Erläuterungsbericht zum Thema Zulassung von preisgünstigem Wohnraum in der Zone öffentliche Bauten und Anlagen.
|
|
- Adrian Maier
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kanton Schwyz Gemeinde Freienbach Stand: öffentliche Auflage Teilrevision Nutzungsplanung Vorlage: Zone öffentlicher Bauten und Anlagen Erläuterungsbericht zum Thema Zulassung von preisgünstigem Wohnraum in der Zone öffentliche Bauten und Anlagen September 2015
2 Impressum Auftrag Auftraggeber Auftragnehmer Teilrevision Nutzungsplanung, Preisgünstiger Wohnraum Gemeinderat Freienbach Postfach Freienbach Remund + Kuster Büro für Raumplanung AG Churerstrasse Pfäffikon SZ info@rkplaner.ch Bearbeitung Ivo Kuster, Mario Roth Qualitätsmanagement
3 Preisgünstiger Wohnraum in der Gemeinde Freienbach, Vorlage OE 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Anlass Vorgehen Bisheriger Ablauf / wichtige Meilensteine Definition/Abgrenzung Preisgünstiger Wohnraum Lösungsansatz Zone öffentlicher Bauten und Anlagen Bisheriger Ansatz Konkretisierter Artikel 39 OE...10
4 Preisgünstiger Wohnraum in der Gemeinde Freienbach, Vorlage OE 4 1. Einleitung 1.1 Anlass Steigende Wohnungspreise Möglichkeiten aus der Sicht des Regierungsrates Initiative Ja zu bezahlbarem Wohnraum Die Gemeinde Freienbach bietet mit ihrer einmaligen Lage am See, ihrer Nähe zur Stadt Zürich, den tiefen Steuern und den wertvollen Naherholungsgebieten ein äusserst attraktives Wohnumfeld. Als Konsequenz dieser Attraktivität ist der Wohnraum in den letzten Jahren immer begehrter und entsprechend teurer geworden. Gemäss den neusten Berechnungen des Bundesamtes für Wohnungswesen sind die Wohnungspreise in der Höfe um durchschnittlich 25 bis 30 Prozent angestiegen. Die Kosten für das Wohnen sind mit Abstand der grösste Posten im Haushaltsbudget der Bevölkerung. Sie beanspruchen bis zu 40 Prozent des verfügbaren Einkommens eines Haushaltes. Es wird deshalb insbesondere für junge Erwachsene, für Familien mit Kindern und für ältere Menschen mit kleiner Rente immer schwieriger, in der Gemeinde eine Wohnung zu finden. Immer häufiger müssen einheimische Freienbacher und Freienbacherinnen wegziehen, weil sie sich die hiesigen Mieten nicht mehr leisten können. Dies ist aus der Sicht des Gemeinderates eine untragbare Situation. Wie sich das besonders in der Gemeinde zeigt, führt der Wegzug vieler Einheimischer zu einer problematischen Entmischung der Bevölkerung und zu einer Verarmung des Dorflebens und der lokalen Vereinskultur. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz zeigt in seiner Antwort auf die Motion M 1/08 der SP auf, dass in dieser Frage insbesondere die Gemeinden gefragt sind. Im Regierungsratsbeschluss 941/2008 nennt er gleich mehrere Instrumente, die den Gemeinden zur Verfügung stehen, um vor Ort auf den Wohnungsmarkt einzuwirken. Unter anderem sind dies die Abgabe von Land im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger, Starthilfen für neugegründete Wohnbaugenossenschaften, Mietzinsbeiträge oder auch die Überprüfung von Zonenordnungen und Baureglementen. Er begrüsst denn auch explizit die Bildung von Arbeitsgruppen in den Gemeinden, um diese Massnahmen lokal angepasst umzusetzen. Mit der Initiative vom 31. Mai 2013, welche vom Gemeinderat mit GRB 263 vom 20. Juni 2013 als zulässig erklärt worden ist, verlangen die Initianten konkrete Massnahmen im Hinblick auf eine Nutzung des Zeughausareals auch für kostengünstigen Wohnraum. Quelle: Auszug Botschaft Sachgeschäft Initiative Ja zu bezahlbarem Wohnraum der Abstimmung vom 18. Mai Vorgehen Vorgehen Gemeinderat Der Gemeinderat Freienbach möchte die Thematik preisgünstiger Wohnraum im Zusammenhang mit der eingereichten SP-Wohnraum-Initiative 2008 vertieft untersuchen. Eine Auslegeordnung soll dieser wichtigen The-
5 Preisgünstiger Wohnraum in der Gemeinde Freienbach, Vorlage OE 5 matik Rechnung tragen und neben den bisherigen Lösungsansätzen weitergehende Möglichkeiten aufzeigen. Der Gemeinderat von Freienbach ist sich der problematischen Preisentwicklung in der Gemeinde bewusst. Er unterscheidet dabei zwei Vorlagen: 1) Anreizsystem mittels AZ-Bonus für Wohnzonen, Wohngewerbezonen und Gestaltungspläne 2) Zulassung von preisgünstigem Wohnraum in der Zone öffentlicher Bauten und Anlagen. In dieser Vorlage wird der preisgünstige Wohnraum in der Zone öffentlicher Bauten und Anlagen weiterbehandelt. Die andere Vorlage Anreizsystem mittels AZ-Bonus wird separat behandelt. Verfahren Für die Aufarbeitung der Thematik, die Mitwirkung mit der Bevölkerung wie auch die konkrete Umsetzung der Planungsinstrumente wird folgendes Verfahren vorgesehen. 1.3 Bisheriger Ablauf / wichtige Meilensteine Frühling 2014 Juni/Juli 2014 August bis Oktober 2014 Aufarbeitung Thematik preisgünstiger Wohnraum; Auslegeordnung in Planungskommission; Behandlung im Gemeinderat. Das Mitwirkungsverfahren zur Förderung des preisgünstigen Wohnraums wurde im Amtsblatt Nr. 24 am 13. Juni 2014 publiziert. Einwendungen konnten bis am 31. Juli 2014 eingereicht werden. Insgesamt gingen 11 Einwendungen ein. Die 11 Einwendungen setzten sich aus ca. 45 Anträgen, Hinweisen und Fragen zusammen. Eingehende Prüfung der Einwendungen in der Planungskommission und im Gemeinderat; Erstellung Bericht zum Mitwirkungsverfahren; Ergänzung Unterlagen zum preisgünstigen Wohnraum zuhanden Gemeinderat zur Verabschiedung an die kantonale Vorprüfung.
