ACCURA. Halbjahresbericht zum 31. März 2018

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1 Ein Investmentfonds (fonds commun de placement) gemäß Teil I des geänderten Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 Halbjahresbericht zum 31. März 2018 Verwaltungsgesellschaft: von der Heydt Invest SA R.C.S. Luxembourg B

2 Inhaltsverzeichnis Management und Verwaltung 2 Vorwort der Verwaltungsgesellschaft 4 ACCURA Zusammensetzung des Fondsvermögens zum 31. März Entwicklung des Fondsvermögens für den Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis zum 31. März Zusammensetzung des Wertpapierbestandes zum 31. März Wirtschaftliche und Geographische Aufgliederung 9 Erläuterungen zum Halbjahresbericht zum 31. März Aus den in diesem Bericht enthaltenen Angaben können keine Aussagen über die zukünftige Entwicklung des Fonds abgeleitet werden. Die Ausgabe von Fondsanteilen erfolgt auf der Basis des zur Zeit gültigen Verkaufsprospekts und der Wesentlichen Informationen für den Anleger, ergänzt durch den jeweils letzten Jahresbericht und zusätzlich durch den jeweiligen Halbjahresbericht, falls ein solcher mit jüngerem Datum als der letzte Jahresbericht vorliegt. 1

3 Management und Verwaltung Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft von der Heydt Invest SA 17, rue de Flaxweiler L-6776 Grevenmacher Thomas Damschen Geschäftsführer Bankhaus von der Heydt GmbH & Co. KG Widenmayerstraße 3 D München Klaus Ebel Geschäftsführer Bankhaus von der Heydt GmbH & Co. KG Widenmayerstraße 3 D München Ina Mangelsdorf-Wallner Geschäftsführerin von der Heydt Invest SA 17, rue de Flaxweiler L-6776 Grevenmacher Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft Markus Breidbach (seit 30. Mai 2017) Philipp Doppelhammer Ina Mangelsdorf-Wallner Peter Triesch Verwahrstelle und Zahlstelle ING Luxembourg S.A. 26, Place de la Gare L-1616 Luxemburg 2) Zentralverwaltungsstelle von der Heydt Invest SA 17, rue de Flaxweiler L-6776 Grevenmacher Investment Manager und Hauptvertriebsstelle ACCURA consult GmbH Fasanenstraße 74 D Berlin Register- und Transferstelle Apex Fund Services (Malta) Limited, Luxembourg Branch 2, Boulevard de la Foire L-1528 Luxemburg Informations- und Zahlstelle in Deutschland Bankhaus von der Heydt GmbH & Co. KG Widenmayerstraße 3 D München 2

4 Management und Verwaltung Vertriebs-, Informations- Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG und Zahlstelle in Österreich Am Belvedere 1 AT-1100 Wien Abschlussprüfer des Fonds KPMG Luxembourg, Société coopérative 39, Avenue John F. Kennedy L-1855 Luxemburg 3

5 Vorwort der Verwaltungsgesellschaft Sehr geehrte Anlegerinnen und Anleger, mit diesem Halbjahresbericht des ACCURA, verwaltet durch die von der Heydt Invest SA, möchten wir Sie über die Entwicklungen und Ereignisse im Berichtszeitraum informieren. Der Bericht besteht aus einem Text- und einem Tabellenteil, der unter anderem die Vermögensaufstellung zum Stichtag 31. März 2018 enthält. Die in diesem Bericht enthaltenen Angaben und Zahlen sind vergangenheitsbezogen und geben keinen Hinweis auf zukünftige Entwicklungen. Wir möchten diesen Bericht gern zum Anlass nehmen, Ihnen für das in uns gesetzte Vertrauen bei der Verwaltung Ihrer Anlagegelder zu danken. Verwaltungsrat und Geschäftsführung der von der Heydt Invest SA Grevenmacher, im April

