Landkreistag Rheinland-Pfalz. Erwartungen, Vorschläge und Anregungen an den neu gewählten Landtag und die Landesregierung des Landes Rheinland-Pfalz

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1 Landkreistag Rheinland-Pfalz Erwartungen, Vorschläge und Anregungen an den neu gewählten Landtag und die Landesregierung des Landes Rheinland-Pfalz Mainz, im Februar 2006

2 Anlage 2 zu 1.2 Positionspapier des Landkreistages Rheinland-Pfalz Stand und Ziele einer Funktional- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz Beschluss des Geschäftsführenden Vorstandes vom Die grundlegende Modernisierung der öffentlichen Verwaltung bildet nach übereinstimmender Meinung aller maßgeblichen Parteien eine entscheidende Zukunftsaufgabe. Dieser Befund ist nicht neu, sondern wurde so bereits im Gutachten von Prof. Dr. Joachim Jens Hesse, das er im Auftrag des Bundes der Steuerzahler zur Regierungs- und Verwaltungsreform Rheinland-Pfalz erstellt hatte, im September 2000 getroffen. Seitdem hat sich die Situation der öffentlichen Haushalte weiter dramatisch verschlechtert; die Folgen der demographischen Entwicklung sind stärker in den Blickpunkt gerückt und die Verwaltung insgesamt ist noch immer in dem Umstellungsprozess, der durch den Paradigmenwechsel Anfang der 90er Jahre unter dem Stichwort Kundenorientierung begonnen wurde, gefordert. Vor diesem Hintergrund verbieten sich die klassischen Antworten der Verwaltung auf neue Herausforderungen von selbst. Zusätzliches Personal und/oder die Kreation neuer öffentlicher Aufgaben sind kaum noch zu finanzieren. Neben der grundgesetzlich garantierten Rechtsstaatlichkeit der Verwaltung gewinnt Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung zunehmend an Gewicht. Hier sieht der Landkreistag die Notwendigkeit der Standortüberprüfung. In Rheinland- Pfalz wurden in den vergangenen Jahren eine Reihe von staatlichen Behörden neu organisiert. In diesem Zusammenhang wird die Neuorganisation der staatlichen Mittelbehörden, aber auch die Agrarverwaltungsreform, besonders genannt. Darüber hinaus wird seit Jahren die Frage des Standardabbaus intensiv und kontrovers diskutiert. Konkrete, insbesondere auch kassenwirksame Vorschläge liegen jedoch noch nicht auf dem Tisch. Während das Land Rheinland-Pfalz die Reorganisation staatlicher Behörden weitgehend ohne Übertragung von Aufgaben auf die kommunale Ebene vollzogen hat, wird die Frage der Funktionalreform in anderen Bundesländern stark unter dem Fokus der Kommunalisierung diskutiert und vorangetrieben. In diesem Zusammenhang ist insbesondere Baden-Württemberg zu nennen, das die Landkreise durch Übertragung neuer Aufgaben weiter stärken will. Die dort derzeit vorange Deutschhausplatz Mainz - Postfach Mainz Telefon: / Telefax: / Internet: post@landkreistag.rlp.de

3 triebene Lösung entspricht in den Grundzügen jahrelangen Forderungen auch des Landkreistages Rheinland-Pfalz: Ziel einer Funktionalreform muss die Herstellung der Einheit und Einräumigkeit der Verwaltung auf der Kreisstufe sein. Die Kreisverwaltung als Bündelungsbehörde in der Fläche ist durch Integration von Sonderbehörden zu stärken. Diese seit vielen Jahren seitens des Landkreistages erhobenen Grundforderungen haben - wie viele verwaltungswissenschaftliche Studien zeigen - nichts an Modernität und Aktualität verloren. Die Entwicklung in Rheinland-Pfalz ist jedoch bislang einen anderen Weg gegangen und muss korrigiert werden. Die Forderung nach einer stärkeren Kommunalisierung staatlicher Aufgaben und Bündelung der Kompetenzen / Zuständigkeiten ist nach Auffassung des Landkreistages durch die im Grundsatz größere Wirtschaftlichkeit in der Aufgabenwahrnehmung begründet. 3. Kommunale Aufgabenwahrnehmung ist im Grundsatz wirtschaftlicher als staatliche Aufgabenwahrnehmung. Die Entwicklung macht deutlich, dass dieser Erfahrungssatz allein politisches Handeln nicht ausreichend motivieren kann. Der Landkreistag fordert im Zusammenhang mit Überlegungen zur Funktionalreform daher eine Beweislastumkehr. 4. Alle staatlichen Aufgaben sind grundsätzlich kommunalisierbar; derjenige, der eine Aufgabe nicht kommunalisieren will, trägt die Beweislast dafür, dass eine Aufgabenwahrnehmung durch staatliche Behörden effektiver ist (Beweislastumkehr). Die Handlungsfähigkeit von Staat und Kommunen muss in der Lage sein, auch neuen Herausforderungen zu begegnen. Für die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben lässt sich damit kein abschließender Katalog erstellen. Die insbesondere wirtschaftlichen Rahmenbedingungen lassen jedoch - wie bereits ausgeführt - die Wahrnehmung neuer Aufgaben kaum mehr zu. Die wesentliche Frage der Funktionalreform, also welche Aufgabe auf welcher staatlichen oder kommunalen Ebene am wirtschaftlichsten wahrgenommen werden kann, darf daher nie isoliert gesehen werden. Der Aufgabenverteilung muss - als Daueraufgabe - die Aufgabenkritik vorausgehen

4 5. Der Landkreistag fordert eine umfassende Aufgabenkritik als ersten Schritt zu einer Verwaltungsreform. In der Vergangenheit ist die Diskussion um die Wahrnehmung und die Zuordnung von Aufgaben stets auch dadurch erschwert worden, dass auf der kommunalen Seite sich die Ebenen untereinander als quasi Konkurrenz verstanden haben. Der Landkreistag stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Kategorien von Gewinnern und Verlierern keine zulässige Dimension bei der Bewertung der Aufgabenzuordnung sein kann. Gewinner in dem Prozess der Reorganisation von Verwaltung müssen immer die Bürgerinnen und Bürger sein. Der Landkreistag vertritt des Weiteren die Auffassung, dass Bürgernähe nicht nur eine räumliche Dimension beschreibt. Gerade angesichts der demographischen Entwicklung, die auch in Rheinland-Pfalz zu einem Bevölkerungsrückgang, insbesondere in ländlich geprägten Gebieten, führen wird, muss Bürgernähe auch anders hergestellt werden können. Wer unter Bürgernähe ausschließlich die Verwaltung um die Ecke versteht, muss gleichzeitig der Bevölkerung sagen, wie er dies finanzieren will. Ein Ansatz, um Bürgernähe weiter sicherzustellen, bieten die neuen Medien, die unter dem Stichwort egovernment und eadministration zusammengefasst werden. 6. Die Möglichkeiten der neuen Medien sind unter den Stichworten des egovernment und eadministration konsequent unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu nutzen. Der Landkreistag ist sich aber auch bewusst, dass neben der elektronischen Verwaltung, die quasi die Chance bietet, flächendeckend Verwaltungsdienstleistungen rund um die Uhr zur Verfügung zu stellen, auch der persönliche Ansprechpartner vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger von entscheidender Bedeutung ist und bleiben wird. Von daher geht es nicht um ein Entweder - Oder, sondern um ein Sowohl als Auch in einem ausgewogenen finanzierbaren Verhältnis. Dabei vertritt der Landkreistag die Auffassung, dass auch neue Wege bei der Realisierung des Ansprechpartners vor Ort gegangen werden können, ohne dass originäre Zuständigkeiten verschoben werden müssen (z. B. front office, back office; mobile administration). Bürgernähe hat aus Sicht des Landkreistages jedoch eine weitere Dimension, die in der bisherigen Diskussion eindeutig zu kurz gekommen ist. Gerade durch die Einführung von egovernment- Elementen in den Verwaltungen ist der Fokus verstärkt auch darauf gerichtet worden, dass Verwaltungssprache so weiterentwickelt werden muss, dass die Bürgerinnen und Bürger wieder mehr in der Lage sind, den Anforderungen etwa von Antragsformularen auch gerecht zu werden

