Finanzschuldenbericht unter Berücksichtigung investiver Ausgaben

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1 Finanzschuldenbericht 2013 unter Berücksichtigung investiver Ausgaben RA

2 286 RA 2013

3 Inhaltsverzeichnis Finanzschuldenbericht 2013 unter Berücksichtigung investiver Ausgaben Abkürzungs- und Zeichenverzeichnis A. Rechtsgrundlagen und Inhalt Finanzschuldenbegriff, Sektoren-Abgrenzung B. Entwicklung der Finanzschulden und Schuldenstand in administrativer Abgrenzung Darstellung der Finanzschulden nach Schuldformen Stand bzw Entwicklung der Finanzschulden Finanzschulden in Relation zum Bruttoregionalprodukt Entwicklung des Nettofinanzierungsvolumens Anteil der Fremdwährungsschuld an der Gesamtschuld Entwicklung des EZB-Referenzkurses Derivative Finanzinstrumente bzw -geschäfte Fristigkeiten der Finanzschulden Abreifungen Abreifungsplan Verzinsung, Zinssensitivität und Zinsaufwand der Finanzschuld Zinsaufwand für die Finanzschulden Investive Ausgaben Eigenfinanzierungsgrad der investiven Ausgaben Haftungen C. Anhang Entwicklung der Finanzschulden Finanzschulden in Relation zum Bruttoregionalprodukt Entwicklung des Nettofinanzierungsvolumens Entwicklung der Fremdwährungsschuld Entwicklung des EZB-Referenzkurses Zinsaufwand für die Finanzschulden Entwicklung der investiven Ausgaben Entwicklung der Haftungen D. Finanzschulden von Rechtsträgern gemäß 1 WVAF Glossar RA

4 Abkürzungs- und Zeichenverzeichnis ABGB Abs AG Art BA BGBl bzw CHF dh EDV ESVG etc EU EUR EURIBOR exkl EZB idgf ihv inkl isd KAV KG LGBl lt MA Mio Mrd Nr oa ÖBFA ÖStP Q rd sz udg vgl VRV WSG WStV WVAF WWFSG www Z zb Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch Absatz Aktiengesellschaft Artikel Bank Austria Aktiengesellschaft Bundesgesetzblatt beziehungsweise Schweizer Franken das heißt elektronische Datenverarbeitung Europäisches System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen et cetera Europäische Union Euro European Interbank Offered Rate exklusive Europäische Zentralbank in der geltenden Fassung in Höhe von inklusive im Sinne des Wiener Krankenanstaltenverbund Katastralgemeinde Landesgesetzblatt laut Magistratsabteilung Million/en Milliarde/n Nummer oben angeführte Österreichische Bundesfinanzierungsagentur Österreichischer Stabilitätspakt Quartal rund seinerzeitig/en und der gleichen vergleiche Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung Wiener Wohnungssicherungsgesetz Wiener Stadtverfassung Wiener Verordnung über die Ausrichtung der Finanzgebarung Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz world wide web Ziffer zum Beispiel Ø Durchschnitt, durchschnittlich Paragraf % Prozent 288 RA 2013

5 A. Rechtsgrundlagen und Inhalt Mit 1. Oktober 2013 ist das Gesetz über die risikoaverse Ausrichtung der Finanzgebarung, LGBl für Wien Nr 36/2013, in Kraft getreten. Die darin enthaltenen Bestimmungen legen für die Finanzgebarung der Gemeinde Wien, insbesondere bei der Aufnahme von Schulden, beim Schuldenportfoliomanagement, bei der Veranlagung öffentlicher Mittel und beim Risikomanagement, bestimmte Mindeststandards als Grundsätze fest. 1 Abs 1 Z 4 dieses Landesgesetzes postuliert den Grundsatz der Transparenz über getätigte Transaktionen, insbesondere Berichterstattung an die Kontrollgruppe gemäß der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über einheitliche Grundsätze des Haushaltsrechts und eine risikoaverse Finanzgebarung. Wenngleich mangels Zustandekommen dieser Vereinbarung aufgrund von Auffassungsunterschieden auf Bundesseite de facto keine Kontrollgruppe eingerichtet werden konnte, ist dem landesgesetzlich normierten Transparenzgebot nachzukommen. Der vorliegende Finanzschuldenbericht dient der Analyse der im Rechnungsabschluss 2013 der Gemeinde Wien ausgewiesenen Finanzschulden und enthält Informationen über die Finanzierungsaktivitäten, den Schuldenstand, die Verschuldungsstruktur und den Zinsaufwand. In der analytischen Betrachtung werden ausgehend vom Rechnungsabschluss 2013 die Jahre 2012 und 2013 gegenübergestellt, längere Zeitreihen sind im Anhang zu diesem Bericht ausgewiesen. Die in diesem Bericht angeführten Daten sind vorbehaltlich der Genehmigung des Rechnungsabschlusses der Bundeshauptstadt Wien für das Jahr 2013 und der Bilanzen der Unternehmungen gemäß 71 Wiener Stadtverfassung (WStV) (siehe Punkt B Entwicklung der Finanzschulden und Schuldenstand in administrativer Abgrenzung) sowie der Jahresabschlüsse der Rechtsträger gemäß 10 der Wiener Verordnung über die Ausrichtung der Finanzgebarung WVAF (siehe Punkt D. Finanzschulden von Rechtsträgern gemäß 1 WVAF) durch die jeweils zuständigen Gremien. Etwaige Rundungen können in den Tabellen Rechendifferenzen ergeben. 1. Finanzschuldenbegriff, Sektoren-Abgrenzung Für den Aufbau des Wiener Rechnungsabschlusses ist die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, welche im Einvernehmen mit dem Rechnungshof zu erlassen ist, und mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 VRV 1997, BGBl 787/1996 idgf) maßgeblich. 17 Abs 2 Z 4 VRV 1997 erfordert Nachweise über den Schuldenstand sowie über den Schuldendienst, wobei Detaillierungen zu Tilgung, Zinsen, Schuldendienst insgesamt, Schuldendienstersätze und Nettoaufwand erforderlich sind. Diese Nachweise bzw die darin ausgewiesenen Daten sind Gegenstand dieses Berichtes, soweit sie sich auf den Schuldenstand der Gemeinde Wien beziehen. Davon unterscheidet sich der Schuldenstandsbegriff des Sektor Staats gemäß des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen in der Fassung des ESVG 1995 bzw des ESVG 2010 maßgeblich. RA