6 Preisgünstiger Wohnraum in der Gemeinde Freienbach, Vorlage OE 6 6. November 2014 Gemeinderatsbeschluss betreffend Verabschiedung zu Handen kantonaler Vorprüfung. 9. Januar 2015 Vorprüfungsbericht des Volkswirtschaftsdepartements zu den Ergänzungen Baureglement zur Förderung von preisgünstigem Wohnungsbau (siehe Anhang 1). 4. März Mai 2015 Gespräche zwischen Gemeinde, Amt für Raumentwicklung und Planungsbüro. 3. Juni 2015 Gemeinderatsbeschluss und Stellungnahme vom 3. Juni 2015 des Gemeinderates Freienbach zu Ausnutzungsboni. 15. Juli 2015 Ergänzende Stellungnahme zum Vorprüfungsbericht durch das Amt für Raumentwicklung (siehe Anhang 1). Juli/August 2015 Bereinigung der Unterlagen aufgrund des Vorprüfungsberichtes.
7 Preisgünstiger Wohnraum in der Gemeinde Freienbach, Vorlage OE 7 2. Definition/Abgrenzung Preisgünstiger Wohnraum Begriffsdefinition Wie wird preisgünstiger Wohnraum definiert? Der Wohnraum ist nach Art. 4 Abs. 1 des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) definiert. Dabei gelten alle ständig dem Wohnen dienenden Räume als Wohnraum. Beim Begriff preisgünstig handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, welcher durch Auslegung ermittelt werden muss. Gemäss der Fachschrift Raum & Umwelt Nr. 1/10 sind aus Bundeserlassen keine eindeutige Definitionen abzuleiten. Es finden sich lediglich Umschreibungen, die vom allgemeinen Verständnis des Begriffs preisgünstig geleitet sind. Gemäss Zweckartikel des WFG soll der Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen gefördert werden. Im Weiteren wird in Art. 10 WFG von Mietwohnungen zu günstigen Mietzinsen für wirtschaftlich oder sozial benachteiligten Personen gesprochen. Kostenlimiten sind abhängig der Standortqualitäten Als preisgünstig wird im Vergleich zu ähnlichen Wohnungen in der Gemeinde ein günstiger Preis verstanden. Für die einzelne Person hängt es stark vom Einkommen und persönlichen Lebensumständen ab, ob sie eine Wohnung als preisgünstig erachtet. Was eine Gemeinde für sich als preisgünstig betrachtet, hängt wesentlich vom bestehenden Wohnraumangebot, der Bevölkerungsstruktur und der Standortgüte ab. In der Verordnung des Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) über die Kostenlimiten und Darlehensbeträge für Miet- und Eigentumsobjekte werden Kostenlimiten für Mietwohnungen, für Eigentumsobjekte sowie für Abstellplätze und Nebenräume definiert. Dabei teilt das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) die Gemeinden auf Grund der Standortqualität in Kostenstufen ein. Differenziert werden Stufe l bis Stufe Vl, wobei die Stufe Vl die teuerste Stufe ist. Die Gemeinde Freienbach ist nach der Beurteilung vom BWO der teuersten Stufe (Stufe Vl) zugeteilt. Auszug Art. 3 Kostenlimiten für Mietwohnungen
8 Preisgünstiger Wohnraum in der Gemeinde Freienbach, Vorlage OE 8 Auszug Art. 4 Kostenlimiten für Eigentumsobjekte Auszug Art. 5 Kostenlimiten für Abstellplätze und Nebenräume
9 Preisgünstiger Wohnraum in der Gemeinde Freienbach, Vorlage OE 9 3. Lösungsansatz Zone öffentlicher Bauten und Anlagen Ergänzung Baureglement zugunsten preisgünstigem Wohnraum Bundesverfassung Die Gemeinde Freienbach verfügt über verschiedene Flächen in der Zone öffentlicher Bauten und Anlagen, die keiner vorbestimmten Nutzung zugeordnet sind. Gemäss Rechtsauskunft im Zusammenhang mit der Nutzung für preisgünstigen Wohnraum wurde vom Amt für Raumentwicklung empfohlen, den diesbezüglichen Baureglementsartikel (Art. 39 des rechtskräftigen Baureglements) dahingehend anzupassen, dass die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum in der Zone OE explizit ermöglicht wird. Nach Art. 41 Abs. 1 lit. e der Bundesverfassung setzen sich Bund und Kantone in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können (Sozialziele). Es besteht demnach ein öffentliches Interesse daran, preisgünstigen Wohnraum für alle zu bieten. 3.1 Bisheriger Ansatz Auf diesem Hintergrund wollte der Gemeinderat in der Zone öffentlicher Bauten und Anlagen explizit auch die Realisierung von preisgünstigem Wohnraum ermöglichen. Dazu wurde Artikel 39 Baureglement wie folgt ergänzt: Art. 39 Zone öffentlicher Bauten und Anlagen OE Ergänzung/Änderung ist rot markiert Die Zone öffentlicher Bauten und Anlagen ist bestimmt für Bauten und Anlagen, die öffentlichen Zwecken dienen, wie kirchliche Bauten, Schul- und Verwaltungsbauten, Altersheime, Spiel- und Sportanlagen, Frei- und Hallenbäder, Abwasserreinigungs- und Schiessanlagen, Wohnungsbau für überwiegend soziale Zwecke usw. Private Bauten sind in dieser Zone untersagt. Für Bauten gegenüber privaten Nachbargrundstücken sind die Grenz- und Gebäudeabstände von Art. 25 der angrenzenden Zonen einzuhalten. Für die Gebäudehöhe ist auf eine gute Einfügung in die Nachbarschaft und auf das Ortsund Landschaftsbild zu achten. Der Schaffung und Erhaltung ausreichender Grünflächen mit entsprechender Bepflanzung ist alle Aufmerksamkeit zu schenken. Die Umgebung soll naturnah gestaltet werden und ökologischen Ausgleich darstellen Die Ausgestaltung der Zone öffentlicher Bauten und Anlagen im Bereich Areal Steinfabrik richtet sich nach dem Nutzungskonzept "Areal Steinfabrik" im Anhang B. Verfahrensstand Die Baureglementsänderung im Art. 39 BR wurde mit dem Teilzonenplan Birchweid öffentlich aufgelegt. Im Rahmen der öffentlichen Auflage vom 6. Mai 2011 bis 6. Juni 2011 gingen beim Gemeinderat fristgerecht 45 Einsprachen ein. Aufgrund der Einsprachebehandlung wurden 3 Beschwerden an den Regierungsrat eingereicht. Das Verwaltungsgericht hatte den Regierungsrat im Rückweisungsentscheid VGE lll und 50 vom 25. Juni 2013 im Zusammenhang mit der Änderung von Art. 39 Abs. 1 BR angewiesen zu prüfen, ob und allenfalls
