Beratungskonzept der Goode-Weg-Schule Neuenkirchen 2017/2018

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1 Beratungskonzept der Goode-Weg-Schule Neuenkirchen 2017/2018 Mit ihrem Beratungskonzept stellt sich die Goode-Weg--Neuenkirchen auf neue Schulstrukturen, auf sich verändernde Schülerpersönlichkeiten und auf ein sich veränderndes gesellschaftliches Umfeld ein.

2 ~ 2 ~ Inhaltsverzeichnis: Beratungskonzept der... 1 Goode-Weg-Schule Neuenkirchen... 1 Inhaltsverzeichnis: Einleitung Beratungskonzept für die Goode-Weg-Schule Neuenkirchen Wer kann Beratung in Anspruch nehmen?... 5 Folgende Grundsätze sind uns wichtig:... 5 Gegenstand der Beratung können alle schulischen Problemfelder sein; Wir kooperieren miteinander Die Beratungskonferenz... 6 Ihre Mitglieder sind:... 6 Ihre Aufgaben sind: Die außerschulische Beratungsinstanzen Wer ist für Beratung zuständig Gesichter der Beratung... 8 (Ansprechpartner und Aufgaben) Die Schulleitung Die Klassenlehrer/innen Die Fachlehrer/innen Die Vertrauenslehrerin (SV Lehrerin) Leiterin der Schulpaten Das Patenmodell Soziale Kompetenz konkret Ziele des Patenmodells: Aufgaben der Paten: Ausbildung der Paten: Die Streitschlichtung/Mediation Der AWT Leiter Die Beratungslehrerin Beratung ist ein Angebot Berater/innen haben einen funktionsgerechten Grad der Unabhängigkeit Verschwiegenheit des Beratungslehrers Berater/innen beachten die Verantwortungsstruktur im Schulsystem... 16

3 ~ 3 ~ Aufgabenbereiche von Beratungslehrkräften Stellenwert der Beratung Kollegiale Mithilfe im Beratungsprozess Organisatorische Voraussetzungen Information über Beratungsmöglichkeiten Beratungszeiten Anmeldung zur Beratung Ort der Beratung Freistellung für das Beratungsgespräch Der Schulbegleiter / Schulsozialarbeiter Leistungsumfang: Aufgabenbereiche in der Goode-Weg-Schule Neuenkirchen: Die Schulsozialarbeiterin Instrumente der Beratung Schülerfragebogen zur Reflexion eines Fehlverhaltens Fragebogen Reflexion über Fehlverhalten Protokoll über Reflexion des Fehlverhaltens Vertrag: Zielvereinbarungen Protokoll zum Beratungs- und Zielvereinbarungsgespräch Vertrag im Anschluss an eine Mediation Vertrag Schweigepflichtentbindung Schweigepflichtentbindung Evaluationen der Beratungsarbeit... 33

4 ~ 4 ~ 1 Einleitung Im Folgenden wird das Beratungskonzept der Goode-Weg-Schule Neuenkirchen vorgestellt. Nach einer allgemeinen Beschreibung und Einleitung erfolgt im zweiten Teil eine Darstellung des Beratungskonzeptes. Im dritten Teil werden die einzelnen Personen und ihre Aufgaben vorgestellt. In einem vierten Teil sind die notwendigen Materialien für eine Beratung zusammengestellt. Der fünfte Teil beschreibt die Evaluation der Beratungsarbeit.