6 Das ESVG 1995 bzw das ESVG 2010 enthält keine spezielle Definition zum Schuldenstand des Staates, sehr wohl aber allgemeine Festlegungen zu den sogenannten institutionellen Sektoren (einschließlich des Sektors Staat). Der Sektor Staat gliedert sich gemäß ESVG 1995 in vier Teilsektoren: - Bund (Zentralstaat) - Länder - Gemeinden - Sozialversicherung Gemäß ESVG 1995 bzw ESVG 2010 sind öffentliche institutionelle Einheiten, die entweder Einkommen oder Vermögen umverteilen oder Nichtmarktproduzenten sind, dem Sektor Staat zuzurechnen. Die Unterscheidung zwischen Marktproduzenten und Nichtmarktproduzenten erfolgt dabei anhand des sogenannten 50 %-Kriteriums: Öffentliche institutionelle Einheiten, die laufend über 50 % ihrer Produktionskosten durch Verkaufserlöse decken, gehören nicht dem Sektor Staat an. Beispiele für Marktproduzenten sind die unselbständigen Unternehmungen gemäß 71 WStV, Stadt Wien Wiener Wohnen sowie Wien Kanal, deren Schuldenstand aufgrund ihrer Eigenschaft als Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit isd ESVG 1995 bzw dem ESVG 2010 nicht den Finanzschulden der Gemeinde Wien zugerechnet werden. Insofern besteht Gleichklang mit dem administrativen Schuldenstandsbegriff. Anders verhält es sich bei den Schulden der Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV), die aufgrund einer abrupten Änderung der Interpretation der ESVG 1995-Regelungen nunmehr dem Sektor Staat und damit der Gemeinde Wien angelastet werden. Mit der Verordnung (EU) Nr 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene wurde das ESVG 2010 eingeführt. Aufgrund von Übergangsbestimmungen sind Daten nach dem ESVG 2010 erstmals ab 1. September 2014 zu übermitteln. Bei der Frage, ob eine institutionelle Einheit dem Sektor Staat zugeordnet wird, ist zunächst zu prüfen, ob diese Einheit vom Staat kontrolliert wird. Zur anschließenden Unterscheidung von Markt- und Nichtmarkproduzenten sieht das ESVG 2010 nunmehr auch qualitative Kriterien vor, wie zb ob ein Produzent ausschließlich das Kriterium der Ausschließlichkeit wird von Statistik Austria bei Überschreiten der 80 %-Schwelle angenommen für den Staat produziert. Verkauft bzw produziert eine Einheit ausschließlich an bzw für den Staat, erfolgt jedenfalls eine Zurechnung zum Sektor Staat. Daneben wird weiterhin auf das sogenannte 50 %-Kriterium zurückgegriffen (siehe oben). Im Unterschied zum ESVG 1995 werden aufgrund des ESVG 2010 jedoch die Produktionskosten für den Markt-/Nichtmarkttest um die Nettozinsbelastung erhöht und um den Wert der gesamten unterstellten Produktion, namentlich der Produktion für die Eigenmittelverwendung, gemindert. Darüber hinaus wurde auch die Definition der Umsatzerlöse enger gezogen. Aufgrund dieser Änderungen wurde der Kreis der Einheiten, die dem Sektor Staat zuzuordnen sind, erheblich erweitert (zb werden öffentliche Krankenanstalten nunmehr endgültig dem Sektor Staat zugeordnet). 290 RA 2013

7 B. Entwicklung der Finanzschulden und Schuldenstand in administrativer Abgrenzung Die nachfolgende Tabelle 1 beinhaltet die Verschuldung der Gemeinde Wien auf der Grundlage der nationalen (administrativen) Rechnungsvorschriften gemäß VRV 1997 bzw den sonstigen relevanten innerstaatlichen Bestimmungen. So legt zb 71 WStV für Unternehmungen fest, dass ihr Vermögen vom übrigen Vermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten ist. Sie sind daher hinsichtlich ihrer Finanzschulden grundsätzlich nicht im Rechnungsabschluss der Gemeinde Wien abgebildet. Sie erstellen eigene Wirtschaftspläne und ebensolche Jahresabschlüsse, die jedoch von den Organen der Gemeinde genehmigt werden. Eine Ausnahme stellt der KAV dar (siehe Punkt 1.), dessen Schuldenstand wegen der ESVG 1995-Regelungen nunmehr nachrichtlich im Rechnungsabschluss ausgewiesen wird. Er belief sich per auf EUR 366,01 Mio (2012: EUR 349,69 Mio). Der Schuldenstand von Wiener Wohnen zum betrug EUR 2.862,52 Mio während der Schuldenstand von Wien Kanal EUR 84,34 Mio ausmachte. Bei diesen Schuldenständen sind Finanzschulden gegenüber Dritten (Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Bundesdarlehen udg) nicht aber gegenüber der Stadt Wien bzw dem Land Wien (Landesdarlehen) berücksichtigt. Die Bedienung dieser Außenstände erfolgt nicht aus Mitteln der Gemeinde Wien und damit nicht aus allgemeinen Steuer- sowie Abgabeneinnahmen. Vielmehr werden dazu ausschließlich direkte Einnahmen dieser Unternehmungen herangezogen. In der nachfolgenden Tabelle 1 ist dieser Schuldenstand insofern nicht berücksichtigt, als diese die administrative Abgrenzung der Schulden darstellt, in welcher der KAV, aber auch Wiener Wohnen sowie Wien Kanal nicht zu berücksichtigen sind. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben in dieser Auflistung Schulden bzw getätigte Fremdmittelaufnahmen von sonstigen Rechtsträgern gemäß 2 Z 2 der Wiener Verordnung über die Ausrichtung der Finanzgebarung WVAF, LGBl Nr 57/2013. Die in 1 WVAF aufgelisteten Rechtsträger fallen unter die Organisationsregelungskompetenz des Landes Wien und werden nur für Zwecke des ESVG der Gemeinde Wien als zum Sektor Staat gehörig zugeordnet. Der Stand zum der bezughabenden Finanzschulden dieser Rechtsträger sowie die kumulierte Schuldenaufnahme in der vergangenen Berichtsperiode wird unter Punkt D Finanzschulden von Rechtsträgern gemäß 1 WVAF dargestellt. RA