6 Zusammensetzung des Fondsvermögens zum 31. März 2018 Erläuterung EUR % am NTFV 1) AKTIVA Wertpapierbestand zum Kurswert (3.1) ,50 82,03 Einstandswert ,27 Bankguthaben (3.2) ,10 19,29 nicht realisierte Gewinne aus Futures ,16 0,93 Zinsforderungen 134,94 0,00 Summe Aktiva ,70 102,25 PASSIVA Bankverbindlichkeiten ,08-1,69 nicht realisierte Verluste aus Devisentermingeschäften -172,05 0,00 nicht realisierte Verluste aus Futures ,24-0,01 Rückstellung für Verwahrstellenvergütung ,74-0,07 Rückstellung für Prüfungskosten ,11-0,22 Rückstellung für Investmentmanagervergütung ,90-0,12 Sonstige Passiva (3.3) ,46-0,14 Summe Passiva ,58-2,25 Fondsvermögen ,12 100,00 Nettoinventarwert pro Anteil Anteilklasse A in EUR 57,71 Anteilklasse B in CHF 78,47 Anteile im Umlauf Anteilklasse A ,797 Anteilklasse B 2.622,021 1) Durch Rundung der Prozentanteile können bei der Berechnung geringfügige Rundungsdifferenzen entstehen. Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil des Halbjahresberichtes. 5

7 Entwicklung des Fondsvermögens für den Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis zum 31. März 2018 Erläuterung EUR Fondsvermögen zu Beginn des Berichtszeitraums ,18 Mittelzuflüsse aus der Ausgabe von Anteilen ,78 Mittelrückflüsse aus der Rücknahme von Anteilen ,79 Ertragsausgleich (4.10) ,20 Ergebnis des Geschäftsjahres (einschl. Ertragsausgleich) ,85 Fondsvermögen am Ende des Berichtszeitraums ,12 Anteile Anteilklasse A Anzahl der Anteile zu Beginn des Berichtszeitraums ,414 Anzahl der ausgegebenen Anteile 1.656,808 Anzahl der zurückgenommenen Anteile ,425 Anzahl der Anteile am Ende des Berichtszeitraums ,797 Anteile Anteilklasse B Anzahl der Anteile zu Beginn des Berichtszeitraums 3.161,567 Anzahl der ausgegebenen Anteile 0,000 Anzahl der zurückgenommenen Anteile -539,546 Anzahl der Anteile am Ende des Berichtszeitraums 2.622,021 Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil des Halbjahresberichtes. 6

8 Zusammensetzung des Wertpapierbestandes zum 31. März 2018 Wertpapierbezeichnung ISIN Bestand Währung Kurs Kurswert in EUR WERTPAPIERE an organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere %- Anteil vom NTFV 1) Verzinsliche Wertpapiere % Baden-Württemberg, FLR-LSA.v.2012(20) R.105 DE EUR 101, ,00 12, % Berlin, Land FLR-Landessch.v.12(2018)A.391 DE000A1REZ EUR 100, ,00 5, % Brandenburg, Land FLR-Schatzanw.v.15(22) DE000A11QEV EUR 102, ,00 11, % Coca-Cola Co., The EO-FLR Notes 2015(19) XS EUR 100, ,00 1, % European Investment Bank EO-FLR MTN 2013(21) XS EUR 101, ,00 6, % Landw. Rentenbank FLR-MTN Ser.1050 v.12(19) XS EUR 100, ,50 9, % Niedersachsen, FLR-Landessch.v.12(20) Aus.567 DE000A1PG EUR 101, ,00 12, % Sachsen-Anhalt, Land FLR-MTN-LSA v.13(20) DE000A1R0Z EUR 100, ,00 11, % Statoil ASA EO-FLR Med.-Term Nts 2015(19) XS EUR 100, ,00 1, % Dt. Telekom Intl Fin.B.V. EO-FLR MTN 2016(20) XS EUR 100, ,00 1, % Schleswig-Holstein, FLR-Landesschatz.v.16(19) A.1 DE000SHFM EUR 100, ,00 6, % Volkswagen Leasing GmbH FLR-MTN.v.17(21) XS EUR 100, ,00 1, % BMW Finance N.V. EO-FLR MTN 2016(19) XS EUR 100, ,00 1,21 Zertifikate Deut. Börse Commodities GmbH Xetra-Gold IHS 2007(09/Und) DE000A0S9GB EUR 34, ,00 1,66 Summe der an organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere ,50 82,03 Summe Wertpapiervermögen ,50 82,03 DERIVATE (Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen) Gattungsbezeichnung Markt Kontrakte Verpflichtung in EUR Derivate auf Indizes Kurswert in EUR %- Anteil vom NTFV 1) Aktienindex-Terminkontrakte DAX FUTURES EUREX ZÜRICH AG 4, , ,00 0,24 E-mini S&P 500 Chicago Merc. Ex. 8, , ,16 0,15 ESTX 50 INDEX FUTURES XETRA 1 56, , ,00 0,54 Summe der Aktienindex-Derivate ,16 0,93 Währungsderivate Währungs-Terminkontrakte EURO FX Currency Future Chicago Merc. Ex. 1, , ,24-0,01 Summe der Währungsterminkontrakte ,24-0,01 1) Durch Rundung der Prozentanteile können bei der Berechnung geringfügige Rundungsdifferenzen entstehen. Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil des Halbjahresberichtes. 7

