Die neue EMF-Verordnung FASI-Vortragsveranstaltung Nürnberg 16. März 2018
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- Krista Eberhardt
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1 Die neue EMF-Verordnung FASI-Vortragsveranstaltung Nürnberg 16. März 2018 EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag
2 Elektromagnetische Felder an Arbeitsplätzen Neuerungen durch die EMFV Vorstellung der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMFV) und Bezugnahme zur bisherigen UVV DGUV Vorschrift 15 Elektromagnetische Felder (bisher BGV B11). Eine Gegenüberstellung für die Anwendung in der betrieblichen Praxis zum Schutz von Mitarbeitern und insbesondere Trägern von Implantaten. EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 2
3 Frequenzspektrum elektromagnetische Felder Quelle: BG ETEM EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 3
4 Wirkungen auf den Menschen Elektromagnetische Felder können direkt oder indirekt auf den Menschen wirken. Die Wirkung ist abhängig vom Frequenzbereich und der Intensität der Feldstärken. EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 4
5 Statische elektrische und magnetische Felder Elektrische Felder Direkte Wirkungen ohne Belang Berücksichtigung hinsichtlich ihrer indirekten Wirkungen Magnetische Felder Schwellen für physiologisch bedenkliche Wirkungen > 12 T Gefährdungen aufgrund von Kraftwirkungen auf ferromagnetische Stoffe ( Projektilwirkung ) EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 5
6 Niederfrequente Felder Einkopplung von Körperströmen Reizwirkung von Nerven- oder Muskelzellen Reizeffekt hat Schwellencharakteristik Keine Reizung auch bei langer unterschwelliger Erregung Kurze Impulse benötigen größere Intensität Quelle: S. Joosten EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 6
7 Hochfrequente Felder Umwandlung der elektromagnetischen Strahlungsenergie in Wärme Gesundheitliche Auswirkung bei langfristiger Erhöhung der Körperkerntemperatur um 1 C Effekt hat Schwellencharakteristik Achtung! Bereits vor dem Berühren von HF-Elementen kann es zu schwerwiegenden Verbrennungen kommen!! EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 7
8 Arbeitsschutzregelungen in Deutschland EU-RL Quelle: S. Joosten, BG ETEM EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 8
9 Die neue EMF-Verordnung Am wurde die EU-Richtlinie 2013/35/EU Physikal. Einwirkungen am Arbeitsplatz EMF verabschiedet. Die Richtlinie wurde mit der EMF-Verordnung in nationales Recht umgesetzt. Aktuell gilt in Deutschland weiterhin die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 15 (bisher BGV B11)! EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 9
10 Aufbau der EMF-Verordnung Anwendungsbereich / Begriffsbestimmungen ( 1,2) Gefährdungsbeurteilung / Messung / Bewertung ( 3,4) Expositionsgrenzwerte (EGW) und Auslöseschwellen, Maßnahmen ( 5,6) Statische Magnetfelder ( 7-9) Nicht-thermische Wirkungen (0 Hz 10 MHz) ( 10-14) Thermische Wirkungen (100 khz 300 GHz) ( 15-17) Magnetresonanzverfahren ( 18) Unterweisungen ( 18,19) Ausnahmen / Ordnungswidrigkeiten ( 20,21) Allgemeingültig Besondere Festlegungen EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 10
11 Unterschiede DGUV Vorschrift 15 und EMFV - Schutzkonzept DGUV Vorschrift 15: Einteilung der Expositionsbereiche nach Funktion EMF-Verordnung: Überprüfung der Arbeitsplätze auf Einhaltung der Auslöseschwellen EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 11
12 Schutzkonzept DGUV Vorschrift 15 Gefahrbereich Bereich erhöhter Exposition Expositionsbereich 1 Expositionsbereich 2 EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 12
13 Schutzkonzept EMF-Verordnung Nicht thermische Wirkungen Expositionsgrenzwert gesundheitliche Wirkungen Obere Auslöseschwelle Thermische Wirkungen Expositionsgrenzwert Expositionsgrenzwert sensorische Wirkungen Auslöseschwelle Untere Auslöseschwelle EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 13
14 Unterschiede DGUV Vorschrift 15 und EMFV - zulässige Werte / Auslöseschwellen elektr. Felder EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 14