5 Verwaltungsverfahren müssen daher im Kern einfacher und auf das Notwendigste zurückgeführt werden. 7. Verwaltungsverfahren sind auf ihre Kernfunktion zurückzuführen und zu vereinfachen (Daueraufgabe). Eine Überlegung im Zusammenhang mit der Vereinfachung von Verfahren sollte nach Auffassung des Landkreistages auch darin bestehen, Verfahren möglichst in einer Hand durchzuführen. Genehmigungs-, Zustimmungs- und Beteiligungsvorbehalte sind auf das Unumgängliche zurückzuführen. Wer ein Verwaltungsverfahren über mehr als zwei Ebenen ablaufen lässt, trägt die Beweislast dafür, dass dies unumgänglich ist. 8. Die Durchführung von Verwaltungsverfahren soll nach Möglichkeit in einer Hand konzentriert werden. Mit der konsequenten Umsetzung der Forderungen des Landkreistages an eine Funktional- und Verwaltungsreform wird deutlich, dass die Forderung nach der Eingliederung von Sonderbehörden sowie die Aussage, dass grundsätzlich alle staatlichen Aufgaben kommunalisierbar sind, eine gewisse Verwaltungskraft der handelnden Behörden voraussetzt. Auf den ersten Blick fehlende Verwaltungskraft kann nach Auffassung des Landkreistages jedoch nicht dazu führen, dass alles beim Alten bleibt; vielmehr müssen dann ergebnisoffen die Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit eruiert und letztlich auch die Frage, ob durch gebietliche Veränderungen die Verwaltungskraft gestärkt werden kann, vorurteilsfrei diskutiert werden. 9. Fehlende Verwaltungskraft kann durch Kooperation kompensiert werden; in zweiter Linie muss auch Offenheit für eine Gebietsreform gefordert werden

6 Anlage 1 zu 1.2 Mainz, den Az.: Pi/Mr Positionspapiere 2005 Grundsatzbeschluss des Landkreistages Rheinland-Pfalz vom Verwaltungsstrukturreformen in Rheinland-Pfalz *) Auf der Grundlage der in der laufenden und letzten Legislaturperiode vorgenommenen Verwaltungsstrukturreformen in Rheinland-Pfalz wird auch die Frage der weiteren Fortsetzung auf kommunaler Ebene diskutiert. Dabei hat die FDP vor dem Hintergrund, dass die Aufgabenbereiche, die zur Gründung der Verbandsgemeinden geführt haben, heute weitgehend erledigt sind, die Abschaffung dieser Ebene gefordert. In der Folge hat der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz dann die Übertragung neuer Aufgaben auf die Verbandsgemeindeebene gefordert, wobei die Aufgaben weitgehend von der Kreisebene übernommen werden sollen. Eine umfassende Kommunalisierung weiterer staatlicher Aufgaben kann bei realistischer Würdigung derzeit nicht erwartet werden. Schließlich sind auch die Modelle anderer Bundesländer nicht so ohne Weiteres auf die rheinland-pfälzischen Verhältnisse übertragbar, da in Rheinland- Pfalz die Kreise hinsichtlich ihrer kommunalverfassungsrechtlichen Organisation und Verfasstheit den Gemeinden weitgehend gleichgestellt sind. Vor diesem Hintergrund beschließt der Landkreistag seine Positionen in konsequenter Anknüpfung an seinen Beschluss vom wie folgt: 1. Die Ebene der Ortsgemeinde ist unverzichtbar, um demokratische Teilhabe erfahrbar zu machen und ehrenamtliches Engagement herauszufordern. Die Ortsgemeinden sind daher in ihrer gestalterischen Kompetenz zu stärken. Der Landkreistag hält an den drei Verwaltungsebenen von Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden und Kreisen im kreisangehörigen Raum grundsätzlich fest. Vorstellbar ist aber eine Konzentration innerhalb der Ebenen, wobei eine Zusammenlegung von Ortsgemeinden gegen den Willen der Einwohner abgelehnt wird. *) Aufbauend auf dem in der Anlage beigefügten Positionspapier des Landkreistages Rheinland-Pfalz Stand und Ziele einer Funktional- und Verwaltungsstrukturreform in Rheinland-Pfalz, Beschluss des Geschäftsführenden Vorstandes vom Deutschhausplatz Mainz - Postfach Mainz Telefon: / Telefax: / Internet: post@landkreistag.rlp.de