9 Zusammensetzung des Wertpapierbestandes zum 31. März 2018 (Fortsetzung) Kauf- Kauf- Verkaufs- Verkaufs- Kurswert %- Anteil währung betrag währung betrag in EUR vom NTFV1) Devisentermingeschäfte EUR -> CHF Fälligkeit CHF EUR ,05 0,00 Summe Devisentermingeschäfte -172,05 0,00 Summe Derivatevermögen ,87 0,92 1) Durch Rundung der Prozentanteile können bei der Berechnung geringfügige Rundungsdifferenzen entstehen. Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil des Halbjahresberichtes. 8

10 Wirtschaftliche und geographische Aufgliederung Wertpapierkategorie Kurswert in Tsd. EUR in % des Teilfondsvermögens Anleihen ,37 Zertifikat 138 1, ,03 Geographische Gewichtung Kurswert in Tsd. EUR in % des Teilfondsvermögens Deutschland ,13 Luxemburg 509 6,09 Niederlande 201 2,41 Norwegen 100 1,20 Vereinigte Staaten von Amerika 100 1, ,03 Währungsaufteilung Kurswert in Tsd. EUR in % des Teilfondsvermögens EUR , ,03 9

11 Erläuterungen zum Halbjahresbericht zum 31. März Allgemeine Angaben Der Fonds ACCURA ( Fonds ) ist ein rechtlich unselbständiges Sondervermögen ( fonds commun de placement ) aus Wertpapieren und sonstigen Vermögenswerten (Fondsvermögen) gemäß Teil I des abgeänderten Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über die Organismen für gemeinsame Anlagen folgend der Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordination der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere ( Richtlinie 2009/65/EG ), das für gemeinschaftliche Rechnung der Inhaber von Anteilen (Anleger) unter Beachtung des Grundsatzes der Risikostreuung verwaltet wird. Der Fonds besteht aus einem oder mehreren Teilfonds im Sinne von Artikel 181 des abgeänderten Gesetzes vom 17. Dezember Die Gesamtheit der Teilfonds ergibt den Fonds. Die Anleger sind am Fonds durch Beteiligung an einem Teilfonds in Höhe ihrer Anteile beteiligt. Das Rechnungsjahr des Fonds beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des darauffolgenden Jahres. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der vorliegende Bericht wurde gemäß den in Luxemburg geltenden Vorschriften erstellt. 2.1 Das Nettovermögen des Fonds lautet auf Euro (EUR) ( Referenzwährung ). 2.2 Der Wert eines Anteils ( Anteilwert ) lautet auf die im Anhang zum Verkaufsprospekt angegebene Währung ( Teilfondswährung ), sofern nicht für etwaige weitere Anteilklassen im Anhang zum Verkaufsprospekt eine von der Teilfondswährung abweichende Währung angegeben ist ( Anteilklassenwährung ). 2.3 Der Anteilwert wird von der Verwaltungsgesellschaft oder einem von ihr Beauftragten unter Aufsicht der Verwahrstelle an jedem Luxemburger Bankarbeitstag mit Ausnahme des 24. und 31. Dezember eines jeden Jahres ( Bewertungstag ) berechnet, dabei erfolgt die Berechnung des Anteilwerts für jeden Bewertungstag am jeweils darauf folgenden Bankarbeitstag ( Berechnungstag ). Die Verwaltungsgesellschaft kann jedoch beschließen, den Anteilwert am 24. und 31. Dezember eines Jahres zu ermitteln, ohne dass es sich bei diesen Wertermittlungen um Berechnungen des Anteilwertes an einem Bewertungstag im Sinne des vorstehenden Satz 1 dieser Nummer 2.3 handelt. Folglich können die Anleger keine Ausgabe, Rücknahme und/oder Umtausch von Anteilen auf Grundlage eines am 24. Dezember und/oder 31. Dezember eines Jahres ermittelten Anteilwertes verlangen. 2.4 Zur Berechnung des Anteilwertes wird der Wert der zu dem jeweiligen Teilfonds gehörenden Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten des jeweiligen Teilfonds ( Nettoteilfondsvermögen ) an jedem Bewertungstag ermittelt und durch die Anzahl der am Bewertungstag im Umlauf befindlichen Anteile des jeweiligen Teilfonds geteilt und auf zwei Dezimalstellen gerundet. 2.5 Soweit in Jahres- und Halbjahresberichten sowie sonstigen Finanzstatistiken aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder gemäß den Regelungen des Verwaltungsreglements Auskunft über die Situation des Fondsvermögens des Fonds insgesamt gegeben werden muss, werden die Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds in die Referenzwährung umgerechnet. Das jeweilige Nettoteilfondsvermögen wird nach folgenden Grundsätzen berechnet: a) Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen, die an einer Börse amtlich notiert sind, werden zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet. Soweit Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen an mehreren Börsen amtlich notiert sind, ist die Börse mit der höchsten Liquidität maßgeblich. b) Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen, die nicht an einer Börse amtlich notiert sind, die aber an einem geregelten Markt gehandelt werden, werden zu einem Kurs bewertet, der nicht geringer als der Geldkurs und nicht höher als der Briefkurs des dem Bewertungstag vorhergehenden Handelstages sein darf und den die Verwaltungsgesellschaft für den bestmöglichen Kurs hält, zu dem die Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen verkauft werden können. 10

