Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV
|
|
- Dorothea Fuhrmann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kanton Schwyz Gemeinde Galgenen Mitwirkung und öffentliche Auflage Teilnutzungs- und Teilerschliessungsplanung Gigersacker Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV Juni 2018
2 Impressum Auftrag Auftraggeber Auftragnehmer Teilnutzungs- und Teilerschliessungsplanung Gigersacker Gemeinde Galgenen Büelstrasse Siebnen Remund + Kuster Büro für Raumplanung AG Churerstrasse Pfäffikon SZ info@rkplaner.ch Bearbeitung Marcel Rust, Lino Schumacher Qualitätsmanagement
3 Teilnutzungs- und Teilerschliessungsplanung Gigersacker, Galgenen 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Ausgangslage Absicht Bestandteile der Teilnutzungsplanung Verfahren der Nutzungsplanung Grundlagen Kantonaler Richtplan Überkommunaler Richtplan Siebnen Teilnutzungsplan Gigersacker Rechtskräftige Zonierung Nutzung Änderung Zonenplan Baureglement Teilerschliessungsplan Gigersacker Rechtskräftiger Erschliessungsplan Änderung Erschliessungsplan Reglement zum Erschliessungsplan Verkehrstechnische Erschliessung Beurteilung Grobleistungsfähigkeit Strassennetz Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr Umweltrelevante Aspekte der Planung Umweltverträglichkeitsprüfung Fruchtfolgeflächen Gewässerraum Gewässerschutz Gefahrenbereich Schutzobjekte... 21
4 Teilnutzungs- und Teilerschliessungsplanung Gigersacker, Galgenen 4 6. Berücksichtigung von Zielen und Grundsätzen der Raumplanung Art. 1 RPG, Ziele Haushälterische Bodennutzung Abstimmen der raumwirksamen Tätigkeiten Beachtung der Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Schaffen und Erhalten der räumlichen Voraussetzungen für die Wirtschaft Art. 3 RPG, Planungsgrundsätze Der Landwirtschaft geeignetes Kulturland erhalten Hinreichende Erschliessung durch das öffentliche Verkehrsnetz Massnahmen zur besseren Nutzung der brachliegenden Flächen in Bauzonen Anhang... 25
5 Teilnutzungs- und Teilerschliessungsplanung Gigersacker, Galgenen 5 1. Einleitung 1.1 Ausgangslage Die Gemeinde Galgenen hat die Nutzungsplanung letztmals im Jahr 1994 revidiert. Seit der letzten Gesamtrevision erfolgten verschiedene kleinere Anpassungen und Teilrevisionen des Zonenplans und des Baureglements. Teilrevisionen TZP Tischmacherhof, 2000 TZP Gigersacker, 2008 (nicht genehmigt) TZP Landhof, 2014 TZP Bodenwis, 2017 Gesamtrevision 2014 Im Jahre 2005 wurde eine Gesamtrevision der Ortsplanung gestartet. Diese wurde nach erfolgreicher Vorprüfung und nach Abschluss verschiedener Einsprache- und Beschwerdeverfahren am 9. Februar 2014 durch die Stimmberechtigten der Gemeinde Galgenen abgelehnt. Somit gilt nach wie vor der 1994 genehmigte Zonenplan mit den entsprechenden Nachträgen. Protonen- Therapiezentrum Die Proton Therapy Center Switzerland AG (PTCS) beabsichtigte, in der Gemeinde Galgenen ein ambulantes Tumor-Therapiezentrum zu realisieren, das sogenannte Protonen-Therapiezentrum. Für die Realisierung des Therapiezentrums war eine Anpassung der Nutzungsplanung notwendig. Am 28. September 2008 hat die Bevölkerung die Teilrevision der Nutzungsplanung Gigersacker, bestehend aus Teilzonenplan, Anpassung des Baureglements, Teilerschliessungsplan und Anpassung des Erschliessungsreglements, mit 848 Ja- zu 229 Nein-Stimmen angenommen. Da die Finanzierung durch die PTCS nicht sichergestellt werden konnte, wurde das Genehmigungsverfahren sistiert. Mit Schreiben vom 16. November 2017 hat die PTCS das entsprechende Gesuch zurückgezogen. Deshalb steht die Industriezone Gigersacker wieder zur Verfügung. 1.2 Absicht Estée Lauder Genossame Lachen Die Estée Lauder AG Lachen plant im Gebiet Gigersacker die Realisierung eines neuen Distribution-Centers (DC). Zur besseren Nutzung des Areals soll deshalb im Gebiet Gigersacker eine Umlagerung der bestehenden Industriezone mit einem Teilnutzungsplan erfolgen. Mit Schreiben vom 26. April 2017 beantragte die Genossame Lachen als Grundeigentümerin die flächengleiche Umlagerung von m 2 des östlichen Bereichs der Industriezone an den nördlichen Rand der Industriezone.
6 Teilnutzungs- und Teilerschliessungsplanung Gigersacker, Galgenen 6 Teilnutzungsplan Teilerschliessungsplan Der ursprüngliche Teilzonenplan Gigersacker und die Anpassung des Baureglements wurden aufgrund des Rückzugs der PTCS beziehungswiese geänderter Verhältnisse widerrufen und sollen durch den vorliegenden Teilnutzungsplan Gigersacker ersetzt werden. Für die Nutzung durch die Estée Lauder AG Lachen bedarf es keiner Anpassung des Baureglements. Gemäss Rechtsprechung ist ein nachträgliches Auseinanderdividieren von zusammenhängenden Sachvorlagen nicht opportun. Deshalb soll auch der an der Urnenabstimmung vom 28. September 2008 angenommene Teilerschliessungsplan Gigersacker mit vorliegendem Teilerschliessungsplan Gigersacker ersetzt werden. Gebiet TNP Gigersacker Ausschnitt Landeskarte, swisstopo 1.3 Bestandteile der Teilnutzungsplanung Verbindliche Bestandteile Orientierender Bestandteil Teilnutzungsplan Gigersacker, Mst. 1:2 500 vom 12. Juni 2018; Teilerschliessungsplan Gigersacker, Mst. 1:2 500 vom 12. Juni Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV vom 12. Juni 2018.
7 Teilnutzungs- und Teilerschliessungsplanung Gigersacker, Galgenen Verfahren der Nutzungsplanung Verfahren nach 25 ff. PBG Der Teilnutzungsplan hat gemäss Planungs- und Baureglement des Kantons Schwyz (PBG) folgendes Verfahren zu durchlaufen: 1 Verabschiedung durch den Gemeinderat zuhanden des Informations- und Mitwirkungsverfahrens sowie der kantonalen Vorprüfung 1a Informations- und Mitwirkungsverfahren ( 25 Abs. 1 PBG) Da sich vorliegende Nutzungsplanänderung auf die Zonenumlagerung ohne Umnutzung der Industriezone beschränkt und weil das Nutzungsplanverfahren bereits im Rahmen des TZP Gigersacker durchgeführt wurde, soll das Informations- und Mitwirkungsverfahren gleichzeitig mit der öffentlichen Auflage der Teilnutzungsplanung Gigersacker erfolgen. Dieses Informations- und Mitwirkungsverfahren wurde im Amtsblatt des Kantons Schwyz am xx.xx.xxxx öffentlich ausgeschrieben. Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen dauerte bis zum xx.xx.xxxx. Innerhalb dieser Frist wurden xx Stellungnahmen eingereicht. 1b Vorprüfung durch das Volkswirtschaftsdepartement ( 25 PBG) Die Vorprüfungsunterlagen wurden mit Beschluss vom 15. Januar2018 dem Volkswirtschaftsdepartement unterbreitet. Der Vorprüfungsbericht datiert vom 21. Februar Prüfung der Eingaben des Mitwirkungsverfahrens und der Inhalte des Vorprüfungsberichtes, Bereinigung der Nutzungsplanänderung ( 25 Abs. 1 PBG) 3 Öffentliche Auflage während 30 Tagen vom xx.xx.xxxx bis zum xx.xx.xxxx ( 25 Abs. 2 PBG) 4 Evtl. Einsprache- und Beschwerdebehandlung ( 26 PBG) 5 Evtl. 2. Öffentliche Auflage von wesentlichen Änderungen ( 26 Abs. 3 PBG) 6 Beschlussfassung durch Gemeindeversammlung/Urnenabstimmung, wobei Abänderungsanträge unzulässig sind ( 27 Abs. 1 und 2 PBG) 7 Genehmigung durch den Regierungsrat ( 28 PBG)
8 Teilnutzungs- und Teilerschliessungsplanung Gigersacker, Galgenen 8 2. Grundlagen 2.1 Kantonaler Richtplan Revidierter Richtplan Am 8. März 2016 hat der Regierungsrat den bereinigten Richtplan erlassen. Am 13. April hat der Kantonsrat die Richtplanüberarbeitung zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Genehmigung durch den Bundesrat erfolgte mit Beschluss vom 24. Mai Gebiet TNP Ausschnitt Richtplankarte Richtplankarte Der Eintrag in der Richtplankarte entspricht der bestehenden Zonenabgrenzung im Bereich Gigersacker/Feldmoos. Das Gebiet ist vollständig der Arbeitszone zugeteilt. Die von der Umlagerung betroffene Fläche ist der kantonalen Fruchtfolgefläche (FFF) zugeordnet.
