2017 Einladung zur Gemeindeversammlung
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- Mareke Morgenstern
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1 2017 Einladung zur Gemeindeversammlung 11. September 2017 Kirche Hittnau
2 Einladung Die Stimmberechtigten der Gemeinde Hittnau werden eingeladen zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung vom Montag, 11. September 2017, Uhr, in der reformierten Kirche Hittnau 2
3 Vorwort Vorwort Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger An der kommenden Gemeindeversammlung liegt ausschliesslich ein Geschäft der Politischen Gemeinde vor. Sie werden mit der Vorlage der Genehmigung eines Projektierungskredites über den weiteren Verlauf der Planung des neuen Gemeindehauses 2.0 abstimmen. Im Vorfeld zur Gemeindeversammlung haben Sie die Gelegenheit, im Gemeindehaus die Akten zu diesem Geschäft einzusehen. Selbstverständlich besteht auch die Gelegenheit, den für diese Geschäfte Verantwortlichen Fragen zu stellen (nach Vereinbarung). Wir freuen uns, wenn Sie von Ihrem demokratischen Recht zur Mitgestaltung unserer Gemeinde möglichst zahlreich Gebrauch machen. Christoph Hitz Gemeindepräsident 3
4 Inhalt GESCHÄFTE A. Politische Gemeinde Antrag des Gemeinderates betreffend: GESCHÄFT 1 Seite 5 1. Liegenschaften Neues Gemeindehaus 2.0, Planung Genehmigung eines Projektierungskredites Aktenauflage Die Anträge, Akten und das Stimmregister liegen ab Freitag, 25. August 2017, zu den ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung Hittnau zur Einsichtnahme auf ( 43 Gemeindegesetz). Anfragen Anfragen im Sinne von 51 des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und unterzeichnet der zuständigen Behörde einzureichen. Die Gemeindevorsteherschaft beantwortet Anfragen am Schluss der Gemeindeversammlung. Eine Beratung und Beschlussfassung über die Antwort findet nicht statt. Weisungstext Der Weisungstext ist auf der Homepage der Gemeinde Hittnau einsehbar. Print-Exemplare können auf Anfrage hin bezogen werden. 4
5 Geschäft 1 Liegenschaften Neues Gemeindehaus 2.0, Planung Genehmigung eines Projektierungskredites Referent: Carlo Hächler Das Wichtigste in Kürze Im Jahre 1997 wies der Gemeinderat Hittnau erstmals im Zusammenhang mit der Schaffung einer zusätzlichen Stelle für die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass die Platzverhältnisse im Gemeindehaus knapp sind. Im Oktober 2011 sprach sich der Gemeinderat für einen Neubau des Gemeindehauses am Standort des alten Sekundarschulhauses aus und setzte eine Arbeitsgruppe ein. Im Folgenden wurde ein Architekturwettbewerb für den Neubau durchgeführt und das Siegerprojekt wurde bis zur Baueingabereife weiterbearbeitet. In einer Volksabstimmung vom 30. November 2014 wurde der Kredit für den Neubau des Gemeindehauses am Standort des alten Sekundarschulhauses von den Stimmbürgern der Gemeinde Hittnau knapp abgelehnt. Da die Raumnot der Gemeindeverwaltung damit weiterhin ungelöst bleibt, ist im März 2016 eine Projektgruppe gegründet worden, welche in Zusammenarbeit mit zwei Architekturbüros verschiedene Lösungsansätze herausgearbeitet hat. Alle vier Varianten wurden der Bevölkerung von Hittnau am 23. Januar 2017 in einer öffentlichen Mitwirkungsveranstaltung vorgestellt und diskutiert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten eigene Inputs einbringen. Die beiden Varianten Aufstockung Werkgebäude und Neubau am Standort Gemeindehaus fanden am meisten Unterstützung und wurden in einer zweiten Mitwirkungsveranstaltung am 8. und 12. April 2017 vertieft diskutiert. Zum Abschluss der Veranstaltung konnten die Teilnehmenden mit zwei Klebepunkten ihre favorisierte Variante bezeichnen. Die Variante Aufstockung Werkgebäude erhielt dabei deutlich am meisten Unterstützung. Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung zu beschliessen: 1. Für die Durchführung des Vergabeverfahrens für ein Generalplanerteam für den Bau eines neuen Gemeindehauses und für die Ausarbeitung eines Vorprojekts für den Umbau und die Aufstockung des bestehenden Werkgebäudes wird zu Lasten der Investitionsrechnung ein Projektierungskredit in der Höhe von CHF 150' bewilligt. 5
6 Geschäft 1 Ausgangslage In den sechziger Jahren wurde das Hittnauer Gemeindehaus gebaut. Es enthielt unter anderem Arbeitsplätze für die Verwaltung (ca. 4 Angestellte), ein Sitzungszimmer für den Gemeinderat, Archivräume und eine Wohnung für den Gemeindeschreiber. Zwischenzeitlich wurde das Werkgebäude realisiert mit Sitzungszimmern und verschiedene Pavillons wurden am Gemeindehaus angegliedert. Dies auch im Zusammenhang mit dem Einzug der Schulverwaltung und dem massiven Aufbau von administrativen Arbeitsplätzen. Heute muss festgestellt werden, dass alle Bereiche der Infrastruktur einer modernen und zeitgerechten öffentlichen Verwaltung bei weitem nicht mehr genügen. Die ökologischen und ökonomischen Bedingungen sind schlecht: Es sind hohe Energieverluste bei der Heizung der Räumlichkeiten zu verzeichnen und die Arbeitsabläufe sind kompliziert. Die meisten Räume sind zu klein und prozessual nicht sinnvoll, logisch und effizient gegliedert. Auch das Archiv muss neu aufgebaut werden (Platz/Sicherheit). Die Räumlichkeiten entsprechen zudem weder den Anforderungen des Behindertengesetzes noch den feuerpolizeilichen Auflagen. Insgesamt muss festgestellt werden, dass sich über die letzten rund 50 Jahre ein erheblicher Handlungsbedarf entwickelt hat und nun der Zeitpunkt gekommen ist, eine umfassende räumliche Neuorganisation der Verwaltungsarbeitsplätze der politischen und Schulgemeinde Hittnau an die Hand zu nehmen und umzusetzen. Im Jahre 1997 wies der Gemeinderat Hittnau erstmals im Zusammenhang mit der Schaffung einer zusätzlichen Stelle für die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass die Platzverhältnisse im Gemeindehaus knapp sind. Der Gemeinderat beantragte der Gemeindeversammlung vom 31. März 1998 die Sanierung des alten Sekundarschulhauses sowie die Schaffung von zusätzlichen Büroräumlichkeiten für die Gemeindeverwaltung und das Schulsekretariat. Der Antrag wurde zur Überarbeitung in Zusammenarbeit mit der Schulpflege zurückgewiesen. Am 13. September 1999 fand eine gemeinsame Sitzung der für die Raumplanung zuständigen Vertreter des Gemeinderates und der Schulpflege statt. Als Fazit dieser Sitzung wurde festgehalten, dass den Raumproblemen der Schulgemeinde gegenüber den Bedürfnissen der Politischen Gemeinde erste Priorität einzuräumen ist. Zur Überbrückung der knappen Platzverhältnisse in der Gemeindeverwaltung wurde im Februar 2000 ein Pavillon auf der Rückseite des Gemeindehauses erstellt. Für die Schulverwaltung mussten im Laufe der Jahre weitere Pavillons angebaut werden. Im Oktober 2011 sprach sich der Gemeinderat für einen Neubau des Gemeindehauses am Standort des alten Sekundarschulhauses aus und setzte eine Arbeitsgruppe ein. Im Folgenden wurde ein Architekturwettbewerb für den Neubau durchgeführt und das Siegerprojekt wurde bis zur Baueingabereife weiterbearbeitet. In einer Volksabstimmung vom 30. November 2014 wurde der Kredit für den Neubau des Gemeindehauses am Standort des alten