VOL/A - Aufklärung des Angebotsinhalts

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "VOL/A - Aufklärung des Angebotsinhalts"

Transkript

1 VOL/A - Aufklärung des Angebotsinhalts Verhandlungen mit Bietern bei Ausschreibungen 1. (1) Nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung darf mit den Bietern über ihre Angebote nur verhandelt werden, um Zweifel über die Angebote oder die Bieter zu beheben. (2) Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben, so kann sein Angebot unberücksichtigt bleiben. 2. (1) Andere Verhandlungen, besonders über Änderungen der Angebote oder Preise, sind unstatthaft. (2) Ausnahmsweise darf bei einem Nebenangebot ( 17 Nr. 3 Abs. 5) oder bei einem Angebot aufgrund funktionaler Leistungsbeschreibung ( 8 Nr. 2 Abs. 1 Buchstabe a)) mit dem Bieter, dessen Angebot als das wirtschaftlichste gewertet wurde ( 25 Nr. 3), im Rahmen der geforderten Leistung über notwendige technische Änderungen geringen Umfangs verhandelt werden. Hierbei kann auch der Preis entsprechend angepasst werden. Mit weiteren Bietern darf nicht verhandelt werden. 3. Grund und Ergebnis der Verhandlungen sind vertraulich zu behandeln und schriftlich niederzulegen Vergleichbare Regelungen 7297 Der Vorschrift des 24 VOL/A vergleichbar ist im Bereich der VOB 24 VOB/A. Die Kommentierung zu dieser Vorschrift kann daher ergänzend zu der Kommentierung des 24 herangezogen werden Änderungen in der VOL/A VOLA ist im Zuge der neuen VOL/A 2006 nicht geändert worden Sinn und Zweck der Vorschrift Bieterschützende Vorschrift Grundsatz 7300 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ 5206.

2 Bieterschützende Vorschrift für den Bieter, mit dem unstatthafte Verhandlungen geführt werden? 7301 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Verpflichtung des Auftraggebers zur Führung von Aufklärungsgesprächen Grundsatz 7302 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Ausnahmen Treu und Glauben 7303 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Offenkundiges Versehen des Bieters 7304 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Verursachung des Aufklärungsbedarfs durch den Auftraggeber 7305 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Glaubhafte Darlegungen des Bieters 7306 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Ausforschung durch die Vergabestelle? 7307 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Aufklärungsgespräche ( 24 Nr. 1 Abs. 1)

3 Allgemeines Nach 24 Nr. 1 darf der Auftraggeber nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung mit den Bietern über ihre Angebote nur verhandeln, um Zweifel über die Angebote oder die Bieter zu beheben. 24 VOL/A ist eine Ausnahmevorschrift, deren Grenzen restriktiv zu sehen sind (VK Brandenburg, B. v Az.: VK 28/09; B. v Az.: VK 3/08; B. v Az.: 2 VK 5/07; VK Lüneburg, B. v Az.: VgK- 31/2005; B. v Az.: VgK-18/2005; 3. VK Bund, B. v Az.: VK 3 61/05; 1. VK Sachsen, B. v Az.: 1/SVK/077-07; B. v Az.: 1/SVK/32-01, B. v Az.: 1/SVK/139-01). Die Nachverhandlung ist dem Auftraggeber ausschließlich als eine Aufklärungsmaßnahme im engeren Sinne gestattet. Sie darf nicht dazu dienen, dem Bieter eine inhaltliche Änderung oder Ergänzung seines Angebots zu ermöglichen (2. VK Brandenburg, B. v Az.: 2 VK 5/07; 1. VK Sachsen, B. v Az.: 1/SVK/077-07; B. v Az.: 1/SVK/116-06; VK Lüneburg, B. v Az.: VgK-18/2005; 2. VK Bund, B. v Az.: VK 2-114/03); folglich können im Wege einer Nachverhandlung insbesondere nicht fehlende, zwingende Angaben im Angebot nachgeholt werden (OLG Düsseldorf, B. v Az.: Verg 32/03; OLG Celle, B. v Az.: 13 Verg 6/02). Aufklärungsverhandlungen können insgesamt nur dazu dienen, einen feststehenden Sachverhalt aufzuklären, nicht aber diesen zu verändern (OLG Düsseldorf, B. v Az.: Verg 30/00; 2. VK Brandenburg, B. v Az.: 2 VK 5/07; VK Lüneburg, B. v Az.: VgK-18/2005; 1. VK Sachsen, B. v Az.: 1/SVK/077-07; B. v Az.: 1/SVK/85-01, 1/SVK/85-01G). Dies ergibt sich aus dem der VOL/A zugrunde liegenden Wettbewerbsgedanken. Es soll nämlich verhindert werden, dass die Wettbewerbslage durch nachträgliche Zugeständnisse von Bietern verändert wird bzw. einzelne Bieter bevorzugt werden (2. VK Brandenburg, B. v Az.: 2 VK 5/07; VK Südbayern, B. v Az.: 04-02/02). Daher müssen solche Verhandlungen, die im Widerspruch zum Wettbewerbsprinzip stehen, eine eindeutige Ausnahme bilden (1. VK Bund, B. v Az.: VK 1-23/02; VK Südbayern, B. v Az.: 32-07/02) Aufklärungsbedarf Voraussetzung für ein Aufklärungsgespräch ist, dass überhaupt Aufklärungsbedarf besteht und der Auftraggeber für eine ordnungsgemäße Wertung des Angebots auf die nachgereichten Angaben bzw. Unterlagen angewiesen ist (Thüringer OLG, B. v Az.: 6 Verg 7/02). So können z.b. bei der funktionalen Ausschreibung einer komplexen EDV-Lösung, die auch bei einem sorgfältig ausgearbeiteten Angebot noch zu offenen Fragen zum konkreten Inhalt und zur detaillierten Konzeption und Konfiguration der Soft- und Hardware führen kann, Bietergespräche nach 24 VOL/A unumgänglich sein (VK Baden-Württemberg, B. v Az.: 1 VK 12/04). Auch ist ein Aufklärungsverlangen hinsichtlich der Grundlagen der Preisermittlung eines Bieters insbesondere unter Berücksichtigung des im Vergabeverfahren geltenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur zulässig, wenn das Angebot inhaltlich bewertet wird

4 und die Vergabestelle einem für die Vergabeentscheidung erheblichen Informationsbedürfnis, d.h. einem im Zusammenhang mit einem konkreten Ausschlussgrund bzw. mit der Prüfung eines zuvor bekannt gemachten Zuschlagskriteriums stehenden Informationsbedürfnis folgt, wenn die geforderten Angaben geeignet sind, dieses Informationsbedürfnis der Vergabestelle zu befriedigen, und wenn der Vergabestelle die Erlangung dieser Informationen auf einfachere Weise nicht möglich ist (OLG Naumburg, B. v Az.: 1 Verg 8/05) Ansprechpartner 7314 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Gleichbehandlung der Bieter 7315 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Beschränkung der Gespräche auf aussichtsreiche Bieter 7316 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Anspruch auf Wiederholung von Aufklärungsgesprächen 7317 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Möglicher Inhalt von Aufklärungsgesprächen Aufklärungsgespräch über Preise 7318 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Aufklärungsgespräch über die Art der Ausführung 7319 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Aufklärungsgespräch über die Kalkulation 7320 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ 5236.