10 Preisgünstiger Wohnraum in der Gemeinde Freienbach, Vorlage OE 10 unter welchen Voraussetzungen die gesetzliche Grundlage für den sozialen Wohnungsbau in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA) im kantonalen Recht unter Berücksichtigung des damit verbundenen Enteignungsrechts vorhanden ist. Mit RRB 69/2014 vom 28. Januar 2014 hat der Regierungsrat entschieden, dass preisgünstiger Wohnungsbau in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen mit dem kantonalen Recht vereinbar sei. Gestützt auf den Verwaltungsgerichtsentscheid VGE lll und 50 vom verlangt der Regierungsrat aber, dass der revidierte Art. 39 Abs. 1 BR neu formuliert bzw. konkretisiert wird. 3.2 Konkretisierter Artikel 39 OE Aufgrund des Verwaltungsgerichtsentscheids VGE lll und 50 vom und aufgrund des Vorprüfungsberichtes vom wurde der Art. 39 Abs. 1 im Baureglement neu formuliert bzw. konkretisiert. Es wird folgende Ergänzung/Änderung vorgesehen: Art. 39 Abs. 1 Zone öffentlicher Bauten und Anlagen OE Ergänzung/Änderung ist blau markiert 1 Die Zone öffentlicher Bauten und Anlagen ist bestimmt für Bauten und Anlagen, die öffentlichen Zwecken dienen, wie kirchliche Bauten, Schul- und Verwaltungsbauten, Altersheime, Spiel- und Sportanlagen, Frei- und Hallenbäder, Abwasserreinigungs- und Schiessanlagen usw. Gemeinnütziger Wohnungsbau ist nur in Einzelfällen zulässig, wenn dafür ein ausgewiesener Bedarf besteht und sich der Standort nicht in der Nähe von emissionsträchtigen Bauten oder Anlagen befindet. Als gemeinnützig gilt der Wohnungsbau, wenn nach den Vorgaben von Art. 24a realisiert wird. Unter diesen Voraussetzungen gelten auch Alterswohnungen als zonenkonform. Private Bauten sind in dieser Zone untersagt.
11 Preisgünstiger Wohnraum in der Gemeinde Freienbach, Vorlage OE 11 Anhang 1 Vorprüfungsbericht vom
12 Preisgünstiger Wohnraum in der Gemeinde Freienbach, Vorlage OE 12
13 Preisgünstiger Wohnraum in der Gemeinde Freienbach, Vorlage OE 13 Der neue Artikel 52a wird neu nach Artikel 24 Ausnützungsziffer als Artikel 24a eingeordnet. Der Genehmigungsvorbehalt zu Art. 39 Abs. 1 im Baureglement wird entsprechend der kantonalen Vorprüfung ergänzt und angepasst. Allerdings mit der Änderung, dass es sich um emissionsträchtige und nicht um immissionsträchtige Bauten handeln muss.
14 Preisgünstiger Wohnraum in der Gemeinde Freienbach, Vorlage OE 14 Die Erstellung von Alterswohnungen bzw. Seniorenwohnungen ist aus der Sicht des Gemeinderates ebenfalls eine Aufgabe der öffentlichen Hand. Der Gemeinderat sieht keinen Anlass, die Empfehlung preisgünstige Alterswohnungen zu berücksichtigen und sich bei dieser Aufgabe unnötig einzuschränken. Zumal in anderen Gemeinden im Kanton Schwyz Alterswohnungen bzw. Seniorenwohnungen zugelassen sind. Deshalb sollen Alterswohnungen in den Zonen öffentlicher Bauten und Anlagen zugelassen werden.
15 Preisgünstiger Wohnraum in der Gemeinde Freienbach, Vorlage OE 15
Erläuterungsbericht zum Thema Förderung von preisgünstigem
Kanton Schwyz Gemeinde Freienbach Mitwirkung Teilrevision Nutzungsplanung Erläuterungsbericht zum Thema Förderung von preisgünstigem Wohnraum 350-66 2. Juni 2014 Impressum Auftrag Auftraggeber Auftragnehmer
MehrSachgeschäft Anpassung des Baureglements zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum Teilrevision Nutzungsplanung Vorlage: Anreizsystem mittels AZ-Bonus
Sachgeschäft Anpassung des Baureglements zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum Teilrevision Nutzungsplanung Vorlage: Anreizsystem mittels AZ-Bonus Antrag des Gemeinderates 1. Der Vorlage «Anreizsystem
MehrPreisgünstiger Wohnraum im Kanton SZ
Preisgünstiger Wohnraum im Kanton SZ Raumplanerische Rahmenbedingungen Informationsveranstaltung vom 23. Februar 2012 in Einsiedeln Folgende raumplanerischen Instrumente zur Förderung des preisgünstigen
MehrAngebote der Wohnhilfe für sozial benachteiligte Haushalte
Angebote der Wohnhilfe für sozial benachteiligte Haushalte Eine Hilfestellung für Kantone, Städte und Gemeinden Nationale Konferenz gegen Armut 2018 7. September 2018 Inhalt 1. Wieso eine Hilfestellung?
MehrB e r i c h t und A n t r a g. des Stadtrates an den Einwohnerrat. betreffend. Teiländerung Bauzonenplan Parzellen Nr. 1823, 1824 und 1837 Am Rain
EINWOHNERRAT BRUGG B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Teiländerung Bauzonenplan Parzellen Nr. 1823, 1824 und 1837 Am Rain Modelldarstellung des Bauvorhabens 1.