12 Erläuterungen zum Halbjahresbericht zum 31. März 2018 c) Abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse amtlich notiert sind und nicht an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden (OTC-Derivate) unterliegen einer zuverlässigen und prüfbaren Bewertung auf Tagesbasis, die auf festgelegten, gleichbleibenden Grundsätzen basiert. Sie können jederzeit auf Initiative der Verwaltungsgesellschaft zum angemessenen Zeitwert veräußert, abgewickelt oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden. d) Anteile von anderen OGAW und/oder OGA werden grundsätzlich zum letzten vor dem Bewertungstag festgestellten Rücknahmepreis angesetzt oder zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet. e) Bankguthaben und Festgelder werden zum Nennwert zuzüglich Zinsen bewertet. f) Forderungen, z.b. abgegrenzte Zinsansprüche und Verbindlichkeiten, werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. g) Falls die jeweiligen Kurse nicht marktgerecht sind und falls für andere als die unter Buchstaben a) bis f) genannten Finanzinstrumente keine Kurse festgelegt wurden, werden diese Finanzinstrumente ebenso wie alle anderen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben, allgemein anerkannten, von Abschlussprüfern nachprüfbaren Bewertungsregeln (z.b. geeignete Bewertungsmodelle unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten) festlegt. h) Anlagen, welche auf eine Währung lauten, die nicht der Währung des Fonds bzw. Teilfonds entspricht, werden zu dem in Luxemburg ermittelten Devisenkurs des dem Bewertungstag vorhergehenden Börsentages in die Währung des Fonds bzw. Teilfonds umgerechnet. Gewinne und Verluste aus Devisentransaktionen werden jeweils hinzugerechnet oder abgegrenzt. 2.6 Falls außergewöhnliche Umstände eintreten, welche die Bewertung nach den vorstehend aufgeführten Kriterien unmöglich oder unsachgerecht erscheinen lassen, ist die Verwaltungsgesellschaft ermächtigt, andere, von ihr nach Treu und Glauben festgelegte, allgemein anerkannte und von Abschlussprüfern nachprüfbare Bewertungsregeln zu befolgen, um eine sachgerechte Bewertung des Fondsvermögens zu erreichen. 2.7 Sofern für den Fonds bzw. Teilfonds verschiedene Anteilklassen eingerichtet sind, ergeben sich für die Anteilwertberechnung folgende Besonderheiten: a) Die Anteilwertberechnung erfolgt nach den im ersten Absatz dieses Artikels aufgeführten Kriterien für jede Anteilklasse separat. b) Der Mittelzufluss aufgrund der Ausgabe von Anteilen erhöht den prozentualen Anteil der jeweiligen Anteilklasse am gesamten Wert des Nettofondsvermögens des Fonds bzw. Teilfonds. Der Mittelabfluss aufgrund der Rücknahme von Anteilen vermindert den prozentualen Anteil der jeweiligen Anteilklasse am gesamten Wert des Nettofondsvermögens des