5 Aufklärungsgespräch über Materialien, Fabrikate und Verrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten 7321 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Aufklärungsgespräch über die Eignung 7322 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Aufklärungsgespräch über Lieferfristen 7323 Die erstmalige Festlegung von z.b. Lieferfristen ist nicht zulässig (VK Arnsberg, B. v Az.: Az.: VK 1-5/04), auch nicht die Präzisierung von unklaren Lieferfristen (VK Nordbayern, B. v Az.: 21.VK /08) Aufklärungsgespräch über Verbindlichkeit der Unterschrift 7324 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Aufklärungsgespräch über die ungenügende Beschreibung eines Nebenangebots 7325 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Nachholung einer Teststellung 7325/1 Steht für den Auftraggeber fest, dass ein Testgerät nicht seinen Anforderungen entspricht, darf er dem Bieter nicht die Möglichkeit der Lieferung eines neuen Testgerätes unter Demonstration der Funktionalitäten einräumen (VK Sachsen, B. v Az.: 1/SVK/077-07) Beifügung anderer Treiber 7325/2 Ist ein Bieter verpflichtet, sämtliche Treiber zu liefern, die dem Angebot beigefügt waren, neben Custom-Treibern also auch z.b. Universaltreiber und ergibt eine Teststellung, dass kein Treiber die Ausschreibungsbedingungen erfüllt, erscheint es angesichts der Schwierigkeiten, die beim Zusammenspiel von EDV-Komponenten häufig auftreten, durchaus noch sachgerecht, zwei Treiberarten beizufügen (2. VK Bund, B. v Az.: VK 2 76/08) Weitere Beispiele aus der Rechtsprechung

6 7326 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Verhältnis von 24 VOL/A zu 7a Nr. 5 VOL/A 7326/1 Vgl. dazu die Kommentierung zu 7a RZ 6509/ Verweigerung von Aufklärungen und Angaben durch den Bieter ( 24 Nr. 1 Abs. 2) Grundsatz 7327 Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben, so kann sein Angebot unberücksichtigt bleiben Unterbliebene Reaktion auf geforderte Aufklärungen und Angaben 7328 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Setzung einer Ausschlussfrist Zulässigkeit 7329 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Anforderungen 7330 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Begründungspflicht 7331 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Abgrenzung der Ausschlusstatbestände der 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1, 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A und 24 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A 7331/1 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A erfasst den Zeitpunkt der Angebotsabgabe und regelt die zu diesem Zeitpunkt erforderlichen Voraussetzungen - die Erklärungen betreffend - des Angebots. Fehlen zu diesem Zeitpunkt geforderte Erklärungen, führt dies gemäß 25 Nr. 1

7 Abs. 2 lit. a VOB/A zum fakultativen Ausschluss des Angebots. Werden dagegen geforderte Erklärungen im weiteren Verfahrensablauf - insbesondere im Rahmen durchgeführter Aufklärung - verlangt und Erklärungsdefizite festgestellt, ist ein Rückgriff auf 21 VOL/A weder erforderlich noch gestattet. Für diese Angebotsaufklärungs- und Reaktionsrechtsfolgen enthält die VOL/A eine Spezialregelung, welche in 24 VOL/A ihren Niederschlag gefunden hat (1. VK Hessen, B. v Az.: 69 d VK - 17/2007) Geltung des 24 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A im Verhandlungsverfahren 7331/2 Zur Geltung von 24 Nr. 2 VOB/A im Verhandlungsverfahren vgl. die Kommentierung zu 101 GWB RZ 1423/ Unstatthafte Nachverhandlungen ( 24 Nr. 2 Abs. 1) 7332 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Initiator von unstatthaften Nachverhandlungen 7333 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Verbot der unzulässigen Nachverhandlungen für Sektorenauftraggeber 7334 Die Freiheit der privaten Sektorenauftraggeber, das Vergabeverfahren wählen zu können, bedeutet nicht, dass Elemente verschiedener Verfahrensarten miteinander kombiniert werden können. Unterwirft sich ein privater Sektorenauftraggeber beispielsweise freiwillig einem offenen oder nichtoffenen Verfahren, so muss er dies auch konsequent zu Ende führen. Insoweit unterliegt er im wesentlichen gleichen Anforderungen wie ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des 98 Nr. 1-3 GWB (VK Südbayern, B. v Az.: 23-06/01) Beispiele aus der Rechtsprechung für unzulässige Nachverhandlungen 7335 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Weitere Beispiele aus der Rechtsprechung für unzulässige Nachverhandlungen

8 7335/1 soweit die ASt mit der VSt nach der Teststellung im September 2007 in Verhandlungen über die Übernahme von Umrüstkosten durch die ASt getreten ist, handelt es sich um eine unzulässige Nachverhandlung nach 24 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A. Die Übernahme von Umrüstkosten stellt eine Änderung des Angebotspreises dar, über welche die Parteien nicht verhandeln dürfen. Auch wenn ein Bieter von sich aus anbietet, das Angebot zu ändern, darf der Auftraggeber darauf nicht eingehen. Denn 24 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A verbietet Verhandlungen über Angebotsänderungen insgesamt, wenn nicht ein Ausnahmetatbestand eingreift, was hier nicht der Fall ist. Die Vorschrift ist ein direkter Ausfluss des Wettbewerbsgrundsatzes im 97 Abs. 1 GWB (VK Nordbayern, B. v Az.: 21.VK /07) Rechtsfolge einer unstatthaften Nachverhandlung 7336 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Statthafte Nachverhandlungen nach 24 Nr. 2 Abs Ausnahmsweise darf bei einem Nebenangebot oder bei einem Angebot aufgrund funktionaler Leistungsbeschreibung mit dem Bieter, dessen Angebot als das wirtschaftlichste gewertet wurde, im Rahmen der geforderten Leistung über notwendige technische Änderungen geringen Umfangs verhandelt werden. Hierbei kann auch der Preis entsprechend angepasst werden. Mit weiteren Bietern darf nicht verhandelt werden Nachverhandlungen über Nebenangebote Grundsatz 7338 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Beispiele aus der Rechtsprechung 7339 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Nachverhandlungen bei funktionalen Leistungsbeschreibungen 7340 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ 5274.

