Öffentliches Protokoll der Gemeinderatssitzung Nr. 03/18

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1 28829 Öffentliches Protokoll der Gemeinderatssitzung Nr. 03/18 Datum / Zeit Ort Vorsitz Anwesend Dienstag, 27. Februar 2018 / 19:00 21:30 Uhr Rathaus Ruggell Sitzungszimmer Gemeinderat Poststrasse Ruggell Maria Kaiser-Eberle, Gemeindevorsteherin Martin Büchel, Vizevorsteher Heinz Biedermann, Gemeinderat Esther Büchel, Gemeinderätin Melanie Egloff-Büchel, Gemeinderätin Marion Gschwenter, Gemeinderätin Jürgen Hasler, Gemeinderat Kevin Hasler, Gemeinderat Alois Hoop, Gemeinderat Entschuldigt - Protokoll Christian Öhri, Leiter Gemeindekanzlei Protokoll genehmigt am 20. März 2018 durch den Gemeinderat. Maria Kaiser-Eberle, Gemeindevorsteherin

2 Kletterhalle Liechtensteiner Alpenverein: Subventionsgesuch Antrag Vorsteherin Der Liechtensteiner Alpenverein (LAV) gehört zu den ältesten Vereinen des Fürstentums Liechtenstein. Er wurde als Sektion Liechtenstein des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins im Jahre 1909 gegründet und wurde 1946 selbständig. Heute ist er mit 2838 Mitgliedern einer der grössten Vereine des Landes. Sein Sitz ist am Domizil des Sekretariats in Schaan. Derzeit mietet der LAV seine Verwaltungsräume am Standort Stein-Egerta in Schaan. Der LAV will das Bergsteigen und alpine Sportarten fördern und vor allem der Jugend und Familien Anleitungen zu echtem Naturerlebnis vermitteln. Er will Gedanken und Bestrebungen für den heimatlichen Natur- und Landschaftsschutz wecken und fördern sowie bei der Gesetzgebung und Umsetzung der vereinsrelevanten Themen mitwirken. Ein weiteres Ziel ist es, die vereinseigenen Hütten zu erhalten und für ihre Besucher zu bewirtschaften. Weitere Ziele sind die Organisation des Pflanzenschutzwesens und des Wegnetzes zusammen mit den staatlichen Stellen und die enge Zusammenarbeit mit der Bergrettung Liechtenstein in Sachen Unfall-Prävention sowie die Unterstützung der Erforschung und Dokumentierung des alpinen Lebensraumes. Der LAV beschäftigt sich seit Sommer 2012 mit dem Projekt Kletterhalle Liechtenstein. Das nun vorliegende Projekt wurde aufgrund des bestehenden Sportstättenkonzepts (Version 2012) erarbeitet. Das Sportstättenkonzept sieht vor, dass die Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Land für den Neubau bzw. die Renovation von Sportanlagen von landesweitem Interesse für Landessportverbände im Bereich des Leistungs- und Spitzensports zuständig sind. Laut diesem Konzept können nur Landessportverbände Anträge für Sportstätten einbringen, und das Land fördert nur noch Sportstätten, welche von landesweitem Interesse sind. Der LAV hat das Konzept für eine Kletterhalle Liechtenstein erstellt und im November 2014 bei der Sportstättenkommission zur Beurteilung eingereicht. Die Kletterhalle ist das erste Projekt, welches nach diesem "neuen" Prozess beurteilt wurde. Somit ist der LAV ein "Pionier" in diesem für Sportstätten vorgesehenen Vorgehen. Vieles war dadurch noch nicht zu 100% geklärt und musste sich im Zuge der Projektabwicklung bewähren, oder muss in Zukunft angepasst werden. Die Kletterhalle wird sowohl dem Breitensport als auch dem Leistungssport zur Verfügung stehen. Zusätzlich soll die Kletterhalle auch die neue Heimat für die Verwaltung des LAV werden. Dadurch entstehen beste Möglichkeiten, aus einer breiten Basis potentielle Leistungssportler zu entwickeln. Hallenklettern hat sich zu einer Jahressportart entwickelt, so dass die Sportanlage sowohl im Sommer als auch im Winter genutzt wird. Zudem kann eine Kletterhalle attraktiv gestaltet werden, so dass die Räumlichkeiten auch für Events wie Ausstellungen, Kurse, Seminare usw. nutzbar sind. Primäre Anlagen - Klettern Indoor - Klettern Outdoor - Bouldern Indoor Sekundäre Anlagen - Eingangsbereich inkl. Registrierung und Kassa - Büro Hallenpächter - Kinderecke - Wettkampfräume, Zuschauer - Gastronomie - Umkleideräume und Toiletten - Lager - Räume des LAV (Verwaltungssitz, Material, Archiv etc.) - Parkierung Das Einzugsgebiet zeigt, dass die Kletterhalle Liechtenstein auch für die Region einen wesentlichen Nutzen bringen wird. Die benachbarten Sektionen des schweizerischen Alpenclubs (SAC) und der OEAV verfolgen das Projekt mit Interesse und können darin ebenfalls einen Nutzen für die gesamte Region erkennen. Öffentliches Protokoll 03/