5 ~ 5 ~ 2 Beratungskonzept für die Goode-Weg-Schule Neuenkirchen Im Erlass "Einsatz und Weiterbildung von Beratungslehrern" vom wird die Erstellung eines Beratungskonzeptes den Schulen in Niedersachsen vorgegeben. In einem Beratungskonzept werden neben der Arbeit der Beratungslehrerin, auch die Aufgaben der anderen an der Beratung beteiligten Personen beschrieben. 2.1 Wer kann Beratung in Anspruch nehmen? An der Goode-Weg-Schule Neuenkirchen sind Schüler/innen, Eltern und Kolleginnen und Kollegen Adressaten für eine Beratung: wenn Eltern oder Schüler selbst die Initiative ergreifen, um die Beratungslehrerin oder den einzelnen Fach- oder Klassenlehrer, die Schulleitung einzuschalten. schulische Maßnahmen, (z.b. Ordnungsmaßnahmen bei Störungen und Konflikten) sollten von Beratungsgesprächen getrennt sein. Das Beratungsgespräch darf keine erzwungene Ordnungsmaßnahme sein und sollte im Ausnahmefall eine Beratung als "Auflage" erfolgen (z.b. als Ergebnis einer Klassenkonferenz), so ist zu klären, unter welchen Bedingungen der Schüler dazu bereit ist, und ob ein Einverständnis der Eltern vorliegt. Folgende Grundsätze sind uns wichtig: Freiwilligkeit Verschwiegenheit vertrauensvolle Zusammenarbeit Beachtung der Zuständigkeiten Gegenstand der Beratung können alle schulischen Problemfelder sein; Lernschwierigkeiten Verhaltensauffälligkeiten Erziehungsprobleme Konflikte und Krisensituationen Schullaufbahnentscheidungen Berufsorientierung Unterrichtshilfen

6 ~ 6 ~ 2.2 Wir kooperieren miteinander Alle an der Beratung beteiligten Personen arbeiten vernetzt miteinander. Sie tauschen sich regelmäßig aus Die Beratungskonferenz Unsere Beratung wird gesteuert durch eine Beratungskonferenz, die von der Schulleitung einberufen wird. Die Beratungskonferenz tagt zwei Mal im Schuljahr. Die Termine werden zu Beginn eines jeden Schuljahres von der Schulleitung festgelegt. Das Beratungsteam trifft sich zur Vorbereitung der Beratungskonferenz und wenn Bedarf besteht. Ihre Mitglieder sind: Schulleitung Beratungsteam Lehrkräfte mit besonderen Kompetenzen (Förderlehrkräfte ) Schülervertretung Elternvertretung Externe Berater Ihre Aufgaben sind: Richtlinien für die Beratung festsetzen Evaluation und Aktualisierung des Beratungskonzeptes Überprüfung der Beratungsqualität Information an den Schulvorstand Die außerschulische Beratungsinstanzen Schulpsychologische Dezernenten Familienberatungsstellen Familienservicebüro der Samtgemeinde Jugendhilfe Jugendamt Polizei

7 ~ 7 ~ Berufsberatung Die Schule verfügt über einen Wegweiser zu Beratungsstellen sowie Förder-, Betreuungsund Therapieeinrichtungen im Landkreis und der Stadt Osnabrück. 2.3 Wer ist für Beratung zuständig Beratung von Schülern und Eltern ist Aufgabe aller Lehrer unserer Schule. Diese Tätigkeit verrichten sie sowohl als Klassen- als auch als Fachlehrer. Kollegialer Austausch über beratungsrelevante Aspekte erfolgt im Rahmen von informellen Gesprächen und innerhalb von Fach- und Lehrerkonferenzen. Eltern und Schülerinnen, aber auch Kolleginnen müssen auf ein unkompliziert erreichbares Unterstützungssystem zurückgreifen können, um bei Problemen angemessene Lösungen finden zu können. Im Folgenden werden die einzelnen mit der Beratung befassten Personen aufgeführt. Schulleitung (Herr Schulterobben, Herr Wegmann ) Klassenlehrer/Innen Fachlehrer/Innen Vertrauenslehrer (Frau Beßler Hatje) Leiterin der Schulpaten (Frau Heimbrock) Der AWT Leiter (Herr Steinke) Beratungslehrerin (Frau Heimbrock) Schulbegleiter (Herr Gartemann) Schulsozialpädagogin für Berufsorientierung (Frau Stockmann)

8 3 Gesichter der Beratung (Ansprechpartner und Aufgaben) ~ 8 ~ Schulleitung Herr Schulterobben Herr Wegmann Fachlehrerinnen und Fachlehrer SV Lehrer Frau Beßler - Hatje Beratungslehrerin Frau Heimbrock Klassenlehrerin Klassenlehrer AWT Lehrer Herr Steinke Schulsozialarbeiterin Frau Stockmann Leiterin der Schulpaten Frau Heimbrock Schulbegleiter Herr Gartemann

