Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft III D 33 Heidrun Kohlhaas
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- Holger Solberg
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1 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft III D 33 Heidrun Kohlhaas Notwendige Aspekte für die Umsetzung von Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nach 79, 79a SGB VIII I. Handlungsrahmen und Qualitätsmerkmale zu den neuen 79, 79a SGB VIII Aus der Neufassung der 79, 79a SGB VIII erwächst eine Verpflichtung der öffentlichen Träger zur kontinuierlichen Qualitätsentwicklung. Der überörtliche öffentliche Träger, das Landesjugendamt, ist nach dem letzten Satz des 79a SGB VIII ausdrücklich angehalten, hierzu fachliche Empfehlungen zu erarbeiten. Eine erste Recherche und Ideensammlung zu den Änderungen der 79, 79a SGB VIII in Bezug auf die Hilfen zur Erziehung und die Leistungsangebote nach dem Berliner Rahmenvertrag erfolgte im Referat Erziehungshilfen und Verträge der Senatsjugendverwaltung. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe wurden in einem Arbeitspapier zusammengestellt und zunächst innerhalb der Abt. Jugend und Familie der SenBJW kommuniziert. Im Interesse der Transparenz und einer Beteiligung der Jugendämter an diesem Denkprozess wird dieses Arbeitspapier auf dem Fachtag am 5. November im SFBB den verantwortlichen Leitungs- und Fachkräften der Berliner Jugendämter vorgestellt. Ziel ist es, den Diskurs zu den Neuregelungen der 79, 79a SGB VIII anzuregen und gemeinsam die weitere Ausgestaltung eines Berliner Qualitätsrahmens zu betreiben. Die gesetzliche Verpflichtung der öffentlichen Träger zur Qualitätsentwicklung bezieht sich insbesondere auf die Gewährleistungsverpflichtung von Leistungen und bedarfsgerechten Angeboten (darin sind die Hilfeplanung, die Beratungs-, Diagnostik- und Entscheidungsprozesse mit einbezogen), auf Prozesse der Gefährdungseinschätzung nach 8a SGB VIII und die Abbildung von entsprechenden Verfahren und Leistungen in Vereinbarungen mit Trägern, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen auf den Anspruch auf Beratung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen nach 8b SGB VIII von Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern stehen, gegenüber den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe durch eine insoweit erfahrene Fachkraft auf die Umsetzung von Kinderrechten und Partizipation, auf die Zusammenarbeit von verschiedenen Institutionen und Trägern und ferner auf die Mitwirkung von familiengerichtlichen Verfahren und Inobhutnahmen. Aus dem Gesetz ergeben sich Anforderungen sowohl an die überörtlichen als auch an die örtlichen Träger der Jugendhilfe, die akzentuiert und differenziert werden müssen. Überdies gilt es, mit den freien Trägern zusammen für eine kooperative Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung bezogen auf die Leistungserbringung und die fallunspezifischen Angebote zu sorgen und weiterhin die bewährte partnerschaftliche Kooperationspraxis fortzuentwickeln. Hierbei kommt nach dem Gesetzestext dem Verantwortungsbereich der Jugendhilfeplanung und den örtlichen Arbeitsgemeinschaften nach 78 SGB VIII eine besondere Rolle zu.