9 Verbindung eines Leistungsprogramms und eines Bemusterungstermins 7341 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Notwendigkeit von technischen Änderungen geringen Umfangs und daraus sich ergebende Änderungen der Preise Grundsatz 7342 Es sind - bei einem Nebenangebot ( 17 Nr. 3 Abs. 5) oder bei einem Angebot aufgrund funktionaler Leistungsbeschreibung - nur Änderungen zulässig, die zwingend notwendig sind, also solche, ohne die die sachgerechte Durchführung des Vorhabens nicht möglich wäre Beurteilungsspielraum des Auftraggebers 7343 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Verhandlungen nur mit dem wirtschaftlichsten Bieter 7344 Verhandlungsgespräche sind nur zulässig mit dem Bieter, dessen Angebot als das wirtschaftlichste gewertet wurde. Mit weiteren Bietern darf nicht verhandelt werden Beispiele aus der Rechtsprechung 7345 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Erläuternde Hinweise der VOL/A 7346 Mit der erweiterten Zulässigkeit der Abgabe von Nebenangeboten und der Aufnahme des Begriffs der funktionalen Leistungsbeschreibung in die VOL/A kann es vorkommen, dass ein Angebot zwar der Leistungsbeschreibung in qualitativer und quantitativer Hinsicht (Angebot im Rahmen der geforderten Leistung) entspricht, aber in Einzelheiten dem Beschaffungszweck nicht optimal genügt. Deshalb wird bei einem solchen Angebot, das als das wirtschaftlichste gewertet wurde ( 25 Nr. 3), zugelassen, noch über notwendige technische Änderungen geringen Umfangs zu verhandeln. Diese Änderungen können sich im Einzelfall auf den Preis auswirken. Bei einem Angebot aufgrund funktionaler Leistungsbeschreibung in Verbindung mit konstruktiven Elementen darf nur über die funktional beschriebenen Leistungsteile verhandelt werden.

10 Sonstige statthafte Nachverhandlungen 7347 Die Rechtsprechung lässt in mehreren Fallkonstellationen Nachverhandlungen über den Wortlaut des 24 Nr. 2 hinaus zu Beeinflussung der Reihenfolge der Bieter und ähnliche Fälle 7348 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Nachverhandlungen über unerhebliche Änderungen 7349 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Teilnahmewettbewerb 7349/1 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ 5286/ Verhandlungsverfahren 7350 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ Dokumentation und Geheimhaltung der Ergebnisse ( 24 Nr. 3) 7351 Der Auftraggeber hat Grund und Ergebnis der Verhandlungen vertraulich zu behandeln und schriftlich niederzulegen. Es ist insoweit nicht zu beanstanden, dass der Bieter keine Abschrift dieses Gesprächsprotokolls erhält. Gemäß 24 Nr. 3 VOL/A sind die Ergebnisse solcher Verhandlungen geheim zu halten (VK Lüneburg, B. v Az.: 203-VgK- 08/2001) Literatur 7352 Vgl. die Kommentierung zu 24 VOB/A RZ 5289.

VOL/A - Form und Frist der Angebote

VOL/A - Form und Frist der Angebote 163. 18 VOL/A - Form und Frist der Angebote Form und Frist der Angebote 1. (1) Für die Bearbeitung und Abgabe der Angebote sind ausreichende Fristen vorzusehen. Dabei ist insbesondere der zusätzliche Aufwand

Mehr

VOL/A - Zuschlags- und Bindefrist

VOL/A - Zuschlags- und Bindefrist 166. 19 VOL/A - Zuschlags- und Bindefrist Zuschlags- und Bindefrist 1. Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist ( 18). 2. Die Zuschlagsfrist ist so kurz wie möglich und nicht länger

Mehr

VOB-Kompaktlehrgang Teil 5 Aufklärung der Angebote

VOB-Kompaktlehrgang Teil 5 Aufklärung der Angebote VergabePrax 2006, Heft 11 57 VOB-Kompaktlehrgang Teil 5 Aufklärung der Angebote Im Berufsalltag können bauvergabe- und bauvertragsrechtliche Kenntnisse nicht wie erforderlich erhalten und vertieft werden.

Mehr

VOL/A - Öffnung der Angebote bei Ausschreibungen; Vertraulichkeit

VOL/A - Öffnung der Angebote bei Ausschreibungen; Vertraulichkeit 169. 22 VOL/A - Öffnung der Angebote bei Ausschreibungen; Vertraulichkeit Öffnung der Angebote bei Ausschreibungen; Vertraulichkeit 1. Schriftliche Angebote sind auf dem ungeöffneten Umschlag mit Eingangsvermerk

Mehr

72. 3b VOB/A - Arten der Vergabe

72. 3b VOB/A - Arten der Vergabe 72. 3b VOB/A - Arten der Vergabe Arten der Vergabe 1. Bauaufträge im Sinne von 1b werden vergeben: a) im Offenen Verfahren, das der Öffentlichen Ausschreibung ( 3 Nr. 1 Abs. 1) entspricht, b) im Nichtoffenen

Mehr

149. 9a VOL/A - Vergabeunterlagen

149. 9a VOL/A - Vergabeunterlagen 149. 9a VOL/A - Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen 1. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe enthält mindestens Folgendes: a) Hinweis auf die veröffentlichte Bekanntmachung, b) beim Wettbewerblichen Dialog

Mehr

VOF - Teilnehmer am Vergabeverfahren

VOF - Teilnehmer am Vergabeverfahren 198. 7 VOF - Teilnehmer am Vergabeverfahren Teilnehmer am Vergabeverfahren (1) Bewerber können einzelne oder mehrere natürliche oder juristische Personen sein, die freiberufliche Leistungen anbieten. (2)