3 Antrag zur Beschlussfassung Der Gemeinderat genehmigt den Verpflichtungskredit von CHF 129' (Gemeindeanteil gemäss Einwohnerschlüssel) an die Kletterhalle des Liechtensteiner Alpenvereins, vorbehaltlich der Zustimmung aller Gemeinden. Der Beitrag ist als Kostendach zu verstehen. Der Liechtensteiner Alpenverein rechnet nach dem Bau zu Handen der Gemeinden ab. Kostenunterschreitungen sind an die Gemeinden anteilsmässig zurück zu zahlen. Beschluss Der Gemeinderat genehmigt den Antrag einstimmig. Dieser Beschluss wird am gleichen Abend den beiden Landeszeitungen mitgeteilt. Anschaffung Mähroboter: Projekt-, Kreditgenehmigung und Vergabe Antrag Hochbau Im Jahr 2017 hat die Gemeinde Ruggell einen Mähroboter auf den Rasenspielfeldern im Freizeitpark Widau getestet. Von April bis Juni 2017 hatten wir den Roboter auf dem Hauptspielfeld im Einsatz. Ab Juli bis Saisonende 2017 wurde der Einsatz des Mähroboters auf das Nordspielfeld erweitert um festzustellen, ob dieser zwei Spielfelder mähen kann. Bei einer maximalen Ausnützung der Betriebszeiten ist dies möglich. Mit dem Einsatz des Mähroboters sind einige Vorteile verbunden wie beispielsweise dass der Mähroboter gegenüber dem Grossmäher keine Lärmemission hat und CO2 neutral ist. Mit dem Einsatz des Mähroboters wird der Boden weniger verdichtet und demzufolge kann auch das Wasser besser versickern. Der Roboter kann auch bei schlechter Witterung eingesetzt werden kann. Als zusätzliches Hilfsmittel für die Sportplatzbewirtschaftung hat sich der Mähroboter im Feldversuch bewährt. Die Bauverwaltung, die Betriebswarte Rainer Spalt und Helmut Schwendinger befürworten die Einbindung des Mähroboters für die Bewirtschaftung der Fussballfelder. Bei einer allfälligen Veränderung im Bereich der Sportfelder kann der Mähroboter weiterhin genutzt werden. Die Firma Chesi Motorgeräte Anstalt aus Vaduz ist die einzige Liechtensteiner Firma die dieses Gerät mit dem notwendigen Service anbietet. So werden zum Beispiel auch die Mähroboter im Stadion Vaduz von der Firma Chesi Motorgeräte Anstalt betreut. Die Gesamtkosten (inkl. MwSt.) für die Anschaffung und Installation des Mähroboters im Freizeitpark Widau stellen sich wie folgt zusammen: Anschaffung Mähroboter inkl. Installation CHF Reserve / Unvorhergesehenes CHF Gesamttotal CHF Im Budget 2018 sind Mittel in der Höhe von CHF für die Anschaffung und Installation des Mähroboters vorhanden. Antrag zur Beschlussfassung 1. Projekt- und Kreditgenehmigung von CHF für die Anschaffung und Installation des Mähroboters im Freizeitpark Widau. 2. Vergabe an die Firma Chesi Motorgeräte Anstalt aus Vaduz mit einem Betrag von CHF Beschluss Der Gemeinderat genehmigt beide Anträge einstimmig. Öffentliches Protokoll 03/

