GRÜNBERGER. Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Grünberg

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1 22. Februar GRÜNBERGER HEIMAT ZEITUNG WOCHE AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER STADT GRÜNBERG UND DER STADTTEILE BELTERSHAIN GÖBELNROD HARBACH KLEIN-EICHEN LARDENBACH LEHNHEIM LUMDA QUECKBORN REINHARDSHAIN STANGENROD STOCKHAUSEN WEICKARTSHAIN WEITERSHAIN 22. Februar 2018 Nr Jahrgang Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung der Stadtwerke Grünberg: Beeinträchtigung der Wasserversorgung im Stadtteil Stockhausen m 6. April 2018 m Stadtteil Stockhausen sind Umbaumaßahmen an der Trinkwasserleitung im Überabeschacht notwendig geworden. Für diese rbeiten am Wasserleitungsnetz ist es erforerlich, am Freitag, dem 6. April 2018, von 3.00 Uhr, bis Samstag, den 7. April 2018, ca Uhr die Wasserversorgung zu unterbrechen. ie Einwohner des Stadtteils Stockhausen erden gebeten, während der Wasserabstelung keine Zapfhähne und andere Wasserntnahmestellen offen zu lassen. s wird empfohlen, eine entsprechende Beorratung mit Trinkwasser vorzunehmen. urch Aufwirbelungen von Ablagerungen in er Rohrleitung, welche technisch unvereidbar sind, können nach den Umbauaßnahmen für kurze Zeit Trübungen des Trinkwassers auftreten. ie Einwohner des Stadtteils Stockhausen erden um Beachtung und Verständnis geeten. rünberg, 5. Februar 2018 Stadtwerke Grünberg Die Betriebsleitung kompetent lesernah unabhängig Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Grünberg Einladung zur Jahreshauptversammlung für das Jahr 2017 der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Grünberg am 9. März 2018 im Dorfgemeinschaftshaus Grünberg- Lumda, Beginn Uhr. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Stadtbrandinspektor 2. Totenehrung 3. Bericht des Stadtbrandinspektors 4. Bericht des Stadtjugendfeuerwehrwartes 5. Grußwort Bürgermeister 6. Grußwort Brandschutzaufsicht und Vertreter Kreisfeuerwehrverband 7. Grußwort Gäste 8. Ehrungen, Beförderungen und Ernennungen von Führungskräften 9. Verschiedenes Die musikalische Umrahmung erfolgt durch den Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr Grünberg. Lothar Theis, Stadtbrandinspektor Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung Haushaltssatzung der Stadt Grünberg für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. I. S. 167) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf EURO mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EURO mit einem Saldo von EURO im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf EURO mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EURO mit einem Saldo von 0 EURO mit einem Überschuss von EURO, im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EURO und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf EURO Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf EURO mit einem Saldo von EURO Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EURO Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EURO derungsmaßnahmen erforderlich ist, wird mit einem Saldo von EURO mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von EURO festgesetzt. 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2018 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför- auf EURO festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2018 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf EURO festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf EURO festgesetzt.

2 Februar ie Steuersätze für die Gemeindesteuern erden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt estgesetzt:. Grundsteuer ) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe Grundsteuer A) auf 332 v.h. ) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 396 v.h.. Gewerbesteuer auf 380 v.h. 6 s gilt der von der Stadtverordnetenverammlung als Teil des Haushaltsplans bechlossene Stellenplan. er Magistrat wird ermächtigt, haushaltsechtliche Maßnahmen zu treffen, die sich us der Anpassung an das Besoldungsrecht, n andere gesetzliche Bestimmungen oder n das Tarifvertragsrecht zwingend ergeben. r kann freiwerdende Planstellen für andere ereiche in Anspruch nehmen. 7 1) Als nicht erheblich im Sinne des 100 bs. 1 Satz 3 HGO und damit nicht der ustimmung der Stadtverordnetenversammung bedürfend gelten. alle über- und außerplanmäßigen Aufendungen oder Auszahlungen, die aufrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehener vertraglicher Verpflichtungen zu leisten ind,. alle über- und außerplanmäßigen Aufendungen oder Auszahlungen bis zu URO. 2) Anstelle der Grenze von EURO ach Abs. 1 Ziffer 2 gilt für überplanmäßige ufwendungen bzw. Auszahlungen. im Ergebnishaushalt die Grenze von EURO, sofern dadurch die Aufwen- dungen des Budgets um nicht mehr als 25 % überschritten werden, 2. bei Investitionsmaßnahmen im Finanzhaushalt die Grenze von EURO, sofern dadurch das Investitionsbudget (Maßnahmenbudget) einschließlich der in früheren Jahren bereitgestellten Mittel nicht um mehr als 25 % überschritten wird. 