9 Teilnutzungs- und Teilerschliessungsplanung Gigersacker, Galgenen 9 Umlagerung Fortschreibung des kantonalen Richtplans Arbeitszonenmanagement Die Umlagerung der Industriezone liegt gemäss Beschluss B-2.4 «Räumliche Anordnung des Siedlungsgebiets» im Anordnungsspielraum der Gemeinde. Insbesondere wird durch die Zonenumlagerung ein kompakteres Siedlungsgebiet geschaffen. Da die Umlagerung weniger als 1.5 ha Fläche umfasst, kann sie im kantonalen Richtplan gemäss Beschluss B-2.5 als Fortschreibung nachgeführt werden. Das im Richtplan beschriebene Arbeitszonenmanagement wurde noch nicht erstellt, weshalb es in Bezug auf das vorliegende Gebiet nicht angewendet werden kann. Beschluss Auszug Richtplantext Der Beschluss B-5.1 a) ist im Baubewilligungsprozess zu berücksichtigen. Auf die vorliegenden Teilnutzungs- und Teilerschliessungspläne hat der Beschluss keine direkten Auswirkungen. Fruchtfolgeflächen Gemäss Richtplanbeschluss L-4.1 «Fruchtfolgeflächen» (FFF) ist für Vorhaben auf FFF sicherzustellen und nachzuweisen, dass eine Interessenabwägung mit einer angemessenen Berücksichtigung der FFF vorgenommen wurde. 2.2 Überkommunaler Richtplan Siebnen Die Gemeinden Galgenen, Schübelbach und Wangen haben den überkommunalen Richtplan Siebnen erarbeitet. Dieser wurde vom Regierungsrat des Kantons Schwyz mit Beschluss Nr. 531/2017 am 4. Juli 2017 genehmigt. Das Gebiet des Teilnutzungsplan Gigersacker liegt ausserhalb des Perimeters des überkommunalen Richtplans, weshalb er vorliegend nicht berücksichtigt wird.
10 Teilnutzungs- und Teilerschliessungsplanung Gigersacker, Galgenen Teilnutzungsplan Gigersacker 3.1 Rechtskräftige Zonierung Ausschnitt rechtskräftiger Zonenplan
11 Teilnutzungs- und Teilerschliessungsplanung Gigersacker, Galgenen 11 Das betroffene Gebiet befindet sich gemäss rechtskräftigem Zonenplan bereits heute mehrheitlich in der Industriezone. Für eine bessere Nutzung des Areals soll der am Mosenbach gelegene Sporn im Osten der Industriezone an den nördlichen Zonenrand umgelagert werden. 3.2 Nutzung Die Industriezone gemäss Art. 44 Baureglement ist mit Ausnahme des Areals der Diga Möbel AG an der Kantonsstrasse noch weitgehend unbebaut und wird landwirtschaftlich genutzt. 3.3 Änderung Zonenplan Umlagerung der Industriezone Ersatzpflanzung Hecke, Feldgehölz Es ist vorgesehen, eine Teilfläche der heutigen Industriezone im Umfang von m 2 umzulagern, sodass eine bessere Nutzung des Areals sichergestellt werden kann. Die Umlagerung der Industriezone erfolgt im Rahmen eines Teilnutzungsplanes. Es ist vorgesehen, einen flächen- und wertgleichen Tausch zwischen der Industriezone und der Landwirtschaftszone vorzunehmen. Die Flächenbilanz der Ein- respektive Auszonung ist ausgeglichen. Schutzobjekt Nr besteht nicht mehr und wird im Plan aufgehoben. Der Eintrag «Hecke, Feldgehölz» wird am Standort der Ersatzpflanzung gemäss Kap. 5.6 festgelegt. Ausschnitt Änderungen
12 Teilnutzungs- und Teilerschliessungsplanung Gigersacker, Galgenen 12 Ausschnitt Zonenplan mit Änderungen 3.4 Baureglement Keine Anpassungen Eine Anpassung des Baureglements ist im Rahmen des Teilnutzungsplans Gigersacker nicht notwendig.
13 Teilnutzungs- und Teilerschliessungsplanung Gigersacker, Galgenen Teilerschliessungsplan Gigersacker 4.1 Rechtskräftiger Erschliessungsplan Bei der Genehmigung des Erschliessungsplanes vom Februar 2006 wurde der Teilbereich Gigersacker/Feldmoos von der Genehmigung ausgenommen (hellroter Bereich). Ausschnitt rechtskräftiger Erschliessungsplan
14 Teilnutzungs- und Teilerschliessungsplanung Gigersacker, Galgenen 14
15 Teilnutzungs- und Teilerschliessungsplanung Gigersacker, Galgenen Änderung Erschliessungsplan Anlass Aktualisierung Mit Schreiben vom 20. April 2018 teilte das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Schwyz mit, dass der Teilerschliessungsplan Gigersacker, welcher an der Urnenabstimmung vom 28. September 2008 im Zusammenhang mit der Nutzungsplanänderung der Proton Therapy Center Switzerland AG (PTCS) angenommen wurde, dem Regierungsrat nicht zur Genehmigung unterbreitet werden könne, weil eine Aufteilung der Nutzungsplanrevision nach erfolgter Abstimmung rechtswidrig sei. Zudem stimmen die Werkleitungen nicht mehr mit den tatsächlichen Gegebenheiten überein. Mit vorliegenden Teilerschliessungsplan Gigersacker werden die aktuellen Anlagen der Groberschliessung für das Baugebiet Höfli planungsrechtlich festgelegt. Neue Anlagen, welche nicht durch Private finanziert werden, sind nicht erforderlich. Eine Anpassung des Reglements zum Erschliessungsplan ist deshalb nicht notwendig. Ausschnitt Änderung
16 Teilnutzungs- und Teilerschliessungsplanung Gigersacker, Galgenen 16 Ausschnitt Änderung 4.3 Reglement zum Erschliessungsplan Keine Anpassungen Eine Anpassung des Reglements zum Erschliessungsplan ist im Rahmen des Teilerschliessungsplans Gigersacker nicht notwendig.