15 Unterschiede DGUV Vorschrift 15 und EMFV - zulässige Werte / Auslöseschwellen magn. Felder EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 15
16 Gefährdungsbeurteilung ( 3) Einhaltung der Auslöseschwellen bedeutet Einhaltung der zugehörigen Expositionsgrenzwerte (keine weiteren Maßnahmen nach 6 (1)) Inhaltliche Punkte der Gefährdungsbeurteilung (Auszug): Art, Ausmaß, Dauer der Exposition Frequenzen, ggf. Signalverlauf Direkte und indirekte Wirkungen Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen Substitutionsprüfung Exposition bei Feldern mit mehreren Quellen und Frequenzen Verschiedene Betriebszustände (Instandhaltung, Reparatur, Einrichtung) Besonders schutzbedürftige Beschäftigte (u.a. Implantatträger) EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 16
17 Gefährdungsbeurteilung ( 3) Aktualisierung: Regelmäßig Bei neuen sicherheits- oder gesundheitsrelevanten Erkenntnissen Bei maßgeblichen Veränderungen Bei nicht ausreichender Wirksamkeit der Maßnahmen Bei Überschreitung der oberen Auslöseschwelle: Aufbewahrungsfrist der ermittelten Ergebnisse aus Messungen oder Berechnungen beträgt 20 Jahre (bisher 10 Jahre) Berücksichtigung besonders schutzbedürftiger Beschäftigter bei Festlegung der Maßnahmen, ggf. mit individuellen Schutzmaßnahmen EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 17
18 Begriffsbestimmung ( 2): (7) Besonders schutzbedürftige Beschäftigte sind insbesondere Beschäftigte 1. mit aktiven medizinischen Implantaten, insbesondere Herzschrittmachern, 2. mit passiven medizinischen Implantaten, 3. mit medizinischen Geräten, die am Körper getragen werden, insbesondere Insulinpumpen, 4. mit sonstigen durch elektromagnetische Felder beeinflussbaren Fremdkörpern im Körper oder 5. mit eingeschränkter Thermoregulation EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 18
19 Fachkundige Person, Messung und Bewertung ( 4) Fachkundige Person erforderlich Bewertung nicht-sinusförmiger oder gepulster Felder: Verfahren im Zeitbereich nach dem Stand der Technik, wie die Methode der gewichteten Spitzenwerte Hier sind weitere Ausführungen zur Fachkunde und den Bewertungsverfahren z. B. im Rahmen der Technischen Regeln notwendig! EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 19
20 Maßnahmen ( 6) Auflistung möglicher Maßnahmen, die bei einer Überschreitung ergriffen werden können (Auszug): Alternative Arbeitsverfahren Auswahl, Einsatz und Betriebsweise von Arbeitsmitteln Technische Maßnahmen (Abschirmung, Verriegelungs- und Sicherungseinrichtungen) Bei elektr. Feldern: Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Entladungen oder Kontaktströmen Wartungsprogramme, Kontrollen Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsplätze Organisatorische Maßnahmen EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 20
21 Kennzeichnungen Warnzeichen: Verbotszeichen: nicht ionisierende Strahlung Herzschrittmacher Magnetisches Feld Implantate EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 21
22 Kennzeichnung Quelle: S. Joosten EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 22
23 Maßnahmen ( 6) Kennzeichnung von Arbeitsbereichen bei Überschreitung von Auslöseschwellen! (neu) Kann entfallen bei Zugangsbeschränkung und Unterweisung der Beschäftigten (vergleichbar den Anforderung des Expositionsbereichs 1 gemäß UVV) Überschreitung des EGW für sensorische Wirkung möglich: Kurzzeitig unter definierten Betriebsbedingungen Beachtung der besonderen Festlegungen ( 7,14,17,18) Keine Gefährdungen durch direkte und indirekte Wirkungen Bei Auftreten vorübergehender Symptome (z. B. Wirkungen durch Entladungen oder Kontaktströme): Überprüfung und Aktualisierung der Maßnahmen EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 23