Fonds bzw. Teilfonds. c) Im Falle einer Ausschüttung vermindert sich der Anteilwert der ausschüttungsberechtigten Anteile der Anteilklasse A um den Betrag der Ausschüttung. Damit vermindert sich zugleich der prozentuale Anteil der Anteilklasse A am gesamten Wert des Nettofondsvermögens des Fonds bzw. Teilfonds, während sich der prozentuale Anteil der nicht ausschüttungsberechtigten Anteilklasse B am gesamten Nettofondsvermögen des Fonds bzw. Teilfonds erhöht. 3. Erläuterungen zur Zusammensetzung des Fondsvermögen 3.1 Wertpapiervermögen zum Kurswert Die börsennotierten Wertpapiere wurden mit den zuletzt verfügbaren Börsenkursen zum 29. März 2018 bzw. den zuletzt verfügbaren Rücknahmepreisen der Investmentfonds bewertet. 3.2 Bankguthaben Die Bankguthaben bei der Verwahrstelle und bei Drittbanken setzen sich zum Berichtsstichtag aus folgenden Beständen zusammen: 11

13 Erläuterungen zum Halbjahresbericht zum 31. März 2018 (Fortsetzung) Bankguthaben bei Verwahrstelle Währung Gegenwert in Euro ,81 CHF , ,79 EUR , ,82 Bankguthaben bei Drittbanken Währung Gegenwert in Euro ,00 EUR , ,09 USD , ,21 Marginkonten Währung Gegenwert in Euro ,36 EUR , ,00 USD , ,00 Bankverbindlichkeiten bei Verwahrstelle Währung Gegenwert in Euro -43,59 USD -35,37-35,37 Bankverbindlichkeiten bei Drittbanken Währung Gegenwert in Euro ,64 EUR , , Sonstige Passiva Die sonstigen Passiva enthalten die noch nicht gezahlten Aufwendungen des laufenden Geschäftsjahres. Hierbei handelt es sich u. a. um die taxe d abonnement, die Risikomanagementgebühr sowie die Verwaltungsvergütung. 4. Aufwendungen 4.1 Verwaltungsvergütung Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Dienstleistungen eine jährliche Verwaltungsgebühr in Höhe von bis zu 0,15% p.a., berechnet auf Basis des durchschnittlichen, täglich ermittelten Nettofondsvermögens. Diese Vergütung wird monatlich nachträglich ausgezahlt und versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer. 4.2 Investment Manager Vergütung Der Investment Manager erhält für seine Dienstleistungen eine jährliche Investment Management Gebühr in Höhe von bis zu 1,5% p.a. berechnet auf Basis des durchschnittlich täglich ermittelten Nettoteilfondsvermögens der Anteilklasse A und eine jährliche Investment Management Gebühr in Höhe von bis zu 1,8% p.a. berechnet auf Basis des durchschnittlich täglich ermittelten Nettoteilfondsvermögens der Anteilklasse B. Aus diesen Gebühren werden die Gebühren des Vertriebs beglichen. Diese Vergütungen werden monatlich nachträglich ausgezahlt. Sie verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer. 4.3 Erfolgsabhängige Vergütung Zusätzlich zu der Investment Management Vergütung wird dem Teilfonds für jede Anteilklasse eine erfolgsabhängige Vergütung ( Performance Fee ) belastet. 12