Sekundarschulhauses von den Stimmbürgern der Gemeinde Hittnau knapp abgelehnt. Die Raumnot der Gemeindeverwaltung ist damit weiter ungelöst. Konzeptstudie Grundsätzlich besteht Konsens über den zusätzlichen Raumbedarf der Gemeindeverwaltung. In den vergangenen Abstimmungen zeigte sich indes, dass aus Sicht einiger Stimmbürger mögliche Alternativen zu einem Neubau zu wenig geprüft wurden resp. diese Prüfung für die Stimmbürger nicht nachvollziehbar war. Der Gemeinderat beschloss daher am 10. Januar 2016, in Ergänzung zu den bereits vorhandenen Machbarkeitsabklärungen (Machbarkeitsstudie altes Sekundarschulhaus 2011, Projektwettbewerb Neubau Gemeindehaus Hittnau 2013) weitere Varianten für die Erweiterung der Gemeindeverwaltung zu prüfen (z.b. Aufstockung oder Anbau Werkgebäude, Umbau oder Erweiterung des bestehenden Gemeindehauses) und setzte hierfür eine Projektgruppe aus Vertretern des Gemeinderates und der Schulpflege ein (Gemeindehaus Hittnau 2.0). Die Projektgruppe beschloss, zur Prüfung weiterer Varianten eine Konzeptstudie durchzuführen und hierzu zwei Architekturbüros einzuladen. Von den beiden eingeladenen Architekturbüros waren auf konzeptioneller Ebene verschiedene Lösungsvorschläge für die vorgegebene Aufgabenstellung gesucht. 6
7 Geschäft 1 Die beiden Architekturbüros verfolgen mit ihren Beiträgen sehr unterschiedliche Lösungsansätze, die aber beide grundsätzlich als umsetzbar angesehen werden können. Das Team apb Architekten aus Uster schlug eine Aufstockung auf dem bestehenden Werkgebäude vor, während die Planergemeinschaft Fischer Architekten AG / Käferstein & Meister aus Zürich einen Neubau am heutigen Gemeindehausstandort mit vorherigem Abbruch des bestehenden Gemeindehauses als zielführend betrachtete. Öffentliche Mitwirkung Die Projektgruppe stellte fest, dass es mit den Erkenntnissen aus der Konzeptstudie schwierig ist, sich bereits auf eine Variante festzulegen. Im Sinne einer möglichst umfassenden Auslegeordnung wurde daher beschlossen, einen umfassenden Variantenspiegel zu erstellen und neben den beiden Varianten der Konzeptstudie auch die Variante "Neubau am Standort altes Sekundarschulhaus", die dem Standort des Projekts aus dem Jahr 2014 entspricht, dem Variantenspiegel hinzuzufügen. Eine Nullvariante (Sanierung und bauliche Anpassung des bestehenden Gemeindehauses) wurde verworfen, da die Aufwendungen nicht wesentlich geringer ausfallen als bei den anderen Varianten, der Mehrwert aber nicht gegeben ist. Der Vollständigkeit halber wurde diese Variante auch dargestellt. Alle Varianten wurden der Bevölkerung von Hittnau am 23. Januar 2017 in einer öffentlichen Mitwirkungsveranstaltung vorgestellt und diskutiert. Die vier Varianten wurden breit diskutiert und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten eigene Inputs einbringen. Zum Abschluss der Veranstaltung konnten die Teilnehmenden mit zwei Klebepunkten ihre favorisierte Variante bzw. ihre favorisierten Varianten bezeichnen. Die Variante 2 (Aufstockung Werkgebäude) erhielt dabei mit 108 Punkten am meisten Unterstützung, gefolgt von der Variante 1 (Neubau am Standort Gemeindehaus) mit 57 Punkten. Die Variante 3 (Neubau am Standort altes Sekundarschulhaus) erhielt 9 Punkte, die Null-Variante (Sanierung und bauliche Anpassung des bestehenden Gemeindehauses) bekam keine Punkte. Die Projektgruppe beschloss daraufhin, die Variante 3 und die Null-Variante definitiv nicht mehr weiterzuverfolgen. Bezüglich der beiden anderen Varianten wurde der Zeitpunkt für die abschliessende Festlegung auf eine einzige Variante als zu früh