24 Besondere Festlegungen Interessant für den Bereich der statischen Magnetfelder: 7 Überschreitung der EGW für sensorische Wirkungen (bis 2 T) 8 Überschreitung der ALS für die Projektilwirkung im Streufeld von Anlagen (> 100 mt) 9 Überschreitung der oberen ALS für die Beeinflussung von Implantaten Interessant für den Bereich der niederfrequenten Felder: 10 Überschreitung der unteren ALS für elektrische Felder 11 Überschreitung der oberen ALS für elektrische Felder 12 Überschreitung der unteren ALS für magnetische Felder 13 Überschreitung für Kontaktströme bei berührendem Kontakt 14 Überschreitung der EGW für sensorische Wirkungen EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 24
25 Besondere Festlegungen Interessant für den Bereich der hochfrequenten Felder: 15 Überschreitung der ALS (100 khz 300 GHz) 16 Überschreitung der ALS für stationäre Kontaktströme oder induzierte Ströme durch die Gliedmaßen (100 khz 110 MHz) 17 Überschreitung des EGW der lokalen SAR für sensorische Wirkungen (Mikrowellenhören, 0,3 GHz 6 GHz) Interessant für den Bereich von MRT-Anlagen: 18 Expositionsgrenzwerte bei medizinischen Anwendungen von Magnetresonanzverfahren EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 25
26 Unterweisung der Beschäftigten ( 19) Vor Aufnahme der Tätigkeit Mind. 1x jährlich Inhalte (Auszug): Informationen über mit der Tätigkeit verbundene Gefährdungen (direkte / indirekte Wirkungen) Durchgeführte Maßnahmen Relevante EGW und Auslöseschwellen sowie deren Bedeutung Ergebnisse der Expositionsermittlung Beschreibung sicherer Arbeitsverfahren Hinweise zur Erkennung und Meldung von möglichen gesundheitsschädlichen Wirkungen Möglicherweise vorübergehend auftretende Symptome Informationen für besonders schutzbedürftige Beschäftigte EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 26
27 Schutz von Implantatträger Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 15 (bisher BGV B11) Elektromagnetische Felder Fürsorgepflicht des Unternehmers 12(3) DGUV Vorschrift 15: Für Personen mit aktiven oder passiven Körperhilfsmitteln sind besondere Maßnahmen erforderlich ( ). Der Unternehmer hat alle Versicherten auf solche möglichen Gefährdungen hinzuweisen. Mitwirkungspflicht der Mitarbeiter 12(3) DGUV Vorschrift 15: Versicherte haben den Unternehmer über eine Versorgung mit Körperhilfsmitteln zu informieren, damit der Unternehmer notwendige Maßnahmen ergreifen kann. EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 27
28 Schutz von Implantatträgern Begriffsbestimmungen 2(7): Besonders schutzbedürftige Beschäftigte sind insbesondere Beschäftigte 1. mit aktiven medizinischen Implantaten, insbesondere Herzschrittmachern, 2. mit passiven medizinischen Implantaten, 3. mit medizinischen Geräten, die am Körper getragen werden, insbesondere Insulinpumpen ( ). Gefährdungsbeurteilung 3(7): Bei der Festlegung der Maßnahmen ( ) hat der Arbeitgeber ( ) die Erfordernisse von besonders schutzbedürftigen Beschäftigten ( ) zu berücksichtigen und gegebenenfalls individuelle Schutzmaßnahmen vorzusehen. EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 28
29 Schutz von Implantatträgern Maßnahmen 6(3): Der Arbeitgeber hat ( ) Arbeitsbereiche mit Gefährdungen für besonders schutzbedürftige Beschäftigte nach Satz 2 zu kennzeichnen. ( ) Auslöseschwellen für aktive Implantate 9, Tabelle A2.10: Bei Überschreitung der oberen Auslöseschwelle ( ) hat der Arbeitgeber weitere Maßnahmen ( ) zu ergreifen, um Gefährdungen der Beschäftigten mit implantierten aktiven oder am Körper getragenen medizinischen Geräten zu beseitigen oder zu minimieren. Forschungsbericht FB 451 des BMAS: Allgemeine Sicherheitswerte für aktive und passive Implantate EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 29
30 Passive Implantate Endoprothesen Schienen Herzklappen Nägel Schrauben Anzahl: mehrere Millionen Menschen in Deutschland Aber keine Zahnimplantate! EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 30
31 Beeinflussung passiver Implantate Statische Magnetfelder können Kraftwirkungen auf passive Implantate ausüben, die ferromagnetische Bestandteile enthalten (nur bei sehr hohen Feldern) Niederfrequente elektrische und/oder magnetische Felder erzeugen Körperströme (Stromdichten), die sich an metallischen Implantaten verdichten/erhöhen können Hochfrequente Felder können das Implantat erwärmen EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 31