Mehr

a VOL/A - Formen und Fristen

a VOL/A - Formen und Fristen 164. 18a VOL/A - Formen und Fristen Formen und Fristen 1. (1) Beim Offenen Verfahren beträgt die Angebotsfrist mindestens 52 Tage (6), gerechnet vom Tage der Absendung der Bekanntmachung an. (2) Die Frist

Mehr

VOB/A - Aufklärung des Angebotsinhalts

VOB/A - Aufklärung des Angebotsinhalts 106. 24 VOB/A - Aufklärung des Angebotsinhalts Aufklärung des Angebotsinhalts 1. (1) Bei Ausschreibungen darf der Auftraggeber nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung mit einem Bieter nur

Mehr

96. 17b VOB/A - Aufruf zum Wettbewerb

96. 17b VOB/A - Aufruf zum Wettbewerb 96. 17b VOB/A - Aufruf zum Wettbewerb Aufruf zum Wettbewerb 1. (1) Ein Aufruf zum Wettbewerb kann erfolgen a) durch Veröffentlichung einer Bekanntmachung nach Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005,

Mehr

VOF - Vergabeverfahren

VOF - Vergabeverfahren 196. 5 VOF - Vergabeverfahren Vergabeverfahren (1) Aufträge über freiberufliche Leistungen sind im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Vergabebekanntmachung zu vergeben. Verhandlungsverfahren sind Verfahren,

Mehr

VOL/A - Inhalt der Angebote

VOL/A - Inhalt der Angebote 168. 21 VOL/A - Inhalt der Angebote Inhalt der Angebote 1. (1) Die Angebote müssen die Preise sowie die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Soweit Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots

Mehr

Vergaberecht-Frühstück Aktuelle Rechtsprechung Berlin, 23. September 2015 Monika Prell, Bitkom Consult

Vergaberecht-Frühstück Aktuelle Rechtsprechung Berlin, 23. September 2015 Monika Prell, Bitkom Consult Vergaberecht-Frühstück Aktuelle Rechtsprechung 2015 Berlin, 23. September 2015 Monika Prell, Bitkom Consult 4-stufiges Wertungssystem im Vergaberecht 1. Wertungsstufe: Formale Anforderungen? 2. Wertungsstufe:

Mehr

Korruptionsgefahr bei der Auftragsvergabe. Workshop 3. Oliver Schubert, Stand: Juni 2014 Folie 1. kundenfreundlich

Korruptionsgefahr bei der Auftragsvergabe. Workshop 3. Oliver Schubert, Stand: Juni 2014 Folie 1. kundenfreundlich fachkompetent fachkompetent wirtschaftlich wirtschaftlich Workshop 3 Korruptionsgefahr bei der Oliver Schubert, Stand: Juni 2014 Folie 1 fachkompetent fachkompetent wirtschaftlich wirtschaftlich Überblick

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Vergaberecht Regierungsrat Dr. Stephan Wagner Bayerisches Staatsministerium für 1. Abgrenzung VOB VOL bei gemischten Aufträgen Gemischter Auftrag, d.h. ein öffentlicher Auftrag, der neben Bauleistungen

Mehr

Rundschreiben Nr. 3/2004 des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu allgemeinen Fragen des Vergaberechtes

Rundschreiben Nr. 3/2004 des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu allgemeinen Fragen des Vergaberechtes Öffentliche Auftragsvergabe Rundschreiben Nr. 3/2004 des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu allgemeinen Fragen des Vergaberechtes Aus aktuellem Anlaß weisen wir auf folgendes hin: 1. Vergabe von Leistungen

Mehr

Rechtsanwalt Henrik Baumann. Hamburger Vergabetag Workshop XII Vergabe von Reinigungs- und Facility-Management-Leistungen

Rechtsanwalt Henrik Baumann. Hamburger Vergabetag Workshop XII Vergabe von Reinigungs- und Facility-Management-Leistungen Rechtsanwalt Henrik Baumann Hamburger Vergabetag 2013 31.01.2013 Workshop XII Vergabe von Reinigungs- und Facility-Management-Leistungen Zentrale Brennpunkte Bedarf Einbindung externer Sachverstand Beschaffung

Mehr

VOB/A - Kosten

VOB/A - Kosten 101. 20 VOB/A - Kosten Kosten 1. (1) Bei Öffentlicher Ausschreibung darf für die Leistungsbeschreibung und die anderen Unterlagen ein Entgelt gefordert werden. Dieses Entgelt darf nicht höher sein als

Mehr

Entscheidungen der Vergabekammern. Thomas J. Ferber, Januar 2010,

Entscheidungen der Vergabekammern. Thomas J. Ferber, Januar 2010, Entscheidungen der Vergabekammern Thomas J. Ferber, Januar 2010, http://www.ferber-scientific.com Abgabetermin Der Bieter hat grundsätzlich das Risiko der Übermittlung und des rechtzeitigen Eingangs seines

Mehr

a VOL/A - Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe, Beschafferprofil, Vorinformation

a VOL/A - Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe, Beschafferprofil, Vorinformation 161. 17a VOL/A - Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe, Beschafferprofil, Vorinformation Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe, Beschafferprofil, Vorinformation 1. (1) Die Bekanntmachung

Mehr

VOB/A - Vergabevermerk

VOB/A - Vergabevermerk 119. 30 VOB/A - Vergabevermerk Vergabevermerk 1. Über die Vergabe ist ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die maßgebenden Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen

Mehr

Vergabeunterlagen zur Öffentlichen Ausschreibung. Beschaffungsvorhaben: Luminex FlexMap 3D

Vergabeunterlagen zur Öffentlichen Ausschreibung. Beschaffungsvorhaben: Luminex FlexMap 3D Vergabeunterlagen Seite 1 / 8 Vergabeunterlagen zur Öffentlichen Ausschreibung NMI Naturwissenschaftliches und Medizinisches Institut an der Universität Tübingen Tel. 07121-51530- 0 Fax. 07121-51530-16

Mehr

GWB - Mündliche Verhandlung

GWB - Mündliche Verhandlung 21. 112 GWB - Mündliche Verhandlung Mündliche Verhandlung (1) Die Vergabekammer entscheidet auf Grund einer mündlichen Verhandlung, die sich auf einen Termin beschränken soll. Alle Beteiligten haben Gelegenheit

Mehr

A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1

A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1 Vorwort.... Abkürzungsverzeichnis... V XII A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1 I. Vergaberecht als Rechtsgebiet... 1 II. Grundsätze und Ziele des Vergaberechts...... 1 1. Transparenzgebot......