17 Teilnutzungs- und Teilerschliessungsplanung Gigersacker, Galgenen Verkehrstechnische Erschliessung Die Erschliessung des Teilnutzungsplangebietes erfolgt über den bestehenden Höfliweg, welcher sich teilweise im Eigentum der Estée Lauder AG befindet Beurteilung Grobleistungsfähigkeit Strassennetz Durch den Teilnutzungsplan Gigersacker wird die Fläche der Industriezone nicht vergrössert und das spezifische Verkehrspotenzial demnach auch nicht verändert. Verkehrsgutachten Gebiet Gigersacher Bereits im Jahr 2009 wurde ein Verkehrsgutachten für das Proton Therapy Center erstellt. Im Jahr 2016 wurde ein zusätzliches Verkehrsgutachten für das betroffene Gebiet mit konkreter Nutzung der Arthur Weber AG erarbeitet. Aufgrund der Veränderung der geplanten Nutzung auf der Teilfläche der Estée Lauder AG wurde das Verkehrsgutachten aktualisiert. Massgebend ist der Bericht vom 15. November Auszug aus dem Verkehrsgutachten Gigersacher: Kantonsstrasse wird nicht massgebend beeinträchtigt Ausreichende Knotenform Rückstau von Galgenen her Die Verkehrssimulation hat mit den getroffenen Annahmen ergeben, dass durch den Mehrverkehr der verschiedenen Bauvorhaben die Kantonsstrasse in beiden Betrachtungszuständen nicht massgebend beeinträchtigt wird. Der heutige Linksabbieger mit einem Stauraum für 6 bis 7 Fahrzeuge wird auch im Jahr 2035 ausreichen und damit die Kantonsstrasse durch abbiegende Fahrzeuge nicht massgeblich beeinflussen. Bei den Verkehrserhebungen im Mai 2016 konnte festgestellt werden, dass in Fahrtrichtung Galgenen bereits heute ein Kolonnenverkehr (Rückstau) aus der Ortschaft Galgenen entstehen kann. Bei einer weiteren Verkehrszunahme bis ins Jahr 2035 könnte sich dieser Effekt verstärken. Die Auswirkungen eines solchen Rückstaus wurden nicht detaillierter untersucht. Der Nachweis einer hinreichenden verkehrstechnischen Erschliessung ist zum Zeitpunkt des Baugesuchs für die jeweilige Etappe zu erbringen. Zudem hat sich die Bauherrschaft mit Bezug auf das Verursacherprinzip gemäss 51 Strassengesetz des Kantons Schwyz (StraG) an einem anfälligen Strassenausbau zu beteiligen, soweit durch das Vorhaben Mehrverkehr generiert wird.
18 Teilnutzungs- und Teilerschliessungsplanung Gigersacker, Galgenen Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr Berechnung Die ÖV-Güteklassen werden im Kanton Schwyz nach der Berechnungsmethodik des ARE Bund ermittelt (Bundesamt für Raumentwicklung ARE (2011), ÖV-Güteklassen Berechnungsmethodik ARE). Folgende Kriterien bilden die Berechnungsgrundlage der ÖV-Güteklassen: Art des ÖV-Verkehrsmittels an einer Haltestelle; Kursintervall an einer Haltestelle; Distanz zu einer Haltestelle (Luftlinie). Relevante Haltestellen Die für die ÖV-Güteklasse des Teilnutzungsplanperimeters relevante Haltestelle ist die Bushaltestelle «Galgenen, Diga». Das Gebiet um den Teilnutzungsplanperimeter liegt in der ÖV-Güteklasse C, was einer mittelmässigen Erschliessung entspricht. Gebiet TNP Galgenen, Diga ÖV-Güteklassen mit Haltestellen, ARE Bund, swisstopo
19 Teilnutzungs- und Teilerschliessungsplanung Gigersacker, Galgenen Umweltrelevante Aspekte der Planung 5.1 Umweltverträglichkeitsprüfung UVP Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist gemäss Anhang der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) im Nutzungsplanungsverfahren nicht notwendig. Zeigt sich bei der weiteren Projekterarbeitung, dass Anlagetypen erstellt werden sollen, die UVP pflichtig sind, so ist die Umweltverträglichkeit im Baubewilligungsverfahren nachzuweisen und zu prüfen. 5.2 Fruchtfolgeflächen Flächengleiche Kompensation Von der Zonenumlagerung sind Fruchtfolgeflächen der Eignungsklasse II im Umfang von ca m 2 betroffen. Diese können auf der auszuzonenden Fläche flächen- und wertgleich kompensiert werden. 5.3 Gewässerraum Der Gewässerraum des Mosenbachs entlang der umzulagernden Fläche ist noch nicht rechtskräftig ausgeschieden. Die Teilrevision der Nutzungsplanung, Stand Vorprüfung vom 19. Juni 2017, sieht im betroffenen Bereich einen Gewässerraum mit einer Breite von 5.3 m bis 5.8 m ab Aussenkante Gerinnesohle vor. Mit der Umlagerung wird der Anteil von Bauzone innerhalb des Gewässerraums (Mosenbach) um ca. 125 m 2 reduziert.
20 Teilnutzungs- und Teilerschliessungsplanung Gigersacker, Galgenen 20 Ausschnitt Gewässerraum, Entwurf Teilrevision Nutzungsplanung, Stand Vorprüfung Die rechtskräftige Ausscheidung der Gewässerräume ausserhalb der Bauzone ist in der Gemeinde Galgenen noch nicht erfolgt. 5.4 Gewässerschutz Gewässerschutzbereich Au Das Gebiet Gigersacker/Feldmoos liegt im Gewässerschutzbereich Au. Dieser bezeichnet Gebiete, in denen nutzbares Grundwasser im Untergrund vorhanden ist sowie die Einzugsgebiete der Quellen und des Grundwassers. Im Gewässerschutzbereich Au sind Einbauten ins Grundwasser im Grundsatz untersagt, die kantonale Behörde kann unter gewissen Auflagen Ausnahmen bewilligen. Für die vorliegende Umlagerung stellt der Gewässerschutzbereich Au kein Hindernis dar. In den nachgelagerten Baubewilligungsverfahren ist mit Auflagen zu rechnen.
21 Teilnutzungs- und Teilerschliessungsplanung Gigersacker, Galgenen Gefahrenbereich Ausschnitt Naturgefahrenkarte, WebGIS SZ Geringe Gefährdung Beide Flächen der geplanten Umlagerung liegen im Bereich der geringen Gefährdung durch Hochwasser. Für die vorliegende Umlagerung stellt dies kein Hindernis dar. Für sensible Nutzungen mit grossem Schadenpotenzial ist mit Auflagen in den nachgelagerten Baubewilligungsverfahren zu rechnen. 5.6 Schutzobjekte Ausschnitt Landwirtschafts- und Schutzzonenplan 2000
22 Teilnutzungs- und Teilerschliessungsplanung Gigersacker, Galgenen 22 Schutzobjekt Nr Ersatzpflanzung Die ostseitige Bauzonengrenze Gigersacker wird gemäss Landwirtschaftsund Schutzzonenplan 2000 von der «Niederhecke Höfli», Schutzobjekt Nr. 1.01, Bewertung «lokal» mit einer Ausdehnung von 200 m abgeschlossen. Diese gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz geschützte Hecke besteht nicht mehr, weshalb eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden muss. Die Genossame Lachen hat sich bereit erklärt, die Ersatzpflanzung von Schutzobjekt Nr auf eigenem Boden im Bereich westlich des Mosenbaches vorzunehmen. Verbindlicher Planinhalt Der Standort der neuen Niederhecke wird im vorliegenden Teilnutzungsplan als verbindlicher Planinhalt dargestellt. Die Nachführung des Landwirtschafts- und Schutzzonenplans wird im Rahmen der Gesamtrevision der Ortsplanung erfolgen. Ausschnitt Zonenplan mit Änderungen
23 Teilnutzungs- und Teilerschliessungsplanung Gigersacker, Galgenen Berücksichtigung von Zielen und Grundsätzen der Raumplanung Die Ziele und Grundsätze der Raumplanung sind in Art. 1 und Art. 3 RPG enthalten. Sofern die Ziele und Grundsätze für vorliegenden Teilnutzungsplan relevant sind, werden sie wie folgt berücksichtigt: 6.1 Art. 1 RPG, Ziele Haushälterische Bodennutzung Mit der beabsichtigten Zonenumlagerung wird kein zusätzliches Bauland ausgeschieden. Die betroffene Fläche wird flächen- und wertgleich umgelagert sowie besser nutzbar Abstimmen der raumwirksamen Tätigkeiten. Das Gebiet des Teilnutzungsplans Gigersacker ist sowohl im kantonalen Richtplan als auch in der kommunalen Zonenplanung als Arbeitszone ausgeschieden. Zudem bestehen gute Anbindungen an das nationale und kantonale Strassennetz sowie den öffentlichen Verkehr Beachtung der Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft Mit der Zonenumlagerung wird eine bessere Nutzung ermöglicht. Es liegt im Interesse der Wirtschaft und der Bevölkerung, dass Arbeitsplätze geschaffen werden Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Es wird kein neues Bauland geschaffen. Die betroffene Fruchtfolgefläche wird mit der auszuzonenden Fläche kompensiert. Mit der Zonenumlagerung wird der Anteil von Bauzone innerhalb des Gewässerraums des Moosbaches reduziert. Im Rahmen des Teilnutzungsplanes wird die Ersatzpflanzung des Schutzobjektes Nr geografisch verortet und verbindlich festgelegt Schaffen und Erhalten der räumlichen Voraussetzungen für die Wirtschaft. Mit dem Teilnutzungsplan werden die räumlichen Voraussetzungen für eine bessere Entwicklung der Industriezone geschaffen.