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach den 102, 103, 105 und 115 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderlichen Genehmigungen durch die Kommunalaufsicht bei der Landrätin des Landkreises Gießen wurden unter dem Aktenzeichen 14/901-10/06 am 12. Februar 2018 erteilt und lauten: Hiermit erteile ich unter Bezug auf die in der Haushaltsbegleitverfügung 2018 gleichen Datums enthaltenen Nebenbestimmungen die aufsichtsbehördliche Genehmigung I. gemäß 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur Aufnahme des gemäß 2 der Haushaltssatzung 2018 der Stadt Grünberg zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehenen Gesamtbetrages der Kredite in der Höhe von ,00 Euro (in Worten: Zwei Millionen fünfhundertfünfundfünfzigtausendvierhundertfünfundzwanzig Euro). II. gemäß 102 Abs. 4 für den in 3 der Haushaltssatzung 2018 vorgesehenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen Höhe von ,00 Euro (in Worten: Eine Million einhunderteinundfünfzigtausend Euro). III. gemäß 105 Abs. 2 HGO für den 4 der Haushaltssatzung 2018 veranschlagten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von ,00 Euro (in Worten: Vier Millionen Euro). IV. gemäß der 115 und 103 HGO für den im Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Grünberg festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von ,00 Euro (in Worten: Sechshundertneunzehntausend Euro). V. gemäß der 115 und 102 HGO für den im Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Grünberg festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von ,00 Euro (in Worten: Einhundertachttausend Euro). gez. Anita Schneider, Landrätin 3. Offenlage Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 05. bis 09. März 2018 und vom 12. bis 13. März 2018 von Uhr bis Uhr (montags bis freitags) und von Uhr bis Uhr (montags bis mittwochs, donnerstags bis Uhr) im Zimmer 22, Stadthaus, Marktplatz 8, Grünberg, öffentlich aus. Grünberg, den Der Magistrat der Stadt Grünberg Frank Ide Bürgermeister Bereitschaftsdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst Hessen Über die Dispositionszentralen ist hessenweit unter der Rufnummer ärztliche Hilfe in dringenden Fällen gewährleistet. Sprechzeiten: ÄBD-Zentrale Mittelhessen, Asklepios- Kliniken, Goetherstraße 4, Lich. Montag, Dienstag, Donnerstag: Uhr. Mitwoch, Uhr. Freitag, Uhr. Samstag, Sonntag, Feier- und Brückentage: 7.00 bis 7.00 Uhr. ÄBD-Zentrale Gießen, Klinikstraße 33, Gießen. Montag, Dienstag, Donnerstag: Uhr. Mitwoch, Freitag Uhr. Samstag, Feier- und Brückentage: 7.00 bis 7.00 Uhr. Sonntag, Uhr. Apotheken-Notdienst Die Dienstbereitschaft für außerhalb der üblichen Öffnungszeiten auftretende dringende Notfälle beginnt täglich um 8.30 Uhr und endet am nächsten Morgen um 8.30 Uhr. Donnerstag, den 22. Februar 2018 Hof-Apotheke, Hungen, Kaiserstraße 16, Tel /7198 Freitag, den 23. Februar 2018 Engel-Apotheke, Laubach, Bahnhofstraße 2, Tel /91230 Samstag, den 24. Februar 2018 Herde-Apotheke Braugasse, Lich, Braugasse 4-6, Tel /2270 und Ohm-Apotheke Nieder-Ohmen, Bernsfelder Straße 6, Tel /5368 Gallus-Apotheke, Grünberg, Marktplatz 1, Tel /7523 Montag, den 26. Februar 2018 Ohm-Apotheke Mü.-Fl., Flensungen, Bahnhofstraße 122, Tel /5367 und Hessen-Apotheke, Fernwald-Steinbach, An der Kirche 7, Tel /1717 Linden-Apotheke, Grünberg, Rabegasse 19, Tel /90266 Mittwoch, den 28. Februar 2018 Phoenix-Apotheke, Hungen, Kaiserstraße 19, Tel /7282 und O1-Apotheke, Nieder-Ohmen, Bernsfelder Straße 9, Tel /8082 Schloß-Apotheke, Grünberg, Rosengasse 2, Tel /1231 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Dienstbereitschaft: Sa., So. und an Feiertagen von bis Uhr und bis Uhr. Samstag, den 24. Februar 2018, 8.00 Uhr, bis Montag, den 26. Februar 2018, 8.00 Uhr Dr. Elfriede Rupprecht, Lich, Schloßgasse 6, Tel /63277 und 06404/64695 Hessenweiter zahnärztlicher Notdienst Tel /607011