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK /04

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK /04 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 11.02.2005 Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK - 3194-51/04 Leitsatz: Entspricht ein Angebot nicht den in den Verdingungsunterlagen festgelegten Zahlungsbedingungen,

Mehr

Landesfeuerwehrschule BW: Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Manfred Hafner: Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen

Landesfeuerwehrschule BW: Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Manfred Hafner: Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen Landesfeuerwehrschule BW: : Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen Vergaben nach der VOL/A Rechtliche Verpflichtung zur Anwendung der Vergabevorschriften Sach- und Finanzverantwortung

Mehr

VHB-Bbg Formular 1.8. ungeöffnet Angebote (Anzahl)

VHB-Bbg Formular 1.8. ungeöffnet Angebote (Anzahl) Dienststelle Geschäftszeichen Vergabe- Kurzbezeichnung Ende der Angebotsfrist Dokumentation der Öffnung und Wertung der 1. Sammlung schriftlich eingegangener (durch eine nicht mit der Vergabe befasste

Mehr

GWB - Vergabekammern

GWB - Vergabekammern 15. 104 GWB - Vergabekammern Vergabekammern (1) Die Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge nehmen die Vergabekammern des Bundes für die dem Bund zuzurechnenden Aufträge, die Vergabekammern der Länder

Mehr

ungeöffnet Angebote (Anzahl)

ungeöffnet Angebote (Anzahl) Dienststelle Geschäftszeichen Vergabe- Kurzbezeichnung Ende der Angebotsfrist Dokumentation der Öffnung und Wertung der 1. Sammlung schriftlich eingegangener (durch eine nicht mit der Vergabe befasste

Mehr

Das neue Vergaberecht

Das neue Vergaberecht Das neue Vergaberecht Neue Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge von Dr. Urban Schranner, Mark von Wietersheim 1. Auflage Das neue Vergaberecht Schranner / von Wietersheim schnell und portofrei

Mehr

Ausschluss von Vergabeverfahren aufgrund von Kartellrechtsverstößen

Ausschluss von Vergabeverfahren aufgrund von Kartellrechtsverstößen Ausschluss von Vergabeverfahren aufgrund von Kartellrechtsverstößen Kartellrechtsforum Frankfurt, 9. April 2014 Daniel Wiedmann, LL.M. Ausschluss von Vergabeverfahren aufgrund von Kartellrechtsverstößen

Mehr

Vergaberecht im Spannungsfeld zwischen Bürokratie und Wirtschaftlichkeit

Vergaberecht im Spannungsfeld zwischen Bürokratie und Wirtschaftlichkeit Vergaberecht im Spannungsfeld zwischen Bürokratie und Wirtschaftlichkeit 13. Januar 2011 Kersten Wagner-Cardenal Spannungsfeld zwischen Bürokratie und Wirtschaftlichkeit Bürokratie: Strenge Formalisierung

Mehr

Die wichtigsten Neuerungen der VOB/A 2009 / Ausschreibungsnews LG RPS - Kaiserslautern

Die wichtigsten Neuerungen der VOB/A 2009 / Ausschreibungsnews LG RPS - Kaiserslautern Der Referent seit Jahren im Bereich der Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge (nach VOB, VOL und VOF) sowohl im Saarland als auch bundesweit beschäftigt Konzeption und inhaltliche Verantwortung

Mehr

Secure Linux Administration Conference 6. und 7. Dezember Ermbrecht Rindtorff. Rechtsanwalt und Steuerberater

Secure Linux Administration Conference 6. und 7. Dezember Ermbrecht Rindtorff. Rechtsanwalt und Steuerberater Secure Linux Administration Conference 6. und 7. Dezember 2007 Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater Grundlagen (1) Fall: Das Bezirksamt A beabsichtigt, die IT-Infrastruktur neu zu ordnen.

Mehr

Rechtskonforme Vergabe durch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg

Rechtskonforme Vergabe durch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg Rechtskonforme Vergabe durch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg 28. November 2006 Brüssel Dietmar Ruf Verwaltungsdirektor Gemeindetag Baden-Württemberg Dietmar Ruf 1 Interessen der Gemeinden

Mehr

Konjunkturpaket II. Vergaben schneller, unbürokratischer und effizienter durchführen

Konjunkturpaket II. Vergaben schneller, unbürokratischer und effizienter durchführen Konjunkturpaket II Vergaben schneller, unbürokratischer und effizienter durchführen Die Bundesregierung I Kabinettbeschluss vom 27.01.2009: Vereinfachung der Vergabeverfahren zur Beschleunigung von Investitionen

Mehr

VOL/A - Arten der Vergabe

VOL/A - Arten der Vergabe 135. 3 VOL/A - Arten der Vergabe Arten der Vergabe 1. (1) Bei Öffentlicher Ausschreibung werden Leistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach öffentlicher Aufforderung einer unbeschränkten Zahl von Unternehmen

Mehr

Erklärung über den Einsatz von Nachunternehmern im Angebot

Erklärung über den Einsatz von Nachunternehmern im Angebot ARBEITSBLATT Nr. 11 Stand: April 2018 VOB-Stelle für Rheinland-Pfalz Hohenfelder Straße 16 56068 Koblenz www.add.rlp.de Postanschrift: Postfach 20 05 55 56005 Koblenz vob-stelle@add.rlp.de Ansprechpartner(/in)

Mehr

VERGABE VON PLANUNGSLEISTUNGEN. DSK-Fachtagung Angebotsphase im Verhandlungsverfahren nach VgV Manuela Peters Rechtsabteilung

VERGABE VON PLANUNGSLEISTUNGEN. DSK-Fachtagung Angebotsphase im Verhandlungsverfahren nach VgV Manuela Peters Rechtsabteilung VERGABE VON PLANUNGSLEISTUNGEN 1 DSK-Fachtagung Angebotsphase im Verhandlungsverfahren nach VgV 22.11.2016 Manuela Peters Rechtsabteilung AUFFORDERUNG ANGEBOTSABGABE, 52 VGV 2 Hinweis auf veröffentlichte

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Vorwort 5 2.1. Zivilrechtliche Verträge 17 2.1.1. Bindefrist 17 2.1.2. Kalkulationsfehler 18 2.1.3. Können Angebote zurückgezogen werden? 19 2.2. Grundprinzipien des Vergaberechts 20 2.2.1. Wettbewerbsgrundsatz