MehrTagung Städteverband «Wohnungsnot in Städten und Agglomerationen - Herausforderungen und mögliche Lösungsansätze» 12. September 2013 Solothurn
Tagung Städteverband «Wohnungsnot in Städten und Agglomerationen - Herausforderungen und mögliche Lösungsansätze» Solothurn Gemeinnütziger Wohnungsbau kein «linkes» Gedankengut Daniel Burri, Präsident
MehrPreisgünstiger Wohnraum im Kanton Schwyz Praxisbeispiel Gemeinde Meggen Umsetzung bei der Totalrevision der Ortsplanung Meggen
Preisgünstiger Wohnraum im Kanton Schwyz Praxisbeispiel Gemeinde Meggen Umsetzung bei der Totalrevision der Ortsplanung Meggen 23. Februar 2012 Kt. Schwyz Arthur Bühler, Gemeindeammann Herzlichen Dank
MehrREGLEMENT WOHNBAUPOLITIK
REGLEMENT WOHNBAUPOLITIK vom 7. November 07 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite I. Allgemeines; Zweck Begriffe - II. Massnahmen; Grundsatz 4 Unterstützung von gemeinnützigen Wohnbauträgern bei der Land- und
MehrBundesamt für Wohnungswesen BWO
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Wohnungswesen BWO Leben und Altwerden einsam oder gemeinsam 21. Oktober 2011 Bundesamt für Wohnungswesen BWO Richtet seine Aufgaben nach verfassungsrechtlichen
MehrInhalt. Bezahlbar wohnen in Köniz Die Initiative
Inhalt Die Entwicklung der Mietzinse in Köniz Anteil der Wohnkosten am Bruttohaushaltseinkommen Der Leerwohnungsbestand in Köniz Der Inhalt der Initiative Die Argumente Wer trägt die Könizer Wohninitiative
MehrVerordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus
84.5 Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Vom 0. Mai 0 (Stand. Juni 05) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz und 06a Absatz
MehrGemischte Gemeinde Diemtigen. Änderung der UeO Nr. 3 «Ried» Änderung im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV. Erläuterungsbericht GENEHMIGUNG
GENEHMIGUNG Änderung der UeO Nr. 3 «Ried» Änderung im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV Die Änderung der UeO besteht aus: Ausschnitt Überbauungsplan Überbauungsvorschriften (Auszug) weitere Unterlagen:
MehrFDP-Fraktion betreffend Wohnungsstruktur in Wädenswil und Au und dem Zusammenhang mit Steuerzahlern
Schriftliche Anfrage vom 22. Januar 2010 32.02/40.00 FDP-Fraktion betreffend Wohnungsstruktur in Wädenswil und Au und dem Zusammenhang mit Steuerzahlern Wortlaut der Anfrage Immer wieder werden von politischer
MehrPreisgünstiges Wohnen in der Region Bern
Preisgünstiges Wohnen in der Region Bern Referat von Evi Allemann Nationalrätin, Präsidentin MieterInnenverband Kanton Bern Mietzinsentwicklung Bestandesmieten und Teuerung seit 2008 Quelle: Mietpreisindex
MehrKann der gemeinnützige Wohnungsbau mit raumplanerischen Mitteln gefördert werden?
Kann der gemeinnützige Wohnungsbau mit raumplanerischen Mitteln gefördert werden? Lukas Bühlmann, Schweizerische Vereinigung für Landesplanung VLP-ASPAN Veranstaltung der Parlamentarischen Gruppen für
MehrStädtische Massnahmen in der Wohnpolitik - eine Übersicht
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Städtische Massnahmen in der Wohnpolitik - eine Übersicht 12. September 2013 D. Sfar, Bundesamt für Wohnungswesen «Kantone und Gemeinde
MehrPreisgünstiger Wohnraum: Praxisbeispiel Küssnacht am Rigi
1. Ausgangslage 2. Instrumente zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum 3. Erfahrungen aus dem Bezirk Küssnacht 4. Fragen Preisgünstiger Wohnraum im Kanton Schwyz, Informationsveranstaltung vom 23.02.2012
MehrRichtplan Kanton Uri. Prüfungsbericht. 19. Oktober 2010
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung ARE Richtplan Kanton Uri Anpassung Staudammerhöhung Göscheneralpsee Prüfungsbericht 19. Oktober
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Januar 2014 KR-Nr. 340/2013 111. Anfrage (Ausstellung von Steuerausweisen und Sperrung von Steuerdaten) Die Kantonsräte Alex
MehrAuswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013
Departement für Bau und Umwelt Titelfolie Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013 Umsetzung revidiertes Raumplanungsgesetz: Behandlung laufender Zonenplanrevisionen VTG-Informationsveranstaltung:
MehrBotschaft. Der Stadtrat an den Gemeinderat
Stadt Frauenfeld Der Stadtrat an den Gemeinderat Botschaft Datum 1. Juli 2014 Nr. 35 Reduzierter Verkaufspreis für das Grundstück Nr. 1649, Festhüttenstrasse, für die Genossenschaft Alterssiedlung Frauenfeld
MehrBezirksrat Einsiedeln
Hauplslrasse 78, Postfach 161 8840 Einsiedeln Tel. 05541841 71, Fax 055 418 41 70 E-Mail: bauen@bezirkeinsiedeln.ch www.einsiedeln.ch Bezirksrat Einsiedeln Auszug aus dem Protokoll vom 4. November 2015
MehrGeneralversammlung vom 28. Mai 2009 Siedlungsgenossenschaft Wylergut. Bedeutung von Wohnbaugenossenschaften aus Sicht der öffentlichen Hand
Es gilt das gesprochene Wort Generalversammlung vom 28. Mai 2009 Siedlungsgenossenschaft Wylergut Kurzreferat RR Neuhaus Bedeutung von Wohnbaugenossenschaften aus Sicht der öffentlichen Hand Liebe Genossenschafterinnen
MehrKanton Schwyz Gemeinde Altendorf. Altendorf, Verkehrsmessungen. Auswertung
Kanton Schwyz Gemeinde Altendorf Altendorf, Verkehrsmessungen Auswertung 301-28 30. Oktober 2012 Impressum Auftrag 301-28 Auftraggeber Gemeinderat Altendorf Dorfplatz 3 8852 Altendorf Auftragnehmer Remund
MehrErste Spalte Zweite Spalte Dritte Spalte
Bau- und Zonenordnung Änderungen an der Bau- und Zonenordnung Aufbau: Erste Spalte Zweite Spalte Dritte Spalte Auszug aus gültiger Bau- und Zonenordnung vom 7.01.1997 mit Teilrevisionen vom 17.06.00 und
MehrDieses Formular kann auch elektronisch ausgefüllt werden. Es ist zusammen mit den zugehörigen Unterlagen unter Vernehmlassungen abrufbar.