9 ~ 9 ~ Auf den folgenden Seiten werden die Personen vorgestellt, die an unserer Schule beraten 3.1 Die Schulleitung (Herr Schulterobben, Herr Wegmann) berät Schüler, Eltern und Kollegen/innen bei Ordnungs- und Disziplinarangelegenheiten, berät bei der Einschulung und bei Schulwechsel, unterstützt die Kollegen/innen in der unterrichtlichen und erzieherischen Arbeit, unterstützt die Kollegen/innen in rechtlichen Belangen, berät Eltern in Erziehungsfragen, kooperiert mit allen sonst an der Beratung beteiligten Personen.

10 ~ 10 ~ 3.2 Die Klassenlehrer/innen sind grundsätzlich erste Beratungsinstanz. beraten Schüler und Eltern, im Hinblick auf das Arbeits- und Sozialverhalten. nehmen ihren Erziehungsauftrag wahr. sind zuständig und verantwortlich für die Beratung ihrer Schülerinnen und für die Bearbeitung pädagogischer Probleme in der Klasse. Kooperieren mit der Beratungslehrerin, der SV- Lehrerin, der Sozialpädagogin informieren Fachlehrer über Besonderheiten bezüglich des Verhaltens und der Schulleistung. beraten Schüler/innen und Eltern bei Leistungs- und Verhaltensfragen. beraten Schüler und Eltern über Abschlüsse und Übergänge in andere Schulformen. 3.3 Die Fachlehrer/innen informieren und beraten über fachspezifische Leistungen, informieren und beraten über Arbeits- und Sozialverhalten, kooperieren vorrangig mit den Klassenlehrern, aber auch mit allen sonst an der Beratung beteiligten Personen

11 ~ 11 ~ 3.4 Die Vertrauenslehrerin (SV Lehrerin) (Frau Beßler - Hatje) vermittelt Gespräche zwischen Kollegen und Schülern, betreut die SV Versammlungen, wirkt beratend bei der aktiven Pausengestaltung mit. kooperiert mit allen Beratungsinstitutionen und Beratungspersonen.

12 ~ 12 ~ 3.5 Leiterin der Schulpaten (Frau Heimbrock) Das Patenmodell Soziale Kompetenz konkret Neue Schule, neue Lehrer, neue Klassenkameraden, neue Fächer und alles so viel größer und unübersichtlicher als in der Grundschule. Es sind viele Herausforderungen, denen sich unsere Fünftklässler zu stellen haben. Zur Bewältigung bietet unsere Schule zahlreiche Hilfestellungen, eine davon stellt unser Patensystem dar. Ziele des Patenmodells: Schnelle Integration der neuen Schüler Informationsvermittlung durch ältere Mitschüler Abbau von Ängsten Förderung von Hilfsbereitschaft Förderung von Verantwortungsbewusstsein Aufgaben der Paten: Ratgeber im Schulalltag Helfer in schwierigen Situationen Trostspender Ansprechpartner bei Auseinandersetzungen (Streitschlichter) Ausbildung der Paten: Die Paten werden in vierzehntägig stattfindende AG Stunden auf ihre Aufgaben vorbereitet (Interaktionsspiele, Gesprächsführung, Streitschlichtung)

