Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende (ZBA)

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1 Römisch-katholische Körperschaft des Kantons Zürich Antrag und Bericht der Zentralkommission an die Synode betreffend Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende (ZBA) Festsetzung des jährlichen Beitrages für die Jahre 2007 bis und mit 2009 Inhalt Seite(n) Antrag 1 Bericht 2 5 Anhang: Rechnung 2005/Budget 2006 Statistische Angaben ANTRAG 1. Der Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende (ZBA) wird für die Jahre 2007, 2008 und 2009 ein Beitrag von je Fr. 200'000 ausgerichtet. 2. Der Beitrag geht zulasten der Kostenstelle 411 (Beratungsstelle für Asylsuchende) der Zentralkasse. 3. Mitteilung an die Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende (ZBA), Bertastrasse 8, Postfach 828, 8003 Zürich, den Kirchenrat des Kantons Zürich, Hirschengraben 40, 8001 Zürich, Caritas Zürich, Herrn Max Elmiger, Direktor, Beckenhofstrasse 16, Postfach 407, 8035 Zürich, den Generalvikar, die Zentralkommission und deren Bereichsleiter Finanzen. Ressortverantwortung: Pfr. Luzius Huber Sachbearbeitung: Hubert Lutz 296 / 22. Mai 2006

2 Seite 2 BERICHT Die ZBA ein wertvoller Dienst im Auftrag der Kirchen 1. Rahmenbedingungen Gründung und Trägerschaft Die Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende ZBA wurde 1986 auf Initiative der gemeinsamen Asylkommission der katholischen und reformierten Kirchen des Kantons Zürich gegründet und feiert 2006 ihr 20jähriges Bestehen. Die Caritas Zürich und die Regionalstelle Zürich/Schaffhausen von HEKS treten als Trägerschaft der ZBA auf. Caritas Zürich hat Ursi Britschgi, Leiterin der Abteilung Migration und Geschäftsleitungsmitglied, mit den entsprechenden Führungsaufgaben gegenüber der ZBA beauftragt. Die Ökumenische Kommission für Migrationsfragen (OEKMI) wird mehrmals jährlich über die Entwicklungen in der Arbeit der ZBA informiert und hat Einblick in die finanzielle Situation der Beratungsstelle. Zweck Der Zweck der Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende wurde 1986 wie folgt vertraglich festgelegt. Die Beratungsstelle soll: a) Asylsuchende bezüglich ihrer Chancen und Zukunftsaussichten sowie über das Asylverfahren in der Schweiz informieren b) sie während des Wartens auf den Asylentscheid bei sozialen Problemen beraten c) jene mit abgelehnten Gesuchen hinsichtlich ihrer weiteren Möglichkeiten beraten und/oder ihnen soweit möglich bei der Rückkehr oder der Weiterwanderung behilflich sein. Finanzierung Finanziert wird die ZBA hauptsächlich durch die Beiträge der Römisch-katholischen Körperschaft und der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich. In den Berichtsjahren leisteten die Kirchen jährliche Beiträge von je 200' Mit kleineren Beiträgen unterstützen verschiedene Kirchgemeinden, der Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorgen VSJF und die Hilfswerke HEKS Regionalstelle Zürich/Schaffhausen und Caritas Zürich die Beratungsstelle. 2. Dienstleistungen der ZBA in den Berichtsjahren Asyl- und Verfahrensrecht Das Hauptgewicht der Tätigkeit der ZBA lag in den vergangenen Berichtsjahren in den Bereichen a) und b) des obgenannten Zwecks. Die ZBA berät hauptsächlich im Asyl- und Verfahrensrecht. Sie übernimmt Mandate, schreibt Beschwerden und erklärt den Klienten und Klientinnen die Entscheide und Briefe der Behörden. Die Einführung des so genannten Entlastungsprogramms 2003 des Bundes (EP 03) im Jahr 2004 hat auch Auswirkungen auf den Asylbereich. Asylsuchende mit Nichteintretensentscheid (NEE) werden aus der Asylfürsorge ausgeschlossen und erhalten nur noch Nothilfe. Ebenfalls zur Beratung im Asyl- und Verfahrensbereich gehört die Hilfestellung bei der Überführung einer vorläufigen Aufnahme in eine ordentliche Bewilligung, d.h. die ZBA schreibt im Mandat Gesuche ans Migrationsamt. Diese Arbeit hat in den letzten Jahren zugenommen. Flughafen Transit Für Asylsuchende im Flughafen Transit stellt die ZBA in gut begründeten Fällen eine Rechtsvertretung zur Verfügung. Diese Aufgabe wird durch die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) separat abgegolten. Unterstützung in anderen Rechtsbereichen Oft wird die ZBA auch um Unterstützung in anderen Rechtsbereichen angefragt. Dabei geht es beispielsweise um Mietrecht, Heirat/Scheidung, Arbeitsrecht, Strafrecht, Einbürgerung usw. Hier