7 2. Der Landkreistag sieht in der Abschaffung der Verbandsgemeinden eine Schwächung der Verwaltungskraft in der Fläche. Er lehnt daher eine entsprechende FDP-Forderung ab. Allerdings muss auch nach Auffassung des Landkreistages (s. u.) die künftige Funktion der Verbandsgemeinde neu bestimmt werden. Dabei kann die Verbandsgemeinde mit im Wesentlichen unverändertem originären Aufgabenbestand bei schlankerer Verwaltung grundsätzlich auch im Interesse der Ortsgemeinden in den heutigen Grenzen erhalten bleiben. 3. Die Position der Landkreise ist durch die Übertragung neuer Aufgaben, zuletzt insbesondere durch die Umsetzung von Hartz IV, insgesamt gestärkt worden. Die Kreise sind die effiziente und bürgernahe Verwaltungsebene in der Fläche. Der Landkreistag widerspricht einem Verständnis von einer bürgernahen Verwaltung als einer Verwaltung um die Ecke sowohl aus Kostengründen als auch in fachlicher Hinsicht. In ihrer heutigen räumlichen Ausdehnung können die Landkreise unter gleichzeitiger Wahrung von hoher fachlicher Kompetenz und Erreichbarkeit als einzige kommunale Ebene in der Fläche Bürgernähe auch unter Effizienzgesichtspunkten garantieren. Der Landkreistag spricht sich daher auch gegen Gebietszuschnitte auf Kreisebene aus, die der vorhandenen Bürgernähe der Kreisverwaltungen entgegenstehen und Bürgerbeteiligung nicht mehr erfahrbar machen. 4. Nur eine wirtschaftliche Verwaltung ist eine bürgerfreundliche Verwaltung. Angesichts der Situation der öffentlichen Haushalte vertritt der Landkreistag nachdrücklich die Auffassung, dass sich jede Änderung in der Aufgabenzuordnung an den Kriterien der Effizienz und Wirtschaftlichkeit messen lassen muss. Die Landkreise sind hierzu jedenfalls nachdrücklich bereit. 5. Im Interesse einer effizienten Aufgabenwahrnehmung muss darüber hinaus verstärkt beachtet werden, dass Sach- und Finanzverantwortung in eine Hand gehören. Nur die Aufgabenwahrnehmung in einer Hand gewährleistet eine hohe fachliche Kompetenz bei gleichzeitiger Wahrung von Wirtschaftlichkeit und Kundenzufriedenheit. 6. Die Landkreise fordern auch eine Stärkung ihrer gestalterischen und planerischen Kompetenz. Dies gilt beispielsweise für Fragen des Tourismus ebenso wie für Fragen der Erziehung und Bildung der Kinder. Gerade die Fragen von Erziehung, Betreuung und Bildung der Kinder und Jugendlichen machen deutlich, dass nur eine Konzentration der Aufgaben auf der Kreisebene eine effiziente Ressourcennutzung vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung nachhaltig sicherstellen kann. Die Interdependenzen bei diesem Thema von der Kindergarten- über die Schülerbeförderung bis zur Raumausnutzung bei den Schulen machen deutlich, dass auch von der Sache her eine stärkere Zusammenführung von Aufgaben auf der Kreisebene erforderlich ist. Der Landkreistag fordert daher nachdrücklich die Schulträgerschaft für alle Schulen ab der Sekundarstufe I im kreisangehörigen Raum. Die konsequente Fortsetzung dieses Ansatzes stellt die Übernahme der kommunalen Trägerschaft von Kindertagesstätten auf Verbandsgemeindeebene dar. 7. Eine effiziente und wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung ist dann am ehesten zu gewährleisten, wenn ein transparenter Verwaltungsaufbau Aufgabenzuschnitte im Land möglichst einheitlich regelt. Ein transparenter und einheitlicher Verwaltungsaufbau ist nach Überzeugung des Landkreistages auch ein Beitrag zur Bürgerfreundlichkeit. Der Landkreistag fordert daher, die Aufgabenzuschnitte und Aufgabenabgrenzung zwischen Kreisen und großen kreisangehörigen Städten zu überdenken. In diesem Sinne macht nach Auffassung des Landkreistages die Einkreisung kleinerer kreisfreier Städte auch nur dann Sinn, wenn sich die Aufgabenstrukturen den neuen gebietlichen Strukturen anpassen

8 8. Der Landkreistag lehnt die vom Gemeinde- und Städtebund geforderte Aufgabenübertragung von den Landkreisen auf die Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden ab. Der Landkreistag fordert vielmehr, wie bereits dargelegt, dass Aufgabenübertragungen nur unter Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten erfolgen dürfen. Eine Aufgabenübertragung allein zur Sicherung des Bestandes der Verbandsgemeinden ist nicht vertretbar. 9. Der Landkreistag stellt fest, dass die Landkreise einen Vergleich bezüglich Wirtschaftlichkeit und Effizienz nicht zu scheuen brauchen. Dies soll durch nachfolgende Feststellungen in Bezug auf die Forderungen des GStB untermauert werden: Bei allen Aufgaben, die eine technische Infrastruktur voraussetzen, würde eine Zuständigkeitsverlagerung auf die Verbandsgemeinden voraussetzen, dass diese technische Infrastruktur einschließlich des notwendigen Sachverstandes in allen Verbandsgemeinden geschaffen bzw. vorgehalten wird. Fixkosten zur Erstellung und Vorhaltung dieser Verwaltungsdienstleistungen würden damit entsprechend ansteigen. Hinsichtlich der variablen Kosten muss darüber hinaus gesehen werden, dass nur sehr wenige Verfahren auf der Kreisebene eine derartige Häufigkeit haben, dass auch bei einer Zersplitterung der Zuständigkeit auf die kreisangehörigen Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden eine wirtschaftliche Auslastung gegeben wäre. Diese Feststellung gilt auch für den Fall des Zusammenschlusses im kreisangehörigen Raum. Bei der Kfz-Zulassung muss darüber hinaus berücksichtigt werden, dass selbst im ländlichen Raum der Anteil der Kfz, die vom Halter selbst an- oder umgemeldet werden, rückläufig ist. Derzeit besteht noch eine sehr große Bandbreite, die zwischen 30 und 70 % liegt. Die Händlerzulassung würde bei einer zersplitterten Zuständigkeit jedoch für alle Beteiligten wesentlich unwirtschaftlicher. Bei der Abwägung muss weiter die Haltedauer von Kraftfahrzeugen berücksichtigt werden. Dies und die Kosten der technischen Infrastruktur sprechen gegen eine Verlagerung. Durch die Europäisierung des Führerscheinwesens ist ein deutlich detaillierteres System von Führerscheinklassen entstanden. Dadurch ist die Aufgabe selbst komplexer geworden. Darüber hinaus ist der Erwerb der Fahrerlaubnis in der Regel eine einmalige Angelegenheit. Vor diesem Hintergrund erscheint die Chance auf eine höhere Spezialisierung auf der Kreisebene das Argument der räumlichen Nähe deutlich zu überwiegen. Auch das Staatsangehörigkeitsrecht erfordert umfangreiche Rechtskenntnisse in der Ausführung und die Zusammenarbeit mit vielen anderen Behörden. Diese Zusammenarbeit erfolgt heute bereits in einigen Fällen technikunterstützt, so dass auch hier eine Infrastruktur zu vervielfältigen wäre. Hinsichtlich der Forderung des Gemeinde- und Städtebundes zur Schulträgerschaft ist darauf hinzuweisen, dass gerade angesichts der demographischen Entwicklung der quantitative Ausbau des Schulwesens umschlägt in einen Abbau von Kapazitäten. Eine wirtschaftlich effektive Gesamtlösung zur Auslastung bestehender Ressourcen kann realistischerweise nur auf der Kreisstufe sicher gestellt werden. Angesichts des bestehenden ausdifferenzierten Schulangebotes und der Zuständigkeit für die Schülerbeförderung / ÖPNV ist gerade dies ein Beispiel dafür, dass hier nur ein Angebot aus einer Hand, eine Konzentration von Zuständigkeiten Sinn macht