13 ~ 13 ~ Die Streitschlichtung/Mediation Wo Menschen zusammenleben, gibt es auch Konflikte. Das ist in der Schule nicht anders wie in anderen Lebensbereichen. Nicht immer gelingt es, solche Konflikte konstruktiv und friedlich zu lösen. Manches Mal kommt es zur Gewaltanwendung, oder es entwickeln sich Schwelbrände, die die Atmosphäre in einer Klasse vergiften können. Jüngere Schüler suchen manchmal in solchen Situationen Unterstützung bei Lehrern, die dann ein Urteil fällen und möglichst den Schuldigen bestrafen sollen. Eine solche Streitschlichtung (wenn sie dann als solche bezeichnet werden kann) zwischen einer Unterrichtstunde und der nächsten ist oft für alle Beteiligten unbefriedigend. Häufig bleibt der Eindruck zurück, dass mehr Zeit nötig gewesen wäre, um in Ruhe zuzuhören und zu erfahren, wie es zu diesem Streit gekommen ist. Selten hat ein Konfliktpartner alle Anteile am Konflikt zu tragen. Unzulängliche Streitschlichtung aber hinterlässt zumindest beim Verlierer Frustration und erzeugt Aggression, die sich dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder entladen könnte. Bei der Streitschlichtung begleitet der Mediator (Vermittler) die Konfliktpartner beim Finden einer Lösung. Er schlichtet also nicht selbst. Mediation ist keine Gerichtsverhandlung. Ziel ist es, einen Weg zu finden, wie die Konfliktpartner in Zukunft miteinander umgehen. Es gibt keinen Weg zum Frieden, wenn nicht der Weg schon Frieden ist. (Martin Luther King)

14 ~ 14 ~ 3.6 Der AWT Leiter (Herr Steinke) Seit Juni 2008 steht ein eigener Berufsorientierungsraum zur Verfügung, der mit modernster Technik ausgestattet ist. Herr Steinke koordiniert in diesem Raum alle berufsorientierenden Maßnahmen und bietet Schülern ein breites Forum der beruflichen Orientierung. Dazu gehören u.a.: Planung und Koordinierung von berufsorientierenden Maßnahmen Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern (Arbeitgebern, Maßarbeit, Itebo, Schüler-Online ) Terminabsprachen mit der BBS Terminabsprachen und Koordinierung mit der Agentur für Arbeit Planung der BIZ Termine

15 ~ 15 ~ 3.7 Die Beratungslehrerin (Frau Heimbrock) Die Beratungslehrerin ist vor Ort präsente Ansprechpartnerin für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung. Beratungslehrer orientieren sich bei ihrer Arbeit an der ethischen und professionellen Grundhaltung von Beratung. Diese lässt sich in Form von vier Grundpfeilern wie folgt umschreiben. Beratung ist ein Angebot Beratung ist ein Angebot, das alle Schüler/innen, Lehrkräfte und Eltern an der Goode- Weg-Schule Neuenkirchen in Anspruch nehmen können. Der Ratsuchende entscheidet selbst, ob er eine Beratung wünscht. Die Beraterin entscheidet selbst, ob sie einen Beratungsauftrag annehmen kann oder ob sie den Ratsuchenden weitervermitteln muss. Der Ratsuchende kann wie die Beratende die Beratung jederzeit abbrechen. Berater/innen haben einen funktionsgerechten Grad der Unabhängigkeit Die Beratungslehrerin ist in ihrer Arbeit unabhängig. Die Beratung erfolgt nicht auf Weisung oder mit inhaltlichem Auftrag von anderen. Verschwiegenheit des Beratungslehrers Da in einem Beratungsgespräch sehr persönliche Themen zum Gesprächsinhalt werden können, unterliegen Beratungslehrer immer der Schweigepflicht, es sei denn die Ratsuchenden entbinden sie ausdrücklich von der Schweigepflicht. In Ausnahmefällen kann die Beratungslehrkraft ein Geheimnis offenbaren, wenn ein strafrechtlicher Notstand vorliegt ( 34 StGB; bzw. 8a SGB VIII), also eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für Leben, Leib, Ehre, Eigentum, die nach sorgfältiger Abwägung der Interessen nur durch die Offenbarung abgewendet werden kann. Eine Offenbarungspflicht besteht bei drohender Gefahr oder einer schweren Straftat. Erfährt die Beratungslehrkraft im Rahmen der Beratung von einem geplanten Mord, Raub oder einer anderen in 138 StGB genannten Straftat, dann muss dies angezeigt werden, wenn die Beratungslehrkraft nicht selbst Gefahr laufen will, bestraft zu werden.