3 Seite 3 leistet die Beratungsstelle vor allem Vorabklärungen und triagiert die KlientInnen an spezialisierte Stellen. Oftmals bietet sie jedoch auch selbst kleinere Hilfeleistungen an und schreibt Briefe oder füllt Formulare aus. Beratungen im Bereich Soziales Umfeld Die Beratungen im Bereich Soziales Umfeld betreffen häufig familiäre Probleme oder Konflikte mit Fürsorgebehörden. In diesen Fällen tritt die ZBA vermittelnd auf. In den letzten Jahren nahmen die Beratungen wegen sozialen, vor allem psychosozialen Problemen, stark zu. Vielfach stehen diese Schwierigkeiten auch mit dem Asylverfahren oder den Asylgründen im Zusammenhang. Die ZBA hat in diesen Bereichen keine betreuerische oder psychotherapeutische Funktion, sondern ist eine Stelle, bei der man seine Probleme einmal deponieren kann. Sie versucht, den Kontakt mit Fürsorgebehörden herzustellen und weist darauf hin, dass eventuell eine ärztliche Abklärung notwendig wäre oder besondere betreuerische Massnahmen ergriffen werden müssten. Da psychosoziale und medizinische Probleme auch Auswirkungen auf das Verfahren der einzelnen Asylsuchenden haben, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in solchen Fällen oft ein wichtiges Bindeglied zwischen Behörden, Ärzten und Betroffenen. Rückkehrberatung Dem Aufgabenschwerpunkt c), abgewiesenen Asylsuchenden hinsichtlich ihrer weiteren Möglichkeiten bei der Rückkehr oder Weiterwanderung behilflich zu sein, konnte die ZBA in den letzten Jahren wegen mangelnder Kapazität kaum entsprechen. Statistisches In den Jahren 2004 und 2005 hat die ZBA insgesamt Personen persönlich und 1'995 Personen telefonisch beraten. Die persönlich beratenen Personen stammten im Jahr 2005 aus 79 verschiedenen Ländern. Am häufigsten wurden Menschen aus Irak, Afghanistan, der Türkei, Kosovo und Äthiopien beraten. 52% der KlientInnen der ZBA waren im Jahr 2005 Asylbewerber, 22 % vorläufig aufgenommene AusländerInnen, 21 % definitiv abgewiesene Asylsuchende und 5% anerkannte Flüchtlinge und SchweizerInnen. Gegenüber 2004 hat die Anzahl Beratungen von Asylbewerbern im Jahr 2005 abgenommen und diejenige von vorläufig Aufgenommenen zugenommen. Gegenüber dem Vorjahr hat die ZBA im Jahr Personen weniger beraten. Nachdem die ZBA jedoch in den letzten Jahren chronisch überlastet war, normalisierte sich der Betrieb im Laufe des Jahres Heute ist die Auslastung optimal. Die ZBA wird mit der Intensivierung und Verstärkung der Rückkehr- und Perspektivenberatung (Ziff. 4) weiterhin ausgelastet sein. 3. Entwicklungen im Asylbereich Weniger Asylgesuche Der Asylbereich ist im Umbruch. Die Asylgesuchszahlen haben sowohl in der Schweiz, als auch in Europa in den letzten zwei Jahren stark abgenommen. In der Schweiz wurden 2005 gegenüber % weniger Asylgesuche gestellt. Das Eidgenössische Departement für Justiz und Polizei wird das Asylverfahren soweit wie möglich in den Empfangszentren an den Landesgrenzen abwickeln lassen. Die Kantone sind daher in den meisten Fällen nur noch für den Vollzug der gefällten Entscheide zuständig. Und falls die Asylgesetzrevision vom Volk im September 2006 angenommen wird, sind abgewiesene Asylsuchende wie auch Personen mit einem Nichteintretensentscheid, von der Asylfürsorge ausgeschlossen und werden zu Sans-papiers. Organisierte Rückreise Der Kanton Zürich bietet für abgewiesene Asylsuchende eine Rückkehrberatungsstelle an. Diese Stelle wird vom Departement für Sicherheit und Soziales geführt und ist somit eine staatliche Stelle. Sie bietet allgemeine Rückkehrberatung für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge an und organisiert Flugtickets und finanzielle oder medizinische Rückkehrhilfe. Die Asylsuchenden können diese Unterstützung jedoch nur im Rahmen der vom Bundesamt für Migration gesetzten Ausreisefrist in Anspruch nehmen. Wer sich also fristgerecht bei dieser Stelle meldet, dem wird zwar die Rückreise organisiert, eine Perspektive für ein Leben im Heimatland oder in einem Drittland wird jedoch nicht eröffnet. Das ist wohl auch der Grund, weshalb viele von diesem Angebot nicht Gebrauch machen.