3 22. Februar Amt für Bodenmanagement Fulda Außenstelle Lauterbach -Flurbereinigungsbehörde- Lauterbach, den Flurbereinigungsverfahren Homberg (Ohm) A 49 (UF 2414), Vogelsbergkreis; Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gemäß 21 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der derzeit geltenden Fassung, findet am Mittwoch, den um Uhr in der Stadthalle in Homberg (Ohm), Stadthallenweg 12, Homberg (Ohm) m Rahmen einer Teilnehmerversammlung statt. er Vorstand der Teilnehmergemeinschaft vertritt die Gemeinschaft der Teilnehmer bei wichtigen Angelegenheiten im Flurbereinigungsverfahren und wirkt in verschiedenen Verfahrensabschnitten mit. Wahlberechtigt und zur Wahlversammlung eingeladen sind alle Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren. Dies sind die Eigentümer der zu dem Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten. Zur Wahl des Vorstandes hat jeder Teilnehmer nur eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer und haben somit auch nur eine Stimme. Teilnehmer, die den Termin nicht wahrnehmen In dem Flurbereinigungsverfahren Homberg (Ohm) A 49 ergeht folgende I. Vorläufige Anordnung 1. Gemäß 88 Nr. 3 in Verbindung mit 36 FlurbG vom (Bundesgesetzblatt I, S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wird die Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung, endvertreten durch DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Zimmerstraße 54, Berlin, in Besitz und Nutzung von Flächen, die den Neubau der Bundesautobahn A 49 Kassel A 5, Teilabschnitt zwischen Stadtallendorf und Gemünden/Felda A 5 (VKE 40) betreffen, eingewiesen. Als Zeitpunkt der Einweisung wird der 1. März 2018, 0:00 Uhr festgesetzt. Folgende Grundstücke sind von dieser Anordnung betroffen: Gemarkung Niederklein, Flur 3, Flurstücke 20,29 Die Abgrenzung und die Größe der in Anspruch zu nehmenden Flächen der betroffenen Grundstücke können der Anlage entwollen, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Stimmberechtigte, die gleichzeitig Bevollmächtigte sind, haben nur eine Stimme. Bevollmächtigte haben sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen und die Vollmacht der Flurbereinigungsbehörde zu übergeben. Die Ladung sowie Vollmachtsvordrucke sind auch auf der Internetseite unter der Rubrik Downloads verfügbar. Im Auftrag gez. Karl Jagdgenossenschaft Lumda Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Lumda am Samstag, 7. April 2018 um Uhr in der Gaststätte Born. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Jagdvorstehers 3. Verlesung des Protokolls 4. Bericht des Kassenführers 5. Bericht der Kassenprüfer mit Antrag zur Entlastung des Vorstandes 6. Bericht des Jagdpächters 7. Verwendung der Jagdpacht 8. Wahlen zum Vorstand und Ausschuss 9. Verschiedenes Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, wenn diese satzungsgemäß einberufen wurde ( 6 Genossenschaftssatzung v ). Der Jagdvorsteher Manfred Rau Amt für Bodenmanagement Fulda Außenstelle Lauterbach -Flurbereinigungsbehörde- Lauterbach, den Flurbereinigungsverfahren Homberg (Ohm) A 49, Vogelsbergkreis; Az.: UF 2414 Öffentliche Bekanntmachung Vorläufige Anordnung nach 88 Nr. 3 i. V. m. 36 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Notrufe Notfalldienste Polizeistation Grünberg: Tel /91430 Überfall, Verkehrsunfall: Tel. 110 Zentrale Leitstelle des Landkreises Gießen für den Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst: Tel. 0641/ Feuerwehr/Rettungsdienst-Notruf: Tel. 112 Feuerwehr Grünberg: Tel./Fax 06401/7810 Stadtverwaltung Grünberg Tel /8040, Fax 06401/ Bürgerhaus Gallushalle, Hausmeister M. Theiß: Tel. 0151/ Frauenbeauftragte Kirstin Theiß: Tel /804113, k.theiss@gruenberg.de Kinder- und Jugendbüro: Tel / Behindertenbeauftragte Bärbel Babutzka, Siedlungsstraße 6, Grünberg-Lumda: (nach Uhr) 06401/ Flüchtlingsbeauftragte Ulrike Lux, Tel / , u.lux@gruenberg.de Wichtige Telefonnummern Wasser-, Energieversorgung Wasserwerk: Tel /91110, Handy 0163/ Oberhessen-Gas, Friedberg: Tel. 0180/ Ortsgericht Grünberg I Sprechzeiten Do. von Uhr bis Uhr im Rathaus 1. Stock sowie nach Vereinbarung: Tel /7268 Schiedsamt Tel / Forstamt Revierförsterei Grünberg (gesamter Stadtwald): Tel. 0641/ Pflegedienste Haus der Senioren: Tel /9210 Häusliche Alten- und Krankenpflege: Tel /1733 oder 3681 Soziale Einrichtungen Diakonisches Werk (Soziale Beratungsstelle): Tel / Sozialer Pflegedienst MOBI: Tel /91090 Jugend- und Drogenberatung (Beratungszentrum): Tel /90236 Seniorenbüro Grünberg: Tel / Grünberger Tafel: Tel / Grünberger Klamotte: Tel. 0176/ Beratungs- und Koordinationsstelle für ältere und pflegebedürftige Menschen, Kleine Mühlgasse 8, Gießen: Tel. 0641/ Pflegestützpunkt Landkreis Gießen, Kleine Mühlgasse 8, Gießen: Tel. 0641/ VdK-Kreisverband Gießen: Tel. 0641/ Nahverkehr Anruf-Linien-Taxi (ALT), Firma Holzapfel: Tel. 0171/ Hessenweiter zahnärztlicher Notdienst Tel /607011