2 Mit dem Anspruch und aus der Perspektive eines strategischen und systematischen Qualitätsansatzes sind zunächst grundlegende konzeptionelle Qualitätsmerkmale für die Qualitätsentwicklung zu berücksichtigen, wie die Führungs- und Organisationsqualität Qualität der strategischen Prozesse und Planungen Rahmenqualität, Ressourcenlage Personalführung und -planung sowie Prozesse zur Sicherstellung von Wissen und Qualifizierung Kooperations- und Vernetzungsqualität, definierte Schnittstellen und Ressorts Qualität der Kern- und Unterstützungsprozesse Ergebnis- und Wirkungsqualität, differenziert nach Ziel- und Interessengruppen Die genannten Qualitätsmerkmale finden sich in unterschiedlichen Bezeichnungen und Reihenfolgen in allen bekannten Qualitätssystemen, wie bspw. dem TQM 1, DIN EN ISO 2, EFQM 3 und CAF 4 wieder. Diese grundlegenden Aspekte stehen in enger und dynamischer Beziehung zueinander. (Beispiel des EFQM-Modells; sog. Befähiger-Kriterien und die Ergebnisskriterien, - beide Kriterienblöcke ergeben eine Entwicklungsdynamik aus Lernen, Kreativität und Innovation. Die Dynamik eines Qualitätsentwicklungsprozesses lässt sich auch eingänglich mit dem PDCA- Zyklus 5 darstellen: plan-do-check-act; bzw: planen- umsetzen- überprüfen- verbessern Ein PDCA-Zyklus kann methodisch klein(st)teilig für einzelne Qualitätsmaßnahmen angewendet werden. Die Betrachtung und Bewertung der einzelnen Prozessphasen eines Vorhabens erhöht die Aufmerksamkeit für eine ausbalancierte Entwicklung und gezielte Weiterentwicklung. II. Ein Qualitätsmodell für den Bereich der 79, 79a SGB VIII Im Gesetzestext wird hervorgehoben, dass sich fachliche Empfehlungen an bereits vorhandene Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung von Qualität auszurichten haben. Anknüpfend an das bereits seit 2008 eingeführte Qualitätsmodell, das für den Bereich des Vereinbarungswesens 1 Total Quality Management 2 Deutsches Institut für Normierung e.v.; Europäische Norm; International Organisation for Standardization 3 European Foundation for Quality Management (EFQM) Das EFQM-Modell für Excellence 4 Common Assessment Framework (CAF) entwickelt von der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement; vgl. auch Gemeinsames Europäisches Qualitätsbewertungssystem - Verbesserung der Organisation durch Selbstbewertung; Bundesverwaltungsamt 5 Nach Deming aus den 60-er Jahre 2
3 nach 77, 78a ff SGB VIII im Berliner Rahmenvertrag / Anlage B (Leitfaden für Qualitätsdialoge; Muster-Qualitätsbericht) veröffentlicht ist, wurde darauf aufbauend ein modifiziertes Grundmodell für die Anforderungen des 79, 79a SGB VIII erarbeitet. 6 Die in der Jugendhilfe eingeführten Qualitätsdimensionen von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität 7, die aus dem Gesundheits- und Pflegewesen stammen, sind in dem Modell zugrunde gelegt. Gleichwohl wird auf Kriterien des CAF- 8 und des EFQM-Modells 9 zurückgegriffen. Diese beiden Modelle sind komplexe Qualitätsmodelle mit der Ausrichtung auf Selbst- und Fremdbewertungsprozesse von Organisationen. Ergebnisqualität wird in der Jugendhilfe oft vernachlässigt, daher ist die Differenzierung der Ergebniskriterien in dem CAF-Modell (und dem EFQM-Modell) von Interesse. Die Ergebniskriterien sind in diesen Modellen auf die verschiedenen Interessengruppen und Bereiche ausgerichtet und ermöglichen damit eine differenzierte Ergebnisbetrachtung der gesamten Organisation. Zum anderen wird fallbezogene Evaluation im weiter unten vorgestellten Modell im Bereich der Ergebnisqualität bei den klientenbezogenen Ergebnissen angesiedelt, während die Etablierung eines wirkungsorientierten strategischen Ansatzes mit aggregierten fallüberübergreifenden Erkenntnissen aus Evaluationsprozessen Strategieprozesse sind und in das Kriterium Strategie und Planung gehören. Die fallübergreifenden Gesamtergebnisse und Schlussfolgerungen sind der Rubrik Ergebnisqualität -Schlüsselergebnisse- zuzuordnen. Das erarbeitete Qualitätsmodell ist als Orientierung und als Basismodell zu verstehen. Qualität kann und muss sich jede Organisation nach ihren jeweiligen Rahmenbedingungen, ihrer jeweiligen Kultur und Historie selbst entwickeln und ausdifferenzieren. Das erarbeitete Qualitätsmodell kann als Roter Faden und als Grundfolie verwendet werden. Wichtig bleibt unterdessen, die