16 ~ 16 ~ Berater/innen beachten die Verantwortungsstruktur im Schulsystem Die Beratungslehrkraft greift nicht in die Verantwortungsbereiche anderer Schulmitglieder ein und überträgt dem Ratsuchenden weitgehend die Eigenverantwortung für die Umsetzung von Empfehlungen und gemeinsam erarbeiteten Handlungsschritten. Aufgabenbereiche von Beratungslehrkräften Die Beratungslehrerin ergänzt und intensiviert die Beratungstätigkeit der Lehrer an der Schule, führt gegebenenfalls Konfliktmoderationen mit Lehrkräften, Eltern und Schülern der Schule durch, führt Beratungsgespräche mit Schülern und Eltern (Einzelberatung), vermittelt gegebenenfalls an andere interne und externe Personen oder Institutionen weiter, berät Kollegen, konzipiert Projekte und präventive Maßnahmen, kooperiert mit allen sonst an der Beratung beteiligten Personen. Stellenwert der Beratung Gerade im Einzelgespräch ergeben sich gute Möglichkeiten der Besprechung von Konflikten. Ein Gespräch zwischen Tür und Angel oder in der Pause ist in vielen Fällen nicht erfolgversprechend. Kollegiale Mithilfe im Beratungsprozess In vielen Fällen ist der Beratungslehrer auf Informationen von Fach- und Klassenlehrern angewiesen, die ihm diese dann zur Verfügung stellen.

17 ~ 17 ~ Organisatorische Voraussetzungen Information über Beratungsmöglichkeiten Die Schulöffentlichkeit wird in geeigneter Weise (Schulkonferenz, SV, Aushang, Klassenlehrer) über die Beratungsmöglichkeit informiert. Beratungszeiten Die Beratungszeiten der Beratungslehrerin werden bekanntgegeben oder erfolgen nach Absprache. Anmeldung zur Beratung Die Beratungslehrerin bietet den jeweiligen Schülern ein Beratungsgespräch an. Ansonsten können sich die Schüler persönlich bei den Beratungslehrern melden und einen Termin vereinbaren. Fach- und Klassenlehrer nennen Schüler, die ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen sollten, die Ansprache dieser Schüler kann nach Wunsch durch die Beratungslehrer erfolgen. Ort der Beratung Das Beratungsgespräch findet in der Regel im Sprechzimmer der Beratungslehrerin statt. Hier steht ein Telefon für notwendige Anrufe zur Verfügung, hier befinden sich ebenfalls die Beratungsunterlagen. Eine ungestörte Gesprächsmöglichkeit ist in diesem Raum gegeben. Freistellung für das Beratungsgespräch Die Schüler, die einen Beratungstermin in Anspruch nehmen wollen, informieren den für diese jeweilige Unterrichtsstunde zuständigen Klassen- oder Fachlehrer. Dieser wird in der Regel den Schüler von seinem Unterricht befreien, es sei denn, dass zu diesem Zeitpunkt eine Arbeit oder ein Test geschrieben wird oder andere wichtige Gründe vorliegen. In diesem Fall informiert der Schüler den Beratungslehrer.

18 ~ 18 ~ 3.8 Der Schulbegleiter / Schulsozialarbeiter (Herr Gartemann) Der Schulbegleiter ist innerhalb der Samtgemeinde Neuenkirchen für vier Schulen zuständig. Neben den Aufgaben für die Goode-Weg-Schule Neuenkirchen, ist Herr Gartemann an den drei Grundschulen der Gemeinden Merzen, Neuenkirchen und Voltlage tätig. Leistungsumfang: 40 Stunden in der Woche (verteilt auf die 4 Schulen) Termine nach Vereinbarung Aufgabenbereiche in der Goode-Weg-Schule Neuenkirchen: Einzelfallhilfe individuelle Beratung, Unterstützung und evtl. Begleitung bei schulischen Problemen, gegebenenfalls Vermittlung an andere interne und externe Personen oder Institutionen, helfenden Angebote zur Optimierung der Übergangsgestaltung Grundschule/ weiterführende Schule Präventionsangebote / Interventionsangebote im Klassenverbund (in Absprache und Kooperation mit den betreffenden Fach- bzw. Klassenlehrkräften) zum sozialen Lernen zur Auseinandersetzung mit Konflikten zur Stärkung der Klassengemeinschaft Kooperation mit allen sonst an der Beratung beteiligten Personen Unterstützung bei der Organisation des Nachmittagsbereiches Tel.: Handy: gartemann@fuchs-konzepte.de Internet:

19 ~ 19 ~ 3.9 Die Schulsozialarbeiterin (Frau Stockmann) Grundlage für soziale Arbeit in schulischer Verantwortung Die Landesregierung hat 2016 die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung erstmals als Landesaufgabe definiert und finanziell dauerhaft abgesichert. Damit unterstreicht das Land den hohen Stellenwert der schulischen Sozialarbeit: Lehrkräfte werden durch die sozialpädagogischen Fachkräfte bei den außerunterrichtlichen Tätigkeiten entlastet, der Kontakt zu Eltern und Erziehungsberechtigten wird gestärkt, Schülerinnen und Schüler erhalten zusätzliche Ansprechpartner sowie Unterstützung im Schulalltag und darüber hinaus. Der Einsatz der Sozialpädagogischen Fachkräfte, die nach 53 Abs. 1 NSchG pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule sind, wurde 2017 in einem Runderlass (RdErl. D. MK v ) geregelt. Aufgabenschwerpunkte sozialer Arbeit in schulischer Verantwortung Beratung von Schülerinnen und Schülern: Die Schulsozialarbeiterin steht den Schülerinnen und Schülern für Beratung und pädagogische Begleitung bei individuellen Problemlagen zur Verfügung. Beratung der Lehrkräfte sowie der Erziehungsberechtigten: Die Schulsozialarbeiterin steht den Lehrkräften und den Erziehungsberechtigten für Beratung und Begleitung bei Problemlagen der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Netzwerkarbeit mit außerschulischen Partnern: Die Schulsozialarbeiterin stellt die für ihre Arbeit notwendigen und dauerhaften Kontakte und die Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen (z.b. öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe) sicher

20 ~ 20 ~ Anwesenheit und Erreichbarkeit Die Schulsozialarbeiterin ist i.d.r. während der gesamten Schulzeit in der Schule anwesend: Mo Do 7:30 15:00 Uhr und Fr 7:30 13:00 Uhr. Kontakt: Tel.: / stockmann@goode-weg-schule.de Angebote und Tätigkeiten Individuelle Beratung von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten bei allgemeinen, die Schule betreffenden Problemen ggfs. Kontakt und Vermittlung zu außerschulischen Partnern / externen Hilfen Konfliktberatung / Mediation Durchführung der Mobbingintervention No Blame Approach Mitwirkung in Fällen von Schulverweigerung /-Absentismus Mitwirkung bei der schulischen Gewalt- und Konfliktpräventionsarbeit Durchführung von Sozialtrainings Mitwirkung bei der schulischen Gesundheitsförderung und Suchtprävention Mitwirkung im Rahmen des schulischen Konzepts für Berufsorientierung Durchführung des Kompetenzfeststellungsverfahrens hamet2 Anleitung bei der Anmeldung zu Berufsschule Unterstützung und Anleitung bei der Praktikums- und Ausbildungsstellensuche Unterstützung und Beratung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen Mitgestaltung des Ganztagsangebotes durch sozialpädagogische Trainings- und Präventions-Angebote Fit for Life: Training von Ausbildungsfähigkeiten, Berufswahlreife und Selbstpräsentation Spiel-Sport-Spaß: Gesundheitsförderung durch Bewegung, Training von Aufmerksamkeit und Teamfähigkeit

21 ~ 21 ~ Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bei Lernproblemen, insbesondere durch Stärkung der Persönlichkeit, als Beitrag zur Bewältigung der schulischen Anforderungen Schüler/innen-Coaching Schweigepflicht Die personenbezogene Beratung setzt ein Vertrauensverhältnis zwischen Ratsuchenden und Beratenden voraus. Dazu gehört auch die notwendige Vertraulichkeit über den Inhalt des Beratungsgesprächs. Die Schulsozialarbeiterin ist als staatlich anerkannte Sozialarbeiterin nach 203 Abs.1 Nr.5 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht wird dann nicht berührt, wenn die Schulleitung allgemeine Informationen zur Tätigkeit der sozialpädagogischen Fachkraft (z.b. Anzahl und Dauer von Beratungsgesprächen) anfordert, um ihre Gesamtverantwortung für die Schule nach 43 Abs.1. NSchG erfüllen zu können. Die Regelungen des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) sind besonders zu beachten.