14 Erläuterungen zum Halbjahresbericht zum 31. März 2018 (Fortsetzung) Der Erfolg wird bewertungstäglich ermittelt. Zur Ermittlung des Erfolges wird die Wertentwicklung auf Anteilsebene seit Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres gemäß BVI-Methode ermittelt, wobei Ausschüttungen und zu Lasten des Fonds geleistete Steuerzahlungen (ohne taxe d abonnement) dem Anteilwert rechnerisch wieder zugeschlagen werden (BVI-Methode). Die erfolgsabhängige Vergütung beläuft sich auf bis zu 10,00% p.a. des Betrages, um den die Anteilwertentwicklung des Fonds im laufenden Bewertungszeitraum (d.h. pro Monat) positiv ist. Der Nettoinventarwert je Anteil einer Anteilklasse, welcher für die Berechnung einer erfolgsabhängigen Vergütung herangezogen wird, muss größer sein als die vorangegangenen Nettoinventarwerte ( High Watermark ) je Anteil einer Anteilklasse. Jeder vorangegangene Rückgang des Nettoinventarwertes pro Anteil der jeweiligen Klasse muss durch eine erneute Zunahme über den letzten Höchstwert des Nettoinventarwertes pro Anteil der jeweiligen Klasse, zu dem eine erfolgsabhängige Vergütung angefallen ist, ausgeglichen werden. Zu übertreffen ist also nicht nur der Höchststand zum letzten sondern zu allen vorangegangenen Bewertungsstichtagen. Die erfolgsabhängige Vergütung wird unter Berücksichtigung der umlaufenden Anteile täglich festgeschrieben und abgegrenzt. Ist die Wertentwicklung negativ, so wird mit der gleichen Berechnungsmethode die bisher ermittelte erfolgsabhängige Vergütung anteilig aufgelöst. Negative Beträge werden nicht vorgetragen. Die zurückgestellte erfolgsabhängige Vergütung kann dem Teilfondsvermögen monatlich entnommen und nach Abgrenzungsstichtag an den Investment Manager ausgezahlt werden. Abgrenzungsstichtag ist das Monatsende. 4.4 Zentralverwaltungsvergütung Für die Wahrnehmung der Zentralverwaltungsaufgaben wird dem Fondsvermögen eine Vergütung in Höhe von bis zu 0,10% p.a., berechnet auf Basis des durchschnittlichen, täglich ermittelten Fondsvermögens belastet, zuzüglich einer jährlichen Grundgebühr von EUR 8.400,00 und je EUR 250,00 pro Anteilklasse pro Monat, gültig ab der zweiten Anteilklasse. Diese Vergütungen werden monatlich nachträglich anteilig ausgezahlt und verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer. 4.5 Verwahrstellen- und Zahlstellenvergütung Die Verwahrstelle und zugleich Hauptzahlstelle erhält für die Erfüllung ihrer Aufgaben aus dem Verwahrstellen- und Zahlstellenvertrag eine Vergütung in Höhe von bis zu 0,10 % p.a. berechnet auf Basis des durchschnittlichen, täglich ermittelten Nettoteilfondsvermögens, zuzüglich Euro p.a., wobei eine Anpassung aufgrund von Änderungen aufsichtsrechtlicher bzw. gesetzlicher Vorgaben möglich ist. Diese Vergütungen werden monatlich nachträglich anteilig ausgezahlt und verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer. 4.6 Register- und Transferstellenvergütung Für die Register- und Transferstellenaufgaben wird dem Teilfondsvermögen eine marktübliche monatliche Vergütung belastet, die als Festbetrag in Höhe von 25,- Euro je Anlagekonto am Ende eines jeden Kalenderjahres nachträglich berechnet und ausgezahlt wird. Des Weiteren erhält die Register- und Transferstelle eine jährliche Grundgebühr in Höhe von 2.500,- Euro. Die Register- und Transferstelle ist berechtigt, hierauf monatlich anteilige Vorschüsse zu erheben. Die Vergütungen verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer. 4.7 Weitere Kosten Neben den unter Punkt 4.1 bis 4.5 aufgeführten Kosten können den Fondsvermögen zudem die in Artikel 11 des Verwaltungsreglements aufgeführten Kosten belastet werden. Die Verwaltungsgesellschaft und/oder die Dienstleister können auch auf die ihnen zustehenden Gebühren ganz oder teilweise verzichten. Ausgabegebühr Die Ausgabegebühr beträgt bis zu 5,00% zugunsten etwaiger Vertriebsstellen. Ein Rücknahmeabschlag wird derzeit nicht erhoben. 4.8 Taxe d abonnement Nach Gesetz unterliegt der Fonds nicht der Luxemburger Einkommensteuer. Ebenso wenig unterliegen die Ausschüttungen des Fonds einer Luxemburger Quellensteuer. Der Fonds unterliegt jedoch einer jährlichen, in 13