24 Teilnutzungs- und Teilerschliessungsplanung Gigersacker, Galgenen Art. 3 RPG, Planungsgrundsätze Der Landwirtschaft geeignetes Kulturland erhalten. Mit dem Teilnutzungsplan wird kein zusätzliches Bauland geschaffen. Durch die flächen- und wertgleiche Umlagerung bleibt der Landwirtschaft geeignetes Kulturland erhalten. Die Fruchtfolgeflächen werden kompensiert Hinreichende Erschliessung durch das öffentliche Verkehrsnetz. Das Gebiet um den Teilnutzungsplanperimeter hat eine mittelmässige Erschliessungsgüte. Die Haltestelle «Galgenen, Diga» wird durch zwei Buslinien im Viertelstundentakt bedient. Die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr ist hinreichend Massnahmen zur besseren Nutzung der brachliegenden Flächen in Bauzonen. Durch die Zonenumlagerung wird die Bebauung der Industriezone verbessert.
25 Teilnutzungs- und Teilerschliessungsplanung Gigersacker, Galgenen 25 Anhang A) Ziele und Grundsätze RPG B) Vorprüfungsbericht vom 21. Februar 2018
26 Teilnutzungs- und Teilerschliessungsplanung Gigersacker, Galgenen 26 Ziele und Grundsätze RPG Art. 1 RPG Ziele Abs. 1 1) Haushälterische Bodennutzung. 2) Raumwirksame Tätigkeiten aufeinander abstimmen. 3) Verwirklichung einer auf die gewünschte Entwicklung des Landes ausgerichtete Ordnung der Besiedlung. nicht relevant 4) Beachtung der natürlichen Gegebenheiten. nicht relevant 5) Beachtung der Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft. Abs. 2 6) Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Luft, Wasser, Wald und Landschaft. 7) Erhaltung und Schaffung wohnlicher Siedlungen. nicht relevant 8) Erhaltung und Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für die Wirtschaft. 9) Förderung des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in den einzelnen Landesteilen. nicht relevant 10) Hinwirken auf eine angemessene Dezentralisation der Besiedlung und der Wirtschaft. nicht relevant 11) Sicherung der ausreichenden Versorgungsbasis des Landes. nicht relevant 12) Gewährleistung der Gesamtverteidigung. nicht relevant
27 Teilnutzungs- und Teilerschliessungsplanung Gigersacker, Galgenen 27 Art. 3 RPG Planungsgrundsätze Abs. 2: Landschaft 13) Die Landschaft ist zu schonen. nicht relevant 14) Erhaltung von genügend Flächen geeigneten Kulturlandes für die Landwirtschaft. 15) Einordnung von Siedlung, Bauten und Anlagen in die Landschaft. nicht relevant 16) Freihaltung von See- und Flussufern. nicht relevant 17) Erleichterung des öffentlichen Zugangs und der Begehung von Seeund Flussufern. nicht relevant 18) Erhaltung naturnaher Landschaften und Erholungsräume. nicht relevant 19) Sicherung der Funktion der Wälder. nicht relevant Abs. 3: Siedlung 20) Gestaltung der Siedlungen nach den Bedürfnissen der Bevölkerung. nicht relevant 21) Ausdehnung des Siedlungsgebietes begrenzen. nicht relevant 22) Gegenseitig zweckmässige Zuordnung von Wohn- und Arbeitsplatzgebieten. nicht relevant 23) Hinreichende Erschliessung der Wohn- und Arbeitsplatzgebiete durch das öffentliche Verkehrsnetz. 24) Bessere Nutzung brachliegender Flächen in Bauzonen. 25) Schutz der Wohngebiete vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen. nicht relevant 26) Erhaltung der Schaffung von Rad- und Fusswegen. nicht relevant 27) Sicherstellung von günstigen Voraussetzungen für die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. nicht relevant 28) Erhaltung und Schaffung von genügend Grünflächen und Bäumen in den Siedlungen. nicht relevant Abs. 4: Öffentliche oder im öffentlichen Interesse liegende Bauten und Anlagen 29) Bestimmung sachgerechter Standorte. nicht relevant 30) Berücksichtigung regionaler Bedürfnisse. nicht relevant 31) Abbau störender Ungleichheiten. nicht relevant 32) Sicherung einer guten Erreichbarkeit für Schulen, Freizeitanlagen und öffentliche Dienste. nicht relevant 33) Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die natürlichen Lebensgrundlagen. nicht relevant 34) Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Bevölkerung. nicht relevant 35) Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Wirtschaft. nicht relevant
28 Teilnutzungs- und Teilerschliessungsplanung Gigersacker, Galgenen 28 Vorprüfungsbericht vom 21. Februar 2018
29 Teilnutzungs- und Teilerschliessungsplanung Gigersacker, Galgenen 29
Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV
Kanton Schwyz Gemeinde Galgenen Vorprüfung/Mitwirkung Teilnutzungsplan Bodenwis Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV P2365-08 4. April 2016 Impressum Auftrag Auftraggeber Auftragnehmer Teilnutzungsplan
MehrBericht nach Art. 47 RPV
Kanton Schwyz Gemeinde Galgenen Öffentliche Auflage Teilnutzungsplanung Zeughaus Galgenen Einzonung von Landwirtschaftsland in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Bericht nach Art. 47 RPV Quelle:
MehrAuswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013
Departement für Bau und Umwelt Titelfolie Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013 Umsetzung revidiertes Raumplanungsgesetz: Behandlung laufender Zonenplanrevisionen VTG-Informationsveranstaltung:
MehrErfahrungsaustausch und konkrete Zusammenarbeit
Projekt Erfahrungsaustausch und konkrete Zusammenarbeit GeoIG / ÖREBK: Braucht es den Raumplaner noch? Beat Rey ERR Raumplaner FSU SIA Kurzvorstellung Wer sind wir? Raumplanungsbüro mit knapp 30 Mitarbeiter/innen
MehrRichtplan Kanton Aargau Funktion und Bedeutung 380 kv Projekt im Richtplan
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Richtplan Kanton Aargau Funktion und Bedeutung 380 kv Projekt im Richtplan Bernhard Fischer Abteilung Raumentwicklung 24.02.2015 Richtplan Grundzüge (RPG) Art. 8 Mindestinhalt
MehrErschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse
Kanton Aargau Sondernutzungsplanung Erschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse gemäss 17 BauG Planungsbericht N W O S Orthofoto (AGIS 2014) Februar 2015 Mitwirkung / öffentliche
MehrWann ist ein Bauvorhaben genügend erschlossen? lic. iur. Nik. Brändli, Rechtsanwalt
Wann ist ein Bauvorhaben genügend erschlossen? lic. iur. Nik. Brändli, Rechtsanwalt Einleitung Nutzungsplanung und Erschliessungsplanung gehören seit jeher eng zusammen. Mit der Revision des Baugesetzes
MehrREGLEMENT ZUM ERSCHLIESSUNGSPLAN
Gemeinde Wollerau Exemplar Gemeindeversammlung Erschliessungsplanung REGLEMENT ZUM ERSCHLIESSUNGSPLAN Hinweis 1: Zur Auflage gelangen nur die Änderungen gegenüber dem rechtskräftigen Reglement. Die Änderungen
MehrSiedlungsgebiet S 11. des Siedlungsgebiets BESCHREIBUNG
Siedlungsgebiet BESCHREIBUNG Ausgangslage Art. 8a RPG verlangt die Festlegung des Siedlungsgebiets im Richtplan. Es muss aufgezeigt werden wie gross die Siedlungsfläche insgesamt sein soll, wie sie im
MehrWie soll sich Bauma in Zukunft entwickeln?