32 Aktive Implantate Herzschrittmacher (HSM) Defibrillatoren (ICD) Cochlea-Implantate Neurostimulatoren Insulinpumpen ~ 1 Million Menschen in Deutschland EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 32
33 Beeinflussung aktiver Implantate Aktive Implantate überwachen, unterstützen oder ersetzen Körperfunktionen Aktive Implantate können durch äußere elektromagnetische Felder in ihrer Funktion beeinflusst werden: Körpereigene Signale werden überlagert, Körperfunktionen können nicht erkannt werden Betriebsart wird durch Einkopplung verändert EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 33
34 Implantatträger in beruflichen EM-Feldern Individuelle Gefährdungsbeurteilung Bestimmung der Arbeits- und Aufenthaltsbereiche Identifizierung der Feldquellen Ermittlung der auftretenden Exposition Ermittlung der Implantateigenschaften Bewertung der Störbeeinflussungsmöglichkeiten DGUV Information Beeinflussung von Implantaten durch EMF (bisher BGI 5111) Hintergrundinformationen Hilfen zur Gefährdungsanalyse Liste typischer Geräte und Anlagen im Bereich der Industrie (Anhang 1) Anfrage an den zuständigen Unfallversicherungsträger! EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 34
35 Informationsquellen - Hilfestellungen staatliche Stellen / Gewerbeaufsichtsamt Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) Unfallversicherungsträger (UVTs) Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) - Fachbereich ETEM, Sachgebiet Nichtionisierende Strahlung (NIR) Europäische-Kommission Nicht verbindlicher Leitfaden mit bewährten Verfahren im Hinblick auf die Durchführung der Richtlinie 2013/35/EU Elektromagnetische Felder deutsche Sprache - Leitfaden für KMU - Band 1: Praktischer Leitfaden - Band 2: Fallstudien EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 35
36 Zusammenfassung (1) Die zulässigen Werte der DGUV Vorschrift 15 sind in weiten Teilen identisch oder konservativer als die Auslöseschwellen der EMF-Verordnung. Bestehende Gefährdungsbeurteilungen können an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Neue Messungen sind nur in Ausnahmefällen erforderlich. Neue Messgeräte werden nicht benötigt! Simulationen / Berechnungen von Feldgrößen und Verteilungen und Vergleiche mit bestehenden Gegebenheiten sind möglich EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 36
37 Zusammenfassung (2) Bewertung gepulster Felder ohne Technische Regeln derzeit nur nach DGUV Vorschrift 15 / DGUV Regel (BGV/BGR B11) Elektromagnetische Felder bzw. DGUV Information (BGI 5011) Beurteilung magnetischer Felder von Widerstandsschweißeinrichtungen möglich! Besondere Beachtung: Magnetfelder im Frequenzbereich 100 khz 10 MHz Elektrische Felder im Frequenzbereich bis 1,65 MHz Ableitung von Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Beschäftigte / Implantatträger unter Bezugnahme auf DGUV Information (BGI 5011) Beeinflussung von Implantaten durch elektromagnetische Felder möglich! EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 37
38 Ausblick: Technische Regeln zur EMFV (TREMF) TREMF NF Statische u. niederfrequente EMF TREMF HF Hochfrequente EMF TREMF MR Magnetresonanzverfahren Kapitel 4 Allgemeines Kapitel 5 Gefährdungsbeurteilung Kapitel 6 Messen, Berechnen, Bewerten Kapitel 7 Maßnahmen Kapitel 5 Gefährdungsbeurteilung Kapitel 6 Messen, Berechnen, Bewerten Kapitel 7 Maßnahmen Kapitel 5 Gefährdungsbeurteilung Kapitel 6 Messen, Berechnen, Bewerten Kapitel 7 Maßnahmen Anlage 1: Biologische Wirkungen Anlage 2: Auslöseschwellen und Grenzwerte der EMFV Anlage 3: Beispiele für Expositionen Anlage 4: Literatur Anlage 5: Warn- und Hinweiszeichen Anlage 6: Übersicht zu Maßnahmen Anlage 7: Beispielformulare (Messbericht, Betriebsanweisung, ) Anlage 8: Beispiele für Gefährdungsbeurteilungen (pro Teil) Quelle: Jeschke, BAuA EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 38
39 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr.-Ing Stephan Joosten BG ETEM FG Elektrische Gefährdungen Köln Tel.: 0221/ EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 39
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