8 2. Darstellung der Finanzschulden nach Schuldformen Tabelle 1 Stand Zunahme Abnahme Stand Mio EUR %-Anteil Mio EUR Mio EUR %-Anteil Euroschulden 2.699,05 62, , , ,98 65,0 Darlehen ÖBFA 1.838,00 68,1 941,00 499, ,00 75,7 davon Abgangsfinanzierung 1.538,00 83,7 941,00 499, ,00 86,8 davon Wohnbaufinanzierung 300,00 16,3 300,00 13,2 Kredite und Darlehen 621,00 23,0 499,00 621,00 499,00 16,6 davon Abgangsfinanzierung 621,00 100,0 499,00 621,00 499,00 0,0 Sonstige Darlehen 240,05 8,9 2,91 9,98 232,98 7,7 davon Bezirksfinanzierung 14,42 6,0 2,91 3,45 13,88 6,0 davon Sachfinanzierung 223,48 93,1 5,91 217,56 93,4 Wohnbau 176,02 78,8 0,10 175,92 80,9 Siedlungswasserwirtschaft 47,46 21,2 5,81 41,65 19,1 davon Sonstige Finanzierung 2,16 0,9 0,62 1,54 0,7 Fremdwährungsschulden ,68 37,9 203,65 231, ,25 35,0 Anleihen 248,51 15,1 4,13 244,38 15,1 davon Abgangsfinanzierung 248,51 100,0 4,13 244,38 100,0 Darlehen ÖBFA 248,51 15,1 4,13 244,38 15,1 davon Abgangsfinanzierung 248,51 100,0 4,13 244,38 100,0 Kredite und Darlehen 1.153,66 69,9 203,65 222, ,49 69,9 davon Abgangsfinanzierung 1.153,66 100,0 203,65 222, ,49 100,0 Finanzschulden Gesamt 4.349,73 100, , , ,23 100,0 Wie aus Punkt 1. Euroschuld der Tabelle 1 generell ersichtlich ist, blieb das Nettofinanzierungsvolumen für die Abgangsfinanzierung des Zentralhaushaltes im Berichtsjahr 2013 mit EUR 320,00 Mio (2012: EUR 320,00 Mio) konstant. Als primäre Finanzierungsquelle diente eine EUR-Bundesanleihe (ÖBFA-Darlehen) mit einem Volumen von EUR 250,00 Mio und einer Laufzeit von rd 10 Jahren sowie eine EUR 70,00 Mio Barvorlage. Es kam zu Umschichtungen der Finanzierungsquellen bei Barvorlagen ihv EUR 499,00 Mio. Diese wurden bei gleichbleibend kurzfristiger Laufzeit aufgrund der angebotenen Konditionen von der ÖBFA zu privaten Finanzunternehmungen verlagert. Die Nettoneuverschuldung belief sich hingegen auf EUR 285,50 Mio (2012: EUR 322,36 Mio), während die Bruttoneuverschuldung EUR 1.147,56 Mio (2012: EUR 723,60 Mio) ausmachte. Bei der Berechnung der Bruttoneuverschuldung bleiben etwaige Umschichtungen auf andere Finanzierungsquellen (Änderungen des Kreditgebers) bei gleichbleibender Laufzeit unberücksichtigt. Wenngleich in Wien die Gemeindestruktur im Vordergrund steht und gemäß 132 Abs 4 WStV für das Erfordernis von Wien als Land die Gemeinde vorzusehen hat, verfügt Wien als Land über die Finanzierungsmöglichkeit im Wege der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA). Im 1 Fremdwährungsschuld bewertet zum EZB-Referenzkurs des jeweiligen Jahresultimo. 292 RA 2013

9 Zuge von Anleihebegebungen der ÖBFA kann es zur Beteiligung des Landes Wien in Form von Darlehensgewährungen kommen. Dabei kommen sowohl neu begebene Anleihen, als auch Aufstockungen von bereits am Markt befindlichen Bundesanleihen in Frage. Bei Aufstockungen erfolgt das Pricing der Bundesanleihe auf Grund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Marktbedingungen und kann somit entweder über, aber auch unter pari (bezogen auf einen Ausgabekurs von 100) erfolgen. Aufstockungen führen in der Regel zur Auszahlung von Stückzinsen, die für den Zeitraum zwischen dem ursprünglichen Zinstermin (zb 9. Jänner) und dem neuen Begebungstermin (zb 4. Juli) das ist der Aufstockungstermin verrechnet werden. Die Finanzschulden in Euro beliefen sich lt Tabelle 1 per auf EUR 3.011,98 Mio (2012: EUR 2.699,05 Mio), was einen Anstieg um EUR 312,93 Mio oder rd 11,6 % zum Vorjahr bedeutete. Der Anteil der Euroschuld an der Gesamtschuld erhöhte sich auf 65,0 % (2012: 62,1 %). Die stichtagsbezogene Reduktion zum Jahresultimo 2013 der ausschließlich in Schweizer Franken denominierten Fremdwährungsschuld ihv EUR 27,43 Mio ist auf die unterschiedlichen EZB Referenzkurse 2 zurückzuführen. Auch im Jahr 2013 erfolgten keine neuen Finanzierungen in Schweizer Franken, sondern lediglich Anschlussfinanzierungen (Rollierungen) im Zusammenhang mit Finanzierungen aus Vorperioden. Relativ, gemessen an der gesamten Finanzschuld, verloren die Schweizer Franken-Finanzierungen an Gewicht und sanken auf 35,0 % (2012: 37,9 %). Die in Tabelle 1 angeführten absoluten Werte sind im Rechnungsabschluss 2013 im sogenannten Nachweis über die Finanzschulden I ausgewiesen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die im Rechnungsabschluss 2013 angeführten Inneren Darlehen Darlehen des Zentralbudgets an die MA 34 im Rahmen des Sonderprogrammes zur Garagenförderung zum Gegenstand haben bzw Darlehen aus dem Zentralbudget an die Bezirke (Schulsanierungspaket 2008 bis 2017) darstellen. Innere Darlehen im Sinne einer vorübergehenden Inanspruchnahme von liquiden Mitteln aus Sonderrücklagen oder Sondervermögen ohne Sonderrechnung als Deckungsmittel existieren nicht. 2 Buchmäßige Kursveränderungen ergeben sich für die bestehende Fremdwährungsschuld aus der Differenz zwischen den beiden Jahresendkursen, bei im Lauf des Jahres aufgenommenen Verbindlichkeiten aus der Differenz zwischen dem Kurs am Tag der Umrechnung und dem Jahresendkurs und für die während des Jahres getilgten Beträge aus der Differenz zwischen dem Jahresendkurs des Vorjahres und dem Tilgungskurs. Diese Differenzen sind im jeweiligen Rechnungsabschluss im Nachweis über die Finanzschulden I ausgewiesen und unter der Bezeichnung Inventar ersichtlich. RA

10 In den nachfolgenden Diagrammen 1 bis 5 werden einige, mit Tabelle 1 in Zusammenhang stehende, Kennzahlen und Entwicklungen dargestellt. 3. Stand bzw Entwicklung der Finanzschulden Diagramm 1 Zum betrugen die gesamten Finanzschulden Wiens EUR 4.635,23 Mio (2012: EUR 4.349,73 Mio). Dies bedeutete einen Anstieg um EUR 285,50 Mio oder rd 6,6 % zum Vorjahr. 4. Finanzschulden in Relation zum Bruttoregionalprodukt Das Bruttoregionalprodukt wird von der Statistik Austria bekannt gegeben. Die Daten für das Jahr 2012 werden jedoch erst Ende 2014 jene für 2013 erst Ende 2015 vorliegen. Eine Aufstellung hinsichtlich der Daten für die Jahre 2008 bis 2011 findet sich im Anhang. 294 RA 2013