9 Die Frage einer Übertragung von weiteren Aufgaben der Bauaufsicht auf die Verbandsgemeindeebene muss vor dem Hintergrund einer rückläufigen Bautätigkeit insgesamt sowie einer Liberalisierung, d. h. in vielen Fällen ist eine Baugenehmigung gar nicht mehr erforderlich, gesehen werden. Darüber hinaus besagen Zahlen des Landesrechnungshofes, dass ein Mitarbeiter der Bauaufsicht in der Regel 400 Baugenehmigungen in einfach gelagerten Fällen erteilen kann. Bereits diese Zahlen machen deutlich, dass eine Auslastung von Mitarbeitern auf der Verbandsgemeindeebene insoweit nicht möglich ist. Darüber hinaus ist auch die Vorhaltung von technischem Personal (Bauingenieur / Architekt) zur Beurteilung schwieriger Sachverhalte unwirtschaftlich. Fragen der sozialen Sicherung der Bürgerinnen und Bürger außerhalb der klassischen Sozialversicherung werden zunehmend integriert und aufeinander aufbauend geregelt. Dabei nehmen die Kreise bereits heute eine zentrale Stellung ein, die durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (Hartz IV) wesentlich gestärkt wurde. Das administrative Modell zur Umsetzung von Hartz IV macht deutlich, dass ein Auseinanderreißen von Zuständigkeiten kontraproduktiv ist und vielmehr die soziale Kompetenz der Kreise weiter gestärkt werden muss

10 1. 0 Verwaltungsstrukturreform, Verwaltungsmodernisierung, Demographie - Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung auf der Kreisstufe 1.1 Demographische Entwicklung offensiv mitgestalten Die Rahmenbedingungen für die Politik werden sich alleine durch die demographische Entwicklung gravierend verändern. Der Rückgang der Bevölkerung sowie die sich umkehrende Alterspyramide stellen u. a. neue Anforderungen an die sozialen Sicherungssysteme, die gesamte öffentliche Infrastruktur und den Arbeitsmarkt. Die Landkreise erwarten vom Land eine vorausschauende Politik, die diese Entwicklungen aufgreift und rechtzeitig Rahmenbedingungen schafft, welche die Kreise in die Lage versetzen, diesen Prozess im kreisangehörigen Raum umfassend in Partnerschaft mit Land, Städten und Gemeinden erfolgreich mitzugestalten. Eine Benachteiligung der Fläche gegenüber den Ballungszentren, z. B. über die Förderpolitik des Landes, muss ausgeschlossen werden. 1.2 Für mehr Wirtschaftlichkeit und Effizienz Die grundlegende Modernisierung der öffentlichen Verwaltung ist auch für Rheinland-Pfalz in der nächsten Legislaturperiode eine entscheidende Zukunftsaufgabe. Während das Land Rheinland-Pfalz die Reorganisation staatlicher Behörden weitgehend ohne Übertragung von Aufgaben auf die kommunale Ebene vollzogen hat, ist die Frage der Funktionalreform in anderen Bundesländern stark unter dem Fokus der Kommunalisierung betrieben worden. Der Landkreistag hat daher seine Position zur Funktionalreform in Rheinland-Pfalz in zwei Grundsatzbeschlüssen in den Jahren 2004 und 2005 beschrieben. Dabei hat sich der Landkreistag vom Gedanken einer bürgernahen Verwaltung bei gleichzeitiger Effizienzsteigerung leiten lassen. Unter diesen beiden Gesichtspunkten ist die Aufgabenverteilung zwischen den Ebenen auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und Aufgabenkritik vorzunehmen. Insbesondere die Bauaufsicht und die Schulträgerschaft ab der Sekundarstufe I gehören u. E. auf die Kreisstufe. Denn die demographische Entwicklung erfordert ein deutliches Mehr an Koordination und Wirtschaftlichkeit als Voraussetzung für Bürgerfreundlichkeit. Die Kreisverwaltungen sind als Dienstleistungszentren und Bündelungsbehörden hier in besonderem Maße prädestiniert. Auch der Landkreistag sieht in der Erhaltung der Ebene der Ortsgemeinden eine wichtige Grundvoraussetzung zur Stärkung von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement

11 Der Landkreistag fordert die neue Landesregierung und den neuen Landtag aber auch auf, die in den beiden Positionspapieren des Landkreistages gegebenen methodischen Hinweise, etwa den der Beweislastumkehr bei der Kommunalisierung von Aufgaben, bei der Funktionalreform heranzuziehen, damit diesbezüglich ebenfalls Fortschritte erreicht werden. Im Übrigen vertritt der Landkreistag nachdrücklich die Auffassung, dass eine erfolgreiche Funktionalreform für Land wie Kommunen vorteilhaft wäre. Dies zeigen die Beispiele anderer Bundesländer. Die Positionsbeschreibungen im Einzelnen sind in den beiden als Anlagen 1 und 2 beigefügten Grundsatzbeschlüssen nachzulesen. Im Zusammenhang mit den Fragen einer Aufgabenkritik fordert der Landkreistag den Landtag und die Landesregierung auf, dem ersten Standardabbaugesetz nun in der 15. Legislaturperiode weitere Schritte folgen zu lassen. Dabei sollte nach Auffassung des Landkreistages auch auf die in Niedersachsen oder auch in anderen Bundesländern gemachten Erfahrungen mit Modellkommunen zurückgegriffen werden. 1.3 Öffentliches Dienstrecht modernisieren Die Reform des öffentlichen Dienstrechts ist fortzuführen. Sie muss zudem in das Gesamtthema der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung eingebettet sein. Hierzu gehören ein Besoldungs- und Vergütungssystem im öffentlichen Dienst, das den Kreisen eine stärkere Verknüpfung von Leistungen und Entlohnung ermöglicht, eine flexible Handhabung von Stellenplänen (Aufhebung der Stellenobergrenzenverordnung), die Durchlässigkeit der Laufbahnen, ein transparentes und leistungsorientiertes Beurteilungssystem, die Vergabe von Spitzenpositionen auf Zeit, die Flexibilisierung von Teilzeitarbeit und die Teilnahme an flexiblen Arbeitszeitsystemen