Wie soll sich Bauma in Zukunft entwickeln? Informationsveranstaltung zur Ortsplanungsrevision Bauma vom 3. Oktober 2013 1 Ablauf der Veranstaltung Begrüssung und Ziel der Informationsveranstaltung Rahmenbedingungen
MehrTeilrevision Planungs- und Baugesetz. Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland
Teilrevision Planungs- und Baugesetz Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland Kurt Zibung, Regierungsrat Thomas Huwyler, Vorsteher ARE Stefan Beeler, Rechtsdienst ARE Rothenthurm,
MehrRichtplananpassung Siedlungsgebiet
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Richtplananpassung Siedlungsgebiet aargausüd impuls Abgeordnetenversammlung vom 26. Juni 2014 Inhalt 1. Ausgangslage 2. Strategie Kanton Aargau 3. Eckpfeiler Richtplankapitel
MehrOrtsplanungsrevision Steffisburg
Ortsplanungsrevision Steffisburg Information des GGR und der Öffentlichkeit vom 21. Oktober 2016 Ortsplanung ist nicht gleich Einzonung? Einzonungen bedeuten Mehrwert für Wenige? 2 Inhalte Vergangenheit
MehrMerkblatt Arbeitszonenbewirtschaftung Kanton Bern
Amt für Gemeinden und Raumordnung beco Berner Wirtschaft Dezember 2016 Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern Merkblatt Arbeitszonenbewirtschaftung
MehrBaureglementsänderungen Umsetzung des Gewässerrauminventars und der Naturgefahrenkarte in der Nutzungsplanung
Kanton Schwyz Gemeinde Sattel Öffentliche Auflage Baureglementsänderungen Umsetzung des Gewässerrauminventars und der Naturgefahrenkarte in der Nutzungsplanung Öffentlich aufgelegt vom bis An der Urnenabstimmung
MehrFricktal Regio Planungsverband
Fricktal Regio Planungsverband Gemeinderat Zeiningen 4314 Zeiningen Laufenburg, 12. März 2011 Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Gemeinde Zeiningen Stellungnahme aus regionaler Sicht
MehrDepartement für Bau und Umwelt Generalsekretariat Rechtsdienst. Umgang mit Fruchtfolgeflächen (FFF) bei der Projektierung
Umgang mit Fruchtfolgeflächen (FFF) bei der Projektierung Urteil des Bundesgerichts vom 3. April 2017 Kantonales Radwegprojekt: Itaslen-Dussnang (Bichelsee-Balterswil und Fischingen) Projekt hätte Verlust
MehrAgrarpolitik an der Liebegg Raumplanung und Landwirtschaft: Herausforderungen, Chancen, Zielkonflikte
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Agrarpolitik an der Liebegg Raumplanung und Landwirtschaft: Herausforderungen, Chancen, Zielkonflikte Landammann Stephan Attiger Vorsteher Departement Bau, Verkehr und
MehrLärmschutz-Verordnung des Kantons Solothurn (LSV-SO)
Lärmschutz-Verordnung des Kantons Solothurn (LSV-SO) 8.6 RRB vom. Dezember 987 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Artikel 6 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) vom 7. Oktober
MehrBundesgesetz über die Raumplanung
Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG) Änderung vom 15. Juni 2012 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20.
MehrGemeinde Schmerikon Kanton St.Gallen. Projekt Nr Juli Teilzonenplan Chürzi. Planungsbericht.
Gemeinde Schmerikon Kanton St.Gallen Projekt Nr. 2.151.3.023.00 05. Juli 2017 Teilzonenplan Chürzi Planungsbericht Stand Auflage Gemeinde Schmerikon Teilzonenplan Chürzi Planungsbericht Seite 2 Ingress
MehrRaumplanungstreff 2017
Raumplanungstreff 2017 Herzlich willkommen! 11. Mai 2017 Raumplanungstreff 2017 1 Begrüssung, Ablauf, Zielsetzungen Einleitende Bemerkungen 11. Mai 2017 Raumplanungstreff 2017 2 Programm Teil A 14.00 Ausgangslage
MehrPBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht
PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht Schulung vom lic.iur. Christin Kaiser MLaw Beatrice Kempf MLaw Raphael Manser lic.iur. Stephan Schärer Inhalt 1. Ausgangslage 2. Systematik des PBG 3. Bauverordnung
MehrRPG 2 Erste Einschätzung von Pro Natura. Informationsveranstaltung Forum Landschaft 13. Juli 2017, Hotel Bern
RPG 2 Erste Einschätzung von Pro Natura Informationsveranstaltung Forum Landschaft, Hotel Bern 1 Pro Natura Messkriterien für RPG2 Strenge Vorgaben, um den Grundsatz der Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet
MehrDie Folgen des neuen Raumplanungsgesetzes
Die Folgen des neuen Raumplanungsgesetzes UTA Comunova AG Martin Hitz, Geschäftsleiter / Partner Seite 2 Seite 3 UTA Gruppe - Anlass 1 Bevölkerungsentwicklung im Kanton Aargau 700000 600000 500000 2008-2025:
MehrOrtsplanung Illnau-Effretikon: Informationsveranstaltung vom 4. Oktober 2016
Ortsplanung Illnau-Effretikon: Informationsveranstaltung vom 4. Oktober 2016 Ziele des heutigen Abends Information über Entwurf des kommunalen Richtplans Start der öffentlichen Auflage, im Rahmen derer
MehrRevision Orts- und Zonenplanung. Informationsveranstaltung
Revision Orts- und Zonenplanung Informationsveranstaltung 5. Januar 2016 Gegenstand der Revision Zur Vorprüfung und Mitwirkung gelangen: Bau- und Zonenreglement (BZR) Gesamtzonenplan Gegenstand der Revision
MehrSie haben um Genehmigung der Richtplananpassungen 2010 gemäss Art. 1 1 Abs. 1 RPV ersucht.