11 5. Entwicklung des Nettofinanzierungsvolumens Diagramm 2 Zum betrug die Nettoneuverschuldung EUR 285,50 Mio (2012: EUR 322,36 Mio). Dies bedeutete einen Rückgang um EUR 36,86 Mio oder rd 11,4 % zum Vorjahr. 6. Anteil der Fremdwährungsschuld an der Gesamtschuld Diagramm 3 Am betrug die Fremdwährungsschuld, die ausschließlich in Schweizer Franken denominierte, EUR 1.623,25 Mio und machte damit rd 35,0 % der Gesamtschulden aus (2012: EUR 1.650,68 Mio bzw rd 37,9 %). Es erfolgten keine Neufinanzierungen in Schweizer Franken. Der Anteil der Fremdwährungsschuld war rückläufig. RA

12 7. Entwicklung des EZB-Referenzkurses Diagramm 4 1,4000 1,3500 1,3000 1,2500 1,2000 1,1500 1,1000 1,0500 1,0000 CHFje 1EUR Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q Das Wechselkursverhältnis Schweizer Franken zu Euro war 2013 von einer Seitwärtsbewegung geprägt. Der Wert des Euros stieg leicht von 1,2072 zum auf 1,2276 zum Derivative Finanzinstrumente bzw -geschäfte Zum bestanden keine derivativen Finanzgeschäfte. 296 RA 2013

13 9. Fristigkeiten der Finanzschulden Die Gestion des Laufzeitprofils der Verschuldung zählt neben der Auswahl des Verschuldungsinstruments, der Währungszusammensetzung und der Verzinsungsart zum Kern der Portefeuillesteuerung. Wie in der Tabelle 2 ausgewiesen, verfügten die Finanzschulden zum aufgrund des vorgesehenen Abreifungsprofils über eine Restlaufzeit von 7,0 Jahren (2012: 7,6 Jahre). Wesentlich geprägt wurde die Restlaufzeit dabei durch die Kategorie restliche Finanzierungen, worunter zb aufgenommene Darlehen im Rahmen der Siedlungswasserwirtschaft fallen. Um das herrschende niedrige Zinsniveaus auszunutzen, erfolgte 2013 eine Drehung von kurzfristigen Finanzierungen ihv EUR 621 Mio in langfristige Finanzierungen mit einer Laufzeit von 5 Jahren. Die Finanzierung der Nettoneuverschuldung für 2013 von EUR 320 Mio wurde durch ein rd 10-jähriges ÖBFA-Darlehen ihv EUR 250 Mio sowie mittels einer Barvorlage von EUR 70 Mio sichergestellt. Die kurzfristigen Finanzierungen in Schweizer Franken sowie ein auslaufendes Fremdwährungsdarlehen wurden mittels Barvorlagen rolliert. Im Jahresabstand erfolgte hiedurch eine Reduktion der durchschnittlichen Restlaufzeit der gesamten Finanzschulden um 0,6 Jahre. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Finanzschuld 2013 (2012) stellt sich aufgrund des geplanten Abreifungsprofils wie folgt dar: Tabelle 2 Stand in Mio. EUR Restlaufzeit Jahre Stand in Mio. EUR Restlaufzeit Jahre Euroschuld 2.699,05 9, ,98 8,4 reine Haushalts-Abgangsfinanzierung (ohne Sonderfinanzierungen) 2.159,00 4, ,00 4,9 restliche Finanzierungen 540,05 14,1 532,98 13,1 Fremdwährungsschulden = reine Haushalts-Abgangsfinanzierung 1.650,68 2, ,25 2,7 Finanzschuld Gesamt 4.349,73 7, ,23 7,0 Das Fristigkeitsprofil der Finanzschuld im Jahr 2013 (2012) ließ sich aufgrund des geplanten Abreifungsprofils wie folgt abbilden: Tabelle 3 Stand Stand Mio EUR %-Anteil Mio EUR %-Anteil Kurzfristig (bis zu 1 Jahr) 207,09 4,8 670,22 14,5 Mittelfristig (zwischen 1 und 5 Jahren) 2.042,59 47, ,38 42,4 Langfristig (ab 5 Jahren) 2.100,05 48, ,63 43,1 Finanzschuld Gesamt 4.349,73 100, ,23 100,0 Die hier dargestellten abreifenden Finanzierungen stellen (solange keine Schuldenreduktion erfolgt) die voraussichtlichen Refinanzierungserfordernisse dar. Die durchschnittliche Restlaufzeit des gesamten Schuldenportefeuilles aufgrund des geplanten Abreifungsprofils der Stadt Wien verminderte sich und lag zum Jahresende 2012 bei 7,0 Jahren (Tabelle 2). RA

14 Der in Tabelle 3 ausgewiesene Anteil an Schuldkategorien mit kurzer Restlaufzeit stieg auf 14,5 % per (2012: 4,8 %). Der Anteil der Schuldkategorien mit einer Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren fiel auf 42,4 % per Ende 2013 (2012: 47,0 %). Jener Anteil an Schuldkategorien mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren fiel mit 43,1 % ebenfalls geringer als im Vorjahr mit 48,3 % aus. Nachfolgendes Diagramm 5 visualisiert die Entwicklung des Schuldenportefeuilles in den Jahren 2012 und 2013 nach dem Gesichtspunkt der Fristigkeit in Absolutbeträgen. Diagramm Abreifungen Die Refinanzierungserfordernisse aufgrund von Abreifungen betrugen im Jahr 2013 EUR 213,37 Mio (2012: EUR 401,20 Mio). Dies bedeutete einen Rückgang um rd EUR 187,83 Mio. Sie sind im nachstehenden Diagramm 6 abgebildet. 298 RA 2013