Mehr

Gestaltungsmöglichkeiten im Verhandlungsverfahren

Gestaltungsmöglichkeiten im Verhandlungsverfahren Gestaltungsmöglichkeiten im Verhandlungsverfahren 2 I. Allgemein Teilweise herrscht bei öffentlichen Auftraggebern die Meinung, dass geltende Vergaberecht trägt nicht zu einer wirtschaftlichen Beschaffung

Mehr

Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern

Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Bottrop, den 28.08.2012 Marianne Eicker-Bix 1. Von der Bedarfserhebung bis zur Wahl der Vergabeart Bezeichnung des Dienstleistungsauftrages

Mehr

Inhaltsverzeichnis. VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012

Inhaltsverzeichnis. VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012 VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012 Vorbemerkungen zur VOB/A... 1 Kommentierung Abschnitt 1: Basisparagrafen 1 Bauleistungen... 29 2 Grundsätze... 45 3 Arten

Mehr

6/ne Vergabekammer Nordbayern

6/ne Vergabekammer Nordbayern Verg 8/02 320.VK - 3194-05/02 6/ne Vergabekammer Nordbayern Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Hirt sowie des Richters Zwirlein und

Mehr

Kaiser-Friedrich-Str Bonn. BUNDESKARTELLAMT 1.Vergabekammer des Bundes. 13. Juli 2005 VK 1 59/05. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren

Kaiser-Friedrich-Str Bonn. BUNDESKARTELLAMT 1.Vergabekammer des Bundes. 13. Juli 2005 VK 1 59/05. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren BUNDESKARTELLAMT 1.Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 1 59/05 13. Juli 2005 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der Bietergemeinschaft 1.... 2.... 3.... - Antragstellerin

Mehr

VOF - Fachliche Eignung

VOF - Fachliche Eignung 204. 13 VOF - Fachliche Eignung Fachliche Eignung (1) Die fachliche Eignung von Bewerbern für die Durchführung von Dienstleistungen kann insbesondere aufgrund ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung

Mehr

Checkliste Dokumentation für nationale Vergabeverfahren nach Abschnitt 1 der VOL/A ( 20 VOL/A)

Checkliste Dokumentation für nationale Vergabeverfahren nach Abschnitt 1 der VOL/A ( 20 VOL/A) Checkliste Dokumentation für nationale Vergabeverfahren nach Abschnitt 1 der VOL/A ( 20 VOL/A) 20 VOL/A bestimmt, dass das Vergabeverfahren von Anbeginn fortlaufend zu dokumentieren ist, so dass die einzelnen

Mehr

Neues Vergaberecht 2016

Neues Vergaberecht 2016 Neues Vergaberecht 2016 Mehr Flexibilität und Gestaltungsmöglichkeiten nach neuem Recht? Dr. Oliver Esch 5. Kölner Vergaberechtstag 13. September 2016 1 Ziele des neuen Vergaberechts Modernisierung Erleichterungen

Mehr

GWB - Mündliche Verhandlung

GWB - Mündliche Verhandlung 24. 112 GWB - Mündliche Verhandlung Mündliche Verhandlung (1) Die Vergabekammer entscheidet auf Grund einer mündlichen Verhandlung, die sich auf einen Termin beschränken soll. Alle Beteiligten haben Gelegenheit

Mehr

Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen

Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen F r e i e u n d Ha n s e s t a d t Ham b u r g B e h ö r d e f ü r W irtschaf t, Verkehr u n d I n n o v a t i o n Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Investition in Ihre Zukunft

Mehr

11. Hessischer Vergabetag Frankfurt

11. Hessischer Vergabetag Frankfurt 11. Hessischer Vergabetag Frankfurt 17. Februar 2016 Entscheidungen zur VOF Hermann Summa OLG Koblenz Ausschluss eines Preisträgers? VK Sachsen v. 10.09.2015 1/SVK/022-15 Wettbewerbsbedingungen: Es stehen

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /10

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /10 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 22.09.2010 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-34/10 Leitsätze: 1. Nach 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ( 2009 ) ist ein Nachreichen von Erklärungen oder Nachweisen

Mehr

Insolvenz eines Bieters oder Auftragnehmers VOB/B 6 Abs. 3

Insolvenz eines Bieters oder Auftragnehmers VOB/B 6 Abs. 3 ARBEITSBLATT Nr. 15 Stand: Juni 2010 VOB-Stelle für Rheinland-Pfalz Südallee 15-19 56068 Koblenz www.add.rlp.de Ansprechpartne(/in) : Katharina Lenhart Mo Do 9:00 15:30 Uhr Telefon 0261 120-2885 Telefax

Mehr

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Öffentliches Wirtschaftsrecht Öffentliches Wirtschaftsrecht Vergaberecht II Vergabeverfahren, Auswahlkriterien Vergaberecht Grundsätze 97 Grundsätze der Vergabe (1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im

Mehr

Anlage V. Muster Checkliste Vergabeprüfung. I. Allgemeine Angaben zur Vergabe. II. Vergabeprüfung. Datum der Vergabeprüfung: Vorhabennummer:

Anlage V. Muster Checkliste Vergabeprüfung. I. Allgemeine Angaben zur Vergabe. II. Vergabeprüfung. Datum der Vergabeprüfung: Vorhabennummer: Muster Checkliste Vergabeprüfung I. Allgemeine Angaben zur Vergabe Datum der Vergabeprüfung: Vorhabennummer: Vorhabenbezeichnung: Antragsteller: Gegenstand der Vergabe: Nummer des Vertrages: II. Vergabeprüfung

Mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS

Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Verg 016/04 Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-21/04 14/Str Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden

Mehr

160. 17 VOL/A - Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe

160. 17 VOL/A - Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe 160. 17 VOL/A - Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe 1. (1) Öffentliche Ausschreibungen sind durch Tageszeitungen, amtliche Veröffentlichungsblätter,

Mehr

Aufforderung. zur Abgabe eines Angebotes. und Bewerbungsbedingungen

Aufforderung. zur Abgabe eines Angebotes. und Bewerbungsbedingungen Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes und Bewerbungsbedingungen Rahmenvertrag zur Lieferung von kompakten Ultraschallwasserzähler Q 3 4 an die Wasser Nord GmbH & Co. KG Vergabe-Nr.: WN-2016-005 Vergabeart:

Mehr

Vergabeunterlagen zur Öffentlichen Ausschreibung. Beschaffungsvorhaben: Vierkugelapparatur