22 ~ 22 ~ 3.10 Instrumente der Beratung Das Beratungsteam und beratende Lehrkräfte können folgende Instrumente zur Unterstützung nutzen. Schülerfragebogen zur Reflexion eines Fehlverhaltens (siehe 4.1) Der Schüler erhält nach einem Streit oder einer Unterrichtsstörung einen Fragebogen, den er schriftlich beantworten soll. Die Lehrkraft geht zu Beginn den Fragebogen mit dem Betroffenen durch. Anschließend bekommt der Schüler genügend Zeit, um die Fragen zu beantworten. Danach folgt ein Reflexionsgespräch. Der Fragebogen wird in die Schülerakte geheftet. Schülerfragebogen für Schüler, die bedrängt wurden (siehe 4.2) Der Schüler erhält nach einem Streit oder einer Unterrichtsstörung einen Fragebogen, den er schriftlich beantworten soll. Die Lehrkraft geht zu Beginn den Fragebogen mit dem Betroffenen durch. Anschließend bekommt der Schüler genügend Zeit, um die Fragen zu beantworten. Danach folgt ein Reflexionsgespräch. Vertrag: Zielvereinbarungen (siehe 4.3) Nach einem Fehlverhalten erarbeiten die Beratungslehrerin und der betroffene Schüler gemeinsam Lösungsmöglichkeiten und legen Zielvereinbarungen fest. Eine Kopie des Schreibens wird in die Akte geheftet. Wenn der Schüler sich an die Vereinbarungen hält, wird das Schreiben aus der Akte genommen. Vertrag im Anschluss an eine Mediation (siehe 4.4) Nachdem sich zwei Parteien zu einer Mediation zusammengefunden haben, schließen sie im Anschluss daran eine Vereinbarung und bestätigen das Annehmen der Vereinbarung mit ihrer Unterschrift.

23 ~ 23 ~ Wegweiser zu Beratungsstellen sowie Förder-, Betreuungs- und Therapieeinrichtungen im Osnabrücker Raum (erhältlich bei der Schulleitung und der Beratungslehrerin) Schweigepflichtentbindung (siehe 4.5)

24 ~ 24 ~ 3.11 Schülerfragebogen zur Reflexion eines Fehlverhaltens Fragebogen Name, Klasse: Du bist gestern von einem Schüler verletzt worden. 1. Schildere bitte, was passiert ist! 2. Was glaubst du, warum der Schüler so reagiert hat. 3. Was würdest du für dich als die beste Lösung des Problems ansehen. Datum, Unterschrift:

25 ~ 25 ~ 3.12 Reflexion über Fehlverhalten Protokoll über Reflexion des Fehlverhaltens Name, Klasse: Du sitzt heute hier, weil du den Unterricht gestört hast, bzw. Absprachen nicht eingehalten hast.. Nun sollst du dir einige Gedanken zu deinem Verhalten machen: 1. Weshalb musst du dieses Blatt bearbeiten? /Was hast du getan? 2. Warum hast du dich so verhalten? 3. Fühlst du dich jetzt gerecht oder ungerecht behandelt? Begründe bitte deine Antwort. 4. Was kannst du in Zukunft tun, damit sich eine ähnliche Situation nicht wiederholt?

26 ~ 26 ~ 5. Gibt es Verhaltensweisen deiner Mitschüler, die auch mit zu deinem Verhalten geführt haben? Wenn ja, welche? _ 6. Was für ein Verhalten erwartest du von deinen Mitschülern im Unterricht, damit dieser für alle zufriedenstellend ablaufen kann? 7. Was wünschst du dir von deiner Lehrerin / deinem Lehrer? 8. Gibt es etwas an deinem Verhalten, was du dauerhaft verändern solltest, um in der Schule besser klar zu kommen?

