4.2 Hochwasserflächenmanagement in Sachsen-Anhalt

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1 4.2 Hochwasserflächenmanagement in Sachsen-Anhalt Nur ein systematisches Flächenmanagement kann die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Hochwasservorsorge schaffen. Das Flächenmanagement beginnt mit der Charakterisierung von Eigenschaften, der Ermittlung bestehender Risiken und einer genauen fachtechnischen Abgrenzung der Flächen. Erst wenn ein bestimmtes Risiko bekannt ist, können in dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Vorsorgemaßnahmen festgelegt werden Überschwemmungsgebiete Überschwemmungsgebiete sind Flächen, die bei Hochwasser überschwemmt werden. Soweit es die Regelung des Wasserabflusses erfordert, können diese Flächen durch Verordnung der oberen Wasserbehörde (Regierungspräsidien) festgestellt werden. Außerdem gelten in Sachsen-Anhalt auch die Gebiete zwischen der Uferlinie und dem Hauptdeich oder dem Hochufer sowie Flutungspolder als gesetzlich festgestellt. In festgestellten Überschwemmungsgebieten ist eine Genehmigung der Wasserbehörde erforderlich, wenn die Absicht besteht, wassergefährdende Stoffe zu lagern, die Erdoberfläche zu erhöhen oder zu vertiefen, bauliche Anlagen herzustellen oder zu ändern, Baum- oder Strauchpflanzungen anzulegen und Materialien, die den Hochwasserabfluss hindern können (Erde, Holz, Sand, Steine und dergleichen), zu lagern. Darüber hinaus darf in diesen Gebieten Grünland nicht in Ackerland umgebrochen werden. Im Interesse des Erosionsschutzes wird eine Umwandlung bestehender Ackerflächen in Grünland angestrebt. Die Überschwemmungsgebiete sind für den schadlosen Abfluss des Hochwassers und die dafür erforderliche Wasserrückhaltung freizuhalten. Natürliche Überschwemmungsgebiete sind als solche zu erhalten. Die natürliche Wasserrückhaltung ist zu sichern, sowie erforderlichenfalls wiederherzustellen und zu verbessern. Sowohl die wasserrechtlich festgestellten als auch die natürlichen Überschwemmungsgebiete wurden in Sachsen-Anhalt als Vorranggebiete für den Hochwasserschutz im Gesetz über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen- Anhalt (LEP LSA) vom 23. August 1999 festgelegt. Darüber hinaus wurde der digitale Datenbestand in das Raumordnungskataster (ROK) des Landes Sachsen-Anhalt aufgenommen. Die fachtechnische Abgrenzung der Überschwemmungsgebiete muss systematisch fortgeführt werden. Die Abgrenzung kann sowohl auf Grund von Erfahrungswerten abgelaufener Hochwasser als auch mit Hilfe hydraulischer Berechnungen erfolgen. Hierfür sind für den Zeitraum von 2003 bis 2012 Mittel im Landeshaushalt in Höhe von 4,5 Mio. einzustellen Unter Berücksichtigung der vorhandenen Datenlage gibt es nach dem derzeitigen Stand in Sachsen-Anhalt ca ha Überschwemmungsgebiete. Hinsichtlich der wasserrechtlichen Feststellung ergibt sich die folgende Bilanz: Fläche Anteil [ha] [%] Gesamt Festgestellt nach WG LSA: ,9 davon durch Verordnung: ,6 natürliche Überschwemmungsgebiete: ,1 (noch nicht festgestellt)