4 Februar 2018 nommen werden, die Bestandteil dieser Anrdnung ist. Den Eigentümern ist es unteragt, die vorbezeichneten Grundstücksteile on dem genannten Zeitpunkt an weiter zu utzen oder auf sie einzuwirken.. Die durch diese Anordnung entstehenden achteile werden entschädigt. Die Entschäigung hat die Bundesrepublik Deutschland ber die Teilnehmergemeinschaft der Flurereinigung zu leisten ( 88 Ziffer 5 und 6 lurbg). Die Art und die Höhe der zu leisenden Entschädigung werden gesondert estgelegt. Endgültige Regelungen zur Entchädigung und zur Landabfindung erfolgen urch den noch aufzustellenden Flurbereiniungsplan.. Die Wirkungen dieser Anordnung enden pätestens mit dem Zeitpunkt des Eintritts es neuen Rechtszustandes, welcher durch ine Anordnung gemäß 62 oder 63 FlurbG bestimmt werden wird.. Die vorläufige Anordnung wird in den emeinden Gemünden (Felda), Mücke, Felatal, Gilserberg, Rabenau, Ebsdorfergrund, ntrifttal und in den Städten Homberg (Ohm), Kirtorf, Stadtallendorf, Amöneburg, Alsfeld, eustadt, Romrod, Grünberg, Rauschenerg, Kirchhain öffentlich bekannt gemacht. ie Auslegung der vorläufigen Anordnung inschließlich der Anlage erfolgt vom Tage er Veröffentlichung für einen Monat beim agistrat der Stadt Stadtallendorf, Bahnhofstraße 2, Stadtallendorf zu den üblichen Dienstzeiten. Begründung ie Bundesrepublik Deutschland betreibt den Neubau der Bundesautobahn A 49, Kassel A 5. er Plan für den Neubau des Teilabschnitts zwischen Stadtallendorf und Gemünden/ Felda (A 5), Bau-km bis Bau-km (VKE 40) wurde vom Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) mit Beschluss vom (Az.: 61 k 04/2.120) festgestellt. Das Regierungspräsidium in Gießen als Enteignungsbehörde hat am beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (als obere Flurbereinigungsbehörde) die Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens nach 87 ff. FlurbG beantragt. Durch Beschluss der oberen Flurbereinigungsbehörde wurde das Flurbereinigungsverfahren Homberg (Ohm) A 49 am angeordnet und für sofort vollziehbar gem. 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO erklärt. Der gemäß 88 Ziffer 3 erforderliche Antrag des Unternehmensträgers auf Einweisung der erforderlichen Flächen wurde am durch die Bundesrepublik Deutschland -Bundesstraßenverwaltung-, vertreten durch das Land Hessen, Hessen Mobil Straßen und Verkehrsmanagement, gestellt; nach dem derzeitigen Stand sollen ab die erforderlichen Arbeiten insbesondere vorgezogene Kompensationsmaßnahmen und artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen beginnen. Die Inanspruchnahme der von dieser Anordnung erfassten Flächen ist insoweit zwingend erforderlich. Der Zustand der in Anspruch zu nehmenden Grundstücke wird, soweit er für die Ermittlung des Wertes und für die Bemessung der Entschädigung von Bedeutung ist, unter Zuziehung von Sachverständigen so festgestellt, dass die Bewertung jederzeit durch Sachverständige nachvollzogen werden kann. Eine einvernehmliche Regelung über die in Rede stehende Flächeninanspruchnahme wurde angestrengt, war jedoch kurzfristig nicht erreichbar. Die Bundesautobahn A 49 dient dem Ausbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN), dem Lückenschluss im nationalen Autobahnnetz zwischen A 7/A 44 und der A 5 sowie der Kapazitätserhöhung und des Abbaus von bestehenden Kapazitätsengpässen auf der bundesweiten Nord-Süd-Achse. Der Verkehr soll von den mit großen Steigungen und Längsgefällen gekennzeichneten A 7 und A 5 auf die A 49 mit geringeren Gefällen verlagert werden. Dadurch soll die Unfallgefahr gemindert werden. Das nachgeordnete Straßennetz soll vom Schwerlastverkehr entlastet werden. Weiterhin dient das Projekt der Erschließung der Region und der Förderung der Wirtschaftsinfrastruktur sowie der Vermeidung von Umwegen für Fernverkehre und der Reduzierung von Fahrzeiten und Schleichfahrten in der Region. Durch die Verringerung von Lärmund Schadstoffemissionen wird die Lebensqualität in den Ortslagen verbessert und gleichzeitig die Verkehrssicherheit erhöht. Zur Bedeutung der Maßnahme wird auf den Planfeststellungsbeschluss sowie auf die Planunterlagen verwiesen. Für den zeitgerechten Baubeginn der A 49 ist es dringend erforderlich, vor Ausführung des Flurbereinigungsplans, Besitz und Nutzung für die von dieser Anordnung betroffenen Grundstücke und Grundstücksteile zu regeln. Die kurzfristige Realisierung vorlaufender Maßnahmen des Naturschutzes setzt die Verfügbarkeit der in Rede stehenden Flächen zwingend voraus. Nach alledem war die mit dieser Anordnung bewirkte Regelung von Besitz und Nutzen der hier in Rede stehenden Flächen unumgänglich. II. Sofortige Vollziehung Gemäß 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom (BGBl. I S. 686), in der derzeit geltenden Fassung, wird für die unter I. erlassene vorläufige Anordnung die sofortige Vollziehung angeordnet. Die sofortige Vollziehung hat zur Folge, dass die Erhebung von Widersprüchen und Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung hat. Begründung Der Neubau der A 49 ist im Bundesverkehrswegeplan als»fest disponiertes Projekt«eingestuft. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am die Finanzierung des planfestgestellten Vorhabens beschlossen. Das öffentliche Interesse und die Dringlichkeit des Vorhabens wurden dargelegt und das dem 36 FlurbG innewohnende Vollzugsinteresse tragen zugleich die Anordnung des sofortigen Vollzugs. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese vorläufige Anordnung kann binnen eines Monats Widerspruch bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Bodenmanagement Fulda, Washingtonallee 1, Fulda (oder: Außenstelle Lauterbach, Adolf-Spieß-Straße 34, Lauterbach) erhoben werden. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der oberen Flurbereinigungsbehörde, dem Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, Wiesbaden, erhoben wird. Der Lauf der Frist beginnt mit dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Amt für Bodenmanagement Fulda Außenstelle Lauterbach -Flurbereinigungsbehörde- Im Auftrag gez. Karl ANKÜNDIGUNG! Neuer Standort für Glas- und Altkleidercontainer in Reinhardshain Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, auf Grund einer Baumaßnahme am Festplatz in Reinhardshain, mussten die sich dort befindlichen Sammel-Container für Glas und Altkleider umgesetzt werden. Die Container befinden sich, in der Zeit während der Baumaßnahme, in der Dienbergstraße Sobald die Baumaßnahme abgeschlossen ist, werden diese wieder im Umfeld des Dorfplatzes gestellt. Wir werden Sie hierzu ebenfalls zeitnah über den Standort informieren. Magistrat der Stadt Grünberg Frank Ide, Bürgermeister heimatzeitung@ mdv-online.de

5 22. Februar Sitzung des Ortsbeirates Reinhardshain Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates einhardshain am Dienstag, den um Uhr im Dorfgemeinschaftsaus Reinhardshain. agesordnung:. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit. Bericht des Ortsvorstehers. Genehmigung des Protokolls der letzten Ortsbeiratssitzung. Aktueller Stand: Neugestaltung des Dorfplatzes. Anfragen und Mitteilungen. Verschiedenes Rüdiger Hefter, Ortsvorsteher itzung des Ortsbeirates eickartshain INLADUNG m Dienstag, dem 6. März 2018, Beginn 0.00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftsaus Weickartshain (kleiner Saal) eine öfentliche Sitzung des Ortsbeirates statt, zu er ich hiermit einlade. agesordnung:. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit. Genehmigung des Protokolles der Sitzung vom 28. November Neubestellung des Wildschadensschätzers und Stellvertreters für den Ortsbezirk Weickartshain. Standort Altkleider-Container des DRK. 575 Jahre Weickartshain. Anfragen und Mitteilungen. Verschiedenes Eberhard Schlosser, Ortsvorsteher Eine Familienanzeige in der HEIMAT ZEITUNG WOCHENZEITUNG FÜR GRÜNBERG UND LAUBACH ist der schnellste Weg, Verwandte und Bekannte zu informieren. Kostenlose Schadstoffsammlung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Schadstoffmobil kommt wieder bei uns vorbei. Hier werden alle umweltschädlichen Abfälle angenommen, die im Privathaushalt anfallen können. Die Sammlung ist, bis auf die Annahme von Feuerlöschern, kostenlos. Abgegeben werden können zum Beispiel auch kleine Elektrogeräte bis Toastergröße, Batterien, Energiesparlampen, Kleber, Lacke oder Pflanzenschutzmittel, und vieles mehr. Nicht angenommen werden beispielsweise asbesthaltige Materialien oder sehr sperrige Güter wie Bahnschwellen. Dann ist das Schadstoffmobil bei Ihnen vor Ort: Ort Tag Uhrzeit Göbelnrod Dorfgemeinschaftshaus Di 28. Februar 14:00 14:30 Stangenrod Feuerwehrgerätehaus Di 28. Februar 15:00 15:30 Lumda Neuer Weg (Altglascontainer) Di 28. Februar 16:00 16:30 Weitershain Dorfgemeinschaftshaus Di 28. Februar 17:00 17:30 Queckborn Mehrzweckhalle Di 13. März 13:00 13:30 Harbach Sportplatz Di 13. März 15:00 15:30 Weickartshain Feuerwehrgerätehaus Di 20. März 12:00 12:30 Seenbrücke Bergwerkstraße Fr 20. April 12:00 12:30 Stockhausen Dorfgemeinschaftshaus Fr 20. April 13:00 13:30 Lardenbach Feuerwehrgerätehaus Fr 20. April 14:00 14:30 Reinhardshain Dorfgemeinschaftshaus Fr 25. Mai 13:00 13:30 Beltershain Feuerwehrgerätehaus Fr 25. Mai 14:00 14:30 Lehnheim Festplatz Fr 25. Mai 15:00 15:30 Grünberg Feuerwehrstützpunkt Fr 25. Mai 16:00 17:00 Sollten Sie Fragen zu der Schadstoffsammlung haben, können Sie sich beim Fachdienst Abfallwirtschaft des Landkreises Gießen unter der Telefonnummer 0641/ bis oder im Internet unter abfallwirtschaft@lkgi.de informieren. Magistrat der Stadt Grünberg Frank Ide, Bürgermeister Kirchliche Nachrichten KATH. PFARRGEMEINDEN»ST. ELISABETH«LAUBACH