15 Erläuterungen zum Halbjahresbericht zum 31. März 2018 (Fortsetzung) Luxemburg zu entrichtenden Steuer taxe d abonnement. Es wird jedoch keine Abgabe auf den Wert der Anlagen des Fonds in anderen Luxemburger Organismen für gemeinsame Anlagen erhoben. Für alle Anteilklassen des Fonds, die institutionellen Anlegern vorbehalten sind, beläuft sich diese Steuer auf 0,01%, für alle anderen Anteilklassen auf 0,05% des jeweiligen Nettofondsvermögens. Diese Steuer ist vierteljährlich, basierend auf dem jeweils zu Quartalsende errechneten Nettofondsvermögen, zu entrichten. Bei der Ausgabe von Anteilen des Fonds fallen in Luxemburg keine Steuern oder Abgaben an. Nach Gesetz und gängiger Verwaltungspraxis besteht in Luxemburg keine Kapitalertragssteuer für die durch den Fonds realisierten oder nicht realisierten Bewertungsgewinne aus dem Fondsvermögen. Kapitalgewinne, Einkünfte aus Dividenden und Zinszahlungen und andere Erträge, die ihren Ursprung in anderen Ländern haben, können einer Quellensteuer oder einer Kapitalertragssteuer dieser Länder unterworfen sein. 4.9 Sonstige Aufwendungen Die Sonstigen Aufwendungen beinhalten u.a. die Veröffentlichungskosten, die Lagerstellengebühren und die Gebühren der Aufsichtsbehörden Ertragsausgleich Im ordentlichen und realisierten Ergebnis wird ein Ertragsausgleich berechnet. Unter dem Ertragsausgleich versteht man den während eines Geschäftsjahres kumulierten Wert der ordentlichen Nettoerträge, die der Anteilinhaber beim Kauf von Anteilen im Ausgabepreis mitbezahlt und beim Verkauf von Anteilen im Rücknahmepreis vergütet erhält. 5. Umrechnungskurse Für die Umrechnung sämtlicher in Währung lautender Vermögensgegenstände, die nicht auf Euro lauten, wurden die nachfolgenden Devisenmittelkurse zum Bilanzstichtag angewandt: Schweizer Franken CHF 1,17711 = 1 EUR US-Dollar USD 1,23245 = 1 EUR 6. Ertragsverwendung Die Erträge der Anteilklasse A und der Anteilklasse B werden thesauriert. Der jeweils gültige Ausgabe- und Rücknahmepreis der Anteile, sowie alle sonstigen, für die Anteilinhaber bestimmten Informationen können jederzeit am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei den Zahl- und Vertriebsstellen erfragt werden. 7. Hinweis zu Techniken für eine effiziente Portfolioverwaltung Im Berichtszeitraum wurden keine Techniken für eine effiziente Portfolioverwaltung eingesetzt. 8. Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und deren Weiterverwendung Die von der Heydt Invest SA, als Verwaltungsgesellschaft von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) sowie als Manager alternativer Investmentfonds ( AIFM ), fällt per Definition in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 ( SFTR ). 14