2 Als Rahmen für die Fachplanung werden im LEP des Landes Sachsen-Anhalt die noch nicht wasserrechtlich festgestellten Überschwemmungsgebiete vorsorglich gesichert. Mit dieser Sicherung wurde die fachgesetzliche Festsetzung vorbereitet, die bis spätestens 2012 durch Verordnung anzustreben ist, da nur dann in Abhängigkeit lokaler Faktoren die Festlegung ortstypischer Nutzungsbeschränkungen möglich ist. Zu beachten sind hierfür alle Ausuferungs- und Retentionsflächen der im LEP LSA als Vorranggebiete für den Hochwasserschutz ausgewiesenen Flächen. Als Ziel der Raumordnung ist im LEP festgelegt, dass die Vorranggebiete für Hochwasserschutz zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung von Neubebauung freizuhalten sind. Die Bauleitplanung der Gemeinden ist diesem Ziel anzupassen. Es wird angestrebt, das Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt dahingehend zu ändern, dass bis zur Feststellung der Überschwemmungsgebiete durch Verordnung, längstens bis zum Gebiete, die bis zu einem Hochwasserereignis, mit dem statistisch einmal in hundert Jahren zu rechnen ist (HQ 100 ), überschwemmt werden, als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen werden, soweit diese in Arbeitskarten der zuständigen Behörden dargestellt sind. Auf dieser Grundlage können die zuständigen Behörden wesentlich besser auf hochwasserverträgliche Flächennutzungen Einfluss nehmen Deichgeschützte Flächen Deiche können keinen absoluten Hochwasserschutz bieten. Bei Überschreiten des Bemessungshochwassers oder der Möglichkeit eines Deichbruches sind auch deichgeschützte Flächen überschwemmungsgefährdet. Deshalb sind auch in diesen Bereichen von den Grundstückseigentümern entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Dies können u. a. sein angepasste Gebäudenutzung und ausstattung Schaffung lokaler Barrieren Höherlegung gefährdeter Objekte oder zusätzliche Abdichtung der Bausubstanz. Insgesamt werden in Sachsen-Anhalt Flächen in einer Ausdehnung von ca ha durch Deiche geschützt und gelten deshalb als potentielle Überschwemmungsbereiche. Es besteht für diese Flächen zwar eine geringere Gefahr vor Überschwemmungen als in natürlichen Überschwemmungsgebieten, dennoch bleibt stets ein Restrisiko. Das Hochwasser vom August 2002 hat deutlich gezeigt, welche Schäden bedingt durch Deichbrüche auch in potentiellen Überschwemmungsgebieten entstehen können. Auf der nachfolgenden Karte sind die Überschwemmungsgebiete und die deichgeschützten Flächen an Elbe, Mulde und Havel dargestellt. Diese Flächen wurden im Rahmen der Bestandsaufnahme des vorhandenen Hochwasserschutzniveaus im Einzugsgebiet der Elbe (IKSE 2001) überschläglich ermittelt. Im Raumordnungskataster (ROK) wurde für diese Flächen eine Objektgruppe vorgesehen, um allen Behörden, die wasserwirtschaftliche Daten für Forschungen, Planungen oder Genehmigungen benötigen, den Zugriff zu ermöglichen. Diese Flächen müssen von den jeweils zuständigen Behörden in der Genauigkeit präzisiert werden, um detaillierte Vorsorgemaßnahmen festzulegen. Durch die Regionalplanung ist bei der Aufstellung der Regionalen Entwicklungspläne zu prüfen, ob und inwieweit diese Gebiete hinter den Deichen als Vorbehaltsgebiete für den Hochwasserschutz auszuweisen sind.