12 2.0 Finanzen, Sparkassen, Wirtschaftsförderung 2.1 Kommunale Selbstverwaltung braucht solides Fundament Die Situation der kommunalen Haushalte hat sich im letzten Jahrzehnt dramatisch verschlechtert. Wichtige Kennzahlen und Entwicklungen belegen, dass dies in besonderem Maße für die rheinland-pfälzischen Kommunen, die extrem hohe Defizite und Kassenkredite in einer Größenordnung von rund 3 Mrd. EUR aufweisen, gilt. Allein die Fehlbeträge der Kreise addieren sich inzwischen auf rund 650 Mio. EUR. Nachdem Konsolidierungspotenziale weitgehend ausgeschöpft sind und die Investitionen, einschließlich notwendiger Unterhaltungsmaßnahmen, auf ein unabdingbares Maß zurückgeführt wurden, fordert der Landkreistag eine Kehrtwende in der Finanzpolitik von Bund und Land sowie ein klares Bekenntnis für eine kraftvolle kommunale Selbstverwaltung auf solider finanzieller Basis. Die kommunalen Ausgabenbelastungen müssen durch eine Rückführung kostentreibender Vorgaben und Standards und konsequente Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips, also des Gebots der Nachrangigkeit staatlicher Hilfe, erheblich abgebaut werden. Das im Land eingeführte Konnexitätsprinzip muss konsequent umgesetzt werden und im Ergebnis auch auf Bundesebene Platz greifen. Der Aufgabendurchgriff des Bundes auf die Kommunen hatte gerade für die Kreishaushalte schlimme Folgen. Wie von der Föderalismuskommission gefordert, muss diese Praxis in Zukunft unterbunden werden. Zudem muss eine Regelung getroffen werden, die dem Konnexitätsprinzip bei einer Ausweitung bestehender kommunaler Verpflichtungen durchgängig Geltung verschafft. Höchste Priorität muss eine Gemeindefinanzreform haben, die zu einer quantitativen und qualitativen Verbesserung der kommunalen Finanzen führt. Dabei wird das Land gebeten, sich für eine wirtschaftsbezogene Kommunalsteuer einzusetzen, mit einer im Vergleich zur aktuellen Gewerbesteuer verbreiterten Bemessungsgrundlage. Die Kreise müssen, ihrem gewachsenen originären Aufgabenbestand entsprechend, am Umsatzsteueraufkommen beteiligt werden, weil ansonsten zu Lasten von Städten und Gemeinden ein immer höherer Anteil an Finanzausgleichsmitteln bei gleichzeitig steigenden Kreisumlagen erforderlich ist

13 Der kommunale Finanzausgleich ist keine Restgröße, sondern von Verfassung wegen Garant einer aufgabenangemessenen kommunalen Finanzausstattung. Primär die Kreise leiden unter viel zu geringen allgemeinen Zuweisungen, die - auf die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes vom wird verwiesen - deutlich erhöht werden müssen. Dies ist auch Voraussetzung dafür, dass die aufgabenbezogenen Komponenten des Finanzausgleichs - u. a. zur Vermeidung von Stadt-Umland-Konflikten - angemessen dotiert werden können. Das sog. Verstetigungsdarlehen des Landes muss durch eine aufgabenangemessene Dotierung der Finanzausgleichsmasse ersetzt werden. Der Abbau von Zweckzuweisungen ermöglicht die aus Sicht der Kreise dringend erforderliche Erhöhung der Allgemeinen Straßenzuweisungen, der Zuweisungen für die Schülerbeförderung und der Beförderung zu Kindergärten sowie der finanzkraftabhängigen Schlüsselzuweisungen B 2 als Kern des kommunalen Finanzausgleichs. 2.2 Sparkassen brauchen kommunale Bindung Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung und der heimischen Wirtschaft mit Finanzdienstleistungen ist auch nach Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung die Kernaufgabe unserer Sparkassen. Davon profitieren - wie die Entwicklung in den vergangenen Jahren belegt - insbesondere auch die wirtschaftsschwächeren Regionen und vor allem der Mittelstand. Die Stärken der Sparkassen, die es auf Dauer zu sichern gilt, resultieren unverändert aus der kommunalen Anbindung und Trägerschaft, dem öffentlichen Auftrag und dem Regionalprinzip, die nicht disponibel sind. Auf dieser Basis fußt auch das so wichtige Engagement der Sparkassen für vielfältigste Initiativen der regionalen Entwicklung und Wirtschaftsförderung. Vor dem Hintergrund der bewährten Strukturen lehnt der Landkreistag die zuweilen festzustellenden vertikalen Verbünde, aber auch Gesetzesinitiativen ab, die letztlich keinerlei Nutzen für Sparkassen und Kommunen erkennen lassen, sondern deren Position über einen Verlust dezentraler Verantwortung und kommunaler Verankerung schwächen. Es steht außer Zweifel, dass durch privates Kapital und die damit einhergehenden Shareholder-Interessen im Ergebnis Bindungen an das Allgemeinwohl ausgehebelt werden, was fatale Folgen für die kreditwirtschaftliche Versorgung und die Wirtschaftsförderung zur Folge hätte

14 3.0 Ländlicher Raum - Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz (LEP IV) 3.1 Ländlichen Raum stärken Die strukturschwachen ländlichen Teilräume sind in ihren Entwicklungschancen gegenüber den Verdichtungsräumen benachteiligt, u. a. auf Grund der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung, der zum Teil nur unzureichenden Verkehrsanbindung, aber z. B. auch durch die Aufgabe von Standorten durch die Bundeswehr oder durch ausländische Streitkräfte mit negativen Folgewirkungen für den Arbeitsmarkt. Der Landkreistag erwartet daher eine aktive Politik mit dem Ziel der Herstellung der Chancengleichheit von Stadt und Land. Die größten Wachstumspotenziale wurden in den vergangenen Jahrzehnten in der Fläche des Landes generiert, wo auch dreiviertel der rheinland-pfälzischen Bevölkerung leben. Diese erfolgreiche Entwicklung gilt es fortzuführen. Auch strukturschwache, eher periphere Regionen dürfen nicht passiv saniert und nur noch in die Rolle eines ökologischen Ausgleichs bzw. Restraums gedrängt werden. Auch hier bietet die rheinland-pfälzische Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt noch erhebliche Entwicklungspotenziale. Deshalb muss das Land vordringlich den ländlichen Lebensräumen in Gesetzgebung und Politik die gleiche Aufmerksamkeit widmen wie den Ballungsräumen, die Mittel der Wirtschaftsförderung sowie der Stadt- und Dorferneuerung stärker auf die ländlichen Regionen konzentrieren sowie den Ausbau von Dienstleistungen insbesondere im Bereich der neuen Medien unterstützen und vorantreiben, eine leistungsfähige technische und wirtschaftliche Infrastruktur, insbesondere durch den weiteren Ausbau der Verkehrserschließung, möglichst flächendeckend sicherstellen, alles unternehmen, um neue, wohnortnahe und familienfreundliche Arbeitsplätze sowie attraktive Ausbildungsmöglichkeiten im ländlichen Raum zu schaffen, die Fläche in den Technologietransfer und die Technologieförderung einbeziehen, neben Forschungs- und wissenschaftlichen Einrichtungen auch in den Landkreisen ein möglichst breit gefächertes Angebot an Bildungs- und Weiterbildungsstätten ermöglichen und schließlich weiterhin dazu beitragen, dass die mit der Aufgabe militärischer Standorte und dem weitergehenden Strukturwandel verbundenen Probleme zeitnah gelöst werden