KANTON NIDWALDEN STAATSKANZLEI Dorfplatz 2, Postfach 1246, 6371 Stans Telefon 041 618 79 02, www.nw.ch Wohnraumförderungsgesetz (WRFG), Fragebogen Dieses Formular kann auch elektronisch ausgefüllt werden.
MehrKanton Graubünden Gemeinde Celerina/Schlarigna
Kanton Graubünden Gemeinde Celerina/Schlarigna GESETZ ÜBER ZWEITWOHNUNGEN (kommunales Zweitwohnungsgesetz) (komzwg) Gemeinde Celerina / Kommunales Zweitwohnungsgesetz / Stand Dezember 2017 INHALTSVERZEICHNIS
MehrRegierungsrat des Kantons Schwyz
Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 604/2016 Schwyz, 28. Juni 2016 / ju Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus Beantwortung der Motion M 1/16 1. Wortlaut der Motion Am 19. Januar 2016 haben
MehrÜberbauungsordnung UeO Nr. 10 "Wellenacher-Rychegarte" Änderung im ordentlichen Verfahren gemäss Art. 58 ff BauG
Einwohnergemeinde Unterseen Überbauungsordnung UeO Nr. 10 "Wellenacher-Rychegarte" Änderung im ordentlichen Verfahren gemäss Art. 58 ff BauG Erläuterungsbericht 02. Juli 2013 AUFLAGE Die Änderung der UeO
MehrTeilrevision der Ortsplanung: Teilzonenplan Schlund (2. Lesung) BERICHT UND ANTRAG AN DEN EINWOHNERRAT KRIENS. Gemeinderat. 28. März 2012 Nr.
Gemeinderat BERICHT UND ANTRAG AN DEN EINWOHNERRAT KRIENS 28. März 2012 Nr. 263/2011 Teilrevision der Ortsplanung: Teilzonenplan Schlund (2. Lesung) G:\01_Baudepartement\Einwohnerrat\B+A\2012\Teilrevision
MehrRevision Orts- und Zonenplanung. Informationsveranstaltung
Revision Orts- und Zonenplanung Informationsveranstaltung 5. Januar 2016 Gegenstand der Revision Zur Vorprüfung und Mitwirkung gelangen: Bau- und Zonenreglement (BZR) Gesamtzonenplan Gegenstand der Revision
MehrGesetzesinitiative «für bezahlbaren Wohnraum»
Volksabstimmung Kanton Zug 21. Mai 2017 Der Regierungsrat erläutert Gesetzesinitiative «für bezahlbaren Wohnraum» Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen Nein zur Gesetzesinitiative Abstimmungserläuterung
MehrDas neue Revisionsrecht Informationsblatt für Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus
Januar 2013 Das neue Revisionsrecht Informationsblatt für Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Seit 1. Januar 2008 ist das neue Revisionsrecht in Kraft. Die neuen Bestimmungen des Obligationenrechts
MehrKantonale Volksabstimmung vom 28. September 2014
KANTON NIDWALDEN REGIERUNGSRAT Kantonale Volksabstimmung vom 28. September 2014 Gegenvorschlag des Landrates zur Volksinitiative «Für bezahlbares Wohnen in Nidwalden» Abstimmungsbotschaft Inhaltsverzeichnis
MehrErläuterungsbericht nach Art. 47 RPV
Kanton Schwyz Gemeinde Galgenen Information & Mitwirkung Teilrevision Nutzungsplanung, Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV 365-21 14. November 2016 Impressum Auftrag Auftraggeber Auftragnehmer Teilrev
MehrVerordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald EWAP Ersatzabgabe
Verordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald EWAP Ersatzabgabe Gemeinderatsbeschluss vom 06.12.2011 Der Gemeinderat von Grindelwald erlässt gestützt auf Art. 48d Baureglement in Verbindung mit Art. 50
MehrEinbezug von Altbauten in Arealüberbauungen
Einbezug von Altbauten in Schweizerische Bausekretärenkonferenz Amtshaus IV, Aktionsraum 501 08. März 2012 Roland Polentarutti, Leiter Rechtsdienst HBD Übersicht 1. Bauliche Ausgangslage 2. Rechtliche
MehrDas neue Revisionsrecht Empfehlungen für die Ausgestaltung der Statuten von Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals
Januar 2013 Das neue Revisionsrecht Empfehlungen für die Ausgestaltung der Statuten von Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals Seit 1. Januar 2008 ist das neue Revisionsrecht in Kraft. Die neuen Bestimmungen
MehrPreisgünstiger Wohnungsbau Ein praktischer Baukasten für Städte und Gemeinden
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Wohnungswesen BWO Preisgünstiger Wohnungsbau Ein praktischer Baukasten für Städte und Gemeinden 31. Oktober 2015 «Kantone
MehrBau- und Strassenlinienplan Leisenstrasse Zonenplan Siedlung Strassennetzplan Siedlung
Gemeinde Eptingen Bau- und Strassenlinienplan Leisenstrasse Zonenplan Siedlung Strassennetzplan Siedlung Mutation Dorfweg Beschluss EGV Projekt: 029.05.0756 16. Mai 2018 Erstellt: vme, Geprüft: dst, Freigabe:
MehrFörderung von preisgünstigem Wohnraum auf Gemeindeebene
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Wohnungswesen BWO Förderung von preisgünstigem Wohnraum auf Gemeindeebene Ernst Hauri, Direktor BWO Übersicht Besteht
MehrVerordnung über die Zone für preisgünstigen Wohnungsbau
S t a d t r a t Verordnung über die Zone für preisgünstigen Wohnungsbau vom 0. April 0 ) Der Stadtrat von Zug, in Vollziehung des Planungs- und Baugesetzes vom 6. November 998 ) und von 7 f. der Bauordnung
MehrAusserordentliche Gemeindeversammlung
1 GEMEINDE LACHEN SZ LACHEN BEWEGT Ausserordentliche Gemeindeversammlung 2012 Dienstag, 23. Oktober 2012 20.00 Uhr Hotel Bären, Lachen Gutenberg Druck AG, Lachen Inhaltsverzeichnis Seite Einladung zur
MehrNeues aus dem Rechtsdienst