UND WEICKARTSHAIN Kath. Pfarramt Gerhart-Hauptmann-Straße 4, Laubach Tel: 06405/91270, Fax 06405/ sanktelisabeth@gmx.n et Pfarrbüro (Frau Bosch) Dienstag bis Uhr Mittwoch und Freitag Uhr Pfarrer Clemens Matthias Wunderle (06405/91270) Samstag, den 24. Februar Uhr Laubach, Wortgottesfeier Uhr Kinderwortgottesfeier für Erstkommunionkinder in der Marienkapelle 2. Fastensonntag (Ev.: Mk 9,2-10) Uhr Weickartshain, Hl. Messe ( Margarete Mahal und Angeh.) Uhr Grünberg Hl. Messe Uhr Kinderwortgottesfeier für Erstkommunionkinder im Gemeindezentrum Uhr Grünberg, Rosenkranz Uhr Hl. Messe Mittwoch, den 28. Februar Uhr Laubach, Frühschicht in der Marienkapelle, anschl. Frühstück im Gemeindezentrum Uhr Seniorenclub Uhr Grünberg, Hl. Messe, anschl.»grümerl-treff« Uhr Laubach, Gruppenstunde der Erstkommunionkinder Freitag, den 2. März Uhr Grünberg, Rosenkranz

6 Februar Uhr Hl. Messe, anschl.»stille Anbetung«9.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst zum Weltgebetstag der Frauen 9.00 Uhr Laubach, Ökumenischer Gottesdienst zum Weltgebetstag der Frauen 9.00 Uhr Lardenbach, Ökumenischer Gottesdienst zum Weltgebetstag der Frauen in der ev. Kirche amstag, den 3. März Uhr Grünberg, Hl. Messe onntag, den 4. März Fastenonntag (Ev.: Joh 2,13-25) 9.30 Uhr Merlau, Hl. Messe 1.00 Uhr Laubach, Hl. Messe ( Angeh. d. Familien Cibis und Grüner) GRÜNBERG An der 9, Grünberg elefon 06401/ ev.kirchengemeinde.gruenberg@ekhn-net.de onnerstag, den 22. Februar 2018 as Gemeindebüro ist heute geschlossen! 14.0 Uhr Seniorenclub in der Bibliothek Uhr Informationsabend zum Spirituellen Basen-Fastenkurs Freitag, den 23. Februar Uhr Gemeindebüro in der Uhr Abendgebet Uhr Gottesdienst, Pfarrerin Mareike von Nordheim Uhr Kindergottesdienst Montag, den 26. Februar Uhr BiG_Bibel im Gespräch im kath. Gemeindehaus Uhr Gemeindebüro in der Uhr Konfirmandenunterricht Uhr Mann trifft sich Mittwoch, den 28. Februar Uhr Gemeindebüro in der Uhr Kantorei Uhr Gemeindebüro in der Uhr Seniorenclub in der Bibliothek Uhr Gemeindebüro in der Literaturhinweis:»Jeremias Armbrüster, Pfarrer zu Grünberg«erhältlich für 15 Euro in der Grünberger Bücherstube Reinhard oder im Ev. Gemeindebüro, An der 9 Bitte beachten: Bis in das nächste Jahr können keine Altkleider für Bethel im Pfarramt abgegeben werden, da das Pfarrhaus renoviert wird. Wir informieren Sie, wenn die Abgabe wieder möglich ist. HARBACH Pfarrer Alexander Janka Rathausstr.1, Reiskirchen Telefon / 7138, Telefax / ev.kirchengemeinde.ettingshausen@ekhn-ne t.de Donnerstag, den 22. Februar Uhr Frauenhilfe Uhr Gemeindebüro Ettingshausen Uhr Gottesdienst, Pfr. Janka Uhr Gemeindebüro Ettingshausen Freitag, den 2. März Uhr Gottesdienst zum Weltgebetstag im DGH Harbach mit dem Thema: Gott hat alles gut geschaffen! aus Surinam Anschl. gemütliches Beisammensein mit landestypischen Speisen, vorbereitet von der Frauenhilfe Harbach. Herzliche Einladung! Hinweise: Pfarrer Alexander Janka ist zur Zeit zuständig für die Gottesdienste und alle Amtshandlungen wie Taufen, Trauungen, Bestattungen, Konfirmationen und die Verwaltung. Telefon: 06633/ STANGENROD/LEHNHEIM Grünberg, An der 9 Pfarrer Eberhard Hampel Tel: 06401/ Eberhard.H@hotmail.de Sprechzeiten: nach Vereinbarung Samstag, den 24. Februar 2018 Lehnheim: bis Uhr Kindergottesdienst für Kinder ab 3 Jahren aus Stangenrod und Lehnheim. Die Kinder aus Stangenrod werden nach dem Gottesdienst nach Hause gebracht Stangenrod: Uhr Gottesdienst Pfarrerin Mareike von Nordheim KATH. KIRCHENGEMEINDE HEILIG KREUZ Bahnhofstraße 29, Grünberg Telefon 06401/6215, Telefax 06401/ heiligkreuz.gruenberg@t-online.de Pfarrer: Clemens Matthias Wunderle Sprechzeiten Pfarrer Wunderle: nach telefonischer Vereinbarung. Büroöffnungszeiten: Büro in Grünberg Öffnungszeiten: dienstags, Uhr bis Uhr, mittwochs und donnerstags Uhr bis Uhr. Donnerstag, den 22. Februar Uhr Wortgottesfeier, anschl. Seniorennachmittag in Merlau 2. Fastensonntag Taufsonntag Uhr Hl. Messe in Grünberg Uhr Kinderwortgottesfeier für Erstkommunionkinder im Gemeindezentrum in Grünberg 9.00 Uhr Rosenkranz in Grünberg Uhr Hl. Messe in Grünberg 9.15 Uhr Hl. Messe, anschl.»grümerl- Treff«in Grünberg Freitag, den 2. März Uhr Rosenkranz in Grünberg Uhr Hl. Messe, anschl.»stille Anbetung«in Grünberg Uhr Ökumenischer Gottesdienst zum Weltgebetstag der Frauen in der ev. in Grünberg HINWEISE: Die Kirchen in Grünberg und Merlau sind tagsüber geöffnet. Ministrantenstunden: Messdiener treffen sich nach Vereinbarung Erstkommunionvorbereitung: Gemeindehaus in Grünberg: montags und mittwochs Uhr Gemeindesaal in Mücke: montags Uhr EV. STADTMISSION - AM RONDELL 4 Am Rondell 4, Grünberg Telefon 06401/7908, Telefax 06401/960441www.stadtmissiongruenberg.de Gemeinschaftspastor Björn Zymna Donnerstag, den 22. Februar Uhr Teen- u. Jugendkreis Homezone