15 3.2 Neues Landesentwicklungsprogramm darf Kreise nicht benachteiligen Die Zukunft des ländlichen Raums wird maßgeblich durch die Zielrichtung des neu aufzustellenden Landesentwicklungsprogramms Rheinland-Pfalz (LEP IV) beeinflusst werden. Der Landkreistag spricht sich für eine konsequente Beachtung des Prinzips einer Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Teilregionen des Landes im neuen LEP IV aus. Gerade für unser Land gilt, dass Stadt und Land sich ergänzen und auf die Stärken des jeweiligen Partners angewiesen sind. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels kann es nicht das Leitbild einer verantwortlichen Landesplanung sein, einseitig die ohnehin attraktiveren Verdichtungsräume zu stärken. Vielmehr sind es gerade die ländlichen Teilräume, die gezielt gefördert werden müssen, damit auch diese die Möglichkeit erhalten, hierauf aufbauend ihre weitere Zukunft und Chancen in eigener Verantwortung zu gestalten. Auch die Grundzentren sind als Stützpunkte der Daseinsvorsorge unverzichtbar. Das neue LEP IV sollte zudem der wachsenden Bedeutung der Kreisentwicklungsplanung Rechnung tragen. Der Landkreistag erwartet, dass die Kreisverwaltungen, die auch untere Landesplanungsbehörden sind, in die Lage versetzt werden, die Entwicklungen im kreisangehörigen Raum im Sinne eines ortsnahen und kompetenten Regionalmanagements gezielt steuern und fördern zu können. Weitere Detailüberlegungen des Landkreistages zu einem ersten Bericht des Ministeriums des Innern und für Sport zur Neuaufstellung des LEP IV sowie zu einer möglichen Neugestaltung des Zentrale-Orte-Konzepts wurden dem Ministerium des Innern und für Sport bereits zugeleitet und können bei uns angefordert werden

16 4.0 Soziales, Arbeit, Jugendhilfe und Gesundheit 4.1 Für eine Kompetenzerweiterung der örtlichen Sozial- und Jugendhilfeträger Den steigenden Ausgaben in der Sozialhilfe und in der Jugendhilfe stehen sinkende Landesbeteiligungen gegenüber. Außerdem sind Defizite bei den Steuerungsinstrumenten der Landkreise und der Städte als Jugendhilfe- oder Sozialhilfeträger feststellbar. Deshalb sind die Planungs- und Entscheidungskompetenzen der oberen Landesbehörden im Jugend- wie auch im Sozialbereich auf die Landkreise und Städte zu übertragen. Die Aufgabenbereiche der oberen Landesbehörden sind auf Servicefunktionen zu beschränken. 4.2 Umbau der sozialen Sicherungssysteme; Sicherstellung der Nachrangigkeit Angesichts der demographischen Entwicklung und des immer stärkeren Auseinanderfallens von Einnahmen und Ausgaben stehen alle Zweige der Sozialversicherung vor Herausforderungen. Insbesondere mit Blick auf die allgemeinen Lebensrisiken der Pflegebedürftigkeit und Krankheit sowie mit Blick auf die Alterssicherung, die vorrangig durch die gesetzliche Rentenversicherung, aber auch durch die Kranken- und die Pflegeversicherung abgesichert werden, sind Reformen unabdingbar. Die Landkreise sind als Leistungsträger der nachrangigen Sicherungssysteme Hilfe zur Pflege, Krankenhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Eingliederungshilfe durch diese Reformen unmittelbar betroffen. Die Leistungen sind künftig so auszugestalten, dass sie den wirklich Bedürftigen zugute kommen und Mitnahmeeffekte vermieden werden. Das Land ist aufgefordert, diesen Grundsätzen im Rahmen von Bundesratsinitiativen Rechnung zu tragen; reine Kostenverlagerungen aus den vorrangigen Sozialversicherungssystemen auf die Landkreise sind auszuschließen. 4.3 Landkreise als Kompetenzzentren für lokale Beschäftigungspolitik ausbauen Die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Personen ist in dem neuen Leistungsrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammengefasst worden. Der Landkreistag Rheinland-Pfalz begrüßt uneingeschränkt die Zusammenfassung fürsorglicher Leistungen an erwerbsfähige Personen. Der Gesetzgeber hat sich allerdings nicht zu einer einheitlichen Aufgabenträgerschaft durchringen können, sondern die Aufgaben und deren Finanzierung zwischen der Bundesagentur für - 7 -

17 Arbeit und den kommunalen Gebietskörperschaften aufgeteilt und einheitliche Trägerschaften nur in der Minderzahl der Fälle eröffnet. Bereits in der Umstellungsphase auf das neue Leistungsrecht sind die strukturellen Probleme der geteilten Aufgabenträgerschaft deutlich geworden. Es zeichnet sich ab, dass die Integration von Langzeitarbeitslosen erfolgreich nur dann umgesetzt werden kann, wenn Entscheidungs- und Finanzverantwortung auf einer Ebene angesiedelt sind. Die Dezentralisierung der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das Land ist aufgefordert, ggf. durch Bundesratsinitiativen, dafür Sorge zu tragen, dass die Option der kommunalen Trägerschaft für alle interessierten Kreise geöffnet und dass die Zusammenarbeit in den Arbeitsgemeinschaften erleichtert wird und die strukturellen Probleme nicht durch einseitig vorgegebene Zielvereinbarungen, Leistungsstandards, Controlling etc. des Bundes verschärft werden. Die Anfang 2006 vorgelegte Kommunaldatenerhebung hat ergeben, dass die kommunalen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz an dem vom Bund zugesagten Entlastungsvolumen von 2,5 Mrd. EUR bundesweit nicht partizipieren. Dies gilt insbesondere für die Landkreise in Rheinland-Pfalz; sie weisen Mehrbelastungen durch die Reformen von über 45 Mio. EUR aus. Für das Land insgesamt ergibt die Kommunaldatenerhebung den zweitniedrigsten Entlastungsfaktor der gesamten Bundesrepublik. Das Land ist aufgefordert, in den anstehenden Verhandlungen im Bund, wie auch bei der Verteilung der Bundesmittel im Land, für eine gerechtere Verteilung der Entlastungsvolumina von Hartz IV Sorge zu tragen. 4.4 Weiterentwicklung der Jugendhilfe als vordringliche Aufgabe Das Kinder- und Jugendhilfegesetz ist ein modernes, auf Prävention ausgerichtetes Recht. Angesichts veränderter gesellschaftlicher und familienpolitischer Anforderungen ist in den letzten Jahren ein erheblicher Novellierungsbedarf entstanden. Es sind wirksame Maßnahmen zur Konsolidierung und Stabilisierung der Ausgaben in der Kinder- und Jugendhilfe erforderlich. Das Land ist aufgefordert, im Rahmen von Bundesratsinitiativen diesen Forderungen Rechnung zu tragen. Ein besonderes Augenmerk muss auf die Entwicklung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gerichtet werden. Hier muss das Land Maßnahmen im schulischen Bereich ergreifen, damit Kostenverlagerungen in die Jugendhilfe vermieden werden. 4.5 Gesundheitsschutz optimieren, Krankenhausversorgung möglichst ortsnah - 8 -