15 Diagramm Abreifungsplan Der Abreifungsplan für die Jahre 2014 bis 2023 der per bestandenen Finanzschulden für die reine Haushalts-Abgangsfinanzierung und ohne Berücksichtigung der Sonderfinanzierungen für den Wohnbau (dh exkl EUR 475,00 Mio für die Wohnbauoffensive sowie -initiative) nach Schuldformen zeigt für die Residualgröße ihv EUR 4,139,58 Mio folgendes Bild: Tabelle 4 in Mio EUR Schuldenformen Euroschulden 100,00 499,00 619,00 621,00 320,00 320,00 Darlehen ÖBFA 100,00 499,00 619,00 320,00 320,00 Kredite und Darlehen 621,00 Fremdwährungsschulden* 583,33 227,25 641,67 208,33 Anleihen 250,00 Darlehen ÖBFA 250,00 Kredite und Darlehen 333,33 227,25 391,67 208,33 Gesamt 683,33 726,25 641,67 619,00 621,00 528,33 320,00 * unter Annahme eines CHF-Wechselkurses von 1,2000 Dieser Plan berücksichtigt sowohl fix als auch variabel verzinste Finanzierungen und spiegelt die aus Sicht des Jahres 2013 geplanten Abreifungen wider. Er ist (im Besonderen bei den variabel verzinsten Finanzierungsinstrumenten) als unverbindlich zu betrachten und wird laufend den jeweiligen Gegebenheiten angepasst. Die hier dargestellten abreifenden Finanzierungen stellen (solange keine Schuldenreduktion erfolgt) die voraussichtlichen Refinanzierungserfordernisse dar. RA

16 Im nachfolgenden Diagramm 7 wird dieser Abreifungsplan grafisch dargestellt. Diagramm Verzinsung, Zinssensitivität und Zinsaufwand der Finanzschuld Wien konnte im Berichtsjahr 2013 trotz der fortdauernden Finanzmarktanspannungen im Euroraum den Finanzierungsbedarf erneut zu historisch niedrigen Kosten decken: Die Drei-Monats- Zinssätze auf dem Geldmarkt (EURIBOR) lagen im Jänner bei 0,19 % und stiegen geringfügig auf 0,29 % Ende Dezember. Der 10-Jahres-Zinssatz stieg moderat im selben Zeitraum von 1,67 % auf 2,03 %. Die durchschnittliche Nominalverzinsung der Finanzschuld Wiens betrug zum Jahresende 2013 (2012): Tabelle 5 Ø Verzinsung in % Euro Verzinsung 1,74 1,65 Fremdwährung Verzinsung 0,87 0,75 Finanzschuld Verzinsung Gesamt 1,41 1,33 Die Nominalverzinsung der Finanzschuld der Gemeinde Wien sank im Jahresabstand und lag Ende 2013 bei 1,33 % (2012: 1,41 %). Diese Entwicklung erklärte sich vorrangig durch die Aufnahme von fix verzinsten EUR-Finanzierungen, bei welchen die ersten Zinszahlungen erst 2014 fällig sind, sowie aufgrund der vorherrschenden Zinssituation. 300 RA 2013

17 Die Umschuldung von variabel in fix verzinste EUR-Finanzierungen führte zu einer Reduktion des Zinsänderungsrisikos bei gleichzeitig vertretbaren Kosten. Durch diese Umschichtung konnte einerseits das günstige Zinsumfeld längerfristig genutzt und andererseits Planungssicherheit erzielt werden. Das Verhältnis von variabel zu fix verzinsten Finanzschulden betrug zum Jahresende 2013 (2012): Tabelle Anteile in % fix variabel fix variabel Euroschulden 58,0 42,0 80,6 19,4 Fremdwährungsschulden 30,1 69,9 30,1 69,9 Finanzschulden Gesamt 47,4 52,6 62,9 37,1 Variabel verzinste Finanzierungsinstrumente zu Geldmarktkonditionen, darunter sind zb Barvorlagen mit einem Ausleihungszeitraum zwischen einer Woche und einem Monat zu verstehen, stellten Ende ,1 % der Verbindlichkeiten Wiens dar (2012: 52,6 %). 13. Zinsaufwand für die Finanzschulden Tabelle 7 in Mio EUR Zinsen für Euroschuld 47,04 49,63 Fremdwährungsschuld 14,44 12,11 Zinsen Gesamt 61,48 61,74 Infolge der Drehung von EUR 621 Mio in fixverzinste Darlehen und der dadurch erstmaligen Zinsfälligkeit dieser Finanzierungen im Jahr 2014 sowie des anhaltend niedrigen Zinsniveaus stieg der Zinsaufwand für Finanzschulden im Jahr 2013 trotz der Neuverschuldung nur geringfügig um EUR 0,26 Mio auf EUR 61,74 Mio. RA

18 14. Investive Ausgaben Unter dem Begriff Investition wird grundsätzlich die Verwendung von Finanzmitteln zur Schaffung von Vermögenswerten verstanden. Durch die in Tabelle 8 und in Diagramm 8 ausgewiesenen investiven Ausgaben der Gemeinde Wien im weiteren Sinne konnten konkrete Vermögenswerte geschaffen werden, die über einen längeren Zeitraum Bestand haben. Tabelle 8 in Mio EUR Ausgaben für Investitionen (Sachanlagen und aktivierungsfähige Rechte) 268,83 268,83 Darlehen zur Investitionsförderung 471,83 435,29 Kapitaltransferzahlungen 923, ,19 Beteiligungen und Wertpapiere 0,07 0,00 Investitionen Gesamt 1.664, ,32 Diagramm 8 Sowohl die Anschaffung von zb Amtsausstattungen, Maschinen und maschinellen Anlagen als auch Fahrzeugen sind unter den Sammelbegriff Sachanlagen zu subsumieren. Auch die Errichtung bzw der Umbau von Gebäuden stellt eine Investitionstätigkeit der Gemeinde dar. Gleiches gilt für die Bautätigkeit zb im Verkehrsbereich im Zuge der Errichtung von Straßen, Brücken sowie damit im unmittelbaren Zusammenhang stehender Infrastruktureinrichtungen (Radwege, öffentliche Beleuchtung, Verkehrslichtsignalanlagen, etc). Die Ausgaben für Sachanlagen und aktivierungsfähige Rechte blieben im Vergleich zum Vorjahr konstant bei EUR 268,83 Mio. Detailliertere Informationen zu den Sachanlagen können dem sogenannten Ausweis über die Sachinvestitionen des jeweiligen Rechnungsabschlusses entnommen werden. In den nachstehenden Tabellen 9 bis 11 sowie Diagrammen 9 und 10 sind Dienststellen bzw. Organisationsbereiche mit besonders hohen investiven Ausgaben beispielhaft angeführt: 302 RA 2013