RA MLaw Lea Sturm - RA lic.iur. Andreas M. Schlatter Neues aus dem Gemeindeorientierung vom 28. November 2016 Themen 1. Was gilt in Landschaftsschutzzonen als zonenkonform? ( [1C_397/2015]) Welches Recht
MehrBaulinienplan. Nr Änderung. Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
Baulinienplan Nr. 40 1. Änderung Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV 25. Oktober 2016 I INHALTSVERZEICHNIS 1 Planerischer Kontext... - 1-1.1 Ausgangslage... - 1-1.2 Zentrumsentwicklung... - 2-2 Planungsrechtliche
MehrFaktenblatt zur Wohn-Initiative
Faktenblatt zur Wohn-Initiative 4. Mai 2015, Fachstelle Wohnbauförderung Einleitung Die Initiative «Für bezahlbare Wohnungen» (Wohn-Initiative) wurde am 18. Mai 2014 von der Stimmbevölkerung der Stadt
MehrEidgenössische Wohnungspolitik aktuell
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Wohnungswesen BWO Eidgenössische Wohnungspolitik aktuell Delegiertenversammlung WOHNEN SCHWEIZ 12. Juni 2017 Ernst Hauri, Direktor BWO Übersicht
MehrInformationsveranstaltung
Informationsveranstaltung «Kommunaler Richtplan / Bevölkerungsbefragung» 1 Inhalt Siedlungswachstum Wollerau Stand und Auswirkungen RPG Revision Stand und Auswirkungen Kantonaler Richtplan Allgemeine Informationen
MehrLärmschutz-Verordnung des Kantons Solothurn (LSV-SO)
Lärmschutz-Verordnung des Kantons Solothurn (LSV-SO) 8.6 RRB vom. Dezember 987 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Artikel 6 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) vom 7. Oktober
MehrVernehmlassung: Kantonsratsbeschluss über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung
Vernehmlassung Pfäffikon, 26. Februar 2017 Vernehmlassung: in der Krankenversicherung Sehr geehrter Herr Landammann Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Sehr geehrte Herren Regierungsräte Sehr geehrte Damen
MehrGemeinnütziger Wohnungsbau im Spannungsfeld zwischen sozialer Verantwortung und Markt
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Wohnungswesen BWO Gemeinnütziger Wohnungsbau im Spannungsfeld zwischen sozialer Verantwortung und Markt Ernst Hauri, Direktor, Bundesamt für
MehrInitiative - Verbot neuer Bauten und Anlagen zur Materialgewinnung und bewirtschaftung Verabschiedung z.h. Urnengemeinde
Kanton Graubünden Chantun Grischun Gemeinde Zernez Cumün da Zernez Initiative - Verbot neuer Bauten und Anlagen zur Materialgewinnung und bewirtschaftung Verabschiedung z.h. Urnengemeinde Planungs- und
MehrOrientierungsversammlung. vom 19. Februar 2018
Orientierungsversammlung vom 19. Februar 2018 1 Traktandenliste Gemeindeinitiative «Für bezahlbare Wohnungen» 1. Ausgangslage 2. Initiativbegehren 3. Argumente des Initiativkomitees 4. Bericht des Gemeinderats
MehrInitiative Bezahlbares Wohnen für Alle / Verabschiedung z. H. Volksabstimmung
Grosser Gemeinderat Spiez ANTRAG des Gemeinderates vom 18. April 2016 GGR-Nr. 265/16, 20. Juni 2016 Beschluss des Grossen Gemeinderates betreffend Initiative Bezahlbares Wohnen für Alle / Verabschiedung
MehrZonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal»
Beschlussfassung Einwohnergemeinde Interlaken Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal» Baureglementsänderung Die Änderung besteht aus: Zonenplanänderung Baureglementsänderung Weitere
MehrÄnderung baurechtliche Grundordnung
Änderung baurechtliche Grundordnung - Anpassung Baureglement an die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) Weitere Unterlagen: - Mitwirkung 23. September 2016 Verfasser Überbauungsordnung:
MehrForschungsprojekt Demografie + Wohnungswirtschaft Fallstudie SVIT Senior: Zugang zum Wohnungsmarkt
Forschungsprojekt Demografie + Wohnungswirtschaft Fallstudie SVIT Senior: Zugang zum Wohnungsmarkt Hans Peter Thomi, SVIT Senior Dr. Joëlle Zimmerli, Zimraum Raum + Gesellschaft Pilotprojekt Wohnraum für
MehrPOLITISCHE GEMEINDE FLUMS. 2. Änderung vom 20. Oktober 2004
POLITISCHE GEMEINDE FLUMS. Änderung vom 0. Oktober 004 zum Baureglement vom 5. April 1994 Kanton St. Gallen Gemeinde Flums Auflageexemplar UBERBAUUNGSPLAN RUFISTRASSE Vom Gemeinderat erlassen am, Der Gemeindepräsident
MehrStadt Frauenfeld. Reglement über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum
Stadt Frauenfeld Reglement über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum 908.0.2 STADT FRAUENFELD Reglement über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum vom 20. April 2016 I INHALTSVERZEICHNIS Seite
MehrErläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
Kanton Schaffhausen 6. Änderung Baulinienplan Nr. 30 Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Ausschnitt Baulinienplan Nr. 30, 3.6.2004 Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse
MehrSeinerzeitiger Gestaltungsplanzweck
Zonenplan GP Stümel Traktanden 1. Begrüssung 2. Ziel der heutigen Veranstaltung 3. Seinerzeitiger Zweck des Gestaltungsplans 4. Ist-Zustand 5. Handlungsoptionen 6. Revision des Gestaltungsplans Stümel?
MehrKantonale Volksinitiative «Recht auf Wohnen»
An den Grossen Rat 17.0913.01 PD/P170913 Basel, 27. September 2017 Regierungsratsbeschluss vom 26. September 2017 Kantonale Volksinitiative «Recht auf Wohnen» Bericht über die rechtliche Zulässigkeit und
MehrOrtsplanrevision. Herzlich willkommen.