18 Der Landkreistag unterstützt geeignete Maßnahmen zur Strukturreform in der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere zur Beitragssatzstabilität. Der Landkreistag fordert, bei Anpassung der Kapazitäten an die Versorgungsbedürfnisse der Bevölkerung, eine möglichst ortsnahe Versorgung mit Krankenhausleistungen sicherzustellen. Der Landkreistag legt Wert darauf, dass die Sicherstellung der Krankenhausversorgung eine öffentliche Aufgabe bleibt. Es ist unverzichtbar, dass der Staat unter Berücksichtigung von Bedarfsnotwendigkeiten den Rahmen für das Gesundheitswesen absteckt. Die Pauschalförderung für die Krankenhäuser ist zu erhöhen. 4.6 Kreise als Kompetenzzentren für den öffentlichen Gesundheitsdienst ausbauen Die Eingliederung der Gesundheitsämter in die Kreisverwaltungen hat sich außerordentlich bewährt. Die Landkreise unterstützen die Landesregierung in den Bemühungen, die Voraussetzungen für einen den heutigen Anforderungen gerecht werdenden Gesundheitsdienst zu schaffen. Die Kreise stellen die geeignete Grundlage für den Ausbau moderner Gesundheitskompetenzzentren auf regionaler Ebene dar. Den erhöhten Anforderungen an einen effektiven Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist durch eine Erhöhung der Erstattungspauschale an die Gesundheitsämter und eine Abschaffung überkommener Gebührentatbestände Rechnung zu tragen. Präventivmaßnahmen genießen in Zeiten eines überregionalen Pandemieschutzes absolute Priorität; das Land und die Krankenversicherungen sind aufgefordert, die Gesundheitsämter in ihren Bemühungen finanziell mehr als bisher zu unterstützen

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20 5.0 Schulen und Kultur 5. 1 Schulträgerschaft auf Kreisstufe konzentrieren Angesichts der demographischen Entwicklung und der damit verbundenen Bedarfssituation für Schulen und Schulräumlichkeiten fordert der Landkreistag, die Schulträgerschaft für weiterführende Schulen im Kreisbereich auf der Kreisstufe zu konzentrieren. Bereits heute beginnt in den Grundschulen der Rückgang schulpflichtiger Kinder mit der Folge kleinerer und weniger Klassen. Andererseits ist aber auch partiell in weiterführenden Schulen ein Mehrbedarf an Klassenräumen zu verzeichnen. Diese heterogene Entwicklung wird sich in Zukunft noch verstärken und muss überörtlich koordiniert werden. Ein effektiver Mitteleinsatz für die Bereitstellung und Bewirtschaftung der Schulen ist nach Auffassung des Landkreistages nur dann gegeben, wenn die Schulträgerschaft für weiterführende Schulen auf der Kreisstufe konzentriert wird. Auch die Notwendigkeiten bei dem Ausbau des Ganztagsschulangebotes sowie der Schülerbeförderung lassen eine Konzentration der Schulträgerschaft auf der Kreisstufe sinnvoll erscheinen. Die Kreise sprechen sich dafür aus, dass im Gegenzug die Trägerschaft von Grundschulen und kommunalen Kindertagesstätten auf der Ortsstufe konzentriert werden Volle Kostendeckung und Flexibilisierung der Schülerbeförderung Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten zum Ausgleich der Kosten für die Schülerbeförderung und Kindergartenfahrten im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs Zuweisungen. Im Zusammenhang mit der Kommunalisierung der Schülerbeförderung wurde 1980 die Zusage gegeben, dass durch das Land volle Kostendeckung erfolgt. Zwischenzeitlich sind bei den Kreisen in diesem Bereich jedoch Defizite in Höhe von rund 16,8 Mio. EUR aufgelaufen, die es aus Gründen der Konnexität und Leistungsfähigkeit auszugleichen gilt. Im Rahmen der Beratungen der jüngsten größeren Schulgesetznovelle hatte der Landkreistag u. a. gefordert, dass im Blick auf die Schülerbeförderung eine Kostenbeteiligung für alle Kinder weiterführender Schulen gefordert werden kann und dass darüber hinaus der Modus der Erhebung der Eigenbeteiligung für die

21 Landkreise freigegeben wird. Der Landkreistag fordert den neuen Landtag und die neue Landesregierung auf, diese Gedanken aufzugreifen und den Trägern der Schülerbeförderung das Recht einzuräumen, in einer Satzung zu regeln, in welcher Weise die Kostenbeteiligung für die Schülerbeförderung umgesetzt wird. 5.3 Förderung der Kulturarbeit und Weiterbildung im Kreisbereich erhalten Die in den vergangenen Jahren durchgeführten internationalen Studien zum Leistungsniveau der Bildungssysteme in den OECD-Ländern hat deutlich gemacht, dass die Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen europäischen Ländern einen erheblichen Nachholbedarf hinsichtlich der Effektivität seines Bildungssystems hat. In gleicher Weise haben diese Studien aber auch deutlich gemacht, dass der musischen Bildung gerade im Primärbereich eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zukommt. Schließlich gilt es, den Herausforderungen einer immer stärker globalisierten Welt zu begegnen, auf dem Arbeitsmarkt u.a. dadurch, dass immer neuen Anforderungen durch lebenslanges Lernen begegnet wird. Die Kreise als Träger von Weiterbildungseinrichtungen wie Kreisvolkshochschulen und Kreismusikschulen sind bewährte Partner für Bildungsangebote im ländlichen Raum. Der Landkreistag fordert daher die Landesregierung auf, ihre institutionelle Förderung für diese wichtigen Bildungsträger aufrecht zu erhalten und nach Kräften auszubauen

22 6.0 Umweltschutz 6.1 Ausbau der Kreisverwaltungen zu Kompetenzzentren in Umweltangelegenheiten Die Kreisverwaltungen sind seit jeher mit Aufgaben im Umweltbereich befasst. Sie agieren als untere Wasserbehörde, als untere Naturschutzbehörde oder als untere Abfallbehörde. Sie führen regelmäßig wichtige und umfassende Genehmigungsverfahren bei immissionsschutzrechtlich relevanten Vorhaben sowie bei Eingriffen in Natur und Landschaft durch und sind ortsnahe Ansprechpartner für Bürger, Dienstleister, Landwirtschaft und Unternehmen. Die Kreisverwaltungen haben sich kontinuierlich zu unverzichtbaren Kompetenzzentren in Umweltangelegenheiten entwickelt. Bei diesen sind ausgewiesene, erfahrene Fachleute aktiv, die sich fortlaufend mit den ebenfalls bei den Kreisen angesiedelten Experten anderer Disziplinen rückkoppeln. Die Kreisverwaltungen sind hierdurch in der Lage, umweltrelevante Fragestellungen jederzeit ganzheitlich zu beurteilen, um damit ausgewogen und nachhaltig zum Wohl unserer Umwelt handeln zu können. Gerade diese Bündelung von Zuständigkeiten auf der Kreisstufe löst eine Vielzahl von Synergieeffekten aus, die insbesondere privaten Antragstellern und Unternehmen bei komplexen Genehmigungsverfahren zugute kommen. Die Kreise garantieren hier nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch zügige und abgestimmte Verfahren. Umweltschutz betrifft oftmals örtliche Belange, ist selbst aber überörtlich, nämlich in Naturräumen, angelegt. Auf der Kreisebene können die aus diesem Gegensatz oftmals resultierenden gegenläufigen Interessen ausgeglichen und einer im besten Sinne des Wortes nachhaltigen Lösung zugeführt werden. Aus diesem Grund fordert der Landkreistag den weiteren Ausbau der Kreisverwaltungen zu Kompetenzzentren in Umweltangelegenheiten. 6.2 Für verlässliche Rahmenbedingungen in der Abfallwirtschaft Die Entsorgung von Siedlungsabfällen in Verantwortung der Kreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger garantiert allen Bürgerinnen und Bürgern, auch kleinen und mittleren Gewerbebetrieben, eine langfristig verlässliche und ökologisch sichere Beseitigung und Verwertung ihrer Abfälle zu angemessenen Kosten. Um das Ziel einer an hohen Umweltstandards orientierten relativen Gebührenstabilität zu erreichen, ist die Stimmigkeit und Verlässlichkeit der abfallrechtlichen Rahmenbedingungen Voraussetzung. Insbesondere sollte durch