19 Tabelle 9 in Mio EUR Ausgaben für Investitionen (Sachanlagen und aktivierungsfähige Rechte) - davon: MA 10 - Wiener Kindergärten 14,61 22,58 MA 14 - Automationsunterstützte Datenverarbeitung 9,66 15,84 MA 28 - Straßenverwaltung und Straßenbau 67,46 62,62 MA 29 - Brückenbau und Grundbau 3,28 7,37 MA 31 - Wiener Wasser 36,51 30,14 MA 33 - Wien Leuchtet 10,87 9,62 MA 34 - Bau- und Gebäudemanagement 10,97 10,67 MA 42 - Wiener Stadtgärten 12,62 13,67 MA 44 - Bäder 3,56 4,82 MA 45 - Wiener Gewässer 2,72 1,50 MA 48 - Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark 41,02 34,65 MA 56 - Wiener Schulen 13,23 12,09 MA 68 - Feuerwehr und Katastrophenschutz 19,88 13,82 MA 69 - Immobilienmanagement 6,14 16,16 MA 70 - Berufsrettung Wien 2,71 4,21 Im Bereich der städtischen Kindergärten (MA 10) erhöhten sich die Ausgaben durch die Errichtung von zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen in diversen bestehenden Einrichtungen im Vergleich zum Jahr 2012 um rd EUR 7,97 Mio. Die MA 14 Automationsunterstützte Datenverarbeitung, Informations- und Kommunikationstechnologie wies 2013 eine Steigerung der Ausgaben ihv EUR 6,18 Mio aus, was auf einen Standortwechsel und Investitionen in Hardware zurückzuführen war. Die verstärkte Investitionstätigkeit der MA 69 Immobilienmanagement begründete sich auf den Ankauf einer Liegenschaft in Wien 22, KG Aspern und erhöhte sich dadurch 2013 um EUR 10,02 Mio auf rd EUR 16,16 Mio. Im nachfolgenden Diagramm 9 werden die Ausgaben für Investitionen grafisch dargestellt. Diagramm 9 RA

20 Bei den gewährten Darlehen zur Investitionsförderung kam es insbesondere infolge der geringeren Inanspruchnahme von Darlehen im Rahmen des geförderten Wohnbaus (sowohl Neubau als auch Wohnhaussanierung) wie in Tabelle 8 ersichtlich, insgesamt zu einem Rückgang in der Größenordnung von rd EUR 36,54 Mio bzw rd 7,7 % gegenüber Tabelle 10 zeigt beispielhaft die Ausgaben für Darlehen zur Investitionsförderung zweier Dienststellen. Tabelle 10 in Mio EUR Ausgaben für Darlehen zur Investitionsförderung - davon: MA 05 - Finanzwesen 65,97 78,74 MA 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle 405,86 356,55 Kapitaltransfers sind Zahlungsströme der Gemeinde Wien an Dritte, die ausdrücklich für Investitionszwecke (zb Baukostenzuschüsse an die Wiener Linien für den U-Bahnbau) oder für einen sonstigen Vermögenszuwachs (Kapitalzufuhren auch an nicht im Eigentum der Gemeinde befindliche Einrichtungen) zweckgewidmet sind. Die Kapitaltransferzahlungen erhöhten sich 2013 auf EUR 1.083,19 Mio (2012: rd EUR 923,64 Mio). Absolut bedeutet dies bei dieser Ausgabenkategorie eine Steigerung um rd EUR 159,55 Mio, relativ um rd 17,3 %. Tabelle 11 in Mio EUR Ausgaben für Kapitaltransferzahlungen - davon: MA 05 - Finanzwesen 540,57 483,84 MA 07 - Kultur 21,72 19,54 MA 10 - Wiener Kindergärten 5,00 12,73 MA 28 - Straßenverwaltung und Straßenbau 8,38 0,54 MA 45 - Wiener Gewässer 8,26 2,91 MA 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle 58,51 69,17 MA 51 - Sportamt 1,82 7,63 MA 56 - Wiener Schulen 10,95 18,20 KAV 259,90 301,90 Die Ausgaben für Kapitaltransferzahlungen der MA 05 Finanzwesen für zb die Wiener Linien im Zusammenhang mit dem U-Bahnbau sowie Maßnahmen der Wirtschaftsförderung sanken im Jahresvergleich um EUR 56,73 Mio auf EUR 483,84 Mio, da Einsparungen im Zuge der Endabrechnung der fertiggestellten U2-Verlängerung in die Seestadt erzielt werden konnten. Durch die Entscheidung, die U1 anstelle nach Rothneusiedl vorläufig nach Oberlaa zu führen, kam es darüber hinaus im Zuge der Umplanungen, Ausschreibungen und Vergaben zu Verzögerungen und Kostenverschiebungen. Die gesteigerten Ausgaben für Kapitaltransferzahlungen der MA 50 Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten begründen sich auf der Forcierung der Kleinbaustellen- und Öko-Förderung, um zu den Zielen leistbares Wohnen und Klimaschutz verstärkt beizutragen. Die gemeinsame Führung der Bildungseinrichtung Projekt Campus Hauptbahnhof erhöhte die Ausgaben der MA 56 Wiener Schulen von EUR 10,95 Mio im Jahr 2012 auf EUR 18,20 Mio. Die höheren Kapitaltransferzahlungen an den KAV von rd EUR 301,90 Mio im Jahr 2013 (2012: EUR 259,90 Mio) sind auf die bedarfs- und planmäßige Finanzierung des Projektes KH Nord zurückzuführen. 304 RA 2013

21 Nachfolgendes Diagramm 10 visualisiert die Ausgaben für Kapitaltransferzahlungen für 2012 und Diagramm 10 Trotz weiterhin schwieriger Finanz- und Wirtschaftslage konnte die Gemeinde Wien ihre investiven Ausgaben 2013 um EUR 122,95 Mio bzw rd 7,4 % im Vergleich zum Vorjahr steigern. Diese gesteigerte Investitionstätigkeit, beispielsweise in die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen, die Errichtung von Schulen, die Modernisierung der Verwaltung, das Gesundheitswesen udg stellen Zukunftsinvestitionen einer wachsenden Stadt dar. 15. Eigenfinanzierungsgrad der investiven Ausgaben Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Nettoneuverschuldung Wiens im Jahr 2013 ihv rd EUR 285,50 Mio (siehe Diagramm 1 bzw Diagramm 2) konnten die investiven Ausgaben in Summe von rd EUR 1.787,32 Mio daher zu rd 84,0 %, absolut somit rd EUR 1.501,82 Mio, aus laufenden Einnahmen finanziert werden. Diagramm 11 RA