erachtet. Daher wurden am 8. April und 12. April 2017 weitere Mitwirkungsveranstaltungen durchgeführt. Die Mitwirkungsveranstaltungen dienten zur vertieften Diskussion der Pro- und Kontra-Argumente der beiden verbliebenen Varianten und zur Festigung der Entscheidungsfindung. Die Mitwirkungsveranstaltungen wurden zweimal durchgeführt, um möglichst vielen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme zu ermöglichen. In den Mitwirkungsveranstaltungen sprach sich wieder eine deutliche Mehrheit von rund 77 % der Teilnehmenden für die Variante Aufstockung Werkgebäude aus. Als ausschlaggebende Argumente für die Wahl der Variante Aufstockung Werkgebäude wurden der haushälterische Umgang mit den Landreserven der Gemeinde, der grosse Handlungsspielraum für weitere Nutzungen auf dem Gemeindeland und der relativ einfache Realisierungsablauf (Verwaltung kann im alten Gemeindehaus wie bisher arbeiten und anschliessend in die neuen Räumlichkeiten umziehen) genannt. Der von der Projektgruppe beigezogene Experte (P. Sturzenegger, dipl. Arch. ETH / SIA, Winterthur) hatte hingegen empfohlen, die Variante 1 (Neubau am Standort Gemeindehaus) zu wählen, da der Neubau eine bessere Präsenz im Ortsbild aufweise und dadurch in der Öffentlichkeit als Gemeindehaus wahrgenommen werde und da eine optimale betriebliche Qualität ohne Einschränkungen durch Bestandesbauten erzielbar sei. Aufstockung Werkgebäude Diese Variante entspricht in ihren Grundsätzen dem Vorschlag des Teams apb Architekten AG aus der Konzeptstudie. Das Werkgebäude wird mit einem zusätzlichen Geschoss aufgestockt. In diesem rund 60 m langen und 12 m breiten Geschoss wird die Gemeinde- und Schulverwaltung untergebracht. Der Zugang zur Verwaltung erfolgt über den bestehenden Kopfbau, der zu diesem Zweck umgebaut (grösserer Eingangsbereich, Einbau eines Lifts) und ebenfalls um ein Stockwerk erhöht wird. Die Bereiche Feuerwehr und Werke bleiben unangetastet. Das bestehende Gemeindehaus und das alte Sekundarschulhaus können saniert oder abgebrochen werden. 7
8 Geschäft 1 Nutzflächen Gemeindeverwaltung Aufgestockter Werkhof inkl. Kopfbau: 1290 m 2 Kostenschätzung Variante Aufstockung (Schätzung anhand von m 3 -Preisen, Genauigkeit +/- 25 %) Aufstockung Werkhof: Um- und Ausbauten Werkhof (Kopfbau): Umzüge während Bauzeit: Gestaltung Umgebungsfläche: Nebenkosten (5 % von BKP 2-4) Kosten Gemeindeverwaltung CHF CHF CHF CHF CHF 157' CHF 3'536' Die Kostenschätzung weist eine Genauigkeit von +/- 25 % auf, das heisst, die Preisspanne reicht von CHF (minimal) bis CHF (maximal). Umgang mit den weiteren Bauten auf dem Areal Nachdem die Aufstockung des Werkgebäudes für die Gemeindeverwaltung realisiert ist, fallen früher oder später weitere Kosten an für die Sanierung des jetzigen Gemeindehauses und die Sanierung des alten Sekundarschulhauses. Der Aufwand ist abhängig von den künftig geplanten Nutzungen in den Liegenschaften. Die Schulgemeinde Hittnau sucht momentan eine neue Bleibe für die Kindertagesstätte (KiTa). Sie hat beim Gemeinderat das Interesse an einer der Liegenschaften auf dem Areal angemeldet, da diese sich aufgrund ihrer Lage unmittelbar neben der Schulanlage Hermetsbüel gut für diesen Zweck eignen würden. In der Finanzplanung der Schulgemeinde sind CHF 1.1 Mio. für den Neubau einer KiTa budgetiert. Statt einem Neubau wäre es auch möglich, das bestehende Gemeindehaus oder das alte Sekundarschulhaus mit diesem Geld so zu renovieren, dass eine KiTa einziehen kann. Da es sich bei der Sicherstellung von Tagesplätzen für Kinder um eine öffentliche Aufgabe handelt, ist