verschiedenen Dimensionen (Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität) immer im Kontext zueinander zu sehen. Gleichermaßen sind die genannten Aspekte eines Qualitätskonzeptes in Beziehung zueinander zu betrachten und zu stellen: Ohne kompetente Führung gibt es keine passenden Strategien. Ohne kompetente Mitarbeiter-innen gibt es keine gute Prozessqualität. Unzureichende Prozessqualität ergibt unzureichende Ergebnisse. Unter unzureichenden Rahmenbedingungen können keine hochgesteckten Ziele verwirklicht werden, auch wenn es um politisch gewollte geht, usw. Dem im BRVJug veröffentlichten Modell des Vertragsbereichs nach den 77, 78a ff SGB VIII liegen neun Qualitätskriterien zugrunde, von denen die Erarbeitung des im Folgenden dargestellten Modells für den Bereich des 79, 79a SGB VIII ausgeht. Die vorerst abschließende gemeinsame Erarbeitung des Qualitätsmodells zur Umsetzung der Regelungen des 79, 79a SGB VIII für einen öffentlichen Träger ergibt folgendes Bild: Für die Bereiche der Struktur- und der Prozessqualität (Kriterien 1 5) lautet die Leitfrage: Wie geht die öffentliche Organisation vor, um die gewünschten Ziele und Wirkungen zu erreichen und mit welchen Mitteln und Konzepten möchte sie diese Ziele erreichen? 6 Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRVJug) 7 Nach Donabedian, , amerikanischer Wissenschaftler 8 Vgl. Fußnote 4 9 Vgl. Fußnote 3 3
4 Für die Dimension der Ergebnisqualität (Kriterien 6-9) ist die Leitfrage: Welche Ziele und Wirkungen will die öffentliche Organisation erreichen und welche Ergebnisse hat sie erreicht? Folgende Kriterien und Unterkriterien wurden entsprechend den Anforderungen für den öffentlichen Träger der Hilfen zur Erziehung weiterentwickelt: Struktur- und Prozessqualität: 1. Leitung Führungsqualität / Kompetenzprofile Organisationsstrukturen Entscheidungsstrukturen und -prozesse im Jugendamt Fachsteuerung und Controlling Leitbildentwicklung (Leitbild Jugendamt, Organisationskultur...) Organisationsentwicklung Personalmanagement 2. Strategie und Planung Bedarfsbestimmungen (Bestandserhebung); Bedarfsplanung Planungsverantwortung und Gewährleistungsverpflichtung Zieldefinitionen Konzeptions- und Angebotsentwicklung Konzepte zur Gewährung des Kinderschutzes Konflikt- und Beschwerdemanagement Beteiligungskonzept 3. Personalmanagement und Personalentwicklung Partizipationsprozesse Qualifikationsanforderungen und -profile Bedarfsorientierte Fortbildung und Supervision Fachliche Anleitung / Wissenstransfer und Einarbeitungskonzepte 4. Sozialräumliche Vernetzung, Kooperation und Ressourcen Gestaltung und Fortentwicklung des SRO-Konzeptes, bzw. der regionalen und überregionalen Vernetzung und Kooperationen Fachliche, sächliche und personelle Ressourcen der Leistungserbringung Kosten und Ausstattung von präventiven und regelhaften Dienstleistungen 5. Prozesse und Dienstleistungen Hilfeplanung / Unter-(Teil-)prozesse der Hilfeplanung Verfahren zur Gewährung des Kinderschutzes Diagnostik / Fallverstehen Beratungsverpflichtungen ( 8 (3) SGB VIII) Weitere Prozesse und Dienstleistungen des RSD 4
5 Ergebnisqualität: 6. Ergebnisse und Wirkungen der Dienstleistungen und Hilfen bezogen auf Leistungsempfänger und -adressaten Erhebungen und Evaluation Wirkungsevaluation Partizipation Erreichbarkeit / Zugang zu Information, Angebot und Hilfen sowie Beratung Notdienste 7. Ergebnisse bezogen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Personelle Ausstattung und Organisationsstruktur Mitarbeiterzufriedenheit Gesundheit und betriebliches Eingliederungsmanagement Fluktuation Kommunikations- und Besprechungsstrukturen Fortbildung, Supervision, fachliche Anleitung Supervision und Reflexion in Kinderschutzfällen 8. Ergebnisse hinsichtlich sozialräumlicher Vernetzung und Kooperation Bewertung der SRO-Prozesse Anzahl von Kollegialer Beratung (Fallteams) Anzahl von Prozessen fallunspezifischer Arbeit Bedarfs- und Angebotsentwicklung Beurteilung der wechselseitigen Kooperationen Einhaltung der Ressourcen, Auskömmlichkeit, regionales Finanzcontrolling 9. Ergebnisse und Wirkungen insgesamt: Tendenzen und Perspektiven Übergeordnete Ziele: gesetzliche Rahmenvorgaben Erreichen der fachlichen Ziele Erreichen der Haushaltsziele Abgleich der Ergebnisse mit strategischen Kernzielen (z.b. im