Vergabeunterlagen zur Öffentlichen Ausschreibung. Beschaffungsvorhaben: Vierkugelapparatur Vergabeunterlagen Seite 1 / 8 Vergabeunterlagen zur Öffentlichen Ausschreibung NMI Naturwissenschaftliches und Medizinisches Institut an der Universität Tübingen Tel. 07121-51530- 0 Fax. 07121-51530-16

Mehr

Vorblatt Beschränkte Ausschreibung mit/ ohne Teilnahmewettbewerb

Vorblatt Beschränkte Ausschreibung mit/ ohne Teilnahmewettbewerb Dienststelle Geschäftszeichen Vergabe-Nr.: Kurzbezeichnung: mit/ ohne Teilnahmewettbewerb 1. Vergabeverfahren Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb; weiter mit Nr. 2. Beschränkte Ausschreibung

Mehr

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht Seminar Praxisratgeber Vergaberecht Angebotsfrist Angebotsfrist Wartefrist Wertung Bindefristen Vergabebekanntmachung Vergabebekanntmachung MO DI MI DO FR SA SO Tag 1 Tag 2 Tag 3 Tag 4 Tag 5 Tag 6 MO DI

Mehr

Geplante Neuerungen im Vergaberecht mit NRW-Besonderheiten Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Neuerungen in NRW

Geplante Neuerungen im Vergaberecht mit NRW-Besonderheiten Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Neuerungen in NRW Geplante Neuerungen im Vergaberecht mit NRW-Besonderheiten Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Neuerungen in NRW 31.01.2012, Düsseldorf Veränderungen / Neuigkeiten Veränderungen / Neuigkeiten Vorschriften Rechtsprechung

Mehr

77. 7 VOB/A - Mitwirkung von Sachverständigen

77. 7 VOB/A - Mitwirkung von Sachverständigen 77. 7 VOB/A - Mitwirkung von Sachverständigen Mitwirkung von Sachverständigen 1. Ist die Mitwirkung von besonderen Sachverständigen zweckmäßig, um a) die Vergabe, insbesondere die Verdingungsunterlagen,

Mehr

Beschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg. Az.: /07 VK 16/00 MD. In dem Nachprüfungsverfahren

Beschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg. Az.: /07 VK 16/00 MD. In dem Nachprüfungsverfahren Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg Az.: 33-32571/07 VK 16/00 MD Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der M vertreten durch den Geschäftsführer, mbh, -Antragstellerin- Verfahrensbevollmächtigter:

Mehr

Freihändige Vergabe mit Öffentlichem Teilnahmewettbewerb für die Leistung: KEP-Dienste (gem. 3 Abs. 1 S. 3 VOL/A)

Freihändige Vergabe mit Öffentlichem Teilnahmewettbewerb für die Leistung: KEP-Dienste (gem. 3 Abs. 1 S. 3 VOL/A) Teilnehmer des Öffentlichen Teilnahmewettbewerbs Frankfurt/Main, den 26.08.2016 Teilnahmeantrag zum Öffentlichen Teilnahmewettbewerb (zum Verbleib beim Teilnehmer bestimmt) Freihändige Vergabe mit Öffentlichem

Mehr

Seite 1. geschätzte Auftragssumme. Vergabeart Öffentliche Ausschreibung EU-Vergabe Offenes Verfahren

Seite 1. geschätzte Auftragssumme. Vergabeart Öffentliche Ausschreibung EU-Vergabe Offenes Verfahren Seite 1 Auftraggeber Vergabevermerk ( 30 VOL/A) VOL Leistung: Maßnahme: Fachbereich: Fachdienst: Zentralbereich: geschätzte Auftragssumme Vergabeart Öffentliche Ausschreibung EU-Vergabe Offenes Verfahren

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT NEUSTADT AN DER WEINSTRASSE BESCHLUSS

VERWALTUNGSGERICHT NEUSTADT AN DER WEINSTRASSE BESCHLUSS 4 L 544/06 VERWALTUNGSGERICHT NEUSTADT AN DER WEINSTRASSE BESCHLUSS In dem Verwaltungsrechtsstreit pp. wegen Sonstiges (Vergabeverfahren) hier: Antrag nach 123 VwGO hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts

Mehr

Bewerbungsbedingungen. Beschränkte Ausschreibung mit. Teilnahmewettbewerb. des. Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und

Bewerbungsbedingungen. Beschränkte Ausschreibung mit. Teilnahmewettbewerb. des. Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb Anzucht und Lieferung von Topfpflanzen für die Schutzwaldsanierung für die Jahre 2016 bis 2018 Vertrag 2015 des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und

Mehr

Allgemeine Beschreibung und ergänzende Vertragsbedingungen der Gemeinde Baindt. für

Allgemeine Beschreibung und ergänzende Vertragsbedingungen der Gemeinde Baindt. für Allgemeine Beschreibung und ergänzende Vertragsbedingungen der für 1 Mannschaftstransportwagen (MTW) nach DIN EN 1846 und E DIN 14502-2 für die Freiwillige Feuerwehr Baindt Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnische

Mehr

Bank- und Kreditsicherungsrecht. Zwangsvollstreckung und Insolvenz Gebühren und Kosten

Bank- und Kreditsicherungsrecht. Zwangsvollstreckung und Insolvenz Gebühren und Kosten Veröffentlichung der Entscheidung in Insolvenz-Sammlung Vergabesammlung Rechtsprechungsdatenbank unter folgender Rubrik: Vertragsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Mietrecht Immobilienrecht Bau- und

Mehr

141. 6 VOL/A - Mitwirkung von Sachverständigen

141. 6 VOL/A - Mitwirkung von Sachverständigen 141. 6 VOL/A - Mitwirkung von Sachverständigen Mitwirkung von Sachverständigen 1. Hält der Auftraggeber die Mitwirkung von Sachverständigen zur Klärung rein fachlicher Fragen für zweckmäßig, so sollen

Mehr

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt PF Weimar Telefon: (03 61)

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt PF Weimar Telefon: (03 61) Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt PF 22 49 99403 Weimar Telefon: (03 61) 37 73 72 54 Per Fax: xxx Mit Postzustellungsurkunde xxx Unser Zeichen Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Datum 250-4002.10-4109/2011-N-025-GTH

Mehr

Vertragsunterlagen (Teil II der Vergabeunterlagen)

Vertragsunterlagen (Teil II der Vergabeunterlagen) (Teil II der Vergabeunterlagen) I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1 Allgemeine Vergabebestimmungen...3 2 Art und Umfang der Leistungen...3 3 Anhang...3 4 Erklärungen...4 2 1 Allgemeine Vergabebestimmungen