3 Übersicht der Überschwemmungsgebiete und deichgeschützten Flächen

4 4.2.3 Bereiche möglicher Deichrückverlegungen Zu Möglichkeiten von Deichrückverlegungen gibt es in Sachsen-Anhalt wasserwirtschaftlich und ökologisch begründete Vorschläge. Die Standorte wurden im LEP LSA in den Vorrangebieten für Hochwasserschutz raumordnerisch sichergestellt. Darüber hinaus wurde im Juni 2001 durch die Universität Karlsruhe ein Abschlussbericht des Forschungsthemas Wirksamkeit von Deichrückverlegungsmaßnahmen auf die Abflussverhältnisse entlang der Elbe vorgelegt, der auch von der IKSE im Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe anerkannt und genutzt wird. Bisher wurde damit der Bereich der mittleren Elbe (Torgau-Neu Darchau) untersucht. Es wird darin festgestellt, dass mit Deichrückverlegungen an 17 Standorten insgesamt ha ehemaliger Überschwemmungsflächen reaktiviert werden könnten, was aber nur zu einer Scheitelsenkung von 0 3 cm (bei einem HQ cm) am Pegel Wittenberge führt. Eine großräumige und länderübergreifende Wirkung zur Absenkung der Hochwasserscheitel kann also selbst durch die gleichzeitige Realisierung aller bekannten Deichrückverlegungsvorschläge nicht erzielt werden. Dennoch schaffen Deichrückverlegungen zusätzliche Retentionsräume, örtliche Absenkungen der Hochwasserwelle auf kürzeren Gewässerstrecken. Sie sorgen für eine Verzögerung der Hochwasserscheitel, die Beseitigung hydraulisch ungünstiger Abflussquerschnitte und günstige ökologische Effekte für die Auen. Realisiert wurde in Sachsen-Anhalt bisher nur eine relativ kleine Fläche im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beim Bau der Elbebrücke bei Wittenberg. Derzeit wird im Zuge der Deichsanierung am Oberluch Rosslau (140 ha Retentionsfläche) eine Deichrückverlegung durchgeführt. Im Rahmen eines Naturschutzgroßprojektes wird darüber hinaus eine Deichrückverlegung in der Lödderitzer Forst (Aken bis Breitenhagen, 600 ha) untersucht. Bei weiteren Entscheidungen über Deichrückverlegungen sind die bereits im Rahmen eines BMBF-Projektes wissenschaftlich untersuchten Gebiete Ohremündung (320 ha) Sandau Süd Sandau Nord vorrangig zu berücksichtigen. (300 ha) (415 ha) Die Umsetzung der Deichrückverlegungen gestaltet sich jedoch insgesamt sehr problematisch. In der lokalen Öffentlichkeit wird die Schaffung neuer Überflutungsflächen häufig kritisch diskutiert, da mit solchen Maßnahmen Nutzungsänderungen, Veränderungen der Grundwasserverhältnisse u. dgl. einhergehen können. In Sachsen-Anhalt werden bei den konkreten Planungen im Rahmen der Deichsanierung an geeigneten Standorten auch die Rückverlegungsmöglichkeiten mit betrachtet. Über diese Einbeziehung hinaus kann die Dringlichkeit eines umfassenden Deichrückverlegungsprogramms mit alleinigen Anforderungen des Hochwasserschutzes nicht begründet werden.