Ortsplanrevision Herzlich willkommen. Begrüssung Gemeindepräsident Karl-Heinz Zeller Zanolari Arlesheim, wo Menschen einander begegnen > Der Siedlungs- und Landschaftsraum wird in seiner Qualität und
MehrErschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse
Kanton Aargau Sondernutzungsplanung Erschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse gemäss 17 BauG Planungsbericht N W O S Orthofoto (AGIS 2014) Februar 2015 Mitwirkung / öffentliche
MehrInformationsveranstaltung Kantonaler Richtplan (KRIP) 10. November 2016
Informationsveranstaltung Kantonaler Richtplan (KRIP) 10. November 2016 1 Inhalt 1. Ortsplanungsrevision 1992 2. Revision KRIP 2016 3. Konsequenzen der Umsetzung des KRIP für Biel-Benken 4. Getroffene
MehrVerlängerung der Frist zur Behandlung der Volksinitiative «Energiezukunft Luzern»
Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat 24. Mai 2016 B 44 Verlängerung der Frist zur Behandlung der Volksinitiative «Energiezukunft Luzern» Entwurf Kantonsratsbeschluss Zusammenfassung Der Regierungsrat
Mehr1 Anforderungen an Wohnbauten und Bewohner
854.7 Verordnung über die Wohnbau- und Eigentumsförderung vom 09..99 (Stand 0.05.003) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 6 Absatz des Dekrets vom 0. September 99 über die Wohnbau-
MehrBericht und Antrag des Gemeinderates an den Einwohnerrat über die Teilrevision der Verordnung über die Erhebung von Anschlussgebühren
Vorlage des Gemeinderates Beringen vom 8. Mai 2017 Bericht und Antrag des Gemeinderates an den Einwohnerrat über die Teilrevision der Verordnung über die Erhebung von Anschlussgebühren Sehr geehrter Herr
MehrUmzonung Kat. Nr von der W3/2.40 in die OeB
Teilrevision Zonenplan Schulhaus Goldbach Umzonung Kat. Nr. 11423 von der W3/2.40 in die OeB Bericht nach Art. 47 RPV Beschluss Gemeinderat vom 28. November 2012 zuhanden der Gemeindeversammlung vom 25.
MehrVereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Basel-Stadt betreffend den Vollzug des eidgenössischen Landwirtschaftsrechtes
50.3 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Basel-Stadt betreffend den Vollzug des eidgenössischen Landwirtschaftsrechtes Vom 2. November 2000 (Stand. Januar 202) Die Kantone
MehrSlmmen ...~.?...4;(... >/ :--:.; Q-1 ß~:. GESTALTUNGSPLAN "SPARKLING 11", UNTERER ERLENWEG, 8832 WOLLERAU SO ND ER BAUVO RSC H RI FTE N
Slmmen GESTALTUNGSPLAN KTN 785, 029, 042 GESTALTUNGSPLAN "SPARKLING ", UNTERER ERLENWEG, 8832 WOLLERAU SO ND ER BAUVO RSC H RI FTE N SCHINDELLEGI DEN DER GRUNDEIGENTÜMER KTN 785, 029, 042...~.?...4;(...
MehrWALZENHAUSEN. Änderung Quartierplan «Im Grund» Planungsbericht. 14. Mai 2019
G E M E I N D E WALZENHAUSEN 14. Mai 2019 Änderung Quartierplan Impressum Strittmatter Partner AG Vadianstrasse 37 9001 St. Gallen T: +41 71 222 43 43 F: +41 71 222 26 09 www.strittmatter-partner.ch Projektleitung
MehrErläuternder Kurzbericht gemäss Art. 47 RPV
Kanton Zürich Gemeinde Egg Privater Gestaltungsplan Sandgrueb Erläuternder Kurzbericht gemäss Art. 47 RPV Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30 8005 Zürich skw.ch
MehrTeilrevision Planungs- und Baugesetz. Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland
Teilrevision Planungs- und Baugesetz Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland Kurt Zibung, Regierungsrat Thomas Huwyler, Vorsteher ARE Stefan Beeler, Rechtsdienst ARE Rothenthurm,
MehrDer Gemeinderat der Stadt Lenzburg an den Einwohnerrat
08/75 Der Gemeinderat der Stadt Lenzburg an den Einwohnerrat Nutzungsplanung; Einzonung Arbeitszone "Hornerfeld": Änderung des Bauzonenplans und der Bauordnung vom 22. Mai 1997 sowie Änderung des Kulturlandplans
MehrInformationsanlass für Mitglieder der Bundesversammlung Mittwoch, 29. September 2004
Informationsanlass für Mitglieder der Bundesversammlung Mittwoch, 29. September 2004 Ziele des Wohnbunds: Information über Bedeutung und Nutzen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Information über den Nutzen
MehrHerzlich willkommen. zum Unternehmerfrühstück
Herzlich willkommen zum Unternehmerfrühstück Agenda Begrüssung Carina Brüngger, Gemeinderätin Finanzen und Volkswirtschaft Vortrag zur Andreas Hürlimann, Gemeinderat Bau und Umwelt Gemeinde Steinhausen
MehrT e i l r e vi s i o n B a u - / Z o n e nordnung T e i l r e vi s i o n Z o n e n p l a n
KANTON ZÜRICH GEMEINDE GEROLDSWIL T e i l r e vi s i o n B a u - / Z o n e nordnung T e i l r e vi s i o n Z o n e n p l a n BAU- und ZONENORDNUNG Von der Gemeindeversammlung festgesetzt am: 20. Juni 1994
MehrBaureglementsänderung
Kanton Schwyz Gemeinde Sattel Öffentlich aufgelegt vom... bis... An der Urnenabstimmung angenommen am... Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber:...... Vom Regierungsrat des Kantons Schwyz mit Beschluss
MehrViererfeld/Mittelfeld wie ein lebendiges und vielseitiges Stadtquartier entsteht
Viererfeld/Mittelfeld wie ein lebendiges und vielseitiges Stadtquartier entsteht 29. Mai Übersicht Politische Rahmenbedingungen Das Projekt Viererfeld/Mittelfeld Bspw. städtischer Wohnbaupolitik Politische
MehrInitiative «Für bezahlbare Wohnungen» (Wohn-Initiative)