22 16. Haftungen Die Haftungen der Gemeinde Wien zum in Höhe von EUR 7.060,96 Mio (2012: EUR 8.422,11 Mio) setzten sich aus jenen Haftungen, die der Haftungsobergrenze 3 unterliegen, dies waren EUR 302,80 Mio (2012: EUR 250,68 Mio allerdings exkl Haftungen für den Kulturbereich) und den Haftungen für die Verbindlichkeiten der Bank Austria AG, der Bank Austria AG Hypothekenbankgeschäft und der Privatstiftung zur Verwaltung von Anteilsrechten in Höhe von EUR 6.758,16 Mio (2012: EUR 8.171,43 Mio) zusammen. Diagramm 12 Die Haftung der Gemeinde Wien für die Bank Austria AG resultiert aus der sz Gründung der Zentralsparkasse im Jahr Die Zentralsparkasse wurde als Gemeindesparkasse gegründet und ist somit gemäß Sparkassengesetz eine eigentümerlose, sich selbst gehörende Gesellschaft. Sie oder ihre Nachfolgegesellschaften stellten zu keinem Zeitpunkt ihres Bestehens ein Vermögen der Stadt Wien dar bzw standen zu keinem Zeitpunkt im Eigentum der Stadt Wien. An die sz Ausgestaltung als Gemeindesparkasse knüpfen sich (bis heute) diverse gesetzliche Verpflichtungen, im Besonderen die Haftungen der Gemeinde Wien gemäß 2 Sparkassengesetz. Darin wird normiert, dass die Gemeinden im Falle der Zahlungsunfähigkeit der von ihr gegründeten Gemeindesparkassen grundsätzlich für alle bis zum 2. April 2003 entstandenen Verbindlichkeiten als Ausfallsbürgen gemäß 1356 ABGB haften. Für alle nach dem 2. April 2003 bis zum 1. April 2007 entstandenen Verbindlichkeiten haftet die Gemeinde nur dann als Ausfallsbürge, wenn die vereinbarten Laufzeiten nicht über den 30. September 2017 hinausgehen. Bei Zahlungsunfähigkeit einer Sparkassen Aktiengesellschaft - die durch Einbringung des Geschäftsbetriebes einer Gemeindesparkasse entstanden ist - erstreckt sich die Haftung der Gemeinde auch auf die Verbindlichkeiten der Sparkassen Aktiengesellschaft. Wird die einbringende 3 Mit dem ÖStP 2011 wurde erstmals eine autonome Schaffung verbindlicher Haftungsgrenzen für die jeweiligen Gebietskörperschaftsebenen inklusive der Regelung des Verfahrens bei Haftungsübernahmen und Regelung von Risikovorsorgen für den Fall von Ausfällen vorgesehen. Der Wiener Gemeinderat beschloss daher die Verordnung über die Haftungsobergrenzen mit Gültigkeit 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember Wien wird auch über das Jahr 2014 hinaus wie im ÖStP 2012 Art 13 vereinbart rechtlich verbindliche Haftungsobergrenzen über einen mittelfristigen Zeitraum im Vorhinein festlegen. 306 RA 2013

23 Sparkasse allerdings in eine Privatstiftung umgewandelt, beschränkt sich die Haftung der Gemeinde auf jene Verbindlichkeiten, die vor dem der Eintragung der Umwandlung im Firmenbuch folgenden Bilanzstichtag entstanden sind, einschließlich von dem Grunde nach schon bestehenden vertraglichen Verpflichtungen aus Anwartschaften ( 2 Abs 2a Sparkassengesetz). Im Konkreten haftet die Gemeinde Wien somit aufgrund der, mit Rechtswirkung vom 18. April 2001 erfolgten, formwechselnden Umwandlung der Anteilsverwaltung Zentralsparkasse (der ehemaligen Zentralsparkasse ) in die Privatstiftung zur Verwaltung von Anteilsrechten für jene Verbindlichkeiten der Bank Austria, die bis zum 31. Dezember 2001 (Bilanzstichtag) entstanden sind. Hieraus resultiert eine rückläufige Haftungshöhe (siehe dazu Punkt 24. Entwicklung der Haftungen). Die sonstigen Haftungen, welche der Haftungsobergrenze unterliegen, wurden im Zuge von Investitionskrediten, für Verpflichtungen des Kulturbereiches sowie aufgrund von Wirtschaftsförderungsmaßnahmen eingegangen. Es wurden wie bereits 2012 auch 2013 keine neuen Haftungen für Investitionskredite übernommen. Eine detaillierte Auflistung der Haftungen sowie die Höhe der Haftungsobergrenze sind im jeweiligen Rechnungsabschluss unter dem Punkt Nachweis über die Haftungen ersichtlich. Die Haftungsobergrenze beträgt gemäß der Verordnung des Wiener Gemeinderates über die Haftungsobergrenzen 40 % der Einnahmen nach Abschnitt 92 des Rechnungsabschlusses des zweitvorangegangenen Jahres. Somit lag diese im Jahr 2013 bei EUR 2.456,32 Mio (2012: EUR 2.277,06 Mio). Die Ausnutzung der Haftungsobergrenze stieg aufgrund der erstmaligen wertmäßigen Erfassung der Haftungen für den Kulturbereich auf rd 12,3 % (2012: rd 11,0 %). Die Haftungen für den Kulturbereich gründen sich auf der Abgabe von Verpflichtungserklärungen für die Haftungsübernahme von nicht bedeckten Personalrückstellungen bei dem Theater in der Josefstadt, dem Volkstheater sowie dem Verein Wiener Symphoniker. Diese Haftungen wurden im Rechnungsabschluss 2013 erstmals wertmäßig erfasst und scheinen daher (trotz Bestehen seit 1993 bzw 2005) erstmalig sowohl in Diagramm 13 als auch unter Punkt 24. Entwicklung der Haftungen mit EUR 68,39 Mio für 2013 auf. Haftungen aufgrund von Gremialbeschlüssen wurden für Wirtschaftsförderungsmaßnahmen im Zuge der Exportförderaktionen (Stand 2013: EUR 63,60 Mio) und für Darlehen im Zuge der Wohnbauförderung nach dem WSG/WWFSG (Stand 2013: EUR 144,24 Mio) eingegangen. Hier bestimmt sich das zukünftige Haftungsvolumen durch die Inanspruchnahme dieser Förderungen. Im nachfolgenden Diagramm 13 werden jene Haftungen, die der Haftungsobergrenze unterliegen, grafisch dargestellt. RA

24 Diagramm 13 in Mio EUR LI')... N rri' - l.o LI') <.0' ('() N.,;- t- ;:!; -- Haftungen für den Kulturbereich Haftungen für den Wohnbau Haftungen für Exportförderungen Haftungen für <.0 Investitionskredite - ('() RA 2013

25 C. Anhang 17. Entwicklung der Finanzschulden zu Diagramm Finanzschulden in Relation zum Bruttoregionalprodukt zu Punkt 4 RA

26 19. Entwicklung des Nettofinanzierungsvolumens zu Diagramm Entwicklung der Fremdwährungsschuld zu Diagramm 3 Stand der Fremdwährungsschuld (Schweizer Franken) zum jeweiligen Jahresultimo in Mio EUR 1.593, , , , , RA 2013

27 zu Diagramm 3 Verhältnis der Fremdwährungsschuld zur Euroschuld zum jeweiligen Jahresultimo 21. Entwicklung des EZB-Referenzkurses zu Diagramm 4 1,5500 1,5000 1,4500 1,4000 1,3500 1,3000 1,2500 1,2000 1,1500 1,1000 1,0500 1,0000 CHFje 1EUR Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q RA