4 Vernehmlassung: Totalrevision des Datenschutzgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze Antrag Vorsteherin Der Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Totalrevision des Datenschutzgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze (im Folgenden kurz als Vernehmlassungsbericht bezeichnet) ist von der Regierung am 19. Dezember 2017 zur Kenntnis genommen worden und bei der Gemeinde am 22. Dezember 2017 eingelangt. Die Vernehmlassungsfrist ist auf den 28. Februar 2018 festgelegt worden. Es ist eingangs festzuhalten, dass diese Frist in Anbetracht der Wichtigkeit des vorliegenden Gesetzes für die Gemeinden und ihre Arbeit wie auch für die genealogische Forschung der Gemeinden als äusserst kurz zu bezeichnen ist. Die Gemeinde Schaan befasst sich zwar seit Sommer 2017 stellvertretend für alle Gemeinden mit der Umsetzung der DSGVO, unterstützt von Dr. Philipp Mittelberger, Batliner-Wanger-Batliner. Dennoch ist eine solch kurze Vernehmlassungsfrist für ein solch wichtiges Gesetz nicht nachvollziehbar, zumal die Regierung im Landtag (Landtagssitzung vom 3. Mai 2017, Kleine Anfragen) die Vorlage eines neuen Gesetzes auf die zweite Hälfte 2017 in Aussicht gestellt hat. Die Gemeinden sind zudem nicht nur im normalen täglichen Geschäft von diesem Thema betroffen, sondern auch im Bereich der genealogischen Forschung. Das Datenschutzgesetz im Bereich Gemeindepolizei ist nochmals speziell, da dieser Bereich nicht zum normalen täglichen Geschäft gezählt wird, sondern separat und verschärft abgehandelt wird. Die Stellungnahme gliedert sich deshalb in zwei Teile: - Stellungnahme aus Sicht der Gemeinden - Stellungnahme aus Sicht der Stiftung Familienforschung und Dorfchronik. Die Stellungnahme aus Sicht der Gemeinde wurde von der Gemeinde Schaan zusammen mit Dr. Philipp Mittelberger für alle Gemeinden gemeinsam erarbeitet, da die Gemeinde Schaan auch die Umsetzung der DSGVO für alle Gemeinden in die Hand genommen hat. Die Stellungnahme aus Sicht der Stiftung Familienforschung und Dorfchronik wurde für alle Gemeinden gemeinsam durch Dr. Marie-Theres Frick erarbeitet. Hier zeichnete sich primär die Gemeinden Vaduz, unterstützt von der Gemeinde Schaan, verantwortlich. Antrag zur Beschlussfassung Genehmigung der vorliegenden Stellungnahme. Beschluss Der Gemeinderat genehmigt die Stellungnahme einstimmig, welche auch im Namen der Gemeinde Ruggell an die Regierung verschickt wurde. Die Stellungnahme ist diesem Protokoll angehängt und bei der Gemeindekanzlei erhältlich. Vernehmlassung: Abänderung des Sportgesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes Antrag Vorsteherin Die Erfahrungen im Bereich der Sportförderung in den letzten Jahren haben die Regierung veranlasst, die Sportförderstrukturen auf ihre Effizienz, Effektivität und Aktualität hin zu überprüfen. Hierzu wurde im April 2014 eine Projektgruppe eingesetzt, welche sich aus Vertretern von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Sportorganisationen zusammensetzte. Die Projektgruppe hat festgestellt, dass die Sportförderung in Liechtenstein grundsätzlich gut funktioniert. Im Weiteren hat die Analyse der Projektgruppe jedoch ergeben, dass viele Gremien und Ansprechpartner in die Sportförderung involviert sind. Dies hat teilweise eine unklare Zuteilung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen zur Folge. Zudem wurde festgestellt, dass die aktuelle Ausgestaltung der Sportförderstrukturen eine langfristige und nachhaltige Planung hinsichtlich Finanzen und Projekten in der Breiten-, Leistungs- und Spitzensportförderung erschwert. Um diese Punkte zu verbessern, ist eine Anpassung der Sportgesetzgebung aus dem Jahre 2000 angezeigt. Mit der vorliegenden Revision des Sportgesetzes sollen oben erwähnten Punkte verbessert und die Grundlage für die Anpassung der Sportförderstrukturen geschaffen werden. Die Regierung soll neu mittels Leistungsvereinbarung die Ausrichtung von Förderungsbeiträgen teilweise oder gänzlich an Institutionen delegieren können (Art. 12). Gestützt auf diese Grundlage beabsichtigt die Regierung, zukünftig eine Öffentliches Protokoll 03/

5 mehrjährige Leistungsvereinbarung mit dem Liechtenstein Olympic Committee (LOC) abzuschliessen, um die verbands- und vereinsorientiere Breitensportförderung sowie die Leistungs- und Spitzensportförderung an das LOC zu übertragen. Die bisher dafür zuständige Sportkommission soll aufgelöst werden. Anstelle der operativ tätigen Sportkommission soll die Regierung zur strategischen Beratung einen Sportrat einsetzen können. Dadurch soll eine klarere Trennung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen und des privat-rechtlichen Sports erfolgen. Das LOC wird durch die Übernahme dieser Aufgaben und Verantwortungen in seiner Aufgabe als zentrale Anlaufstelle für Sportler, Verbände und Vereine gestärkt. Gleichzeitig werden die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Stabsstelle für Sport klarer gefasst. Antrag zur Beschlussfassung Stellungnahme zur vorliegenden Vernehmlassung. Beschluss Der Gemeinderat verzichtet auf eine Stellungnahme. Diverses Neuer Standort der Logopädie in Ruggell Die Logopädie des Heilpädagogischen Zentrums Liechtenstein (HPZ) befindet sich in Ruggell zurzeit im Gebäude vom Ruggeller Einkaufscenter. In Absprache mit der Schule und dem HPZ konnte eine Unterbringung in den alten Schulzimmern oberhalb des Gemeindesaals organisiert werden. Dies ist ein grosser Vorteil für die Schulkinder, welche somit im eigenen Schulgebäude direkt zur Logopädie gehen können. Öffentliches Protokoll 03/

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