23 eine in der Abfallrahmenrichtlinie abgesicherte nationale Zuständigkeitsregelung den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern die Verantwortung für die Entsorgung aller Abfälle aus privaten Haushalten und bestimmter Abfälle aus kleinen und mittleren Gewerbebetrieben zugewiesen werden. Der Landkreistag bittet um Unterstützung durch das Land bei der Abstimmung dieser Fragen auf Bundes- und europäischer Ebene

24 7.0 Strukturpolitik, Städtebau, Straßen, ÖPNV / SPNV 7.1 Mittel für den SPNV/ÖPNV sichern - Schienenverkehr und -regionalverkehr erhalten Die Landkreise sind Aufgabenträger des ÖPNV, einschließlich der Schülerbeförderung, sowie - im Rahmen von zwei Pflichtverbänden - auch Träger des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Sie erfüllen diese Aufgaben mit großem Engagement und haben dabei erhebliche Fortschritte im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erzielt. Von Anfang an stand allerdings fest, dass der politisch gewünschte Ausbau des ÖPNV / SPNV nur mit einer Optimierung der rechtlichen Rahmenbedingungen und einer dauerhaft gesicherten Finanzierung leistbar ist. Angesichts der kommunalen Finanzlage sind die Belastungen aus dem ÖPNV für die Kreishaushalte so gering wie möglich zu halten. Die bereits heute bestehenden Defizite, vor allem auch aus dem Bereich des Schülerverkehrs, sind für die Kreishaushalte nicht weiter verkraftbar. Erst recht dürfen in der finanziellen Unterstützung des ÖPNV keine weiteren Einschränkungen vorgenommen werden. Das gilt auch für die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr, wo Mindereinnahmen nicht durch höhere Zahlungen des Aufgabenträgers ausgeglichen werden können. Fest steht, dass durch die gestiegenen Energiepreise und die Kürzung der Pendlerpauschale ein gutes Angebot im ÖPNV, SPNV und Schienenfernverkehr gerade im Interesse der Attraktivität der ländlichen Räume dringend erforderlich ist. Der Landkreistag begrüßt den deutlichen Widerstand des Landes gegen eine Kürzung der Regionalisierungsmittel für die Jahre 2006 und Sparmaßnahmen im Bundeshaushalt, die lediglich Lasten zwischen den öffentlichen Ebenen verschieben sowie eine einseitige Belastung der Fläche bedeuten, müssen konsequent abgelehnt werden. Auch bei der Revision der Regionalisierungsmittel muss verhindert werden, dass es zu Leistungskürzungen kommt. Die Regionalisierungsmittel stellen nämlich keine Subvention der Aufgabenträger dar, sondern die Gegenleistung für eine übertragene Aufgabe, die in der Umsetzung zu recht hohe Priorität beansprucht. Es ist Aufgabe der Landkreise, die ausreichende Verkehrsbedienung zu bestimmen, die Ausschreibung und Vergabe zu realisieren und letztlich auch die Finanzierung sicherzustellen. Um diese Aufgabe effizient und kostengünstig wahrnehmen zu können, müssen den Kreisen neben den finanziellen Mitteln auch die notwendigen

25 Kompetenzen umfassend eingeräumt werden. Für eine entsprechende Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes ist die Unterstützung des Landes dringend erforderlich. Der Bund hat als Eigentümer sowie auf Grund der mit der Bahnreform in das Grundgesetz eingeführten Allgemeinwohlverpflichtung seiner Verantwortung für die Schienenwege auch in der Fläche nachzukommen. Deswegen müssen für die Schieneninfrastruktur ausreichende Mittel bereitstehen, um auch Nachholbedarf in der Fläche befriedigen zu können. Nur auf leistungsfähigen Schienenwegen können attraktive Fahrzeiten und damit ein attraktives Schienenverkehrsangebot realisiert werden. Gleiches gilt auch für den Güterverkehr. Eine Politik des Rückzugs der Schiene aus der Fläche ist für die Landkreise nicht akzeptabel. Der Landkreistag fordert das Land auf, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten auch gegenüber dem Bund dafür einzusetzen, dass ein Wegfall von Fern- und Interregioverbindungen unterbleibt. Es müssen ferner die Rahmenbedingungen für eine Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene optimiert werden. 7.2 Verkehrsinfrastruktur weiter verbessern - Stabile Fördersätze gewährleisten Neben den sog. weichen Standortfaktoren kann ein Flächenland wie Rheinland-Pfalz seine Entwicklungspotenziale nur dann ausschöpfen, wenn die Infrastruktur stimmt. Deswegen brauchen die Landkreise nicht nur ein leistungsfähiges Schienensystem, sondern auch ein gut ausgebautes, bedarfsgerechtes Straßennetz. Dies gilt in besonderem Maße für die peripheren Regionen des Landes, die vorrangig auf den Individualverkehr angewiesen sind. Die Defizite in den öffentlichen Haushalten gehen allerdings zunehmend zu Lasten der Qualität der Verkehrsinfrastruktur. Hinzu treten in einzelnen Regionen zusätzliche Belastungen infolge der Umgehung der Schwerverkehrsabgabe. Diesem Trend ist durch verkehrsbeschränkende Maßnahmen und - wenn nötig - durch eine Bemautung entgegenzuwirken. Die Kommunen sind am Mautaufkommen entsprechend zu beteiligen. Das Land ist aufgefordert, einer Reduzierung der in Rheinland-Pfalz insgesamt für den Straßenbau und -ausbau zur Verfügung stehenden Finanzmittel entgegenzuwirken. Der Landkreistag spricht sich für eine mittelfristige Bedarfsermittlung für das Landes- und Kreisstraßennetz aus. Für den Kreisstraßenbau und die Kreisstraßenunterhaltung werden bedarfsgerechte Förderkontingente, Fördersätze und allgemeine Straßenzuweisungen gefordert

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