5 4.2.4 Erhöhung der Retentionswirkung durch land- und forstwirtschaftliche sowie infrastrukturelle Maßnahmen Neben der räumlichen und zeitlichen Verteilung des Niederschlages ist die Speicherwirkung des Einzugsgebietes durch Boden, Bewuchs, Gelände und Gewässernetz maßgebend für die Höhe des Hochwassers. Durch Intensivierung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, durch Gewässerausbau und durch Ausdehnung der Siedlungs- und Verkehrsflächen ist in der Vergangenheit das natürliche Wasserrückhaltevermögen weitgehend verringert worden. Als Folge davon fließt mehr Niederschlagswasser oberflächig ab und verschärft Hochwassersituationen. Für eine nachhaltige Hochwasservorsorge sind deshalb Maßnahmen zur Erhaltung und Reaktivierung der natürlichen Wasserspeicherung unerlässlich. Die Durchsetzung eines entsprechenden Hochwasserflächenmanagements ist nicht nur Aufgabe der Fachbehörden. Vielmehr trägt die Gesellschaft als Ganzes Verantwortung. So sind u.a. die Kommunen gesetzlich verpflichtet, bei der Aufstellung und Bestätigung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen auch die Erfordernisse der Hochwasservorsorge und des Hochwasserschutzes in die Abwägung einzubeziehen. Landwirtschaftliche Maßnahmen: Ordnungsgemäße und standortgerechte landwirtschaftliche Flächennutzung dient dem nachhaltigen Schutz des Bodens und zugleich der Wasserrückhaltung im Einzugsgebiet. Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung des Bodens muss die Belange des Natur- und Hochwasserschutzes berücksichtigen. Dabei soll u.a. von folgenden Grundsätzen ausgegangen werden: Durchsetzung der Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland auf den für den Hochwasserschutz sensiblen Flächen, vorrangig in Überschwemmungsgebieten und auf Hanglagen Schutz von Dauergrünland vor Umbruch Verbesserung der Bodenstruktur durch geeignete agrotechnische Maßnahmen Begrenzung des Einsatzes schwerer landwirtschaftlicher Maschinen Vermeidung des Anbaus erosions- und oberflächenabflussfördernder Kulturen Hangparallele Bodenbearbeitung Rückbau verrohrter Gräben und Renaturierung kleiner Fließgewässer Forstwirtschaftliche Maßnahmen: Die Erhaltung der Fläche und Vitalität der Wälder ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen und für den Wasserhaushalt sowie insbesondere für die Hochwasservorsorge von grundlegender Bedeutung. Schäden des Waldbestandes und des Waldbodens können in der Regel nur über längere Zeiträume behoben und ausgeglichen werden. Dem Schutz der Wälder vor Schädlingen und Bränden, vor dem Eintrag von Schadstoffen sowie vor einer Reduzierung und Zergliederung zu Gunsten anderer Nutzungen muss jedoch systematisch besondere Aufmerksamkeit gebühren. Im Rahmen der Möglichkeiten sind die ursprünglichen Waldbestände wiederherzustellen oder neue anzulegen.

6 Dabei soll u.a. von folgenden Grundsätzen ausgegangen werden: Vergrößerung der Artenvielfalt der Waldbestände Vermeidung von Kahlschlag, insbesondere auf Hanglagen Standortgerechte Wiederaufforstung bestehender Kahlschläge Standortgerechte Aufforstung bisher landwirtschaftlich genutzter stark hängiger Flächen Begrenzung des Einsatzes schwerer Forsttechnik Abflussmindernde und erosionshemmende Gestaltung von Wald-, Rad- und Wanderwegen Anlegen von Versickerungsmulden und- gräben. Infrastrukturelle Maßnahmen: Die expansive Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsflächen in den letzten Jahrzehnten hat eine Verminderung des Retentionsvermögens der Fläche verursacht. Die beschleunigte Ableitung von Niederschlagswasser hat so die Hochwassersituation verschärft. Viel zu viel Wasser wird nun viel zu schnell abgeführt. Das Ableiten von Niederschlagswasser von vielen Grundstücken in die Kanalisation ist vielerorts oft unzweckmäßig und unnötig. Notwendig sind eine deutliche Begrenzung dieses ungünstigen Trends und die Durchsetzung einer Lösung, die die Erfordernisse der Hochwasservorsorge berücksichtigt. Dabei soll u. a. von folgenden Grundsätzen ausgegangen werden. Begrenzung der siedlungs- und verkehrsbedingten Flächeninanspruchnahme und der weiteren Flächenversieglung auf das erforderliche Maß Einschränkung der Versieglung von Talauen und Flussterrassen, die eine hohe natürliche Wasserspeicherung bewirken und Durchführung entsprechender Ersatzmaßnahmen für Speicherung und Rückhalt Rückbau versiegelter Industriebrachen und Verkehrsflächen (Entsieglung) Wasserdurchlässige Befestigung von Wegen und Parkflächen Begrenzung der Ableitung von Niederschlagswasser über die Kanalisation

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