Schweizerische Eidgenossenschaft Confederation suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra DieVorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK 05.AUG11
MehrPlanungsbericht. Zonenplan Siedlung Bau- und Strassenlinienplan Bauzone. Einwohnergemeinde Arboldswil. Mutation Hinderdorf. Stand: Beschluss EGV
Einwohnergemeinde Arboldswil Zonenplan Siedlung Bau- und Strassenlinienplan Bauzone Mutation Hinderdorf Stand: Beschluss EGV Projekt: 11.05.0739 16. November 2017 Erstellt: vme, Geprüft: ppf, Freigabe:
MehrÜberbauungsordnung UeO Nr. 10 "Wellenacher-Rychegarte" Änderung im ordentlichen Verfahren gemäss Art. 58 ff BauG
Einwohnergemeinde Unterseen Überbauungsordnung UeO Nr. 10 "Wellenacher-Rychegarte" Änderung im ordentlichen Verfahren gemäss Art. 58 ff BauG Erläuterungsbericht 02. Juli 2013 AUFLAGE Die Änderung der UeO
MehrNeues aus dem Rechtsdienst
RA MLaw Lea Sturm - RA lic.iur. Andreas M. Schlatter Neues aus dem Gemeindeorientierung vom 28. November 2016 Themen 1. Was gilt in Landschaftsschutzzonen als zonenkonform? ( [1C_397/2015]) Welches Recht
MehrMutation "Im Link" Bau- und Strassenlinienplan "Steinweg, Im Link, Im Hintenaus" Gemeinde Münchenstein. Planungsbericht gemäss Art.
Gemeinde Münchenstein Kanton Basel-Landschaft Bau- und Strassenlinienplan "Steinweg, Im Link, Im Hintenaus" Mutation "Im Link" Beschlussfassung EGV 20. Januar 2016 Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV zu
MehrVerordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung)
700. Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom. Juli 979 (Raumplanungsverordnung) vom 4. Dezember 98 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 6 Abs. des Bundesgesetzes vom.
MehrInstrumente des Landmanagements als Lösungsansatz
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Landwirtschaft BLW Übersicht IRL-Tagung ETH-Zürich Instrumente des Landmanagements als Lösungsansatz Jörg Amsler, Dipl. Kult. Ing. ETH / SIA
MehrErläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
Kanton Schaffhausen 6. Änderung Baulinienplan Nr. 30 Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Ausschnitt Baulinienplan Nr. 30, 3.6.2004 Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse
MehrEinwohnergemeinde Moosseedorf
Einwohnergemeinde Moosseedorf Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 8 Meisenweg Überbauungsordnung (UeO) Nr. 19 Meisenweg 4. Änderung im geringfügigen Verfahren nach BauV Art. 122, Abs. 7 Erläuterungsbericht
MehrRevision Waldabstandslinien
Gemeinde Fehraltorf / Revision Waldabstandslinien Gemeinde Fehraltorf Revision Waldabstandslinien Stand: Antrag an Gemeindeversammlung Effretikon, 30. April 2014 Zelgli Halden Impressum Auftraggeber Auftragnehmer
MehrBewilligung Solaranlagen in den Kantonen Thurgau + Schaffhausen
Bewilligung Solaranlagen in den Kantonen Thurgau + Schaffhausen Martin Müller, Abteilung Energie Kanton TG Energiefachstelle Kanton SH Inhalt Referat Bewilligung Solaranlagen Gesetzliche Bestimmungen bis
MehrKanton Schwyz. Gemeinde Galgenen. Genehmigung. Gewässerraumkarten Kanton Schwyz (Gewässerrauminventar) Erläuterungsbericht
Kanton Schwyz Gemeinde Galgenen Genehmigung Gewässerraumkarten Kanton Schwyz (Gewässerrauminventar) Erläuterungsbericht 365-18 10. August 2015 Impressum Auftrag Auftraggeber Gewässerraumkarten Kanton Schwyz
MehrEinleitung & Planungsprotokoll
Kanton Graubünden Region Unterengadin Regionaler Richtplan Öffentliche Auflage Einleitung & Planungsprotokoll Gäuggelistrasse 7 7000 Chur info@stw.ch Tel: 081 254 38 20 Fax: 081 254 38 21 www.stw.ch Impressum
MehrWerkstattbericht Umsetzung RPG Anpassung kantonaler Richtplan und Planungs- und Baugesetz
Werkstattbericht Umsetzung RPG Anpassung kantonaler Richtplan und Planungs- und Baugesetz Tagung Bauverwalter Kanton Schwyz vom 23. Oktober 2014 in Rothenthurm Inhalt 1. Einführung 2. Raumentwicklungsstrategie
MehrTeilzonenplan Feld-West Planungsbericht
Teilzonenplan Feld-West Planungsbericht 1. Februar 2013 St.Gallen Herisau Kasernenstrasse 39 9102 Herisau T +41(0)71 353 00 80 herisau@err.ch schänis_tzp_feld_pb.docx Teilzonenplan Feld-West Planungsbericht
MehrFestsetzen von Baugrenzen auf den Parzellen RE 299 und RE 303 sowie RE 355 und RE 421 Planungsbericht
Festsetzen von Baugrenzen auf den Parzellen RE 299 und RE 303 sowie RE 355 und RE 421 Planungsbericht Riehen, 2. April 2014 / Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung... 3
MehrErläuterungsbericht zum Thema Zulassung von preisgünstigem Wohnraum in der Zone öffentliche Bauten und Anlagen.
Kanton Schwyz Gemeinde Freienbach Stand: öffentliche Auflage Teilrevision Nutzungsplanung Vorlage: Zone öffentlicher Bauten und Anlagen Erläuterungsbericht zum Thema Zulassung von preisgünstigem Wohnraum
MehrReglement zum Erschliessungsplan
Kanton Schwyz Gemeinde Wangen Genehmigungsexemplar Reglement zum Erschliessungsplan 30 Tage öffentlich aufgelegt vom 7. April 2006 bis 22. Mai 2006 und vom 18. Oktober 2013 bis 18. November 2013 Von der
MehrRichtplan Kanton Zug. Anpassungen bzgl. Festsetzung der offenen Linienführung für eine Doppelspur in Walchwil, Bahn-Güterverkehr, NEAT-Linienführung
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung ARE Richtplan Kanton Zug Anpassungen bzgl. Festsetzung der offenen Linienführung für eine Doppelspur
MehrErläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
Teilrevision Nutzungsplanung Russikon Öffentliche Auflage / kantonale Vorprüfung Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30
MehrB e r i c h t und A n t r a g. des Stadtrates an den Einwohnerrat. betreffend. Teilrevision der Nutzungsplanung Arbeitszone Rütene
EINWOHNERRAT BRUGG B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Teilrevision der Nutzungsplanung Arbeitszone Rütene 1. Ausgangslage 1.1 Situation Die Realisierung der Südwestumfahrung
MehrTeilrevision Nutzungsplanung Baureglement und Zonenplan
Kanton Schwyz Gemeinde Unteriberg Exemplar Mitwirkung Teilrevision Nutzungsplanung Baureglement und Zonenplan Erläuterungsbericht, 12. Dezember 2014 IMPRESSUM Auftraggeber Gemeinderat Unteriberg, Waagtalstrasse
MehrÖffentliche Auflage vom 23. Januar bis 21. Februar 2017 Teilrevision der Ortsplanung Beromünster, Ortsteil Gunzwil (Erweiterung Deponiezone Saffental)
An alle Haushaltungen der Gemeinde Beromünster An alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer Öffentliche Auflage vom 23. Januar bis 21. Februar 2017 Teilrevision der Ortsplanung Beromünster,
MehrAuswirkungen auf Raumplanung und Boden (-recht)
Auswirkungen auf Raumplanung und Boden (-recht) Martin Würsch, SBV Treuhand und Schätzungen Voraussetzungen Gewinn & Geschäftsvermögen & nicht dem BGBB unterstellt SBV/USP 1 Wirkungen des Urteils sind
MehrGestützt auf Art. 45 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 der Kantonsverfassung 1)