Mehr

GWB - Arten der Vergabe

GWB - Arten der Vergabe 10. 101 GWB - Arten der Vergabe Arten der Vergabe (1) Die Vergabe von öffentlichen Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen erfolgt in offenen Verfahren, in nicht offenen Verfahren, in Verhandlungsverfahren

Mehr

-1- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Stand:

-1- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Stand: -1- Anwendungshinweise zu einzelnen Regelungen der NWertVO vom 19.02.2014 (Nds. GVBl. Nr. 4 v. 25.02.2014), zuletzt geändert durch VO vom 7. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 278) > Die NWertVO erweitert die

Mehr

Kanzlei am Steinmarkt RAe Kuchenreuter, Dr. Stangl & Alt Rundschreiben / Ausgabe 06/2005

Kanzlei am Steinmarkt RAe Kuchenreuter, Dr. Stangl & Alt Rundschreiben / Ausgabe 06/2005 Rundschreiben / Ausgabe 06/2005 Thema: Die 4 Todsünden im Vergabeverfahren/Baurecht 1. Einleitung Der Bauwirtschaft geht es nicht gut. Insbesondere die öffentlichen Auftraggeber geizen derzeit mit Aufträgen.

Mehr

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt PF Weimar Telefon: (03 61)

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt PF Weimar Telefon: (03 61) Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt PF 22 49 99403 Weimar Telefon: (03 61) 37 73 72 54 Per Fax: xxx Mit Postzustellungsurkunde xxx Unser Zeichen Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Datum 250-4003-5188/2012-N-003-J

Mehr

VOB/A - Ausführungsfristen

VOB/A - Ausführungsfristen 86. 11 VOB/A - Ausführungsfristen Ausführungsfristen 1. (1) Die Ausführungsfristen sind ausreichend zu bemessen; Jahreszeit, Arbeitsbedingungen und etwaige besondere Schwierigkeiten sind zu berücksichtigen.

Mehr

Europäisches Vergaberecht Thema Seite 1

Europäisches Vergaberecht Thema Seite 1 Europäisches Vergaberecht 27.04.2009 Thema Seite 1 Inhalte: 1. Rechtliche Grundlagen des Europäischen Vergaberechts 2. Anwendungsbereich des Europäischen Vergaberechts 3. Grundsätze des Europäischen Vergaberechts

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 3/2007

GPA-Mitteilung Bau 3/2007 GPA-Mitteilung Bau 3/2007 Az. 600.532 01.12.2007 Eignungsnachweise durch Präqualifikation 1 Einleitung Mit der VOB/A Ausgabe 2006 ist in 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A folgende Vergabebestimmung neu eingeführt worden:

Mehr

6. Fachtagung IT-Beschaffung

6. Fachtagung IT-Beschaffung 6. Fachtagung IT-Beschaffung Problemfelder der IT-Beschaffung eine Rechtsprechungsübersicht Berlin, den 16.09.2010 RA Prof. Dr. Ralf Leinemann Leinemann Partner Rechtsanwälte Berlin Düsseldorf Frankfurt

Mehr

Vergabe öffentlicher Aufträge

Vergabe öffentlicher Aufträge Rechtswissenschaften und Verwaltung - Recht und Verwaltung Vergabe öffentlicher Aufträge Eine Einführung anhand von Fällen aus der Praxis Bearbeitet von RA Dieter B. Schütte, RA Michael Horstkotte, Jörg

Mehr

Bewerbungsbedingungen (zum Verbleib beim Bieter)

Bewerbungsbedingungen (zum Verbleib beim Bieter) Bewerbungsbedingungen (zum Verbleib beim Bieter) 1. Allgemeines Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen VOL/A 2. Verfahrensart Es wird eine öffentliche Ausschreibung

Mehr

Universal Trenn- und Schleifmaschine zur Präparation von Proben

Universal Trenn- und Schleifmaschine zur Präparation von Proben Vergabeunterlagen Seite 1 / 8 Vergabeunterlagen zur Öffentlichen Ausschreibung NMI Naturwissenschaftliches und Medizinisches Institut an der Universität Tübingen Tel. 07121-51530- 0 Fax. 07121-51530-16

Mehr

LEISTUNGSVERZEICHNIS

LEISTUNGSVERZEICHNIS Anlage 1 zu PV-0272.0/723 322/18 LEISTUNGSVERZEICHNIS 1. Auftraggeber: Sächsischer Rechnungshof Präsidialabteilung Schongauerstraße 3 04328 Leipzig 2. a) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung b) Vertragsform:

Mehr

Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren

Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren KAPITEL 2 Die Vergabearten Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren EU-weite Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher

Mehr

Beschluss Antragstellerin - gegen Antragsgegnerin -

Beschluss Antragstellerin - gegen Antragsgegnerin - BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 1 116/07 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen - Antragsgegnerin

Mehr

Teil B Formular für den Bieter zur Erstellung seines ersten (indikativen) Angebotes

Teil B Formular für den Bieter zur Erstellung seines ersten (indikativen) Angebotes Teil B Formular für den Bieter zur Erstellung seines ersten (indikativen) Angebotes Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (VOL/A) Auslandskrankenversicherung VSt.Nr. 32-14

Mehr

Auftragsbekanntmachung

Auftragsbekanntmachung Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung nach UVgO Liefer- / Dienstleistungsauftrag 1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name:

Mehr

Die neue Unterschwellenvergabeordnung. Veranstaltung des forum vergabe e.v. am 9. Mai 2017 in Berlin. Thesen

Die neue Unterschwellenvergabeordnung. Veranstaltung des forum vergabe e.v. am 9. Mai 2017 in Berlin. Thesen Die neue Unterschwellenvergabeordnung Veranstaltung des forum vergabe e.v. Thesen erstellt und verantwortet vom forum vergabe e.v. 1. Die UvgO Entstehung und Grundsätzliches Andreas Rüger, Bundesministerium

Mehr

Rechtsanwältin Dr. Susanne Mertens Schönefeld, 1. Dezember 2010

Rechtsanwältin Dr. Susanne Mertens Schönefeld, 1. Dezember 2010 3. Vergaberechtstag Brandenburg Verschärfte Anforderungen an die Wertungsmatrix nach neuem Vergaberecht Rechtsanwältin Dr. Susanne Mertens Schönefeld, 1. Dezember 2010 Telefon: 030/318675-36 www.hfk.de

Mehr