4 Seite 4 Personen mit NEE Die Statistik des Bundes weist jedes Jahr eine grosse Anzahl von unkontrollierten Ausreisen auf, d.h. Ausreisen von Personen, von denen der Bund nicht weiss, ob sie wirklich erfolgt sind. Man stellt einfach fest, dass sie nicht mehr in den Asylstrukturen der Kantone sind. Der unkontrollierte Weggang bei NEE hat 2005 zugenommen. Ob sie tatsächlich aus der Schweiz ausgereist sind, oder sich als so genannte Sans-Papiers noch im Land aufhalten, ist ungewiss. Die Anzahl Beratungen von abgewiesenen Asylsuchenden und Personen mit NEE, die sich schon länger in der Schweiz aufhalten, also nicht ausgereist sind oder nicht ausreisen konnten, wird bei der ZBA weiter zunehmen. Die Perspektive dieser Personen, in der Schweiz bleiben zu können, ist in den meisten Fällen gering. Der Druck, die Schweiz zu verlassen, wird mit der Androhung von Beugehaft verstärkt. 4. Zukunftsperspektiven der ZBA Perspektivenberatung Die Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende will den Veränderungen im Umfeld Rechnung tragen und im Rahmen ihres bestehenden Auftrages die aktuellen Herausforderungen entsprechend neu gewichten. Sie wird die Aufgaben a) und b) im geforderten Umfang weiterhin wahrnehmen, sieht aber mittelfristig den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in der Aufgabe c) der Leistungsvereinbarung von 1987: Die ZBA soll jene mit abgelehnten Gesuchen hinsichtlich ihrer weiteren Möglichkeiten beraten und/oder ihnen soweit möglich bei der Rückkehr oder der Weiterwanderung behilflich sein. Ziel ist es, abgewiesenen Asylsuchenden eine freiwillige Rückkehr in ihr Heimatland oder eine Weiterwanderung in Würde zu ermöglichen. Dazu soll die Beratung von abgewiesenen Asylsuchenden im Sinne einer Perspektivenberatung entwickelt werden. Entsprechend einem Beratungsmodell, das in den Niederlanden erfolgreich praktiziert wird, werden gemeinsam mit den Betroffenen Perspektiven in der Schweiz und in ihrem Heimatland oder einem Drittland geprüft. Um diese Lebens-Perspektiven in den Zielländern effektiv zu eröffnen und realistisch zu gestalten, wird die ZBA Beziehungen zu Netzwerken der Kirchen und der Hilfswerke im In- und Ausland aufbauen und nutzen. Umsetzung In der zweiten Jahreshälfte 2006 werden Kontakte zu kirchlichen Kreisen und zu Hilfswerken geknüpft, die im Ausland tätig sind wie zum Beispiel: Missionsgesellschaften, Brücke zum Süden, Dienststelle Fidei-Donum, Fastenopfer der Schweizer Katholiken, Kirche in Not, Caritas Schweiz, HEKS, Unité etc. Vordringlich wird sein, ein Kontaktnetz in jene Herkunftsländer aufzubauen, aus denen die meisten der abgewiesenen Asylsuchenden stammen. Den Asylsuchenden selbst soll die Möglichkeit gegeben werden, sich mit ihrem Heimatland in Verbindung zu setzen, um auch ihre Beziehungen gezielt einzubringen. Im Wartezimmer der ZBA soll dazu ein Internetportal zur Verfügung gestellt werden. In einer dreijährigen Versuchsphase von 2007 bis 2009 soll dieses Modell der Perspektivenberatung aufgebaut und angeboten werden. Mittels Infoblättern an alle Fachstellen, Hilfswerke, Durchgangszentren, NEE-Zentren usw. wird das Angebot kommuniziert werden. Die Evaluation der Perspektivenberatung soll per Mitte 2009 erfolgen. Die Perspektivenberatung kann bei gleich bleibender Personalkapazität realisiert werden. Durch die abzusehende Abnahme des Beratungsaufwandes für Asylsuchende im Verfahrensprozess wird Personalkapazität frei, welche für den Aufbau des neuen Schwerpunktes sinnvoll eingesetzt werden kann. Der Finanzbedarf wird für die Jahre also im bestehenden Umfang erforderlich sein. 5. Antrag

5 Seite 5 Diese Schwerpunktsetzung ermöglicht der ZBA, mit einer äusserst sinnvollen Aufgabe die kantonale Rückkehrberatung zu ergänzen und mit einer Zielgruppe in Kontakt zu stehen, die sonst in der Anonymität zu verschwinden droht. Dafür die weltweiten Netzwerke der Kirchen und Hilfswerke zu nutzen, ist eine einmalige Chance, die nur einer Stelle offen steht, die selbst den Kirchen und Hilfswerken nahe steht und das tut die Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende. Mit ihrem professionellen Engagement nimmt die ZBA einen ihr erteilten, ungebrochen fortbestehenden kirchlichen Auftrag im Bereich Diakonie wahr. Im ausdrücklichen Einvernehmen mit dem Generalvikar beantragt die Zentralkommission der Synode, der Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende (ZBA) für die Jahre 2007, 2008 und 2009 einen Beitrag von je Fr. 200' auszurichten. Zürich, 22. Mai 2006 Römisch-katholische Zentralkommission Der Präsident Dr. René Zihlmann Der Generalsekretär Giorgio Prestele

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