80.50 Kantonale Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (KVUVP) Vom 7. Juli 009 (Stand 8. Dezember 05) Gestützt auf Art. 45 Abs. und Art. 8 Abs. der Kantonsverfassung ) von der Regierung erlassen
MehrAufgaben der Raumplanung bei der Realisierung i von neuen Energie-Infrastrukturprojekten
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung ARE Inhalt Aufgaben der Raumplanung bei der Realisierung i von neuen Energie-Infrastrukturprojekten
MehrKanton Zug Verordnung zum Gesetz über die Gewässer (V GewG) 1. Allgemeine Bestimmungen. Der Regierungsrat des Kantons Zug,
Kanton Zug 73. Verordnung zum Gesetz über die Gewässer (V GewG) Vom 7. April 000 (Stand 3. März 0) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 47Abs. Bst. d der Kantonsverfassung ) sowie 5 Gesetz über
MehrÄnderung Zonenplan sowie Teilrichtplan Siedlung undlandschaft "Klinik Zugersee" - Vorprüfung
Kanton Zug Baudirektion Amt für Raumplanung. Postfach. 6301 Zug Stadtrat von Zug Stadthaus am Kolinplatz Postfach 1258 6301 Zug T direkt 041 728 54 87 and reas. h uenerman n@zg.eh Zu!;). 3.Juni2013 3.2.1.1/30
MehrTeilrevision Ortsplanung
Teilrevision Ortsplanung Anpassungen Öreb- Korrekturen Anpassungen Gewässerräume Umsetzung BMBV Botschaft zur Mitwirkung Eingabefrist vom 6. November 2017 bis 8. Dezember 2017 1. Ausgangslage Die Baurechtliche
MehrProjekt Nr Januar Teilzonenplan Fernsicht. Umzonung. Planungsbericht. Öffentliche Auflage
Projekt Nr. 2.012.3.019.00 24. Januar 2017 Teilzonenplan Fernsicht Umzonung Planungsbericht Öffentliche Auflage Heiden AR TZP Fernsicht - Planungsbericht Seite 2 Ingress Zur besseren Lesbarkeit wird generell
MehrDie Schweiz auf dem Weg zu einer nachhaltigen Raumentwicklung; ein Werkstattbericht
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Die Schweiz auf dem Weg zu einer nachhaltigen Raumentwicklung; ein Werkstattbericht Ueli Strauss-Gallmann Direktor Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
MehrAufhebung Gewässerabstandslinie und Zonenplanänderung
Teilrevision Bau- und Zonenordnung Aufhebung Gewässerabstandslinie und Zonenplanänderung In Verbindung mit dem privaten Gestaltungsplan Stadthausareal Erläuternder Bericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung
MehrBewilligung Solaranlagen im Kanton Schaffhausen
Bewilligung Solaranlagen im Kanton Schaffhausen Martin Müller Energiefachstelle Kanton SH 1 Inhalt Referat Bewilligung Solaranlagen Gesetzliche Bestimmungen bis 30. April 2014 Gesetzliche Bestimmungen
MehrInitiative - Verbot neuer Bauten und Anlagen zur Materialgewinnung und bewirtschaftung Verabschiedung z.h. Urnengemeinde
Kanton Graubünden Chantun Grischun Gemeinde Zernez Cumün da Zernez Initiative - Verbot neuer Bauten und Anlagen zur Materialgewinnung und bewirtschaftung Verabschiedung z.h. Urnengemeinde Planungs- und
MehrPlanungsgebiet 1 Moosmatt (Sektor 2) Planungsgebiet 2 Moosmatt Süd. Moosbühl, Teil A Baureglement. Zonenplan,
Gemeinde Moosseedorf Gemeindeverwaltung Telefon 031 850 13 13 Schulhausstrasse 1 Telefax 031 850 13 14 Postfach 151 gemeinde@moosseedorf.ch 3302 Moosseedorf www.moosseedorf.ch Ausnahmegesuch zur Heckenrodung
MehrBewilligung Solaranlagen im Kanton Thurgau
Bewilligung Solaranlagen im Kanton Thurgau Martin Müller, Abt. Energie Kanton TG Inhalt Referat Bewilligung Solaranlagen Gesetzliche Bestimmungen bis 30. April 2014 Gesetzliche Bestimmungen in Kraft ab
MehrArbeitszonenbewirtschaftung
Kanton Zürich Direktion der Justiz Statistisches Amt Arbeitszonenbewirtschaftung Entscheidungsgrundlagen für Raumplanungsprozesse Magnus Gocke, Themenverantwortlicher Raum- und Immobilien Auftrag des Bundes
MehrSicht Schweizer Bauernverband
Ruedi Streit stv. Leiter Bewertung & Recht, Agriexpert Gewässerraum und Landwirtschaftsland Sicht Schweizer Bauernverband Schweizer Bauernverband Brugg, 03.11.2016 1 Inhalt Was steht im Gesetz (Art. 36a
MehrAusführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über die Raumplanung (Zuständigkeiten, Verfahren und Gestaltungsvorschriften für Solaranlagen)
Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über die Raumplanung (Zuständigkeiten, Verfahren und Gestaltungsvorschriften für Solaranlagen) vom. März 06 (Stand. April 06) 70.3 Der Regierungsrat des Kantons
MehrJuni Baudirektion Amt für Raumplanung. Kantonalplanung und Grundlagen
Baudirektion Amt für Raumplanung Kantonalplanung und Grundlagen Synopse zum Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassung 16/2 des Richtplans vom 1. Juni 2017: Siedlungsbegrenzungslinie, Naturschutzgebiete
MehrKanton Zürich. Teilrevision Regionaler Richtplan Region Zürcher Oberland
!! Region Zürcher Oberland RZO Planungskommission c/o Marti Partner Architekten und Planer AG Zweierstrasse 25 8004 Zürich Tel 044 422 51 51 rzo@martipartner.ch www.zürioberland-region.ch Kanton Zürich
MehrRevision der Nutzungsplanung
Kanton Zürich Gemeinde Wasterkingen Revision der Nutzungsplanung Impressum Verfasserin: Gabriele Horvath Auftraggeberin: Gemeinde Wasterkingen Vorwiesenstrasse 172 8195 Wasterkingen Auftragnehmerin: tsp
MehrBaulinienplan. Nr Änderung. Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
Baulinienplan Nr. 40 1. Änderung Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV 25. Oktober 2016 I INHALTSVERZEICHNIS 1 Planerischer Kontext... - 1-1.1 Ausgangslage... - 1-1.2 Zentrumsentwicklung... - 2-2 Planungsrechtliche
MehrTeiländerung Zonenplan im Bereich Wegmatt
Kanton Aargau Kanton Luzern Gemeinde Horw Teiländerung Zonenplan im Bereich Massstab 1:2'500 2012 swisstopo (JM100006) Öffentliche Auflage: Beschluss Einwohnerrat: Der Einwohnerratspräsident: Der Gemeindeschreiber:
MehrKantonale Richtplananpassungen 2014 Öffentliche Mitwirkung
Kantonale Richtplananpassungen 2014 Öffentliche Mitwirkung Regionale Stellungnahme Verabschiedet vom Vorstand 10. September 2014 Vorgehen Die Gemeinden wurden aufgerufen vom 4. Juli bis 31. August 2014
MehrDie Sondernutzungsplanung im Kanton Luzern
Die Sondernutzungsplanung im Kanton Luzern Inhaltsverzeichnis 1. Nutzungspläne 2 2. Bebauungsplan 2 2.1 Gegenstand 2 2.2. Inhalt und Form 2 2.3 Verhältnis zum Zonenplan sowie zum Bau- und Zonenreglement
MehrVerordnung über Waldfeststellung und Waldabstand
9.7 Verordnung über Waldfeststellung und Waldabstand Vom 5. Juni 99 (Stand. Januar 997) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf 7 quater, 40, 68 und 4 Absatz des Planungs- und Baugesetzes
MehrKanton St.Gallen Baudepartement PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht
PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht Natur- und Heimatschutz Inhalt 1. Allgemeine Bestimmungen 2. Baudenkmäler und archäologische Denkmäler 2.1 Zweistufige Unterschutzstellung 2.2 Unterschutzstellung