die KiTa in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zonenkonform. Der Gemeinderat erachtet es als zielführend, der Schulgemeinde das heutige Gemeindehaus für die Einrichtung einer KiTa zur Verfügung zu stellen. Das bestehende Gemeindehaus ist bezüglich Grösse und Grundrissaufteilung für die KiTa grundsätzlich geeignet. Allerdings wird ein grundlegender Umbau erforderlich sein. Weiterer Projektierungsablauf Für die Projektierung der Aufstockung des Werkgebäudes ist ein geeigneter Planer zu wählen. Da gleichzeitig die Statik der Aufstockung zu prüfen sein wird und auch Fragen der Haustechnik (Heizung etc.) zu klären sind, ist vorgesehen, ein Generalplanerteam, bestehend aus Architekt, Bauingenieur, HLK-Ingenieur, Spezialisten Sanitär, Elektrik und Umgebungsarbeiten zu beauftragen, wobei der Architekt die Federführung übernimmt. Das voraussichtliche Auftragsvolumen für das Generalplanerteam, umfassend die Phasen Projektierung, Ausschreibung und Realisierung liegt gemäss Schätzung mit CHF 550'000 deutlich über dem Schwellenwert von CHF 250'000. Der Auftrag ist somit gemäss Submissionsgesetzgebung öffentlich auszuschreiben. Zur Beschaffung der Planerleistungen wird das Verfahren der Leistungsofferte gewählt. Ein erneuter Projektwettbewerb wie für das verworfene Neubauprojekt wird als nicht zielführend angesehen, da der Spielraum für unterschiedliche architektonische Lösungsansätze klein ist. Die Beschaffung erfolgt im selektiven Verfahren: Der Auftrag wird öffentlich zur Bewerbung ausgeschrieben. Aus den Bewerbern werden vier bis fünf geeignete Planerteams ausgewählt, die anschliessend eine Offerte für die Planerarbeiten einreichen. Aus den Eingaben wählt der Gemeinderat das wirtschaftlich beste Angebot aus. Für die Realisierung steht die Vergabe der Arbeiten an eine Generalunternehmung im Vordergrund. Ein solches Vorgehen bietet bezüglich Preis, Kostenrisiken und Termine Vorteile. Der Gemeinderat ist überzeugt, mit diesem Vorgehen ein effizientes und preisgünstiges Verfahren zu wählen, das eine zügige und schlanke Realisierung ermöglicht. 8
9 Geschäft 1 Projektierungskredit Für die Durchführung des Vergabeverfahrens für die Auswahl eines Generalplanerteams sowie für die Erstellung eines Vorprojekts inklusive Kostenschätzung ist mit folgenden Kosten (inkl. MwSt.) zu rechnen: Durchführung Vergabeverfahren Generalplanerteam CHF 20' Nebenkosten Vergabeverfahren CHF 5' Ausarbeitung Vorprojekt Phase 31 gemäss SIA 112 inkl. Kostenvoranschlag (Honorar Generalplanerteam) CHF 100' Fachgutachten (soweit notwendig): CHF 10' Unvorhergesehenes CHF 15' Total Projektierungskredit CHF 150' Zeitplan (optimal) Durchführung Vergabeverfahren Generalplanerteam Dezember 2017 Mai 2018 Entscheid Vergabe Generalplaner Juni 2018 Ausarbeitung Vorprojekt Juli Oktober 2018 Urnenabstimmung Baukredit Februar 2019 Schlussbemerkung In diesem Sinn beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, der vorliegenden Genehmigung zum Planungskredit antragsgemäss zuzustimmen. 9
10 Weisung Abschied Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission hat an ihrer Sitzung vom 10. Juli 2017 beschlossen; Geschäft Nr. 1 Projektierungskredit Gemeindehaus 2.0: Neues Gemeindehaus 2.0 Planung; Genehmigung eines Projektierungskredites über Fr der Gemeindeversammlung vom 11. September 2017 zur Annahme zu empfehlen. 10
11 Notizen 11
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1. Genehmigung des Projektierungs- und Ausschreibungskredit für die Sanierung Trakt E von Fr
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