Kinderschutz) Perspektiven und Planungen III. Leitsätze und Handlungsoptionen Die Erarbeitung von Handlungsleitlinien setzt eine fachliche Positionierung, Klarheit und Orientierung, d. h. ein grundsätzliches Qualitätsverständnis voraus. Ein grundsätzliches Qualitätsverständnis muss maßgebliche Aspekte und die Praxis der Sozialen Arbeit berücksichtigen und ausführen, wie beispielsweise Qualität und Kostendruck Qualität und personelle und fachliche Ressourcen Qualität und Steuerungserwartungen Qualität und Wirkungsorientierung Qualität und Evaluation Die Bedeutung der Wirkungsorientierung in ihren verschiedenen Ausrichtungen und Motiven zum einen und die Relevanz der Wirkungsqualität auf der Ebene der Ergebnisse von Hilfeverläufen ist 5
6 für die Qualitätsentwicklung der Hilfeplanung und der Leistungserbringung einer Hilfe ebenso groß wie unter dem Aspekt der Steuerung. Ein Diskurs über die Wirkungsorientierung, Wirkungsevaluation und die damit verbundenen Steuerungserwartungen muss im Interesse der fachlichen Weiterentwicklung weitergeführt werden. Leitsätze Kooperation und Dialog: Eine Verständigung der Fachkräfte der öffentlichen und freien Träger auf Qualitätsmerkmale und Indikatoren setzt einen kooperativen und dialogischen Prozess der Qualitätsentwicklung voraus. Freie Träger sind nach 74 Abs. 1 SGB VIII einzubeziehen und der Grundsatz zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit nach 4 SGB VIII weiter auszugestalten. Rahmen / Eckpunkte / Orientierung: Ein Berliner Qualitätsrahmen muss den gesetzlichen Auftrag abbilden und sollte Grundlage sein für die Weiterentwicklung, Anwendung und regelmäßige Überprüfung von Grundsätzen und Maßstäben für die Bewertung der Qualität sowie von geeigneten Maßstäben zu ihrer Gewährleistung(.) 10 sein. Ein Berliner Qualitätsrahmen bietet eine Orientierung für die notwendigen Weiterentwicklungen in den HzE. Ergebnisqualität: Der 79a spricht nicht nur von der Festlegung der Qualitätskriterien und der kontinuierlichen Verbesserung der Qualität, sondern erfordert, dass Verfahren festgelegt werden, die die Erbringung der Qualität sicherstellen und die das Erreichen der Qualität prüfen. 11 Tragfähigkeit: Ein Qualitätsrahmen muss tragfähig und im Hinblick auf praktizierte und bewährte Ansätze und Aktivitäten anschlussfähig sein. Die bisherigen verschiedenen örtlichen und überörtlichen fachlichen Entwicklungen und Qualitätsaktivitäten müssen dabei beachtet werden. Handlungsoptionen: Wie geht es weiter? Schrittweises Vorgehen: Ausgehend von einer Übersicht / Bestandsaufnahme der regionalen und überregionalen Qualitätsverfahren wird gute und bewährte Praxis transparent und sowohl Vergleich und Reflektion ermöglicht als auch eigener Weiterentwicklungsbedarf deutlich. Verzahnung: Ebenso müssen die vorhandenen Gremien und Strukturbedingungen bei der Aufnahme eines Arbeitsvorhabens Qualitätsentwicklung nach 79, 79a Berücksichtigung finden und auf Schnittmengen und mögliche Verzahnungen auf den unterschiedlichen Ebenen ausgerichtet sein (. Prioritätensetzung: Kernprozess der HzE ist die Hilfeplanung. Zentrales Thema in den HzE ist der Kinderschutz. Wer, wann, wo: 10 Vgl. Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz, AGJ / Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, Seite 39, Berlin Expertise Dr. Tornow; Berliner Kernprozesse / Leitlinien und Wirkungsorientierung - S. 13 6
7 Literatur: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ und Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter: Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz Orientierungsrahmen und erste Hinweise zur Umsetzung; Berlin Berliner Rahmenvertrag (BRVJug), Anlage B (Stand September 2013): Leitfaden für Qualitätsdialoge/ Die Bewertung der Qualität im Dialog, Dokumentationsbogen für Qualitätsdialoge und Muster-Qualitätsbericht Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v.: Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe Diskussionspapier des Deutschen Vereins zum Umgang mit 79, 79a SGB VIII Expertise im Auftrag des Landesverbandes Rheinland und des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe: Prof. Dr. Joachim Merchel; Orientierung zur Umsetzung der Regelungen in 79, 79a SGB VIII - Qualitätsentwicklung in der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe vom April ; Expertise Dr. Harald Tornow: Wirkungsevaluation und andere Kernprozesse der Hilfen zur Erziehung in Berlin - Berliner Kernprozesse / Leitlinien und Wirkungsorientierung; 2013 Prof. Peter-Christian Kunkel; Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe Lehr- und Praxiskommentar, 5. Auflage