7 22. Februar Uhr Gottesdienst mit Kinderstunde redigtreihe zur Bergpredigt:»Töten«astor Björn Zymna ienstag, den 27. Februar Uhr Kindertreff (ab 5 Jahren) ittwoch, den 28. Februar Uhr Bibelgesprächskreis (3. Mose 16) onnerstag, den 01. März Uhr Teen- und Jugendkreis Homezone SELBSTÄNDIGE EV.-LUTH. KIRCHE iebsturmstraße 24, Grünberg, farramt Allendorf/Lumda, riedhofstraße 3 5 elefon Mail: Allendorf.Lumda@selk.de farrer: Norbert Rudzinski uskunft, Informationen: artina Philipp, Kirchenvorsteherin tettiner Straße 18, Grünberg elefon onntag, den 25. Februar Uhr Abendmahlsgottesdienst ienstag, den 27. Februar Uhr Jugendkreis in Allendorf 0.00 Uhr Kirchenchor in Allendorf onnerstag, den 29. Februar Uhr Posaunenchor in Allendorf NEUAPOSTOLISCHE KIRCHENGEMEINDE GRÜNBERG ismarckstr. 17, Grünberg elefon Mail gruenberg@bezirk-lauterbach.de onntag, den 25. Februar Uhr Gottesdienst durch Stammapostel Schneider, Übertragung aus Dieburg ittwoch, den 28. Februar Uhr Gottesdienst N WIRBERG, BELTERSHAIN, LUMDA Saasener Weg 8, Grünberg elefon 06401/6421, Telefax 06401/ pfarramtwirberg.rolfschmidt@t-online.de Pfarrer: Rolf Schmidt Bürozeiten: dienstags, mittwochs, donners- tags, bis Uhr Freitag, den 23. Februar Uhr Göbelnrod / Atempause (Reminiszere) Uhr Beltershain Gottesdienst* Uhr Kindergottesdienst Wirberg Uhr Lumda Gottesdienst* *jeweils mit Heiligem Abendmahl QUECKBORN Rittergasse 3, Grünberg-Queckborn Telefon: 06401/227370, Telefax: 06401/ Pfarramt.Queckborn@t-online.de, Pfarrer Matthias Bink Sprechzeiten Pfarrer Bink nach telefonischer Vereinbarung. Bürostunden: montags bis Uhr, dienstags und donnerstags 8.00 bis Uhr Freitags ist das Pfarramt nicht besetzt. (Reminiszere) 9.30 Uhr Gottesdienst Herr Miethe Uhr Konfirmandenunterricht in der Kirche Üben für Sonntag Uhr Jugendtreff Erste Hilfe Uhr Seniorennachmittag Freitag, den 2. März Uhr Weltgebetstag in der Ev. Kirche. Anschließend gemütliches Beisammensein im Gemeindehaus. Hinweis: Pfr. Bink ist bis einschließlich im Urlaub. Die Vertretung hat Pfr. Rolf Schmidt, Göbelnrod (Telefon 06401/6421). Sonntag, den März 2018 (Okuli) Uhr Gemeinsamer Gottesdienst mit Taufen WEITERSHAIN/RÜDDINGS- HAUSEN/ODENHAUSEN/ GEILSHAUSEN Pfarrer Jörg Gabriel Hauptstraße 18, Rabenau Tel kirchspielodenhausen@t-online.de zuständig für Odenhausen und Geilshausen Pfarrerin Andrea Rink-Rieken Am Steinbruch Grünberg-Lehnheim Tel: ev-ruwe@t-online.de zuständig für Rüddingshausen und Weitershain Tageslosung:»Dein Thron ist geründet auf Recht und Gerechtigkeit, Güte und Treue gehen vor dir her.«psalm 89,15»Selig sind, die um der Gerechtigkeit willen verfolgt werden; denn ihrer ist das Himmelreich.«Matthäus 5,10 Donnerstag, der 22. Februar Uhr Frauenkreis Geilshausen Uhr Sitzung des Festausschusses, Kirchenvorstand Rüddingshausen, im evangelischen Gemeindehaus in Rüddingshausen Sonntag, der 25. Februar 2018 Gottesdienst: Uhr Geilshausen Kindergottesdienst: Uhr im evangelischen Gemeindehaus in Rüddingshausen Uhr Odenhausen und Geilshausen in Geilshausen Dienstag, der 27. Februar Uhr Konfirmandenunterricht (Konfis aus Weitershain und Rüddingshausen) im evangelischen Gemeindehaus in Rüddingshausen. Mittwoch, der 28. Februar Uhr Frauenkreis Rüddingshausen, Treffen im evangelischen Gemeindehaus in Rüddingshausen Donnerstag, der 1. März Uhr Frauenhilfe Odenhausen Freitag, der 2. März 2018 Busfahrzeiten zum Weltgebetstagsgottesdienst: Uhr Weitershain Uhr Rüddingshausen ( Kulturhalle) Uhr Rüddingshausen (Bushaltestelle) Uhr Odenhausen (Ortseingang) Uhr Odenhausen (Bushaltestelle) Uhr Geilshausen Uhr Gottesdienst zum Weltgebetstag 2018 in Geilshausen im Anschluss laden die Köche zu einem Imbiss nach Art des Landes»Surinam«. Sonntag, der 4. März 2018 Gottesdienste: Uhr in der Kirche in Rüddingshausen Uhr in der Kirche in Weitershain Besondere Hinweise: Weltgebetstagsgottesdienst 2018»Gottes Schöpfung ist sehr gut«surinam ein Land im Norden Südamerikas Wieder einmal gibt es im Kirchspiel einen gemeinsamen Weltgebetstagsgottesdienst, zu dem die vorbereitenden Frauen die Männer und Frauen der Kirchengemeinden recht herzlich einladen. Ein Bus kann zur Fahrt nach Geilshausen kostenlos genutzt werden und wird die Besucherinnen und Besucher

