für einen effektiven Opferschutz dringend erforderlich. 11
12 So bleibt die Intensivierung der Netzwerkarbeit insbesondere mit der Polizei, Justiz, den Jugendämtern KSD und der Ausländerbehörde weiterhin eine wichtige Aufgabe. Die erfolgreiche Netzwerkarbeit ist für den BISS-HAIP-Verbund ein besonderes Qualitätsmerkmal. Dieser Qualitätsstandard erfordert mit den vorhandenen Kapazitäten große Anstrengungen von den Netzwerkpartnern. Die stets hohen Fallzahlen der letzten Jahre, der wachsende Mehraufwand in den Beratungen (multiple Problemlagen) und die intensive Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit bringt das Beratungssystem an die Grenzen der Auslastung. Eine verlässliche finanzielle Unterstützung ist die Voraussetzung für eine so gelingende Gewaltpräventionsarbeit. 7. Ausblick Ausbau der Beschulung der Polizeibeamten direkt in den Polizeistationen. Veröffentlichung der Broschüre Häusliche Gewalt Arbeitshilfe für Fachkräfte aus Frauen- und Kinderschutz in der Region Hannover ( Arbeitstitel) Fortführung der Unterstützung und Beratung von Flüchtlingsfrauen und ihrer Kinder in Anlehnung an das Gemeinsame(s) Konzept des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ( MS) und des Ministeriums für Inneres und Sport (MI) für den Kinderschutz und Gewaltschutz für Frauen in Aufnahmeeinrichtungen des Landes Niedersachsen für Flüchtlinge und Asylbegehrende. Sicherstellung der Bezahlung der Koordinierungsarbeit für Männliche Opfer in der BISS-Interventions-/Koordinierungsstelle LHH. Die Leiterin der BISS-Interventions-/Koordinierungsstelle und die Leiterin des Frauen- und Kinderschutzhauses planen Fortbildungen für die an Sorge- und Umgangsregelung beteiligten Berufsgruppen an geeigneter Stelle zu initialisieren und auf den Weg zu bringen Konzipierung und in Betriebnahme einer Beratungsstelle für Täterinnen im Kontext Häuslicher Gewalt in der Bestärkungsstelle im BISS-HAIP-Verbund. In 2016 soll sich eine Zusammenarbeit zwischen dem BISS-HAIP-Verbund und dem Mädchenhaus zwei 13 in Bezug auf gewaltbetroffene junge Frauen und Mädchen entwickeln. Literatur: HAIP-Broschüre 2010, Hrsg. Referat für Frauen und Gleichstellung der Landeshauptstadt Hannover Schröttle, Monika (2010) Kritische Anmerkungen zur These der Gendersymmetrie bei Gewalt in Paarbeziehungen, GENDER Heft 1,
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Seite 1/7 Albanien 121 54.762 53.805 98,3% 957 1,7% 35.721 - - 7 0,0% 33 0,1% 36 0,1% 76 0,2% 31.150 87,2% 4.495 12,6% Bosnien und Herzegowina 122 7.473 4.634 62,0% 2.839 38,0% 6.500 - - 1 0,0% - - 12
BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE
Seite 1/6 da da Gewährung Albanien 121 8.010 7.055 88,1% 955 11,9% 24.676 1 0,0% 3 0,0% 48 0,2% 35 0,1% 87 0,4% 20.001 81,1% 4.588 18,6% 7.544 525 Bosnien und Herzegowina 122 1.436 947 65,9% 489 34,1%
BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE
Seite 1/7 insge-samt da Erstanträge da Folgeanträge insgesamt Gewährung Verfahrenserledigungen Erstanträgen Albanien 121 1.295 1.247 96,3% 48 3,7% 517 - - 4 0,8% 32 6,2% 36 7,0% 362 70,0% 119 23,0% 916
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OLOV - Netzwerktreffen 01.10.2015 Aktuelle Situation von Flüchtlingen/Asylbewerbern im Landkreis Fulda Ulrich Nesemann Fachdienst Kommunaler Arbeitsmarkt Jahresentwicklung Asylanträge auf Bundesebene 300000
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