8 Anhang: Qualitätsentwicklungs-Modell für die Umsetzung des 79a SGB VIII in Anlehnung an das CAF-Modell (Common Assessment Framework der KGST) und in Korrespondenz zum QE-Modell des BRV Jug / Anlage B Struktur- und Prozessqualität Wie geht die öffentliche Organisation vor, um die gewünschten Ziele und Wirkungen zu erreichen und mit welchen Mitteln und Konzepten möchte sie diese Ziele erreichen? 1. Leitung 2. Strategie und Planung 3. Personalmanagement und Personalentwicklung 4. Sozialräumliche Vernetzung, Kooperation und Ressourcen 5. Prozesse und Dienstleistungen Ergebnisqualität Welche Ziele und Wirkungen will die öffentliche Organisation erreichen und welche Ergebnisse hat sie erreicht? 6. Ergebnisse und Wirkungen der Dienstleistungen und Hilfen bezogen auf Leistungsempfänger und -adressaten 7. Ergebnisse bezogen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 8. Ergebnisse hinsichtlich sozialräumlicher Vernetzung, Kooperation und Ressourcen 9. Ergebnisse und Wirkungen insgesamt 8
9 Erläuterungen zur Struktur- und Prozessqualität Struktur- und Prozessqualität Wie geht die Organisation vor, um die gewünschten Ziele und Wirkungen zu erreichen und mit welchen Mitteln und Konzepten möchte sie diese Ziele erreichen? 1. Leitung Führungsqualität / Kompetenzprofile Organisationsstrukturen Entscheidungsstrukturen und -prozesse im Jugendamt Fachsteuerung und Controlling Leitbildentwicklung (Leitbild Jugendamt, Organisationskultur...) Organisationsentwicklung Personalmanagement 2. Strategie und Planung Bedarfsbestimmungen (Bestandserhebung); Bedarfsplanung Planungsverantwortung und Gewährleistungsverpflichtung Zieldefinitionen Konzeptions- und Angebotsentwicklung Konzepte zur Gewährung des Kinderschutzes Konflikt- und Beschwerdemanagement Beteiligungskonzept 3. Personalmanagement und Personalentwicklung Partizipationsprozesse Qualifikationsanforderungen und -profile Bedarfsorientierte Fortbildung und Supervision Fachliche Anleitung / Wissenstransfer und Einarbeitungskonzepte 4. Sozialräumliche Vernetzung, Kooperation und Ressourcen Gestaltung und Fortentwicklung des SRO-Konzeptes, bzw. der regionalen und überregionalen Vernetzung und Kooperationen Fachliche, sächliche und personelle Ressourcen der Leistungserbringung Kosten und Ausstattung von präventiven und regelhaften Dienstleistungen 5. Prozesse und Dienstleistungen Hilfeplanung / Unter- (Teil-) prozesse der Hilfeplanung Verfahren zur Gewährung des Kinderschutzes Diagnostik / Fallverstehen Beratungsverpflichtungen ( 8 (3) SGB VIII) Weitere Prozesse und Dienstleistungen des RSD 9
10 Erläuterungen zur Ergebnisqualität Ergebnisqualität Welche Ziele und Wirkungen will die Organisation erreichen und welche Ergebnisse hat sie erreicht? 6. Ergebnisse und Wirkungen der Dienstleistungen und Hilfen bezogen auf Leistungsempfänger und -adressaten Erhebungen und Evaluation Wirkungsevaluation Partizipation Erreichbarkeit / Zugang zu Information, Angebot und Hilfen sowie Beratung Notdienste 7. Ergebnisse bezogen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Personelle Ausstattung und Organisationsstruktur Mitarbeiterzufriedenheit Gesundheit und betriebliches Eingliederungsmanagement Fluktuation Kommunikations- und Besprechungsstrukturen Fortbildung, Supervision, fachliche Anleitung Supervision und Reflexion in Kinderschutzfällen 8. Ergebnisse hinsichtlich sozialräumlicher Vernetzung und Kooperation Bewertung der SRO-Prozesse Anzahl von Kollegialer Beratung (Fallteams) Anzahl von Prozessen fallunspezifischer Arbeit Bedarfs- und Angebotsentwicklung Beurteilung der wechselseitigen Kooperationen Einhaltung der Ressourcen, Auskömmlichkeit, regionales Finanzcontrolling 9. Ergebnisse und Wirkungen insgesamt: Tendenzen und Perspektiven Übergeordnete Ziele: gesetzliche Rahmenvorgaben Erreichen der fachlichen Ziele Erreichen der Haushaltsziele Abgleich der Ergebnisse mit strategischen Kernzielen (z.b. im Kinderschutz) Perspektiven und Planungen 10
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