MehrMerkblatt. Entschädigungspflicht bei Auszonungen. 1. Vorbemerkungen
Departement für Bau und Umwelt Generalsekretariat Frauenfeld, im November 2015 0779/2015-002/DBU Merkblatt Entschädigungspflicht bei Auszonungen 1. Vorbemerkungen Am 1. Mai 2014 setzte der Bundesrat das
Mehrnach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 13. März 2002,
Antrag des Regierungsrates vom 13. ärz 2002 3953 A. Beschluss des Kantonsrates über die Teilrevision des kantonalen Richtplans (Siedlungs- und Landschaftsplan sowie Plan der öffentlichen Bauten und Anlagen)
MehrANPASSUNGEN, FORTSCHREIBUNGEN UND REDAKTIONELLE TEXTBEREINIGUNGEN 2000
BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN RICHTPLANUNG KANTON SOLOTHURN ANPASSUNGEN, FORTSCHREIBUNGEN UND REDAKTIONELLE TEXTBEREINIGUNGEN AM RICHTPLAN (STAND 26. JANUAR ) Solothurn, im November
MehrGemeindeparlament
Revision Ortsplanung Glarus Nord Gemeindeparlament 19.03.2015 1 Ausgangslage: GRIP Wesentliche Anpassungen nach der Gemeindeversammlung vom 2. Oktober 2014: Reduktion Wachstumsziele Reduktion Arbeitsplatzgebiete
MehrDie Regierung La regenza II Governo des Kantons Graubünden da! chantun Grischun del Cantone dei Grigioni
Die Regierung La regenza II Governo des Kantons Graubünden da! chantun Grischun del Cantone dei Grigioni Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr. 12. Mai 2009 13. Mai 2009 470 RegioViamala Regionaler Richtplan
MehrRichtlinien für die Abgabe von Pachtland
Richtlinien für die Abgabe von Pachtland gültig ab: 01. Juli 2014 Revidiert: Mai / Juni 2014 Vom Gemeinderat erlassen am: 04. Juni 2014 Erste Inkraftsetzung per: 01. November 2011 gestützt auf das Einführungsgesetz
MehrEinwohnergemeinden Tägertschi und Münsingen Fusionsreglernent. Fusionsreglement
Einwohnergemeinden Tägertschi und Münsingen Fusionsreglernent Fusionsreglement Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen 3 Gegenstand 3 2. Organisation der Einwohnergemeinde Münsingen 3 Grundsatz 3
Mehr'-6- l J 2 0. Gemeinde Schwyz GP "EBS AREAL" BERICHT ZUM GESTALTUNGSPLAN JOSEF REICHLIN DIPL. ARCHITEKT ETH/SIA. Gesuchstellerin
T-- T...---~ l J 2 0 JOSEF REICHLIN DIPL. ARCHITEKT ETH/SIA Sonnenplätzli 5a 6430 Schwyz T: 041 811 2902 F: 041 811 7451 Mail: info@reichlin-architekt.ch '-6- Gemeinde Schwyz GP "EBS AREAL" BERICHT ZUM
MehrRichtplan Kanton Zürich, Teilrevision Nationaler Innovationspark, Hubstandort Dübendorf - Genehmigung durch den Bund
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement für Confederation suisse Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Confederazione Confederaziun Svizzera svizra Bundesamt für Raumentwicklung
MehrErschliessungsprogramm
Gemeinde Fahrwangen Kanton Aargau Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Erschliessungsprogramm 5600 Lenzburg 6280 Hochdorf 4665 Oftringen 5734 Reinach 5703 Seon 5034 Suhr Sägestrasse 6a Bellevuestr.
MehrAarau Rohr. Erschliessungsplan "Trieschäcker Süd" Änderung Einmündung Grenzweg. Planungsbericht
Aarau Rohr Erschliessungsplan "Trieschäcker Süd" Änderung Einmündung Grenzweg Planungsbericht Vom Stadtrat beschlossen am 23. April 2012 Auftraggeberschaft Stadt Aarau Stadtbauamt Stadtentwicklung Rathausgasse
MehrAnpassung kantonaler Richtplan Kapitel L 4 Wald
Baudirektion Amt für Raumplanung Anpassung kantonaler Richtplan Kapitel L 4 Wald Synopse, November 2007 Verwaltungsgebäude 1 an der Aa Aabachstrasse 5, Postfach, 6301 Zug T 041 728 54 80, F 041 728 54
MehrEinführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG)
1 725.300 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG) vom 28. April 1996 1 Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell I. Rh., gestützt auf Art. 5, 6 und 13 des Bundesgesetzes über
MehrEinführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG)
Gesetzessammlung Appenzell I. Rh. Januar 0 75.00 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG) vom 8. April 996 Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell I. Rh., gestützt auf Art.
MehrKanton Zürich. Teilrevision Regionaler Richtplan Region Zürcher Oberland
Planungskommission c/o Marti Partner Architekten und Planer AG Zweierstrasse 25 8004 Zürich Tel 044 422 51 51 rzo@martipartner.ch www.zürioberland-region.ch Kanton Zürich Teilrevision Regionaler Richtplan
MehrVerfügung. Der vorliegende Private Quartierplan beinhaltet die folgenden Planungsziele:
Kanton Schaffhausen Beckenstube 7 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch Telefon 052 632 73 67 Fax 052 632 70 46 sekretariat-bd@ktsh.ch Neuhausen am Rheinfall, Privater Quartierplan «Posthof Süd» (inkl. Baulinien);
MehrArchitekturbüro CITY-HAUS GmbH, Churerstrasse 43, 8808 Pfäffikon/SZ Tel , Fax , Mail:
Architekturbüro CITY-HAUS GmbH, Churerstrasse 43, 8808 Pfäffikon/SZ Tel. 0554101791, Fax 055 410 20 83, Mail: city-haus@bluewin.ch Kanton Schwyz Gemeinde Freienbach Gestaltungsplan "Summelen" Weidstrasse,
MehrBundesgesetz über Fuss- und Wanderwege
Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG) 704 vom 4. Oktober 1985 (Stand am 1. Februar 1996) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 37 quater der Bundesverfassung
MehrRichtplanauflage Linienführung Oberlandautobahn
Richtplanauflage Linienführung Oberlandautobahn Informationsveranstaltung Gossau, 25. Juni 2014 Agenda 25. 06. 2014 / Folie 2 Begrüssung Regierungsrat Ernst Stocker, Volkswirtschaftsdirektor Entscheid
MehrRichtplan Kanton Zug. Prüfungsbericht
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung ARE Richtplan Kanton Zug Anpassungen bzgl. Standortfestsetzung Kunsthaus, Wälder mit besonderer
MehrKurzbericht zur Gewässerraumfestlegung
Kurzbericht zur Gewässerraumfestlegung Gewässername, öffentliches Gewässer Nr. XY, Gemeinde XY Hochwassersicherer Ausbau, Revitalisierung, Offenlegung etc. Bauprojekt 201X Gewässerraumfestlegung nach Art.
MehrHäufig gestellte Fragen zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans
Häufig gestellte Fragen zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans Die Gesamtüberarbeitung des St.Galler Richtplans betrifft breite Kreise der Gesellschaft und hat Auswirkungen auf Gemeinden, Bevölkerung und
MehrAusserordentliche Versammlung. der Einwohnergemeinde Belp. Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp.
Ausserordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Belp Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp B o t s c h a f t des Gemeinderats an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der
MehrGigersteinbach Öffentliches Gewässer Nr. 7.1 Abschnitt: Einmündung Scheidbach bis Scheidbachweg Hochwassersicherer Ausbau HQ100
Gemeinde Männedorf Kanton Zürich Gigersteinbach Öffentliches Gewässer Nr. 7.1 Abschnitt: Einmündung Scheidbach bis Scheidbachweg Hochwassersicherer Ausbau HQ100 Bauprojekt 2016 Ausscheidung Gewässerraum
Mehr