27 ~ 27 ~ 9. Was würdest du für dich als die beste Lösung des Problems ansehen? 10. Gibt es noch etwas, was du loswerden möchtest? Datum, Unterschrift:

28 ~ 28 ~ 3.13 Vertrag: Zielvereinbarungen Goode-Weg-Schule Neuenkirchen Datum: Protokoll zum Beratungs- und Zielvereinbarungsgespräch Gesprächsteilnehmer: Kurze Schilderung des Vorfalls: Ablauf des Beratungsgesprächs(Stichwortprotokoll):

29 ~ 29 ~ Zielvereinbarung: Weitere Maßnahmen bei Nichteinhaltung der Vereinbarung: Mit dieser Unterschrift bestätige ich, dass das Gespräch so verlaufen ist, wie es im Protokoll geschildert wurde. Ebenso bestätige ich mit meiner Unterschrift, dass ich zukünftig die Zielvereinbarung einhalten möchte. Ich bin darüber informiert worden, dass bei Nichteinhaltung weitere Maßnahmen seitens der Schule erfolgen werden. Unterschrift der Schülerin/des Schülers: Unterschrift der Protokollantin/des Protokollanten :

30 ~ 30 ~ 3.14 Vertrag im Anschluss an eine Mediation Vertrag Konfliktpartei A: Konfliktpartei B. Mediatoren: Worum ging es? Meinungsverschiedenheit Körperlicher Angriff Ausgrenzung Verletzung einer Regel Wegnehmen einer Sache Beschädigung einer Sache Beleidigung Wir haben am an einer Mediation teilgenommen und uns freiwillig auf Folgendes geeinigt: Wir nehmen die Vereinbarung an. Konfliktpartei A Konfliktpartei B

31 ~ 31 ~ 3.15 Schweigepflichtentbindung Schweigepflichtentbindung Als Erziehungsberechtigte/r des Kindes, geb. am wohnhaft in entbinde/n ich /wir die Beratungslehrkraft der Goode-Weg-Schule Neuenkirchen, Frau Heimbrock von der Schweigepflicht. Ich/Wir erkläre/n mich/uns damit einverstanden, dass Frau Heimbrock bei Bedarf Kontakt aufnehmen darf mit 1. Jugendamt PLZ Ort Str. Nr. Mitarbeiter/Innen Telefon 2. Ärztin/Therapeutin PLZ Ort Str. Nr. Mitarbeiter/Innen Telefon 3. Sonstige PLZ Ort Str. Nr. Mitarbeiter/Innen Telefon Für die Durchführung von Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen darf Frau Heimbrock mit den o.g. Einrichtungen oder Personen Informationen und Berichte austauschen und weitgehende pädagogische Maßnahmen besprechen.

32 ~ 32 ~ Die Schweigepflichtentbindung gilt für die Dauer des Schulbesuchs und kann jederzeit widerrufen werden. Ort Datum Unterschrift

33 ~ 33 ~ 4 Evaluationen der Beratungsarbeit Unser Ziel ist es, qualifizierte Beratung als Qualitätsmerkmal unserer Schule kontinuierlich zu sichern und weiterzuentwickeln. Um diesen Anspruch einlösen zu können, müssen wir unsere Beratungsarbeit regelmäßig reflektieren und überprüfen und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf ermitteln. Die Beratungskonferenz wird jährlich Arbeitsschwerpunkte für ein Schuljahr beraten und beschließen und legt konkrete Evaluationsmaßnahmen fest. Ein Feedback der Beratungsarbeit durch das Kollegiums und soweit wie möglich der beteiligten Schülerinnen und Schüler und Eltern, wird eingeholt und ausgewertet. Weitere Evaluationsvorhaben zur Beratungsarbeit können und sollen von den dort tätigen und verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen in Absprache mit der Schulleitung durchgeführt werden. Erstelldatum:

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