28 22. Zinsaufwand für die Finanzschulden zu Tabelle 7 in Mio EUR Zinsen für Euroschuld 7,89 7,92 21,06 47,04 49,63 Fremdwährungsschuld 3,40 7,09 11,30 14,44 12,11 Zinsen Gesamt 11,29 15,01 32,36 61,48 61, Entwicklung der investiven Ausgaben zu Diagramm RA 2013

29 24. Entwicklung der Haftungen zu Diagramm 12 Haftungen für Verbindlichkeiten der Bank Austria zu Diagramm 13 Gegen die Haftungsobergrenze anrechenbare sonstige Haftungen RA

30 D. Finanzschulden von Rechtsträgern gemäß 1 WVAF Wie bereits im letzten Absatz des Punktes B. Entwicklung der Finanzschulden und Schuldenstand in administrativer Abgrenzung erwähnt, werden unter diesem Punkt die Fremdmittelaufnahmen der Rechtsträger im Sinne des 2 des Gesetzes über die risikoaverse Ausrichtung der Finanzgebarung gemäß 10 WVAF dargestellt. Die betroffenen Rechtsträger sind in 1 WVAF demonstrativ aufgezählt. 4 Die Erhebung der Daten zum wurde (gemäß der Berichtspflicht nach 10 WVAF) für das Jahr 2013 erstmalig durchgeführt. Eine wie in diesem Bericht übliche Gegenüberstellung zum Vorjahr bzw die Darstellung eines längeren Zeitraumes erfolgt daher nicht. In Tabelle 12 sind die im Jahr 2013 aufgenommenen Fremdmittel der oben angeführten Rechtsträger angeführt. Tabelle 12: in EUR Neuaufgenommene Fremdmittel 2013 Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds 0,00 Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien 0,00 Fonds zur Beratung und Betreuung von Zuwanderern ,00 Wiener Tourismusverband 0,00 Fonds Soziales Wien 0,00 Kuratorium für Psychosoziale Dienste in Wien 0,00 Museen der Stadt Wien 0,00 Filmfonds Wien 0,00 Medizinisch-Wissenschaftlicher Fonds des Bgm 0,00 Wiener Gesundheitsfonds 0,00 Fremdmittelaufnahme Gesamt ,00 Die Landwirtschaftskammer für Wien (vgl 1 Z 10 WVAF) unterliegt nicht dem Verantwortungsbereich des Landes bzw der Gemeinde Wien gemäß Art 13 Abs 3 ÖStP 2012 und ist daher von der Berichtspflicht nach 10 WVAF ausgenommen. 4 Die angeführten Rechtsträger richten sich nach 1 der aktuell gültigen Fassung der WVAF. Aufgrund einer Neufassung des ESVG (ESVG 2010 anstatt ESVG 1995) sowie der laufenden Interpretation(sänderungen) durch die Statistik Austria können bzw werden sich die hier dargestellten und erfassten Rechtsträger ändern. 314 RA 2013

31 Tabelle 13: in EUR Aufgenommenen Mittel zum Landesdarlehen Darlehen von Fremdmittel Kreditinstituten Gesamt Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds 0,00 0,00 0,00 Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien , , ,64 Fonds zur Beratung und Betreuung von Zuwanderern , , ,19 Wiener Tourismusverband 0,00 0,00 0,00 Fonds Soziales Wien 0,00 0,00 0,00 Kuratorium für Psychosoziale Dienste in Wien 0,00 0,00 0,00 Museen der Stadt Wien 0,00 0,00 0,00 Filmfonds Wien 0,00 0,00 0,00 Medizinisch-Wissenschaftlicher Fonds des Bgm 0,00 0,00 0,00 Wiener Gesundheitsfonds 0,00 0,00 0,00 Bestehende Finanzierungen Gesamt , , ,83 RA

32 Glossar Bruttoneuverschuldung: Nettoneuverschuldung: Nettofinanzierungsvolumen: Euro InterBank Offered Rate (EURIBOR): Nominalzins: Zinsänderungsrisiko: Die Bruttoneuverschuldung ist die Summe der Finanzierungen (Darlehen, Kredite, Anleihen udg) die während einer Berichtsperiode aufgenommen werden. Sie beinhaltet neben der Abgangsfinanzierung der jeweiligen Berichtsperiode auch etwaige Anschlussfinanzierungen (Rollierungen) soweit sich wesentliche Parameter der Finanzierung (zb Drehung von kurzfristig in langfristig) ändern. Die Nettoneuverschuldung ergibt sich aus der Bruttoneuverschuldung abzüglich Tilgungen auf Altfinanzierungen und entspricht somit jenem Betrag, um den die Gesamtverschuldung unter Berücksichtigung von Währungsumrechnungskursschwankungen zum jeweiligen Jahresultimo steigt. Das Nettofinanzierungsvolumen zeigt die Höhe der aufgenommenen Schulden für die Abgangsfinanzierung des Zentralhaushaltes in der jeweiligen Berichtsperiode. Währungsumrechnungskursschwankungen, für sonstige Rechtsträger aufgenommene Schulden (zb Wohnbauinitiative) sowie Tilgung und Aufnahme von Darlehen zwischen den Verwaltungszweigen und innere Darlehen finden im Nettofinanzierungsvolumen keine Berücksichtigung. Der EURIBOR ist ein Referenzzinssatz für Termingelder in Euro im Interbankengeschäft. Veröffentlicht werden die Werte für die Laufzeiten 1 Woche, 2 Wochen, 1 Monat, 2, 3, 6, 9 und 12 Monate unter Der Nominalzins ist jener zwischen dem Kapitalgeber und dem Gläubiger (in Prozent vom Nennwert) vereinbarte Zinssatz ohne Berücksichtigung etwaiger Finanzierungs- und Nebenkosten, welcher zur Verzinsung von aushafteten Darlehen, Krediten und Anleihen herangezogen wird. Unter dem Zinsänderungsrisiko wird die Gefahr verstanden, durch Bewegungen im Zinssatz größeren finanziellen Belastungen, als dies bei jederzeit möglichem Ausnützen der aktuellen Marktgegebenheiten notwendig wäre, ausgesetzt zu sein. Im Falle eines variabel verzinsten Schuldtitels manifestiert sich dieses Risiko bei steigenden Zinsen durch eine Erhöhung der Zins-Zahllast. Bei Schuldtiteln mit fixer Verzinsung tritt dieses Risiko bei Absinken des Zinsniveaus unter die vereinbarte Fixverzinsung ein, wobei die Zins- Zahllast unverändert bleibt. 316 RA 2013

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