8 Februar 2018 nach dem Gottesdienst sowie dem Essen ieder zurück nach Hause bringen. Im Gotesdienst können wir eine Menge vom Leen und den Menschen des Südamerikanichen Landes Surinam erfahren. Es wird von hren Sorgen aber auch von ihren freuden rzählt werden, es werden Lieder des Landes esungen und es wird für Menschen dort geetet. Im Anschluss an den Gottesdienst ist elegenheit das Essen des Landes kennenzuernen und zu kosten, wie es schmeckt, dort, uf dem anderen Kontinent. Zudem kann an und Frau sich mit den anderen Gottesienstbesucherinnen austauschen, vielleicht al wieder ein Gesicht sehe, dass man schon änger nicht mehr gesehen hat. Ein alles in llem wunderbares Abendprogramm, zu em wir herzlich einladen dürfen. usabfahrtszeiten: 8.25 Uhr Weitershain 8.35 Uhr Rüddingshausen ( Kulturhalle) 8.40 Uhr Rüddingshausen (Bushaltestelle) 8.45 Uhr Odenhausen (Ortseingang) 8.47 Uhr Odenhausen (Bushaltestelle) 8.50 Uhr Geilshausen 9.00 Uhr Gottesdienst zum Weltgebetstag 018 in Geilshausen m Anschluss laden die Köche zu einem Imiss nach Art des Landes»Surinam«ebet der Woche: Gewähre unserer zerbrochenen und leidenen Welt Frieden einen Frieden, der die rucht von Gerechtigkeit ist.«ignatius Kaiama, Erzbischof in Nigeria N LARDENBACH, KLEIN-EI- CHEN, WEICKHARTSHAIN UND STOCKHAUSEN Pfrn. C. Michaelsen m Larbach 4, Grünberg el: onntag, den 25. Februar 2018 tockhausen: Gottesdienst um Uhr eickartshain: Gottesdienst um 9.30 Uhr ontag, den 26. Februar 2018 eickartshain: Frauenkreis um Uhr ienstag, den 27. Februar 2018 ardenbach: Konfirmandenunterricht um Uhr ittwoch, den 28. Februar 2018 ardenbach: um Uhr Frauenkreis reitag, den 2. März 2018 ardenbach: Weltgebetstag- Gottesdienst um Uhr mit anschließendem Mitbring-Buffet und gemütlichem Beisammensein Sonntag, den 4. März 2018 Lardenbach: Gottesdienst um Uhr mit Herrn Hahn-Hofmann»Zeit für mich«neue Wochenend-Angebote in Grünberg Grünberg (mt). An drei Wochenenden in diesem Jahr werden im Sporthotel Grünberg sowie im Seminarhotel Jakobsberg Kurzurlaubsangebote zu dem Motto»Zeit für mich«angeboten. Das Angebot spricht genau diejenigen an, die sich eine Auszeit vom Alltag nehmen und sich für ein Wochenende ganz auf sich konzentrieren wollen. Grünberg: Fahrplanänderungen Buslinie GI-79 betroffen Grünberg (mt). Am 19. Februar 2018 eröffnete im Grünberger Baumgartenfeld in der Straße»Auf dem Göbler«eine neue Kindertagesstätte. Ab diesem Datum gilt der geänderte Fahrplan für die Buslinie GI-79. Einige Fahrten wurden an die Bedürfnisse der Kindertagesstätte angepasst. So startet der Bus in Göbelnrod zukünftig 3 Minuten früher, nämlich bereit um 8:07 Uhr. Bei dieser Fahrt wird zusätzlich die Haltestelle»Grünberg Auf dem Göbler«bedient. Mittags wurde für diese Haltestelle eine neue Fahrt um 12:05 Uhr in Fahrtrichtung Queckborn, Ettingshausen, Harbach und Göbelnrod eingerichtet. Die Fahrten von und zur Kindertagesstätte»Grimmicher Zwerge«Haltestelle»Grünberg Asterweg«entfallen zukünftig. Schicken Sie Ihre Vereinsnachrichten zur Veröffentlichung per an: heimatzeitung@ mdv-online.de Vom 2. bis 4. März steht das Wochenende unter dem Titel»Basen-Fasten und Rasten«. Unter fachkundiger Anleitung durch Gesundheitsberaterin Marina Ruppel können die Teilnehmer für ein Schnupper-Wochenende Basen-fasten. Dabei spielt nicht nur die basische Ernährung eine Rolle, sondern auch die Entspannung von Körper, Geist und Seele z.b. bei einer Yoga-Stunde mit Lyn Jantosca. Am 13. bis 15. Juli heißt das Thema»Wilde Kräuter«. Mit Kräuterfrau Susann Hainer geht es auf Kräuterwanderung durch das Brunnental mit anschließendem Workshop. Im Herbst heißt es dann aktiv werden: vom 28. bis 30. September nimmt Gesundheitsberaterin Marina Ruppel die Teilnehmer mit zum Nordic-Walking und zeigt Übungen mit dem eigenen Körpergewicht. Im Atelier Naturschön können an den Terminen Wellness-Anwendungen gebucht werden. Als Luftkurort bietet Grünberg mit dem Brunnental und dem schön gelegenen Kneipp-Becken die idealen Voraussetzungen für einen Erholungsurlaub. Das Sporthotel Grünberg sowie das Seminarhotel Jakobsberg stellen dafür die geeignete Unterkunft zum Wohlfühlen. Die Angebote wurden in Zusammenarbeit des Tourismusbüros der Stadt Grünberg mit den genannten Partnern entwickelt. Weitere Informationen gibt es im Tourismusbüro ( ). Informationen zu Fahrplänen und Tarifen sind im ServiceZentrum der VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen in Gießen, Tel. (06 41) , Montag bis Freitag von 9.00 bis Uhr erhältlich. Wissenswertes rund um das Thema ÖPNV sowie Fahrpläne sind auch auf der Internetseite zu finden. Wir gratulieren Frida Heinisch geb. Polzer, Grünberg, Schulstraße Edith Ott geb. Stücker, Beltershain, Zu den Linden Annelies Taraske geb. Krüger, Grünberg, Graudenzer Straße Else Lang geb. Schultheiß, Grünberg, Eichendorffstraße Hannelore Gutsche geb. Bock, Grünberg, Alsfelder Straße Margit Schlosser geb. Ruzek, Stockhausen, Nassauer Straße Karl Becker, Göbelnrod, Waldstraße 4

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