16 Erläuterungen zum Halbjahresbericht zum 31. März 2018 (Fortsetzung) Im Berichtszeitraum des Investmentfonds kamen keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtrendite- Swaps im Sinne dieser Verordnung zum Einsatz. Somit sind im Jahresbericht keine Angaben im Sinne von Artikel 13 der genannten Verordnung an die Anleger aufzuführen. Details zur Anlagestrategie und den eingesetzten Finanzinstrumenten des Investmentfonds können jeweils aus dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen werden. 9. Aufstellung über die Entwicklung des Wertpapierbestands Auf Anfrage ist am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft des Fonds eine Aufstellung mit detaillierten Angaben über sämtliche während der Berichtsperiode verbuchten Zu- und Abgänge kostenfrei erhältlich. 10. Sonstige Informationen Der jeweils gültige Ausgabe- und Rücknahmepreis der Anteile, sowie alle sonstigen, für die Anteilinhaber bestimmten Informationen können jederzeit am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei den Zahl- und Vertriebsstellen erfragt werden. 15

17 Angaben zum Vergütungssystem (ungeprüfte Angaben) Gemäß Artikel 1 Absatz 13 a) der Richtlinie 2014/91/EU vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen fasst die Verwaltungsgesellschaft ihre Vergütungspolitik wie folgt zusammen: Die Vergütungspolitik und praxis ist mit dem seitens der Verwaltungsgesellschaft festgelegten Risikomanagementverfahren vereinbar und diesem förderlich. Sie ermutigt weder zur Übernahme von Risiken, die mit den Risikoprofilen, Vertragsbedingungen oder Satzungen der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds nicht vereinbar sind, noch hindert sie die Verwaltungsgesellschaft daran, pflichtgemäß im besten Interesse der Fonds bzw. Teilfonds zu handeln. Die jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik hat keine Unregelmässigkeiten ergeben, die Vergütungspolitik und praxis ist mit dem seitens der Verwaltungsgesellschaft festgelegten Risikomanagementverfahren vereinbar und diesem förderlich. Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit Geschäftsstrategie, Zielen, Werten und Interessen der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds und der Anleger solcher Fonds und umfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Leistungsbewertung erfolgt in einem mehrjährigen Rahmen, der der Haltedauer, die den Anlegern des von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds empfohlen wurde, angemessen ist, um zu gewährleisten, dass die Bewertung auf die längerfristige Leistung des Fonds und seiner Anlagerisiken abstellt und die tatsächliche Auszahlung erfolgsabhängiger Vergütungskomponenten über denselben Zeitraum verteilt ist. Die festen und variablen Bestandteile der Gesamtvergütung stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander, wobei der feste Bestandteil an der Gesamtvergütung hoch genug ist, um eine Abhängigkeit von variablen Vergütungsbestandteilen auszuschliessen. Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 der von der Heydt Invest SA gezahlten Mitarbeitervergütung ,35 EUR davon feste Vergütung ,35 EUR davon variable Vergütung 0,00 EUR Zahl der Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft 19 Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der von der Heydt Invest SA gezahlten Vergütung an bestimmte Mitarbeitergruppen* davon Geschäftsführer davon weitere Risktaker davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktion davon Mitarbeiter in gleicher Einkommensstufe wie Geschäftsführer und Risktaker <= ,00 EUR <= ,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR *Mitarbeiter in Kontrollfunktionen: Mitarbeiter in Kontrollfunktionen, die als Risktaker identifiziert wurden oder sich auf derselben Einkommensstufe wie Risktaker oder Geschäftsführer befinden. Weitere Risktaker: alle sonstigen Risktaker, die nicht Geschäftsführer oder Risktaker mit Kontrollfunktionen sind. Im Berichtszeitraum ergaben sich keine wesentlichen Änderungen an der festgelegten Vergütungspolitik. 16

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