Initiative «Für bezahlbare Wohnungen» (Wohn-Initiative) Erläuterungen zur öffentlichen Auflage vom 24. Oktober 2013 bis 22. November 2013 Herausgeberin: Präsidialdirektion, Junkerngasse 47, Postfach, 3000
MehrApéro Fördermitglieder Überblick poli,sche Ak,vitäten Ini,a,ven
Apéro Fördermitglieder Überblick poli,sche Ak,vitäten Ini,a,ven Donnerstag, 27. Februar 2014 Wohnbaugenossenscha8en Zürich 1 Überblick poli4sche Ak4vitäten Ini4a4ven Ueli Keller dipl. Arch. ETH, Vorstandsmitglied
MehrKantonale Nutzungsplanung Entwicklungsachse Urmiberg
Kantonale Nutzungsplanung Entwicklungsachse Urmiberg Kantonale Nutzungsplanung Entwicklungsachse Urmiberg Inkraftsetzung Teil Brunnen Nord Ablauf der Medienorientierung Begrüssung RR Kurt Zibung Inkraftsetzung
MehrSchutz vor Lärm Themenübersicht Bauen in lärmbelasteten Gebieten Schallschutz im Hochbau Lärmimmissionen durch Luft- Wärmepumpen
Schutz vor Lärm Themenübersicht Bauen in lärmbelasteten Gebieten Schallschutz im Hochbau Lärmimmissionen durch Luft- Wärmepumpen Bauen in erschlossenen lärmbelasteten Gebieten Ist verdichtetes Bauen und
MehrTeilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO)
(BZO) Kernzonen Gewerbezonen Erholungszonen Zone für öffentliche Bauten Sunnenwis Martin Wyss, Gemeinderat / Vorsteher Planung Inhalte - Um was geht s? - Verfahren - Wichtigste Neuerungen - Sunnenwis -
MehrPlanungsbericht. Zonenplan Siedlung Bau- und Strassenlinienplan Bauzone. Einwohnergemeinde Arboldswil. Mutation Hinderdorf. Stand: Beschluss EGV
Einwohnergemeinde Arboldswil Zonenplan Siedlung Bau- und Strassenlinienplan Bauzone Mutation Hinderdorf Stand: Beschluss EGV Projekt: 11.05.0739 16. November 2017 Erstellt: vme, Geprüft: ppf, Freigabe:
MehrBeschlussfassung über den Teilnutzungsplan
26 Traktandum 11 Beschlussfassung über den Teilnutzungsplan Stoglen Ausgangslage Zwischen dem Bahnhof und dem alten Dorfkern von Altendorf befindet sich das noch unüberbaute Gebiet Stoglen. Vor Jahren
Mehr10. Sep An die kommunalen Planungsbehörden 8090 Zürich. im Kanton Zürich Telefon
Kanton Zürich Baudirektion Direktion der Justiz und des Innern Amt für Raumentwicklung Kontakt: Josua Raster An die kommunalen Planungsbehörden 8090 Zürich Stv. AULeiter Rechtsdienst Stampfenbachstrasse
MehrSachgeschäft Teilzonenplan Waldisberg Erläuterungen und Genehmigungsinhalt Traktandum 3
Erläuterungen und Genehmigungsinhalt Antrag des Gemeinderates 1. Dem Teilzonenplan gemäss öffentlicher Auflage vom 17. Februar 2017, Amtsblatt Nr. 7, bestehend aus: Plan «Teilzonenplan» (auf Seite 63 der
MehrVorschriften zum privaten Gestaltungsplan «Zoo Zürich», Zürich-Hottingen
701.740 Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan «Zoo Zürich», Zürich-Hottingen Gemeinderatsbeschluss vom 11. Dezember 1996 1 A. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Geltungsbereich, Bestandteile 1 Der Gestaltungsplan
Mehr2 Vom Bericht zur Ortsplanung und dem Bericht zu den nichtberücksichtigten Einwendungen wird im Sinne von 7 Abs. 3 PBG zustimmend Kenntnis genommen.
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Gemeinde Wallisellen Gemeindeversammlung vom 25. September 2017 Zentralstrasse 9, Postfach, 8304 Wallisellen Telefon 044 832 61 11 praesidialabteilung@wallisellen.ch
MehrPreisgünstiger Wohnraum im Kanton Schwyz Lage auf dem Wohnungsmarkt
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Wohnungswesen BWO Preisgünstiger Wohnraum im Kanton Schwyz Lage auf dem Wohnungsmarkt Einsiedeln, 23. Februar 2012 Aktuelle Lage auf dem Wohnungsmarkt
MehrEntscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (EBVU) vom 8. Mai 2012 (BVURA ) Aus den Erwägungen
Pferdehaltung in Wohnzonen; Geruchsimmissionen Die Beurteilung der Zonenkonformität einer Pferdehaltung in der Wohnzone hat abstrakt zu erfolgen. Bei einem Bestand von 2 bis 4 Pferden ist ein Mindestabstand
MehrWas sich in Bern bewegt und bewegen muss 23. September 2016
Was sich in Bern bewegt und bewegen muss 23. September 2016 Ursula Wyss, Gemeinderätin Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün 1 Inhalt 1. Gemeinnütziger Wohnungsbau in Bern: Eine Bestandesaufnahme
Mehr1. Begrüssung, Ziele der Orientierung 2. Stand der Arbeiten 3. Vorstellung der Planungsinstrumente, Änderungen - Zonenplan, Baureglement
Politische Gemeinde Dozwil Revision Ortsplanung Orientierung vom 28. Februar 2014 Ablauf / Traktanden 1. Begrüssung, Ziele der Orientierung 2. Stand der Arbeiten 3. Vorstellung der Planungsinstrumente,
MehrBebauungs-Richtplan Neufeld Süd
Stadt Sursee Bebauungs-Richtplan Neufeld Süd Entwurf vom 25. November 2015 Öffentliche Auflage vom... Vom Stadtrat beschlossen am... Der Stadtpräsident Der Stadtschreiber...... Auftrag: Auftraggeber: Bearbeitung:
MehrDie Mietpreise sind jetzt festgelegt
Zuger Zeitung Frontseite; 22.12.2010 Die Mietpreise sind jetzt festgelegt 340 zusätzliche preisgünstige Wohnungen werden entstehen. Nun hat die Stadt dafür Regeln definiert. any. Für den Mittelstand ist
MehrZone für preisgünstigen Wohnungsbau in der Stadt Zug
Baudepartement Zone für preisgünstigen Wohnungsbau in der Stadt Zug Fachtagung der SBK vom 30. Juni 2011 in Bern Juni 2011 Zone für preisgünstigen Wohnungsbau 1 Inhalt Ausgangslage Rechtliche Ausgestaltung
Mehr